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Die vorliegende Erfindung betrifft eine Gewebeinfiltrationsvorrichtung für in Kassetten befindliche Proben. Die Gewebeinfiltrationsvorrichtung umfasst mindestens zwei Flüssigkeitsbehälter und eine Transportvorrichtung. In einem Flüssigkeitsbehälter, auch Retorte genannt, ist eine Flüssigkeit einer vorgebbaren Eigenschaft einfüllbar. Mehrere Kassetten sind in einem Transportkorb aufnehmbar. Die Transportvorrichtung ist derart ausgebildet, dass mit ihr mindestens zwei Transportkörbe in der Gewebeinfiltrationsvorrichtung transportierbar sind. Mit der Transportvorrichtung ist ein Transportkorb zu einem Flüssigkeitsbehälter verbringbar und/oder von einem Flüssigkeitsbehälter wegbewegbar. Eine Ablauffolge ist vorgebbar bzw. vorgegeben, in welcher die Transportkörbe die Flüssigkeitsbehälter der Gewebeinfiltrationsvorrichtung durchlaufen.
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Die Präparation von Gewebeproben für histologische Untersuchungen erfolgt durch mehrere chemische Behandlungen und durch eine abschließende Einbettung der Probe in Paraffin. Bei der chemischen Behandlung wird die Probe zunächst mit einer geeigneten chemischen Flüssigkeit fixiert, dann wird der Probe das darin enthaltene Wasser entzogen, was dann durch Stabilisatoren, Färbemittel und ähnliches ersetzt wird. Abschließend wird die Probe in Paraffin oder Wachs eingebettet. Damit wird erreicht, dass ein Paraffinblock in einer Aufnahme eines Mikrotoms und zum Zuschneiden einzelner dünner Gewebeschnitte stabil gehalten werden kann. Für verschiedene nacheinander ablaufende Verfahrensschritte sind so genannte Gewebeinfiltrationsvorrichtungen bzw. Einbettautomaten entwickelt worden, die die Proben automatisch in die verschiedenen Behandlungsstufen transportieren.
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Bei einer Probe kann es sich um eine Biopsie, eine Stanze oder ein bei einer Operation entnommenes Gewebeteil handeln. Diese Proben werden jeweils in eine Kassette eingebracht, in welchen sie durch die einzelnen Behandlungsschritte transportiert werden. Lediglich beispielhaft ist die
DE 103 42 264 A1 genannt, in welcher unter anderem eine solche Kassette beschrieben ist. Letztendlich sollen diese Proben bzw. feine Gewebeschnitte davon einer histologischen Untersuchung zugeführt werden. Hierzu betrachtet ein Pathologe einen mit einem Mikrotom angefertigten und auf einem Objektträger aufgebrachten Probenschnitt mit Hilfe eines Mikroskops, wobei der Probenschnitt mit einem Färbeverfahren gefärbt und mit einem Deckglas versehen sein kann.
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Mit der Transportvorrichtung der Gewebeinfiltrationsvorrichtung soll es insbesondere möglich sein, mindestens zwei Transportkörbe gleichzeitig in der Gewebeinfiltrationsvorrichtung zu transportieren oder zwei gleichzeitig in der Gewebeinfiltrationsvorrichtung befindliche Transportkörbe zeitversetzt nacheinander zu transportieren. Mit der Transportvorrichtung wird in der Regel ein Transportkorb zu einem Flüssigkeitsbehälter und in diesen hinein gebracht. Mit der Transportvorrichtung wird dann - üblicherweise zu einem späteren Zeitpunkt - der Transportkorb aus einem Flüssigkeitsbehälter heraus und von dem Flüssigkeitsbehälter wegbewegt.
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Unter einer Ablauffolge oder Bearbeitungsreihenfolge im Sinn der vorliegenden Erfindung ist insbesondere zu verstehen, dass eine Reihenfolge vorgegeben ist oder
- - beispielsweise von einem Bediener der Gewebeinfiltrationsvorrichtung - vorgegeben werden kann, mit welcher ein Transportkorb mit Kassetten die in der Gewebeinfiltrationsvorrichtung vorgesehenen Flüssigkeitsbehälter durchläuft. Ein Flüssigkeitsbehälter kann hierbei auch als eine Bearbeitungsstation aufgefasst werden, bei welcher die in einem Transportkorb befindlichen Kassetten und somit die Proben in die in dem Flüssigkeitsbehälter vorgesehene Flüssigkeit eingebracht werden, wodurch die Flüssigkeit auf die Proben einwirkt. Insoweit ist unter dem Begriff „durchlaufen“ im Sinn der vorliegenden Erfindung insbesondere zu verstehen:
- • das Verbringen eines Transportkorbs mit Kassetten und dementsprechend mit Proben von einer Eingabestation, an welcher ein Transportkorb der Gewebeinfiltrationsvorrichtung übergeben wird, zu dem in der Ablauffolge ersten Flüssigkeitsbehälter und in diesen hinein,
- • das Herausnehmen aus dem Flüssigkeitsbehälter heraus nach einer vorgebbaren Einwirkzeit,
- • das Verbringen eines Transportkorbs zu dem nächsten Flüssigkeitsbehälter und in diesen hinein usw. und schließlich
- • das Verbringen zu einer Ausgabe- bzw. Übergabestation, an welcher ein bearbeiteter Transportkorb von der Gewebeinfiltrationsvorrichtung ausgegeben bzw. entnommen werden kann.
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Aus der
DE 196 47 662 C1 ist beispielsweise eine Gewebeinfiltrationsvorrichtung bekannt, bei welcher eine Vielzahl von Flüssigkeitsbehältern kreisförmig angeordnet sind. Dieser Gewebeinfiltrationsvorrichtung kann ein, unter Umständen auch mehrere Transportkörbe zeitversetzt hintereinander übergeben werden. Diese werden von der dort vorgesehenen Transportvorrichtung in einem vorgegebenen Drehsinn von einem Flüssigkeitsbehälter zu dem nächsten Flüssigkeitsbehälter befördert, wobei die dort vorgesehene Transportvorrichtung derart ausgebildet ist, dass bei einem Transportvorgang sämtliche in der Gewebeinfiltrationsvorrichtung befindlichen Transportkörbe zu dem jeweils nächsten Flüssigkeitsbehälter verbracht werden. Ein vollständiger Durchlauf eines Transportkorbs kann ein bis mehrere Stunden in Anspruch nehmen. Vollautomatisierte Gewebeinfiltrationsvorrichtungen können bei entsprechender Bestückung über Nacht automatisiert betrieben werden. Sobald ein Transportkorb der Gewebeinfiltrationsvorrichtung übergeben ist, kann ein weiterer Transportkorb der Gewebeinfiltrationsvorrichtung zwar übergeben werden, dieser wird aber in der gleichen Ablauffolge wie der schon in der Gewebeinfiltrationsvorrichtung befindliche Transportkorb sequenziell durch die einzelnen Stationen bzw. Flüssigkeitsbehälter der Gewebeinfiltrationsvorrichtung transportiert und somit bearbeitet. Falls nun die in einem Transportkorb befindlichen Proben besonders eilig bearbeitet werden sollen, ist dies mit der aus der
DE 196 47 662 C1 bekannten Gewebeinfiltrationsvorrichtung nicht ohne weiteres möglich, da bereits in der Gewebeinfiltrationsvorrichtung befindliche Transportkörbe nicht ohne Weiteres vor einem vollständigem Durchlaufen der Gewebeinfiltrationsvorrichtung entnommen werden können.
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Diese Problematik wird in der
DE 101 63 488 A1 adressiert, bei welcher eine Gewebeinfiltrationsvorrichtung vorgesehen ist, welche einen zusätzlichen Flüssigkeitsbehälter mit einem kleineren Füllvolumen als die erste Behandlungskammer aufweist. In der ersten Behandlungskammer werden mehrere Transportkörbe bearbeitet. In dem zusätzlichen Flüssigkeitsbehälter kann ein Transportkorb einer eiligen Bearbeitung unterzogen werden. Hierbei wird die für den jeweiligen Bearbeitungsschritt erforderliche Flüssigkeit jeweils in diesen Flüssigkeitsbehälter eingebracht und nach einer vorgegebenen Einwirkdauer wieder entleert. Dies ermöglicht zwar einen Transportkorb einer eiligen Gewebeinfiltration zu unterziehen. Allerdings ist es auch erforderlich, nachdem der Flüssigkeitsbehälter entleert ist, diesen zunächst zu reinigen, bevor dieser mit einer anderen Flüssigkeit befüllt werden kann. Dies wiederum ist aufwändig und erfordert eine aufwändige Steuerung der Befüll- und Entleervorgänge sowohl des Flüssigkeitsbehälters als auch der ersten Behandlungskammer. Weiterhin sind Reinigungsreagenzien zu verwenden, welche die laufenden Kosten der Gewebeinfiltrationsvorrichtung erhöhen.
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DE 41 17 833 C2 offenbart eine Vorrichtung mit mehreren Behandlungsstationen, in denen sich Gefäße mit Reagenzien zur Vorbehandlung und Färbung befinden. Einzelne Objektträgerhalter können mittels eines Transportsystems zu den ortsfesten Gefäßen transportiert werden.
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DE 25 01 054 C3 offenbart eine Einrichtung zur automatisierten Ausführung von chemischen und/oder physikalischen Analysen. Dabei werden Flüssigkeitsproben in Gefäße gefüllt und darin bearbeitet bzw. behandelt. Die Gefäße können mit unterschiedlichen Transportsystemen transportiert werden, wozu auch eine Drehgreif-Einrichtung gehört.
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DE 101 07 517 A1 offenbart eine Vorrichtung zur Bereitstellung von Flüssigkeiten zur Beladung von Dispensionswerkzeugen. Dabei wird ein Schlitten mit Gefäßen bestückt, die über den Schlitten und ein Führungselement verschoben werden können.
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DE 40 32 048 C2 offenbart ein Probenverarbeitungs- und Verteilungsgerät. Zum Verteilen der Proben werden die Proben zusammen mit Reagenzien in Gefäßen aufbewahrt und die Gefäße können dann mit einem Modul zum Umsetzen transportiert werden.
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WO 2005/031312 A1 offenbart eine Vorrichtung mit einer Retorte, die mit unterschiedlichen Reagenzien gefüllt werden kann. Kassetten mit Proben können dann in unterschiedlicher Reihenfolge in der Retorte behandelt werden.
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EP 1 605 243 A1 offenbart eine Vorrichtung mit einem Mikrowellenbearbeitungsraum und mit einem Wachsbearbeitungsraum. Die beiden Räume können mit unterschiedlichen Reagenzien gefüllt werden. Ferner können Proben in den Räumen behandelt werden.
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DE 101 49 345 A1 beschreibt eine Vorrichtung und ein Verfahren zur schnellen Gewebepräparation für histologische Untersuchungen. In dieser Vorrichtung ist nur ein Transportkorb transportierbar, der durch eine Transporteinrichtung Gewebeproben in mehrere Behandlungsbehälter, die mit Behandlungsflüssigkeit gefüllt sind, transportiert.
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US 6 594 537 B1 beschreibt einen Gewebeprozessor für Gewebeproben, mit vielen Flüssigkeitsbehältern und einer Transportvorrichtung, wobei in jedem Flüssigkeitsbehälter eine Flüssigkeit einer vorgebbaren Eigenschaft einfüllbar ist. Die Transportvorrichtung ist derart ausgebildet, dass mit ihr mindestens zwei Proben mit unterschiedlichen Gewebebehandlungen in dem Gewebeprozessor transportierbar sind. Für die Gewebeproben sind Lagerpositionen vorgesehen, in welchem auf eine zukünftige Behandlung gewartet werden kann bzw. so lange gewartet wird, bis eine Behandlung einer bestimmten vorangehenden Gewebeprobe beendet ist. Die Transporteinheit umfasst einen Roboter, der die verschiedenen Transportkörbe zu den verschiedenen Flüssigkeitsbehältern transportiert. Während eine Gewebeprobe in einem Flüssigkeitsbehälter behandelt wird, kann der Roboter gleichzeitig einen anderen Transportkorb zu einem anderen Flüssigkeitsbehälter transportieren. Auf diese Weise erfolgen die Prozessschritte für jede Gewebeprobe in Form eines Parallelprozesses. Hierbei kann es zu zeitkritischen Kollisionen kommen, wenn zwei Gewebeproben gleichzeitig zu behandeln sind. Diese Kollision löst die Computersteuerung durch ein Rearrangement, wobei eine der Gewebeproben zeitlich vorrangig vor der anderen behandelt wird.
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US 6 060 022 A beschreibt einen Gewebeprozessor, der einen Roboterarm als Transporteinheit umfasst. Die Gewebeproben werden in einer Lagerposition (
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Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Gewebeinfiltrationsvorrichtung anzugeben und weiterzubilden, welche die oben aufgeführten Nachteile überwindet. Insbesondere soll mit der Gewebeinfiltrationsvorrichtung eine beschleunigte oder vorgezogene Bearbeitung eines Transportkorbs möglich sein, ohne jedoch einen zusätzlichen, lediglich hierfür vorgesehenen Flüssigkeitsbehälter zu verwenden.
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Die erfindungsgemäße Gewebeinfiltrationsvorrichtung der eingangs genannten Art löst die voranstehende Aufgabe durch die Merkmale des Patentanspruchs 1. Danach ist eine solche Gewebeinfiltrationsvorrichtung dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein Mittel vorgesehen ist, mit welchem die Reihenfolge zweier Transportkörbe vorgebbar veränderbar ist.
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Das Verändern der Reihenfolge zweier Transportkörbe bezieht sich insbesondere auf die Ablauffolge bzw. die Bearbeitungs-Reihenfolge der die Gewebeinfiltrationsvorrichtung durchlaufenden Transportkörbe.
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Erfindungsgemäß ist zunächst erkannt worden, dass die eingangs genannte Aufgabe beispielsweise dadurch gelöst werden kann, dass die Transportvorrichtung derart ausgestaltet wird, dass die Reihenfolge der die Gewebeinfiltrationsvorrichtung durchlaufenden Transportkörbe untereinander verändert werden kann. Hierdurch kann nämlich beispielsweise ein schnell zu bearbeitender Transportkorb einen bereits in der Gewebeinfiltrationsvorrichtung befindlichen Transportkorb „überholen“, so dass dieser früher das vorgegebene Bearbeitungsprogramm durchlaufen hat. Der schnell zu bearbeitende Transportkorb kann somit auch früher aus der Gewebeinfiltrationsvorrichtung ausgegeben werden, als der vorher in die Gewebeinfiltrationsvorrichtung eingegebene Transportkorb, der überholt wurde. Durch diese Maßnahme ist es nicht erforderlich, einen weiteren Flüssigkeitsbehälter vorzusehen, welcher mit Flüssigkeiten bzw. Chemikalien zu Befüllen und zu Entleeren ist und mit welchem der schnell zu bearbeitende Transportkorb quasi in einem unabhängigen, eigenständigen Programmablauf zu bearbeiten ist. Vielmehr kann in erfindungsgemäßer Weise auf die sowieso vorhanden einen Flüssigkeitsbehälter der Gewebeinfiltrationsvorrichtung zurückgegriffen werden und es ist in der Regel auch nicht erforderlich, einen oder mehrere Flüssigkeitsbehälter mit anderen Flüssigkeiten/Chemikalien - in einer von einer normalen Arbeitsweise der Gewebeinfiltrationsvorrichtung abweichenden Weise - zu Befüllen, um einen „eiligen“ Transportkorb schneller mit der Gewebeinfiltrationsvorrichtung zu bearbeiten. Nun könnte das Mittel zum Verändern der Reihenfolge der Transportkörbe dadurch gebildet sein, dass lediglich die Transportvorrichtung eine solche Veränderung der Reihenfolge der Transportkörbe herbeiführen kann. Ein Beispiel hierfür wäre eine Wendestation, in welcher zwei hintereinander angeordnete, in einem Transportvorgang sich befindliche Transportkörbe in ihrer Reihenfolge vertauscht werden. Alternativ oder zusätzlich hierzu könnte eine Lagereinheit vorgesehen sein, in welcher mindestens ein Transportkorb gelagert bzw. zwischengespeichert werden kann, während ein anderer Transportkorb an eine vordere Position der Reihenfolge der Transportkörbe verbracht wird.
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In einer ganz besonders bevorzugten Ausführungsform sind drei Flüssigkeitsbehälter vorgesehen, in welchen jeweils ein Transportkorb einbringbar ist. In diesen Flüssigkeitsbehältern sind entsprechende Flüssigkeiten eingebracht. Ein Transportkorb kann in einen solchen Flüssigkeitsbehälter eingebracht werden, wodurch die vom Transportkorb aufgenommenen Kassetten in die Flüssigkeit eintauchen, so dass die Flüssigkeit auf die Kassetten und auf die Proben einwirkt. Die drei Flüssigkeitsbehälter könnten zweckmäßigerweise mit Flüssigkeiten gefüllt werden, welche jeweils zur Fixierung, zur Dehydrierung und zum Wachsen/Paraffinieren der Proben geeignet sind. Insoweit stellen diese drei Flüssigkeitsbehälter drei Bearbeitungsstationen der Gewebeinfiltrationsvorrichtung dar, welche nacheinander durchlaufen werden und welche hinsichtlich des jeweils darin ablaufenden chemischen Prozesses eine zweckmäßige Unterteilung der grundsätzlich durchzuführenden Bearbeitungsschritte der Gewebeinfiltrationsvorrichtung darstellt. Diese Unterteilung ist unter anderem deshalb zweckmäßig, da die Bearbeitungszeit für das Fixieren, das Dehydrieren und das Wachsen/Paraffinieren der Proben jeweils ungefähr ein Drittel der gesamten Bearbeitungszeit in Anspruch nimmt. Die Zykluswechselzeit, mit welcher ein Transportkorb von einem Flüssigkeitsbehälter zu einem anderen Flüssigkeitsbehälter verbracht wird, würde hierbei dementsprechend einem Drittel der gesamten Bearbeitungszeit entsprechen. Insoweit ist es auch möglich, einen schnell zu bearbeitenden Transportkorb in die Gewebeinfiltrationsvorrichtung einzubringen und insbesondere bei einem vorgesehenen Zykluswechsel das Verändern bzw. Vertauschen der Reihenfolge der Transportkörbe durchzuführen.
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Wie schon angedeutet, könnte ein Flüssigkeitsbehälter zur Fixierung der in den Kassetten befindlichen Proben dienen und hierzu mit einer zur Fixierung geeigneten Flüssigkeit befüllbar sein. Ein Flüssigkeitsbehälter könnte zur Dehydrierung der in den Kassetten befindlichen Proben dienen und hierzu mit mindestens einer zur Dehydrierung geeigneten Flüssigkeit befüllbar sein. Ein weiterer Flüssigkeitsbehälter könnte zum Wachsen/Paraffinieren der in den Kassetten befindlichen Proben dienen und hierzu mit mindestens einer zum Wachsen/Paraffinieren geeigneten Flüssigkeit befüllbar sein.
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Es ist auch denkbar, dass mindestens ein Flüssigkeitsbehälter automatisiert mit einer anderen Flüssigkeit befüllbar ist. Dies könnte insbesondere nach einer vorgebbaren bzw. einstellbaren Zeit erfolgen. So könnte insbesondere der Flüssigkeitsbehälter für das Dehydrieren mit jeweils einer alkoholisierten Flüssigkeit unterschiedlicher Alkoholkonzentration befüllt sein. Zusätzlich oder alternativ könnte das Befüllen des Flüssigkeitsbehälters mit einer anderen Flüssigkeit mittels Bedienereingabe initiiert - quasi manuell - möglich sein.
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Der Flüssigkeitsstand mindestens eines Flüssigkeitsbehälters und/oder das Füllvolumen mindestens eines Flüssigkeitsbehälters könnte vorgebbar einstellbar sein, beispielsweise durch einen höhenverstellbaren Boden des Flüssigkeitsbehälters. Hierdurch kann letztendlich der wirksame Flüssigkeitsstand der Flüssigkeit an den jeweiligen Bearbeitungsschritt angepasst werden, wodurch Flüssigkeit bzw. Chemikalien eingespart werden können.
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In einer ganz besonders bevorzugten Ausführungsform durchlaufen gemäß einer vorgebbaren Ablauffolge die Transportkörbe zunächst den Flüssigkeitsbehälter zur Fixierung, dann den Flüssigkeitsbehälter zur Dehydrierung und dann den Flüssigkeitsbehälter zum Wachsen/Paraffinieren. Dementsprechend sind die hierfür vorgesehenen Flüssigkeitsbehälter entsprechend angeordnet bzw. werden von der Transportvorrichtung entsprechend mit Transportkörben in dieser Ablauffolge bestückt.
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Ganz allgemein könnte die Transportvorrichtung Mittel zum Bewegen eines Transportkorbs bzw. mehrerer Transportkörbe aufweisen. Eine Transportvorrichtung könnte daher Elemente zum Greifen eines Transportkorbs aufweisen. Es ist auch denkbar, dass ein Transportkorb in ein entsprechend ausgebildetes Element der Transportvorrichtung eingehängt werden kann. Weiterhin könnten Mittel vorgesehen sein, mit welchen ein solches Greif- bzw. Einhäng-Element fortbewegt und/oder in der Höhe bewegt werden kann. Hierzu könnte ein Schienensystem in Verbindung mit teleskopierbaren Elementen zum Einsatz kommen. Ganz besonders bevorzugt weist jedoch die Transportvorrichtung mindestens einen Roboterarm auf, mit welchem mindestens ein Transportkorb in der Gewebeinfiltrationsvorrichtung transportiert bzw. bewegt werden kann. Ein solcher Roboterarm könnte ein Greif- oder Einhäng-Element aufweisen, welches über eine Armkonstruktion mit einem Gehäuseteil der Gewebeinfiltrationsvorrichtung in vertikaler und/oder in horizontaler Richtung bewegt werden kann. Insoweit kann ein Transportkorb angehoben werden, in horizontaler Richtung bewegt und abgesetzt beziehungsweise in einen Flüssigkeitsbehälter eingebracht werden. Der Roboterarm bzw. die Transportvorrichtung könnte derart ausgebildet sein, dass ein Transportkorb aus der Gewebeinfiltrationsvorrichtung heraus transportierbar ist. Mit einer solchen Transportvorrichtung kann ein Transportkorb einem weiteren Bearbeitungsgerät zugeführt bzw. übergeben werden. Es ist auch denkbar, dass mit der Transportvorrichtung die die Gewebeinfiltrationsvorrichtung durchlaufenden Transportkörbe in einem Ausgabebereich der Gewebeinfiltrationsvorrichtung platzieren. Ebenso könnten mit der Transportvorrichtung auch Transportkörbe von außerhalb der Gewebeinfiltrationsvorrichtung aufgenommen und in diese übergeben werden.
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In einer ganz besonders bevorzugten Ausführungsform weist das Mittel zum Verändern der Reihenfolge der Transportkörbe mindestens eine Lagereinheit auf. Diese Lagereinheit ist derart ausgebildet, dass in ihr mindestens ein Transportkorb, vorzugsweise bis zu sechs Transportkörbe, lagerbar ist bzw. sind. Eine solche Lagereinheit könnte im einfachsten Fall durch einen Bereich gebildet sein, in welchem ein oder mehrere Transportkörbe abgestellt bzw. zwischengespeichert werden. Die Lagereinheit könnte auch in Form eines Karussells ausgebildet sein, welches mehrere Aufnahmepositionen aufweist, beispielsweise 2 bis 6 Aufnahmepositionen. In einer solchen Aufnahmeposition kann ein Transportkorb aufgenommen werden, um ihn in der Lagereinheit zwischenzuspeichern. Falls die Transportvorrichtung lediglich eine im Wesentlichen lineare Fortbewegungsrichtung realisiert, könnte an einer Stelle dieses Transportwegs die in Form des Karussells ausgebildete Lagereinheit vorgesehen sein. Falls erforderlich, wird ein Transportkorb in die Lagereinheit an einer Übergabeposition übergeben. Durch Verdrehen des Karussells kann eine weitere Aufnahmeposition der Lagereinheit an die Stelle der Übergabeposition verbracht werden, so dass ein weiterer Transportkorb der Lagereinheit übergeben werden kann. Soll nun ein in der Lagereinheit befindlicher Transportkorb von der Lagereinheit zu einem Flüssigkeitsbehälter verbracht werden, ist das Karussell derart zu verdrehen, dass die Aufnahmeposition des Transportkorbs an die Übergabeposition gebracht wird, so dass die Transportvorrichtung den Transportkorb von der Lagereinheit entnehmen kann.
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Grundsätzlich könnte die Reihenfolge zweier Transportkörbe mit Hilfe der Transportvorrichtung verändert bzw. vertauscht werden, und zwar beispielsweise in einem Betriebszustand, in welchem zwei Transportkörbe im Wesentlichen gleichzeitig in der Gewebeinfiltrationsvorrichtung transportiert werden. Hierfür könnte ein Tauschmodul vorgesehen sein, in welchem das Vertauschen der Reihenfolge der zwei Transportkörbe erfolgt. So könnte beispielsweise die Transportvorrichtung ein Schienensystem aufweisen, an welchem mehrere Greifarme geführt sind. An einem vorgebbaren Ort in dem Schienensystem könnte das Tauschmodul - im Sinn einer Wendestation - vorgesehen sein, in welchem zwei jeweils mit einem Transportkorb versehene Greifarme eingebracht sind und in welchem die Reihenfolge der Greifarme samt Transportkörbe vertauscht werden kann.
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Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform wird die Reihenfolge zweier Transportkörbe derart verändert, dass ein erster Transportkorb von einer aktuellen Position in der Gewebeinfiltrationsvorrichtung zu der Lagereinheit verbringbar ist. Sodann wird ein anderer Transportkorb an die Position verbracht, an welcher sich der erste Transportkorb befand. Der andere Transportkorb könnte auch an eine Position in der Gewebeinfiltrationsvorrichtung verbracht werden, welche hinsichtlich der Ablauffolge der aktuellen Position des ersten Transportkorbs nachgeordnet ist. Gegebenenfalls könnte sogar vorgesehen sein, erforderlichenfalls eine Bearbeitungsstation bzw. einen Flüssigkeitsbehälter zu überspringen.
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Die Lagereinheit könnte beispielsweise in Form eines Abstellbereichs ausgebildet sein, wo also die Transportkörbe lediglich abgestellt werden und ggf. bei einer vorgebbaren Temperatur bzw. bei vorgebbaren Umgebungsbedingungen gelagert werden können. Eine solche Lagereinheit könnte beispielsweise dann vorgesehen sein, falls die Transportvorrichtung einen oder mehrere Roboterarme aufweist, so dass ein an einer vorgebbaren Position des Abstellbereichs abgestellter Transportkorb von einem Roboterarm auch wieder aufgegriffen werden kann.
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Alternativ kann eine Lagereinheit einen Karussellspeicher aufweisen. Hierbei handelt es sich um eine Baugruppe, welche mehrere - beispielsweise sechs - Aufnahmeplätze aufweist, in welche jeweils ein Transportkorb platziert werden kann. Der Karussellspeicher kann um eine Achse drehbar ausgebildet sein, so dass der Karussellspeicher eine Übergabeposition aufweist, an welcher ein Transportkorb dem Karussellspeicher übergeben oder entnommen werden kann. Eine solche Lagereinheit könnte bei einer Transportvorrichtung eingesetzt werden, welche ein Schienensystem mit Greifarmen aufweist und mit welchem ein Transportkorb stets an einer vorgebbaren Position aufgenommen bzw. abgestellt werden kann.
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Im Konkreten könnte die Lagereinheit an einem der Flüssigkeitsbehälter angeordnet sein. Die Lagereinheit könnte mit dem Flüssigkeitsbehälter wirkverbunden sein, was beispielsweise durch die Transportvorrichtung gegeben ist. In diesem Fall könnte beispielsweise vorgesehen sein, dass ein Transportkorb erst dann in die Lagereinheit verbracht wird, wenn dieser schon in dem Flüssigkeitsbehälter behandelt wurde. Bevorzugt ist die Lagereinheit an dem Flüssigkeitsbehälter zur Fixierung angeordnet.
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Gemäß einer ganz besonders bevorzugten Ausführungsform ist eine Steuereinrichtung vorgesehen, mit welcher die Transportvorrichtung und/oder Komponenten der Gewebeinfiltrationsvorrichtung ansteuerbar ist bzw. sind. Mit der Steuereinrichtung könnte also die Transportvorrichtung derart angesteuert werden, dass die von der Gewebeinfiltrationsvorrichtung zu verarbeitenden Transportkörbe jeweils in einer vorgebbaren Ablauffolge bzw. Reihenfolge durch die Flüssigkeitsbehälter und gegebenenfalls zu bzw. von der Lagereinheit transportiert werden. Die Steuereinrichtung könnte derart ausgebildet sein, dass für jeden Transportkorb eine individuelle Ablauffolge realisierbar ist. Insbesondere eine Befüll- und/oder Entleereinheit mindestens eines Flüssigkeitsbehälters ist von der Steuereinrichtung ansteuerbar. Hierbei könnte es sich um Flüssigkeitspumpen und/oder Ventile handeln.
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Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform weisen die Kassetten und/oder weist ein Transportkorb jeweils ein Identifizierungsmittel auf. Mit dem Identifizierungsmittel ist eine Identifizierung der Kassetten und/oder des Transportkorbs möglich. Bei dem Identifizierungsmittel könnte es sich um einen Barcode oder einen maschinenlesbaren Aufdruck oder einen Transponder bzw. einen RFID-Tag (Radio Frequency Identification Tag) handeln. Nun könnte vorgesehen sein, dass anhand des Identifizierungsmittels der Aufenthaltsort bzw. die Position einer Kassette oder eines Transportkorbs innerhalb der Gewebeinfiltrationsvorrichtung ermittelbar ist. Auch könnte anhand des Identifizierungsmittels die Restbehandlungszeit einer Kassette oder eines Transportkorbs ermittelbar sein. Diese Maßnahme kann hilfreich sein, falls früher als erwartet auf eine Probe bzw. Kassette zugegriffen werden muss, wobei in diesem Fall die Probe manuell bearbeitet werden kann.
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Die Reihenfolge der Transportkörbe könnte nun in Abhängigkeit der Identifizierung der Kassetten und/oder des Transportkorbs ermittelbar und gegebenenfalls veränderbar sein. Zu den Informationen betreffend die Identifikation von Kassette bzw. Transportkorb könnten zusätzlich Informationen zu der Art der Bearbeitung der Proben in der Gewebeinfiltrationsvorrichtung vorgesehen sein, welche entweder in dem Identifizierungsmittel in geeigneter Weise abgespeichert sind oder welche beispielsweise über ein Netzwerk der Gewebeinfiltrationsvorrichtung übermittelt wird, falls die Identifikation der jeweiligen Kassette bzw. des jeweiligen Transportkorbs durchgeführt ist. Hierzu wäre eine Leseeinrichtung in der Gewebeinfiltrationsvorrichtung vorzusehen, mit welcher die Identifizierungsmittel der Kassetten bzw. des Transportkorbs jeweils gelesen werden können. Diese Informationen könnten der Steuereinheit der Gewebeinfiltrationsvorrichtung zugeführt werden. Die Steuereinheit könnte derart ausgebildet sein, dass in Abhängigkeit der ermittelten Informationen der Kassetten bzw. des jeweiligen Transportkorbs die Ablauffolge der einzelnen Transportkörbe und somit der Kassetten variabel oder hinsichtlich eines vorgebbaren Bearbeitungsziels optimiert durch die Flüssigkeitsbehälter der Gewebeinfiltrationsvorrichtung geleitet werden. Ein solches Bearbeitungsziel könnte eine möglichst kurze Bearbeitungsdauer der Kassetten in der Gewebeinfiltrationsvorrichtung sein. Ein weiteres Bearbeitungsziel könnte eine spezielle Ablauffolge für eine bestimmte Art von Proben sein.
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Ganz besonders bevorzugt ist vorgesehen, dass Prioritätskriterien eingebbar und/oder ermittelbar sind, anhand welcher die Reihenfolge der Transportkörbe ermittelbar ist. Die Prioritätskriterien könnten beispielsweise von einem Bediener eingegeben werden. Weiterhin ist es denkbar, dass die Prioritätskriterien über ein Netzwerk bzw. ein Datenbanksystem der Gewebeinfiltrationsvorrichtung übermittelt werden. Dies könnte insbesondere dann sinnvoll sein, falls die Gewebeinfiltrationsvorrichtung in ein Laborsteuersystem eingebunden ist. Es ist ganz allgemein denkbar, dass die Reihenfolge zweier Transportkörbe gesteuert von dem Laborsteuersystem - quasi ferngesteuert - vorgebbar veränderbar ist. Mit einem solchen Laborsteuersystem könnten auch noch weitere Präparationsgeräte angesteuert werden, so dass idealerweise eine nahezu vollständig automatisierte Probenpräparation möglich ist. Eine solche Einbindung der Gewebeinfiltrationsvorrichtung bzw. deren Steuereinrichtung könnte durch Ankopplung an einen Steuerrechner für das Laborsteuersystem über ein Netzwerk oder an ein Datenbanksystem realisiert werden.
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Bevorzugt ist der Inhalt mindestens eines Flüssigkeitsbehälters mit Energie beaufschlagbar, insbesondere für eine vorgebbare Dauer. Bei der Energie handelt es sich insbesondere um Wärmeenergie oder um elektromagnetische Wellen, beispielsweise um Mikrowellen und/oder um Ultraschall-Wellen. Der mit Wärme bzw. Energie zu beaufschlagende Inhalt des Flüssigkeitsbehälters könnte die Flüssigkeit, einen darin befindlichen Transportkorb und/oder darin befindliche Kassetten umfassen. Es ist insbesondere zweckmäßig den Flüssigkeitsbehälter mit Energie zu beaufschlagen, welcher zum Wachsen/Paraffinieren vorgesehen ist, da das diesen Vorgang beschleunigt.
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Es gibt nun verschiedene Möglichkeiten, die Lehre der vorliegenden Erfindung in vorteilhafter Weise auszugestalten und weiterzubilden. Dazu ist einerseits auf die dem Patentanspruch 1 nachgeordneten und andererseits auf die nachfolgende Erläuterung der bevorzugten Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand der Zeichnung zu verweisen. In Verbindung mit der Erläuterung der bevorzugten Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand der Zeichnung werden auch im Allgemeinen bevorzugte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Lehre erläutert. In der Zeichnung zeigen jeweils in einer schematischen Darstellung
- 1 ein erstes Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Gewebeinfiltrationsvorrichtung,
- Fg. 2 ein zweites Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Gewebeinfiltrationsvorrichtung und
- 3 ein drittes Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Gewebeinfiltrationsvorrichtung.
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In den Figuren sind gleiche oder ähnliche Bauteile bzw. Baugruppen mit denselben Bezugszeichen gekennzeichnet.
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1 zeigt ein erstes Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Gewebeinfiltrationsvorrichtung 1. Die Gewebeinfiltrationsvorrichtung 1 weist eine Eingabestation 2 und eine Ausgabestation 3 auf. Ein Bediener kann einen Transportkorb 4 der Eingabestation 2 der Gewebeinfiltrationsvorrichtung 1 übergeben. In vergleichbarer Weise kann ein Bediener einen Transportkorb 4, welcher die Gewebeinfiltrationsvorrichtung 1 durchlaufen hat, der Ausgabestation 3 entnehmen. Lediglich schematisch ist angedeutet, dass von einem Transportkorb 4 mehrere Kassetten 5 aufgenommen werden können, und zwar in dem Ausführungsbeispiel gemäß 1 bis zu 60 Kassetten 5 pro Transportkorb 4.
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Die Gewebeinfiltrationsvorrichtung 1 gemäß 1 umfasst weiterhin eine Transportvorrichtung 6, mit welcher ein Transportkorb 4 innerhalb der Gewebeinfiltrationsvorrichtung 1 transportiert werden kann, und zwar von der Eingabestation 2 zur Ausgabestation 3. Weiterhin ist lediglich schematisch angedeutet, dass die Gewebeinfiltrationsvorrichtung 1 Flüssigkeitsbehälter 7 aufweist, in welchen ein Transportkorb 4 eingebracht werden kann. Im Konkreten handelt es sich um zwei oder drei getrennte Flüssigkeitsbehälter.
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Erfindungsgemäß ist ein Mittel 8 vorgesehen, mit welchem die Reihenfolge zweier Transportkörbe 4 vorgebbar veränderbar ist. Dieses Mittel 8 ist bei der Gewebeinfiltrationsvorrichtung 1 in Form einer Lagereinheit 9 ausgebildet. Dementsprechend kann ein Transportkorb 4 von der Eingabeeinheit 2 oder von einem Flüssigkeitsbehälter 7 zu der Lagereinheit 9 verbracht werden. Hierdurch wird quasi der Weg für einen anderen Transportkorb 4 freigemacht, welcher bezogen auf die Ablauffolge 21 der Transportkörbe 4 in der Gewebeinfiltrationsvorrichtung 1 hinter dem in die Lagereinheit 9 verbrachten Transportkorb 4 angeordnet war.
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Weiterhin umfasst die Gewebeinfiltrationsvorrichtung 1 eine Steuereinrichtung 10, mit welcher die Transportvorrichtung 6 ansteuerbar ist. Die Steuereinheit 10 ist mit der Transportvorrichtung 6, der Eingabestation 2, der Lagereinheit 9 und den Flüssigkeitsbehältern 7 zum Informationsaustausch und zum Ansteuern dieser Komponenten über die Steuerleitungen 22 verbunden.
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2 zeigt ein zweites Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Gewebeinfiltrationsvorrichtung 1. Auch die in dieser Figur gezeigte Gewebeinfiltrationsvorrichtung 1 weist eine Eingabestation 2, eine Ausgabestation 3, eine Transportvorrichtung 6 und Flüssigkeitsbehälter 7 auf. Im Konkreten sind drei Flüssigkeitsbehälter 7 vorgesehen. Der Flüssigkeitsbehälter 11 dient zur Fixierung der Proben und ist hierzu mit einer zur Fixierung geeigneten Flüssigkeit 12 gefüllt. Der Flüssigkeitsbehälter 13 dient zur Dehydrierung und ist mit einer hierzu geeigneten Flüssigkeit 14 befüllbar. Der Flüssigkeitsbehälter 15 dient zum Paraffinieren der Proben und ist mit einer hierzu geeigneten Flüssigkeit 16 befüllbar. Die Transportvorrichtung 6 ist in Form eines Schienensystems ausgebildet und weist hierzu Schienen 18 auf. An den Schienen 18 sind Transportarme 19 beweglich geführt. Ein Transportarm 19 weist ein Kopplungselement 20 auf, mit welchem ein Transportkorb 4 an dem Transportarm 19 gekoppelt werden kann. In jedem der drei Flüssigkeitsbehälter 11, 13 und 15 aus 2 befindet sich in dem in 2 gezeigten Betriebszustand der Gewebeinfiltrationsvorrichtung 1 jeweils ein Transportkorb 4.
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Das Mittel 8 zum Verändern der Reihenfolge der Transportkörbe 4 ist in Form eines Tauschmoduls bzw. einer Wendestation 17 ausgebildet. Mit ihr können 2 Transportkörbe, welche jeweils von einem Transportarm 19 aufgenommen sind und welche sich hintereinander in der Wendestation 17 befinden, in der Reihenfolge vertauscht werden. Obwohl in 2 die Transportvorrichtung 6 auf Schienen 18 bzw. einem Schienensystem basiert, könnte ein Roboterarm (nicht gezeigt) den Transport der Transportkörbe 4 innerhalb der Gewebeinfiltrationsvorrichtung 1 durchführen.
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3 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Gewebeinfiltrationsvorrichtung 1, welche sich von den in den 1 und 2 gezeigten Gewebeinfiltrationsvorrichtungen 1 im Wesentlichen durch eine anders ausgebildete Eingabestation 2 unterscheidet. Die Eingabestation gemäß 3 ist in Form eines Karussells 23 ausgebildet und dient gleichzeitig als Lagereinheit 9 sowie als Mittel 8 zum vorgebbaren Verändern der Reihenfolge mehrerer Transportkörbe 4. Das Karussell 23 bzw. die Lagereinheit 9 aus 3 ist im Wesentlichen mit dem Flüssigkeitsbehälter 11 wirkverbunden. Das Karussell 23 weist sechs einzelne Aufnahmepositionen 24 auf, in welchen jeweils ein Transportkorb 4 platziert werden kann. Ein Bediener übergibt einen Transportkorb 4 an die Gewebeinfiltrationsvorrichtung 1, indem er diesen an der Eingabeposition 25, welche eine Aufnahmeposition 24 des Karussells 23 ist, einbringt. An der Ausgabeposition 26 des Karussells 23 kann der darüber gezeigte Transportarm 19 aus der dementsprechenden Aufnahmeposition 24 einen Transportkorb 4 entnehmen und/oder einem Transportkorb 4, welcher in einem der Behälter 11, 13 und/oder 15 bereits bearbeitet wurde, der Lagereinheit 9 bzw. dem Karussell 23 übergeben. Ein dem Karussell 23 übergebener Transportkorb 4 kann darin gelagert werden, indem das Karussell 23 eine andere Aufnahmeposition 24 an die Eingabe- oder Ausgabeposition 25, 26 dreht.
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Angenommen, der inks in 3 gezeigte Transportkorb 4 wird als eilig zu bearbeitender Transportkorb in die Eingabeposition 25 des Karussells 23 gegeben. In den Flüssigkeitsbehältern 11, 13 und 15 befinden sich die drei gezeigten Transportkörbe 4. Bei dem nächsten Stationswechsel der Transportkörbe 4 wird der in dem Flüssigkeitsbehälter 11 befindliche Transportkorb 4 von dem Transportarm 19 in die Ausgabeposition 26 des Karussells 23 verbracht. Sodann wird das Karussell 23 um eine Position nach rechts gedreht, so dass der eilig zu bearbeitende Transportkorb 4 an die Ausgabeposition 26 verbracht wird. Ein Transportarm 19 verbringt sodann den Transportkorb 4 in den Flüssigkeitsbehälter 11. Bei dem nächsten Stationswechsel werden dann die in den Flüssigkeitsbehältern 11, 13 und 15 befindlichen Transportkörbe jeweils um eine Position in Ablauffolge 21 weiterbewegt und der in dem Karussell 23 noch befindliche Transportkorb 4 kann entweder wieder in den Flüssigkeitsbehälter 11 oder, sobald dieser frei ist, in den Flüssigkeitsbehälter 13 verbracht werden. Im Ergebnis ist der eilig zu bearbeitende Transportkorb 4 um eine Position in der Ablauffolge 21 vor dem anderen Transportkorb 4 verbracht worden, wodurch die Reihenfolge der Transportkörbe 4 verändert wurde.
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Lediglich schematisch ist gezeigt, dass das in Form eines Transponders 27 ausgebildete Identifizierungsmittel an jedem Transportkorb 4 vorgesehen ist. In dem Identifizierungsmittel sind Informationen über die Identität des Transportkorbs 4 sowie der darin enthaltenen Kassetten 5 und somit Proben (nicht gezeigt) abspeicherbar. Weiterhin können Informationen über die Bearbeitungsschritte in dem Transponder 27 abgespeichert sein, mit welchen die Proben zu bearbeiten sind bzw. bearbeitet wurden. Auch Informationen über die Priorisierung der Bearbeitung der einzelnen, in dem Transportkorb 4 befindlichen Proben bzw. Transportkörbe 4 können in dem Transponder 27 abgespeichert sein. Mit der Leseeinheit 28 können die in dem Transponder 27 abgespeicherten Informationen berührungslos ausgelesen und der Steuereinheit 10 übermittelt werden. Die Steuereinheit 10 kann sodann in Abhängigkeit der aus dem Transponder 27 eines Transportkorbs 4 ausgelesenen Informationen die Bearbeitungsschritte für diesen Transportkorb 4 planen und entsprechend durchführen. In der Nähe der Ausgabestation 3 befindet sich eine Schreibeinheit 29, mit welcher Informationen über die einzelnen Bearbeitungsschritte, die ein Transportkorb 4 in der Gewebeinfiltrationsvorrichtung 1 durchlaufen hat, in den Transponder 27 geschrieben werden kann.
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Lediglich schematisch ist angedeutet, dass die Flüssigkeit 14 des zur Dehydrierung dienenden Flüssigkeitsbehälters 13 ausgetauscht werden kann, wofür eine Austauschvorrichtung 30 vorgesehen ist. Diese weist nicht eingezeichnete Pumpen und Ventile auf und ist mittels zwei Leitungsverbindungen mit dem Flüssigkeitsbehälter 13 verbunden. An dem Flüssigkeitsbehälter 15 ist eine in Form einer Mikrowelle ausgebildete Wärmeeinheit 31 vorgesehen, mit welcher die Flüssigkeit 16 in dem Flüssigkeitsbehälter 15 und somit auch die Proben 5 mit Wärmeenergie beaufschlagt werden können. Hierdurch kann der Vorgang des Paraffinierens beschleunigt werden.
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Die Gewebeinfiltrationsvorrichtungen 1 gemäß den 1 bis 3 sind über die Netzwerkverbindung 32 an ein in den Figuren nicht gezeigtes Laborsteuersystem eingebunden, welches einen Steuerrechner aufweist und an ein Datenbanksystem angebunden ist, in welchem unter anderem Patientendaten gespeichert sind.
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Abschließend sei ganz besonders darauf hingewiesen, dass die voranstehend erörterten Ausführungsbeispiele lediglich zur Beschreibung der beanspruchten Lehre dienen, diese jedoch nicht auf die Ausführungsbeispiele einschränken.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Gewebeinfiltrationsvorrichtung
- 2
- Eingabestation
- 3
- Ausgabestation
- 4
- Transportkorb
- 5
- Kassetten
- 6
- Transportvorrichtung
- 7
- Flüssigkeitsbehälter
- 8
- Mittel zum vorgebbaren Verändern der Reihenfolge mehrerer Transportkörbe
- 9
- Lagereinheit
- 10
- Steuereinrichtung
- 11
- zur Fixierung dienender Flüssigkeitsbehälter
- 12
- Fixierungsflüssigkeit
- 13
- zur Dehydrierung dienender Flüssigkeitsbehälter
- 14
- Dehydrierungsflüssigkeit
- 15
- zum Paraffinieren dienender Flüssigkeitsbehälter
- 16
- Paraffin
- 17
- Wendestation
- 18
- Schiene
- 19
- Transportarm
- 20
- Kopplungselement
- 21
- Ablauffolge
- 22
- Steuerleitungen
- 23
- Karussell
- 24
- Aufnahmeposition von (23)
- 25
- Eingabeposition von (23)
- 26
- Ausgabeposition von (23)
- 27
- Transponder
- 28
- Leseeinheit
- 29
- Schreibeinheit
- 30
- Austauschvorrichtung
- 31
- Wärmeeinheit
- 32
- Netzwerkverbindung