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Die
gegenwärtige
Erfindung bezieht sich auf eine Spulenvorrichtung und ein Einspritzventil.
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Ein
elektromagnetisches Ventil (Magnetventil) wird herkömmlich als
ein Stellglied für
ein Treibstoffeinspritzventil bei einer Verbrennungskraftmaschine
verwendet. Das elektromagnetische Ventil wird über eine Spulenvorrichtung
mit einem Kern und einer Spule betrieben.
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Die
herkömmlichen
Spulenvorrichtungen sind zum Beispiel in JP2000-46224A und JP2004-14700A
offenbart.
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In
JP2000-46224A ist ein Produktionsverfahren eines plattenähnlichen
elektromagnetischen Ventils offenbart. Das plattenähnliche
elektromagnetische Ventil umfasst eine Kerneinheit, eine magnetische
Spule, eine Hülle
und einen plattenähnlichen Rotor
(bzw. Läufer/Armatur).
Die Kerneinheit umfasst ein magnetisches Material. Die Magnetspule
ist in einem Spulenaufnahmeteil in der Kerneinheit platziert. Die
Hülle umfasst
ein nichtmagnetisches Material und ist an die Kerneinheit geschweißt, um das
Spulenaufnahmeteil zu schließen.
Die Magnetspule hält den
plattenähnlichen
Rotor. Die Kerneinheit ist in einen inneren Teil eines magnetischen
Materials, einen äußeren Teil
eines magnetischen Materials und einen oberen Teil eines magnetischen
Materials aufgeteilt. Die Hülle
ist zwischen dem inneren und äußeren Teil
eines magnetischen Materials zusammengefügt und geschweißt. Anschließend werden
die Kerneinheit und die Hülle
wärmebehandelt.
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In
JP2004-14700A ist ein Magnetventil für ein elektromagnetisches Ventil
offenbart. Das Magnetventil umfasst eine Spule, ein Spulenstützelement und
einen Statorkern. Die Spule weist eine im Wesentlichen zylindrische
Form auf, und erzeugt bei Erregung eine magnetische Kraft. Das Spulenstützelement,
das eine im Wesentlichen zylindrische Form aufweist, ist aus Harz
hergestellt, und beinhaltet die Spule. Der Statorkern, der aus einem
magnetischen Material besteht, besitzt ein Aufnahmeteil, das das Spulenstützelement
aufnimmt. Das Magnetventil wird mit einer Betriebsflüssigkeit
in Kontakt stehend mit einer magnetischen Anziehungsoberfläche verwendet,
die einen Rotor anzieht. Ein Hüllenelement ist
an der magnetischen Anziehungsoberfläche bereitgestellt. Das Hüllelement,
das aus Metall hergestellt ist, teilt eine Kammer des Aufnahmeteils
auf, und dichtet diese ab. Der Rotor ist in der Kammer angeordnet,
die mit Arbeitsflüssigkeit
gefüllt
ist. Das Hüllelement
umfasst einen inneren kreisförmigen magnetischen
Polteil, einen äußeren kreisförmigen magnetischen
Polteil und ein Magnetismus-Hemmteil. Der innere kreisförmige magnetische
Polteil, der aus magnetischem Metall besteht, führt eine magnetische Kraft
an eine innere kreisförmige
Seite des Statorkerns zu der Kammer. Der äußere kreisförmige magnetische Polteil,
der aus einem magnetischen Metall besteht, führt magnetische Kraft an eine äußere kreisförmige Seite
des Statorkerns zu der Kammer. Der Magnetismushemmungsteil, der
ringförmig ist,
und aus einem nichtmagnetischen Metall besteht, ist zwischen dem
inneren und dem äußeren kreisförmigen magnetischen
Polteil angeordnet.
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In
JP2000-46224A und JP2004-14700A ist eine Spulenvorrichtung durch
Wickeln eines leitfähigen
Drahtes um ein Spulenstützelement
(zum Beispiel Spulenkörper),
der aus Harz besteht, und eine Wanddicke von einigen hundert Mikrometer
aufweist, durch Anwenden von Harzgießen an den Spulenkörper und
den Kern, um diese integral auszubilden, gebildet.
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Jedoch
ist es schwierig, solch eine Spulenvorrichtung zu miniaturisieren.
Genauer gesagt, wenn die Spulenvorrichtung miniaturisiert wird,
verringert sich die Proportion des Kerns zu der Spulenvorrichtung,
und dadurch verringert sich eine Erzeugung eines Magnetismus, da
eine vorbestimmte Wanddicke für
den Spulenkörper
und das Harzgießen
notwendig ist. Das heißt,
dass ein Miniaturisieren der Spulenvorrichtung mit einer herkömmlichen
Konfiguration eine Verschlechterung der magnetischen Leistungsfähigkeit
verursacht, und daher gewünschte
magnetische Eigenschaften nicht erhalten werden können.
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Um
solch einem Problem zu begegnen, sind in JP2001-500321A und JP-U-60-121247
eine Spulenvorrichtung offenbart, die nicht das Spulenstützelement,
wie etwa das Spulengehäuse,
verwendet, offenbart.
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In
JP2001-500321A ist ein Ventil mit einer Magnetspule offenbart. Die
Magnetspule umgibt eine metallische Basis, die auf der Innenseite
ein Längsloch
aufweist, und einen Windungskörper
und ein Windungskörperstützelement
besitzt, das elektrische Isoliereigenschaften aufweist. Der Windungskörper ist
auf das Windungskörperstützelement
gewickelt, das bereits der metallischen Basis bereitgestellt ist. Weiterhin
ist das Windungskörperstützelement
mit einer dünnen
Schicht eines darauf haftenden Materials mit den elektrischen Isoliereigenschaften
bereitgestellt.
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In
JP-U-60-121247 ist ein in Serie gewickelter Umlenkjochkern offenbart.
Der in Serie gewickelte Umlenkjochkern ist durch doppeltes Beschichten
einer Oberfläche
eines Ferrit-Umlenkjochkernhauptkörpers mit einer inneren Schicht
und einer äußeren Schicht
ausgebildet. Die innere Schicht besteht aus hartem Harz mit einer
exzellenten elektrischen Isolierung. Die äußere Schicht besteht aus weichem
Harz, das flexibel ist.
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In
JP2001-500321A und JP-U-60-121247 ist eine dielektrische Schicht
mit den elektrischen Isoliereigenschaften an einer äußeren kreisförmigen Oberfläche des
Kerns ausgebildet, und die Spule ist durch Wickeln von leitfähigen Drähten an
der dielektrischen Schicht ausgebildet. Demzufolge ist es nicht notwendig,
das Spulenstützelement,
wie etwa das Spulengehäuse,
zu verwenden, wodurch die Spulenvorrichtung miniaturisiert wird.
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Dennoch,
da bei der Spulenvorrichtung von JP2001-500321A und JP-U-60-121247
die an dem Kern ausgebildete dielektrische Schicht aus Harz besteht,
unterscheidet sich ein linearer Ausdehnungskoeffizient des Harzes
und des Metalls, aus dem der Kern gebildet ist, stark. Folglich
ist ein Temperaturbereich, in dem die Spulenvorrichtung verwendet
wird, beschränkt.
Genauer gesagt wird die Spulenvorrichtung zum Beispiel als ein Fahrzeugeinspritzventil
verwendet. Es ist notwendig, dass das Einspritzventil in einem großen Temperaturbereich
von –40
bis 150°C verwendet
wird. Der lineare Ausdehnungskoeffizient des Kerns (Metall) der
Spulenvorrichtung ist klein, wobei der der dielektrischen Schicht
(Harz) groß ist. Als
eine Folge, wenn eine Betriebstemperatur der Spulenvorrichtung hoch
wird (100 bis 200°C),
löst sich
die dielektrische Schicht von dem Kern. Das Lösen der dielektrischen Schicht
kann zu einem Kurzschluss zwischen dem Kern und den leitfähigen Drähten führen.
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Darüber hinaus
weisen die Spulenvorrichtungen von JP2001-500321A und JP-U-60-121247 die Schwierigkeit
bei einem Verdünnen
der Dicke der dielektrischen Schicht auf. Genauer gesagt ist es
bei dem Einspritzventil, in dem die Spulenvorrichtung verwendet
wird, notwendig, dass das Einspritzventil (und Kern) miniaturisiert
sein sollten, um deren eingenommenen Platz eine größere Flexibilität zu gewähren. Das
Einspritzventil nimmt einen Hochdruckdurchflussdurchlass für Treibstoff,
einen Niederdruckdurchflussdurchlass für Treibstoff, und die Spulenvorrichtung
bei einem Bereich mit kleinem Durchmesser in axialer Richtung eines
Einspritzventilkörpers
auf. Ein Miniaturisieren des Spulenkörpers der Spulenvorrichtung
ist wichtig bei der Ausbildung einer miniaturisierten Spulenvorrichtung.
Bei der Spulenvorrichtung von JP2001-500321A und JP-U-60-121247 dient die
dielektrische Schicht als der Spulenkörper. Es ist notwendig, dass
die dielektrische Schicht eine hohe Festigkeit (dielektrische Durchbruchfestigkeit)
gegen einen Isolationszusammenbruch aufweist. Der Isolationszusammenbruch bedeutet,
dass wenn Spannung an ein Isoliermaterial angelegt wird, die ein
bestimmtes Limit erreicht oder übersteigt,
das Isoliermaterial elektrisch zusammenbricht, um die elektrische
Isoliereigenschaft zu verlieren. Bei der herkömmlichen Spulenvorrichtung
wird die Dicke der dielektrischen Schicht erhöht, um eine hohe dielektrische
Zusammenbruchstärke
zu erreichen. Das heißt,
dass bei der herkömmlichen
Spulenvorrichtung eine Beschränkung
besteht, die Dicke der dielektrischen Schicht auszudünnen.
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Außerdem ist
die Spule in der Spulenvorrichtung von JP2001-500321A und JP-U-60-121247 durch Wickeln
von leitfähigen
Drähten
an den Kern ausgebildet. Als eine Folge kann ein Schaden, der der
dielektrischen Schicht zugefügt
wird, entstehen, während
die leitfähigen
Drähte
gewickelt werden (während
die Spule ausgebildet wird). Genauer gesagt werden die leitfähigen Drähte und
die dielektrische Schicht bei dem Wickeln der leitfähigen Drähte einem
Wickelvorgang unterworfen, und dadurch werden die leitfähigen Drähte und
die dielektrische Schicht gegeneinander gedrückt, während diese verschoben werden.
Die herkömmliche
dielektrische Schicht weist einen hohen Reibungskoeffizienten auf,
sodass der Schaden leicht sowohl an der Oberflächenschicht der dielektrischen
Schicht als auch der ausgebildeten Spule verursacht wird.
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Die
gegenwärtige
Erfindung begegnet den vorstehenden Nachteilen. Daher ist es eine
Aufgabe, eine miniaturisierte Spulenvorrichtung und ein Einspritzventil
bereitzustellen.
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Um
die Aufgabe der gegenwärtigen
Erfindung zu erreichen, ist eine Spulenvorrichtung mit einer Spule
und einem Kern bereitgestellt. Die Spule ist aus einem gewickelten
leitfähigen
Draht ausgebildet. Der Kern besteht aus magnetischem Material, und
ist radial nach innen gerichtet auf der Spule angeordnet. Der Kern
weist einen Aufnahmebereich auf, der die Spule aufnimmt, und eine äußere Oberfläche aufweist,
die den leitfähigen
Draht kontaktiert. Die äußere Oberfläche des
Aufnahmebereichs weist eine dielektrische Beschichtung auf, die
durch Hinzufügen
eines dielektrischen Materials an die Kontaktoberfläche des
Empfangsbereichs ausgebildet ist.
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Um
die Aufgabe der gegenwärtigen
Erfindung zu erreichen, ist ebenso ein Einspritzventil bereitgestellt,
das die Spulenvorrichtung umfasst.
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Die
Erfindung, zusammen mit zusätzlichen Zielen,
Merkmalen und Vorteilen davon, wird am besten anhand der folgenden
Beschreibung, der anhängenden
Ansprüche
und den anhängenden
Zeichnungen verstanden, in denen gilt:
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1 ist
eine Schnittansicht einer Spulenvorrichtung gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel
der gegenwärtigen
Erfindung;
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2 ist
eine Draufsicht eines zentralen Kerns der Spulenvorrichtung gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel;
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3 ist
eine Schnittansicht des zentralen Kerns gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel;
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4 ist
eine weitere Schnittansicht des zentralen Kerns gemäß dem ersten
Ausführungsbeispiel;
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5 ist
eine Schnittansicht eines benachbarten Bereichs einer Oberfläche des
zentralen Kerns gemäß dem ersten
Ausführungsbeispiel;
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6 ist
eine Schnittansicht eines benachbarten Bereichs einer Oberfläche des
zentralen Kerns, auf dem eine dielektrische Schicht gemäß dem ersten
Ausführungsbeispiel
ausgebildet ist;
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7 ist
eine Schnittansicht eines benachbarten Bereichs einer Oberfläche des
zentralen Kerns, um den ein leitfähiger Draht gemäß dem ersten
Ausführungsbeispiel
gewickelt ist;
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8 ist
eine Schnittansicht eines benachbarten Bereichs einer Oberfläche des
zentralen Kerns gemäß dem ersten
Ausführungsbeispiel;
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9 ist
eine Schnittansicht eines Einspritzventils, in dem die Spulenvorrichtung
gemäß dem ersten
Ausführungsbeispiel
angewendet wird;
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10 ist
eine weitere Schnittansicht des Einspritzventils gemäß dem ersten
Ausführungsbeispiel;
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11 ist
eine Schnittansicht einer Spulenvorrichtung gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel
der gegenwärtigen
Erfindung;
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12 ist
eine Schnittansicht einer Spulenvorrichtung gemäß einem vierten Ausführungsbeispiel
der gegenwärtigen
Erfindung;
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13 ist
eine schematische Ansicht, die ein Element eines leitfähigen Drahts
gemäß dem vierten Ausführungsbeispiel
zeigt;
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14 ist
eine Schnittansicht des Elements des leitfähigen Drahts gemäß dem vierten
Ausführungsbeispiel;
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15 ist
eine Schnittansicht eines Elements eines leitfähigen Drahts gemäß einer
Modifikation des vierten Ausführungsbeispiels;
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16 ist
eine Schnittansicht einer Spulenvorrichtung gemäß einem fünften Ausführungsbeispiel der gegenwärtigen Erfindung;
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17 ist
eine schematische Ansicht, die ein Element eines leitfähigen Drahtes
gemäß dem fünften Ausführungsbeispiel
zeigt;
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18 ist
eine Schnittansicht des Elements eines leitfähigen Drahtes gemäß dem fünften Ausführungsbeispiel;
und
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19 ist
eine Schnittansicht eines Elements eines leitfähigen Drahtes gemäß einer
Modifikation des fünften
Ausführungsbeispiels.
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Die
gegenwärtige
Erfindung wird durch Verwenden nachstehender spezifischer Ausführungsbeispiele
beschrieben.
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(Erstes Ausführungsbeispiel)
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Mit
Bezug auf die Zeichnungen wird ein erstes Ausführungsbeispiel beschrieben. 1 ist
eine Schnittansicht einer Spulenvorrichtung 1 des ersten Ausführungsbeispiels.
Die Spulenvorrichtung 1 umfasst einen zentralen Kern 2,
ein Kernverbindungselement 3, einen äußeren Kern 4, eine
Spule 5, eine dielektrische Schicht 6 und einen
Harzabguss 7 (8). Bei dem ersten Ausführungsbeispiel
bilden der zentrale Kern 2, das Kernverbindungselement 3 und
der äußere Kern 4 einen
Kern.
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Der
zentrale Kern 2 umfasst einen Hauptkörper 20 und Flanschteile 21, 22.
Der Hauptkörper 20 ist
säulenförmig. Die
Flanschteile 21, 22 sind an beiden Enden des Hauptkörpers 20 in
einer axialen Richtung des Hauptkörpers 20 ausgebildet,
und erstrecken sich in einer radialen Richtung des Hauptkörpers 20.
Der zentrale Kern 2 besteht aus einem magnetischen Material.
Eisen, ein magnetisches Stahlblech, rostfreier Edelstahl oder ein
SMC (weiche magnetische Legierung) können zum Beispiel als das magnetische
Material angewendet werden, aus dem der zentrale Kern 2 ausgebildet
ist. Der zentrale Kern 2 ist in den 2 bis 5 gezeigt. 2 ist
eine Draufsicht, die das Flanschteil 22 des zentralen Kerns 2 zeigt. 3 ist
eine Schnittansicht des zentralen Kerns 2 entlang einer
Linie III-III in 1. 4 ist eine
Schnittansicht des zentralen Kerns 2 entlang einer Linie
IV-IV in 1.
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Das
Flanschteil 21 ist in einer im Wesentlichen plattenförmigen Weise
ausgebildet. Ähnlich dem
Flanschteil 21 ist das Flanschteil 22 plattenförmig, und
weist lose Teile 220, 221 auf, die entsprechende
Nuten umfassen. Das lose Teil 220 besitzt die Nut, die
sich zu einer Unterseite einer Kerbe 200 des Hauptkörpers 20 erstreckt.
Eine Tiefe der Nut des losen Teils 221 ist nicht beschränkt, aber
die Nut kann sich bevorzugt bis zu einer Position irgendeiner Oberfläche des
Hauptkörpers 20 erstrecken,
auf der die Kerbe 200 nicht ausgebildet ist.
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An
einer äußeren kreisförmigen Oberfläche des
Hauptkörpers 20 des
zentralen Kerns 2 erstreckt sich die Kerbe 200 an
einer Schräge
des Flanschteils 22 zu dem Flanschteil 21 in der
axialen Richtung des Hauptkörpers 20 (erstreckt
sich im Wesentlichen in einer spiralförmigen Weise an der äußeren kreisförmigen Oberfläche des
Hauptkörpers 20).
Die Kerbe 200 ist konkav ausgebildet, sodass ein gesamter Durchmesser
eines folgenden Segments 53 eines leitfähigen Drahtes 50 in
der Kerbe 200 aufgenommen werden kann. Aufgrund der Kerbe 200 kann
eine Dicke (radiale Dicke) der Spule 5 davor bewahrt werden,
teilweise aufgrund des folgenden Segments 53 groß zu werden.
Ein Ende der Kerbe 200 an einer Seite des Flanschteils 22 verknüpft und
verbindet das lose Teil 220. Die Kerbe 200 kann
sich an einer Schräge
in der axialen Richtung des Hauptkörpers 20, wie in dem
ersten Ausführungsbeispiel,
erstrecken, oder kann sich parallel zu der axialen Richtung erstrecken.
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An
einem Ende der Kerbe 200, an einer Seite des Flanschteils 21 an
der äußeren kreisförmigen Oberfläche des
Hauptkörpers 20 des
zentralen Kerns 2, ist eine kegelförmige Kerbe 201 entlang
des Flanschteils 21 ausgebildet. Ein Teil des leitfähigen Drahtes 50,
der an der äußeren kreisförmigen Oberfläche des
Hauptkörpers 20 in
einer kreisförmigen Richtung
des Hauptkörpers 20 gewickelt
ist, wird in der kegelförmigen
Kerbe 201 aufgenommen. Die kegelförmige Kerbe 201 erstreckt
sich in der kreisförmigen
Richtung des Hauptkörpers 20 an
der äußeren kreisförmigen Oberfläche des
Hauptkörpers 20.
Die kegelförmige
Kerbe 201 ist in einer kegelförmigen Weise ausgebildet, sodass
eine Tiefe der kegelförmigen
Kerbe 201 relativ zu einer äußeren kreisförmigen Oberfläche des
anderen Teils des Hauptkörpers 20 allmählich verkleinert
wird, wenn die kegelförmige Kerbe 201 von
der Kerbe 200 um die äußere kreisförmige Oberfläche des
Hauptkörpers 20 verläuft, wodurch
der Kreis gebildet wird.
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Eine
Führungskerbe 205 ist
an einer Oberfläche
des Hauptkörpers 20 ausgebildet,
in der die Kerbe 200 nicht ausgebildet ist, und an entsprechenden Oberflächen der
Flanschteile 21, 22, die sich gegenseitig in einer
axialen Richtung der Flanschteile 21, 22 gegenüberstehen.
Die Führungskerbe 205 führt den
leitfähigen
Draht 50 wenn der leitfähige
Draht 50 gewickelt wird. Die Führungskerbe 205 führt den
leitfähigen
Draht 50, der um die äußere kreisförmige Oberfläche des
zentralen Kerns 2 gewickelt ist, und erstreckt sich in
einer im Wesentlichen spiralförmigen Weise.
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Das
Kernverbindungselement 3 ist ein ringförmiges Element, das in ein Äußeres des
Flanschteils 21 des zentralen Kerns 2 eingefügt wird.
Das Kernverbindungsteil 3 ist rechteckförmig an einer Schnittoberfläche in einer
kreisförmigen
Richtung des Flanschteils 21 ausgebildet. Eine innere kreisförmige Oberfläche des
Kernverbindungselements 3 überschneidet sich mit einer äußeren kreisförmigen Oberfläche des
Flanschteils 21. Das Kernverbindungselement 3 besteht
aus einem nichtmagnetischen Material. Rostfreier Edelstahl, Aluminium
oder Kupfer können
zum Beispiel als ein nichtmagnetisches Metall des Kernverbindungselements 3 angewendet
werden. Weiterhin können
nichtmagnetische Materialien, wie etwa Harzmaterialien (zum Beispiel Nylon-6,6,
Polyethylen und Polypropylen) angewendet werden.
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Der äußere Kern 4 ist
ein zylindrisches Element, das in ein Äußeres des zentralen Kerns 2 eingeführt wird.
Der äußere Kern 4 weist
die gleiche Länge
wie der zentrale Kern 2 in dessen axialer Richtung auf.
Ein innerer Durchmesser des äußeren Kerns 4 stimmt
mit einem äußeren Durchmesser
des Kernverbindungselements 3 überein. Der äußere Kern 4 besteht
aus einem magnetischen Metall. Eisen, ein magnetisches Stahlblech,
magnetischer rostfreier Edelstahl, oder ein SMC (weiche magnetische
Legierung) können
zum Beispiel für
das magnetische Metall des äußeren Kerns 4 angewendet
werden. Obwohl sowohl der zentrale Kern 2 als auch der äußere Kern 4 aus
dem magnetischen Metall bestehen, können diese aus einem Metall
bestehen, dessen Eigenschaften die gleichen, oder verschieden sind.
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Die
Spulenvorrichtung 1 des ersten Ausführungsbeispiels weist einen
Aufnahmeraum 10 auf, in dem die Spule 5 zwischen
dem äußeren Kern 4,
dem zentralen Kern 2 und dem Kernverbindungselement 3 aufgenommen
wird. Der Aufnahmeraum 10 ist ein ringförmiger Raum, der sich entlang
der äußeren kreisförmigen Oberfläche des
zentralen Kerns 2 erstreckt.
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Die
Spule 5 ist durch Wickeln des leitfähigen Drahtes 50 um
die äußere kreisförmige Oberfläche des
zentralen Kerns 2 ausgebildet. Demzufolge weist die Spule 5 eine
im Wesentlichen zylindrische Form, und einen inneren Durchmesser,
der mit einem äußeren Durchmesser
des zentralen Kerns 2 übereinstimmt,
auf. In dem ersten Ausführungsbeispiel
ist die Spule 5 in dem Aufnahmeraum 10 angeordnet.
Beide Enden des leitfähigen
Drahtes 50 der Spule 5 ragen von einem Ende der
Spule (Oberseite von 1) heraus.
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Ein
leitfähiger
Draht, der bei einer herkömmlichen
Spulenvorrichtung verwendet wird, wird als der leitfähige Draht 50 angewendet,
der die Spule 5 bildet. Der leitfähige Draht 50 ist
ein Drahtstab, der einen leitfähigen
Teil 500 und ein Umhüllungsmaterial 501 (7)
umfasst. Der leitfähige
Teil 500 besteht aus Metall, wie etwa Kupfer. Das Ummantelungsmaterial 501 (zum
Beispiel Harz) ummantelt den äußeren Kreisumfang
des leitfähigen
Teils 500, und weist elektrische Isoliereigenschaften auf.
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Eine
dielektrische Schicht 6 ist ein Überzug (imprägnierte
Schicht) die aus diamantartigem Kohlenstoff (DLC) besteht. Wenn
eine Dicke der dielektrischen Schicht 6 sich in einem Bereich
von 1 bis 100 μm
befindet, können
elektrische Isoliereigenschaften erhalten werden. Wenn die Dicke
der dielektrischen Schicht 6 kleiner als 1 μm ist, ist
die dielektrische Schicht 6 zu dünn, sodass die dielektrische
Schicht 6 schwer ausgebildet werden kann, und die dielektrische
Schicht 6, die ausgebildet ist, nicht die elektrischen
Isoliereigenschaften aufweist. Auch wenn die Dicke der dielektrischen
Schicht 6 größer als
100 μm ist, ist
die dielektrische Schicht 6 zu dick, sodass eine Rate (Drahtbelegungsrate),
die der leitfähige
Draht 50 für
die Spulenvorrichtung 1 beansprucht, verringert wird, und
die gesamte Spulenvorrichtung in der Größe wächst. Eine bevorzugte Dicke
der dielektrischen Schicht 6 kann in einem Bereich von
1 bis 20 μm
liegen. Daher ist die dielektrische Schicht 6 mit einer
Dicke von 1 bis 20 μm
integral mit einer Oberfläche
des zentralen Kerns 2 ausgebildet, auf der die Kerbe 200,
die kegelförmige
Kerbe 201 und die Führungskerbe 205 ausgebildet
sind. Die aus DLC hergestellte Beschichtung weist die elektrischen
Isoliereigenschaften auf. In dem ersten Ausführungsbeispiel besteht die
dielektrische Schicht 6 aus DLC, aber die dielektrische
Schicht 6 kann aus Nitriden hergestellt sein, wie etwa
Chromnitrid (CrN) und Titannitrid (TiN), oder Wolframcarbid (WC/C),
anstatt aus DLC ausgebildet zu sein.
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Der
Harzabguss 7 besteht aus Harz, mit dem der Aufnahmeraum 10 gefüllt wird.
Der Harzabguss 7 fixiert die Spule 5 an den zentralen
Kern 2, das Kernverbindungselement 3 und dem äußeren Kern 4,
und fixiert den leitfähigen
Draht 50, der die Spule 5 bildet. Der Öffentlichkeit
bekanntes Harz, zum Beispiel hitzebeständiges Nylon oder Epoxidharz,
können
für das
Harz des Harzabgusses 7 angewendet werden.
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(Produktionsverfahren)
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Die
Spulenvorrichtung 1 des ersten Ausführungsbeispiels kann zum Beispiel
mit dem folgenden Verfahren hergestellt werden.
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Zunächst wird
der zentrale Kern 2 produziert. Der zentrale Kern 2 kann
mit einem bekannten Verfahren hergestellt werden. 5 zeigt
einen benachbarten Bereich einer Oberfläche, die nahe einem zentralen
Bereich des Hauptkörpers 20 des
zentralen Kerns 2 in der axialen Richtung des Hauptkörpers 20 angeordnet
ist.
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Anschließend wird
die aus DLC hergestellte dielektrische Schicht 6 auf einer
vorbestimmten Oberfläche
auf der äußeren kreisförmigen Oberfläche des
zentralen Kerns 2 (der Oberfläche, auf der die Kerbe 200,
die kegelförmige
Kerbe 201 und die Führungskerbe 205 ausgebildet
sind, und einer inneren Oberfläche
von jeder Kerbe) ausgebildet. Die dielektrische Schicht 6 ist
nicht an der äußeren kreisförmigen Oberfläche des
Flanschteils 21 in seiner kreisförmigen Richtung ausgebildet.
Die aus DLC hergestellte dielektrische Schicht 6 kann durch
ein bekanntes Verfahren, zum Beispiel durch Verwenden einer Hochfrequenzplasma-CVD-Vorrichtung,
die eine Elektrode aufweist, die eine Form hat, die einer Oberflächenform
des zentralen Kerns 2 entspricht, ausgebildet werden. 6 zeigt
einen benachbarten Bereich der Oberfläche des Hauptkörpers 20,
auf dem die dielektrische Schicht 6 ausgebildet ist.
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Als
Nächstes
wird die Spule 5 durch Wickeln des leitfähigen Drahtes 50 um
die äußere kreisförmige Oberfläche des
Hauptkörpers 20 ausgebildet,
auf der die dielektrische Schicht 6 ausgebildet ist. Wenn damit
begonnen wird, den leitfähigen
Draht 50 zu wickeln, wird ein Ende (Windungsstartende 51)
des leitfähigen
Drahtes 50 in der Kerbe 200 durch die losen Teile 220 des
Flanschteils 22 eingebettet. Anschließend wird der leitfähige Draht 50 in
die kegelförmige Kerbe 201 von
einem Ende des Hauptkörpers 20 an einer
Seite des Flanschteils 21 eingebettet, und entlang der
Führungskerbe 205 gewickelt.
Der leitfähige Draht 50 wird
gewickelt, um eine ungerade Anzahl von Schichten (die Anzahl der
Schichten des leitfähigen
Drahtes 50, die in radialer Richtung der Spule 5 ausgebildet
sind, ist ungerade) gewickelt. Wenn das Wickeln des leitfähigen Drahtes 50 beendet
ist, ragt das andere Ende (Windungsendende 52) des leitfähigen Drahtes 50 aus
dem losen Teil 221 des Flanschteils 22 in der
axialen Richtung des Hauptkörpers 20 heraus.
Als eine Folge wird die Spule 5 gebildet. Beide Enden des
leitfähigen
Drahtes 50 ragen von dem Flanschteil 22 in der
axialen Richtung des Hauptkörpers 20 heraus. 7 zeigt
einen benachbarten Bereich der Oberfläche des Hauptkörpers 20, um
den der leitfähige
Draht 50 gewickelt wird.
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Anschließend wird
das Kernverbindungselement 3 in ein äußeres des einen der Flanschteile
des zentralen Kerns 2 (das heißt außerhalb des Flanschteils 21 an
einer unteren Seite des zentralen Kerns 2 in 1)
eingeführt,
und der äußere Kern 4 wird
in ein Äußeres von
diesem eingeführt.
Demzufolge ist die Spule 5 in dem Aufnahmeraum 10 angeordnet. Zusätzlich wird
das Kernverbindungselement 3 eingeführt, nachdem die Spule 5 in
dem ersten Ausführungsbeispiel
ausgebildet ist. Jedoch kann die Spule 5 durch Wickeln
des leitfähigen
Drahtes 50, nachdem das Kernverbindungselement 3 in
das äußere des zentralen
Kerns 2 eingeführt
wird, ausgebildet werden.
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Anschließend wird
Harz in den Aufnahmeraum 10 eingespritzt, um mit der Spule 5,
die in dem Aufnahmeraum 10 angeordnet ist, abgegossen zu werden.
Ein Verfahren des Harzgießens
ist nicht beschränkt. 8 zeigt
einen benachbarten Bereich der Oberfläche des Hauptkörpers 20,
auf dem der Harzabguss 7 ausgebildet ist.
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Bei
der vorstehenden Prozedur kann die Spulenvorrichtung 1 des
ersten Ausführungsbeispiels
produziert werden.
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Bei
der Spulenvorrichtung 1 des ersten Ausführungsbeispiels ist die Spule 5 durch
direktes Wickeln des leitfähigen
Drahtes 50 um den zentralen Kern 2 ausgebildet.
Dadurch wird ein herkömmliches Verfahren
nicht angewendet, wo ein leitfähiger
Draht um ein Spulenstützelement,
wie etwa ein Spulengehäuse,
gewickelt wird. Das heißt,
dass der leitfähige Draht 50 in
einem Raum gewickelt werden kann, den das Spulenstützelement,
das bei einer herkömmlichen
Konfiguration notwendig ist, einnimmt. Demzufolge erhöht sich
eine Rate (Drahtbelegungsrate), die die Spule 5 in der
Spulenvorrichtung 1 einnimmt. Da die Drahtbelegungsrate
steigt, kann die gewünschte Arbeitsleistung
durch Verwenden der miniaturisierten Spulenvorrichtung erreicht
werden. Die Spulenvorrichtung 1 des ersten Ausführungsbeispiels
kann miniaturisiert werden, wobei ihre Arbeitsleistung beibehalten
wird, ohne ein Spulenstützelement
aufzuweisen.
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Weil
ebenso die Spulenvorrichtung 1 des ersten Ausführungsbeispiels
die aus DLC hergestellte dielektrische Schicht 6 aufweist,
wird ein Kurzschluss durch Reiben des leitfähigen Drahtes 50 während des
Wickelns nicht ausgelöst.
Demzufolge können
Isoliereigenschaften zwischen der Spule 5 und dem zentralen
Kern 2 erhalten werden.
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Die
aus DLC hergestellte dielektrische Schicht 6 und der zentrale
Kern 2 weisen eine Materialzusammensetzungsaffinität auf, um
zusammengeklebt zu werden (Anbringen durch Adhäsion) als Schnittstelle zwischen
diesen auf. Das heißt,
das DLC wird in die dielektrische Schicht 6 als eine Folge einer
chemischen Bindung aufgrund von chemischen Reaktionen (zum Beispiel
Dekomposition, Reduzierung und Substitution) und Ionisierung auf
einer Oberfläche
des zentralen Kerns 2 aufgebracht. Daher ist die dielektrische
Schicht 6 stark mit dem zentralen Kern 2 verbunden.
Sowohl das DLC als auch das magnetische Material weisen in etwa
den gleichen linearen Ausdehningskoeffizienten von 10 bis 20 × e–6 (/K)
in einem Temperaturbereich von –40
bis 150°C
auf. Demzufolge löst
sich die dielektrische Schicht 6 nicht von dem zentralen
Kern 2 ab, auch bei Verwenden bei einer hohen Temperatur
(100 bis 200°C).
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Die
linearen Ausdehnungskoeffizienten des DLC und des magnetischen Materials
unterscheiden sich wenig, und eine Ausdehnungsdifferenz wird mit einer
Elastizität
der dielektrischen Schicht 6 ausgeglichen. Als eine Folge
werden die Isoliereigenschaften zwischen der Spule 5 und
dem zentralen Kern 2 erhalten, auch wenn die Spulenvorrichtung 1 des
ersten Ausführungsbeispiels
in einem Hochtemperaturbereich verwendet wird.
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Da
zusätzlich
das DLC eine amorphe Struktur aufweist, und Kristallkorngrenzen
nicht existieren, besitzt die dielektrische Schicht 6 eine
sehr weiche Oberfläche
mit einem kleinen Reibungskoeffizienten. Daher hält die dielektrische Schicht 6 beim
Wickeln des leitfähigen
Drahtes 50 um den zentralen Kern 2 eine angelegte
Kraft aus, wenn der leitfähige
Draht 50 aufgeschoben und gegen die dielektrische Schicht 6 gedrückt wird.
Als eine Folge kann auch wenn die dielektrische Schicht 6 und
der leitfähige Draht 50 gegeneinander
verschoben und aufeinander gedrückt
werden, eine Beschädigung
des Oberflächenschichtteils
der dielektrischen Schicht 6 und eines Oberflächenschichtteils
der Spule 5 vermieden werden. Das heißt, dass bei dem Wickeln des
leitfähigen
Drahtes 50 der Kurzschluss nicht durch das Reiben des leitfähigen Drahtes 50 und
dergleichen verursacht wird, sodass die Spulenvorrichtung 1 ausreichende
Isoliereigenschaften erhält.
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Darüber hinaus
ist die Kerbe 200 in der Spulenvorrichtung 1 des
ersten Ausführungsbeispiels
an der äußeren kreisförmigen Oberfläche des
zentralen Kerns 2 ausgebildet. Folglich kann die Spule 5,
in der der leitfähige
Draht 50 gleichmäßig gewickelt
ist, leicht durch Wickeln des leitfähigen Drahtes 50 entlang
der Kerbe 200 ausgebildet werden.
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(Einspritzventil)
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Durch
Verwenden der Spulenvorrichtung 1 des ersten Ausführungsbeispiels
wird ein Einspritzventil A einer Fahrzeugkraftstoffeinspritzvorrichtung produziert.
Die 9, 10 zeigen eine Konfiguration
des Einspritzventils A.
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Das
Einspritzventil A umfasst eine Basis A2, die eine Gesamtform einer
im Wesentlichen runden Stange zu dem Einspritzventil A durch einen
Ventilkörper
A21 erzeugt, ein Distanzstück
A22, einen ersten Ventilkörper
A23, eine Halterung A24 und eine Sicherungsmutter A25. Der Ventilkörper A21,
das Distanzstück
A22, der erste Ventilkörper
A23 und die Halterung A24 berühren
sich an deren entsprechenden entgegengesetzten Endflächen, und
sind mit der Sicherungsmutter A25 zusammengefügt.
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Verschiedene
Vertiefungen und Löcher
sind innerhalb der stangenförmigen
Basis A2 ausgebildet. Komponenten werden davon aufgenommen, und
ein Durchflussdurchlass des Treibstoffs ist in diesen Vertiefungen
und Löchern
ausgebildet. Ein unteres Ende de Einspritzventils A (nachstehend
bezeichnen „oberes" oder „unteres" eine Kopf- oder Fußseite einer Zeichnung)
stellt ein Düsenteil
A11 dar, das in eine Verbrennungskammer jedes Zylinders einer (nicht gezeigten)
Verbrennungskraftmaschine ragt. Der Ventilkörper A21 besitzt ein Längsloch
A211 in einer axialen Richtung der Basis A2, und eine Düsennadel A31
wird in dem Längsloch
A211 aufgenommen. Die Düsennadel
A31 wird verschiebbar in einem zylindrischen Element A21a gehalten,
die in das Längsloch A211
an ihrem oberen Ende eingepresst ist. Ein unterer Teil (unteres
Ende) des Längslochs
A211 erreicht ein Ende des Ventilkörpers A21, und das untere Ende
des Längslochs
A211 ist ein Düsenraum A51.
Ein Düsenloch
A52 dringt durch eine Wand des Düsenraums
A51 ein. Das Längsloch
A211 ist mit einer Hochdruckpassage A61 unterhalb eines verschiebbaren
Teils der Düsennadel
A31 verbunden. Die Hochdruckpassage A61 ist eine Treibstoffzufuhrpassage,
die in dem Distanzteil A22, dem ersten Ventilkörper A23 und der Halterung
A24 ausgebildet ist. Wenn die Düsennadel
A21 von ihrem Sitz entfernt wird, wird unter Druck stehender Treibstoff
(nachstehend entsprechend als Hochdrucktreibstoff bezeichnet) von
einer (nicht gezeigten) gemeinsamen Leitung von dem Düsenloch
A52 eingespritzt.
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In
dem Längsloch
A211 wird eine Spulenfeder A32 um den äußeren Kreisumfang der Düsennadel
A31 aufgenommen, und drückt
die Düsennadel A31
konstant in Richtung der unteren Seite (das heißt in eine Richtung, in der
die Düsennadel
A31 ihren Sitz hat). Eine Düsennadelrückdruckkammer
A53 ist durch die obere Endseite des Längslochs A211 oberhalb des
verschiebbaren Teils der Düsennadel
A31 definiert. Die Rückdruckkammer
A53 erzeugt einen Rückdruck
der Düsennadel
A31. Eine obere Wand der Rückdruckkammer
A53 überdeckt
sich mit dem Distanzstück
A22, und eine untere Wand der Rückdruckkammer
A53 deckt sich mit einem oberen Ende der Düsennadel A31. Ein Druck des
Treibstoffs in der Hochdruckpassage A61 drückt die Düsennadel A31 in eine Richtung,
in der die Düsennadel
A31 von ihrem Sitz entfernt wird. Wenn ein Druck der Rückdruckkammer
A53 gleich oder kleiner einem vorbestimmten Ventilöffnungsstartdruck
wird, wird die Düsennadel
A31 von ihrem Sitz gelöst,
um Treibstoff einzuspritzen. Wenn der Druck der Rückdruckkammer
A53 gleich oder größer einem
vorbestimmten Ventilschließstartdruck
wird, befindet sich die Düsennadel
A31 auf ihrem Sitz, um ein Einspritzen von Treibstoff zu stoppen.
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Hoch-Niedrigschalten
des Drucks der Rückdruckkammer
A53 wird durch die folgende Konfiguration realisiert. In dem ersten
Ventilkörper
A23 ist ein Längsloch
A231, dessen Durchmesser an dem unteren Ende zunimmt, in einer axialen
Richtung der Einspritzdüse
A ausgebildet. Ein erster Steuerventilkasten A54 ist durch einen
Teil mit vergrößertem Durchmesser
des Längslochs
A231 definiert. Der erste Steuerventilkasten A54 ist ein Steuerventilkasten,
in dem eine erste Ventilnadel A33 platziert ist. Die erste Ventilnadel
A33 ist ein Steuerventil. Die erste Ventilnadel A33 ist stabförmig und
weist einen verengten Teil an ihrer Unterseite auf. Ein Wellenteil
A33b, der sich an einer oberen Endseite der ersten Ventilnadel 33 oberhalb
des verengten Teils befindet, wird verschiebbar durch einen Teil
mit kleinem Durchmesser des Längslochs
A231 gehalten. Ein unteres Ende der ersten Ventilnadel A33, unter
dem verengten Teil, ragt in den ersten Steuerventilkasten A54 hinein,
und ist als ein Ventilstecker A33a ausgebildet. Der Ventilstecker
A33a der ersten Ventilnadel A33 weist einen ein wenig größeren Durchmesser
als der Wellenteil A33b auf. Eine ringförmige Lücke ist zwischen dem Ventilstecker
A33a und einer Seitenwandoberfläche des
ersten Steuerventilkastens A54 ausgebildet. Obere und untere Enden
des Ventilsteckers A33a sind in einer konischen Weise abgeschrägt. Eine
Federkraft einer Spulenfeder A34 drückt die erste Ventilnadel A33
konstant nach unten.
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Das
Distanzstück
A22, das einen unteren Wandteil des ersten Steuerventilkastens A54
und einen oberen Wandteil der Rückdruckkammer
A53 definiert, ist zwischen dem ersten Ventilkörper A23, in dem der erste
Steuerventilkasten A54 ausgebildet ist, und dem Ventilkörper A21,
in dem die Rückdruckkammer
A53 ausgebildet ist, angeordnet. Ein Loch, das eine Verbindungspassage
A63 ist, und den ersten Steuerventilkasten A54 und die Rückdruckkammer
A53 verbindet, dringt durch das Distanzstück A22 in der axialen Richtung
der Einspritzdüse
A ein. Die Verbindungspassage A63 weist eine Mündung A631 auf halben Weg durch
die Verbindungspassage A63 auf.
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Eine
Hochdruckabzweigungspassage A64, die von der Hochdruckpassage A61
abzweigt, und zu dem ersten Steuerventilkasten A54 führt, ist
in dem ersten Ventilkörper
A23 ausgebildet. Die Hochdruckabzweigungspassage A64 weist eine Öffnung an
der Seitenwandoberfläche
des ersten Steuerventilkastens A54 an dem verengten Teil der ersten
Ventilnadel A33 auf. Der erste Steuerventilkasten A54 ist konstant
mit einer ringförmigen
Lücke um
den verjüngten Teil
verbunden. Eine Niederdruckabzweigungspassage A65, die von einer
Niederdruckpassage A62 abzweigt, und zu dem ersten Steuerventilkasten
A54 führt,
ist in dem Distanzstück
A22 ausgebildet. Die Niederdruckabzweigungspassage A65 weist eine Öffnung an
einer unteren Wandoberfläche
des ersten Steuerventilkastens A54 auf, und die Öffnung steht einer unteren
Endoberfläche
des Ventilsteckers A33a gegenüber.
Dieses offene Ende an der unteren Wandoberfläche des ersten Steuerventilkastens
A54 ist ein Anschluss A65a, der durch die erste Ventilnadel A33
geschlossen wird, wenn sich die erste Ventilnadel A33 nach unten
bewegt, um die untere Wandoberfläche
des ersten Steuerventilkastens A54 zu kontaktieren. Ein äußerer kreisförmiger Teil
des offenen Endes dient als ein Sitz (nachstehend als ein Unterseitensitz
bezeichnet) A541, auf dem die erste Ventilnadel A33 sitzt. Wenn
sich die erste Ventilnadel A33 nach oben bewegt, sitzt eine obere
Seite eines verjüngten
Teils des Ventilsteckers A33a der ersten Ventilnadel A33 auf einem
Sitz (nachstehend als ein Oberseitensitz bezeichnet) A542, der eine
abgeschrägte
Oberfläche
des ersten Steuerventilkastens A54 ist.
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Die
Niederdruckabzweigungspassage A65 weist eine Mündung A651 an einer direkt
stromabwärtigen
Seite des Anschlusses A65a auf, die eine Drossel ist.
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Ein
Ventilansteuerteil A12, der eine Ventilansteuereinrichtung zum Steuern
der ersten Ventilnadel A33 ist, wird nun beschrieben. Die erste
Ventilnadel A33 wird durch eine Steigerung oder einer Verminderung
eines Drucks einer Ventilrückdruckkammer
A55, die oberhalb des Wellenteils A33b ausgebildet ist, versetzt.
Die Ventilrückdruckkammer
A55 wird mit Hochdrucktreibstoff von der Hochdruckpassage A61 und
der Hochdruckabzweigungspassage A64 über ein Längsloch A331 und ein Nebenloch
A332 versorgt. Das Längsloch
A331 ist von der oberen Endseite der ersten Ventilnadel A33 ausgebohrt.
Ein Unterteil des Längslochs
A331 erreicht den verengten Teil der ersten Ventilnadel A33 an dem
verengten Teil. Das Nebenloch A332 erstreckt sich von einer Seitenoberfläche der
ersten Ventilnadel A33 zu dem Unterteil des Längslochs A331.
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Die
Ventilrückdruckkammer
A55 führt
zu einem zweiten Steuerventilkasten A56, der ein weiterer Steuerventilkasten
ist, durch eine Verbindungspassage A66. Die Verbindungspassage A66
ist ein kleines Loch, das sich von einem oberen Ende des Längslochs
A231 des ersten Ventilkörpers
A23 zu einer oberen Endoberfläche
des ersten Ventilkörpers A23
erstreckt, und eine Mündung
A661 aufweist.
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Der
zweite Steuerventilkasten A56 ist durch den ersten Ventilkörper A23
und einer auf einer unteren Endoberfläche des zweiten Ventilkörpers A26 ausgebildeten
Vertiefung, die sich oberhalb des ersten Ventilkörpers A23 befindet, definiert.
Der erste Ventilkörper
A23 dient als eine untere. Endwand des zweiten Steuerventilkastens
A56. Ein äußerer kreisförmiger Teil
A26a der Vertiefung an der unteren Endoberfläche des zweiten Ventilkörpers A26
ragt kreisförmig
heraus, und die untere Endoberfläche des
zweiten Ventilkörpers
A26 ist unter Kraftaufwand in eine ringförmige Kerbe auf der oberen
Endoberfläche
des ersten Ventilkörpers
A23 eingeführt,
sodass der erste Ventilkörper
A23 im Eingriff mit dem zweiten Ventilkörper A26 steht.
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Ein
offenes Ende der Verbindungspassage A66, die eine Öffnung an
einer unteren Wandoberfläche
des zweiten Steuerventilkastens A56 aufweist, dient als ein Anschluss
A66a, der zu der Ventilrückdruckkammer
A55 führt.
Der zweite Steuerventilkasten A56 befindet sich in konstanter Verbindung
mit der Niederdruckpassage A62 an einem peripheren Teil des zweiten
Steuerventilkastens A56.
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Ein
Längsloch
A261, das durch einen oberen Wandteil des zweiten Steuerventilkastens
A56 eindringt, ist in dem zweiten Ventilkörper A26 ausgebildet. Ein zweite
Ventilnadel A36 wird verschiebbar durch das Längsloch A261 gehalten. Ein
unteres Ende der zweiten Ventilnadel A36 ragt in den zweiten Steuerventilkasten
A56 hinein. Ein oberes Ende der zweiten Ventilnadel A36 ragt in
eine Magnetventilkammer A57 hinein, die sich an einer oberen Seite des
zweiten Ventilkörpers
A26 befindet.
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Die
zweite Ventilnadel A36 hält
einen Ventilstecker A35, der ein weiteres hemisphärisches
Steuerventil darstellt, an dem unteren Ende der zweiten Ventilnadel
A36, und wird gemeinsam mit dem Ventilstecker A35 verschoben. Eine
flache untere Endoberfläche
des Ventilsteckers A35 befindet sich gegenüber der unteren Wandoberfläche des
zweiten Steuerventilkastens A56 an einer Position des Anschlusses
A66a. Ein äußerer kreisförmiger Teil
des Anschlusses A66a ist eine Sitzoberfläche A561, auf der der Ventilstecker
A35 sitzt. Wenn der Ventilstecker A35 an der Sitzoberfläche A561
sitzt, wird der zweite Steuerventilkasten A56 von der Ventilrückdruckkammer
A55 abgesperrt.
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Das
untere Ende der zweiten Ventilnadel A36, das in die Magnetventilkammer
A57 hineinragt, ist an einem plattenähnlichen Rotor A37 fixiert.
Der Rotor A37 befindet sich gegenüber einer Schaftfläche der
Spulenvorrichtung 1 des ersten Ausführungsbeispiels, der in der
Magnetventilkammer A57 platziert ist. Die Spule 5 wird
durch Wickeln des leitfähigen
Drahtes 50 um den zentralen Kern 2 ausgebildet,
und in der Spulenvorrichtung 1 platziert. Die Spulenvorrichtung 1 wird über das
Windungsstartende 51 und Windungsendende 52 des
leitfähigen Drahtes 50 der
Spule 5 erregt. Eine Spulenfeder A38 wird in einem inneren
kreisförmigen
Teil des zentralen Kerns 2 aufgenommen, und kontaktiert
den Rotor A37 elastisch. Die Spulenfeder A38 drückt den Rotor A37 konstant
in eine Richtung, in der der Rotor A37 von dem zentralen Kern 2 entfernt
wird. Die Spulenvorrichtung 1 wird zwischen dem zweiten
Ventilkörper
A26 und einem Schließelement
A27 gehalten, und die Spulenvorrichtung 1, der zweite Ventilkörper A26
und das Schließelement
A27 werden durch ein Längsloch
A241 der Halterung A24 aufgenommen. Eine Lücke zwischen dem Schließelement
A27 und der Halterung A24 wird mit einem Dichtungselement A44 abgedichtet.
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Wenn
die Spulenvorrichtung 1 erregt wird, zieht die Spulenvorrichtung 1 den
Rotor A37 an, sodass die zweite Ventilnadel A36 nach oben verschoben
wird. Als eine Folge wird in einer Ölhydraulikpassage, die die
Hochdruckpassage A61, die Hochdruckabzweigungspassage A64, das Nebenloch A332
der ersten Ventilnadel A33, das Längsloch A331, die Ventilrückdruckkammer
A55, die Verbindungspassage A66, den zweiten Steuerventilkasten A56
und die Niederdruckpassage A62 in dieser Reihenfolge umfasst, Treibstoff
in der Ventilrückdruckkammer
A55 in einen Treibstofftank zurückgeführt, der
eine Niederdruckquelle ist, wobei ein Weg durch die Niederdruckpassage
A62 nach Durchlaufen der Verbindungspassage A66 und des zweiten
Steuerventilkastens A56 durchlaufen wird, wodurch ein Druck der
Ventilrückdruckkammer
A55 abnimmt. Die erste Ventilnadel A33 wird von dem unteren Seitensitz
A541 gelöst,
und sitzt auf dem oberen Seitensitz A542. Wenn die erste Ventilnadel
A33 an dem oberen Seitensitz A542 sitzt, ist der erste Steuerventilkasten
A54 von der Hochdruckpassage A61 abgetrennt, wodurch verhindert
wird, das Hochdrucktreibstoff dem ersten Steuerventilkasten A54
zugeführt wird.
Wenn die erste Ventilnadel A33 von dem unteren Seitensitz A541 gelöst wird,
wird Treibstoff in der Rückdruckkammer
A53 in den Treibstofftank rückgeführt, nachdem
eine Entspannungspassage, die die Verbindungspassage A63, den ersten
Steuerventilkasten A54, die Niederdruckabzweigungspassage A65 und
die Niederdruckpassage A62 in dieser Reihenfolge umfasst, geöffnet wird.
Folglich wird ein Druck der Rückdruckkammer
A53 in den Treibstofftank freigegeben und verringert sich. Wenn
der Druck der Rückdruckkammer
A53 gleich oder kleiner dem Ventilöffnungsstartdruck wird, wird
die Düsennadel A31 geöffnet, sodass
Treibstoff von dem Düsenloch A52
eingespritzt wird.
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Wenn
andererseits die Spulenvorrichtung 1 ausgeschaltet wird,
und dadurch die zweite Ventilnadel A36 nach unten verschoben wird,
wird die Ventilrückdruckkammer
A55 von der Niederdruckpassage A62 in der Ölhydraulikpassage abgetrennt.
Demzufolge steigt der Druck der Ventilrückdruckkammer A55 aufgrund
des Hochdrucktreibstoffs, der der Ventilrückdruckkammer A55 entlang einer
Route von der Hochdruckpassage A61 zu dem Längsloch A331 durch die Hochdruckabzweigungspassage
A64 und das Längsloch
A332 der ersten Ventilnadel A33 in dieser Reihenfolge folgt, zugeführt wird.
Als eine Folge löst
sich die erste Ventilnadel A33 von dem oberen Seitensitz A542, und
sitzt an dem unteren Seitensitz A541. Der erste Steuerventilkasten
A54 wird von der Niederdruckpassage A62 abgetrennt. Der Druck der Rückdruckkammer
A53 steigt, da Hochdrucktreibstoff der Rückdruckkammer A53 durch Folgen
einer Route von der Hochdruckpassage A61 zu der Verbindungspassage
A63 durch die Hochdruckabzweigungspassage A64 und den ersten Steuerventilkasten
A54 in dieser Reihenfolge zugeführt
wird. Wenn der Druck der Rückdruckkammer
A53 gleich oder größer einem
Ventilschließstartdruck
wird, wird die Düsennadel
A31 geschlossen, wodurch die Treibstoffeinspritzung gestoppt wird.
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Wie
vorstehend beschrieben, weist die dielektrische Schicht 6 in
der Spulenvorrichtung 1 des ersten Ausführungsbeispiels, die eine elektrische Isolierung
des zentralen Kerns 2 von der Spule 5 bereitstellt,
eine hohe Härte,
einen niedrigen Reibungskoeffizienten, einen hohen Verschleißwiderstand
und elektrische Isoliereigenschaften auf. Daher wird, auch wenn
die Spulenvorrichtung 1 für eine Einspritzdüse in der
Fahrzeugtreibstoffeinspritzvorrichtung angewendet wird, die in einer
schwierigen Umgebung verwendet wird, ihre Leistungsfähigkeit
sichergestellt. Weiterhin führt
das Miniaturisieren der Spulenvorrichtung 1 des ersten
Ausführungsbeispiels
zu einer Verbesserung des Einspritzventils bei ihrer Konstruktionsflexibilität, wie etwa
dem Miniaturisieren.
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(Zweites Ausführungsbeispiel)
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Eine
Spulenvorrichtung 1 eines zweiten Ausführungsbeispiels ist gleich
der Spulenvorrichtung 1 des ersten Ausführungsbeispiels, außer das
eine Führungskerbe 205 nur
nahe beiden Enden eines zentralen Kerns 2 in einer axialen
Richtung des zentralen Kerns 2 ausgebildet ist. 11 zeigt
eine Schnittansicht der Spulenvorrichtung 1 des zweiten Ausführungsbeispiels.
Die Führungskerbe 205 ist nahe
beiden Enden einer äußeren kreisförmigen Oberfläche eines
Hauptkörpers 20 des
zentralen Kerns 2 und an entsprechenden Oberflächen von Flanschteilen 21, 22 ausgebildet,
die einander in einer axialen Richtung der Flanschteile 21, 22 gegenüberstehen.
Jeder Bereich nahe beiden Enden der äußeren kreisförmigen Oberfläche des
Hauptkörpers 20 ist
zwei bis fünf
Mal länger
als ein Durchmesser eines leitfähigen
Drahtes 50 in der axialen Richtung des zentralen Kerns 2.
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Die
Spulenvorrichtung 1 des zweiten Ausführungsbeispiels kann in solch
einer Weise ausgebildet sein, dass die Spulenvorrichtung 1 des
ersten Ausführungsbeispiels
ausgebildet ist. Obwohl die Führungskerbe 205 nur
nahe beiden Enden des zentralen Kerns 2 in der Spulenvorrichtung 1 des
zweiten Ausführungsbeispiels
ausgebildet ist, ist der leitfähige
Draht 50 gleichmäßig gewickelt.
Solch eine Methode, in der die Führungskerbe 205 ausgebildet
ist, ist besonders. vorteilhaft, wenn die Spule 5 mit einer kleinen
Anzahl von Schichten des leitfähigen
Drahtes 50 ausgebildet ist.
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In
der Spulenvorrichtung 1 des zweiten Ausführungsbeispiels
ist die Führungskerbe 205 teilweise
ausgebildet. Als eine Folge, können
zum Ausbilden der Führungskerbe 205 benötigte Kosten
reduziert werden.
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Neben
diesen Effekten, können
gleiche Effekte, wie die des ersten Ausführungsbeispiels, erreicht werden.
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In
dem zweiten Ausführungsbeispiel
ist die Führungskerbe 205 nur
an einem Teil des zentralen Kerns 2 ausgebildet. Nichtsdestotrotz,
als eine Modifikation des zweiten Ausführungsbeispiels kann die Führungskerbe 205 nicht
an dem zentralen Kern 2 ausgebildet sein. Auch bei dieser
Modifikation werden gleiche Effekte, wie die des ersten Ausführungsbeispiels,
erreicht.
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(Drittes Ausführungsbeispiel)
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In
einer Spulenvorrichtung 1 eines dritten Ausführungsbeispiels,
ist eine Führungskerbe 400 an einer
inneren kreisförmigen
Oberfläche
eines äußeren Kerns 4 (eine
Oberfläche,
die einen Aufnahmeraum 10 definiert) ebenso ausgebildet,
und die Spulenvorrichtung 1 des dritten Ausführungsbeispiels
ist gleich der Spulenvorrichtung 1 des ersten Ausführungsbeispiels,
außer
das diese keinen Harzguss 7 aufweist.
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Die
Spulenvorrichtung 1 des dritten Ausführungsbeispiels kann in solcher
Weise ausgebildet sein, dass die Spulenvorrichtung 1 des
ersten Ausführungsbeispiels
ausgebildet ist.
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In
der Spulenvorrichtung 1 des dritten Ausführungsbeispiels
ist die Führungskerbe 400 an
der inneren kreisförmigen
Oberfläche
des äußeren Kerns 4 ebenso
ausgebildet. Ein leitfähiger
Draht 50 einer Spule 5 wird durch den Aufnahmeraum 10 aufgenommen,
indem der leitfähige
Draht 50 in die Führungskerbe 400 eingepasst
wird. Demzufolge wird der leitfähige
Draht 50 in dem Aufnahmeraum 10 nicht falsch ausgerichtet.
Als eine Folge wird die Spule 5 in dem Aufnahmeraum 10 fixiert,
ohne den Harzabguss 7 zu verwenden. Daher kann in der Spulenvorrichtung 1 des
dritten Ausführungsbeispiels
ein Raum für
den Harzabguss 7 reduziert werden, wodurch die Spulenvorrichtung 1 miniaturisiert
wird. Zusätzlich
können
zum Ausbilden des Harzabgusses 7 benötigte Kosten reduziert werden.
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Neben
diesen Effekten, werden gleiche Effekte, wie die des ersten Ausführungsbeispiels,
erreicht.
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(Viertes Ausführungsbeispiel)
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Ein
viertes Ausführungsbeispiel
wird mit Bezug auf die 12 bis 14 beschrieben. 12 ist
eine Schnittansicht einer Spulenvorrichtung 1 des vierten
Ausführungsbeispiels.
Die Spulenvorrichtung 1 des vierten Ausführungsbeispiels
umfasst einen zentralen Kern 2, ein Kernverbindungselement 3,
einen äußeren Kern 4 und
eine Spule 8. In dem vierten Ausführungsbeispiel bilden der zentrale
Kern 2, das Kernverbindungselement 3 und der äußere Kern 4 einen
Kern.
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Der
zentrale Kern 2 umfasst einen Hauptkörper 20 und Flanschteile 21, 22.
Der Hauptkörper 20 ist
säulenförmig. Die
Flanschteile 21, 22 sind an beiden Enden des Hauptkörpers 20 in
einer axialen Richtung des Hauptkörpers 20 ausgebildet,
und erstrecken sich in einer radialen Richtung des Hauptkörpers 20.
Der zentrale Kern 2 besteht aus magnetischem Metall. Eisen,
magnetisches Stahlblech, rostfreier Edelstahl oder ein SMC können zum
Beispiel als das magnetische Metall, aus dem der zentrale Kern 2 ausgebildet
ist, angewendet werden.
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Die
Flanschteile 21, 22, die an dem zentralen Kern 2 bereitgestellt
sind, sind ausgebildet, um gleiche Formen wie die des ersten Ausführungsbeispiels aufzuweisen.
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Das
Kernverbindungselement 3 ist ein ringförmiges Element, das in ein Äußeres des
Flanschteils 21 des zentralen Kerns 2 eingeführt wird.
Das Kernverbindungselement 3 ist rechteckförmig an
einer Schnittoberfläche
in einer kreisförmigen
Richtung des Flanschteils 21. Eine innere kreisförmige Oberfläche des
Kernverbindungselements 3 überschneidet sich mit einer äußeren kreisförmigen Oberfläche des
Flanschteils 21. Das Kernverbindungselement 3 besteht
aus einem nichtmagnetischen Metall. Rostfreier Edelstahl, Aluminium
oder Kupfer können
zum Beispiel für
das nichtmagnetische Metall des Kernverbindungselements 3 angewendet
werden. Weiterhin können
nichtmagnetische Materialien, wie etwa Harzmaterialien (zum Beispiel
Nylon-6,6, Polyethylen
und Polypropylen) angewendet werden.
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Der äußere Kern 4 ist
ein zylindrisches Element, das in ein Äußeres des zentralen Kerns 2 eingeführt wird.
Der äußere Kern 4 weist
dieselbe Länge wie
der zentrale Kern 2 in dessen axialer Richtung auf. Ein
innerer Durchmesser des äußeren Kerns 4 stimmt
mit einem äußeren Durchmesser
des Kernverbindungselements 3 überein. Der äußere Kern 4 besteht
aus magnetischem Metall. Eisen, magnetisches Stahlblech, magnetischer
rostfreier Edelstahl oder ein SMC können zum Beispiel für das magnetische
Metall des äußeren Kerns 4 angewendet
werden. Obwohl sowohl der zentrale Kern 2 als auch der äußere Kern 4 aus
dem magnetischen Metall bestehen, können sie aus Metall bestehen,
dessen Eigenschaften die gleichen sind, oder sich unterscheiden.
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Die
Spulenvorrichtung 1 des vierten Ausführungsbeispiels besitzt einen
Aufnahmeraum 10, in dem die Spule 8 zwischen dem äußeren Kern 4 und dem
zentralen Kern 2 und dem Kernverbindungselement 3 aufgenommen
wird. Der Aufnahmeraum 10 ist ein ringförmiger Raum, der sich entlang
einer äußeren kreisförmigen
Oberfläche
des zentralen Kerns 2 erstreckt.
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Die
Spule 8 ist durch Wickeln eines bandähnlichen (plattenähnlichen)
leitfähigen
Drahtelements 80 in dessen Längsrichtung entlang einer kreisförmigen Richtung
des zentralen Kerns 2 ausgebildet.
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Das
leitfähige
Drahtelement 80 umfasst ein bandförmiges Basiselement 81 und
eine Vielzahl von leitfähigen
Drahtstäben 82.
Das Basiselement 81 besteht aus Isolierharz. Die Vielzahl
von leitfähigen Drahtstäben 82 ist
in dem Basiselement 81 integral mit dem Basiselement 81 bereitgestellt. 13 zeigt das
leitfähige
Drahtelement 80. 14 ist
eine Schnittansicht des leitfähigen
Drahtelements 80 entlang einer Linie XIV-XIV in 13.
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Das
Basiselement 81 besteht aus Harz, das in einer bandähnlichen
Weise ausgebildet ist, und elektrische Isoliereigenschaften aufweist.
Das Basiselement 81 ist zu einem solchen Ausmaß flexibel, das
es sich mindestens in seiner Längsrichtung
biegt. Polyester, Polyurethan, Polyamid, Polyethylen oder Fluor-Gummi
können
zum Beispiel als das Harz des Basiselements 81 angewendet
werden.
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Der
leitfähige
Drahtstab 82 ist kürzer
als die Länge
des Basiselements 81 in ihrer Längsrichtung, und besteht aus
Metall, wie etwa Kupfer. Der leitfähige Drahtstab 82 ist
innerhalb des Basiselements 81 in einer Längsrichtung
des Basiselements 81 angeordnet. Die Vielzahl von leitfähigen Drahtstäben 82 ist
parallel zueinander in dem Basiselement 81 angeordnet.
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Zwei
Verbindungsdrahtstäbe 83, 83 sind
entsprechend an beiden Enden des leitfähigen Drahtelements 80 in
seiner Längsrichtung
bereitgestellt. Die Verbindungsdrahtstäbe 83, 83 erstrecken
sich in einer Breitenrichtung des Basiselements 81 und
ragen von einem Ende des Basiselements 81 in seiner Breitenrichtung
heraus. Die zwei Verbindungsdrahtstäbe 83, 83 ragen
von der gleichen Endseite des Basiselements 81 in seiner
Breitenrichtung heraus. Gleich den leitfähigen Drahtstäben 82,
ist der Verbindungsdrahtstab 83 innerhalb des Basiselements 81 angeordnet.
Jedes Ende der Vielzahl von leitfähigen Drahtstäben 82 ist
mit dem Verbindungsdrahtstab 83 innerhalb des Basiselements 81 verbunden.
Das heißt,
dass die Vielzahl von leitfähigen
Drahtstäben 82 parallel
elektrisch zwischen dem Paar von Verbindungsdrahtstäben 83, 83 verbunden
ist. In dem leitfähigen
Drahtelement 80 hält
das Basiselement 81 nicht nur. die leitfähigen Drahtstäbe 82,
sondern dient als eine Isolierbeschichtung, die eine elektrische
Isolierung des leitfähigen
Drahtstabs 82 von dem Äußeren schützt, wenn
die Spule 8 ausgebildet wird. In dem vierten Ausführungsbeispiel
ist der leitfähige Drahtstab 82 (leitfähiger Draht)
in der Isolierbeschichtung integriert.
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In
dem vierten Ausführungsbeispiel
ist die Vielzahl von leitfähigen
Drahtstäben 82 in
einer Ebene angeordnet. Wie jedoch in 15 gezeigt,
kann die Vielzahl von leitfähigen
Drahtstäben 82 in
einer Dickerichtung des Basiselements 81 sowie in der Breitenrichtung
des Basiselements 81 angeordnet sein.
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(Produktionsverfahren)
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Die
Spulenvorrichtung 1 des vierten Ausführungsbeispiels kann zum Beispiel
durch das folgende Verfahren produziert werden.
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Zunächst wird
der zentrale Kern 2 produziert. Der zentrale Kern 2 kann
durch ein herkömmliches Verfahren
produziert werden.
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Anschließend wird
die Spule 8 durch Wickeln des leitfähigen Drahtelements 80,
das zuvor produziert wurde, um eine äußere kreisförmige Oberfläche des
Hauptkörpers
des zentralen Kerns 2 in einer Vielzahl von Schichten ausgebildet.
Demzufolge weist die Spule 8 eine Struktur auf, in der
die Vielzahl von Schichten des leitfähigen Drahtelements 80 in
einer radialen Richtung des zentralen Kerns 2 gestapelt
ist. In der Spule 8 ragt der Verbindungsdrahtstab 83 des leitfähigen Drahtelements 80 von
einer Seite (obere Seite in 12) des
Hauptkörpers 20 in
seiner radialen Richtung heraus.
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Anschließend wird
das Kernverbindungselement 3 in ein Äußeres eines Flanschteils 21 des
zentralen Kerns 20 eingeführt, und der äußere Kern 4 wird
in ein Äußeres von
diesen eingeführt.
Demzufolge wird die Spule 8 in dem Aufnahmeraum 10 angeordnet.
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Anhand
der vorstehenden Prozedur kann die Spulenvorrichtung 1 des
vierten Ausführungsbeispiels
produziert werden.
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In
der Spulenvorrichtung 1 des vierten Ausführungsbeispiels
ist die Spule 8 durch Wickeln des leitfähigen Drahtelements 80,
worin der leitfähige Drahtstab 82 innerhalb
des Basiselements 81 eine elektrische Isolierung besitzt,
direkt um den zentralen Kern 2 ausgebildet. Dies wendet
nicht die herkömmliche
Struktur an, bei der leitfähige
Drähte
um das Spulenstützelement,
wie etwa ein Spulenkörper,
gewickelt werden. Das heißt,
dass der leitfähige
Drahtstab 82 um einen Raum für das Spulenstützelement gewickelt
werden kann, der für
die herkömmliche Struktur
notwendig ist. Demzufolge steigt eine Rate (Drahtbelegungsrate),
die die Spule 8 in der Spulenvorrichtung 1 einnimmt.
Da die Drahtbelegungsrate zunimmt, kann eine gewünschte Leistungsfähigkeit durch
Verwenden der miniaturisierten Spulenvorrichtung erreicht werden.
Die Spulenvorrichtung 1 des vierten Ausführungsbeispiels
kann miniaturisiert werden, wobei ihre Leistungsfähigkeit
beibehalten wird, ohne das Spulenstützelement aufzuweisen.
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Ebenso
verhindert das Basiselement 81 des leitfähigen Drahtelements 80 der
Spulenvorrichtung 1 des vierten Ausführungsbeispiels einen Kurzschluss,
der durch den leitfähigen
Drahtstab 82 durch Reiben während des Wickelns verursacht
wird, und erhält
Isoliereigenschaften zwischen der Spule 8 und dem zentralen
Kern 2.
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Darüber hinaus
wendet die Spulenvorrichtung 1 des vierten Ausführungsbeispiels
eine Struktur an, bei der die Spule 8 durch Wickeln des
leitfähigen
Drahtelements 80 gebildet wird. Als eine Folge ist es nicht
notwendig, Führungsrillen
an dem zentralen Kern 2 auszubilden, zum Beispiel sodass
die Spule 8 einfach ausgebildet werden kann.
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(Fünftes Ausführungsbeispiel)
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Eine
Spulenvorrichtung 1 eines fünften Ausführungsbeispiels ist gleich
der Spulenvorrichtung 1 des vierten Ausführungsbeispiels,
außer
dass ein leitfähiges
Drahtelement 80, das eine Spule 8 bildet, sich
von dem des vierten Ausführungsbeispiels
unterscheidet. 16 zeigt einen Aufbau der Spulenvorrichtung 1 des
fünften
Ausführungsbeispiels.
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Das
leitfähige
Drahtelement 80 des fünften Ausführungsbeispiels
umfasst ein bandähnliches
Basiselement 81 und eine Vielzahl von leitfähigen Drahtstäben 82.
Das Basiselement 81 besteht aus isolierendem Harz. Die
Vielzahl von leitfähigen
Drahtstäben 82 ist
in dem Basiselement 81 integral mit dem Basiselement 81 bereitgestellt. 17 zeigt
das leitfähige
Drahtelement 80. 18 ist
eine Schnittansicht des leitfähigen
Drahtelements 80 entlang einer Linie XVIII-XVIII in 17.
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Das
Basiselement 81 besteht aus isolierendem Harz, der in einer
bandähnlichen
Weise ausgebildet ist. Eine Länge
des Basiselements 81 in seiner Längsrichtung ist die gleiche
wie die des Hauptkörpers 20 eines
zentralen Kerns 2 in seiner Kreisumfangsrichtung. Das Basiselement 81 ist
bis zu solch einem Ausmaß flexibel,
dass es sich mindestens in seiner Längsrichtung biegt. Polyester,
Polyurethan, Polyamid, Polyethylen oder Fluor-Gummi können zum
Beispiel als das Harz des Basiselements 81 angewendet werden.
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Der
leitfähige
Drahtstab 82 ist kürzer
als eine Länge
des Basiselements 81 in seiner Längsrichtung, und besteht aus
Metall, wie etwa Kupfer. Der leitfähige Drahtstab 82 ist
angeordnet, im Vergleich zu einer Längsrichtung des Basiselements 81 innerhalb
des Basiselements 81 abgeschrägt zu sein. Die Vielzahl von
leitfähigen
Drahtstäben 82 ist
so angeordnet, dass beide Enden des leitfähigen Drahtstabs 82 mit
beiden Enden des Basiselements 81 in seiner Längsrichtung übereinstimmen.
Unter der Vielzahl von leitfähigen
Drahtstäben 82 ist
ein leitfähiges Drahtelement 821 angeordnet,
das an einer Endseite des Basiselements 81 in seiner Breitenrichtung
positioniert ist, das über
ein weiteres leitfähiges
Drahtelement 820 oberhalb des leitfähigen Drahtelements 820 in
einer Dickerichtung des Basiselements 81 verläuft.
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Der
leitfähige
Drahtstab 82 ist so angeordnet, dass wenn beide Enden des
leitfähigen
Drahtelements 80 in seiner Längsrichtung in Kontakt miteinander
gebracht werden, ein Ende des leitfähigen Drahtstabs 82 das
andere Ende eines weiteren leitfähigen
Drahtstabs 82 kontaktiert. Das heißt, dass wenn beide Enden des
leitfähigen
Drahtelements 80 in seiner Längsrichtung in Kontakt miteinander
gebracht werden, die Vielzahl von leitfähigen Drahtstäben 82 miteinander
elektrisch in Serie verbunden sind.
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Das
leitfähige
Drahtelement 821 und ein leitfähiges Drahtelement 822 sind
die leitfähigen
Drahtstäbe 82,
die nicht mit den anderen leitfähigen
Drahtstäben 82 unter
der Vielzahl von leitfähigen
Drahtstäben 82 verbunden
sind, wenn beide Enden des leitfähigen
Drahtelements 80 in seiner Längsrichtung miteinander in
Kontakt gebracht werden. Die Enden des leitfähigen Drahtelements 821 und
des leitfähigen Drahtelements 822,
die an einer Endseite des Basiselements 81 in seiner Breitenrichtung
positioniert sind, sind elektrisch verbunden, um die Drahtstäbe 83 entsprechend
zu verbinden. Zwei Verbindungsdrahtstäbe 83 ragen von der
gleichen Endseite des Basiselements 81 in seiner Breitenrichtung
heraus. Die Verbindungsdrahtstäbe 83 sind
innerhalb des Basiselements 81 gleich den leitfähigen Drahtstäben 82 angeordnet.
In dem leitfähigen
Drahtelement 80 hält
das Basiselement 81 nicht nur die leitfähigen Drahtstäbe 82,
sondern dient als eine dielektrische Schicht, wenn die Spule 8 ausgebildet
wird. Das heißt,
dass in dem fünften
Ausführungsbeispiel
der leitfähige
Drahtstab 82 (leitfähige
Draht) in der Isolierbeschichtung integriert ist.
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In
dem leitfähigen
Drahtelement 80 des fünften
Ausführungsbeispiels
ist die Vielzahl von leitfähigen
Drahtstäben 82 an
einer im Wesentlichen ebenen Oberfläche angeordnet. Nach Wickeln
des leitfähigen
Drahtelements 80 um eine äußere kreisförmige Oberfläche des
zentralen Kerns 2 kann ein weiteres leitfähiges Drahtelement 80 um
die äußere kreisförmige Oberfläche gewickelt
werden, um die das leitfähige
Drahtelement 80 gewickelt ist. Als eine Folge kann die
Spule 8, in der die Anzahl von Wicklungen des leitfähigen Drahtes
hoch ist, ausgebildet werden.
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Des
Weiteren ist in dem leitfähigen
Drahtelement 80 die Vielzahl von leitfähigen Drahtstäben 82 in
einer Ebene angeordnet. Wie jedoch in 19 gezeigt,
kann die Vielzahl von leitfähigen
Drahtstäben 82 in
einer Dickerichtung des Basiselements 81 sowie in der Breitenrichtung
des Basiselements 81 angeordnet sein. In einem in 19 gezeigten
Aufbau ist ebenso jedes der leitfähigen Drahtstäbe 82 des leitfähigen Drahtelements 80 so
angeordnet, dass wenn beide Enden des Basiselements 81 in
seiner Längsrichtung
in Kontakt miteinander gebracht werden, ein Ende des leitfähigen Drahtstabs 82 das
andere Ende des anderen leitfähigen
Drahtstabs 82 (benachbart angeordneter leitfähiger Drahtstab)
kontaktieren kann.
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(Produktionsverfahren)
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Die
Spulenvorrichtung 1 des fünften Ausführungsbeispiels kann zum Beispiel
durch das folgende Verfahren hergestellt werden.
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Zunächst wird
der zentrale Kern 2 produziert. Der zentrale Kern 2 kann
mit einem herkömmlichen Verfahren
produziert werden.
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Anschließend wird
die Spule 8 durch Wickeln des leitfähigen Drahtelements 80,
das zuvor hergestellt wurde, um eine äußere kreisförmige Oberfläche des
Hauptkörpers 20 des
zentralen Kerns 2 ausgebildet, und beide Enden des leitfähigen Drahtelements 80 werden
in seiner Längsrichtung
in Kontakt miteinander gebracht. Als eine Folge ragen die Verbindungsdrahtstäbe 83 des
leitfähigen
Drahtelements 80 von einer Seite (Oberseite in 16)
des Hauptkörpers 20 in
seiner axialen Richtung heraus.
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Anschließend wird
das Kernverbindungselement 3 in ein Äußeres eines Flanschteils 21 des
zentralen Kerns eingeführt,
und der äußere Kern 4 wird in
ein Äußeres von
diesen eingeführt.
Demzufolge wird die Spule 8 in dem Aufnahmeraum 10 platziert.
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Anhand
der vorstehenden Prozedur kann die Spulenvorrichtung 1 des
fünften
Ausführungsbeispiels
produziert werden.
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In
der Spulenvorrichtung 1 des fünften Ausführungsbeispiels ist die Spule 8 durch
Wickeln des leitfähigen
Drahtelements 80, dessen leitfähiger Drahtstab 82 sich
innerhalb des Basiselements 81 befindet, und eine elektrische
Isolierung besitzt, direkt um den zentralen Kern 2 ausgebildet.
Es wird nicht der herkömmliche
Aufbau angewendet, bei dem die leitfähigen Drähte um das Spulenstützelement, wie
etwa ein Spulengehäuse,
gewickelt werden. Das heißt,
dass der leitfähige
Drahtstab 32 um einen Raum für das Spulenstützelement
gewickelt werden kann, der bei dem herkömmlichen Aufbau notwendig ist.
Demzufolge erhöht
sich eine Rate (Drahtbelegungsrate), die die Spule 8 in
der Spulenvorrichtung 1 einnimmt. Da die Drahtbelegungsrate
ansteigt, kann eine gewünschte
Leistungsfähigkeit
durch Verwenden der miniaturisierten Spulenvorrichtung erreicht
werden. Die Spulenvorrichtung 1 des fünften Ausführungsbeispiels kann miniaturisiert
werden, wobei ihre Leistungsfähigkeit
beibehalten wird, ohne das Spulenstützelement aufzuweisen.
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Ebenso
verhindert das Basiselement 81 des leitfähigen Drahtelements 80 in
der Spulenvorrichtung 1 des fünften Ausführungsbeispiels einen Kurzschluss,
der durch Reiben des leitfähigen
Drahtstabs 82 während
des Wickelns verursacht wird, und erreicht Isoliereigenschaften
zwischen der Spule 8 und dem zentralen Kern 2.
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Darüber hinaus
wendet die Spulenvorrichtung 1 des fünften Ausführungsbeispiels einen Aufbau
an, bei dem die Spule 8 durch Wickeln des leitfähigen Drahtelements 80 ausgebildet
wird. Als eine Folge müssen
keine Führungskerben
an dem zentralen Kern 2 ausgebildet sein, zum Beispiel,
sodass die Spule einfach ausgebildet werden kann.
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Zusätzlich wird
in der Spulenvorrichtung 1 des fünften Ausführungsbeispiels die Spule 8,
in der die Vielzahl von leitfähigen
Drahtstäben 82 in
dem leitfähigen
Drahtelement 80 in Serie verbunden sind, ausgebildet. Als
eine Folge kann eine gewünschte Leistungsfähigkeit
erreicht werden, wobei ein schwacher elektrischer Strom verwendet
wird, als im Vergleich zu einem Fall, in dem die Vielzahl von leitfähigen Drahtstäben 82 parallel
verbunden sind.
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Die
Spulenvorrichtung der gegenwärtigen Erfindung
ist nicht nur auf die vorstehenden Ausführungsbeispiele beschränkt. Die
Spulenvorrichtung kann miniaturisiert werden, wobei ihre Leistungsfähigkeit
beibehalten wird. Darüber
hinaus weist die dielektrische Schicht eine hohe Härte, einen
niedrigen Reibungskoeffizienten, einen hohen Verschleißwiderstand
und elektrische Isoliereigenschaften auf, und ist fest mit dem zentralen
Kern verbunden. Daher ist die Spulenvorrichtung insbesondere vorteilhaft, wenn
diese für
ein Treibstoffeinspritzventil verwendet wird, das in einem breiten
Temperaturbereich verwendet wird. Zusätzlich Vorteile und Modifikationen sind
dem Fachmann ersichtlich. Die Erfindung ist in ihrem weiteren Sinn
nicht auf die gezeigten und beschriebenen spezifischen Details,
die repräsentative Vorrichtung
und die veranschaulichenden Beispiele beschränkt.
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Eine
Spulenvorrichtung umfasst eine Spule (5, 8) und
einen Kern (2). Die Spule (5, 8) ist
aus einem gewickelten leitfähigen
Draht (50, 82) ausgebildet. Der Kern (2)
besteht aus einem magnetischen Material, und ist radial nach innen
gerichtet der Spule (5, 8) angeordnet. Der Kern
(2) weist einen Aufnahmebereich (10) auf, der
die Spule (5, 8) aufnimmt, und eine äußere Oberfläche besitzt,
die den leitfähigen
Draht (50, 82) kontaktiert. Die äußere Oberfläche des
Aufnahmebereichs (10) besitzt eine dielektrische Beschichtung
(6, 81), die durch Anfügen eines dielektrischen Materials
an der Kontaktoberfläche
des Aufnahmebereichs (10) ausgebildet ist. Ein Einspritzventil
umfasst die Spulenvorrichtung.