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DE102007000763B3 - Vorrichtung und Verfahren zur Erzeugung eines Druckproduktes sowie Druckprodukt - Google Patents

Vorrichtung und Verfahren zur Erzeugung eines Druckproduktes sowie Druckprodukt Download PDF

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DE102007000763B3
DE102007000763B3 DE102007000763A DE102007000763A DE102007000763B3 DE 102007000763 B3 DE102007000763 B3 DE 102007000763B3 DE 102007000763 A DE102007000763 A DE 102007000763A DE 102007000763 A DE102007000763 A DE 102007000763A DE 102007000763 B3 DE102007000763 B3 DE 102007000763B3
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DE102007000763A
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Herbert Kaiser
Stefan Wander
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Koenig and Bauer AG
Original Assignee
Koenig and Bauer AG
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    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung und ein Verfahren zur Erzeugung eines Druckproduktes aus mindestens einer Bahn mit mindestens einem einen Formzylinder aufweisenden Druckwerk, mit mindestens einem Falztrichter und mit einem einen Transportzylinder aufweisenden Falzapparat. Auf dem einen Strangweg zwischen einem Falztrichter und einer stromabwärtigen Stelle eines Zusammenfassens mit einem anderen Strang ist eine erste Einrichtung zur Verbindung von Stranglagen, und im Strangweg zwischen der Stelle des Zusammenfassens um dem als Sammelzylinder ausgebildeten Transportzylinder sowohl eine zweite, als Hefteinrichtung ausgebildete Einrichtung zur Verbindung von Stranglagen als auch eine Leimauftragvorrichtung vorgesehen.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung und ein Verfahren zur Erzeugung eines Druckproduktes sowie ein Druckprodukt gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 1, 5 bzw. 6.
  • Die EP 0 699 524 A2 zeigt eine Vorrichtung zur Erzeugung eines Druckproduktes aus mindestens einer Bahn mit mindestens einem einen Formzylinder aufweisenden Druckwerk, mit mindestens einem Falztrichter und mit einem einen Transportzylinder aufweisenden Falzapparat.
  • Durch die WO 2004/054914 A1 ist eine Vorrichtung und ein Verfahren bekannt, mittels welchem Produkte mit Sektionen unterschiedlicher Lagenanzahl herstellbar sind. Hierbei werden von einer Druckeinheit kommende Bahnen im Falzrücken aufgeschnitten über Falztrichter geführt und ein Teilstrang eines resultierenden Stranges mit einem vom anderen Trichter kommenden Strang gemeinsam geheftet.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung und ein Verfahren zur Erzeugung eines Druckproduktes sowie ein Druckprodukt zu schaffen.
  • Die Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des Anspruches 1, 5 bzw. 6 gelöst.
  • Die mit der Erfindung erzielbaren Vorteile bestehen insbesondere darin, dass durch die Vorrichtung ein Produkt mit zwei ineinander liegenden, jeweils als Heft verbundene Lagen aufweisende Sektionen erzeugbar sind, welche eine unterschiedliche Anzahl von Seiten aufweisen.
  • Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt und werden im Folgenden näher beschrieben.
  • Es zeigen:
  • 1 eine erste Ausführung einer Druckmaschine;
  • 2 eine zweite Ausführung einer Druckmaschine;
  • 3 eine schematische Darstellung einer Formzylinderbelegung und einer bedruckten Bahn;
  • 4 eine schematische Darstellung eines Trichteraufbaus mit Falzapparat;
  • 5 eine schematische Darstellung eines quer gehefteten Strangabschnittes;
  • 6 eine schematische Darstellung von Lagen auf dem Umfang eines Transportzylinders;
  • 7 eine schematische Darstellung eines Produktabschnittes in Schrägansicht;
  • 8 eine schematische Darstellung eines ersten Produktes aus zwei Sektionen;
  • 9 eine schematische Darstellung eines zweiten Produktes aus zwei Sektionen;
  • 10 eine schematische Darstellung eines dritten Produktes aus zwei Sektionen;
  • 11 eine schematische Darstellung für eine Klebstoffauftragung in Längsrichtung.
  • 1 und 2 zeigen exemplarisch in Draufsicht Ausführungen einer als Rollenrotationsdruckmaschine ausgebildeten Druckmaschine, insbesondere einer Zeitungsdruckmaschine. Die Druckmaschine weist mindestens eine Druckeinheit 01 mit mehreren, insbesondere übereinander angeordneten, Druckwerken auf, in welcher eine von einem Rollenwechsler 06 stammende Bahn 02, z. B. Papierbahn, beispielsweise beidseitig mehrfarbig bedruckt wird. Form- und Übertragungszylinder 03; 04 der, insbesondere als Druckturm mit mindestens acht (z. B. beidseitig jeweils vier) Druckstellen ausgeführten Druckeinheit 01 weisen eine wirksame Gallenlänge auf, welcher mindestens zwei, z. B. vier (doppeltbreit) oder sechs (dreifachbreit) nebeneinander angeordneten Druckbildern von stehenden Zeitungsseiten oder mindestens zwei, z. B. vier (doppeltbreit) oder sechs (dreifachbreit) nebeneinander angeordneten Druckbildern von liegenden Druckseiten, z. B. Magazinseiten, im Tabloidformat entsprechen. Beim Drucken weist der Formzylinder 04 dann auf seiner Mantelfläche z. B. eine oder mehrere Druckformen mit insgesamt nebeneinander vier Druckbildern von entsprechenden Druckseiten im Tabloid- oder Zeitungsformat auf.
  • Nach dem Bedrucken durchläuft die Bahn 02 einen sog. Überbau 07, in welchem sie durch eine Längsschneideinrichtung 08 in – vorzugsweise zweiseitenbreite – Teilbahnen längs geschnitten, über ggf. vorgesehenen Wendeeinrichtungen 09 z. T. seitlich versetzt und auf eine andere Flucht gebracht, durch ggf. vorgesehene Registereinrichtungen 11 die Teilbahnen relativ zueinander in Längsrichtung ausgerichtet, und schließlich in einem Trichteraufbau 12 zu Strängen längs gefalzt, und diese Stränge anschließend einem Querschneider 13, z. B. der Querschneideinrichtung eines Falzapparates 14 zugeführt werden. Im vorteilhaften Fall einer auch für den Druck von Semicommercial-Produkten einsetzbaren Zeitungsdruckmaschine weist die Druckmaschine im Bahnweg mindestens hinter einer der Druckeinheiten 01 einen nicht dargestellten Trockner auf.
  • In 1 und 2 sind schematisch zwei vorteilhafte Ausführungen für die Aufstellung der o. g. Komponenten dargelegt: In der Ausführung nach 1 ist der Trichteraufbau 12 in der Maschinenflucht angeordnet und prinzipiell nach Verlassen der Druckeinheiten 01 durch „Geradeauslauf" der Bahnen 02 bzw. Teilbahnen erreichbar. Wendeeinrichtungen 09 können hier ggf. entfallen. Für den Fall einer doppelt oder dreifachbreiten Maschine mit zu wendenden Teilbahnen jedoch ist der Wendeeinrichtung 09 oder den Wendeeinrichtungen 09 mindestens eine Längsschneideinrichtung 08 vorgeordnet. Es kann für den Fall, dass keine der Teilbahnen gewendet werden müssen, die Längsschneideinrichtung 08 oder zusätzlich eine wahlweise einzusetzende optionale Längsschneideinrichtung 08 direkt vor dem Trichtereinlauf angeordnet sein. In der Ausführung nach 2 ist der Trichteraufbau 12 bzgl. seiner in die Horizontale projizierten Auflaufrichtung um 90° gedreht zur Maschinenflucht angeordnet und nach Verlassen der Druckeinheiten 01 durch einen winkeligen Bahnlauf über eine Wendestange einer Wendeeinrichtung 09 erreichbar. Für den Fall zu wendender Teilbahnen ist der Wendeeinrichtung 09 oder den Wendeeinrichtungen 09 mindestens eine Längsschneideinrichtung 08 vorgeordnet. Für den Fall, dass eine Wendestange mit einer wirksamen Länge vorgesehen ist, welche in Projektion auf die einlaufende Bahn mindestens der Breite einer maximal zu bedruckenden Bahn, z. B. vier oder sechs nebeneinander angeordnete Druckseiten im liegenden Tabloid- oder stehenden Zeitungsformat (Broadsheet) entspricht, kann die genannte Längsschneideinrichtung 08 oder aber eine zusätzliche, wahlweise einzusetzende optionale Längsschneideinrichtung 08 direkt vor dem Trichtereinlauf, also nach dem Wenden angeordnet sein.
  • Der Trichteraufbau 12 weist mindestens einen Falztrichter 16, vorteilhaft jedoch zumindest mehrere Falztrichter 16, 17, z. B. eine Trichtergruppe mit mehreren, insbesondere zwei oder drei nebeneinander angeordneten Falztrichtern 16; 17 auf einer selben Trichterebene und/oder zwei oder drei übereinander angeordneten Falztrichtern 16, 17 in verschiedenen Ebenen auf. Der Ausdruck „auf einer selben Ebene" meint hier, dass sich die Trichter dieser Trichterebene in einer selben Maschinenebene befinden und/oder durch eine selbe horizontal verlaufende Ebene zumindest geschnitten werden.
  • Neben der durch die genannte Längsschneideinrichtung 08 erzeugten Hauptschnittlinie sind z. B. direkt stromaufwärts vor den Falztrichtern oder auch direkt nach den Falztrichtern Längsschneideinrichtungen 19 vorgesehen, welche die Teilbahnen in der Flucht des Falzrückens mit einem Trichtermittelschnitt an sog. Nebenschnittlinien längs aufschneidet. Die durch den entsprechenden Falztrichter aufeinander gelegten Lagen sind dann nicht doppelseitig gefaltet, sondern liegen einseitenbreit lose aufeinander. Die Messer der Hauptschnittlinien aus der Längsschneideinrichtung 08 und die der Nebenschnittlinien aus der Längsschneideinrichtung 19 können baulich auch als eine direkt vor dem Trichtereinlauf angeordnete gemeinsame Längsschneideinrichtung 08, 19 zusammen gefasst sein.
  • Vorzugsweise sind die Druckwerke bzw. die Formzylinder 04 mindestens einer der Druckeinheiten 01 „doppeltgroß" mit sog. „Doppelumfang" ausgebildet. D. h. der entsprechende Formzylinder 04 weist einen Umfang auf, welcher zwei stehenden Druckseiten, z. B. Zeitungsseiten, in Broadsheetanordnung und/oder vier liegenden Druckseiten, z. B. Magazinseiten, in Tabloidanordnung entspricht. Im Betrieb weist der Formzylinder 04 in Umfangsrichtung auf seiner Mantelfläche hintereinander die Druckbilder von zwei stehenden Zeitungsseiten oder vier liegenden Magazinseiten auf. Die zwei hintereinander angeordneten Zeitungsseiten oder vier hintereinander angeordneten Magazinseiten können in einer Ausführung auf einer im wesentlichen um den vollen Umfang reichenden gemeinsamen Druckform, aber auch vorteilhaft auf zwei in Umfangsrichtung hintereinander angeordneten Druckformen 21 angeordnet sein. In letzteren Fall müssen bei Austausch einer Druckseite nicht die anderen Seiten mit getauscht werden. Die Druckformen 21 sind beispielsweise jeweils mit ihren Enden in – z. B. über die gesamte wirksame Gallenlänge durchgehenden – Kanälen 22 gehalten. Durch die doppeltgroße Ausführung des Formzylinders 04 lassen sich je Umdrehung doppelt so viele Druckseiten auf die zu bedruckende Bahn 02 drucken.
  • 3 stellt lediglich schematisch (und der Einfachheit halber ohne den im Fall des Offsetdruckdruckwerks vorgesehenen Übertragungszylinder) einen Formzylinder 04 mit Druckbildern in einem liegenden Tabloidformat (F1) sowie eine mit dem korrespondierenden Druckbildmuster bedruckte Bahn 02 dar. Eine ggf. alternative Betriebsart mit stehenden Druckbildern im Broadsheetformat (F2) ist exemplarisch für die Abmessung einer Druckseite punktiert angedeutet und auf die restlichen Druckseiten zu übertragen.
  • Sind auf den beiden Umfangshälften hintereinander die selben Druckbilder, also die Druckbilder in Umfangsrichtung jeweils zweifach, angeordnet, so ist bzw. sind mit einer Formzylinderumdrehung dasselbe Druckbild bzw. die beiden selben Druckbilder zweifach hintereinander auf die Bahn 02 druckbar. Die mit den beiden Umfangshälften korrespondierenden Druckabschnitte auf der bedruckten Bahn 02 sind in 3 exemplarisch mit Abschnitt A und B, bzw. im Fall mehrfachbreiter Bahnen 01 in zusätzlicher Unterscheidung der durch die Hauptschnittlinien definierten Teilbahnen 02.1; 02.2 mit A1 bzw. A2 und B1 bzw. B2 bezeichnet. In sog. „Doppelproduktion" entspricht das Druckbild im Abschnitt A (bzw. A1 und A2) dem des Abschnittes B (bzw. B1 und B2). Das selbe Produkt ist dann in dieser mit „Doppelproduktion" bezeichneten Betriebsart je Maschinenumdrehung zweifach herstellbar und hinter dem Falzapparat 12 auslegbar.
  • In der hier vorteilhaften Betriebsart sind auf den beiden Umfangshälften hintereinander die Druckseiten unterschiedlicher Druckbilder, also die Druckbilder in Umfangsrichtung jeweils einfach, angeordnet. So sind mit einer Formzylinderumdrehung mehrere – z. B. zwei Broadsheetseiten oder vier Taboidseiten – unterschiedliche Druckbilder einfach hintereinander auf die Bahn 02 druckbar bzw. gedruckt. Die mit den beiden Umfangshälften korrespondierenden Druckabschnitte auf der bedruckten Bahn 02 (3) sind mit voneinander verschiednen Druckseiten bedruckt. In dieser mit „Sammelproduktion" bezeichneten Betriebsart entspricht das Druckbild im Abschnitt A (bzw. A1 und A2) nicht demjenigen des Abschnittes B (bzw. B1 und B2). Die beiden aufeinander folgenden unterschiedlich bedruckten Abschnitte A; B; A1, B1; A2; B2 lassen sich in dieser Betriebsart im Falzapparat 12 „sammeln", d. h. aufeinander legen und in einem Produkt zusammenfassen.
  • Der Falzapparat 12 ist als ein im Sammelbetrieb betreibbarer Falzapparat 12 ausgebildet und weist zumindest einen als Sammelzylinder 23 betreibbaren Transportzylinder 23 und einen Falzklappenzylinder 24 auf. Die Querschneideinrichtung 13 kann im Strangweg stormaufwärts des Transportzylinders 23 oder aber wie dargestellt, als ein mit dem Transportzylinder 23 als Widerlager zusammenwirkender Schneidzylinder 26, mit z. B. zwei am Umfang beabstandeten Messern, ausgebildet sein. Der Sammelzylinder 23 weist am Umfang eine ungeradzahlige Anzahl, z. B. je nach Anforderung an das Format und/oder die zu sammelnden Abschnitte und/oder die zu erzielende Produktstärke drei, fünf oder sieben, Halteelemente 27, z. B. Punkturnadelgruppen oder Greifer, auf, durch welche jeweils das vorlaufende Ende des zuvor abgeschnittenen Stranges aufgenommen und gehalten wird. Aufgrund der ungeradzahligen Anzahl kann ein Strangabschnitt aufgenommen, und nach einem weiteren Umlauf und der Aufnahme eines zweiten Strangabschnittes erst beim zweiten Durchlauf des Nips mit dem Falzklappenzylinder 24 als Produktabschnitt P an letzteren abgegeben werden. Der Falzapparat 12 weist des weiteren eine erste Hefteinrichtung 18, insbesondere einen Lagenhefter 18, auf, mittels welchem am Sammelzylinder 23 aufeinanderliegende Lagen durch Heften miteinander verbindbar sind. Vorzugsweise wirkt der Lagenhefter 18 mit dem Sammelzylinder 23 zusammen und verbindet die zu verbindenden Lagen an mehreren, z. B. zwei, quer zur Transportrichtung voneinander beabstandeten Stellen. Die Verbindung 20, z. B. mehrere, z. B. zwei Heftungen 20, erfolgt vorzugsweise im Bereich einer unten näher erläuterten Linie L, welche im Bereich des im Anschluß zu erzeugenden ersten Querfalzes liegt.
  • Im Strangweg nach dem Falztrichter 16; 17, jedoch vor dem Zusammenführen der Stränge zum Gesamtstrang 38, ist jeweils eine Einrichtung zum Verbinden von Stranglagen 28; 29, insbesondere jeweils ein Stranghefter 28; 29 angeordnet.
  • Die Stranghefter 28; 29 sind derart ausgebildet oder zumindest betreibbar bzw. betrieben, dass ein Heften mit dem entsprechenden Muster an Verbindungen 40; 34 (in 4 in Klammern angedeutet) lediglich einmal je Umdrehung des Formzylinders 04, d. h. lediglich in einem der beiden vom doppeltgroßen Formzylinder 04 gedruckten Abschnitte A; B, erfolgt (skip-stiching). Das Heften erfolgt insbesondere an einer Stelle längs der Bahn bzw. Teilbahn bzw. des Stranges genau zwischen zwei aufeinander folgenden Druckbildern eines ersten der beiden Abschnitte A; B bzw. A1; B1 bzw. A2; B2, insbesondere auf einer stromabwärts im Falzapparat 12 zur Querfalzung vorgesehenen Linie L. Diese Linie L liegt für den Fall zweier Druckformen in Umfangsrichtung vorteilhaft im durch den Formzylinder 04 aufgebrachten Druckbild zwischen den beiden Druckbildern einer selben der beiden Druckformen und für den Fall lediglich einer vier Tabloidseiten hintereinander aufweisenden Druckform zwischen der ersten und der zweiten oder zwischen der dritten und der vierten Druckseite. Im Ergebnis erfolgt je Strang 31; 32 lediglich in einem der beiden aufeinander folgenden Abschnitte A; B bzw. A1; B1; A2; B2 ein Heften mit den Verbindungen 34; 40. Der andere Abschnitt B; A bzw. B1; A1; B2; A2 verbleibt unverbunden. 5 zeigt schematisch einen gehefteten ersten Abschnitt A1' bzw. A2'.
  • Nach Durchlaufen der Stranghefter 28; 29 laufen die Stränge 31; 32 in den Falzapparat 14 ein. Im vorteilhaften Fall von zwei Falztrichtern 16; 17 und zwei hieraus resultierenden Strängen 31; 32, werden diese an einer Stelle des Zusammenfassens 33, z. B. im Walzenspalt eines Walzenpaares 33, vor oder am Eingang des Falzapparates 14 zu einem Strang 38, z. B. Gesamtstrang 38, zusammengefasst und gemeinsam in den Falzapparat 14 geführt. Hierbei kommen die Strangabschnitte der beiden Stränge auf dem Sammelzylinder aufeinander zu liegen. Wie in 6 schematisch dargestellt, kommen z. B. bei der ersten Umdrehung die beiden Abschnitte A1' und A2', aufeinander und bei der zweiten Umdrehung die Abschnitte B1' und B2' darüber zu liegen. Der innenliegende Abschnitt A1' weist die Heftungen 34 und der zweitinnerste Abschnitt A2' die Heftungen 40 auf.
  • Um nun das gewünschte Produkt (insbesondere in Sammelproduktion) mit zwei letztlich ineinander liegenden, jeweils jedoch in sich verbundenen Sektionen 39; 41 unterschiedlicher Seiten- bzw. Lagenzahl zu ermöglichen, ist im Bereich des Gesamtstranges 38 eine weitere Vorrichtung zum Verbinden von Stranglagen 38, insbesondere ein weiterer Stranghefter 38, sowie eine Leimauftragvorrichtung 25, insbesondere Querleimvorrichtung 25, vorgesehen. Die Leimauftragvorrichtung 25 kann auch in den Stranghefter 38, insbesondere in einem als Widerlager zum Heftklammern aufweisenden Zylinder dienenden Zylinder, integriert sein. Die Leimauftragvorrichtung 25 ist auf der Strangseite angeordnet, welche beim Auflaufen auf den Sammelzylinder 23 diesem zugewandt ist.
  • In einer ersten Ausführung der Leimauftragvorrichtung 25 ist diese als Querleimvorrichtung 25 ausgebildet und bringt entlang der Linie L' quer zur Laufrichtung eine durchgehende Leimspur oder aber mehrere, z. B. 4 bis 10, Leimspurabschnitte mit einer entlang der Linie L' signifikant größeren Länge im Vergleich zur Breite der Leimspur auf.
  • In einer in 11 dargestellten Ausführung der Leimauftragvorrichtung 25 ist diese in der Art einer Längsleimvorrichtung 25 ausgebildet. Sie weist, z. B. an einer quer zur Stranglaufrichtungverlaufenden Traverse, mehrere Leimköpfe 42, z. B. Auftragdüsen 42, auf, welche entlang der Linie L' bzw. quer zur Bahnlaufrichtung voneinander beabstandet sind. Es können z. B. 3 bis 10, vorteilhaft 4 bis 8, insbesondere z. B. 5 derartige Auftragdüsen 42 auf die Breite b des Stranges 38 (z. B. auf 400 mm Breite b) nebeneinander angeordnet sein. Vorteilhaft sind diese derart voneinander beabstandet, dass die Leimspuren im wesentlichen äquidistant voneinander um einen Abstand x, z. B. x von 50 bis 100 mm, vorteilhaft x von 60 bis 90 mm beabstandet sind. Vorteilhaft ist es auch, wenn im Randbereich des Stranges ein Abstand, z. B. mindestens 10 mm, vorteilhaft mindestens 15 mm, zur ersten Leimstelle verbleibt. Die Auftragdüsen 42 bzw. deren Leimversorgungseinrichtung werden nun derart korreliert zum Stranglauf angesteuert, dass je Umfang U des Formzylinders eine kurze Leimspur auf den Strang 38, insbesondere im Bereich der Linie L' aufgetragen wird. Die Länge y der Leimspur beträgt beispielsweise 10 bis 25 mm, insbesondere 15 bis 20 mm. Eine Breite beläuft sich z. B. auf 0,3 bis 0,8, insbesondere ca. 0,5 mm.
  • Der Stranghefter 38 und die Querleimeinrichtung 25 sind derart ausgebildet oder zumindest betreibbar bzw. betrieben, dass ein Heften einerseits und ein Leimauftrag andererseits mit dem entsprechenden Muster an Verbindungen, z. B. Heftungen 20 und Klebungen 30 (in 4 in Klammern angedeutet), lediglich einmal je Umdrehung des Formzylinders 04, d. h. lediglich in einem der beiden vom doppeltgroßen Formzylinder 04 gedruckten Abschnitte A; B, erfolgt (skip-stiching bzw. „skip-glueing"). Das Heften im Gesamtstrang 38 und der Leimauftrag erfolgt insbesondere an einer Stelle längs der Bahn bzw. Teilbahn bzw. des Stranges genau zwischen zwei aufeinander folgenden Druckbildern des zweiten, vom o. g. ersten stranggehefteten Abschnitt verschiedenen der beiden Abschnitte B; A bzw. B1; A1 bzw. B2, A2 insbesondere jedoch wieder auf einer stromabwärts im Falzapparat 12 zur Querfalzung vorgesehenen Linie L' des anderen Abschnittes. Auch diese Linie L' liegt für den Fall zweier Druckformen in Umfangsrichtung vorteilhaft im durch den Formzylinder 04 aufgebrachten Druckbild zwischen den beiden Druckbildern der anderen der beiden Druckformen und für den Fall lediglich einer vier Tabloidseiten hintereinander aufweisenden Druckform zwischen den zu o. g. beiden Druckseiten verschiedenen Druckseiten. Im Ergebnis erfolgt im Gesamtstrang 38 lediglich im zuvor ungehefteten der beiden aufeinander folgenden Abschnitte B; A bzw. B1; A1; B2; A2 ein Heften mit den Verbindungen 20; 30.
  • Die Stellen des Leimauftrages korrespondieren mit den Stellen für die Heftungen 20 des Stranghefters 18 und/oder mit den Heftungen 40 des Stranghefters 28 nun in der Weise, dass beim Sammeln der gehefteten Abschnitte B1'; B2' auf dem bereits auf dem Sammelzylinder 23 befindlichen Abschnitt A2' eine Klebung im Bereich der Linien L; L' bzw. im Bereich der bereits erfolgten Heftungen 34; 40; 20 erfolgt.
  • Durch die Klebung 30 i. V. m. den Strangheftern 28; 29; 18 ist es somit möglich, im entstehenden Produkt zwei Teilproduktabschnitte, sog. Sektionen 39; 41 oder „Bücher" 39; 41, mit unterschiedlicher Lagenzahl zu produzieren, wobei zumindest die Lagen einer der beiden Sektionen 39, 41 (insbesondere die außenliegende Sektion) durch Heftung 20 und Klebung 30 miteinander verbunden sind. Grundsätzlich kann auf ein Heften mit dem Stranghefter 29 verzichtet werden, wenn die Lagen der innen liegende Sektion 41 lose und damit einzeln entnehmbar sein sollen bzw. können.
  • In 6 und 7 sind die Lagen mit den Produktabschnitten A1'; A2'; B1'; B2' jeweils der Übersicht wegen einlagig dargestellt. Je nach Anzahl der auf die Falztrichter 16; 17 auflaufenden Bahnen 02 und einem ggf. vorangehenden Wenden von ein- oder zweiseitenbreiten Teilbahnen 02.1; 02.2 oder einer unten beschriebenen Strangteilung bzw. -mischung können diese jedoch auch mehrlagig sein. Im dargelegten Beispiel der 4 mit den zwei Bahnen 02 bzw. den vier Teilbahnen 02.1; 02.2 weisen die Produktabschnitte A1'; A2'; B1'; B2' jeweils zwei Lagen auf. 7 zeigt schematisch die vier aufeinander liegenden Produktabschnitte A1'; A2'; B1'; B2' in einlagiger Darstellung.
  • In 8 sind in einlagiger Darstellung die beiden nach dem Querfalzen ineinanderliegenden Sektionen 39; 41 dargestellt. Hier ist ersichtlich, dass aus zwei in Sammelbetriebsart der vierseitenbreiten und doppeltgroßen Druckwerke bedruckten Bahnen 02 ein Produkt mit insgesamt 48 Seiten in zwei Sektionen 39; 41 unterschiedlicher Seitenzahlen produzierbar ist, wobei die äußere, durch den Lagenhefter 18 geheftete und durch den Querleimer 25 geleimte Sektion 39 hierbei 48 Seiten, und die innere, ggf. durch den Stranghefter 29 geheftete oder ungeheftete Sektion 41 lediglich 16 Seiten aufweist. In dieser Ausführung können die beiden Bahnen 02 ungewendet und ohne Strangteilung im „Geradeausbetrieb" durch die Druckmaschine laufen.
  • In einer in 4 strichliert angedeuteten Weiterbildung ist mindestens einer der von den Falztrichtern 16; 17 kommenden Stränge 31; 32 teilbar ausgebildet. D. h. es sind nicht dargestellte Mittel, z. B. eine Überführwalze unterhalb des Falztrichters 16; 17 vorgesehen, an welcher ein Strang 31; 32 in der Weise teilbar ist, dass ein Teilstrang 36; 37 des einen Stranges 31; 32 abzweigbar und dem anderen Strang 32; 31 – z. B. noch vor dem diesem Strang 32; 31 zugeordneten Querhefter – zuführbar ist. Der restliche verbleibende Strang 31'; 32' verläuft dann z. B. weiter wie beschrieben.
  • So kann beispielsweise in einer zum o. g. "Geradeausbetrieb" ersten Variante ein Teilstrang 36 des Stranges 32 entnommen und gemeinsam mit dem Strang 31 durch die die Hefteinrichtung 29 geführt werden. Die innenliegende Sektion 41 wird hierdurch in ihrer Lagen- bzw. Seitenzahl vergrößert (siehe 9). In 9 weist die innere Sektion 41 bei Verarbeitung zweier Bahnen 02 eine „Doppellage" mehr (also 24 Seiten), d. h. acht Seiten mehr, und die äußere Sektion 39 acht Seiten weniger (also 40 Seiten) auf.
  • Umgekehrt kann in einer zweiten Variante ein Teil des Stranges 31 als Teilstrang 37 ausgekoppelt und mit dem Strang 32 zusammen durch den Hefter 28 geheftet und zum Falzapparat 14 geführt werden (10). Das daraus entstehende Produkt weist dann z. B. bei Verarbeitung zweier Bahnen 02 eine innere Sektion 41 mit eine „Doppellage" weniger, d. h. acht Seiten weniger (also 8 Seiten), und die äußere Sektion 39 acht Seiten mehr als im o. g. Geradausbetrieb (also 56 Seiten) auf.
  • Es kann auch eine von o. g. Beispiel abweichende Lagenzahl von einem zum anderen Strang überführt sein. Die o. g. Beispiele sind auch auf Ausführungen zu übertragen, in welcher statt einer Strangteilung und -Mischung vor dem Falztrichter 16; 17 ein Wenden einer oder mehrerer Teilbahnen 02.1; 02.2 erfolgt und hierdurch die Lagenzahl variiert wird.
  • Grundsätzlich ist die o. g Lagenheftung und Leimung auch auf eine Druckmaschine mit lediglich einem Falztrichter 16 anwendbar. In dieser Variante mit lediglich einem Falztrichter 16; 17 kann auch lediglich ein Strangteilen dieses Falztrichters 16; 17 in zwei Teilstränge erfolgen, welche dann entsprechend der Stränge 31; 32 aus der Zweitrichterausführung der 4 jeweils geheftet, zusammengeführt, abermals geheftet und geleimt, schließlich geschnitten und gesammelt werden.
  • 01
    Druckeinheit
    02
    Bahn
    03
    Übertragungszylinder
    04
    Formzylinder
    05
    -
    06
    Rollenwechsler
    07
    Überbau
    08
    Längsschneideinrichtung
    09
    Wendeeinrichtung
    10
    -
    11
    Registereinrichtung
    12
    Trichteraufbau
    13
    Querschneider
    14
    Falzapparat
    15
    -
    16
    Falztrichter
    17
    Falztrichter
    18
    Hefteinrichtung, Querhefter
    19
    Längsschneideinrichtung
    20
    Heftung
    21
    Druckform
    22
    Kanal
    23
    Transportzylinder, Sammelzylinder
    24
    Falzklappenzylinder
    25
    Leimauftragvorrichtung, Querleimer
    26
    Schneidzylinder
    27
    Halteelement
    28
    Einrichtung zur Verbindung von Stranglagen, Hefteinrichtung
    29
    Einrichtung zur Verbindung von Stranglagen, Hefteinrichtung
    30
    Verbindung, Leimung, Querleimung
    31
    Strang, Strangbündel
    32
    Strang, Strangbündel
    33
    -
    34
    Verbindung, Heftung
    35
    -
    36
    Teilstrang
    37
    Teilstrang
    38
    Strang, Gesamtstrang
    39
    Sektion
    40
    -
    41
    Sektion
    42
    Leimkopf, Auftragdüse
    A1', A2', B1', B2'
    Abschnitte, Produktabschnitte
    A, B, A1, A2, B1, B2
    Abschnitte, Produktabschnitte
    b
    Breite
    L
    Linie
    U
    Umfang
    x
    Länge
    y
    Länge

Claims (6)

  1. Vorrichtung zur Erzeugung eines Druckproduktes aus mindestens einer Bahn (02) mit mindestens einem einen Formzylinder (04) aufweisenden Druckwerk, mit mindestens einem Falztrichter (16; 17) und mit einem einen Transportzylinder (23) aufweisenden Falzapparat (14), dadurch gekennzeichnet, dass auf einem Strangweg zwischen einem Falztrichter (16; 17) und einer stromabwärtigen Stelle eines Zusammenfassens (33) mit einem anderen Strang zu einem beide Stränge aufweisenden Strang (38) eine erste Einrichtung zur Verbindung von Stranglagen (28; 29), und im Strangweg zwischen der Stelle des Zusammenfassens (33) und dem als Sammelzylinder (23) ausgebildeten Transportzylinder (23) sowohl eine zweite, als Hefteinrichtung (18) ausgebildete Einrichtung zur Verbindung von Stranglagen (18) als auch eine Leimauftragvorrichtung (25) vorgesehen sind.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zwei Falztrichter (16; 17) und je Falztrichter (16; 17) ein Strangweg mit je einer ersten, insbesondere als Stranghefter (28; 29) ausgebildeten Einrichtung zur Verbindung von Stranglagen (28; 29) vorgesehen sind.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Leimauftragvorrichtung (25) in der zweiten Hefteinrichtung (18) integriert ist.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Leimauftragvorrichtung (25) mehrere quer zur Bahnlaufrichtung nebeneinander angeordnete Leimköpfe (42) aufweist, durch welche abschnittsweise, längs der Stranglaufrichtung verlaufende Leimspuren auf einen Strang (38) aufbringbar sind.
  5. Verfahren zur Erzeugung eines Druckproduktes aus mindestens einer Bahn (02), wobei ein Abschnitt (A1; A1') der Bahn (02) im Strangweg stromabwärts eines Falztrichters (16; 17) zunächst im Bereich eines ersten Abschnittes geheftet wird, anschließend mit einem anderen Strang zu einem Gesamtstrang (38) zusammen geführt wird, der Gesamtstrang in einem Bereich eines vom ersten Abschnitt verschiedenen Abschnitt geheftet und mit Leim versehen wird, bevor die beiden Abschnitte auf einem Sammelzylinder eines Falzapparates gesammelt werden.
  6. Druckprodukt einer Druckmaschine, welches mindestens zwei ineinander liegende Sektionen (39; 41) aufweist, wobei die Lagen zumindest einer der beiden Sektionen (41; 39) im Bereich des Falzrückens durch Heftung (20) und Leimung 30) miteinander verbunden sind.
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