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DE102007008798A1 - Anordnung zur Überprüfung eines berührungslos wirkenden Schutzsensors - Google Patents

Anordnung zur Überprüfung eines berührungslos wirkenden Schutzsensors Download PDF

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Abstract

Bei bekannten berührungslos wirkenden Schutzsensoren werden zur Überprüfung Referenzen genutzt, die in einer festen, bekannten Position zum Schutzsensor stehen. Die neue Anordnung soll es ermöglichen, dass der Schutzsensor in unterschiedlichen Lagen in Bezug auf eine feststehende Referenz überprüft wird. Durch Veränderung der Lage des Schutzsensors (1) wird eine Referenz (11) aus Sicht des Schutzsensors (1) in verschiedenen Positionen festgestellt. Ein Prüfgerät (7) berücksichtigt die Änderung der Lage des Schutzsensors (1) und ermittelt die Sollposition, in der der Schutzsensor (1) die Referenz (11) zu erwarten hat. Wenn der Schutzsensor (1) fest an einem Fahrzeug montiert ist, kann die neue Lage des Schutzsensors (1) durch eine Wegstreckenerfassung, z. B. u. a. mit einem Inkrementalgeber (16), ermittelt werden. Das Prüfgerät (7) prüft, ob die Funktion des Schutzsensors (1) bei dem geänderten Abstand (20) zur Referenz (11) gewährleistet ist. Die Anordnung ermöglicht durch eine kontrollierte Änderung der Lage des Schutzsensors (1) eine wesentlich weitergehende Überprüfung des Schutzsensors (1). Schutzsensoren (1) werden u. a. zur Erkennung von Hindernissen eingesetzt.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Anordnung nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Die Erfindung geht aus von einer Anordnung, mit der die Zuverlässigkeit bzw. die Funktion eines berührungslos wirkenden Schutzsensors kontrolliert werden soll. Mit dem Schutzsensor soll festgestellt werden, ob ein Objekt in den zu überwachenden Raum eingedrungen ist. Bei dem Objekt kann es sich um eine Person handeln, die dann vor der Kollision mit einem Fahrzeug oder einer Maschine zu schützen ist. Wenn ein Objekt in dem zu überwachenden Schutzraum erkannt wird, kann das Fahrzeug oder die Maschine gestoppt werden, bevor eine Kollision mit dem Objekt eintritt. In der Regel befindet sich der Schutzsensor auf dem Fahrzeug bzw. auf der Maschine und kann bei Gefahr die Antriebe mehr oder weniger direkt abschalten. Seltener ist es der Fall, dass der Schutzsensor sich nicht auf dem Fahrzeug oder auf der Maschine befindet. Bei Gefahr schaltet der Schutzsensor dann die Antriebe indirekt über eine entsprechend längere Datenübertragung ab.
  • Die bekannten Schutzsensoren arbeiten nach unterschiedlichen Verfahren. So ist die Erkennung eines Objektes vor einem Fahrzeug durch Laser, Ultraschall oder auch Radar möglich. Insbesondere haben sich Laserscanner in der Praxis weit verbreitet, weil sie Objekte nicht nur relativ zuverlässig, sondern auch relativ genau in ihrer Position erkennen können.
  • Die Schutzsensoren sind für unterschiedliche Schutzklassen entwickelt. Zum Teil ist es erforderlich, dass eine häufige oder auch permanente Überprüfung der Funktion des Schutzsensors erfolgt. Es wird ein Referenzobjekt genutzt, das in einer festen Verbindung mit dem Schutzsensor steht, also eine bekannte konstante Position aus Sicht des Schutzsensors hat. Nachteilig ist dabei jedoch, dass immer die gleichen Daten ermittelt werden, somit also nur eine eingeschränkte Überprüfung vorliegt. Es wird nicht der gesamte Erfassungsbereich überprüft, es könnte sogar sein, dass Abstandsdaten ausgegeben werden, ohne dass überhaupt eine Prüfung erfolgt.
  • Anordnungen, die Referenzen mit veränderbaren Positionen in Bezug auf den Schutzsensor nutzen, sind in diesem Zusammenhang nicht bekannt.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Anordnung zur Überprüfung des Schutzsensors mit veränderbaren Referenzpositionen auszuführen.
  • Die Erfindung ist im Patentanspruch 1 beschrieben. Die Unteransprüche enthalten vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung.
  • Die mit der Erfindung erzielten Vorteile bestehen insbesondere darin, dass durch Veränderung der Position der Referenz in Bezug auf den Schutzsensor die Funktion umfangreicher überprüft wird. Wenn sich der Schutzsensor auf einer sich bewegenden Maschine oder auf einem Maschinenteil oder Fahrzeug befindet, wird sich die Lage des Schutzsensors sowohl bei translatorischer als auch bei rotatorischer Bewegung verändern. Dadurch ändert sich auch, aus Sicht der Schutzsensors, die Position der Referenz, d. h. der Schutzsensor wird neue sog. Istdaten für die Richtung und/oder Entfernung der Referenz ermitteln. Durch eine Erfassung der Lageänderung des Schutzsensors lassen sich neue Daten für die zu erwartende Position der Referenz berechnen. Diese Solldaten werden dann mit den Istdaten überprüft. Bei zu großen Differenzen könnte ein Fehler im System vorliegen.
  • Bei bekannten Prüfungen verwendet der Schutzsensor eine Referenz, die immer in der gleichen Position in Bezug auf den Schutzsensor steht. Damit sind dann die Referenzdaten immer gleich. Tatsächlich hat man dadurch keine vollständige Kontrolle und weiß nicht, ob die Referenzdaten wirklich ermittelt werden. Außerdem erfolgt der Test immer nur an einem bestimmten Punkt im Überwachungsbereich. Mit der Erfindung ist die Kontrolle des Schutzsensors vollständiger.
  • Nach Anspruch 2 wird die Lage des Schutzsensors durch einen Eingriff gezielt geändert. Dies kann dadurch geschehen, dass der Schutzsensor speziell für diese Aufgabe durch einen eigenen Motorantrieb in seiner Position verschoben oder verdreht wird.
  • Mit Anspruch 3 ist die interessante Anwendung für die Überwachung des Schutzraumes vor einem Fahrzeug dargestellt. Als Referenz dient die Fahrbahn. Der Abstand zwischen der Fahrbahn und dem Schutzsensor kann bspw. dadurch geändert werden, dass das Fahrzeug gezielt zum Bremsen gebracht wird. Durch das Nicken des Fahrzeugs reduziert sich der Abstand zwischen Schutzsensor und Referenz. Dieser gezielte Vorgang muss dann auch von dem Schutzsensor festgestellt werden. Geeignete Schutzsensoren für diese Anwendung sind z. B. Laserscanner und dreidimensionale Kamerasysteme.
  • Eine Änderung in der Position der Referenz liegt auch dann vor, wenn die Fahrbahn eine Steigung oder ein Gefälle aufweist. Das Prüfgerät erwartet diese Fahrbahnmerkmale, wenn es auf einer bekannten Route fährt und z. B. durch Sensoren die Lage des Fahrzeugs bzw. die Lage des Schutzsensors bekannt ist.
  • In einer weiteren Ausgestaltung bietet sich an, dass Landmarken wie Pfosten, Mauern, Ecken, auch Bordsteine oder Gullydeckel als Referenz genutzt werden. Die Daten der Landmarken müssen sich dann während der Fahrt ändern. Besonders deutlich ist meistens die Abstandsänderung zwischen Landmarke und Schutzsensor. Dazu sind in einer Bahnkarte die charakteristischen Daten und insbesondere die Koordinaten der Landmarken hinterlegt. Landmarken werden häufig zur Navigation benutzt. Sie unterscheiden sich in der Regel gut von der Umgebung. Geeignete Schutzsensoren können deshalb sowohl zur Hinderniserkennung, als auch zur Erkennung von Landmarken zur Navigation verwendet werden.
  • Nach Anspruch 5 kann die Funktion eines Schutzsensors durch einen anderen Schutzsensor überprüft werden. Wenn die Schutzsensoren die gleiche Referenz betrachten, werden vergleichbare Referenzdaten erzeugt. Durch das Prüfgerät werden die Daten der verschiedenen Schutzsensoren miteinander verglichen. Bei ausreichender Übereinstimmung kann das Fahrzeug dann wie gewohnt weiterfahren. Es ist auch hierbei möglich, Referenzdaten aus einer Bahnkarte mit diesen neuen Daten zu vergleichen. Das Prüfgerät muss beachten, dass die Schutzsensoren die Referenz aus unterschiedlichen Positionen betrachten. Es ist also eine Umrechnung durchzuführen, damit die Referenzdaten überhaupt vergleichbar sind.
  • Nach Anspruch 6 ist es vorteilhaft, dass zwei optische Sensoren, z. B. Kameras, mit Abstand übereinander eingesetzt werden. Abgesehen davon, dass hiermit quasi auch ein Stereoeffekt genutzt werden kann, um z. B. die Lage von Objekten im Raum besser zu erkennen, hat diese Maßnahme speziell bei fahrerlosen Transportfahrzeugen oder im Einsatz als Assistenzsystem den Vorteil, dass z. B. auf einer nassen Fahrbahn spiegelnde Sonnenstrahlen nicht beide optischen Sensoren gleichzeitig stören. Zumindest für den Nahbereich vor dem Fahrzeug kann dann einer der beiden optischen Sensoren noch zuverlässig arbeiten.
  • Falls Unterschiede in den Referenzdaten der Schutzsensoren bzw. in einem Vergleich mit einer Bahnkarte etc. auftreten und die Unterschiede außerhalb einer zulässigen Toleranz liegen, kann das Fahrzeug in einer weiteren Ausgestaltung in der Geschwindigkeit reduziert werden oder sogar gestoppt werden. Bei einer solchen Fehlerdetektion ist es evtl. sinnvoll oder sogar notwendig, die Ursache des Fehlers bzw. der zu großen Abweichung festzustellen. Möglicherweise ist dann ein Schutzsensor defekt und muss ausgetauscht werden, bevor das Fahrzeug wieder in Betrieb gesetzt werden kann. Bei geringen Abweichungen kann es ausreichend sein, dass vorsichtshalber die Fahrzeuggeschwindigkeit entsprechend reduziert wird. Bei schlechten Witterungsbedingungen, z. B. Schneefall, treten bei optischen Schutzsensoren gelegentlich Erkennungsfehler auf. In einem solchen Fall kann dann die Geschwindigkeit vorübergehend reduziert werden. Das gleiche gilt bei Beeinträchtigung durch störendes Sonnenlicht usw..
  • Die Verwendung mehrerer Schutzsensoren führt allgemein zu einer Verbesserung der Qualität in der Erkennung von Objekten in dem zu überwachenden Raum. Dies gilt nach Anspruch 8 insbesondere in Verbindung mit der Erfindung, weil auch die Referenz dann zuverlässiger erkannt wird. Bei ungünstigen Witterungsbedingungen, wie Schneefall, Regen usw. wird die Erkennung von Referenzen unsicher. Objekte und Referenzen werden unter Umständen nur noch erahnt. Wenn mehrere Sensoren zwar verrauschte Signale, aber doch vergleichbare Mittelwerte liefern, steigt die Qualität in der Aussage des Prüfgerätes. Bei Verwendung mehrerer Schutzsensoren, die einen gewissen Abstand zueinander haben, könnten Objekte besser hinterleuchtet werden. Mit mehreren 2D-Kameras kann man dann einen Stereoeffekt erzielen. Auch die Aussage von Radarsensoren u. ä. wird wesentlich verbessert, wenn eine Sensorfusion genutzt wird. Referenzen bzw. Landmarken lassen sich dadurch zuverlässiger erkennen.
  • Nach Anspruch 9 wird zur Überprüfung der Schutzsensoren die Referenz mit einem Testsignal bestrahlt. Bei einem optischen Schutzsensor, z. B. einer Kamera, kann mit einem Laserstrahl oder einem Lichtblitz ein bestimmter Bereich auf einer Referenzfläche bestrahlt werden. Dieser Bereich muss dann zum Messzeitpunkt heller erscheinen. Optische und Radarsysteme lassen sich in der Regel nicht so leicht bündeln, aber auch hier wäre es möglich, durch eine Leistungsveränderung eine Amplitudenänderung im Empfang zu überprüfen. Bei gepulsten Verfahren, z. B. Ultraschall, Laser, Radar, lässt sich auch durch Veränderung des Zeitpunkts der Abstrahlung oder durch Ausfall oder mehrfaches Abstrahlen eine entsprechende Änderung oder Irritation in der Auswertung erzwingen. Das Prüfgerät muss dann feststellen, dass die gemessenen Daten nicht mit den üblichen Daten übereinstimmen. Bei Verwendung von mehreren Schutzsensoren kann u. U. auch die Signalabstrahlung des ersten Schutzsensors zur Auswertung an einem weiteren Schutzsensor genutzt werden bzw. umgekehrt. Auch dieses dient zur Überprüfung der Funktion der Schutzsensoren.
  • Leider ist keine Schutzsensortechnologie für alle Anforderungen ideal. Daher ist es nach Anspruch 10 sinnvoll, verschiedene Sensortechnologien zu verwenden. Mit Stereokameras erreicht man mit Tageslicht ohne künstliche Beleuchtung große Reichweiten. Allerdings ist der Rechenaufwand in der Bildauswertung sehr umfangreich und die Ergebnisse sind nicht zuverlässig, wenn eindeutige Kontraste fehlen. Bei der sogenannten PMD-Technik (Photonic Mixer Device) wird, ähnlich wie bei einem Laser, ein Lichtblitz oder moduliertes Licht ausgestrahlt. Daher ist diese Technologie eigentlich nur für den Nahbereich geeignet. Grundsätzlich haben diese und andere optische Systeme bei ungünstigen Witterungsbedingungen Probleme. Im Vergleich dazu sind Laser und Ultraschall relativ unanfällig bei Regen, Schnee und Nebel. Sie haben aber eine schlechte Auflösung und können Objekte somit nicht genau erkennen. In der Kombination der Sensoren können diese Probleme zum großen Teil behoben werden. Wenn z. B. mit optischen Systemen bei schlechter Witterung nicht mehr schnell gefahren werden kann, bietet es sich auch an, die Geschwindigkeit zu reduzieren und mit einer Radar- oder Ultraschalltechnologie weiterzufahren. Des weiteren kann man aber auch relativ verrauschte Signale der einen Technologie durch eine andere Technologie unterstützen. Durch Erfassung der gleichen Referenz lässt sich dann eine Aussage über die Funktionsqualität ermitteln. Wenn bspw. bei Schneefall optische Systeme die Referenz nur verrauscht erkennen, aber ein Radarsensor die Referenz noch erkennt, kann ggf. festgestellt werden, dass der optische Sensor noch prinzipiell funktioniert, aber aufgrund der störenden Schneeflocken vorübergehend nicht die gewünschte Signalqualität hat. Man kann also erwarten, dass der Sensor nach dem Schneefall wieder einwandfrei funktioniert. Der optische Schutzsensor muss also nicht ausgetauscht werden.
  • Auch hier ist es von Bedeutung, dass sich die Position der Referenz verändern kann, damit tatsächlich auch überprüft wird, dass die Positionsermittlung tatsächlich auch durchgeführt wird.
  • Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und wird im folgenden näher beschrieben.
  • Es zeigen
  • 1 eine Anordnung mit Prüfgerät und Schutzsensor für eine Fahrzeuganwendung
  • 2 ein Fahrzeug mit zwei Schutzsensoren und Prüfgerät
  • Ein mögliches Ausführungsbeispiel der Überprüfung eines Schutzsensors (1) zeigt 1. Dieser Schutzsensor (1) arbeitet optisch. Er könnte im Prinzip ein Laserscanner, eine Stereokamera oder auch eine sog. PMD-Kamera sein und besteht u. a. aus: Einem Bildauswerterechner (2), dem optischen Empfänger (3), z. B. einer Kamera und einer Beleuchtung (4). Das Prüfgerät (7) zeigt hier den Prüfrechner (8) mit einem Bahnkartenspeicher (9). Sowohl Prüfgerät (7) als auch Schutzsensor (1) können den Antriebsstrang (5) eines Fahrzeugs stoppen, sodass das Rad (6) zum Stehen kommt. Zur Erfassung des zurückgelegten Weges wird hier u. a. ein Inkrementalgeber (16) eingesetzt.
  • Speziell sog. Fahrerlose Transportfahrzeuge fahren in der Regel festgelegte Wegstrecken. Bestimmte Merkmale, wie z. B. Veränderungen in der Steigung der Fahrbahn, Gullydeckel, Bordsteine, Gebäude am Fahrbahnrand, Pfosten usw. sind immer an der gleichen Stelle zu erwarten. Die Daten für diese Merkmale sind im Bahnkartenspeicher (9) hinterlegt. Wenn das Fahrzeug einen bestimmten Ort erreicht hat prüft das Prüfgerät (7), ob dieses Merkmal, das als Referenz (11) benutzt wird, auch an der richtigen Stelle erscheint. Damit ist dann die Funktion des Schutzsensors (1) nachgewiesen und der Antriebsstrang (5) darf weiter laufen. Während der Bewegung des Fahrzeugs ändert sich der Abstand (20) bzw. die Position zur Referenz (11). Für eine zusätzliche Prüfung kann das Prüfgerät (7) über den Prüfrechner (8) in dem Schutzsensor (1) gezielt die Beleuchtung (4) manipulieren. Ein entsprechender Lichtblitz muss dann über den optischen Empfänger (3) und den Bildauswerterechner (2) in dem betreffenden Bildbereich festgestellt werden. Auch ein Unterdrücken eines vom Bildauswerterechner (2) gesteuerten Blitzes kann ebenfalls festgestellt werden. Entsprechendes gilt für Radar- und Ultraschallgeräte. Auch hier können die Impulse manipuliert werden.
  • 2 zeigt ein Fahrzeug (12) in der Seitenansicht. Hier wird verständlich, dass bei einem gefederten Fahrzeug (12) bei gezieltem Abbremsen die Schutzsensoren (1, 10) durch das Fahrzeugnicken (19) näher an den Fahrbahnabschnitt, der als Referenz (11) definiert ist, herankommen. Das Prüfgerät (7) hat durch Datenaustausch mit dem Fahrzeug (12) erfahren, dass eine Bremsung vorliegt oder hat selber eine Bremsung ausgelöst. So erwartet es dann eine entsprechende Abstandsverringerung zur Referenz (11). Es wird aus der Seitenansicht auch deutlich, dass bei einer Veränderung der Fahrbahnsteigung ebenfalls eine Veränderung des Abstandes zur Referenz (11) eintreten muss.
  • Am Fahrbahnrand befindet sich eine sog. Landmarke (13), d. h. ein bestimmtes Merkmal, das von den Schutzsensoren (1, 10) erkannt wird. Auch diese Landmarke (13) wird von dem Prüfgerät (7) an seinem bekannten Ort erwartet. Die Landmarke (13) dient also ebenso wie bspw. ein bestimmter Abschnitt auf der Fahrbahn als Referenz (11).
  • Bei Verwendung von mind. zwei Schutzsensoren (1, 10), die sich in einem ausreichenden Abstand übereinander befinden, kann man im Nahbereich, also einige Meter vor dem Fahrzeug (12), Probleme mit dem Sonnenlicht (15) beheben. Die Sonne (14) spiegelt sich auf der Referenzfläche (11) derart, dass nur einer von den beiden Schutzsensoren (1, 10) geblendet ist. Damit ist die Funktion durch den anderen der beiden Schutzsensoren (1, 10) weiterhin gegeben. Wenn es sich bei dem Fahrzeug (12) um einen LKW handelt und der erste Schutzsensor (1) befindet sich etwa in einer Höhe von 1 m und der zweite Schutzsensor (10) in einer Höhe von 3 m, kann der zu schützende Raum vor dem Fahrzeug (12) mehr als 4 m weit überwacht werden. Damit kann das Fahrzeug (12) bei Auftreten eines Hindernisses auch bei 15 km/h noch sicher abgebremst werden.
  • Es ist auch verständlich, dass durch Nutzung von mehreren Schutzsensoren (1, 10) die an beabstandeten Orten am Fahrzeug (12) befestigt sind, der zu überwachende Raum vor dem Fahrzeug (12) besser überprüft wird, als wenn nur ein Schutzsensor (1, 10) verwendet wird. Nicht nur durch die höhere Anzahl, sondern auch durch die unterschiedliche Position der Schutzsensoren (1, 10), ist die Überprüfung der Referenz (11) in besserer Qualität gewährleistet. In der Regel wird durch den Einsatz mehrerer Schutzsensoren auch eine mehrkanalige Hinderniserkennung erreicht.
  • In der Praxis sind die Schutzsensoren (1, 10) auf einen definierten Raum vor dem Fahrzeug (12) ausgerichtet. Der Fahrbahnabschnitt, der als Referenz (11) dient, oder eine Landmarke (13) sind in ihrer Ausdehnung durch Referenzpunkte (17, 18) definiert. Sie werden von den Schutzsensoren (1, 10) natürlich mit unterschiedlichen Positionsdaten gemessen. Jeder Schutzsensor (1, 10) ermittelt andere Daten. Das Prüfgerät (7) muss die Daten transformieren, damit die Gleichheit der Referenzpunkte (17, 18) festgestellt werden kann.

Claims (10)

  1. Anordnung zur Überprüfung eines berührungslos wirkenden Schutzsensors zur Erfassung von Objekten, dadurch gekennzeichnet, – dass sich die Lage des Schutzsensors verändert, – dass der Schutzsensor eine feststehende Referenz erkennt, – dass ein Prüfgerät mit Berücksichtigung der Lageänderung des Schutzsensors die Sollposition für die Referenz ermittelt und – dass das Prüfgerät zur Überprüfung des Schutzensors die Sollpositionsdaten mit den von dem Schutzsensor ermittelten Daten vergleicht.
  2. Anordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, – dass die Lage des Schutzsensors gezielt geändert wird.
  3. Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet – dass sich der Schutzsensor auf einem Fahrzeug befindet – dass die Fahrbahn als Referenz dient und – dass überprüft wird, ob sich der Abstand zwischen Schutzsensor und Referenz während der Bewegung des Fahrzeugs in vorgesehener Weise ändert.
  4. Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet – dass bekannte Landmarken als Referenz genutzt werden.
  5. Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet – dass mindestens ein zweiter Schutzsensor verwendet wird, mit dem die Positionsdaten der Referenz ebenfalls ermittelt werden und – dass mit dem Prüfgerät geprüft wird, ob die Positionsdaten von beiden Schutzsensoren unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Schutzsensorlagen übereinstimmen.
  6. Anordnung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet – dass es sich bei den Schutzsensoren um mindestens zwei optische Sensoren handelt, die in einem gewissen Abstand übereinander angeordnet sind und dieselbe Referenz betrachten und – dass dadurch bei Spiegelungen des Sonnenlichtes auf der Fahrbahn, zumindest einer von beiden Sensoren, nicht oder weniger geblendet wird.
  7. Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet – dass ein Warn- oder Abschaltsignal erzeugt wird, wenn von dem Prüfgerät eine unzulässige Abweichung zwischen Soll- und Istpositionsdaten für die Referenz festgestellt wird.
  8. Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet – dass mehrere Schutzsensoren an unterschiedlichen Standorten im wesentlichen dieselbe Referenz betrachten und dass dadurch die Qualität der Messung verbessert wird.
  9. Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet – dass mindestens ein Schutzsensor verwendet wird, der durch die Bestrahlung der Referenz mit einem Testsignal überprüft wird.
  10. Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet – dass mindestens zwei Schutzsensoren mit unterschiedlicher Sensortechnologie verwendet werden.
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