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Die
Erfindung betrifft zunächst eine Vorrichtung zum Transport
und/oder zur Aufbewahrung von Gegenständen gemäß dem
Oberbegriff des Anspruches 1.
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Derartige
Vorrichtungen, die insbesondere nach Art eines herkömmlichen
Koffers ausgebildet sein können, dienen der Unterbringung,
also insbesondere dem Transport oder der Aufbewahrung, von Handhabungsgegenständen,
Werkzeugen, Reisegepäck od. dgl. Herkömmliche
Koffer sind typischerweise aus zwei Halbschalen zusammengesetzt,
die gelenkig, beispielsweise mittels Scharnieren, miteinander verbunden
sind. Die Halbschalen stellen Formteile dar, die jeweils eine Bodenwand
und vier daran befestigte Seitenwände aufweisen. Der freie
Rand eines halbschalenartigen Formteils kann mit einem umlaufenden
Rahmen versehen sein, der im geschlossenen Zustand des Koffers mit
einem an der gegenüberliegenden Halbschale befestigten Rahmen
zusammenwirkt und auf diese Weise das Behältnis vollständig
dicht abschließt. Ein Tragegriff kann dem handgetragenen
Transport des Behältnisses dienen. Gegebenenfalls können
auch Rollen od. dgl. für einen fahrbaren Transport der
Vorrichtung vorgesehen sein.
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Bekannte
Vorrichtungen weisen halbschalenartige Formteile auf, die aus plattenförmigen Werkstoffen,
beispielsweise aus Kunststoffplatten bestehen. Die Bestandteile
eines halbschalenartigen Formteils, nämlich die Bodenwand
und die vier daran zu befestigenden Seitenwände, werden
zunächst gesondert gefertigt, beispielsweise aus einer
Kunststoffplatte ausgestanzt, und anschließend über
Befestigungselemente, beispielsweise über Steckverbinderelemente,
aneinander befestigt. Gesonderte Eckelemente sorgen für
die gewünschte Stabilität des Formteils. Diese
können auch Befestigungsfunktionen erfüllen.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine durch offenkundige Vorbenutzung
bekannt gewordene Vorrichtung gemäß dem Oberbegriff
des Anspruches 1 derartig weiterzubilden, dass sie eine vereinfachte
Bauweise aufweist und mit geringem Fertigungsaufwand herstellbar
ist.
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Die
Erfindung löst diese Aufgabe mit den Merkmalen des Anspruches
1, insbesondere mit denen des Kennzeichenteils und ist demgemäß dadurch
gekennzeichnet, dass das Formteil aus einer Waben-Platte aus Kunststoff
besteht, die eine Innenhaut, eine Außenhaut und eine dazwischen
angeordnete, Waben bereitstellende Mittelhaut aufweist, wobei jeweils
zwischen einer Seitenwand und der Bodenwand zur Bildung einer Faltlinie
eine nutartige, im Querschnitt dreieckförmige Ausnehmung
in die Waben-Platte eingebracht ist, die die Innenhaut und die Mittelhaut
verletzt.
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Das
Prinzip der Erfindung besteht somit im Wesentlichen darin, anstelle
herkömmlicher Materialien zur Herstellung eines Formteils
eine Kunststoff-Wabenplatte zu verwenden. Als Wabenplatte aus Kunststoff
werden solche Materialien bezeichnet, die beispielsweise unter der
Marke Con-Pearl kommerziell erhältlich sind. Es handelt
sich dabei um z. B. drei miteinander, beispielsweise durch Verschweißung
oder durch Laminierung miteinander verbundene Kunststoffplatten.
Während die Außen- und die Innenhaut parallel
und beabstandet voneinander angeordnet und durchgehend ausgebildet
sind, befindet sich dazwischen eine Mittelhaut, die beispielsweise unter
Durchführung eines Tiefziehvorganges mit einer Vielzahl
von als Waben bezeichenbaren Erhebungen und Rücksprüngen
versehen ist. Die Mittelhaut stellt die Waben bereit, wobei die
offenen Poren der Waben durch die Innenhaut und die Außenhaut verschlossen
werden. Die erfindungsgemäß zur Herstellung eines
Koffers verwendete Kunststoff-Wabenplatte ist insoweit ein preiswert
herstellbares, kommerziell erhältliches, leichtes, aber
sehr formstabiles und eine hohe Formsteifigkeit und Belastbarkeit
aufweisendes Material.
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Gemäß der
Erfindung wird in diese Kunststoff-Wabenplatte eine nutartige Ausnehmung
eingebracht. Die Ausnehmung kann insbesondere mittels einer Fräse
in die Wabenplatte eingearbeitet werden, und einen insbesondere
im Wesentlichen dreieckförmigen Querschnitt aufweisen.
Die Ausnehmung wird erfindungsgemäß derartig angebracht,
dass die Innenhaut und die Mittelhaut verletzt werden. Die nutartige
Ausnehmung läuft zur Außenhaut hin spitz zu, so
dass die Außenhaut unverletzt bleibt. Die Ausnehmung bildet
eine Faltlinie, so dass die beiden durch die Ausnehmung voneinander
getrennten Bereiche der Wabenplatte gegeneinander gefaltet werden
können. Der auf der einen Seite der Ausnehmung befindliche
Bereich der Wabenplatte kann die Bodenwand und der auf der gegenüberliegenden
Seite der Faltlinie befindliche Bereich der Wabenplatte kann eine Seitenwand
ausbilden.
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Werden
in eine Wabenplatte vier derartige Ausnehmungen eingebracht, können
relativ zu einer feststehenden Bodenwand die vier Seitenwände
umgefaltet und hochgeklappt werden. Dadurch, dass die Innenhaut
und die Mittelhaut verletzt sind, kann in die nutartige Ausnehmung
eine aushärtbare Füllmasse eingebracht werden,
die die von den Waben bereitgestellten Hohlräume füllen
und insbesondere hintergreifbare Wandabschnitte der Mittelhaut hintergreifen kann.
Nach dem Hochfalten oder Umklappen der Seitenwände relativ
zu der Bodenwand kann z. B. durch eine Haltevorrichtung od. dgl.
der gefaltete Zustand unter Ausübung einer Zwangskraft
für einen kurzen Zeitraum aufrechterhalten bleiben, bis
die Füllmasse hinreichend ausgehärtet ist. Im
ausgehärteten Zustand hält die Füllmasse
die Seitenwände im Wesentlichen senkrecht zu der Bodenwand
und sorgt für eine dauerhafte Formbeständigkeit.
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Die
erfindungsgemäße Vorrichtung erlaubt eine individuelle
Maßgebung. Die vorhandene Kunststoff-Wabenplatte kann entsprechend
den gewünschten Maßen zurecht geschnitten werden
und mit den nutartigen Ausnehmungen versehen werden. Anschließend
können die vier Seitenwände hochgefaltet werden.
Durch Belassung der Außenhaut zur Bildung eines Filmscharniers
ist einerseits eine Unverlierbarkeit der Seitenwände von
dem Formteil gewährleistet, was eine einfache Handhabung
ermöglicht, und andererseits die Möglichkeit bereitgestellt, durch
einen sehr einfachen Faltvorgang eine exakte und präzise
Ausrichtung der Seitenteile zu dem Bodenteil mit einfachen Mitteln
zu ermöglichen. Die nutartige Ausdehnung weist vorzugsweise
einen dreieckförmigen Querschnitt auf, derart, dass die
beiden Schnittflächen der Ausnehmung etwa unter einem 90°-Winkel
zueinander stehen, so dass sich die Schnittflächen, also
die Seitenflächen der Ausnehmung, im hochgefalteten Zustand
der Seitenwand berühren bzw. aneinander anliegen. Damit
wird zugleich eine die Positionierung der Seitenwände weiter
vereinfachende Anschlagsposition bereitgestellt.
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Die
erfindungsgemäße Vorrichtung ist von einer hohen
Formsteifigkeit bei geringem Gewicht gekennzeichnet. Außerdem
ist sie preiswert herstellbar. Der Fertigungsaufwand ist gering
und die Fertigungszeiten können kurz gehalten werden. Damit sind
nur noch geringe Lagerkapazitäten erforderlich.
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Vorrichtungen
zum Transport und zur Aufbewahrung von Gegenständen sind
im Stand der Technik zahlreich bekannt. So ist aus der
DE 202 12 402 U1 eine Kofferschale
in Naturfaser-Sandwichbauweise bekannt, der es allerdings an der
Anbringung von nutartigen Ausnehmungen zur Bildung einer Faltlinie mangelt.
Hier erfolgt die Verformung der Platte zu einer Schale in einer
Vorwärmstation, in der das Material bis zum Schmelzpunkt
des Polyethylens erwärmt wird.
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Die
DE 41 155 38 C2 beschreibt
zwar bereits Koffer, die Wabenstrukturen aus Kunststoff verwenden.
Hier sind allerdings Kofferflächen aus Natursteinplatten
angedacht. Nutartige Ausnehmungen zur Bildung von Faltlinien sind
in dieser Schrift gleichermaßen nicht beschrieben.
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Die
DE 91 12 018 U1 beschreibt
einen Mehrzweckkoffer, bei dem zwei Seitenwände des Kofferunterteils
mit einem Bodenwandelement ein U-förmiges Schalenteil bilden
und zwei weitere Seitenwände in randseitige Schlitze des
U-förmigen Schalenteils eingesetzt werden. Diese Schrift
schlägt vor, zwischen der Bodenwand und den beiden Seitenwänden
eine Einfräsung anzubringen, die einen rechteckigen Schlitz
bildet. In den Schlitz werden zwei Leisten mit jeweils dreieckförmigen
Querschnitt eingesetzt und mit der Außenhaut und dem Rand
des Wabenteils verklebt. Eine nutartige Ausnehmung mit einem im
Wesentlichen dreieckförmigen Querschnitt geht aus dieser
Druckschrift nicht hervor. Gleichermaßen zeigt die Schrift
keine aushärtbare Formmasse, die in die Ausnehmung eingebracht
wird und nach dem Aushärten eine Formsteifigkeit der Formschale gewährleistet.
Schließlich gehen aus dieser Schrift keine umklappbaren
oder jedenfalls gelenkig an den Seitenwänden angebrachte
Vorsprünge hervor, die mit Aufnahmen der jeweils benachbarten
Seitenwand zusammenwirken.
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Gemäß einer
vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung belässt die Erfindung
die Außenhaut zur Bildung eines Filmscharniers unverletzt.
Dadurch kann die jeweilige Seitenwand relativ zu der Bodenwand gefaltet
werden, ohne dass besondere Hilfsmittel erforderlich sind. Durch
Anbringung der nutartigen Ausnehmung mit im Wesentlichen dreieckförmigen Querschnitt
können die beiden Schnittflächen der Ausnehmung,
also die beiden Seitenflächen der Ausnehmung, in umgefaltetem
Zustand der Seitenwand relativ zu der Bodenwand aneinander liegen.
Damit wird eine stabile Positionierung möglich. Die Seitenwand
kann mit einfachen Hilfsmitteln in ihrer um 90° verschwenkten
Position gehalten werden, bis die aushärtbare Formmasse
ausgehärtet ist.
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Gemäß einer
vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist die Ausnehmung mit
einer aushärtbaren Füllmasse besetzt. Dies ermöglicht
eines besonders einfache Bauweise der erfindungsgemäßen
Vorrichtung. Die aushärtbare Füllmasse wird in
die eingefräste Ausnehmung eingebracht und gelangt dort
in die durch die Mittelhaut bereitgestellten Hohlräume. Durch
die Anbringung einer insbesondere im Wesentlichen dreieckförmigen
nutartigen Ausnehmung werden hintergreifbare Wandungsabschnitte
geschaffen. Die Wandungsabschnitte können durch die aushärtbare
Füllmasse hintergriffen werden. Die Füllmasse
dringt in sämtliche erreichbaren Hohlräume ein.
Anschließend kann die Seitenwand relativ zur Bodenwand
hochgeklappt werden und die Füllmasse aushärten.
Im ausgehärteten Zustand sorgt die ausgehärtete
Füllmasse für einen Formschluss zwischen jeder
Seitenwand und der Bodenwand.
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Ergänzend
sei angemerkt, dass die Schmalseiten der Seitenwände gleichermaßen
angefräst sein können. Insbesondere können
die Schmalseiten der Seitenwände mit einer 45°-Fase
versehen sein. Zwei einander benachbarte Seitenwände können
auf diese Weise ebenfalls miteinander verbunden werden, indem in
die im Bereich der Fase befindlichen Hohlräume eine aushärtbare
Füllmasse eingebracht und zum Aushärten gebracht
wird.
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Die
Grundidee, eine Kofferschale oder ein für eine entsprechende
Vorrichtung vorgesehenes Formteil durch eine Kunststoff-Wabenplatte
bereitzustellen, bei dem durch Anbringung von nutartigen Ausnehmungen
unter Belassung von Faltlinien Boden- und vier daran befestigte
Seitenwände bereitgestellt werden, und bei der durch Einbringung
einer aushärtbaren Formmasse in die nutartige Ausnehmung
eine sehr einfache und preiswerte Fertigung möglich wird,
ist eine der vorliegenden Patentanmeldung zugrundeliegende eigenständige
Idee. Diese ist vorzugsweise, aber nicht erforderlicherweise, in Kombination
mit einer im Wesentlichen dreieckförmigen Ausnehmung zu
realisieren.
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Gemäß einer
vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung sind der Ausnehmung hintergreifbare Wandungsabschnitte
zugeordnet. Diese Wandungsabschnitte können insbesondere
von der Mittelhaut, gleichermaßen aber auch von der Innenhaut
bereitgestellt werden.
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Als
hintergreifbare Wandungsabschnitte im Sinne der vorliegenden Patentanmeldung
werden diejenigen Werkstoffbereiche der Waben-Platte bezeichnet,
die einen von der nutartigen Ausnehmung her zugänglichen
Hohlraum zur Innenhaut hin oder zum Rand der Ausnehmung hin begrenzen.
Insoweit können die hintergreifbaren Wandungsabschnitte auch
von Werkstoffbereichen der Innenhaut gebildet sein.
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Die
Anordnung von hintergreifbaren Wandungsabschnitten bzw. die Anbringung
einer nutartigen Ausnehmung derart, dass hintergreifbare Wandungsabschnitte
entstehen, sorgt bei ausgehärteter Formmasse für
einen besonders vorteilhaften Kraft- und Formschluss derart, dass
die relativ zur Bodenwand ungefalteten Seitenwände, also
die etwa unter einem Winkel von 90° zu der Bodenwand stehenden Seitenwände,
in dieser Position dauerhaft verbleiben können und auf
diese Weise die Form des Formteils beständig ist.
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Gemäß einer
weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung hintergreift
die Füllmasse die Wandungsabschnitte. Die Füllmasse
dringt bei dieser vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung derartig weit
in die Hohlräume ein, dass sie die Wandungsabschnitte – bei
Betrachtung der Wabenplatte in einer Blickrichtung des Betrachters
senkrecht zu den aneinanderliegenden Seitenflächen der
Ausnehmung, hintergreift. Dies ermöglicht eine besonders
vorteilhafte Formschluss- und Kraftschlussgebung.
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Gemäß einer
weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist an einer
Seitenwand eine über die Kontur dieser Seitenwand hinausragender Vorsprung
und an einer benachbarten Seitenwand eine Aufnahme für
den Vorsprung angeordnet. Der Vorsprung kann beispielsweise pilzförmig
ausgebildet sein und mit seinem Fuß mit der Seitenwand
verbunden sein. Bei der Herstellung der Seitenwand wird der Vorsprung
mitgebildet, beispielsweise durch Schneiden, Fräsen, Stanzen
od. eine dgl. erfolgende Bearbeitung.
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Vorteilhafterweise
ist der Vorsprung mit der Seitenwand über eine nutartige
Ausnehmung mit insbesondere im Wesentlichen dreieckförmigen
Querschnitt verbunden, wobei die Außenhaut unverletzt ist
und ein Filmscharnier bereitstellt. An einer benachbarten Seitenwand
ist ein komplementärer Bereich freigeschnitten, so dass
dort eine Aufnahme erzielt ist. In diese Aufnahme kann der Vorsprung
hineingebracht, insbesondere eingesteckt werden.
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Bei
der Herstellung des Koffers werden zunächst die vier Seitenwände
aufgestellt und um jeweils ca. 90° relativ zu der Bodenwand
gefaltet. Jede Seitenwand liegt dann mit ihrer Schmalseite an der Schmalseite
der benachbarten Seitenwand an. Anschließend kann der Vorsprung
stecklaschenartig verschwenkt und in die Aufnahme eingedrückt
werden.
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Die
Erfindung betrifft des weiteren ein Verfahren zur Herstellung einer
Vorrichtung zum Transport oder zur Aufbewahrung von Gegenständen
gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 16. Verfahren zur
Herstellung von derartigen Koffern oder Behältnissen sind
bekannt.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren gemäß dem
Oberbegriff des Anspruches 16 derartig weiter zu entwickeln, dass
die Fertigung des Koffers auf vereinfachte Weise möglich
ist.
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Die
Erfindung löst diese Aufgabe mit den Merkmalen des Anspruches
16 und ist demgemäß insbesondere gekennzeichnet
durch die Schritte:
- a) Bereitstellen einer
Waben-Platte aus Kunststoff, mit einer Innenhaut, einer Außenhaut
und einer dazwischen angeordneten, Waben bereitstellenden Mittelhaut,
- b) Einbringen einer nutartigen Ausnehmung mit im Wesentlichen
dreieckförmigen Querschnitt in die Waben-Platte, die die
Innenhaut und die Mittelhaut verletzt, wobei die Außenhaut
zur Bildung eines Filmscharniers unverletzt belassen bleibt,
- c) Bilden des Formteils, durch Falten der beiden, durch die
Ausnehmung getrennten Bereiche der Waben-Platte gegeneinander.
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Bezüglich
der sich der aus dem erfindungsgemäßen Verfahren
ergebenden Vorteile wird auf die oben beschriebenen, gleichermaßen
bei der Vorrichtung nach Anspruch 1 oder einem der nachfolgenden Ansprüche
zur Geltung kommenden Vorteile verwiesen.
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Weitere
Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den nicht zitierten Unteransprüchen
und aus der nun folgenden Beschreibung der in den Figuren dargestellten
Ausführungsbeispiele. Darin zeigen:
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1 in
einer schematischen, abgebrochenen, teilgeschnittenen Ansicht eine
Waben-Kunststoffplatte,
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2 in
einer teilgeschnittenen, verkleinerten Draufsicht, etwa gemäß Ansichtspfeil
II in 1, die Wabenplatte aus 1,
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3 in
einer Darstellung gemäß 2 einen
aus der Wabenplatte gemäß 2 hergestellten Zuschnitt,
wobei die Waben der Übersichtlichkeit halber weggelassen
sind,
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4 in
einer vergrößerten schematischen, teilgeschnittenen
Ansicht einen Bereich der Wabenplatte aus 3 etwa gemäß Schnittlinie
IV-IV in 3, vergleichbar mit der Darstellung
der 1,
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5 in
einer Darstellung gemäß 4, vergrößert,
die Wabenplatte, bei der der bezüglich 4 rechte
Seitenwandteil relativ zu der feststehenden Bodenplatte um 90° hoch
gefaltet worden ist,
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6 das
fertig gestellte Formteil mit vier ungefalteten Seitenwänden
zur Bildung einer Halbschale für die erfindungsgemäße
Vorrichtung,
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7 ein
zweites Ausführungsbeispiel in einer Darstellung gemäß 3,
mit Vorsprüngen und Aufnahmen, und
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8 das
Ausführungsbeispiel der 7 in einer
Darstellung gemäß 6.
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Die
erfindungsgemäße, in den Figuren in ihrer Gesamtheit
mit 10 bezeichnete Vorrichtung besteht beispielsweise aus
zwei halbschalenartigen Formteilen 22 gemäß 6.
Zunächst soll beschrieben werden, wie eine entsprechende
Halbschale 22 gemäß 6 aus
einer Waben-Kunststoffplatte gefertigt werden kann. Hierzu sei angemerkt,
dass in der vorliegenden Figurenbeschreibung gleiche oder miteinander
in ihrer Funktion vergleichbare Teile oder Elemente der Übersichtlichkeit
halber mit gleichen Bezugszeichen, teilweise unter Hinzufügung
kleiner Buchstaben versehen sind, auch soweit es sich um unterschiedliche
Ausführungsbeispiele handelt.
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1 zeigt
im Längsschnitt eine Kunststoff-Wabenplatte 11,
wie sie kommerziell beispielsweise unter der Bezeichnung Con-Pearl
erhältlich ist. Sie weist eine Innenhaut 12, eine
Außenhaut 13 und eine dazwischen liegende Mittelhaut 14 auf.
Die drei Häute können beispielsweise aus Polypropylen
oder einem anderen geeigneten Kunststoff bestehen. Die Mittelhaut 14 ist
beispielsweise durch einen Tiefziehvorgang mit einer Vielzahl von
Erhebungen und Vertiefungen versehen, so dass sich alternierende
Hohlräume nach Art von Waben 15a, 15b, 15c, 15d ergeben.
Die Wabenstruktur kann, wie 2 andeutet, beispielsweise
nach Art einer Bienenwabenstruktur gebildet sein, wonach jeweils
sechs Waben einer Wabe unmittelbar benachbart sind. Es können
aber auch andere geometrische Wabenmuster Anwendung finden.
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Die
drei Folien oder Häute 12, 13, 14 sind fest
aneinander befestigt, beispielsweise durch Verschweißen
und/oder Laminieren. Typischerweise erfolgt eine Herstellung der
Kunststoffwabenplatte 11 in einem Extruderverfahren, wobei
die drei Folien im erwärmten Zustand aneinander herangeführt
und auf diese Weise unmittelbar miteinander verschweißt werden.
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Die
Wabenplatte 11 ist trotz ihres geringen Gewichtes sehr
formsteif ausgebildet und kann in hervorragender Weise zur Herstellung
einer Kofferwandung dienen.
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Hinsichtlich
der Anordnung der Waben, wie aus 2 ersichtlich,
sie angemerkt, dass die Waben jeweils zwei einander benachbarter
Reihen r1, r2, r3, r4, r5 von
Waben geringfügig zueinander versetzt zueinander angeordnet
sind, so dass eine Wabenstruktur entsteht, die von einem Schachbrettmuster abweicht.
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Herkömmliche
Wabenplatten 11 liegen in vorgegebenen Dimensionen mit
einer bestimmten Breite B und einer bestimmten Länge L
vor. Aus einer Wabenplatte 11 mit vorgegebenen Abmessungen soll
nun ein Koffer mit einer bestimmten Abmessung hergestellt werden.
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Hierzu
wird die Wabenplatte 11 gemäß 2 zunächst
zugeschnitten. 3 zeigt den erzielten Zuschnitt
im flachliegenden Zustand, bei dem ausgehend von einer rechteckigen
Form zunächst die gewünschten Breitenabmessungen
b und Längenabmessungen I gewählt worden sind.
Nachfolgend wurde in den jeweiligen Eckbereichen eine Ausklinkung 16a, 16b, 16c, 16d vorgenommen,
mithin ein Freischnitt vorgenommen. Auf diese Weise entsteht ein
im Wesentlichen kreuzartiger Körper, der bereits eine Bodenwand 17 und
vier Seitenwände 18a, 18b, 18c, 18d erkennen
lässt. Bei dem Ausführungsbeispiel hat jede Seitenwand 18a, 18b, 18c, 18d die
gleiche Höhe H und die gleiche Länge S. Es ist
dem Fachmann aber deutlich, dass die Längen S der vier
Seitenwände 18a, 18b, 18c, 18d unterschiedlich
sein können und jeweils nur zwei gegenüberliegende
Seitenwände (z. B. 18a und 18c) eine gleiche
Länge S aufweisen können.
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Zwischen
jeder Seitenwand 18a, 18b, 18c, 18d und
der Bodenwand 17 wird eine nutartige Ausnehmung 19a, 19b, 19c, 19d vorgenommen,
die in 3 jeweils nur in gestrichelten Linien angedeutet ist.
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Ausweislich 4 weist
die nutartige Ausnehmung einen im Wesentlichen dreieckförmigen Querschnitt
auf und erstreckt sich von der Innenhaut 12 bis zu der
Außenhaut 13. Die nutartige Ausnehmung 19a läuft
somit zu der Außenhaut 13 hin spitz zu.
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Erwähnt
sei in diesem Zusammenhang, dass die Begriffe Innenhaut 12 und
Außenhaut 13 bei der unbearbeiteten Wabenplatte 11 gemäß 1 und 2 noch
willkürlich vergeben sind, da die Wabenplatte 11 im
Wesentlichen spiegelsymmetrisch zu ihrer Längsmittelebene
ist. Bei der Herstellung eines Formteils 22 bzw. eines
daraus zu bildenden Koffers bezeichnet der Begriff Innenhaut 12 aber
die zum Innenraum des Behältnisses gewandte und der Begriff Außenhaut 13 die
zur Außenseite hin gewandte Seite der Wabenplatte 11.
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Ausweislich 4 weist
die nutartige Ausnehmung 19a zwei Schnittflächen 20a und 20b auf, die
die Seitenflächen oder Begrenzungsflächen der Ausnehmung
bilden und die zueinander einen im Wesentlichen rechten Winkel aufweisen
(90°). Dem entsprechend betragen die beiden Winkel α und β zwischen
den Schnittflächen 20a und 20b und einem auf
die Innenhaut 20 senkrecht stehenden Vektor T etwa 45°.
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Die
nutartige Ausnehmung 20a verletzt die Innenhaut 12 und
auch die Mittelhaut 14. Die Außenhaut 13 wird
hingegen nicht verletzt, so dass ein Filmscharnier entsteht. Im
Bereich des Scheitelpunktes der Ausnehmung 19a bildet sich
durch die Geometrie der Ausnehmung 19a eine Faltachse F
und damit ein Filmscharnier, welches eine Verschwenkung der Seitenwand 18a relativ
zur feststehenden Bodenwand 17 ermöglicht (vgl. 5).
Hierdurch kann der im Wesentlichen flach liegende Zuschnitt gemäß 3 in
eine schalenförmige Form gemäß 6 überführt werden.
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Die
nutartige Ausnehmung 19a kann in die Wabenplatte 11 hineingefräst
werden. Hier wird z. B. ein nicht dargestellter Fräskopf
relativ zu dem feststehenden Zuschnitt gemäß 3 bewegt.
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Beim
Ausfräsen der Nut 19a werden die Hohlräume
der Waben 15h, 15e und 15j aufgebrochen.
Diese Hohlräume sind nunmehr von der Nut 19a her
durch die entstandenen (Öffnungen zugänglich.
In die Nut 19a und in die von der Nut 19a aus
zugänglichen Hohlräume kann nun eine aushärtbare Füllmasse 21 eingebracht
werden. Dies kann beispielsweise ein herkömmlicher Kleber
oder eine z. B. pastenartige oder visköse Füllmasse
sein, die vorzugsweise maschinell dosiert aufgetragen werden kann. 5 verdeutlicht,
dass sich die Füllmasse in den Hohlräumen ausbreitet
und dort nach Möglichkeit auch noch die hintersten Winkel
erfasst. Anzumerken ist, dass die Füllmasse beispielsweise
auch ein expandierendes Material, wie beispielsweise ein Polyurethanschaum
od. dgl., sein kann.
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Nach
Einbringen der Füllmasse wird die jeweilige Seitenwand 18a relativ
zu dem Bodenteil 17 um 90° um die Faltachse F
verschwenkt, so dass eine Konfiguration gemäß 5 entsteht.
Der Vorgang wird bei allen vier Seitenwänden durchgeführt, so
dass das Formteil gemäß 6 gebildet
wird.
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Die
Füllmasse kann nun aushärten. Wandabschnitte der
Innenhaut oder der Mittelhaut werden von der Formmasse hintergriffen.
Hierbei ist folgender Effekt von Interesse:
Die Füllmasse 21 ist
ausweislich 5 vollständig ausgehärtet
und bildet einen einzigen harten Körper, sozusagen ein
Werkstück. Dieses Werkstück hintergreift Wandungsabschnitte 28a und 28b der
Innenhaut sowie Wandungsabschnitte 28c und 28d der Mittelhaut.
Der Begriff „hintergreifen" bezieht sich dabei auf die
zwischen den beiden Schnittflächen 20a und 20b befindliche
und zu den Schnittflächen 20a und 20b parallele
Schnittflächenmittelebene. Eine Bewegung des Seitenwandteils 18a im
Uhrzeigersinn um die Faltachse F relativ zu der Bodenwand 17 verhindert
die Füllmasse 21 im ausgehärteten Zustand
aufgrund des Hintergreifens dieser vier genannten Wandungsabschnitte.
Damit ist in besonders vorteilhafter Weise eine stabile Anordnung
erreicht.
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Solche
Kräfte, die bestrebt sind, die Seitenwände relativ
zur Bodenwand zu verlagern, werden also von der ausgehärteten
Füllmasse auf hervorragende Weise aufgefangen.
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Andererseits
sind durch die Schnittflächen 20a und 20b Positionierungs-
bzw. Anlageflächen definiert, die bei einer Verschwenkung
der Seitenwände ausgehend von einem Zustand gemäß 4 hin
in einen Zustand gemäß 5 für
eine definierte Endposition der Seitenwände sorgen.
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Das
Formteil 22 kann auf diese Weise besonders einfach hergestellt
werden.
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Angemerkt
sei noch, dass auch zwischen jeweils zwei benachbarten Seitenwänden
eine entsprechende aushärtbare Masse 21 eingebracht
werden kann. Hierzu genügt es, wenn die Schmalseitenränder
(z. B. 29a, 29b) der Seitenwände (beispielhaft dargestellt
in der unteren rechten Ecke der 3) mit entsprechenden
45°-Fasen versehen werden. Dementsprechend ergäbe
der Schnitt durch einen Eckbereich des Formteils 22 etwa
gemäß Schnittlinie VI-VI in 6 gleichermaßen
eine Darstellung, wie sie 5 zeigt,
mit der Maßgabe, dass das Bodenteil 17 durch das
Seitenwandteil 18b gedanklich zu ersetzen wäre.
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Ausweislich 7 soll
nun noch ein weiteres Ausführungsbeispiel erläutert
werden, bei dem an zwei gegenüberliegenden Seitenteilen 18a und 18c jeweils
zwei pilzförmige Vorsprünge 23, 23a, 23b, 23c, 23d angebracht
sind. Jeder Vorsprung 23a weist einen Kopf 24 und
einen demgegenüber schmaleren Fuß 25 auf.
Der Fuß 25 ist über eine nutartige Ausnehmung 26a, 26b, 26c, 26d mit
dem jeweiligen Seitenteil 18a, 18b, 18c, 18d verbunden.
Die nutartige Ausnehmung 26a, 26b, 26c, 26d ist
analog zu der in 4 dargestellten nutartigen Ausnehmung 19a in die
Wabenplatte 11 eingebracht. Mithin verbleibt die Außenhaut 13 unverletzt
und bildet ein Filmscharnier aus. Die jeweiligen Vorsprünge 23a, 23b, 23c, 23d an
das jeweilige Seitenteil 18a, 18b, 18c, 18d einstückig
stoffschlüssig angebunden und werden bei der Herstellung
der entsprechenden Ausklinkungen und Freistellungen 16a, 16b, 16c, 16d (3)
belassen.
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Jeweils
benachbart einem Vorsprung 23a, 23b, 23c, 23d ist
in dem jeweils benachbarten Seitenteil 18d, 18b eine
Ausklinkung oder Aufnahme 27a, 27b, 27c, 27d angeordnet.
Die jeweilige Aufnahme (z. B. 27a) entspricht hinsichtlich
ihrer Form komplementär der Form des entsprechenden Vorsprunges 23a.
Die Aufnahme 27a ist beispielsweise durch Stanzen, Schneiden
oder Fräsen in das jeweilige Seitenteil 18b oder 18d eingearbeitet.
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Zur
Herstellung des Formteils 22 gemäß 8 werden
nun zunächst die Seitenteile 18b und 18d aus
der Ebene des Bodenteils 17 herausgeklappt, bezogen auf
die Papierebene der 7, also dem Betrachter entgegengeklappt.
Anschließend werden die beiden Seitenteile 18c und 18a aus
der Ebene des Bodenteils 17 herausgefaltet und dem Betrachter
entgegengeschwenkt. Nunmehr kann eine Verschwenkung der jeweiligen
Vorsprünge 23a, 23b, 23c, 23d um
ihre jeweilige Filmscharnierachse 26a, 26b, 26c, 26d relativ
zu der zugehörigen Seitenwand erfolgen und dabei nachfolgend
der jeweilige Vorsprung, z. B. der Vorsprung 23a, in die
zugehörige Aufnahme 27a eintreten und auf diese
Weise die Seitenwände sicher aneinander verriegeln.
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Zwar
ist bereits eine rein mechanische Verbindung der Seitenwände
miteinander unter Verwendung der Vorsprünge 23a und
der Aufnahmen 27a, 27b, 27c, 27d ausreichend,
um ein formstabiles Schalenteil 22 zu erzielen. Ergänzend
können aber auch Hilfsmittel, wie Klebstoffe, aushärtbare
Füllmassen od. dgl. verwendet werden, um die Verriegelungslaschen 23a, 23b, 23c, 23d sicher
in den zugehörigen Aufnahmen 27a, 27b, 27c, 27d zu
befestigen.
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Im
Folgenden soll noch kurz erläutert werden, wie aus dem
Formteil 22 gemäß 6 oder 8 ein
kofferartiges Behältnis gezeigt werden kann:
Der obere,
mit R bezeichnete Randbereich des Formteils 22 gemäß 6 kann
mit einem nicht dargestellten umlaufenden Profilrahmen od. dgl.
versehen werden. Ein zweites Formteil, welches identisch zu dem
Formteil gemäß 6 ausgebildet
sein kann, wird nun mit der offenen Seite auf das Formteil 22 zu gerichtet
und mittels Scharnieren od. dgl. an dem ersten Formteil 22 angelenkt.
Werden die beiden Formteile, d. h. die beiden Halbschalen, gegeneinander verschwenkt,
und kontaktieren die beiden Rahmen, ist das Behältnis geschlossen.
Haltelaschen können die beiden Formteile im geschlossenen
Zustand nacheinander verriegeln. Ein Griffteil kann z. B. an einer
Seitenwand für den getragenen Transport des so gebildeten
Koffers vorgesehen werden. Rollen, Kofferecken, ausfahrbare Zugbügel
od. dgl. können an den Seitenwänden oder gegebenenfalls
auch an den Bodenwänden ohne größere
Schwierigkeiten festgelegt werden.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 20212402
U1 [0011]
- - DE 4115538 C2 [0012]
- - DE 9112018 U1 [0013]