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Die Erfindung betrifft eine Abgasanlage für eine Brennkraftmaschine mit mehreren Brennräumen, in denen diskontinuierlich ein Gaswechsel vornehmbar ist, wobei aus den Brennräumen abgeführtes Abgas in wenigstens zwei Hauptabgasrohrleitungen geführt werden kann, wobei einer ersten Hauptabgasrohrleitung mit einem ersten Abgasstrom eine erste Übersprechstrecke und einer zweiten Hauptabgasrohrleitung mit einem zweiten Abgasstrom eine zweite Übersprechstrecke zugeordnet sind, wobei zwischen der ersten Übersprechstrecke und der ersten Hauptabgasrohrleitung wenigstens eine erste Übersprechöffnung und zwischen der zweiten Übersprechstrecke und der zweiten Hauptabgasrohrleitung wenigstens eine zweite Übersprechöffnung vorgesehen sind.
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Die Erfindung betrifft allgemeiner eine Vorrichtung zur Geräuschmodifizierung, bei der Gas in wenigstens zwei Hauptgasrohrleitungen geführt werden kann, wobei einer ersten Hauptgasrohrleitung (mit einem ersten Gasstrom) eine erste Übersprechstrecke und einer zweiten Hauptgasrohrleitung (mit einem zweiten Gasstrom) eine zweite Übersprechstrecke zugeordnet sind.
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Aus der
DE 103 31 620 A1 , auf welcher der Oberbegriff des Anspruchs 1 basiert, ist eine Abgasanlage für die Brennkraftmaschine eines Kraftfahrzeuges bekannt, bei der zwei Abgasleitungen mittels einer zweiteiligen Übersprechstrecke akustisch miteinander gekoppelt sind. Die Übersprechstrecke ist in einem gemeinsamen Gehäuse derart ausgebildet, dass das Gehäuse über eine Trennwand in zwei Kammern unterteilt ist, die miteinander über eine Öffnung oder Perforation verbunden sind, wobei jeder Abgasleitung jeweils eine Kammer zugeordnet ist. Die vorgesehene Übersprechstrecke ist zur Verbesserung der Geräuschgestaltung beim Betrieb der Brennkraftmaschine vorgesehen und dient somit als Vorrichtung zur Geräuschmodifizierung.
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Aus der
JP 58 093 919 A ist ebenfalls eine Abgasanlage für eine Brennkraftmaschine eines Kraftfahrzeugs bekannt, bei der zwei Abgasleitungen mittels einer Übersprechstrecke in einem gemeinsamen Gehäuse akustisch miteinander gekoppelt sind. Das Gehäuse ist in zwei Kammern unterteilt, die miteinander über Öffnungen verbunden sind, wobei jeder Abgasleitung jeweils eine Kammer zugeordnet ist. Auch hier dient die vorgesehene Übersprechstrecke zur Verbesserung der Geräuschgestaltung beim Betrieb der Brennkraftmaschine und somit als Vorrichtung zur Geräuschmodifizierung.
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Aufgabe der Erfindung ist es demgegenüber, mit möglichst einfachen Mitteln und bei guter Raumausnutzung eine weitere Optimierung der Geräuschgestaltung bei einer Brennkraftmaschine zu ermöglichen.
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Diese Aufgabe wird durch einen Abgasanlage mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche 2 bis 10.
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Die erfindungsgemäße Abgasanlage weist eine erste Übersprechstrecke, eine zweite Übersprechstrecke und eine dritte Übersprechstrecke auf, wobei die erste Übersprechstrecke und/oder die zweite Übersprechstrecke innerhalb eines die erste Hauptabgasrohrleitung und/oder innerhalb eines die zweite Hauptabgasrohrleitung wenigstens abschnittsweise umschließenden Rohrelements ausgebildet ist. Besonders bevorzugt ist hierbei eine doppelwandige Gestaltung wenigstens einer der Hauptabgasrohrleitungen, sodass in einer hohlen Wandung einer Hauptabgasrohrleitung auf besonders einfache Weise eine zugehörige Übersprechstrecke untergebracht werden kann.
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Mit dieser Konstruktion ist in einem besonders kleinen Bauraum eine möglichst große Länge der Übersprechstrecke erzielbar. Insbesondere ist bei einer vorgebbaren (kleinen) Bauraumlänge entlang der axialen Erstreckung der Hauptabgasrohrleitungen eine vergleichsweise lange akustisch wirksame Übersprechstrecke zwischen den Hauptabgasrohrleitungen herstellbar. Erste, zweite und dritte Übersprechstrecke sind in Reihe geschaltet und durch mehrere, voneinander beabstandet angeordnete Übersprechöffnungen (Öffnungen, Perforationen, akustisch durchlässige Membrane, etc.) miteinander verbunden. Die Übersprechstrecken sind beispielsweise in einem Raum mit einem Längen/Breiten-Verhältnis von kleiner als fünf unterbringbar.
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In einer Ausgestaltung der Erfindung sind die in den Übersprechstrecken mit der Gasströmung laufenden Schallwellen wenigstens zweimal um ca. 180° umlenkbar. Beim Übertritt in eine Hauptabgasrohrleitung oder aus einer Hauptabgasrohrleitung heraus findet ggf. ebenfalls eine 180°-Umlenkung statt. In bevorzugter Weise sind Übersprechöffnungen im Bereich von Umlenkungsstellen und somit möglichst weit voneinander beabstandet vorgesehen.
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In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung sind die Übersprechstrecken innerhalb eines gemeinsamen Gehäuses mit wenigsten zwei innenliegenden, die Übersprechstrecken separierenden Trennwänden gebildet. Es ergibt sich somit ein besonders einfacher Aufbau der Anlage. Die Trennwände können als bevorzugt konzentrisch angeordnete Blechschalen ausgeführt sein.
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In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung sind die Übersprechstrecken innerhalb eines gemeinsamen Gehäuses angeordnet, das wenigstens eine der Hauptabgasrohrleitung wenigstens abschnittsweise umschließt. Auf diese Weise kann eine dritte Übersprechstrecke zwischen einer Außenwand des gemeinsamen Gehäuses und einer Hauptabgasrohrleitung oder zwischen einer Außenwand des gemeinsamen Gehäuses und einer Wandung der ersten und/oder der zweiten Übersprechstrecke gebildet werden.
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In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung erstreckt sich die zwischen der ersten Hauptabgasrohrleitung und der ersten Übersprechstrecke vorgesehene erste Übersprechöffnung entlang eines ersten Umfangsbereichs und entlang eines ersten Längenabschnitts der ersten Hauptabgasrohrleitung. Die erste Übersprechöffnung kann beispielsweise als Perforation in einem Teil der Wandung der ersten Hauptabgasrohrleitung ausgeführt sein und sich über einen Bereich von 90° bis 360° des Umfangs dieser Wandung erstrecken.
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In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung erstreckt sich die zwischen der zweiten Hauptabgasrohrleitung und der zweiten Übersprechstrecke vorgesehen zweite Übersprechöffnung entlang eines ersten Umfangsbereichs und entlang eines ersten Längenabschnitts der zweiten Hauptabgasrohrleitung. Die zweite Übersprechöffnung kann beispielsweise als Perforation in einem Teil der Wandung der zweiten Hauptabgasrohrleitung ausgeführt sein und sich über einen Bereich von 90° bis 360° des Umfangs dieser Wandung erstrecken.
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In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung erstreckt sich die zwischen der ersten Übersprechstrecke und der dritten Übersprechstrecke vorgesehene dritte Übersprechöffnung entlang eines ersten Umfangsbereichs und entlang eines ersten Längenabschnitts der ersten Übersprechstrecke. Bezogen auf die erste Übersprechstrecke ist die dritte Übersprechöffnung bevorzugt möglichst weit von der ersten Übersprechöffnung entfernt angeordnet. Analog erstreckt sich die zwischen der zweiten Übersprechstrecke und der dritten Übersprechstrecke vorgesehen vierte Übersprechöffnung entlang eines ersten Umfangsbereichs und entlang eines ersten Längenabschnitts der zweiten Übersprechstrecke. Bezogen auf die zweite Übersprechstrecke ist die vierte Übersprechöffnung bevorzugt möglichst weit von der zweiten Übersprechöffnung entfernt angeordnet.
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In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist die Summe der Längen der ersten, der zweiten und der dritten Übersprechstrecke größer als das Zweifache, insbesondere größer als das 2,5-fache der Länge des gemeinsamen Gehäuses. Gemäß der vorliegenden Erfindung sind der summierten Länge aller Übersprechstrecken theoretisch keine Grenzen gesetzt, wenn man eine vierte, eine fünfte oder eine n-te Übersprechstrecke vorsieht, die mit der ersten, der zweiten und der dritten Übersprechstrecke in Reihe geschaltet sind.
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In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung entspricht die Summe der Längen der ersten, der zweiten und der dritten Übersprechstrecke näherungsweise dem Dreifachen der Länge des gemeinsamen Gehäuses. Dies ergibt sich bevorzugt daraus, dass drei räumlich parallel angeordnete Übersprechstrecken in zickzackförmiger Weise durchströmbar verschaltet sind und jede Übersprechstrecke jeweils in etwa die gesamte Länge des Gehäuses durchgreift.
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Obige sowie weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung werden aus der nachfolgenden Beschreibung von bevorzugten, nicht-einschränkenden Ausführungsbeispielen der Erfindung unter Bezugnahme auf die beiliegenden Zeichnungen besser verständlich. Darin zeigen:
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1a eine schematische Querschnittsansicht eines ersten Ausführungsbeispiels einer Abgasanlage;
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1b eine schematische Längsschnittansicht des ersten Ausführungsbeispiels;
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2a eine schematische Querschnittsansicht eines zweiten Ausführungsbeispiels einer Abgasanlage; und
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2b eine schematische Längsschnittansicht des zweiten Ausführungsbeispiels.
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Eine nicht näher dargestellte Hubkolben-Brennkraftmaschine eines Kraftfahrzeugs (z. B. Pkw) weist in an sich bekannter Weise mehrere zylindrische Brennräume („Zylinder”) auf, in denen ein Kraftstoff/Luft-Gemisch in einem 2- oder 4-Takt-Verfahren intermittierend verbrannt wird, wobei nach jedem Verbrennungsprozess aus jedem Zylinder eine gewisse Menge an Abgas in eine Abgasanlage 1 ausgestoßen wird. Zur Sammlung mehrerer aus den einzelnen Zylindern abgeführter Abgasteilströme sind Auslasskrümmer vorgesehen, in denen die Abgase zu (Haupt-)Abgasströmen vereinigt werden. Dabei werden bevorzugt diejenigen Abgasteilströme vereinigt, die aus Zylindern einer gemeinsamen Zylinderbank der Brennkraftmaschine stammen. In weiter bevorzugter Weise ergeben sich bei so genannten V6-, V8-, V10- oder V12-Motoren zwei Zylinderbänke in denen jeweils die Hälfte der Zylinder der Brennkraftmaschine zu 3-, 4-, 5- oder 6-zylindrigen Bänken zusammengefasst sind.
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Zur Aufnahme und Weiterleitung der (Haupt-)Abgasströme sind für eine Brennkraftmaschine mit zwei Zylinderbänken somit zwei Hauptabgasrohrleitungen
2,
3 vorgesehen, die in den Figuren dargestellt sind. In an sich bekannter Weise, ergeben sich korrespondierend zur Zündfolge der einzelnen Zylinder einer Bank Druckstöße bzw. Schallwellen in der jeweiligen Hauptabgasrohrleitung
2,
3, die sich überlagern und/oder auslöschen können. Hierzu wird auf die
DE 103 31 620 A1 Bezug genommen, in der weitere Erläuterungen zur Akustik in einer Abgasanlage und zur Beeinflussung der Klangcharakteristik einer Abgasanlage einer Brennkraftmaschine enthalten sind.
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Zur gezielten konstruktiven Beeinflussung des Klangverhaltens und der Druckbedingungen in der Abgasanlage 1 sind gemäß der Erfindung drei oder mehr Übersprechstrecken 4, 5, 6 vorgesehen, die zwischen die Hauptabgasrohrleitungen 2, 3 geschaltet sind und über die die Hauptabgasrohrleitungen 2, 3 akustisch miteinander gekoppelt sind.
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In einem ersten Ausführungsbeispiel gemäß 1a und 1b ist den Hauptabgasrohrleitungen 2, 3 ein metallisches Gehäuse 7 zugeordnet, das die Hauptabgasrohrleitungen 2, 3 abschnittsweise umschließt. Das Gehäuse 7 weist eine Außenwand 7a auf, die drei Übersprechstrecken 4, 5, 6 nach außen begrenzt. Ferner sind innerhalb des Gehäuses 7 zwei Trennwände 7b, 7c vorgesehen, die die Übersprechstrecken 4, 5, 6 gegeneinander abgrenzen und die fest (beispielsweise durch Schweißen) mit der Außenwand 7a verbunden sind.
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Insbesondere ist gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel der nachfolgend geschilderte Aufbau realisiert: Eine erste Hauptabgasrohrleitung 2 ist von einer ersten Übersprechstrecke 4 umgeben, sodass beide eine gemeinsame Wand 2a aufweisen. Die erste Übersprechstrecke 4 ist ihrerseits größtenteils von der Außenwand 7a des gemeinsamen Gehäuses 7 sowie von einer ersten innenliegenden Trennwand 7b begrenzt. Eine zweite Hauptabgasrohrleitung 3 ist von einer zweiten Übersprechstrecke 5 umgeben, sodass beide eine gemeinsame Wand 3a aufweisen. Die zweite Übersprechstrecke 5 ist ihrerseits größtenteils von der Außenwand 7a des gemeinsamen Gehäuses 7 sowie von einer zweiten innenliegenden Trennwand 7c begrenzt.
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Zwischen der ersten Übersprechstrecke 4 und der zweiten Übersprechstrecke 5 ist eine dritte Übersprechstrecke 6 gebildet, die teils von der Außenwand 7a des gemeinsamen Gehäuses, teils von der ersten innenliegenden Trennwand 7b und teils von der zweiten innenliegenden Trennwand 7c begrenzt ist. In einem modifizierten Ausführungsbeispiel kann die dritte Übersprechstrecke auch in einem gesonderten Rohrelement untergebracht sein, wobei dann mindestens eine innenliegende Trennwand entfallen kann.
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In der gemeinsamen Wand 2a von erster Hauptabgasrohrleitung 2 und erster Übersprechstrecke 4 ist eine erste Übersprechöffnung 2b vorgesehen, die sich entlang eines wesentlichen Teils des Umfangs der ersten Hauptabgasrohrleitung 2 erstreckt und beispielsweise als Perforation oder sonstiger Durchbruch oder akustisch durchlässige Membran in der Wand 2a ausgeführt ist. Die Größe bzw. Abmessung der ersten Übersprechöffnung 2b ist in Abhängigkeit von dem gewünschten bzw. zu vermeidenden Drosseleffekt und in Abhängigkeit von der gewünschten Länge der ersten Übersprechstrecke 4 einstellbar.
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Die Positionierung der Übersprechöffnung 2b in axialer Richtung (parallel zur Hauptströmungsrichtung des Abgases) ist nahe einer hinteren Stirnwand 7d des gemeinsamen Gehäuses 7 oder an diese angrenzend vorgenommen. Alternativ kann die erste Übersprechöffnung 2b natürlich auch nahe der vorderen Stirnwand 7e des Gehäuses 7 vorgesehen sein. In einem modifizierten Ausführungsbeispiel kann ein verstellbares Verschlusselement vorgesehen werden, um die Ausdehnung der ersten Übersprechöffnung 2b im Betrieb der Brennkraftmaschine einstellen zu können.
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In der gemeinsamen Wand 3a von zweiter Hauptabgasrohrleitung 3 und zweiter Übersprechstrecke 5 ist eine zweite Übersprechöffnung 3b vorgesehen, die sich entlang eines wesentlichen Teils des Umfangs der zweiten Hauptabgasrohrleitung 3 erstreckt und beispielsweise als Perforation oder sonstiger Durchbruch oder akustisch durchlässige Membran in der Wand 3a ausgeführt ist. Die Größe bzw. Abmessung der Übersprechöffnung 3b ist in Abhängigkeit vom Drosseleffekt und in Abhängigkeit von der gewünschten Länge der zweiten Übersprechstrecke 5 einstellbar. Die Positionierung der zweiten Übersprechöffnung 3b in axialer Richtung (parallel zur Hauptströmungsrichtung des Abgases) ist nahe der vorderen Stirnwand 7e (alternativ der hinteren Stirnwand 7d) des gemeinsamen Gehäuses 7 oder an diese angrenzend vorgenommen. In einem modifizierten Ausführungsbeispiel kann auch hier ein verstellbares Verschlusselement vorgesehen werden, um die Ausdehnung der zweiten Übersprechöffnung 3b im Betrieb der Brennkraftmaschine einstellen zu können.
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In der ersten innenliegenden Trennwand 7b ist eine dritte Übersprechöffnung 7f vorgesehen, während in der zweiten innenliegenden Trennwand 7c eine vierte Übersprechöffnung 7g angeordnet ist. Über die dritte und vierte Übersprechöffnung kommuniziert die dritte Übersprechstrecke 6 zum einen mit der ersten Übersprechstrecke 4 und zum anderen mit der zweiten Übersprechstrecke 5. Die Länge der dritten Übersprechstrecke 6 ist im Wesentlichen durch den Abstand zwischen der dritten Übersprechöffnung 7f und der vierten Übersprechöffnung 7g definiert. Entsprechend sind die dritte Übersprechöffnung 7f benachbart zur vorderen Stirnwand 7e und die vierte Übersprechöffnung 7g benachbart zur hinteren Stirnwand 7d des Gehäuses 7 (alternativ umgekehrt) angeordnet, um eine größtmögliche Länge der dritten Übersprechstrecke 6 zu erzielen.
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Ein Verhältnis von Länge zu Breite des Gehäuses 7 kann auf diese Weise beispielsweise kleiner als zehn oder bevorzugt kleiner als fünf gewählt sein. Die Summe der Längen der ersten, der zweiten und der dritten Übersprechstrecke ist wie dargelegt größer als das Zweifache, insbesondere größer als das 2,5-fache der Länge des gemeinsamen Gehäuses 7; näherungsweise kann die Summe der Längen der Übersprechstrecken das Dreifache der Länge des Gehäuses betragen.
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Beim Betrieb der Brennkraftmaschine gelangen wie erwähnt zwei (Haupt-)Abgasströme in die Hauptabgasrohrleitungen 2, 3. In diese Abgasströme eingeleitete Schallwellen können dabei aus der ersten Hauptabgasrohrleitung 2 über die erste Übersprechöffnung 2b nach einer 180°-Umlenkung in die erste Übersprechstrecke 4 gelangen; von dort und nach einer weiteren 180°-Umlenkung über die dritte Übersprechöffnung 7f in die dritte Übersprechstrecke 6, die im Wesentlichen mittig im Gehäuse 7 angeordnet ist; dann über die vierte Übersprechöffnung 7g sowie eine weitere 180°-Umlenkung in die zweite Übersprechstrecke 5, die die zweite Hauptabgasrohrleitung 3 vollständig umgibt, und von dort schließlich nach einer weiteren 180°-Umlenkung durch die zweite Übersprechöffnung 3b in die zweite Hauptabgasrohrleitung 3.
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Der beschriebene Weg kann von Schallwellen natürlich auch umgekehrt durchlaufen werden. Auf diese Weise können Druckwellen, -schwingungen oder -stöße im Bereich der Übersprechstrecken 4, 5, 6 gegeneinander laufen und sich gegenseitig verstärken und/oder auslöschen. Je nach Bedarf kann somit eine bevorzugte Längengeometrie der Übersprechstrecken gewählt werden, um eine Überlagerung von Druckwellen zu erreichen. Dabei sind Überlagerungen insbesondere dadurch zu beeinflussen, dass eine an bestimmte Wellenlängen angepasste summierte Länge der Übersprechstrecken gewählt wird. Im Allgemeinen soll eine möglichst große Überlagerungsstrecke bereitgestellt werden, was vorliegend auf geringem axialem Bauraum zwischen der vorderen und der hinteren Stirnwand 7e, 7d des Gehäuses 7 dadurch bewerkstelligt wird, dass innerhalb der wenigstens drei Übersprechstrecken 4, 5, 6 eine wenigstens zweifache Umlenkung von Druckwellen erzielt wird und sämtliche Übersprechstrecken räumlich parallel und benachbart zueinander angeordnet werden. In bevorzugter Weise wird eine nennenswerte Drosselung innerhalb der Übersprechstrecken 4, 5, 6 vermieden, indem die durchlaufenen Querschnittsflächen der Übersprechstrecken wenigstens näherungsweise so groß gewählt werden wie diejenigen der Hauptabgasrohrleitungen 2, 3.
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Aufgrund der beschriebenen Funktionalität eignet sich die erfindungsgemäße Anordnung in allgemeiner Weise als Vorrichtung zur Geräuschmodifizierung an einer Anlage mit zweiflutiger Gasströmung, bei der der ersten Hauptgasrohrleitung 2 (mit einem ersten Gasstrom) die erste Übersprechstrecke 4 und der zweiten Hauptgasrohrleitung 3 (mit einem zweiten Gasstrom) die zweite Übersprechstrecke 5 zugeordnet sind. Zwischen erster Übersprechstrecke 4 und zweiter Übersprechstrecke 5 ist eine dritte Übersprechstrecke 6 vorgesehen, wobei die Hauptgasrohrleitungen 2–3 über diese Übersprechstrecken 4–6 akustisch miteinander gekoppelt sind und die dritte Übersprechstrecke 6 insbesondere räumlich parallel zu der ersten und der zweiten Übersprechstrecke, bevorzugt an diese angrenzend angeordnet ist.
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Ein modifiziertes zweites Ausführungsbeispiel einer Abgasanlage ist in den 2a und 2b dargestellt. Die Konfiguration entspricht im Wesentlichen derjenigen von 1a und 1b.
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Wiederum ist den Hauptabgasrohrleitungen 2, 3 ein Gehäuse 7 zugeordnet, das die Hauptabgasrohrleitungen 2, 3 abschnittsweise entlang eines gewissen Längenbereichs umschließt. Das Gehäuse 7 weist eine Außenwand 7a auf, ferner sind innerhalb des Gehäuses 7 zwei zylindrische Trennwände 8, 9 vorgesehen, die die Übersprechstrecken 4, 5, 6 gegeneinander abgrenzen. Somit ist gemäß dem zweiten Ausführungsbeispiel der nachfolgend geschilderte Aufbau realisiert.
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Eine erste Hauptabgasrohrleitung 2 ist von einer ersten Übersprechstrecke 4 ringförmig umgeben, wobei eine Wand 2a der ersten Hauptabgasrohrleitung als Innenwandung der Übersprechstrecke 4 dient. Die erste Übersprechstrecke 4 ist ihrerseits im Wesentlichen vollständig innerhalb der Außenwand 7a des gemeinsamen Gehäuses 7 angeordnet. Bevorzugt sind die erste Hauptabgasrohrleitung 2 und die erste Übersprechstrecke 4 in einem doppelwandigen zylindrischen Rohr untergebracht, dessen Außenwand als Trennwand 8 dient. Eine zweite Hauptabgasrohrleitung 3 ist von einer zweiten Übersprechstrecke 5 umgeben, wobei eine gemeinsame Wand 3a zugleich die Hauptabgasrohrleitung außenseitig begrenzt und eine Innenwandung der Übersprechstrecke 5 darstellt. Bevorzugt sind die zweite Hauptabgasrohrleitung 3 und die zweite Übersprechstrecke 5 in einem doppelwandigen zylindrischen Rohr untergebracht, dessen Außenwand als Trennwand 9 dient. Die zweite Übersprechstrecke 5 ist ihrerseits vollständig mit Abstand von der Außenwand 7a des gemeinsamen Gehäuses 7 umschlossen. Somit ist zwischen den zylindrischen Trennwänden 8, 9 und der Außenwand 7a des Gehäuses 7 ein Hohlraum gebildet, der als dritte Übersprechstrecke 6 dient.
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In modifizierten Ausführungsbeispielen sind weitere Übersprechstrecken in weiteren Rohrelemente untergebracht, wobei diese ebenfalls konzentrisch zu den Strömungsachsen der Hauptabgasrohrleitungen oder zwischen der ersten und der zweiten Übersprechstrecke angeordnet sein können.
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In der gemeinsamen Wand 2a von erster Hauptabgasrohrleitung 2 und erster Übersprechstrecke 4 ist – wie aus 2b ersichtlich – eine erste Übersprechöffnung 2b vorgesehen, die sich entlang eines wesentlichen Teils des Umfangs der ersten Hauptabgasrohrleitung 2 erstreckt. Bevorzugt ist die Übersprechöffnung als Perforation mit mehreren runden oder länglichen Löchern, als ringförmiger offener Durchbruch in der Wand 2a oder in der Form einer bzw. mehrerer Hutzen ausgeführt. Sie ermöglicht eine akustische Kopplung der ersten Hauptabgasrohrleitung 2 mit der ersten Übersprechstrecke 4 und besitzt im Übrigen dieselbe Funktionalität wie diejenige im ersten Ausführungsbeispiel nach 1a und 1b.
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In der gemeinsamen Wand 3a von zweiter Hauptabgasrohrleitung 3 und zweiter Übersprechstrecke 5 ist analog zum ersten Ausführungsbeispiel eine zweite Übersprechöffnung 3b vorgesehen. Eine dritte Übersprechöffnung 8a sowie eine vierte Übersprechöffnung 9a stellen jeweils eine akustische Kopplung her zwischen erster Übersprechstrecke 4 und dritter Übersprechstrecke 6 bzw. zwischen zweiter Übersprechstrecke 5 und dritter Übersprechstrecke 6. Analog zum ersten Ausführungsbeispiel sind benachbarte Übersprechöffnungen bevorzugt mit einem Abstand voneinander angeordnet, der in etwa der axialen Länge des Gehäuses 7 entspricht, sodass ein möglichst langer Übersprechweg zwischen erster Übersprechöffnung 2b und vierter Übersprechöffnung 9a erreicht ist.
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Wie beim ersten Ausführungsbeispiel sind die Übersprechstrecken 4, 5, 6 mit ihrer längsten Erstreckung im Wesentlichen parallel zueinander und parallel zur Hauptströmungsrichtung in den Hauptabgasrohrleitungen 2, 3 orientiert, sodass sich in den Übersprechstrecken eine mehrfach um 180° umgelenkte Schallwellenausbreitung ergibt.
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Analog zum ersten Ausführungsbeispiel kann ein System gemäß 2a und 2b in leicht abgewandelter Form allgemein als Vorrichtung zur Geräuschmodifizierung für zwei Gasströme dienen.
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Mit Hilfe der hier vorgeschlagenen Vorrichtungen mit mehrfach unterteiltem Gehäuse ist eine gezielte Klangcharakteroptimierung dadurch möglich, dass die Längen- und Querschnittsgeometrien der Übersprechstrecken an die im System beim Betrieb vorliegenden (Druck- bzw. Schall-)Wellenlängen angepasst werden. Ebenso lässt sich mit Hilfe der Öffnungsquerschnitte und Drosselwirkungen der Übersprechöffnungen die Klangcharakteristik beeinflussen (mittels verstellbarer Öffnungen auch während des Betriebs). Ebenfalls lassen sich an sich bekannte Absorptionsmaterialien (beispielsweise Stahlwolle oder Schäume) an mehreren Stellen in das System einbringen, um bestimmte Dämpfungseffekte zu erzielen. Die Höhe der beeinflussbaren Nebenordnungen der Schallwellen ist beim erfindungsgemäßen System nicht mehr hauptsächlich durch die Querschnittsflächen der Übersprechstrecken bestimmt. Es erfolgt keine nachteilige Beeinflussung der Hauptabgasströmungen und somit auch keine negative Beeinflussung von Leistung, Verbrauch und Emissionen der Brennkraftmaschine.