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Die
Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Rühren des Inhalts
eines Gär- oder Faulbehälters gemäß dem
Oberbegriff des Anspruchs 1 sowie einen Gär- oder Faulbehälter
mit einer solchen Vorrichtung.
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In
gattungsgemäßen Gär- oder Faulbehältern
können landwirtschaftliche Produkte und Abfallprodukte
oder sonstiges gär- oder faulfähige Substanzen
als Füllstoffe eingesetzt werden, beispielsweise Stroh,
Heu oder Gülle. Für eine hohe Effizienz des Gär-
oder Faulbehälters, der auch als Biogasreaktor bezeichnet
werden kann, ist eine gute Durchmischung der Füllstoffe
vorteilhaft. Außerdem können sich an der Oberfläche
der organischen Substanzen, in Abhängigkeit der Faulbedingungen
und der organischen Substanzen eventuell auch im Volumen, verhältnismäßig
dicke und zähe Schwimm- und Deckschichten bilden. Solche
Schwimm- und Deckschichten behindern das Aufsteigen und Austreten
von Faulgas und damit den Gär- bzw. Faulprozeß.
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Es
sind Rührwerke zum Durchmischen der Füllstoffe
und/oder zum Aufbrechen oder Auflösen der Schwimm- und
Deckschichten unterschiedlicher Bauart bekannt. So zeigt die
DE 197 56 485 A1 ein Propellerrührwerk
mit horizontaler Rührachse, bei dem die Mischmittel unmittelbar
auf der Antriebswelle des Propellers angeordnet sind.
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Aufgrund
der Konsistenz des Inhalts des Gär- oder Faulbehälters
müssen die Rührvorrichtungen mit hoher Leistung
betrieben werden, und selbst dann ist das Aufbrechen von Schwimmschichten
unter bestimmten Bedingungen nicht oder nicht vollständig
möglich. Darüber hinaus sind bei großvolumigen
Rühreinrichtungen die für die Rührbewegung
erforderlichen Kräfte und insbesondere Drehmomente sehr
groß und erfordern aufwendige und kostenintensive Konstruktionen
zur Gewährleistung eines dauerhaft stabilen Betriebes.
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Eine
diesbezügliche Verbesserung ist aus der
DE 101 27 228 B4 bekannt,
die eine Rührvorrichtung offenbart, bei der die Antriebskraft
von der Rührachse radial beabstandet an der Rührvorrichtung
angreift. Dadurch können hohe Drehmomente mit vergleichsweise
geringer Antriebskraft eingeleitet werden. Die Drehbewegung der
Rührvorrichtung erfolgt um eine vertikal ausgerichtete
Drehachse. Dadurch kann beim Rühren ein großes
Volumen des Inhalts des Gär- oder Faulbehälters überstrichen
werden.
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Der
Erfindung liegt das Problem zugrunde, eine Vorrichtung zum Rühren
des Inhalts eines Gär- oder Faulbehälters sowie
einen Gär- oder Faulbehälter mit einer solchen
Vorrichtung bereitzustellen, welche die Nachteile des Standes der
Technik überwinden. Insbesondere soll die Effizienz hinsichtlich
der Durchmischung der Füllstoffe noch weiter erhöht werden.
In einer Ausführungsart soll die Rühreinrichtung
selbstreinigend sein, so dass sich an den Rührmitteln anhaftende
Faserstoffe oder Klumpen im Betrieb selbsttätig ablösen
und dadurch einen wartungsarmen Betrieb gewährleistet ist.
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Das
Problem ist durch die im Anspruch 1 bestimmte Vorrichtung und durch
den im nebengeordneten Anspruch bestimmten Gär- oder Faulbehälter gelöst.
Besondere Ausführungsarten der Erfindung sind in den Unteransprüchen
bestimmt.
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In
einer Ausführungsart betrifft die Erfindung eine Vorrichtung
zum Rühren des Inhalts eines Gär- oder Faulbehälters
mit einer Rührmittel aufweisenden Rühreinrichtung,
die motorisch antreibbar ist und um eine Drehachse drehbar innerhalb
des Gär- oder Faulbehälters angeordnet ist. Mithilfe
mindestens eines Umlenkelementes erfolgt eine zwangsgeführte mindestens
teilweise Umlenkung einer Drehbewegung in eine Hubbewegung und/oder
umgekehrt. Durch die Bewegungsumlenkung in Verbindung mit der viskosen
Konsistenz des Inhalts des Gär- oder Faulbehälters
kommt es zu einer Abreinigung der Rühreinrichtung, insbesondere
der Rührmittel, sodass an dem Rührmittel anhaftende
Fasern oder Klumpen abgelöst werden und unter den sonstigen Inhalt
des Gär- oder Faulbehälters untergerührt
werden.
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In
einer Ausführungsart erfolgt die Umlenkung unter Beibehaltung
jedenfalls eines Teils der ursprünglichen Bewegungsrichtung,
sodass es sich bei der umgelenkten Bewegung um eine kombinierte Hub-/Drehbewegung
handelt. In einer Ausführungsart ist die motorisch angetriebene
Bewegung eine reine Drehbewegung oder – alternativ hierzu – eine
reine Hubbewegung. Das Umlenkelement kann beispielsweise als schräge
Rampe, Nocken, geeignet geformte Aus- oder Einformung oder dergleichen ausgebildet
sein.
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Die
umgelenkte Bewegung und/oder eine sich daran anschließende
Rückstellbewegung kann von der auf die Rühreinrichtung
wirkende Gewichtskraft angetrieben sein. So kann beispielsweise
durch eine schräge Rampe oder einen Nocken die Rühreinrichtung
in Folge einer angetriebenen Drehbewegung angehoben werden und sich
anschließend infolge der wirkenden Gewichtskraft im Rahmen
der Rückstellbewegung wieder absenken. Bei der Rückstellbewegung
kann die Rühreinrichtung eine rein Hub- oder Drehbewegung
ausführen oder wiederum über einen Nocken oder
eine schräge Rampe gleiten und eine kombinierte Hub-/Drehbewegung
ausführen.
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In
einer Ausführungsart ist die Rühreinrichtung um
die Drehachse drehbar angetrieben und durch das Umlenkelement ist
die Drehbewegung jedenfalls teilweise in eine Hubbewegung umlenkbar. Die
Drehachse der Rühreinrichtung kann dabei beliebig ausgerichtet
sein, insbesondere auch vertikal oder horizontal verlaufen. Bei
dem Gär- oder Faulbehälter kann es sich um einen
stehenden Behälter oder um einen liegenden Behälter
handeln. Die Drehachse der Rühreinrichtung kann parallel
zur Längsachse des Gär- oder Faulbehälters
verlaufen oder auch mit dieser zusammenfallen, insbesondere kann die
Vorrichtung zum Rühren zentrisch in dem Gär- oder
Faulbehälter angeordnet sein.
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In
einer Ausführungsart ist die Drehachse der Rühreinrichtung
im Wesentlichen vertikal ausgerichtet. Die Drehbewegung ist motorisch
angetrieben und wird mindestens einmal pro Umdrehung, vorzugsweise
mehrfach, durch das Umlenkelement in eine Hub- oder Hub-/Drehbewegung
umgelenkt, wobei vorzugsweise die gesamte Rühreinrichtung
mit allen Rührmitteln angehoben wird und anschließend wieder
abgesenkt wird. Die Hubbewegung kann dabei gleichmäßig
erfolgen, beispielsweise durch eine lineare Flanke des Umlenkelements,
oder in der Art einer Sinuskurve, insbesondere ohne Knick und damit
ohne abrupte Änderung der Bewegungskomponente in Hubrichtung.
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Alternativ
oder ergänzend kann die Hubbewegung mindestens abschnittsweise
auch abrupt erfolgen, insbesondere kann die Rühreinrichtung
zwar mit endlicher Steigung der Nockenkurve angehoben werden, anschließend
aber mindestens abschnittsweise im freien Fall auf ihre tiefe Position
absinken, wobei die Sinkgeschwindigkeit lediglich durch die Viskosität
des Inhalts des Gär- oder Faulbehälters bestimmt
ist.
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In
einer Ausführungsart weist das Umlenkelement eine Anlagekante
auf, an welcher die Rühreinrichtung selbst oder an der
Rühreinrichtung angeordnete Umlenkmittel in Anlage sind.
Die Anlage kann dabei zwangsgeführt sein, beispielsweise
indem die Rühreinrichtung oder ein daran angeordnetes Umlenkmittel
in einer von dem Umlenkelement ausgebildeten Steuerkurve geführt
sind, oder das Umlenkelement kann eine Steuerkurve aufweisen, in der
das Umlenkelement geführt ist. Alternativ hierzu kann die
Anlage der Rühreinrichtung an der eine Steuerkurve bildende
Kontur des Umlenkelements auch lediglich aufgrund der auf die Rühreinrichtung wirkenden
Gewichtskraft gegeben sein. Im letztgenannten Fall kann die Rühreinrichtung
auf einfache Weise nach oben von dem Umlenkelement abgenommen werden.
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In
einer Ausführungsart ist das Umlenkelement gegenüber
der Rühreinrichtung feststehend. Das Umlenkelement kann
beispielsweise an einer Bodenfläche des Gär- oder
Faulbehälters festlegbar oder angeordnet sein. Vorzugsweise
ist das Umlenkelement etwas von der Bodenfläche des Behälters beabstandet,
damit sich ein auf dem Boden absetzendes Sediment, beispielsweise
Steine, ausspülen lässt.
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In
einer Ausführungsart weist die Rühreinrichtung
Rührarme auf, die sich in radialer Richtung in Bezug auf
die Drehachse erstrecken. Diese Rührarme können
mit dem Umlenkelement zusammenwirken, insbesondere sich aufgrund
der auf die Rühreinrichtung wirkenden Gewichtskraft oder
Auftriebskraft in Anlage an dem Umlenkelement gehalten sein.
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In
einer Ausführungsart ist das Umlenkelement in einem Abstand
von der Drehachse angeordnet, der weniger als 50% der Erstreckung
der Rühreinrichtung in radialer Richtung bezogen auf die Drehachse
beträgt, insbesondere weniger als 35% und vorzugsweise
weniger als 25%, insbesondere etwa 20%. Dadurch kann die Baugröße
des Umlenkelements auch bei großen Rühreinrichtungen
mit einem Durchmesser von mehr als 5 m, insbesondere mehr als 10
m, verhältnismäßig klein gehalten werden.
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Das
Umlenkelement kann beispielsweise als Ring oder Hülse ausgebildet
sein, deren der Rühreinrichtung zugewandtes stirnseitiges
Ende die nockenförmige Kontur ausbildet. Der maximale Hub
beträgt bei Rühreinrichtungen von mehreren Metern
Durchmessern typischerweise mindestens 10 cm, insbesondere mehr
als 15 cm, und beispielsweise zwischen 20 und 40 cm.
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In
einer Ausführungsart ist die Rühreinrichtung als
Stangen- oder Rohrkonstruktion ausgebildet, um eine hohe mechanische
Stabilität mit geringer Masse zu erreichen. In einer Ausführungsart
entspricht die Anzahl der Hubbewegungen und damit die Anzahl der
Nocken des Umlenkelements der Anzahl der in Umfangsrichtung vorzugsweise
gleich verteilt angeordneten Rührarme der Rühreinrichtung.
Dadurch sind alle Rührarme in Anlage an den Nocken des
Umlenkelements.
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Die
Erfindung betrifft auch einen Gär- oder Faulbehälter
mit einer Vorrichtung zum Rühren wie sie vorstehend oder
nachfolgend beschrieben ist. Die Anordnung der Vorrichtung zum Rühren
ist dabei vorzugsweise zentrisch innerhalb des Gär- oder
Faulbehälters. In einer Ausführungsart ist der
Gär- oder Faulbehälter ein im Wesentlichen zylindrischer
Hohlkörper mit einer vorzugsweise kreisrunden Grundfläche.
Die lichte Weite des Gär- oder Faulbehälters beträgt
in einer Ausführungsart mehrere Meter, insbesondere mehr
als 3 m und vorzugsweise mehr als 10 m.
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Weitere
Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus
den Unteransprüchen sowie der nachfolgenden Beschreibung,
in der unter Bezugnahme auf die Zeichnungen mehrere Ausführungsbeispiele
im einzelnen beschrieben sind. Dabei können die in den
Ansprüchen und in der Beschreibung erwähnten Merkmale
jeweils einzeln für sich oder in beliebiger Kombination
erfindungswesentlich sein.
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1 zeigt
eine Ansicht von der Seite eines aufgebrochenen Gär- oder
Faulbehälters,
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2 zeigt
einen vergrößerten Ausschnitt des Bereichs II der
Vorrichtung 10 der 1, und
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3 zeigt
eine perspektivische Ansicht eines weiteren Ausführungsbeispiels
des Umlenkelements der 2.
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Die
1 zeigt
eine Ansicht von der Seite eines aufgebrochenen Gär- oder
Faulbehälters
1 mit einer erfindungsgemäßen
Vorrichtung
10 zum Rühren des Inhalts des Gär-
oder Faulbehälters
1. Von dem Gär- oder
Faulbehälter
1 ist lediglich die Kontur der Bodenfläche
2,
der Seitenwand
4 und des Dachs
6 dargestellt.
Es handelt sich dabei um einen zylindrischen Hohlkörper,
der sich ausgehend von der kreisrunden Bogenfläche
2 entlang einer
vertikal ausgerichteten Längsachse erstreckt. Detailreicher
ist eine Ausführungsform eines solchen Gär- oder
Faulbehälters in der
DE 197 56 485 A1 beschrieben, auf die diesbezüglich
verwiesen und vollumfänglich Bezug genommen wird.
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Die
Vorrichtung 10 zum Rühren weist eine Rühreinrichtung 20 auf,
die als Rohr- oder Stangenkonstruktion ausgeführt ist und
mittels einer nicht näher dargestellten motorischen Antriebseinrichtung um
eine Rührachse 22 drehbar antreibbar ist. Im Ausführungsbeispiel
fällt die Rührachse 22 mit der vertikalen
Längsachse des Gär- oder Faulbehälters 1 zusammen,
d. h. die Rühreinrichtung 20 ist im Zentrum des
Gär- oder Faulbehälters 1 angeordnet.
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Die
Rühreinrichtung 20 umfasst mehrere, in Umfangsrichtung
um die Rührachse 22 vorzugsweise gleich beabstandet
angeordnete und mit der Rührachse 22 einen im
Wesentlichen rechten Winkel einschließende Rührarme 24, 26 auf,
wobei die ersten Rührarme 24 und die zweiten Rührarme 26 axial in
Richtung der Rührachse 22 voneinander beabstandet
angeordnet sind, insbesondere die ersten Rührarme 24 nahe
oder an einem Nennfüllstand 28 des Gär-
oder Faulbehälters 1 angeordnet sind, und die
zweiten Rührarme 26 nahe oder an dem Boden 2 angeordnet
sind. Mindestens teilweise sind die ersten und zweiten Rührarme 24, 26 paarweise
in Richtung der Rührachse 22 übereinander
angeordnet. Mindestens ein Teil der übereinander angeordneten Paare
von ersten und zweiten Rührarmen 24, 26 sind über
ein erstes Verbindungselement 30 miteinander verbunden,
das im Wesentlichen parallel zur Rührachse 22 verläuft
und an oder nahe der Mitte der radialen Erstreckung der Rührarme 24, 26 angeordnet
ist, vorzugsweise im Bereich zwischen 50% und 70% der radialen Erstreckung.
Die ersten Verbindungselemente 30 sind mit den zugehörigen
ersten und zweiten Rührarmen 24, 26 vorzugsweise
mechanisch fest verbunden, insbesondere verschweißt.
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An
den Rührarmen 24, 26 und/oder den ersten
Verbindungselementen 30 sind erste, zweite und dritte Rührmittel 32, 34, 36 angeordnet,
vorzugsweise lösbar angeordnet, beispielsweise verschraubt. Abhängig
von der Konsistenz der Inhaltsstoffe des Gär- oder Faulbehälters 1 können
die ersten, zweiten und dritten Rührmittel 32, 34, 36 unterschiedlich
ausgestaltet, geformt und angeordnet sein. So sind beispielsweise
die ersten Rührmittel 32 an dem ersten Rührarm 24 u.
a. dazu geeignet, Schwimm- und Deckschichten, die sich nahe dem
Nennfüllstand 28 ausbilden können, aufzureißen
oder aufzulösen. Die ersten Rührmittel 32 an
dem zweiten Rührarm 26 sind insbesondere dafür
vorgesehen, in einem unteren Bereich des Gär- oder Faulbehälters 1 eine Durchmischung
zu gewährleisten. Entsprechendes gilt für die
an den ersten Verbindungselementen 30 angeordneten zweiten
Rührmittel 34, die großflächiger
sind als die ersten und dritten Rührmittel 32, 36 und
dazu dienen, den Inhalt des Gär- oder Faulbehälters 1 in
Drehbewegung zu versetzen. Die an dem zweiten Rührarm 26 angeordneten
dritten Rührmittel 36 dienen insbesondere einem
Aufrühren von sich am Boden 2 abgesetzten Sinkschichten
oder von Sedimenten.
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Die
ersten Rührarme 24 sind jeweils über
ein erstes Versteifungselement 38 mit einem Achskörper 40 verbunden,
ebenso wie die zweiten Rührarme 26 durch ein zweites
Versteifungselement 42. Die Längsrichtung der
ersten und zweiten Versteifungselemente 38, 42 schließt
dabei mit der Längsrichtung des Achskörpers 40,
die parallel zur Rührachse 22 verläuft,
insbesondere mit dieser zusammenfällt, einen Winkel zwischen
30 und 60° ein, vorzugsweise etwa 45°. Die ersten
und zweiten Versteifungselemente 38, 42 sind dabei
vorzugsweise lösbar mit den ersten und zweiten Rührarmen 24, 26 und/oder
dem Achskörper 40 verbunden, insbesondere verschraubt,
und können dadurch zur optimalen Aussteifung der Rühreinrichtung 20 ein-
und nachgestellt werden. Beispielsweise weisen die ersten und zweiten
Verstärkungselemente 38, 42 an ihren
axialen Enden ein Gewinde auf, beispielsweise ein Außengewinde,
mittels dem sie in Aufnahmebuchsen 44 mit Innengewinde
einschraubbar sind. Die Aufnahmebuchsen 44 können
ihrerseits entweder fest oder um eine senkrecht zur Zeichenebene
der 1 verlaufende Drehachse gelenkig an den zugehörigen
ersten bzw. zweiten Rührarmen 24, 26 und/oder
dem Achskörper 40 festgelegt sein.
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Die
Rühreinrichtung 20 ist um die Rührachse 22 drehbar
antreibbar, wobei von der zugehörigen Antriebseinrichtung
nur ein erstes Antriebsmittel 12 dargestellt ist, das mittels
zweiter Verbindungselemente 46, 48 mit der Rühreinrichtung 20 verbunden ist.
Das erste Antriebsmittel 12 bildet in Umfangsrichtung um
die Rührachse 22 herum eine Vielzahl von Rastflanken 50 aus,
die in der Art eines Sägezahnes über Gleitflanken 52 miteinander
verbunden sind. Der Abstand 54 von zwei benachbarten Rastflanken 50 beträgt
typisch zwischen 20 und 80 cm, vorzugsweise zwischen 40 und 60 cm
und insbesondere etwa 50 cm. Die Antriebseinrichtung weist ein nicht dargestelltes
zweites Antriebsmittel auf, das nacheinander lösbar in
formschlüssigen Eingriff mit den Rastflanken 50 bringbar
ist und dadurch die Antriebskraft zum Drehen auf die Rühreinrichtung 20 überträgt.
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Die 2 zeigt
einen vergrößerten Ausschnitt des Bereichs II der
Vorrichtung 10 der 1 am unteren
Ende des Achskörpers 40 mit dem Umlenkelement 55,
mittels dem eine von der Antriebseinrichtung angetriebene Drehbewegung
der Rühreinrichtung 20 um die Rührachse 22 in
eine Hubbewegung entlang der Rührachse 22 umlenkbar
ist. Zum Zweck der besseren Darstellbarkeit sind in der 2 die
zweiten Rührarme 26 (1) nicht
dargestellt.
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Die 3 zeigt
eine perspektivische Ansicht eines weiteren Ausführungsbeispiels
des Umlenkelements 55 der 2, wobei
in der 3 insoweit in Übereinstimmung mit der 1 die
zweiten Rührarme 26 eingezeichnet sind.
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Auf
die Bodenfläche 2 des Gär- oder Faulbehälters 1 ist
zunächst zur lokalen Verstärkung der Bodenfläche 2 eine
Platte 57 aufgebracht, von der in Richtung der Rührachse 22 abstehende
und kreisumfänglich um die Rührachse 22 herum
gleich beabstandet zueinander vier Befestigungslaschen 59 angeordnet
sind, insbesondere mit der Platte 57 verschweißt
sind. Die Befestigungslaschen 59 weisen jeweils mindestens
eine, im weiteren Ausführungsbeispiel der 3 sogar
zwei Öffnungen für den Durchtritt von Schrauben 61 auf,
mittels denen das Umlenkelement 55 lösbar festlegbar
ist.
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Das
Umlenkelement 55 ist ringförmig oder hülsenförmig
ausgebildet, zentrisch in Bezug auf die Drehachse 22 angeordnet,
und weist an seinem der Platte 57 zugewandten axialen Ende
eine plane Stirnfläche auf. Auf seinem gegenüberliegenden,
der Rühreinrichtung 20 zugewandten axialen Ende
bildet das Umlenkelement 55 eine Topographie aus, welche
die Hubbewegung der Rühreinrichtung 20 bestimmt.
In dem in der 2 dargestellten Ausführungsbeispiel
handelt es sich dabei um eine sägezahnförmige
Kontur mit einer Steigflanke 63 und einer sich daran anschließenden
Fallflanke 65. Beim Drehen gleitet die Rühreinrichtung 20 mit
den zweiten Rührarmen 26 entlang der Steigflanke 63 und
damit wird die gesamte Rühreinrichtung 20 angehoben. Nach
einem kontinuierlichen Hub und einem anschließenden knicklosen Übergang
auf die Fallflanke 65 der mehr oder weniger freie Fall
der Rühreinrichtung 20, der lediglich von der
Viskosität der Inhaltsstoffe des Gär- oder Faulbehälters 1 gedämpft
wird, bis die Rühreinrichtung 20 bzw. deren zweite
Rührarme 26 wiederum in Anlage an die in Drehrichtung
benachbarte Steigflanke kommen. Anschließend daran erfolgt
beim Weiterdrehen der Rühreinrichtung 20 wiederum
ein Anheben der Rühreinrichtung 20.
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In
dem weiteren Ausführungsbeispiel der 3 sind
dagegen die Steigflanken 163 und Fallflanken 165 im
Wesentlichen symmetrisch ausgebildet, sodass in diesen Fällen
ein gleichmäßiges Anheben und Absenken erfolgt.
Im Gegensatz zum Ausführungsbeispiel der 2 erlaubt
das Umlenkelement 155 der 3 ein Drehen
der Rühreinrichtung 20 in beiden Richtungen.
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In
beiden Ausführungsarten ist das Umlenkelement 55, 155 von
der Platte 57 beabstandet. In Verbindung mit den sich in
Umfangsrichtung nur abschnittsweise erstreckenden und dazwischen
einen Freiraum bildenden Befestigungslaschen 59 ergibt sich
dadurch die Möglichkeit, ein innerhalb des Umlenkelements 55 angesammeltes
Segment, beispielsweise Steine, auszuspülen.
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Auf
der Platte 57 ist ein in den Achskörper 40 hineinragender
und den Achskörper 40 lagernder Achszapfen 67 befestigt,
der sich vertikal in die Höhe erstreckt und durch mehrere,
in Umfangsrichtung vorzugsweise gleich beabstandet angeordnete Rippen 69 stabilisiert
ist. Die Rippen 69 weisen an ihren axialen Enden jeweils
radial innen in Richtung auf den Achszapfen 67 einen Ausschnitt 71 auf,
durch den eine Öffnung 73 gebildet wird, die sowohl
eine Montage der Rippen 69 vereinfacht, insbesondere das
Festschweißen an der Platte 57 und/oder dem Achszapfen 67,
als auch ein Ausspülen eines Sediments in diesem Bereich.
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An
ihrem dem Achskörper 40 zugewandten axialen Ende
ist auf die Rippen 69 eine Lagerplatte 75 aufgebracht
(2), auf die eine Lagerringscheibe 77 und
anschließend eine Befestigungsringscheibe 79 aufgelegt
ist, die gegenüber der feststehenden Lagerplatte 75 drehbar
ist. Die Befestigungsringscheibe 79 weist Bohrungen auf,
für den Durchtritt von Befestigungsschrauben 81 (3),
mittels denen Laschen 83 lösbar an der Befestigungsringscheibe 79 festgelegt
werden können.
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Die
Laschen 83 weisen sich radial in Bezug auf die Drehachse 22 erstreckende Öffnungen
auf, in welche die rohrförmigen zweiten Rührarme 26 eingesteckt
werden können und dort anschließend mit den Laschen 83 verschweißt
werden können. Dadurch ergibt sich eine feste Verbindung
der zweiten Rührarme 26 mit der Befestigungsringscheibe 79 und
mithin mit dem Achskörper 40. Beim Antrieb der
Rühreinrichtung 29 drehen mithin die zweiten Rührarme 26 gegenüber
dem Umlenkelement 55, 155 und gleiten über
die Steig- und Fallflanken 63, 65.
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Der
Achszapfen 67 kann sich über die gesamte axiale
Länge des Achskörpers 40 und auch darüber
hinaus erstrecken und insbesondere am oberen Ende mit dem Dach 6 und/oder
den Seitenwänden 4 des Gär- oder Faulbehälters 1 abgestützt sein,
wie dies in der 1 dargestellt ist. Der Achszapfen 67 bildet
damit das feststehende Lager für den Achskörper 40 und
mithin für die Drehbewegung der Rühreinrichtung 20.
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An
den Achskörper 40 sind weitere Rippen 85 angeschweißt,
an denen wiederum die Aufnahmebuchsen 44 angeordnet sind,
insbesondere angeschweißt sind, in welche die ersten Versteifungselemente 38 einschraubbar
oder anderweitig festlegbar sind. An den zweiten Rührarmen 26 sind
Befestigungselemente 87 für dritte Rührmittel 36 (1)
angeordnet, insbesondere in der Art von Schellen auf die zweiten
Rührarme 26 aufgeschoben.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 19756485
A1 [0003, 0025]
- - DE 10127228 B4 [0005]