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DE102007006172A1 - Lichtleiterplatte - Google Patents

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DE102007006172A1
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guide plate
light guide
light
grooves
prism
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Withdrawn
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DE102007006172A
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English (en)
Inventor
Kiyokazu Fujiyoshida Watanabe
Junji Fujiyoshida Miyashita
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Citizen Electronics Co Ltd
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Citizen Electronics Co Ltd
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Publication date
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Abstract

Eine Lichtleiterplatte weist eine Lichtabstrahlfläche und eine der Lichtabstrahlfläche gegenüberliegende Prismenfläche auf. Die Prismenfläche beinhaltet eine Mehrzahl von parallel zueinander verlaufenden Nuten. Die Nuten haben eine konstante Tiefe, und Breiten der Nuten sind veränderlich, wodurch die Scheitelwinkel der Nuten angepasst werden. Die Tiefe der Nuten kann auf einen Wert nicht größer als 20 µm festgelegt sein.

Description

  • HINTERGRUND DER ERFINDUNG
  • Gebiet der Erfindung
  • Die Erfindung betrifft eine Lichtleiterplatte zur Verwendung in einer Beleuchtungsvorrichtung, die eine Flüssigkristallanzeige geringer Größe beleuchtet, welche an einem Mobiltelefon, einem PDA (Personal Digital Assistant) etc. montiert ist.
  • Beschreibung des technischen Hintergrunds
  • 3a stellt eine Beleuchtungsvorrichtung dar, die gegenwärtig zur Beleuchtung einer Flüssigkristallanzeige 58 geringer Größe eines Mobiltelefons, eines PDA etc. verwendet wird.
  • Die Beleuchtungsvorrichtung weist eine Lichtquelle 12 auf, die Leuchtdioden (nachfolgend als "LEDs" abgekürzt) verwendet. Eine Lichtleiterplatte 10 nimmt Licht von der Lichtquelle 12 auf und strahlt das Licht nach oben ab, und leitet es dabei in horizontaler Richtung. Eine Streuschicht 50 streut das von der Lichtleiterplatte 10 abgestrahlte Licht und lässt es nach oben durch. Zwei Helligkeitsvergrößerungsfilme 52 und 54 lenken das Licht, das die Streuschicht 50 durchlaufen hat, senkrecht zur Oberfläche der Flüssigkristallanzeige 58. Die Beleuchtungsvorrichtung weist weiter eine Reflexionsschicht 56 auf, die Licht, das von der Lichtleiterplatte 10 unerwünschtermaßen nach unten abgestrahlt wird, nach oben reflektiert. Die Lichtleiterplatte 10 weist, wie in 4 dargestellt, eine auf ihrer Unterseite ausgebildete Prismenfläche als Reflexionsfläche auf. Die Prismenfläche weist eine Mehrzahl von schrägen Prismen auf, die sich senkrecht zur Ebene der Figur erstrecken.
  • Die Helligkeitsvergrößerungsfilme 52 und 54 weisen jeweils Prismen auf, die ähnlich denen der Lichtleiterplatte 10 sind. Die Helligkeitsvergrößerungsfilme 52 und 54 sind so angeordnet, dass die Kämme ihrer Prismen orthogonal zueinander sind. Derartige Helligkeitsvergrößerungsfilme sind beispielsweise von Sumitomo Three M Co., Ltd. kommerziell erhältlich.
  • 3b zeigt ein Beispiel einer Beleuchtungsvorrichtung, die einen einzigen Helligkeitsvergrößerungsfilm 60 verwendet. Die Beleuchtungsvorrichtung unterscheidet sich von der in 3a dargestellten Beleuchtungsvorrichtung darin, dass der Helligkeitsvergrößerungsfilm 60 unmittelbar oberhalb der Lichtleiterplatte 10 platziert ist, um von der Lichtleiterplatte 10 kommendes Licht senkrecht zur Oberfläche der Flüssigkristallanzeige 58 zu lenken, bevor das Licht durch die Diffusionsschicht 50 gestreut wird. Als Helligkeitsvergrößerungsfilm 60 kann beispielsweise ein Produkt verwendet werden, das von Mitsubishi Rayon Co., Ltd. kommerziell erhältlich ist.
  • In beiden in 3a und 3b dargestellten Anordnungen benötigt die Beleuchtungsvorrichtung eine Lichtleiterplatte. Die Qualität der Lichtleiterplatte ist in Bezug auf das Erzielen eines einheitlichen Beleuchtungslichtes wichtig.
  • 4 zeigt einen Grundaufbau einer herkömmlichen Lichtleiterplatte 70.
  • Die Lichtleiterplatte 70 ist mit einer Prismenfläche versehen, die als Reflexionsfläche dient. Die Prismenfläche ist mit mindestens zwei unterschiedlichen Arten von Prismen-Arrays versehen, die unterschiedliche Prismenteilungsabstände, Prismenkammhöhen etc. haben. Das heißt, ein erstes Prismen-Array 72 ist in einem Gebiet der Prismenfläche vorgesehen, das sich näher zur LED-Lichtquelle 12 hin befindet. Ein zweites Prismen-Array 74 ist in einem Gebiet der Prismenfläche vorgesehen, das sich von der LED-Lichtquelle 12 entfernt befindet.
  • Licht von der LED-Lichtquelle 12 tritt in die Lichtleiterplatte 70 ein und wird von dieser zu einer (nicht dargestellten) Flüssigkristallanzeige abgestrahlt, die oberhalb der Lichtleiterplatte 70 platziert ist. Das erste Prismen-Array 72 führt eine Anpassung der Stärke des Lichtes durch, das von dem näher an der LED-Lichtquelle 12 befindlichen Gebiet abgestrahlt wird, und das zweite Prismen-Array 74 führt eine Anpassung der Stärke des Lichtes durch, das von dem entfernt von der LED-Lichtquelle 12 befindlichen Gebiet abgestrahlt wird, wodurch die Helligkeit der der Flüssigkristallanzeige zugewandten Fläche der Lichtleiterplatte 70 so angepasst wird, dass sie über die gesamte Fläche einheitlich ist. Die Helligkeitsanpassung erfolgt durch Anpassen des Prismenteilungsabstandes, der Prismenkammhöhe (d. h. der Tiefe der Sägezahnnuten, die auf der Unterseite der Lichtleiterplatte 70 ausgebildet sind, um die Prismen auszubilden) etc. eines jeden der Prismen-Arrays 72 und 74.
  • 5a zeigt einen weiteren Typ von Lichtleiterplatte. In der Lichtleiterplatte 76 weisen alle Prismen die gleichen Teilungsabstände P1 bis P6 auf, und die Prismenkammhöhe H nimmt mit zunehmendem Abstand von der LED-Lichtquelle 12 allmählich zu, wodurch die zuvor beschriebene Helligkeitsanpassung vorgenommen wird.
  • Ein derartiges Helligkeitsanpassungsverfahren betreffend Lichtleiterplatten ist beispielsweise in der japanischen Patentanmeldungspublikation Nr. 2004-53665 offenbart und ist zu einem üblichen Verfahren geworden.
  • 5b zeigt die Position einer Materialeinspritzöffnung 80 bezüglich der formzugießenden Lichtleiterplatte 76. Wenn die Lichtleiterplatte 76 durch Spritzgießen hergestellt wird, muss die Öffnung 80, wie in der Figur dargestellt, auf denjenigen Seite (der linken Seite in der Figur) platziert sein, welche zu der Seite (rechte Seite) entgegengesetzt ist, bei der die LED-Lichtquelle 12 platziert ist, da der Teil der Lichtquellenplatte 76, der sich näher an der LED-Lichtquelle 12 befindet, die zuvor beschriebene schwierige Helligkeitsanpassung durchführen muss.
  • Die Prismen des auf der linken Seite befindlichen Teils der formzugießenden Lichtleiterplatte 76 weisen jedoch die größere Höhe auf, wie zuvor angegeben. Daher ist die Breite eines Kanals, durch den ein Formgießmaterial, z. B. ein Polykarbonat, das aus der Öffnung 80 eingespritzt wird, in das Gießwerkzeug einströmt, auf lediglich W begrenzt (siehe 5b), das dadurch bestimmt ist, dass man die Höhe D des höchsten Prismas von der Dicke T der Lichtleiterplatte 76 subtrahiert. Demzufolge nimmt die Fließfähigkeit des Formgießmaterials ab, was zu einer Verringerung des Fertigungsertrags führt.
  • Außerdem weisen die Prismen der herkömmlichen Lichtleiterplatte konstante Teilungsabstände auf, und daher ist es wahrscheinlich, dass sie Interferenzränder oder eine Moiré-Interferenz auf dem zugehörigen Flüssigkristallanzeigepaneel erzeugen.
  • 6 ist eine Darstellung, die noch ein weiteres mit der herkömmlichen Technik in Zusammenhang stehendes Problem erläutert und die einen Querschnitt eines Gussformsegmentes zum Formgießen einer Prismenoberfläche einer Lichtleiterplatte darstellt. Das Gussformsegment weist einen Basisabschnitt 84 und eine Plattierschicht 82 auf, die auf dem Basisabschnitt 84 ausgebildet ist. Die Plattierschicht 82 weist eine Prismengussformfläche 86 auf, die zum Formgießen einer Prismenfläche einer Lichtleiterplatte dient.
  • Die zuvor beschriebene Plattierschicht des Gussformsegmentes wird in der japanischen Patentanmeldungs-Publikation Nr. 2003-14938, in Absatz [0122] und den folgenden Absätzen, detailliert beschrieben.
  • Die Prismengussformfläche (Fläche zum Formgießen des Prismas) 86 der Plattierschicht 82 weist eine begrenzte Lebensdauer auf. Daher muss die Pris mengussformfläche 86 wiederaufbereitet werden, nachdem eine vorbestimmte Anzahl von Lichtleiterplatten hergestellt wurden.
  • Jedoch beträgt die Dicke der Plattierschicht 82 im Allgemeinen 120 μm bis 150 μm. Die Prismen der herkömmlichen Lichtleiterplatte weisen eine maximale Höhe von ca. 70 μm auf. Daher wird es möglicherweise unmöglich, die Plattierschicht 82, deren Dicke 120 μm bis 150 μm beträgt, nachzuschleifen oder wiederaufzubereiten, um so eine neue Prismengussformfläche 86 zu erzeugen. Wenn die Plattierschicht 82 nicht nachgeschliffen oder wiederaufbereitet werden kann, ist es erforderlich, dass der Basisabschnitt 84 neu plattiert wird, um die Plattierschicht 82 neu zu formieren (wieder "in Form" zu bringen). Ein großer Kosten- und Zeitaufwand ist daher für das In-Form-Bringen der Plattierschicht 82 erforderlich.
  • INHALT DER ERFINDUNG
  • Die Erfindung erfolgte in Anbetracht der zuvor beschriebenen Umstände.
  • Demgemäß ist es ein Ziel der Erfindung, eine Lichtleiterplatte bereitzustellen, die ein "leichtgängiges" Einspritzen eines Harzmaterials ermöglicht, wenn ein Spritzgießprozess durchgeführt wird, und die ermöglicht, dass ein Gussformsegment mehrmals wiederverwendet wird, und die weiter eine einheitliche Helligkeit auf ihrer Lichtabstrahlfläche aufweist.
  • Die Erfindung stellt eine Lichtleiterplatte bereit, die eine Lichtabstrahlfläche und eine zur Lichtabstrahlfläche entgegengesetzte Prismenfläche aufweist. Die Prismenfläche weist eine Mehrzahl von Nuten auf, die sich parallel zueinander erstrecken und die Prismen bilden. Die Tiefen der Nuten sind konstant, und die Breiten der Nuten sind veränderlich, um die Scheitelwinkel der Prismen anzupassen.
  • In der Lichtleiterplatte kann, sogar wenn die Tiefe der Nuten gering ist, der Scheitelwinkel des Prismas durch Verändern der Breite der Nut in geeigneter Weise angepasst werden. Demgemäß kann die Helligkeit des von der Lichtabstrahlfläche abgestrahlten Lichtes über die gesamte Lichtabstrahlfläche einheitlich gemacht werden, und somit kann die Helligkeit auf der Lichtabstrahlfläche einheitlich gemacht werden. Außerdem wird, da die Tiefe der Nut gering gemacht werden kann, ermöglicht, dass das Harzmaterial beim Spritzgießprozess der Lichtleiterplatte leichtgängig strömt. Somit kann der Fertigungsertrag vergrößert werden. Außerdem kann ein einziges Gussformsegment mehrere Male wiederverwendet werden. Weiter ist es, da die Breiten der Nuten in angepasster Weise verändert sind, unwahrscheinlich, dass Interferenzränder auf dem Flüssigkristallanzeigepaneel auftreten.
  • Speziell kann die Anordnung wie folgt sein. Die Lichtleiterplatte weist weiter eine Umfangsfläche auf, die sich zwischen der Lichtabstrahlfläche und der Prismenfläche erstreckt. Die Umfangsfläche weist eine ebene Lichtaufnahmefläche auf, die Licht von einer Lichtquelle aufnimmt. Die Nuten erstrecken sich parallel zur Licht aufnehmenden ebenen Fläche. Die Breite der Nuten ist in einem näher an der Lichtquelle befindlichen Gebiet größer als in einem entfernt von der Lichtquelle befindlichen Gebiet.
  • Die Lichtleiterplatte kann so angeordnet sein, dass die Breite der Nuten mit zunehmender Entfernung der Nuten von der Lichtquelle allmählich abnimmt, und zwar nimmt die Anzahl der Nuten pro Breiteneinheit mit zunehmendem Abstand von der Lichtquelle zu.
  • Insbesondere beträgt die Dicke der Lichtleiterplatte möglicherweise nicht mehr als 1 mm.
  • Die Tiefe der Nuten beträgt möglicherweise nicht mehr als 20 μm.
  • Diese und weitere Ziele, Merkmale und Vorteile der Erfindung gehen aus der folgenden Beschreibung von deren bevorzugten Ausführungsformen in Verbindung mit den anliegenden Zeichnungen klarer hervor.
  • KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
  • 1a ist ein Querschnitt, der eine Lichtleiterplatte gemäß der Erfindung und eine Lichtquelle darstellt, die bezüglich der Lichtleiterplatte positioniert ist.
  • 1b ist ein Querschnitt, der die Position einer Einspritzöffnung einer Gussform darstellt, wenn die in 1a dargestellte Lichtleiterplatte formgegossen wird.
  • 2 ist ein Querschnitt eines Gussformsegmentes zum Formgießen einer Prismenfläche der in 1a dargestellten Lichtleiterplatte.
  • 3a ist eine Darstellung, die eine gegenwärtig verwendete Beleuchtungsvorrichtung zum Beleuchten einer Flüssigkristallanzeige darstellt.
  • 3b ist eine Darstellung, die einen weiteren Typ einer aktuell verwendeten Beleuchtungsvorrichtung zur Beleuchtung einer Flüssigkristallanzeige darstellt.
  • 4 ist ein Querschnitt, der einen Grundaufbau einer herkömmlichen Lichtleiterplatte darstellt.
  • 5a ist ein Querschnitt einer herkömmlichen Lichtleiterplatte und einer bezüglich der Lichtleiterplatte positionierten Lichtquelle.
  • 5b ist ein Querschnitt, der die Position einer Einspritzöffnung einer Gussform darstellt, wenn die in 5a dargestellte Lichtleiterplatte formgegossen wird.
  • 6 ist ein Querschnitt eines Gussformsegmentes zum Formgießen einer Prismenfläche der in 5a dargestellten Lichtleiterplatte.
  • BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSFORMEN
  • Eine Ausführungsform der Erfindung wird nachfolgend detailliert mit Bezug auf die anliegenden Zeichnungen beschrieben.
  • 1a zeigt eine Lichtleiterplatte 10 gemäß einer Ausführungsform der Erfindung. Die Lichtleiterplatte 10 ist in einer Draufsicht rechteckig und weist auf: eine rechteckige Umfangsfläche, die eine ebene Lichtaufnahmefläche 10-1 beinhaltet, welche Licht von einer LED-Lichtquelle 12 aufnimmt, eine Reflexions- oder Prismenfläche (an der Unterseite befindliche Fläche in 1a) 10-2 und eine Lichtabstrahlfläche (an der Oberseite befindliche Fläche in 1a) 10-3. Das Licht, das durch die ebene Lichtaufnahmefläche 10-1 in die Lichtleiterplatte 10 aufgenommen wird, wird durch die Wirkung der Reflexionsfläche 10-2 durch die Lichtabstrahlfläche 10-3 hindurch abgestrahlt. Die Reflexionsfläche weist eine Mehrzahl von Nuten 10-4 auf, die sich parallel zur ebenen Lichtaufnahmefläche 10-1 der Lichtleiterplatte 10 erstrecken und die Prismen bilden. Jede der Nuten 10-4 weist einen Querschnitt in Form eines Dreiecks auf, dessen Basis mit der Reflexionsfläche 10-2 bündig ist und dessen Scheitelpunkt der Basis entgegengesetzt ist. Jede der Nuten weist eine Tiefe D auf, die durch die Basis und den Scheitelpunkt definiert ist, sowie eine Breite W, die durch eine Länge der Basis definiert ist. Die Tiefen D der Nuten 10-4 sind konstant, und die Breiten W der Nuten sind veränderlich, um eine Anpassung der Scheitelwinkel der Nuten vorzunehmen. Bei der in 1a dargestellten Ausführungsform nehmen, mit zunehmendem Abstand der jeweiligen Nuten von der LED-Lichtquelle, die Breiten W der Nuten allmählich ab, wodurch eine allmähliche Zunahme der Scheitelwinkel bewirkt wird. Mit dieser Anordnung wird die Helligkeit der Lichtabstrahlfläche 10-3 der Lichtleiterplatte 10, die der zugehörigen Flüssigkristallanzeige zugewandt ist, so angepasst, dass sie über die gesamte Lichtabstrahlfläche einheitlich ist.
  • 1b, welche ähnlich 5b ist, zeigt die Position der Materialeinspritzöffnung 18 bezüglich der formzugießenden Lichtleiterplatte 10.
  • In der Lichtleiterplatte 10 ist es, sogar wenn die Tiefe D der Nut 10-4 20 μm groß gemacht wird, möglich, Licht durch geeignetes Anpassen der Breiten der Nuten in geeigneter Weise zur Flüssigkristallanzeige hin abzustrahlen, hingegen erfordert die zuvor beschriebene herkömmliche Technik, dass die Tiefe der Nut ca. 70 μm beträgt. Daher kann, sogar wenn die Dicke T der Lichtleiterplatte 10 ein Größe von 1 mm hat, gewährleistet werden, dass die Breite eines Kanals, durch den hindurch ein Formgießmaterial, z. B. Polycarbonat, das von der Materialeinspritzöffnung 18 in das Formgießwerkzeug einströmt (d. h. die Größe, die dadurch bestimmt wird, dass die Tiefe D der am nächsten zu der Öffnung 18 befindlichen Nuten von der Dicke T der Lichtleiterplatte 10 subtrahiert wird) 0,98 mm beträgt. Demgemäß kann das Formgießmaterial zum Formgießen der Lichtleiterplatte 10 leichtgängig in das Formgießwerkzeug eingespritzt werden.
  • Weiter kann es bei Geräten, die eine flache Form haben sollen, erforderlich sein, dass die Dicke T der Lichtleiterplatte 10 beispielsweise 0,6 mm beträgt. In diesem Fall kann die Nuttiefe D beispielsweise auf 10 μm festgelegt sein, wodurch ermöglicht wird, dass die Breite eines Kanals, durch den das Formgießmaterial in das Formgießwerkzeug einströmt, ca. 0,59 mm beträgt, um ein leichtgängiges Einspritzen des Formgießmaterials zu ermöglichen. Weiter kann die von der Lichtleiterplatte 10 abgestrahlte Lichtstärke durch Anpassen der Nutbreite einheitlich gemacht werden.
  • In der Lichtleiterplatte 10 ist es, da die Breite der Nuten mit zunehmender Entfernung der Nuten von der LED-Lichtquelle 12 allmählich abnimmt, d. h. die Anzahl der Nuten pro Breiteneinheit mit zunehmendem Abstand von der Lichtquelle zunimmt, möglich, das Auftreten von Interferenzrändern oder einer Moiré-Interferenz auf dem Flüssigkristallanzeigepaneel zu minimieren.
  • 2 ist ein Querschnitt eines Gussformsegmentes zum Formgießen der Reflexions- oder Prismenfläche 10-2 der Lichtleiterplatte 10 gemäß der Erfindung.
  • Wie in der Figur dargestellt, weist das Gussformsegment einen Basisabschnitt 22 und eine Plattierschicht 20 auf. Die Dicke der Plattierschicht 20 beträgt ungefähr 120 μm bis 150 μm. Die Reflexionsfläche der Lichtleiterplatte wird mittels einer Gussformfläche 24 der Plattierschicht 20 formgegossen. Die Prismengussformfläche 24 muss neu formiert (wieder in Form gebracht) werden, nachdem eine vorbestimmte Anzahl von Lichtleiterplatten erzeugt wurde. Das Neu-Formieren wird wie folgt ausgeführt. Die Gussformfläche 24 der Plattierschicht 20 wird durch Schneiden in eine ebene Form gebracht. Danach wird die ebene Fläche so geschnitten, das eine neue Gussformfläche 24 gebildet wird. Daher ist es bei der Plattierschicht 20 von geringer Dicke wie zuvor beschrieben, unmöglich, ein Neu-Formieren der Gussformfläche 24 durchzuführen, wenn die Tiefe der Nut 70 μm beträgt. Bei der Lichtleiterplatte gemäß der Erfindung kann die Nuttiefe unter gewissen Umständen auf einen Wert nicht größer als 20 μm, oder nicht größer als 10 μm, verringert werden. Daher ist es möglich, ein Neu-Formieren der Gussformfläche 24 durch Schneiden der Plattierschicht 20 des Gussformsegmentes durchzuführen.
  • Mit anderen Worten kann, dadurch dass die Nuttiefe so festgelegt wird, dass sie nicht mehr als 1/5, vorzugsweise 1/10, der Dicke der Plattierschicht beträgt, ein Neu-Formieren der Gussformfläche der Plattierschicht des Gussformsegmentes durchgeführt werden. Demgemäß kann der Kosten- und Zeitaufwand zum Neu-Formieren der Gussformfläche wirksam verringert werden.
  • Es sei angemerkt, dass die Erfindung nicht notwendigerweise auf die zuvor beschriebene Ausführungsform eingeschränkt ist, sondern auf viele verschiedene Weisen modifiziert werden kann, ohne den Schutzumfang der Erfindung zu verlassen.

Claims (5)

  1. Lichtleiterplatte, aufweisend: – eine Lichtabstrahlfläche; und – eine Prismenfläche, die der Lichtabstrahlfläche gegenüberliegt; – wobei die Prismenfläche eine Mehrzahl von Nuten aufweist, die sich parallel zueinander so erstrecken, dass sie Prismen bilden, und Tiefen der Nuten konstant sind und Breiten der Nuten veränderlich sind.
  2. Lichtleiterplatte nach Anspruch 1, weiter aufweisend: – eine Umfangsfläche, die sich zwischen der Lichtabstrahlfläche und der Prismenfläche erstreckt, wobei die Umfangsfläche eine ebene Lichtaufnahmefläche beinhaltet, die Licht von einer Lichtquelle aufnimmt; – wobei sich die Nuten parallel zur ebenen Lichtaufnahmefläche erstrecken und die Breiten der Nuten in einem näher an der Lichtquelle befindlichen Gebiet größer als in einem weiter entfernt von der Lichtquelle befindlichen Gebiet sind.
  3. Lichtleiterplatte nach Anspruch 1, bei der die Breiten der Nuten mit zunehmender Entfernung der Nuten von der Lichtquelle allmählich abnehmen.
  4. Lichtleiterplatte nach Anspruch 1, bei der eine Dicke der Lichtleiterplatte nicht mehr als 1 mm beträgt.
  5. Lichtleiterplatte nach Anspruch 1, bei der die Tiefe der Nut nicht mehr als 20 μm beträgt.
DE102007006172A 2006-02-14 2007-02-07 Lichtleiterplatte Withdrawn DE102007006172A1 (de)

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