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DE102007001976A1 - Vorrichtung zur Umwandlung, Speicherung und Abgabe von Energie - Google Patents

Vorrichtung zur Umwandlung, Speicherung und Abgabe von Energie Download PDF

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DE102007001976A1
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Athanasios Saloukas
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Individual
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Umwandlung, Speicherung und Abgabe von Energie, umfassend eine Photovoltaikeinrichtung (2) mit einer Solarzelle (6) zur Umwandlung von elektromagnetischer Sonnenstrahlung (7) in elektrischen Strom, eine Brennstoffzelleneinrichtung (3) mit einer Brennstoffzelle (9) zur Generierung von elektrischem Strom aus Wasserstoff und Sauerstoff, die einen eine Anodenseite (11) mit einer Anode (13) von einer Kathodenseite (12) mit einer Kathode (14) trennenden Elektrolyten (10) aufweist, einen mit der Anodenseite (11) kommunizierend verbundenen Wasserstoffspeicher (4) und einen mit der Kathodenseite (12) kommunizierend verbundenen Sauerstoffspeicher (5). Erfindungsgemäß wird bei einem Energiespeicherbetrieb die Photovoltaikeinrichtung (2) elektrisch an die Anode (13) und an die Kathode (14) der Brennstoffzelle (9) angeschlossen, derart, dass mit dem von der Photovoltaikeinrichtung generierten elektrischen Strom Wasser, das sich auf der Anodenseite (11) und auf der Kathodenseite (12) der Brennstoffzelle (9) befindet, durch Elektrolyse in Wasserstoff und in Sauerstoff umgewandelt wird.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Umwandlung, Speicherung und Abgabe von Energie.
  • Im Hinblick auf die Schadstoffbelastung der Umwelt, auf einen steigenden Energiebedarf, auf steigende Energiekosten und auf sinkende Vorräte an Erdöl, Erdgas und Uran steigt der Bedarf an Vorrichtungen zur Nutzung von regenerativen Energien, deren Betrieb außerdem gering an Schadstoffemissionen ist.
  • Bekannt sind Photovoltaikeinrichtungen, die wenigstens eine Solarzelle zur Umwandlung von elektromagnetischer Sonnenstrahlung in elektrischen Strom aufweisen. Mit Photovoltaikeinrichtungen kann aus der Sonnenstrahlung unmittelbar elektrischer Strom generiert werden, ohne dass dabei Schadstoffe entstehen; gleichzeitig steht die Sonnenstrahlung quasi unbegrenzt zur Verfügung.
  • Grundsätzlich sind auch Brennstoffzelleneinrichtungen bekannt, die zumindest eine Brennstoffzelle zu Generierung von elektrischem Strom aus Wasserstoff und Sauerstoff aufweisen. In der jeweiligen Brennstoffzelle ist ein Elektrolyt vorhanden, der eine Anodenseite mit einer Anode von einer Kathodenseite mit einer Kathode trennt. Die im Wasserstoff und im Sauerstoff chemisch gespeicherte Energie kann mit Hilfe des Elektrolyten in elektrischen Strom umgewandelt werden, der an den Elektroden abgreifbar ist. Als Reaktionsprodukt entsteht dabei Wasser.
  • Die vorliegende Erfindung beschäftigt sich mit dem Problem, für die Bereitstellung von elektrischem Strom eine vorteilhafte Möglichkeit aufzuzeigen, die sich insbesondere durch ihre Regenerierbarkeit und durch ihre niedrigen Schadstoffemissionen sowie durch eine hohe Verfügbarkeit auszeichnet.
  • Dieses Problem wird erfindungsgemäß durch die Gegenstände der unabhängigen Ansprüche gelöst. Vorteilhafte Ausführungsformen sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
  • Die Erfindung beruht auf dem allgemeinen Gedanken, bei einer Brennstoffzellenanordnung die jeweilige Brennstoffzelle zur Durchführung einer Elektrolyse zu betreiben, um aus Wasser Wasserstoff und Sauerstoff zu generieren, wobei der hierzu benötigte elektrische Strom insbesondere von einer Photovoltaikeinrichtung bereitgestellt wird, die zu diesem Zweck auf entsprechende Weise an die Elektroden der jeweiligen Brennstoffzelle angeschlossen ist. Durch den erfindungsgemäßen Vorschlag kann die Brennstoffzelleneinrichtung dazu verwendet werden, elektrische Energie durch Elektrolyse in chemi sche Energie umzuwandeln, die sich in Form von Wasserstoff und Sauerstoff speichern lässt. Zu einem späteren Zeitpunkt kann die chemisch gebundene Energie wieder mit Hilfe der Brennstoffzelleneinrichtung in elektrische Energie umgewandelt werden, beispielsweise um einen elektrischen Verbraucher mit elektrischem Strom zu versorgen. Hierzu schlägt die Erfindung insbesondere vor, eine Vorrichtung, die eine Photovoltaikeinrichtung sowie eine Brennstoffzelleneinrichtung umfasst, zusätzlich mit einem Wasserstoffspeicher und einem Sauerstoffspeicher auszustatten, um die während eines Energiespeicherbetriebs erzeugten Elektrolyseprodukte separat speichern zu können. Des weiteren kann optional eine entsprechende Wasserversorgung vorgesehen sein, die für den Energiespeicherbetrieb die Elektroden der jeweiligen Brennstoffzelle mit Wasser versorgt. Innerhalb dieser Vorrichtung arbeitet die Brennstoffzelleneinrichtung mit den genannten Speichern quasi als wiederaufladbare Batterie oder Akkumulator.
  • Wesentlich ist bei der Erfindung, dass die Brennstoffzelleneinrichtung so ausgestaltet ist, dass sie sich auch zur Elektrolyse von Wasser verwenden lässt, indem ihre Elektroden auf entsprechende Weise mit elektrischem Strom versorgt werden und dabei mit Wasser in Kontakt stehen. Der zur Elektrolyse verwendete elektrische Strom kann dabei bevorzugt von einer Photovoltaikeinrichtung stammen. Ebenso ist es grundsätzlich möglich, diesen elektrischen Strom durch eine Windkrafteinrichtung oder durch eine Wasserkrafteinrichtung oder mit Hilfe einer Brennkrafteinrichtung bereitzustellen.
  • Weitere wichtige Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen, aus den Zeichnungen und aus der zugehörigen Figurenbeschreibung anhand der Zeichnungen.
  • Es versteht sich, dass die vorstehend genannten und die nachstehend noch zu erläuternden Merkmale nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen oder in Alleinstellung verwendbar sind, ohne den Rahmen der vorliegenden Erfindung zu verlassen.
  • Bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt und werden in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert, wobei sich gleiche Bezugszeichen auf gleiche oder ähnliche oder funktional gleiche Bauteile beziehen.
  • Es zeigen, jeweils schematisch,
  • 1 eine stark vereinfachte, schaltplanartige Prinzipdarstellung einer Vorrichtung zur Umwandlung, Speicherung und Abgabe von Energie,
  • 2 eine perspektivische Ansicht auf eine Brennstoffzelle,
  • 3 eine Ansicht wie in 2, jedoch in einer anderen Blickrichtung,
  • 4 eine auseinandergezogene Darstellung der Brennstoffzelle,
  • 5 eine Ansicht wie in 4, jedoch bei einer anderen Ausführungsform.
  • Entsprechend 1 umfasst eine Vorrichtung 1, die zur Umwandlung, Speicherung und Abgabe von Energie dient, eine Photovoltaikeinrichtung 2, eine Brennstoffzelleneinrichtung 3, einen Wasserstoffspeicher 4 und einen Sauerstoffspeicher 5. Die Photovoltaikeinrichtung 2 weist zumindest eine Solarzelle 6 auf. Im Beispiel sind vier Solarzellen 6 dargestellt; ebenso sind mehr oder weniger Solarzellen 6 möglich. Die jeweilige Solarzelle 6 ist in herkömmlicher Weise so ausgestaltet, dass sie eine Umwandlung von elektromagnetischer Sonnenstrahlung 7, die hier durch Pfeile angedeutet ist, in elektrischen Strom ermöglicht. Der elektrische Strom kann über entsprechende Stromleitungen 8 an der Photovoltaikeinrichtung 2 beziehungsweise an der jeweiligen Solarzelle 6 abgegriffen werden.
  • Die Brennstoffzelleneinrichtung 3 umfasst zumindest eine Brennstoffzelle 9. Im Bespiel ist nur eine einzige Brennstoffzelle 9 wiedergegeben; ebenso kann die Brennstoffzelleneinrichtung 3 mehrere Brennstoffzellen 9 aufweisen, insbesondere einen Stapel an Brennstoffzellen 9, was üblicherweise als „Stack" bezeichnet wird. Die jeweilige Brennstoffzelle 9 ist in üblicher Weise dazu ausgestaltet, aus Wasserstoff und Sauerstoff elektrischen Strom zu generieren. Hier zu weist die jeweilige Brennstoffzelle 9 einen Elektrolyten 10 auf, der in der Brennstoffzelle 9 eine Anodenseite 11 von einer Kathodenseite 12 trennt. Auf der Anodenseite 11 des Elektrolyten 10 ist eine Anoden 13 angeordnet, während auf der Kathodenseite 12 des Elektrolyten 10 eine Kathode 14 angeordnet ist.
  • Der Wasserstoffspeicher 4 ist mit der Anodenseite 11 kommunizierend verbunden, zum Beispiel über eine Wasserstoffleitung 15. Der Wasserstoffspeicher 4 dient zum Speichern von Wasserstoff, vorzugsweise von gasförmigem Wasserstoff. Der Sauerstoffspeicher 5 ist mit der Kathodenseite 12 kommunizierend verbunden, beispielsweise über eine Sauerstoffleitung 16. Der Sauerstoffspeicher 5 dient zur Speicherung von Sauerstoff, vorzugsweise von gasförmigem Sauerstoff.
  • Ferner kann die Vorrichtung 1 gemäß 1 optional mit einer Steuereinrichtung 17 ausgestattet sein, an die einerseits die Stromleitungen 8 der Photovoltaikeinrichtung 2 und andererseits Stromleitungen 18 der Brennstoffzelleneinrichtung 3 angeschlossen sind, die mit den Elektroden, also mit der Anode 13 und mit der Kathode 14 der jeweiligen Brennstoffzelle 9 elektrisch verbunden sind. Die Steuereinrichtung 17 ist ferner über weitere Stromleitungen 19 an einen grundsätzlich beliebigen elektrischen Verbraucher 20 anschließbar. Bei diesem Verbraucher 20 kann es sich ohne Beschränkung der Allgemeinheit um einen Elektromotor, zum Beispiel in einem Kraftfahrzeug, oder um ein öffentliches Stromnetz oder um ein Bordnetz eines Kraftfahrzeugs oder dergleichen handeln. Die Steuereinrichtung 17 ist nun so ausgestaltet, dass sie bei einem Stromerzeugungsbetrieb der Brennstoffzelleneinrichtung 3 den von der Brennstoffzelleneinrichtung 3 generierten elektrischen Strom über die Stromleitungen 18 und 19 dem jeweiligen Verbraucher 20 bereitstellt. Außerdem kann die Steuereinrichtung 17 so ausgestaltet sein, dass sie bei einem Stromerzeugungsbetrieb der Photovoltaikeinrichtung 2 den von der Photovoltaikeinrichtung 2 generierten elektrischen Strom über die Stromleitungen 8 und 19 dem jeweiligen Verbraucher 20 zur Verfügung stellt.
  • Während eines Stromerzeugungsbetriebs der Brennstoffzelleneinrichtung 3 erfolgt innerhalb der jeweiligen Brennstoffzelle 9 eine Umsetzung von Wasserstoff und Sauerstoff zu Wasser, wobei während dieser Umsetzung elektrischer Strom an den Elektroden 13, 14 abgreifbar ist. Das sich beim Brennstoffzellenprozess bildende Wasser sammelt sich an der Kathodenseite 12, kann jedoch insbesondere durch die Membran 10 auch zur Anodenseite 11 gelangen. Im gezeigten Beispiel enthält die jeweilige Brennstoffzelle 9 anodenseitig einen Anodenraum 21, der durch die Anode 13 vom Elektrolyten 10 getrennt ist. Die Anode 13 selbst ist perforiert und somit für Wasserstoff und Wasser durchlässig. Ebenso enthält die jeweilige Brennstoffzelle 9 kathodenseitig einen Kathodenraum 22, der durch die Kathode 14 von Elektrolyten 10 getrennt ist. Auch die Kathode 14 ist zweckmäßig perforiert und somit für Sauerstoff und Wasser durchlässig. Anodenraum 21 und Kathodenraum 22 sind beim hier gezeigten einfachen Beispiel zweckmäßig so ausgestaltet, dass die gemeinsam als Sammelraum für das sich während des Brennstoffzellenprozesses bildende Wasser nutzbar sind. Beim Brennstoffzellenprozess werden in den Räumen 21, 22 der jeweiligen Brennstoffzelle 9 Wasserstoff und Sauerstoff verbraucht und dementsprechend aus den Speichern 4, 5 nachgeführt. Die Volumina der Räume 21, 22 der jeweilige Brennstoffzelle 9 sowie der Speicher 4, 5 sind so aufeinander abgestimmt, dass der Wasserstoffspeicher 4 und der Sauerstoffspeicher 5 im wesentlichen entleert sind, wenn der Anodenraum 21 und der Kathodenraum 22 durch das Wasser im wesentlichen gefüllt ist. Der Stromerzeugungsbetrieb der Brennstoffzelleneinrichtung 3 ist dann beendet.
  • Die Steuereinrichtung 17 kann nun einen Energiespeicherbetrieb realisieren, sofern eine ausreichende Sonnenstrahlung 7 vorhanden ist. Während dieses Energiespeicherbetriebs bewirkt die Steuereinrichtung 17 eine Versorgung der Elektroden 13, 14 der jeweiligen Brennstoffzelle 9 mit wenigstens einem Teil des von der Photovoltaikeinrichtung 2 generierten elektrischen Stroms. Hierzu kann die Steuereinrichtung 17 grundsätzlich die Stromleitungen 18 der jeweiligen Brennstoffzelle 9 verwenden. Ebenso können zusätzliche Stromleitungen 23 vorgesehen sein, um den Strom der Photovoltaikeinrichtung 2 der Brennstoffzelleneinrichtung 3 zuzuführen. Die Brennstoffzelleneinrichtung 3 beziehungsweise die jeweilige Brennstoffzelle 9 dient dann als elektrischer Verbraucher, wobei in der jeweiligen Brennstoffzelle 9 eine Elektrolyse durchgeführt wird. Bei entsprechender Polung der Stromversorgung bildet sich auf der Anodenseite 11 Wasserstoff, wäh rend auf der Kathodenseite 12 Sauerstoff entsteht. Durch die Elektrolyse wird somit das Wasser, das sich im Anodenraum 21 und im Kathodenraum 22 befindet, wieder in seine Bestandteile Wasserstoff und Sauerstoff zerlegt. Der dabei entstehende Wasserstoff kann im Wasserstoffspeicher 4 gespeichert werden, während der dabei entstehende Sauerstoff im Sauerstoffspeicher 5 gespeichert werden kann. Sobald das Wasser aus den Räumen 21, 22 der jeweiligen Brennstoffzelle 2 durch die Elektrolyse verbraucht ist, kann der Energiespeicherbetrieb beendet werden. Bei entsprechender Abstimmung der Volumina der Speicher 4, 5 und der Räume 21, 22 sind am Ende des Elektrolysevorgangs die Speicher 4, 5 wieder gefüllt. Die Brennstoffzelleneinrichtung 3 ist dann wieder betriebsbereit zur Erzeugung von elektrischem Strom.
  • Kern der in 1 gezeigten Vorrichtung ist die Brennstoffzelleneinrichtung 3, die wenigstens eine Brennstoffzelle 9 aufweist, die so ausgestaltet ist, dass darin eine Elektrolyse von Wasser durchführbar ist, wobei hierzu die Elektroden 13, 14, der jeweiligen Brennstoffzelle 9 verwendet werden, an denen im normalen Brennstoffzellenbetrieb der beim Brennstoffzellenprozess generierte elektrische Strom abgreifbar ist. Durch diese Bauweise kann die Brennstoffzelleneinrichtung 3 zusammen mit dem Wasserstoffspeicher 4 und dem Sauerstoffspeicher 5 wie ein mehrfach verwendbarer Energiespeicher genutzt werden. Die für die Elektrolyse zugeführte elektrische Energie wird in den Speichern 4, 5 in Form von Wasserstoff und Sauerstoff chemisch gespeichert. Die so chemisch gespeicherte Energie kann bei Bedarf abgeru fen werden und durch den Brennstoffzellenprozess wieder in elektrische Energie umgewandelt werden.
  • Bei der in 1 gezeigten bevorzugten Ausführungsform der Vorrichtung 1 wird die für die Elektrolyse benötigte elektrische Energie mit Hilfe der Photovoltaikeinrichtung 2 bereitgestellt. Grundsätzlich sind jedoch auch andere elektrische Energiequelle zur Versorgung der Brennstoffzelleneinrichtung 3 denkbar. Beispielsweise kann eine Windkraftanlage, eine Wasserkraftanlage oder eine Brennkraftanlage in die Vorrichtung 1 eingebunden sein. Ebenso kann zur Umwandlung von Wasser überschüssiger Strom des öffentlichen Netzes verwendet werden, wie zum Beispiel preiswerter Nachtstrom.
  • Besonders vorteilhaft ist hierbei eine Ausführungsform, bei welcher die Brennstoffzelleneinrichtung 3 zusammen mit dem Wasserstoffspeicher 4 und dem Sauerstoffspeicher 5 ein hermetisch abgeschlossenes Mediensystem bildet, so dass im wesentlichen stets die gleiche Menge an Wasser durch Elektrolyse in Wasserstoff und Sauerstoff zerlegt beziehungsweise durch den Brennstoffzellenprozess aus Wasserstoff und Sauerstoff hergestellt wird. Die einzelnen Umwandlungsvorgänge sind grundsätzlich ohne Verluste reversibel, so dass diese Anordnung aus Brennstoffzelleneinrichtung 3 und Wasserstoffspeicher 4 und Sauerstoffspeicher 5 an sich kein Wasser verbraucht. Hierdurch ist es insbesondere denkbar, eine derartige Anlage in einer wasserarmen Region zu installieren, beispielsweise in einer sonnenreichen Wüstenregion.
  • Der in sich geschlossene Medienkreis hat außerdem den großen Vorteil, dass im Mediensystem keine Verunreinigungen anfallen können, die beispielsweise zu einer Beschädigung oder Beeinträchtigung des Elektrolyten 10 führen könnten. Beispielsweise kann die jeweilige Brennstoffzelle 9 mit chemisch reinem Wasser, beispielsweise mit destilliertem Wasser, befüllt werden, das quasi rückstandsfrei in seine Bestandteile Wasserstoff und Sauerstoff zerlegbar ist. Ebenso entstehen bei der Rückumwandlung von Wasserstoff und Sauerstoff in Wasser keine zusätzlichen schädlichen Produkte, die beispielsweise die Funktionsfähigkeit des Elektrolyten 10 beeinträchtigen könnten.
  • Bezugnehmend auf die 2 bis 5 wird im Folgenden eine vorteilhafte Ausführungsform einer Brennstoffzelle 9 näher erläutert, die sich zur Verwendung in einer Brennstoffzelleneinrichtung 3 eignet.
  • Beispielsweise besitzt die Brennstoffzelle 9 eine kathodenseitige Abschlussplatte 24, die eine Begrenzung für den Kathodenraum 22 bildet. In entsprechender Weise kann eine anodenseitige Abschlussplatte 25 vorgesehen sein, die im montierten Zustand den Anodenraum 21 begrenzt. Zur besseren Veranschaulichung sind die Stirnseiten der Abschlussplatten 24, 25 hier im wesentlichen transparent dargestellt. Die Abschlussplatten 24, 25 können grundsätzlich aus einem Kunststoff hergestellt sein. Ebenso sind andere Werkstoffe, insbesondere Metalle, denkbar. Zentral enthält die Brennstoffzelle 9 den Elektrolyten 10. Der Elektrolyt 10 ist vorzugs weise durch eine Polymermembran gebildet. Diese kann beispielsweise aus einem sulfonierten Tretrafluorethylen-Polymer gebildet sein, sogenanntes PTFE. Eine derartige PTFE-Membran ist unter dem Handelsnamen Nafion® bekannt. Die Polymermembran kann in herkömmlicher Weise beidseitig mit einer Beschichtung versehen sein, um die Brennstoffzellenreaktion zu begünstigen beziehungsweise zu ermöglichen. Vorzugsweise handelt es sich beim Elektrolyt 10 um eine Protonen-Transport-Membran beziehungsweise um eine Polymer-Elektrolyt-Membran. Dementsprechend handelt es sich dann bei der Brennstoffzelle 9 um eine sogenannte PEM-Brennstoffzelle, also vorzugsweise um eine Niedertemperatur-Brennstoffzelle.
  • Die Kathode 14 und die Anode 13 sind jeweils vorzugsweise durch eine perforierte Edelstahlplatte gebildet. Erkennbar ist bei beiden Elektroden 13, 14 eine zentral angeordnete Perforation 26, die etwa so groß bemessen ist, dass der Elektrolyt 10 durch die jeweilige Elektrode 13, 14 hindurch großflächig mit dem jeweiligen Gas beaufschlagbar ist. Die Perforation 26 ist hier jeweils durch ein regelmäßiges Lochmuster gebildet.
  • Bei der gezeigten Ausführungsform sind mehrere Dichtungen 27 vorgesehen, die hier schichtartig dargestellt sind. Im montierten Zustand bewirken diese Dichtungen 27 die erforderliche Abdichtung von Anodenraum 21 und Kathodenraum 22 nach außen und gegeneinander sowie eine elektrische Isolation der Anode 13 gegenüber der Kathode 14. Diese Dichtungen 27 kön nen wie hier durch schichtartige Plattenelemente gebildet sein, die zentral für den Gasaustausch ebenfalls perforiert oder offen sein können. Ebenso können die Dichtungen 27 in Form einer entsprechenden Dichtungsmasse zum Beispiel auf die Elektroden 13, 14 aufgetragen werden, um die gewünschte Abdichtung beziehungsweise Isolation zu erzielen. Im zusammengebauten Zustand durchdringen beispielsweise mehrere Schrauben 28 entsprechende, nicht näher bezeichnete Durchgangsöffnungen, die in den Abdeckplatten 24, 25 und in den Elektroden 13, 14 ausgebildet sind, und sind mit dazu komplementären Muttern 29 verschraubt. Grundsätzlich sind auch andere Befestigungsmethoden denkbar.
  • An der anodenseitigen Abschlussplatte 25 und an der kathodenseitigen Abschlussplatte 24 können Anschlüsse 30 ausgebildet sein, über die zum Beispiel der Anodenraum 21 mit dem Wasserstoffspeicher 4 beziehungsweise der Kathodenraum 22 mit dem Sauerstoffspeicher 5 verbindbar ist. Ebenso kann über einen entsprechenden Anschluss 30 die Befüllung der Räume 21, 22 mit Wasser realisiert werden.
  • Die Anode 13 weist einen Anodenanschluss 31 auf, der durch Aussparungen 32 hindurch, die in den Abdeckplatten 24, 25 und in der Kathode 14 ausgebildet sind, kontaktierbar ist. Auf entsprechende Weise besitzt die Kathode 14 einen Kathodenanschluss 33, der durch Aussparungen 34 hindurch kontaktierbar ist, die in den Abdeckplatten 24, 25 und in der Anode 13 ausgebildet sind.
  • Die in 5 gezeigte Ausführungsform der Brennstoffzelle 9 unterscheidet sich von der in 4 gezeigten Ausführungsform dadurch, dass die Anode 13 durch zwei perforierte Edelstahlplatten gebildet ist, also quasi doppelt ausgeführt ist. Es hat sich gezeigt, dass durch diese Bauweise die elektrische Leistung der Brennstoffzelle 9 erheblich gesteigert werden kann.
  • Im montierten Zustand liegt die jeweilige Elektrode 13, 14 im wesentlichen unmittelbar am Elektrolyten 10 an.
  • Die Vorrichtung 1 gemäß 1 kann in einem Energiespeicherbetrieb betrieben werden, bei dem der von der Photovoltaikeinrichtung 2 generierte elektrische Strom zumindest teilweise in der Brennstoffzelleneinrichtung 3 zur Elektrolyse verwendet wird. Während dieses Energiespeicherbetriebs wird Wasser, das sich im Anodenraum 21 und im Kathodenraum 22 befindet, in Wasserstoff und Sauerstoff umgesetzt und werden der Wasserstoffspeicher 4 mit Wasserstoff und der Sauerstoffspeicher 5 mit Sauerstoff befüllt.
  • Des weiteren lässt sich mit der Vorrichtung 1 ein Stromabgabebetrieb realisieren, bei dem die Brennstoffzelleneinrichtung 3 in der jeweiligen Brennstoffzelle 9 einen Brennstoffzellenprozess realisiert, bei dem in üblicher Weise Wasserstoff mit Sauerstoff in Wasser und elektrischen Strom umgewandelt wird. Der anodenseitig verbrauchte Wasserstoff wird dabei aus dem Wasserstoffspeicher 4 nachgefüllt, während der kathodenseitig verbrauchte Sauerstoff aus dem Sauerstoffspeicher 5 nachgeführt wird.
  • Ferner kann die Vorrichtung 1 bei einer speziellen Ausführungsform so ausgestaltet sein, dass sie elektrischen Strom entweder ausschließlich über die Photovoltaikeinrichtung 2 oder ausschließlich über die Brennstoffzelleneinrichtung 3 oder sowohl über die Photovoltaikeinrichtung 2 als auch über die Brennstoffzelleneinrichtung 3 bereitstellt. Die Bereitstellung des elektrischen Stroms kann dabei von der Verfügbarkeit der elektromagnetischen Sonnenstrahlung und/oder vom aktuellen Strombedarf des jeweiligen Verbrauchers 20 abhängen. Beispielsweise kann vorgesehen sein, bei einem niedrigen Strombedarf diesen ausschließlich durch die Photovoltaikeinrichtung 2 zu decken, um Wirkungsgradverluste bei der Elektrolyse und beim Brennstoffzellenprozess zu vermeiden. Sofern bei einem derartigen niedrigen Strombedarf überschüssiger Strom von der Photovoltaikeinrichtung 2 generiert werden kann, kann dieser in der Brennstoffzelleneinrichtung 2 zur Elektrolyse verwendet werden. Des weiteren kann die Brennstoffzelleneinrichtung 3 zur Stromerzeugung zugeschaltet werden, wenn der von der Photovoltaikeinrichtung 2 generierte elektrische Strom nicht mehr ausreicht, um den aktuellen Strombedarf des jeweiligen Verbrauchers 20 zu decken. Ebenso kann die Brennstoffzelleneinrichtung 3 zur Stromerzeugung genutzt werden, wenn die Photovoltaikeinrichtung 2 aufgrund fehlender Sonnenstrahlung nicht dazu in der Lage ist.
  • Die Vorrichtung 1 kann beispielsweise in einem Kraftfahrzeug verwendet werden, um im Fahrzeug einen elektrischen Hybridantrieb zu realisieren. Beim Fahrzeug kann es sich um ein übliches, für den Transport von Personen und/oder Gütern geeignetes Fahrzeug oder auch um ein Modellfahrzeug oder Spielfahrzeug handeln. Bei letzterem reichen eine einfache Brennstoffzelle 9 und eine einfache Solarzelle 6 aus, um einen kleinen Elektromotor des Fahrzeuges zu betreiben. Ebenso ist denkbar, ein Kraftwerk mit zumindest einer derartigen Vorrichtung auszustatten, um elektrische Energie zu erzeugen.

Claims (13)

  1. Vorrichtung zur Umwandlung, Speicherung und Abgabe von Energie, – mit einer Photovoltaikeinrichtung (2), die wenigstens eine Solarzelle (6) zur Umwandlung von elektromagnetischer Sonnenstrahlung (7) in elektrischen Strom aufweist, – mit einer Brennstoffzelleneinrichtung (3), die wenigstens eine Brennstoffzelle (9) zur Generierung von elektrischem Strom aus Wasserstoff und Sauerstoff aufweist, die einen Elektrolyten (10) aufweist, der eine Anodenseite (11) mit einer Anode (13) von einer Kathodenseite (12) mit einer Kathode (14) trennt, – mit einem Wasserstoffspeicher (4), der mit der Anodenseite (11) kommunizierend verbunden ist, – mit einem Sauerstoffspeicher (5), der mit der Kathodenseite (12) kommunizierend verbunden ist, – wobei die Vorrichtung (1) zur Durchführung eines Energiespeicherbetriebs ausgestaltet ist, bei dem die Photovoltaikeinrichtung (2) elektrisch an die Anode (13) und an die Kathode (14) der jeweiligen Brennstoffzelle (9) angeschlossen ist, derart, dass zumindest mit einem Teil des von der Photovoltaikeinrichtung (2) generierten elektrischen Stroms Wasser, das sich auf der Anodenseite (11) und auf der Kathodenseite (12) der jeweiligen Brennstoffzelle (9) befindet, durch Elektrolyse auf der Anodenseite (11) in Wasserstoff und auf der Kathodenseite (12) in Sauerstoff umgewandelt wird.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, – dass die jeweilige Anode (13) eine perforierte Edelstahlplatte aufweist, die unmittelbar am Elektrolyten (10) anliegt, und/oder – dass die jeweilige Kathode (14) eine perforierte Edelstahlplatte aufweist, die unmittelbar am Elektrolyten (10) anliegt.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die jeweilige Anode (13) zumindest zwei parallel angeordnete perforierte Edelstahlplatten aufweist, von denen nur die eine am Elektrolyten (10) anliegt.
  4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, – dass die jeweilige Anodenseite (1) einen durch die Anode (13) vom Elektrolyten (10) getrennten Anodenraum (21) aufweist, der ein vorbestimmtes Volumen aufweist und der mit dem Wasserstoffspeicher (4) kommunizierend verbunden ist, – dass die jeweilige Kathodenseite (12) einen durch die Kathode (14) vom Elektrolyten (10) getrennten Kathodenraum (22) aufweist, der ein vorbestimmtes Volumen aufweist und der mit dem Sauerstoffspeicher (5) kommunizierend verbunden ist, – dass die Volumina des jeweiligen Anodenraums (21), des jeweiligen Kathodenraums (22), des Wasserstoffspeichers (4) und des Sauerstoffspeichers (5) so aufeinander abgestimmt sind, dass durch die Elektrolyse einer den jeweiligen Anodenraum (21) und den jeweiligen Kathodenraum (22) auffüllenden Wassermenge anodenseitig den Wasserstoffspeicher (4) und kathodenseitig den Sauerstoffspeicher (5) auffüllt.
  5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass als Elektrolyt (10) eine Polymermembran, zum Beispiel aus einem sulfonierten Tetrafluorethylen-Polymer (PTFP), ist, die beidseitig mit einer katalytisch aktiven Beschichtung versehen sein kann.
  6. Brennstoffzelleneinrichtung, die wenigstens eine Brennstoffzelle (9) zur Generierung von elektrischem Strom aus Wasserstoff und Sauerstoff mit einem Elektrolyten (10) aufweist, der in der jeweiligen Brennstoffzelle (9) eine Anodenseite (11) mit einer Anode (13) von einer Kathodenseite (12) mit einer Kathode (14) trennt, gekennzeichnet durch die Verwendung der Brennstoffzelleneinrichtung (3) zur Umwandlung von Wasser, das sich auf der jeweiligen Anodenseite (11) und auf der jeweiligen Kathodenseite (12) der jeweiligen Brennstoffzelle (9) befindet, durch Elektrolyse anodenseitig in Wasserstoff und kathodenseitig in Sauerstoff.
  7. Brennstoffzelleneinrichtung nach Anspruch 6, gekennzeichnet durch die kennzeichnenden Merkmale wenigstens eines der Ansprüche 2 bis 5.
  8. Verfahren zum Betreiben einer Vorrichtung zur Umwandlung, Speicherung und Abgabe von Energie, insbesondere nach einem der Ansprüche 1 bis 5, – bei dem während eines Energiespeicherbetriebs zumindest ein Teil des von einer Photovoltaikeinrichtung (2) der Vorrichtung (1) generierten elektrischen Stroms zur Beaufschlagung von Anode (13) und Kathode (14) wenigstens einer Brennstoffzelle (9) einer Brennstoffzelleneinrichtung (3) der Vorrichtung (1) verwendet wird, um durch Elektrolyse an einer Anodenseite (11) der jeweiligen Brennstoffzelle (9) Wasserstoff und an einer Kathodenseite (12) der jeweiligen Brennstoffzelle (9) Sauerstoff zu erzeugen, – bei dem der Wasserstoff in einen Wasserstoffspeicher (4) gespeichert wird, – bei dem der Sauerstoff in einem Sauerstoffspeicher (5) gespeichert wird.
  9. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, – dass während eines Stromabgabebetriebs die Brennstoffzelleneinrichtung (3) in der jeweiligen Brennstoffzelle (9) den Wasserstoff und den Sauerstoff zu Wasser und elektrischem Strom umwandelt, – dass der Wasserstoff aus dem Wasserstoffspeicher (4) zur Anodenseite (11) geleitet wird, – dass der Sauerstoff aus dem Sauerstoffspeicher (5) zur Kathodenseite (12) geleitet wird.
  10. Verfahren nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung (1) elektrischen Strom in Abhängigkeit des Strombedarfs und/oder in Abhängigkeit der Verfügbarkeit elektromagnetischer Sonnenstrahlung mit der Photovoltaikeinrichtung (2) und/oder mit der Brennstoffzelleneinrichtung (3) bereitstellt.
  11. Verfahren nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass bei einem niedrigen Strombedarf dieser ausschließlich durch die Photovoltaikeinrichtung (2) gedeckt wird, wobei überschüssiger Strom in der Brennstoffzelleneinrichtung (3) zur Elektrolyse verwendet wird.
  12. Fahrzeug mit einer Vorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 5.
  13. Kraftwerk mit wenigstens einer Vorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 5.
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