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Die
Erfindung betrifft ein Verfahren zur Sicherung mindestens einer
sich in einem Gefahrenbereich befindenden Person gemäß dem Oberbegriff des
Anspruchs 1. Des Weiteren betrifft die Erfindung eine Vorrichtung
zur Lösung
mindestens einer sich in einem Gefahrenbereich befindenden Person
gemäß dem Oberbegriff
des Anspruchs 10.
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In
Industriebetrieben – und
in manchen Fällen
auch in Handwerksbetrieben – gibt
es viele Gefahrenbereiche, die durch Schutzeinrichtungen wie insbesondere
eine Abtrennung gegen den Zugang von Personen gesichert sind. Das
gilt ganz besonders für
Bearbeitungszentren, Montageanlagen, Roboter, Transferstraßen oder
dergleichen. Auch in der chemischen Industrie, bei Energiegewinnungsanlagen
und Fördereinrichtungen
sind Gefahrenbereiche durch Abtrennungen oder sonstige Schutzeinrichtungen
abgetrennt.
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Die
abgetrennten Gefahrenbereiche müssen gelegentlich
von Personen betreten werden, die Wartungs- bzw. Reparaturarbeiten
an den durch die Abtrennung gesicherten Einrichtungen durchzuführen haben.
Damit dabei die Personen nicht von insbesondere laufenden Einrichtungen
gefährdet
werden, müssen
die Einrichtungen stillgesetzt werden, bevor auch nur eine Person
den Gefahrenbereich betritt.
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Es
ist bereits bekannt, vor dem geplanten Betreten eines Gefahrenbereichs
darin befindliche Einrichtungen durch einen von einem Schließmittel zu
betätigenden
Schalter außer
Betrieb zu setzen, bevor die Person Zugang zum Gefahrenbereich erhält. Zur
Verhinderung eines unbeabsichtigten Einschaltens durch außenstehende
Personen nimmt die Person das Schließmittel mit in den abgetrennten
Bereich. Es kommt jedoch vor, dass das Schließmittel außerhalb der Abtrennung steckengelassen
wird. Es kann eine andere Person die Einrichtung einschalten und
dadurch die sich innerhalb der Abtrennung befindliche Person gefährden. Das
gilt vor allem bei ausgedehnten oder unübersichtlichen Einrichtungen, wo
von außen
die sich im Gefahrenbereich befindliche Person nicht immer erkennbar
ist und somit in der Absperrung eingeschlossen wird. Die so eingeschlossene
Person ist dann in ganz besonderem Maße gefährdet.
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Ausgehend
vom Vorstehenden liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren
und eine Vorrichtung zur Sicherung mindestens einer sich in einem
Gefahrenbereich befindlichen Person zu schaffen, womit auch bei
größeren, unübersichtlichen
Einrichtungen sichergestellt ist, dass sich die Einrichtung nur
dann in Betrieb nehmen lässt,
wenn sich keine Person mehr im Gefahrenbereich befindet.
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Ein
Verfahren zur Lösung
dieser Aufgabe weist die Maßnahmen
des Anspruchs 1 auf. Dadurch, dass von der sich in die Abtrennung
begebenden Person mit dem Schließmittel wenigstens ein zusätzlicher
Schließvorgang
durchgeführt
werden muss, kann das Schließmittel
nicht im Schalter außerhalb
der Abtrennung stecken bleiben. Es befindet sich also das Schließmittel
immer innerhalb der Abtrennung. Dadurch ist es Dritten nicht mehr
möglich, von
außen
mit dem Schließmittel
die Einrichtung wieder in Betrieb zu setzen, solange sich noch eine
Person innerhalb der Abtrennung befindet. Eine andere Person muss
sich erst in die Abtrennung begeben, um das Schließmittel
aus dieser herauszuziehen. Dadurch würde diese Person eine sich
innerhalb der Abtrennung befindliche Person bemerken. Bei größeren unübersichtlichen
Einrichtungen ist der Schalter im Inneren der Abtrennung zweckmäßigerweise an
solcher Stelle angeordnet, die einen Einblick in sämtliche
Bereiche der Einrichtung gewährleistet oder
es sind mehrere Schalter an unterschiedlichen Stellen vorgesehen.
In jedem Fall kann zuverlässig jede
sich noch in der Abtrennung befindliche Person erblickt werden.
Ein unbemerktes Einschließen
einer solchen Person ist dadurch ausgeschlossen.
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Gemäß einer
bevorzugten Weiterbildung des Verfahrens ist vorgesehen, dass der
zusätzliche Schließvorgang
in der Abtrennung innerhalb einer bestimmten Zeitspanne nach dem
ersten Schließvorgang
außerhalb
der Abtrennung erfolgt. Dadurch ist sichergestellt, dass die die
Abtrennung betretende Person das Schließmittel mitnimmt und nicht
außerhalb
der Absperrung vergisst. Die die Absperrung betretende Person wird
auf das vergessene Schließmittel
durch ein akustisches und/oder optisches Signal sofort aufmerksam
gemacht, weil ohne das mitgenommene Schließmittel innerhalb der vorgegebenen Zeitspanne
der Schließvorgang
im Inneren der Absperrung nicht erfolgen kann. Zweckmäßigerweise erlischt
das Signal erst dann, wenn die Person das Schließmittel geholt und das innerhalb
der Absperrung quittiert hat. Dieses Quittieren kann erfolgen durch
Betätigen
eines Quittierungsmittels und vorzugsweise ein Wiederholen des Schließvorgangs
innerhalb des Gefahrenbereichs oder Überprüfung der Schaltverstellung
des zur Durchführung
des Schließvorgangs
innerhalb des Gefahrenbereichs dienenden Schalters, womit feststellbar
ist, ob der Schließvorgang
im Gefahrenbereich durchgeführt
wurde.
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Nach
einer Weiterbildung des Verfahrens ist vorgesehen, den oder jeden
zusätzlichen
Schließ- und/oder
Quittierungsvorgang an mindestens einer solchen Stelle im Gefahrenbereich,
insbesondere innerhalb der Abtrennung, durchzuführen, an der der gesamte Gefahrenbereich
eingesehen werden kann. Das ist besonders bei größeren und unübersichtlichen
Einrichtungen zweckmäßig. Eine
dritte Person, die die Einrichtung wieder in Betrieb nehmen will, muss
dann den Gefahrenbereich betreten, um das Schließmittel dort abzuholen. Hierbei
kann (und muss) die dritte Person den gesamten Gefahrenbereich einsehen
und feststellen, ob sich noch eine Person im Gefahrenbereich befindet.
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Zur
Wiederinbetriebnahme der Einrichtung muss zuerst der Schließvorgang
im Gefahrenbereich durchgeführt
werden. Erst danach kann durch einen Schließvorgang außerhalb des Gefahrenbereichs, also
von der Außenseite
der Abtrennung, die Einrichtung wieder in Betrieb genommen werden.
Es ist so nicht möglich,
von außen
die Einrichtung einzuschalten, wenn sich noch eine Person im Gefahrenbereich befindet.
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Die
Wiederinbetriebnahme der Einrichtung erfordert es, dass innerhalb
eines bestimmten Zeitraums nach dem Schließvorgang im Gefahrenbereich
auch der Schließvorgang
außerhalb
des Gefahrenbereichs durchgeführt
wird. Dadurch wird zuverlässig
verhindert, dass der zweite Schließvorgang außerhalb des Gefahrenbereichs
viel später
als der Schließvorgang
innerhalb des Gefahrenbereichs erfolgt, so dass in der Zwischenzeit
eine Person sich wieder in die Abtrennung begeben könnte.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausgestaltung des Verfahrens sind alle Schließvorgänge innerhalb und
außerhalb
der Abtrennung mit dem gleichen Schließmittel durchzuführen. Wenn
im abgetrennten Gefahrenbereich mehrere Schalter oder dergleichen installiert sind,
ist ein zusätzlicher
Schalter mit gleichem Schließmittel
außerhalb
des abgetrennten Bereichs vorzusehen. Dieser zusätzliche Schalter oder dergleichen
außerhalb
des abgetrennten Bereichs ist im Bedienpult integriert oder in der
Nähe desselben vorgesehen.
Vorzugsweise ist jeder Schalter in der Abtrennung und der dazugehörende Schalter
außerhalb
der Abtrennung mit einem eigenen Schließmittel zu betätigen. Es
wird so sichergestellt, dass keine dritte Person mit einem zweiten
Schließmittel
die Einrichtung einschaltet, wenn die Person mit dem ersten Schließmittel
sich noch innerhalb des Gefahrenbereichs befindet.
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Weiterhin
ist es vorgesehen, dass die Einrichtung durch einen Schließvorgang
außerhalb
des Gefahrenbereichs nicht in Betrieb genommen werden kann, solange
sich das Schließmittel
noch im Gefahrenbereich, insbesondere in einem für den dort durchzuführenden
Schließvorgang
vorgesehenen Schalter, befindet. Auch hierdurch wird wirksam verhindert,
dass mit einem zweiten Schließmittel
die Einrichtung in Betrieb gesetzt wird, wenn sich noch eine Person
innerhalb des abgetrennten Gefahrenbereichs befindet.
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Nach
einer bevorzugten Weiterbildung des Verfahrens ist vorgesehen, dass
das nach Überschreiten
einer voreingestellten Zeitspanne ertönende optische oder akustische
Warnsignal nur abgestellt werden kann durch eine Quittierung von
einer Person. Diese Quittierung ist innerhalb des abgetrennten Bereichs
in unmittelbarer Nähe
des mindestens einen dort angeordneten Schalters oder dergleichen
auszuführen.
Somit wird bei einem zu lange währenden
Eintritt in den abgetrennten Bereich oder eine überlange Zeit nach Verlassen
des abgetrennten Bereichs ein erneutes Aufsuchen des Gefahrenbereichs
erzwungen, und zwar einem solchen Ort, von welchem aus die Person
den gesamten Gefahrenbereich einsehen kann. Das Quittieren erfolgt
entweder durch ein zusätzliches
Mittel, beispielsweise einen Taster, oder durch eine Veränderung
des Schließvorgangs
des Schalters innerhalb der Abtrennung, also im Gefahrenbereich.
Dazu muss der Schalter im Gefahrenbereich betätigt werden durch Einschalten
und erneutes Abschalten oder umgekehrt. Dieses erneute Betätigen stellt
ebenfalls eine Quittierung dar.
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Eine
Vorrichtung zur Lösung
der eingangs genannten Aufgabe weist die Merkmale des Anspruchs
10 auf. Demnach verfügt
die Vorrichtung über
mindestens einen weiteren vom Schließmittel betätigbaren Schalter innerhalb
der Abtrennung, also im Gefahrenbereich. Dieser mindestens eine
Schalter innerhalb des Gefahrenbereichs muss zusätzlich betätigt werden, wodurch die den
Gefahrenbereich betretende Person den Schlüssel im Schalter außerhalb
der Abtrennung nicht vergessen kann, womit eine andere Person ohne
die Abtrennung betreten zu müssen,
die Einrichtung wieder in Betrieb setzen und damit die sich innerhalb
der Abtrennung befindliche Person gefährden könnte.
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Eine
Weiterbildung der Vorrichtung zeichnet sich durch ein Zeitglied
aus, das beim Betätigen
des Schalters außerhalb
der Abtrennung aktivierbar ist und bei Betätigung des Schalters innerhalb
der Abtrennung deaktiviert wird. Durch das Zeitglied wird eine bestimmte,
einstellbare Zeitspanne vorgegeben, innerhalb derer die Person beide
Schalter betätigen muss.
Es ist so ausgeschlossen, dass der Schlüssel im außerhalb der Abtrennung sich
befindenden Schalter vergessen wird und die Person in der Abtrennung
dieses nicht sofort bemerkt und mit dem Schlüssel von einer dritten Person
außerhalb
des Gefahrenbereichs die Einrichtung unbefugt wieder eingeschaltet
werden könnte.
Umgekehrt wird das Zeitglied beim Verlassen des Gefahrenbereichs
nach dem Entfernen des Schlüssels
aus dem Schalter innerhalb der Abtrennung aktiviert und erst bei
Betätigen
des Schalters außerhalb
der Abtrennung beim Schließen
jeder Tür
der Abtrennung deaktiviert.
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Alternativ
ist die Aktivierung des Zeitglieds möglich durch eine Kombination
aus Abziehen des Schlüssels
aus dem Schalter außerhalb
der Abtrennung und dem Öffnen
der jeweiligen Tür,
wenn nach dem Abziehen des Schlüssels
aus dem Schalter außerhalb
der Abtrennung die jeweilige Tür
der Abtrennung geöffnet
worden ist. Genauso kann die Deaktivierung des innerhalb der Abtrennung
gestarteten Zeitglieds durch eine Kombination des Schließens der
jeweiligen Tür
und das Betätigen
des Schalters außerhalb
der Abtrennung erfolgen.
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Bevorzugt
ist des Weiteren mindestens eine Signaleinrichtung vorgesehen, die
ein optisches und/oder akustisches Signal erzeugt, wenn nach dem
Betätigen
des Schalters außerhalb
der Abtrennung nicht innerhalb eines bestimmten Zeitraums, vorzugsweise
einer vom Zeitglied vorgegebenen Zeit, der Schalter innerhalb der
Abtrennung betätigt worden
ist. Die Person innerhalb der Abtrennung wird demzufolge innerhalb
kürzester
Zeit darauf aufmerksam gemacht, dass sie den zweiten Schalter innerhalb
der Abtrennung nicht betätigt
hat, weil der Schlüssel
im Schalter außerhalb
der Abtrennung vergessen worden ist. Die Person kann sofort nach
dem Betreten der Abtrennung den Schlüssel holen, bevor eine andere
Person unbefugterweise die Einrichtung einschaltet und dadurch eine
sich noch in der Abtrennung befindende Person gefährden würde. Gleiches gilt
analog, in umgekehrter Reihenfolge, wenn eine Person den Gefahrenbereich
verlassen will.
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Gemäß einer
Weiterbildung der Vorrichtung ist vorgesehen, dass das Abstellen
eines ausgelösten
optischen oder akustischen Warnsignals nur durch das Einstecken
des Schlüssels
in den jeweiligen Schalter im Inneren der Abtrennung und Betätigen eines
Quittierungsmittels, beispielsweise eines Quittierungstasters, möglich ist.
Es ist so sichergestellt, dass eine Person erst wieder den Gefahrenbereich
betreten und sich dort vergewissern muss, dass sich in diesem keine
Person mehr befindet, bevor das Warnsignal ausgeschaltet werden
kann. Alternativ ist dieses auch zu erreichen, indem durch eine
geeignete Steuerung überwacht
wird, ob beim sich innerhalb der Abtrennung befindlichen Schalter
ein Schaltervorgang erfolgt ist. Auch hierdurch ist eine Person, die
das Warnsignal löschen
möchte,
gezwungen, den Gefahrenbereich auf eine sich dort eventuell noch befindliche
Person zu überprüfen.
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Die
Abtrennung des Gefahrenbereichs kann zaun- und/oder wandartig ausgebildet
sein. Die wandartige Abtrennung kann auch gleichzeitig zum Schallschutz
dienen. Die zaun- und/oder
wandartige Abtrennung verfügt über mindestens
einen Zugang zum Gefahrenbereich, der als eine Tür oder ein Tor mit einer vorzugsweise
detektierbaren Verriegelung oder einer alternativen Zugangsabsicherung
ausgebildet ist. Ein Öffnen
der Tür
ohne Betätigung
des außerhalb
der Abtrennung sich befindlichen Schalters unterbricht automatisch
alle Versorgungsspannungen und stoppt somit sofort sämtliche
Bewegungen der Einrichtungen innerhalb der Abtrennung (Notstopp).
Ein Wiederanlauf der Einrichtungen ist erst nach einem erneuten
Kontrollgang im Gefahrenbereich möglich, wobei zunächst der
Schlüssel
aus dem Schalter außerhalb
der Abtrennung in den Schalter im Inneren der Abtrennung gesteckt
werden muss. Anschließend
wird der Schlüssel
aus dem Schalter innerhalb der Abtrennung entfernt, was die Aktivierung
des Zeitglieds zur Folge hat und der Schlüssel erneut innerhalb der vom
Zeitglied vorgegebenen Zeitspanne in den Schalter außerhalb
des abgetrennten Bereichs gesteckt, um das Zeitglied nach dem Schließen der
Tür zu
deaktivieren.
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Die
Erfindung ist aber nicht auf körperliche Abtrennung,
die zaun- und/oder wandartig ausgebildet sind, beschränkt. Die
Abtrennung kann auch optisch bzw. sensorisch erfolgen, beispielsweise
durch Lichtschranken oder dergleichen. Eine solche "imaginäre" Abtrennung kann
an jeder beliebigen Stelle begehbar sein, nachdem der Zugang durch
Betätigen des
Schalters außerhalb
der Abtrennung freigegeben worden ist.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausgestaltung der Vorrichtung ist vorgesehen, den jeweiligen
Schalter als Schlüsselschalter
auszubilden. Beim Schließmittel
handelt es sich dabei um einen entsprechenden Schlüssel, wobei
alternativ als Schließmittel
aber auch eine Codekarte oder ein Ausweis dienen kann. Des Weiteren
sind die Schlüsselschalter
innerhalb und außerhalb
der Abtrennung so ausgebildet, dass sie mit dem gleichen Schlüssel, der
gleichen Codekarte oder einem gleichen Ausweis betätigbar sind. Sofern
mehrere Personen Schlüssel
oder sonstige Schließmittel
für die
Schlüsselschalter
besitzen, oder mehrere Schließmittel
im Umlauf sind, sind diese bevorzugt kodiert, damit sichergestellt
ist, dass beim Betätigen
des außerhalb
der Abtrennung sich befindenden Schalters der Schalter innerhalb
der Abtrennung mit dem gleich kodierten Schlüssel, also dem auch im körperlichen
Sinne gleichen Schlüssel,
betätigt
wird. Dadurch wird sichergestellt, dass eine dritte Person, die
unbefugt mit einem weiteren Schlüssel von
der Außenseite
der Abtrennung in Betrieb nehmen möchte, sich erst in die Abtrennung
begeben muss, um den dort steckenden (ersten) Schlüssel der sich
im Gefahrenbereich befindlichen Person holen zu müssen und
dabei zwangsläufig
zu prüfen,
ob sich noch eine Person innerhalb der Abtrennung und somit im Gefahrenbereich
befindet.
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Die
Erfindung eignet sich auch für
mehrere aufeinanderfolgende Einrichtungen, die jeweils für sich getrennt
und verkettet sind, beispielsweise durch Fördereinrichtungen zwischen
der einen Einrichtung und der darauffolgenden Einrichtung. In einem
solchen Fall kann es notwendig sein, beim Stillsetzen einer Einrichtung
auch mindestens eine andere Einrichtung, insbesondere eine in Fertigungs-
oder Förderrichtung
vorangehende Einrichtung, gleichzeitig stillzusetzen. Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass
dies automatisch durch eine Schaltung geschieht, ohne dass irgendein
Schalter außerhalb
und innerhalb der Abtrennung der jeweiligen gleichzeitig stillzusetzenden
Einrichtung betätigt
wird. Wenn demnach eine Person sich durch Stillsetzen einer Einrichtung
Zugang zur Abtrennung dieser Einrichtung verschafft, indem der sich
außerhalb
der Abtrennung befindende Schalter und der Schalter innerhalb der
Einrichtung betätigt
werden, erfolgt automatisch ein Stillsetzen aller Einrichtungen,
die die Person in der von ihr unmittelbar stillzusetzenden Einrichtung gefährden könnten.
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Denkbar
ist es auch, nicht nur einen Schalter, sondern mehrere Schalter
innerhalb der jeweiligen Abtrennung anzuordnen. Dazu entstehen mehrere Kontrollpunkte
in der Abtrennung, die bei großen
Anlagen, beispielsweise Transferstraßen oder Produktionsstraßen mit
mehreren verketteten Einrichtungen oder Ebenen, erforderlich sind,
um eine außenstehende
Person, die die Einrichtung in Betrieb nehmen möchte, zu zwingen, erst an allen
Kontrollpunkten die Schalter durch Schließvorgänge zu betätigen und sich dabei zu vergewissern,
dass sich in keinem Gefahrenbereich mehr eine Person befindet. Es
ist auch möglich,
die gesamte Kontrolle einer ausgedehnten Anlage durch nur einen
inneren Schließpunkt
zu erreichen, indem dieser einzige Schließpunkt so platziert wird, dass
zum Erreichen des einzigen Schalters dieses Schließpunkts
alle Gefahrenbereiche der ausgedehnten Anlage kontrolliert werden
müssen.
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Ein
bevorzugtes Ausführungsbeispiel
der Erfindung wird nachfolgend anhand der Zeichnung näher erläutert. Die
einzige Figur der Zeichnung zeigt eine schematische Draufsicht auf
eine mit einer Abtrennung versehene Einrichtung.
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Beim
in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiel handelt es sich
um eine Einrichtung im Bereich der Montage von Verbrennungsmotoren 10. In
der Figur ist ein solcher Verbrennungsmotor 10 andeutungsweise
dargestellt. Der Verbrennungsmotor 10 wird auf einem nur
schematisch dargestellten Prüfstand 11 innerhalb
einer von außen
nur partiell einsehbaren Schallschutzkabine 12 geprüft. Des Weiteren
verfügt
die gezeigte Einrichtung über
einen Roboter 13, der innerhalb eines von einem Trenngitter 14 umgebenen,
abgeschlossenen Raums 15 angeordnet ist. Die Schallschutzkabine 12 und
der vom Trenngitter 14 abgetrennte Raum 15 hängen zusammen
und bilden so insgesamt eine Abtrennung 16. An der zum
Raum 15 weisenden Stirnseite 17 ist die Schallschutzkabine 12 mit
einer großflächigen Öffnung 18 versehen,
die gegebenenfalls verschließbar sein
kann, beispielsweise durch ein nicht gezeigtes Rolltor. Durch die Öffnung 18 der
Schallschutzkabine 12 hindurch kann der Roboter 13 in
den Prüfstand 11 gelangen,
um in diesen einen zu prüfenden
Verbrennungsmotor 10 einzusetzen und den Verbrennungsmotor
nach der Prüfung
wieder aus der Schallschutzkabine 12 zu entnehmen. Gegebenenfalls
kann der Roboter 13 am Verbrennungsmotor 10 vorzugsweise vor
und/oder nach der Prüfung
noch Montagevorgänge
vornehmen. Der Roboter 13 dient auch dazu, am Verbrennungsmotor 10 zur
Prüfung
erforderliche Anschlüsse
anzubringen, den Verbrennungsmotor 10 auf dem Prüfstand 11 zu
fixieren und nach erfolgter Prüfung
zu lösen.
Ein schematisch angeordneter Förderer,
beispielsweise eine Rollenbahn 19, erstreckt sich quer
durch den Raum 15, in dem der Roboter 13 angeordnet
ist. Dadurch werden Verbrennungsmotoren 10 zum Roboter 13 transportiert
und ebenso abtransportiert. Sofern der Roboter 13 im Prüfstand 11 irgendwelche
Teile am Verbrennungsmotor 10 montiert, werden auch diese
von der Rollenbahn 19 dem Roboter 13 im Raum 15 zugeführt.
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Der
vom Trenngitter 14 abgegrenzte Raum 15 der Abtrennung 16 ist
im gezeigten Ausführungsbeispiel
durch eine einzige Tür 20 mit
einer in der Figur nicht dargestellten Verriegelung verschließbar. Es
können
aber auch mehrere Türen
oder dergleichen mit Verriegelungen vorgesehen sein. Ein Öffnen dieser
Verriegelung würde
zu einer sofortigen Abschaltung mindestens des Prüfstands 11 und
gegebenenfalls auch des Roboters 13 und/oder der Rollbahn 19 führen (Notabschaltung).
Es ist zur geplanten Begehung des Gefahrenbereichs außerhalb
der Abtrennung 16 ein Schalter 21 vorgesehen,
der durch ein Schließmittel,
beispielsweise einen Schlüssel
oder auch eine Codekarte oder einen Ausweis, betätigbar ist. Der somit als Schließschalter
ausgebildete Schalter 21 befindet sich bevorzugt in einem
Bedienpult 25 oder in der Nähe desselben, von wo der Raum 15 möglichst
gut einsehbar ist.
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Ein
weiterer Schalter 22 befindet sich innerhalb der Abtrennung 16,
und zwar bevorzugt außen an
der Schallschutzkabine 12 des Prüfstands 11. Im gezeigten
Ausführungsbeispiel
ist der Schalter 22 fest an der zum Raum 15 weisenden
Seite der Stirnwandung 17 der Schallschutzkabine 12 angeordnet, und
zwar neben der verschließbaren Öffnung 18.
Der Schalter 22 ist so ausgebildet, dass er mit dem gleichen
Schlüssel
oder einem sonstigen Schließmittel betätigbar ist,
womit auch der außerhalb
des Trenngitters 14 angeordnete Schalter 21 schließbar ist.
Neben dem Schalter 22 ist beim hier gezeigten Ausführungsbeispiel
der Erfindung ein Quittierungstaster 24 angeordnet.
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Die
Schalter 21 und 22, der Quittierungstaster 24 und
vorzugsweise auch die Verriegelung der Tür korrespondieren mit einer
nicht gezeigten Schaltung, die die Einrichtung, und zwar zumindest
den Roboter 13, aber gegebenenfalls auch die Rollenbahn 19 und/oder
den Prüfstand 11,
stillsetzt, wenn der Schalter 21 durch einen Schließvorgang
außerhalb
der Abtrennung 16 betätigt
worden ist und/oder ausschließlich
nach dem Betätigen
der Verriegelung der Tür 20 der
vom Trenngitter 14 umgebende Raum 15 geöffnet wird.
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Die
Schaltung verfügt
des Weiteren über
einen Timer bzw. ein Zeitglied, vorzugsweise ein Zeitrelais, mit
einer einstellbaren Zeit, in der das Zeitrelais einen Schaltvorgang
auslöst.
Bevorzugt wird im Zeitrelais eine Zeitspanne von 10 bis 20 Sekunden eingestellt.
Wird nicht innerhalb der vom Zeitrelais eingestellten Zeit der Schalter 22 innerhalb
der Abtrennung 16 betätigt,
löst das
Zeitrelais nach Ablauf der eingestellten Zeit ein Signal aus. Dazu
ist vorzugsweise außerhalb
der Abtrennung 16 im gezeigten Ausführungsbeispiel neben der Tür 20 des
Trenngitters 14 eine Signaleinrichtung 23 vorgesehen. Hierbei
kann es sich um eine Leuchte zur Erzeugung eines optischen Signals
handeln, und zwar sowohl eine Dauerleuchte als auch eine Blinkleuchte,
oder um eine Hupe bzw. ein Horn. Die Signaleinrichtung kann auch
beides aufweisen. Es ist auch denkbar, alternativ oder zusätzlich ein
Warnsignal an eine zentrale Überwachungsstelle
im Betrieb zu übermitteln.
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Nachfolgend
wird das erfindungsgemäße Verfahren
anhand der in der Figur gezeigten Vorrichtung näher erläutert:
Sind der Prüfstand 11 und/oder
Roboter 13 in Betrieb, ist die Tür 20 im Trenngitter 14 der
Abtrennung 16 geschlossen und verriegelt. Im Schalter 21 außerhalb
des Trenngitters 14 befindet sich ein Schlüssel oder
ein sonstiges Schließmittel.
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Bevor
sich nun eine Person in den Gefahrenbereich des Roboters 13 und/oder
des Prüfstands 11 begibt,
wird mindestens der Roboter 13 in der Abtrennung 16 ausgeschaltet,
gegebenenfalls auch der Prüfstand 11 und/oder
die Rollenbahn 19. Zu diesem Zweck entnimmt die Person
durch Auslösen
des Schließvorgangs
den Schlüssel
aus dem Schalter 21 außerhalb
der Abtrennung 16 und öffnet
die Verriegelung der Tür 20 zur
Abtrennung 16. Der Roboter 13 und gegebenenfalls
auch die Rollenbahn 19 und/oder der Prüfstand 11 werden stillgesetzt,
sobald der Schalter 21 betätigt worden ist oder wenn die Person
die von der Verriegelung freigegebene Tür 20 öffnet, um
den Raum 15 zu betreten.
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Mit
dem Betätigen
des Schalters 21, womit gegebenenfalls das Lösen der
Verriegelung der Tür 20 kombiniert
sein kann, wird gleichzeitig das Zeitrelais aktiviert und die Zeitschaltuhr
desselben gestartet. Nun muss die Person innerhalb der im Zeitrelais eingestellten
Zeitspanne (beispielsweise 10 bis 20 Sekunden) mit dem gleichen
Schlüssel,
mit dem zuerst der Schalter 21 betätigt worden ist, den Schalter 22 in
der Abtrennung 16 betätigen.
Geschieht dies, kann die Person ihre Tätigkeiten innerhalb der Abtrennung
bei zumindest abgeschaltetem Roboter 13 und somit ohne
die Gefahr einer Gefährdung
vornehmen.
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Wird
der Schalter 22 innerhalb der Abtrennung 16 nicht
innerhalb der am Zeitrelais eingestellten Zeitspanne betätigt, weil
beispielsweise die Person ihren Schlüssel im Schalter 21 außerhalb
der Abtrennung 16 steckengelassen hat, betätigt die
Schaltung die Signaleinrichtung 23. Der Person innerhalb der
Abtrennung 16 wird damit signalisiert, dass sie den Schlüssel im
Schalter 21 außerhalb
der Abtrennung 16 vergessen hat. Die Person zieht den Schlüssel dann
vom Schalter 21 ab, betätigt
damit den Schalter 22 im Raum 15 und drückt die
Quittierungstaste 24. Letzteres kann entfallen, wenn der
Schließvorgang
am Schalter 22 überwacht
wird. Der Schließvorgang
des Schalters 22 hat dann gleichzeitig ein Quittieren zur
Folge.
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Will
nun eine andere (dritte) Person die Einrichtung, insbesondere den
Roboter 13 und/oder die Rollenbahn 19 bzw. den
Prüfstand 11 einschalten, wenn
sich noch eine Person in der Abtrennung 16 befindet, muss
diese dritte Person den Raum 15 betreten, um an den Schlüssel im
Schalter 22 zu gelangen. Weil sich der Schalter 22 in
der Abtrennung 16 befindet, kann – und muss – die dritte Person insbesondere
in der von außen
nicht einsehbaren geschlossenen Schallschutzkabine 12 nachsehen,
ob sich dort eine Person am Verbrennungsmotor 10 bzw. im
Prüfstand 11 befindet.
Wird dabei eine Person in der Schallschutzkabine 12 entdeckt,
wird die dritte Person die Einrichtung nicht einschalten, um die
in der Schallschutzkabine 12 noch tätige Person zu gefährden. Stellt
die dritte Person hingegen fest, dass sich keine Person innerhalb
der Abtrennung 16, insbesondere der Schallschutzkabine 12,
mehr befindet, kann sie die Einrichtung einschalten.
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Das
Einschalten der Einrichtung erfolgt so, dass zunächst der Schalter 22 in
der Abtrennung 16 betätigt
und der Schlüssel
vom Schalter 22 abgezogen wird. Beim Betätigen des
Schalters 22 wird wiederum das Zeitrelais der Schaltung
betätigt,
so dass innerhalb einer bestimmten Zeit von beispielsweise 10 bis
20 Sekunden die Person den Raum 16 verlassen, die Tür 20 schließen und
den Schalter 21 außerhalb
der Abtrennung 16 betätigen
muss. Geschieht dies innerhalb der vom Zeitrelais vorgegebenen Zeitspanne,
wird mit dem Betätigen
des Schalters 21 außerhalb
der Abtrennung 16 die Einrichtung, insbesondere der Roboter 13 und
gegebenenfalls auch der Prüfstand 11 und/oder
die Rollenbahn 19 wieder in Betrieb gesetzt. Wird hingegen
der Schalter 21 außerhalb
der Abtrennung 16 nicht innerhalb der vom Zeitrelais vorgegebenen
Zeitspanne betätigt,
beispielsweise weil die Person zwischenzeitlich noch andere Tätigkeiten
ausübt
und in dieser Zeit die Gefahr besteht, dass sich eine andere Person
in die Abtrennung 16 begibt, wird von der Signaleinrichtung 23 wieder
ein optisches und/oder akustisches Signal gegeben. Es ist nach Ablauf
der vom Zeitrelais vorgegebenen Zeitspanne nicht möglich, durch
Betätigen
des Schalters 21 außerhalb
der Abtrennung 16 die Einrichtung, insbesondere den Roboter 13,
wieder in Betrieb zu setzen. Dann muss die Person zunächst wieder
den Schalter 22 und – wenn
vorhanden – den Quittierungstaster 24 innerhalb
der Abtrennung 16 betätigen
und sich dabei vergewissern, ob sich auch keine andere Person in
der Schallschutzkabine 12 oder dem Raum 15 befindet,
bevor dann wiederum innerhalb der vom Zeitrelais vorgegebenen Zeitspanne
der Schalter 21 außerhalb
der Abtrennung 16 betätigt
werden kann und dabei die Einrichtung wieder in Betrieb gesetzt
wird.
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Die
Erfindung eignet sich auch für
beliebige andere Anlagen, insbesondere zur Montage und/oder Bearbeitung
von Gegenständen.
Diese können
beliebige andere Einrichtungen aufweisen, als der in der Figur gezeigte
Prüfstand 11,
der Roboter 13 und die Rollenbahn 19.
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Es
ist auch möglich,
bei größeren und
unübersichtlicheren
Anlagen mehrere Schalter innerhalb der Abtrennung 16 vorzusehen.
In diesem Fall ist außerhalb
des abgetrennten Bereichs und zweckmäßigerweise in unmittelbarer
Nähe des
Bedienpults 25 eine große Anzahl an Schaltern mit
den gleichen innerhalb der Abtrennung 16 verwendeten Schlüsseln oder
sonstigen Schließmitteln
vorzusehen. Auch ist es bei verketteten, im Übrigen aber räumlich getrennten
und separat abgegrenzten Anlagen möglich, mit dem Abschalten und
Einschalten einer Anlage mindestens eine andere Anlage gleichzeitig
abzuschalten und einzuschalten.
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- 10
- Verbrennungsmotor
- 11
- Prüfstand
- 12
- Schallschutzkabine
- 13
- Roboter
- 14
- Trenngitter
- 15
- Raum
- 16
- Abtrennung
- 17
- Stirnwandung
- 18
- Öffnung
- 19
- Rollenbahn
- 20
- Tür
- 21
- Schalter
- 22
- Schalter
- 23
- Signaleinrichtung
- 24
- Quittierungstaster
- 25
- Bedienpult