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Hintergrund der Erfindung
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Bereich der Erfindung
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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Kassette für einen Drucker, der Tinte,
die auf ein Tintenblatt aufgebracht wird, auf ein Aufzeichnungsblatt
unter Verwendung eines Thermokopfs zum Drucken überträgt.
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Beschreibung
des zugehörigen
Stands der Technik
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Typischerweise
können
Drucker als Ausgabevorrichtungen für Computer und für digitale
Abbildungen als Thermeübertragungsdrucker,
Tintenstrahldrucker, Laserdrucker usw. entsprechend dem Druckverfahren
klassifiziert werden. Thermoübertragungsdrucker
verwenden ein Tintenblatt und ein Aufzeichnungsblatt, um Abbildungen
an gepunkteten Linien an dem Aufzeichnungsblatt durch wahlweises Antreiben
einer Vielzahl von Heizelementen zu drucken, die in einer Hauptabtastrichtung
ausgerichtet sind, während
sie das Tintenblatt und das Aufzeichnungsblatt in eine Nebenabtastrichtung
fördern.
In den vergangenen Jahren waren Thermoübertragungsdrucker als Abbildungseingabevorrichtungen mit
der Entwicklung von digitalen Kameras, digitalen Videokameras, Scannern
und dergleichen populär. Thermoübertragungsdrucker
sind geeignet zum Drucken von Abbildungsinformationen, die durch
eine Bildaufnahmevorrichtung aufgenommen wird, wie z.B. eine Digitalkamera
oder eine digitale Videokamera, die stehende Abbildungen aufzeichnet,
unter Einsatz eines Computers oder eines Aufzeichnungsmediums.
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Tintenstrahldrucker
verwenden das binäre Drucken,
nämlich
ob Punkte ausgebildet werden oder nicht. Kleine Punkte werden an
einem Aufzeichnungsblatt ausgebildet und eine erkennbare Auflösung und
Gradation werden durch eine Fehlerdiffusion oder durch andere Verfahren
bereitgestellt. Dagegen steuern Thermoübertragungsdrucker einfach
einen Heizungswert für
jedes Pixel. Demgemäß kann jedes
Pixel eine breite Gradation haben. Somit sind Thermoübertragungsdrucker
vorteilhaft bei der Erzeugung von gleichmäßigen und hochqualitativen Abbildungen
im Vergleich mit anderen Druckern, wie z.B. Tintenstrahldruckern.
Da zusätzlich
die Leistungsfähigkeit
von Thermoköpfen
und die Charakteristiken der Aufzeichnungsblätter hervorragend sind, können Thermoübertragungsdruckerabbildungen
mit einer Endbearbeitungsqualität
drucken, die so hoch wie diejenige von Bildern ist, die mit Silbersalzkameras
erhalten wird. Daher waren Thermoübertragungsdrucker insbesondere
als Drucker zum Erhalten natürlicher
Abbildungen parallel zu der Entwicklung der Digitalkameras mit vergangenen
Jahren populär.
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Es
gibt ebenso ein System, das das Drucken von Abbildungsinformationen,
die durch eine Abbildungsaufnahmevorrichtung aufgenommen wird, durch
direkte Kommunikation eines Thermoübertragungsdruckers mit einer
Abbildungsaufnahmevorrichtung ohne die Verwendung eines Computers
oder eines Aufzeichnungsmediums gestattet. Ein derartiges System
gestattet, dass die Abbildungsaufnahmevorrichtung Parameter für das Drucken
einstellt, und daher ist es möglich,
die Abbildungsinformation einfach zu drucken, wobei dadurch der Thermoübertragungsdrucker
noch attraktiver für
die Anwender gemacht wird.
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Bei
einem Thermoübertragungsverfahren wird
eine Vielzahl von Farben der Tinte wiederholt auf ein Aufzeichnungsblatt
im Fall eines Vollfarbdruckens übertragen.
Typische Konfigurationen des Vollfarbdrucks werden nachstehend beschrieben.
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Eine
erste beispielhafte Konfiguration eines Thermoübertragungsdruckers nach dem
Stand der Technik ist in den 32A und 32B gezeigt. Wie in 32A gezeigt ist, wird das
oberste Aufzeichnungsblatt, das in eine Aufzeichnungsblattkassette 107 gesetzt
wird, getrennt und durch eine Blattförderwalze 108 und
eine Trenneinheit 109 gefördert und zu einer Position
zwischen einem Thermokopf 104 und einer Druckwalze 105 befördert. Ein
Druckbetrieb beginnt mit dem Aufwickeln des Aufzeichnungsblatts
P um die Druckwalze 105. Dann werden ein Tintenblatt 106 und
das Aufzeichnungsblatt P durch den Thermokopf 104 und die
Druckwalze 105 gepresst. Die Druckwalze 105 hat
einen Außendurchmesser,
der vergleichsweise größer als
die Gesamtlänge
des Aufzeichnungsblatts P ist. Der Thermokopf 104 erzeugt
Wärme zum Übertragen
von Tinte, die auf das Tintenblatt 106 aufgebracht wird,
auf das Aufzeichnungsblatt P, während
die Druckwalze 105 gedreht wird. Wie in 32B gezeigt ist, wird zum Drucken der
nächsten
Farbe, nachdem die erste Farbe gedruckt ist, der Druck des Thermokopfs 104 aufgehoben,
wird die Druckwalze 105 gedreht, um das Aufzeichnungsblatt
P auf eine Druckstartposition zu befördern, und werden die übrigen Farben
auf die gleiche Weise wie die erste Farbe gedruckt. Ein Vollfarbdrucken
wird mit den Farben Gelb, Magenta und Zyan durchgeführt.
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Eine
zweite beispielhafte Konfiguration eines Thermoübertragungsdruckers nach dem
Stand der Technik ist in den 33A und 33B gezeigt. Wie in 33A gezeigt ist, wird das
oberste Aufzeichnungsblatt, das in eine Kassette 201 gesetzt
ist, getrennt und durch eine Blattförderwalze 202 und
eine Trenneinheit 203 gefördert und auf eine Position
zwischen einem Thermokopf 204 und einer Druckwalze 205 befördert. Ein
Druckbetrieb startet mit dem Pressen eines Tintenblatts 206 und
des Druckblatts P durch den Thermokopf 204 und die Druckwalze 205. Dann
erzeugt der Thermokopf 204 Wärme, um Tinte, die auf das
Tintenblatt 206 aufgebracht wird, auf das Aufzeichnungsblatt
P zu übertragen,
während
ein Paar Walzen, die stromabwärts
in eine Richtung angeordnet sind, insbesondere eine Rollwalze 207 und eine
Klemmwalze 208 das Aufzeichnungsblatt P befördern. Wie
in 33B gezeigt ist,
wird die nächste Farbe
gedruckt, nachdem die erste Farbe gedruckt ist, der Druck des Thermokopfs 204 wird
gelöst,
die Rollwalze 207 und die Klemmwalze 208 werden
in die Rückwärtsrichtung
zu der Druckrichtung zum Rückführen des
Aufzeichnungsblatts P auf die Druckstartposition gedreht und die übrigen Farben werden
auf die gleiche Weise wie die erste Farbe gedruckt. Ein Vollfarbdrucken
wird mit den Farben Gelb, Magenta und Zyan durchgeführt.
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In
jedem der in den 32A, 32B, 33A und 33B gezeigten
Beispiele sind die Aufzeichnungsblätter und Tintenblätter in
der Blattkassette Verbrauchsstoffe und ist es erforderlich, dass
sie ersetzt oder zugeführt
werden, wenn sie verbraucht sind. Im Allgemeinen wird ein Tintenblatt
für einen
Anwender in der Form einer Kartusche bereitgestellt, bei dem beide Enden
des Tintenblatts um zwei Spindeln gewickelt sind, und werden solche
Spindeln mit dem Tintenblatt in einem Rahmen untergebracht (110 in 32A oder 210 in 33A). Die Kartusche hat
einen Raum 110A in 32A oder
einen Raum 201a in 33A. Wenn
die Kartusche eingesetzt wird, wird die Kartusche geführt und
am Ort montiert, so dass der Thermokopf 104 oder 204,
der in einem Hauptkörper
vorgesehen ist, in dem Raum 110a oder 201a untergebracht
wird.
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Die
beiden vorstehend beschriebenen Beispiele sind typische Druckverfahren.
Das erste Beispiel weist das Problem auf, dass die Abmessung des
Druckers vergrößert ist,
da eine Druckwalze mit einem Außendurchmesser,
der vergleichsweise größer als
die gesamte Länge
des Aufzeichnungsblatts P ist, notwendig ist, und ein Problem dahingehend, dass
die Konfiguration des Druckers kompliziert ist, da der Drucker einen
Mechanismus erfordert (in den 32A und 32B nicht gezeigt), der ein
Aufzeichnungsblatt um die Druckwalze wickelt und das Aufzeichnungsblatt
hält. Unterdessen
hat das erste Beispiel den Vorteil einer Verringerung der Druckzeit,
da eine Druckstartposition für
die zweite Farbe direkt hinter einer Druckendposition der ersten
Farbe vorgesehen ist, und somit ist die Zeit, die zum Zurückführen des
Aufzeichnungsblatts wie in dem zweiten Beispiel erforderlich ist,
nicht notwendig. Dagegen hat das zweite Beispiel ein Problem dahingehend, dass
die Druckzeit erhöht
ist, aber hat einen Vorteil einer Verkleinerung und Vereinfachung
des Druckers.
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Der
vorstehend erwähnte
Thermoübertragungsdrucker
verwendet als Aufzeichnungsblatt ein spezielles Blatt für ein Thermoübertragungsdrucken mit
einer Fläche,
die gestattet, dass Tinte einfach auf diese überführt wird, um ein feines Drucken
zu verwirklichen. Daher ist ein eingerichtetes Erzeugnis von 50
Aufzeichnungsblättern
mit einer Tintenkartusche, die ein Tintenblatt für die 50 Aufzeichnungsblätter aufnimmt,
kommerziell verfügbar.
Der Anwender packt die Aufzeichnungsblätter und die Tintenkartusche
des gelieferten eingerichteten Erzeugnisses aus und bringt die Tintenkartusche
auf den Hauptkörper
auf, während
er die Aufzeichnungsblätter
auf die Blattkassette aufbringt, wenn er den Drucker verwendet.
Das ist arbeitsintensiv.
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In
dem Fall eines Thermoübertragungsdruckers
kann das Tintenblatt effektiv verwendet werden, wenn das Tintenblatt
vorbereitet wird, so dass es Abmessungen gemäß der Abmessung des Aufzeichnungsblatts
hat, wie in 34 gezeigt
ist. Beispielsweise wird kommerziell ein eingerichtetes Produkt
von Aufzeichnungsblättern
der Größe A6 mit
einer Tintenkartusche, die Tintenblätter mit der Größe A6 aufnehmen,
und ein eingerichtetes Produkt von Aufzeichnungsblättern der
Größe A7 mit
einer Tintenkartusche bereitgestellt, die ein Tintenblatt der Größe A7 aufnimmt.
Der Anwender kann. ein eingerichtetes Produkt gemäß dem Zweck
beziehen. Zum Durchführen
eines Druckens der Größe A7 nach
dem Drucken der Größe A6 werden
die Aufzeichnungsblätter
der Größe A6 ebenso
wie die Tintenkartusche entfernt, die das Tintenblatt für die Größe A6 aufnimmt,
und werden die Aufzeichnungsblätter
A7 ebenso wie die Tintenkartusche montiert, die das Tintenblatt
der Größe A7 aufnimmt.
Zu diesem Zeitpunkt müssen
die entfernten Aufzeichnungsblätter
der Größe A6 und
die entfernte Tintenkartusche, die das Tintenblatt für die Größe A6 aufnimmt,
gelagert werden, bis sie erneut verwendet werden. Da daher die Tintenkartusche
und die Aufzeichnungsblätter
getrennt bereitgestellt werden und die Aufzeichnungsblätter und
die Tintenkartusche nicht Staub oder direktem Sonnenlicht ausgesetzt
werden sollten, müssen
sie in Lagertaschen oder Ähnlichem
gelagert werden. Das ist ebenso arbeitsintensiv.
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Im
Hinblick auf diese Probleme ist eine Kartusche vorgesehen, bei der
ein Tintenblatt und Aufzeichnungsblätter zusammen integriert und
bereitgestellt werden, wie in den japanischen Patentoffenlegungsschriften
Nr. 2-81660 und 2000-108442 offenbart ist.
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Wie
in der japanischen Patentoffenlegungsschrift Nr. 2-81660 offenbart ist,
sind die Tintenkartusche und eine Blattkassette integriert. Jedoch
kann ein Druckbetrieb nicht durchgeführt werden, während das
Tintenblatt in der Kartusche untergebracht ist. Zum Durchführen des
Druckbetriebs ist ein Mechanismus notwendig, der das Tintenblatt
aus der Kartusche zieht und das Tintenblatt auf eine Druckposition bringt.
Die Komplexität
des Druckers kann somit erhöht
werden und es kann sich eine Verringerung der Zuverlässigkeit
aufgrund dieses Mechanismus ergeben. Das Problem der in der japanischen
Patentoffenlegungsschrift Nr. 2-81660 offenbarten Konfiguration
wird durch eine Konfiguration bewältigt, die in der japanischen
Patentoffenlegungsschrift Nr. 2000-108442 offenbart ist. Diese Konfiguration
führt einen
Druckbetrieb durch, ohne dass ein Tintenblatt auf eine Druckposition
gebracht werden muss, nachdem die integrierte Kartusche montiert
ist. Daher wird der Anwender nicht mit schwieriger Arbeit der getrennten
Zufuhr des Tintenblatts und der Aufzeichnungsblätter oder dem getrennten Lagern
des Tintenblatts und der Aufzeichnungsblätter konfrontiert, die entfernt
werden, wenn Aufzeichnungsblätter
mit verschiedenen Abmessungen zugeführt werden. Wenn jedoch ein
Fotodrucken der primäre
Zweck ist, hat ein zu verwendendes Blatt eine vorbestimmte Dicke
zum Sicherstellen einer Haltbarkeitseigenschaft, einer Dauerhaftigkeit
und Druckqualität.
Wenn aufgrund dessen ein Blatt stark gebogen wird oder Ähnliches
bei der Beförderung
zum Drucken, kann eine Druckfläche
desselben beschädigt
oder verknickt werden. Zusätzlich
wird beispielsweise ein derartiges dickes Aufzeichnungsblatt aus
der Kassette durch Trennen mit Klauen getrennt und kann das Blatt
nicht zuverlässig
getrennt werden, wenn ein ausreichender Raum zum Biegen des Aufzeichnungsblatts
nicht vorgesehen ist. In der japanischen Patentoffenlegungsschrift
Dr. 2000-108442 wird ein Beförderungspfad
des Blatts mit einer Kassette ausgebildet. Das äußere der Kassette hat einen
gekrümmten
Abschnitt mit einem vergleichsweise großen Radios, so dass das Blatt
nicht stark gebogen wird, um eine Beschädigung des Blatts zu verhindern
und die Zuverlässigkeit
der Beförderung
des Blatts zu verbessern. Jedoch wird das Innere des gekrümmten Abschnitts der
Kassette zum Bereitstellen des Beförderungspfads nicht eingesetzt.
Zusätzlich
ist eine gewisse Dicke der Kassette zum Bereitstellen eines sanft
gebogenen Beförderungspfads
notwendig und ist daher die Verkleinerung begrenzt. Demgemäß erfordert
die Aufnahme der Aufzeichnungsblätter
einen Raum, der größer als
derjenige ist, der für
das Tintenblatt notwendig ist, so dass daher die Vergrößerung des Hauptkörpers des
Druckers verursacht wird.
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Die
vorliegende Erfindung stellt eine integrierte Tinten- und Papierkassette
für einen
kompakten Drucker mit einer guten Anwendbarkeit zur Verfügung, die
diese Probleme bewältigen
kann.
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Typischerweise
werden beim Farbsublimationsdrucken, das ein Thermoübertragungsdruckverfahren
ist, eine Druckwalze und ein Thermokopf zusammengepresst, wobei
ein Tintenblatt und ein Aufzeichnungsblatt dazwischen beim Drucken
zwischengelegt sind. Aufgrund dessen wird das Tintenblatt aufgenommen,
während
es beim Drucken stark gezogen wird. Da zu diesem Zeitpunkt die Tinten- und
Papierkassette teilweise in Kontakt mit dem Tintenblatt in der Nähe des Tintenblattbeförderungspfads
gelangt, kann die Kassette eine Spannung aufgrund des Tintenblatts
aufnehmen und gebogen oder verformt werden, wenn ihre Steifigkeit
unzureichend ist. Demgemäß kann die
Beförderung
des Tintenblatts unstabil werden.
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Aufgrund
von Produktionsbeschränkungen ist
die integrierte Tinten- und Papierkassette gewöhnlich aus zwei Einfassungen
mit einer für
ein Aufzeichnungsblattgehäuse
und einer für
ein Tintenblattgehäuse
oder mehr als zwei mit Einfassungen zusammengesetzt. Da jedoch die
Kassette eine Auswurffunktion für
das Aufzeichnungsblatt mit sich bringt, sind eine Vielzahl von Öffnungen
notwendig, die die Steifigkeit der Einfassung verschlechtern können. Ferner
werden bei Verfahrensschritten zwei Rahmen einfach gekoppelt, wenn
beispielsweise die Kupplung unter Verwendung unter Klauen und Löchern unter
Einsatz einer elastischen Verformung des Harzwerkstoffs vorgenommen
wird. Jedoch ist es schwierig, die erforderliche Steifigkeit der
gesamten Kassette aufrechtzuerhalten.
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Die
vorliegende Erfindung stellt eine integrierte Tinten- und Papierkassette
für einen
kompakten Drucker mit einer hohen Anwendbarkeit zur Verfügung. Ebenso
stellt die vorliegende Erfindung eine Kassette für einen Drucker zur Verfügung, die
eine Steifigkeit aufrechterhalten kann und eine Verformung aufgrund
einer Last beim Drucken vermeiden kann.
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Zusammenfassung
der Erfindung
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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich zumindest auf eines der vorstehend
erwähnten
Probleme.
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Gemäß einem
ersten Gesichtspunkt der vorliegenden Erfindung ist eine Kassette
für einen
Drucker vorgesehen, der Tinte, die auf ein Tintenblatt aufgebracht
wird, auf ein Aufzeichnungsblatt durch einen Thermokopf zum Aufzeichnen überträgt, wobei die
Kassette ein Aufzeichnungsblattgehäuse zum Aufnehmen von einem
oder mehreren Aufzeichnungsblättern,
eine Einfassung, die an einer Fläche des
Aufzeichnungsblattgehäuses
vorgesehen ist und ein erstes Tintenblattgehäuse und ein zweites Tintenblattgehäuse definiert,
wobei das erste Tintenblattgehäuse
eine erste Spindel aufnimmt, um die ein Tintenblatt gewickelt ist,
wobei das zweite Tintenblattgehäuse
eine zweite Spindel aufnimmt, die das Tintenblatt aufnimmt, das
aus dem ersten Tintenblattgehäuse
gezogen wird, wobei eine Öffnung
an dem Aufzeichnungsblattgehäuse
zwischen den ersten und zweiten Tintenblattgehäusen vorgesehen ist und eine Eingriffseinrichtung
zum Eingreifen eines Eingriffsabschnitts eines Druckers, wobei das
Aufzeichnungsblattgehäuse
entlang einer Achse der ersten Spindel relativ zu den ersten und
zweiten Tintenblattgehäusen
vorsteht, und die Eingriffseinrichtung an einer Fläche der
Einfassung vorgesehen ist, wobei die Fläche im Wesentlichen senkrecht
zu der Achse der ersten Spindel ist, wobei die Fläche an einer
Seite gelegen ist, an der das Aufzeichnungsblattgehäuse vorsteht.
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Gemäß einem
zweiten Gesichtspunkt der vorliegenden Erfindung ist eine Kassette
für einen Drucker
vorgesehen, der Tinte, die auf ein Tintenblatt aufgebracht wird,
auf ein Aufzeichnungsblatt durch einen Thermokopf zum Aufzeichnen überträgt, wobei die
Kassette eine Einfassung zum Aufnehmen von einem oder mehreren Aufzeichnungsblättern aufweist und
eine Öffnung,
erste und zweite Stützen,
aufweist, die an der Einfassung vorgesehen sind, wobei die erste
Stütze
eine erste Spindel stützt,
um die ein Tintenblatt gewickelt wird, wobei die zweite Spitze eine zweite
Spindel stützt,
die das Tintenblatt aufnimmt, das aus der ersten Spindel gezogen
wird, und Positioniereinheiten, die an den ersten und zweiten Stützen vorgesehen
sind, zum Eingreifen von entsprechenden Positionierabschnitten,
die an einem Drucker vorgesehen sind, wenn die Kassette an dem Drucker
montiert wird.
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Weitere
Merkmale der vorliegenden Erfindung werden aus der folgenden Beschreibung
der beispielhaften Ausführungsbeispiele
unter Bezugnahme der beigefügten
Zeichnungen erkennbar.
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Kurzbeschreibung
der Zeichnungen
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1 ist
eine perspektivische Ansicht, die eine integrierte Tinten- und Papierkassette
gemäß einem
Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung zeigt.
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2 ist
eine Querschnittsansicht, die die integrierte Tinten- und Papierkassette
zeigt.
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3 ist
eine Explosionsansicht der integrierten Tinten- und Papierkassette.
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4A und 4B sind
Ansichten, die das Verfahren zum Zusammenbauen der integrierten
Tinten- und Papierkassette zeigen.
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5 ist
eine Ansicht, die das Verfahren zum Zusammenbauen der integrierten
Tinten- und Papierkassette zeigt.
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6 ist
eine Ansicht, die das Verfahren zum Zusammenbauen der integrierten
Tinten- und Papierkassetten zeigt.
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7 ist
eine Ansicht, die einen Drucker zeigt, der die integrierte Tinten-
und Papierkassette verwendet.
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8 ist
eine Ansicht, die den Drucker zeigt, der die integrierte Tinten-
und Papierkassette verwendet.
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9 ist
eine Ansicht, die eine Thermokopfeinheit 45 des Druckers
zeigt, der die integrierte Tinten- und Papierkassette verwendet.
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10 ist
eine Querschnittsansicht, wobei ein Fotoreflektor 53 angebracht
ist.
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11 ist
eine Darstellung, die die Montage der Kassette 1 mit Bezug
auf die Thermokopfeinheit 45 zeigt.
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12 ist
eine Darstellung, die die Montage der Kassette 1 mit Bezug
auf die Thermokopfeinheit 45 zeigt.
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13 ist
eine Darstellung, die die Kassette 1, die vollständig an
einen Drucker 40 montiert ist, in Relation zu der Thermokopfeinheit 45 zeigt.
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14 ist
eine Darstellung, die die Kassette, die vollständig an den Drucker 40 montiert
ist, in Relation zu der Thermokopfeinheit 45 zeigt.
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15A bis 15C sind
Darstellungen, die drei Bauarten von integrierten Tinten- und Papierkassetten
zeigen, die jeweils Aufzeichnungsblätter mit verschiedenen Abmessungen
haben.
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16A und 16C sind
Darstellungen, die drei Bauarten von integrierten Tinten- und Papierkassetten
zeigen, die jeweils Aufzeichnungsblätter mit verschiedenen Abmessungen
haben.
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17 ist
eine Ansicht, die den Drucker 40 zeigt, an dem die Kassette 12 montiert
ist, wobei Aufzeichnungsblätter 13 und
ein Schutzblatt entfernt sind.
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18 ist
eine Querschnittsansicht, die eine Positionsbeziehung eines Vorspannelements 50,
der Kassette 1 und der Aufzeichnungsblätter 13 zeigt.
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19A bis 19C sind
Darstellungen, die eine Beziehung zwischen Trennklauen und den Aufzeichnungsblättern in
dem Fall zeigen, dass das Vorspannelement 50 eingesetzt
wird.
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20A und 20B sind
Darstellungen, die eine Beziehung zwischen Trennklauen und den Aufzeichnungsblättern in
dem Fall zeigen, in dem das Vorspannelement 50 nicht eingesetzt
wird.
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21 ist
eine Darstellung, die einen Betrieb des Druckers 40 zeigt.
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22 ist
eine Darstellung, die den Betrieb des Druckers 40 zeigt.
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23 ist
eine Darstellung, die den Betrieb des Druckers 40 zeigt.
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24 ist
eine Darstellung, die den Betrieb des Druckers 40 zeigt.
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25 ist
eine Darstellung, die den Betrieb des Druckers 40 zeigt.
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26 ist
eine Darstellung, die den Betrieb des Druckers 40 zeigt.
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27 ist
eine Darstellung, die den Betrieb des Druckers 40 zeigt.
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28A und 28B sind
Darstellungen, die ein Verfahren zum Erfassen der Anwesenheit der Aufzeichnungsblatts 30 zeigen.
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29 ist
eine Darstellung, die das Verfahren zum Erfassen der Anwesenheit
des Aufzeichnungsblatts 13 zeigt.
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30 ist
eine Darstellung, die die Beförderung
eines Tintenblatts 12 zeigt.
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31 ist
eine Darstellung, die die Beförderung
des Tintenblatts 12 zeigt.
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32A und 32B sind
Darstellungen, die einen ersten beispielhaften Aufbau eines Thermoübertragungsdruckers
nach dem Stand der Technik zeigen.
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33A und 33B sind
Darstellungen, die jeweils einen zweiten beispielhaften Aufbau eines Thermoübertragungsdruckers
nach dem Stand der Technik zeigen.
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34 ist
eine Abwicklungsansicht, die ein Druckblatt zeigt.
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Beschreibung der Ausführungsbeispiele
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Erstes Ausführungsbeispiel
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Eine
Konfiguration einer integrierten Tinten- und Papierkassette gemäß einem
Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung wird unter Bezugnahme auf die 1 und 2 beschrieben.
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1 ist
eine schematische Darstellung, die eine integrierte Tinten- und
Papierkassette gemäß dem Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung zeigt. Die Kassette weist eine obere
Einfassung 10 hauptsächlich
zum Aufnehmen der Aufzeichnungsblätter und eine untere Einfassung 11 zum
Aufnehmen eines Tintenblatts auf. Die untere Einfassung 11 definiert
ein Tintenblattgehäuse,
wenn es mit der oberen Einfassung 10 eingreift. Ein Zufuhreinheitsgehäuse 20 nimmt
ein Tintenblatt vor dem Drucken auf und ein Aufnehmereinheitsgehäuse 21 nimmt
ein Tintenblatt nach dem Drucken auf.
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Ein
Auswurfabschnitt 30 gestattet, dass die Aufzeichnungsblätter einzeln
ausgeworfen werden. Der Auswurfabschnitt 30 ist eine im
Wesentlichen rechteckige Öffnung
angrenzend an das Zufuhreinheitsgehäuse 20 und ist an
einem Ende des Aufzeichnungsblattgehäuses über die gesamte Länge der
Aufzeichnungsblätter
angeordnet. Trennklauen 31 und 32 zum einzelnen
Trennen der Aufzeichnungsblätter
sind an Ecken des Auswurfabschnitts 30 angeordnet. Die
oberen und unteren Einfassungen sind beispielsweise aus Kunststoff
durch Spritzgießen
hergestellt, was die Kosten verringert.
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2 ist
eine Querschnittsansicht mit Sicht in eine Richtung, die orthogonal
zu einer Richtung einer Achse zum Aufnehmen des Tintenblatts ist.
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Ein
Tintenblatt, das in 2 gezeigt ist, hat eine Streifenform.
Ein Ende des Tintenblatts 12 ist an einer ersten Spindel 12a angebracht
und das andere Ende ist an einer zweiten Spindel 12b zum
Zweck der Aufnahme angebracht, nämlich
durch Fügen
oder Ähnliches.
Ebenso ist das Tintenblatt 12a gewickelt. Das Tintenblatt 12 und
die ersten und zweiten Spindeln 12a und 12b sind
in den Tintenblattgehäusen untergebracht,
die zwischen den oberen und unteren Einfassungen 10 und 11 definiert
sind. Die erste Spindel 12a ist in dem Zufuhreinheitsgehäuse 20 untergebracht
und die zweite Spindel 12b ist in dem Aufnehmereinheitsgehäuse 21 untergebracht.
Die erste Spindel 12a wird durch zwei Endflächen des Zufuhreinheitsgehäuses 20 eines
Kassettengehäuses
gestützt,
die durch die oberen und unteren Einfassungen 10 und 11 definiert
werden. Die zweite Spindel 12b ist durch zwei Endflächen des
Aufnehmereinheitsgehäuses 21 der
Kassetteneinfassung gestützt.
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Aufzeichnungsblätter 13 werden
in einem Aufzeichnungsblattgehäuse 22 der
oberen Einfassung 10 untergebracht. Das Aufzeichnungsblattgehäuse 22 stapelt
die Anzahl von Aufzeichnungsblättern,
die unter Verwendung des Druckblatts 12 bedruckbar sind,
dass in den Tintenblattgehäusen
aufgenommen ist, und nimmt diese auf. Wenn beispielsweise ein Tintenblatt 12,
das fünfzig
Aufzeichnungsblätter 13 bedrucken
kann, enthalten ist, werden fünfzig
Aufzeichnungsblätter 13 untergebracht.
Gemäß dem Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung werden die Aufzeichnungsblätter 13 und
das Tintenblatt 12 zum gleichen Zeitpunkt aufgebraucht,
wenn fünfzig
Aufzeichnungsblätter 13 gedruckt
werden. Demgemäß ist es
vermeidbar, dass nur eines der Aufzeichnungsblätter 13 und das Tintenblatt 12 verbraucht
wird. Somit werden die Aufzeichnungsblätter 13 und das Tintenblatt 12 nicht getrennt
zugeführt oder
ausgetauscht. Da die Aufzeichnungsblätter und das Tintenblatt zum
gleichen Zeitpunkt aufgebraucht werden, kann ein Anwender die verwendete
Kassette 1 austauschen und wird daher der Austausch einfach.
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Eine
obere Öffnung 200 gestattet,
dass die Aufzeichnungsblätter 13 und
ein Schutzblatt 14 an das Aufzeichnungsblattgehäuse 22 gesetzt
werden. Zusätzlich
wird, wenn ein Druckbetrieb durchgeführt wird, Druck auf die Aufzeichnungsblätter 13 in
Richtung auf eine Blattförderwalze
(48 in 9) durch die obere Öffnung 200 aufgebracht.
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Das
Schutzblatt 14 verhindert, dass die Aufzeichnungsblätter 13 schmutzig
werden oder beschädigt
werden. Die Kontur des Schutzblatts 14 ist im Wesentlichen
die gleiche wie diejenige der Aufzeichnungsblätter 13. Das Schutzblatt 14 ist
in dem Aufzeichnungsblattgehäuse 22 untergebracht,
so dass es an der Oberseite der Aufzeichnungsblätter 13 gestapelt
ist. Wie in 2 gezeigt ist, ist ein Raum 33 zwischen
dem Tintenblatt 12 und den Aufzeichnungsblättern 13 definiert.
Der Raum 33 ist für
die Thermokopfeinheit 45 (später beschrieben) vorgesehen,
wenn die Kassette 1 an dem Drucker 40 montiert
wird. Eine Öffnung 34 ist
an der oberen Einfassung 10 zwischen dem Zufuhreinheitsgehäuse 20 und
dem Aufnehmereinheitsgehäuse 21 vorgesehen. Die Öffnung 34 erstreckt
sich über
die gesamte Länge
des Aufzeichnungsblattgehäuses 22 und
steht in Verbindung mit einer seitlichen Öffnung 34a, die an einer
seitlichen Fläche
der oberen Einfassung 10 vorgesehen ist, wie in 1 gezeigt
ist.
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In 1 ist
ein erstes Passloch 35 an einer Endfläche in die Kassetteneinsetzrichtung
der Einfassung vorgesehen, das das Tintenblattzufuhreinheitsgehäuse 20 bildet,
nämlich
an einer Fläche
in die Kassetteneinsetzrichtung der Kassetteneinfassung zum Stützen der
ersten Spindel 12a. Ein zweites Passloch 36 ist
an einer Endfläche
in die Kassetteneinsetzrichtung der Einfassung vorgesehen, die das
Aufnehmereinheitsgehäuse 21 bildet,
nämlich
an einer Fläche
in die Kassetteneinsetzrichtung der Kassetteneinfassung zum Stützen der
zweiten Spindel 12b. Die ersten und zweiten Passlöcher 35 und 36 sind
mit Passwellen 56 und 57 (später beschrieben) gepasst, die
an einem Hauptkörper
des Druckers 40 vorgesehen sind, wenn die Kassette 1 an dem
Drucker 40 montiert wird. Aufgrund dieser Fassung kann
eine Verformung der oberen und unteren Einfassungen 10 und 11 in
der Umgebung der Achse zum Aufnehmen des Tintenblatts 12 verhindert
werden, so dass das Tintenblatt 12 stabilisiert wird, wenn es
befördert
und aufgenommen wird.
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Ein
Kassettenidentifikationsvorsprung 37 hat gemäß der Bauart
der Kassette eine unterschiedliche Gestalt. Die Gestalt des Kassettenidentifikationsvorsprungs 37 variiert
entsprechend der Größe der Aufzeichnungsblätter oder
der Art des Tintenblatts 12. Der Hauptkörper des Druckers 40 identifiziert
die Kassette 1 zum Befördern
des Aufzeichnungsblatts 13 und zum Steuern des Druckens
gemäß der Größe der Aufzeichnungsblätter 13 oder
der Art des Tintenblatts 12.
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Die
Bauarten der Kassetten 1 werden unter Bezugnahme auf die 15A bis 15C sowie 16A bis 16C beschrieben.
Die 15A bis 15C sowie 16A bis 16C zeigen
drei Bauarten von Kassetten 1, die hinsichtlich der Größe der Aufzeichnungsblätter 13 variiert
sind, und zeigen diese insbesondere Kassetten 1 für Aufzeichnungsblätter 13 einer Postkartengröße, einer
L-Größe und einer
Kreditkartengröße in dieser
Reihenfolge. Die 16A bis 16C sind
Querschnittsansichten entlang dem Zufuhreinheitsgehäuse 20 mit
Sicht von dem Auswurfabschnitt 30. Wie in den 15A bis 15C sowie 16A bis 16C gezeigt
ist, hat das Aufzeichnungsblattgehäuse 22 der oberen
Einfassung 10 die gleiche Abmessung wie die Tintenblattgehäuse der
unteren Einfassung 11 in die Richtung, die senkrecht zu
der Achse zum Aufnehmen des Tintenblatts 12 ist. Die Abmessung
des Aufzeichnungsblattgehäuses 22 in
die Richtung der Achse zum Aufnehmen des Tintenblatts 12 variiert
in Abhängigkeit
der Größe der Aufzeichnungsblätter 13. Jedoch
ist die Abmessung der Tintenblattgehäuse in die Richtung der Achse
zum Aufnehmen des Tintenblatts 12 äquivalent ungeachtet der Größe der Aufzeichnungsblätter 13.
Zusätzlich
variiert, wie in den 16A bis 16C gezeigt
ist, die Breite des Tintenblatts 12 gemäß der Größe der Aufzeichnungsblätter 13,
aber ist die Länge
der Achse zum Aufnehmen des Tintenblatts 12 äquivalent
ungeachtet der Größe der Aufzeichnungsblätter 13.
Die vorstehend erwähnten
ersten und zweiten Passlöcher 35 und 36 sind
an den Endflächen
der Tintenblattgehäuse
angeordnet. Ebenso ist der Kassettenidentifikationsvorsprung 37 an
einer Endfläche
von einem Tintenblattgehäuse
angeordnet.
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Als
nächstes
wird, wie in den 3, 4A, 4B, 5 und 6 gezeigt
ist, ein Verfahren zum Zusammenbauen der integrierten Tinten- und Papierkassette 1 beschrieben.
Wie in 3 gezeigt ist, sind in einem Zustand, in dem das
Aufzeichnungsblattgehäuse 22 der
oberen Einfassung 10 unterhalb gelegen ist, die ersten
und zweiten Spindeln 12a und 12b an halbkreisförmigen geschnittenen
Abschnitten 10b und U-förmigen
geschnittenen Abschnitten 10c der oberen Einfassung 10 angeordnet, so
dass das Tintenblatt 12 untergebracht wird. Dann wird die
untere Einfassung 11 mit der oberen Einfassung 10 von
oben zusammengebaut. Klauen 10a der oberen Einfassung 10 greifen
mit Löchern 11b der unteren
Einfassung 11 ein und Klauen 11a der unteren Einfassung 11 greifen
mit Löchern 10d der
oberen Einfassung 10 ein, so dass die obere Einfassung 10 mit
der unteren Einfassung 11 eingreift. Obwohl das nicht gezeigt
ist, sind ähnliche
Klauen und Löcher
an der Rückseite
in 3 angeordnet, und daher wird der primäre Abschnitt
der unteren Einfassung 11 mit der oberen Einfassung 10 fixiert.
Fang- oder Halteeinrichtungen unter Verwendung von Elementen, die
andere als Klauen und Löcher
sind, können
als Alternative verwendet werden. Zusätzlich ist bei der integrierten
Tinten- und Papierkassette 1 gemäß dem Ausführungsbeispiel der vorliegenden
Erfindung ein Schweißschaft 80,
der an der oberen Einfassung 10 vorgesehen ist, mit einem
Schweißloch 81,
das an der unteren Einfassung 11 vorgesehen ist, durch
Wärmeschweißen gekoppelt.
Während
die oberen und unteren Einfassungen 10 und 11 miteinander
durch Wärmedichten
gekoppelt werden, können
diese durch Ultraschalldichten gekoppelt werden. Alternativ können die
oberen und unteren Einfassungen 10 und 11 durch
Verschrauben gekoppelt werden, solange diese zuverlässig miteinander
fixiert sind. Zusätzlich
kann, während
die unteren und oberen Einfassungen 10 und 11 durch
Dichten unter Verwenden der Wellen und Löcher gekoppelt werden, wie
vorstehend beschrieben ist, das Koppeln jegliches Schweiß- oder
Fixierverfahren einsetzen, solange die oberen und unteren Einfassungen 10 und 11 zuverlässig fixiert
werden.
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Die
Kopplung wird nun im Einzelnen unter Bezugnahme auf die 4A und 4B beschrieben. 4A zeigt
einen Zustand, in dem das Tintenblatt 12 und die untere
Einfassung 11 mit der oberen Einfassung 10 zusammengebaut
sind (diese Bauteile sind in 3 gezeigt).
In diesem Zustand dringt der Schweißschaft 80 der oberen
Einfassung 10 durch das Schweißloch 81 der unteren
Einfassung 11. Unter Aufrechterhalten dieses Zustands presst
ein Ende 82 eines Schweißwerkzeugs ein Spitzenende
des Schweißschafts 80 mit
einem vorbestimmten Druck, um das Spitzenende des Schweißschafts 80 zu
verformen. Demgemäß wird,
wie in 4B gezeigt, der Außendurchmesser
eines Abschnitts 80a des Schweißschafts 80 größer als
ein Durchmesser des Schweißlochs 81.
Da der Abschnitt 80a dicht an der unteren Einfassung 11 von
oben in der Zeichnung angebracht ist, werden zusätzlich eine zuverlässige Kupplung
und Befestigung verwirklicht. Wie in 4A gezeigt
ist, ist die Spitzenendform des Endes 82 des Schweißwerkzeugs
eine eingeschnittene Krümmung
(insbesondere eine konkave Krümmung) und
ist die Gestalt des Abschnitts 80a des Schweißschafts 80 nach
der Verformung konvex. Alternativ kann das Spitzenende des Endes 82 eben
sein und kann der Schweißschaft 80 zu
einer ebenen Fläche verformt
werden. Dieser Fall stellt den gleichen Vorteil zur Verfügung. Zusätzlich kann
das Ende 82 mit einem Heizer versehen werden, um Wärme zu erzeugen,
oder kann das Ende 82 oszilliert mit Ultraschallwellen
werden, um Wärme
zu erzeugen. In jedem Fall beginnt, da das Spitzenende des Schweißschafts 80 abgeschrägt ist (beispielsweise
konisch), die Verformung wahrscheinlich an dem Spitzenende des abgeschrägten Abschnitts.
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Als
nächstes
wird die Installation der Aufzeichnungsblätter 13 und des Schutzblatts 14 unter Bezugnahme
auf 5 beschrieben. Nachdem das Tintenblatt 12,
die untere Einfassung 11 und die obere Einfassung 10 miteinander
zusammengebaut sind, werden fünfzig
Aufzeichnungsblätter 13 und
ein Schutzblatt 14 gestapelt und werden die gestapelten Blätter in
der oberen Einfassung 10 von der oberen Öffnung 200 in
Richtung auf die Rückseiten
von zwei Presselementen 10e installiert, die an Ecken vorgesehen
sind. Zu diesem Zeitpunkt fallen die Aufzeichnungsblätter 13 nicht
aus dem Auswurfabschnitt 30, da die zwei Trennklauen 31 und 32 an
den Ecken vorgesehen sind. Nachdem die Aufzeichnungsblätter 13 und
das Schutzblatt 14 in der oberen Einfassung 10 installiert
sind, werden Presselemente 15 und 16 an den restlichen
zwei Ecken angebracht, die nicht mit den Presselementen 10e versehen
sind, wie in 6 gezeigt ist. Demgemäß werden
die vier Ecken der Aufzeichnungsblätter 13 gehalten und
werden die Aufzeichnungsblätter 13 in
dem Aufzeichnungsblattgehäuse 22 untergebracht,
ohne aus diesem zu fallen. Die Presselemente 15 und 16 bestehen
aus einem elastischen Werkstoff, wie z.B. Harz, und werden an der
oberen Einfassung 10 unter Verwendung von Klauen angebracht,
die eine elastische Verformung verwenden. Die vorstehend beschriebene
integrierte Tinten- und Papierkassette 1 gemäß dem Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung weist hauptsächlich zwei Bauteile auf, nämlich die oberen
und unteren Einfassungen 10 und 11, um das Aufzeichnungsblatt
und das Tintenblatt aufzunehmen, und andere vielzählige Bauteile
können
weggelassen werden, um dadurch die Abmessung der Kassetten 1 zu
verringern.
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Als
nächstes
wird ein Drucker 40, der die integrierte Tinten- und Papierkassette 1 gemäß dem Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung verwendet, unter Bezugnahme auf 7 beschrieben. 7 zeigt
einen Hauptkörper
des Druckers 40 mit einer Tür 41, die an einer
seitlichen Fläche
vorgesehen ist, die offen ist, und einem freigelegten Kassetteneinsetzanschluss 42.
Der Kassetteneinsetzanschluss 42 hat eine Gestalt, die
derjenigen der Querschnittsgestalt der Kassette 1 ähnlich ist,
aber die Größe derselben
ist geringfügig
größer als
diejenige des Querschnitts der Kassette 1. Ein Ende der Thermokopfeinheit 45 ist
durch den Kassetteneinsetzanschluss 42 freigelegt. 8 zeigt
einen Zustand, in dem die Kassette 1 vollständig in
den Kassetteneinsetzanschluss 42 eingesetzt ist. Wie in 8 gezeigt ist,
wird dann, wenn die Kassette 1 vollständig in den Hauptkörper des
Druckers 40 eingesetzt ist, das Ende der Thermokopfeinheit 45 teilweise
durch eine Öffnung 17 in
der Kassette 1 freigelegt und stehen zwei Wellen 46,
die an dem Ende der Thermokopfeinheit 45 vorgesehen sind,
von der Kassette 1 um einen vorbestimmten Betrag vor. Wenn
in diesem Zustand die Tür 41 geschlossen
wird, passen Eingriffslöcher 41a mit
Wellen 46, die an der inneren Fläche der Tür 41 vorgesehen sind,
und wird eine Position des Endes der Thermokopfeinheit 45 so
reguliert, dass der Drucker 40 bereit zur Verwendung wird.
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9 zeigt
die Thermokopfeinheit 45 des Druckers 40 zur Verwendung
mit der integrierten Tinten- und Papierkassette 1 gemäß dem Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung.
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Ein
Thermokopf 47 ist elektrisch mit einer Drucksteuertafel
verbunden, die an dem Hauptkörper des
Druckers 40 vorgesehen ist. Eine Blattförderwalze 48 hat eine
Welle 48a. Beide Enden der Wellen 48a werden so
gestützt,
dass die Blattförderwalze 48 sich
an der Thermokopfeinheit 45 drehen kann. Ein Zahnrad 49 ist
an einem Ende der Welle 48a montiert, so dass es sich einstückig mit
der Welle 48a dreht, und treibt die Blattförderwalze 48 an,
so dass sie sich über
ein verzahntes Zahnrad dreht (nicht gezeigt).
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Ein
Vorspannelement 50 spannt das Aufzeichnungsblatt 13,
das in der Kassette 1 vorgesehen ist, nach rechts in der
Zeichnung vor. Das Vorspannelement 50 hat eine Kontaktfläche 50a (in 18 gezeigt),
die mit der Welle 48a gepasst und das andere Ende wird
durch eine Schiene 51, die an einem Kopfrahmen 55 fixiert
ist, gleitfähig
in die Kassetteneinsetzrichtung gehalten. Das Vorspannelement 50 wird
gegen die Kassetteneinsetzrichtung aufgrund einer Vorspanneinrichtung 52,
wie z.B. einer Feder vorgespannt.
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Ein
Fotoreflektor 53 erfasst die Anwesenheit der Aufzeichnungsblätter 13,
die in der Kassette 1 vorgesehen sind. Der Fotoreflektor 53 ist
an der Thermokopfeinheit 45 durch einen Halter 54 angebracht
(in 10 gezeigt). 10 ist
eine Querschnittsansicht, wobei der Fotoreflektor 53 montiert ist.
Ein Lichtemissions- und -Aufnahmeabschnitt des Fotoreflektors 53 ist
an der Thermokopfeinheit 45 so angebracht, dass er nach
oben weist, und der Halter 54 ist von oben vorgesehen.
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Erste
und zweite Passwellen 56 und 5i (in 9 gezeigt)
verhindern eine Verformung der Kassette 1, wenn die Kassette 1 an
dem Hauptkörper
des Druckers 40 montiert wird. Wenn die Kassette 1 montiert
wird, passen die ersten und zweiten Passwellen 56 und 57 in
die ersten und zweiten Passlöcher 35 und 36,
um die Position der Kassette 1 in dem Hauptkörper des
Druckers 40 zu regulieren.
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Ein
Kassettenidentifikationsschalter 58 identifiziert die Art
der Kassette 1. Wenn die Kassette 1 an dem Hauptkörper des
Druckers 40 montiert wird, identifiziert der Kassettenidentifikationsschalter 58 die
Art der Kassette 1 gemäß der Gestalt
des Vorsprungs, der an der Kassette 1 vorgesehen ist. Andere
Mittel der Identifikation können
verwendet werden, beispielsweise ein optischer oder magnetischer
Speicher oder Chip oder eine Leseeinrichtung, die an dem Drucker
montiert ist.
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Eine
Windenwelle 59 greift mit der zweiten Spindel 12b ein,
wenn die Kassette 1 an dem Hauptkörper des Druckers 40 montiert
wird, um das Winden des Tintenblatts 12 in Verwendung anzutreiben. Die
Windewelle 59 ist mit Zahnrädern 59a und 59b gekoppelt,
um sich mit einer vorbestimmten Rate bei dem Druckbetrieb zu drehen.
Eine Abtriebswelle 60 wird gedreht, wenn das Tintenblatt 12 gewunden wird.
Beispielsweise erfasst die Abtriebswelle 60 den Drehbetrieb
des Tintenblatts 12 und bestimmt, ob das Tintenblatt 12 zuverlässig gefördert wird
oder nicht.
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Die
vorstehend beschriebene Thermokopfeinheit 45 ist in dem
Hauptkörper
des Druckers 40 angeordnet. Nun werden Montageschritte
der Kassette 1 mit Bezug auf die Thermokopfeinheit 45 unter
Bezugnahme auf die 11 bis 13 beschrieben.
Die Kassette 1 wird in den Drucker 40 in die Richtung
eingesetzt, die durch den Pfeil in 11 angedeutet
ist, und wird lösbar
an dem Drucker 40 gesichert. Zu diesem Zeitpunkt wird die
Thermokopfeinheit 45 in dem Raum 33 installiert,
der zwischen dem Aufzeichnungsblatt 13 und dem Tintenblatt 12 vorgesehen
ist, der zwischen dem Tintenblattzufuhreinheitsgehäuse 20 und
dem Tintenblattaufnehmereinheitsgehäuse 21 freigelegt
ist, wie in 2 gezeigt.
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12 zeigt
den Montagezustand mit Sicht von der Rückseite der Kassette 1.
Wie in 12 gezeigt ist, wird die Thermokopfeinheit 45 in
dem Raum 33 installiert, der oberhalb des Tintenblatts 12 und unterhalb
des Aufzeichnungsblatts 13 liegt. 13 zeigt
den Zustand, in dem die Kassette 1 vollständig montiert
ist. 14 ist eine Querschnittsansicht, die die Details
des montierten Zustands zeigt. In 13 und 14 passt
die erste Passwelle 56 in das erste Passloch 35 und
passt die zweite Passwelle 57 in das zweite Passloch 36.
Ebenso passt die Windewelle 59 an die zweite Spindel 12b und
passt die Abtriebswelle 60 an die erste Spindel 12a.
Ferner wird der Kassettenidentifikationsschalter 58 durch
den Kassettenidentifikationsvorsprung 37 gepresst.
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Die
ersten und zweiten Passlöcher 35 und 36 und
der Kassettenidentifikationsvorsprung 37 sind an den Endflächen der
Tintenblattgehäuse
vorgesehen, die eine vorbestimmte Abmessung ungeachtet der Größe der Aufzeichnungsblätter 13 haben.
Aufgrund dieser Tatsache ist es nicht erforderlich, dass eine Vielzahl
von Sätzen
aus ersten und zweiten Passwellen 56 und 57 und
dem Kassettenidentifikationsschalter 58 an dem Hauptkörper des
Druckers 40 vorgesehen wird. Da zusätzlich die Lochlängen der ersten
und zweiten Spindeln 12a und 12b äquivalent sind,
ist es nicht erforderlich, dass die gesamten Längen und die Positionen der
Windewelle 59 und der Abtriebswelle 60 variiert
werden. Auch wenn daher unterschiedliche Kassetten 1 verschiedene
Größen von
Aufzeichnungsblättern 13 oder
verschiedene Größen von
Tintenblättern 12 haben,
haben die Kassetten 1 alle Tintenblattgehäuse mit
einem standardisierten Profil und sind die ersten und zweiten Passlöcher 35 und 36 sowie
der Kassettenidentifikationsvorsprung 37 an einer Seite
der Tintenblattgehäuse angeordnet.
Ferner sind die gesamten Längen
der ersten und zweiten Spindeln 12a und 12b gleich. Demgemäß kann die
innere Konfiguration des Hauptkörpers
des Druckers 40 vereinfacht werden.
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17 zeigt
den Zustand, in dem die Kassette 1 vollständig an
dem Drucker 40 montiert ist, wobei die Aufzeichnungsblätter 13 und
das Schutzblatt 14 für
ein einfaches Verständnis
weggelassen sind. Wie in 17 gezeigt
ist, sind die Blattförderwalze 48 und
der Fotoreflektor 53 in der Öffnung 34 der oberen
Einfassung 10 angeordnet. Das Vorspannelement 50 ist
in der seitlichen Öffnung 34a gelegen. 18 ist
eine Querschnittsansicht, die die Positionsbeziehung des Vorspannelements 50,
der Kassette 1 und der Aufzeichnungsblätter 13 zeigt. In 18 wird
das Vorspannelement 50 nach rechts in der Zeichnung durch
eine Vorspanneinrichtung 52 vorgespannt, die schon beschrieben
wurde. Die Kontaktfläche 50a steht
in Richtung auf das Innere der oberen Einfassung 10 von
der seitlichen Öffnung 34a vor
und gelangt in Kontakt mit Rändern
der Aufzeichnungsblätter 13.
Da zu diesem Zeitpunkt ein Zwischenraum zwischen den Aufzeichnungsblättern 13 und
der äußeren seitlichen
Fläche
der oberen Einfassung 10 vorgesehen wird, werden die Aufzeichnungsblätter 13 zuverlässig nach
rechts in der Zeichnung, insbesondere in eine Richtung, die entgegengesetzt
zu der Kassetteneinsetzrichtung ist, verschoben. Eine geneigte Fläche 50b,
die an dem Vorspannelement 50 vorgesehen ist, führt die
Aufzeichnungsblätter 13 problemlos
zu der Kontaktfläche 50a,
wenn die Aufzeichnungsblätter 13 durch
eine Druckplatte 75 gepresst werden und sich in die Richtung
bewegen, die durch den Pfeil in der Zeichnung angedeutet ist. Auf
diese Weise werden die Aufzeichnungsblätter 13 neben der
Kontaktfläche 50a einzeln
gefördert.
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Die 20A und 20B sind
schematische Darstellungen für
ein einfaches Verständnis,
die jeweils eine Beziehung zwischen Trennklauen und Aufzeichnungsblättern in
einem Fall zeigen, in dem das Vorspannelement 50 nicht
eingesetzt wird. In 20A ist das Bezugszeichen 100 eine
obere Einfassung und sind 101 und 102 Trennklauen.
Aufzeichnungsblätter 103 werden
durch die Trennklauen 101 und 102 an führenden
Ecken in die Auswurfrichtung eingehakt. Im Allgemeinen haben die
Aufzeichnungsblätter
Toleranzen der Länge
und Breite aufgrund eines Schnittfehlers der Aufzeichnungsblätter. Somit
hat eine innere Abmessung L1 eines Aufzeichnungsblattgehäuses der oberen
Einfassung 100 einen Zwischenraum mit Bezug auf die Aufzeichnungsblätter, die
eine Länge
einer Toleranzobergrenze (Lmax) hat. Demgemäß wird in einem Fall, dass
die Aufzeichnungsblätter
eine Länge
L einer Toleranzuntergrenze haben, der Zwischenraum groß. 20B zeigt einen Fall, bei dem die Aufzeichnungsblätter die Länge L der
Toleranzuntergrenze (Lmin) haben, die nach rechts in der Zeichnung
innerhalb der oberen Einfassung 100 versetzt ist. In einem
derartigen Fall wird ein Einhakbetrag X1 der Aufzeichnungsblätter 103 zu
der rechten Trennklaue 101 in hohem Maße verschieden von einem Einhakbetrag
X2 der Aufzeichnungsblätter 103 zu
der linken Trennklaue 102. Wenn beispielsweise, wie in 20B gezeigt ist, die Toleranz der Länge L ± 0,5 mm
beträgt,
beträgt
die Differenz zwischen den Aufzeichnungsblättern, die die Toleranzobergrenze
(Lmax), und dieser, die die Toleranzuntergrenze (Lmin) haben, 1,0
mm. Wenn zusätzlich
ein Zwischenraum von 0,1 mm an jeder Seite der Aufzeichnungsblätter auf
Bezug auf die innere Abmessung L1 der oberen Einfassung 100 vorgesehen
wird, wird ein Zwischenraum 1,2 mm in dem Fall der Aufzeichnungsblätter, die
die Toleranzuntergrenze (Lmin) haben. Demgemäß ist die Differenz des Einhakbetrags
X1 zu der Trennklaue 101 und des Einhakbetrags X2 zu der
Trennklaue 102 1,2 mm.
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Wenn
die Einhakbeträge
der Aufzeichnungsblätter
an den Trennklauen groß genug
sind, um eine derartige Differenz der Einhakbeträge zu ignorieren, wird die
Differenz kein ernsthaftes Problem darstellen. Jedoch in dem Fall,
bei dem Aufzeichnungsblätter
mit der Größe und Papierqualität für das Drucken von
Fotos verwendet werden, können
derartig große Trennklauen
im Hinblick auf die Belastungen zum Trennen und die Beschädigung an
den Aufzeichnungsblätter
nicht verwendet werden. Demgemäß ist es
schwierig, große
Trennklauen zu verwenden, um eine Differenz von beispielsweise 1,2
mm zu ignorieren. Wenn derartige Trennklauen verwendet werden, wird
die Differenz der Trennzeitabstimmungen bei Klauentrennung für die Aufzeichnungsblätter erhöht und werden
im schlimmsten Fall die Aufzeichnungsblätter nicht getrennt.
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Als
nächstes
wird die Kassette 1 gemäß dem Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung, wobei das Vorspannelement 50 angewendet
wird, unter Bezugnahme auf die 19A bis 19C beschrieben. Diese Fig. sind ebenso für ein einfaches
Verständnis
vereinfacht. Die 19A und 19C sind Ansichten
von dem Auswurfabschnitt 30 der Kassette 1 zeigen
eine Beziehung von den Aufzeichnungsblättern 13 und den Trennklauen 31 und 32. 19A zeigt einen Fall, in dem eine Länge L der
Aufzeichnungsblätter 13 die
Toleranzobergrenze (Lmax) ist. In diesem Fall wird die Abmessung
L1 des Aufzeichnungsblattgehäuses 22 so
bestimmt, dass sie breit genug ist, die Aufzeichnungsblätter 13 auch
dann aufzunehmen, wenn die Länge
L der Aufzeichnungsblätter 13 die
Toleranzobergrenze ist. In diesem Ausführungsbeispiel wird die Abmessung
L1 so bestimmt, dass sie einen Zwischenraum von 0,2 mm an jeder
Seite, wie in 19A gezeigt ist, in dem Fall hat,
in dem die Aufzeichnungsblätter 13 die
Länge L der
Toleranzobergrenze haben.
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19B zeigt einen Fall, in dem eine Länge L der
Aufzeichnungsblätter 13 eine
Nennabmessung ist. 19C zeigt einen Fall, in dem
die Länge
L der Aufzeichnungsblätter 13 die
Toleranzuntergrenze (Lmin) ist. In jeder der 19A bis 19C zeigt die nach links weisende Richtung die
Kassetteneinsetzrichtung an und zeigt die nach rechts weisende Richtung
die Kassettenentnahmerichtung an. Demgemäß spannt das Vorspannelement 50 die
Aufzeichnungsblätter 13 von
links nach rechts vor, so dass die Aufzeichnungsblätter 13 in
Kontakt mit der rechten inneren Wand der oberen Einfassung 10 gelangen.
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Zum
Ausgleichen der Einhakbeträge
X1 und X2 der Aufzeichnungsblätter 13 mit
Bezug auf die Trennklauen 31 und 32, wenn die
Länge L
der Aufzeichnungsblätter 13 die
Nennabmessung ist, wie in 19B gezeigt
ist, werden die Größen der
Trennklauen 31 und 32 so bestimmt, dass die Trennklaue 31 größer als
die Trennklaue 32 wird. Wenn die Größen der Trennklauen 31 und 32 auf
diesem Weg bestimmt werden, da die Aufzeichnungsblätter 13 zu der
Trennklaue 32 durch das Vorspannelement 50 ersetzt
werden, die Differenz zwischen den Einhakbeträgen X1 und X2, wenn die Länge L innerhalb
des Toleranzbereichs variiert, gleichviel oder geringer als die
Toleranz der Länge
L.
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Wenn
die Länge
L der Aufzeichnungsblätter 13 die
Toleranzobergrenze (Lmax) ist, wie in 19A gezeigt
ist, ist der Einhakbetrag X2max an der Trennklaue 31 größer als
der Einkackbetrag X1 an der Trennklaue 32 um den Betrag
der Toleranz der Länge
L der Aufzeichnungsblätter 13.
Wenn beispielsweise die Toleranz der Länge ± 0,5 mm beträgt, ist
der Einhakbetrag X2max um 0,5 mm größer als der Einhakbetrag X1.
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Andererseits
ist in einem Fall, in dem die Länge
L die Toleranzuntergrenze (Lmin) ist, der Einhakbetrag X2min an
der Trennklaue 31 um den Betrag der Toleranz der Länge L der
Aufzeichnungsblätter 13 kleiner
als der Einhakbetrag X1 an der Trennklaue 32. Demgemäß ist der
Einhakbetrag X2min um 0,5 mm kleiner als der Einhakbetrag X1.
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Wenn
demgemäß das Vorspannelement 50 nicht
eingesetzt wird, ergibt sich die Differenz zwischen den Einhakbeträgen an den
Trennklauen zu 1,2 mm an den linken und rechten Seiten.
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Wenn
jedoch das Vorspannelement 50 für die Kassette 1 eingesetzt
wird, kann die Differenz der Einhakbeträge auf 0,5 mm beschränkt werden,
was der Abmessungstoleranz der Aufzeichnungsblätter 13 entspricht.
Somit kann die Differenz der Einhakbeträge an den linken und rechten
Trennklaue minimiert werden und kann die Differenz zwischen den
Trennzeitabstimmungen beim Trennen des Aufzeichnungsblatts 13 verringert
werden, um dadurch das Auftreten von Fehlern, wie z.B. dem Versagen
bei der Trennung zu verhindern.
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Es
ist anzumerken, dass die numerischen Werte der Abmessung der Kassette 1 lediglich
ein Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung sind und die Werte nicht darauf beschränkt sind.
Die Abmessung kann gemäß dem Drucker
bestimmt werden, an dem die Kassette montiert werden soll.
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Als
nächstes
wird ein Betrieb des Druckers 40 unter Bezugnahme auf die 21 bis 27 beschrieben. 21 zeigt
eine Ruheposition vor dem Drucken, wobei die Kassette 1 an
dem Drucker 40 montiert ist. Die Druckplatte 75 presst
die Aufzeichnungsblätter 13 in
Richtung auf die Blattförderwalze 48 in
Verwendung. Da 21 die Ruheposition zeigt, ist
die Druckplatte 75 von den Aufzeichnungsblättern 13 beabstandet.
In diesem Zustand bewegt sich die Druckplatte 75 nach unten
in der Zeichnung und presst die Aufzeichnungsblätter 13 unter Verwendung
eines vorbestimmten Drucks durch die obere Öffnung 200. Wenn die
Blattförderwalze 48 sich
in Gegenuhrzeigerrichtung dreht, bewegt sich eines der Aufzeichnungsblätter 13,
das die Blattförderwalze 48 berührt, nach
links in der Zeichnung, wird mit den Klauen getrennt und wird aus
dem Auswurfabschnitt 30 ausgeworfen.
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22 zeigt
einen Zustand, in dem das ausgeworfene Aufzeichnungsblatt 13 aus
der Kassette 1 um einen vorbestimmten Betrag gezogen ist.
-
Wie
in 22 gezeigt ist, wird das Aufzeichnungsblatt 13 aus
dem Auswurfabschnitt 30 ausgeworfen, so dass es entlang
dem Zufuhreinheitsgehäuse 20 des
Tintenblatts 12 gekrümmt
wird. Das Aufzeichnungsblatt 13 ist ein Fotoblatt für ein Thermoübertragungsdrucken.
Wenn ein derartiges Blatt stark gebogen wird, kann eine Druckfläche desselben
beschädigt
oder verknickt werden. Jedoch kann mit dem Drucker 40 gemäß dem Ausführungsbeispiel der
vorliegenden Erfindung das Aufzeichnungsblatt 13 sanft
in dem Raum D gebogen werden, der angrenzend an das Tintenblattzufuhreinheitsgehäuse 20 und
unterhalb des Auswurfabschnitts 30 vorgesehen ist, wie
in der Zeichnung gezeigt ist. Da die Blattförderwalze 48 die Mitte
des Aufzeichnungsblatts 13 im Wesentlichen antreiben kann,
kann daher eine ausreichende Länge
des Aufzeichnungsblatts 13 gebogen werden, was dadurch
die Zuverlässigkeit
der Trennung verbessert. Ebenso wird das Aufzeichnungsblatt 13 nicht
stark gebogen, wobei dadurch die Beschädigung an dem Aufzeichnungsblatt 13 minimiert
wird. Der Raum D kann sichergestellt werden, da das Tintenblattaufnehmereinheitsgehäuse 21 entlang
einem Ende des Aufzeichnungsblattgehäuses 22 angeordnet
ist.
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Da
die Blattförderwalze 48 an
der Thermokopfeinheit 45 angeordnet ist, kann der Drucker
verkleinert werden. Da ebenso die obere Öffnung 200 zum Montieren
und Pressen der Druckblätter 13 an einer
Seite vorgesehen ist, die entgegengesetzt zu der Thermokopfeinheit 45 liegt,
kann der Druck effektiv aufgebracht werden.
-
Nachdem
der vorbestimmte Betrag der Aufzeichnungsblatts 13 herausgezogen
ist, presst eine Walzenplatte 61 (die in 23 gezeigt
ist) das Aufzeichnungsblatt 13 in Richtung auf erste Walzen 62 und
wird das Aufzeichnungsblatte 13 aufgrund der Drehung der
ersten Walzen 62 gezogen. 24 zeigt
einen Zustand an, in dem das Aufzeichnungsblatt 13 vollständig aus
der Kassette gezogen ist und um einen vorbestimmten Betrag befördert wird.
In diesem Zustand wird das Aufzeichnungsblatt 13 um eine
Achse gedreht, die senkrecht zu der Fläche des Aufzeichnungsblatts 13 ist. 25 zeigt
die Mitte der Drehung. Das Aufzeichnungsblatt 13 wird durch
Drehen der zwei ersten Walzen 62 (62a und 62b)
in umgekehrte Richtung zueinander umgedreht. Eine erste Walze 62a wird
so gedreht, dass das Aufzeichnungsblatt 13 zu dem Drucker 40 zurückgezogen
wird, und eine erste Walze 62b so gedreht, dass das Aufzeichnungsblatt 13 nach
außen
von dem Drucker 40 vorgeschoben wird. 26 zeigt
einen Zustand, in dem die Drehung abgeschlossen ist. In diesem Zustand wird
das Aufzeichnungsblatt 13 nach außen von dem Drucker 40 befördert und
geht der Betrieb zu dem Druckbetrieb über.
-
Da
die Walzenplatte 61 und die ersten Walzen 61a und 62b,
die für
das Befördern
des Aufzeichnungsblatts 13 verwendet werden, geeignet in
dem Raum D angeordnet sind, der durch Anordnen des Tintenblattaufnehmereinheitsgehäuses 21 definiert wird,
an der rechten Seite in der Zeichnung und entlang dem Aufzeichnungsblattgehäuse 22,
kann der Drucker 40 verkleinert werden. Da ebenso der Auswurfabschnitt 30 außerhalb
des Tintenblattzufuhreinheitsgehäuses 20 vorgesehen
ist, der in einem Beförderungspfad
beim Drucken stromaufwärts
liegt, kann das Aufzeichnungsblatt 13 problemlos beim Drucken befördert werden,
aber wird nicht unnötig
befördert.
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Wie
vorstehend beschrieben ist, ist in diesem Ausführungsbeispiel der Auswurfabschnitt 30 an
der Fläche des
Aufzeichnungsblattgehäuses 22 in
der Nähe
der Tintenblattgehäuse
vorgesehen und ist das Tintenblattzufuhreinheitsgehäuse 20 zwischen
dem Tintenblattaufnehmereinheitsgehäuse 21 und dem Auswurfabschnitt 30 angeordnet.
Da das Aufzeichnungsblatt 13 aus dem Auswurfabschnitt 30 ausgeworfen
wird, kann es stromaufwärts
in die Tintenblattbeförderungsrichtung
beim Drucken ausgeworfen werden. Demgemäß kann das Drucken beim Befördern des
Aufzeichnungsblatts 13 direkt zu dem Thermokopf 47 durchgeführt werden,
ohne es auf eine komplizierte Weise zu befördern. Da zusätzlich das Aufzeichnungsblatt 13 aus
der Fläche
in der Nähe der
Tintenblattgehäuse
ausgeworfen wird, kann das Aufzeichnungsblatt 13 in der
Umgebung eines Druckabschnitts ausgeworfen werden. Daher kann der
Drucker verkleinert werden.
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27 zeigt
ein Blatt, das bedruckt wird. Bei dem Druckbetrieb pressen die Thermokopfeinheit 45 und
eine Druckwalze 64 des Tintenblatts 12 und das Aufzeichnungsblatt 13 zusammen
und erzeugt die Thermokopfeinheit 45 Wärme, um Tinte, die auf das Tintenblatt 12 aufgebracht
ist, auf das Aufzeichnungsblatt 13 thermisch zu übertragen.
Zu diesem Zeitpunkt befördern
ein Paar Walzen, die eine Rollwalze 65 und eine Klemmwalze 66 aufweist,
die stromabwärts
in Druckrichtung vorgesehen sind, das Aufzeichnungsblatt 13.
Nachdem die erste Farbe gedruckt ist, wird die Thermokopfeinheit 45 von
dem Tintenblatt 12 zurückgezogen,
um den Druck aufzuheben, und werden die Rollwalze 65 und
die Klemmwalze 66 in die Rückwärtsrichtung zu der Druckrichtung
gedreht, um das Aufzeichnungsblatt 13 auf die Druckstartposition
zurückzuführen. Dann
werden die verbleibenden Farben auf die gleiche Weise wie die erste
Farbe gedruckt. Somit wird ein Vollfarbdruck mit den drei Farben
Gelb, Magenta und Zyan durchgeführt.
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Wenn
das Drucken abgeschlossen ist, wird das Aufzeichnungsblatt 13 stromabwärts in dem
Beförderungspfad
des Druckers 40, nämlich
nach außen
ausgeworfen. Der vorstehend beschriebene Betrieb wird wiederholt,
wenn der Anwender das Drucken betreibt, und das Drucken ist möglich, bis
die Aufzeichnungsblätter 13 und
das Tintenblatt 12, die in der Kassette 1 untergebracht
sind, aufgebraucht sind. Da die Aufzeichnungsblätter 13 und das Tintenblatt 12 der
gleichen Anzahl der Drucke entsprechen wird es nicht vorkommen,
dass das eine vor dem anderen ausgehen wird. Der Drucker 40 gemäß dem Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung kann die Abwesenheit eines Aufzeichnungsblatts 13 erfassen
und wird den Druckbetrieb nicht durchführen.
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Als
nächstes
wird ein Verfahren zum Erfassen der Anwesenheit des Aufzeichnungsblatts 13 unter
Bezugnahme auf die 28A und 28B sowie 29 beschrieben. 28B zeigt einen Zustand, in dem eine unzureichende
Menge der Aufzeichnungsblätter 13 übrig ist.
Wie in 28B gezeigt ist, ist der Fotoreflektor 53 angeordnet,
so dass er im Wesentlichen gegenüber
den Aufzeichnungsblättern 13 ist.
Wenn der Druckbetrieb gestartet wird, presst die Druckplatte 75 die
Aufzeichnungsblätter 13 und werden
demgemäß die Aufzeichnungsblätter 13 in Richtung
auf den Fotoreflektor 53 gepresst. Der Fotoreflektor 53 imitiert
Infrarotlicht, das Infrarotlicht wird durch die Rückseite
des Aufzeichnungsblatts 13 reflektiert und der Fotoreflektor 53 erfasst
das reflektierte Licht. Der Drucker 40 bestimmt dann, dass
ein Aufzeichnungsblatt 13 vorhanden ist, wenn er das reflektierte
Licht erfasst. Da ein typisches Aufzeichnungsblatt 13 weiß ist, hat
es eine hohe Reflexeigenschaft und wird einfach erfasst. Zusätzlich wird
der Erfassungsbetrieb nur dann durchgeführt, wenn die Druckplatte 75 an
der Pressposition gelegen ist. Demgemäß wird der Abstand zwischen
dem Aufzeichnungsblatt 13 und dem Fotoreflektor 53 verringert
und ist die Erfassung höchst
zuverlässig.
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28A zeigt einen Zustand, wenn kein Aufzeichnungsblatt 13 übrig ist,
sondern nur das Schutzblatt 14 vorhanden ist und die Druckplatte 75 an
der Pressposition gelegen ist. Wie in 29 gezeigt
ist, wird Tinte, beispielsweise ein Schwarzdruck 14a mit einer
geringen Reflexeigenschaft für
Infrarotlicht, auf einen Abschnitt des Schutzblatts 14 entgegengesetzt zu
dem Fotoreflektor 53 aufgebracht. Aufgrund dessen kann
der Fotoreflektor 53 kein reflektiertes Licht erfassen,
um dadurch die Abwesenheit des Aufzeichnungsblatts 13 zu
bestimmen. Während
die gedruckte Tinte, die eine geringe Reflexeigenschaft hat, in diesem
Ausführungsbeispiel
verwendet wird, kann ein Loch alternativ an einer Position gegenüber dem Fotoreflektor 53 vorgesehen
werden. Auch in einem derartigen Fall kann die Erfassung der Abwesenheit des
Aufzeichnungsblatts 13 erzielt werden, da der Fotoreflektor 53 kein
reflektiertes Licht erfassen kann.
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Als
nächstes
wird die Beförderung
des Tintenblatts 12 beim Drucken beschrieben. 30 zeigt einen
Beförderungspfad
des Tintenblatts 12 beim Drucken, wenn dieser von dem Hauptkörper des
Druckers 40 betrachtet wird. Der Beförderungspfad des Tintenblatts 12 erstreckt
sich von einem Abschnitt, an dem das Tintenblatt 12 um
die erste Spindel 12a gewunden ist, bis zu einem Abschnitt,
an dem das Tintenblatt 12 durch die zweite Spindel 12b aufgenommen
wird. Der Beförderungspfad
wird durch Führungselemente
(erste bis dritte Führungen) 70, 72 und 73 und
eine Trennplatte 71 zum Führen der Beförderung
des Tintenblatts 12 definiert. Zuerst wird das Tintenblatt 12,
das um die erste Spindel 12a gewunden ist, zu dem Thermokopf 47 durch
die erste Führung 70 umgedreht.
Nachdem das Drucken durch den Thermokopf 47 durchgeführt wird,
wird das Tintenblatt 12 von dem Aufzeichnungsblatt 13 durch die
Trennplatte 71 getrennt und wird dann durch die zweiten
und dritten Führungen 72 und 73 umgedreht, die
an der unteren Einfassung 11 vorgesehen sind, und durch
die zweite Spindel 12b aufgenommen. Da es notwendig ist,
dass das Tintenblatt 12 eine vorbestimmte Spannung beim
Drucken hat, wird ein vorbestimmtes Drehmoment auf die erste Spindel 12a durch
eine Reibungsfeder oder Ähnliches
aufgebracht. Zusätzlich
wird eine Spannung auf das Tintenblatt 12 aufgebracht,
wenn es von dem Aufzeichnungsblatt 13 durch die Trennplatte 71 getrennt
wird. Demgemäß wird eine
Last auf die obere Einfassung 12 in eine Richtung aufgebracht,
die durch den Pfeil D angedeutet ist, während eine Last auf die untere Einfassung 12 in
eine Richtung aufgebracht wird, die durch einen Pfeil e angedeutet
ist. Derartige Lasten verursachen Spannungsbelastungen gegenüber den oberen
und unteren Einfassungen 10 und 11 als Momente
um die ersten und zweiten Spindeln 12a und 12b.
Die oberen und unteren Einfassungen 10 und 11 bestehen
aus Kunststoff durch Spritzguss, wie vorstehend beschrieben ist,
und darüber
hinaus hat die obere Einfassung 10 den Auswurfabschnitt 30 zum Auswerfen
des Aufzeichnungsblatts 13 und die Öffnung 34 für die Blattförderwalze 48 und
den Fotoreflektor 53. Demgemäß hat die Umgebung des Zufuhreinheitsgehäuses 20,
die in der Nähe
der Öffnung 34 und
des Auswurfabschnitts 30 vorgesehen ist, eine besonders
geringe Steifigkeit, wobei es dadurch einfach verformbar ist. Ebenso
nehmen auch in der Umgebung des Aufnehmereinheitsgehäuses 21 die zweiten
und dritten Führungen 72 und 73,
die an der unteren Einfassung 11 vorgesehen sind, große Belastungen
auf, die durch die vorstehend beschriebenen Spannungen und das aufgebrachte
Drehmoment verursacht werden, wenn das Tintenblatt 12 aufgenommen
wird. 31 zeigt die Details des Abschnitts
A von 30. Wie in 31 gezeigt
ist, nehmen die zweiten und dritten Führungen 72 und 73 Belastungen
in die Richtungen auf, die durch die Pfeile g und f angedeutet sind,
und daher wirkt eine Kraft in eine Richtung, die durch den Pfeil
h angedeutet ist, in der Umgebung der zweiten und dritten Führungen 72 und 73,
um einen Abschnitt 74 der unteren Einfassung 11 zu
verbiegen. Die Führungselemente 70, 72 und 73,
die in Kontakt mit dem Tintenblatt 12 zwischen den ersten
und zweiten Spindeln 12a und 12b gelangen, nehmen
diese großen
Belastungen auf und werden leicht verformbar.
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Wenn
die oberen und unteren Einfassungen 10 und 11 sich
verformen, wird der Beförderungspfad des
Tintenblatts 12 verzerrt und kann das Tintenblatt 12 nicht
problemlos in dem Pfad befördert
werden. Das Versagen der problemlosen Beförderung kann ein Wellen oder
Verknicken des Tintenblatts 12 verursachen, wenn es durch
die zweite Spindel 12b aufgenommen wird. Wenn sich die
Knicke auf den Druckpfad ausbreiten, können die Knicke in dem gedruckten
Bild auftauchen, was ein ernsthaftes Problem für den Drucker 40 darstellen
kann. Aufgrund dieser Tatsache ist es extrem wichtig, den Beförderungspfad des
Druckblatts 12 zu stabilisieren.
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Bei
dem Drucker 40 gemäß dem Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung wird, wenn die Kassette 1 eingesetzt
wird, die Thermokopfeinheit 45 in dem Raum installiert,
der zwischen dem Tintenblatt 12 und den Aufzeichnungsblättern 13 in dem
Gehäuse 22 zwischen
dem Tintenblattzufuhreinheitsgehäuse 20 (dem
ersten Tintenblattgehäuse)
und dem Tintenblattaufnehmereinheitsgehäuse 21 (dem zweiten Tintenblattgehäuse) vorgesehen
ist. Die Thermokopfeinheit 45 hat die Blattförderwalze 48 zum
Antreiben des Auswurfs des Aufzeichnungsblatts 13. Der
Thermokopf 47 und die Blattförderwalze 48 sind
in dem Raum als Thermokopfeinheit 45 angeordnet und die Öffnung 34 zum
Antreiben des Auswurfs des Aufzeichnungsblatts 13 aus dem
Aufzeichnungsblattgehäuse 22 ist
an der Fläche
des Gehäuses 22 der
integrierten Tinten- und Papierkassette 1 zwischen dem
Zufuhreinheitsgehäuse 20 (erstes Tintenblattgehäuse) und
dem Aufnehmereinheitsgehäuse 21 (zweites
Tintenblattgehäuse)
vorgesehen. Demgemäß ist es
nicht notwendig, Räume
für den Thermokopf 47 und
die Blattförderwalze 48 vorzusehen,
und daher kann der Drucker 40 verkleinert werden.
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Bei
dem Drucker 40 gemäß dem Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung ist die Blattförderwalze 48 zwischen
dem Zufuhreinheitsgehäuse 20 und
dem Aufnehmereinheitsgehäuse 21 aber
nicht an der Außenseite
der Tintenblattgehäuse angeordnet.
Demgemäß wird ein
ausreichender Raum zum Biegen des Aufzeichnungsblatts 13 in Richtung
auf das äußere der
Tintenblattgehäuse
zum Fördern
der Aufzeichnungsblatts vorgesehen.
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Wie
vorstehend erwähnt
ist, hat die Kassette 1 gemäß dem Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung
erste und zweite Passlöcher 35 und 36 an oberen
und unteren Einfassungen 10 und 11. Wenn demgemäß die Kassette 1 an
dem Drucker 40 montiert wird und die ersten und zweiten
Passlöcher 35 und 36 mit
den ersten und zweiten Passwellen 56 und 57 gepasst
werden, kann der Beförderungspfad des
Tintenblatts 12 stabilisiert werden, ohne aufgrund der
Torsionsbelastungen verformt zu werden.
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Derartige
erste und zweite Passlöcher (Passeinheiten) 35 und 36 können an
allen Abschnitten der oberen und unteren Einfassungen 10 und 11 vorgesehen
werden. Jedoch kann der Beförderungspfad
des Tintenblatts 12 weitergehend stabilisiert werden, wenn
die Passeinheiten an der inneren Seite der ersten und zweiten Spindeln 12a und 12b die auch
in der Umgebung des Beförderungspfads
des Tintenblatts 12 vorgesehen werden.
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In
dem vorstehend beschriebenen Ausführungsbeispiel ist das erste
Passloch 35 in der oberen Einfassung 10 für das Tintenblattzufuhreinheitsgehäuse 20 vorgesehen,
wohingegen das zweite Passloch 36 in der unteren Einfassung 11 für das Tintenblattaufnehmereinheitsgehäuse 21 vorgesehen
ist. Durch Vorsehen der ersten und zweiten Passlöcher 35 und 36 jeweils
an den oberen und unteren Einfassungen 10 und 11 können die
beiden Einfassungen 10 und 11 stabilisiert werden.
Insbesondere kann durch Vorsehen des ersten Passlochs 35 an
der unteren Einfassung 11 für das Tintenblattzufuhreinheitsgehäuse 20,
dessen Steifigkeit extrem niedrig ist, da die zwei Öffnungen
vorgesehen sind, der Abschnitt mit der niedrigen Steifigkeit, und
der einfach verformbar ist, verstärkt wird. Ferner können durch Vorsehen
der ersten und zweiten Passlöcher 35 und 36 in
der Nähe
der Positionen, die die Spannungen aufgrund der Beförderung
des Tintenblatts 12 und die Belastungen aufgrund des Aufnehmens
des Tintenblatts 12 aufnehmen, die Momente, die an den
oberen und unteren Einfassungen 10 und 11 wirken,
verringert werden, um dadurch effektiv eine Verformung zu vermeiden.
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Während die
ersten und zweiten Passlöcher 35 und 36 an
der Kassette 1 und den ersten und zweiten Passwellen 56 und 57 an
dem Drucker 40 in dem vorstehend beschriebenen Ausführungsbeispiel vorgesehen
sind, können
die Passwellen an einer Kassette vorgesehen werden und können die
Passlöcher
an einem Drucker vorgesehen werden.
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Zusätzlich sind
die ersten und zweiten Passlöcher 35 und 36,
die an dem Drucker 40 angepasst sind, an einem Rahmen für die Tintenblattgehäuse in der
Nähe des
Beförderungspfads
des Tintenblatts 12 vorgesehen, wobei der Rahmen einfach
verformbar ist, da er die Spannungen aufgrund der Beförderung des
Tintenblatts 12 und die Belastungen aufgrund des Aufnehmens
des Tintenblatts 12 aufnimmt. Demgemäß können die Belastungen verringert
werden, um dadurch die Verformung des Rahmens aufgrund der Belastungen
zu vermeiden.
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Daher
kann verhindert werden, dass der Beförderungspfad des Tintenblatts 12 verzerrt
wird, in dem die Steifigkeit der Kassette 1 aufrechterhalten wird
und die Belastungen für
die Kassette 1 verringert werden, um dadurch den Beförderungspfad
des Tintenblatts 12 zu stabilisieren.
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Zusätzlich werden
der Schweißschaft 80,
der an der oberen Einfassung 10 vorgesehen ist, und das Schweißloch 81,
das an der unteren Einfassung 11 vorgesehen ist, miteinander
durch Wärmeschweißen gekoppelt.
Demgemäß kann die
Steifigkeit der Kassette 1 weitergehend durch weitergehendes
festes Integrieren der Umgebung der zweiten und dritten Führungen 72 und 73 der
unteren Einfassung 11 mit der oberen Einfassung 10 verbessert
werden, so dass verhindert wird, dass die zwei Einfassungen voneinander
auch dann getrennt werden, wenn die Kassette 1 einen Stoß oder eine
Schwingung beim Drucken aufnimmt.
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Da
zusätzlich
der Schweißschaft 80 und
das Schweißloch 81 in
der Nähe
des Beförderungspfads des
Tintenblatts 12 vorgesehen sind, wobei der Abschnitt wahrscheinlich
die Belastungen aufgrund der Spannungen des Tintenblatts 12 und
die Momente aufgrund des Aufnehmens des Tintenblatts 12 aufnimmt,
kann verhindert werden, dass die oberen und unteren Einfassungen 10 und 11 verformt
oder voneinander getrennt werden aufgrund der Belastungen, um dadurch
weitergehend den Beförderungspfad des
Tintenblatts zu stabilisieren. In dem Fall des vorstehend beschriebenen
Ausführungsbeispiels
ist der Weg der Bereitstellung des Schweißschafts 11 und des
Schweißlochs 81 insbesondere
wirksam, da die oberen und unteren Einfassungen 10 und 11 miteinander
durch Koppeln unter Verwendung der Klauen (10a, 11a)
und der Löcher
(10b, 11b) unter Einsatz einer elastischen Verformung
des Harzwerkstoffs gekoppelt werden, da die Kupplung aufgrund der
Belastungen gelöst
werden kann. Während
die vorliegende Erfindung unter Bezugnahme auf beispielhafte Ausführungsbeispiele
beschrieben wurde, ist verständlich,
dass die Erfindung nicht auf die offenbarten beispielhaften Ausführungsbeispiele
beschränkt ist.
Der Anwendungsbereich der folgenden Ansprüche soll der allgemeinsten
Interpretation entsprechen, um alle Abwandlungen, äquivalente
Strukturen und Funktionen zu umfassen.
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Somit
weist die integrierte Tinten- und Papierkassette 1, die
an einem Thermoübertragungsdrucker
montierbar ist, eine Einfassung 11 auf, die ein Tintenblattzufuhreinheitsgehäuse 20 und
ein Tintenblattaufnehmereinheitsgehäuse 21 definiert, wobei
eine Öffnung 34 dazwischen
zum Fördern
eines Aufzeichnungsblatts 13 vorgesehen ist. Eine Eingriffseinheit 35, 36 ist
an einer Fläche
der Einfassung 11, die im Wesentlichen senkrecht zu einer
Achse einer ersten Spindel 12a ist, zum Eingreifen eines
Eingriffsabschnitts 56, 57 des Druckers vorgesehen,
um eine Verformung der Kassette 1 zu verhindern, wenn die
Kassette 1 an dem Drucker montiert wird.