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DE102007008611A1 - Einrichtung zur Kennzeichnung von Gegenständen sowie Vorrichtung und Verfahren zum Auslesen einer Information aus einer derartigen Einrichtung - Google Patents

Einrichtung zur Kennzeichnung von Gegenständen sowie Vorrichtung und Verfahren zum Auslesen einer Information aus einer derartigen Einrichtung Download PDF

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DE102007008611A1
DE102007008611A1 DE200710008611 DE102007008611A DE102007008611A1 DE 102007008611 A1 DE102007008611 A1 DE 102007008611A1 DE 200710008611 DE200710008611 DE 200710008611 DE 102007008611 A DE102007008611 A DE 102007008611A DE 102007008611 A1 DE102007008611 A1 DE 102007008611A1
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DE
Germany
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solar cell
layer
radiation
pattern
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Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE200710008611
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English (en)
Inventor
Ulrich Dr. Schindler
Achim Dr. Hansen
Andreas Dr. Schilling
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Leonhard Kurz Stiftung and Co KG
Original Assignee
Leonhard Kurz GmbH and Co KG
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Publication date
Application filed by Leonhard Kurz GmbH and Co KG filed Critical Leonhard Kurz GmbH and Co KG
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Withdrawn legal-status Critical Current

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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Einrichtung (1, 1') zur Kennzeichnung von Gegenständen, welche auf einem 2a, 2b, 2c, 2d) mit mindestens einer Lichteinfallseite, mindestens eine Antennenstruktur (4, 4') sowie mindestens eine auf der mindestens einen Lichteinfallseite angeordnete, musterförmig ausgebildete Schicht (3, 3a, 3b, 3c) aufweist, wobei die musterförmig ausgebildete Schicht (3, 3a, 3b, 3c) auf der mindestens einen Lichteinfallseite auftreffende Strahlung (7, 7a, 7b) zumindest teilweise absorbiert und/oder reflektiert und/oder konvertiert und wobei die mindestens eine musterförmig ausgebildete Schicht (3, 3a, 3b, 3c), senkrecht zur Ebene der musterförmig ausgebildeten Schicht (3, 3a, 3b, 3c) gesehen, zumindest teilweise überlappend zu mindestens einem photovoltaisch aktiven Bereich der mindestens einen Solarzelle (2, 2a, 2b, 2c, 2d) angeordnet ist. Die Erfindung betrifft weiterhin eine Vorrichtung und ein Verfahren zum Auslesen einer Information aus einer derartigen Einrichtung.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Einrichtung zur Kennzeichnung von Gegenständen, welche auf einem Substrat mindestens eine Solarzelle mit mindestens einer Lichteinfallseite, mindestens eine Antennenstruktur, sowie mindestens eine auf der mindestens einen Lichteinfallseite angeordnete, musterförmig ausgebildete Schicht aufweist. Die Erfindung betrifft weiterhin eine Vorrichtung und ein Verfahren zum Auslesen einer Information aus einer derartigen Einrichtung.
  • Eine Einrichtung der eingangs genannten Art bzw. ein so genanntes „Tag" ist aus WO 01/69517 A2 zur Kennzeichnung von Stückgut bekannt und weist einen, auf einem Substrat angeordneten elektronischen Schaltkreis zur Speicherung sowie zur Aus- und/oder Eingabe von Daten auf. Auf dem Substrat ist dabei weiterhin eine Energiequelle zum Versorgen des elektronischen Schaltkreises in Form einer Photovoltaik-Zelle bzw. Solarzelle vorgesehen. Auf der Oberfläche der Einrichtung ist weiterhin eine optisch auslesbare Information in Form eines Barcodes aufgedruckt.
  • Es ist nun Aufgabe der Erfindung, eine vom Anwender in einfacher Weise selbst mit einer Information zu individualisierende Einrichtung bzw. ein zu individualisierendes Tag sowie eine Vorrichtung und ein Verfahren zum Auslesen der Information aus einer derartigen Einrichtung bereitzustellen.
  • Die Aufgabe wird für die Einrichtung zur Kennzeichnung von Gegenständen, welche auf einem Substrat mindestens eine Solarzelle mit mindestens einer Lichteinfallseite, mindestens eine Antennenstruktur, sowie mindestens eine auf der mindestens einen Lichteinfallseite angeordnete, musterförmig ausgebildete Schicht aufweist, gelöst, indem die musterförmig ausgebildete Schicht auf der mindestens einen Lichteinfallseite auftreffende Strahlung zumindest teilweise absorbiert und/oder reflektiert und/oder konvertiert und dass die mindestens eine musterförmig ausgebildete Schicht senkrecht zur Ebene der musterförmig ausgebildeten Schicht gesehen zumindest teilweise überlappend zu mindestens einem photovoltaisch aktiven Bereich der mindestens einen Solarzelle angeordnet ist.
  • Die erfindungsgemäße Einrichtung ist dazu geeignet, vom Anwender selbst in einfacher Weise individualisiert zu werden. Die Individualisierung erfolgt durch Auswahl einer bestimmten musterförmig ausgebildeten Schicht im Hinblick auf Form, Muster, Flächenausdehnung, Absorptionseigenschaften, Reflektionseigenschaften usw., und deren Anordnung überlappend zur mindestens einen Solarzelle, wobei der Überlappungsgrad ausgewählt werden kann. Als Grundeinheit zur Bildung der erfindungsgemäßen Einrichtung kann dabei ein in Massenproduktion mit der Solarzelle und der Antennenstruktur versehenes Substrat eingesetzt werden. Die erfindungsgemäße Einrichtung ist besonders gut vor Nachahmung oder Manipulation geschützt. Ein Speicherchip ist für die erfindungsgemäße Einrichtung nicht erforderlich.
  • Es hat sich bewährt, wenn die Einrichtung entweder eine Solarzelle oder mehrere Solarzellen aufweist, die miteinander verschaltet sind. Unter Solarzellen werden hier Elemente mit einem photovoltaisch aktiven Bereich verstanden, bei denen durch einen Lichteinfall auf den photovoltaischen Bereich eine Änderung einer elektrischen Größe, beispielsweise der Spannung oder des Stroms bewirkt wird. Solche Elemente werden teilweise auch als Photozelle bezeichnet. Unter Licht wird hierbei nicht nur Licht im Bereich des für das menschliche Auge wahrnehmbaren Frequenzbereichs verstanden, sondern auch Licht in den angrenzenden Spektralbereichen, beispielsweise UV- oder IR-Strahlung.
  • Die Aufgabe wird für die Vorrichtung zum Auslesen einer Information aus einer erfindungsgemäßen Einrichtung gelöst durch:
    • – mindestens eine Strahlungsquelle, welche eine Strahlung auf einer Lichteinfallseite der mindestens einen Solarzelle bereitstellt, wobei gegebenenfalls eine Position der Strahlung senkrecht zur Ebene der musterförmig ausgebildeten Schicht gesehen relativ zur mindestens einen musterförmig ausgebildeten Schicht veränderbar ist;
    • – mindestens eine Empfängereinheit zum Empfang eines RF-Informationssignals (RF = radio frequency), welches von der mindestens einen Antennenstruktur an die mindestens eine Empfängereinheit gesendet wird, wobei das RF-Informationssignal auf einem, gegebenenfalls durch mindestens eine elektrische Schaltung veränderten, Ausgangssignal der mindestens einen Solarzelle während einer Bestrahlung eines der musterförmig ausgebildeten Schicht zugeordneten photovoltaisch aktiven Bereichs der mindestens einen Solarzelle basiert, und
    • – eine Auswerteeinheit zur Bestimmung der Information aus dem von der mindestens einen Empfängereinheit empfangenen RF-Informationssignal.
  • Die erfindungsgemäße Vorrichtung ermöglicht je ein gezieltes Auslesen der Information aus der Einrichtung. Wird eine Einrichtung eingesetzt, die beispielsweise eine einzelne oder mehrere in Reihe geschaltete Solarzellen aufweist, so wird insbesondere eine Punkt- oder linienförmige Strahlungsquelle eingesetzt, die zu jedem Zeitpunkt lediglich einen Bereich der Solarzelle bestrahlt. Dabei wird die Strahlungsquelle insbesondere relativ zur mindestens einen musterförmig ausgebildeten Schicht bewegt. Es erfolgt ein Scannen bzw. Abtasten der musterförmig ausgebildeten Schicht mittels der Strahlungsquelle, wobei die Strahlung abhängig von der gewählten Art und Richtung der Bewegung der Strahlungsquelle relativ zur musterförmig ausgebildeten Schicht und der Art der musterförmig ausgebildeten Schicht und deren Anordnung relativ zur Solarzelle bzw. den Solarzellen in einer vorgegebenen zeitlichen Taktung zu einer Solarzelle bzw. deren photovoltaisch aktiven Bereich gelangt, um dort Strom zu erzeugen und eine definierte Abfolge an einzelnen elektrischen Signalen zu generieren, die sich in der Signallänge und/oder der Abstände der Signale zueinander und/oder der Signalstärke und/oder der Signalform unterscheiden können.
  • Wird eine Einrichtung verwendet, die mehrere parallel geschaltete Solarzellen aufweist, so kann ebenfalls eine relativ zur mindestens einen musterförmig ausgebildeten Schicht bewegliche, insbesondere eine Punkt- oder linienförmige Strahlung erzeugende Strahlungsquelle, wobei die Strahlung lediglich auf einen Bereich der Solarzelle(n) auftrifft, oder aber eine zeitgesteuerte Strahlungsquelle, deren Strahlung zu einem Zeitpunkt auf die komplette Fläche der Einrichtung auftrifft, eingesetzt werden.
  • Besonders vorteilhaft ist es, dass ein selektives Scannen, also ein Scannen lediglich von Bereichen der musterförmig ausgebildeten Schicht, möglich ist und dadurch die Abfolge an Signalen direkt beeinflusst werden kann. Die Abfolge an elektrischen Signalen wird an die mindestens eine Antennenstruktur übermittelt und von dieser, unmittelbar oder in modifizierter Form, als RF-Informationssignal abgestrahlt. Die verwendete Strahlungsquelle, beispielsweise in Form eines Scanners, kann relativ weit entfernt von der erfindungsgemäßen Einrichtung angeordnet sein. Dies ist beispielsweise beim Scannen von mittels der erfindungsgemäßen Einrichtung gekennzeichneten Gegenständen in einem Hochregallager von Vorteil.
  • Die Aufgabe wird für das Verfahren zum Auslesen einer Information aus einer erfindungsgemäßen Einrichtung mittels einer erfindungsgemäßen Vorrichtung gelöst, indem die Einrichtung vollflächig oder bereichsweise, insbesondere punktuell oder linienförmig, mit einer Strahlung der Strahlungsquelle beaufschlagt wird, die zumindest teilweise von der mindestens einen Solarzelle in elektrische Energie umgewandelt wird, so dass von der mindestens einen Solarzelle ein erstes Ausgangssignal bereitgestellt wird, sofern die Strahlung in mindestens einen photovoltaisch aktiven Bereich gelangt und weiterhin von der mindestens einen Solarzelle mindestens ein zweites Ausgangssignal bereitgestellt wird, sofern die Strahlung auf die mindestens eine musterförmig ausgebildete Schicht auftrifft und von dieser zumindest teilweise absorbiert und/oder reflektiert und/oder konvertiert wird, wobei das mindestens eine zweite Ausgangssignal sich von dem ersten Ausgangssignal unterscheidet, und dass die Folge von erstem Ausgangssignal und mindestens einem zweiten Ausgangssignal zur Bestimmung der Information verwendet wird.
  • Dabei hat es sich bewährt, wenn die, die Einrichtung bereichsweise, insbesondere punktuell oder linienförmig, mit der Strahlung beaufschlagende Strahlungsquelle relativ zur mindestens einen musterförmig ausgebildeten Schicht über einen davon teilweise bedeckten photovoltaisch aktiven Bereich der mindestens einen Solarzelle bewegt wird.
  • Es hat sich bewährt, wenn die Einrichtung weiterhin mindestens eine elektrische Schaltung aufweist, welche ein Ausgangssignal der mindestens einen Solarzelle auf ein Trägersignal aufmoduliert und an die mindestens eine Antennenstruktur übermittelt.
  • Unter einer musterförmig ausgebildeten Schicht wird im Sinne der Erfindung
    • a) eine bereichsweise ausgebildete Schicht mit über einen zusammenhängenden Flächenbereich der Schicht gesehen konstanten Transmissionseigenschaften,
    • b) eine bereichsweise ausgebildete Schicht mit über einen zusammenhängenden Flächenbereich der Schicht gesehen lokal unterschiedlichen Transmissionseigenschaften oder
    • c) eine vollflächig aufgebrachte Schicht mit über die zusammenhängende Fläche der Schicht gesehen lokal unterschiedlichen Transmissionseigenschaften verstanden.
  • In Fall a) können zusammenhängende Flächenbereiche jeweils konstante, aber zueinander unterschiedliche Transmissionseigenschaften aufweisen.
  • In Fall b) können zusammenhängende Flächenbereiche mit lokal unterschiedlichen Transmissionseigenschaften zudem mit zueinander unterschiedlich verteilten Transmissionseigenschaften ausgebildet sein. Dabei können die Fälle a) und b) auch in Kombination auftreten.
  • Besonders bevorzugt ist es, wenn die mindestens eine musterförmig ausgebildete Schicht in Form mindestens eines eindimensionalen und/oder zweidimensionalen Barcodes ausgebildet ist. Dadurch wird ein optisches Auslesen des Barcodes in Kombination mit einem Auslesen des von der mindestens einen Antennenstruktur abgestrahlten RF-Informationssignals möglich.
  • Für den Fall a) hat es sich bewährt, wenn ein eindimensionaler, durch parallele Balken mit unterschiedlichem Abstand und unterschiedlicher Breite aufgebauter Barcode so ausgebildet ist, dass ein Balken für die Strahlung der Strahlungsquelle der Vorrichtung undurchlässig ist, während ein anderer Balken durchlässig ist. Unabhängig davon können für einen Betrachter beide Balken visuell gleichwertig erscheinen, beispielsweise in schwarzer Farbe oder farblos transparent, so dass für diesen die Unterschiede in der Transmission für die Strahlung der Strahlungsquelle nicht erkennbar sind.
  • Für den Fall b) oder c) hat es sich bewährt, wenn eine für den Betrachter im jeweiligen Flächenbereich opak oder farblos transparent erscheinende Farbschicht ausgebildet ist, deren Transmissionseigenschaften sich lokal unterscheiden.
  • Es hat sich bewährt, wenn die mindestens eine musterförmig ausgebildete Schicht Strahlung einer Wellenlänge oder eines Wellenlängenbereichs zumindest teilweise absorbiert und/oder reflektiert, die in dem photovoltaisch aktiven Bereich der mindestens einen Solarzelle verwertbar ist. Auch eine Konvertierung bzw. Umwandlung von in einem photovoltaisch aktiven Bereich der mindestens einen Solarzelle verwertbaren Strahlung in nicht verwertbare Strahlung oder umgekehrt durch die mindestens eine musterförmig ausgebildete Schicht hat sich bewährt.
  • Dabei sind unterschiedliche Ausgestaltungen der musterförmig ausgebildeten Schicht möglich. So ist es bevorzugt, diese undurchlässig oder im wesentlichen undurchlässig für Strahlung einer Wellenlänge oder eines Wellenlängenbereichs auszubilden, die in dem mindestens einen photovoltaisch aktiven Bereich der mindestens einen Solarzelle verwertbar ist. Insbesondere wird die musterförmig ausgebildete Schicht für die Strahlung der Strahlungsquelle, die sowohl von der Solarzelle verwertbare wie nicht verwertbare Strahlungsanteile umfassen kann, undurchlässig oder im wesentlichen undurchlässig ausgebildet. Durch derartige Ausgestaltungen der musterförmig ausgebildeten Schicht lassen sich elektrische Signale in Rechteckform am Ausgang der Solarzelle generieren. Dabei ist die Qualität des Rechtecksignals abhängig von der Strahlbreite, Leistung und dem Spektralbereich der Lichtquelle. Als Lichtquelle hat sich hierbei Laserlicht bewährt, da sich hier die Querschnittserweiterung über die Entfernung nicht oder kaum bemerkbar macht. Strahlquerschnitte in runder wie auch rechteckiger Form (z. B. im Bereich von 10 mm bis 0,5 mm) sind denkbar. Dies ist jedoch auch vom gewählten Barcode und Typ abhängig.
  • Weiterhin ist es möglich, dass die musterförmig ausgebildete Schicht Bereiche mit unterschiedlicher Durchlässigkeit für von der Solarzelle verwertbare Strahlung aufweist. So kann ein Gradient in der Transmission der musterförmig ausgebildeten Schicht beim Scannen zur Erzeugung eines sinusförmigen elektrischen Signals dienen. Ein sinusförmiges Signal entsteht am Ausgang der mindestens einen Solarzelle, wenn beispielsweise die Strahlungsquelle über einen Bereich der musterförmig ausgebildeten Schicht bewegt wird, der entlang der Bewegungslinie zuerst eine hohe Durchlässigkeit aufweist, die im weiteren Verlauf linear ab- und wieder zunimmt. Ein nicht linearer Verlauf der Transmission für von der Solarzelle verwertbare Strahlung innerhalb der musterförmig ausgebildeten Schicht führt zu unterschiedlichen Signalstärken am Ausgang der mindestens einen Solarzelle.
  • Sind mehrere Solarzellen vorhanden, so hat es sich bewährt, wenn die musterförmig ausgebildete Schicht einige Solarzellen vollständig bedeckt, wobei die musterförmig ausgebildete Schicht die Erzeugung des Ausgangssignals der davon bedeckten, bestrahlten Solarzellen beeinflusst. Die musterförmig ausgebildete Schicht kann dabei so ausgestaltet sein, dass auf die davon bedeckte Solarzelle keine verwertbare Strahlung auftrifft, während auf unbedeckte Solarzellen verwertbare Strahlung auftrifft. Die musterförmig ausgebildete Schicht kann auch derart ausgestaltet sein, dass diese nicht von der Solarzelle verwertbare Strahlung in verwertbare Strahlung konvertiert und die konvertierte Strahlung zur Solarzelle durchlässt, so dass auf die davon bedeckte Solarzelle verwertbare Strahlung auftrifft, während auf unbedeckte Solarzellen keine verwertbare Strahlung auftrifft.
  • Weiterhin ist es von Vorteil, wenn die leitfähige Antennenstruktur gleichzeitig als musterförmig ausgebildete Schicht genutzt wird bzw. der musterförmig ausgebildeten Schicht entspricht, wobei die Antennenstruktur in diesem Fall die Anforderungen an die musterförmig ausgebildete Schicht erfüllen und somit mit der mindestens einen Solarzelle überlappend angeordnet sein muss. Eine Antennenstruktur aus Kupfer, Silber, Gold, Aluminium, Nickel oder einer Legierung aus zwei oder mehreren dieser Metalle hat sich bewährt. Auch eine Funktionsschicht der mindestens einen Solarzelle kann die musterförmig ausgebildete Schicht bilden. Dies wird weiter unten bei der näheren Beschreibung des üblichen Aufbaus einer Solarzelle im Detail erläutert.
  • Es hat sich bewährt, wenn die mindestens eine musterförmig ausgebildete Schicht Strahlung eines Lasers, insbesondere im Infrarot- oder UV-Bereich, absorbiert und/oder reflektiert und/oder konvertiert. Laserlichtquellen sind unter anderem in handelsüblichen Scannern enthalten, so dass diese ohne weiteres als Strahlungsquelle für die erfindungsgemäße Vorrichtung einsetzbar sind.
  • Vorzugsweise weist die mindestens eine musterförmig ausgebildete Schicht mindestens ein organisches und/oder mindestens ein anorganisches Material auf.
  • Dabei kann die mindestens eine musterförmig ausgebildete Schicht bei visueller Betrachtung opak oder semitransparent ausgebildet sein. Dies wird insbesondere dadurch realisiert, dass die mindestens eine musterförmig ausgebildete Schicht mindestens ein Metall und/oder mindestens einen farbigen Lack aufweist.
  • Die mindestens eine musterförmig ausgebildete Schicht kann bei visueller Betrachtung aber auch transparent, insbesondere farblos transparent, ausgebildet sein. Dies wird insbesondere dadurch realisiert, dass die mindestens eine musterförmig ausgebildete Schicht mindestens ein Metalloxid und/oder mindestens einen Klarlack aufweist.
  • Weiter ist es auch möglich, dass die musterförmig ausgebildeten Schichten die Strahlung der Lichtquelle, insbesondere des verwendeten Lasers, nicht vollständig absorbieren, reflektieren oder konvertieren oder dass zusätzlich zu einem Abtaststrahl eine Hintergrundbeleuchtung in einem Wellenlängenbereich eingesetzt wird, der von den musterförmig ausgebildeten Schichten zum größten Teil nicht absorbiert, nicht reflektiert und/oder nicht konvertiert wird. Als Hintergrundbeleuchtung kann hierbei auch das Tageslicht oder übliche Leuchtmittel wie Glühbirnen, Neonröhren, usw. eingesetzt werden. Hierdurch ist es möglich, die Versorgung der elektrischen Schaltung durch die Solarzellen auch bei geringer Abmessung der Solarzelle sicherzustellen, obwohl die Solarzelle in Teilbereichen von den musterförmigen Schichten abgedeckt ist. Das von der Solarzelle generierte Signal besteht damit aus einem von der Hintergrundstrahlung generierten Gleichspannungsanteil, auf den das bei der Abtastung der Einrichtung mittels des Abtaststrahls oder Abtastlichtquelle generierte Informationssignal aufmoduliert wird und damit von dem Ausgangssignal durch Subtraktion des Gleichspannungsanteils in einfacher Weise von der elektrischen Schaltung wieder getrennt werden kann.
  • Besonders bevorzugt ist es, wenn die mindestens eine musterförmig ausgebildete Schicht gedruckt ist. Die musterförmig ausgebildete Schicht wird vorzugsweise mittels eines Tintenstrahl-, Thermotransfer- oder Thermosupplimation-Drucker gedruckt. Als Druckverfahren können weiter Tiefdruck, Flexodruck, Siebdruck oder auch Kombinationen der vorgehend angeführten Druckverfahren eingesetzt werden.. Aber auch ein Aufdampfen oder Aufsputtern der musterförmig ausgebildeten Schicht ist möglich. Weiterhin hat sich ein Aufprägen oder Auflaminieren der musterförmig ausgebildeten Schicht bewährt. Weiter ist es auch möglich, die musterförmig ausgebildete Schicht auf einen Zwischenträger vorzugsweise mittels eines Druckverfahrens aufzubringen und sodann mittels dieses Trägers auf ein die Solarzelle enthaltenden Mehrschichtkörper zu applizieren. Hierbei ist es auch möglich, dass der Zwischenträger mit auf diesen Mehrschichtkörper appliziert wird. Beispielsweise kann es sich bei dem Zwischenträger mit musterförmigem Aufdruck um ein Etikett mit Barcode handeln, welches mittels einer Kaltkleberschicht auf dem Mehrschichtkörper appliziert wird. Der Zwischenträger ist hierbei vorzugsweise weitgehend transparent für den von der Lichtquelle verwendeten Wellenlängenbereich auszugestalten. Das Aufbringen der musterförmig ausgebildeten Schicht kann somit in einem kontinuierlichen Verfahren schnell und unkompliziert mit geringen Kosten erfolgen.
  • Besonders bevorzugt ist es, wenn die mindestens eine Solarzelle eine organische Solarzelle ist. Aber auch andere dünne Solarzellen, wie beispielsweise Hybridsolarzellen, farbstoffsensibilisierte Solarzellen (DSSC: Dye sensitized solar cell) oder Solarzellen basierend auf amorphem Silizium haben sich als geeignet erwiesen. Verwendbar sind hierbei nicht nur die sogenannten „Single-Junction Solar Cells", sondern auch „Multi-Junction Solar Cells", beispielsweise unter Verwendung von Hybridsolarzellen oder DSSCs, die das Spektrum der Sonne effizienter nutzen.
  • Eine Single-Junction-Zelle enthält dabei in einem Bereich der Zelle eine photosensitive Schicht, die bei Bestrahlung einen ganz bestimmten Wellenlängenbereich absorbiert und für die Ladungstrennung und Energieumsetzung nutzt. Bei einer Multi-Junction-Zelle werden jedoch mehrere Schichten herangezogen, die bei unterschiedlichen Wellenlängenbereichen das Licht absorbieren und für die Energieumsetzung nutzen. Dadurch kann die Effizienz der Solarzelle erheblich gesteigert werden. Steigerungen von bis zu 50% bei organischen Solarzellen sind dadurch denkbar. Eine Kombination verschiedener Solarzellentypen ist in diesem Zusammenhang auch denkbar.
  • Weiterhin hat es sich bewährt, wenn die optional vorhandene mindestens eine elektrische Schaltung eine organische Schaltung ist. Aber auch hier sind konventionelle, planare Schaltungen einsetzbar.
  • Organische Solarzellen und organische elektrische Schaltungen und Verfahren zu deren Herstellung sind aus der bereits oben genannten WO 01/69517 A2 bekannt. Unter einem organischen Bauelement wird im allgemeinen ein solches verstanden, das mindestens eine Funktionsschicht aufweist, die zumindest teilweise auf einem organischen Material basiert. Eine Funktionsschicht ist insbesondere eine elektrisch leitende Schicht, eine Halbleiterschicht, eine elektrisch isolierende Schicht oder ein Substrat.
  • Als organische Materialien werden alle Arten von organischen, metallorganischen oder anorganischen Kunststoffen bezeichnet, wobei eine Beschränkung auf ein kohlenstoffhaltiges Material nicht vorgesehen ist. Vielmehr werden auch Silikone, Polymere oder Oligomere sowie die so genannten „small molecules" dazugerechnet.
  • Organische Materialien zur Bildung organischer Funktionsschichten werden bevorzugt in einem organischen Lösungsmittel oder Lösungsmittelgemisch gelöst, ein Druckmedium hergestellt und dieses beispielsweise im Tiefdruck verdruckt. Alternativ kann auch Flexodruck, Siebdruck oder eine Düse zum strukturierten Applizieren des Druckmediums eingesetzt werden. Eine Strukturierung über bekannten Verfahren wie Liff-Off sind hierbei auch denkbar.
  • Eine Solarzelle weist üblicherweise eine strahlungsdurchlässige erste Elektrodenschicht, mindestens eine strahlungsdurchlässige Halbleiterschicht als photovoltaisch aktive Schicht(en), eine Elektronenblocker-, eine Hole-Blocker- und mindestens eine, optional ebenfalls strahlungsdurchlässige, zweite Elektrodenschicht auf. Weiterhin kann ein Trägersubstrat und/oder eine Verkapselungsschicht vorhanden sein. Die Trägerschicht ist, je nach Anordnung zur ersten Elektrodenschicht gegebenenfalls strahlungsdurchlässig auszubilden, so dass der Lichteinfall durch die erste Elektrodenschicht hindurch in die Halbleiterschicht nicht behindert wird. Dabei kann das Trägersubstrat der Solarzelle bereits durch das Substrat der erfindungsgemäßen Einrichtung bereitgestellt sein. Eine Verkapselungsschicht dient zur Abschirmung der Funktionsschichten der Solarzelle vor schädlichen Umwelteinflüssen.
  • Es hat sich bewährt, wenn die strahlungsdurchlässige erste Elektrodenschicht einer, insbesondere organischen, Solarzelle aus transparentem Indium-Zinn-Oxid (ITO) gebildet wird. Dieses Material wird üblicherweise durch Kathodenzerstäubung abgeschieden. Aber auch dotiertes Polyethylen, Polyanilin, Silber, Gold, organische Halbleiter, nanopartikuläre Lösungen oder Kombinationen usw. sind verwendbar. Eine erste Elektrodenschicht aus einem Material mit Eigenfarbe, wie beispielsweise Gold, wird dabei insbesondere in einer geringen Schichtdicke und/oder als Gitterstruktur, d. h. partiell ausgebildet, um ausreichend strahlungsdurchlässig zu sein.
  • Die zweite Elektrodenschicht einer, insbesondere organischen, Solarzelle wird vorzugsweise aus einem Metall, insbesondere aus Gold oder Silber, gebildet und kann dabei, je nach Schichtdicke, strahlungsdurchlässig, insbesondere auch transparent, ausgebildet sein. Auch hier kann eine Gitterstruktur zum Einsatz kommen.
  • Die erste oder zweite Elektrodenschicht der mindestens einen, insbesondere organischen, Solarzelle kann die musterförmig ausgebildete Schicht bilden, beispielsweise für den Fall, dass die erste oder zweite Elektrodenschicht durch eine Gitterstruktur gebildet ist. Weiterhin kann eine oder beide Elektrodenschichten der Solarzelle als Antennenstruktur(en) verwendet werden.
  • Eine musterförmig ausgebildete Schicht kann in den Aufbau der Solarzelle auch anderweitig integriert sein, beispielsweise in die Halbleiterschicht eingebettet vorliegen. In Falle einer ersten und zweiten strahlungsdurchlässigen Elektrodenschicht und bei Verwendung eines strahlungsdurchlässigen Substrats kann die Strahlung somit von beiden Seiten der Solarzelle auftreffen und entsprechend verwertet werden.
  • Bei Verwendung einer Solarzelle mit einer ersten und einer zweiten strahlungsdurchlässigen Elektrodenschicht und bei Verwendung eines strahlungsdurchlässigen Substrats ist es weiterhin von Vorteil, wenn auf beiden Seiten der Solarzelle jeweils eine musterförmig ausgebildete Schicht vorgesehen ist und es somit für die Funktionsfähigkeit der Einrichtung unbedeutend ist, von welcher Seite die Strahlung auf die mindestens eine Solarzelle auftrifft.
  • Die mindestens eine organische Halbleiterschicht einer organischen Solarzelle weist vorzugsweise eine Schichtdicke im Bereich von 50 bis 300 nm, insbesondere im Bereich von 100 bis 250 nm, auf. Besonders bewährt hat es sich, wenn die mindestens eine organische Halbleiterschicht durch mindestens zwei organische Halbleitermaterialien gebildet ist, indem ein Komposit aus mindestens einem Elektronen-Donator und mindestens einem Elektronen-Akzeptor in einem Verhältnis von 2:0,5 bis 0,5:2 gebildet ist. Besonders bevorzugt ist hierbei, wenn der mindestens eine Elektronen-Donator aus einem Polythiophen, insbesondere aus Poly(3-Hexylthiophen) (P3HT), und der mindestens eine Elektronen-Akzeptor aus einem Fullerenderivat, insbesondere aus PCBM, gebildet ist.
  • Auch die Halbleiterschicht einer Solarzelle kann die musterförmig ausgebildete Schicht ausbilden, sofern die Halbleiterschicht selbst nur bereichsweise ausgeführt oder aber lokal mit unterschiedlichen Eigenschaften, beispielsweise hinsichtlich der photovoltaischen Aktivität, ausgebildet ist.
  • Zwischen einer Elektrodenschicht und der organischen Halbleiterschicht einer Single-Junction Solarzelle kann eine Lochblocker-Schicht, insbesondere aus TiOx angeordnet werden, welche die elektrische Ableitung von Ladungen verbessert. Auf der Seite der organischen Halbleiterschicht, welche der Lochblocker-Schicht abgewandt ist, wird mitunter eine Schicht angeordnet, die die Funktion einer Elektronenblocker-Schicht übernimmt. Hierbei hat sich elektrisch leitfähiges Polymer, insbesondere Poly-3,4-Ethylenedioxythiophene (PEDOT), bewährt.
  • Bei einer Multi-Junction-Solarzelle können mehrere dieser Aufbauten (Holeblocker, Halbleiter, Elektronenblocker) zwischen den beiden Elektrodenpaaren angeordnet sein, wobei die Halbleiter so gewählt werden, dass unterschiedliche Bereiche des Lichtspektrums absorbiert werden und somit eine Effizienzsteigerung erreicht wird. Hierbei sind auch Stoffe oder Stoffkombinationen denkbar, die zusätzlich in Richtung des nahen IR-Bereiches absorbieren.
  • Für die elektrische Schaltung hat es sich bewährt, wenn diese einen Schwingkreis enthaltend mindestens eine Spule und mindestens einen Kondensator, aufweist. Dabei hat es sich bewährt, wenn einzelne Solarzellen elektrisch mit Schwingkreisen unterschiedlicher Resonanzfrequenz verbunden sind. Weiterhin hat es sich bewährt, wenn die elektrische Schaltung zudem mindestens eine Diode und/oder ein Logikgatter und/oder eine Modulationsschaltung aufweist.
  • Es hat sich bewährt, wenn das Trägersubstrat der Solarzelle bzw. das Substrat der Einrichtung flexibel ausgebildet ist. Dabei kann, wie bereits oben erwähnt, das Trägersubstrat der Solarzelle durch das Substrat der erfindungsgemäßen Einrichtung gebildet sein oder zusätzlich dazu vorgesehen sein. Insbesondere weist das jeweilige Substrat eine Schichtdicke im Bereich von 6 μm bis 1 mm, insbesondere im Bereich von 12 μm bis 150 μm auf. Die Verwendung eines Trägersubstrats aus einer flexiblen Folie ermöglichst die Bildung biegsamer organischer Solarzellen, da deren Funktionsschichten üblicherweise eine sehr viel geringere Schichtdicke als das Trägersubstrat aufweisen und deren Biegsamkeit nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen. Als Substratmaterialien kommen generell anorganische oder organische Materialien in Frage, insbesondere Papier, Glas oder Kunststoff-Folie, insbesondere aus PET, PEN oder PVC. Auch Kombinationen daraus sind möglich.
  • Auf einem derartigen Substrat lassen sich die Funktionsschichten der Solarzelle(n), die Antennenstruktur(en), gegebenenfalls die Funktionsschichten der elektrischen Schaltung sowie die mindestens eine musterförmig ausgebildete Schicht ohne weiteres in einem kontinuierlichen Verfahren aufbringen. Insbesondere ist für die Bildung der organischen Funktionsschichten der Solarzelle und/oder der elektrischen Schaltung sowie für die Bildung der musterförmig ausgebildeten Schicht die Verwendung eines Druckverfahrens bevorzugt, um niedrige Prozesskosten zu erzielen. Aber auch die Antennenstruktur oder sonstige Schichten, beispielsweise Verkapselungsschichten, können durch Drucken gebildet werden.
  • Das Substrat wird insbesondere als langgestreckter, flexibler Folienstreifen verwendet, welcher von Rolle zu Rolle transportierbar ist, so dass eine Vielzahl von Einrichtungen damit gebildet werden können. Dabei wird der langgestreckte Folienstreifen auf eine Vorratsrolle aufgewickelt bereitgestellt, von dieser abgezogen, darauf sukzessive die einzelnen Funktionsschichten der Solarzellen) und der weiteren Elemente der erfindungsgemäßen Einrichtung gebildet und schließlich der Folienstreifen auf eine weitere Vorratsrolle aufgewickelt. Daran kann sich eine Vereinzelung fertiggestellter Einrichtungen, insbesondere durch Schneiden oder Stanzen, anschließen oder weitere Verfahrensschritte vorgenommen werden, wie beispielsweise eine thermische, chemische oder mechanische Behandlung, eine Beschichtung, eine Bestrahlung usw.. Das Aufbringen der musterförmig ausgebildeten Schicht und somit die Komplettierung der Einrichtung kann dabei auch erst nach einer Vereinzelung des Folienstreifens in einzelne Substrate erfolgen.
  • Insbesondere ist die erfindungsgemäße Einrichtung als solche flexibel bzw. biegsam ausgebildet, so dass diese sich sicht nur auf einer ebenen, sondern ohne weiteres auch flächig auf einer stark gekrümmten Oberfläche befestigen lässt.
  • Es hat sich bewährt, wenn die mindestens eine Solarzelle, gegebenenfalls auch die mindestens eine elektrische Schaltung, sowie die mindestens eine Antennenstruktur jeweils aus Funktionsschichten gebildet sind, die eine Funktionsschichtdicke von kleiner als 1 mm, insbesondere von kleiner als 200 μm aufweisen.
  • Eine Verwendung der Einrichtung als ein Etikett, ein Aufkleber, ein Produktanhänger oder ein Verpackungsmaterial ist ideal.
  • Die Einrichtung kann generell mehrere Antennenstrukturen, musterförmig ausgebildete Schichten und Solarzellen aufweisen, welche miteinander verschaltet sind. Dabei ist es nicht erforderlich, dass die Anzahl an Antennenstrukturen, musterförmig ausgebildeten Schichten und Solarzellen gleich ist. So können beispielsweise vier elektrisch miteinander verschaltete Solarzellen eine Antennenstruktur speisen, usw..
  • Die Einrichtung kann weitere Schichten, wie mindestens eine optisch variable Schicht, umfassen. Unter einer optisch variablen Schicht wird eine Schicht verstanden, deren visuelles Erscheinungsbild sich ändert oder ändern lässt. So kann sich bei Betrachtung unter unterschiedlichen Blickwinkeln das visuelle Erscheinungsbild ändern. Eine derartige optisch variable Schicht beinhaltet insbesondere mindestens ein Element der Gruppe umfassend Hologramme, Kinegram®e, diffraktive Strukturen, Dünnfilm-Interferenzschichtstapel, Flüssigkristalle und/oder Perlglanzpigmente. Weiterhin kann durch eine Änderung der äußeren Bedingungen, beispielsweise durch Bestrahlung, Temperaturänderung usw., eine Änderung des visuellen Erscheinungsbilds erzeugt werden, wenn die optisch variable Schicht beispielsweise lumineszierende Stoffe, thermochrome Stoffe, photochrome Stoffe, polarisierende Stoffe usw. aufweist. Hierbei kann die Änderung des Erscheinungsbild reversibel oder irreversibel erfolgen. So kann eine irreversible Farbänderung an einer Schicht durch hohe Temperatureinwirkung auf die Einrichtung als ein Indikator für den Zustand des damit gekennzeichneten Gegenstandes verwendet werden.
  • Die Einrichtung kann weiterhin spezielle Sensoreinheiten aufweisen, wie Feuchtigkeitssensoren, Temperatursensoren, Beschleunigungssensoren usw., die weitere Informationen zur Historie und zum aktuellen Zustand des damit gekennzeichneten Gegenstandes bereitstellen.
  • Weiterhin kann die Einrichtung dekorative Schichten aufweisen, welche insbesondere in Form eines Aufdrucks, Aufklebers oder einer Prägung enthaltend Bildinformationen, Schriftzeichen und ähnliches, beispielsweise zu Werbezwecken und/oder einer weiteren Individualisierung, ausgebildet sind.
  • Besonders bevorzugt ist es, wenn die Einrichtung als eine Transferfolie ausgebildet ist, wobei das Substrat eine Trägerfolie ausbildet, auf der eine Übertragungslage ablösbar angeordnet ist, wobei die Übertragungslage die mindestens eine Solarzelle, die mindestens eine optionale elektrische Schaltung, die mindestens eine Antennenstruktur sowie die mindestens eine musterförmig ausgebildete Schicht umfasst.
  • Weiterhin hat es sich bewährt, wenn die Einrichtung als eine Laminierfolie ausgebildet ist, wobei das Substrat eine Trägerfolie ausbildet, auf der die mindestens eine Solarzelle, die mindestens eine optionale elektrische Schaltung, die mindestens eine Antennenstruktur sowie die mindestens eine musterförmig ausgebildete Schicht angeordnet sind.
  • Es ist aber genauso möglich, dass zur Bildung der Einrichtung vorgefertigte Antennenstrukturen, Solarzellen, elektrische Schaltungen und musterförmig ausgebildete Schichten als Teileinheiten auf dem Substrat zusammengestellt und, wo erforderlich, elektrisch verschaltet werden. Eine Antennenstruktur kann dabei durch Prägen, Kleben, Laminieren oder Drucken auf dem Substrat gebildet werden.
  • Zur Festlegung der Einrichtung an einem Gegenstand, insbesondere der Oberfläche eines Gegenstandes, hat es sich als günstig erwiesen, wenn die Transferfolie oder Laminierfolie auf ihrer dem Substrat abgewandten Seite eine Kleberschicht aufweist. Dabei kann es sich um eine Kaltkleberschicht oder eine Heißkleberschicht handeln. Aber auch ein Eingießen, Einlaminieren oder Einkleben einer Einrichtung im Inneren des zu kennzeichnenden Gegenstandes ist möglich. Ebenso ist eine Verwendung der Einrichtung in einem Touch-Form-Prozess möglich. Hierbei wird die Einrichtung mit einer speziellen Trägerfolie auf ein Plattensubstrat aufgebracht und in einem speziellen Prozess über ein Teil abgeformt.
  • Hierbei ist die Solarzelle auf einem speziell verdehnbaren Polyesterträger (Dicke im Bereich von 100 μm) aufgebracht. Mit Hilfe einer Membranpresse erfolgt dann bei Temperaturen bevorzugt im Bereich vom 120°C die Formgebung mittels eines Formteils. Wichtig sind dabei die einzelnen Zykluszeiten, die das Endprodukt stark beeinflussen können und individuell ausgetestet werden müssen. Eine für einen derartigen Prozess geeignete Folie besteht z. B. aus einem Träger, einer Trennschicht, Schutzlack, Solzarellen, Kleberschicht. Die Dicke der Trenn- und Schutzlackschicht bewegt sich üblicherweise im 1 bis 3 μm Bereich, wobei aber auch andere Dicken vorstellbar sind.
  • Auch die Verwendung der Einrichtung in einem Inmold-Prozess zur Kennzeichnung von spritzgegossenen Gegenständen ist möglich.
  • Weiterhin können mehrere Einrichtungen an einem zu kennzeichnenden Gegenstand angeordnet werden, die unabhängig voneinander oder miteinander elektrisch verschaltet vorliegen können.
  • Es ist bevorzugt, wenn eine Ausgangssignalleitung der mindestens einen Solarzelle, gegebenenfalls über die mindestens eine elektrische Schaltung, elektrisch mit der mindestens einen Antennenstruktur verbunden ist. Dabei hat es sich bewährt, wenn zwischen der mindestens einen Solarzelle und gegebenenfalls der mindestens einen elektrischen Schaltung eine Analog-Digital-Wandlerschaltung angeordnet ist.
  • Weiterhin ist es von Vorteil, wenn zwischen der Analog-Digital-Wandlerschaltung und gegebenenfalls der mindestens einen elektrischen Schaltung eine DC/AC-Wandlerschaltung angeordnet ist.
  • Für die erfindungsgemäße Vorrichtung ist es bevorzugt, wenn diese weiterhin eine Vergleichseinheit zum Vergleichen der aus der Einrichtung ausgelesenen Information mit einer Vergleichinformation aufweist und je nach Vergleichsergebnis ein Akzeptanzsignal oder ein Ablehnungssignal im Hinblick auf die Information bereitstellt. Es hat sich zudem bewährt, wenn die Vorrichtung weiterhin eine Warneinheit zur Ausgabe eines Warnsignals aufweist, welches ausgegeben wird, wenn von der Vergleichseinheit ein Ablehnungssignal an die Warneinheit übermittelt wird.
  • Vorzugsweise umfasst die Vorrichtung eine Sendeeinheit, die ausgelegt ist, ein RF-Signal an die mindestens eine Antennenstruktur der Einrichtung zu senden. Die Ausgangssignale der Solarzelle(n) werden damit aufmoduliert, vorzugsweise durch Lastmodulation des an der Antennenstruktur rückreflektierten RF-Signals, so dass ein moduliertes RF-Informationssignal an die mindestens eine Empfängereinheit der Vorrichtung gesendet wird.
  • Es hat sich bewährt, wenn die Position der mindestens einen Strahlungsquelle der Vorrichtung mittels mindestens einer, insbesondere rechnergesteuerten, Transporteinrichtung relativ zur mindestens einen musterförmig ausgebildeten Schicht der Einrichtung veränderbar ist.
  • Weiter ist es auch möglich, dass die musterförmige ausgebildete Schicht oder eine der musterförmig ausgebildeten Schichten von einem passiven, elektrisch/optischen Anzeigenelement, wie an einer Flüssigkristallanzeige, gebildet sein kann. Jedoch ist es möglich, dass die musterförmig ausgebildeten Bereiche der Schicht, in denen die Schicht zumindest als teilweise absorbierend und/oder reflektierend und/oder konvertiert ist, elektrisch gesteuert verändert werden kann und damit entsprechend individualisiert werden kann. Die Einrichtung kann so beliebig wieder verwendet werden und es ist im weiteren – wie auch bei den oben beschriebenen Einrichtungen – möglich, die in die Einreichung kodierte Information nicht nur berührungslos über die Antennenstruktur, sondern auch Berührungslos über ein übliches, optisches Abtastgerät, beispielsweie einen Barcode-Scanner, auszulesen.
  • Für das oben genannte Verfahren hat es sich bewährt, wenn die Information bestimmt wird, indem eine zeitliche Abfolge und/oder eine Intensität des ersten Ausgangssignals und des mindestens einen zweiten Ausgangssignale in der mindestens einen Auswerteeinheit ausgewertet wird. Das RF-Informationssignal wird insbesondere durch die mindestens eine Antennenstruktur, gegebenenfalls aufmoduliert auf ein von der Sendeeinheit gesendetes RF-Signal, an die mindestens eine Empfängereinheit gesendet wird und von der mindestens einen Empfängereinheit an die mindestens eine Auswerteeinheit übermittelt.
  • Die 1a bis 10 sollen die Erfindung beispielhaft erläutern. So zeigt:
  • 1a eine erfindungsgemäße Einrichtung in der Draufsicht;
  • 1b die Einrichtung gemäß 1a im Querschnitt A-A';
  • 2 eine weitere erfindungsgemäße Einrichtung mit strahlungsdurchlässigem Substrat im Querschnitt;
  • 3 eine weitere erfindungsgemäße Einrichtung mit strahlungsdurchlässigem Substrat im Querschnitt,
  • 4 eine schematische Darstellung betreffend das Zusammenspiel zwischen einer Einrichtung und einer Vorrichtung;
  • 5 eine weitere schematische Darstellung betreffend das Zusammenspiel zwischen einer Einrichtung und einer weiteren Vorrichtung;
  • 6 einen Querschnitt durch eine weitere Einrichtung;
  • 7 einen Querschnitt durch eine weitere Einrichtung im Bereich einer Solarzelle;
  • 8 einen Querschnitt durch eine weitere Einrichtung im Bereich einer Solarzelle;
  • 9 das Ausgangssignal der Solarzelle gemäß 8 bei Beaufschlagung mit Punkt- oder linienförmiger Laserstrahlung; und
  • 10 eine Einrichtung mit vier Solarzellen in der Draufsicht.
  • 1a zeigt eine Einrichtung 1 mit einem Substrat 10 aus PET in der Draufsicht. Auf dem Substrat 10 ist eine Solarzelle 2 in Form einer organischen Solarzelle angeordnet. Auf der Lichteinfallseite der Solarzelle 2 ist eine musterförmig ausgebildete Schicht 3 in Form eines eindimensionalen Barcodes aufgedruckt, wobei eine schwarze, IR-Strahlung absorbierende Druckfarbe verwendet wurde. Auf dem Substrat 10 ist weiterhin eine Antennenstruktur 4 aus Kupfer angeordnet, welche über eine optionale organische elektrische Schaltung 5 mit der Solarzelle 2 verbunden ist. Ein gestrichelter Pfeil im Bereich der Solarzelle 2 und der musterförmig ausgebildeten Schicht 3 gibt einen möglichen Verlauf für die Bewegung einer Punkt- oder linienförmigen Strahlung relativ zur musterförmig ausgebildeten Schicht an.
  • 1b zeigt die Einrichtung 1 gemäß 1a im Querschnitt A-A'. In dieser Ansicht ist zu erkennen, dass die musterförmig ausgebildete Schicht 3 zwischen der Solarzelle 2 und einer relativ zur Einrichtung 1 beweglichen Strahlungsquelle 6 angeordnet ist, welche einer Vorrichtung zum Auslesen einer Information aus der Einrichtung 1 zuzuordnen ist und eine punktförmige Strahlung 7 in Form von Infrarotstrahlung bereitstellt. Wird die Strahlungsquelle 6 senkrecht zur Ebene des Zeichnungsblattes und relativ zur musterförmig ausgebildeten Schicht 3 bewegt, so wandert die punktförmige Strahlung 7 über den Barcode bzw. die musterförmig ausgebildete Schicht 3, wobei die Strahlung 7 sich auf der Linie des in der 1a gestrichelt dargestellten Pfeils bewegt. Dabei trifft die punktförmige Strahlung 7 nacheinander auf Bereiche der Solarzelle 2, welche nicht von der musterförmig ausgebildeten Schicht 3 bedeckt sind und auf Bereiche, welche davon bedeckt sind. Bei einem direkten Auftreffen auf die musterförmig ausgebildete Schicht 3 wird die Strahlung 7 von der musterförmig ausgebildeten Schicht 3 absorbiert, so dass keine Strahlung 7 in den bei Infrarotbestrahlung photovoltaisch aktiven Bereich der darunter liegenden Solarzelle 2 gelangt. Bei einem direkten Auftreffen auf die Solarzelle 2 gelangt die Strahlung 7 in deren photovoltaisch aktive(n) Bereich(e), so dass die Solarzelle die auftreffende Strahlungsenergie in elektrische Energie umwandeln kann und ein Ausgangssignal erzeugt, das in direktem Zusammenhang mit dem von der punktförmigen Strahlung 7 zurückgelegten Weg im Bereich der musterförmig ausgebildeten Schicht 3 steht. Das Ausgangssignal wird an die Antennenstruktur 4 weitergeleitet und von dieser in Form eines RF-Informationssignals 8 (siehe 4 und 5) abgestrahlt.
  • 2 zeigt eine weitere Einrichtung im Querschnitt, welche ein strahlungsdurchlässiges Substrat 10' aus PET aufweist. Auf dem Substrat 10' befinden sich, in einer ähnlichen Anordnung wie bereits in 1a gezeigt, eine Solarzelle 2, eine optionale elektrische Schaltung 5 und eine Antennenstruktur 4. Eine erste musterförmig ausgebildete Schicht 3a in Form eines Barcodes befindet sich in der gleichen Position wie die in den 1a 1b gezeigte musterförmig ausgebildete Schicht 3 auf der Solarzelle 2. Eine zweite musterförmig ausgebildete Schicht 3b befindet sich zwischen der Solarzelle 2 und dem Substrat 10'. Eine derartige Einrichtung ermöglicht es, mit einer Vorrichtung von beiden Seiten eine Information auszulesen. So kann, wie in den 1a und 1b beschrieben, mittels einer Strahlungsquelle 6a eine punktförmige Strahlung 7a über die erste musterförmig ausgebildete Schicht 3a bewegt werden. Alternativ kann mittels einer Strahlungsquelle 6b eine punktförmige Strahlung 7b über die zweite musterförmig ausgebildete Schicht 3b bewegt werden, da das Substrat 10' für die verwendete Strahlung 7b durchlässig ist und somit die Strahlung 7b durch dieses hindurch zur Solarzelle 2 gelangen kann.
  • 3 zeigt eine weitere Einrichtung im Querschnitt, welche ein strahlungsdurchlässiges Substrat 10' aus PET aufweist. Auf dem Substrat 10' befinden sich, in einer ähnlichen Anordnung wie bereits in 1a gezeigt, eine Solarzelle 2, eine optionale elektrische Schaltung 5 und eine Antennenstruktur 4. Eine erste musterförmig ausgebildete Schicht 3a in Form eines Barcodes befindet sich in der gleichen Position wie die in den 1a und 1b gezeigte musterförmig ausgebildete Schicht 3 auf der Solarzelle 2. Eine zweite musterförmig ausgebildete Schicht 3b befindet sich auf der, der Solarzelle 2 abgewandten Seite des Substrats 10'. Eine derartige Einrichtung ermöglicht es, mit einer Vorrichtung von beiden Seiten eine Information auszulesen. So kann, wie in den 1a und 1b beschrieben, mittels einer Strahlungsquelle 6a eine punktförmige Strahlung 7a über die erste musterförmig ausgebildete Schicht 3a bewegt werden. Alternativ kann mittels einer Strahlungsquelle 6b eine punktförmige Strahlung 7b über die zweite musterförmig ausgebildete Schicht 3b bewegt werden, da das Substrat 10' für die verwendete Strahlung 7b durchlässig ist und somit die Strahlung 7b durch dieses hindurch zur Solarzelle 2 gelangen kann.
  • 4 zeigt eine schematische Darstellung betreffend das Zusammenspiel zwischen einer Einrichtung 1 gemäß den 1a und 1b und einer Vorrichtung zum Auslesen einer Information aus der Einrichtung 1. Die Vorrichtung umfasst hierbei die Strahlungsquelle 6, eine Empfängereinheit 11 zum Empfang des von der Antennenstruktur 4 (siehe 1b) abgestrahlten RF-Informationssignals 8, das bei Bestrahlung der Solarzelle 2 (siehe 1b) auf dem von dieser bereitgestellten Ausgangssignal basiert, sowie eine Auswerteeinheit 12 zur Bestimmung einer Information aus dem RF-Informationssignal 8.
  • 5 zeigt eine weitere schematische Darstellung betreffend das Zusammenspiel zwischen einer Einrichtung 1 gemäß den 1a und 1b und einer Vorrichtung zum Auslesen einer Information aus der Einrichtung 1. Die Vorrichtung umfasst hierbei die Strahlungsquelle 6, eine Sendeeinheit 13, welche ein RF-Signal 8' an die Antennenstruktur 4 sendet, eine Empfängereinheit 11 zum Empfang eines modulierten RF-Informationssignals 8'', sowie eine Auswerteeinheit 12 zur Bestimmung einer Information aus dem modulierten RF-Informationssignal 8''. Das von der Sendeeinheit 13 abgestrahlte RF-Signal 8' wird mit dem Ausgangssignal 8 aufmoduliert, so dass die Empfängereinheit 11 das modulierte RF-Informationssignal 8'' empfängt. Weiterhin weist die Vorrichtung eine Vergleicheinheit 14 auf, die eine von der Auswerteeinheit 12 aus dem modulierten RF-Informationssignal 8'' ermittelte Information mit einer Vergleichsinformation vergleicht und je nach Vergleichsergebnis ein Akzeptanzsignal oder ein Ablehnungssignal im Hinblick auf die Information bereitstellt. Die Vorrichtung weist weiterhin eine Warneinheit 15 zur Ausgabe eines optischen und/oder akustischen Warnsignals auf, welches ausgegeben wird, wenn von der Vergleichseinheit 14 ein Ablehnungssignal an die Warneinheit 15 übermittelt wird
  • 6 zeigt einen Querschnitt durch eine weitere Einrichtung, bei welcher auf einem Substrat 10 eine Solarzelle 2 angeordnet ist. Die Solarzelle 2 weist hier eine photovoltaisch aktive Halbleiterschicht 2a, eine strahlungsundurchlässige erste Elektrodenschicht 2b aus Gold und eine strahlungsdurchlässige zweite Elektrodenschicht 2c in Form einer Gitterstruktur aus Gold auf. Die Solarzelle 2 kann aber auch mehrere photovoltaisch aktive Halbleiterschichten aufweisen, beispielsweise kann es sich um eine "Multi-Junction-Zelle" handeln. Weitere für den Aufbau der Solarzelle erforderliche Schichten wie beispielsweise die Blocker-Schichten (siehe oben), sind der Einfachheit halber hier, wie auch in den nachfolgenden Beispielen, nicht gesondert dargestellt. Die Bereiche 2c' zeigen die Lage der Schnittflächen der Gitterlinien der ersten Elektrodenschicht 2c auf, die senkrecht zur Papierebene verlaufen. Die erste Elektrodenschicht 2c fungiert gleichzeitig als musterförmig ausgebildete Schicht 3c und zudem als Antennenstruktur 4a. Beim Auslesen einer Information aus der Einrichtung kommt die Strahlungsquelle 6a zum Einsatz.
  • 7 zeigt einen Querschnitt durch einen Bereich einer weiteren Einrichtung, in dem auf einem strahlungsdurchlässigen Substrat 10' eine Solarzelle 2 angeordnet ist. Die Antennenstruktur der Einrichtung ist hier nicht dargestellt. Die Solarzelle 2 weist hier eine, gegebenenfalls aber auch mehrere photovoltaisch aktive Halbleiterschicht(en) 2a, weiterhin eine strahlungsdurchlässige erste Elektrodenschicht 2b aus ITO und eine strahlungsdurchlässige zweite Elektrodenschicht 2c aus einer durchgehenden, semitransparenten Metallschicht, aus insbesondere Gold, auf. Eine musterförmig ausgebildete Schicht 3 in Form eines Barcodes liegt eingebettet in der oder den Halbleiterschicht(en) 2a der Solarzelle 2 vor. Ein Auslesen einer Information aus der Einrichtung ist von beiden Seiten möglich, wobei entweder die Strahlungsquelle 6a oder die Strahlungsquelle 6b zum Einsatz kommt.
  • 8 zeigt einen Querschnitt durch eine weitere Einrichtung im Bereich einer Solarzelle 2, wobei die Antennenstruktur der Einrichtung nicht dargestellt ist. Auf einem Substrat 10 ist eine Solarzelle 2 angeordnet, die hier eine, gegebenenfalls aber auch mehrere photovoltaisch aktive Halbleiterschicht(en) 2a, weiterhin eine erste Elektrodenschicht 2b aus Gold und eine strahlungsdurchlässige zweite Elektrodenschicht 2c aus ITO aufweist. Eine musterförmig ausgebildete Schicht 3 in Form eines Barcodes ist auf der zweiten Elektrodenschicht 2c aufgedruckt. Die Strahlungsquelle 6, welche die Punkt- oder linienförmige Strahlung 7 bereitstellt, wird relativ zur musterförmig ausgebildeten Schicht 3 über einen davon teilweise bedeckten photovoltaisch aktiven Bereich der Solarzelle 2 bewegt, wobei die Strahlung 7 punktuell oder linienförmig auf die Solarzelle 2 oder die musterförmig ausgebildete Schicht 3 auftrifft. Trifft die Strahlung 7 in einem ersten Bereich auf die Solarzelle 2, so wird die Strahlung 7 zumindest teilweise in elektrische Energie umgewandelt, so dass von der Solarzelle 2 ein erstes Ausgangssignal bereitgestellt wird. Trifft die Strahlung 7 auf die musterförmig ausgebildete Schicht 3 und wird von dieser zumindest teilweise absorbiert und/oder reflektiert und/oder konvertiert, so wird von der Solarzelle 2 mindestens ein zweites Ausgangssignal bereitgestellt, das sich von dem ersten Ausgangssignal unterscheidet. Die sich ergebende Folge von Ausgangssignalen wird zur Bestimmung der Information verwendet.
  • 9 zeigt das sich ergebende Ausgangssignal 9 der Solarzelle 2 gemäß 8 bei Beaufschlagung mit einer Punkt- oder linienförmigen Laserstrahlung 7, die in Pfeilrichtung (siehe 8) über die musterförmig ausgebildete Schicht 3 bewegt wird. Aufgetragen ist die Stromstärke 1 (in Ampere) des Ausgangssignals 9 in Abhängigkeit von der Zeit t (in Sekunden).
  • 10 zeigt eine Einrichtung (1') mit vier Solarzellen (2a, 2b, 2c, 2d) und einem Substrat 10 aus PET in der Draufsicht. Eine erste Solarzelle 2a und eine vierte Solarzelle 2d sind komplett von der musterförmig ausgebildeten Schicht 3 bedeckt, während eine zweite Solarzelle 2b und eine dritte Solarzelle 2c unbedeckt sind. Die musterförmig ausgebildete Schicht 3 ist halbtransparent dargestellt, um die Lage der darunter angeordneten Solarzellen 2a, 2d aufzuzeigen. Die musterförmig ausgebildete Schicht 3 ist dabei derart ausgebildet, dass diese für die Strahlung einer hier nicht dargestellten Strahlungsquelle, welche von den Solarzellen 2a, 2b, 2c, 2d verwertbar ist, undurchlässig ist. Die vier Solarzellen 2a, 2b, 2c, 2d sind jeweils über Leiterbahnen 16 mit einer elektrischen Schaltung 5 verbunden. Die elektrische Schaltung 5 ist mit einer Antennenstruktur 4 aus Kupfer verbunden. Bei einer vollflächigen Bestrahlung der Einrichtung 1' über eine bestimmte Zeitspanne wird von der ersten Solarzelle 2a und der vierten Solarzelle 2d kein Strom und somit jeweils das Ausgangssignal „0" erzeugt, während von der zweiten Solarzelle und der dritten Solarzelle ein Strom und somit das Ausgangssignal „1” erzeugt wird. Die elektrische Schaltung 5 erzeugt aus den einzelnen Ausgangssignalen der vier Solarzellen 2a, 2b, 2c, 2d beispielsweise die Ausgangssignalfolge „0-1-1-0" entsprechend einer Reihung der Ausgangssignale der Solarzellen 2a, 2b, 2c, 2d, die an die Antennenstruktur 4 übermittelt und von dieser als RF-Informationssignal abgestrahlt wird.
  • Je nach Ausgestaltung der elektrischen Schaltung 5 kann diese mit den Ausgangssignalen der Solarzellen 2a, 2b, 2c, 2d auch andere Signalfolgen bilden, wie beispielsweise „0-0-1-1''" entsprechend einer Reihenfolge der Ausgangssignale der Solarzellen 2b, 2c, 2d, 2a usw..
  • Wird gemäß 10 die Anordnung der musterförmig ausgebildeten Schicht 3 verändert (hier nicht gezeigt), so dass beispielsweise die Solarzelle 2d nicht von der Schicht 3 bedeckt ist, so wird bei einer vollflächigen Bestrahlung der Einrichtung 1' über eine bestimmte Zeitspanne von der ersten Solarzelle 2a kein Strom und somit jeweils das Ausgangssignal „0" erzeugt, während von der zweiten Solarzelle 2b, der dritten Solarzelle 2c und der vierten Solarzelle 2d ein Strom und somit das Ausgangssignal „1" erzeugt wird. Die elektrische Schaltung 5 erzeugt aus den einzelnen Ausgangssignalen der vier Solarzellen 2a, 2b, 2c, 2d dann beispielsweise die Ausgangssignalfolge „0-1-1-1" entsprechend einer Reihung der Ausgangssignale der Solarzellen 2a, 2b, 2c, 2d, die an die Antennenstruktur 4 übermittelt und von dieser als RF-Informationssignal abgestrahlt wird. Je nach Ausgestaltung der elektrischen Schaltung 5 kann diese mit den Ausgangssignalen der Solarzellen 2a, 2b, 2c, 2d auch hier andere Signalfolgen bilden.
  • Die Bildung unterschiedlichster Signalfolgen ist je nach Ausgestaltung der musterförmig ausgebildeten Schicht 3 und der jeweils verwendeten elektrischen Schaltung 5 mit Hilfe der Einrichtung 1' in einfacher Weise möglich.
  • Eine Vielzahl weiterer Ausgestaltungen der Einrichtung, insbesondere der musterförmig ausgebildeten Schicht(en), der Solarzelle(n) und Antennenstruktur(en), sind im Lichte der Erfindung für einen Fachmann in einfacher und nicht erfinderischer Weise realisierbar.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - WO 01/69517 A2 [0002, 0034]

Claims (31)

  1. Einrichtung (1, 1') zur Kennzeichnung von Gegenständen, welche auf einem Substrat (10, 10') mindestens eine Solarzelle (2, 2a, 2b, 2c, 2d) mit mindestens einer Lichteinfallseite, mindestens eine Antennenstruktur (4, 4'), sowie mindestens eine auf der mindestens einen Lichteinfallseite angeordnete, musterförmig ausgebildete Schicht (3, 3a, 3b, 3c) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass die musterförmig ausgebildete Schicht (3, 3a, 3b, 3c) auf der mindestens einen Lichteinfallseite auftreffende Strahlung (7, 7a, 7b) zumindest teilweise absorbiert und/oder reflektiert und/oder konvertiert und dass die mindestens eine musterförmig ausgebildete Schicht (3, 3a, 3b, 3c) senkrecht zur Ebene der musterförmig ausgebildeten Schicht (3, 3a, 3b, 3c) gesehen zumindest teilweise überlappend zu mindestens einem photovoltaisch aktiven Bereich der mindestens einen Solarzelle (2, 2a, 2b, 2c, 2d) angeordnet ist.
  2. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Einrichtung (1, 1') weiterhin mindestens eine elektrische Schaltung (5) aufweist, welche ein Ausgangssignal der mindestens einen Solarzelle (2, 2a, 2b, 2c, 2d) moduliert und an die mindestens eine Antennenstruktur (4) übermittelt.
  3. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine musterförmig ausgebildete Schicht (3, 3a, 3b, 3c) in Form mindestens eines eindimensionalen und/oder zweidimensionalen Barcodes ausgebildet ist.
  4. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine musterförmig ausgebildete Schicht (3, 3a, 3b, 3c) Strahlung (7, 7a, 7b) einer Wellenlänge oder eines Wellenlängenbereichs zumindest teilweise absorbiert und/oder reflektiert, die in dem photovoltaisch aktiven Bereich der mindestens einen Solarzelle (2, 2a, 2b, 2c, 2d) verwertbar ist.
  5. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine musterförmig ausgebildete Schicht (3, 3a, 3b, 3c) Strahlung (7, 7a, 7b) eines Lasers, insbesondere im Infrarot- oder UV-Bereich, absorbiert und/oder reflektiert.
  6. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine musterförmig ausgebildete Schicht (3, 3a, 3b, 3c) mindestens ein organisches und/oder mindestens ein anorganisches Material aufweist.
  7. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine musterförmig ausgebildete Schicht (3, 3a, 3b, 3c) opak ist.
  8. Einrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine musterförmig ausgebildete Schicht (3, 3a, 3b, 3c) mindestens ein Metall und/oder mindestens einen farbigen Lack aufweist.
  9. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine musterförmig ausgebildete Schicht (3, 3a, 3b, 3c) transparent ist.
  10. Einrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine musterförmig ausgebildete Schicht (3, 3a, 3b, 3c) mindestens ein Metalloxid und/oder mindestens einen Klarlack aufweist.
  11. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine musterförmig ausgebildete Schicht (3, 3a, 3b, 3c) gedruckt ist.
  12. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine Solarzelle (2, 2a, 2b, 2c, 2d) eine organische Solarzelle, eine farbstoffsensibilisierte Solarzelle oder eine Solarzelle basierend auf amorphem, kristallinem oder polymerem Silizium ist.
  13. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine Solarzelle (2, 2a, 2b, 2c, 2d), gegebenenfalls die mindestens eine elektrische Schaltung (5), sowie die mindestens eine Antennenstruktur (4, 4') jeweils aus Funktionsschichten gebildet sind, die eine Funktionsschichtdicke von kleiner als 1 mm, insbesondere von kleiner als 200 μm aufweisen.
  14. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass das Substrat (10, 10') flexibel, insbesondere aus Papier und/oder einer Kunststoff-Folie, ausgebildet ist.
  15. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Einrichtung (1, 1') als ein Etikett, ein Aufkleber, ein Produktanhänger oder ein Verpackungsmaterial ausgebildet ist.
  16. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Einrichtung als eine Transferfolie ausgebildet ist, wobei das Substrat (10, 10') eine Trägerfolie ausbildet, auf der eine Übertragungslage ablösbar angeordnet ist, wobei die Übertragungslage die mindestens eine Solarzelle (2, 2a, 2b, 2c, 2d), die mindestens eine optionale elektrische Schaltung (5), die mindestens eine Antennenstruktur (4) sowie die mindestens eine musterförmig ausgebildete Schicht (3, 3a, 3b, 3c) umfasst.
  17. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Einrichtung als eine Laminierfolie ausgebildet ist, wobei das Substrat (10, 10') eine Trägerfolie ausbildet, auf der die mindestens eine Solarzelle (2, 2a, 2b, 2c, 2d), die mindestens eine optionale elektrische Schaltung (5), die mindestens eine Antennenstruktur (4) sowie die mindestens eine musterförmig ausgebildete Schicht (3, 3a, 3b, 3c) angeordnet sind.
  18. Einrichtung nach einem der Ansprüche 16 oder 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Transferfolie oder Laminierfolie auf ihrer dem Substrat (10, 10') abgewandten Seite eine Kleberschicht aufweist.
  19. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass eine Ausgangssignalleitung der mindestens einen Solarzelle (2, 2a, 2b, 2c, 2d), gegebenenfalls über die mindestens eine elektrische Schaltung (5), elektrisch mit der mindestens einen Antennenstruktur (4) verbunden ist.
  20. Einrichtung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen der mindestens einen Solarzelle (2, 2a, 2b, 2c, 2d) und gegebenenfalls der mindestens einen elektrischen Schaltung (5) eine Analog-Digital-Wandlerschaltung angeordnet ist.
  21. Einrichtung nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen der Analog-Digital-Wandlerschaltung und gegebenenfalls der mindestens einen elektrischen Schaltung (5) eine DC/AC-Wandlerschaltung angeordnet ist.
  22. Vorrichtung zum Auslesen einer Information aus einer Einrichtung (1, 1') nach einem der Ansprüche 1 bis 21, gekennzeichnet durch: – mindestens eine Strahlungsquelle (6, 6a, 6b), welche eine Strahlung (7, 7a, 7b) auf einer Lichteinfallseite der mindestens einen Solarzelle (2, 2a, 2b, 2c, 2d) bereitstellt, wobei gegebenenfalls eine Position der Strahlung (7, 7a, 7b) senkrecht zur Ebene der musterförmig ausgebildeten Schicht (3, 3a, 3b, 3c) gesehen relativ zur mindestens einen musterförmig ausgebildeten Schicht (3, 3a, 3b, 3c) veränderbar ist; – mindestens eine Empfängereinheit (11) zum Empfang eines RF-Informationssignals (8, 8''), welches von der mindestens einen Antennenstruktur (4, 4') an die mindestens eine Empfängereinheit (11) gesendet wird, wobei das RF-Informationssignal (8, 8'') auf einem, gegebenenfalls durch die mindestens eine elektrische Schaltung (5) veränderten, Ausgangssignal (9) der mindestens einen Solarzelle (2, 2a, 2b, 2c, 2d) während einer Bestrahlung eines der musterförmig ausgebildeten Schicht (3, 3a, 3b, 3c) zugeordneten photovoltaisch aktiven Bereichs der mindestens einen Solarzelle (2, 2a, 2b, 2c, 2d) basiert, und – eine Auswerteeinheit (12) zur Bestimmung der Information aus dem von der mindestens einen Empfängereinheit (11) empfangenen RF-Informationssignal (8, 8'').
  23. Vorrichtung nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung weiterhin eine Vergleichseinheit (14) zum Vergleichen der Information mit einer Vergleichinformation aufweist und je nach Vergleichsergebnis ein Akzeptanzsignal oder ein Ablehnungssignal im Hinblick auf die Information bereitstellt.
  24. Vorrichtung nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung weiterhin eine Warneinheit (15) zur Ausgabe eines Warnsignals aufweist, welches ausgegeben wird, wenn von der Vergleichseinheit (14) ein Ablehnungssignal an die Warneinheit (15) übermittelt wird.
  25. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 22 bis 24, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine Strahlungsquelle (6, 6a, 6b) als eine Laserlichtquelle, insbesondere als ein Scanner, ausgebildet ist.
  26. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 22 bis 25, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung eine Sendeeinheit (13) umfasst, die ausgelegt ist, ein Modulationssignal (8') an die mindestens eine Antennenstruktur (4) zu senden, welches das Ausgangssignal (9) überlagert, um von der mindestens einen Antennenstruktur (4) ein moduliertes RF-Informationssignal (8'') an die mindestens eine Empfängereinheit (11) zu senden.
  27. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 22 bis 26, dadurch gekennzeichnet, dass die Position der mindestens einen Strahlungsquelle (6, 6a, 6b) mittels mindestens einer, insbesondere rechnergesteuerten, Transporteinrichtung relativ zur mindestens einen musterförmig ausgebildeten Schicht (3, 3a, 3b, 3c) veränderbar ist.
  28. Verfahren zum Auslesen einer Information aus einer Einrichtung (1, 1') nach einem der Ansprüche 1 bis 21 mittels einer Vorrichtung nach einem der Ansprüche 22 bis 27, dadurch gekennzeichnet, dass die Einrichtung (1, 1') vollflächig oder bereichsweise, insbesondere punktuell oder linienförmig, mit einer Strahlung (7, 7a, 7b) der Strahlungsquelle (6, 6a, 6b) beaufschlagt wird, die zumindest teilweise von der mindestens einen Solarzelle (2, 2a, 2b, 2c, 2d) in elektrische Energie umgewandelt wird, so dass von der mindestens einen Solarzelle (2, 2a, 2b, 2c, 2d) ein erstes Ausgangssignal bereitgestellt wird, sofern die Strahlung (7, 7a, 7b) in mindestens einen photovoltaisch aktiven Bereich gelangt und weiterhin von der mindestens einen Solarzelle (2, 2a, 2b, 2c, 2d) mindestens ein zweites Ausgangssignal bereitgestellt wird, sofern die Strahlung (7, 7a, 7b) auf die mindestens eine musterförmig ausgebildete Schicht (3, 3a, 3b, 3c) auftrifft und von dieser zumindest teilweise absorbiert und/oder reflektiert und/oder konvertiert wird, wobei das mindestens eine zweite Ausgangssignal sich von dem ersten Ausgangssignal unterscheidet, und dass die Folge von erstem Ausgangssignal und mindestens einem zweiten Ausgangssignal zur Bestimmung der Information verwendet wird.
  29. Verfahren nach Anspruch 28, dadurch gekennzeichnet, dass die, die Einrichtung (1, 1') bereichsweise, insbesondere punktuell oder linienförmig, mit der Strahlung (7, 7a, 7b) beaufschlagende Strahlungsquelle (6, 6a, 6b) relativ zur mindestens einen musterförmig ausgebildeten Schicht (3, 3a, 3b, 3c) über mindestens einen davon teilweise bedeckten photovoltaisch aktiven Bereich der mindestens einen Solarzelle (2, 2a, 2b, 2c, 2d) bewegt wird.
  30. Verfahren nach einem der Ansprüche 28 oder 29, dadurch gekennzeichnet, dass die Information bestimmt wird, indem eine zeitliche Abfolge und/oder eine Intensität des ersten Ausgangssignals und des mindestens einen zweiten Ausgangssignale in der mindestens einen Auswerteeinheit (12) ausgewertet wird.
  31. Verfahren nach einem der Ansprüche 28 bis 30, dadurch gekennzeichnet, dass das RF-Informationssignal (8, 8'') durch die mindestens eine Antennenstruktur (4), gegebenenfalls aufmoduliert durch ein von der Sendeeinheit (13) gesendetes RF-Signal (8'), an die mindestens eine Empfängereinheit (11) gesendet wird und von der mindestens einen Empfängereinheit (11) an die mindestens eine Auswerteeinheit (12) übermittelt wird.
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