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Die
Erfindung bezieht sich auf ein Installationsgerät mit einem
kappenartigen Klappdeckel gemäß dem Oberbegriff
des Anspruchs 1. Die Erfindung kann insbesondere bei Aufputz-Schutzkontaktsteckdosen
oder Unterputz-Schutzkontaktsteckdosen verwendet werden.
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Aus
der
DE 198 32 181
B4 ist eine elektrische Schutzkontaktsteckdose mit abschließbarem Klappdeckel
bekannt, der an einem Sockel des Installationsgerätes angelenkt
ist. Der Klappdeckel ist mit einem zentral angeordneten Schloss
mit einem den Klappdeckel durchgreifenden Schlosszapfen und einem
in Schließstellung des Klappdeckels verschwenkbaren Schlossriegel
versehen, mit welchem der Klappdeckel in zugeklappter Stellung abschließbar
ist. Dabei ist ein Abschließen des Klappdeckels allerdings
nur möglich, wenn kein Stecker in die Schutzkontaktsteckdose
eingesteckt ist.
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Aus
der
DE 38 07 826 A1 ist
eine Steckerleiste mit angelenktem Deckel bekannt, wobei der Deckel
in zugeklappter Stellung mit einem Sicherheitsschloss (Verriegelungsvorrichtung)
gesichert ist. Der Deckel weist Schlitze zum Durchtritt der Kabel von
in den Steckdosen eingesteckten Steckern auf. Die Steckerleiste
dient zum Anschluss von Vorführgeräten beim Elektrohandel
und wirkt dabei auch als Diebstahlsicherung.
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Aus
der
DE 40 11 735 C2 ist
eine verschließbare Vorrichtung zum Sichern eines Elektrogerätes vor
Missbrauch bekannt, in die ein Netzanschluss führt und
in der sich eine Steckdose befindet, in die bei geöffneter
Vorrichtung der Netzstecker des zu sichernden Elektrogerätes
steckbar ist. Für das zugehörige Netzkabel ist
eine entsprechende Öffnung in der Vorrichtung vorgesehen.
Im Öffnungsbereich sind zwei aneinander anliegende Flansche
vorgesehen, durch deren Öffnungen der Bügel eines
Schlosses führbar ist.
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Aus
der
EP 0 219 640 B1 ist
ein Installationsgerät mit einem kappenartigen Klappdeckel
bekannt, der mittels Drehgelenk einseitig am Installationsgerät befestigt
ist. Der Klappdeckel weist eine derart große Tiefe auf,
dass ein vollständiges Schließen des Deckels auch
bei eingestecktem Stecker gewährleistet ist. Der im Ruhezustand
geschlossene Deckel besitzt an seiner den Drehgelenken gegenüberliegenden Seite
eine Gehäuseausnehmung, die bei geschlossenem Klappdeckel
einen ausreichend großen Durchlass für das Anschlusskabel
des eingesteckten Steckers bildet.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein abschließbares
Installationsgerät mit einem kappenartigen Klappdeckel
der eingangs genannten Art anzugeben.
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Diese
Aufgabe wird in Verbindung mit den Merkmalen des Oberbegriffes erfindungsgemäß durch
die im Kennzeichen des Anspruchs 1 angegebenen Merkmale gelöst.
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Die
mit der Erfindung erzielbaren Vorteile bestehen insbesondere darin,
dass durch das vorgeschlagene Installationsgerät insbesondere
bei gemeinschaftlich genutzten Feuchträumen (Waschküche
respektive Kellerraum mit mehreren Waschmaschinen und Trocknern)
größerer Wohnanlagen und im Freibereich/Außenbereich
verhindert wird, dass es in unbeobachteten Zeiträumen zur
Stromentnahme durch Nichtberechtigte kommen kann. Ferner wird die
Sicherheit (Schutz vor Berührung von mit elektrischer Spannung
beaufschlagten Bauteilen) erhöht, indem eine ungewollte
Nutzung von Steckdosen durch Kinder/Jugendliche, insbesondere in
Freibereichen, vermieden wird. Bislang bekannte Steckdosen mit verschließbarem
Klappdeckel bewirken bei eingestecktem Stecker eines zu betreibenden elektrischen
Gerätes (z. B. während des Betriebs der Waschmaschine/des
Trockners) keinerlei Schutz gegen Missbrauch, d. h. es ist in einfacher
Weise möglich, den eingesteckten Stecker zu entfernen und
ein anderes elektrisches Gerät an Stelle einer momentan betriebenen
Waschmaschine bzw. eines momentan betriebenen Trockners an der entriegelten
Steckdose anzuschließen. Des Weiteren sind nach Entfernen des
eingesteckten Steckers Manipulationen an der Steckdose durch Kinder,
z. B. Einführen von spitzen Gegenständen in die
Steckeröffnungen möglich. Auch dies wird durch
das vorgeschlagene Installationsgerät wirksam unterbunden.
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Weitere
Vorteile sind aus der nachstehenden Beschreibung ersichtlich.
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Vorteilhafte
Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen
gekennzeichnet.
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Die
Erfindung wird nachstehend anhand der in der Zeichnung dargestellten
Ausführungsbeispiele erläutert. Es zeigen:
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1 einen
seitlichen Schnitt durch eine Aufputz-Schutzkontaktsteckdose mit
eingestecktem Stecker,
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2 eine
Draufsicht auf eine Aufputz-Schutzkontaktsteckdose mit eingestecktem
Stecker,
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3 eine
Seitenansicht einer Aufputz-Schutzkontaktsteckdose mit einem Verriegelungsmechanismus
erster Ausführungsform,
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4 eine
Draufsicht auf eine Aufputz-Schutzkontaktsteckdose mit einem Verriegelungsmechanismus
erster Ausführungsform bei geöffnetem Klappdeckel,
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5 eine
Prinzipskizze zur Erläuterung des Verriegelungsmechanismus
erster Ausführungsform bei verriegelter Position,
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6 eine
Prinzipskizze zur Erläuterung des Verriegelungsmechanismus
erster Ausführungsform bei entriegelter Position,
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7 eine
Draufsicht auf eine Aufputz-Schutzkontaktsteckdose mit einem Verriegelungsmechanismus
zweiter Ausführungsform bei geöffnetem Klappdeckel,
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8 einen
beim Verriegelungsmechanismus zweiter Ausführungsform verwendeten
Klappdeckel,
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9 eine
Prinzipskizze zur Erläuterung des Verriegelungsmechanismus
zweiter Ausführungsform bei entriegelter Position,
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10 eine
Prinzipskizze zur Erläuterung des Verriegelungsmechanismus
zweiter Ausführungsform bei verriegelter Position.
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In 1 ist
ein seitlicher Schnitt durch eine Aufputz-Schutzkontaktsteckdose
mit eingestecktem Stecker dargestellt. Die für Feuchtraumbetrieb
geeignete Aufputz-Schutzkontaktsteckdose 1 weist ein zweiteiliges
Gehäuse auf, bestehend aus einer Gehäusedose als
an einer Wand montierbares Gehäuse-Unterteil und einem
Gehäusedeckel als Gehäuse-Oberteil auf. Am Gehäusedeckel 5 ist
ein kappenartiger Klappdeckel 6 über mindestens
ein Drehgelenk befestigt, wobei vorzugsweise ein Schwenkwinkel von
mindestens 90° realisiert ist. Die Gehäusedose 2 besitzt
in allgemein bekannter Weise einen Geräteeinsatz mit Steckdosentopf 3,
welcher Steckeröffnungen 4 zur Aufnahme von Steckerstiften
eines eingesteckten Steckers (Winkelsteckers) 24 aufweist.
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Ein
im unteren Bereich des Gehäusedeckels 5 angeordnetes,
seitlich zugängliches Schloss 10 mit abgedichteter
Schlüsseleinführung dient zur Verriegelung des
Klappdeckels 6 am Gehäusedeckel 5, wobei
eine Verriegelung unabhängig davon möglich ist,
ob ein Stecker 24 in den Steckdosentopf 3 eingeführt
ist oder nicht. Von Wichtigkeit ist eine abgedichtete Durchführung
eines Anschlusskabels 25 des Steckers 24 durch
eine dem Gelenk entgegengesetzt angeordnete Seitenwand des Klappdeckels 6,
welche eine Gehäuseausnehmung besitzt, die bei geschlossenem
Klappdeckel einen ausreichend großen Durchlass für
ein Anschlusskabel eines eingesteckten Steckers bildet.
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Hierzu
sind Dichtmittel 8 im Bereich der unteren Seitenwand des
Klappdeckels 6 und gegebenenfalls zusätzlich im
unteren stirnseitigen Bereich des Gehäusedeckels 5 vorgesehen.
Diese Dichtmittel 8 gewährleisten
- • eine abgedichtete Durchführung des Anschlusskabels 25 bei
geschlossenem Klappdeckel 6 und
- • eine Abdichtung des durch den Klappdeckel 6 abgedeckten
Innenraum für den Fall, dass kein Stecker 24 in
die Aufputz-Schutzkontaktsteckdose 1 eingesteckt ist.
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Selbstverständlich
können alternativ zu der in 1 erläuterten
Ausführungsform auch Gehäuse-Unterteil und Gehäuse-Oberteil
zu einem einteiligen Gehäuse zusammengefasst sein.
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In 2 ist
eine Draufsicht auf eine Aufputz-Schutzkontaktsteckdose mit eingestecktem
Stecker dargestellt. Die Position des eingesteckten Steckers 24 mit
Anschlusskabel 25 ist schematisch skizziert. Der Klappdeckel 6 umschließt
den Stecker 24 und ermöglicht mittels der Dichtmittel 8 eine
abgedichtete Durchführung des Anschlusskabels 25 zwischen
Klappdeckel 6 und Gehäusedeckel 5.
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In 3 ist
eine Seitenansicht einer Aufputz-Schutzkontaktsteckdose mit einem
Verriegelungsmechanismus erster Ausführungsform dargestellt.
Kennzeichen des Verriegelungsmechanismus erster Ausführungsform
ist, dass mindestens eine Verriegelungsöse 14 an
der Unterkante des Klappdeckels 6 als erstes Verriegelungsmittel
des Verriegelungsmechanismus angeordnet ist, welche sich zum Gehäusedeckel 5 hin
erstreckt. Die Funktionsweise wird nachstehend unter den 4–6 erläutert. Für
die Abdichtung zwischen Gehäusedeckel 5 und geschlossenem
Klappdeckel 6 sind die Unterkanten des Klappdeckels 6 mit
einem Dichtmittel 7 versehen. Dies gilt selbstverständlich
auch für den nachfolgend erwähnten Verriegelungsmechanismus
zweiter Ausführungsform.
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In 4 ist
eine Draufsicht auf eine Aufputz-Schutzkontaktsteckdose mit einem
Verriegelungsmechanismus erster Ausführungsform bei geöffnetem
respektive entferntem Klappdeckel dargestellt. Es sind der Gehäusedeckel 5,
der Steckdosentopf 3 und die Steckeröffnungen 4 zu
erkennen. Selbstverständlich sind die bei Schutzkontaktsteckdo sen üblichen
Erdungsbügel ebenfalls vorgesehen. Der im unteren Abschnitt
des Gehäusedeckels 5 angeordnete Verriegelungsmechanismus 9 besteht
aus dem Schloss 10, welches in Wirkverbindung mit einem
Betätigungsbolzen 12 steht, der mindestens einen
Verriegelungsnocken 13 als zweites Verriegelungsmittel
aufweist. Der Gehäusedeckel 5 weist in unmittelbarer
Nähe des Verriegelungsnockens 13 eine Gehäuseausnehmung
(Schlitz) 15 auf. Nachdem ein passender Schlüssel 11 in
das Schloss eingeführt worden ist lässt sich der
Betätigungsbolzen 12 um einen Winkel von etwa
90° drehen, um derart ein Entriegeln/Verriegeln zu bewirken.
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In 5 ist
eine Prinzipskizze zur Erläuterung des Verriegelungsmechanismus 9 erster
Ausführungsform bei verriegelter Position dargestellt. Der
Klappdeckel 6 ist geschlossen. Die Verriegelungsöse 14 (erstes
Verriegelungsmittel des Verriegelungsmechanismus) greift durch die
Gehäuseausnehmung 15 in den Innenraum des Gehäusedeckels 5 ein.
Das Schloss 10 wird mittels des eingesteckten Schlüssels 11 derart
nach rechts gedreht, dass der am Betätigungsbolzen 12 befindliche
Verriegelungsnocken 13 (zweites Verriegelungsmittel) in
die Verriegelungsöse 14 eintaucht, wodurch zweckmäßig
der Klappdeckel 6 in Richtung Gehäusedeckel 5 gezogen
wird. Nach Abziehen des Schlüssels 11 vom Schloss 10 bleibt
der Betätigungsbolzen 12 in der gezeigten Position
verriegelt, d. h. ein Öffnen des Klappdeckels 6 ist
nunmehr nicht möglich.
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In 6 ist
eine Prinzipskizze zur Erläuterung des Verriegelungsmechanismus 9 erster
Ausführungsform bei entriegelter Position dargestellt. Der
Klappdeckel 6 ist geschlossen. Die Verriegelungsöse 14 greift
durch die Gehäuseausnehmung 15 in den Innenraum
des Gehäusedeckels 5 ein. Das Schloss 10 wird
mittels des eingesteckten Schlüssels 11 derart
nach links gedreht, dass der am Betätigungsbolzen 12 befindliche
Verriegelungsnocken 13 aus der Verriegelungsöse 14 gleitet.
Nach Abziehen des Schlüssels 11 vom Schloss 10 bleibt
der Betätigungsbolzen 12 in der gezeigten Position
verriegelt, d. h. ein Öffnen des Klappdeckels 6 ist
nunmehr möglich.
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In 7 ist
eine Draufsicht auf eine Aufputz-Schutzkontaktsteckdose mit einem
Verriegelungsmechanismus zweiter Ausführungsform bei geöffnetem
respektive entferntem Klappdeckel dargestellt. Es sind wiederum
der Gehäusedeckel 5, der Steckdosentopf 3 und
die Steckeröffnungen 4 zu erkennen. Selbstverständlich
sind die bei Schutzkon taktsteckdosen üblichen Erdungsbügel
ebenfalls vorgesehen. Der im unteren Abschnitt des Gehäusedeckels 5 angeordnete
Verriegelungsmechanismus 16 umfasst das Schloss 10,
welches in Wirkverbindung mit einem Betätigungsbolzen 17 steht,
der mindestens einen, hier zwei Verriegelungsnocken 18, 19 (zweite
Verriegelungsmittel des Verriegelungsmechanismus) aufweist. Der
Gehäusedeckel 5 weist in unmittelbarer Nähe
der Verriegelungsnocken 18, 19 Gehäuseausnehmungen
(Schlitze) 22, 23 auf. Nachdem ein passender Schlüssel 11 in
das Schloss eingeführt worden ist lässt sich der
Betätigungsbolzen 17 um einen Winkel von etwa
90° drehen, um derart ein Entriegeln/Verriegeln zu bewirken.
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In 8 ist
ein beim Verriegelungsmechanismus 16 zweiter Ausführungsform
verwendeter Klappdeckel dargestellt. Kennzeichen des Verriegelungsmechanismus 16 zweiter
Ausführungsform ist, dass mindestens ein Verriegelungshaken,
hier zwei Verriegelungshaken 20, 21 als erste
Verriegelungsmittel an der Unterkante des Klappdeckels 6 angeordnet
ist/sind, welche(r) sich zum Gehäusedeckel 5 hin
erstreckt respektive erstrecken.
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In 9 ist
eine Prinzipskizze zur Erläuterung des Verriegelungsmechanismus 16 zweiter Ausführungsform
bei entriegelter Position dargestellt. Der Klappdeckel 6 ist
geschlossen. Die Verriegelungshaken 20, 21 (erste
Verrieglungsmittel) greifen durch die Gehäuseausnehmungen 22, 23 in
den Innenraum des Gehäusedeckels 5 ein. Das Schloss 10 ist
mittels des eingesteckten Schlüssels 11 derart nach
links gedreht worden, dass die am Betätigungsbolzen 17 befindlichen
Verriegelungsnocken 18, 19 (zweite Verriegelungsmittel)
nicht in Eingriff mit den Verriegelungshaken 20, 21 stehen.
Nach Abziehen des Schlüssels 11 vom Schloss 10 bleibt
der Betätigungsbolzen 17 in der gezeigten Position
verriegelt, d. h. ein Öffnen des Klappdeckels 6 ist
möglich.
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In 10 ist
eine Prinzipskizze zur Erläuterung des Verriegelungsmechanismus 16 zweiter Ausführungsform
bei verriegelter Position dargestellt. Der Klappdeckel 6 ist
geschlossen. Die Verriegelungshaken 20, 21 greifen
durch die Gehäuseausnehmungen 22, 23 in
den Innenraum des Gehäusedeckels 5 ein. Das Schloss 10 wird
mittels des eingesteckten Schlüssels 11 derart
nach rechts gedreht, dass die am Betätigungsbolzen 17 befindlichen
Verriegelungsnocken 18, 19 über die Verriegelungshaken 20, 21 greifen,
wodurch der Klappdeckel 6 in Richtung Gehäusedeckel 5 gezogen
wird. Nach Abziehen des Schlüssels 11 vom Schloss 10 bleibt
der Betätigungsbolzen 17 in der gezeigten Position
verriegelt, d. h. ein Öffnen des Klappdeckels 6 ist
nunmehr nicht möglich.
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Allgemein
ist zu den vorstehend erläuterten Ausführungsformen
zu bemerken:
- • Die Baukomponenten
des Verriegelungsmechanismus sind vorzugsweise aus einem nichtrostenden
Metall, z. B. Edelstahl, oder einem bruchfesten Kunststoff gefertigt.
- • Erstes und zweites Verriegelungsmittel des Verriegelungsmechanismus
greifen vorzugsweise derart ineinander, dass der Klappdeckel 6 während
der Verriegelung (Drehung des Schlüssels 11 innerhalb
des Schlosses 10) an das Gehäuse gezogen wird,
um die Abdichtwirkung der Dichtmittel 7 und gegebenenfalls
auch 8 zu verbessern.
- • Die Form- und Farbgebung des Klappdeckels sowie des
Gehäuses sind in unterschiedlicher Weise entsprechend einem
gewünschten Design einer aus verschiedenen Installationsgeräten (Steckdosen,
Schalter, Taster, Dimmer) bestehenden Baureihe wählbar.
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Auch
wenn bei den vorstehend erläuterten Ausführungsbeispielen
stets Aufputz-Schutzkontaktsteckdosen behandelt werden, ist die
Erfindung nicht hierauf beschränkt, sondern es sind selbstverständlich
auch Unterputz-Schutzkontaktsteckdosen in gleicher Art und Weise
realisierbar.
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- 1
- Aufputz-Schutzkontaktsteckdose
- 2
- Gehäusedose
- 3
- Steckdosentopf
eines Geräteeinsatzes
- 4
- Steckeröffnungen
- 5
- Gehäusedeckel
- 6
- Klappdeckel
- 7
- Dichtmittel
zur Abdichtung zwischen Klappdeckel und Gehäusedeckel
- 8
- Dichtmittel
zur Abdichtung zwischen Anschlusskabel des Steckers und dem Klappdeckel/Gehäusedeckel
- 9
- Verriegelungsmechanismus
erster Ausführungsform
- 10
- Schloss
- 11
- Schlüssel
- 12
- Betätigungsbolzen
- 13
- Verrieglungsnocken
- 14
- Verriegelungsöse
am Klappdeckel
- 15
- Gehäuseausnehmung
im Gehäusedeckel
- 16
- Verriegelungsmechanismus
zweiter Ausführungsform
- 17
- Betätigungsbolzen
- 18
- Verriegelungsnocken
- 19
- Verriegelungsnocken
- 20
- Verriegelungshaken
am Klappdeckel
- 21
- Verriegelungshaken
am Klappdeckel
- 22
- Gehäuseausnehmung
im Gehäusedeckel
- 23
- Gehäuseausnehmung
im Gehäusedeckel
- 24
- Stecker
- 25
- Anschlusskabel
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 19832181
B4 [0002]
- - DE 3807826 A1 [0003]
- - DE 4011735 C2 [0004]
- - EP 0219640 B1 [0005]