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DE102007001912A1 - Brennstoffversorgungsanlage für ein Brennstoffzellensystem - Google Patents

Brennstoffversorgungsanlage für ein Brennstoffzellensystem Download PDF

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DE102007001912A1
DE102007001912A1 DE102007001912A DE102007001912A DE102007001912A1 DE 102007001912 A1 DE102007001912 A1 DE 102007001912A1 DE 102007001912 A DE102007001912 A DE 102007001912A DE 102007001912 A DE102007001912 A DE 102007001912A DE 102007001912 A1 DE102007001912 A1 DE 102007001912A1
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Germany
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fuel
fuel cell
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tank
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Withdrawn
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DE102007001912A
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English (en)
Inventor
Michael Dr. rer. nat. König
Ralf-Henning Dipl.-Ing. Stolte
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Airbus Operations GmbH
Original Assignee
Airbus Operations GmbH
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Publication date
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Priority to AT07856761T priority patent/ATE526697T1/de
Priority to EP07856761A priority patent/EP2102933B1/de
Priority to BRPI0720898-7A priority patent/BRPI0720898A2/pt
Priority to US12/522,702 priority patent/US9318757B2/en
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Priority to RU2009130065/07A priority patent/RU2444094C2/ru
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Abstract

Eine Brennstoffversorgungsanlage (10) für ein Brennstoffzellensystem, die insbesondere zum Einsatz in einem Flugzeug geeignet ist, umfasst einen Brennstofftank (12) sowie eine Zufuhrleitung (14), die den Brennstofftank (12) mit einem Einlass (16) einer Brennstoffzelle (18) verbindet. In der Zufuhrleitung (14) ist ein Tankisolationsventil (28) angeordnet. Eine Abfuhrleitung (46) verbindet einen Auslass (20) der Brennstoffzelle (18) mit einem nicht bedruckten Bereich des Flugzeugs und/oder der Außenatmosphäre. Ferner umfasst die Brennstoffversorgungsanlage (10) einen Sensor (44) zur Erfassung einer elektrischen Spannung in der Brennstoffzelle (18).

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Brennstoffversorgungsanlage für ein Brennstoffzellensystem, die insbesondere zum Einsatz in einem Flugzeug geeignet ist, sowie ein mit einer derartigen Brennstoffversorgungsanlage ausgestattetes Brennstoffzellensystem.
  • Brennstoffzellensysteme ermöglichen es, emissionsarm und mit einem hohen Wirkungsgrad elektrischen Strom zu erzeugen. Daher gibt es gegenwärtig auch im Flugzeugbau Bestrebungen, Brennstoffzellensysteme zur Erzeugung der an Bord eines Flugzeugs benötigten elektrischen Energie heranzuziehen. Beispielsweise ist es denkbar, die derzeit zur Bordstromversorgung eingesetzten, von den Haupttriebwerken oder der Hilfsturbine angetriebenen Generatoren durch ein Brennstoffzellensystem zu ersetzen. Darüber hinaus könnte ein Brennstoffzellensystem auch zur Notstromversorgung des Flugzeugs verwendet werden und die bisher als Notstromaggregat eingesetzte Ram Air Turbine (RAT) ersetzen.
  • Brennstoffzellen umfassen üblicherweise einen Kathodenbereich sowie einen durch einen Elektrolyt von dem Kathodenbereich getrennten Anodenbereich. Im Betrieb der Brennstoffzelle wird der Anodenseite der Brennstoffzelle ein Brennstoff, beispielsweise Wasserstoff, und der Kathodenseite der Brennstoffzelle ein sauerstoffhaltiges Oxidationsmittel, beispielsweise Luft zugeführt. Bei einer Polymerelektrolytmembran-Brennstoffzelle reagieren die Wasserstoffmoleküle an einem im Anodenbereich vorhandenen Anodenkatalysator beispielsweise nach der Gleichung H2 → 2·H+ + 2·e und geben dabei unter Bildung von positiv geladenen Wasserstoffionen Elektronen an die Elektrode ab.
  • Die im Anodenbereich gebildeten H+-Ionen diffundieren anschließend durch den Elektrolyt zur Kathode, wo sie an einem im Kathodenbereich vorhandenen Kathodenkatalysator mit dem der Kathode zugeführten Sauerstoff sowie den über einen äußeren Stromkreis zur Kathode geleiteten Elektronen nach der Gleichung 0,5·O2 + 2·H+ + 2·e – H2O zu Wasser reagieren.
  • Der zur Versorgung der Brennstoffzelle benötigte Wasserstoff kann beispielsweise in einem Flüssigwasserstofftank oder einem zur Speicherung von Wasserstoffgas unter erhöhtem Druck geeigneten Druckspeichertank an Bord des Flugzeugs mitgeführt werden. Grundsätzlich kann der Wasserstofftank außerhalb des beheizten und bedruckten Bereichs des Flugzeugs untergebracht werden. Im unbedruckten Bereich des Flugzeugs ist eine ausreichende Ventilation des Tanks einfacher zu realisieren, so dass bei einer Leckage im Tanksystem eine Akkumulation einer kritischen Wasserstoffmenge weniger wahrscheinlich ist.
  • Die Unterbringung des Wasserstofftanks im unbedruckten Bereich des Flugzeugs hat jedoch den Nachteil, dass das Tanksystem starken Temperatur- und Druckschwankungen ausgesetzt ist, die zu einer Beschädigung von Systemkomponenten führen und somit die Verfügbarkeit des Systems beeinträchtigen können. Eine Einschränkung der Systemverfügbarkeit ist jedoch insbesondere dann nicht tolerierbar, wenn das von dem Wasserstofftank mit Brennstoff versorgte Brennstoffzellensystem sicherheitsrelevante Funktionen erfüllt. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn das Brennstoffzellensystem anstelle einer RAT als Notstromaggregat eingesetzt werden soll.
  • Um die für sicherheitsrelevante Anwendungen an Bord eines Flugzeugs erforderliche hohe Systemverfügbarkeit für ein von einem Wasserstofftanksystem mit Brennstoff versorgtes Brennstoffzellensystem zu gewährleisten, wird es daher angestrebt, den Wasserstofftank im bedruckten Bereich des Flugzeugs anzuordnen. Aufgrund der im Vergleich zum unbedruckten Bereich schlechteren Ventilation des bedruckten Flugzeugsbereichs sind dann jedoch spezielle Sicherheitsvorkehrungen erforderlich, um durch aus dem Wasserstofftanksystem entweichendenden Wasserstoff verursachte Sicherheitsrisiken zu vermeiden. Insbesondere verlangen die Sicherheits- und Bauvorschriften in der Luftfahrt, dass ein Einfach-Fehler nicht zum Verlust des Flugzeugs führen darf (wie z. B. bei einer unkontrollierbare Leckage im Wasserstofftanksystem). Darüber hinaus darf die Wahrscheinlichkeit für ein gleichzeitiges Auftreten von unabhängigen Fehlern, die zum Verlust des Flugzeugs führen, nicht größer als 10E-9 pro Flugstunde sein.
  • Um die geforderten Sicherheitsziele erreichen zu können, muss zunächst eine unkontrollierbare Wasserstoffleckage durch Bersten des Tankbehälters ausgeschlossen werden. Dies kann durch eine entsprechende Qualifizierung sichergestellt werden. Der Fehlerfall eines unbeabsichtigten Öffnens oder eines Versagens eines Tankisolationsventils kann dagegen durch die Bereitstellung eines zusätzlichen Wasserstoffkonzentrationssensors zur Erfassung von Wasserstoffleckagen abgesichert werden. Ferner können mehrere, d. h. mindestens zwei serielle Tankisolationsventile vorgesehen werden. Die Bereitstellung eines zusätzlichen Wasserstoffkonzentrationssensors und/oder mindestens zweier serieller Tankisolationsventile hat jedoch zwangsläufig eine Erhöhung der Systemkomplexität und damit gegebenenfalls eine unerwünschte Einschränkung der Systemverfügbarkeit zur Folge.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine insbesondere zum Einsatz in einem Flugzeug geeignete Brennstoffversorgungsanlage für ein Brennstoffzellensystem bereitzustellen, die eine sichere Anordnung eines Brennstofftanksystems im bedruckten Bereich des Flugzeugs ermöglicht, ohne die Systemverfügbarkeit zu beeinträchtigen. Ferner liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein mit einer derartigen Brennstoffversorgungsanlage ausgestattetes Brennstoffzellensystem anzugeben.
  • Diese Aufgabe wird durch eine Brennstoffversorgungsanlage mit den im Anspruch 1 angegebenen Merkmalen sowie ein Brennstoffzellensystem mit den in Anspruch 14 angegebenen Merkmalen gelöst.
  • Eine erfindungsgemäße Brennstoffversorgungsanlage für ein Brennstoffzellensystem, die insbesondere zum Einsatz in einem Flugzeug geeignet ist, umfasst einen Brennstofftank, beispielsweise einen zur Speicherung von Wasserstoffgas unter erhöhtem Druck geeigneten Druckspeichertank, der dazu vorgesehen ist, in einem bedruckten Bereich des Flugzeugs angeordnet zu werden. Eine Zufuhrleitung verbindet den Brennstofftank mit einem Einlass einer Brennstoffzelle. Beispielsweise kann die Zufuhrleitung den Brennstofftank mit einem Brennstoffeinlass eines Anodenbereichs der Brennstoffzelle verbinden. In der Zufuhrleitung ist ein Tankisolationsventil angeordnet, das dazu dient, eine Fluidverbindung zwischen dem Brennstofftank und dem Einlass der Brennstoffzelle herzustellen beziehungsweise zu unterbrechen. Eine Abfuhrleitung der erfindungsgemäßen Brennstoffversorgungsanlage verbindet einen Auslass der Brennstoffzelle mit der Außenatmosphäre. Beispielsweise kann die Abfuhrleitung mit einem Anodenabgasanschluss der Brennstoffzelle verbunden sein. Schließlich umfasst die erfindungsgemäße Brennstoffversorgungsanlage einen Sensor zur Erfassung einer elektrischen Spannung in der Brennstoffzelle.
  • Wenn bei der erfindungsgemäßen Brennstoffversorgungsanlage der Fehlerfall eines unbeabsichtigten Öffnens oder eines Versagens des Tankisolationsventils auftritt, strömt Brennstoff, beispielsweise Wasserstoff, aus dem Brennstofftank durch die Zufuhrleitung in die Brennstoffzelle, d. h. beispielsweise in einen Anodenbereich der Brennstoffzelle. In der Brennstoffzelle wird der Brennstoff chemisch umgesetzt, was zu einem Spannungsanstieg in der Brennstoffzelle führt. Beispielsweise reagiert dem Anodenbereich der Brennstoffzelle zugeführter Wasserstoff mit im Ruhezustand der Brennstoffzelle im Kathodenbereich der Brennstoffzelle vorhandenem Luftsauerstoff. Die bei dieser Reaktion erzeugte elektrische Energie kann von dem Spannungssensor detektiert werden. Der Spannungssensor ermöglicht somit eine zuverlässige Erfassung einer durch ein unbeabsichtigtes Öffnen oder ein Versagen des Tankisolationsventils verursachten Wasserstoffleckage. Auf einen zusätzlichen Wasserstoffkonzentrationssensor zur Erfassung einer derartigen Wasserstoffleckage kann daher bei der erfindungsgemäßen Brennstoffversorgungsanlage verzichtet werden.
  • In der Brennstoffzelle nicht umgesetzter Wasserstoff wird über die Abfuhrleitung aus der Brennstoffzelle in einen gut ventilierten nicht bedruckten Bereich des Flugzeugs oder unmittelbar in die Außenatmosphäre abgeführt. Eine durch ein unbeabsichtigtes Öffnen oder ein Versagen des Tankisolationsventils verursachte unkontrollierbare Wasserstoffleckage kann somit zuverlässig vermieden werden. Infolgedessen kann auf die Bereitstellung eines zweiten Tankisolationsventils verzichtet und dadurch die Systemverfügbarkeit in vorteilhafter Weise erhöht werden.
  • Bei der erfindungsgemäßen Brennstoffversorgungsanlage kann der Brennstofftank sicher im bedruckten Bereich des Flugzeugs angeordnet werden. Dadurch wird vermieden, dass das Tanksystem den starken Temperatur- und Druckschwankungen im unbedruckten Bereich des Flugzeugs ausgesetzt ist, was sich vorteilhaft auf die Zuverlässigkeit und die Lebensdauer der Systemkomponenten auswirkt. Gleichzeitig können mit der erfindungsgemäßen Brennstoffversorgungsanlage die erforderlichen Sicherheitsziele erreicht werden, ohne die Systemkomplexität zu erhöhen und dadurch die Systemverfügbarkeit zu beeinträchtigen. Die erfindungsgemäßen Brennstoffversorgungsanlage ist daher besonders gut zur Brennstoffversorgung eines Brennstoffzellensystems geeignet, das sicherheitsrelevante Funktionen erfüllen und beispielsweise anstelle einer konventionellen RAT als Notstromaggregat eingesetzt werden soll.
  • Vorzugsweise ist in der Abfuhrleitung der erfindungsgemäßen Brennstoffversorgungsanlage ein erstes Überdruckventil angeordnet. Das erste Überdruckventil kann beispielsweise in Form einer Berstscheibe ausgebildet und so ausgelegt sein, dass es die Abfuhrleitung freigibt, wenn der Druck in der Abfuhrleitung einen vorbestimmten kritischen Schwellenwert überschreitet. Dadurch wird sichergestellt, dass durch ein unbeabsichtigtes Öffnen oder ein Versagen des Tankisolationsventils in die Brennstoffzelle zugeführter Brennstoff über die Abfuhrleitung in die Außenatmosphäre abgeführt werden kann, bevor der Brennstoffdruck in der Abfuhrleitung einen sicherheitskritischen Wert erreicht.
  • Der Auslass der Brennstoffzelle kann über eine Zirkulationsleitung mit dem Einlass der Brennstoffzelle verbunden sein. Beispielsweise kann die Rezirkulationsleitung einen Anodenabgasauslass der Brennstoffzelle mit einem Brennstoffeinlass des Anodenbereichs der Brennstoffzelle verbinden.
  • In der Rezirkulationsleitung kann/können ein Wasserabscheider und/oder eine Rezirkulationspumpe angeordnet sein. Der Wasserabscheider dient dazu, aus dem Auslass der Brennstoffzelle austretendes Abgas vor der Rückführung zum Einlass der Brennstoffzelle zu entfeuchten. Das dabei gewonnene Wasser kann aus dem Wasserabscheider abgeführt oder beispielsweise zur Befeuchtung einer Elektrolytmembran der Brennstoffzelle genutzt werden. Die Rezirkulationspumpe sorgt im Betrieb der Brennstoffzelle für eine ausreichende Brennstoffzufuhr.
  • Der Wasserabscheider kann über eine erste Verbindungsleitung stromaufwärts von dem ersten Überdruckventil mit der Abfuhrleitung verbunden sein. Vorzugsweise ist in der ersten Verbindungsleitung ein Spülventil angeordnet. Bei einer derartigen Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Brennstoffversorgungsanlage kann in dem Wasserabscheider aus dem Brennstoffzellenabgas abgeschiedenes Wasser bei geöffnetem Spülventil über die erste Verbindungsleitung und die Abfuhrleitung aus der Rezirkulationsleitung abgeführt werden. Mit Ausnahme der Spülzyklen ist das Spülventil jedoch geschlossen, so dass gewährleistet ist, dass Brennstoff, der durch ein unbeabsichtigtes Öffnen oder ein Versagen des Tankisolationsventils über die Zufuhrleitung in die Brennstoffzelle zugeführt wird, sicher über die Abfuhrleitung in den gut ventilierten nicht bedruckten Bereich des Flugzeugs und direkt in die Außenatmosphäre abgeführt werden kann.
  • Vorzugsweise zweigt die Abfuhrleitung stromaufwärts von dem Wasserabscheider von der Rezirkulationsleitung ab. Dadurch kann auf einen zusätzlichen Auslassanschluss der Brennstoffzelle zur Verbindung der Brennstoffzelle mit der Abfuhrleitung verzichtet werden.
  • Bei einer bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Brennstoffversorgungsanlage verbindet eine Sicherheitsleitung den zur Anordnung im bedruckten Bereich des Flugzeugs vorgesehenen Brennstofftank mit dem nicht bedruckten Bereich des Flugzeugs und/oder der Außenatmosphäre. In der Sicherheitsleitung kann ein zweites Überdruckventil angeordnet sein. Das beispielsweise ebenfalls in Form einer Berstscheibe ausgebildete zweite Überdruckventil dient dazu, den Brennstofftank mit dem gut ventilierten nicht bedruckten Bereich des Flugzeugs oder direkt mit der Außenatmosphäre zu verbinden, wenn ein Brennstoffdruck in der Sicherheitsleitung einen vorbestimmten kritischen Schwellenwert überschreitet. Die Sicherheitsleitung kann beispielsweise mit einer in einer Außenhülle des Flugzeugs vorgesehenen Druckablassöffnung verbunden sein. Die Druckablassöffnung kann mit einem Verschlussindikator versehen sein, um das Ablassen von Brennstoff aus dem Brennstofftank visuell detektierbar zu machen.
  • Die Abfuhrleitung der erfindungsgemäßen Brennstoffversorgungsanlage kann in die Sicherheitsleitung münden. Dadurch kann auf die Bereitstellung einer separaten, beispielsweise in der Flugzeugaußenhülle ausgebildeten Druckablassöffnung für die Abfuhrleitung verzichtet werden.
  • In der Sicherheitsleitung ist vorzugsweise ein Filterelement angeordnet. Das Filterelement befindet sich vorzugsweise in der Nähe der beispielsweise in der Flugzeugaußenhülle ausgebildeten Druckablassöffnung und stromabwärts von der Abzweigung der Abfuhrleitung und verhindert das Eintreten von Schmutz in die Sicherheitsleitung und die Abfuhrleitung.
  • Bei einer bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Brennstoffversorgungsanlage ist die Zufuhrleitung stromabwärts von dem in der Zufuhrleitung angeordneten Tankisolationsventil über eine zweite Verbindungsleitung mit der Sicherheitsleitung verbunden. In der zweiten Verbindungsleitung kann ein beispielsweise ebenfalls in Form einer Berstscheibe ausgebildetes drittes Überdruckventil angeordnet sein.
  • Ein Leitungsquerschnitt der Zufuhrleitung ist vorzugsweise so gewählt und das in der zweiten Verbindungsleitung angeordnete dritte Überdruckventil ist vorzugsweise so dimensioniert, dass das dritte Überdruckventil geöffnet wird, wenn ein Druck in der Zufuhrleitung einen vorbestimmten kritischen Druck überschreitet. Bei einer derartigen Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Brennstoffversorgungsanlage kann somit über die Zufuhrleitung aus dem Brennstofftank austretender Brennstoff beim Überschreiten des ein Öffnen des dritten Überdruckventils bewirkenden kritischen Drucks unmittelbar über die Sicherheitsleitung aus dem bedruckten Bereich des Flugzeugs abgeführt werden, ohne vorher durch die Brennstoffzelle geleitet werden zu müssen. Der kritische Druck zum Öffnen des dritten Überdruckventils kann beispielsweise größer sein als der kritische Druck zum Öffnen des ersten Überdruckventils. Bei geringen Brennstoffleckagen kann der Brennstoff dann über die Brennstoffzelle und die Abfuhrleitung aus dem bedruckten Bereich des Flugzeugs abgeführt werden, während bei größeren Leckagen eine unmittelbare Brennstoffabfuhr über die zweite Verbindungsleitung und die Sicherheitsleitung möglich ist.
  • In der Zufuhrleitung ist vorzugsweise mindestens ein Druckreduktionsventil angeordnet. Beispielsweise kann stromabwärts von dem Tankisolationsventil ein erstes Druckreduktionsventil in der Zufuhrleitung vorgesehen sein, das den Brennstoffdruck in der Zufuhrleitung von beispielsweise 350 bar auf beispielsweise 9 bar verringert. Wenn ein das Tankisolationsventil sowie das erste Druckreduktionsventil umfassender Ventilblock als integrierter Systembestandteil des Brennstofftanksystems ausgebildet ist, wirkt das erste Druckreduktionsventil als Schnittstellenventil, das einen brennstofftankseitigen Hochdruckbereich des Systems von einem Niederdruckbereich des Systems trennt. Beispielsweise können das Tankisolationsventil und das erste Druckreduktionsventil innenliegend im Brennstofftankbehälter ausgeführt sein. Dadurch kann eine Schnittstelle zwischen dem Brennstofftank und der außerhalb des Brennstofftanks angeordneten Systemkomponenten in vorteilhafter Weise als Niederdruckschnittstelle ausgebildet sein.
  • Stromabwärts von dem ersten Druckreduktionsventil kann in der Zufuhrleitung ein zweites Druckreduktionsventil angeordnet sein, das den Druck in der Zufuhrleitung von beispielsweise 9 bar auf beispielsweise 3 bar reduziert. Durch das zweite Druckreduktionsventil kann sichergestellt werden, dass dem Anodenbereich der Brennstoffzelle Brennstoff mit dem gewünschten Druck zugeführt wird. Das zweite Druckreduktionsventil kann ebenfalls als integrierter Bestandteil des Brennstofftanksystems ausgebildet und z. B. innenliegend im Brennstofftankbehälter ausgeführt sein.
  • Bei der erfindungsgemäßen Brennstoffversorgungsanlage ist ein in dem Brennstofftank gespeicherter Brennstoff, beispielsweise Wasserstoff, odoriert. Durch die zusätzliche Odorierung des Brennstoffs wird die Systemsicherheit erhöht, da eine Brennstoffleckage durch den Geruch des odorierten Brennstoffs einfacher und rascher erkennbar ist. Vorzugsweise ist der in dem Brennstofftank gespeicherte Brennstoff so odoriert, so dass eine Brennstoffleckage bereits bei 20% des Lower Flammability Limits (LFL) "riechbar" ist.
  • Ein erfindungsgemäßes Brennstoffzellensystem umfasst eine oben beschriebene Brennstoffversorgungsanlage.
  • Ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung wird nun anhand der beigefügten schematischen Figur näher erläutert, die eine zum Einsatz an Bord eines Flugzeugs vorgesehene Brennstoffversorgungsanlage für ein Brennstoffzellensystem zeigt.
  • In der Figur umfasst eine Brennstoffversorgungsanlage 10, die in einem bedruckten Bereich 11 eines Flugzeugs angeordnet ist, einen zur Speicherung von Wasserstoffgas unter erhöhtem Druck geeigneten Brennstofftank 12. Der Brennstofftank 12 ist über eine Zufuhrleitung 14 mit einem Brennstoffeinlass 16 einer Brennstoffzelle 18 verbunden.
  • Die anstelle einer konventionellen RAT als Notstromaggregat dienende Brennstoffzelle 18 ist als Polymerelektrolytmembranbrennstoffzelle ausgebildet und umfasst einen mit dem Brennstoffeinlass 16 verbundenen Anodenbereich, der durch eine Polymerelektrolytmembran von einem Kathodenbereich getrennt ist. Ein Anodenabgasauslass 20 der Brennstoffzelle 18 ist mit einer Rezirkulationsleitung 22 verbunden, über die im Betrieb der Brennstoffzelle 18 aus dem Anodenabgasauslass 20 austretendes Anodenabgas zum Brennstoffeinlass 16 der Brennstoffzelle 18 zurückgeführt werden kann.
  • In der Rezirkulationsleitung 22 ist ein Wasserabscheider 24 angeordnet. Der Wasserabscheider 24 dient dazu, im Betrieb der Brennstoffzelle 18 aus dem Anodenabgasauslass 20 austretendes Anodenabgas zu entfeuchten. Stromabwärts von dem Wasserabscheider 24 ist in der Rezirkulationsleitung 22 eine Rezirkulationspumpe 26 angeordnet. Die Rezirkulationspumpe 26 sorgt im Betrieb der Brennstoffzelle 18 für eine ausreichende Brennstoffzufuhr zum Anodenbereich der Brennstoffzelle 18.
  • In der den Brennstofftank 12 mit dem Brennstoffeinlass 16 der Brennstoffzelle 18 verbindenden Zufuhrleitung 14 ist ein Tankisolationsventil 28 angeordnet. Stromaufwärts von dem Tankisolationsventil 28 steht die Zufuhrleitung 14 mit einem Temperatursensor 30 sowie einem Drucksensor 32 zur Erfassung der Temperatur und des Drucks in der Zufuhrleitung 14 in Verbindung.
  • Stromabwärts von dem Tankisolationsventil 28 ist in der Zufuhrleitung 14 ein erstes Druckreduktionsventil 34 angeordnet, das den Druck in der Zufuhrleitung 14 von ca. 350 bar auf ca. 9 bar reduziert. Das erste Druckreduktionsventil 34 bildet somit ein Schnittstellenventil, das einen den Brennstofftank 12 sowie einen integriert mit dem Brennstofftank 12 ausgebildeten Ventilblock 36 umfassenden Hochdruckbereich 38 der Anlage 10 von einem Niederdruckbereich 40 der Anlage 10 trennt.
  • Stromabwärts von dem ersten Druckreduktionsventil 34 ist in der Zufuhrleitung 14 ein zweites Druckreduktionsventil 42 angeordnet, das den Druck in der Zufuhrleitung 14 von ca. 9 bar auf ca. 3 bar reduziert. Das zweite Druckreduktionsventil 42 sorgt somit dafür, dass dem Brennstoffzelleneinlass 16 der Brennstoffzelle 18 im Betrieb der Brennstoffzelle 18 Wasserstoff mit dem gewünschten Druck zugeführt wird.
  • Die Brennstoffversorgungsanlage 10 umfasst ferner einen Spannungssensor 44, der eine elektrische Spannung in der Brennstoffzelle 18 erfasst. Von dem Spannungssensor 44 ausgegebenen Signale können an eine in der Figur nicht gezeigte elektronische Steuereinheit übermittelt und von der elektronischen Steuereinheit entsprechend ausgewertet werden.
  • Stromaufwärts von dem Wasserabscheider 24 und der Rezirkulationspumpe 26 zweigt von der Rezirkulationsleitung 22 eine Abfuhrleitung 46 ab. Die Abfuhrleitung 46 verbindet den Anodenabgasauslass 20 der Brennstoffzelle 18 mit einer Sicherheitsleitung 48. Ein erstes Ende der Sicherheitsleitung 48 ist mit dem Brennstofftank 12 verbunden. Ein zweites Ende der Sicherheitsleitung 48 mündet dagegen über eine in einer Flugzeugaußenhülle 50 ausgebildete Druckablassöffnung in die Außenatmosphäre. Im Bereich der Druckablassöffnung ist eine Düse 52 vorgesehen, die dazu dient, das Ablassen von Wasserstoff aus dem Brennstofftank 12 über die Sicherheitsleitung 48 sichtbar zu machen. Stromaufwärts von der Düse 52 ist in der Sicherheitsleitung 48 ein Filterelement 54 angeordnet. Das Filterelement 54 verhindert das Eintreten von Schmutz in die Sicherheitsleitung 48 und die Abfuhrleitung 46.
  • In der Abfuhrleitung 46 ist ein in Form einer Berstscheibe erstes Überdruckventil 56 angeordnet. Das erste Überdruckventil 56 ist so ausgelegt, dass es den Anodenauslass 20 der Brennstoffzelle 18 über die Abfuhrleitung 46 und die Sicherheitsleitung 48 mit der Außenatmosphäre verbindet, wenn ein Druck in der Abfuhrleitung 46 einen vorbestimmten kritischen Schwellenwert überschreitet.
  • Der in der Rezirkulationsleitung 22 angeordnete Wasserabscheider 24 ist über eine erste Verbindungsleitung 58 mit der Abfuhrleitung 46 verbunden. In der ersten Verbindungsleitung 58 ist ein Spülventil 60 angeordnet. Im Betrieb der Brennstoffzelle 18 kann somit bei geöffnetem Spülventil 60 in dem Wasserabscheider 24 aus dem Anodenabgas der Brennstoffzelle 18 abgeschiedenes Wasser über die erste Verbindungsleitung 58, die Abfuhrleitung 46 und die Sicherheitsleitung 48 in die Außenatmosphäre abgeführt werden. Mit Ausnahme dieser Spülzyklen ist das Spülventil 60 jedoch geschlossen.
  • In der den Brennstofftank 12 mit der Außenatmosphäre verbindenden Sicherheitsleitung 48 ist ein ebenfalls in Form einer Berstscheibe ausgebildetes zweites Überdruckventil 62 angeordnet. Das zweite Überdruckventil 62 gibt die Sicherheitsleitung 48 und damit eine Fluidverbindung zwischen dem Brennstofftank 12 und der Außenatmosphäre frei, wenn ein Druck in der Sicherheitsleitung 48 einen vorbestimmten kritischen Schwellenwert überschreitet.
  • Stromabwärts von dem ersten Druckreduktionsventil 34 zweigt von der Zufuhrleitung 14 eine zweite Verbindungsleitung 64 ab, die stromabwärts von dem zweiten Überdruckventil 62 in die Sicherheitsleitung 48 mündet. In der zweiten Verbindungsleitung 64 ist ein drittes Überdruckventil 66 angeordnet. Ein Leitungsquerschnitt der Zufuhrleitung 14 ist so gewählt und das ist ebenfalls in Form einer Berstscheibe ausgebildete dritte Überdruckventil 66 ist so dimensioniert, dass das dritte Überdruckventil 66 die zweite Verbindungsleitung 64 und damit eine Fluidverbindung zwischen der Zufuhrleitung 14 und der Sicherheitsleitung 48 freigibt, wenn ein Druck in der Zufuhrleitung 14 einen vorbestimmten kritischen Schwellenwert überschreitet.
  • Das Tankisolationsventil 28 und das Spülventil 60 der Brennstoffversorgungsanlage 10 sind jeweils als Solenoidventile ausgebildet und können beispielsweise mittels einer in der Figur nicht gezeigten elektronischen Steuereinheit angesteuert werden.
  • Im Folgenden wird die Funktionsweise der Brennstoffversorgungsanlage 10 erläutert. Im Betrieb der als Notstromaggregat dienenden Brennstoffzelle 18 wird dem Brennstoffeinlass 16 der Brennstoffzelle 18 über die Zufuhrleitung 14 bei geöffnetem Tankisolationsventil 28 Wasserstoff zugeführt. Der Druck des der Brennstoffzelle 18 zugeführten Wasserstoffs wird dabei durch die Druckreduktionsventile 34, 42 gesteuert. In der Brennstoffzelle 18 wird der Wasserstoff mit dem Kathodenbereich der Brennstoffzelle 18 zugeführtem Luftsauerstoff unter Erzeugung elektrischer Energie chemisch umgesetzt.
  • Aus dem Anodenabgasauslass 20 der Brennstoffzelle 18 austretendes Anodenabgas wird mit Hilfe der Rezirkulationspumpe 26 über die Rezirkulationsleitung 22 zum Brennstoffeinlass 16 der Brennstoffzelle 18 zurückgeführt. In dem Anodenabgas enthaltenes Wasser wird mittels des in der Rezirkulationsleitung 22 angeordneten Wasserabscheiders 24 aus dem Anodenabgas abgeschieden. Zur Entfernung des Wassers aus dem Wasserabscheider 24 wird das Spülventil 60 geöffnet, so dass das Wasser aus dem Wasserabscheider 24 über die erste Verbindungsleitung 58, die Abfuhrleitung 46 und die Sicherheitsleitung 48 in die Außenatmosphäre abgeführt werden kann.
  • Da die Brennstoffzelle 18 als Notstromaggregat dient, befindet sich die Brennstoffzelle 18 im normalen Boden- und Flugbetrieb des Flugzeugs außer Betrieb. Während dieser Ruhephasen muss jedoch sichergestellt werden, dass ein unbeabsichtigtes Öffnen oder ein Versagen des Tankisolationsventils 28 nicht zu einem Sicherheitsrisiko führt, das gegebenenfalls einen Verlust des Flugzeugs zur Folge hat. Darüber hinaus muss ein unbeabsichtigtes Öffnen oder ein Versagen des Tankisolationsventils detektiert werden, um durch gezielte Wartung die Systemverfügbarkeit erhöhen zu können. Im Fehlerfall eines unbeabsichtigten Öffnens oder eines Versagens des Tankisolationsventils 28 wird dem Brennstoffeinlass 16 der Brennstoffzelle 18 über die Zufuhrleitung 14 aus dem Brennstofftank 12 Wasserstoff zugeführt. In der Brennstoffzelle 18 reagiert dieser Wasserstoff mit im Kathodenbereich der Brennstoffzelle vorhandenem Luftsauerstoff. Diese chemische Reaktion in der Brennstoffzelle 18 führt, ähnlich wie im Betrieb der Brennstoffzelle 18, zu einem Anstieg der elektrischen Spannung in der Brennstoffzelle 18, der mit Hilfe des Spannungssensors 44 erfasst werden kann.
  • In der Brennstoffzelle 18 nicht umgesetzter Wasserstoff tritt über den Anodenabgasauslass 20 aus der Brennstoffzelle 18 aus und gelangt über die Rezirkulationsleitung 22 in die Abfuhrleitung 46. Wenn der Wasserstoffdruck in der Abfuhrleitung 46 den vorbestimmten kritischen Druckschwellenwert überschreitet, gibt das erste Überdruckventil 56 die Abfuhrleitung 46 frei. Da das Spülventil 60 geschlossen ist, kann der aus dem Anodenabgasauslass 20 der Brennstoffzelle 18 austretende Wasserstoff somit über die Abfuhrleitung 46 und die Sicherheitsleitung 48 sicher in die Außenatmosphäre abgeführt werden. Die Ausgestaltung der Brennstoffversorgungsanlage 10 ermöglicht somit den Verzicht auf einen zusätzlichen Wasserstoffkonzentrationssensor sowie den Verzicht auf ein zweites Tankisolationsventil.
  • Im Fall einer größeren Leckage des Tankisolationsventils 28, die einen Wasserstoffdruckanstieg in der Zufuhrleitung 14 über den zum Öffnen des dritten Überdruckventils 66 erforderlichen Druckschwellenwert zur Folge hat, wird durch das Öffnen des dritten Überdruckventils 66 sichergestellt, dass der aus dem Brennstofftank 12 austretende Wasserstoff sicher über die zweite Verbindungsleitung 64 und die Sicherheitsleitung 48 in die Außenatmosphäre abgeführt werden kann. Durch die zweite Verbindungsleitung 64 und das in der zweiten Verbindungsleitung 64 angeordnete dritte Überdruckventil 66 kann somit die Sicherheit der Brennstoffversorgungsanlage 10 weiter erhöht werden.

Claims (14)

  1. Brennstoffversorgungsanlage (10) für ein Brennstoffzellensystem, die insbesondere zum Einsatz in einem Flugzeug geeignet ist, mit: – einem Brennstofftank (12), – einer Zufuhrleitung (14), die den Brennstofftank (12) mit einem Einlass (16) einer Brennstoffzelle (18) verbindet, – einem in der Zufuhrleitung (14) angeordneten Tankisolationsventil (28), – einer Abfuhrleitung (46), die einen Auslass (20) der Brennstoffzelle (18) mit einem nicht bedruckten Bereich des Flugzeugs und/oder der Außenatmosphäre verbindet, und – einem Sensor (44) zur Erfassung einer elektrischen Spannung in der Brennstoffzelle (18).
  2. Brennstoffversorgungsanlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass in der Abfuhrleitung (46) ein erstes Überdruckventil (56) angeordnet ist.
  3. Brennstoffversorgungsanlage nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass eine Rezirkulationsleitung (22) den Auslass (20) der Brennstoffzelle (18) mit dem Einlass (16) der Brennstoffzelle (18) verbindet.
  4. Brennstoffversorgungsanlage nach Anspruch 3, 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass in der Rezirkulationsleitung (22) ein Wasserabscheider (24) und/oder eine Rezirkulationspumpe (26) angeordnet ist/sind.
  5. Brennstoffversorgungsanlage nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Wasserabscheider (24) über eine erste Verbindungsleitung (58) stromabwärts von dem ersten Überdruckventil (56) mit der Abfuhrleitung (46) verbunden ist, wobei in der ersten Verbindungsleitung (58) ein Spülventil (60) angeordnet ist.
  6. Brennstoffversorgungsanlage nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Abfuhrleitung (46) stromaufwärts von dem Wasserabscheider (24) von der Rezirkulationsleitung (22) abzweigt.
  7. Brennstoffversorgungsanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass eine Sicherheitsleitung (48) den Brennstofftank (12) mit dem nicht bedruckten Bereich des Flugzeugs und/oder der Außenatmosphäre verbindet, wobei in der Sicherheitsleitung (48) ein zweites Überdruckventil (62) angeordnet ist.
  8. Brennstoffversorgungsanlage nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Abfuhrleitung (46) in die Sicherheitsleitung (48) mündet.
  9. Brennstoffversorgungsanlage nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass in der Sicherheitsleitung (48) ein Filterelement (54) angeordnet ist.
  10. Brennstoffversorgungsanlage nach einem der Ansprüche 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Zufuhrleitung (14) über eine zweite Verbindungsleitung (64) mit der Sicherheitsleitung (48) verbunden ist, wobei in der zweiten Verbindungsleitung (64) ein drittes Überdruckventil (66) angeordnet ist.
  11. Brennstoffversorgungsanlage nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass ein Leitungsquerschnitt der Zufuhrleitung (14) so gewählt und das in der zweiten Verbindungsleitung (64) angeordnete dritte Überdruckventil (66) so dimensioniert ist, dass das dritte Überdruckventil (66) geöffnet wird, wenn ein Druck in der Zufuhrleitung (14) einen vorbestimmten kritischen Druck überschreitet.
  12. Brennstoffversorgungsanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass in der Zufuhrleitung (14) mindestens ein Druckreduktionsventil (34, 42) angeordnet ist.
  13. Brennstoffversorgungsanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass ein in dem Brennstofftank (12) gespeicherter Brennstoff odoriert ist.
  14. Brennstoffzellensystem mit einer Brennstoffversorgungsanlage (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 13.
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