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DE102007006559B3 - Mobilfunkantenne, insbesondere für eine Basisstation - Google Patents

Mobilfunkantenne, insbesondere für eine Basisstation Download PDF

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DE102007006559B3
DE102007006559B3 DE200710006559 DE102007006559A DE102007006559B3 DE 102007006559 B3 DE102007006559 B3 DE 102007006559B3 DE 200710006559 DE200710006559 DE 200710006559 DE 102007006559 A DE102007006559 A DE 102007006559A DE 102007006559 B3 DE102007006559 B3 DE 102007006559B3
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DE
Germany
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mobile radio
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aprons
radio antenna
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Active
Application number
DE200710006559
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English (en)
Inventor
Dan Fleancu
Wolfgang Mummert
Wolfgang Wienzek
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Telefonaktiebolaget LM Ericsson AB
Original Assignee
Kathrein Werke KG
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    • HELECTRICITY
    • H01ELECTRIC ELEMENTS
    • H01QANTENNAS, i.e. RADIO AERIALS
    • H01Q1/00Details of, or arrangements associated with, antennas
    • H01Q1/12Supports; Mounting means
    • H01Q1/1242Rigid masts specially adapted for supporting an aerial
    • HELECTRICITY
    • H01ELECTRIC ELEMENTS
    • H01QANTENNAS, i.e. RADIO AERIALS
    • H01Q1/00Details of, or arrangements associated with, antennas
    • H01Q1/42Housings not intimately mechanically associated with radiating elements, e.g. radome
    • H01Q1/428Collapsible radomes; rotatable, tiltable radomes

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Abstract

Eine verbesserte Mobilfunkantenne zeichnet sich durch folgende Merkmale aus - der seitliche Abstandsraum (19) zwischen zwei benachbarten Sektorantennen (3) ist mittels einer Schutzabdeckung (21) überbrückt, - die Schutzabdeckung (21) ist in Umfangsrichtung quer zur Erstreckungs- und/oder Vertikalrichtung zumindest zweigeteilt und umfasst zumindest zwei Abdeckschürzen (27), - die Abdeckschürzen (29, 41) überlappen sich in Umfangsrichtung teilweise(3) vorgesehene Abschlussrand (29') einer Abdeckschürze (29) ist am oder unmittelbar benachbart zum Radom (15) einer Sektorantenne (3) angeordnet und/oder befestigt, fällt mit der Mastachse (9) zusammen oder liegt ortsnah dazu.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Mobilfunk-Antenne, insbesondere für eine Basisstation, nach dem Oberbegriff des Anspruches 1.
  • Antennen und Antennenarrays, insbesondere als stationäre Antennenanordnung für eine Basisstation im Mobilfunkbereich sind hinlänglich bekannt, beispielsweise durch die Vorveröffentlichung DE 197 22 742 A1 , DE 196 27 015 A1 , US 5 710 569 oder WO 00/39 894 A1 .
  • Derartige Antennenkonstruktionen umfassen in der Regel einen vertikal angeordneten Reflektor, der noch mit seitlichen, sich gegenüber der Reflektorebene erhebenden Stegen sowie weiteren Strahlformungsmaßnahmen versehen sein kann.
  • Üblicherweise in Vertikalrichtung beabstandet zueinander sind die einzelnen Strahler oder Strahleranordnungen angeordnet, die in einem Single-Band, einem Dual-Band oder allgemein in einem Multi-Band senden oder empfangen können. Es kann sich dabei um einfache oder z. B. um dualpolarisierte Strahler handeln.
  • Derartige Antenneneinrichtungen können mit Maßnahmen versehen sein, um den Downtilt-Winkel (also den Absenkwinkel) manuell oder ferngesteuert unterschiedlich einstellen zu können.
  • Die vorstehend genannten Antennen können auch in Mehrfach-Baugruppen verwendet werden, beispielsweise als sog. Sektorantennen. Bei einer 120°-Sektorantenne sind beispielsweise drei derartige, in der Regel vertikal ausgerichtete Antennenarrays in um 120° versetzt zueinander liegenden Azimutwinkeln um einen Antennenmast herum montiert. Dabei können die einzelnen Antennenarrays ein- oder mehrspaltig aufgebaut sein.
  • Bei Sektorantennen ist es grundsätzlich bekannt, diese nicht zwingend immer nur so auszurichten, dass sie exakt in einem um 120° unterschiedlichen Azimutwinkel zu einem benachbarten Antennenarray ausgerichtet sind. Unter Umständen ist es wünschenswert, abhängig von lokalen Gegebenheiten bzw. Besonderheiten eine Sektorantenne in einem unterschiedlichen Azimutwinkel auszurichten. Von daher können diese Antennen zumindest in einem gewissen Winkelbereich unterschiedlich montiert und gegebenenfalls auch später noch unterschiedlich ausgerichtet werden. Gegebenenfalls kann auch eine manuelle oder motorisch betätigbare Winkelverstelleinrichtung vorgesehen sein.
  • Gemäß der DE 202 18 101 U1 oder gemäß der DE 10 2005 034 127 A1 werden dazu handelsübliche Mobilfunkantennen für eine Basisstation verwendet, die vor einem in der Regel vertikal ausgerichteten Reflektor mehrere übereinander angeordnete Strahler oder Strahlergruppen umfasst, wobei eine derartige Sektorantenne mit einem ihr zugeordneten Radom versehen ist, wodurch die dahinter befindlichen Strahler oder Strahlereinrichtungen geschützt sind. Gemäß der vorstehend genannten Vorveröffentlichung sind in einer entsprechenden, einen dreieckigen Mastkern umfassenden Tragkonstruktion in den so gebildeten drei Sektoren drei Sektorantennen untergebracht, die in einem Winkel von beispielsweise zumindest ±10° in ihrer Azimutausrichtung verstellt werden können.
  • Alle Sektorantennen sind dann zusätzlich noch durch ein gemeinsames zylinderförmiges Radom umgeben.
  • Gemäß der DE 103 59 623 A1 wird demgegenüber in einer Ausführungsform vorgeschlagen, ebenfalls mehrere in Umfangsrichtung um einen Antennenmast versetzt angeordnete Sektorantennen zu verwenden, die jeweils einen Reflektor und darauf sitzende Strahlereinrichtungen umfassen, die aber mit keinem eigenen Radom versehen sind, sondern die alle durch ein sie gemeinsam umgebendes zylinderförmiges Radom geschützt sind. An der Rückseite eines jeweiligen Reflektors ist die so gebildete Sektorantenne um eine Vertikalachse in einem bestimmten Winkelbereich unterschiedlicher Azimutausrichtung einstellbar.
  • Die zuletzt genannte Lösung bietet den Vorteil, dass kein Doppel-Radom verwendet wird. Die Verwendung eines zusätzlichen zweiten Radoms führt natürlich zu einer nachteiligen Beeinflussung und Dämpfung des Strahlungsspektrum. Wird aber beispielsweise auf ein separates Radom für die einzelnen Antennenarrays verzichtet, so weist dies dann wieder den Nachteil auf, dass keine herkömmlichen Antennen verwendet werden können, bei denen von Hause aus die Strahler vor dem Reflektor durch ein der jeweiligen Antenne zugeordnetes Radom geschützt sind.
  • Gleichwohl weisen beide vorstehend genannten vorbekannten Mobilfunkantennen den Vorteil auf, dass die mehreren Sektorantennen hinter einem gemeinsamen zylinderförmigen Radom versteckt sind, also die einzelnen Sektorantennen für sich genommen nicht erkennbar sind. Dies trägt auch einem Trend Rechnung, wonach Mobilfunkstationen bevorzugt werden, bei denen die zugehörigen Antennen und Sektorantennen nicht oder nicht ohne weiteres erkennbar sind.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es von daher, ausgehend von dem gattungsbildenden Stand der Technik eine verbesserte Mobilfunkantenne zu schaffen.
  • Die Aufgabe wird erfindungsgemäß entsprechend den im Anspruch 1 angegebenen Merkmalen gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
  • Durch die Erfindung wird ein völlig neuer Lösungsweg bestritten, bei welchem herkömmliche Sektorantennen mit einem ihnen jeweils zugeordneten eigenen Radom verwendet werden können, die zudem in unterschiedlicher Azimutausrichtung montierbar sind. Die Anordnung ist derart, dass die gesamte Antennenanordnung einschließlich der mehreren Sektorantennen quasi in einem zylinderförmigen oder zylinderähnlichen Radom oder einer entsprechenden Umhüllung verdeckt angeordnet sind.
  • Allerdings ist im Rahmen der Erfindung im Gegensatz zum Stand der Technik eine Möglichkeit vorgesehen, dass die Strahlungseigenschaften der Sektorantennen nicht durch Verwendung eines doppelten Radoms verschlechtert werden, wie sich dies beispielsweise gemäß der DE 202 18 101 U1 ergibt.
  • Erfindungsgemäß ist dazu vorgesehen, dass der Abstandsraum zwischen zwei in Azimutrichtung versetzt liegenden Sektorantennen mittels einer Schutzabdeckung überbrückt ist. Die Schutzabdeckung ist im Querschnitt zur Erstreckungs- und/oder Vertikalausrichtung der Mobilfunkantennenanordnung teilkreisförmig gestaltet. Bevorzugt ist diese Schutzabdeckung zumindest zweigeteilt, d. h. sie umfasst zumindest zwei zusammenwirkende Abdeckschürzen, die sich bevorzugt in ausreichendem Maße überlappen.
  • Durch diese Konstruktion ergibt sich nunmehr die grundsätzliche Möglichkeit, zwei benachbarte Sektorantennen gemeinsam oder nur eine von ihnen in unterschiedlicher Azimutausrichtung einzustellen oder je nach Bedarf in eine unterschiedliche Azimutausrichtung zu verstellen, wodurch sich der Abstandsraum zur benachbarten Sektorantenne vergrößert oder verkleinert. Die erwähnten Abschirmschürzen schließen sich dabei an den benachbarten Sektorantennen an, und zwar vorzugsweise an einem eher seitlichen Bereich des Radoms der Sektorantenne, so dass die Strahlereinrichtungen der jeweiligen Sektorantenne nur durch das zur jeweiligen Sektorantenne von Hause aus gehörende Radom strahlen müssen. Je nach Größe des Abstandsraums zwischen den beiden Sektorantennen überlappen sich die beiden Abschirmschürzen mehr oder weniger und können dadurch an die Größe des Abstandsraums zwischen zwei benachbarten Sekto rantennen problemlos angepasst werden.
  • Bevorzugt befinden sich die Abschirmschürzen in einem Radialabstand zur Zentral- und/oder Montageachse der Mobilfunkantennenanordnung, der in etwa dem Radialabstand zwischen der Zentralachse und dem entferntest liegenden Bereich des Radoms der einzelnen Sektorantennne entspricht, so dass sich quasi von außen betrachtet eine zylinderförmige oder fast zylinderförmige Gesamtabdeckung aller Sektorantennen ergibt.
  • Um dabei diesen zylinderförmigen Gesamteindruck auch bei unterschiedlicher Azimutausrichtung einzelner Sektorantennen zu erhalten, ist ferner erfindungsgemäß vorgesehen, dass die Verstellachse, um die die einzelnen Sektorantennen zur Verhinderung ihrer Azimutausrichtung verstellbar sind, vorzugsweise mit der Zentral- oder Mastachse der Mobilfunkantenne zusammenfallen oder, wenn möglich, der Abstand dieser Verschwenkachse weniger als 30%, insbesondere weniger als 20% oder insbesondere weniger als 10% oder 5% bezogen auf die maximale radiale Erstreckung der zentralen Mastachse zum maximalen Abstand des zugehörigen Radoms einer Sektorantenne beträgt.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung erweist es sich dabei ferner als günstig, zur Abstützung der Schutzabdeckung zwischen zwei benachbarten Sektorantennen noch eine integrierte, innerhalb der Schutzabdeckung liegende Abstützkonstruktion zu verwenden. Bevorzugt kann auch noch eine außenliegende, nicht verschwenkbare Abdeckkonstruktion nach Art eines Abdeckstreifens oder einer Abdeckeinrichtung vorgesehen sein, der die beiden überlappenden Abschnitte der Abdeckschürzen von außen her über deckt und nach Festziehen einer entsprechenden Befestigungseinrichtung die überlappenden Abschnitte der Abdeckschürzen sandwichartig verpresst.
  • Weitere Vorteile, Einzelheiten und Merkmale der Erfindung ergeben sich nachfolgend aus den anhand von Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispielen. Dabei zeigen im Einzelnen:
  • 1: eine schematische räumliche Darstellung einer erfindungsgemäßen Mobilfunkantenne;
  • 2: eine vereinfachte räumliche Darstellung der erfindungsgemäßen Mobilfunkantenne in explosionsartiger Wiedergabe (unter Weglassung einiger Teile);
  • 3: eine zu 2 entsprechende Darstellung bei axialer Betrachtung auf die Oberseite der Mobilfunkantenne;
  • 4: eine entsprechende Horizontalschnittdarstellung durch die erfindungsgemäße Mobilfunkantenne im montierten Zustand;
  • 5: eine vergrößerte Detaildarstellung zur Verdeutlichung der Anbindung des Randes einer Abdeckschürze an einem Radom einer Sektorantenne;
  • 6: eine räumliche Explosionsdarstellung zur Verdeutlichung weiterer Details der erfindungsgemäßen Mobilfunkantenne;
  • 7: eine entsprechende axiale Draufsicht auf die in 6 wiedergegebene Mobilfunkantenne;
  • 8: eine zu 6 ähnliche Darstellung, in der in den Abdeckschürzen Langlöcher gezeigt sind, die die Befestigungs- und Verstellmöglichkeit der Abdeckschürzen zeigt;
  • 9: einen schematischen Querschnitt quer zur Erstreckungsachse der Mobilfunkantenne durch eine Halteeinrichtung mit darin ein- und ausschiebbar gehaltenen Abdeckschürzen;
  • 10: eine räumliche Detaildarstellung des oberen Endes einer Sektorantenne mit vorgesehenen Montagemitteln zur Befestigung der Sektorantenne an derem oberen Ende;
  • 11: eine entsprechende Darstellung zu 10 teilweise im Vertikalschnitt im montierten Zustand der Sektorantenne;
  • 12: eine teilweise im Schnitt wiedergegebene räumliche Darstellung des oberen Endes der Mobilfunkantenne zur Verdeutlichung der Befestigung einer Sektorantenne;
  • 13: eine schematische Seitenansicht der Mobilfunkantenne zur Verdeutlichung der Montage einer Sektorantenne; und
  • 14: eine räumliche Detaildarstellung zur Verdeutlichung der Verankerung des unteren Endes einer Sektorantenne an einer Trag- und Mastkonstruktion.
  • In 1 ist in schematischer räumlicher Darstellung eine Mobilfunkantenne 1, insbesondere für eine Basisstation, gezeigt.
  • Die Mobilfunkantenne weist im gezeigten Ausführungsbeispiel – worauf später noch eingegangen wird – drei Sektorantennen 3 auf, die um eine zentrale Trag- und/oder Mastkonstruktion 5 in Umfangsrichtung versetzt angeordnet sind, also in unterschiedlicher Azimutausrichtung. Die Trag- und/oder Mastkonstruktion 5 ist in der Regel vertikal oder zumindest im Wesentlichen, also näherungsweise vertikal ausgerichtet, so dass zumindest eine Längskomponente der Trag- und/oder Mastkonstruktion 5 in Vertikalrichtung verläuft. Nachfolgend wird die im wesentlichen oder mit Vertikalkomponente ausgerichtete Trag- und/oder Mastkonstruktion 5 kurz als Tragkonstruktion 6 bezeichnet.
  • Die Mobilfunkantenne gemäß 1 umfasst dabei eine obenliegende, die erwähnten Sektorantennen 3 aufnehmende Antennenzone A, an die sich unterhalb beispielsweise zwei sog. Servicezonen S anschließen können, in denen für den Betrieb der Antenne benötigte Komponenten wie beispielsweise Verstärkerschaltungen, Combiner, Filterbaugruppen etc. vorgesehen sein können. Ferner können hier eine Vielzahl von Anschlussverbindungen, insbesondere Kabelverbindungen, untergebracht sein. Diese Servicezonen S sind über separate Bereiche zugänglich, wie dies beispielsweise gemäß der vorveröffentlichten WO 2005/018042 A1 beschrie ben ist, worauf Bezug genommen wird.
  • Die gesamte Anordnung kann dann beispielsweise durch eine zentrale Stand- und/oder Basiskonstruktion gehalten werden, beispielsweise eine mastförmige Basiskonstruktion 7, wie aus 1 ersichtlich. Ohne die erwähnte Servicestation würde sich an diese Stand- oder Basiskonstruktion 7 direkt die erwähnte Antennenzone anschließen.
  • Anhand von 2 ist nunmehr in explosionsartiger räumlicher Darstellung ein erstes Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Mobilfunkantenne und in 3 in Draufsicht wiedergegeben, worauf nachfolgend eingegangen werden soll.
  • Gemäß dieser Darstellungen ist zu ersehen, dass im Zentrum der Mobilfunkantenne die erwähnte Tragkonstruktion 5 vorgesehen ist, an welcher in Umfangs- bzw. Azimutrichtung versetzt zueinander angeordnet, drei Sektorantennen 3 montiert sind.
  • Im Ausführungsbeispiel gemäß den 2 und 3 sind drei Sektorantennen nicht in einem regelmäßigen Abstand von 120° zueinander in Umfangsrichtung um die Zentralachse 9, die koaxial zu der Tragkonstruktion 5 verläuft, sondern davon abweichend positioniert, worauf später noch genauer eingegangen wird.
  • Jede der Sektorantennen 3 kann in üblicher Weise aufgebaut sein, d. h. sie umfassen in der Regel einen vertikal oder im gezeigten Ausführungsbeispiel parallel zur Zentralachse 9 verlaufenden Reflektor 13, vor dem gegenüberliegend zur Tragkonstruktion 5, also vorzugsweise in Erstreckungs- und/oder Vertikalrichtung 9 der Mobilfunkantenne 1 (im gezeigten Ausführungsbeispiel also in vertikaler Längserstreckungsrichtung des Reflektors 13) in der Regel mehrere Strahler oder Strahlereinrichtungen angeordnet sind. Es kann sich dabei um einfach oder dual polarisierte Strahler handeln, die in einem Mono-, einem Dual- oder einem Multi-Band, beispielsweise Tripleband senden und empfangen können. Die vorstehend erwähnte Erstreckungs- und/oder Vertikalrichtung 9 der Mobilfunktantenne 1 wird im Folgenden kurz als Erstreckungsrichtung 9 bezeichnet.
  • Jede der Sektorantennen 3 ist mit einem zugehörigen Radom 15 versehen, welches die Frontseite des Reflektors 13 überdeckt und dazwischen die erwähnten Strahler aufnimmt und schützt.
  • Es handelt sich bei den Sektorantennen in der Regel um herkömmliche Sektorantennen, die in dieser Grundfiguration vor Umwelteinflüssen geschützt auch separat an Gebäuden und/oder Masten montiert werden können.
  • Aus dem gezeigten Ausführungsbeispiel ist ferner ersichtlich, dass auch die seitlichen Abstandsräume 19 zwischen zwei versetzt zueinander liegenden Sektorantennen 3 durch eine Außenumhüllung abgedeckt und geschützt sind.
  • Diese nachfolgend teilweise auch als Schutzabdeckung 21 bezeichnete Außenumhüllung ist in vertikaler, d. h. im gezeigten Ausführungsbeispiel in axialer Draufsicht parallel zur Zentralachse 9 gemäß 3 teilkreisförmig gestaltet (also zumindest näherungsweise teilkreisförmig gestaltet). Da auch das Radom 15 der einzelnen Sektorantennen 3 zumindest an der sog. Radomoberseite 15' konvex geformt ist und sich bevorzugt die erwähnte Schutzabdeckung 21 am Übergang von der Radom-Oberseite 15' zu den Radom-Seitenabschnitten 15'' anschließt (wo also der stärkste Krümmungsbereich in der Querschnittsdarstellung des jeweiligen Radoms 15 ist), ergibt sich eine Gesamt-Querschnittsdarstellung, die als zumindest annähernd zylinderförmig und in der Schnittdarstellung als zumindest annähernd kreisförmig bezeichnet werden kann. Denn bevorzugt sind die Außenumhüllungen 21 im Horizontalquerschnitt quer zur Zentralachse 9 teilkreisförmig oder zumindest annähernd teilkreisförmig gestaltet, wobei auch das Krümmungsverhalten durch das jeweilige Radom 15 einer Sektorantenne 3 im Horizontalquerschnitt zumindest auch näherungsweise teilkreisförmig ist und dabei die Krümmung zumindest in ähnlicher Größenordnung zueinander liegt. Insoweit wird auch bereits auf die Querschnittsdarstellung gemäß 4 (bezüglich eines geringfügig abgewandelten Ausführungsbeispieles) verwiesen, in der sich die im Querschnitt kreisförmige (insgesamt zylinderförmige) oder im Querschnitt kreisähnliche bzw. zylinder-ähnliche Gesamtform ergibt.
  • Da vor allem auch der radiale Abstand RS der Schutzabdeckung 21 von der Zentralachse 9 in etwa dem radialen Abstand RR (4) des jeweiligen Radoms 15 zur Zentralachse 9 entspricht, und zwar im mittleren Abstand des Radoms 15 (also an dessen Radom-Oberseite 15'), ergibt sich von außen her der gewünschte zylindrische Gesamteindruck der Antennenkonstruktion, als ob alle Antennen in einem gemeinsamen zylindrischen Mantel oder in einer gemeinsamen zylindrischen Außenumhüllung 21 untergebracht wären.
  • Die erläuterte Antennenkonstruktion ermöglicht es aller dings auch, die einzelnen Sektorantennen in ihrer Azimutausrichtung in einem gewissen Winkelbereich unterschiedlich einzustellen. Im gezeigten Ausführungsbeispiel werden beispielsweise drei Sektorantennen verwendet, die in ihrer Grundausrichtung in einem 120°-Abstand in Umfangs- oder Azimutrichtung versetzt zueinander angeordnet sind. Jede dieser Sektorantennen kann beispielsweise um ±0° bis 10° davon abweichend ausgerichtet werden.
  • Anhand von 2 und 3 ist beispielsweise gezeigt, dass die untere Sektorantenne 3.1 in ihrer Ausgangsposition verblieben ist, wohingegen die beiden oberen links und eher rechts liegenden Sektorantennen 3.2 und 3.3 um jeweils 10° aufeinander zu verschwenkt wurden, so dass der dortige Abstandsraum 19' nunmehr sehr viel kleiner ist als die beiden Abstandsräume 19'' zur jeweils untenliegenden unveränderten Sektorantenne.
  • Trotz veränderter Ausrichtung der beiden erwähnten Sektorantennen 3.2 und 3.3 ergibt sich aber insgesamt noch die unveränderte Gesamtfiguration, als ob quasi alle Sektorantennen in einer gemeinsamen zylinderförmigen oder zylinderähnlichen Schutzabdeckung untergebracht wären.
  • Dazu sind zusätzlich folgende Maßnahmen vorgesehen:
    Die erwähnten Sektorantennen 3 sind dazu quasi koaxial zur Zentralachse 9 verstellbar, also um die zentral liegende Tragkonstruktion 5 herum, wodurch sichergestellt ist, dass die vertikale Mitten-Symmetrieebene (die senkrecht durch die Mitte des Reflektors 13 in Vertikalrichtung verläuft) in jeder Verstellposition mit der Zentralachse 9 zusammenfällt. Dadurch wird die Anschlusslinie 27 der Schutzabde ckung 21 am jeweiligen Radom 15 einer Sektorantenne in ihrem Radialabstand zur Zentralachse 9 nicht verändert. Der gewünschte Effekt kann aber auch dann noch realisiert werden, wenn die reale oder virtuelle vertikale Verschwenkachse 109 der Sektorantennen 3 nicht mit der Zentralachse 9 zusammenfällt, sondern vorzugsweise weniger als 30%, insbesondere weniger als 20%, 15%, 10% oder auch weniger als 5% von dem maximalen Radialabstand einer Sektorantenne 3 (also dem entferntesten Punkt des Radoms 15 einer Sektorantenne 3 zur Zentralachse 9) abweicht.
  • Im gezeigten Ausführungsbeispiel besteht die jeweilige Schutzabdeckung 21 zur Überdeckung des Abstandsraumes 19 aus zumindest zwei Abdeckschürzen 29. Jede der beiden Abdeckschürzen 29 weist einen Anschluss- und/oder Verbindungsabschnitt 29' auf, der der jeweiligen Sektorantenne 3 zugewandt liegt und im gezeigten Ausführungsbeispiel aus einem nach innen gerichteten, vertikal verlaufenden Befestigungswinkelabschnitt 31 besteht, der in eine entsprechende Längsnut 15a an der Außenseite des Radoms 15 am Übergang von der Radomoberseite 15' zum angrenzenden Radomseitenabschnitt 15'' verläuft (s. 5).
  • Der gegenüberliegende, zum jeweiligen Radom entfernt liegende, vertikal verlaufende Seitenabschnitt 29'' überlappt sich mit dem entsprechenden Seitenabschnitt der benachbarten Abdeckschürze 29. Dieser Grundaufbau ergibt sich am Besten aus der explosionsartigen räumlichen Wiedergabe der Mobilfunkantenne (unter Weglassung der obigen Abdeckung) gemäß 6, obgleich der Grundaufbau bereits aus dem Ausführungsbeispiel gemäß 1 und 2 ersichtlich ist.
  • Die Breite der jeweiligen Abdeckschürze 29 in Umfangs richtung (also in Umfangsrichtung um die Zentralachse 9) ist derart bemessen, dass in der einen maximal erreichbaren Extremstellung für eine Sektorantenne 3 (also bei maximaler Verstellung in Azimutrichtung gegenüber der Grundstellung) sich die jeweils zusammenwirkenden Abdeckschürzen 29 maximal überdecken (beim Ausführungsbeispiel gemäß 2 ff. überdecken sich beispielsweise die Abdeckschürzen 29 mit ihrem überlappenden Bereich 29'' am Stärksten, da die beiden benachbarten Sektorantennen 3.2 und 3.3 um jeweils ±10° aufeinanderzu verschwenkt, d. h. allgemein verstellt, verschoben und/oder ausgerichtet wurden, also der Winkelabstand zwischen den beiden Antennen 3.2 und 3.3 nicht mehr 120°, sondern nur noch 100° beträgt). Bei Erreichen der maximalen Größe des Abstandsraumes 19 überdecken sich die Abdeckschürzen noch in ausreichendem Maße, wie dies im Falle der Abdeckschürzen 29 zwischen den Sektorantennen 3.1 und 3.3 bzw. 3.1 und 3.3 anhand der 2 ff. gezeigt ist.
  • Zur Erhöhung der Stabilität ist bevorzugt eine zusätzliche Abstützkonstruktion 35 vorgesehen, die zwischen Tragkonstruktion 5 und der Schutzabdeckung 21 in dem jeweiligen Abstandsraum 29 untergebracht ist. Diese zusätzliche Abstützkonstruktion ist in den Ausführungsbeispielen gemäß 2 und 3 nicht dargestellt bzw. nicht verwirklicht. Die erwähnte Abstützkonstruktion 35 kann aus durchgehenden oder in Längsrichtung der Tragkonstruktion 5 in Abständen vorgesehenen, beispielsweise steg- oder stiftförmigen Halteelementen 37 bestehen, die aus einer im Querschnitt teilkreisförmigen, bevorzugt über die gesamte Länge der Schutzabdeckung 21 verlaufenden Abstützwand 39 besteht. Diese Abstützkonstruktion 35 mit den Halteelementen 37 ist beispielsweise in den 4 (ausschnittsweise 5) sowie den 6 und 7 dargestellt. Insbesondere dann, wenn die erwähnte, bevorzugt zur Zentralachse 9 teilkreisförmig oder teilzylinderförmig verlaufende Abstützwand 39 in Axialrichtung in entsprechender Länge vergleichbar den Abdeckschürzen 29 gestaltet ist, kann diese Abstützwand 39 auch als bevorzugt feststehende, also in Umfangsrichtung nicht verstellbare zusätzliche dritte Abdeckschürze 39' bezeichnet werden.
  • Bevorzugt ist auch noch eine außenliegend, im horizontalen Querschnitt ebenfalls wieder teilkreisförmig gestaltete Außenwand 41 vorgesehen (wobei die Außenwand 41 auch als weitere Abdeckschürze 41' bezeichnet werden kann), so dass zwischen der innenliegenden Abstützwand 39 und der Außenwand 41 die überlappenden Seitenlängsabschnitte 29'' der Abdeckschürzen 29 zu liegen kommen. Diese Außenwand oder Abdeckschürze 41' ist bevorzugt ebenfalls wiederum in Umfangsrichtung nicht verstellbar, sondern stationär. Um ausreichend Platz bereitzustellen, um eine Sektorantenne 3 in beiden Richtungen von ihrer mittleren Grundstellung aus verschwenken zu können, ist die innenliegende Abstützwand oder Abdeckschürze 39' wie aber auch die außenliegende Abstützwand oder Abdeckschürze 41' so dimensioniert, dass die an gegenüberliegenden vertikal verlaufenden Längskanten einen ausreichenden Seitenabstand zu der benachbarten Sektorantenne 3 aufweisen.
  • Bei dem Ausführungsbeispiel gemäß den 1 bis 8 ist also zu ersehen, dass sich nicht nur die beiden jeweils mit einer benachbarten Sektorantenne 3 in Verbindung stehenden bzw. daran angrenzenden Abdeckschürzen 29 im mittleren Bereich der so gebildeten Schutzabdeckung 21 überdecken, sondern dass in diesem Überlappungsbereich der zu mindest beiden verstellbaren Abdeckschürzen 29 auch noch eine außen liegende Abdeckschürze 41' in Form einer Außenwand 41 sowie eine innen liegenden Abdeckschürze 39' im Sinne einer innenliegenden Abstützwand 39 vorgesehen sind. Somit überlappen sich nicht nur die beiden jeweils an die Sektorantenne angrenzenden verstellbaren Abdeckschürzen 29, sondern auch noch die vorstehend erwähnten weiteren, in diesem Ausführungsbeispiel nicht in Umfangsrichtung verstellbaren Abdeckschürzen 39' und 41'. Unabhängig davon weisen alle Abdeckschürzen einen ähnlichen Krümmungsverlauf auf.
  • Aus der explosionsartigen Detaildarstellung gemäß 8 ist zu ersehen, dass in den Abdeckschürzen 29 (und zwar jeweils in ihrem Überlappungsbereich 29'') entsprechende Langlochausnehmungen 43 vorgesehen sind, die von Schrauben 45 oder bevorzugt fest an den Halteeinrichtungen 37 montierten (angeschweißten) radial vorstehenden Gewindezapfen durchsetzt werden, die mit ihrem äußeren Ende eine entsprechende Bohrung in der radial nicht verschiebbaren Außenwand 41 mit durchsetzen. Wird auf das außenliegende Ende der Schraube 45 eine Mutter aufgedreht, können die überlappenden Abschnitte der Abdeckschürzen 29 zwischen Außenwand 41 und innenliegender Abstützwand 39 vollflächig verpresst werden.
  • Bei dieser Konstruktion ist es also auch leicht möglich, nach Entfernen und/oder Lösen der Schrauben 45 bzw. der Mutter 46 die jeweilige Abdeckschürze 29 vom Radom einer Sektorantenne zu lösen, beispielsweise eine defekte Sektorantenne zu demontieren und durch eine neue zu ersetzen (oder durch eine neue Sektorantenne, die für weitere Frequenzbänder ausgelegt ist). Ebenso ist es möglich, eine Sektorantenne in ihrer Azimutausrichtung um beispielsweise ±10° zu verstellen. Dazu müssen dann nur noch die Abdeckschürzen 29 entsprechend in Umfangsrichtung zusammen oder auseinander geschoben werden, um eine entsprechende Anpassung an den zu überdeckenden Abstandsraum 19 zu ermöglichen. Danach werden die Befestigungswinkelabschnitte 31 wieder in die entsprechenden Längsnuten 15a in dem zugehörigen Radom 15 eingesteckt (5), gegebenenfalls noch durch zusätzliche Befestigungsmaßnahmen wie Schrauben etc. gesichert und dann wiederum noch die erwähnten Muttern 46 auf den Gewindezapfen 45 festgedreht. Durch die erwähnten Langlochausnehmungen 43 können die Abdeckschürzen 29 also anschlagsbegrenzt zwischen zwei Extremstellungen in Umfangsrichtung verstellt werden, um die gewünschte Anpassung an die Größe des Abstandsraumes 19 in Umfangsrichtung zwischen zwei benachbarten Sektorantennen 3 vorzunehmen.
  • Anhand der 4 bis 7 ist auch zu ersehen, dass an der Mast- und Tragkonstruktion 5 vertikal verlaufende und in Radialrichtung vorstehende Haltestege 37 (im Falle einer 120°-Sektorantenne um 120° in Umfangsrichtung versetzt liegend) vorgesehen sind, an welchen separate Halteelemente 137 befestigbar sind. Dieses Halteelement 137 umfasst die außenliegende, in Draufsicht konvex (also teilkreisförmig) gestaltete Abstützwand oder Abdeckschürze 39'. Im Querschnitt ist dieses Halteelement näherungsweise dreieckförmig gestaltet, wobei die rückwärtigen Abstützwände in Draufsicht konkav gestaltet sind, um einen möglichst großen Verstellbereich für eine angrenzende Sektorantenne mit ihrem leicht bauchigen seitlichen Abschnitt des Radoms 15'' zu erlauben.
  • An der dem Mast zugewandten rückwärtigen Seite ist dieses Halteelement 137 mit einer Vertikalnut 137' versehen, mit welcher dieses Halteelement 137 auf den radial vorstehenden, vertikal verlaufenden Haltesteg 37 (der verbunden ist mit einer Tragkonstruktion 5) aufgesetzt und dort durch geeignete Maßnahmen (beispielsweise Schrauben) fest verankert werden kann.
  • Im Inneren des sich vertikal erstreckenden Halteelementes 137 sind beabstandet noch radial vorstehende Abstützungen 137'' mittig vorgesehen, die im mittleren Bereich zur Aufnahme der Kräfte dienen, die auf die Abstützwand 39 wirken.
  • Aus der bisherigen Schilderung geht hervor, dass grundsätzlich die Verwendung zweier sich in Umfangsrichtung teilweise überlappender Abdeckschürzen 29 ausreichend ist, um einen unterschiedlich groß bemessenen Abstandsraum 19 zwischen zwei Sektorantennen 3 (je nachdem wie diese in Azimutrichtung ausgerichtet sind) durch entsprechende Anpassung zu überbrücken. Dazu sind die beiden erwähnten Abdeckschürzen 29 vorzugsweise in Umfangsrichtung verstellbar, d. h. zumindest eine und vorzugsweise beide in Umfangsrichtung relativ verstellbar. Insbesondere dann, wenn eine dritte, beispielsweise feststehende Abdeckschürze im mittleren Bereich vorgesehen ist, müssen sich die beiden erwähnten, jeweils angrenzend an eine Sektorantenne beginnenden und unterschiedlich einstellbaren Abdeckschürzen 29 sich in ihrem zur jeweiligen Sektorantenne gegenüberliegenden Seitenbereich nicht überlappen. Hier ist es grundsätzlich ausreichend, wenn sich die aufeinanderzu weisenden Bereiche der verstellbaren Abdeckschürzen 29 mit einer dritten Abdeckschürze (die dann auch in Umfangs richtung nicht verstellbar sein muss) überdecken. Dies kann beispielsweise dadurch gewährleistet werden, dass, wie in den Figuren (beispielsweise 8) gezeigt ist, eine äußere Abdeckschürze 41' (nämlich die dortige Abdeckwand 41) und/oder eine innenliegende Abdeckschürze 39' vorgesehen ist bzw. sind, wobei die innenliegende Abdeckschürze 39' auch die Funktion einer Abstützwand 39 erfüllen kann. Dass sich die verstellbaren und an die Größe des zu überbrückenden Freiraums 19 zwischen zwei Sektorantennen anpassbaren Abdeckschürzen selbst nicht überlappen müssen, ergibt sich z. B. aus der in einer Querschnittsdarstellung wiedergegebenen 9. 9 zeigt einen Querschnitt durch eine Abstützkonstruktion 35. Diese Abstützkonstruktion kann mit einer nach außen weisenden, im horizontalen Querschnitt vorzugsweise teilkreisförmigen Abdeckwand versehen sein, die durch einen mittleren Vertikalsteg 137'' mit der Abstützwand 39, also mit dem Halteelement 137, fest verbunden ist. Die Abdeckwand bildet insoweit eine weitere, in Umfangsrichtung nicht verschiebliche Abdeckschürze. Dadurch wird eine in Querschnittsdarstellung teilkreisförmige, in Richtung der benachbart angeordneten Sektorantenne 3 offene Nut 139 gebildet, in die je eine Abdeckschürze 29 eingreifen und unterschiedlich weit eingeschoben bzw. in Umfangsrichtung herausgeschoben werden kann. Mit anderen Worten kommen die Überlappungsbereiche 29'' in der Nut 139 unterschiedlich weit eingeschoben zu liegen und überdecken sich hier mit der Abdeckschürze 39' bzw. 41', die Teil der Halteeinrichtung 137 sind.
  • Bei diesem Ausführungsbeispiel gemäß 9 überlappen sich also immer nur zwei in Umfangsrichtung benachbart zueinander liegende Abdeckschürzen, d. h. z. B. eine erste, an eine Sektorantenne 3 angrenzende Abdeckschürze 29, die sich gegenüberliegend zur Sektorantenne mit einer äußeren und einer inneren Abdeckschürze 41', 39' (die konzentrisch zueinander liegen) überlappt, wobei sich diese beiden, in Radialrichtung zur Zentralachse 9, 109 benachbart liegenden Abdeckschürzen 41', 39' wiederum mit einer sich in Umfangsrichtung anschließenden weiteren Abdeckschürze 29 überlappen, die neben der nächsten Sektorantenne 3 angrenzt bzw. damit verbunden ist. Mit anderen Worten ist bei diesem Ausführungsbeispiel vorgesehen, dass sich in Umfangsrichtung jeweils zwei aufeinander folgende bzw. versetzt zueinander liegende Abdeckschürzen jeweils paarweise überlappen, also beispielsweise eine erste Abdeckschürze 29 mit einer nachfolgenden Abdeckschürze 39' bzw. 41', und diese Abdeckschürze 39', 41' wiederum mit einer in Umfangsrichtung nachfolgenden weiteren verstellbaren Abdeckschürze 29. Auch bei dieser Anordnung können nicht nur die Sektorantennen, wie erwähnt, bevorzugt auf einem teilkreisförmigen Verstellweg zur Änderung ihres Azimutwinkels unterschiedlich eingestellt werden, sondern auch die entsprechenden verstellbaren Abdeckschürzen auf einer derartigen teilkreisförmigen Umlaufbahn mit verstellt oder verschoben werden, wodurch eine entsprechende Anpassung an die Größe der Schutzabdeckung 21 bewirkt wird.
  • Anhand der 10 ff. ist nunmehr noch ergänzend gezeigt, wie eine entsprechende Sektorantenne montiert und ausgewechselt werden kann.
  • Die jeweilige Sektorantenne ist dazu an ihrem oben liegenden stirnseitigen Ende mit einem oben liegenden Montageansatz 51 versehen, der vertikal in stirnseitiger Verlängerung der Sektorantenne 3 nach oben übersteht. Am oberen Ende der Trag- und Mastkonstruktion 5 ist dabei ferner die oben liegende deckelförmige Abdeckung 53 vorgesehen, die neben der stirnseitigen Oberseite 53' einen sich daran anschließenden, nach unten vorstehenden, umlaufenden Rand 53'' umfasst (10). Der erwähnte Montageansatz 51 hintergreift dabei diesen Rand 53'' und kann von einer außen zugänglichen Schraube 57 gehalten werden. Die Schraube 57 durchsetzt dabei den Montageansatz 51 und wirkt mit einer hinter dem Montageansatz 51 liegenden ersten Klemmplatte 59 (Winkelplatte) zusammen, so dass nach Festziehen der Schraube 57 (von außen her zugänglich) der überstehende, im Horizontalquerschnitt teilkreisförmig gestaltete und an den Radius des Randes 53'' angepasste Montageansatz 51 zwischen der ersten Klemmplatte 59 und dem Rand 53'' festgeklemmt und darüber gehalten werden kann (11 und 12).
  • Wie aus den 10 und 12 ersichtlich ist, ist der Montageansatz 51 noch mit einer in Horizontalrichtung (also in einer Ebene quer bzw. senkrecht zur Zentralachse 9) verlaufenden Langlochausnehmung 61 versehen, die von der Schraube 57 durchsetzt wird. Nach dem Lösen der Schraube 57 kann diese Sektorantenne um den gewünschten Verstellwinkel von beispielsweise ±10° in Azimutrichtung um die Zentral- oder Mastachse 9 herum verstellt, also verschoben werden.
  • Zur Montage einer derartigen Sektorantenne wird diese, wie in 13 dargestellt, leicht schräg von unten her an den Mast herangeführt, bis der oben liegende Montageansatz 51 den oberen Rand 53'' der Abdeckung 53 hintergreift und dabei die erwähnte Schraube mit ihrem Gewindeabschnitt die Einführöffnung 61' durchläuft, bis der Gewindeschaft in Höhe der Langlochausnehmung 61 zu liegen kommt. Die Schraube 57 muss dabei nicht völlig herausgedreht, sondern nur so gelöst werden, dass zwischen dem umlaufenden Rand 53'' der oberen Abdeckung 53 und der als Gegendruckplatte dienenden ersten Klemmplatte 59 ein ausreichender Abstand besteht, in den die Montageplatte 51 eingeführt werden kann. Zur Verstellung der Azimutausrichtung der jeweiligen Sektorantenne kann nunmehr die Sektorantenne mit ihrem oben liegenden (in Draufsicht ebenfalls bevorzugt teilkreisförmigen) Montageansatz 51 so nach links oder rechts (bezogen auf die Zentralachse der Mobilfunkantenne 1) verstellt, also verschoben werden, wobei der Bolzen oder die Schraube 57 dabei mehr oder weniger weit in die von der Einführöffnung 61' nach links oder rechts verlaufende Langlochausnehmung 61 eintaucht und dabei diese Langlochausnehmung 61 durchsetzt. Durch die Länge der Langlochausnehmung 61 insgesamt wird also die maximale Verstellweite der Sektorantenne zur Veränderung des Azimutwinkels begrenzt. Die Verstellung erfolgt hierbei auf einer durch die Konstruktion vorgegebenen Kreisbahn um eine virtuelle Abschwenkachse 109, die im gezeigten Ausführungsbeispiel mit der Zentralachse 9 der Mobilfunkantenne 1 zusammenfällt.
  • Anschließend wird das untere Ende der Sektorantenne mit einem dort befestigten Montageflansch 65 an die Mastkon struktion herangeschwenkt (wie in den 13 und 14 gezeigt), wobei dieser Montageflansch 65 an einem entsprechenden radial vorstehenden und an der Tragkonstruktion 5 verankerten Halteflansch 67 aufliegt.
  • In dieser Ausführungsform weist der Montageflansch 65 zwei in Umfangsrichtung versetzt liegende und vertikal verlaufende Führungsschrauben 69 auf, die über entsprechende radiale Einführöffnungen 71 in den Halteflansch 67 eingeführt werden, wobei diese Einführöffnungen 71 in in Umfangsrichtung verlaufende, teilkreisförmige Langlöcher 73 übergehen. Auch diese Langlöcher 73 sind von ihrer Größe her so gestaltet, dass hierüber die zugehörige Sektorantenne um einen maximalen Azimutverstellwinkel von z. B. ±10° (oder einem anderen vorwählbaren Winkel) verstellt werden kann.
  • Nach Erreichen der gewünschten Lage werden die erwähnten Schrauben 69 festgedreht, wobei diese Schrauben 69 noch eine parallel zum Montageflansch 65 verlaufende zweite Klemmplatte 165 durchsetzt. Im geöffneten bzw. gelösten Zustand der Führungsschrauben 69 kommt die zweite Klemmplatte unterhalb des am Mast befindlichen Halteflansches 67 zu liegen. Beim Festdrehen der Schrauben 69 wird dann die Klemmplatte von der Unterseite her an den Halteflansch 67 herangepresst, so dass der Halteflansch 67 sandwichartig zwischen dem Montageflansch 65 und der zweiten Klemmplatte 165 festgeklemmt wird, wodurch die Antenne letztlich gehalten und gesichert wird.
  • Abschließend wird darauf hingewiesen, dass eine derartige Mobilfunkantenne noch durch geeignete Blitzschutzmaßnahmen gesichert sein kann, d. h. durch entsprechende, in Umfangs richtung beabstandete und letztlich von oben nach unten verlaufende elektrische Ableitungen.
  • Darüber hinaus ist an der Antennenoberseite noch eine separate, elektrisch-galvanisch davon getrennte Blitzschutz-Spitze 77 vorgesehen, die über eine, von den sonstigen Blitzschutzmaßnahmen galvanisch getrennte, im Inneren der Tragkonstruktion 5 nach unten verlaufende Ableitung mit Masse oder Erde verbunden ist.

Claims (27)

  1. Mobilfunktantenne, insbesondere für eine Basisstation, mit folgenden Merkmalen: – es ist eine vertikal oder im Wesentlichen vertikal verlaufende Tragkonstruktion (5) vorgesehen, – es sind zumindest zwei in Umfangsrichtung um die Tragkonstruktion (5) mit unterschiedlichem Azimutwinkel ausrichtbare oder angeordnete Sektorantennen (3) vorgesehen, die in Erstreckungsrichtung (9) der Mobilfunkantenne (1) beabstandete Strahler umfassen, – die Sektorantennen (3) umfassen ein zugehöriges Radom (15), welches ein zugehöriges Teil der Sektorantenne (3) bildet, – zumindest eine oder alle Sektorantennen (3) sind bezüglich einer zur Erstreckungs- und/oder Vertikalachse (9) parallelen Einstellachse (109) mit einem unterschiedlichen Azimutwinkel montier- oder ausrichtbar- oder zu einem unterschiedlichen Azimutwinkel hin verstell- oder verschwenkbar, gekennzeichnet durch folgende weitere Merkmale: – der seitliche Abstandsraum (19) zwischen zwei benachbarten Sektorantennen (3) ist mittels einer Schutzab deckung (21) überbrückt, – die Schutzabdeckung (21) ist in Umfangsrichtung quer zur Erstreckungsrichtung zumindest zweigeteilt und umfasst zumindest zwei Abdeckschürzen (29, 39', 41'), – die zumindest beiden zu einer Schutzabdeckung (21) gehörenden Abdeckschürzen (29, 39', 41') überlappen sich in Umfangsrichtung teilweise, – der jeweils benachbart zu einer Sektorantenne (3) vorgesehene Abschlussrand (29') einer Abdeckschürze (29) ist am oder unmittelbar benachbart zum Radom (15) einer Sektorantenne (3) angeordnet und/oder befestigt, und – die Einstellachse (109) einer Sektorantenne (3) zur unterschiedlichen Azimut-Ausrichtung der Sektorantenne (3) oder zur Veränderung ihres Azimutwinkels ist so angeordnet, dass sie mit einer Zentralachse (9) der Mobilfunkantenne (1) und/oder deren Tragkonstruktion (5) zusammenfällt oder einen radialen Querabstand dazu aufweist, der weniger als 30%, insbesondere weniger als 20%, weniger als 10% und insbesondere weniger als 5% des maximalen Radialabstandes zwischen der Zentralachse (9) und der nach außen weisenden Oberseite (15'') des Radoms (15) einer zugehörigen Sektorantenne (3) beträgt.
  2. Mobilfunkantenne nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckschürzen (29, 39', 41') im Querschnitt quer und vorzugsweise senkrecht zur Erstreckungsrichtung teilkreisförmig oder zumindest näherungsweise teilkreisförmig gestaltet sind.
  3. Mobilfunkantenne nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckschürzen (29, 39', 41') be züglich ihrer nach außen weisenden Oberfläche in einem Radialabstand (RS) von der Zentralachse (9) der Mobilfunktantenne (1) angeordnet sind, der dem maximalen Radialabstand (RR) des Radoms (15) einer zugehörigen Sektorantenne (3) entspricht, oder davon weniger als 30%, insbesondere weniger als 20%, weniger als 10% und weniger als 5% abweicht.
  4. Mobilfunkantenne nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Schutzabdeckung (21) am Übergangsbereich von der Radom-Oberseite (15') zum daran angrenzenden Radom-Seitenabschnitt (15'') endet.
  5. Mobilfunkantenne nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Breite der Abdeckschürzen (29) in Umfangsrichtung so groß bemessen ist, dass sich zwei zusammenwirkende Abdeckschürzen (29), die sich am jeweiligen Radom (15) zweier benachbart angeordneter Sektorantennen (3) anschließen, auch dann überdecken, wenn die benachbarten zugehörigen Sektorantennen (3) mit ihrem maximalen Verstellwinkel in Azimutrichtung voneinander weg verstellt, verschoben oder angeordnet sind.
  6. Mobilfunkantenne nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckschürzen (29) mittels Eingriffabschnitten (31) in Außennuten (15a) in einem Radom (15) verankerbar sind.
  7. Mobilfunkantenne nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Schutzabdeckung (21) lediglich zwei Abdeckschürzen (29) umfasst, die sich im mittleren Bereich der Schutzabdeckung (21) überlappen.
  8. Mobilfunkantenne nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Schutzabdeckung (21) zumindest drei Abdeckschürzen (29; 39', 41') umfasst, nämlich jeweils eine sich an die jeweilige Sektorantenne (3) angrenzende Abdeckschürze (29) und zumindest eine sich in Umfangsrichtung zwischen diesen beiden Abdeckschürzen (29) befindliche weitere Abdeckschürze (39', 41').
  9. Mobilfunkantenne nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass ein Überlappungsbereich (29'') vorgesehen ist, in welchem sich die zumindest drei in Umfangsrichtung zwischen zwei Sektorantennen (3) vorgesehenen Abdeckschürzen (29; 39', 41') einer Schutzabdeckung (21) überdecken.
  10. Mobilfunkantenne nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die zwischen zwei in Umfangsrichtung benachbart angeordneten Sektorantennen (3) vorgesehene Schutzabdeckung (21) zumindest drei in Umfangsrichtung versetzt zueinander liegende Abdeckschürzen (29; 39', 41') umfasst, wobei sich die beiden an eine Sektorantenne (3) angrenzenden Abdeckschürzen (29) nicht überlappen, sondern jeweils nur einen Überlappungsbereich mit einer sich zwischen den Abdeckschürzen (29) befindlichen weiteren Abdeckschürze (39', 41') aufweisen.
  11. Mobilfunkantenne nach einem der Ansprüche 8 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die zumindest beiden zu einer Schutzabdeckung (21) gehörenden Abdeckschürzen (29) in Anpassung an die Azimut-Ausrichtung zweier benachbarter Sektorantennen (3) und damit in Anpassung an die Größe des Abstandsraumes (19) zwischen zwei benachbarten Sektorantennen (3) in Umfangsrichtung aufeinanderzu oder voneinanderweg verstell-, verschieb- oder montierbar sind.
  12. Mobilfunkantenne nach einem der Ansprüche 8 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass neben den jeweils zu einer Schutzabdeckung (21) gehörenden verstellbaren Abdeckschürzen (29) zumindest eine in Umfangsrichtung dazwischen befindliche weitere Abdeckschürze (39', 41') vorgesehen ist, die in Umfangsrichtung nicht verstellbar oder stationär ist.
  13. Mobilfunkantenne nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckschürzen (29) mittels einer Abstützkonstruktion (35) an der Tragkonstruktion (5) gehalten und/oder abgestützt sind.
  14. Mobilfunkantenne nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Abstützkonstruktion (35) eine Halteeinrichtung oder Halteeinrichtungen (137) umfasst, die sich über die gesamte Höhe einer Sektorantenne (3) oder abschnittsweise über eine Teillänge der Sektorantenne (3) erstreckt bzw. erstrecken, wobei diese Halteeinrichtung (137) mit einer nach außen weisenden Abstützwand (39) versehen ist, die im Querschnitt quer zur Zentralachse (9) teilkreisförmig oder zumindest näherungsweise teilkreisförmig gestaltet ist, und auf der sich Abdeckschürzen (29) außenliegend abstützen und in dem dazu innen versetzt liegend Ausnehmungen eingreifend abstützen.
  15. Mobilfunkantenne nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eine und vorzugsweise zwei feststehende Abdeckschürzen (39', 41') vorgesehen sind, wobei die Abdeckschürze (39') vorzugsweise eine Abstützwand (39) einer Halteeinrichtung (137) bildet und/oder eine außenliegende Abdeckschürze (41') nach Art einer Außenwand (41) vorgesehen ist.
  16. Mobilfunkantenne nach Anspruch 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, dass zwei Abdeckschürzen (29) zusammenwirken und je nach Größe des zu überbrückenden Abstandsraumes (19) zwischen zwei benachbarten Sektorantennen (3) sich unterschiedlich weit überdecken und dabei bevorzugt auf der nach außen gerichteten im Querschnitt teilkreisförmigen Abstützwand (39) der Halteeinrichtung (137) abstützen und/oder aufliegen bzw. zumindest mittelbar abstützen und/oder zumindest mittelbar aufliegen.
  17. Mobilfunkantenne nach einem der Ansprüche 13 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass die benachbart zueinander liegenden Abschnitte zweier zur Abdeckung eines Abstandsraumes (19) zusammenwirkender Abdeckschürzen (29) auf der nach außen weisenden konvexen Abstützwand (39) der Halteeinrichtung (137) aufliegen oder in entsprechende teilkreisförmige, in Umfangsrichtung verlaufende Nuten (139) eingreifen, die zwischen der Abstützwand (39) und einer dazu radial nach außen versetzt liegenden Außenwand (41) gebildet sind.
  18. Mobilfunkantenne nach einem der Ansprüche 13 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass die jeweils zusammen wirkenden beiden Abdeckschürzen (29) mit ihren jeweils zur angrenzenden Sektorantenne (3) entfernt liegenden Seitenabschnitten (29'') zwischen der Abstützwand (39) und eine Außenwand (41) zu liegen kommen, zwischen denen sie mittels einer Feststelleinrichtung verspannbar sind.
  19. Mobilfunkantenne nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckschürzen (29) an ihren zu den angrenzenden Sektorantennen (3) gegenüberliegenden Bereichen einen sog. Überlappungsbereich (29'') aufweisen, mit dem sie zueinander überlappend zu liegen kommen, wobei sie in dem Überlappungsbereich (29'') ganz oder teilweise zwischen der innenliegenden Abstützwand (39) und der dazu außenliegenden Außenwand (41) positioniert sind.
  20. Mobilfunkantenne nach einem der Ansprüche 13 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass in den Abdeckschürzen (29) horizontal verlaufende Langlöcher (43) eingebracht sind, die von einem Schraubelement (45') durchsetzt sind, wodurch der maximale Verstellweg der Abdeckschürzen (29) relativ zueinander begrenzt ist.
  21. Mobilfunkantenne nach einem der Ansprüche 13 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass die Halteeinrichtung (37) nach außen vorstehende Schraubbolzen (45) umfasst, die die Langlöcher (43) in den Abdeckschürzen (29) und eine Bohrung in der Außenwand (41) durchragen, wobei auf dem außen überstehenden Gewindeabschnitt eine Mutter (46) aufgedreht ist.
  22. Mobilfunkantenne nach einem der Ansprüche 1 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass die Sektorantenne (3) über eine unten liegende Halteeinrichtung vorzugsweise in Form eines Halteflansches (65) an einem von der Tragkonstruktion (5) radial vorstehenden Halteflansch (67) abgestützt gehalten ist.
  23. Mobilfunkantenne nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, dass die Sektorantenne (3) mittels ihres Montageflansches (65) in einem begrenzten Azimutwinkelbereich relativ gegenüber dem Halteflansch (67) in Umfangsrichtung um die Zentralachse (9) bzw. die Einstellachse (109) verstellbar, insbesondere verschiebbar ist.
  24. Mobilfunkantenne nach einem der Ansprüche 1 bis 23, dadurch gekennzeichnet, dass eine Sektorantenne (3) mit einem nach oben überstehenden Montageansatz (51) versehen ist, der vorzugsweise einen umlaufenden Rand (53'') unter- bzw. hintergreift, der an einer Mobilfunkantenne (1) mit nach oben hin abschließender deckelförmiger Abdeckung (53) ausgebildet ist.
  25. Mobilfunkantenne nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, dass der Montageansatz (51) eine in Umfangsrichtung verlaufende Langlochausnehmung (61) aufweist, die von einem Gewinde- oder Haltebolzen (57) einer Klemmeinrichtung zur Ermöglichung einer Azimutverstellung einer Sektorantenne (3) durchsetzt ist.
  26. Mobilfunkantenne nach einem der Ansprüche 22 bis 25, dadurch gekennzeichnet, dass eine Sektorantenne (3) an ihrer untenliegenden Halteeinrichtung (67) und/oder ihrem oben vorgesehenen Montageansatz (51) mittels einer lösbaren Klemmeinrichtung arretierbar ist.
  27. Mobilfunkantenne nach einem der Ansprüche 1 bis 26, dadurch gekennzeichnet, dass die Sektorantenne (3) in einem Azimutwinkelbereich auf einer teilkreisförmigen Bahn verstellbar, insbesondere verschiebbar ist.
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