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Die
Erfindung betrifft eine Duscheinrichtung mit mindestens einem Brausekopf.
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Es
ist ein Duschsystem bekannt (
DE
298 13 597 ), das ein lang gestrecktes Gehäuse
und einen Duscharm aufweist. Der Duscharm ist im oberen Bereich
des Gehäuses um eine horizontale Achse angelenkt und kann
aus einer senkrechten abgeschwenkten Stellung bis in eine waagerechte
Stellung heraus geschwenkt werden.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, eine Duscheinrichtung zu
schaffen, die im nicht benutzten Zustand keine wesentlich vorspringenden Teile
aufweist und die sich mit geringem Aufwand in einen gebrauchsfähigen
Zustand versetzen lässt.
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Zur
Lösung dieser Aufgabe schlägt die Erfindung eine
Duscheinrichtung mit den im Anspruch 1 genannten Merkmalen vor.
Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand von Unteransprüchen.
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Die
Duscheinrichtung enthält also ein Gehäuse, das
beispielsweise an einer Wand in einer Duschzelle befestigt ist.
An dem Gehäuse ist ein Duscharm angebracht, der dann, wenn
die Duscheinrichtung nicht benutzt werden soll, eine inaktive Position
aufweist, in der er mit der Oberfläche des Gehäuses
im wesentlichen bündig verläuft. Er bildet also
keine vorspringenden Teile. Um nun die Duscheinrichtung auch benutzen
zu können, ist vorgesehen, dass der Duscharm durch Auslösen
eines Antriebs in eine Gebrauchsposition überführt
wird, in der die Strahlscheibe so angeordnet ist, dass ein Benutzer
duschen kann.
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In
Weiterbildung der Erfindung kann vorgesehen sein, dass der erwähnte
Antrieb nur dazu dient, den Duscharm aus der inaktiven in die Gebrauchsposition
zu überführen. Die umgekehrte Bewegung des Duscharms,
wenn der Benutzer also mit dem Duschen fertig ist, kann von dem
Benutzer von Hand durchgeführt werden. Er schiebt oder
schwenkt oder versetzt in sonstiger Weise den Duscharm wieder in
seine inaktive Position.
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Insbesondere
kann vorgesehen sein, dass der Antrieb für den Duscharm
eine Feder aufweist, die in der inaktiven Position des Duscharms
soweit gespannt ist, dass sie die zum Überführen
des Duscharms in die Gebrauchsposition erforderliche Energie gespeichert
aufweist. Zum Spannen der Feder dient die Rückwärtsbewegung,
die von dem Benutzer der Duscheinrichtung von Hand durchgeführt wird.
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Insbesondere
kann dabei vorgesehen sein, dass der Antrieb eine Schraubenfeder
aufweist. Diese lässt sich auf engem aber in einer Richtung
langen Raum sehr günstig unterbringen. Darüberhinaus handelt
es sich hier um einen Standardbauteil, das in unterschiedlichen
Größen und Merkmalen ständig zur Verfügung
steht.
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Es
ist ebenfalls möglich und wird von der Erfindung vorgeschlagen,
dass der Antrieb eine Gasdruckfeder aufweist.
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Eine
weitere im Rahmen der Erfindung liegende Möglichkeit für
den Antrieb besteht darin, dass dieser durch Wasserdruck betätigbar
ist.
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Gerade
bei der Bewegung des Duscharms durch eine Feder könnte
die Gefahr bestehen, dass der Duscharm zu plötzlich aus
der inaktiven Position heraus fährt. Um dies zu vermeiden,
kann erfindungsgemäß in Weiterbildung vorgesehen
sein, dass der Antrieb eine Dämpfungseinrichtung aufweist,
um das Herausfahren des Duscharms in die Gebrauchsposition zu verlangsamen.
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Erfindungsgemäß kann
in Weiterbildung vorgesehen sein, dass der Antrieb ein Hebelgetriebe und/oder
ein Zahnradgetriebe aufweisen kann.
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Insbesondere
kann vorgesehen sein, dass die Dämpfungseinrichtung einen
Drehdämpfer aufweist, was dann, wenn beim Antrieb eine
Drehbewegung auftritt, eine Dämpfung auf kleinem Raum ermöglicht.
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Dieser
Drehdämpfer kann also insbesondere mit dem Hebelgetriebe
und/oder mit dem Zahnradgetriebe verbunden sein.
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Beispielsweise
kann der Drehdämpfer über das Zahnradgetriebe
mit dem Gehäuse verbunden sein.
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Es
kann vorgesehen sein, dass der Drehdämpfer eine Relativbewegung
zum Gehäuse durchführt.
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Der
Antrieb dient dazu, den Duscharm in eine Gebrauchsposition zu bringen.
Diese Gebrauchsposition kann vorher durch Einstellen von Anschlägen
oder dergleichen festgelegt werden. Die Erfindung schlägt
nun in Weiterbildung vor, dass der Benutzer den Duscharm gegenüber
der Gebrauchsposition noch in beide Richtungen um einen bestimmten
Betrag verändern kann, ohne dass dies der Antrieb verhindert.
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Für
die inaktive Position des Duscharms kann eine Rastung vorgesehen
sein, die dafür sorgt, dass der Duscharm dann tatsächlich
bündig mit der Oberfläche des Gehäuses
verläuft, ohne dass Einflüsse des Antriebs diese
Position verändern können.
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Zur
Auslösung des Antriebs kann vorgesehen sein, dass dieser
durch Betätigen des dem Duschkopf des Duscharms zugeordneten
Absperrventils ausgelöst wird. Dies kann entweder eine
spezielle Bewegung dieses Ventils sein, beispielsweise dadurch,
dass der Benutzer auf den Betätigungsgriff dieses Ventils
drückt oder an ihm zieht.
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Eine
andere Möglichkeit besteht darin, dass einfach durch das Öffnen
dieses Absperrventils der Antrieb ausgelöst wird.
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Wenn
die Duscheinrichtung zusätzlich zu der am Duscharm angebrachten
Brause noch eine weitere Brause, beispielsweise eine Handbrause
aufweist, so gibt es ein Umstellerventil, das bestimmt, welche der
Brausen in Betrieb genommen wird. Hier kann nun in Weiterbildung
der Erfindung vorgesehen sein, dass der Antrieb zum Ausfahren des
Duscharms dadurch ausgelöst wird, dass der Benutzer den
Hebel für das Umschaltventil auf die in dem Duscharm angeordnete
Brause umschaltet. Hier kann auch vorgesehen sein, dass der Umschalthebel
dieses Umschaltventils sich nach Benutzung wieder in eine neutrale
Position zurückstellt. Dies kann ebenfalls durch das manuelle
Zurückführen des Duscharms in die inaktive Position
bewirkt werden.
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Eine
weitere besonders bevorzugte Möglichkeit zum Auslösen
des Antriebs für den Duscharm besteht darin, dass der Benutzer
auf den Duscharm in dessen inaktiver Position drückt, wodurch
die Verrastung gelöst wird, so dass jetzt der Antrieb wirken kann.
Derartige push-push Vorgänge sind bei elektrischen Schaltern üblich.
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In
Weiterbildung der Erfindung kann vorgesehen sein, dass die Wasserzufuhr
zu dem in dem Duscharm angeordneten Duschkopf durch die Lagerung
des Duscharms an dem Gehäuse hindurch führt beziehungsweise
erfolgt. Diese Lagerung kann so ausgebildet sein, dass keine außen
sichtbaren Leitungsverbindungen vorhanden sind.
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Insbesondere
kann in Weiterbildung der Erfindung vorgesehen sein, dass der Duscharm schwenkbar
gelagert ist, und zwar vorzugsweise um eine horizontale Achse. In
diesem Fall führt die Wasserzufuhr ohne sonstige Einrichtungen
durch die Schwenkachse hindurch.
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Um
den bündigen Verlauf der Oberfläche des Duscharms
in der Oberfläche des Gehäuses unter allen möglichen
Bedingungen zu erreichen, kann erfindungsgemäß in
Weiterbildung vorgesehen sein, dass die Lagerung des Duscharms mindestens
einseitig mindestens in der Höhe vorstellbar ausgebildet
ist. Gerade dann, wenn der Duscharm eine bestimmte Länge
aufweist, können auch geringe Abweichungen von einem geraden
Verlauf optisch störend wirken. Dies kann durch die Verstellbarkeit
der Lagerung verhindert werden.
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Erfindungsgemäß kann
vorgesehen sein, dass der Duschkopf an oder in dem Duscharm so angeordnet
ist, dass seine Strahlfläche in das Innere des Gehäuses
gerichtet ist, in der inaktiven Position also nicht sichtbar ist.
Die Oberfläche des Gehäuses kann einschließlich
der Oberfläche des Duscharms glattflächig verlaufen.
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Bei
einer Schwenklagerung kann in Weiterbildung vorgesehen sein, dass
der Antrieb auf der dem Duschkopf abgewandten Seite der die Schwenkachse
bildende Schwenklagerung angreift, so dass weder in ausgefahrenem
Zustand noch während des Ausfahrens der Antrieb sichtbar
wird.
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Erfindungsgemäß schlägt
die Erfindung vor, den Duscharm so anzuordnen, dass der in ihm angeordnete
Brausekopf als Kopfbrause dienen kann.
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In
Weiterbildung der Erfindung kann vorgesehen sein, dass ein zweiter
etwas tiefer angeordneter Duscharm vorhanden ist, der im übrigen
ebenfalls einen Antrieb aufweist, um ihn aus der inaktiven in die
Gebrauchsposition zu überführen. Bei diesem zweiten
Duscharm kann es sich um einen Duscharm handeln, der dann benutzt
werden kann, wenn sich ein Benutzer beispielsweise nur von der Schulter
abwärts duschen will, um seine Haare nicht nass zu machen.
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In
Weiterbildung der Erfindung kann vorgesehen sein, dass im unteren
Bereich des Gehäuses eine Fußstütze vorhanden
ist, die sich in ähnlicher oder gleicher Weise aus dem
Gehäuse heraus klappen lässt wie der Duscharm
im mittleren und oberen Bereich.
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In
nochmaliger Weiterbildung der Erfindung kann vorgesehen sein, dass
auch im unteren Bereich des Gehäuses ein Duscharm vorhanden
ist, bei dem dann in der Gebrauchsposition die Strahlfläche
des Brausekopfs beispielsweise nach oben gerichtet ist. Denkbar
ist allerdings auch hier, dass die Strahlfläche nach unten
gerichtet ist. Es kann bei diesem unteren Duscharm vorgesehen sein,
dass die Strahlfläche des an diesem Duscharm angebrachten
Brausekopfs wahlweise nach oben oder nach unten gerichtet werden
kann. Dies kann beispielsweise durch eine unterschiedliche Bewegung
dieses Duscharms aus dem Gehäuse geschehen. So ist es beispielsweise
denkbar, durch den erwähnten Druck auf den Duscharm in
dessen oberem Bereich ein herausklappen nach unten mit der Strahlfläche
nach oben und durch Druck auf den Duscharm im unteren Bereich ein
herausklappen nach oben mit der Strahlfläche nach unten
durchzuführen.
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In
Weiterbildung der Erfindung kann vorgesehen sein, diesen Duscharm
als Fußstütze auszubilden.
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In
nochmaliger Weiterbildung der Erfindung kann vorgesehen sein, dass
die Duscharme frei von Betätigungselementen für
die Dusche selbst sind, dass also alle Betätigungselemente
einschließlich von Umschaltventilen an dem Gehäuse
angeordnet sind.
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Weitere
Merkmale, Einzelheiten und Vorzüge der Erfindung ergeben
sich aus den Ansprüchen und der Zusammenfassung, deren
beider Wortlaut durch Bezugnahme zum Inhalt der Beschreibung gemacht
wird, der folgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen
der Erfindung sowie anhand der Zeichnung. Hierbei zeigen:
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1 eine
Seitenansicht eines Gehäuses einer von der Erfindung vorgeschlagenen
Duscheinrichtung in dem inaktiven Zustand;
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2 die
Ansicht der Duscheinrichtung der 1 mit ausgefahrenen
Duscharmen;
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3 eine
Ansicht der Duscheinrichtung der 1 von links
in 1.
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4 eine
perspektivische Ansicht der Duscheinrichtung von hinten;
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5 eine
Einzeleinsicht des Antriebs in der inaktiven Position;
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6 den
Antrieb in der geöffneten Stellung des Duscharms;
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7 einen
Schnitt durch die Schwenklagerung eines Duscharms;
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8 eine
Einzelansicht der Lagerung;
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9 die
Ansicht der 8 im verschwenkten Zustand;
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10 einen
Schnitt durch die Lagerung des Duscharms;
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11 eine
der 5 entsprechende Darstellung mit einer Gasdruckfeder
und
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12 die
der 6 entsprechende Darstellung mit der Gasdruckfeder
als Antrieb.
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1 zeigt
die Seitenansicht einer Duscheinrichtung nach der Erfindung. Diese
Duscheinrichtung enthält ein Gehäuse 1,
dessen eine Seitenwand in 1 zu sehen
ist. Links in 1 ist die Frontseite 2,
die also in das Innere der Duschzelle gerichtet ist. Rechts in 1 ist
die Rückseite 3, die nach der Montage des Gehäuses 1 von
der Wand der Duschzelle oder des Badezimmers abgedeckt ist. Auf
der dargestellten Seitenwand des Gehäuses 1 ist
ein Anschluss 4 für einen Brauseschlauch 5 angeordnet, der
zu einer in 1 und 2 nicht
zu sehenden Handbrause führt. Oberhalb des Anschlusses 4 für den
Brauseschlauch 5 sind Betätigungselement 6, 7 für
Sanitärarmaturen angeordnet, die innerhalb des Gehäuses 1 untergebracht
sind. Dabei handelt es sich sowohl um Absperrventile als auch um
Umschaltventile. Wie man der 1 entnehmen
kann, gibt es keine Vorsprünge, die über die Stirnseite 2 des
Gehäuses 1 in die Duschzelle hinein ragen.
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1 zeigt
die inaktive Position der Duscheinrichtung. Die Duscheinrichtung
enthält in ihrem Gehäuse 1 mehrere aus
der Frontseite 2 des Gehäuses 1 heraus
bewegbare Duscharme 8, 9, 10. Diese Duscharme
sind in der Darstellung der 2 aus der inaktiven
Position, in der ihre Außenseite bündig mit der
Frontseite 2 des Gehäuses 1 verlaufen,
in ihre Gebrauchsposition heraus bewegt. Ein Duscharm 8 ist
im oberen Endbereich des Gehäuses 1 an einer angedeuteten
Drehachse 11 schwenkbar gelagert. Die Drehachse 11 verläuft
senkrecht zur Ebene der Zeichnung, also horizontal und parallel
zur Rückwand des Gehäuses 1. In der dargestellten
Gebrauchsposition befindet sich der Duscharm 8 in einem
Winkel von etwa 15 bis 20° gegenüber einer Horizontalen,
ist also aus dem Gehäuse um etwa 105 bis 110° heraus
geschwenkt worden. In dem Duscharm 8 ist ein Brausekopf
angeordnet, dessen Strahlaustrittsflache 12 auf der jetzt
nach unten gerichteten Innenseite 13 des Duscharms 8 angeordnet
ist. Wenn durch den Duschkopf und seine Strahlscheibe 12 Wasser
fließt, so ist ein aus dieser Strahlscheibe 12 austretender
Strahl schräg nach unten gerichtet.
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Unterhalb
des gerade erwähnten heraus geschwenkten Duscharms 8 ist
ein zweiter Duscharm 9 angeordnet, der etwas steiler verläuft
als der obere Duscharm 8. Auch er weist auf seiner Innenseite 13 die
Strahlaustrittsfläche 12 eines Brausekopfs auf.
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Im
Bereich des unteren Endes ist der dritte Duscharm 10 vorhanden,
dessen Strahlscheibe 12 nach oben gerichtet ist. Dieser
Duscharm 10 ist um eine Achse 14 verschwenkbar,
die in der inaktiven Position am unteren Ende des Duscharms 10 angeordnet
ist. Bei den oberen Duscharmen 8, 9 ist dies anders,
dort ist die Schwenkachse am oberen Ende des Duscharms 8, 9 angeordnet.
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Der
untere Duscharm 10 kann dazu dienen, sich die Fußsohlen
zu duschen, während der mittlere Duscharm 9 dazu
dient, sich beispielsweise von den Schultern abwärts zu
duschen. Zum Ansteuern der verschiede nen Brauseköpfe in
den verschiedenen Duscharmen 8, 9, 10 dienen
die bereits erwähnten Umschaltventile und Absperrventile 6, 7.
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Der
untere Duscharm 10 ist im dargestellten Ausführungsbeispiel
gleichzeitig als Fußstütze ausgebildet. Es ist
ebenfalls möglich und liegt im Rahmen der Erfindung, eine
solche Fußstütze wie einen Duscharm aus dem Gehäuse
heraus bewegbar anzuordnen, ohne sie mit einem Duschkopf zu versehen.
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Die 3 zeigt
jetzt eine Frontansicht des Gehäuses der Duscheinrichtung,
also von links in 2. Es ist hier zu sehen, dass
die Rückseiten 15 aller Duscharme 8, 9, 10 rechteckige
Flächen bilden, die glatt ohne jede Unterbrechung ausgebildet
sind. Ihre Seitenkanten verlaufen parallel zu den Seitenwänden
des Gehäuses 1. In der Frontfläche 2 des Gehäuses 1 sind
zusätzlich mehrere Seitenbrausen 16 vorgesehen,
die ebenfalls über die mehrfach erwähnten Ventile 6, 7 angesteuert
werden können. Das Ende des bei 4 angeschlossenen
Brauseschlauchs 5 ist mit einer Handbrause 17 versehen, die
in einer Halterung an der dem Anschluss 4 gegenüberliegenden
Seitenwand des Gehäuses 1 angebracht ist.
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4 zeigt
in einer perspektivische Ansicht das Gehäuse mit den ausgeschwenkten
Duscharmen 8, 9 von hinten. Zum Verschwenken jedes Duscharms 8, 9 ist
ein Antrieb 18 vorgesehen, der in dem Gehäuse 1 der
Duscheinrichtung untergebracht ist. Jeder Antrieb 18 enthält
eine Schraubenzugfeder 19, die mit einem Hebelgetriebe 20 an
dem Duscharm 8, 9 angreift. Beide Duscharme 8, 9 sind
in der dargestellten Ausführungsform mit jeweils einer Drehlagerung 21 in
Schienen des Gehäuses 1 gelagert. Der Antrieb 18 greift
auf der dem Brausekopf abgewandten Seite des Duscharms 8, 9 an.
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In
dem Gehäuse sind ortsfest jeweils eine Zahnscheibe 22 untergebracht,
längs der ein mit diesem Zahnkranz kämmendes Zahnrad 23 bewegt wird.
Mit dem Zahnrad 23 ist ein Drehdämpfer 24 wirkverbunden.
Beim Öffnen der Duscharme rollt das Zahnrad 23 an
dem Zahnkranz 22 ab und versetzt dadurch den Drehdämpfer
in Drehbewegung, wobei diese Drehbewegung zum Abbremsen der Bewegung
führt.
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Rechts
in 4 ist zu sehen, dass eine Zuleitung 25 bis
zu der Drehlagerung 21 führt. Durch diese Zuleitung
und durch die Drehlagerung 21 gelangt das Wasser in das
Innere des Duscharms 8 und von dort durch den Duschkopf
ins Freie.
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Einzelheiten
dieser Anordnung gehen aus den 5 und 6 hervor,
auf die jetzt Bezug genommen wird. 5 und 6 zeigen
die Anordnung des mittleren Duscharms 9, und zwar in 5 in
der inaktiven Position und in 6 in der
Gebrauchsposition. Die Drehlagerung des Duscharms 9 ist
im Punkt 21 gegeben. Am oberen Ende des Duscharms 9 ist
bei 26 ein Hebelgestänge 27 angelenkt,
dessen anderes Ende mit dem freien Ende 28 der Schraubendruckfeder 19 verbunden
ist. An dem Hebel 27 ist das Zahnrad 23 gelagert,
das sich längs des Zahnkranzes 22 abrollt. Es
wird dabei über einen Lenker 29 geführt,
der am Gehäuse bei 30 gelagert ist. Nach dem Abwälzen
des Zahnrads 23 längs des Zahnkranzes 22 gelangt
der Duscharm 9 in die obere Endpositionen, die in 6 dargestellt
ist.
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In
der abgebrochenen Darstellung der 7 ist die
Drehlagerung für die Duscharme 8, 9, 10 dargestellt.
Ein Winkelelement 31 sitzt am oberen Ende der Leitung 25.
Dieses Winkelelement 31 ragt mit seinem einen Schenkel
in das Innere des Duscharms 8 hinein. Dort ist ein Teil
der Wasserführung 32 für den Brausekopf
innerhalb des Duscharms 8 angeordnet und mit diesem inneren
Schenkel des Winkelstücks 31 flüssigkeitführend
verbunden.
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Auf
der gegenüberliegenden Seite des Duscharms ist in einer
Schiene des Gehäuses 1 ein Stutzen 33 befestigt,
in den ein Ansatz 34 von der Innenseite her eingesteckt
ist. Dieser Ansatz 34 weist einen exzentrischen Zapfen 35 auf,
der in den Sutzen 33 eingreift. Er kann durch Einsetzen
eines Schlüssels in die Schlüsselvertiefung 36 verdreht
werden, so dass sich die Exzentrizität gegenüber
dem Stutzen 33 in ihrer Position verändert. Auf
diese Weise kann das linke Ende der Lagerungswelle für
den Duscharm 8 nach oben oder unten, nach vorne oder nach
hinten verlagert werden. Dies ist sinnvoll, um die Parallelität
der Kanten der sichtbaren Außenseite 15 der Duscharme
mit den Seitenwänden des Gehäuses herzustellen.
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Die 8 zeigt,
dass an dem Winkelstück ein Verriegelungsansatz 37 mit
zwei Flügeln angeformt ist, der in der Position der 8 in
die Schiene eingesetzt werden kann. Durch Verdrehen des Winkelstücks 31 gelangen
die seitlichen Flügel in die seitlichen Nuten des Schlitzes,
so dass jetzt das Winkelstück 31 verriegelt ist,
siehe 9. Jetzt kann von unten her das Leitungsende der
Leitung 25 in den Ansatz eingesetzt werden.
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Die
Lage der Fügel des Verriegelungsansatzes 37 geht
aus dem Schnitt der 10 hervor. Hier ist auch zu
sehen, dass der nach innen gerichtete Teil 38 des Winkelstücks 31 mit
einer Dichtung 39 versehen ist, die die Leitungsführung 32 im
Inneren des Duscharms 8 abdichtet.
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Während
bei der bisher beschriebenen Ausführungsform, insbesondere
unter Bezugnahme auf die 4 bis 6, ein den
speziellen Gegebenheiten einer Schraubenzugfeder entsprechendes
Getriebe dargestellt wurde, zeigen die 11 und 12 die
Verwendung einer Gasdruckfeder 40 für den gleichen
Zweck. An dem in der eingeklappten Position oberen Ende des mittleren
Duscharms 9 ist in einem Gelenk 26 das eine Ende
der Gasdruckfeder 40 angelenkt, deren anderes Ende bei 41 an
der Rückwand des Gehäuses 1 angebracht
ist. Die Gasdruckfeder zieht die Kolbenstange 42 nach innen
und schwenkt dadurch den Duscharm 9 im Uhrzeigersinn der 11 und 12 nach
außen.
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Zum
Auslösen der jeweiligen Antriebe dient ein nicht dargestellter,
aber im Stand der Technik bekannter Rastverschluss, der durch Drücken
geöffnet und durch ein zweites Drücken beim Zurückführen wieder
geschlossen wird.
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In
den dargestellten Ausführungsformen ist die Bewegung der
Duscharme aus dem Gehäuse heraus eine Schwenkbewegung um
eine feste Achse. Dies hat den Vorteil einer sehr einfachen Wasserversorgung
des Inneren der Duscharme. Es ist aber auch möglich, als
Bewegung der Duscharme eine Schiebebewegung gegebenenfalls längs
einer gebogenen Bahn vorzusehen, womit auch der Zweck erfüllt
würde, die Duscharme aus einer nicht störenden inaktiven
Position in eine in das Innere der Duschzelle ragende Gebrauchsposition
zu bewegen.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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