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DE102007007787A1 - Schleifteller für eine Exzenterschleifmaschine - Google Patents

Schleifteller für eine Exzenterschleifmaschine Download PDF

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DE102007007787A1
DE102007007787A1 DE102007007787A DE102007007787A DE102007007787A1 DE 102007007787 A1 DE102007007787 A1 DE 102007007787A1 DE 102007007787 A DE102007007787 A DE 102007007787A DE 102007007787 A DE102007007787 A DE 102007007787A DE 102007007787 A1 DE102007007787 A1 DE 102007007787A1
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sanding
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pad
mass
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DE102007007787A
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Heiko Roehm
Christian Funke
Bernhard Krauss
Andreas Heber
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Robert Bosch GmbH
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Robert Bosch GmbH
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Publication date
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    • B24BMACHINES, DEVICES, OR PROCESSES FOR GRINDING OR POLISHING; DRESSING OR CONDITIONING OF ABRADING SURFACES; FEEDING OF GRINDING, POLISHING, OR LAPPING AGENTS
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    • B24B23/02Portable grinding machines, e.g. hand-guided; Accessories therefor with rotating grinding tools; Accessories therefor
    • B24B23/03Portable grinding machines, e.g. hand-guided; Accessories therefor with rotating grinding tools; Accessories therefor the tool being driven in a combined movement
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    • B24D9/08Circular back-plates for carrying flexible material

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  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Finish Polishing, Edge Sharpening, And Grinding By Specific Grinding Devices (AREA)
  • Polishing Bodies And Polishing Tools (AREA)
  • Grinding Of Cylindrical And Plane Surfaces (AREA)

Abstract

Es wird ein Schleifteller für eine Exzenterschleifmaschine angegeben. Zum Betreiben des Schleiftellers (22) mit zur Erzielung qualitätsoptimaler Schleifergebnisse unterschiedlich ausgelegtem Tellerdurchmesser an ein und derselben Exzenterschleifmaschine ohne Einbuße an Laufruhe und Handhabungsqualität weist die Tellermasse des Schleiftellers einen von dem gewählten Tellerdurchmesser unabhängigen, fest vorgegebenen Wert auf (Fig. 2).

Description

  • Stand der Technik
  • Die Erfindung geht aus von einem Schleifteller für eine Exzenterschleifmaschine nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Eine bekannte, als Exzenterschleifer ausgebildete Handschleifmaschine ( US 5 018 314 ) weist einen kreisförmigen Schleifteller auf, der mittels eines Drehlagers auf einer elektromotorisch angetriebenen, exzentrischen Abtriebswelle eines Exzentergetriebes aufgesetzt ist. Der Schleifteller umfasst einen Stützkörper und einen Schleifmittelträger. Der Stützkörper des Schleiftellers weist eine ebene Platte und einen von der Platte rechtwinklig abstehenden, mit der Platte einstückigen Lagerstutzen auf, in den das Drehlager eingesetzt ist. Der aus Kunststoff gefertigte, kreisrunde Schleifmittelträger liegt plan an der Platte des Stützkörpers an und übergreift mit seinem entsprechend ausgebildeten Rand die Platte des Stützkörpers clipsartig.
  • Ein bekannter Schleifteller für eine Handschleifmaschine ( EP 0 557 733 A1 ) weist eine Stützplatte aus Kunststoff, ein an die Stützplatte angeschäumtes Kissen als Träger für ein Schleifmittel sowie eine zwischen diesen angeordnete Stahlscheibe als Verstärkungsteil auf. Die Unterseite des Kissens bildet eine ebene Auflagefläche für ein Schleifblatt und ist mit Klettbahnen versehen, auf denen der Verlourrücken des Schleifblatts haftet. Die Stützplatte weist an ihrer vom Schleifkissen abgekehrten Oberseite eine von einem Zentrierring umschlossene Anlagefläche zum Ansetzen des Schleiftellers an einen exzentrisch angetriebenen Mitnehmer einer Exzenterschleifmaschine auf.
  • Zur Gewährleistung einer zufriedenstellenden Laufruhe des Exzenterschleifers ist die exzentrische Bauteilmasse des Schleiftellers durch mindestens eine an der Abtriebswelle des Elektromotors angreifenden Ausgleichsmasse statisch und dynamisch stabilisiert. Da die Größe der Ausgleichsmasse auf die Masse des Schleiftellers abgestimmt ist, kann an der Exzenterschleifmaschine immer nur einundderselbe Schleifteller betrieben werden.
  • Offenbarung der Erfindung
  • Der erfindungsgemäße Schleifteller für eine Exzenterschleifmaschine hat den Vorteil, dass dadurch, dass die Tellermasse einen von dem jeweils gewählten Tellerdurchmesser unabhängigen, fest vorgegebenen Wert aufweist der Schleifteller zur Erzielung qualitätsoptimaler Schleifergebnisse mit verschiedenen Durchmesser ausgeführt und mit derselben Exzenterschleifmaschine betrieben werden kann, ohne dass dies einen negativen Einfluss auf die Laufruhe der Maschine hat. So kann beispielhaft zum Schleifen großer Flächen ein Schleifteller mit einem Tellerdurchmesser 150 mm und zum Schleifen von Ecken und konkaven Flächen ein Schleifteller mit dem Tellerdurchmesser 125 mm in dieselbe Exzenterschleifmaschine eingesetzt werden. Für den Kunden bringt dies den Vorteil, dass er mit derselben Exzenterschleifmaschine einen ganzen Werkzeugsatz von Schleiftellern mit an die Art der Schleifarbeiten speziell angepassten Tellerdurchmessern einsetzen kann, wobei die Maschine unverändert ihre gute Handhabungsqualität beibehält.
  • Durch die in den weiteren Ansprüchen aufgeführten Maßnahmen sind vorteilhafte Weiterbildungen und Verbesserungen des im Anspruch 1 angegebenen Schleiftellers möglich.
  • Der durch die Ausgleichsmasse in der Exzenterschleifmaschine fest vorgegebene Wert der Tellermasse kann unabhängig von dem Tellerdurchmesser auf verschiedene Weise eingehalten werden, z. B. gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung dadurch, dass der Schleifteller mit einer Schleiftellerhöhe ausgeführt wird, die im umgekehrten Verhältnis zum Tellerdurchmesser steht, was heißt, dass bei Fertigen des Tellers mit einem großen Tellerdurchmesser die Tellerhöhe entsprechend klein gemacht wird und umgekehrt bei Fertigen des Schleiftellers mit einem kleinen Durchmesser die Tellerhöhe sehr viel größer gemacht wird.
  • Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung besteht der Schleifteller aus mindestens zwei Komponenten, einer Tragplatte zum Ansetzen des Schleiftellers an den Exzenter der Exzenterschleifmaschine und einem an der Tragplatte befestigten Schleifkissen mit einer Auflagefläche für ein lösbar befestigtes Schleifblatt. Bei dieser Ausführung des Schleiftellers kann der vorgegebene Wert der Tellermasse unabhängig von dem Tellerdurchmesser dadurch eingehalten werden, dass die Dichte des Tragplattenmaterials und/oder des Schleifkissenmaterials im umgekehrten Verhältnis zu der Größe des Tellerdurchmessers steht. Der Schleifteller mit einem großen Durchmesser hat demnach ein Schleiftellermaterial mit geringer Dichte und der Schleifteller in der Ausführung mit einem kleinen Tellerdurchmesser eine recht große Dichte.
  • Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung kann der fest vorgegebene Wert der Tellermasse unabhängig von dem Tellerdurchmesser auch durch verschiedene Wahl des Materials von Tragplatte und/oder Schleifkissen eingehalten werden. Z. B. kann als Material für die Tragplatte ein Hartkunststoff und für das Schleifkissen ein Kunststoffschaum verwendet werden, wobei die Dichte des Hartkunststoffes an den Tellerdurchmesser angepasst wird. Alternativ ist es möglich, in den Hartkunststoff eine Metalleinlage einzubetten, deren Masse im umgekehrten Verhältnis zur Größe des Tellerdurchmessers steht.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnungen
  • Die Erfindung ist anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert. Es zeigen:
  • 1 ausschnittweise eine Seitenansicht einer Exzenterschleifmaschine mit wechselbarem Schleifteller, teilweise geschnitten,
  • 2 einen Werkzeugsatz aus zwei in Draufsicht und im Schnitt gemäß Linie A-A dargestellten Schleiftellern mit unterschiedlichen Durchmessern für die Exzenterschleifmaschine in 1.
  • In 1 ist ausschnittweise und teilweise geschnitten eine handgeführte Exzenterschleifmaschine, nachfolgend kurz Exzenterschleifer genannt, zur Durchführung von Schleifarbeiten in Seitenansicht dargestellt. Der Exzenterschleifer hat ein Gehäuse 11, das in Betrachtungsrichtung nach links in einen Handgriff 12 übergeht, an dessen Unterseite eine Schaltertaste 13 zum Ein- und Ausschalten eines im Innern des Gehäuses 11 aufgenommenen Elektromotors 14 angeordnet ist. Auf der Abtriebswelle 15 des Elektromotors 14 sitzt drehfest ein Laufrad 16 eines Sauggebläses, mit dem der bei Schleifarbeiten auf der Oberfläche eines Werkstücks anfallende Schleifstaub abgesaugt und über einen Ausblasstutzen 17 in einen Staubauffangbehälter transportiert wird. In der Nabe des Laufrads 16 ist eine exzentrische Ausnehmung 18 vorgesehen, in die ein an der Unterseite des Gehäuses 11 vorstehender Mitnehmer 19 eintaucht, der sich über zwei Wälzlager 20, 21 an der Innenwand der exzentrischen Ausnehmung 18 abstützt. Über die Wälzlager 20, 21 erfolgt, abhängig von der Lagerreibung, die Drehmitnahme des Mitnehmers 19. Wälzlager 20, 21 und Mitnehmer 19 sind axial unverschieblich in der exzentrischen Ausnehmung 18 gehalten.
  • An der Unterseite des Mitnehmers 19 ist eine ebene Auflagefläche 191 ausgebildet, an die ein Schleifteller 22 mit einer an seiner Oberseite ausgebildeten Anlagefläche 23 ansetzbar ist. Die Verbindung zwischen Schleifteller 22 und Mitnehmer 19 erfolgt über mindestens eine Kopfschraube 24, die in mindestens eine im Mitnehmer 19 ausgebildete, axiale Bohrung 192 einschraubbar ist. An der Unterseite des Gehäuses 11 ist eine Tellerbremse 25 aus Gummi verdrehgesichert befestigt, die sich auf die Oberseite des Schleiftellers 22 auflegt.
  • Der Schleifteller 22 besteht aus zwei Komponenten, einer Tragplatte 26 aus einem Hartkunststoff und einen an der Unterseite der Tragplatte 26 befestigten Schleifkissen 27. Die Anlagefläche 23 des Schleiftellers 22 ist zentrisch an der Tragplatte 26 ausgebildet. An der von der Tragplatte 26 abgekehrten Unterseite des Schleifkissens 27 ist eine Auflagefläche 271 für ein hier nicht dargestelltes Schleifblatt ausgebildet, die zum Befestigen des einen Velourrücken tragenden Schleifblatts einen Klettbelag 28 trägt. Bei Einsatz von selbstklebendem Schleifpapier entfällt der Klettbelag. Im Schleifteller 22 sind durch Tragplatte 26 und Schleifkissen 27 hindurchgehende Staubabsaugöffnungen 29 vorhanden, über die der Schleifstaub in eine im Gehäuse 11 ausgebildete, mit dem Ausblasstutzen 17 verbundene Staubansaugkammer hineingesaugt wird, in der das Laufrad 16 umläuft. Um eine zufriedenstellende Laufruhe des Exzenterschleifers zu erhalten, greift an der Abtriebswelle 15 des Elektromotors 14 mindestens ein hier nicht zu sehendes Ausgleichsgewicht an, das die exzentrische Masse des Schleiftellers 22 statisch und dynamisch neutralisiert. Das Ausgleichsgewicht kann beispielsweise durch eine entsprechende Ausbildung des Laufrads 16 des Sauggebläses realisiert werden. Die Summe der Massen der vorhandenen Ausgleichsgewichte wird nachfolgend als Ausgleichsmasse bezeichnet.
  • Zur Erzielung qualitätsoptimaler Schleifergebnisse bei Bearbeitung von verschiedenen Werkstückoberflächen ist es vorteilhaft, Schleifteller mit unterschiedlich großen Schleifflächen, also unterschiedlich großen Tellerdurchmessern, zu verwenden. So wird beispielsweise für das Schleifen von größeren, ebenen Werkstückoberflächen ein Schleifteller mit einem Tellerdurchmesser von 150 mm und zum Schleifen von Ecken und konkaven Flächen ein Schleifteller mit einem Tellerdurchmesser von 125 mm empfohlen. Um Schleifteller mit solch unterschiedlichen Tellerdurchmessern mit dem Exzenterschleifer gemäß 1 schleifen zu können, ohne dass sich die Handhabungsqualität des Exzenterschleifers, insbesondere dessen Laufruhe verändert, weist die Tellermasse eines jeden Schleiftellers 22 einen fest vorgegebenen Wert auf, der unabhängig von dem gewählten Tellerdurchmesser ist. Dieser Wert ist durch die im Exzenterschleifer vorhandene Ausgleichsmasse vorgegeben, die ihrerseits auf den unwuchtfreien Betrieb des Exzenterschleifers mit einem an seinem Mitnehmer 19 befestigten, ausgewählten Schleifteller 22, der mit einem Schleifblatt belegt ist, abgestimmt ist. Der Schleifteller 22 ist so ausgebildet, dass sein Masseschwerpunkt auf der Tellerachse in einem von den Tellerabmessungen unabhängigen, vergleichbaren Abstand von der Anlagefläche 23 liegt, also der Exzenterschleifer immer die gleiche Masse mit am gleichen Ort liegendem Masseschwerpunkt sieht, unabhängig davon, welcher Schleifteller mit welchem Tellerdurchmesser an dem Mitnehmer 19 befestigt ist.
  • Um die Tellermasse der in 2 dargestellten Schleifteller 22 des Werkzeugsatzes für den Exzenterschleifer in 1 konstant zu halten, sind verschieden konstruktive Maßnahmen einzeln oder in Verbindung miteinander getroffen. So sind z. B. die Schleifteller 22 so gefertigt, dass der Abstand der Anlagefläche 23 von der Schleifblatt-Anlagefläche 271 im umgekehrten Verhältnis zu dem Tellerdurchmesser steht. Demzufolge hat der in 2 linke Schleifteller 22 mit dem größeren Tellerdurchmesser eine deutlich kleinere axiale Tellerhöhe als der in 2 rechts dargestellte Schleifteller 22 mit dem kleineren Tellerdurchmesser. Zusätzlich oder alternativ steht auch die Dichte des Materials der Tragplatten 26 im umgekehrten Verhältnis zu der Größe der Tellerdurchmesser. So hat bei dem in 2 linken Schleifteller 22 mit dem größeren Tellerdurchmesser das Tragplattenmaterial eine deutlich geringere Dichte als das Tragplattenmaterial bei dem in 2 rechten Schleifteller mit dem kleineren Tellerdurchmesser.
  • Vorzugsweise ist die Tragplatte 26 beider Schleifteller 22 aus Hartkunststoff gefertigt, wobei die Dichte des Kunststoffmaterials in beiden Schleiftellers 22 gleich groß oder die Dichte des Hartkunststoffs in dem durchmessergrößeren Schleifteller 22 kleiner als die Dichte des Hartkunststoffs in dem durchmesserkleineren Schleiftellers 22 gewählt ist. Das Material für das Schleifkissen 27 besteht im letztgenannten Fall in beiden Schleiftellern 22 aus Kunststoffschaum.
  • Wie nicht weiter dargestellt ist, kann in der Tragplatte 26 aus Hartkunststoff eines jeden Schleiftellers 22 eine Metalleinlage eingebettet sein. Die Größe der Metalleinlage steht wiederum im umgekehrten Verhältnis zur Größe des Tellerdurchmessers. So besitzt die Materialeinlage in dem in 2 rechten, durchmesserkleineren Schleifteller 22 eine sehr viel größere Masse als die Metalleinlage in dem in 2 linken, durchmessergrößeren Schleifteller 22.
  • Bei beiden in 2 dargestellten Schleiftellern 22 ist die Anlagefläche 23 zum Ansetzen des Schleiftellers 22 an die Aufnahmefläche 191 des Mitnehmers 19 identisch ausgebildet. Die Staubabsaugöffnungen 29 sind jeweils an das Lochmuster des für den Tellerdurchmesser vorgegebenen Schleifblatts angepasst. Da die in Verbindung mit dem durchmessergrößeren Schleifteller 22 verwendeten Schleifblätter ein Lochmuster mit insgesamt sechs runden Löchern aufweisen, besitzt der durchmessergrößere Schleifteller 22 entsprechend sechs um gleiche Umfangswinkel wie die Schleifblattlöcher zueinander versetzte, ovale Staubabsaugöffnungen 29, während der durchmesserkleinere Schleifteller 22 entsprechend dem Lochmuster der vorgeschriebenen Schleifblätter insgesamt acht gleichmäßig auf einem Lochkreis verteilte Staubabsaugöffnungen 29 mit kreisrundem Querschnitt aufweist.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - US 5018314 [0002]
    • - EP 0557733 A1 [0003]

Claims (14)

  1. Schleifteller für eine Exzenterschleifmaschine mit einem Tellerdurchmesser und einer Tellermasse, dadurch gekennzeichnet, dass die Tellermasse einen von dem gewählten Tellerdurchmesser unabhängigen, fest vorgegebenen Wert aufweist.
  2. Schleifteller nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Vorgabewert für die Tellermasse durch die Größe einer im Exzenterschleifer vorhandenen Ausgleichsmasse festgelegt ist.
  3. Schleifteller nach Anspruch 1 oder 2, gekennzeichnet durch eine an seiner Unterseite ausgebildete Schleifblatt-Auflagefläche (271) und eine an seiner Oberseite ausgebildete Anlagefläche (23) zum Ansetzen an einen exzentrisch angetriebenen Mitnehmer (19) der Exzenterschleifmaschine und durch seine Ausbildung derart, dass sein Masse-Schwerpunkt auf der Tellerachse in einem von dem Tellerabmessungen unabhängigen festen Abstand von der Anlagefläche (23) liegt.
  4. Schleifteller nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstand zwischen Anlagefläche (23) und der Schleifblatt-Auflagefläche (271) im umgekehrten Verhältnis zu dem Tellerdurchmesser steht.
  5. Schleifteller nach Anspruch 3 oder 4, gekennzeichnet durch eine Tragplatte (26), an deren Oberseite die Anlagefläche (23) ausgebildet ist, und ein an der Unterseite der Tragplatte (26) befestigtes Schleifkissen (27), an dessen von der Tragplatte (26) abgekehrten Unterseite die Schleifblatt-Auflagefläche (271) ausgebildet ist.
  6. Schleifteller nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Dichte des Tragplattenmaterials und/oder des Schleifkissenmaterials im umgekehrten Verhältnis zu der Größe des Tellerdurchmessers steht.
  7. Schleifteller nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Tragplatte (26) aus einem Hartkunststoff besteht, in dem eine Metalleinlage eingebettet ist, und dass die Masse der Metalleinlage im umgekehrten Verhältnis zu der Größe des Tellerdurchmessers steht.
  8. Werkzeugsatz für eine Exzenterschleifmaschine mit mindestens zwei Schleiftellern (22), die unterschiedliche Tellerdurchmesser aufweisen, dadurch gekennzeichnet, dass die Schleifteller (22) eine zumindest annähernd gleich große Masse besitzen.
  9. Werkzeugsatz nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass jeder Schleifteller (22) eine an seiner Unterseite ausgebildete Schleifblatt-Auflagefläche (271) und eine an seiner Oberseite ausgebildete Anlagefläche (23) zum Ansetzen an einen exzentrisch angetriebenen Mitnehmer (19) der Exzenterschleifmaschine aufweist und dass die Schleifteller (22) so ausgebildet sind, dass ihr auf der Tellerachse liegender Masse-Schwerpunkt einen Axialabstand von der Anlagefläche (23) aufweist, der bei allen Schleiftellern (22) zumindest annähernd gleich groß ist.
  10. Werkzeugsatz nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstand zwischen Anlagefläche (23) und Schleifblatt-Auflagefläche (271) mit zunehmendem Tellerdurchmesser der Schleifteller (22) abnimmt.
  11. Werkzeugsatz nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass jeder Schleifteller (22) eine Tragplatte (26), an deren Oberseite die Anlagefläche (23) ausgebildet ist, und ein an der Unterseite der Tragplatte (26) befestigtes Schleifkissen (27) aufweist, an dessen von der Tragplatte (26) abgekehrten Unterseite die Schleifplatten-Auflagefläche (271) ausgebildet ist.
  12. Werkzeugsatz nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Dichte des Tragplattenmaterials und/oder des Schleifkissenmaterials der Schleifteller (22) mit zunehmendem Tellerdurchmesser abnimmt.
  13. Werkzeugsatz nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass bei jedem Schleifteller (22) die Tragplatte (26) aus einem Hartkunststoff besteht, in dem eine Metalleinlage eingebettet ist, und dass die Masse der Metalleinlage mit zunehmendem Tellerdurchmesser der Schleifteller (22) abnimmt.
  14. Werkzeugsatz nach einem der Ansprüche 9 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Anlageflächen (23) aller Schleifteller (22) in Form und Größe identisch ausgebildet sind.
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