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Die
Erfindung betrifft einen Multifunktionsblendrahmen, insbesondere
einen Kunststofffenster- oder Kunststofftürrahmen zum Einbau in Fenster- oder
Türöffnungen
von Bauwerken, mit einer Reihe von Kammern zur Stabilisierung und/oder
zur Aufnahme von Metallprofilen zur Erhöhung der Stabilität und Festigkeit,
wobei die Innen- und die Außenseite des
Multifunktionsblendrahmens glattflächig ausgebildet ist.
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Herkömmliche
Blendrahmen besitzen unterschiedliche Abmessungen sowohl in der
Bautiefe, als auch in der Bauhöhe
und besitzen einen Mehrkammeraufbau, der je nach Hersteller erhebliche
Unterschiede aufweist. Gerade der unterschiedliche Kammeraufbau
(Hohlprofile) mit drei bis zehn Kammern ist ein häufig angeführtes Argument
für eine
dadurch angeblich erreichbare bessere Wärmedämmung und verbesserten Schallschutz.
Diese Blendrahmen bzw. Fenstersysteme werden in entsprechenden Prüfinstituten
entweder nur als Blendrahmen/Flügel-Kombination
(Uf-Werte) oder als komplettes Fenster inkl. Isolierglas (Uw-Werte)
geprüft.
Entsprechende Prüfungen
werden auch in Bezug auf den Schallschutzwert (DB-Wert) durchgeführt. Darüber hinaus
werden Fenster auch im eingebauten Zustand geprüft, d. h. es erfolgt eine Bewertung
des Fensters in der Fassade des jeweiligen Gebäudes, z. B. mit einem Blowerdoortest.
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Für den Einbau
der Blendrahmen in Fensteröffnungen
oder dergleichen sind Zusatzprofile erforderlich, um einen Anschluss
zur Fensterbank innen und/oder außen an eine Rollladentraverse
bzw. Bauteile, wie Rollladenaufsatzkästen zu ermöglichen. Die Rollladenaufsatzkästen bzw.
andere Bauteile verfügen
oft über
eigene Prüfzeugnisse
(Ug-Werte, DB-Werte usw.), nicht aber in der Kombination mit einem
Fenster.
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Das
geschieht allerdings nur auf spezielle Anforderung eines Bauherrn
und kann durchaus für unangenehme Überraschungen
sorgen. Wenn beispielsweise ein Fenster einen vorgegebenen DB-Wert
(z. B. 42 DB) erreichen soll und die einzelnen Bauteile erfüllen oder übererfüllen diesen
Wert für
sich genommen, so ist das noch keine Garantie dafür, dass
das Fenster als gesamtes Bauelement inklusive Kasten im eingebauten
Zustand den gleichen vorgegebenen Wert erreicht. Es kann durchaus
damit gerechnet werden, dass der erreichte Wert deutlich unter der
Vorgabe liegt.
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Der
Grund hierfür
ist z. B. die Anschlussfuge zwischen Fensterrahmen und Rollladenaufsatzelement.
Diese Anschlussfugen bilden Kältebrücken, beeinflussen
den Schallschutzwert sowie die Winddichtigkeit des gesamten Bauelementes
negativ. Der Endkunde und auch selbst der Hersteller hat auch bei Vorlage
von Einzelprüfzeugnissen
des Fensters bzw. der sonstigen Bauteile keine Möglichkeit, die erreichbaren
Werte vorab zu schätzen.
Dieser Schwachpunkt lässt
sich mit den derzeit verfügbaren
Konstruktionen nicht abstellen oder minimieren.
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Der
Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, einen Multifunktionsblendrahmen
zu schaffen, mit dem die beschriebenen Schwierigkeiten und Schwachpunkte
problemlos abgestellt werden können,
insbesondere soll eine bessere Wärme-
und Schalldämmung
erreicht werden.
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Die
der Erfindung zugrunde liegende Aufgabe wird bei einem Multifunktionsblendrahmen
der eingangs genannten Art dadurch gelöst, dass der Multifunktionsblendrahmen
zum Anschluss an Fenster- oder Türausschnitte
auf der Außenseite
mindestens oben und unten einen Profilsteg etwa mittig und rechts
und links davon Stege aufweist, dass zwischen den Stegen wenigstens
ein Aufnahmeelement für
Bauteile angeordnet ist, in dem sich eine Dichtleiste befindet und
dass das gesamte Hohlprofil des Multifunktionsblendrahmens einschließlich des
Profilsteges, der Stege und der Dichtleiste im Aufnahmeelement einstückig ausgeführt ist.
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Mit
dieser überraschend
einfachen Lösung wird
eine deutliche messtechnisch nachweisbare Verbesserung der Wärme- und
Schalldämmung
erreicht.
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In
einer ersten Ausgestaltung der Erfindung ist die Dichtleiste am
freien Ende mit einer angeformten Dichtkante zum sicheren Abdichten
der im Aufnahmeelement aufgenommenen Bauteile versehen.
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Vorzugsweise
ist die Dichtleiste leicht einwärts
abgewinkelt im Aufnahmeelement angeordnet ist, so dass bei einer
Krafteinwirkung auswärts
eine von der Materialelastizität
abhängige
dauerhafte Gegenkraft entsteht, wodurch eine Langzeitabdichtung gewährleistet
wird.
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In
einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung sind die Stege des Multifunktionsblendrahmens mit
Anschlusselementen zum rastenden Verbinden mit Zusatzbauteilen versehen,
wobei die Stege auch abtrennbar ausgeführt sein können.
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In
einer besonderen Ausgestaltung der Erfindung bestehen die seitlichen
Rahmenteile des Multifunktionsblendrahmens aus herkömmlichen 3D-Blendrahmenteilen,
wohingegen die Rahmenteile oben und unten erfindungsgemäß ausgestaltet
sind. Damit lassen sich Standardrahmenteile und erfindungsgemäß ausgestattete
Rahmenteile miteinander kombinieren, wodurch Kosten eingespart werden können.
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Die
Erfindung soll nachfolgend an einem Ausführungsbeispiel näher erläutert werden.
In den zugehörigen
Zeichnungen zeigen:
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1:
eine Querschnittsdarstellung eines Multifunktionsblendrahmens;
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2a,
b: eine schematische Darstellung eines Multifunktionsblendrahmens
mit eingesetzten Funktionselementen und Fensterrahmen; und
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3:
eine fugenlose Anschlusssituation des erfindungsgemäßen Multifunktionsblendrahmens
an ein Rollladengehäuse.
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Die
Zeichnungsfiguren zeigen lediglich Schnittdarstellungen des Querschnitts
des Multifunktionsblendrahmens. Es versteht sich, dass z. B. für einen
Fensterrahmen vier Blendrahmenteile erforderlich sind, also zwei
seitlich, einer oben und einer unten, die fest miteinander verbunden
sind.
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Der
erfindungsgemäße Multifunktionsblendrahmen 1 (1,
Schnittdarstellung) besitzt ein einheitliches Profil mit einer Reihe
von Kammern 2 zur Stabilisierung und/oder zur Aufnahme
von Metallprofilen 3 zur Erhöhung der Stabilität und Festigkeit.
Die Innenseite 4 und die Außenseite 5 des Multifunktionsblendrahmens 1 ist
glattflächig
ausgebildet, da diese Seiten nach der Montage sichtbar bleiben.
Unter Innen-/Außenseite 4, 5 ist
der Wandanschluss innen im Gebäude
und auf der Außenseite
zu verstehen.
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Auf
der Fensterseite 6 sind Stege 7 mit Dichtprofilen 8 zur
Aufnahme und Abdichtung des Flügels eines
Fensterrahmens 16 an deren Rahmenteilen angeordnet (vgl. 2a,
b).
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Auf
der gegenüber
liegenden Seite des Multifunktionsblendrahmens 1 sind zum
Anschluss an das Mauerwerk oder Gebäudebauteile, wie Fenster- oder
Türausschnitte,
bzw. von Zusatzbauelementen mindestens ein Profilsteg 9 mit
mehreren, z. B. fünf Kam mern,
zeichnungsgemäß etwa mittig
und rechts und links davon Stege 10 mit Anschlusselementen 18 für die rastende
Aufnahme von Zusatzbauteilen 24 (vgl. 3)
angeformt. Grundsätzlich
sind mehr Stege 10 vorhanden, als gegebenenfalls im Einzelfall
erforderlich sind. Zusätzlich
befindet sich am Hohlprofil 9 ein Aufnahmeelement 19 für einen
Rollladendeckel oder eine Fensterbank 14 sowie eine Dichtleiste 11 mit
einer angeformten Dichtkante 20 zum sicheren Abdichten
der im Aufnahmeelement aufgenommenen Bauteile. Wesentlich ist, dass
das gesamte Hohlprofil des Blendrahmens einschließlich der
Hohlprofile 9, der Stege 10 und der Dichtleiste 11 sowie
der Dichtkante 20 einstückig
ausgeführt
ist.
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In 1 ist
die Dichtleiste 11 in der unbelasteten Ausgangsposition
am Multifunktionsblendrahmen 1 dargestellt. Dabei ist die
Dichtleiste 11 leicht einwärts abgewinkelt, so dass bei
einer Krafteinwirkung auswärts
eine von der Materialelastizität
abhängige
Gegenkraft erzeugt wird. Wird beispielsweise der das Aufnahmeelement 19 seitlich
begrenzende Steg 10 entfernt, so kann ein Bauteil 12 (2a)
seitlich unter der Dichtleiste 11 (2a) oder
eine Fensterbank 14 (2b) eingeschoben
werden, wobei gleichzeitig die Dichtleiste 11 mehr oder
weniger auswärts
gebogen werden muss, so dass dieses dann vermittels der Materialelastizität kraftschlüssig dichtend
am jeweiligen Bauteil anliegt.
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Die
Stege 10 und/oder der Profilsteg 9 sind je nach
der Einbausituation nach dem Zusammenbau des Blendrahmens 1 oben
und/oder unten durch Sägen
oder Fräsen
teilweise oder gänzlich
entfernbar (2a oben, 2b unten).
Auf jeden Fall bleibt ein Profilsteg 9 oder 10 erhalten,
welcher das sonst nötige
anklippbare Anschlusselement ersetzt.
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2a zeigt
den oberen Teil des Multifunktionsblendrahmens 1, bei dem
der in 1 zeichnungsgemäß rechte Steg 10 entfernt
worden ist, so dass ein Bauteil 12 zwischen Dichtleiste 11 und Blendrahmen
dicht gefasst werden kann. Das ist infolge der einstückigen Ausführung des
Multifunktionsblendrahmens 1 und einer gewissen Materialelastizität des verwendeten
Kunststoffs problemlos möglich.
Weiterhin ist ein Fensterrahmen 16 mit Verbundglasfensterscheibe 17 im
geschlossenen Zustand dargestellt (2a, b).
Dabei liegt der Fensterrahmen 16, der seinerseits mit einer
Dichtleiste 21 versehen ist, an den Dichtprofilen 8 des
Multifunktionsblendrahmens 1 an.
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2b zeigt
den unteren Teil des Blendrahmens 1, bei dem beide Stege 10 rechts
und links (1) des Hohlprofiles 9 durch
Fräsen
entfernt sind. Damit kann auf der Außenseite z. B. eine Alu-Fensterbank 13 und
auf der Innenseite eine Fensterbank 14 in den fugenlosen
Blendrahmen dicht eingefügt
werden. Die Abdichtung erfolgt, wie in 2a, mit
der am Blendrahmen einstückig
angeformter Dichtleiste 11 in Verbindung mit der zugehörigen Dichtkante 20.
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3 zeigt
eine fugenlose Anschlusssituation des erfindungsgemäßen Multifunktionsblendrahmens 1 an
ein Rollladengehäuse 15.
Die Dichtleiste 11 liegt hier auf dem unteren einwärts gerichteten
Bereich 22 des Rollladengehäuses 15 auf, wodurch eine
kraftschlüssig
dichtende Verbindung hergestellt wird.
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Zusätzlich kann
der einwärts
gerichtete Bereich 22 des Rollladengehäuses 15 innen auch
mit einer Rille 23 versehen werden, in welche die Dichtkante 20 der
Dichtleiste 11 formschlüssig
einrasten kann.
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In
sämtlichen
Fällen
ist das Ergebnis eine Anschlusssituation ohne Anschlussfuge. Hierdurch werden
die oben genannten Werte betreffend Schall- und Wärmedämmung des
gesamten Fensters verbessert. Diese Verbesserung lässt sich
durch eine entsprechende Prüfung
des Fensters im Einbauzustand oder mit einem rechnerisch zulässigen Verfahren
ohne weiteres nachweisen.
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Die
sehr einfach zu realisierende Erfindung ist ein wesentliches Hilfsmittel
für die
Senkung der Heizkosten und dem damit verbundenen CO2-
Ausstoß.
Der erfindungsgemäße Multifunktions blendrahmen 1 ist
in der Herstellung nicht teurer als herkömmliche Fenstersysteme.
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Durch
die nachträglichen
Bearbeitungsmöglichkeiten
des erfindungsgemäßen Multifunktionsblendrahmens 1 können viele
der heute notwendigen Bauanschlusssituationen realisiert werden.
Außerdem
ist es problemlos möglich,
Zusatzbauteile 24 (3) mit dem
Multifunktionsblendrahmen 1 zu verbinden, um diesen an
besondere Einbausituationen anzupassen, die durch diesen Rahmen
nicht abgedeckt sind.
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Darüber hinaus
kann bei dem erfindungsgemäßen Multifunktionsblendrahmen
gegebenenfalls auf eine Blendrahmenverbreiterung von 20–30 mm problemlos
verzichtet werden. Auch hier entsteht keine Anschlussfuge.
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Weiterhin
ist eine Kombination mit herkömmlichen
3D-Blendrahmen möglich,
indem rechts und links normale 3D-Blendrahmenteile und unten bzw. oben
erfindungsgemäße Multifunktionsblendrahmenteile
montiert werden (Beispiel: Profilsystem Salamander).
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Der
Grundgedanke der Erfindung ist auf jedes Profilsystem unterschiedlicher
Hersteller übertragbar
(z. B. VERAL Alu-Plast, Schuco, Rehan usw.) und wird sich dann nur
in der Form und den profilspezifischen Anschlusspunkten unterscheiden.
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- 1
- Multifunktionsblendrahmen
- 2
- Kammer
- 3
- Metallprofil
- 4
- Innenseite
- 5
- Außenseite
- 6
- Fensterseite
- 7
- Steg
- 8
- Dichtprofil
- 9
- Profilsteg
- 10
- Steg
- 11
- Dichtleiste
- 12
- Bauteil
- 13
- Alu-Fensterbank
- 14
- Fensterbank
- 15
- Rollladengehäuse
- 16
- Fensterrahmen
- 17
- Verbundglasfensterscheibe
- 18
- Anschlusselement
- 19
- Aufnahmeelement
- 20
- Dichtkante
- 21
- Dichtleiste
- 22
- Bereich
- 23
- Rille
- 24
- Zusatzbauteil