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DE102007001861B4 - Ankopplungsvorrichtung zur Verbindung eines Etagenwagens mit einem Transportwagen - Google Patents

Ankopplungsvorrichtung zur Verbindung eines Etagenwagens mit einem Transportwagen Download PDF

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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Ankopplungsvorrichtung eines Etagenwagens für Frischwäsche und Pflegemittel mit allein verfahrbaren Transportwagen zum Einsammeln von Schmutzwäsche, Abfall- und/oder Wertstoffe in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder ähnlichen Einrichtungen. Aufgrund der Kundenwünsche sind unterschiedliche Transportwagen mit und ohne Ankopplungselemente zu bevorraten, wofür eine entsprechende Lagerkapazität erforderlich ist. Die Anzahl der zu bevorratenden Transportwagen (36) wird erfindungsgemäß durch ein Adapterteil (30) reduziert, welches sowohl bei der Herstellung von neuen Transportwagen nachrüstbar ist. Das Anbringen des Adapterteiles (30) ist schnell und einfach durchführbar.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Ankopplungsvorrichtung gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • In Krankenhäusern, Pflegeheimen oder in ähnlichen Einrichtungen ist das Verbinden und das gemeinsame Verfahren von Etagenwagen für Frischwäsche und Pflegemitteln sowie allein verfahrbaren Transportwagen zum Einsammeln von Schmutzwäsche, Abfall und/oder Wertstoffen üblich.
  • Es ist bereits ein ein Schrankteil für Frischwäsche aufweisender Etagenwagen bekannt, der mit allein verfahrbaren Wäschesammlern für Schmutzwäsche koppelbar ist. Zu diesem Zweck ist an dem als Schrankwagen ausgebildeten Etagenwagen im unteren Bereich der erhöhten Rückwand ein U-förmiger, nach oben ragender Bügel angeordnet, während am Wäschesammler ein waagerechter, vorstehender Bügel angeordnet ist, der sich über den nach oben ragenden Bügel am Etagenwagen hinüberheben und einhängen lässt.
  • Der Etagenwagen und der Wäschesammler lassen sich somit im zusammengekoppelten Zustand in der üblichen Weise auf den Fluren und in den Zimmern durch eine Person gemeinsam verfahren, um Schmutzwäsche zu sammeln und Frischwäsche zu verteilen. Wenn sämtliche Frischwäsche verteilt ist und der Wäschesammler mit Schmutzwäsche gefüllt ist, werden der Etagenwagen und der Wäschesammler entkoppelt. Hierdurch lässt sich der Wäschesammler allein in den Schmutzwäschebereich fahren, ohne dass der Transportwagen für Frischwäsche in diesen hygienisch nicht einwandfreien Bereich gelangt.
  • Des weiteren ist es möglich, die Einheit gekoppelt zu benutzen, den Etagenwagen und den Wäschesammler jedoch getrennt abzustellen, z. B. den Wäschesammler in einer Schmutzwäschestation und den Etagenwagen auf dem Flur des Krankenhauses oder des Pflegeheimes.
  • Diese Einheit aus einem gekoppelten Etagenwagen und einem Wäschesammler hat sich bewährt, was die gemeinsame und getrennte Nutzung anbetrifft. Für die Kupplungsvorrichtung hat sich erwiesen, dass das Auskuppeln eines mit Schmutzwäsche gefüllten Wäschesammlers das Anheben des Wäschesammlers erfordert und daher mit vergrößerten Mühen des Personals verbunden ist.
  • Um die bekannte Kopplungsvorrichtung zu vereinfachen und das Anheben des Wäschesammler beim Ein- und Auskoppeln zu vermeiden, wurde durch die gattungsbildende DE 29 906 085 U1 ein Transportgerät für Frischwäsche, Schmutzwäsche und ggf. Pflegemittel für Krankenhäuser und Pflegeheime mit einer vereinfachten Kopplungsvorrichtung geschaffen. Hierdurch wurde vorgeschlagen, dass am unteren Bereich des Etagenwagens mindestens ein durch Fußbetätigung klappbarer Haken angeordnet ist, der eine beabstandete waagerechte Stange am Wäschesammler über- oder untergreift.
  • Hierdurch braucht der Wäschesammler nicht mehr angehoben werden, um mit dem Etagenwagen gekoppelt zu werden, da der schwenkbare Haken zum Koppeln dient, der sich fuß- oder handbetätigt in die Auskoppelstellung bewegen lässt und sich beispielweise mittels Federkraft von selbst in die Kopplungsstellung bewegt.
  • Vorzugsweise kann der oder können die Haken an einer Schwenkachse unterhalb des Etagenwagens gelagert sein, wobei die Schwenkachse mit wenigstens einem seitlichen Betätigungshebel verbunden ist und eine die Haken in eine Einhakstellung bringende Feder vorgesehen ist. Nachteilig ist hierbei, dass der Betätigungshebel vom Boden weg nach oben bewegt werden muss. Bei einer Fußbetätigung muss der Betätigungshebel mit dem Fußrücken beaufschlagt werden, wozu eine gewisse Geschicklichkeit erforderlich ist. Gerade bei Bedienungspersonen, die keine festen Schuhe, sondern z. B. Sandalen tragen, kann eine derartige Bedienung zu Komplikationen und Fehlbedienungen führen.
  • Durch eine in der Handhabung vereinfachte Kopplungsvorrichtung wurde vorgeschlagen, dass die Bedienung der Betätigungshebel nach der DE 29 906 085 U1 zum Ent- oder Ankoppeln durch Fußdruck mit der Fußsohle zum Boden hin erreicht wird. Hierdurch werden einerseits ein höherer Bedienungskomfort erzielt und andererseits Fehlbedienungen vermieden.
  • Weiterhin ist durch die DE 100 10 852 A1 ein Reinigungswagen zur Aufnahme von Reinigungszubehör bekannt, der mindestens ein Fahrgestell mit Rädern umfasst, welches mit einer Stand- und/oder Sitzvorrichtung verbunden ist. Dieser Reinigungswagen ist mit einem Anhängerwagen mittels einer Kupplung verbindbar. Die Kupplung besteht aus Anhängerhaken und Anhängerösen, welche zum Nachrüsten von bereits im Einsatz befindlichen Transportwagen nicht geeignet sind.
  • Auch die Kopplungselemente gemäß der EP 1 775 194 A2 sind nicht zum Nachrüsten von bereits im Einsatz befindlichen Transportwagen geeignet.
  • Schließlich soll das in der 1 dargestellte und oben bereits beschriebene Transportgerät für Frischwäsche, Schmutzwäsche und Pflegemittel der Krankenhäuser und Pflegeheime verbessert werden
  • Nachteilig ist bei den oben beschriebenen Kopplungsvorrichtungen, dass die Etagenwagen und Transportwagen nur miteinander koppelbar sind, wenn diese bereits mit entsprechenden Kopplungselementen ausgerüstet sind. So sind bereits im Einsatz befindliche Transportwagen nicht mit neuen Etagenwagen koppelbar. Da die Kunden Transportwagen mit und ohne Kopplungselemente wahlweise bestellen, ist ein höherer Lageraufwand mit unterschiedlichen Modellen erforderlich.
  • Der Erfindung liegt nun die Aufgabe zugrunde, den Lageraufwand für unterschiedliche Etagen- und/oder Transportwagen mit und ohne Kopplungselementen zu reduzieren. Außerdem soll es möglich sein, dass bereits im Einsatz befindliche Transport- und/oder Etagenwagen ohne Kopplungselemente nachträglich mit Kopplungselementen nachrüstbar sind. Diese Aufgabe wird durch die im Patenanspruch 1 gekennzeichnete Erfindung gelöst. Der Vorteil des Erfindungsgegenstandes besteht darin, dass die Lagerhaltung für unterschiedliche Modelle von Transportwagen mit und ohne Kopplungselemente vereinfacht wird. Auch sind bereits im Einsatz befindliche Transportwagen ohne Kopplungselemente mit einem Adapterteil derart einfach nachrüstbar, dass eine Kopplung von einem Etagenwagen mit einem Transportwagen möglich ist.
  • Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen des Erfindungsgegenstandes sind der folgenden Beschreibung und den Unteransprüchen zu entnehmen.
  • Beschreibung:
  • Die Erfindung wird anhand eines Ausführungsbeispieles im folgenden näher beschrieben. Es zeigen:
  • 1 ein Transportgerät aus einem Etagenwagen für Frischwäsche und einem Wäschesammler für Schmutzwäsche in perspektivischer Ansicht gemäß dem Stand der Technik,
  • 2 einen Teil des Etagenwagens mit der Ankopplungsvorrichtung gemäß dem Stand der Technik,
  • 3 einen Transportwagen als Abfallsammler aus Rundrohr gemäß dem Stand der Technik,
  • 4 eine Einzelheit der Ankopplung eines Etagenwagens mit dem Abfallsammler,
  • 5 eine Einzelheit der Befestigung einer Fahrrolle,
  • 6 das Adapterteil in perspektivischer Ansicht und
  • 7 eine Einzelheit der Ankopplungsvorrichtung.
  • In den Figuren ist eine Ankopplungsvorrichtung zur Verbindung und zum Verfahren eines Etagenwagens 1 für Frischwäsche und Pflegemittel mit einem als Transportwagen ausgebildeten Wäschesammler 12 für Schmutzwäsche dargestellt. Der Etagenwagen 1 besteht aus einem Rohrgestell, weist eine erhöhte, glatte Rückwand 3 auf und lässt sich mittels an der Unterseite angeordneter Fahrrollen 2 leicht allein verfahren.
  • An der Unterkante der Rückwand 3 sind zwei waagerechte, U-förmige Bügel 4 angeordnet, von denen zumindest die benachbarten zur Rückwand 3 führenden Schenkel 5 schräg verlaufen, so dass die Bügel 4 eine Trapezform aufweisen.
  • An der Unterseite des Etagenwagens 1 ist gemäß 2 eine Schwenkachse 7 gelagert, an der zwei, in den freien Bereich 8 der Bügel 4 hineinragende Kopplungshaken 6 befestigt sind.
  • Mittig an der Schwenkachse 7 ist ein Arm 9 befestigt, der mit einer Zugfeder 10 zusammenwirkt, die die Kopplungshaken 6 in die in den 1 und 2 dargestellte, hochgeschwenkte Stellung zieht. Das andere Ende 22 der Zugfeder 10 ist mit einer gestellfesten Einhängung 23 an der Unterseite des Etagenwagens 1 verbunden.
  • Die Kopplungshaken 6 sind so geformt, dass sich Anlaufschrägen 11 ergeben.
  • Mit dem Etagenwagen 1 lässt sich ein Wäschesammler 12 für Schmutzwäsche koppeln. Der Wäschesammler 12 besteht aus einem Rohrgestell mit senkrechten Pfosten 15. Im unteren Bereich sind die Pfosten 15 durch untere Längsstreben 19 und Querstreben 18 verbunden.
  • Die oberen Enden der Pfosten 15 sind durch obere Querstreben 16 miteinander verbunden, auf denen Stützrohre 17 für Sackhalteringe 13 angeordnet sind. Säcke zum Aufnehmen der Schmutzwäsche werden in die Sackhalteringe 13 eingehängt, mit ihrem Rand um die Sackhalteringe 13 umgeschlagen und eingeklemmt. Die mit dem Etagenwagen 1 zu koppelnden Wäschesammler 12 können einen Sackhaltering, zwei Sackhalteringe, wie dargestellt, oder vier im Quadrat angeordnete Sackhalteringe aufweisen. Von den unteren Längsstreben 19 geht ein U-förmiges Rohr 20 aus, das eine waagerechte Stange zum Koppeln mit den Haken 6 bildet.
  • Zwei Laufrollen 14 sind an Verlängerungen der senkrechten Pfosten 15 angeordnet, während zwei weitere Laufrollen 14 an vom Rohr 20 nach unten ragenden Stützen 21 angeordnet sind.
  • Das Rohr 20 ist so hoch am Wäschesammler 12 angeordnet, dass es sich über die U-förmigen Bügel 4 am Etagenwagen 1 schieben lässt.
  • Die Stützen 21 für die Laufrollen 14 am Rohr 20 sind so beabstandet, dass sie sich zwischen die inneren Schenkel 5 des U-förmigen Bügels 4 schieben lassen.
  • Aufgrund der schrägen Anordnung dieser Schenkel 5 ist es nicht erforderlich, den Wäschesammler 12 mit großer Genauigkeit mit dem Etagenwagen 1 zusammenzubringen, da die schrägen Schenkel 5 in Verbindung mit den Stützen 21 ein Zentrieren des Etagenwagens gegenüber dem Wäschesammler 12 bewirken. Beim Zusammenschieben des Etagenwagens 1 mit dem Wäschesammler 12 fährt das Rohr 20 gegen die Anlaufschrägen 11 der Kopplungshaken 6, drückt diese zunächst herunter, bis das Rohr 20 die Kopplungshaken 6 vollständig überlaufen hat, wonach die Feder 10 die Kopplungshaken 6 in die Kopplungsstellung zurückspringen lässt, in der die Kopplungshaken 6 das Rohr 20 hintergreifen. Soll der Etagenwagen 12 wieder entkoppelt werden, werden die Kopplungshaken 6 mittels eines Betätigungsgestänges 24 nach unten bewegt und geben das Rohr 20 frei.
  • Das Betätigungsgestänge 24 weist eine unterhalb des Etagenwagens 1 schwenkbar gelagerte Lagerache 25, die mindestens an einem Ende 26 mit einem Betätigungshebel 27 mit einem seitlich gegenüber dem Etagenwagen 1 vorstehenden Fußpedal 28 drehfest verbunden ist. Vorteilhaft hat das Fußpedal 28 eine U-förmige gebogene Form.
  • Der z. B. aus einem Rundstahl bestehende Betätigungshabel 27 ist mit einem senkrechten Anschlagzapfen 29 versehen, an dem der bzw. die Kopplungshaken 6 federnd anliegt bzw. anliegen.
  • Die Kopplungshaken 4 liegen in entkoppeltem Zustand an einer Anschlagkante 32 im unteren Bereich des Etagenwagens 1 an.
  • Um einen als Doppel-Abfall- oder Wertstoffsammler dienenden Transportwagen 36 nach 3 mit dem Etagenwagen 1 koppeln zu können, ist nach den 46 ein Adapterteil 30 erforderlich. Die von den Kopplungshaken 6 über- oder untergreifende waagerechte Stange 20 ist eine Verbindungsstange 31 des eine U-form bildenden Adapterteiles 30 mit beidseitig angeordneten, abgewinkelten Lagerarmen 32, 33, deren freie Enden 34, 35 mit dem Transportwagen 36 koppelbar sind. An den freien Enden 34, 35 der Lagerarme 32, 33 sind Lagerbohrungen 37, 38 aufweisende Rohrhülsen 39,40 befestigt, welche auf freien Enden 41, 42 von zwei senkrechten Eckpfosten 43,44 des aus Rohrmaterial bestehenden Transportwagen 36 aufsteckbar sind. Durch die Länge der Lagerarme 32, 33 steht die waagerechte Stange 20 gegenüber den senkrechten Eckpfosten 43, 44 vor. Der Transportwagen 36 weist vier durch Quer- 45 und Längsstreben 46 verbundene Eckpfosten 43, 44, 47, 48 auf. Die rohrförmigen Eckpfosten 43, 44, 47, 48 sind unten offen, derart, dass drehbare Fahr- oder Lenkrollen 49 mit Lagerzapfen 50 in die Öffnungen 51 reibschlüssig einpressbar sind.
  • Die bekannten Stoßsicherungsscheiben 55 werden vor der Montage des Adapterteiles 30 auf die freien Enden 41, 42 der Eckpfosten 43, 44 aufgesteckt und sin oberhalb der Rohrhülsen 39, 40 drehbar gelagert.
  • Es ist auch möglich, dass Lagerbuchsen 52 in die Lagerbohrungen 37, 38 der Rohrhülsen 39, 40 eingepresst werden. Hierdurch wird eine spielfreie Lagerung des Adapterteiles 30 auf den Eckpfosten 43, 44 ermöglicht. Gleichzeitig wir hier durch ein Eindringen von Schmutz in die Lagerstelle verhindert.
  • Ein Ausrichten der mit dem Adapterteil 30 ausgerüsteten Transportwagen 36 zum Ankoppeln mit dem Etagenwagen 1 wird vorteilhaft dadurch erzielt, dass die Verbindungsstange 31 des Adapterteiles 30 an der Unterseite 53 einen fest angeordneten U-förmigen Bügel 54 aufweist. Die Seitenschenkel 55, 56 dieses U-förmigen Bügels 54 bewirken mit den inneren Seitenschenkeln 55, 58 der U-förmigen Bügel 4 an dem Etagenwagen 1 ein schnelles Ausrichten beim Ankoppeln des Etagenwagens 1 mit dem Transportwagen 36.

Claims (5)

  1. Ankopplungsvorrichtung zur Verbindung und zum gemeinsamen Verfahren eines Etagenwagens mit allein verfahrbaren, mindestens zwei senkrechte Eckpfosten aus Rohrmaterial und vier Fahrrollen aufweisenden Transportwagen zum Einsammeln von Schmutzwäsche, Abfall und/oder Wertstoffen in Krankenhäusern oder Pflegeheimen, wobei am untersten Bereich des Etagenwagens mindestens ein durch ein Betätigungsgestänge mit einem Fußpedal betätigbarer, schwenkbarer Kopplungshaken vorgesehen ist, der eine waagerechte Stange am Transportwagen über- oder untergreift, gekennzeichnet durch ein die waagerechte Stange aufweisendes Adapterteil (30), das nach seiner Montage an dem Transportwagen (36) dessen Kopplung mit einem bereits mit Kopplungshaken versehenen Etagenwagen (1) dadurch ermöglicht, dass das Adapterteil (30) aus einer die waagerechte Stange bildenden Verbindungsstange (31) mit beidseitig angeordneten abgewinkelten Lagerarmen (32, 33) besteht, an deren freien Enden (34, 35) Lagerbohrungen (37, 38) aufweisende Rohrhülsen (39, 40) befestigt sind, welche auf offene Enden (41, 42) von zwei senkrechten Eckpfosten (43, 44) des aus Rohrmaterial bestehenden Transportwagens (36) aufsteckbar sind und dass die waagerechte Verbindungsstange (31) durch die Länge der abgewinkelten Lagerarme (32, 33) gegenüber den Eckpfosten (43, 44) vorsteht.
  2. Ankopplungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der aus Rohrmaterial bestehende Transportwagen vier durch Quer- und Längsstreben verbundene Eckpfosten aufweist und dass drehbare Fahr- und/oder Lenkrollen (49) mit Lagerzapfen (50) in den Öffnungen (51) der freien Enden (41, 42) der unten offenen Eckpfosten (43, 44, 47, 48) reibschlüssig einpressbar gelagert sind.
  3. Ankopplungsvorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass Stoßsicherungsscheiben (55) oberhalb der Rohrhülsen (39, 40) auf den freien Enden (41, 42) der Eckpfosten (43, 44) drehbar gelagert sind.
  4. Ankopplungsvorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass Lagerbuchsen (52) in den Lagerbohrungen (37, 38) der Rohrhülsen (39, 40) angeordnet sind.
  5. Ankopplungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche 1–4, dadurch gekennzeichnet, dass der oder die Kopplungshaken mit einer Schwenkachse am untersten Bereich des Etagenwagens drehfest verbunden ist, bzw. sind, die Schwenkachse durch eine den oder die Kopplungshaken in eine Einhakstellung bringende Feder beaufschlagbar ist und dass am untersten Bereich des Etagenwagens (1) zwei beabstandete, waagerechte U-förmige Bügel (4) fest angeordnet sind, welche die Verbindungsstange (31) an dem Adapterteil (30) über- oder untergreifen und die mit ihren inneren Seitenschenkeln (57, 58) zum Zentrieren des Transportwagens (36) bezüglich des Etagenwagens (1) mit den Seitenschenkeln (55, 56) eines an der Unterseite (53) der Verbindungsstange (31) des Adapterteiles (30) befestigten U-förmigen Bügels (54) im Eingriff bringbar sind.
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