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DE102007008996A1 - Produktrolle und Vorrichtung zum Herstellen einer solchen Produktrolle - Google Patents

Produktrolle und Vorrichtung zum Herstellen einer solchen Produktrolle Download PDF

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Abstract

Die Erfindung bezieht sich auf das Ankleben einer Auslaufkante eines eine Produktrolle bildenden Papierbandes auf die darunter liegende Wicklung derart durch ein Klebstoffmuster in Form eines Designs oder eines Markennamens, dass ein sanftes Ablösen des ersten Papierblattes von der Produktrolle ermöglicht ist.

Description

  • Technisches Gebiet
  • Bei Papierprodukten, bei denen ein Papierband auf eine Rolle gewickelt ist und dabei sogenanntes Tissue-Papier oder nonwoven Material verwendet wird, wird die Auslaufkante und somit die Kante des ersten zu entnehmenden Blattes der aufgewickelten Papierbahn auf die darunter liegende Wicklung der Rolle geklebt, so daß sich diese Auslaufkante des Papierbandes vor dem Gebrauch nicht lösen kann. Derartige Papierrollen sind bekannt im Zusammenhang mit Küchen- oder Toilettenpapier. Bei dieser Papierrolle handelt es sich um das Endprodukt. In der Umwandlungsmaschine zum Herstellen dieser Produktrollen liegt zunächst ein so genannter „Stamm" (auch „log” genannt) vor, d. h. eine längere Rolle in der Breite der Papierbahn, die zu Produktrollen geschnitten werden. Wenn eine neue Produktrolle zur Anwendung kommt, so wird der Anfang des aufgewickelten Papierbandes von der darunter liegenden Wicklung abgetrennt, um ein erstes Blatt, oder erste Blätter abnehmen zu können.
  • Stand der Technik
  • Aus der US 2005/0199761 A1 und der US 2005/0199759 A1 ist es bekannt, die Festigkeit und den Ort der Klebungen dadurch zu beeinflussen, daß die Eindringtiefe des Klebstoffs in das Material gesteuert wird.
  • Ein Verfahren oder eine Vorrichtung zum Befestigen der Auslaufkante eines zu einer Toilettenpapierrolle gewickelten Papierbandes auf die darunter liegende Wicklung ist aus der US 4,026,752 bekannt. Die Auslaufkante der Produktrolle ist mittels Klebstoff befestigt und das Verfahren umfaßt das Aufbringen einer vorbestimmten Klebstoffmenge direkt auf die unter der Auslaufkante befindliche Wicklung der Produktrolle, wozu die Auslaufkante bzw. der Auslaufbereich von der darunter liegenden Wicklung getrennt wird. Der Klebstoff wird über die Länge der Kante an beabstandeten Stellen aufgebracht. Hierzu umfaßt jedes Klebstoffaufbringmodul eine Vielzahl von Abgabedüsen, mit denen eine bemessene Menge an Klebstoff auf die Auslaufkante gespritzt wird.
  • WO 95/15902 beschreibt eine Vorrichtung zum Festkleben der Auslaufkante eines gewickelten Bahnmaterials. Diese Vorrichtung umfaßt eine Abgabeeinrichtung für Klebstoff zum Aufbringen des Klebstoffes auf eine Produktrolle und eine Rückwicklungseinrichtung zum Aufbringen der Auslaufkante der Bahn auf die Klebestelle. Das Aufbringen des Klebstoffes erfolgt durch eine Querleiste derart, daß ein kontinuierlicher Klebstoffstreifen aufgebracht wird. Die Oberkante der Leiste ist mit einer konkaven Fläche ausgebildet, so daß dort ein Längskanal vorgesehen ist, der über die gesamte Länge der Leiste sich erstreckt.
  • Darstellung der Erfindung
  • Das Problem (Aufgabe) der Erfindung besteht in einer Verbesserung des Anklebens einer Auslaufkante eines zu einer Produktrolle gewickelten Papierbandes, so dass ein sanftes Abtrennen dieser Auslaufkante, bzw. des ersten Papierblattes von der darunter liegenden Wicklung ermöglicht wird, ohne dabei das abzutrennende Papierblatt bzw. die darunter liegende Wicklung zu zerstören. Dabei soll das optische Erscheinungsbild der Produktrolle nicht beeinträchtig sein bzw. verbessert werden.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch eine Produktrolle gemäß Patentanspruch 1 und einer Vorrichtung gemäß Patentanspruch 4.
  • Durch die Erfindung erfolgt ein sanftes Ankleben der Auslaufkante der Papierbahn einer Produktrolle dadurch, daß das Kleben durch einen Klebstoff in Form eines Design oder Markennamens erfolgt, wobei Designs oder Markennamen in Querrichtung beabstandet auf die Auslaufkante der Papierbahn aufgebracht werden. Dieses sanfte Ankleben ermöglicht ein sanftes Abtrennen des ersten Blattes zu Beginn der Benutzung der Papierrolle. Zugleich kann dadurch nicht nur das Erscheinungsbild verbessert werden, sondern es kann für die Erkennung zugleich auch eine Bezeichnung des Produktes erfolgen. Außerdem kann Klebstoff eingespart werden.
  • Gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung kann das Muster als „Design", „Design" Elemente enthalten, die getrennte Klebstoffabschnitte bilden. Dadurch wird in Kombination mit einer Kennzeichnung und einer gestalterischen Maßnahme ein sanftes Abtrennen des ersten Papierblattes weiter verbessert.
  • Im Gegensatz zu rein funktionalen Elementen wird bei einem „Design"-Element neben der technischen Funktion (hier Klebstoffauftrag) stets noch versucht, das optische Erscheinungsbild beim Verbraucher durch ein ästhetisch ansprechendes Äußeres zu verbessern. Aus diesem Grund weisen „Design"-Elemente häufig eine mehr oder weniger komplexe Gestalt oder Form auf. Derartige Gestalten oder Formen sind beispielsweise eine Zeichnung, ein Wort, ein Motiv, ein künstlerisch ausgestaltetes Muster, ein Piktogramm oder aber ein Bild oder ein abstraktes geometrisches Ensemble. Mögliche „Design"-Elemente sind beispielsweise Pflanzen, Tiere, Gegenstände des täglichen Lebens, Fahrzeuge, Landschaften, Schriftformen, Logos oder Namen. Derartige „Design"-Elemente enthalten vorzugsweise relativ lange, häufig gekrümmte oder kreisförmige Linien, teilweise von unterschiedlicher Dicke, wobei solche Linien auch als in sich geschlossene Strukturen vorliegen können. Die Längen solcher Linien liegen bevorzugt im Bereich von 0,5 bis 10 cm, besonders bevorzugt im Bereich von 1 bis 8 cm. Wichtig ist bei einem „Design"-Element stets, dass derartige Linien in einer ästhetisch anspruchsvollen Weise angeordnet sind und somit einen optisch attraktiven Eindruck ergeben.
  • Vorzugsweise wird dabei ein gefärbter Klebstoff verwendet.
  • Die Erfindung betrifft auch eine Vorrichtung zum Herstellen der vorgenannten Produktrolle durch eine Stützfläche für die Produktrolle; eine unterhalb der Stützfläche angeordnete Klebstoffaufbringleiste zum Aufbringen des Klebstoffes auf den Auslaufkantenbereich hinsichtlich des Bewickelns, bzw. den Anfangsbereich hinsichtlich des Gebrauchs einer die Produktrolle bildende Produktbahn oder einen „Stamm", welche Klebstoffaufbringleiste unterhalb einer in der Stützfläche ausgebildeten Spaltöffnung sich befindet und/oder dorthin bewegbar ist; eine Klebstoffauftrageinrichtung zum Auftragen von Klebstoff auf die Klebstoffaufbringleiste; und eine Fördereinrichtung zum Bewegen der Produktrolle aus einer Bereitschaftsstellung über die Stützfläche in eine Abtransportposition.
  • Eine übliche Vorrichtung der vorliegenden Erfindung weist mindestens eine Klebstoffaufbringleiste auf. Je nach dem speziellen Anforderungsprofil kann die erfindungsgemäße Vorrichtung aber auch zwei, drei, vier, fünf oder noch mehr Klebstoffaufbringleisten enthalten.
  • Wenn hier der Ausdruck „Produktrolle" genannt wird, dann handelt es sich in erster Linie zunächst um einen „Stamm", der in eine Vielzahl von Produktrollen geschnitten wird.
  • Zweckmäßigerweise kann die Klebstoffaufbringleiste so angeordnet sein, daß sie durch die Spaltöffnung hin- und her bewegbar ist.
  • Es kann mindestens eine Klebstoffaufbringleiste auf den Umfang einer drehbar angeordneten Walze angeordnet sein, wobei die Stützfläche zwischen einer die Produktrolle aufnehmenden, im Wesentlichen horizontalen Stellung in eine Schrägstellung kippbar ist, in der die Klebstoffaufbringleiste durch die Spaltöffnung der Stützfläche ragt. Wenn auf dem Umfang der Walze in Umfangsrichtung beabstandet mehrere Klebstoffaufbringleisten angeordnet sind, dann können diese mit unterschiedlichen Mustern versehen sein. Dadurch ist eine sehr einfache und schnelle Umstellung auf unterschiedliche Muster möglich.
  • Eine Kippachse der Stützfläche kann am in Transportrichtung der Produktrolle stromaufliegenden Ende der Stützfläche angeordnet sein, wobei diese aus einer Horizontalstellung in eine Stellung schräg nach unten kippbar ist.
  • Vorteilhafterweise weist die Klebstoffaufbringleiste auf einer Aufbringfläche eine Vielzahl von beabstandeten Aufbringmustern auf.
  • Oberhalb der Stützfläche kann für den Transport der Produktrolle ein Transport-Umlaufband angeordnet sein.
  • Zweckmäßigerweise ist im stromaufliegenden Bereich der Stützfläche eine Luftblaseinrichtung angeordnet, die auf die Stützfläche gerichtet ist. Dadurch kann der Auslaufbereich des aufgewickelten Papierbandes auf die Stützfläche geblasen werden, so daß dieser Bereich oberhalb der Spaltöffnung zu liegen kommt. Um dies verbessert zu ermöglichen, kann die Luftblaseinrichtung schräg nach unten in Transportrichtung gerichtet sein.
  • Damit das Vorhandensein des Auslaufbereichs des Papierbandes oberhalb der Spaltöffnung erkannt werden kann, kann sich oberhalb der Stützfläche ein Sensor befinden, der an dieser Stelle den Auslaufbereich des Papierbandes erfaßt, wenn dieser sich oberhalb der Spaltöffnung befindet.
  • In einer Bereitschaftsstellung vor dem Aufbringen des Klebstoffes kann sich die Produktrolle auf Drehantriebsrollen abstützen, damit ein einwandfreies Ablegen des Auslaufbereiches des Papierbandes oberhalb der Spaltöffnung möglich ist.
  • Die erfindungsgemäße Vorrichtung eignet sich insbesondere dafür, der Produktrolle einen dreidimensionalen und optisch ansprechenden Abdruck zu verleihen.
  • Die Erfindung wird nachfolgend anhand von in den Zeichnungen rein schematisch dargestellten Ausführungsbeispielen näher erläutert.
  • Es zeigen:
  • 1 eine schematische Darstellung einer Vorrichtung zum Ankleben der Auslaufkante, bzw. des Auslaufbereiches eines „Stamm" durch Aufbringen von Klebstoff mittels eines Klebstoffmusters;
  • 2 ein „Stamm" mit einem „Design" Klebstoffmuster gemäß der Erfindung, und
  • 3a bis 3c eine Ausführungsform einer Vorrichtung zum Aufbringen von Klebstoff auf die Auslaufkante eines einen „Stamm" bildenden Papierbandes in drei aufeinander folgenden Schritten.
  • 1 zeigt in schematischer Darstellung einen so genannten „Stamm", welcher in die fertigen Produktrollen geschnitten wird, so daß das Aufbringen des Klebstoffes zusammengefaßt für mehrere spätere Produktrollen erfolgt. Die Produktrolle wird in Richtung des Pfeiles 2 auf einer Abstützfläche 3 bewegt. Unter einer Spaltöffnung 4 befindet sich eine Leiste 5a und ein Klebstoffbehälter 6. Durch die Leiste 5a erfolgt das Aufbringen von Klebstoff auf die Auslaufkante eines Auslaufblattes 7 der Produktrolle 1. Die Leiste 5a ist in Richtung des Pfeiles 8 vor- und zurückbewegbar.
  • Der Klebstoffauftrag erfolgt dabei auf der Außenseite des betreffenden Blattes vom Stamm, wobei der Klebstoff dann von außen her auf die Innenseite des Blattes penetriert. Nach dem Stand der Technik wird der Klebstoff auf der Innenseite des Blattes aufgetragen und penetriert dann durch dieses von innen nach außen.
  • Die Leiste 5a in 1 weist einen auswechselbaren Einsatz 9 auf, entsprechend dem Klebstoff in Form eines „Designs" aufgebracht werden kann, und zwar im Zusammenhang mit den unterschiedlichen Einsätzen als unterschiedliche „Designs". Im Zusammenhang damit ist es möglich, eingefärbten Klebstoff aufzubringen. Das Aufbringen von eingefärbtem Klebstoff führt zu einer Differenzierung gegenüber anderen typischen Produkten. Der Klebstoff kann wasserlöslicher Klebstoff, beispielsweise Stärke sein. Auf diese Weise wird der Klebstoff von außen her tief in das Blatt eingedrückt. Wenn ein „Stamm", von dem kürzere Produktrollen geschnitten werden, den Rückwickelkopf verläßt, rollt dieser „Stamm" eine Schräge hinunter, wo in Querrichtung die Leiste 5a plaziert ist. Die Klebstoffaufbringfläche der Leiste 5a trägt den Klebstoff und überträgt diesen auf die Auslaufkante der die Produktrolle bildende Papierbahn, während die Drehung des „Stamms" die Schräge hinunter fortgesetzt wird. Dabei wird das den Klebstoff tragende Papier weiter um den „Stamm" gewickelt und das Auslaufblatt 7 wird am „Stamm" angebracht. Alternativ kann auch eine Sprühaufbringung erfolgen, indem ein Sprühkopf in Querrichtung über die Papierbahn bewegt wird.
  • Eine Vorrichtung zur Durchführung des zuvor beschriebenen Vorganges ist schematisch in 3a bis 3c dargestellt. Diese Vorrichtung weist unter anderem ein Förderband 18 und drehbare Stützrollen 19 auf. Diese drehbaren Stützrollen 19 drehen die Rolle 1, um eine Öffnen der Rolle im Sinne des Ablösens des Auslaufbereiches von dieser zu ermöglichen, indem eine Luftblaseinrichtung 20 das Auslaufblatt 7 in Richtung auf eine kippbare Stützfläche 3 bläst, in der sich die bereits erwähnte Spaltöffnung 4 befindet. Weiterhin befaßt die Vorrichtung eine Klebstoffaufbringwalze 21, die hier mit vier Klebstoffaufbringleisten 5a versehen ist, die unterschiedliche Klebstoffaufbringmuster haben können. Die Klebstoffaufbringflächen der Leisten werden durch eine Klebstoffaufbringeinrichtung 22 mit Klebstoff versehen, wobei die Klebstoffaufbringeinrichtung 22 Klebstoff 23 aus dem Klebstoffbehälter 6 entnimmt.
  • Die Stützfläche 3 ist zwischen zwei Stellungen kippbar, die in 3a durch eine ausgezogene Linie und durch eine gestrichelte Linie dargestellt sind. Auf der Stützfläche 3 wird durch die Glaseinrichtung (20) das Auslaufblatt 7 von der Rolle 1 getrennt, so daß das Auslaufblatt die in 3a dargestellte Position einnimmt, in der dieses Auslaufblatt 7 die Spaltöffnung 4 abdeckt. Diese Position wird von einem Sensor 24 erfaßt. Daraufhin wird die Stützfläche 3 aus der Stellung in ausgezogenen Linien in die Stellung mit gestrichelten Linien gekippt, die in 3b dargestellt ist. Dabei wird Klebstoff auf das Auslaufblatt 7 aufgebracht.
  • Anschließend wird die Rolle 1 durch das Förderband 18 in eine Position gebracht, die in 3b dargestellt ist und danach in eine Position gemäß 3c. Anschließend wird die Stützfläche wieder aus der Schrägstellung in die Horizontalstellung gebracht.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - US 2005/0199761 A1 [0002]
    • - US 2005/0199759 A1 [0002]
    • - US 4026752 [0003]
    • - WO 95/15902 [0004]

Claims (15)

  1. Produktrolle aus Tissue-Papier oder non-woven Material, umfassend eine Bahn von Papierblättern, die in Reihe durch Perforationslinien miteinander verbunden sind und die Bahn zu der Produktrolle gewickelt ist, wobei ein Auslaufblatt (7) auf eine darunter liegende Wicklung geklebt ist, dadurch gekennzeichnet, daß für die Klebung ein Klebstoffmuster in Form mindestens eines Designs vorhanden ist.
  2. Produktrolle gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß in Axialrichtung der Produktrolle voneinander getrennte Designs oder Markennamen in Reihe als Klebestellen vorhanden sind.
  3. Produktrolle nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Klebstoff eingefärbt ist.
  4. Vorrichtung zum Herstellen einer Produktrolle, bzw. eines „Stamms" gemäß den Ansprüchen 1 bis 3, enthaltend – eine Stützfläche (3) für die Produktrolle (1), bzw. den „Stamm"; – eine unterhalb der Stützfläche (3) angeordnete Klebstoffaufbringleiste (5a) zum Aufbringen des Klebstoffes auf den Auslaufbereich (7) einer die Produktrolle, bzw. den „Stamm" bildenden Produktbahn, welche Klebstoffaufbringleiste unterhalb einer in der Stützfläche (3) ausgebildeten Spaltöffnung (4) sich befindet oder dorthin bewegbar ist; – eine Klebstoffauftrageinrichtung (22) zum Auftragen von Klebstoff auf die Klebstoffaufbringleiste (5a), und – eine Fördereinrichtung (18) zum bewegen der Produktrolle (1) oder des „Stamms" aus einer Bereitschaftsstellung über die Stützfläche (3) in einer Abtransportposition.
  5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Klebstoffaufbringleiste (5a) durch die Spaltöffnung (4) hin- und her bewegbar angeordnet ist.
  6. Vorrichtung nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Klebstoffaufbringleiste (5a) mindestens eine Musteraufbringgestaltung aufweist, gegebenenfalls als auswechselbarer Einsatz.
  7. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine Klebstoffaufbringleiste (5a) auf dem Umfang einer drehbar angeordneten Walze (21) angeordnet ist und die Stützfläche (3) zwischen einer die Produktrolle (1) oder den „Stamm" aufnehmenden, im Wesentlichen horizontalen Stellung in eine Schrägstellung kippbar ist, in der die Klebstoffaufbringleiste (5a) durch die Spaltöffnung (4) der Stützfläche (3) ragt.
  8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß mehrere unterschiedliche Klebstoffaufbringleisten (5a) mit mehreren Mustergestaltungen vorgesehen sind.
  9. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß eine Kippachse der Stützfläche (3) am in Transportrichtung der Produktrolle (1) oder des „Stamms" stromaufliegenden Ende der Stützfläche angeordnet ist und diese aus einer Horizontalstellung in eine Stellung schräg nach unten kippbar ist.
  10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Klebstoffaufbringleiste (5a) auf einer Klebstoffaufbringfläche (5b) eine Reihe von beabstandeten Aufbringmustern aufweist.
  11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß oberhalb der Stützfläche (3) ein Transport-Umlaufband (8) angeordnet ist.
  12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß im stromaufliegenden Bereich der Stützfläche (3) eine Luftblaseinrichtung (20) angeordnet ist, die auf die Stützfläche (3) gerichtet ist.
  13. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Luftblaseinrichtung (20) schräg nach unten in Transportrichtung gerichtet ist.
  14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß oberhalb der Stützfläche (3) ein Sensor (24) angeordnet ist, der den Auslaufbereich (7) der Produktbahn erfaßt, wenn dieser sich oberhalb der Spaltöffnung (4) befindet.
  15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Produktrolle (1) oder der „Stamm" in der Bereitschaftsstellung sich auf Drehantriebsrollen (19) abstützt.
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