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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Dokument mit einer integrierten
Anzeigevorrichtung, insbesondere ein Wert- oder Sicherheitsdokument,
ein Lesegerät
sowie ein Verfahren zur Verifikation eines Dokuments.
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Dokumente
mit einer integrierten elektronischen Schaltung sind aus dem Stand
der Technik an sich in verschiedener Form bekannt. Beispielsweise gibt
es Wert- und Sicherheitsdokumente in überwiegend papierbasierter
Form, wie zum Beispiel als Banknote, als elektronischen Reisepass,
oder als kunststoffbasierte Chipkarte, insbesondere als sogenannte
Smart Card, in kontaktbehafteter, kontaktloser oder Dual-Interface
Ausführung.
Hierzu wird insbesondere auf die
DE 10 2005 025 806 A1 verwiesen.
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Insbesondere
sind verschiedene Funk-Erkennungssysteme für solche Dokumente aus dem Stand
der Technik bekannt, die auch als Radio Frequency Identification
(RFID) Systeme bezeichnet werden. Vorbekannte RFID-Systeme beinhalten
im Allgemeinen zumindest einen Transponder und eine Sende-Empfangseinheit.
Der Transponder wird auch als RFID-Etikett, RFID-Chip, RFID-Tag,
RFID-Label oder Funketikett bezeichnet; die Sende-Empfangseinheit
wird auch als Lesegerät,
Leseeinrichtung oder Reader bezeichnet. Ferner ist oft die Integration mit
Servern, Diensten und sonstigen Systemen, wie zum Beispiel Kassensystemen
oder Warenwirtschaftssystemen über
eine so genannte Middle Ware vorgesehen.
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Die
auf einem kontaktlosen, beispielsweise einem RFID-Transponder gespeicherten
Daten werden über
Radiowellen verfügbar
gemacht. Bei niedrigen Frequenzen geschieht dies induktiv über ein Nahfeld,
bei höheren
Frequenzen über
ein elektromagnetisches Fernfeld.
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Ein
RFID-Transponder beinhaltet üblicherweise
einen Mikrochip und eine Antenne, die in einem Träger oder
Gehäuse
untergebracht oder auf ein Substrat aufgedruckt sind. Aktive RFID-Transponder
verfügen
im Gegensatz zu passiven Transpondern ferner über eine Energiequelle, wie
zum Beispiel eine Batterie.
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RFID-Transponder
sind für
verschiedene Dokumente einsetzbar, insbesondere in Chipkarten, beispielsweise
zur Realisierung einer elektronischen Geldbörse oder für Electronic Ticketing. Des
Weiteren werden diese in Papier oder Kunststoff, wie zum Beispiel
in Wert- und Sicherheitsdokumenten, insbesondere Geldscheinen und
Ausweisdokumenten, integriert.
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Aus
der
DE 201 00 158
U1 ist beispielsweise eine Identifikations- und Sicherheitskarte
aus laminierten und/oder gespritzten Kunststoffen bekannt, die einen
integrierten Halbleiter mit einer Antenne zur Durchführung eines
RFID-Verfahrens beinhaltet. Aus der
DE 10 2004 008 841 A1 ist
ferner ein buchartiges Wertdokument, wie zum Beispiel ein Passbuch
bekannt geworden, welches eine Transpondereinheit beinhaltet.
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Solche
Sicherheits- oder Wertdokumente können eine integrierte Anzeigevorrichtung
aufweisen, wie es z. B. aus
DE 10 2005 030 626 A1 ,
DE 10 2005 030 627 A1 ,
DE 10 2005 030 628
A1 ,
WO 2004/080100
A1 ,
EP 1 023
692 B1 ,
DE
102 15 398 B4 ,
EP
1 173 825 B1 ,
EP
1 230 617 B1 ,
EP
1 303 835 B1 ,
EP
1 537 528 B1 ,
WO
03/030096 A1 ,
EP
0 920 675 B1 ,
US
6,019,284 A ,
US
6,402,039 B1 ,
WO 99/38117
A1 bekannt ist.
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Sicherheits-
oder Wertdokumente können mit
einer kontaktbehafteten oder kontaktlosen Schnittstelle, beispielsweise
einem RFID-Interface, ausgestattet sein oder mit einer Schnittstelle,
die sowohl eine drahtgebundene als auch eine drahtlose Kommunikation
mit einem Chipkarten-Terminal zulässt. Im letzteren Fall spricht
man auch von so genannten Dual-Interface Chipkarten.
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Ein
Nachteil solcher Dokumente mit RFID-Funktionalität ist, dass ohne Einverständnis des
Trägers
des Dokuments die RFID-Schnittstelle angesprochen werden kann. Ein
Schutzmechanismus für
Reisedokumente zum Schutz gegen unbefugtes Auslesen der Daten aus
einem solchen Dokument ist als ”Basic
Access Control” bekannt,
vgl. hierzu ”Machine
Readable Travel Document”,
Technical Report, PKI for Machine Readable Travel Dokuments Offering
ICC Read-Only Access, Version 1.1, Oktober 01, 2004, International
Civil Aviation Organisation (ICAO). Ein Verfahren für den besonderen
Schutz biometrischer Daten, d. h. die sog. Extended Access Control,
ist beispielsweise aus der oben bereits genannten
DE 10 2005 025 806 A1 bekannt.
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Aus
der nachveröffentlichte
Patentanmeldung
DE
10 2006 031 422 A1 derselben Anmelderin ist ein Wert- oder
Sicherheitsdokument mit einer Anzeigevorrichtung zur Ausgabe eines
maschinenlesbaren optischen Signals, welches durch einen Benutzer
nicht kognitiv erfassbar ist, bekannt.
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Aus
der
WO 2007/003237
A1 ist ein Sicherheitsdokument mit integriertem Schaltkreis
und Anzeigesystem bekannt. Der integrierte Schaltkreis dient zur
Kommunikation mit einem externen Lese- und/oder Schreibgerät. Der integrierte
Schaltkreis ist ferner zur Einspeicherung personenbezogener Daten
ausgebildet, die im Zuge einer Selbstpersonalisierung nur über den
integrierten Schaltkreis in ein Anzeigefeld des Anzeigesystems zur
visuellen Sichtbarmachung einschreibbar sind. Das Anzeigesystem ist
nach Zeilen und Spalten organisiert, die in aktiver oder passiver
Form über
Treiber-Schaltkreise elektrisch angesteuert werden.
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Aus
US 2005/0146491 A1 ist
ein Multi-LED-Display für
einen USB Flashdrive bekannt, welches zur Erzeugung einer Blendwirkung
ausgebildet ist.
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Aus
EP 1414011 A1 ist
eine Methode bekannt, um Daten an einer Anzeigevorrichtung mit mehreren
Anzeigeelementen, die in der Anzeigevorrichtung räumlich verteilt
angeordnet sind, anzeigen zu lassen.
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Der
Erfindung liegt dem gegenüber
die Aufgabe zu Grunde, ein verbessertes Dokument, ein Lesegerät für ein Dokument
und ein Verfahren zur Verifikation eines Dokuments zu schaffen.
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Die
der Erfindung zu Grunde liegenden Aufgaben werden jeweils mit den
Merkmalen der unabhängigen
Patentansprüche
gelöst.
Ausführungsformen
der Erfindung sind in den abhängigen
Patentansprüchen
angegeben.
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Ausführungsformen
eines erfindungsgemäßen Dokuments
beinhalten eine integrierte Anzeigevorrichtung und einen Speicher
zur Speicherung von Daten. Bei diesen Daten kann es sich um beliebige Daten
handeln, die sich für
eine Bildwiedergabe auf der Anzeigevorrichtung eignen, d. h. beispielsweise ein
oder mehrere digitale Fotos, textuelle Angaben, Barcodes oder dergleichen.
Insbesondere können die
Daten auch eine Bildsequenz beinhalten.
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Das
Dokument hat ferner Ansteuerungsmittel zur Ansteuerung der Anzeigevorrichtung
für eine Wiedergabe
der Daten. Die Anzeigevorrichtung hat mehrere Anzeigeelemente, die
in der Anzeigevorrichtung räumlich
verteilt angeordnet sind. Beispielsweise sind die Anzeigeelemente
matrixförmig
angeordnet.
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Durch
die Reihenfolge der Anordnung der Anzeigeelemente ist eine Reihenfolge
von deren Ansteuerung gegeben. Diese, durch die räumliche
Anordnung vorgegebene Reihenfolge der Ansteuerung kann so definiert
sein, dass die Ansteuerung der Anzeigeelemente zeilenweise erfolgt,
wie im Stand der Technik allgemein üblich. Es werden also immer nacheinander
benachbarte Anzeigeelemente angesteuert.
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Erfindungsgemäß erfolgt
jedoch die tatsächliche
Ansteuerung der Anzeigeelemente abweichend von der durch die räumliche
Anordnung gegebenen Reihenfolge.
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Beispielsweise
werden also die Anzeigeelemente der Anzeigevorrichtung nicht in
der Reihenfolge der Zeilen nacheinander angesteuert, sondern es wird
von der durch die Zeilenanordnung gegebene Reihenfolge mehr oder
weniger stark abgewichen. Alternativ oder zusätzlich kann auch von der durch die
Spaltenanordnung der Anzeigeelemente gegebene Reihenfolge der Ansteuerung
mehr oder weniger stark abgewichen werden.
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Durch
diese Abweichung der tatsächlichen Ansteuerung
der Anzeigeelemente von der durch die räumliche Anordnung der Anzeigeelemente
vorgegebenen Reihenfolge kann ein Sicherheitsmerkmal definiert sein
und/oder eine Information abgesendet werden, die beispielsweise
von einem Lesegerät
erfasst werden kann.
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Dies
kann insbesondere den Vorteil einer erhöhten Fälschungssicherheit des Dokuments
haben, da eine Nachstellung des Dokuments durch einen Fälscher erheblich
erschwert wird. Zunächst
erhält der
Fälscher
keine Kenntnis von der Tatsache, dass die Ansteuerung der Anzeigeelemente
in einer von der üblichen
Reihenfolge abweichenden Art und Weise erfolgt, da dies im Allgemeinen
mit einer ausreichend hohen Bildwiederholfrequenz, sodass die Reihenfolge
der Ansteuerung mit dem bloßen
Auge visuell nicht wahrnehmbar ist. Die Bildwiederholfrequenz beträgt beispielsweise
25 Herz oder 50 Herz.
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Ferner
kann die Abweichung der Reihenfolge der Ansteuerung von der durch
die räumliche
Anordnung der Anzeigeelemente vorgegebenen Reihenfolge sich nur
auf einen Teilbereich des Dokuments beziehen, wodurch eine Nachstellung
des Dokuments weiter erschwert wird, da ein Fälscher auch nicht wissen kann,
auf welchen Teilbereich des Dokuments sich diese Abweichung von
der Reihenfolge der Ansteuerung erstreckt.
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Nach
einer Ausführungsform
der Erfindung haben die Ansteuerungsmittel des Dokuments eine Treiberlogikschaltung,
die zur Ansteuerung der Anzeigeelemente in der Reihenfolge von deren
räumlicher
Anordnung ausgebildet sind. Die Treiberlogikschaltung kann also
so ausgebildet sein, dass beispielsweise eine übliche zeilenweise Ansteuerung der
Anzeigeelemente von oben nach unten oder von unten nach oben erfolgt,
wobei bei Ansteuerung einer gegebenen Zeile deren Anzeigeelemente
der Reihe nach von rechts nach links oder von links nach rechts angesteuert
werden.
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Die
Abweichung der Reihenfolge der Ansteuerung wird bei dieser Ausführungsform
dadurch realisiert, dass die Zeilen- und/oder Spaltenleitungen,
welche die Treiberlogikschaltung mit den Anzeigeelementen verbinden,
abweichend von der räumlichen
Reihenfolge mit diesen Anzeigeelementen verbunden sind. Beispielsweise
sind also ein oder mehrere Zeilenleitungen miteinander vertauscht.
Diese Ausführungsform
hat den besonderen Vorteil, dass sie mit minimalem Aufwand implementierbar
ist, da die Treiberlogikschaltung der Anzeigevorrichtung wie im
Stand der Technik üblich
ausgebildet sein kann.
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Nach
einer Ausführungsform
der Erfindung haben die Ansteuerungsmittel eine Treiberlogikschaltung,
die zur Ansteuerung der Anzeigeelemente abweichend von der durch
die räumliche
Anordnung der Anzeigeelemente gegebenen Reihenfolge ausgebildet
ist. Bei dieser Ausführungsform
wird die Abweichung der Reihenfolge der Ansteuerung also auf der Ebene
der Treiberlogik und nicht auf der Ebene der Zeilen- und/oder Spaltenleitungen
realisiert. Nach Ausführungsformen
der Erfindung wird die Reihenfolge der Ansteuerung der Zeilen- und/oder.
Spalten durch eine vorgegebene Treiberlogikschaltung oder programmgesteuert
festgelegt, z. B. durch das Steuerungsprogramm.
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Nach
einer Ausführungsform
der Erfindung sind die in dem Speicher des Dokuments gespeicherten
Daten transformiert. Die Transformation ist dabei so ausgebildet,
dass die Abweichung der Reihenfolge der Ansteuerung der Anzeigeelemente
für eine korrekte
Bildwiedergabe kompensiert wird.
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Nach
einer Ausführungsform
der Erfindung hat das Dokument Mittel zur Transformation der Daten.
Bei dieser Ausführungsform
sind die Daten also in einer nicht transformierten Form in dem Speicher gespeichert.
Die Transformation wird hier durch das Dokument selbst vorgenommen,
um die Abweichung der Reihenfolge der Ansteuerung von der räumlichen Anordnung
der Anzeigeelemente für
eine korrekte Wiedergabe zu kompensieren.
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Nach
einer weiteren Ausführungsform
der Erfindung sind die Daten in codierter Form gespeichert. Beispielsweise
liegen die Daten in einem üblichen
Datenformat vor, wie zum Beispiel im Format JPEG, GIF, TIFF oder
dergleichen. Das Dokument hat Programmmittel zur Decodierung der
Daten. Die decodierten Daten werden beispielsweise in einen Pufferspeicher,
insbesondere einen so genannten Frame Buffer, geschrieben. Die decodierten
Daten werden in geeigneter Form transformiert, um die Abweichung
der Reihenfolge der Ansteuerung für eine korrekte Wiedergabe
zu kompensieren.
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Nach
einer Ausführungsform
der Erfindung ist eine Information in dem Dokument gespeichert, welche
die Abweichung der Reihenfolge der Ansteuerung der Anzeigeelemente
festlegt. Beispielsweise wird diese Information für eine korrekte
Transformation der Daten verarbeitet. Ferner wird diese Information
durch die Treiberlogikschaltung verarbeitet, um die Abweichung der
Reihenfolge der Ansteuerung von der durch die räumliche Anordnung der Anzeigeelemente
gegebenen Reihenfolge zu bestimmen.
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Nach
einer Ausführungsform
der Erfindung wird die Reihenfolge der Anzeige durch das Lesegerät vorgegeben.
Als Grundlage für
diese Vorgabe kann eine Personalisierungsinformation auf einem Dokument
oder ein Schlüssel
dienen. Das Lesegerät übermittelt
die Reihenfolge an das Dokument, welches entsprechend die Anzeigevorrichtung
ansteuert. Hierdurch wird die Echtheit des Dokuments verifiziert.
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Nach
einer Ausführungsform
der Erfindung handelt es sich bei der in das Dokument integrierten Anzeigevorrichtung
um ein Aktiv- oder Passiv-Matrixdisplay oder eine Segment-Anzeige.
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Insbesondere
kann es sich bei der Anzeigevorrichtung um eine elektrophoretische
oder elektrochrome Anzeige, eine bistabile Anzeige, eine Drehelementanzeige,
insbesondere sog. elektronisches Papier (”E-Paper”), eine LED-Anzeige, insbesondere eine
anorganische, organische oder Hybrid-LED-Anzeige, eine LCD-Anzeige
in verschiedenen Ausführungsformen
(zum Beispiel Twisted Nematic, Super Twisted Nematic, cholesterisch,
nematisch), eine ferroelektrische Anzeige, eine Anzeige auf der
Basis des Elektrowetting-Effekts, eine Anzeige auf Basis interferometrischer
Modulatorelemente (IMOD), eine Hybridanzeige oder eine Anzeige auf
Basis eines flexiblen Displays, wie sie beispielsweise von der Firma Citala
(www.citala.com) kommerziell erhältlich
ist (vergleiche
US
2006/0250535 A1 und
WO 2007/054944 A1 handeln.
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Die
in dem Dokument gespeicherten Daten können verschiedene Inhalte beinhalten,
die zur Erzeugung einer Bildwiedergabe auf der Anzeigevorrichtung
geeignet sind, das heißt,
beispielsweise digitale Bildaufnahmen, insbesondere Gesichtsbilder
einer Person, Wappen, Siegel, textuelle Angaben, Barcodes und dergleichen.
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Nach
einer Ausführungsform
der Erfindung handelt es sich bei der Information, welche die Abweichung
der Reihenfolge der Ansteuerung der Anzeigeelemente bestimmt, um
eine Personalisierungsinformation, ein Sicherheitsmerkmal und/oder
einen kryptographischen Schlüssel.
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Bei
den Personalisierungsinformationen kann es sich beispielsweise um
Angaben bezüglich des
Trägers
des Dokuments handeln, wie zum Beispiel dessen Namen, Wohnort, Größe, Alter,
Geschlecht, Gewicht und dergleichen. Diese Angaben können bei
der Wiedergabe der gespeicherten Daten ganz oder teilweise im Klartext
auf der Anzeigevorrichtung angezeigt werden.
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Nach
einer Ausführungsform
der Erfindung handelt es sich bei der Information um ein Sicherheitsmerkmal,
wie zum Beispiel ein Wappen, Siegel oder dergleichen. Diese Information
wird bei der Wiedergabe der Daten durch die Abweichung von der Reihenfolge
der Ansteuerung der Anzeigeelemente von deren durch die räumliche
Anordnung gegebenen Reihenfolge ausgegeben.
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Nach
einer Ausführungsform
der Erfindung handelt es sich um ein Sicherheitsmerkmal zum Schutz
gegen Austausch der Bilddaten auf dem Datenträger. Hierzu wird eine Treiberschaltung
eingesetzt, welche nicht die geänderte
Reihenfolge kompensiert, sondern die Kompensation erfolgt durch Transformation
der Bilddaten, welche bei der Personalisierung in das Dokument eingebracht
werden. Werden manipulierte Bilddaten in das Dokument eingebracht,
so ergibt sich eine leicht zu erkennende Falschdarstellung.
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Nach
einer Ausführungsform
der Erfindung handelt es sich bei der Information um einen kryptographischen
Schlüssel.
Bei dem kryptographischen Schlüssel
kann es sich um einen symmetrischen oder um einen asymmetrischen
Schlüssel
handeln. Der kryptographische Schlüssel wird von einem Lesegerät erfasst,
so dass das Lesegerät
zusammen mit dem Dokument ein kryptographisches Protokoll ausführen kann.
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Nach
einer Ausführungsform
der Erfindung hat das Dokument einen geschützten Speicherbereich, in dem
weitere Daten gespeichert sind. Ferner hat das Dokument eine Schnittstelle
für einen
lesenden Zugriff des Lesegeräts
auf diese weiteren Daten. Die Schnittstelle kann kontaktbehaftet
oder kontaktlos, insbesondere als RFID-Schnittstelle ausgebildet sein.
Ferner kann die Schnittstelle auch als so genanntes Dual Mode Interface
ausgebildet sind.
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Bedingung
für einen
Lesezugriff des Lesegeräts
auf die weiteren Daten ist die zuvorige erfolgreiche Ausführung des
kryptographischen Protokolls. Bei dem kryptographischen Protokoll
kann es sich zum Beispiel um ein so genanntes Challenge-Response
Verfahren handeln. Durch das kryptographische Protokoll werden die
weiteren Daten gegen unerlaubte Zugriffe geschützt. Dies ist besonders vorteilhaft,
wenn es sich bei den dritten Daten um sensitive Daten handelt, wie
zum Beispiel biometrische Daten, insbesondere Fingerabdruckdaten
oder Iris-Scandaten des Trägers
des Dokuments.
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Unter
einem „Dokument” werden
erfindungsgemäß Papier
basierte und/oder Kunststoff basierte Dokumente verstanden, wie
zum Beispiel Ausweisdokumente, insbesondere Reisepässe, Personalausweise,
Visa, Führerscheine,
Fahrzeugscheine, Fahrzeugbriefe, Firmenausweise, Gesundheitskarten oder
andere ID-Dokumente, sowie auch Chipkarten, Zahlungsmittel, insbesondere
Bankkarten und Kreditkarten, Frachtbriefe oder sonstige Berechtigungsnachweise.
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In
einem weiteren Aspekt betrifft die Erfindung ein Lesegerät für ein Dokument.
Das Lesegerät hat
einen Sensor zur Erfassung der Reihenfolge der Ansteuerung der Anzeigeelemente
der Anzeigevorrichtung, um die in dieser Reihenfolge beinhaltete
Information zu empfangen. Das Ergebnis der Erfassung der Reihenfolge
ist die Information. Diese Information kann von Dokument zu Dokument
verschieden sein, z. B. eine Seriennummer oder eine personalisierte
Information. Es kann sich auch um mehrere Informationen handeln,
z. B. ausstellende Behörde oder
Muster, Wappen oder Siegel.
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Nach
einer Ausführungsform
der Erfindung ist das Lesegerät
zur Verifikation des Dokuments mit Hilfe der Information ausgebildet.
Beispielsweise vergleicht das Lesegerät die empfangene Information mit
einer Referenz-Information. Eine hinreichende Übereinstimmung zwischen der
empfangenen Information und der Referenzinformation ist eine Voraussetzung
dafür,
dass das Dokument als echt anerkannt wird.
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Nach
einer Ausführungsform
der Erfindung verfügt
das Lesegerät
zur Verifikation des Dokuments über
eine Vorschrift zur Entschlüsselung und/oder
Auswertung der Information.
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Nach
einer Ausführungsform
der Erfindung hat das Lesegerät
Mittel zur Ausführung
des kryptographischen Protokolls mittels der empfangenen Information.
Bei dieser Information handelt es sich beispielsweise um einen kryptographischen
Schlüssel. Aufgrund der
Erfassung des kryptographischen Schlüssels kann das Lesegerät mit dem
Dokument das kryptographische Protokoll ausführen. Nach erfolgreicher Durchführung des
kryptographischen Protokolls kann das Lesegerät auf einen geschützten Speicherbereich
des Dokuments zugreifen, um von dort Daten auszulesen.
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In
einem weiteren Aspekt betrifft die Erfindung ein Verfahren zur Verifikation
eines Dokuments. Zur Verifikation des Dokuments wird die von der
Anzeigevorrichtung optisch empfangene Information mit einer Referenzinformation
verglichen.
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Im
Weiteren werden Ausführungsformen
der Erfindung mit Bezugnahme auf die Zeichnungen näher erläutert. Es
zeigen:
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1 ein
Blockdiagramm einer ersten Ausführungsform
eines erfindungsgemäßen Dokuments,
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2 ein
Blockdiagramm einer weiteren Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Dokuments,
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3 eine
Draufsicht auf eine Ausführungsform
eines erfindungsgemäßen Dokuments,
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4 ein
Blockdiagramm einer weiteren Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Dokuments.
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Elemente
der nachfolgenden Ausführungsformen,
die einander entsprechen, sind mit denselben Bezugszeichen gekennzeichnet.
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Die 1 zeigt
ein Dokument 100 mit einer in den Dokumentenkörper des
Dokuments 100 integrierten Anzeige 102 und einer
elektronischen Schaltung 104 zur Ansteuerung der Anzeige 102.
Die Anzeige 102 beinhaltet eine Vielzahl von Anzeigeelementen,
die beispielsweise matrixförmig
angeordnet sein können.
Insbesondere kann es sich bei der Anzeige 102 um eine Passiv-
oder eine Aktiv-Matrixanzeige handeln.
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Die
elektronische Schaltung 104 beinhaltet einen oder mehrere
elektronische Speicher 126 zur Speicherung insbesondere
von Daten 106. Die elektronische Schaltung 104 kann
auf die Daten 106 zugreifen. Insbesondere dient die elektronische
Schaltung 140 zum Zugriff auf die Daten 106, um
die Anzeige 102 zur Wiedergabe der Daten 106 anzusteuern,
sodass ein Benutzer des Dokuments 100 die Wiedergabe der
Daten 106 visuell wahrnehmen kann.
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Bei
den Daten 106 kann es sich zum Beispiel um Bilddaten handeln.
Unter „Bilddaten” werden
hier Daten verstanden, die sich zur Wiedergabe auf der Anzeige 102 eignen,
d. h. zum Beispiel eine digitale Fotografie, textuelle Angaben,
ein ein- oder zweidimensionaler Barcode oder dergleichen.
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Die
elektronische Schaltung 104 ist so ausgebildet, dass während einer
Bildwiederholperiode sämtliche
der Anzeigeelemente der Anzeige 102 einmal angesteuert
werden, um so die Daten 106 auf der Anzeige 102 wiederzugeben.
Dies kann mit einer Bildwiederholfrequenz von zum Beispiel 25 Hz
oder 50 Hz erfolgen. Die elektronische Schaltung 104 ist ferner
so ausgebildet, dass die Reihenfolge der Ansteuerung der Anzeigeelemente
innerhalb einer Bildwiederholperiode abweichend von der durch die räumliche
Anordnung der Anzeigeelemente gegebenen Reihenfolge erfolgt. Durch
die Abweichung wird von der Anzeige 102 eine Information
ausgegeben, die visuell durch den Benutzer nicht erfassbar ist.
Bei der Information kann es sich zum Beispiel um eine Personalisierungsinformation,
ein Sicherheitsmerkmal und/oder einen kryptographischen Schlüssel handeln.
Insbesondere kann es sich hierbei um ein oder mehrere benutzerspezifische
Informationen, wie zum Beispiel Informationen über den Träger des Dokuments handeln,
und/oder Informationen bezüglich
der Gültigkeit
des Dokuments, der ausstellenden Behörde oder dergleichen.
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Das
Lesegerät 108 hat
einen optischen Sensor 110, wie zum Beispiel einen CCD-Sensor oder einen
optischen Scanner. Der Sensor 110 ist dazu ausgebildet,
die Reihenfolge der Ansteuerung der Anzeigeelemente in einer Bildwiederholperiode
optisch zu erfassen, um die in dieser Reihenfolge beinhaltete Information
zu empfangen.
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Der
Sensor 110 ist mit einer elektronischen Schaltung 112 des
Lesegeräts 108 verbunden.
Durch die elektronische Schaltung 112 ist ein Decoder implementiert,
um die in der optisch erfassten Reihenfolge der Ansteuerung der
Anzeigeelemente codierte Information zu decodieren.
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Das
Lesegerät 108 hat
ferner eine Nutzerschnittstelle 116. Alternativ oder zusätzlich kann
das Lesegerät 108 auch
eine Schnittstelle zu einem Computer und/oder einem Netzwerk aufweisen.
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Nachdem
die Information von der Anzeige 102 durch das Lesegerät 108 empfangen
worden ist, wird die Information beispielsweise über die Nutzerschnittstelle 116 ausgegeben.
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Beispielsweise
handelt es sich bei der Information um eine Personalisierungsinformation.
Diese Personalisierungsinformation kann auf dem Dokument 100 als
Aufdruck 114 im Klartext angegeben sein. Durch Vergleich
der über
die Nutzerschnittstelle 116 ausgegebenen Personalisierungsinformation
mit der auf dem Aufdruck 114 des Dokuments 100 angegebenen
Personalisierungsinformation kann also eine Prüfung der Echtheit des Dokuments
erfolgen, da die von dem Lesegerät 100 empfangene
Information mit der auf dem Aufdruck 114 gezeigten Personalisierungsinformation übereinstimmen
muss.
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Bei
der Information kann es sich auch um ein Wappen, Siegel oder ein
anderes Sicherheitsmerkmal handeln. Die ein solches Sicherheitsmerkmal
repräsentierende
Information wird mit Hilfe des Sensors 110 des Lesegeräts 108 erfasst.
Nach der Dekodierung wird die empfangene Information mit einer in der
elektronischen Schaltung 112 gespeicherten Referenzinformation
verglichen. Wenn die optisch empfangene Information mit der Referenzinformation
hinreichend übereinstimmt,
wird über
die Nutzerschnittstelle 116 ein akustisches oder optisches
Signal ausgegeben, welches anzeigt, ob das Dokument 100 die Echtheitsprüfung bestanden
hat oder nicht.
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Die 2 zeigt
eine weitere Ausführungsform
des Dokuments 100.
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Die
Anzeige 102 des Dokuments 100 beinhaltet mehrere
Anzeigeelemente 103, die matrixförmig angeordnet sind. Die durch
die räumliche
Anordnung der Anzeigeelemente 103 gebildete Matrix hat eine
Anzahl von n Zeilen Z1 bis Zn, wobei in der Ausführungs form der 2 n
= 5 ist. In anderen Ausführungsformen
kann ein wesentlich größerer Wert
von n gewählt
werden.
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Die
elektronische Schaltung 104 des Dokuments 100 ist
hier als Chip, insbesondere als RFID-Chip, ausgebildet. Die elektronische
Schaltung 104 beinhaltet eine Treiberschaltung 122 zur
Ansteuerung der Anzeige 102. Hierzu beinhaltet die Treiberschaltung 122 eine
Treiberlogik 123.
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Die
Treiberschaltung 122 ist über Zeilenleitungen 1, 2, 3, 4 und 5 mit
der Anzeige 102 verbunden, um jeweils eine der Zeilen der
Anzeige 102 anzusteuern. Alternativ oder zusätzlich kann
die Ansteuerung der Anzeigeelemente 103 über Spaltenleitungen
erfolgen. Das Vorhandensein von Spaltenleitungen ist aber nicht
zwingend erforderlich, insbesondere dann nicht, wenn die Zeilenleitungen 1, 2, 3, 4 und 5 als
Datenbusse zur Ansteuerung aller Anzeigelemente 103 der
betreffenden Zeile ausgebildet sind.
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Die
elektronische Schaltung 104 hat ferner einer Prozessor 128 zur
Ausführung
von Programminstruktionen 131, die ein Steuerungsprogramm
implementieren, sowie zur Ausführung
von Programminstruktionen 132, die zur Decodierung der
Daten 106 dienen. Diese Decodierung wird auch als „Rendering” bezeichnet.
Beispielsweise liegen die Daten 106 in einem standardisierten
Datenformat codiert vor, d. h. beispielsweise im Format JPEG, GIF
oder TIFF. Durch die Programminstruktionen 131 können die
Daten 106 decodiert werden.
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Die
elektronische Schaltung 104 hat ferner einen Pufferspeicher 118,
beispielsweise einen so genannte Frame Buffer.
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In
der Ausführungsform
der 2 ist die Treiberlogik 123 zur Ansteuerung
der Anzeigeelemente in der Reihenfolge von deren räumlicher
Anordnung ausgebildet, d. h. die Treiberlogik 123 ist so ausgebildet,
dass innerhalb einer Bildwiederholperiode nacheinander die Anzeigeelemente
der Zeilen Z1, Z2, Z3, Z4 und Z5 in dieser Reihenfolge angesteuert werden.
Um eine Abweichung der tatsächlichen
Reihenfolge der Ansteuerung der Anzeigeelemente 103 hiervon
zu erreichen, sind zumindest einige der Zeilenleitungen von der
räumlichen
Reihenfolge der Anordnung der Anzeigeelemente 103 abweichend
mit den Zeilen der Anzeige 102 verbunden.
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Insbesondere
ist die Zeilenleitung 1 mit der Zeile Z1 verbunden und
die Zeilenleitung 4 ist mit der Zeile Z4 verbunden, so
wie es der räumlichen
Anordnung entspricht. Abweichend von dieser räumlichen Anordnung ist die
Zeilenleitung 2 mit der Zeile Z5, die Zeilenleitung 3 mit
der Zeile Z2 und die Zeilenleitung 5 mit der Zeile Z3 der
Anzeige 102 verbunden.
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Dies
bedeutet hier also, dass die Zeilenleitung 2 nicht mit
ihrer, gemäß der Treiberlogik 123 räumlich zugeordneten
Zeile Z2 verbunden ist, sondern abweichend hiervon mit der Zeile
Z5. Entsprechendes gilt für
die Zeilenleitung 3, die anstelle mit der Zeile Z3 mit
der Zeile Z2 verbunden ist und für
die Zeilenleitung 5, die anstelle mit der Zeile Z5 mit
der Zeile Z3 verbunden ist.
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Wenn
also die Treiberlogik 123 die Zeilenleitungen der Reihe
nach, d. h. in der Reihenfolge Zeilenleitung 1, 2, 3, 4 und 5 ansteuert,
um die entsprechenden Zeilen Z1 bis Z5 in der durch die räumliche Anordnung
dieser Zeilen vorgegebenen Reihenfolge anzusteuern, erfolgt tatsächlich eine
Ansteuerung der Zeilen Z1 bis Z5 in einer hiervon abweichenden Reihenfolge,
nämlich
in der Reihenfolge Z1, Z5, Z2, Z4 und Z3.
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In
dem Speicher 126 sind die Daten 106 gespeichert,
welche die Bildzeilen B1, B2, B3, B4 und B5 aufweisen. Für eine korrekte
Wiedergabe der Daten 106 auf der Anzeige 102 sind
die Programminstruktionen 132 hier so ausgebildet, dass
zusätzlich zum
Decodieren der Daten 106 eine Transformation stattfindet.
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Diese
Transformation ist so ausgebildet, dass sie die von der räumlichen
Anordnung der Anzeigeelemente 103 abweichende Reihenfolge
von deren Ansteuerung kompensiert.
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Dies
erfolgt hier so, dass die Bildzeilen B1 und B4, die den Zeilen Z1
und Z4 entsprechen, welche mit den Zeilenleitungen 1 und 4 entsprechend derer
räumlichen
Anordnung verbunden sind, in den entsprechenden Zeilen ZB1 und ZB4
des Pufferspeichers 118 gespeichert werden. Hinsichtlich
dieser Bildzeilen ist also keine Transformation erforderlich.
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Dagegen
wird die Bildzeile B5 in der Zeile ZB2 des Pufferspeichers 118 gespeichert.
Die Bildzeile B2 wird in der Zeile ZB3 und die Bildzeile B3 in der
Zeile ZB5 des Pufferspeichers 118 gespeichert.
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Wenn
die Treiberlogik 123 auf den Pufferspeicher 118 zugreift,
um in der Reihenfolge von dessen Zeilen ZB1, ZB2, ZB3, ZB4 und ZB5
die entsprechenden Zeilen Z1, Z2, Z3, Z4 und Z5 der Anzeige 102 innerhalb
einer Bildwiederholperiode anzusteuern, erfolgt also aufgrund der
von der räumlichen
Anordnung abweichenden Verschaltung der Zeilenleitungen 2, 3 und 5 ein
korrekter Bildaufbau:
Zu Beginn einer Bildwiederholperiode
greift nämlich die
Treiberlogik 123 auf die erste Zeile ZB1 des Pufferspeichers 118 zu.
Dort befindet sich die Bildzeile B1, mit der über die Zeilenleitung 1 die
Zeile Z1 der Anzeige 102 angesteuert wird. Danach greift
die Treiberlogik 123 auf die folgende Zeile des Pufferspeichers 118 zu,
also auf die Zeile ZB2. Dort befindet sich aber nicht die Bildzeile
B2, sondern aufgrund der Transformation die Bildzeile B5. Da aber
die Zeilenleitung 2, welche als nächste von der Treiberlogik 123 angesteuert
wird, nicht mit der Zeile Z2, sondern mit der Zeile Z5 verbunden
ist, erfolgt die Ansteuerung der Zeile Z5 in korrekter Art und Weise
mit Hilfe der Bildzeile B5.
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In
analoger Art und Weise werden nachfolgend die Zeilenleitungen 3, 4 und 5 von
der Treiberlogik 123 angesteuert, um die Bildzeilen B2,
B4 und B3 in dieser zeitlichen Reihenfolge auf den Zeilen Z2, Z4
und Z3 der Anzeige 102 wiederzugeben.
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Obschon
also die Reihenfolge des Bildaufbaus innerhalb einer Bildwiederholperiode
abweichend von der durch die räumliche
Anordnung der Anzeigeelemente 103 in den Zeilen Z1 bis
Z5 abweichenden Reihenfolge erfolgt, ist die resultierende Bildwiedergabe
dennoch korrekt, da die Reihenfolge der Ansteuerung der Anzeigeelemente 103 innerhalb der
Bildwiederholperiode bei einer geeigneten Wahl der Bildwiederholfrequenz
mit dem bloßen
Auge visuell nicht erfassbar ist.
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Durch
diese, von der räumlichen
Anordnung abweichenden Reihenfolge der Ansteuerung kann eine Information
von der Anzeige 102 ausgegeben werden, die maschinell von
einem Lesegerät
empfangen werden kann. Bei der in der 2 gezeigten Ausfüh rungsform
ist diese Information statisch, da die Abweichung der Reihenfolge
der Ansteuerung von der durch die räumliche Anordnung der Anzeigeelemente 103 gegebenen
Reihenfolge durch die Verschaltung der Zeilenleitungen 1 bis 5 fest
vorgegeben ist.
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Alternativ
kann das Dokument 100 auch so ausgebildet sein, dass die
Daten 106 bereits transformiert in dem Speicher 126 vorliegen.
Beispielsweise werden die Daten 106 durch eine digitale
Bildaufnahme erfasst und liegen dann zum Beispiel im Format JPEG
vor. Diese JPEG-Datei wird dann so transformiert, dass die von der
räumlichen
Anordnung der Zeilen Z1 bis Z5 abweichende Verschaltung der Zeilenleitungen 2, 3 und 5 kompensiert
wird. Die so transformierten Daten 106 werden dann in den
Speicher 126 geschrieben. Bei dieser Ausführungsform erübrigt sich
also eine Transformation der Daten 106 durch die Programminstruktionen 132,
da die Daten 106 bereits zuvor transformiert worden sind.
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Nach
einer weiteren Ausführungsform
der Erfindung sind die Zeilenleitungen 1, 2, 3, 4 und 5 in der
durch die räumliche
Anordnung der Anzeigeelemente 103 gegebenen Reihenfolge
mit der Anzeige 102 verschaltet, d. h. die Zeilenleitung 1 dient
zur Ansteuerung der Zeile Z1, die Zeilenleitung 2 zur Ansteuerung
der Zeile Z2, die Zeilenleitung 3 zur Ansteuerung der Zeile
Z3, die Zeilenleitung 4 zur Ansteuerung der Zeile Z4 und
die Zeilenleitung 5 zur Ansteuerung der Zeile Z5. Die von
der Reihenfolge der räumlichen
Anordnung der Anzeigeelemente 103 abweichende Reihenfolge
von deren Ansteuerung ist bei dieser Ausführungsform auf der Ebene der
Treiberlogik 123 implementiert, die so ausgebildet ist, dass
eine Selektion der Zeilenleitungen beispielsweise in der Reihenfolge 1, 5, 2, 4, 3 erfolgt.
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Von
besonderem Vorteil ist bei dieser Ausführungsform, dass diese Reihenfolge
der Selektion der Zeilenleitungen in Abhängigkeit von der auszugebenden
Information veränderbar
sein kann. Dementsprechend wird auch die Transformation, die durch die
Programminstruktionen 132 vorgenommen wird, dementsprechend
angepasst. Beispielsweise werden zur Ausgabe einer logischen 0 die
Zeilenleitungen 1 bis 5 in der Reihenfolge 1, 5, 2, 4, 3 von
der Treiberlogik 123 angesteuert. Die Transformation der Daten 106 erfolgt
dann so, wie in dem Pufferspeicher 118 der 2 dargestellt.
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Zur
Ausgabe einer logischen 1 steuert die Treiberlogik 123 dagegen
die Zeilenleitungen in einer nachfolgenden Bildwiederholperiode
in der Reihenfolge 2, 4, 3, 1, 5 an.
Dementsprechend liegen die Bildzeilen für diese Bildwiederholperiode
in dem Pufferspeicher 118 aufgrund einer entsprechend angepassten
Transformation so vor, dass die Bildzeile B2 in der ersten Zeile
ZB1 des Pufferspeichers gespeichert ist, die Bildzeile B4 in der
Zeile ZB2, die Bildzeile B3 in der Zeile ZB3, die Bildzeile B1 in
der Zeile ZB4 und die Bildzeile B5 in der Zeile ZB5.
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Die 3 zeigt
eine Draufsicht auf eine Ausführungsform
eines erfindungsgemäßen Dokuments 100.
Bei dieser Ausführungsform
handelt es sich beispielsweise um ein ID-Dokument, wie zum Beispiel einen Reisepass
oder einen Personalausweis. So lange das Dokument 100 mit
Energie versorgt wird, wird auf der Anzeige 102 ein Gesichtsbild
des Trägers
des Dokuments ausgegeben. Hierbei kann es sich um ein zeitlich unveränderliches
Standbild oder eine Bildsequenz handeln, wobei die Bildsequenz Gesichtsbilder
des Trägers
des Dokuments 100 aus unterschiedlichen Ansichten beinhaltet.
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Das
Dokument 100 hat ferner einen Aufdruck 114 mit
textuellen Informationen zu dem Träger des Dokuments 100.
Zumindest ein Teil dieser Informationen kann über die Anzeige 102 durch
Variation der Reihenfolge der Ansteuerung der Anzeigeelemente 103 ausgegeben
werden, wobei diese Ausgabe visuell durch einen Benutzer mit dem
bloßen
Auge nicht erfassbar ist, sondern nur mit Hilfe eines Lesegeräts (vgl.
Lesegerät 108 der 1).
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Die 4 zeigt
eine weitere Ausführungsform
des Dokuments 100 und des Lesegeräts 108.
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Die
elektronische Schaltung 104 ist mit einer Schnittstelle 124 des
Dokuments 100 zur Kommunikation mit dem Lesegerät 108 verbunden.
Die Schnittstelle 124 kann beispielsweise ein oder mehrere
Antennenwindungen, die in einem Randbereich des Dokuments 100 verlaufen,
aufweisen.
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Der
elektronische Speicher 126 dient zur Speicherung von schutzbedürftigen
Daten 127. Bei den schutzbedürftigen Daten 127 kann
es sich beispielsweise um biometrische Daten des Trägers des Dokuments 100,
wie zum Beispiel Fingerabdruckdaten, Iris- Scandaten oder dergleichen handeln.
Die schutzbedürftigen
Daten 127 sind in einem besonders geschützten Speicherbereich des Speichers 126 gespeichert.
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Ferner
sind in demselben Speicher 126 oder einem anderen elektronischen
Speicher des Dokuments 100 die Daten 106 und die
Information 107 gespeichert. Die Schaltung 104 hat
ferner einen Prozessor 128 zur Ausführung von Programminstruktionen 130,
durch welche die das Dokument 100 betreffenden Schritte
eines kryptographischen Protokolls implementiert werden. Der Prozessor 128 dient
ferner zur Ausführung
der Programminstruktionen 131, die ein Steuerungsprogramm
implementieren.
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Das
Lesegerät 108 hat
einen optischen Sensor 110 zur Erfassung der Bildwiedergabe
der Anzeige 102 und zum Empfang der von der Anzeige 102 abgesendeten
Information 107. Bei dem optischen Sensor 110 kann
es sich um einen CCD-Sensor oder einen Scanner handeln.
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Das
Lesegerät 108 hat
ferner eine Schnittstelle 132, die der Schnittstelle 124 des
Dokuments 100 entspricht. Beispielsweise ist also die Schnittstelle 132 für eine RFID-Kommunikation mit
dem Dokument 100 bzw. dessen Schaltung 104 ausgebildet.
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Das
Lesegerät 108 hat
zumindest einen Prozessor 134 zur Ausführung eines Steuerungsprogramms 136 sowie
von Programminstruktionen 138, durch welche die das Lesegerät 108 betreffenden Schritte
des kryptographischen Protokolls implementiert werden. Das Lesegerät 108 kann
ferner zur Ausführung
eines Anwendungsprogramms 140 dienen. Das Anwendungsprogramm 140 kann
auch von einem anderen Computersystem ausgeführt werden, welches mit dem
Lesegerät 108 verbunden
ist.
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Das
durch die Programminstruktionen 131 implementierte Steuerungsprogramm
des Dokuments 100 ist so ausgebildet, dass es die Treiberschaltung 122 zur
Wiedergabe der Daten 106 ansteuert. Durch die Information 107 wird
dabei die zeitliche Reihenfolge der Ansteuerung der Anzeigeelemente
der Anzeige 102 festgelegt, wodurch die Information 107 an
das Lesegerät 108 gesendet
wird.
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Zum
Zugriff auf die Daten 127 des Speichers 126 erfasst
das Lesegerät 108 zunächst mittels
seines optischen Sensors 110 die Anzeige 102.
Hierzu wird der Sensor 110 ent sprechend von dem Steuerungsprogramm 136 angesteuert.
Das Steuerungsprogramm 136 dekodiert die mit Hilfe des
Sensors 110 erfasste Reihenfolge der Ansteuerung der Anzeigeelemente,
um so die Information zu empfangen. Auf diese Art und Weise erhält das Steuerungsprogramm 136 Kenntnis
des kryptographischen Schlüssels.
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Nach
der Erfassung des kryptographischen Schlüssels startet das Steuerungsprogramm 136 die Ausführung der
Programminstruktionen 138, so dass das kryptographische
Protokoll zwischen dem Lesegerät 108 und
dem Dokument 100 mit Hilfe des kryptographischen Schlüssels durchgeführt wird.
Beispielsweise handelt es sich bei dem kryptographischen Protokoll
um ein Challenge-Response-Verfahren.
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Das
Challenge-Response-Verfahren kann beispielsweise so ablaufen, dass
das Lesegerät 108 zunächst eine
Anforderung der Daten an die Schnittstelle 124 des Dokuments 100 sendet.
Daraufhin wird die Ausführung
der Programminstruktionen 130 gestartet. Hierdurch wird
seitens des Dokuments 100 z. B. eine Zufallszahl generiert,
die mit einem Referenzwert des kryptographischen Schlüssels symmetrisch verschlüsselt wird,
so dass ein Chiffrat resultiert. Die verschlüsselte Zufallszahl, d. h. das
Chiffrat, wird von der Schnittstelle 124 des Dokuments 100 an
die Schnittstelle 132 des Lesegeräts 108 gesendet.
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Durch
Ausführung
der Programminstruktionen 138 wird seitens des Lesegeräts 108 das
von dem Dokument 100 empfangene Chiffrat mit Hilfe des
zuvor empfangenen kryptographischen Schlüssels entschlüsselt. Das
Resultat der Entschlüsselung wird
von der Schnittstelle 132 an die Schnittstelle 124 des
Dokuments 100 gesendet.
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Mit
Hilfe der Programminstruktionen 130 wird dann seitens des
Dokuments 100 geprüft,
ob das Ergebnis der Entschlüsselung
des Chiffrats, welche das Dokument von dem Lesegerät 108 empfangen
hat, identisch ist mit der initial durch das Dokument 100 erzeugten
Zufallszahl. Wenn dies der Fall ist, stimmt der Referenzwert des
kryptographischen Schlüssels,
der in den Programminstruktionen 130 beinhaltet ist, oder
auf den diese zugreifen können, mit
dem aus der Bildwiedergabe der Anzeige 102 durch das Lesegerät 108 erfassten
kryptographischen Schlüssel überein,
wodurch die Authentizität des
Dokuments 100 und die Zugriffsberechtigung des Lesegeräts 108 gegeben
ist.
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Das
Dokument 100 überträgt daraufhin
die von dem Lesegerät 108 angeforderten
Daten 127 des Speichers 126 von der Schnittstelle 124 zu
der Schnittstelle 132. Diese Daten können von dem Steuerungsprogramm 136 an
das Anwendungsprogramm 140 für eine Weiterverarbeitung übertragen
werden. Beispielsweise werden die Daten auf einer Bildschirmmaske
ausgegeben.
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Bevor
die Daten aus dem Speicher 126 an das Lesegerät 108 übertragen
werden, können
weitere Überprüfungen erforderlich
sein, wie z. B. nach einem EAC Verfahren. Alternativ oder zusätzlich kann
auch ein kryptographisches Protokoll basierend auf einem asymmetrischen
Schlüssel
zum Einsatz kommen.
-
Zur
Erleichterung der Erfassung der zeitlichen Reihenfolge der Ansteuerung
der Anzeigeelemente innerhalb einer Bildwiederholperiode kann der Sensor 110 als
so genannter time-gated CCD-Sensor ausgebildet sein. In diesem Fall
ist die elektronische Schaltung 104 so ausgebildet, dass
vor Beginn einer jeden Bildwiederholperiode ein Triggersignal, beispielsweise
von der Schnittstelle 124 an die Schnittstelle 132 des
Lesegeräts 108 gesendet
wird. Dies kann durch Ausführung
der Programminstruktionen 131 erfolgen. Aufgrund dieses
Triggersignals wird die optische Erfassung der Anzeige 102 durch den
Sensor 110 gestartet. Der Erfassungszeitraum ist dabei
so gewählt,
dass er der Länge
einer Bildwiederholperiode entspricht.
-
- 1
- Zeilenleitung
- 2
- Zeilenleitung
- 3
- Zeilenleitung
- 4
- Zeilenleitung
- 5
- Zeilenleitung
- 100
- Dokument
- 102
- Anzeige
- 103
- Anzeigeelemente
- 106
- Daten
- 107
- Informationen
- 108
- Lesegerät
- 110
- Sensor
- 112
- Schaltung
- 114
- Aufdruck
- 116
- Nutzerschnittstelle
- 118
- Pufferspeicher
- 122
- Treiberschaltung
- 123
- Treiberlogik
- 124
- Schnittstelle
- 126
- Speicher
- 127
- Daten
- 130
- Programminstruktionen
- 131
- Programminstruktionen
- 132
- Programminstruktionen
- 134
- Prozessor
- 136
- Steuerungsprogramm
- 138
- Programminstruktionen
- 140
- Anwendungsprogramm