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DE102007007173A1 - Verfahren und Vorrichtung zum Überführen einer Materialbahn, insbesondere Papierbahn, von einer Pressenpartie zu einer Trockenpartie - Google Patents

Verfahren und Vorrichtung zum Überführen einer Materialbahn, insbesondere Papierbahn, von einer Pressenpartie zu einer Trockenpartie Download PDF

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DE102007007173A1
DE102007007173A1 DE102007007173A DE102007007173A DE102007007173A1 DE 102007007173 A1 DE102007007173 A1 DE 102007007173A1 DE 102007007173 A DE102007007173 A DE 102007007173A DE 102007007173 A DE102007007173 A DE 102007007173A DE 102007007173 A1 DE102007007173 A1 DE 102007007173A1
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web
drying cylinder
cylinder
take
stabilizer
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DE102007007173A
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English (en)
Inventor
Dominik Mai
Roland Mayer
Peter Kahl
Oliver Klotz
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Voith Patent GmbH
Original Assignee
Voith Patent GmbH
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Publication date
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Priority to AT08150295T priority patent/ATE481530T1/de
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    • DTEXTILES; PAPER
    • D21PAPER-MAKING; PRODUCTION OF CELLULOSE
    • D21GCALENDERS; ACCESSORIES FOR PAPER-MAKING MACHINES
    • D21G9/00Other accessories for paper-making machines
    • D21G9/0063Devices for threading a web tail through a paper-making machine

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  • Paper (AREA)
  • Drying Of Solid Materials (AREA)

Abstract

Verfahren zum Überführen einer Materialbahn, insbesondere Papierbahn, von einer Pressenpartie zu einer Trockenpartie, insbesondere in einer Papiermaschine oder dergleichen, bei welchem die Materialbahn in einen Streifen und eine Restbahn aufgetrennt, die Restbahn nach einem als Abnahmetrockenzylinder dienenden Trockenzylinder weggeführt und zunächst nur der so abgetrennte Streifen durch die gesamte Trockenpartie geführt und dann die Materialbahn breit gefahren wird, wobei zur Reduzierung des Bahnzugs das Wegführen der Materialbahn erst nach dem zweiten Trockenzylinder erfolgt, sowie entsprechende Vorrichtung.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zum Überführen einer Materialbahn, insbesondere Papierbahn, von einer Pressenpartie zu einer Trockenpartie, insbesondere in einer Papiermaschine oder dergleichen, bei welchem die Materialbahn in einen Streifen und eine Restbahn aufgetrennt, die Restbahn nach einem als Abnahmetrockenzylinder dienenden Trockenzylinder weggeführt und zunächst nur der so abgetrennte Streifen durch die gesamte Trockenpartie geführt und dann die Materialbahn breit gefahren wird.
  • Darüber hinaus betrifft die vorliegende Erfindung eine Vorrichtung zur Herstellung einer Materialbahn, insbesondere Papierbahn, mit einer Pressenpartie, einer Trockenpartie und Mitteln zum Überführen der Materialbahn von der Pressenpartie zur Trockenpartie, umfassend Mittel zum Auftrennen der Materialbahn in einen Streifen und eine Restbahn und Mittel zum Wegführen der Restbahn nach einem als Abnahmetrockenzylinder dienenden Trockenzylinder.
  • Bei bekannten Verfahren und bekannten Vorrichtungen, insbesondere nach Pressen mit geschlossener Bahnführung und Anfangsgruppen mit mehr als einem Trockenzylinder, wird die Materialbahn nach folgendem Vorgehen überführt: zunächst wird die Bahn bahnbreit bis zum ersten Trockenzylinder geführt. Danach wird ein Streifen geschnitten und dieser durch die gesamte Trockenpartie geführt. Die Restbahn wird nach dem ersten Trockenzylinder weggeführt. Ist der Streifen am letzten Trockenzylinder der Trockenpartie stabilisiert, wird die Bahn am ersten Trockenzylinder breit gefahren.
  • Nachteil dieser Lösung ist, dass der erste Stabilisator über der auf den ersten Trockenzylinder folgenden ersten Stabilisatorwalze zum Überführen ausgeschaltet sein muss um zu verhindern, dass die komplette Papierbahn überführt wird. Insbesondere wenn Hochleistungsstabilisatoren installiert sind, ist es daher notwendig, den Bahnzug zu erhöhen, nämlich um den Betrag, der durch den ersten Stabilisator reduziert werden kann.
  • Um die Papierbahn durch die Papiermaschine führen zu können, muss die Papierbahn nämlich gedehnt, d. h. gezogen werden, um genügend Spannung aufzubauen. Die maximale Dehnung, d. h., der maximale Zug bzw. die maximale Geschwindigkeitsdifferenz, ist jedoch durch die Bruchgrenze der Papierbahn limitiert. Durch die Installation von Hochleistungsstabilisatoren kann dieser Zug während dem Betrieb deutlich reduziert werden.
  • Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren und eine Vorrichtung der eingangs genannten Art anzugeben, bei denen eine geringere oder keine Erhöhung des Bahnzugs erforderlich ist.
  • Diese Aufgabe wird bei dem Verfahren der eingangs genannten Art dadurch gelöst, dass das Wegführen der Restbahn erst nach dem zweiten Trockenzylinder erfolgt.
  • Darüber hinaus wird diese Aufgabe bei einer Vorrichtung der eingangs genannten Art dadurch gelöst, dass die Mittel zum Wegführen der Restbahn nach dem zweiten Trockenzylinder angeordnet sind.
  • Durch das Wegführen der Restbahn erst nach dem zweiten Trockenzylinder, wobei das Wegführen zwischen dem zweiten und dem dritten Trockenzylinder oder auch erst nach dem dritten oder einem späteren Trockenzylinder erfolgen kann, wird vorteilhafterweise erreicht, dass der erste und gegebenenfalls weitere Stabilisatoren während der Überführung aktiviert bleiben können. Da der Zugreduktionseffekt maßgeblich auf die Stabilisatoren der ersten Trockengruppe, insbesondere den ersten Stabilisator, zurückzuführen ist und diese einen Anteil an dem genannten Effekt von deutlich über 50% aufweisen, kann die erforderliche Zugerhöhung beim Überführen vermieden oder zumindest deutlich reduziert werden. Die Erfindung beruht dabei auf der Erkenntnis, dass im Regelfall der Materialstreifen zur Überführung problemlos zumindest durch den ersten Teil der Trockenpartie überführt werden kann und erst in den weiteren Trockengruppen durch die Dauer des Überführprozesses und die zusätzliche Dehnung zerstört wird. Als Abnahmetrockenzylinder dient erfindungsgemäß also der zweite oder ein noch weiter hinten angeordneter Trockenzylinder.
  • Bevorzugt bleibt die vor dem zweiten Trockenzylinder angeordnete Stabilisierungseinrichtung während des Überführens voll aktiviert. Dadurch kann eine hohe Reduzierung des Bahnzuges erreicht werden.
  • Erfolgt das Wegführen der Restbahn erst nach dem dritten oder einem späteren Trockenzylinder, so bleiben nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung zwei oder mehr Stabilisiereinrichtungen vor dem Abnahmetrockenzylinder während der Überführung voll aktiviert, insbesondere alle vor dem Abnahmetrockenzylinder angeordneten Stabilisiereinrichtungen. Damit kann die Zugreduktion noch weiter erhöht werden.
  • Nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung wird die nach dem Abnahmetrockenzylinder angeordnete Stabilisiereinrichtung beim Überführen der Materialbahn deaktiviert oder in ihrer Leistung reduziert. Damit kann ein Mitüberführen der kompletten Materialbahn verhindert werden.
  • Nach einer Ausgestaltung der Erfindung wird bei erfolglosem Überführen der Materialbahn bis zum Abnahmetrockenzylinder ein Wegführen der Restbahn vor dem Abnahmetrockenzylinder durchgeführt, der dabei gebildete Streifen der Materialbahn unter Deaktivierung oder Leistungsreduzierung einer oder mehrerer Stabilisiereinrichtungen vor dem Abnahmetrockenzylinder auf den Abnahmetrockenzylinder überführt, dann die Materialbahn in voller Breite zum Abnahmetrockenzylinder geführt, danach nach dem Abnahmetrockenzylinder die Restbahn weggeführt und der dabei gebildete Streifen der Materialbahn durch die gesamte Trockenpartie geführt und dann die Materialbahn breit gefahren. Damit kann ein Überführen mit geringem Bahnzug auch dann gewährleistet werden, wenn ein Überführen der gesamten Materialbahn bis zum Abnahmetrockenzylinder nicht erfolgreich ist.
  • Im Falle eines Abrisses der Materialbahn in der Trockenpartie nach dem Abnahmetrockenzylinder wird bevorzugt ein Wegführen der Restbahn nach dem Abnahmetrockenzylinder und von dort wieder ein Überführen des dabei abgetrennten Streifens unter Deaktivierung oder Leistungsreduzierung der auf den Abnahmetrockenzylinder folgenden Stabilisiereinrichtung und bevorzugt unter voller Aktivierung einer oder mehrerer Stabilisiereinrichtungen vor dem Abnahmetrockenzylinder durchgeführt und dann die Bahn breit gefahren. Dies hat den Vorteil, dass die kritischste Stelle direkt zu Beginn der Trockenpartie überbrückt ist. Dabei ist festzustellen, dass in der Regel mehr als 80% der Abrisse nach dem Abnahmetrockenzylinder auftreten.
  • Die abgetrennte Restbahn der Materialbahn wird bevorzugt einem Pulper oder einer sonstigen Ausschussbehandlung zugeführt, wobei der Pulper oder die sonstige Ausschussbehandlungseinrichtung direkt im Bereich der Wegführung der Restbahn oder entfernt hiervon angeordnet sein kann. Im zweiten Fall erfolgt die Zufuhr über eine Transporteinrichtung.
  • Die erfindungsgemäße Vorrichtung zur Herstellung einer Materialbahn, insbesondere Papierbahn, weist bevorzugt Überführhilfsmittel wie Blasrohre und Injektorfelder an den Ausgangspunkten der Bahnüberführung auf. Damit kann die Überführung weiter verbessert werden.
  • Ebenfalls bevorzugt sind an den Abnahmetrockenzylindern Abnahmeschaber vorgesehen, wobei der Abnahmeschaberpunkt im Querschnitt durch den Abnahmetrockenzylinder betrachtet auf einer Geraden liegt, die durch den Mittelpunkt des Abnahmetrockenzylinders geht und die zugeordnete Stabilisatorwalze tangential berührt oder von deren Oberfläche einen Abstand aufweist. Der Abstand beträgt bevorzugt mehr als 20 mm, weiter bevorzugt mehr als 50 mm, insbesondere mehr als 100 mm. Es hat sich gezeigt, dass damit eine gute Stabilisierung und Bahnüberführung gewährleistet werden kann.
  • Vorzugsweise ist zwischen dem ersten und dem zweiten Trockenzylinder eine Vorrichtung zur Abrisserkennung der Papierbahn angeordnet, mit welcher ein Bahnabriss detektiert werden kann.
  • Zur Abschaltung und/oder Leistungsreduzierung der Stabilisiereinrichtungen ist bevorzugt eine entsprechende Steuerung vorgesehen.
  • Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und wird nachfolgend beschrieben. Es zeigt als einzige Figur
  • 1 einen Querschnitt durch einen Teil der Trockenpartie einer erfindungsgemäßen Papiermaschine.
  • Die dargestellte Papiermaschine umfasst eine auf eine letzte Walze 1 einer Pressenpartie folgende einreihige Trockenpartie 2 mit mehreren Trockenzylindern 3 und zwischen aufeinander folgenden Trockenzylindern 3 angeordneten Stabilisatorwalzen 4. Die Stabilisatorwalzen 4 sind dabei jeweils mit einer Stabilisiereinrichtung 5 ausgerüstet.
  • Vor dem ersten Trockenzylinder 31 sind hier nicht im einzelnen dargestellte Mittel zum Auftrennen der Papierbahn 6 in einen Streifen und eine Restbahn vorgesehen. Nach der zweiten Trockenwalze 32 sind Mittel zum Wegführen der Restbahn der in voller Breite über die Trockenzylinder 31 und 32 und die Stabilisatorwalze 41 geführten Papierbahn 6 angeordnet. Diese umfassen einen Abnahmeschaber 7 an der zweiten Trockenwalze 32 sowie weitere, nicht im einzelnen dargestellte Überführhilfsmittel wie Blasrohre und Injektorfelder. Der Abnahmeschaberpunkt, d. h., die Spitze 8 des Abnahmeschabers 7 liegt auf einer Geraden I, die einerseits durch den Mittelpunkt 9 des zweiten Trockenzylinders 32 geht und andererseits einen Abstand a2 zur Mantelfläche 10 der zweiten Stabilisatorwalze 42 aufweist, der bevorzugt größer ist als 20 mm, weiter bevorzugt größer als 50 mm und insbesondere größer als 100 mm. Die zugehörige zweite Stabilisiereinrichtung 52 ist abschaltbar oder zumindest in ihrer Leistung reduzierbar. Dies erfolgt beispielsweise durch Ventile oder Klappen.
  • Zwischen dem ersten Trockenzylinder 31 und dem zweiten Trockenzylinder 32 sind ebenfalls Mittel zum Wegführen einer Restbahn der Papierbahn 6 angeordnet. Diese umfassen ebenfalls einen Abnahmeschaber 11, dessen Spitze 12 auf einer Geraden II liegt, die durch den Mittelpunkt 13 des ersten Trockenzylinders 31 geht und einen Abstand a1 von der Mantelfläche 14 der ersten Stabilisatorwalze 41 aufweist. Auch dieser Abstand beträgt wiederum bevorzugt mehr als 20 mm, weiter bevorzugt mehr als 50 mm und insbesondere mehr als 100 mm. Auch der der ersten Stabilisatorwalze 41 zugeordnete Stabilisator 51 ist abschaltbar ausgebildet oder zumindest in seiner Leistung reduzierbar, wofür wiederum Ventile oder Klappen verwendet werden können. Darüber hinaus sind auch hier im Einzelnen nicht dargestellte Überführhilfsmittel wie Blasrohre und Injektorfelder vorgesehen.
  • Unterhalb der beiden Wegführbereiche bei den beiden Abnahmeschabern 7 und 11 ist ein hier nicht dargestellter Pulper oder eine sonstige Ausschussbehandlungseinrichtung oder eine Transporteinrichtung zu einer solchen Einrichtung angeordnet. Im übrigen stimmt die Papiermaschine mit einer herkömmlichen Papiermaschine überein.
  • Mit der dargestellten Papiermaschine kann eine Papierbahn 6 von einer Pressenpartie in eine Trockenpartie 2 überführt werden, wobei die in einen Aufführstreifen und eine Restbahn aufgetrennte Papierbahn 6 in voller Breite bis auf den zweiten Trockenzylinder 32 geführt und erst nach dem zweiten Trockenzylinder 32 die Restbahn weggeführt wird. Der Aufführstreifen wird bei deaktiviertem zweiten Stabilisator 52 sodann durch die gesamte Trockenpartie 2 geführt. Ist der Streifen am letzten Trockenzylinder stabilisiert, wird die Papierbahn 6 breit gefahren. Während dieser Überführung bleibt der erste Stabilisator 51 voll aktiviert. Dadurch ist eine erhebliche Reduzierung des Bahnzugs möglich.
  • Ist das beschriebene Überführen der Papierbahn 6 bis zum zweiten Trockenzylinder 32 nicht erfolgreich, so wird die Papierbahn 6 am ersten Trockenzylinder 31 abgeschlagen, d. h., die Restbahn weggeführt. Der Überführstreifen wird dann bei deaktiviertem ersten Stabilisator 51 bis auf den zweiten Trockenzylinder 32 überführt. Dann wird die Papierbahn 6 am ersten Trockenzylinder 31 breit gefahren und es erfolgt das oben beschriebene Wegführen der Restbahn 6 am zweiten Trockenzylinder 32 und deaktiviertem zweiten Stabilisator 52 , aber voll aktiviertem ersten Stabilisator 51.
  • Erfolgt ein Bahnabriss nach dem zweiten Trockenzylinder 32 , so wird ein Überführen der Papierbahn 6 in derselben Weise durchgeführt. Das heißt, die Restbahn der in einen Aufführstreifen und eine Restbahn aufgetrennten Papierbahn 6 wird am zweiten Trockenzylinder 32 weggeführt. Die Restbahn wird in den Pulper oder eine sonstige Ausschussbehandlungseinrichtung abgeführt und der Streifen wird bei deaktiviertem zweiten Stabilisator 52 ausgehend vom zweiten Trockenzylinder 32 durch den Rest der Trockenpartie 2 geführt, bis der Streifen am letzten Trockenzylinder stabilisiert ist. Dann wird die Papierbahn 6 am zweiten Trockenzylinder 32 wieder breit gefahren. Auch hier ergibt sich ein reduzierter Bahnzug.
  • 1
    Presswalze
    2
    Trockenpartie
    31 bis 33
    Trockenzylinder
    41, 42
    Stabilisatorwalze
    51, 52
    Stabilisiereinrichtung
    6
    Papierbahn
    7
    Abnahmeschaber
    8
    Abnahmeschaberspitze
    9
    Mittelpunkt von 32
    10
    Mantel von 42
    11
    Abnahmeschaber
    12
    Abnahmeschaberspitze
    13
    Mittelpunkt von 31
    14
    Mantelfläche von 41
    I
    Gerade
    II
    Gerade
    a1
    Abstand
    a2
    Abstand

Claims (25)

  1. Verfahren zum Überführen einer Materialbahn, insbesondere Papierbahn (6), von einer Pressenpartie zu einer Trockenpartie (2), insbesondere in einer Papiermaschine oder dergleichen, bei welchem die Materialbahn (6) in einen Streifen und eine Restbahn aufgetrennt, die Restbahn nach einem als Abnahmetrockenzylinder dienenden Trockenzylinder (32 ) weggeführt und zunächst nur der so abgetrennte Streifen durch die gesamte Trockenpartie (2) geführt und dann die Materialbahn (6) breit gefahren wird, dadurch gekennzeichnet, dass das Wegführen der Materialbahn (6) erst nach dem zweiten Trockenzylinder (32 ) erfolgt.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Wegführen zwischen dem zweiten Trockenzylinder (32 ) und dem dritten Trockenzylinder (33 ) erfolgt.
  3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass vor dem zweiten Trockenzylinder (32 ) eine Stabilisiereinrichtung (51 ) angeordnet ist und dass diese Stabilisiereinrichtung (51 ) während dem Überführen voll aktiviert bleibt.
  4. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zwei oder mehr Trockenzylinder vor dem Abnahmetrockenzylinder vorhanden sind, die jeweils eine Stabilisiereinrichtung aufweisen, und dass zwei oder mehr dieser Stabilisiereinrichtungen beim Überführen voll aktiviert bleiben.
  5. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass auf den Abnahmetrockenzylinder (32 ) eine Stabilisiereinrichtung (52 ) folgt und dass diese Stabilisiereinrichtung (52 ) beim Überführen der Materialbahn (6) deaktiviert oder in ihrer Leistung reduziert wird.
  6. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass bei erfolglosem Überführen der vollen Materialbahn (6) auf den Abnahmetrockenzylinder (32 ) ein Wegführen der Restbahn nach einem vor dem Abnahmetrockenzylinder (32 ) angeordneten Trockenzylinder (31 ) durchgeführt wird, der dabei abgetrennte Streifen der Materialbahn (6) unter Deaktivierung oder Leistungsreduzierung eines oder mehrerer Stabilisiereinrichtungen (51 ) vor dem Abnahmetrockenzylinder (32 ) auf den Abnahmetrockenzylinder (32 ) überführt, dann die Materialbahn (6) in voller Breite zum Abnahmetrockenzylinder (32 ) geführt, danach nach dem Abnahmetrockenzylinder (32 ) die Restbahn weggeführt und der dabei gebildete Streifen der Materialbahn (6) durch die gesamte Trockenpartie (2) geführt und dann die Materialbahn (6) breit gefahren wird.
  7. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass bei einem Abriss der Materialbahn (6) in der Trockenpartie (2) nach dem Abnahmetrockenzylinder (32 ) ein Wegführen der Restbahn (6) nach dem Abnahmetrockenzylinder (2) und von dort wieder ein Überführen des dabei abgetrennten Streifens unter Deaktivierung oder Leistungsreduzierung der auf den Abnahmetrockenzylinder (32 ) folgenden Stabilisiereinrichtung (52 ) und bevorzugt voller Aktivierung einer oder mehrerer Stabilisiereinrichtungen (51 ) vor dem Abnahmetrockenzylinder (32 ) durchgeführt und sodann die Materialbahn (6) breit gefahren wird.
  8. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Restbahn einem Pulper oder einer sonstigen Ausschussbehandlung zugeführt wird.
  9. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Papierbahn (6) bereits vor dem ersten Trockenzylinder (31 ) in einen Aufführstreifen und eine Restbahn aufgetrennt wird.
  10. Vorrichtung zur Herstellung einer Materialbahn, insbesondere Papierbahn (6), mit einer Pressenpartie, einer Trockenpartie (2) und Mitteln zum Überführen der Materialbahn (6) von der Pressenpartie zur Trockenpartie (2), umfassend Mittel (7) zum Auftrennen der Materialbahn (6) in einen Streifen und eine Restbahn und Mittel zum Wegführen der Restbahn nach einem als Abnahmetrockenzylinder dienenden Trockenzylinder (32 ), dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel (7) zum Wegführen der Restbahn (6) nach dem zweiten Trockenzylinder (32 ) angeordnet sind.
  11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel (7) zum Wegführen der Restbahn (6) zwischen dem zweiten Trockenzylinder (32 ) und dem dritten Trockenzylinder (33 ) angeordnet sind.
  12. Vorrichtung nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Trockenzylinder (31 ) eine Stabilisiereinrichtung (51 ) aufweist.
  13. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Stabilisiereinrichtung (51 ) abschaltbar und/oder in ihrer Leistung reduzierbar ist.
  14. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass zwei oder mehr Trockenzylinder vor dem Abnahmetrockenzylinder vorhanden sind und jeweils eine Stabilisiereinrichtung aufweisen.
  15. Vorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass zwei oder mehr dieser Stabilisiereinrichtungen abschaltbar und/oder in ihrer Leistung reduzierbar sind.
  16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 10 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass nach dem Abnahmetrockenzylinder (32 ) eine abschaltbare und/oder in ihrer Leistung reduzierbare Stabilisiereinrichtung (52 ) angeordnet ist.
  17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 10 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass zusätzlich nach einem vor dem Abnahmetrockenzylinder (32 ) angeordneten Trockenzylinder (31 ) ebenfalls Mittel (11) zum Wegführen der Restbahn (6) vorhanden sind.
  18. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 10 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass an der Wegführstelle ein Pulper, eine sonstige Ausschussbehandlungseinrichtung oder eine Transporteinrichtung zu einer solchen Einrichtung vorgesehen ist.
  19. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 10 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass Überführhilfsmittel wie Blasrohre und Injektorfelder an den Ausgangspunkten der Materialbahnüberführung vorgesehen sind.
  20. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 10 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass an den Abnahmetrockenzylindern (31 , 32 ) Abnahmeschaber (7, 11) vorgesehen sind.
  21. Vorrichtung nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass im Querschnitt durch den Abnahmetrockenzylinder (31 , 32 ) betrachtet der Abnahmeschaberpunkt auf einer Geraden (I, II) liegt, die durch den Mittelpunkt (9, 13) des Abnahmetrockenzylinders (31 , 32 ) geht und die zugeordnete Stabilisatorwalze (41 , 42 ) tangential berührt oder von deren Mantelfläche (10, 14) einen Abstand (a1, a2) aufweist.
  22. Vorrichtung nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstand (a1, a2) größer als 20 mm, bevorzugt größer als 50 mm, insbesondere größere als 100 mm beträgt.
  23. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 10 bis 22, dadurch gekennzeichnet, dass eine Stabilisatorsteuerung vorgesehen ist, durch welche der oder die Stabilisiereinrichtungen (51 , 52 ) abschaltbar und/oder in ihrer Leistung reduzierbar sind.
  24. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 10 bis 23, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel zum Auftrennen der Papierbahn (6) in einen Aufführstreifen und eine Restbahn vor dem ersten Trockenzylinder (31 ) angeordnet sind.
  25. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 10 bis 24, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen dem ersten Trockenzylinder (31 ) und dem zweiten Trockenzylinder (32 ) eine Abrisserkennungseinrichtung angeordnet ist.
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