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Die Erfindung betrifft ein mehrlagiges thermisch isolierendes Verbundsystem, sowie eine Isolierung mit mehreren Verbundsystemen gemäß den Patentansprüchen.
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Derartige Verbundsysteme sind aus dem Stand der Technik bekannt. Sie dienen der Isolierung von Gegenständen und finden beispielsweise im Hausbau Anwendung, wo sie z. B. als Isolierung von Dächern oder Wänden eingesetzt werden.
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Eine gute Isolierung ist insbesondere bei Gebäuden von großer Bedeutung. Dabei gilt es in erster Linie, Energieverluste so gering wie möglich zu halten.
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Wärme wird durch Konduktion (Wärmeleitung), Konvektion und/oder Wärmestrahlung übertragen. Bei der Konduktion wird Wärme bei Berührung von zwei Materialien vom wärmeren zum kälteren Material transportiert. Wärmeübertragung durch Konvektion entsteht, wenn sich verschieden warme Gase oder Flüssigkeiten bewegen, insbesondere durch Aufsteigen von erwärmten Gasen (Luft). Wärmestrahlung ist elektromagnetische Strahlung, die ein warmer Körper emittiert.
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Studien zeigen, dass es zur Minimierung von Energieverlusten in Gebäuden nicht ausreicht, durch dickere Schichten von herkömmlichem Isolationsmaterial die Wärmeleitung zu unterbinden. Vielmehr müssen auch Energieverluste durch Konvektion und Wärmestrahlung berücksichtigt werden. Dämmwollen oder Schäume eignen sich grundsätzlich zwar zur Reduzierung der Wärmeleitung, sie können Konvektion und Wärmestrahlung jedoch nur teilweise unterbinden. Bei der Auswahl von optimalen Isolierungen ist ferner zu beachten, dass der größte Teil von Isolationsmaterialien, insbesondere Fasern wie z. B. Mineralwolle, gegen Wasser und ggf. eindringenden Wasserdampf geschützt werden muss, da dies die Dämmleistung des Materials stark reduzieren würde.
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Aus den vorgenannten Gründen werden in jüngerer Zeit zunehmend thermisch isolierende Verbundsysteme eingesetzt, bei denen verschiedene Schichten übereinander angeordnet sind, um eine möglichst hohe thermische Effizienz zu erreichen.
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Aus dem Stand der Technik sind verschiedene Verbundsysteme bekannt, die infrarot-reflektierende Metalloberflächen aufweisen. Derartige Oberflächen sind in der Lage, Wärmestrahlung, insbesondere Infrarot (IR) Strahlung, zu reflektieren. Sie unterbrechen den durch Strahlung verursachten Wärmefluss, indem sie die Strahlung reflektieren, vergleiche auch die
DE 31 35 271 A1 .
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Es sind ferner Verbundsysteme bekannt, die IR-reflektierende Lagen mit die Wärmeleitung reduzierenden Dämmstofflagen kombinieren. Verwiesen sei beispielsweise auf die
EP 1 715 111 A1 .
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Alle bekannten Verbundsysteme erscheinen verbesserungswürdig.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein nach Möglichkeit dünnes thermisch isolierendes Verbundsystem mit einer verbesserten Isolationsleistung zur Verfügung zu stellen, das Wärmeübertragung durch Konduktion, Konvektion und Strahlung gleichermaßen verringert.
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Zur Lösung dieser Aufgabe wird erfindungsgemäß ein mehrlagiges thermisch isolierendes Verbundsystem mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 vorgeschlagen.
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Die Erfindung ist bekannten Systemen weit überlegen. Die beiden äußeren Schichten reflektieren Wärmestrahlung. Die äußeren Schichten umfassen vorteilhaft die erste und die zweite Dämmschicht, die die Wärmeleitung hemmen. Dabei ist darauf zu achten, dass die Dämmschicht(en) teilweise für Infrarotwellenlängen vorzugsweise durchgängig ist, wie es nachfolgend noch näher erläutert wird.
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Die Erfindung schafft ein wasserdichtes dampfoffenes Gesamtsystem.
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Eine besondere Bedeutung kommt der reflektierenden Zwischenschicht zu. Diese ist dampfdurchlässig und luftdurchlässig, vorzugsweise leicht luftdurchlässig, ausgebildet und unterscheidet sich insoweit von den äußeren Schichten. Die Luftdurchlässigkeit ist so eingestellt, dass Konvektions-Luftströme in dem Gesamtsystem gering gehalten, aber auch zu einem geringen Maße gestattet werden, um einen besseren Abzug von Restfeuchte zu gewährleisten.
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Erfindungsgemäß wird vorgeschlagen, dass die Zwischenschicht mikroperforiert ist. Eine derartige Perforation lässt sich besonders leicht durch Einbringen von Öffnungen herstellen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass ein wesentlicher Unterschied zu mikroporösen Schichten gesehen wird, der darin besteht, dass die Mikroporösität eine Materialeigenschaft darstellt, während die Mikroperforation durch nachträgliches Einbringen von Öffnungen vorzugsweise in Folien erreicht wird.
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Eine mikroperforierte Schicht weist gegenüber mikroporösen Schichten erhebliche Vorteile auf. Zum einen ist sie widerstandsfähiger und nicht so empfindlich wie eine mikroporöse Schicht. Ferner weist sie eine glattere Oberfläche und damit einen bessere Reflektionsgrad auf. Darüber hinaus kann die mikroperforierte Schicht so ausgebildet sein, dass gegenüber der mikroporösen Schicht eine beidseitig reflektierende Oberfläche durch Metallisierung nur einer Seite erreicht werden kann. Dies ist dann möglich, wenn die zu metallisierende Schicht eine transparente Folie ist. Mikroporöse Schichten sind schließlich in aller Regel luftdicht. Bei der Erfindung wird hingegen eine (leichte) Luftdurchlässigkeit angestrebt.
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In Weiterbildung der Erfindung ist es möglich, die Perforation auf beiden Seiten der Zwischenschicht einzubringen. Dies kann insbesondere vorteilhaft sein, weil zu erwarten steht, dass durch die Perforation auf der „Austrittsseite” der Öffnungen eine Materialaufbördelung stattfindet, durch die im Gesamtverbund die angrenzenden Dämmschichten gehalten werden, so dass eine zusätzliche Befestigung ggf. nicht mehr oder nur zu einem geringen Teil erforderlich ist.
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Erfindungsgemäß ist die Zwischenschicht eine metallisierte Folie oder eine Metallfolie. Bei der Folie kann es sich um eine hochtransparente Polymer- oder Copolymerfolie handeln, die vorzugsweise ein Gewicht von 10 g/m2 bis 35 g/m2, insbesondere ca. 20 g/m2 aufweist. Die Metallisierung erfolgt durch Dampfbeschichtung oder Sputtern. Andere Verfahren sind denkbar. Bei dem ggf. aufzutragenden Metall handelt es sich vorteilhafterweise um Aluminium. Darüber hinaus sind andere Metalle wie z. B. Silber, Kupfer, Zink oder Titan geeignet. Die Dicke der Schicht beträgt typischerweise zwischen 10 nm und 70 nm, vorzugsweise ca. 50 nm.
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In wesentlicher Weiterbildung der Erfindung wird vorgeschlagen, dass die Perforation der Zwischenschicht durch Öffnungen gebildet wird, die einen Durchmesser zwischen 0,05 mm und 2,0 mm, vorzugsweise zwischen 0,2 mm und 0,8 mm, insbesondere ca. 0,5 mm, haben.
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Besonders vorteilhaft ist ein Abstand der Öffnungen zueinander zwischen 0,5 mm und 2 mm, vorzugsweise zwischen 1 mm und 1,5 mm. Um gleichmäßige Eigenschaften der Zwischenschicht zu erzielen, wird ein konstanter Abstand der Öffnungen gewählt.
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Eine vorteilhafte Ausführungsform der Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, dass der Oberflächenanteil der Öffnungen mindestens 10%, vorzugsweise zwischen 14% und 16%, beträgt. Damit wird in optimaler Weise die angestrebte Dampfdurchlässigkeit gewährleistet.
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Es wird im Rahmen des Erfindungsgedankens angestrebt, den Dampfdurchsatz durch die Gesamtstruktur zu steuern. In diesem Zusammenhang bietet es sich an, dass die Dampfdurchlässigkeit der Zwischenschicht mindestens so groß ist wie die der ersten oder der zweiten äußeren reflektierenden Schicht.
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Die äußeren Schichten können einen bekannten Aufbau aufweisen. Dabei muss grundsätzlich gewährleistet sein, dass die äußeren Schichten zumindest einseitig reflektierend ausgebildet sind.
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Zur Sicherung der Wasserdichtigkeit enthalten die äußeren Schichten eine mikroporöse Lage, die in Übereinstimmung mit dem Erfindungsgedanken dampfdurchlässig ist. Derartige mikroporöse Lagen sind mechanisch empfindlich. Daher werden sie von einer Stützstruktur, insbesondere durch ein Spinnvlies oder dergleichen, gestützt. Die Stützstruktur kann ein- oder beidseitig der mikroporösen Lage angeordnet sein. Das Gewicht einer geeigneten Spinnvlies-Membran beträgt vorteilhafterweise zwischen 10 g/m2 und 200 g/m2, insbesondere zwischen 20 g/m2 und 150 g/m2.
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Es stehen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung, die äußeren Schichten reflektierend auszubilden. Beispielsweise wird unmittelbar auf der Stützstruktur eine Metallisierung aufgebracht. Alternativ wird auf der Stützstruktur eine Folie aufgebracht, die perforiert und metallisiert ist. Die Öffnungen in der Folie haben vorzugsweise einen Durchmesser zwischen 0,05 mm und 2 mm.
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Die Dämmschichten dienen, wie bereits eingangs erwähnt, zur Minimierung der Konduktion. Erfindungsgemäß ist ein Dämmstoff aus einem Polymer gebildet. Derartige Dämmstoffe verbessern zusätzlich die Zugfestigkeit des Systems. Die Dicke der Dämmschicht ist frei wählbar. Das erfindungsgemäße Verbundsystem gestattet jedoch aufgrund der hervorragenden thermischen Effizienz eine gegenüber dem Stand der Technik besonders geringe Dicke des Systems.
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Erste Versuche haben gezeigt, dass es besonders vorteilhaft ist, wenn die Dämmschichten unterschiedliche Dicken aufweisen, und zwar insbesondere dann, wenn die erste Dämmschicht als Stützschicht mit geringerer Dichte und/oder Dicke ausgebildet ist als die zweite Dämmschicht. Die Aufgabe der Stützschicht besteht in erster Linie darin, einen Abstand zwischen den benachbarten Schichten zu halten. Eine Wärmedämmung tritt so insbesondere dann ein, wenn die benachbarten Schichten reflektierende Oberflächen haben.
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Grundsätzlich ist darauf zu achten, dass solche als Stützschicht ausgelegte Dämmschichten eine ausreichend geringe Dichte aufweisen und für Infrarot Wellenlängen möglichst durchgängig sind. Darüber hinaus bietet sich eine geringere Dicke als sonst für die Dämmschichten spezifiziert an. In diesem Zusammenhang wird vorgeschlagen, dass die Dicke einer solchen als Stützschicht ausgelegten Dämmschicht zwischen 2 mm und 20 mm, vorzugsweise zwischen 6 mm und 10 mm, insbesondere ca. 8 mm, beträgt. Vorzugsweise beträgt die Dichte einer solchen Dämmschicht zwischen 7 kg/m3 und 16 kg/m3, insbesondere ca. 10 kg/m3.
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Die als Isolierung ausgelegten Dämmschichten weisen zweckmäßig eine Dicke von größer 10 mm auf. Eine mindestens 12 mm dicke Dämmschicht wird bevorzugt. Die Dichte beträgt jeweils vorzugsweise 15 kg/m3 bis 30 kg/m3, bevorzugt 18 kg/m3.
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Eine vorteilhafte Ausführungsform der Erfindung ist gekennzeichnet durch mindestens zwei äußere Stützschichten und mindestens eine innen liegende Dämmschicht. Zwischen den Stützschichten sind jeweils die Zwischenschichten angeordnet. Während die Stützschichten in erster Linie dazu dienen, die Zwischenschicht auf Abstand zu halten, wirkt die innen liegende Dämmschicht als Isolierschicht.
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Eine weitere vorteilhafte Ausführungsform der Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, dass eine als Stützschicht ausgelegte Dämmschicht von einer Polymerfaser-Matte gebildet wird, die vor ihrer Integration in das Verbundsystem über mindestens einen Großteil ihrer Fläche mit Öffnungen, vorzugsweise mit Schlitzen, versehen und dann gestreckt worden ist. Durch diese Streckung werden aus den Schlitzen große Löcher sodass die Matte die Form eines Netzes annimmt. Die gestreckte Lage ist vorzugsweise auf mindestens einer Seite mit der angrenzenden Schicht verbunden, um zu verhindern, dass sie sich auf ihre ursprüngliche Größe zusammenzieht, sobald das Produkt bei der Verlegung zugeschnitten wird.
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Das erfindungsgemäße Grundsystem besteht aus fünf Schichten, also zwei äußeren Schichten (die jeweils mehrlagig aufgebaut sein können), zwei Dämmschichten und einer Zwischenschicht. In Erweiterung des Erfindungsgedankens können auch mehrere Zwischenschichten vorgesehen sein, die jeweils beidseitig von einer Dämmschicht umfasst sind.
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Die erste und die zweite äußere Schicht sind an mindestens zwei gegenüberliegenden Seiten der Fläche miteinander verbunden. Dies geschieht vorzugsweise durch Ultraschallverschweißung oder auch z. B. durch Klebung. Hierzu steht vorteilhafterweise die erste und/oder die zweite äußere Schicht seitlich über. Die Zwischenschichten können ebenfalls mit überstehen und in die Verschweißung oder Verklebung mit einbezogen werden.
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Um ein Verrutschen der Dämmlagen zu vermeiden ist es vorteilhaft, diese über mindestens einen Großteil ihrer Fläche zumindest einseitig mit einer angrenzenden Zwischenschicht zu verkleben, und zwar vorzugsweise nicht flächendeckend, sondern an einzelnen Punkten.
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Es können zur Schaffung einer großflächigen Isolierung mehrere erfindungsgemäße Verbundsysteme miteinander verbunden werden. Hierzu steht vorteilhafterweise die erste und/oder die zweite äußere Schicht seitlich über, über die die einzelnen Systeme überlappend miteinander verbunden werden. An dieser Überlappung befindet sich bevorzugt ein selbstklebender Streifen, der eine sichere Verbindung herstellt. Alternativ erfolgt die Verbindung durch ein zusätzlich aufgebrachtes geeignetes Klebeband. Diese Maßnahmen gewährleisten die geforderte Wasserdichtigkeit und schaffen im Ergebnis eine Verbindung, die unerwünschte Wärmebrücken vermeidet.
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Im Folgenden wir die Erfindung anhand von bevorzugten Ausführungsbeispielen im Zusammenhang mit der anhängenden Zeichnung näher erläutert. Die Zeichnung zeigt in
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1 in einer schematischen Ansicht den Grundaufbau eines ersten Ausführungsbeispiels des erfindungsgemäßen Verbundsystems;
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2 ein zweites Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Verbundsystems;
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3 ein drittes Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Verbundsystems;
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4 die Verbindung zweier erfindungsgemäßer Verbundsysteme;
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5 die Herstellung einer Dämmschicht, insbesondere einer Stützschicht.
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1 zeigt den Grundaufbau des erfindungsgemäßen Verbundsystems. Dieses weist von außen nach innen die folgenden Schichten auf: Eine erste wasser- und luftdichte, dampfdurchlässige reflektierende Außenschicht 1, eine erste Dämmschicht 2, die als dünne Stützschicht ausgebildet ist, eine Zwischenschicht 3 mit dampfdurchlässigen reflektierenden sowie leicht-luftdurchlässigen Eigenschaften, eine zweite Dämmschicht 4 und eine zweite wasser- und luftdichte, dampfdurchlässige reflektierende Außenschicht 5. Die erste Außenschicht 1 und die zweite Außenschicht stehen (in der Darstellung auf der linken Seite) seitlich über und sind miteinander luftdicht verklebt oder verschweißt.
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2 zeigt ein zweites Ausführungsbeispiel, bei dem jeweils zwei als Stützschichten ausgebildete dünnere Dämmschichten 2 vorgesehen sind. Innen liegt eine dickere Isolations-Dämmschicht 4. Die Stützschichten 2 haben in erster Linie die Aufgabe, die perforierten Zwischenschichten 3 zu stützen, während die Dämmschicht für die Isolierung sorgt.
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3 unterscheidet sich von 2 dadurch, dass drei Stützschichen 2 und drei Zwischenschichten 3 vorgesehen sind. Ansonsten entspricht der Aufbau dem Aufbau nach 2.
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4 zeigt die Verbindung zweier Verbundsysteme. Hierzu steht die äußere Schicht 1 des linksseitigen Verbundsystems seitlich über und weist auf ihrer Unterseite einen vorzugsweise integrierten Klebestreifen 7 auf, der bei der Befestigung zur Anlage auf der Oberseite der Schicht 1 des rechtsseitigen Verbundsystems kommt.
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5 zeigt die Herstellung einer Dämmschicht, insbesondere einer Stützschicht. Die Stützschicht wird von einer Polymerfaser-Matte gebildet, in die Öffnungen (Schlitze) eingebracht werden. Anschließend wird die Matte in Pfeilrichtung gedehnt, wodurch sich die Öffnungen weiten.
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Im Rahmen des Erfindungsgedankens sind durchaus Abwandlungen möglich. So ist die Erfindung nicht auf Gebäude beschränkt. Vielmehr kann sie beispielsweise auch Anwendung im Schiffsbau, im Kraftfahrzeugbau oder auf dem Kleidungssektor finden. Ferner sei darauf hingewiesen, dass jeweils mehrere Schichten vorgesehen sein können, und zwar insbesondere auch mehrere Zwischenschichten, wobei mindestens eine Zwischenschicht im Rahmen des Erfindungsgedankens reflektierend, dampfdurchlässig und luftdurchlässig, vorzugsweise leicht luftdurchlässig sein muss.