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DE102007006550A1 - Installationsgerät mit einem kappenartigen Klappdeckel - Google Patents

Installationsgerät mit einem kappenartigen Klappdeckel Download PDF

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Publication number
DE102007006550A1
DE102007006550A1 DE102007006550A DE102007006550A DE102007006550A1 DE 102007006550 A1 DE102007006550 A1 DE 102007006550A1 DE 102007006550 A DE102007006550 A DE 102007006550A DE 102007006550 A DE102007006550 A DE 102007006550A DE 102007006550 A1 DE102007006550 A1 DE 102007006550A1
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DE
Germany
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hinged lid
locking
installation device
housing
locking mechanism
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE102007006550A
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English (en)
Inventor
Andreas Dr.rer.nat Müller
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
ABB AG Germany
Original Assignee
ABB AG Germany
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Publication date
Application filed by ABB AG Germany filed Critical ABB AG Germany
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Priority to AT08002168T priority patent/ATE520175T1/de
Priority to ES08002168T priority patent/ES2370180T3/es
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    • H01R13/6397Additional means for holding or locking coupling parts together, after engagement, e.g. separate keylock, retainer strap with means for preventing unauthorised use
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    • H01R24/78Two-part coupling devices, or either of their cooperating parts, characterised by their overall structure with sockets, clips or analogous contacts and secured to apparatus or structure, e.g. to a wall with additional earth or shield contacts
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Abstract

Es wird ein Installationsgerät, insbesondere Aufputz-Schutzkontaktsteckdose (1) oder Unterputz-Schutzkontaktsteckdose, mit einem kappenartigen Klappdeckel (6) vorgeschlagen, der über mindestens ein Gelenk am Gehäuse (2, 5) des Installationsgeräts befestigt ist, eine derart große Tiefe aufweist, dass ein vollständiges Schließen des Klappdeckels (6) auch bei einem eingesteckten Stecker (24) gewährleistet ist, und an seiner dem Gelenk gegenüberliegenden Seite eine Gehäuseausnehmung besitzt, die bei geschlossenem Klappdeckel einen ausreichend großen Durchlass für ein Anschlusskabel (25) eines eingesteckten Steckers (24) bildet. Im Gehäuse ist ein Verriegelungsmechanismus (9, 16) mit Schloss (10) integriert. Der Klappdeckel (6) weist an seiner dem Gelenk gegenüberliegenden Seite mindestens ein erstes Verriegelungsmittel (14, 20, 21) auf, welches bei geschlossenem Klappdeckel (6) über eine Gehäuse-Ausnehmung (15, 22, 23) in den Verriegelungsmechanismus (9, 16) eingreift. Der Verriegelungsmechanismus (9, 16) weist mindestens ein zweites Verriegelungsmittel (13, 18, 19) auf, welches nach Betätigung des Schlosses (10) mit dem ersten Verriegelungsmittel (14, 20, 21) derart zusammenwirkt, dass ein Öffnen des Klappdeckels (6) unterbunden ist.

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf ein Installationsgerät mit einem kappenartigen Klappdeckel gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1. Die Erfindung kann insbesondere bei Aufputz-Schutzkontaktsteckdosen oder Unterputz-Schutzkontaktsteckdosen verwendet werden.
  • Aus der DE 198 32 181 B4 ist eine elektrische Schutzkontaktsteckdose mit abschließbarem Klappdeckel bekannt, der an einem Sockel des Installationsgerätes angelenkt ist. Der Klappdeckel ist mit einem zentral angeordneten Schloss mit einem den Klappdeckel durchgreifenden Schlosszapfen und einem in Schließstellung des Klappdeckels verschwenkbaren Schlossriegel versehen, mit welchem der Klappdeckel in zugeklappter Stellung abschließbar ist. Dabei ist ein Abschließen des Klappdeckels allerdings nur möglich, wenn kein Stecker in die Schutzkontaktsteckdose eingesteckt ist.
  • Aus der DE 38 07 826 A1 ist eine Steckerleiste mit angelenktem Deckel bekannt, wobei der Deckel in zugeklappter Stellung mit einem Sicherheitsschloss (Verriegelungsvorrichtung) gesichert ist. Der Deckel weist Schlitze zum Durchtritt der Kabel von in den Steckdosen eingesteckten Steckern auf. Die Steckerleiste dient zum Anschluss von Vorführgeräten beim Elektrohandel und wirkt dabei auch als Diebstahlsicherung.
  • Aus der DE 40 11 735 C2 ist eine verschließbare Vorrichtung zum Sichern eines Elektrogerätes vor Missbrauch bekannt, in die ein Netzanschluss führt und in der sich eine Steckdose befindet, in die bei geöffneter Vorrichtung der Netzstecker des zu sichernden Elektrogerätes steckbar ist. Für das zugehörige Netzkabel ist eine entsprechende Öffnung in der Vorrichtung vorgesehen. Im Öffnungsbereich sind zwei aneinander anliegende Flansche vorgesehen, durch deren Öffnungen der Bügel eines Schlosses führbar ist.
  • Aus der EP 0 219 640 B1 ist ein Installationsgerät mit einem kappenartigen Klappdeckel bekannt, der mittels Drehgelenk einseitig am Installationsgerät befestigt ist. Der Klappdeckel weist eine derart große Tiefe auf, dass ein vollständiges Schließen des Deckels auch bei eingestecktem Stecker gewährleistet ist. Der im Ruhezustand geschlossene Deckel besitzt an seiner den Drehgelenken gegenüberliegenden Seite eine Gehäuseausnehmung, die bei geschlossenem Klappdeckel einen ausreichend großen Durchlass für das Anschlusskabel des eingesteckten Steckers bildet.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein abschließbares Installationsgerät mit einem kappenartigen Klappdeckel der eingangs genannten Art anzugeben.
  • Diese Aufgabe wird in Verbindung mit den Merkmalen des Oberbegriffes erfindungsgemäß durch die im Kennzeichen des Anspruchs 1 angegebenen Merkmale gelöst.
  • Die mit der Erfindung erzielbaren Vorteile bestehen insbesondere darin, dass durch das vorgeschlagene Installationsgerät insbesondere bei gemeinschaftlich genutzten Feuchträumen (Waschküche respektive Kellerraum mit mehreren Waschmaschinen und Trocknern) größerer Wohnanlagen und im Freibereich/Außenbereich verhindert wird, dass es in unbeobachteten Zeiträumen zur Stromentnahme durch Nichtberechtigte kommen kann. Ferner wird die Sicherheit (Schutz vor Berührung von mit elektrischer Spannung beaufschlagten Bauteilen) erhöht, indem eine ungewollte Nutzung von Steckdosen durch Kinder/Jugendliche, insbesondere in Freibereichen, vermieden wird. Bislang bekannte Steckdosen mit verschließbarem Klappdeckel bewirken bei eingestecktem Stecker eines zu betreibenden elektrischen Gerätes (z. B. während des Betriebs der Waschmaschine/des Trockners) keinerlei Schutz gegen Missbrauch, d. h. es ist in einfacher Weise möglich, den eingesteckten Stecker zu entfernen und ein anderes elektrisches Gerät an Stelle einer momentan betriebenen Waschmaschine bzw. eines momentan betriebenen Trockners an der entriegelten Steckdose anzuschließen. Des Weiteren sind nach Entfernen des eingesteckten Steckers Manipulationen an der Steckdose durch Kinder, z. B. Einführen von spitzen Gegenständen in die Steckeröffnungen möglich. Auch dies wird durch das vorgeschlagene Installationsgerät wirksam unterbunden.
  • Weitere Vorteile sind aus der nachstehenden Beschreibung ersichtlich.
  • Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen gekennzeichnet.
  • Die Erfindung wird nachstehend anhand der in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiele erläutert. Es zeigen:
  • 1 einen seitlichen Schnitt durch eine Aufputz-Schutzkontaktsteckdose mit eingestecktem Stecker,
  • 2 eine Draufsicht auf eine Aufputz-Schutzkontaktsteckdose mit eingestecktem Stecker,
  • 3 eine Seitenansicht einer Aufputz-Schutzkontaktsteckdose mit einem Verriegelungsmechanismus erster Ausführungsform,
  • 4 eine Draufsicht auf eine Aufputz-Schutzkontaktsteckdose mit einem Verriegelungsmechanismus erster Ausführungsform bei geöffnetem Klappdeckel,
  • 5 eine Prinzipskizze zur Erläuterung des Verriegelungsmechanismus erster Ausführungsform bei verriegelter Position,
  • 6 eine Prinzipskizze zur Erläuterung des Verriegelungsmechanismus erster Ausführungsform bei entriegelter Position,
  • 7 eine Draufsicht auf eine Aufputz-Schutzkontaktsteckdose mit einem Verriegelungsmechanismus zweiter Ausführungsform bei geöffnetem Klappdeckel,
  • 8 einen beim Verriegelungsmechanismus zweiter Ausführungsform verwendeten Klappdeckel,
  • 9 eine Prinzipskizze zur Erläuterung des Verriegelungsmechanismus zweiter Ausführungsform bei entriegelter Position,
  • 10 eine Prinzipskizze zur Erläuterung des Verriegelungsmechanismus zweiter Ausführungsform bei verriegelter Position.
  • In 1 ist ein seitlicher Schnitt durch eine Aufputz-Schutzkontaktsteckdose mit eingestecktem Stecker dargestellt. Die für Feuchtraumbetrieb geeignete Aufputz-Schutzkontaktsteckdose 1 weist ein zweiteiliges Gehäuse auf, bestehend aus einer Gehäusedose als an einer Wand montierbares Gehäuse-Unterteil und einem Gehäusedeckel als Gehäuse-Oberteil auf. Am Gehäusedeckel 5 ist ein kappenartiger Klappdeckel 6 über mindestens ein Drehgelenk befestigt, wobei vorzugsweise ein Schwenkwinkel von mindestens 90° realisiert ist. Die Gehäusedose 2 besitzt in allgemein bekannter Weise einen Geräteeinsatz mit Steckdosentopf 3, welcher Steckeröffnungen 4 zur Aufnahme von Steckerstiften eines eingesteckten Steckers (Winkelsteckers) 24 aufweist.
  • Ein im unteren Bereich des Gehäusedeckels 5 angeordnetes, seitlich zugängliches Schloss 10 mit abgedichteter Schlüsseleinführung dient zur Verriegelung des Klappdeckels 6 am Gehäusedeckel 5, wobei eine Verriegelung unabhängig davon möglich ist, ob ein Stecker 24 in den Steckdosentopf 3 eingeführt ist oder nicht. Von Wichtigkeit ist eine abgedichtete Durchführung eines Anschlusskabels 25 des Steckers 24 durch eine dem Gelenk entgegengesetzt angeordnete Seitenwand des Klappdeckels 6, welche eine Gehäuseausnehmung besitzt, die bei geschlossenem Klappdeckel einen ausreichend großen Durchlass für ein Anschlusskabel eines eingesteckten Steckers bildet.
  • Hierzu sind Dichtmittel 8 im Bereich der unteren Seitenwand des Klappdeckels 6 und gegebenenfalls zusätzlich im unteren stirnseitigen Bereich des Gehäusedeckels 5 vorgesehen. Diese Dichtmittel 8 gewährleisten
    • • eine abgedichtete Durchführung des Anschlusskabels 25 bei geschlossenem Klappdeckel 6 und
    • • eine Abdichtung des durch den Klappdeckel 6 abgedeckten Innenraum für den Fall, dass kein Stecker 24 in die Aufputz-Schutzkontaktsteckdose 1 eingesteckt ist.
  • Selbstverständlich können alternativ zu der in 1 erläuterten Ausführungsform auch Gehäuse-Unterteil und Gehäuse-Oberteil zu einem einteiligen Gehäuse zusammengefasst sein.
  • In 2 ist eine Draufsicht auf eine Aufputz-Schutzkontaktsteckdose mit eingestecktem Stecker dargestellt. Die Position des eingesteckten Steckers 24 mit Anschlusskabel 25 ist schematisch skizziert. Der Klappdeckel 6 umschließt den Stecker 24 und ermöglicht mittels der Dichtmittel 8 eine abgedichtete Durchführung des Anschlusskabels 25 zwischen Klappdeckel 6 und Gehäusedeckel 5.
  • In 3 ist eine Seitenansicht einer Aufputz-Schutzkontaktsteckdose mit einem Verriegelungsmechanismus erster Ausführungsform dargestellt. Kennzeichen des Verriegelungsmechanismus erster Ausführungsform ist, dass mindestens eine Verriegelungsöse 14 an der Unterkante des Klappdeckels 6 als erstes Verriegelungsmittel des Verriegelungsmechanismus angeordnet ist, welche sich zum Gehäusedeckel 5 hin erstreckt. Die Funktionsweise wird nachstehend unter den 46 erläutert. Für die Abdichtung zwischen Gehäusedeckel 5 und geschlossenem Klappdeckel 6 sind die Unterkanten des Klappdeckels 6 mit einem Dichtmittel 7 versehen. Dies gilt selbstverständlich auch für den nachfolgend erwähnten Verriegelungsmechanismus zweiter Ausführungsform.
  • In 4 ist eine Draufsicht auf eine Aufputz-Schutzkontaktsteckdose mit einem Verriegelungsmechanismus erster Ausführungsform bei geöffnetem respektive entferntem Klappdeckel dargestellt. Es sind der Gehäusedeckel 5, der Steckdosentopf 3 und die Steckeröffnungen 4 zu erkennen. Selbstverständlich sind die bei Schutzkontaktsteckdo sen üblichen Erdungsbügel ebenfalls vorgesehen. Der im unteren Abschnitt des Gehäusedeckels 5 angeordnete Verriegelungsmechanismus 9 besteht aus dem Schloss 10, welches in Wirkverbindung mit einem Betätigungsbolzen 12 steht, der mindestens einen Verriegelungsnocken 13 als zweites Verriegelungsmittel aufweist. Der Gehäusedeckel 5 weist in unmittelbarer Nähe des Verriegelungsnockens 13 eine Gehäuseausnehmung (Schlitz) 15 auf. Nachdem ein passender Schlüssel 11 in das Schloss eingeführt worden ist lässt sich der Betätigungsbolzen 12 um einen Winkel von etwa 90° drehen, um derart ein Entriegeln/Verriegeln zu bewirken.
  • In 5 ist eine Prinzipskizze zur Erläuterung des Verriegelungsmechanismus 9 erster Ausführungsform bei verriegelter Position dargestellt. Der Klappdeckel 6 ist geschlossen. Die Verriegelungsöse 14 (erstes Verriegelungsmittel des Verriegelungsmechanismus) greift durch die Gehäuseausnehmung 15 in den Innenraum des Gehäusedeckels 5 ein. Das Schloss 10 wird mittels des eingesteckten Schlüssels 11 derart nach rechts gedreht, dass der am Betätigungsbolzen 12 befindliche Verriegelungsnocken 13 (zweites Verriegelungsmittel) in die Verriegelungsöse 14 eintaucht, wodurch zweckmäßig der Klappdeckel 6 in Richtung Gehäusedeckel 5 gezogen wird. Nach Abziehen des Schlüssels 11 vom Schloss 10 bleibt der Betätigungsbolzen 12 in der gezeigten Position verriegelt, d. h. ein Öffnen des Klappdeckels 6 ist nunmehr nicht möglich.
  • In 6 ist eine Prinzipskizze zur Erläuterung des Verriegelungsmechanismus 9 erster Ausführungsform bei entriegelter Position dargestellt. Der Klappdeckel 6 ist geschlossen. Die Verriegelungsöse 14 greift durch die Gehäuseausnehmung 15 in den Innenraum des Gehäusedeckels 5 ein. Das Schloss 10 wird mittels des eingesteckten Schlüssels 11 derart nach links gedreht, dass der am Betätigungsbolzen 12 befindliche Verriegelungsnocken 13 aus der Verriegelungsöse 14 gleitet. Nach Abziehen des Schlüssels 11 vom Schloss 10 bleibt der Betätigungsbolzen 12 in der gezeigten Position verriegelt, d. h. ein Öffnen des Klappdeckels 6 ist nunmehr möglich.
  • In 7 ist eine Draufsicht auf eine Aufputz-Schutzkontaktsteckdose mit einem Verriegelungsmechanismus zweiter Ausführungsform bei geöffnetem respektive entferntem Klappdeckel dargestellt. Es sind wiederum der Gehäusedeckel 5, der Steckdosentopf 3 und die Steckeröffnungen 4 zu erkennen. Selbstverständlich sind die bei Schutzkon taktsteckdosen üblichen Erdungsbügel ebenfalls vorgesehen. Der im unteren Abschnitt des Gehäusedeckels 5 angeordnete Verriegelungsmechanismus 16 umfasst das Schloss 10, welches in Wirkverbindung mit einem Betätigungsbolzen 17 steht, der mindestens einen, hier zwei Verriegelungsnocken 18, 19 (zweite Verriegelungsmittel des Verriegelungsmechanismus) aufweist. Der Gehäusedeckel 5 weist in unmittelbarer Nähe der Verriegelungsnocken 18, 19 Gehäuseausnehmungen (Schlitze) 22, 23 auf. Nachdem ein passender Schlüssel 11 in das Schloss eingeführt worden ist lässt sich der Betätigungsbolzen 17 um einen Winkel von etwa 90° drehen, um derart ein Entriegeln/Verriegeln zu bewirken.
  • In 8 ist ein beim Verriegelungsmechanismus 16 zweiter Ausführungsform verwendeter Klappdeckel dargestellt. Kennzeichen des Verriegelungsmechanismus 16 zweiter Ausführungsform ist, dass mindestens ein Verriegelungshaken, hier zwei Verriegelungshaken 20, 21 als erste Verriegelungsmittel an der Unterkante des Klappdeckels 6 angeordnet ist/sind, welche(r) sich zum Gehäusedeckel 5 hin erstreckt respektive erstrecken.
  • In 9 ist eine Prinzipskizze zur Erläuterung des Verriegelungsmechanismus 16 zweiter Ausführungsform bei entriegelter Position dargestellt. Der Klappdeckel 6 ist geschlossen. Die Verriegelungshaken 20, 21 (erste Verrieglungsmittel) greifen durch die Gehäuseausnehmungen 22, 23 in den Innenraum des Gehäusedeckels 5 ein. Das Schloss 10 ist mittels des eingesteckten Schlüssels 11 derart nach links gedreht worden, dass die am Betätigungsbolzen 17 befindlichen Verriegelungsnocken 18, 19 (zweite Verriegelungsmittel) nicht in Eingriff mit den Verriegelungshaken 20, 21 stehen. Nach Abziehen des Schlüssels 11 vom Schloss 10 bleibt der Betätigungsbolzen 17 in der gezeigten Position verriegelt, d. h. ein Öffnen des Klappdeckels 6 ist möglich.
  • In 10 ist eine Prinzipskizze zur Erläuterung des Verriegelungsmechanismus 16 zweiter Ausführungsform bei verriegelter Position dargestellt. Der Klappdeckel 6 ist geschlossen. Die Verriegelungshaken 20, 21 greifen durch die Gehäuseausnehmungen 22, 23 in den Innenraum des Gehäusedeckels 5 ein. Das Schloss 10 wird mittels des eingesteckten Schlüssels 11 derart nach rechts gedreht, dass die am Betätigungsbolzen 17 befindlichen Verriegelungsnocken 18, 19 über die Verriegelungshaken 20, 21 greifen, wodurch der Klappdeckel 6 in Richtung Gehäusedeckel 5 gezogen wird. Nach Abziehen des Schlüssels 11 vom Schloss 10 bleibt der Betätigungsbolzen 17 in der gezeigten Position verriegelt, d. h. ein Öffnen des Klappdeckels 6 ist nunmehr nicht möglich.
  • Allgemein ist zu den vorstehend erläuterten Ausführungsformen zu bemerken:
    • • Die Baukomponenten des Verriegelungsmechanismus sind vorzugsweise aus einem nichtrostenden Metall, z. B. Edelstahl, oder einem bruchfesten Kunststoff gefertigt.
    • • Erstes und zweites Verriegelungsmittel des Verriegelungsmechanismus greifen vorzugsweise derart ineinander, dass der Klappdeckel 6 während der Verriegelung (Drehung des Schlüssels 11 innerhalb des Schlosses 10) an das Gehäuse gezogen wird, um die Abdichtwirkung der Dichtmittel 7 und gegebenenfalls auch 8 zu verbessern.
    • • Die Form- und Farbgebung des Klappdeckels sowie des Gehäuses sind in unterschiedlicher Weise entsprechend einem gewünschten Design einer aus verschiedenen Installationsgeräten (Steckdosen, Schalter, Taster, Dimmer) bestehenden Baureihe wählbar.
  • Auch wenn bei den vorstehend erläuterten Ausführungsbeispielen stets Aufputz-Schutzkontaktsteckdosen behandelt werden, ist die Erfindung nicht hierauf beschränkt, sondern es sind selbstverständlich auch Unterputz-Schutzkontaktsteckdosen in gleicher Art und Weise realisierbar.
  • 1
    Aufputz-Schutzkontaktsteckdose
    2
    Gehäusedose
    3
    Steckdosentopf eines Geräteeinsatzes
    4
    Steckeröffnungen
    5
    Gehäusedeckel
    6
    Klappdeckel
    7
    Dichtmittel zur Abdichtung zwischen Klappdeckel und Gehäusedeckel
    8
    Dichtmittel zur Abdichtung zwischen Anschlusskabel des Steckers und dem Klappdeckel/Gehäusedeckel
    9
    Verriegelungsmechanismus erster Ausführungsform
    10
    Schloss
    11
    Schlüssel
    12
    Betätigungsbolzen
    13
    Verrieglungsnocken
    14
    Verriegelungsöse am Klappdeckel
    15
    Gehäuseausnehmung im Gehäusedeckel
    16
    Verriegelungsmechanismus zweiter Ausführungsform
    17
    Betätigungsbolzen
    18
    Verriegelungsnocken
    19
    Verriegelungsnocken
    20
    Verriegelungshaken am Klappdeckel
    21
    Verriegelungshaken am Klappdeckel
    22
    Gehäuseausnehmung im Gehäusedeckel
    23
    Gehäuseausnehmung im Gehäusedeckel
    24
    Stecker
    25
    Anschlusskabel
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 19832181 B4 [0002]
    • - DE 3807826 A1 [0003]
    • - DE 4011735 C2 [0004]
    • - EP 0219640 B1 [0005]

Claims (6)

  1. Installationsgerät, insbesondere Aufputz-Schutzkontaktsteckdose (1) oder Unterputz-Schutzkontaktsteckdose, mit einem kappenartigen Klappdeckel (6), der über mindestens ein Gelenk am Gehäuse (2, 5) des Installationsgeräts befestigt ist, eine derart große Tiefe aufweist, dass ein vollständiges Schließen des Klappdeckels (6) auch bei einem eingestecktem Stecker (24) gewährleistet ist und an seiner dem Gelenk gegenüberliegenden Seite eine Gehäuseausnehmung besitzt, die bei geschlossenem Klappdeckel einen ausreichend großen Durchlass für ein Anschlusskabel (25) eines eingesteckten Steckers (24) bildet, dadurch gekennzeichnet, • dass im Gehäuse ein Verriegelungsmechanismus (9, 16) mit Schloss (10) integriert ist, • dass der Klappdeckel (6) an seiner dem Gelenk gegenüberliegenden Seite mindestens ein erstes Verriegelungsmittel (14, 20, 21) aufweist, welches bei geschlossenem Klappdeckel (6) über eine Gehäuse-Ausnehmung (15, 22, 23) in den Verriegelungsmechanismus (9, 16) eingreift, • dass der Verriegelungsmechanismus (9, 16) mindestens ein zweites Verriegelungsmittel (13, 18, 19) aufweist, welches nach Betätigung des Schlosses (10) mit dem ersten Verriegelungsmittel (14, 20, 21) derart zusammenwirkt, dass ein Öffnen des Klappdeckels (6) unterbunden ist.
  2. Installationsgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass eine Verriegelungsöse (14) als erstes Verriegelungsmittel verwendet ist, in welche ein als zweites Verriegelungsmittel dienender Verriegelungsnocken (13) eingreift.
  3. Installationsgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass ein Verriegelungshaken (20, 21) als erstes Verriegelungsmittel verwendet ist, welcher mit einem als zweites Verriegelungsmittel dienenden Verriegelungsnocken (18, 19) zusammenwirkt.
  4. Installationsgerät nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Verriegelungsnocken (3, 18, 19) an einem mit dem Schloss (10) zusammenarbeitenden Betätigungsbolzen (12, 17) angebracht ist.
  5. Installationsgerät nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass Dichtmittel (8) zur Abdichtung zwischen dem Anschlusskabel (25) des Steckers (24) und dem Klappdeckel/Gehäuse (6/2, 5) vorgesehen sind.
  6. Installationsgerät nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass Dichtmittel (7) zur Abdichtung zwischen Gehäuse (2, 5) und Klappdeckel (6) vorgesehen sind.
DE102007006550A 2007-02-09 2007-02-09 Installationsgerät mit einem kappenartigen Klappdeckel Withdrawn DE102007006550A1 (de)

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