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Die
Erfindung betrifft eine Photovoltaik-Vorrichtung nach dem Oberbegriff
des beigefügten Anspruchs 1, wie sie aus dem Dokument
GB 245 994 A bekannt
ist. Die Erfindung betrifft auch ein Herstellverfahren für
eine solche photovoltaische Vorrichtung (Solarmodul) mit mindestens
einer Solarzelle zum direkten Umwandeln von Licht in elektrische
Energie.
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Im
Bereich der Nutzung der Solarenergie ist seit ca. 50 Jahren bekannt,
dass Sonnenenergie durch Silizium auch direkt in elektrischen Strom
umgewandelt werden kann. Bei den heute üblichen Solarzellen
wird meist mono- oder multikristallines Silizium verwendet. Diese
Solarzellen aus Silizium wandeln nur einen Teil des Spektrums der
auftreffenden Strahlung in elektrischen Strom umwandeln.
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Vorteilhaft
ist auch die Verwendung von Dünnschichtsolarzellen zur
Umwandlung der Solarstrahlung in elektrischen Strom.
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Eine
höhere Effizienz mit über 39% Umwandlung der Solarstrahlung
kann durch den Einsatz von Hochleistungs-PV-Zellen aus höherwertigen Halbleiterverbindungen
(III-IV-Halbleitermaterial) wie z. B. GalliumArsenid (GaAs) erzielt
werden.
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Solche
Zellen auf Halbleitermaterialbasis können stufenartig als
Single-, Tandem-, Tripelzellen oder Mehrfach-Stapelzellen aufgebaut
werden und nutzen dadurch ein breiteres Licht-Frequenzspektrum.
Die großflächige Produktion solcher Zellen ist jedoch
sehr kostenintensiv. Es wurde daher im Stand der Technik – dabei
siehe z. B. Artikel A. W. Bett et al. FLATCON AND FLASHCON
CONCEPTS FOR HIGH CONCENTRATION PV, Proc. 19th European Photovoltaic
Solar Energy Conference, and Exhibition, Paris, France, 2004, Seite
2488 – der Ansatz gewählt, das einfallende
Sonnenlicht auf eine sehr kleine Fläche von z. B. unter
2 mm2 zu konzentrieren. Nur für
diese kleine Fläche ist dann eine Solarzelle notwendig.
Der Materialeinsatz kann dann bei unter 1% gegenüber dem
flächigen Einsatz solcher Zellen liegen. Durch die Konzentration
lässt sich die hohe Lichtausbeute von Hochleistungs-PV-Zellen
von zur Zeit über 39% nutzen.
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Diese
Hochleistungs-PV-Zellen sind sehr empfindlich gegen Umwelteinflüsse,
bereits Staubkörner und kleine Schmutzpartikel oder Feuchtigkeit können
ihre Funktion beeinträchtigen. Daher werden die Solarzellen
einzelner Module in einem geschlossenen Gehäuse untergebracht.
Ein optisches Element – genauer eine Platte mit einer Vielzahl
von optischen Elementen – dient als Lichteintrittsplatte
und optische Einheit zum Konzentrieren des durch diese Lichteintrittsplatte
einfallenden Sonnenlichts auf die viel kleineren Solarzellen. Gleichzeitig
bildet dieses optisches Element die obere Seite des Modulgehäuses,
welches seitlich durch Seitenplatten und unten durch eine Grundplatte
abgeschlossen ist, auf dem die einzelnen Solarzellen rasterartig
angeordnet sind.
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Dabei
sind Solarmodule mit kleinflächigen Optiken bekannt, die
z. T. eine mehr als 500-fache Konzentration des Sonnenlichts ermöglichen,
wie z. B. aus dem Artikel A. W. Bett et al. FLATCON AND FLASHCON
CONCEPTS FOR HIGH CONCENTRATION PV, Proc. 19th European Photovoltaic
Solar Energy Conference, and Exhibition, Paris, France, 2004, Seite
2488 sowie dem Artikel G. Siefer et al. ONE YEAR
OUTDOOR EVALUATION OF A FLATCON CONCENTRATOR MODULE, Proc. 19th
European Photovoitaic Solar Energy Conference and Exhibition, Paris,
France, 2004, Seite 2078.
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Da
grundsätzlich nur die Verbindung mehrerer Photovoltaik-Vorrichtungen
einen wirtschaftlichen Einsatz einer solchen Photovoltaik-Vorrichtung
ermöglicht, werden diese vorzugsweise zu einer Solaranlage
zusammengefasst. Um einen sicheren Betrieb solchen Solaranlagen
ermöglichen zu können, müssen die eingesetzten
Photovoltaik-Vorrichtungen oder Solarmodule überwacht werden
bzw. jeweils eindeutig identifizierbar sein. Eine Überwachung bzw.
eine jeweils eindeutige Identifizierbarkeit der Solarmodule, die
in einer Solaranlage zusammengefasst sind, ist nur möglich,
wenn Kennzeichnungsdaten betreffend einzelne Modulen bzw. eine Gruppe der
eingesetzten Solarmodule bekannt und lesbar sind. Der Betriebszustand
einer Solaranlage wird dann aus solchen Kennzeichnungsdaten, die
Informationen über eingesetzte Module umfassen, wie z. B.
Seriennummer eines Moduls, Fertigungsdatum, Auslieferdatum, Hersteller,
Leistungsdaten, Wartungsdaten oder Veränderungen, Daten über
die schon durchgeführte Reparaturen, abgeleitet.
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Das
Kennen von Kennzeichnungsdaten eines Moduls dient auch zur Unverkennbarkeit
des Solarmoduls, wodurch solche Module diebstahlsicherer werden.
Zwar werden Module üblicherweise durch Barcode Labels und
Etiketten gekennzeichnet, doch dies gewährleistet die Unverkennbarkeit
solcher Module nicht. Etiketten und Labels können heruntergerissen
werden und durch andere ersetzt werden und können außerdem
im Laufe der Jahre durch Umwelteinflüsse verblassen. Eine
zuverlässige Diebstahlsicherung von Modulen ist durch den
Einsatz von Barcode Labels und Etiketten nicht gewährleistet.
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RFID-Systeme
oder RFID-Vorrichtungen bieten die Möglichkeit Daten, wie
z. B. solche Kennzeichnungsdaten, in einem Chip zu speichern und per
Funk ein und auszulesen.
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Eine
solche RFID-Vorrichtung umfasst einen Transponder auch RFID-Tag
genannt, Lesegeräte mit zugehöriger Antenne, auch
Reader genannt und eine Einheit zur Integration mit z. B. Servern.
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Transponder
an oder in Objekten speichern Daten, die berührungslos
und ohne Sichtkontakt gelesen werden können.
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Die
Datenübertragung zwischen Transponder und Lesegerät
findet mittels elektromagnetischer Wellen statt. Bei niedrigen Frequenzen
geschieht dies induktiv über ein Nahfeld, bei höheren über
ein elektromagnetisches Fernfeld.
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Der
Aufbau eines RFID-Transponders sieht prinzipiell eine Antenne und
einen Mikrochip, genauer einen analogen Schaltkreis zum Empfangen
und Senden, sowie einen digitalen Schaltkreis und einen permanenten
Speicher vor.
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Aktive
RFID-Tansponder weisen auch eine Energiequelle auf.
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RFID-Transponder
können über einen mehrfach beschreibbaren Speicher
verfügen, in dem während der Lebensdauer Informationen
abgelegt werden können.
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Bei
der RFID-Kommunikation erzeugt der Reader ein elektromagnetisches
Wechselfeld, welches die Antenne des RFID-Transponders empfängt. In
der Antennenspule des Tags entsteht, sobald sie in die Nähe
des elektromagnetischen Feldes kommt, Induktionsstrom, der den im
Tag eingebauten Mikrochip aktiviert. Durch den induzierten Strom
wird bei passiven Tags zudem ein Kondensator aufgeladen, welcher
für dauerhafte Stromversorgung des Chips sorgt. Das Lesegerät
muss aufgrund der geringen Kapazität des Kondensators durchgehend
ein elektromagnetisches Feldes senden, während der Tag sich
im Lesebereich befindet. Dies reduziert zwar die Kosten und das
Gewicht der Chips, gleichzeitig verringert es aber auch die Reichweite,
die hier einige wenige Millimeter bis zu einigen Zentimetern beträgt.
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Die
Stromversorgung des Chips übernimmt bei aktiven Tags eine
eingebaute Batterie. Dabei sendet der RFID-Tag keine Informationen
aus, um die Lebensdauer der Energiequelle zu erhöhen. Nur wenn
ein spezielles Aktivierungssignal empfangen wird, aktiviert sich
der Sender. Die Energie der Batterie kann für das Erzeugen
des modulierten Rücksignals nicht genutzt werden, dennoch
erreicht man durch höheren Rückstrahlkoeffizienten
aufgrund des geringeren Energieverbrauches an Feldenergie eine deutlich
höhere Reichweite von bis zu 100 Meter.
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Ist
der Mikrochip einmal aktiviert, so empfängt er Befehle,
die der Reader in sein magnetisches Feld moduliert. Indem der Tag
eine Antwort in das vom Reader ausgesendete Feld moduliert, sendet
er seine Seriennummer oder andere vom Reader abgefragte Daten. Dabei
verändert der Tag nur das elektromagnetische Feld des Readers.
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Maßgeblich
für die Baugröße sind die Antenne und
das Gehäuse. Die Form und Größe der Antenne
ist abhängig von der Frequenz. RFID-Transponder können,
je nach Einsatzgebiet, durchaus die Größe von
Büchern besitzen. Jedoch ist es mit heutiger Technik auch
möglich, sehr kleine RFID-Transponder herzustellen, die
sich in Geldscheinen oder Papier einsetzen lassen. Die Reichweite
von passiven Transpondern ist von der Frequenz und von der Spulengröße
abhängig. Die Reichweite sinkt sowohl bei UHF als auch
bei HF mit kleineren Antennen rapide ab.
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HF-Tags
mit einer Frequenz von 13,56 MHz verwenden Lastmodulation, das heißt
sie verbrauchen durch Kurzschließen die Energie des magnetischen
Wechselfeldes. Dies kann der Reader detektieren. Durch die Bindung
an das magnetische Wechselfeld funktioniert diese Technik ausschließlich
im Nahfeld. Die Antennen eines Nahfeldtags bilden daher eine Rahmenantenne
ab, deren charakteristisches Merkmal eine Resonanz-Spule ist.
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UHF
Tags mit einer zwischen 865 MHz und 869 MHz liegender Frequenz hingegen
verwenden das elektromagnetische Fernfeld zum Übermitteln der
Antwort. Hier wird die elektromagnetische Welle entweder absorbiert
oder mit möglichst großem Rückstrahlquerschnitt
reflektiert. Bei den UHF-Antennen handelt es sich meist um Dipole.
Der Chip kann in der Mitte des RFID-Tags befestigt sein.
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Da
die Energieversorgung des Mikrochips durchgehend gedeckt werden
muss, muss der Reader ein dauerhaftes Feld erzeugen. Weil die Feldstärke
quadratisch mit der Entfernung abnimmt und diese Entfernung in beide
Richtungen – vom Reader zum Tag und zurück – zurückgelegt
werden muss, muss das vom Reader erzeugte Feld recht leistungsstark sein
und üblicherweise eine effektive isotrope Abstrahlleistung
zwischen 0,5 und 2 Watt aufweisen.
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Zum
Auslesen der Tags stehen im UHF-Bereich 10 freie Kanäle
mit einer Leistung von 2 Watt zur Verfügung, oberhalb ein
Kanal und unterhalb 3 Kanäle, welche lediglich mit geringerer
Leistung betrieben werden können. Alle Kanäle
erstrecken sich über eine Breite von 200 kHz. Die Tag-Antwort
erfolgt durch Aufmodulieren des Antwortsignals mit 200 kHz auf die
vom Reader erzeugtes Feld, dadurch entsteht ein moduliertes Feld
mit einem Seitenband – auch Kanal genannt – von
200 kHz oberhalb und unterhalb der Frequenz des vom Reader erzeugtes
Feld, es liegt also genau in einem Nachbarkanal.
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Aus
dem Dokument
GB 2425884
A ist ein Photovoltaik-Modul mit einer Speichervorrichtung zum
Speichern von Kennzeichnungsdaten über das Photovoltaik-Modul,
einen Sensor zum Messen von Funktionsparametern des Moduls und eine
elektronische Datenübertragungsvorrichtung zum Übertragen der
Kennzeichnungsdaten und der Funktionsparameterdaten zu einer Fernvorrichtung
bekannt. Der Speicher für Kenzeichnungsdaten und die elektronische
Datenübertragungsvorrichtung können mit einer
RFID-Vorrichtung vorgesehen werden. Die RFID-Vorrichtung weist einen
RFID-Tag auf, der Kennzeichnungsdaten über das Photovoltaik-Modul und
die von dem Sensor erhaltenen Funktionsparameterdaten speichert
und sie drahtlos zu einer Fernvorrichtung überträgt.
Der RFID-Tag ist dabei zwischen den Anschlüssen einer photovoltaischen
Zelle angeschlossen.
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Eine
Funktionsstörung einer Solarzelle beeinflusst hier den
Betrieb der damit angeschlossenen RFID-Tag bzw. RFID-Vorrichtung.
Außerdem muss jeder eingesetzten RFID-Tag genau zwischen
den Anschlüssen einer photovoltaischen Zelle angebracht
werden, was zu einer aufwändigen und dadurch kostenintensiven
Herstellung solcher Photovoltaik-Module führt.
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Aufgabe
der Erfindung ist es, eine Photovoltaik-Vorrichtung mit den Merkmalen
des Oberbegriffes des Anspruchs 1 derart auszubilden, dass die Überwachung
und die eindeutige Identifizierung der Photovoltaik-Vorrichtung
anhand ihrer Kennzeichnungsdaten einfach und kostengünstig
realisierbar ist, um eine erhöhte Betriebssicherheit der
Photovoltaik-Vorrichtung bzw. der Solaranlage, in der diese einsetzbar
ist, zu erreichen.
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Diese
Aufgabe wird durch eine Photovoltaik-Vorrichtung nach Anspruch 1
gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen der erfindungsgemäßen
Photovoltaik-Vorrichtung sind Gegenstand der folgenden Unteransprüche.
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Ein
entsprechendes Verfahren zur Herstellung der erfindungsgemäßen
Photovoltaik-Vorrichtung bzw. deren vorteilhaften Ausgestaltungen
bildet den Gegenstand des Nebenanspruchs bzw. der entsprechenden
Unteransprüchen.
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Erfindungsgemäß wird
eine Photovoltaik-Vorrichtung (Solarmodul) geschaffen, mit der Sonnenenergie
direkt in elektrische Energie umwandelbar ist. Die erfindungsgemäße
Vorrichtung weist eine Trägerplatte auf, an der mindestens
eine Solarzelle montiert ist. An der Trägerplatte ist ein
RFID-Tag angebracht. Der RFID-Tag ist so an der Trägerplatte montiert,
dass er gegenüber der mindestens einen Solarzelle elektrisch
isoliert ist.
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Dadurch,
dass der RFID-Tag gegenüber der mindestens einer Solarzelle
elektrisch isoliert ist, bedarf seine Anbringung an der Photovoltaik-Vorrichtung
keines großen Aufwandes. Das führt zu geringen
Herstellungskosten einer erfindungsgemäßen Photovoltaik-Vorrichtung.
Der Tag wird so von dem Betriebszustand der mindestens einer Solarzelle nicht
beeinflusst, was zu einer erhöhten Zuverlässigkeit
des RFID-Tags führt.
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Erfindungsgemäß werden
die Kennzeichnungsdaten des Moduls ermittelt und dann in einer Datenbank
abgelegt. Das Modul wird dann zu einer Montagestation gebracht,
wo der RFID-Tag am Solarmodul angebracht, insbesondere aufgeklebt
wird. Vorzugsweise wird der RFID-Tag dann insbesondere mit Silikon
vergossen.
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Danach
werden die Kennzeichnungsdaten in den RFID-Tag mittels mindestens
einer Schreibvorrichtung geschrieben und gespeichert.
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Erfindungsgemäß werden
insbesondere folgende Daten in den RFID-Tag geschrieben: Seriennummer
eines Moduls, Fertigungsdatum, Auslieferdatum, Hersteller, Leistungsdaten,
Wartungsdaten oder Veränderungen und Daten über
die schon durchgeführte Reparaturen.
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So
wird das Solarmodul unverwechselbar gekennzeichnet, was zu einer
erhöhten Sicherheit gegen Diebstahl und zur Erleichterung
der Wartung des Moduls führt. Anhand der Unterschiede zwischen
den zu einem späteren Zeitpunkt ermittelten Leistungsdaten
und den in dem RFID-Tag gespeicherten Leistungsdaten, die zu einer
früheren Zeit ermittelt worden sind, können sofort
Schussfolgerungen betreffend des Betriebszustands des Moduls gezogen
werden. Ein Techniker kann Wartungsarbeiten bzw. Reparaturen, die
er am Solarmodul ausführt, vorzugsweise direkt in den RFID-Tag
des Solarmoduls schreiben, was zu einer Erleichterung seiner Arbeit
führt.
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Das
Auslesen der Kennzeichnungsdaten erfolgt vorzugsweise mittels einer
Lesevorrichtung mit mindestens einem Reader, der in der Reichweite
des Moduls angebracht wird. Nachdem die Kennzeichnungsdaten des
Solarmoduls ermittelt worden sind und der RFID-Tag am Solarmodul
befestigt worden ist, können vorzugsweise die Kennzeichnungsdaten von
einer Lesevorrichtung abgelesen werden und insbesondere mit den
entsprechenden, in der Datenbank abgelegten Daten verglichen werden.
So kann festgestellt werden ob die RFID-Vorrichtung bzw. der RFID-Tag
zuverlässig funktioniert.
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Der
RFID-Tag kann am Solarmodul insbesondere auf der der Sonne abgewandte
Seite
der Trägerplatte angebracht sein. Vorzugsweise
ist die Trägerplatte aus einem für das von der
Lesevorrichtung erzeugten und/oder von dem RFID-Tag modulierten
elektromagnetischen Feld durchlässiges Material. Das Auslesen
der Kennzeichnungsdaten erfolgt insbesondere von oben, vorzugsweise
mittels eines tragbaren Readers. So kann ein Techniker erfahren,
wann z. B. das Solarmodul hergestellt worden ist oder welche Reparaturen
schon an das Solarmodul durchgeführt worden sind, ohne
das Solarmodul aus der Solaranlage, genauer von seiner Halterung lösen
zu müssen. Das führt zu einer große Erleichterung
der Wartungsarbeiten, die an dem erfindungsgemäßen
Solarmodul durchzuführen sind, und damit zu einer erheblichen
Kostensenkung dieser Wartungsarbeiten bzw. der Erhaltungskosten
des erfindungsgemäßen Solarmoduls.
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Vorzugsweise
kann eine Lichteintrittsplatte aus lichtdurchlässigem Material
auch vorhanden sein, die parallel zu der Trägerplatte auf
ihrer der Sonne zugewandten Seite angeordnet ist. Auf diese Weise
ist die mindestens eine Solarzelle vor Umwelteinflüssen
geschützt. Bei einer Ausführungsform, bei der
eine Lichteintrittsplatte vorhanden ist, kann der RFID-Tag auch
an der Lichteintrittsplatte angebracht sein.
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Vorzugsweise
weist die Photovoltaik-Vorrichtung Seitenwände insbesondere
Seitenwände auf, die senkrecht zu der RFID-Tag ausgebildet
sind.
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Bei
einer Ausführungsform, bei der Seitenwände vorhanden
sind, kann der RFID-Tag vorzugsweise an den Seitenwänden
angebracht sein.
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Bei
einer besonderen Ausgestaltung der Erfindung bilden die Trägerplatte,
die Lichteintrittsplatte und die umlaufenden Seitenwände
ein geschlossenes Gehäuse aus. Dabei kann der RFID-Tag
im Inneren des Gehäuses angebracht werden. Diese Anbringungsart
führt zu einem besseren Schutz des RFID-Tags vor Umwelteinflüssen.
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Bei
einer besonderen Ausgestaltung der erfindungsgemäßen
Photovoltaik-Vorrichtung
weist der RFID-Tag eine schützende
Umhüllung auf. Der RFID-Tag wird dabei insbesondere mit
Silikon vergossen. Der RFID-Tag kann so nicht mehr abgelöst
werden. Dadurch ist der RFID-Tag diebstahlsicher an dem erfindungsgemäßen
Solarmodul angebracht. Außerdem ist der RFID-Tag so vor
Umwelteinflüssen geschützt. Solche Photovoltaik-Vorrichtungen
bleiben länger eindeutig identifizierbar.
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Vorzugsweise
ist die mindestens eine Solarzelle eine Siliziumsolarzelle.
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In
einer besondere Ausgestaltung der Erfindung ist die mindestens eine
Solarzelle eine Dünnschichtzelle.
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In
einer anderen Ausgestaltung weist die erfindungsgemäße
Photovoltaik-Vorrichtung mindestens eine Mehrschichtzelle aus Halbleiterverbindungen,
insbesondere eine Tandem oder Tripelzellen aus III-V-Halbleiterverbindungen
auf.
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In
einer anderen Ausgestaltung ist die mindestens eine Solarzelle eine
Mikrosolarzelle, insbesondere mit einer Flächenausdehnung
von gleich oder weniger als ca. 100 mm2.
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Bei
einer besondere Ausgestaltung der Erfindung weist die Lichteintrittplatte
eine optische Einheit zum Bündeln der einfallenden Sonnenstrahlung
auf die Fläche der
mindestens einen Solarzelle. Die
mindestens eine Solarzelle ist im Abstand von der Lichteintrittsplatte auf
Ihrer der Sonne abgewandten Seite angeordnet und weist eine Fläche
auf, die kleiner als eine Teilfläche der Lichteintrittsplatte,
insbesondere als eine Teilfläche der optischen Einheit
ist.
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Das
erfindungsgemäße Solarmodul weist insbesondere
einen passiven RFID-Tag auf, bei dem die Energie zur Stromversorgung
des Chips dem elektromagnetischen Feld der beim Auslesen eingesetzten
Lesevorrichtung mit mindesten einem Reader entzogen wird. Die Tatsache,
dass passive RFID-Tags keine eingebaute Energiequelle für
die Stromversorgung der Chips aufweisen, führt zu einer Verringerung
ihres Gewichts und so der Solarmodule bei denen sie montiert werden,
was insbesondere zu einer erleichterten Nachführung solcher
Solarmodule zur Sonne führt. Außerdem sind solche
passive RFID-Tags kostengünstig, was zu einer Senkung der Herstellungskosten
der erfindungsgemäßen Solarmodule führt.
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Das
erfindungsgemäße Solarmodul weist insbesondere
einen aktiven RFID-Tag mit einer eingebauten Batterie zur Stromversorgung
des dabei vorhandenen Chips auf.
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Durch
den Einsatz von RFID-Transponder mit eigener Energieversorgung wird
eine hohe Reichweite und ein großer Funktionsumfang der
in dem erfindungsgemäßen Solarmodul verwendeten RFID-Vorrichtung
erzielt. Die große Reichweite des eingesetzten aktiven
RDIF-Transponder führt zu einer Erleichterung des Auslesens
der Kennzeichnungsdaten mittels der eingesetzten Lesevorrichtung mit
mindestens einem Reader. Da aktive RFID-Tags langlebig sind, wird
der eingesetzte aktive Tag nur selten ausgetauscht werden müssen,
was zu einer Kostensenkung der Erhaltungskosten des Solarmoduls
führt.
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Vorzugsweise
weist das erfindungsgemäßen Modul einen HF-Tag
mit einer Frequenz von 13, 56 Hz auf, der eine Rahmenantenne, vorzugsweise
eine Resonanzspule aufweist.
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In
einer besondere Ausgestaltung der Erfindung weist das erfindungsgemäße
Solarmodul einen UHF-Tag mit einer zwischen 865 MHz und 869 MHz liegenden
Frequenz auf, sowie eine Dipolantenne auf.
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Da
bestimmte Materialien die Resonanzfrequenz eines RFID-Tags beeinflussen
können, weist der erfindungsgemäße Solarmodul
einen RFID-Tag auf, dessen Resonanzfrequenz von den bei dem Solarmodul
verwendeten Materialien nicht beeinflusst wird, was insbesondere
zu einer Erleichterung des Auslesens der im RFID-Tag gespeicherten
Kennzeichnungsdaten führt.
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Die
Lesevorrichtung der erfindungsgemäßen Solarmoduls
weist vorzugsweise mehrere Reader auf, die insbesondere das gesamte
Spektrum der zur Verfügung stehenden Frequenz-Kanäle
abdecken. Dabei kann die Auslesung der Kennzeichnungsdaten gleichzeitig
mit mehreren Readern erfolgen, was zu einer Verkürzung
der Auslesezeit und dadurch zu einer Senkung der Wartungs- und Überwachungskosten
der erfindungsgemäßen Solarmodule führt.
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Bei
einer besonders vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung weist
die Trägerplatte auf ihrer der Sonne abgewandten Seite
eine Wärmeleiterplatte insbesondere aus Aluminium auf,
die zu einer besseren Kühlung der Solarzellen durch eine
verbesserte Abführung der durch den Betrieb der Solarzellen
und durch die auftreffende Wärmestrahlung entstehende Wärme
nach außen führt.
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Insbesondere
weist das erfindungsgemäßen Solarmodul ein geschlossenes
Gehäuse auf und die Solarzellen werden auf der der Sonne
abgewandten Seite der Trägerplatte angebracht. So kann
die in der Umgebung der Solarzellen vorhandene Wärme durch
die Wärmeleiterplatte nach außen transportiert werden.
Die Solarzellen werden dadurch gekühlt und die Wärme
bleibt nicht im Gehäuse gefangen. Eine verbesserte Kühlung
der Solarzelle ist wichtig, da der Winkungsgrad der Solarzelle mit
steigender Temperatur absinkt.
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Da
Wasser die von der Lesevorrichtung erzeugte elektromagnetische Strahlung
sehr stark absorbiert, ist der RFID-Tag vorzugsweise an den Seitenwände
im Gehäuseinneren angebracht. So ist der RFID-Tag vor Regenwasser
geschützt. Da Metall die von der Lesevorrichtung erzeugte
elektromagnetische Strahlung stark reflektiert, ist diese Anbringungsart
besonders vorteilhaft, weil dabei der RFID-Tag im Abstand von den
Solarzellen und dem Metall der Wärmeleiterplatte positioniert
ist.
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Aus
diesem Grund wird der RFID-Tag auch bei seiner Anbringung an der
Lichteintrittsplatte oder an der Trägerplatte vorzugsweise
auf einer Fläche befestigt, die von der Fläche
der mindestens einen Solarzelle nicht abgedeckt wird. Insbesondere
kann
Silizium bei der Verwendung von Siliziumzellen das Auslesen der
Kennzeichnungsdaten besonders erschweren.
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Vorzugsweise
weist die erfindungsgemäße Photovoltaik-Vorrichtung
ein RFID-System mit zirkularer Polarisation auf, damit der Tag sowohl
horizontal als auch vertikal gelesen werden kann, auch wenn zirkulare
Polarisation das Signal-Rausch-Verhältnis um 3 dB dämpft.
Dadurch ist beim Anbringen des RFID-Tags am Solarmodul irrelevant,
in welcher Orientierung der RFID-Tag befestigt insbesondere geklebt
worden ist.
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Da
das Auslesen der im RFID-Tag gespeicherten Kennzeichnungsdaten erschwert
werden kann, wenn der RFID-Tag direkt am Solarmodul angebracht wird
und dieses eine hohe Dichte hat, weist der erfindungsgemäße
Solarmodul RFID-Tag vorzugsweise Positionierungselemente auf, mittels
derer das Solarmodul im rechten Winkel vom Solarmodul angeordnet
wird und so einen großen Abstand zum Solarmodul aufweist.
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Vorzugsweise
weist der RFID-Tag des erfindungsgemäßen Solarmoduls
mindesten ein Kryptographiemodul auf, die die im RFID-Tag gespeicherten
Daten verschlüsseln. Eine erhöhte Sicherheit des Solarmoduls
gegen Diebstahl oder gegen unberechtigte Verwendung der im RFID-Tags
gespeicherten Daten wird so gewährleistet.
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Ein
Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nachfolgend anhand
der beigefügten Zeichnung näher erläutert.
Darin zeigt:
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1 eine
schematische teilweise Schnittansicht einer erfindungsgemäßen
Photovoltaik-Vorrichtung in Form eines Konzentrator-Photovoltaik-Moduls
mit
Lichteintrittsplatte und mindestens einer optischen Einheit
und einem geschlossenen Gehäuse und
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2 eine
schematische Unteransicht der Photovoltaik-Vorrichtung gemäß der
Ausführungsform aus 1.
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In 1 ist
eine Photovoltaik-Vorrichtung 10 in Form eines Konzentrator-Photovoltaik-Modul
dargestellt.
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Jedes
Modul 10 weist ein Gehäuse 50 auf, in dem
eine Vielzahl von Solarzellen 20 untergebracht sind. Gegenüberliegend
auf einer Lichteintrittsplatte aus lichtdurchlässigem Material 35 ist
für jede Solarzelle 20 ein optisches Element 39 zum
Bündeln der einfallende Strahlung 45 auf diese
gegenüber der Fläche dieses optischen Elements 40 viel
kleinflächigeren Solarzelle 20 vorhanden. Die
Lichteintrittsplatte 35 bildet den oberen Abschluss des
Gehäuses 50.
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Das
Gehäuse 50 ist seitlich durch umlaufende Seitenwände 30 und
unten durch eine ein- oder mehrteilige Trägerplatte 20,
auf der die Solarzellen 25 angebracht sind, abgeschlossen.
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Die
Trägerplatte 20 besteht hauptsächlich aus
einem gut wärmeleitfähigen Material, beispielsweise
aus Kupfer oder Aluminium. Auf der Trägerplatte 20 sind
zusätzlich einzelne gegenüber der Grundplatte
elektrisch isolierte Leiterbahnen (nicht dargestellt) zur Kontaktierung
der Solarzellen 25 durch bekannte Techniken aufgebracht.
Diese Leiterbahnen sind an einem Pol der Solarzellen 25 angeschlossen,
während der andere Pol der Solarzellen 25 mit
der Trägerplatte 20 kontaktiert ist.
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Auf
der der Sonne abgewandten Seite der Trägerplatte ist ein
RFID-Tag 55 angebracht, der einen elektrisch isolierenden
Träger oder ein elektrisch isolierendes Gehäuse
aufweist (nicht dargestellt). So ist der RFID-Tag gegenüber
der Trägerplatte 20 und so auch jeweils gegenüber
der Solarzellen 20 elektrisch isoliert.
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In
dem RFID-Tag sind Kennzeichnungsdaten des Moduls 10 gespeichert.
Der RFID-Tag ist dabei auf eine Fläche der Trägerplatte 20 angeordnet,
die von der Fläche keiner der Solarzellen 20 verdeckt
ist. Der RFID-Tag ist mit einer schützende und befestigenden
Schicht 60 insbesondere aus Silikon vergossen und damit
umhüllt.
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Das
Modul 10 weist weiterhin eine Lesevorrichtung 65 auf.
Mittels dieser Lesevorrichtung werden die im RFID-Tag 55 gespeicherten
Daten z. B. von oben ausgelesen.
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In 2 ist
eine schematische Unteransicht der Photovoltaik-Vorrichtung gemäß der
Ausführungsform aus 1 dargestellt.
Dabei wird die Anbringungsart des RFID-Tags 55 verdeutlicht.
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- 10
- Photovoltaik-Vorrichtung
- 20
- Trägerplatte
- 25
- Solarzelle
- 30
- umlaufende
Seitenwände
- 35
- Lichteintrittsplatte
- 39
- optische
Einheit mit einer Vielzahl von optischen Elementen
- 40
- optisches
Element
- 45
- Strahlen
durch ein optisches Element
- 50
- Gehäuse
- 55
- RFID-Tag
- 60
- Schützende
Schicht insbesondere aus Silikon
- 65
- Lesevorrichtung
mit mindesten einem Reader
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
-
Zitierte Patentliteratur
-
- - GB 245994
A [0001]
- - GB 2425884 A [0025]
- - DE 102005033272 [0073]
- - DE 102005047132 [0073]
- - DE 102006002465 [0073]
- - DE 102006059417 [0073]
-
Zitierte Nicht-Patentliteratur
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- - A. W. Bett
et al. FLATCON AND FLASHCON CONCEPTS FOR HIGH CONCENTRATION PV, Proc.
19th European Photovoltaic Solar Energy Conference, and Exhibition,
Paris, France, 2004, Seite 2488 [0005]
- - A. W. Bett et al. FLATCON AND FLASHCON CONCEPTS FOR HIGH CONCENTRATION
PV, Proc. 19th European Photovoltaic Solar Energy Conference, and
Exhibition, Paris, France, 2004, Seite 2488 [0007]
- - G. Siefer et al. ONE YEAR OUTDOOR EVALUATION OF A FLATCON
CONCENTRATOR MODULE, Proc. 19th European Photovoitaic Solar Energy
Conference and Exhibition, Paris, France, 2004, Seite 2078 [0007]