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Die
Erfindung betrifft eine Laserzündvorrichtung
zur Zündung
eines Kraftstoff-Luft-Gemischs, insbesondere in einem Verbrennungsmotor,
und eine Laserzündanordnung
zur Zündung
eines Kraftstoff-Luft-Gemischs.
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Beispielsweise
beschreibt die Druckschrift
US 2005/0063646 A1 ein laserbasiertes Zündsystem für einen
stationären
Erdgasmotor.
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Es
ist eine Aufgabe der Erfindung, eine Zündvorrichtung zur Zündung eines
Kraftstoff-Luft-Gemischs anzugeben, die besonders effizient und
vielseitig einsetzbar ist.
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Diese
Aufgabe wird durch eine Laserzündvorrichtung
zur Zündung
eines Kraftstoff-Luft-Gemischs gemäß Anspruch 1 und eine Laserzündanordnung
zur Zündung
eines Kraftstoff-Luft-Gemischs gemäß Anspruch
23 gelöst.
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Vorteilhafte
Ausführungsformen
und Weiterbildungen der Laserzündvorrichtung
beziehungsweise der Laserzündanordnung
sind in den abhängigen Ansprüchen angegeben,
deren Offenbarungsgehalt hiermit durch Rückbezug ausdrücklich in
die Beschreibung aufgenommen wird.
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Eine
Laserzündvorrichtung
zur Zündung
eines Kraftstoff-Luft-Gemischs
gemäß der Erfindung umfasst
mindestens ein optisch pumpbares Lasermedium, welches im Betrieb
einen Zündstrahl emittiert,
der in das zu zündende
Kraftstoff-Luft-Gemisch zur Zündung
eingekoppelt wird und eine monolithisch kaskadierte Mehrfachlaserdiode,
welche mindestens einen aktiven Bereich aufweist, der im Betrieb
eine Mehrzahl von Pumpstrahlen emittiert, die in das Lasermedium
eingekoppelt werden.
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Ein
Kraftstoff-Luft-Gemisch umfasst vorliegend Luft und einen, insbesondere
flüssigen
oder gasförmigen,
Kraftstoff. Bei dem Kraftstoff handelt es sich beispielsweise um
ein brennbares Gas, etwa Erdgas, und/oder eine brennbare Flüssigkeit
wie zum Beispiel Benzin. Eine brennbare Flüssigkeit liegt in dem Kraftstoff-Luft-Gemisch
vorzugsweise in Form von Tröpfchen
beziehungsweise in Form eines Kraftstoff-Nebels vor. Darüber hinaus
ist die Laserzündvorrichtung
auch zur Zündung
weiterer brennbarer Gase, beispielsweise eines Gemischs aus Wasserstoff
und Sauerstoff, oder brennbarer Gemische mit einem Gas und einer
Flüssigkeit
geeignet, auch wenn diese Gase oder Gemische keine Luft enthalten.
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Eine
monolithisch kaskadierte (oder, kurz, monolithische) Mehrfach-Laserdiode
umfasst einen Halbleiterlaser-Chip mit einer, vorzugsweise epitaktisch
gewachsenen, laseraktiven Halbleiterschichtenfolge. Die laseraktive
Halbleiterschichtenfolge emittiert, vorzugsweise zu gleichen Zeiten,
eine Mehrzahl von Laserstrahlen. Dazu umfasst sie einen aktiven Bereich
mit einer Mehrzahl von aktiven Schichten, die je einen laseraktiven
pn-Übergang
umfassen. Die aktiven Schichten sind in Serie geschaltet – mit anderen
Worten monolithisch kaskadiert. Insbesondere folgen sie in Wachstumsrichtung
der Halbleiterschichtenfolge aufeinander. Zweckmäßigerweise ist zwischen jeweils
zwei laseraktiven pn- Übergängen des
aktiven Bereichs der laseraktiven Halbleiterschichtenfolge eine
Tunneldiode ausgebildet.
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Eine
solche monolithisch kaskadierte Mehrfach-Laserdiode ist beispielsweise
in der Druckschrift
EP
1051 783 B1 beschrieben, deren Offenbarungsgehalt insofern
hiermit durch Rückbezug
aufgenommen wird.
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Die
laseraktiven pn-Übergange
umfassen beispielsweise eine Doppelheterostruktur, einen Einfach-Quantentopf
oder eine Mehrfach-Quantentopfstruktur (MQW) zur Strahlungserzeugung.
Die Bezeichnung Quantentopfstruktur beinhaltet hierbei keine Angabe über die
Dimensionalität
der Quantisierung. Sie umfasst somit u. a. Quantentröge, Quantendrähte und
Quantenpunkte und jede Kombination dieser Strukturen. Beispiele
für MQW-Strukturen
sind in den Druckschriften
WO
01/39282 ,
US 5,831,277 ,
US 6,172,382 B1 und
US 5,684,309 beschrieben,
deren Offenbarungsgehalt insofern hiermit durch Rückbezug
aufgenommen wird. Beispielsweise sind die laseraktiven pn-Übergänge als
Quantenpunkte oder, bevorzugt, als Quantenfilme ausgeführt. Bei
einer Ausführungsform
weist der aktive Bereich zwischen zwei und zehn laseraktiven pn-Übergängen auf, wobei die Grenzen
eingeschlossen sind.
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Zweckmäßigerweise
ist zumindest der aktive Bereich der laseraktiven Halbleiterschichtenfolge
in einem Resonator angeordnet. Bevorzugt beträgt die optische Länge des
Resonators zwischen 300 μm und
10 mm, wobei die Grenzen eingeschlossen sind. Beispielsweise sind
bei einer Ausführungsform
zwei Seitenflächen
der laseraktiven Halbleiterschichtenfolge als Resonatorspiegel ausgebildet.
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Bei
einer vorteilhaften Ausführungsform
ist der aktive Bereich als gewinngeführte Laserstruktur ausgebildet.
Beispielsweise ist dazu die Breite des aktiven Bereichs durch die
Breite einer Elektrode vorgegeben, mittels welcher im Betrieb der
Mehrfach-Laserdiode ein Betriebsstrom in die laseraktive Halbleiterschichtenfolge
eingeprägt
wird. Ausführungsformen,
bei denen die Breite des aktiven Bereichs durch die Breite der Elektrode
vorgegeben ist, umfassen nicht nur Ausführungsformen, bei denen die
Elektrode und der aktive Bereich die gleiche Breite haben, sondern
auch solche, bei denen die Breite des aktiven Bereichs, beispielsweise
aufgrund von Stromaufweitung in der laseraktiven Halbleiterschichtenfolge,
gegenüber
der Breite der Elektrode vergrößert ist.
Die Schichten der laseraktive Halbleiterschichtenfolge, insbesondere
die aktiven Schichten, können
eine größere Breite
aufweisen als der aktive Bereich, die Pumpstrahlung wird jedoch
nur in dem durch die Breite der Elektrode vorgegebenen aktiven Bereich
erzeugt.
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Eine
gewinngeführte
Laserstruktur ist mit Vorteil besonders kostengünstig herstellbar. Insbesondere
bei hohen Leistungen, wie sie vorliegend zur Zündung eines Kraftstoff-Luft-Gemischs
notwendig sind, ist eine gewinngeführte Laserstruktur auch im Hinblick
auf die Effizienz der monolithisch-kaskadierten Laserdiode vorteilhaft.
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Die
Breite ist dabei die Ausdehnung des aktiven Bereichs beziehungsweise
der Elektrode parallel zur Haupterstreckungsebene der Halbleiterschichtenfolge,
insbesondere senkrecht zur Wachstumsrichtung, und senkrecht zur
Hauptabstrahlrichtung der von dem aktiven Bereich im Betrieb emittierten Pumpstrahlen.
Die Hauptabstrahlrichtung hat insbesondere die gleiche Richtung
wie der Verbindungsvektor der Resonatorspiegel der Mehrfach-Laserdiode, beispielsweise
die Richtung der Flächennormalen
einer Seitenfläche
der laseraktiven Halbleiterschichtenfolge, die als Resonatorspiegel
ausgebildet ist. Anders ausgedrückt
ist die Hauptabstrahlrichtung durch die Richtung der optischen Achse
der Strahlenkegel der Pumpstrahlen gegeben.
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Bei
einer anderen vorteilhaften Ausführungsform
ist der aktive Bereich als indexgeführte Laserstruktur ausgebildet.
Dies wird beispielsweise dadurch erreicht, dass der aktive Bereich
seitlich, also parallel zur Haupterstreckungsebene der laseraktiven
Halbleiterschichtenfolge und senkrecht zur Hauptabstrahlrichtung
der Pumpstrahlen, durch eine Änderung,
insbesondere einen Sprung, des Brechungsindex begrenzt wird. Mit
anderen Worten wird der aktive Bereich lateral und in einer Richtung
quer zur Hauptabstrahlrichtung durch die Änderung des Brechungsindex
begrenzt. Die Änderung
des Brechungsindex wird beispielsweise dadurch hervorgerufen, dass
seitlich vom aktiven Bereich ein Teilbereich der laseraktiven Halbleiterschichtenfolge
entfernt ist. Die von einem aktiven Bereich mit einer indexgeführten Laserstruktur
emittierten Pumpstrahlen ein vorteilhaftes, insbesondere gaußförmiges Strahlprofil,
sodass sie zum Beispiel besonders effizient in ein Strahlführungselement
einkoppelbar sind.
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Neben
Ausführungsformen,
bei denen sämtliche
aktiven Schichten indexgeführt
sind, werden im vorliegenden Zusammenhang auch solche aktiven Bereiche
als "indexgeführte Laserstruktur" bezeichnet, bei
denen zumindest eine der aktiven Schichten der monolithisch kaskadierten
Mehrfach-Laserdiode indexgeführt ist,
während
mindestens eine weitere aktive Schicht gewinngeführt oder sowohl gewinn- als
auch indexgeführt
ist. In der Regel kann angenommen werden, dass bei der indexgeführten aktiven
Schicht die laterale Ausdehnung der von dieser aktiven Schicht erzeugten
Pumpstrahlung zumindest im Wesentlichen durch den Einfluss des Brechungsindex-Sprungs
begrenzt wird, während
bei der gewinngeführten
aktiven Schicht die laterale Ausdehnung der erzeugten Pumpstrahlung
zumindest im Wesentlichen durch die Breite der Elektrode, anders ausgedrückt durch
die für
die Stromeinprägung
in die Halbleiterschichtenfolge gewählte Geometrie, vorgegeben
ist, wie oben ausgeführt.
Bei einer aktiven Schicht, die sowohl gewinn- als auch indexgeführt ist, wirken
insbesondere beide Effekte zur Begrenzung der lateralen Ausdehnung
der Pumpstrahlung zusammen.
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Bei
einer Ausführungsform
ist die monolithisch kaskadierte Mehrfach-Laserdiode als Breitstreifenlaser
ausgebildet. Mit anderen Worten ist der aktive Bereich in Draufsicht
auf die Haupterstreckungsebene der laseraktiven Halbleiterschichtenfolge
vollflächig,
also als einfach zusammenhängendes Gebiet,
ausgebildet. Der aktive Bereich ist dabei insbesondere in seitlicher
Richtung, also in einer zur Haupterstreckungsebene der laseraktiven
Halbleiterschichtenfolge parallelen und in zur Hauptabstrahlrichtung
der Pumpstrahlen senkrechten Richtung, ohne Unterbrechungen durchgehend
ausgebildet.
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Bei
einer anderen Ausführungsform
ist der aktive Bereich in seitlicher Richtung zu einer Mehrzahl,
insbesondere voneinander getrennter, aktiver Teilbereiche strukturiert.
Beispielsweise sind die aktiven Teilbereiche Streifen, die zweckmäßigerweise entlang
der Hauptabstrahlrichtung verlaufen. Jeder aktive Teilbereich stellt
analog zu der obigen Beschreibung eine gewinngeführte oder eine indexgeführte Laserstruktur
dar. Die von einer aktiven Schicht emittierte Pumpstrahlung aller
aktiven Teilbereiche bildet vorzugsweise einen gemeinsamen Pumpstrahl.
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Zwischen
je zwei benachbarten aktiven Teilbereichen umfasst der aktive Bereich
in Draufsicht auf die Haupterstreckungsebene der Halbleiterschichtenfolge
eine inaktive Zone, in der vorzugsweise keine oder zumindest fast
keine Laserstrahlung erzeugt wird. Die inaktive Zone ist vorzugsweise ebenfalls
streifenförmig.
Sind die zwei benachbarten aktiven Teilbereiche als indexgeführte Laserstrukturen
ausgebildet, ist zweckmäßigerweise
zumindest in einem Teil der inaktiven Zone die laseraktive Halbleiterschichtenfolge
zumindest teilweise entfernt. Insbesondere bei zwei benachbarten
aktiven Teilbereichen, die als gewinngeführte Laserstrukturen ausgebildet
sind, ist die inaktive Zone frei von der Elektrode.
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In
Erweiterung der obigen Definition umfasst ein zu mehreren aktiven
Teilbereichen strukturierter aktiver Bereich auch Ausführungsformen,
bei denen zwei benachbarte aktive Teilbereiche zwar geometrisch
getrennt sind, etwa mittels einer Strukturierung der Elektrode und/oder
der laseraktiven Halbleiterschichtenfolge, jedoch lateral zwischen
den beiden Teilbereichen kein Gebiet existiert, in dem in allen
aktiven Schichten keine oder fast keine Pumpstrahlung erzeugt wird.
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In
diesem Fall wird als aktiver Teilbereich der durch die geometrische
Strukturierung gegebene, insbesondere von einem Teilbereich der
strukturierten Elektrode bedeckte Teilbereich des aktiven Bereichs
verstanden. Unter dem Begriff "inaktive
Zone" wird entsprechend
eine zwischen zwei aktiven Teilbereichen angeordnete Zone des aktiven
Bereichs verstanden, in der ein Teil der laseraktiven Halbleiterschichtenfolge
entfernt – also
die Dicke der Halbleiterschichtenfolge reduziert – ist und/oder
die frei von der Elektrode ist, selbst wenn – etwa aufgrund von Stromaufweitung
in der laseraktiven Halbleiterschichtenfolge – Laserstrahlung in ihr erzeugt
wird. Beispielsweise überlappt
die Pumpstrahlung mindestens einer aktiven Schicht, die in zwei
benachbarten aktiven Teilbereichen erzeugt wird, in der zwischen den
aktiven Teilbereichen angeordneten inaktiven Zone. Insbesondere
nimmt der Überlapp,
also die Intensität
der in der inaktiven Zone emittierten Pumpstrahlung mit dem Abstand
der aktiven Schicht von der strukturierten Elektrode zu.
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Die
laseraktiven pn-Überänge benachbarter aktiver
Teilbereiche sind bei einer vorteilhaften Ausführungsform, insbesondere über die
zwischen ihnen angeordnete inaktive Zone hinweg, phasengekoppelt.
Die Breite der inaktiven Zone zwischen den Teilbereichen ist bei
einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform an den Brechungsindexsprung
zu den benachbarten aktiven Teilbereichen angepasst. Beispielsweise
ist die Breite der inaktiven Zone so gewählt dass sie kleiner oder gleich
dem Zehnfachen der Vakuum-Wellenlänge einer
von der Mehrfach-Laserdiode emittierten Laserstrahlung, insbesondere der
Vakuum-Wellenlänge
des Emissionsmaximums der Laserstrahlung, ist.
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Eine
Mehrfach-Laserdiode, deren aktiver Bereich zu einer Mehrzahl von
aktiven Teilbereichen strukturiert ist, ist besonders vorteilhaft.
Beispielsweise ist mit einem zu indexgeführten aktiven Teilbereichen
strukturierten aktiven Bereich eine hohe Strahlqualität, insbesondere
ein grundmodiger ("single
mode") Laser erzielbar.
Die aktiven Teilbereiche haben dazu bei einer Ausgestaltung eine
Breite von kleiner oder gleich 10 μm, vorzugsweise zwischen 3 μm und 5 μm, wobei
die Grenzen eingeschlossen sind. Beispielsweise bei einer Mehrfachlaserdiode
mit einem gewinngeführten
aktiven Bereich, insbesondere bei einem gewinngeführten aktiven
Bereich mit einer Breite von 100 μm
oder mehr, verringert die Strukturierung des aktiven Bereichs, sprich
die Strukturierung der Elektrode zu einzelnen, voneinander getrennten
und insbesondere streifenförmigen
Teilbereichen, die Gefahr der Filamentation des im Betrieb mittels
der Elektrode zugeführten
Betriebsstroms, anders ausgedrückt
die Gefahr von Inhomogenitäten in
der Stromdichteverteilung lateral zur Richtung des Stromflusses
des Betriebsstroms.
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Bei
einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform umfasst die Mehrfachlaserdiode
eine Mehrzahl von aktiven Bereichen mit je einer Mehrzahl von monolithisch
kaskadierten aktiven Schichten, wobei die aktiven Bereiche seitlich
nebeneinander angeordnet sind. Vorzugsweise sind die aktiven Bereiche
in ein und derselben laseraktiven Halbleiterschichtenfolge, also
monolithisch integriert, ausgebildet. Vorteilhafterweise wird von
der monolithisch kaskadierten Laserdiode mit einer Mehrzahl von
aktiven Bereichen eine Vielzahl von, üblicherweise inkohärenten,
Pumpstrahlen emittiert. Die von einer solchen monolithisch kaskadierten
Mehrfach-Laserdiode emittierte Pumpstrahlung weist mit Vorteil eine
besonders hohe optische Leistung auf.
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Die
oben für überlappende
aktive Teilbereiche erweiterte Definition gilt für eine monolithisch-kaskadierte
Mehrfach-Laserdiode
mit einer Mehrzahl seitlich nebeneinander angeordneter und überlappender
aktiver Bereiche entsprechend: Die Breite geometrisch getrennter,
lateral benachbarter aktiver Bereiche, die Pumpstrahlung emittieren,
welche zumindest für
eine aktive Schicht in der laseraktiven Halbleiterschichtenfolge überlappt,
ist die Breite der Elektrode oder die durch die Lage der seitlichen Brechungsindexsprünge definierte
Breite.
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Zumindest
einige, bevorzugt jedoch alle von der monolithisch kaskadierten
Mehrfach-Laserdiode emittierten Laserstrahlen werden als Pumpstrahlen in
das Lasermedium eingekoppelt und pumpen dieses optisch. Bevorzugt
wird die Mehrfach-Laserdiode gepulst betrieben, so dass die Pumpstrahlen
als Laserpulse emittiert werden. Bei einer besonders bevorzugten
Ausführungsform
legen die Laserpulse den Zündzeitpunkt
fest, zu dem das Kraftstoff-Luft-Gemisch entzündet wird.
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Die
Pumpstrahlen umfassen bei einer Ausführungsform Laserstrahlung einer
Zentral-Wellenlänge
von 808 nm, 880 nm, 915 nm, 940 nm oder 980 nm. Bevorzugt umfassen
die Pumpstrahlen im Wesentlichen nur Laserstrahlung deren Wellenlänge um 10
nm oder weniger von der Zentral-Wellenlänge abweicht.
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Vorteilhafterweise
wird mit der monolithisch kaskadierten Mehrfach-Laserdiode eine
hohe optische Pumpleistung, die für das Pumpen des Lasermediums
notwendig ist, mit einem geringen Halbleitervolumen erreicht. Insbesondere
ist das notwendige Halbleitervolumen im Vergleich zu herkömmlichen Laserdioden
verringert. So wird eine kleinere Baugröße der Laserzündvorrichtung
ermöglicht.
Die Laserzündvorrichtung
kann daher besonders flexibel eingesetzt werden. Zudem ist eine
besonders kostengünstige
Herstellung der Laserzündvorrichtung möglich.
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Die
von der monolithisch kaskadierten Mehrfach-Laserdiode emittierten
Pumpstrahlen sind beim Austritt aus einer Strahlungsauskoppelfläche der Mehrfach-Laserdiode
in der Regel räumlich
getrennt. Bei gleicher Ausgangsleistung werden daher vorteilhafterweise
die strahlungsemittierenden Facetten bzw. Teilflächen einer monolithisch kaskadierten Mehrfach-Laserdiode weniger
stark beansprucht als die einer herkömmlichen Laserdiode. Beispielsweise wird
so eine besonders lange Lebensdauer der Laserzündvorrichtung erzielt.
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Bei
einer bevorzugten Ausführungsform
ist der monolithisch kaskadierten Mehrfach-Laserdiode ein erstes
Strahlführungselement,
also ein Pumpstrahlführungselement,
nachgeordnet. Das Pumpstrahlführungselement
ist der Mehrfach-Laserdiode dabei
derart nachgeordnet, dass zumindest einige der von der Mehrfach-Laserdiode
emittierten Pumpstrahlen, besonders bevorzugt alle von der Mehrfach-Laserdiode
emittierten Pumpstrahlen, auf das Pumpstrahlführungselement treffen, so dass
sie zumindest teilweise in dieses eingekoppelt werden. Das Pumpstrahlführungselement
umfasst beispielsweise einen Spiegel.
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Bei
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
ist zwischen der Mehrfach-Laserdiode und dem Lasermedium ein erstes
Strahlformungselement angeordnet.
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Umfasst
die Laserzündvorrichtung
ein Pumpstrahlführungselement
und ein erstes Strahlformungselement, so ist das erste Strahlformungselement
bevorzugt zwischen dem Pumpstrahlführungselement und dem Lasermedium
angeordnet. Mit anderen Worten treffen einige, bevorzugt alle, von
der Mehrfach-Laserdiode emittierten Pumpstrahlen zunächst auf
das Pumpstrahlführungselement
und anschließend
auf das erste Strahlformungselement, bevor sie in das Lasermedium
eingekoppelt werden.
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Das
erste Strahlformungselement umfasst bevorzugt eine Linse, ein Beugungsgitter
und/oder einen Spiegel. Besonders bevorzugt ist das erste Strahlformungselement
dazu vorgesehen, die Pumpstrahlen auf das Lasermedium zu fokussieren.
In diesem Fall vereinigt das erste Strahlformungselement zumindest
einige, vorzugsweise jedoch alle, der von der monolithisch kaskadierten
Mehrfach-Laserdiode emittierten
Pumpstrahlen auf einen Teilbereich einer Strahlungseintrittsfläche des
Lasermediums.
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Der
Teilbereich der Strahlungseintrittsfläche des Lasermediums, auf den
die Pumpstrahlen fokussiert werden, ist bei einer bevorzugten Ausführungsform
möglichst
klein. Beispielsweise beträgt
die Ausdehnung des Teilbereichs in einer insbesondere beliebigen
Richtung 1000 μm
oder weniger, bevorzugt 100 μm
oder weniger.
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Die
minimale Ausdehnung des Teilbereichs ist dabei abhängig von
der optisch aktiven Größe, etwa
einer optisch wirksamen, zum Pumpstrahl im Wesentlichen transversalen
Abmessung, beispielsweise dem ausgeleuchteten Durchmesser, und den optischen
Eigenschaften des ersten Strahlformungselements, der Wellenlänge der
Pumpstrahlen und von den Eigenschaften der Lichtquelle, also der
monolithisch kaskadierten Mehrfach-Laserdiode. Die von der monolithisch
kaskadierten Mehrfach-Laserdiode
emittierten Pumpstrahlen weisen vorteilhafterweise eine besonders
geringe Quellgröße, anders ausgedrückt eine
besonders geringe Größe der Lichtquelle
beziehungsweise der Fläche,
von der ein Pumpstrahl ausgeht oder auszugehen scheint, und/oder
eine besonders hohe Brillanz bzw.
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Strahlqualität auf, die
insbesondere im Vergleich zu herkömmlichen Halbleiterlasern erhöht ist. So
ist eine besonders effiziente Strahlformung möglich und die Strahlungseinkopplung
in das Lasermedium und/oder das Pumpstrahlführungselement ist verbessert
und vereinfacht.
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Die
in das Lasermedium eingekoppelten Pumpstrahlen erzeugen zweckmäßigerweise
eine Besetzungsinversion in dem Lasermedium, so dass dieses einen
Laserstrahl, den Zündstrahl,
emittiert. Der Zündstrahl
wird in das zu zündende
Kraftstoff-Luft-Gemisch eingekoppelt und initiiert in diesem einen
Verbrennungsprozess, beispielsweise durch Entflammen eines Gases
und/oder Erzeugen eines Luftfunkens. Die von dem Lasermedium emittierte
Leistung ist zweckmäßigerweise
so gewählt, dass
der emittierte Zündstrahl
zur Zündung
des Kraftstoff-Luft-Gemischs geeignet ist. Das Lasermedium ist bevorzugt
in einem Resonator angeordnet.
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Bei
einer Ausführungsform
der Laserzündvorrichtung
ist dem Lasermedium ein Zündstrahlführungselement,
anders ausgedrückt
ein zweites Strahlführungselement,
in Abstrahlrichtung nachgeordnet. Mit anderen Worten wird der von
dem Lasermedium emittierte Zündstrahl
in das Zündstrahlführungselement
eingekoppelt und von diesem zu dem zu zündenden Kraftstoff-Luft-Gemisch geleitet.
Bevorzugt umfasst das Zündstrahlführungselement
einen Spiegel. Die Laserzündvorrichtung
mit einem Zündstrahlführungselement
ermöglicht
eine hohe Flexibilität
in Bezug auf die Ausrichtung und die Position, insbesondere den
Abstand, des Lasermediums zu dem Kraftstoff-Luft-Gemisch.
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Bei
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
ist zwischen dem Lasermedium und dem Kraftstoff-Luft-Gemisch ein
zweites Strahlformungselement angeordnet. Das zweite Strahlformungselement
umfasst bevorzugt eine Linse, ein Beugungsgitter und/oder einen
Spiegel.
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Bei
einer bevorzugten Ausführungsform
ist das zweite Strahlformungselement einer Strahlungsaustrittsfläche des
Zündstrahlführungselements
in Abstrahlrichtung nachgeordnet. Der von dem Lasermedium emittierte
Laserstrahl trifft also zunächst
auf das Zündstrahlführungselement
und anschließend auf
das zweite Strahlformungselement, bevor er in das Kraftstoff-Luft-Gemisch
eingekoppelt wird.
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Besonders
bevorzugt fokussiert das zweite Strahlformungselement den von dem
Lasermedium emittierten Zündstrahl
auf ein Teilvolumen des Kraftstoff-Luft-Gemischs. Besonders bevorzugt
weist das zweite Strahlformungselement einen Brennpunkt auf. Ein
beispielsweise im Wesentlichen paralleler Zündstrahl, der auf das zweite
Strahlformungselement trifft, wird dann austrittsseitig auf diesen
Brennpunkt fokussiert. So wird insbesondere die zur Zündung eines
Kraftstoff-Luft-Gemischs erforderliche hohe Leistungsdichte erreicht.
Die minimale Größe des Teilvolumens
des Kraftstoff-Luft-Gemischs ist von den optischen Eigenschaften
des zweiten Strahlformungselements, der Wellenlänge und der Strahlqualität des Zündstrahls
beeinflusst. Bevorzugt weist der Zündstrahl eine hohe Strahlqualität mit einem
M2-Wert nahe 1 auf.
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Das
Teilvolumen des Kraftstoff-Luft-Gemischs, auf die der Laserstrahl
von dem zweiten Strahlformungselement fokussiert wird, hat bevorzugt
in jeder Raumrichtung eine Ausdehnung zwischen 500 nm und 1000 μm, bevorzugt
zwischen 1 μm
und 500 μm,
wobei die Grenzen eingeschlossen sind.
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Das
Lasermedium, insbesondere in Kombination mit dem zweiten Strahlformungselement,
ermöglicht
es vorteilhafterweise, die Stelle innerhalb des Kraftstoff-Luft-Gemischs,
an der die Zündung
erfolgen soll, weitgehend frei zu wählen. Zudem kann mit Vorteil
die Form des Teilbereichs, in dem das Kraftstoff-Luft-Gemisch gezündet wird, entsprechend den
Anforderungen an den Brennprozess im Wesentlichen beliebig gewählt werden.
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Bei
einer weiteren Ausführungsform
umfasst die Laserzündvorrichtung
ein weiteres optisches Element. Dabei handelt es sich beispielsweise
um ein Fenster, das bevorzugt zwischen dem Lasermedium und dem zu
zündenden
Kraftstoff-Luft-Gemisch
angeordnet ist, und letzteres von dem Lasermedium trennt. Zweckmäßigerweise
ist das Fenster zumindest teilweise für die Wellenlänge des
von dem Lasermedium emittierten Zündstrahls durchlässig. Vorzugsweise
umfasst die Laserzündvorrichtung
auch eines oder mehrere der folgenden optischen Elemente: Beugungsgitter,
Planspiegel, gekrümmter
Spiegel, Zerstreuungslinse, Sammellinse. Ein solches weiteres optisches
Element oder eine Mehrzahl solcher weiterer optischen Elemente ist
bevorzugt zur Führung
und/oder Formung der Pumpstrahlen und/oder des Zündstrahls vorgesehen.
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Bei
einer vorteilhaften Weiterbildung umfasst die Laserzündvorrichtung
eine Mehrzahl von monolithisch kaskadierten Mehrfach-Laserdioden.
Bevorzugt umfasst die Laserzündvorrichtung
zwanzig Mehrfach-Laserdioden oder weniger. Jede dieser monolithisch
kaskadierten Mehrfach-Laserdioden emittiert
im Betrieb eine Mehrzahl von Pumpstrahlen, die in das Lasermedium
eingekoppelt werden. Bei einer vorteilhaften Ausführungsform
sind mindestens zwei, vorzugsweise jedoch alle der Mehrfachlaserdioden
monolithisch integriert ausgebildet. Sie stellen, anders ausgedrückt, einen
Laserdiodenbarren dar.
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Bei
einer Ausführungsform
werden die Pumpstrahlen einer Mehrzahl von monolithisch kaskadierten
Mehrfach-Laserdioden in eine gemeinsame Strahlungseintrittsfläche des
Lasermediums eingekoppelt. So kann vorteilhafterweise die pro Fläche in das
Lasermedium eingekoppelte Strahlungsleistung erhöht werden.
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Bei
einer weiteren Ausführungsform
ist vorgesehen, dass alternativ oder zusätzlich die Pumpstrahlen einer
Mehrzahl von monolithisch kaskadierten Mehrfach-Laserdioden in unterschiedliche
Strahlungseintrittsflächen
des Lasermediums eingekoppelt werden. Mit anderen Worten weist das
Lasermedium mindestens eine erste und eine zweite Strahlungseintrittsfläche auf.
Die Pumpstrahlen mindestens einer ersten Mehrfach-Laserdiode werden
in die erste Strahlungseintrittsfläche des Lasermediums eingekoppelt,
während
die Pumpstrahlen mindestens einer zweiten Mehrfach-Laserdiode in die
zweite Strahlungseintrittsfläche
des Lasermediums eingekoppelt werden.
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Bei
einer bevorzugten Ausführungsform
handelt es sich bei dem Lasermedium um einen Festkörper, beispielsweise
um einen Laserkristall oder eine Laserfaser. Diese sind besonders
dazu geeignet, von einer oder mehreren monolithisch kaskadierten Mehrfach-Laserdioden
optisch gepumpt zu werden und emittieren Laserstrahlen von besonders
hoher Strahlqualität.
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Ein
Festkörper
als Lasermedium erlaubt besonders geringe Abmessungen des Lasermediums, so
dass vorteilhafterweise der Platzbedarf im Vergleich zu herkömmlichen
Zündvorrichtungen
reduziert ist. Bevorzugt sind die Abmessungen des Lasermediums so
gewählt,
dass es dem Kraftstoff-Luft-Gemisch benachbart angeordnet werden
kann. Bei einer solchen Anordnung werden vorteilhafterweise Verluste,
die bei der Führung
des Laserstrahls zum Kraftstoff-Luft-Gemisch auftreten können, gering
gehalten.
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Bei
einer besonders bevorzugten Ausführungsform
ist das Lasermedium ein Festkörper
auf Basis von Yttrium-Aluminium-Granat
(YAG) oder Yttrium-Lithium-Fluorid (YLF), das besonders bevorzug mit
Neodym, Ytterbium und/oder Erbium dotiert ist. Bei einer anderen
bevorzugten Ausführungsform weist
das Lasermedium Saphir auf, das insbesondere mit Titan dotiert ist.
Bei einer weiteren Ausführungsform
ist das Lasermedium eine Laserfaser. Das Lasermedium weist in diesem
Fall bevorzugt ein Glas auf. Es ist ähnlich einer Glasfaser mit
einem Kern und einer Mantelschicht oder mehreren Mantelschichten mit
abgestuftem und/oder kontinuierlich variierendem Brechungsindex
ausgeführt.
Das Lasermedium, insbesondere der Kern der Laserfaser, ist bevorzugt
mit Erbium, Ytterbium und/oder Neodym dotiert. Ist das Lasermedium
eine Laserfaser, übernimmt
das Lasermedium mit Vorteil zugleich die Funktion eines Strahlführungselements.
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Weiter
bevorzugt kann das Lasermedium als Stab oder Scheibe geformt sein.
Vorteilhafterweise wird so eine hohe Strahlqualität erreicht.
Bei gepulstem Betrieb wird mit Vorteil eine hohe Pulsenergie des
Zündstrahls
erzielt.
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Die
Oberfläche
eines solchen Stabs beziehungsweise einer solchen Scheibe weist
zwei einander gegenüberliegende
und bevorzugt zueinander parallele Grundflächen auf, die von einer umlaufenden
Mantelfläche
verbunden werden. Die Grundflächen
haben vorzugsweise den gleichen Querschnitt und sind beispielsweise
als Kreis, Ellipse, Dreieck, Trapez, Parallelogramm, Rechteck oder
Quadrat geformt. Alternativ kann das Lasermedium auch als Kegel,
Pyramide, Kegelstumpf oder Pyramidenstumpf geformt sein.
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Bei
einer Ausführungsform
der Laserzündvorrichtung
werden die von der monolithisch kaskadierten Mehrfach-Laserdiode
emittierten Pumpstrahlen in eine Grundfläche des Stabs beziehungsweise der
Scheibe eingekoppelt. Bei einer weiteren Ausführungsform werden die Pumpstrahlen
einer Mehrfach-Laserdiode
in die Mantelfläche
des Stabs beziehungsweise der Scheibe eingekoppelt.
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Bei
einer bevorzugten Ausführungsform
hat der Stab einen kreisförmigen
oder elliptischen Querschnitt und die Laserzündvorrichtung umfasst eine durch
drei teilbare Anzahl von Mehrfach-Laserdioden. In diesem Fall werden
besonders bevorzugt die Mehrfach-Laserdioden in drei Gruppen, insbesondere
mit je gleicher Anzahl von Mehrfach-Laserdioden, eingeteilt und
die Pumpstrahlen, die von einer Gruppe der Mehrfach-Laserdioden
emittiert werden, wird in einen Teilbereich der Mantelfläche eingekoppelt, der
gegen die Teilbereiche der Mantelfläche, in die die Pumpstrahlen
der beiden anderen Gruppen von Mehrfach-Laserdioden eingekoppelt
werden, um 120° um
die Längsachse
des Stabs gedreht ist. Anders ausgedrückt werden die Pumpstrahlen
in Segmente der Mantelfläche
eingekoppelt, die bei 0°, 120° und 240° entlang
der Längsachse
des Stabs liegen.
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Bei
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
umfasst die Laserzündvorrichtung
eine Zündkerze.
Die Zündkerze
hat vorzugsweise die Abmessungen einer herkömmlichen Zündkerze, so dass die Laserzündvorrichtung
mit Vorteil bei herkömmlichen
Verbrennungsmotoren eingesetzt werden kann. Vorteilhafterweise sind
die Herstellungskosten einer erfindungsgemäßen Laserzündvorrichtung, insbesondere
aufgrund der besonders geringen Herstellungskosten der monolithisch
kaskadierten Mehrfach-Laserdiode, nicht oder nur geringfügig höher als
die Herstellungskosten einer Zündvorrichtung mit
konventionellen Zündkerzen.
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Bei
einer vorteilhaften Ausführungsform
befindet sich die Strahlungsaustrittsfläche des Lasermediums im Inneren
der Zündkerze.
Besonders bevorzugt ist das Lasermedium vollständig in der Zündkerze
angeordnet. Alternativ kann auch ein Teilbereich des Lasermediums,
der die Strahlungsaustrittsfläche
umfasst, aus der Zündkerze
herausragen. Die monolithisch kaskadierte Mehrfach-Laserdiode beziehungsweise
die Mehrzahl von monolithisch kaskadierten Mehrfach-Laserdioden
ist bevorzugt außerhalb
der Zündkerze
angeordnet.
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Befindet
sich beispielsweise das Lasermedium vollständig innerhalb der Zündkerze,
werden die Pumpstrahlen zweckmäßigerweise
mittels eines Pumpstrahlführungselementes
in die Zündkerze
geführt
und dort in das Lasermedium eingekoppelt. Handelt es sich bei dem
Lasermedium beispielsweise um eine Laserfaser, ist dessen Strahlungsauskoppelfläche zweckmäßigerweise
innerhalb der Zündkerze
angeordnet, während
die Strahlungseinkoppelfläche
der Mehrfach-Laserdiode beziehungsweise den Mehrfach- Laserdioden benachbart
ist. Die Laserfaser stellt also zugleich ein Strahlführungselement
dar.
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Eine
Laserzündanordnung
gemäß der Erfindung
umfasst eine Mehrzahl von Laserzündvorrichtungen,
wie sie oben beschrieben sind, um ein Kraftstoff-Luft-Gemisch zu
zünden.
Bevorzugt umfasst die Laserzündanordnung 20 Laserzündvorrichtungen oder
weniger. Die Laserzündanordnung
ermöglicht vorteilhafterweise
eine besonders hohe Flexibilität bei
der Steuerung der Verbrennung des Kraftstoff-Luft-Gemischs.
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Beispielsweise
erfolgt bei einer Ausführungsform
der Laserzündanordnung
die Zündung des
Kraftstoff-Luft-Gemischs durch mindestens zwei Laserzündvorrichtungen
zu gleichen Zeiten. Alternativ oder zusätzlich erfolgt bei einer weiteren
Ausführungsform
die Zündung
des Kraftstoff-Luft-Gemischs durch mindestens zwei Laserzündvorrichtungen
zu verschiedenen Zeiten.
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Bei
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
erfolgt die Zündung
des Kraftstoff-Luft-Gemischs durch mindestens zwei Laserzündvorrichtungen
an der gleichen Stelle des Kraftstoff-Luft-Gemischs. So kann beispielsweise
eine besonders hohe Leistungsdichte erreicht werden. Bei einer besonders
bevorzugten Ausführungsform
erfolgt alternativ oder zusätzlich
die Zündung
des Kraftstoff-Luft-Gemischs durch mindestens zwei Laserzündvorrichtungen
an verschiedenen Stellen des Kraftstoff-Luft-Gemischs, wodurch dieses
mit Vorteil besonders effizient verbrannt wird.
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Eine
solche Laserzündvorrichtung
oder eine solche Laserzündanordnung
ist insbesondere zur Verwendung mit einer Brennkraftmaschine wie
einem Verbrennungsmotor, etwa einem Hubkolbenmotor, geeignet. Beispielsweise
ersetzt die Laserzündvorrichtung
oder die Laserzündanordnung
eine oder mehrere konventionelle Glühkerzen, insbesondere für den Kaltstart
eines Dieselmotors. Bevorzugt ersetzt sie ein herkömmliches
Zündsystem,
beispielsweise auf Basis einer konventionellen Zündkerze, etwa das Zündsystem
eines Otto-Motors.
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Der
Verbrennungsmotor weist zweckmäßigerweise
mindestens einen Brennraum für
das Kraftstoff-Luft-Gemisch auf. Das Lasermedium der Zündvorrichtung
ist bevorzugt dem Brennraum benachbart. Beispielsweise ist es dazu
in einer Zündkerze angeordnet,
die direkt an den Brennraum angrenzt oder in diesen hineinragt.
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Die
monolithisch kaskadierte Mehrfach-Laserdiode oder die Mehrzahl monolithisch
kaskadierter Mehrfach-Laserdioden einer Zündvorrichtung sind vorzugsweise
von dem Brennraum entfernt angeordnet. Handelt es sich bei dem Verbrennungsmotor
beispielsweise um einen Kraftfahrzeugmotor, der in einem Motorraum
eines Kraftfahrzeugs angeordnet ist, sind die monolithisch kaskadierte
Mehrfach-Laserdiode beziehungsweise die monolithisch kaskadierten
Mehrfach-Laserdioden bevorzugt am Rand oder außerhalb des Motorraums angeordnet.
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Weitere
Vorteile und vorteilhafte Ausführungsformen
und Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den im Folgenden
in Verbindung mit den 1 bis 11 beschriebenen
Ausführungsbeispielen.
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Es
zeigen:
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1,
eine schematische Schnittdarstellung einer Laserzündvorrichtung
gemäß einem
ersten Ausführungsbeispiel,
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2,
eine schematische Schnittdarstellung eines Ausschnitts der monolithisch
kaskadierten Mehrfach-Laserdiode der 1,
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3,
eine schematische Draufsicht auf die monolithisch kaskadierte Mehrfachlaserdiode
der 1,
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4A und 4B,
schematische Schnittdarstellungen durch zwei Varianten der monolithisch kaskadierten
Mehrfachlaserdiode der 1,
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5,
eine schematische Draufsicht auf eine monolithisch kaskadierte Mehrfachlaserdiode gemäß einem
zweiten Ausführungsbeispiel,
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6A und 6B,
schematische Schnittdarstellungen durch zwei Varianten der monolithisch kaskadierten
Mehrfachlaserdiode der 5,
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7,
eine schematische Schnittdarstellung durch eine monolithisch kaskadierte
Mehrfachlaserdiode gemäß einem
dritten Ausführungsbeispiel
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8,
eine schematische Schnittdarstellung einer Laserzündvorrichtung
gemäß einem
vierten Ausführungsbeispiel,
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9,
eine schematische Draufsicht auf einen Ausschnitt aus einer Laserzündvorrichtung
gemäß einem
fünften
Ausführungsbeispiel,
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10,
eine schematische Schnittdarstellung einer Laserzündvorrichtung
gemäß einem sechsten
Ausführungsbeispiel,
und
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11,
eine schematische Schnittdarstellung eines Ausführungsbeispiels einer Laserzündanordnung.
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In
den Ausführungsbeispielen
und Figuren sind gleiche oder gleich wirkende Bestandteile jeweils
mit den gleichen Bezugszeichen versehen. Die dargestellten Elemente,
ihre Größen, Abstände und Größenverhältnisse
untereinander sind grundsätzlich nicht
als maßstabsgerecht
anzusehen. Vielmehr können
einzelne Elemente, beispielsweise Laserstrahlen, zur besseren Darstellbarkeit
und/oder zum besseren Verständnis übertrieben
breit und/oder groß dargestellt
sein.
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Die
Laserzündvorrichtung
1 zur
Zündung
eines Kraftstoff-Luft-Gemischs
2 gemäß dem Ausführungsbeispiel
1 umfasst
eine monolithisch kaskadierte Mehrfach-Laserdiode
3. Eine
monolithisch kaskadierte Mehrfach-Laserdiode ist beispielsweise in
der Druckschrift
EP
1 051 738 B1 beschrieben, deren Offenbarungsgehalt insofern
durch Rückbezug aufgenommen
ist. Die monolithisch kaskadierte Mehrfach-Laserdiode
3 weist
eine aktive Halbleiterschichtenfolge mit einem aktiven Bereich
30 auf,
der eine Mehrzahl von aktiven Schichten
31 mit je einem laseraktiven
pn-Übergang
umfasst. Die laseraktiven pn-Übergänge sind
vorliegend als Quantenfilme ausgebildet. Jede der aktiven Schichten
31 emittiert
einen divergenten Pumpstrahl
4, wobei in
1 lediglich
die Einhüllende
der Pumpstrahlen
4 gezeigt ist.
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2 zeigt
den mit A bezeichneten Ausschnitt der 1 vergrößert mit
den einzelnen aktiven Schichten 31 und den einzelnen Pumpstrahlen 4. Die
Mehrfach-Laserdiode 3 weist drei aktive Schichten 31 auf,
zwischen den jeweils eine Tunneldiode 32 angeordnet ist.
Der Abstand d zwischen den monolithisch kaskadierten aktiven Schichten 31 beträgt beispielsweise
zwischen 50 nm und 500 μm,
bevorzugt zwischen 100 nm und 15 μm,
wobei die Grenzen jeweils eingeschlossen sind. Dabei müssen die
Abstände
d zwischen den einzelnen aktiven Schichten 31 jedoch nicht
wie im vorliegenden Ausführungsbeispiel
gleich groß sein.
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Die
monolithisch kaskadierte Mehrfach-Laserdiode 3 gemäß dem ersten
Ausführungsbeispiel umfasst
einen einzigen aktiven Bereich 30 und ist als gewinngeführter, kantenemittierender
Breitstreifenlaser ausgebildet. Die Mehrfach-Laserdiode 3 weist dazu
eine streifenförmige
Elektrode 33. Die streifenförmige Elektrode hat eine Breite
Wa, die kleiner ist als die Breite W der
ersten Hauptfläche 301,
und erstreckt sich über
deren gesamte Länge
L. Sie bedeckt also lediglich einen Streifen einer ersten Hauptfläche 301,
während
die laseraktiven pn-Übergänge 31 über die
gesamte Breite W der ersten Hauptfläche 301 ausgebildet
sind. Man vergleiche hierzu die schematische Draufsicht der 3,
in der auch die Schnittebene A-A der 1 und 2 eingetragen ist,
und die Schnittdarstellung entlang der Ebene B-B der 4A.
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Die
Breite Wa der Elektrode 33 hat
beispielsweise einen Wert zwischen 50 und 500 μm, vorzugsweise zwischen 100
und 200 μm.
Die erste Hauptfläche 301 hat
beispielsweise die Breite W = 1 mm und eine Länge 1 mm ≤ L ≤ 2 mm.
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Die
Mehrfach-Laserdiode 3 wird mittels der streifenförmigen Elektrode 33 und
einer zweiten Elektrode, die einer zweiten, der ersten Hauptfläche 301 gegenüberliegenden
Hauptfläche 302 benachbart
ist, elektrisch kontaktiert. Der Betriebsstrom fließt im Betrieb
der Mehrfach-Laserdiode 3 im Wesentlichen durch ein in
Draufsicht auf die erste Hauptfläche 301 von
der streifenförmigen
Elektrode 33 bedecktes Gebiet der laseraktiven Halbleiterschichtenfolge,
sodass die Pumpstrahlung 4 vollständig oder praktisch vollständig in
diesem Gebiet, dem aktiven Bereich 30, erzeugt wird.
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Die
Emission der Pumpstrahlen erfolgt von einer Seitenfläche 303 der
Mehrfach-Laserdiode 3. Die Hauptabstrahlrichtung 400 ist
durch die Flächennormale
zu der Seitenfläche 303 gegeben
und entspricht auch der Richtung in der die streifenförmige Elektrode 33 verläuft.
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Die
Pumpstrahlen 4 haben zum Beispiel ein Emissionsmaximum
bei 808 nm, 880 nm, 915 nm, 940 nm, 968 nm oder 980 nm und umfassen
vorliegend im Wesentlichen nur Laserstrahlung deren Wellenlänge um 10
nm oder weniger vom Emissionsmaximum abweicht.
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Alternativ
zu einer gewinngeführten
Ausführungsform
kann der aktive Bereich 30 auch indexgeführt ausgeführt sein,
wie in dem schematischen Querschnitt mit der Schnittebene B-B in 4B dargestellt.
Das nicht von der streifenförmigen
Elektrode 33 bedeckte Gebiet 310 der laseraktiven
Halbleiterschichtenfolge ist zumindest teilweise entfernt, etwa mittels
eines Ätzprozesses
oder eines Sägeverfahrens.
Es tritt ein Brechungsindexsprung zwischen dem Halbeitermaterial
des aktiven Bereichs 30 und der Umgebung in dem Gebiet 310 auf,
in dem das Halbleitermaterial entfernt ist.
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Auf
diese Weise wird im aktiven Bereich 30 erzeugte Pumpstrahlung 4 an
den im Wesentlichen parallel zur Hauptabstrahlrichtung 400 verlaufenden Seitenflächen 311 des
aktiven Bereichs 30 reflektiert und der Austritt von Pumpstrahlung 4 durch
diese Seitenflächen 311 wird
minimiert, sodass die Pumpstrahlung 4 im Wesentlichen durch
die Seitenfläche 303 ausgekoppelt
wird.
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Die
von der Mehrfach-Laserdiode 3 bevorzugt als Laserpulse
emittierten Pumpstrahlen 4 treten durch ein erstes Strahlformungselement 5,
das eine Sammellinse ist, und die Pumpstrahlen 4 auf eine
Strahlungseinkoppelfläche 601 des
Lasermediums 6 fokussiert. Das Lasermedium 6 ist
als Stab mit einer kreisförmigen
Grundfläche 601 ausgebildet.
Es handelt sich bei dem Lasermedium 6 beispielsweise um
einen mit Neodym dotierten Yttrium-Aluminium-Granatlaser (Nd:YAG-Laser).
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Die über die
Strahlungseintrittsfläche 601 eingekoppelten
Pumpstrahlen 4 erzeugen in dem Lasermedium 6 eine
Besetzungsinversion. Dieser als optisches Pumpen bezeichnete Prozess
regt das Lasermedium 6 zu der Emission eines Zündstrahls 7 an.
Der aus der Strahlungsaustrittsfläche 602 ausgekoppelte
Zündstrahl 7 tritt
nachfolgend durch ein zweites Strahlformungselement 8,
welches vorliegend von einer Sammellinse gebildet wird. Das zweite
Strahlformungselement 8 fokussiert den Zündstrahl 7 auf
ein kleines Teilvolumen 20 des Kraftstoff-Luft-Gemischs 2.
So wird in dem Teilvolumen 20 des Kraftstoff-Luft-Gemischs 2 eine
hohe Energiedichte des Zündstrahls 7 erreicht
und das Kraftstoff-Luft-Gemisch 2 wird gezündet.
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Bei
dem zweiten Ausführungsbeispiel
der monolithisch kaskadierten Mehrfach-Laserdiode 3 ist die
streifenförmige
Elektrode 33 nicht vollflächig ausgebildet, wie die streifenförmige Elektrode 33 der Mehrfachlaserdiode 3 der 3.
Anders ausgedrückt
stellt die streifenförmige
Elektrode 33 kein einfach zusammenhängendes Gebiet dar. Vielmehr
ist sie, wie in den 5, 6A und 6B dargestellt,
zu einzelnen, ebenfalls streifenförmigen Teilbereichen 331, 332, 333 strukturiert.
Die streifenförmigen
Teilbereiche 331, 332, 333 verlaufen
in die gleiche Richtung wie die streifenförmige Elektrode 33 und
untergliedern, in Draufsicht auf die erste Hauptfläche 301,
den aktiven Bereich 30 in voneinander getrennte aktive
Teilbereiche 3310, 3320, 3330. Zwischen
zwei benachbarten aktiven Teilbereichen 3310 und 3320 beziehungsweise 3320 und 3330 ist
eine inaktive Zone 3340 angeordnet, in der keine Pumpstrahlung 4 erzeugt
wird.
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Bei
dem vorliegenden Ausführungsbeispiel umfasst
die Mehrfach-Laserdiode 3 drei aktive Teilbereiche 3310, 3320, 3330.
Die Anzahl der aktiven Teilbereiche ist dadurch jedoch in keiner
Weise festgelegt. Vorzugsweise weist der aktive Bereich zwischen
2 und 40 aktive Teilbereiche 3310, 3320, 3330, und
somit die streifenförmige
Elektrode 33 zwischen 2 und 40 streifenförmige Teilbereiche 331, 332, 333 auf,
wobei die Grenzen jeweils eingeschlossen sind.
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Die
Mehrfach-Laserdiode 3 ist, analog zum ersten Ausführungsbeispiel,
entweder gewinngeführt oder
indexgeführt
ausgebildet, wie in den 6A und 6B dargestellt.
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Beispielsweise
bei der gewinngeführten
Ausführungsform
ist bei einer bevorzugten Variante des zweiten Ausführungsbeispiels
die Position der Elektrode 33 mittels einer isolierenden
Maskenschicht 15 festgelegt. Die Maskenschicht 15 ist
auf der ersten Hauptfläche 301 der
laseraktiven Halbleiterschichtenfolge angeordnet und lässt für die Elektrode 33 vorgesehene
Bereiche der ersten Hauptfläche 301 frei.
In den freigelassenen Bereichen ist eine Metallschicht als erste
Elektrode 33 abgeschieden. Diese ist vorliegend mittels
der Maskenschicht zu einzelnen Teilbereichen 331, 332, 333 strukturiert.
Selbstverständlich
ist die Ausführungsform
auch für
einen Breitstreifenlaser wie im ersten Ausführungsbeispiel geeignet. Eine
Kontaktschicht 14 ist auf der von der laseraktiven Halbleiterschichtenfolge
abgewandten Seite der Maskenschicht 15 angeordnet und elektrisch
leitend mit der Elektrode 33 verbunden. Vorliegend setzt
sich die Metallschicht, die in den von der Maskenschicht 15 freigelassenen
Bereichen die Teilbereiche 331, 332, 333 der
Elektrode 33 darstellt, auf der von der ersten Hauptfläche 301 abgewandten Seite
der Maskenschicht 15 als Kontaktschicht 14 fort.
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Die
Kontaktschicht 14 ragt beispielsweise seitlich über den
aktiven Bereich 30 hinaus, anders ausgedrückt ist
die Breite der Kontaktschicht 14 größer als die Breite des aktiven
Bereichs 30. Auf diese Weise kann die monolithisch kaskadierte
Mehrfach-Laserdiode mit Vorteil besonders einfach und sicher elektrisch
angeschlossen werden. Bei dem in 6A dargestellten
Ausführungsbeispiel
stellt die Kontaktschicht 14 zudem eine elektrisch leitende Verbindung
zwischen den einzelnen Teilbereichen 331, 332, 333 der
Elektrode 33 her.
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Bei
der indexgeführten
Ausführungsform wird
dabei sowohl seitlich des aktiven Bereichs 30 als auch
zwischen den aktiven Teilbereichen 3310, 3320, 3330,
also in den inaktiven Zonen 3340, Halbleitermaterial der
laseraktiven Halbleiterschichtenfolge entfernt, das nicht in Draufsicht
auf die erste Hauptfläche 301 von
der streifenförmigen
Elektrode 33 bedeckt ist.
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Dabei
können
alle aktiven Schichten 31', 31, 31'' durchtrennt werden. Vorzugsweise
ist jedoch mindestens eine aktive Schicht 31', 31 und/oder 31'', beispielsweise die letzte aktive
Schicht 31'', die von der
streifenförmigen
Elektrode 33 den größten Abstand
hat, nicht durchtrennt. Bei dem in 6B dargestellten
Ausführungsbeispiel
ist in den inaktiven Zonen 3340 und seitlich von der aktiven
Zone 30 die Dicke der laseraktiven Halbleiterschichtenfolge
derart reduziert, dass die der streifenförmigen Elektrode 33 benachbarte
aktive Schicht 31' durchtrennt
ist, während
die beiden anderen aktiven Schichten 31 und 31'' nicht durchtrennt sind. Insbesondere
ist bei diesem Ausführungsbeispiel
die der streifenförmigen Elektrode 33 benachbarte,
erste aktive Schicht 31' im Wesentlichen
indexgeführt,
die letzte, am weitesten von der streifenförmigen Elektrode 33 entfernte
aktive Schicht 31'' ist im Wesentlichen
gewinngeführt, während die
verbleibende, mittlere aktive Schicht 31 sowohl gewinn-
wie auch indexgeführt
ist.
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Beispielsweise
wird in der inaktiven Zone 3340 zwischen zwei benachbarten
Teilbereichen 331 und 332 bzw. 332 und 333 keine
oder praktisch keine Pumpstrahlung von der ersten aktiven Schicht 31' erzeugt, während zumindest
von der letzten aktiven Schicht 31'' auch
in den inaktiven Zonen 3340 Pumpstrahlung erzeugt wird.
Zum Beispiel hat die Pumpstrahlung der letzten aktiven Schicht 31', etwa aufgrund von
Stromaufweitung in der laseraktiven Halbleiterschichtenfolge, über die
gesamte Breite des aktiven Bereichs 30 eine im Wesentlichen
homogene Intensität.
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Bei
einer weiteren Variante dieser Ausführungsform ist keine der aktiven
Schichten 31', 31, 31'' durchtrennt, sondern lediglich
eine in der laseraktiven Halbleiterschichtenfolge enthaltene Mantelschicht,
die zwischen der streifenförmigen
Elektrode 33 und der ersten aktiven Schicht 31', angeordnet
ist und vorzugweise an letztere angrenzt, ist zumindest teilweise
entfernt. Vorteilhafterweise sind die aktiven Schichten 31', 31, 31'' bei dieser Ausführungsform besonders
alterungsstabil.
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Die
Mantelschicht oder ein Teilbereich davon dient, üblicherweise zusammen mit einer
zweiten Mantelschicht, die auf der anderen Seite der ersten aktiven
Schicht 31' angeordnet
ist, beispielsweise zum Ladungsträger-Einschluss (confinement) und/oder
als Wellenleiter zumindest für
die in der ersten aktiven Schicht 31' erzeugte Laserstrahlung. Beispielsweise
ist die Dicke der laseraktiven Halbleiterschichtenfolge in der oder
den inaktiven Zone(n) 3340 um 1,5 μm oder mehr reduziert. Die Dicke
der Mantelschicht ist in der oder den inaktiven Zone(n) 3340 beispielsweise
auf eine Dicke zwischen 0,2 μm und
1 μm reduziert,
wobei die Grenzen eingeschlossen sind, vorzugsweise ist die Dicke
auf etwa 0,5 μm reduziert.
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Obwohl
keine der aktiven Schichten 31 durchtrennt ist, ist bei
dieser Ausführungsform
zumindest die erste aktive Schicht 31' dennoch indexgeführt. Ohne
an eine bestimmte Erklärung
gebunden zu sein wird angenommen, dass die teilweise oder vollständige Entfernung
der Mantelschicht eine Störung, beispielsweise
des Ladungsträgereinschlusses
und/oder der Wellenleiter-Eigenschaften der Mantelschicht, bewirkt,
die insbesondere für
die in der ersten aktiven Schicht 31' erzeugte Laserstrahlung einen
effektiven Brechungsindexsprung darstellt.
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Beispielsweise
haben zwei benachbarte streifenförmige
Teilbereiche 331, 332, 333 jeweils einen
Abstand D von etwa 10 μm.
Die Breite Wa eines streifenförmigen Teilbereichs 331, 332, 333 beträgt beispielsweise
zwischen 2 und 8 μm,
wobei die Grenzen eingeschlossen sind. Beispielsweise haben die streifenförmigen Teilbereiche 331, 332, 333 bei
einer gewinngeführten
Mehrfach-Laserdiode 3 eine Breite Wa von
etwa 3 μm.
Bei einer indexgeführten
Mehrfach-Laserdiode 3 haben sie beispielsweise eine Breite
Wa von etwa 5 μm. Der Abstand zwischen zwei benachbarten
aktiven Teilbereichen, also insbesondere die Breite der inaktiven
Zone 3340, beträgt
daher vorliegend etwa 7 μm
beziehungsweise etwa 5 μm.
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Die
Pumpstrahlung 4, die von einer der aktiven Schichten 31 in
den einzelnen aktiven Teilbereichen 3310, 3320, 3330 jeweils
erzeugt wird, ist bei einem solchen Abstand, der beispielsweise
geringer ist als das Zehnfache der Wellenlänge des Emissionsmaximums der
Pumpstrahlung 4, insbesondere phasengekoppelt und, etwa
bei einem indexgeführten aktiven
Bereich 30, vorzugsweise auch kohärent. Mit anderen Worten ist
der aktive Bereich 30 vorliegend als phasengekoppeltes
Array aus aktiven Teilbereichen ausgebildet.
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Die
monolithisch kaskadierte Mehrfach-Laserdiode 3 gemäß dem dritten
Ausführungsbeispiel, das
in 7 im Querschnitt schematisch dargestellt ist,
ist als Laserdioden-Barren ausgebildet. Sie umfasst also eine Mehrzahl
von aktiven Bereichen 30, vorzugsweise mindestens 2 und
höchstens
100 aktive Bereiche 30, die in Draufsicht auf die erste
Hauptfläche 301 nebeneinander
angeordnet sind. Ein aktiver Bereich 30 ist entweder gewinngeführt oder
indexgeführt
ausgebildet und umfasst eine vollflächige streifenförmige Elektrode 33 oder
eine in streifenförmige
Teilbereiche 331, 332, 333 untergliederte
Elektrode, wie oben ausgeführt.
Wie in Zusammenhang mit der 6A erläutert, ist
vorliegend eine isolierende Maskenschicht 15 auf der laseraktiven
Halbleiterschichtenfolge angeordnet, die derart strukturiert ist, dass
streifenförmige
Teilgebiete der laseraktiven Halbleiterschichtenfolge für die Elektroden 33 frei bleiben.
Auf jeder Elektrode 33 ist vorliegend jeweils eine Kontaktschicht 14 angeordnet.
Diese kann beispielsweise für
jede Elektrode 33 separat ausgeführt sein, wie im linken Teil
der 7 beispielhaft gezeigt. Alternativ können mehrere,
zweckmäßigerweise
benachbarte Elektroden 33 mittels einer gemeinsamen Kontaktschicht 14 parallel
geschaltet sein, wie im rechten Teil der Figur beispielhaft dargestellt.
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Die
Mehrfach-Laserdiode 3 gemäß dem dritten Ausführungsbeispiel
hat beispielsweise eine Breite W zwischen 0,5 mm und 10 mm, wobei
die Grenzen eingeschlossen sind. Der Abstand a zweier benachbarter
aktive Bereiche 30 ist beispielsweise größer oder
gleich 100 μm
und kleiner oder gleich 1 mm. Dabei können die aktiven Bereiche 30 verschiedener
Paare von benachbarten aktiven Bereichen 30 auch unterschiedliche
Abstände
a haben.
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Beispielsweise
wenn die monolithisch kaskadierte Mehrfachlaserdiode 3,
wie im dritten Ausführungsbeispiel,
eine Mehrzahl von aktiven Bereichen 30 umfasst kann es
zweckmäßig sein,
die von den verschiedenen aktiven Bereich 30 emittierten
Pumpstrahlen 4 so zu formen und/oder umzulenken, dass ihre
Einkopplung in das erste Strahlformungselement 5 oder in
ein Pumpstrahlführungselement 9 und/oder die
Strahlführung
in dem Pumpstrahlführungselement 9 verbessert
wird. Zu diesem Zweck wird beispielsweise bei einer Ausführungsform
der Laserzündvorrichtung 1 mindestens
ein optisches Element (nicht gezeigt) wie ein Spiegel, eine Linse
und/oder ein Prisma derart zwischen mindestens einem aktiven Bereich 30 und
dem ersten Strahlformungselement 5 oder dem Pumpstrahlführungselement 9 angeordnet,
dass es die von dem aktiven Bereich 30 emittierten Pumpstrahlen 4 umlenkt,
formt und/oder auf das erste Strahlformungselement 5 oder
das Pumpstrahlführungselement 9 fokussiert.
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Die
Laserzündvorrichtung 1 gemäß dem in 8 dargestellten
vierten Ausführungsbeispiel
unterscheidet sich von der Laserzündvorrichtung gemäß dem ersten
Ausführungsbeispiel
dadurch, dass das Lasermedium 6 von zwei monolithisch kaskadierten
Mehrfach-Laserdioden 3, 23 optisch gepumpt wird.
Die Einkopplung der Pumpstrahlen 4 der ersten monolithisch
kaskadierten Mehrfach-Laserdiode 3 erfolgt wie bei dem
ersten Ausführungsbeispiel
in die Strahlungseinkoppelfläche 601 des
Lasermediums 6. Die von den laseraktiven pn-Übergängen 31 der zweiten
monolithisch kaskadierten Mehrfach-Laserdiode 23 emittierten
Pumpstrahlen 24 treten zunächst durch ein erstes Strahlformungselement 25, das
eine Sammellinse ist, und werden anschließend von einem Pumpstrahlführungselement 9,
auf das Lasermedium 6 gerichtet. Die Einkopplung der Pumpstrahlen 24 der
zweiten monolithisch kaskadierten Mehrfach-Laserdiode 23 erfolgt über eine
von der Grundfläche 601 des
Lasermediums 6 verschiedene Seitenfläche 603. Die Brennweite
des ersten Strahlforungselements 25 der zweiten monolithisch kaskadierten
Mehrfach-Laserdiode 23 ist so gewählt, dass die Pumpstrahlen 24 beim
Auftreffen auf das Lasermedium 6 auf einen möglichst
kleinen Bereich der Seitenfläche 603 fokussiert
sind.
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Bei
dem fünften
Ausführungsbeispiel
umfasst die Laserzündvorrichtung 1 eine
Mehrzahl von monolithisch kaskadierten Mehrfach-Laserdioden 3, 23,
analog zum vierten Ausführungsbeispiel.
Mindestens zwei dieser Mehrfach-Laserdioden 3, 23 sind monolithisch
integriert in ein und derselben laseraktiven Halbleiterschichtenfolge
ausgebildet (vgl. die schematische Draufsicht der 9).
Analog zum dritten Ausführungsbeispiel
der 7 umfasst die laseraktive Halbleiterschichtenfolge
also mindestens zwei aktive Bereiche 30. Jedoch sind die
aktiven Bereiche 30 im Unterschied zum dritten Ausführungsbeispiel
in mindestens zwei Gruppen 34, 35 untergliedert.
Die Pumpstrahlung 4 der ersten Gruppe 34, die
die erste Mehrfach-Laserdiode 3 darstellt und vorliegend
einen aktiven Bereichen 30 umfasst, der gemäß dem zweiten
Ausführungsbeispiel
als phasengekoppeltes Streifenarray mit einer Mehrzahl von aktiven
Teilbereichen 3310, 3320, 3330 ausgeführt ist, tritt
durch das erste Strahlformunselement 5. Die Pumpstrahlung 4 der
zweiten Gruppe 35, die die zweite Mehrfach-Laserdiode 23 darstellt
und vorliegend zwei aktive Bereiche 30 umfasst, welche
beispielsweise gemäß dem ersten
Ausführungsbeispiel als
Breitstreifenlaser mit einer vollflächigen streifenförmigen Elektrode 33 ausgeführt sind,
tritt durch das zweite Strahlformungselement 25.
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Die
erste Gruppe 34, umfasst vorliegend einen aktiven Bereich 30,
der beispielhaft als gemäß dem zweiten
Ausführungsbeispiel
gestaltetes phasengekoppeltes Streifenarray mit einer Mehrzahl von aktiven
Teilbereichen 3310, 3320, 3330 dargestellt ist.
Die zweite Gruppe 35 umfasst beispielsweise zwei aktive
Bereiche 30, welche in der Figur in beispielhafter Weise
gemäß dem ersten
Ausführungsbeispiel
als Breitstreifenlaser mit einer vollflächigen streifenförmigen Elektrode 33 ausgeführt sind.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform
sind jedoch alle aktiven Bereiche 30 der beiden Gruppen 34, 35 gleichartig
ausgeführt.
Ebenfalls bevorzugt umfasst jede Gruppe 34, 35 die
gleiche Anzahl von aktiven Bereichen 30.
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Die
zwei Gruppen 34, 35 von aktiven Bereichen 30 haben
in Draufsicht auf die erste Hauptfläche 301 der laseraktiven
Halbleiterschichtenfolge beispielsweise einen Abstand zwischen 100 μm und 2 mm,
wobei die Grenzen eingeschlossen sind.
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Bei
dem sechsten Ausführungsbeispiel
gemäß der 10 ist
das Lasermedium 6 eine Laserfaser, die einen Kern 61 und
eine oder mehrere den Kern umgebende Mantelschichten 62 aufweist.
Vorliegend umfasst die Laserfaser 6 mit Erbium dotiertes Glas.
Die Pumpstrahlen 4 werden bevorzugt in eine Mantelschicht 62 der
Laserfaser 6 eingekoppelt, so dass sie besonders bevorzugt
möglichst
gleichmäßig über die
gesamte Länge
des Laserfaser den laseraktiven Bereich optisch pumpen.
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Die
Laserzündanordnung
gemäß dem Ausführungsbeispiel
der 11 umfasst eine erste Laserzündvorrichtung 1 und
eine zweite Laserzündvorrichtung 41 zur
Zündung
eines Kraftstoff-Luft-Gemischs 2.
Die Laserzündvorrichtung 1 entspricht
der des ersten Ausführungsbeispiels.
Die zweite Laserzündvorrichtung 41 umfasst
zusätzlich
ein Zündstrahlführungselement 10 in
Form eines Spiegels, auf das der von dem Lasermedium 46 emittierte
Laserstrahl 47 trifft, bevor er von dem zweiten Strahlformungselement 48 der
zweiten Laserzündvorrichtung 41 auf
das Teilvolumen 20 des Kraftstoff-Luft-Gemischs, das vorliegend
wiederum ein mit Luft vermischter Kraftstoffnebel ist, fokussiert
wird. So wird erreicht, dass die von den Laserzündvorrichtungen 1, 41 emittierten
Zündstrahlen 7, 47 auf
das gleiche Teilvolumen 20 des Kraftstoff-Luft-Gemischs 2 fokussiert werden.
Dadurch wird in dem Teilvolumen 20 eine besonders hohe
Energiedichte erreicht.
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Die
Erfindung ist nicht durch die Beschreibung anhand der Ausführungsbeispiele
auf diese beschränkt.
Vielmehr umfasst die Erfindung jedes neue Merkmal sowie jede Kombination
von Merkmalen, was insbesondere jede Kombination von Merkmalen in
den Patentansprüchen
beinhaltet, auch wenn dieses Merkmal oder diese Kombination selbst
nicht explizit in den Patentansprüchen oder Ausführungsbeispielen
angegeben ist.