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DE102007006150A1 - Verfahren zur Herstellung einer Halbleiterscheibe - Google Patents

Verfahren zur Herstellung einer Halbleiterscheibe Download PDF

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DE102007006150A1
DE102007006150A1 DE102007006150A DE102007006150A DE102007006150A1 DE 102007006150 A1 DE102007006150 A1 DE 102007006150A1 DE 102007006150 A DE102007006150 A DE 102007006150A DE 102007006150 A DE102007006150 A DE 102007006150A DE 102007006150 A1 DE102007006150 A1 DE 102007006150A1
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DE
Germany
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semiconductor wafer
lapping
polishing
front side
etching
Prior art date
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Ceased
Application number
DE102007006150A
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English (en)
Inventor
Peter Dreier
Andreas Dipl.-Wirtsch. Ing Prokscha
Michael Dipl.-Ing. Simon (FH)
Johann Niedermeier
Günter Schwab
Hans Dipl.-Ing. Krämer
Rudolf Dipl.-Ing. Mayrhuber
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Siltronic AG
Original Assignee
Siltronic AG
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Publication date
Application filed by Siltronic AG filed Critical Siltronic AG
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Publication of DE102007006150A1 publication Critical patent/DE102007006150A1/de
Ceased legal-status Critical Current

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    • H10P90/12

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  • Mechanical Treatment Of Semiconductor (AREA)

Abstract

Gegenstand der Erfindung ist ein Verfahren zur Herstellung einer Halbleiterscheibe, das folgende Schritte in der angegebenen Reihenfolge umfasst: (a) Ziehen eines Einkristalls aus Halbleitermaterial, (b) Abtrennen einer Halbleiterscheibe von diesem Einkristall, (c) Läppen von Vorder- und Rückseite der Halbleiterscheibe, (d) Feinschleifen der Vorderseite der Halbleiterscheibe, (e) Behandlung von Vorder- und Rückseite der Halbleiterscheibe mit einem Ätzmedium, (f) Politur der Vorderseite der Halbleiterscheibe, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen Läppen in Schritt c) und Feinschleifen in Schritt d) keine Behandlung der Halbleiterscheibe mit einem Ätzmedium erfolgt und dass die Rückseite der Halbleiterscheibe nicht poliert wird.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung einer Halbleiterscheibe.
  • Für die moderne Mikroelektronik werden Ausgangsmaterialien (Substrate) mit hohen Anforderungen an globale und lokale Ebenheit, Dickenverteilung, einseiten-bezogene lokale Ebenheit (Nanotopologie) und Defektfreiheit benötigt.
  • Die globale Ebenheit bezieht sich auf die gesamte Oberfläche einer Halbleiterscheibe, üblicherweise abzüglich eines zu definierenden Randausschlusses. Sie wird durch den GBIR („global backsurface-referenced ideal plane/range" = Betrag der positiven und negativen Abweichung von einer rückseitenbezogenen Idealebene für die gesamte Vorderseite der Halbleiterscheibe) beschrieben, welcher der früher gebräuchlichen Angabe TTV („total thickness variation" Gesamtdickenvarianz) entspricht.
  • Die früher gebräuchliche Angabe LTV („local thickness variation") wird heute gemäß SEMI-Norm mit SBIR („site backsurface-referenced ideal plane/range" = Betrag der positiven und negativen Abweichung von einer rückseitenbezogenen Idealebene für eine einzelne Bauelementfläche definierter Dimension) bezeichnet und entspricht dem GBIR bzw. TTV einer Bauelementfläche („site"). Der SBIR ist also im Gegensatz zur globalen Ebenheit GBIR auf definierte Felder auf der Scheibe bezogen, also beispielsweise auf Segmente eines Flächenrasters von Messfenstern der Größe 26 × 8 mm2 (Site-Geometrie). Der maximale Site-Geometriewert SBiRmax gibt den höchsten SBIR-Wert für die berücksichtigten Bauelementeflächen auf einer Siliciumscheibe an.
  • Gemäß dem Stand der Technik werden Halbleiterscheiben in einer Vielzahl von aufeinander folgenden Prozessschritten hergestellt, die sich allgemein in folgende Gruppen unterteilen lassen:
    • a) Herstellung eines Einkristalls aus Halbleitermaterial (Kristallziehen);
    • b) Trennen des Halbleiter-Einkristalls in einzelne Scheiben („Wafering", „Sägen");
    • c) mechanische Bearbeitung der Halbleiterscheiben;
    • d) chemische Bearbeitung der Halbleiterscheiben;
    • e) chemo-mechanische Bearbeitung der Halbleiterscheiben.
  • Dazu kommt eine Vielzahl an Nebenschritten wie Reinigen, Messen und Verpacken.
  • Die Herstellung eines Halbleiter-Einkristalls erfolgt üblicherweise durch Ziehen eines Einkristalls aus einer Schmelze (CZ- bzw. „Czochralski"-Verfahren) oder durch Rekristallisation eines Stabes aus polykristallinem Halbleitermaterial (FZ- bzw. „floating zone"-Verfahren).
  • Als Trennverfahren sind Drahtsägen („multi-wire slicing", MWS) sowie Innenlochsägen bekannt.
  • Beim Drahtsägen wird eine Vielzahl von Halbleiterscheiben in einem Arbeitsgang von einem Kristallstück abgetrennt. Drahtsägen besitzen ein Drahtgatter, das von einem Sägedraht gebildet wird, der um zwei oder mehrere Drahtführungsrollen gewickelt ist. Der Sägedraht kann mit Schneidkorn (Diamantdraht-MWS) belegt sein. Bei Verwendung von Drahtsägen mit Sägedraht ohne fest gebundenes Schneidkorn wird Schneidkorn in Form einer Suspension („slurry"-MWS) während des Abtrennvorgangs zugeführt. Beim Abtrennvorgang durchdringt das Kristallstück das Drahtgatter, in dem der Sägedraht in Form parallel nebeneinander liegender Drahtabschnitte angeordnet ist. Die Durchdringung des Drahtgatters wird mit einer Vorschubeinrichtung bewirkt, die das Kristallstück gegen das Drahtgatter oder das Drahtgatter gegen das Kristallstück führt.
  • Beim Innenlochsägen werden ein kreisrundes, rotierendes, an seinem Außenumfang in einem Spannsystem eingespanntes Sägeblatt, das eine zentrale kreisförmige Bohrung aufweist (Innenloch) und dessen Umfangsbereich mit einem Schneidbelag versehen ist, und das zu zerschneidende Kristallstück, das mittels einer Adaptiereinrichtung in einer Halterung befestigt ist und über einen Zustellmechanismus in die vorgesehene Schnittposition gebracht und dort gehalten wird, einer Relativbewegung unterworfen, durch welche sich die Schneidkante radial durch das Kristallstück hindurcharbeitet, bis schließlich eine Halbleiterscheibe abgetrennt ist.
  • Die mechanische Bearbeitung dient der Entfernung von Sägewelligkeiten, dem Abtrag der durch die raueren Sägeprozesse kristallin geschädigten oder vom Sägedraht kontaminierten Oberflächenschichten und vor allem der globalen Einebnung der Halbleiterscheiben. Hier werden sequentielle Einseiten-Schleifverfahren („single-side grinding", SSG) und simultane Doppelseiten-Schleifverfahren („double-disk grinding", DDG) sowie Läppen verwendet.
  • Beim Einseitenschleifen wird die Halbleiterscheibe rückseitig auf einer Unterlage („chuck") gehalten und vorderseitig von einer Topf- oder, was weniger gebräuchlich ist, von einer Außenschleifscheibe unter Drehung von Unterlage und Schleifscheibe und langsamer radialer Zustellung eingeebnet.
  • Beim simultanen Doppelseitenschleifen („double-disk grinding", DDG) wird die Halbleiterscheibe frei schwimmend zwischen zwei, auf gegenüberliegenden kollinearen Spindeln montierten Schleifscheiben gleichzeitig beidseitig bearbeitet und dabei weitgehend frei von Zwangskräften axial zwischen einem vorder- und rückseitig wirkenden Wasser- (hydrostatisches Prinzip) oder Luftkissen (aerostatisches Prinzip) geführt und radial lose von einem umgebenden dünnen Führungsring oder von einzelnen radialen Speichen am Davonschwimmen gehindert.
  • Weiterhin lässt sich je nach Körnung und Bindung der Schleifscheiben zwischen Grobschleifen und Feinschleifen unterscheiden.
  • Im Rahmen dieser Erfindung ist mit Feinschleifen gemeint, dass Schleifscheiben mit gebundenem Schleifkorn und einer Schleifmittelkörnung von #1000 (mesh) und feiner (größere mesh-Zahl) verwendet werden. Wenn dagegen von Grobschleifen die Rede ist, soll darunter die Verwendung von Schleifscheiben mit gröberen Schleifmittelkörnungen verstanden werden.
  • Derartige Schleifscheiben sind beispielsweise bei Disco Corp. Japan erhältlich. Die Angabe der Schleifmittelkörnung erfolgt gemäß Japanese Industrial Standard JIS R 6001:1998.
  • Beim Läppen werden die Halbleiterscheiben unter Zuführung einer Abrasivstoffe enthaltenden Suspension zwischen einer oberen und einer unteren Arbeitsscheibe, die meist aus Stahl bestehen und mit Kanälen zur besseren Verteilung des Läppmittels versehen sind, unter einem gewissen Druck bewegt und dadurch Halbleitermaterial entfernt. Die Halbleiterscheiben liegen dabei in geeignet dimensionierten Aussparungen von so genannten Läuferscheiben, wobei die Läuferscheiben mittels eines inneren und eines äußeren Antriebskranzes in Rotation versetzt und die Halbleiterscheiben somit auf einer durch Antriebsparameter bestimmten geometrischen Bahn geführt werden. Der Druck wird üblicherweise über eine pneumatisch, hydraulisch oder elektrisch arbeitende Kraftübertragungseinrichtung von der oberen Arbeitsscheibe auf die Halbleiterscheiben und das sich zwischen den Arbeitsscheiben und den Halbleiterscheiben befindende Läppmittel übertragen.
  • Die Kante der Halbleiterscheibe einschließlich gegebenenfalls vorhandener mechanischer Markierungen wie einer Orientierungskerbe („notch") oder einer im Wesentlichen geradlinigen Abflachung des Scheibenrandes („flat") wird üblicherweise auch bearbeitet (Kantenverrunden, „edge-notchgrinding"). Hierzu werden konventionelle Schleifschritte mit profilierten Schleifscheiben, Bandschleifverfahren mit kontinuierlichem oder periodischem Werkzeugvorschub oder integrierte Kantenverrundungsverfahren (Kantenschleifen und Kantenpolieren in einem Schritt) eingesetzt.
  • Die Gruppe der chemischen Bearbeitungsschritte umfasst Reinigungs- und Ätzschritte, insbesondere zum Entfernen von Verunreinigungen, zum Abtragen von geschädigten Oberflächenschichten und zur Verringerung der Oberflächenrauigkeit. Beim Ätzen kommen Ätzschritte mit alkalischen Medien, insbesondere auf Basis von NaOH (Natronlauge), KOH (Kalilauge) oder TMAH (Tetramethylammoniumhydroxid) und Ätzschritte mit sauren Medien, insbesondere auf Basis von Mischungen von HNO3/HF (Salpetersäure/Flusssäure) oder Kombinationen solcher Ätzschritte zum Einsatz. Gelegentlich werden auch andere Ätzverfahren wie Plasmaätzen verwendet.
  • Die Gruppe der chemo-mechanischen Bearbeitungsschritte umfasst Polierschritte, mit denen durch teilweise chemische Reaktion und teilweise mechanischen Materialabtrag (Abrasion) die Oberfläche bezüglich lokaler Geometrie, Nanotopologie und Oberflächenrauhigkeit geglättet wird und Restschädigungen der Oberfläche entfernt werden. Beim Einseitenpolieren (single-side polishing, SSP) wird die Halbleiterscheibe während der Bearbeitung rückseitig auf einer Trägerplatte mit Kitt, Vakuum oder Adhäsion gehalten. Dies kann als Einzelscheiben- oder Mehrscheiben-SSP ausgeführt werden. Beim Doppelseitenpolieren (DSP) ist die Halbleiterscheibe lose in eine dünne Zahnscheibe eingelegt und wird vorder- und rückseitig simultan "frei schwimmend" zwischen einem oberen und einem unteren, mit einem Poliertuch belegten Polierteller poliert.
  • In DE 102 15 960 A1 ist ein Verfahren zur Herstellung von Halbleiterscheiben beschrieben, bei dem die folgende Prozesssequenz zum Einsatz kommt:
    • a) Auftrennen eines Halbleiter-Einkristalls in Scheiben,
    • b) Läppen der Vorder- und Rückseiten der Halbleiterscheiben,
    • c) Ätzen der Vorder- und Rückseiten der Halbleiterscheiben,
    • d) Feinschleifen wenigstens der Vorderseiten der Halbleiterscheiben,
    • e) Ätzen der Vorder- und Rückseiten der Halbleiterscheiben,
    • f) Polieren der Halbleiterscheiben.
  • Hier sind zwei Ätzbehandlungen erforderlich, was das Verfahren in Verbindung mit den vergleichsweise hohen Materialabträgen unwirtschaftlich macht.
  • In DE 102 004 031 966 A1 ist folgende Prozessfolge offenbart: a) Abtrennen einer Scheibe vom Kristallstück; b) [Schleifen – Läppen] oder DDG; c) Ätzen; d) Feinschleifen von Vorder- und Rückseite der Scheibe; e) Polieren von Vorder- und Rückseite der Scheibe (DSP). Bei diesem Verfahren wird im Wesentlichen ein Läppschritt durch Grobschleifen und Feinschleifen ersetzt, wobei zwischen der mechanischen Bearbeitung durch Grobschleifen und dem Feinschleifen ein Ätzschritt vorgesehen ist, wodurch ein Teil der durch das Grobschleifen verursachten geschädigten Kristallbereiche entfernt werden soll. Nach dem Ätzen verbleibende Schäden sollen durch das nachfolgende Feinschleifen beseitigt werden. Auch dieses Verfahren ist unwirtschaftlich, da einzelne Prozessschritte offenbar in erster Linie eingesetzt werden, um Beschädigungen der vorausgegangenen Prozessschritte zu beseitigen und somit insgesamt zu einem erhöhten Materialabtrag sowie zu einem insbesondere für Halbleiterscheiben mit kleinen Durchmessern (≤ 200mm) zu aufwändigen Prozessablauf führen.
  • In US 62 147 04 ist eine Sequenz Abtrennen einer Scheibe vom Kristall – Läppen – Reinigen – Feinschleifen der Vorderseite – Ätzen – Polieren von Vorder- und Rückseite (DSP) – Schleierfreipolitur beschrieben. Es ist vorgesehen, den durch das Läppen verursachten Damage auch nach Politur als mechanischen Getter auf der Rückseite zu belassen. Die abschließende Doppelseitenpolitur führt zu globalen Ebenheitswerten der Scheiben von 1 μm und weniger, ausgedrückt als GBIR. Auch dieser Prozessablauf ist insbesondere für die Herstellung von Halbleiterscheiben mit kleinen Durchmessern zu aufwändig und damit unwirtschaftlich.
  • Aufgabe der Erfindung war es, ein wirtschaftliches Verfahren zur Herstellung von Halbleiterscheiben, die den hohen Anforderungen an lokale und globale Ebenheit genügen, zur Verfügung zu stellen.
  • Die Aufgabe der Erfindung wird gelöst durch ein Verfahren zur Herstellung einer Halbleiterscheibe, das folgende Schritte in der angegebenen Reihenfolge umfasst: (a) Ziehen eines Einkristalls aus Halbleitermaterial, (b) Abtrennen einer Halbleiterscheibe von diesem Einkristall, (c) Läppen von Vorder- und Rückseite der Halbleiterscheibe, (d) Feinschleifen der Vorderseite der Halbleiterscheibe, (e) Behandlung von Vorder- und Rückseite der Halbleiterscheibe mit einem Ätzmedium, (f) Politur der Vorderseite der Halbleiterscheibe, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen Läppen in Schritt c) und Feinschleifen in Schritt d) keine Behandlung der Halbleiterscheibe mit einem Ätzmedium erfolgt und dass die Rückseite der Halbleiterscheibe nicht poliert wird.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren ermöglicht die Herstellung einer einseitig polierten Halbleiterscheibe mit einer geläpptgeätzten Rückseite, die deutlich verbesserte Geometriewerte gegenüber dem Stand der Technik aufweist.
  • Das Verfahren verzichtet zum einen auf eine abschließende Doppelseitenpolitur. Zum anderen erfolgt zwischen Läppen und Feinschleifen keine Ätzbehandlung der Halbleiterscheibe. Dadurch ist das Verfahren gegenüber dem Stand der Technik auch wirtschaftlicher.
  • Im Folgenden wird die Erfindung unter Bezugnahme auf die Verfahrensschritte (a) bis (f) gemäß Anspruch 1 im Detail beschrieben.
  • Gemäß Schritt (a) des erfindungsgemäßen Verfahrens wird zunächst ein Einkristall aus Halbleitermaterial durch Kristallziehen hergestellt.
  • Das Ziehen des Einkristalls erfolgt vorzugsweise nach dem CZ-Verfahren.
  • Alternativ wird der Einkristall nach dem FZ-Verfahren hergestellt.
  • Vorzugsweise wird als Halbleitermaterial monokristallines Silicium verwendet.
  • Danach wird gemäß Schritt b) eine Halbleiterscheibe vom Einkristall abgetrennt.
  • Vorzugsweise erfolgt das Abtrennen der Halbleiterscheibe vom Einkristall mittels einer Drahtsäge nach dem Stand der Technik.
  • Es ist aber auch ein Abtrennen der Halbleiterscheibe vom Einkristall mit einer Innenlochsäge bevorzugt.
  • Anschließend erfolgt vorzugsweise ein Grobschleifen der Vorderseite der Halbleiterscheibe mit einem Materialabtrag von 10–50 μm.
  • Ebenfalls bevorzugt ist es, die Halbleiterscheibe mit einer verrundeten Kante zu versehen.
  • Nach Grobschleifen und/oder Kantenverrunden wird vorzugsweise eine saure Ätzreinigung der kantenverrundeten bzw. geschliffenen Halbleiterscheibe durchgeführt mit einem Materialabtrag von 10–30 μm.
  • In Schritt c) werden Vorder- und Rückseite der Halbleiterscheibe geläppt.
  • Der Materialabtrag beim Läppen beträgt vorzugsweise 15–40 μm pro Seite, ganz besonders bevorzugt 20–35 μm pro Seite.
  • Als Läppmittel wird vorzugsweise eine Suspension verwendet, die eine Trägerflüssigkeit wie z.B. Glykol und als Abrasivmittel bzw. Läppkorn Al2O3 beinhaltet.
  • Andere, marktübliche Läppmittel sind für das Verfahren ebenfalls geeignet.
  • Zwischen Läppen in Schritt c) und Feinschleifen in Schritt d) erfolgt vorzugsweise ein Reinigungsschritt, um die Halbleiterscheibe von Rückständen des Läppmittels zu befreien. Ein derartiger Reinigungsschritt kann auch mit einem sauren Medium erfolgen. Dabei kommt es jedoch zu keinem Abtrag von Halbleitermaterial.
  • Gemäß Schritt d) erfolgt anschließend ein Feinschleifen der Vorderseite der Halbleiterscheibe.
  • Der Materialabtrag beim Feinschleifen der Vorderseite beträgt vorzugsweise 5–15 μm.
  • Vorzugsweise erfolgt das Feinschleifen mittels Schleifscheiben einer Körnung von gleich oder feiner als #1000.
  • Die Halbleiterscheibe weist also nach dem Feinschleifen vorzugsweise eine geschliffene Vorder- und eine gesägt-geläppte Rückseite auf.
  • Nach dem Feinschleifen wird die Halbleiterscheibe gemäß Schritt (e) des erfindungsgemäßen Verfahrens auf Vorder- und Rückseite mit einem Ätzmedium behandelt.
  • Vorzugsweise wird die Halbleiterscheibe mit einem sauren Ätzmedium behandelt.
  • Der Ätzschritt erfolgt vorzugsweise mit einer Mischung aus HF/HNO3 (Flusssäure/Salpetersäure).
  • Es ist auch bevorzugt, die Halbleiterscheibe mit einem alkalischen Ätzmedium zu behandeln.
  • Vorzugsweise erfolgt durch die Ätzbehandlung ein Materialabtrag von 10–80 μm, pro Seite der Halbleiterscheibe 10–40 μm.
  • Vorzugsweise wird nach der Ätzbehandlung und vor der Politur der Vorderseite der Halbleiterscheibe die Kante der Halbleiterscheibe poliert.
  • In Schritt f) erfolgt schließlich eine Politur der Vorderseite der Halbleiterscheibe.
  • Der Materialabtrag beim Polieren beträgt vorzugsweise 5–15 μm, besonders bevorzugt 5–10 μm auf der Vorderseite der Halbleiterscheibe.
  • Vorzugsweise wird die Halbleiterscheibe während der Politur auf einer Trägerplatte aus Aluminium gehalten.
  • Es ist aber auch bevorzugt, die Halbleiterscheibe während der Politur auf einer Trägerplatte aus Keramik zu halten.
  • Erfindungsgemäß wird die Rückseite der Halbleiterscheibe nicht poliert.
  • Die Halbleiterscheibe weist also nach Schritt f) eine polierte Vorderseite und eine geläppt-geätzte Rückseite auf.
  • Vorzugsweise wird die Rückseite der Halbleiterscheibe mit einer mechanischem Damage versehen. Durch diese Maßnahmen werden metallische Kontaminationen reduziert.
  • Vorzugsweise wird die Rückseite der Halbleiterscheibe mit einer Oxidschicht, z.B. mit einer LTO- ("Low Thermal Oxide") Schicht versiegelt. Es ist auch bevorzugt, auf die Rückseite der Halbleiterscheibe eine polykristalline Schicht aufzubringen. Durch diese Maßnahmen wird eine optimale Versiegelung der Halbleiterscheibe erreicht sowie metallische Kontaminationen reduziert.
  • Diese Schritte zur Versiegelung der Rückseite der Halbleiterscheibe, des Erzeugung eines mechanischen Damage auf der Rückseite sowie eine ebenfalls bevorzugte thermische Behandlung („Anneal") der Halbleiterscheibe finden bevorzugt zwischen der Ätzbehandlung der Halbleiterscheibe in Schritt (e) und der Politur der Vorderseite der Halbleiterscheibe in Schritt (f) statt.
  • Vorzugsweise wird anschließend auf die polierte Vorderseite der Halbleiterscheibe eine epitaktische Schicht aufgebracht.
  • Vorzugsweise handelt es sich dabei um eine epitaktische Schicht aus monokristallinem Silicium.
  • Beispiel
  • Es werden Scheiben mit einem Durchmesser von 150 mm von einem Silicium-Einkristall abgetrennt. Anschließend werden die Scheiben mit verrundeten Kanten versehen, gefolgt von Läppen von Vorder- und Rückseiten mit einem Materialabtrag von 60 μm. Dann erfolgt Feinschleifen der Vorderseiten mit einem Materialabtrag von 12 μm sowie eine Ätzbehandlung mit einem Materialabtrag von 30 μm. Abschließend werden die Vorderseiten der Scheiben poliert, wobei der Materialabtrag 7 μm beträgt.
  • In Tabelle 1 wird ein Vergleich der Geometriewerte zwischen gemäß Beispiel prozessierten Siliciumscheiben und Siliciumscheiben, die gemäß der Prozessfolge Sägen – Läppen – Ätzen – Vorderseitenpolitur hergestellt wurden, vorgenommen. Es zeigt sich eine deutliche Verbesserung der GBIR- und SBIR-Parameter.
  • Tabelle 1:
    Figure 00120001
  • Somit handelt es sich bei dem erfindungsgemäßen Verfahren um einen besonders wirtschaftlichen Prozess zur Herstellung von Siliciumscheiben, die vorzugsweise einen Durchmesser kleiner oder gleich 200 mm, besonders bevorzugt einen Durchmesser kleiner oder gleich 150 mm aufweisen und dennoch den hohen Anforderungen an globale und lokale Ebenheit genügen.

Claims (21)

  1. Verfahren zur Herstellung einer Halbleiterscheibe, das folgende Schritte in der angegebenen Reihenfolge umfasst: (a) Ziehen eines Einkristalls aus Halbleitermaterial, (b) Abtrennen einer Halbleiterscheibe von diesem Einkristall, (c) Läppen von Vorder- und Rückseite der Halbleiterscheibe, (d) Feinschleifen der Vorderseite der Halbleiterscheibe, (e) Behandlung von Vorder- und Rückseite der Halbleiterscheibe mit einem Ätzmedium, (f) Politur der Vorderseite der Halbleiterscheibe, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen Läppen in Schritt c) und Feinschleifen in Schritt d) keine Behandlung der Halbleiterscheibe mit einem Ätzmedium erfolgt und dass die Rückseite der Halbleiterscheibe nicht poliert wird.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, wobei der Materialabtrag beim Läppen gemäß Schritt c) jeweils 15–40 μm auf Vorder- und Rückseite der Halbleiterscheibe beträgt.
  3. Verfahren nach Anspruch 2, wobei der Materialabtrag beim Läppen jeweils 20–35 μm auf Vorder- und Rückseite der Halbleiterscheibe beträgt.
  4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, wobei der Materialabtrag beim Feinschleifen der Vorderseite gemäß Schritt d) 5–15 μm beträgt.
  5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, wobei das Feinschleifen mittels Schleifscheiben einer Körnung von gleich oder feiner als #1000 erfolgt.
  6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, wobei in Schritt e) die Halbleiterscheibe mit einem sauren Ätzmedium behandelt wird.
  7. Verfahren nach Anspruch 6, wobei als Ätzmedium eine Mischung aus HF/HNO3 (Flusssäure/Salpetersäure) verwendet wird.
  8. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, wobei in Schritt e) ein alkalisches Ätzmedium verwendet wird.
  9. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 8, wobei bei der Ätzbehandlung gemäß e) ein Materialabtrag von 10–80 μm auf Vorder- und Rückseite der Halbleiterscheibe erfolgt.
  10. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 9, wobei nach der Ätzbehandlung gemäß e) und vor der Politur der Vorderseite der Halbleiterscheibe gemäß f) die Kante der Halbleiterscheibe poliert wird.
  11. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 109, wobei der Materialabtrag beim Polieren gemäß Schritt f) 5–15 μm auf der Vorderseite der Halbleiterscheibe beträgt.
  12. Verfahren nach Anspruch 11 mit einem Materialabtrag durch Polieren von 5–10 μm auf der Vorderseite der Halbleiterscheibe.
  13. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 12, wobei die Halbleiterscheibe während der Politur auf einer Trägerplatte aus Aluminium gehalten wird.
  14. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 12, wobei die Halbleiterscheibe während der Politur auf einer Trägerplatte aus Keramik gehalten wird.
  15. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 14, wobei die Rückseite der Halbleiterscheibe mit einem mechanischen Damage versehen wird.
  16. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 15, wobei die Rückseite der Halbleiterscheibe mit einer Oxidschicht versiegelt wird.
  17. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 16, wobei auf die Rückseite der Halbleiterscheibe eine polykristalline Schicht aufgebracht wird.
  18. Verfahren nach einem der Ansprüche 15 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Versiegelung der Rückseite und/oder das Erzeugen eines mechanischen Damage zwischen der Ätzbehandlung der Halbleiterscheibe in Schritt e) und der Politur der Vorderseite der Halbleiterscheibe in Schritt f) erfolgen.
  19. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 18, wobei zwischen der Ätzbehandlung der Halbleiterscheibe in Schritt e) und der Politur der Vorderseite der Halbleiterscheibe in Schritt f) eine thermische Behandlung der Halbleiterscheibe erfolgt.
  20. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 19, wobei auf die polierte Vorderseite der Halbleiterscheibe eine epitaktische Schicht aufgebracht wird.
  21. Verfahren nach Anspruch 20, wobei es sich um eine epitaktische Schicht aus monokristallinem Silicium handelt.
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