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DE102007009918A1 - Radlager mit mehreren Wälzkörperreihen - Google Patents

Radlager mit mehreren Wälzkörperreihen Download PDF

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DE102007009918A1
DE102007009918A1 DE102007009918A DE102007009918A DE102007009918A1 DE 102007009918 A1 DE102007009918 A1 DE 102007009918A1 DE 102007009918 A DE102007009918 A DE 102007009918A DE 102007009918 A DE102007009918 A DE 102007009918A DE 102007009918 A1 DE102007009918 A1 DE 102007009918A1
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Germany
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bearing
tapered
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wheel
roller
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DE102007009918A
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Armin Olschewski
Arno Stubenrauch
Volker Wendt
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SKF AB
Original Assignee
SKF AB
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    • F16C19/00Bearings with rolling contact, for exclusively rotary movement
    • F16C19/49Bearings with both balls and rollers
    • F16C19/492Bearings with both balls and rollers with two or more rows with angular contact
    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F16ENGINEERING ELEMENTS AND UNITS; GENERAL MEASURES FOR PRODUCING AND MAINTAINING EFFECTIVE FUNCTIONING OF MACHINES OR INSTALLATIONS; THERMAL INSULATION IN GENERAL
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  • Engineering & Computer Science (AREA)
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Abstract

Das Radlager (1) ist zur Lagerung eines um eine Drehachse (5) drehbaren Rads bestimmt. Es hat ein Kegelrollenteillager (10) mit einer Kegelrollenreihe (11) und ein Schrägkugelteillager (12) mit einer ersten und einer zweiten Kugelreihe (13, 14). Das Kegelrollenteillager (10) und das Schrägkugelteillager (12) weisen einen gemeinsamen Lagerring (2) auf. Aufgrund der Verwendung von Wälzkörpern sowohl in Kegelrollen- als auch in Kugelform werden die Vorteile beider Wälzkörpertypen vereint.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Radlager zur Lagerung eines um eine Drehachse drehbaren Rads.
  • Derartige Radlager sind in verschiedenen Ausführungsformen bekannt. Sie haben als Hauptkomponenten Wälzkörper, die in mindestens einer Reihe angeordnet sind und unterschiedlich ausgebildet sein können. Beispielsweise ist eine Kugel-, Zylinder- oder Kegelstumpf-Form möglich. In der WO 2005/008086 A1 sind Radlagereinheiten beschrieben, die mehrere derartiger Wälzkörperreihen haben. Insbesondere sind zwei Kegelrollenreihen oder vier paarweise gruppierte Kugelreihen vorgesehen. Die bekannten Radlager haben je nach Ausgestaltung spezifische Eigenschaften und eignen sich somit jeweils besonders gut für spezielle Anwendungsfälle. Sie sind insbesondere entweder sehr reibungsarm oder besonders belastbar ausgelegt.
  • Die Aufgabe der Erfindung besteht nun darin, ein Radlager der eingangs bezeichneten Art anzugeben, das sowohl eine niedrige Reibung aufweist als auch für eine hohe Belastung ausgelegt ist.
  • Zur Lösung dieser Aufgabe wird ein Radlager entsprechend den Merkmalen des Patentanspruchs 1 angegeben. Das erfindungsgemäße Radlager umfasst ein Kegelrollenteillager mit einer Kegelrollenreihe und ein Schrägkugelteillager mit einer ersten und einer zweiten Kugelreihe, wobei das Kegelrollenteillager und das Schrägkugelteillager einen gemeinsamen Lagerring aufweisen können.
  • Bei dem erfindungsgemäßen Radlager handelt es sich also um ein Kombinationslager, das die Vorteile eines Kegelrollenlagers mit denen eines Schrägkugellagers in einer Baueinheit vereint. Die beiden Kugelreihen bieten eine sehr geringe Reibung, wohingegen die Kegelrollenreihe zu einer sehr hohen Belastbarkeit führt. Das Kegelrollenteillager bedingt außerdem sowohl in radialer als auch in axialer Richtung eine sehr gute Steifigkeit. Die Verwendung zweier Kugelreihen erhöht zum einen die Lastkapazität und führt zum anderen zu einer ausgewogenen Kräfteaufteilung auf das Kegelrollenteillager und das Schrägkugelteillager. Das erfindungsgemäße Radlager lässt sich deshalb besonders gut bei Lastkraftwagen, Transporter oder vergleichbaren anderen Kraftfahrzeugen einsetzen.
  • Vorteilhafte Ausgestaltungen des erfindungsgemäßen Radlagers ergeben sich aus den Merkmalen der von Anspruch 1 abhängigen Ansprüche.
  • Günstig ist eine Variante, bei der die erste und die zweite Kugelreihe axial benachbart, insbesondere axial unmittelbar benachbart, und in einer Tandem-Anordnung angeordnet sind. Dadurch erhöht sich die Belastbarkeit des Kugelteillagers. Außerdem resultiert so ein geringes Bauvolumen.
  • Weiterhin ist es günstig, wenn das Kegelrollenteillager und das Schrägkugelteillager in einer O-Anordnung angeordnet sind, so dass Radialbelastungen und Axialbelastungen in beiden Richtungen aufgenommen werden können. Es ergibt sich außerdem eine besonders starre Lagerung, die insbesondere auch ein Aufnahmevermögen hinsichtlich Kippmomenten und Seitenkräften aufweist.
  • Gemäß einer anderen bevorzugten Variante sind das Kegelrollenteillager und das Schrägkugelteillager axial beidseitig zu einer Radialmittenebene angeordnet und so ausgelegt, dass im Normalzustand des Radlagers die radial wirkenden Kräfte ihren Mittelpunkt im Bereich der Radialmittenebene haben. Damit resultiert mit Vorteil eine möglichst einheitliche Belastung des Radlagers.
  • Vorzugsweise haben Kegelrollen des Kegelrollenteillagers weiterhin bezüglich einer Radialmittenebene einen kleineren Kontaktwinkel als Kugeln des Schrägkugelteillagers. Dies ergibt eine günstige Übertragung der Radiallasten vom Rad auf die Radbefestigung. Die Kontaktwinkel der Kugeln der ersten und der zweiten Kugelreihe können dabei entweder gleich oder auch unterschiedlich groß ausgebildet sein. Die diesbezügliche Auslegung erfolgt insbesondere so, dass ein gutes Aufnahmevermögen hinsichtlich Kippmomenten und Seitenkräften resultiert.
  • Bei einer anderen günstigen Ausgestaltung ist vorgesehen, dass Kegelrollen des Kegelrollenteillagers bezüglich einer Radialmittenebene einen Kontaktwinkel im Bereich zwischen 5° und 35° aufweisen. In diesem Winkelbereich wird eine besonders gute Übertragung der radialen Lasten vom Rad auf die Radbefestigung erreicht.
  • Günstig ist weiterhin eine Variante, bei der die zweite Kugelreihe einen größeren radialen Abstand zu der Drehachse hat als die erste Kugelreihe. Außerdem können Kugeln der ersten Kugelreihe vorzugsweise einen geringe ren Kugeldurchmesser haben als Kugeln der zweiten Kugelreihe. Sowohl der größere radiale Abstand in der zweiten Kugelreihe als auch der kleinere Kugeldurchmesser in der ersten Kugelreihe erlauben eine höhere Anzahl an Kugeln pro jeweiliger Kugelreihe, wodurch die Tragfähigkeit des Radlagers weiter gesteigert werden kann. Außerdem ermöglichen beide Maßnahmen einen sehr kompakten Aufbau, bei dem die beiden Kugelreihen eng benachbart zueinander angeordnet sind.
  • Gemäß einer anderen bevorzugten Ausgestaltung umfasst ein Lagerinnenring zwei Teillagerinnenringe, von denen einer, insbesondere der dem Kegelrollenteillager zugeordnete, einstückig mit einem Lageraufnahmeelement ausgebildet ist. Dadurch reduziert sich die Anzahl der Einzelkomponenten. Der erste Teillagerinnenring eignet sich besonders gut für eine Integration in das Lageraufnahmeelement, bei dem es sich beispielsweise um ein Felgenanschlussteil oder um einen Achsstummel handeln kann, da der erste Teillagerinnenring im Gegensatz zum zweiten Teillagerinnenring eine ebene und folglich leichter zu fertigende Umfangsfläche als Lauffläche für die Kegelrollen hat.
  • In einer vorteilhaften Ausgestaltung sind bei einem Radlager die Abrollflächen für die Kegelrollen, die Kegelrollenaußenmäntel und diejenigen Flächen der Kegelrollenstirnseiten und Oberflächen wenigstens eines Laufbahnelements, zwischen denen bei bestimmungsgemäßem Betreiben der Lagerung eine Berührung stattfindet, mit einer Rauhigkeit Ra kleiner gleich 0,10 μm ausgebildet. Durch die Ausbildung besagter Flächen mit einer sehr kleinen Rauhigkeit von kleiner 0,10 μm und in einer vorteilhaften Ausgestaltung von kleiner 0,06 μm wird die beim Abwälzen auftretende Reibung herabgesetzt, so dass sich mit Vorteil die Leistungsverluste reduzieren. Dabei sei besonders darauf hingewiesen, dass auch die Berührflächen zwischen den Kegelrollen stirnseiten und einer Oberfläche des Laufbahnelements, an dem Bereiche der Kegelrollenstirnseiten bestimmungsgemäß anlaufen, ebenfalls mit besagter geringer Rauhigkeit ausgebildet sind. Auch der insbesondere aus einem Polymermaterial ausgebildete Käfig trägt im vorausgehend beschriebenen Sinne, beispielsweise gegenüber einem Blechkäfig, mit Vorteil zur Gewichtsreduzierung und zur Verbesserung der Reibverhältnisse bei.
  • In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung ist bei einem Laufbahnelement des Radlagers mit einer Abrollfläche für die Kegelrollen und mit einem eine Innenseite aufweisenden Bord an einer der Stirnseiten der Kegelrollen, bei dem ein Bereich der Innenseite zum Berühren durch Bereiche der Kegelrollenstirnseiten vorgesehen ist, bei einer Betrachtung, die von einem mittleren Bereich der Innenseite zwischen ihrem äußeren und inneren Rand ausgeht und entlang einer Kegelrollenstirnseite radial hin zur Abrollfläche gerichtet ist, das Laufbahnelement in einem Übergangsbereich von der Innenseite hin zur Abrollfläche bezogen auf die Betrachtungsrichtung frei von einem Hinterschnitt ausgebildet. Dabei wurde erkannt, dass bei gleichbleibender Oberflächenqualität der Abrollfläche sowie der zum Anlaufen der Kegelrollenstirnseiten vorgesehenen Innenseite des Bords des Laufbahnelements ein Hinterschnitt am Fuß des Bords zum Übergang hin zur Abrollfläche herstellungstechnisch und auch aus anderen Gründen nicht erforderlich ist. Damit kann mit Vorteil unter anderem bei gleichbleibender Festigkeit des Bords der Bord in Achsrichtung mit einer geringeren Dicke ausgebildet werden, wodurch sich wiederum auch ein kürzeres Laufbahnelement ausbilden lässt, womit mit Vorteil Material und Gewicht entsprechend eingespart wird. Weiterhin ist es durch Verzicht auf den Hinterstich möglich, eine bestimmungsgemäße Berührfläche zwischen den Kegelrollenstirnseiten und der Innenseite des Bords durch entsprechendes Design von Kegelrollenstirnseiten und der Innenseite des Bords nahe zur Abrollfläche hin zu verlagern, wodurch mit besonderem Vorteil in besagter Berührfläche im wesentlichen ein Abrollen mit wenig Gleitanteilen stattfindet, so dass weniger Reibungsverluste entstehen und damit mit Vorteil Leistungsverluste gesenkt werden. Dabei sind die Innenseite des Bords und die Stirnseite der Kegelrolle insbesondere derart gestaltet, dass die bestimmungsgemäße Berührung von der Kegelrollenhauptachse aus in einem Bereich von 85%, insbesondere 90%, bis 98% des Radius der Kegelrollenstirnseite stattfindet.
  • In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung ist wenigstens eine der Kegelrollen ausgehend von ihren beiden Stirnseiten mit jeweils einer Höhlung ausgebildet, wobei zwischen den Höhlungen ein mit Material der Kegelrolle ausgefüllter Zwischenbereich verbleibt, dessen minimale axiale Dicke zwischen 20 bis 60% der axialen Kegelrollenlänge ist. Dabei wurde erkannt, dass sich bei derartiger Ausbildung der Kegelrollen, bei Aufrechterhaltung guter wälzlagertechnischer Eigenschaften, mit Vorteil eine Einsparung an Material und an Gewicht erzielen lässt. Dabei werden durch die Materialeinsparung die Rohstoffreserven geschont und infolge des geringeren, bei Betrieb zu wälzenden Gewichts der Kegelrollen, Leistungsverluste reduziert. Weiterhin wurde erkannt, dass bei einem Unterschreiten der minimalen axialen Dicke von 20% der axialen Kegelrollenlänge sich die wälzlagertechnischen Eigenschaften inakzeptabel verschlechtern. Andererseits wurde erkannt, dass die minimale axiale Dicke nicht größer als 60% der axialen Kegelrollenlänge sein soll, da dies hinsichtlich Material- und Gewichtseinsparung kontraproduktiv wäre und weiterhin beim Abrollen der Kegelrolle auf einer entsprechenden Abrollfläche an den Übergangsbereichen vom Außenmantel der Kegelrolle hin zu ihren Stirnseiten unerwünscht hohe mechanische Spannungsspitzen auftreten würden. Dadurch, dass die Höhlungen eine gewisse Tiefe aufweisen und die Höhlungen in ihrem im wesentlichen zylindrischen Bereich einen Durchmesser zwischen 40% bis 70% des Kellenrollenaußendurchmessers an der die Öffnung der jeweiligen Höhlung beinhaltenden Stirnseite aufweisen bzw. eine Wandstärke der Kegelrolle im Bereich der Höhlungen zwischen 15% und 30% des Kegelrollenaußendurchmessers an der die Öffnung der jeweiligen Höhlung beinhaltenden Stirnseite ist, werden besagte unerwünschte Spannungsspitzen dadurch verhindert, dass die axialen Enden der Kegelrolle eine gewisse Einfederungsmöglichkeit nach innen hin aufweisen. Weiterhin ist zur Verhinderung besagter unerwünschter Spannungsspitzen die Kegelrolle in ihren Übergangsbereichen vom Außenmantel hin zu ihren Stirnseiten mit Verrundungen ausgebildet, die an die jeweilige Belastungsanforderung entsprechend angepasst ausgebildet sein können.
  • Weitere Merkmale, Vorteile und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen anhand der Zeichnung. Es zeigt:
  • 1 ein Ausführungsbeispiel eines Radlagers mit einer Kombination eines Kegelrollenteillagers und eines Schrägkugelteillagers sowie mit einem nicht zum Rotieren vorgesehenen gemeinsamen Außenring und
  • 2 ein Ausführungsbeispiel eines Radlagers mit einer Kombination eines Kegelrollenteillagers und eines Schrägkugelteillagers sowie mit einem zum Rotieren vorgesehenen gemeinsamen Außenring.
  • Einander entsprechende Teile sind in 1 und 2 mit denselben Bezugszeichen versehen.
  • In 1 ist ein Ausführungsbeispiel eines Radlagers 1 mit einem einteiligen Außenring 2 und einem zweigeteilten Innenring 3 gezeigt, wobei der Innen ring 3 auf ein um eine Drehachse 5 drehbares Felgenanschlussteil 4 montiert ist. In einem scheibenförmigen Montageflansch des Felgenanschlussteils 4 sind Montagebohrungen 6 vorgesehen, durch die Radbolzen 7 hindurchgeführt sind. Die Radbolzen 7 sind zum Eingriff in die Radfelge des in 1 nicht mit dargestellten Rads bestimmt. An den Außenring 2 ist ein radial vorstehender Montageflansch 8 mit Montagebohrungen 9 angeformt, der zur Befestigung an einem in 1 ebenfalls nicht mit dargestellten Fahrzeugrahmen vorgesehen ist. Insgesamt zeigt 1 einen Ausschnitt aus einer Radbefestigung und -lagerung bei einem Kleinlastkraftwagen.
  • Das Radlager 1 setzt sich aus zwei Teillagern zusammen, nämlich einem Kegelrollenteillager 10 mit einer Kegelrollenreihe 11 und einem Schrägkugelteillager 12 mit zwei Kugelreihen 13 und 14 in Tandem-Anordnung. Das Kegelrollenteillager 10 und das Schrägkugelteillager 12 sind in Richtung der Drehachse 5, d. h. in axialer Richtung, zueinander benachbart und zu beiden Seiten einer Radialebene 15 angeordnet. Der Außenring 2 übergreift als gemeinsamer Lagerring sowohl das Kegelrollenteillager 10 als auch das Schrägkugelteillager 12, wohingegen von dem Innenring 3 ein erster Teillagerinnenring 16 dem Kegelrollenteillager 10 und ein zweiter Teillagerinnenring 17 dem Schrägkugelteillager 12 zugeordnet ist.
  • Die Kegelrollenreihe 11 umfasst mehrere Wälzkörper in Form von Kegelrollen 18, die in einem Käfig 19 platziert sind. Die Kugelreihen 13 und 14 sind axial unmittelbar aneinander angrenzend angeordnet. Ihre Wälzkörper sind als Kugeln 20 bzw. 21 ausgeführt, die ebenfalls in einem Käfig 22 platziert sind. Der Durchmesser der Kugeln 20 der an die Radialebene 15 angrenzenden ersten Kugelreihe 13 ist kleiner ist als der Durchmesser der Kugeln 21 der zweiten Kugelreihe 14. Die beiden Kugelreihen 13 und 14 sind auf Umfangsbahnen angeordnet, wobei die erste Kugelreihe 13 einen kleineren radialen Abstand zur Drehachse 5 hat als die zweite Kugelreihe 14. Auf beiden axialen Stirnseiten ist das Radlager 1 mittels einer Dichtung 23 abgedichtet.
  • Zwischen dem Kegelrollenteillager 10 und dem Schrägkugelteillager 12 ist an der dem Innenring 3 zugewandten Seite des Außenrings 2 ein radial nach innen vorstehender und in Umfangsrichtung umlaufender Steg 24 vorgesehen. Dieser Steg 24 trennt das Kegelrollenteillager 10 und das Schrägkugelteillager 12 voneinander. Er befindet sich im Bereich der Radialebene 15.
  • Die Kegelrollen 18 haben einen gegenüber der Radialebene 15 gemessenen Kontakt- oder Berührungswinkel α1, der im Ausführungsbeispiel einen Wert von etwa 29,5° annimmt. Der Kontaktwinkel α1 bestimmt die axiale Belastbarkeit des Radlagers 1 mit. Mit zunehmendem Kontaktwinkel α1 steigt diese Belastbarkeit.
  • Auch die Kugelreihen 13 und 14 sind für eine schräge Kraftübertragung ausgelegt. Dementsprechend haben ihre Kugeln 20 bzw. 21 einen Kontakt- oder Berührungswinkel α2 bzw. α3. Letztere sind als diejenigen Winkel definiert, die die Verbindungslinie der beiden Berührungspunkte zwischen der jeweiligen Kugel 20 oder 21 einerseits und der jeweiligen Laufbahn am Außenring 2 bzw. am Innenring 3 andererseits mit der Radialebene 15 einschließt. Unter diesen Winkeln werden auch die Belastungen von einer Laufbahn auf die andere Laufbahn übertragen. Die Kontaktwinkel α2 und α3 sind verschieden, wobei der Kontaktwinkel α2 der inneren Kugelreihe 13 größer, d. h. flacher, ist als der Kontaktwinkel α3 der äußeren Kugelreihe 14. Im Ausführungsbeispiel beträgt der Kontaktwinkel α2 etwa 40° und der Kontaktwinkel α3 etwa 38°.
  • Beide sind damit größer als der Kontaktwinkel α1 des Kegelrollenteillagers 10. Diese Aussage gilt für die Beträge der jeweiligen Kontaktwinkel α1 bis α3. Die Kontaktlinie des Kegelrollenteillagers 10 ist gegenüber der Radialebene 15 genau in die andere Richtung geneigt als die Kontaktlinien des Schrägkugelteillagers 12. Die Kontaktlinien sind in 1 jeweils als gestrichelte Hilfslinien mit eingetragen. Das Kegelrollenteillager 10 und das Schrägkugelteillager 12 sind in einer O-Anordnung zueinander positioniert. Ihr jeweiliger mittlerer radialer Abstand zur Drehachse 5 ist in etwa gleich.
  • Das Radlager 1 ist so konstruiert und am Felgenanschlussteil 4 bzw. am Fahrzeugrahmen montiert, dass eine Krafteinleitung in das Radlager 1 hauptsächlich mittig, also im Bereich zwischen den Teillagern 10 und 12 wirkt. Weiterhin ist der Aufbau so ausgelegt, dass das besonders stark belastbare Kegelrollenteillager 10 den größeren Anteil der Kraftübertragung zwischen den beiden Lagerringen 2 und 3 übernimmt. Ansonsten werden aufgrund der Verwendung von Wälzkörpern sowohl in Kegelrollen- als auch in Kugelform die Vorteile beider Wälzkörpertypen vereint.
  • In 2 ist ein weiteres Ausführungsbeispiel eines Radlagers 25 mit einem einteiligen gemeinsamen Außenring 26 und einem zweigeteilten Innenring 27 gezeigt. Der Hauptunterschied zu dem Radlager 1 gemäß 1 besteht darin, dass beim Radlager 25 der Außenring 26 um die Drehachse 5 zum Drehen vorgesehen ist. Der Innenring 27, der sich aus den beiden Teillagerinnenringen 28 und 29 zusammensetzt, ist mittels einer Mutter 30 auf einen Achsstummel 31 montiert. Am Außenring 26 ist ein sich radial nach außen erstreckender scheibenförmiger Montageflansch 32 mit Montagebohrungen 33 zur Befestigung eines in 2 nicht mit dargestellten Rads einstückig angeformt.
  • Auch das Radlager 25 hat zwei Teillager. Ein Kegelrollenteillager 34 ist einreihig ausgeführt und umfasst die Kegelrollenreihe 11 mit den in Umfangsrichtung angeordneten Kegelrollen 18. Ihm ist der Teillagerinnenring 28 zugeordnet. Axial daneben ist ein zweireihiges Schrägkugelteillager 35 mit den Kugelreihen 13 und 14 vorgesehen. Deren Aufbau und Anordnung sind im Wesentlich so ausgeführt wie beim Radlager 1 gemäß 1. Dem Schrägkugelteillager 35 ist der Teillagerinnenring 29 zugeordnet.
  • Im Unterschied zum Radlager 1, bei dem sich das Kegelrollenteillager 10 an der dem Rad zugewandten axialen Seite des Radlagers 1 befindet, ist die Anordnungsreihenfolge der Teillager 34 und 35 beim Radlager 25 in axialer Richtung vertauscht. Hier befindet sich das Schrägkugelteillager 35 an der dem Rad zugewandten axialen Seite des Radlagers 25. Die Radialebene 15 verläuft wieder im Bereich des Stegs 24 mittig zwischen dem Kegelrollenteillager 34 und dem Schrägkugelteillager 35.
  • Auch das Kegelrollenteillager 34 und das Schrägkugelteillager 35 sind in einer O-Anordnung zueinander angeordnet. Ebenso ist der Kontaktwinkel α1 der Kegelrollen 18 des Kegelrollenteillagers 34 kleiner als die Kontaktwinkel α2 und α3 der Kugeln 20 bzw. 21 des Schrägkugelteillagers 35. Außerdem ist der Kontaktwinkel α3 der Kugeln 21 der äußeren zweiten Kugelreihe 14 kleiner als der Kontaktwinkel α2 der Kugeln 20 der inneren ersten Kugelreihe 13.
  • Das Radlager 25 hat im Wesentlichen die gleiche Wirkungsweise und die gleichen Vorteile wie das Radlager 1.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - WO 2005/008086 A1 [0002]

Claims (15)

  1. Radlager zur Lagerung eines um eine Drehachse (5) drehbaren Rads, umfassend – ein Kegelrollenteillager (10; 34) mit einer Kegelrollenreihe (11) und – ein Schrägkugelteillager (12; 35) mit einer ersten und einer zweiten Kugelreihe (13, 14).
  2. Radlager nach Anspruch 1, wobei das Kegelrollenteillager (10; 34) und das Schrägkugelteillager (12; 35) einen gemeinsamen Lagerring (2; 26) aufweisen.
  3. Radlager nach einem der Ansprüche 1 oder 2, wobei die erste und die zweite Kugelreihe (13, 14) axial benachbart und in einer Tandem-Anordnung angeordnet sind.
  4. Radlager nach einem der Ansprüche 1 bis 3, wobei das Kegelrollenteillager (10; 34) und das Schrägkugelteillager (12; 35) in einer O-Anordnung angeordnet sind.
  5. Radlager nach einem der Ansprüche 1 bis 4, wobei das Kegelrollenteillager (10; 34) und das Schrägkugelteillager (12; 35) axial beidseitig zu einer Radialmittenebene (15) angeordnet und so ausgelegt sind, dass im Normalzustand des Radlagers die radial wirkenden Kräfte ihren Mittelpunkt im Bereich der Radialmittenebene (15) haben.
  6. Radlager nach einem der Ansprüche 1 bis 5, wobei Kegelrollen (18) des Kegelrollenteillagers (10; 34) bezüglich einer Radialmittenebene (15) einen kleineren Kontaktwinkel (α1) aufweisen als Kugeln (20, 21) des Schrägkugelteillagers (12; 35).
  7. Radlager nach einem der Ansprüche 1 bis 6, wobei Kegelrollen (18) des Kegelrollenteillagers (10; 34) bezüglich einer Radialmittenebene (15) einen Kontaktwinkel (α1) im Bereich zwischen 5° und 35° aufweisen.
  8. Radlager nach einem der Ansprüche 1 bis 7, wobei die zweite Kugelreihe (14) einen größeren radialen Abstand zu der Drehachse (5) hat als die erste Kugelreihe (13).
  9. Radlager nach einem der Ansprüche 1 bis 8, wobei Kugeln (20) der ersten Kugelreihe (13) einen geringeren Kugeldurchmesser haben als Kugeln (21) der zweiten Kugelreihe (14).
  10. Radlager nach einem der Ansprüche 1 bis 9, wobei ein Lagerinnenring (3; 27) zwei Teillagerinnenringe (16, 17; 28, 29) umfasst, von denen einer einstückig mit einem Lageraufnahmeelement (4; 31) ausgebildet ist.
  11. Radlager nach Anspruch 10, wobei der einstückig mit dem Lageraufnahmeelement (4; 31) ausgebildete Teillagerinnenring (16; 28) dem Kegelrollenteillager (10; 34) zugeordnet ist.
  12. Radlager nach einem der Ansprüche 1 bis 11, wobei die Abrollflächen für die Kegelrollen, die Kegelrollenaußenmäntel und diejenigen Flächen der Kegelrollenstirnseiten und Oberflächen wenigstens eines Laufbahnelements, zwischen denen bei bestimmungsgemäßem Betreiben der Lagerung eine Berührung stattfindet, mit einer Rauhigkeit Ra kleiner gleich 0,10 μm ausgebildet sind.
  13. Radlager nach einem der Ansprüche 1 bis 12, wobei ein Laufbahnelement des Kegelrollenteillagers mit einer Abrollfläche für die Kegelrollen und mit einem eine Innenseite aufweisenden Bord an einer der Stirnseiten der Kegelrollen, bei dem ein Bereich der Innenseite zum Berühren durch Bereiche der Kegelrollenstirnseiten vorgesehen ist, wobei bei einer Betrachtung, die von einem mittleren Bereich der Innenseite zwischen ihrem äußeren und inneren Rand ausgeht und entlang einer Kegelrollenstirnseite radial hin zur Abrollfläche gerichtet ist, das Laufbahnelement in einem Übergangsbereich von der Innenseite hin zur Abrollfläche bezogen auf die Betrachtungsrichtung frei von einem Hinterschnitt ausgebildet ist.
  14. Radlager nach einem der Ansprüche 1 bis 12, wobei ein Laufbahnelement des Kegelrollenteillagers mit einer Abrollfläche für die Kegelrollen und mit einem eine Innenseite aufweisenden Bord an einer der Stirnseiten der Kegelrollen, bei dem ein Bereich der Innenseite zum Berühren durch Bereiche der Kegelrollenstirnseiten vorgesehen ist, wobei bei einer von einem mittleren Bereich der Innenseite zwischen ihrem äußeren und inneren Rand ausgehenden, senkrecht hin zu Abrollfläche gerichteten Betrachtung das Laufbahnelement in einem Übergangsbereich von der Innenseite hin zur Abrollfläche frei von einem Hinterstich ausgebildet ist.
  15. Radlager nach einem der Ansprüche 1 bis 14, wobei wenigstens eine der Kegelrollen ausgehend von ihren beiden Stirnseiten mit jeweils einer Höhlung ausgebildet ist, und zwischen den Höhlungen ein mit Material der Kegelrolle ausgefüllter Zwischenbereich verbleibt, dessen minimale axiale Dicke zwischen 20% bis 60% der axialen Kegelrollenlänge ist.
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