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DE102007005963A1 - Fixierung von transkorporalen Gegenständen bei Menschen und Tieren - Google Patents

Fixierung von transkorporalen Gegenständen bei Menschen und Tieren Download PDF

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DE102007005963A1
DE102007005963A1 DE200710005963 DE102007005963A DE102007005963A1 DE 102007005963 A1 DE102007005963 A1 DE 102007005963A1 DE 200710005963 DE200710005963 DE 200710005963 DE 102007005963 A DE102007005963 A DE 102007005963A DE 102007005963 A1 DE102007005963 A1 DE 102007005963A1
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Norbert F. Heske
Thomas Heske
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Bip Biomed-Instrumente & Produkte GmbH
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Bip Biomed Instr & Produkte Gm
Bip Biomed-Instrumente & Produkte GmbH
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Abstract

Zum Fixieren von transkorporalen Gegenständen wird eine Fixiervorrichtung, insbesondere eine medizinische Klammer, verwendet, die aus einer Sockelscheibe 2 mit einer auf der Unterseite der Sockelscheibe angeordneten Klebeschicht und einem mit der Oberseite der Sockelscheibe kraftschlüssig verbundenen Klammerteil besteht. Das Klammerteil weist einen Schließ- und Öffnungsmechanismus auf. In eine im Sockelteil vorgesehene Aussparung wird ein transkorporaler Gegenstand in Längsrichtung eingeführt und mittels Klemmwirkung in der vorgegebenen Stellung durch die Klammer festgehalten, so dass der transkorporale Gegenstand in Längsrichtung fixiert ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft die Fixierung von transkorporalen Gegenständen bei Menschen und Tieren.
  • Es ist bekannt, in ein Gewebe eingebrachte transkorporale Gegenstände, wie z. B. Kanülen, mittels Klebestreifen am Körper, an der Haut zu befestigen um eine Verschiebung, insbesondere eine Längsverschiebung des Gegenstandes zu vermeiden. Eine derartige Befestigung genügt nicht allen Belangen der Sicherheit und Zuverlässigkeit bei medizinischen Eingriffen. Derartige Befestigungsmethoden lassen auch gerade bei Biopsieeingriffen, wenn z. B. das Setzen der Kanüle mit Ultraschallüberwachung erfolgt, um genau am oder im Tumor oder ähnlichen Gewebeteilen die Gewebeprobe an einem ganz speziellen Punkt zu entnehmen, nicht zu. Das gleiche gilt, wenn z. B. mehrere Proben entnommen werden müssen.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, den transkorporalen Gegenstand nach dem Einbringen so zu sichern, dass eine Veränderung der Lage, insbesondere in Axialrichtung, ausgeschaltet wird. Sie soll weiterhin einfach und leicht bedienbar sein, auch muss sie den medizinischen Anforderungen hinsichtlich der Sterilisation und der Hautverträglichkeit genügen.
  • Die Lösung der Aufgabe besteht darin, dass zum Fixieren des transkorporalen Gegenstandes eine Fixierungsvorrichtung, insbesondere eine medizinische Klammer verwendet wird, die aus einer Sockelscheibe mit einer auf der Unterseite der Sockelscheibe angeordneten Klebeschicht und einem mit der Oberseite der Sockelscheibe kraftschlüssig verbundenen Klammerteil verbunden ist, wobei das Klammerteil einen Schließ- und Öffnungsmechanismus aufweist, die den in eine Aussparung eingeführten transkorporalen Gegenstand in Längsrichtung mittels Klemmwirkung in der vorgegebenen Stellung hält.
  • Durch die Fixierungsvorrichtung, die nach Einführung des transkorporalen Gegenstandes den transkorporalen Gegenstand gewissermaßen umschließt, und selbst durch das Festkleben unverrückbar an dem zu untersuchenden Gewebeteil fixiert ist, wird der transkorporale Gegenstand nach dem Schließen der Klammer unverrückbar festgehalten; dies gilt insbesondere für die Längsaxiale. Ein tieferes Eindringen der Kanüle wird ebenso verhindert wie ein Herausfallen oder Verschieben zur Hautseite.
  • Dadurch dass das Klammerteil aus einem mit dem Sockelteil verbundenen feststehenden Teil und einem beweglichen Teil besteht; dass der bewegliche Teil über ein flexibles Verbindungsglied mit dem feststehenden Teil verbunden ist und auf der Innenseite der beiden Klammerteile eine Hafteinlage eingelegt ist, die z. B. aus einem elastischen Röhrchen besteht, das in eine Längsnut eingepresst wird und sowohl das feststehende Teil, wie auch das bewegliche Teil der Fixierungsvorrichtung an den dem Verbindungslied abgewandten Enden je eine Griffmulde auf der Außenseite aufweisen, wird die Fixierungsvorrichtung nicht nur einfach bedienbar sondern sie stellt insbesondere auch sicher, dass z. B. eine Kanüle nicht in Längsrichtung verschiebbar ist.
  • Das leichte Öffnen und Schließen der Klammer ist mit Voraussetzung für das gute Funktionieren einer derartigen Fixierungsvorrichtung. Dies wird dadurch ermöglicht, dass der Schließ- und Öffnungsmechanismus, der mit dem beweglichen Teil der Klammer verbunden ist, aus einem mit Sägezähnen ausgestatteten Schließglied besteht und in Schließstellung einer der Sägezähne mit einem feststehenden Zahn am feststehenden Teil in Eingriff gebracht wird.
  • Zum Öffnen der Klammer ist am beweglichen Teil der Fixierungsvorrichtung ein Öffnungsglied vorgesehen, das sich axialgleich an das bewegliche Teil der Fixierungsvorrichtung anschließt und dazu dient, dass der Sägezahn vom feststehenden Haltezahn außer Eingriff bringbar ist. Da darüber hinaus das Schließglied auf der Innenseite mehrere Sägezähne aufweist, die mit dem Haltezahn in Eingriff gebracht werden können, ist die Verwendung der Fixierungsvorrichtung bei transkorporalen Gegenständen mit den verschiedensten Durchmessern verwendbar und garantiert immer einen festen Sitz.
  • Durch die spezielle Ausbildung der Aussparung im Sockelteil, nämlich dadurch, dass die Aussparung im Sockelteil zunächst eine von außen nach innen zeigende, dreieckige Aussparung aufweist und erst anschließend im Bereich der Klammerteile in einen gleich breiten Schlitz übergeht, ist sichergestellt, dass der zu fixierende Gegenstand leicht in den Sockelteil eingeführt werden kann.
  • Die auf der Sockelunterseite angeordnete Klebeschicht ist mit einer Folie oder Ähnlichem abgedeckt, die zum besseren Entfernen eine Grifflasche aufweist. Dadurch ist sichergestellt, dass die Klebeschicht nicht verschmutzt und die Folie leicht abgezogen werden kann.
  • Nachfolgend ist ein Ausführungsbeispiel an Hand von Figuren näher beschrieben. Es zeigt
  • 1 die medizinische Klammer im geöffneten Zustand (perspektivisch)
  • 2 die medizinische Klammer im geschlossenen Zustand (perspektivisch)
  • 2a Schnitt A-A gemäß 2 durch die medizinische Klammer
  • 3 Schematische Darstellung der Befestigung der medizinischen Klammer auf einer weiblichen Brust mit darin gehaltener Koaxialkanüle
  • 4 die Befestigung der medizinischen Klammer gemäß 3 in Draufsicht (schematisch)
  • 5 die medizinische Klammer mit darin gehaltener Koaxialkanüle
  • 6 die medizinische Klammer gem. 5 als Seitenansicht wobei die Koaxialkanüle in Schräglage gehalten wird
  • 7 die medizinische Klammer mit Koaxialkanüle als Schnitt B-B in 6, (vergrößert).
  • In 1 ist eine Fixierungsvorrichtung von transkorporalen Gegenständen, kurz medizinische Klammer genannt in Offenstellung, in 2 in Schließstellung dargestellt. Die med. Klammer 1 besteht aus einer Sockelscheibe 2, die mit dem Klammerteil 3 teilweise fest verbunden ist. Die Sockelscheibe 2 und der Klammerteil 3 sind ein einstückiges Kunststoffteil, das z. B als Spritzgussteil hergestellt wird.
  • Die Sockelscheibe 2 ist z. B. eine kreisrunde, elastische Scheibe die eine Aussparung 7 aufweist, in die der festzuhaltende transkorporale Gegenstand 5 z. B. eine Koaxialkanüle, eingeführt wird. Die Sockelscheibe hat einen Durchmesser von ca. 4 cm, die Dicke der Scheibe beträgt ca. 1 mm; die Aussparung 7 in der Sockelscheibe 2 hat eine Breite von ca. 0,5 cm und ist mittig angeordnet. Sie ist nur von einer Seite zugänglich und erstreckt sich über die Mitte der Sockelbreite, endet aber so weit vor dem Außenrand, dass die Sockelscheibe zwar flexibel aber gleichzeitig in sich stabil ist. Es ist selbstverständlich dass bei Bedarf die angegebenen ca. Maße verändert werden können.
  • Die Aussparung 7 verläuft zunächst vom Rand her gesehen trichterförmig nach innen, wobei die größere Seite des Trichters am Rand 6 liegt, und geht zur Mitte der Sockelscheibe in einen ca. 0,5 cm breiten Längsschlitz 4 über, der den transkorporalen Gegenstand 5, z. B. die Koaxialkanüle umfasst, und endet etwas hinter der Mitte der Sockelscheibe in einem Halbkreis. Die Sockelscheibe 2 ist aus einem Kunststoff hergestellt der bei einer Stärke von ca. 1 mm noch eine gewisse Elastizität aufweist, sodass er sich der Oberfläche des Gewebeteiles, z. B. der weiblichen Brust, anpasst und dadurch gleichmäßig aufliegt (sh. insbes. 3). Die Unterseite 8 der Sockelscheibe, also die dem Klammerteil 3 abgewandte Seite der Sockelscheibe 2, trägt eine Klebeschicht 9. Der verwendete Klebestoff entspricht den medizinischen Erfordernissen. Die Klebeschicht 9 ist mit einer Folie 32 oder Ähnlichem abgedeckt, sodass erst nach deren Entfernung die Sockelscheibe 2 auf die Haut aufgeklebt werden kann. Nach dem Festkleben der Sockelscheibe 2 ist die medizinische Klammer fest, aber wieder lösbar mit der Haut verbunden, wie es z. B. bei Leukoplaststreifen bekannt ist. Auf der Oberseite 10 der Sockelscheibe 2 ist das Klammerteil 3 angeordnet, das mit einer unteren Längsseite 27 des feststehenden Teils 11 des Klammerteils über einen Steg 12 mit der Sockelscheibe verbunden ist. Der feststehende Teil 11 des Klammerteils 3 verläuft parallel zum Längsschlitz 4 der Aussparung 7 und bildet mit der parallel verlaufenden Längsschlitzkante in der Senkrechten gesehen, eine Ebene; der Steg 12, ein Sockel von ca. 1 cm Länge, auf dem der feststehende Teil 11 des Klammerteils angeordnet ist, ist bündig mit der Längsschlitzkante und der Innenfläche des feststehenden Teils 11 des Klammerteils. Die Längsseite des feststehenden Teils 11 des Klammerteils ist länger als die Tiefe des Längsschlitzes 4; die Längsseite ist über ein flexibles Verbindungsglied 13 mit dem Schließteil 14 des Klammerteils verbunden. Das Verbindungsglied 13 lässt also ein Verschwenken des Schließteils 14 um das feststehende Teil 11 zu; es hält in Öffnungsstellung das Schließteil um einen Öffnungswinkel vom feststehenden Teil entfernt, so dass die Schließlage nur mit Druck erfolgt, was wichtig ist für die Sicherheit der nachstehend näher beschriebenen Verriegelungsart.
  • Das Schließteil 14, wie insbes. 2 zeigt, läuft im geschlossenen Zustand parallel zum feststehenden Teil 11; im entriegelten Zustand (sh. 1) wird es durch das flexible Verbindungsglied 13 elastisch in Öffnungsstellung zum feststehenden Teil 11 gehalten. Das Schließteil 14 weist in Höhe des Beginns 28 des feststehenden Teils 11 ein zum feststehenden Teil hinweisendes, auf dem Schließteil 14 senkrecht angeordnetes Schließglied 15 auf. Das Schließglied 15, das auf der Innenseite eine Sägezahnreihe 19 aufweist, wirkt mit einem an der Stirnseite 26 am feststehenden Teil 11 angeordneten Haltezahn 16 zusammen. Das bewegliche Teil 29 der medizinischen Klammer umfasst das Schließteil 14 mit Schließglied 15, den nachgiebigen Steg 18 und das Öffnungsglied 20.
  • Das feststehende Teil 11, wie auch das Schließteil 14, sind in der Innen- und Außenkontur (Form) ähnlich ausgebildet und querschnittsgleich. Beide Teile weisen in ihrer Außenseite je eine Griffmulde 17 auf, die zum Einlegen des Daumens bzw. eines Fingers dienen um das Schließteil 14 mit dem feststehenden Teil durch Druck zu verbinden, indem ein Zahn der Sägezahnreihe 19 in den Haltezahn 16 eingehakt wird. Das Schließteil 15 selbst ist – wie beschrieben – senkrecht zum Schließteil 14 angeordnet und weist in Richtung des feststehenden Teils 11. Der Schließteil 14 ist über einen nachgiebigen Steg 18 mit dem Schließglied 15 verbunden. Das Schließglied 15 selbst weist auf der Innenseite eine Sägezahnreihe 19 auf, die mit dem Haltezahn 16, der nach außen zum Sockelscheibenrand zeigt, in Eingriff bringbar ist. Je nach Stärke des zu haltenden transkorporalen Gegenstandes z. B. eine Koaxialkanüle, wird der entsprechende Zahn der Sägezahnreihe 19 mit dem Haltezahn 16 verbunden. Das Schließglied 15 weist weiterhin ein Öffnungsglied 20 auf, das etwa rechtwinklig oberhalb der Sägezahnreihe vom Schließglied 15 nach außen zeigt, also eine Verlängerung des Schließteils 14 darstellt (sh. 2). Es dient dazu, die Sägezahnreihe 19 zum Öffnen der Klammer wieder vom Haltezahn 16 zu trennen.
  • Sowohl im feststehenden Teil 11 der Klammer wie im Schließteil 14, die etwa querschnittsgleich sind, ist eine Längsnut 21 mittig in der Innenseite der beiden Teile angeordnet (in den 1 und 2 ist der etwaige Verlauf der Längsnut, bzw. die Mitte der Hafteinlage als strichpunktierte Linie eingezeichnet), in die eine elastische Hafteinlage 22, z. B. ein durchsichtiges elastisches Röhrchen 31 eingelegt wird, die den transkorporalen Gegenstand mittels Klemmwirkung gegen Längsverschiebungen sichert.
  • In den 3 und 4 ist schematisch der Einsatz der Klammer am Beispiel einer weiblichen Brust dargestellt. 3 zeigt das Einsetzen einer Koaxialkanüle 23 mit Einsetzdorn 24 im Bereich eines Tumors (geschnitten dargestellt). In 4 ist die gleiche Anordnung in Draufsicht dargestellt. In beiden Darstellungen wird eine Koaxialkanüle 23 mit Einsetzdorn 24 gezeigt.
  • Die Koaxialkanüle wird hierbei mit Dorn (sh. 3) in das zu untersuchende Gewebe 25 z. B. einen Tumor oder eine Kalkablagerung eingesetzt. Um nun eine Veränderung der Einsetztiefe einer einmal gesetzten Kanüle zu unterbinden, wird die Koaxialkanüle mit der Klammer festgeklemmt nachdem die Sockelscheibe mit der Haut verklebt wurde. Hierzu muss zunächst die Folie von der Klebeschicht 9 mit der Grifflasche 30 abgezogen werden. Durch die Fixierung der Sockelscheibe durch Klebung auf der Haut ist eine seitliche Verschiebung ausgeschlossen; auch wird dadurch verhindert, dass sich die Sockelscheibe von der Haut abheben kann. Nach dem Schließen der Klammer ist nun die Koaxialkanüle durch Pressung in der Klammer festgehalten und so sichergestellt, dass bei Entfernen des Dorns aus der Kanüle und dem Einsetzen z. B. eines Biopsiegerätes, auch bei mehrmaligen Entnahmen, die Proben stets aus der gleichen Tiefe entnommen werden.
  • In den 5 bis 7 sind nochmals in verschiedenen Ansichten ein eingesetzter transkorporaler Gegenstand am Beispiel einer Koaxialkanüle 23 mit Einsetzdorn 24 dargestellt. Die Einführung des transkorporalen Gegenstandes erfolgt in der Regel unter einem Winkel (sh. 6). Bei einer Schräglage des transkorporalen Gegenstandes, wie 6 zeigt, ist es wichtig, dass die Klammer auch in dieser Lage den transkorporalen Gegenstand fixiert. In 7 ist die Umklammerung des transkorporalen Gegenstandes mittels der medizinischen Klammer nochmals teilweise im Schnitt B-B dargestellt. Wie insbesondere im Schnittbild gezeigt wird, wird die Hafteinlage, z. B. ein elastisches Röhrchen 31, nach dem Schließen zusammengedrückt um genügend Haltekraft auf den transkorporalen Gegenstand auszuüben.
  • Bei Verwendung der medizinischen Klammer wird zunächst der transkorporale Gegenstand in das Gewebe eingesetzt. Anschließend wird die Schutzfolie von der Klebeschicht der Sockelscheibe entfernt, wozu wie 2 zeigt, eigens eine Grifflasche 30 vorgesehen ist. Die geöffnete medizinische Klammer wird danach um den gesetzten transkorporalen Gegenstand gelegt indem der transkorporale Gegenstand in die Aussparung 7 eingeführt wird. Danach wird die medizinische Klammer mittels der Klebeschicht der Sockelscheibe auf die Haut geklebt und mit dieser durch Andrücken fest verbunden. Danach wird mit den Fingern in die beiden Griffmulden 17 gefasst und diese zum Schließen der medizinischen Klammer zusammengedrückt; dabei wird die Sägezahnreihe 19 am Schließglied 15 in den Haltezahn 16 eingerastet. Je nach Stärke des transkorporalen Gegenstandes wird die Klammer mit den oberen, unteren oder einem der anderen Zähne mit dem Haltezahn 16 in Eingriff gebracht. Nach dem Schließen der Klammer kann sich die Bedienperson vergewissern, dass die Klammerung so erfolgt ist, dass eine Längsverschiebung des transkorporalen Gegenstandes nicht mehr möglich ist.
  • Zum Öffnen der medizinischen Klammer benutzt die Bedienperson das Öffnungsglied, das sie nach außen drückt, wodurch der festhaltende Zahn der Sägezahnreihe 19 von dem Haltezahn 16 abgehoben wird und dadurch außer Eingriff gebracht wird. Die Sägezahnreihe verlässt also den Haltezahn und die medizinische Klammer ist geöffnet und geht durch die Spannkraft des flexiblen Verbindungsglieds 13 in die in 1 gezeigte Stellung. Es ist selbstverständlich, dass sowohl beim Schließ- wie auch beim Öffnungsvorgang der Schließteil um das flexible Verbindungsglied 13 geschwenkt wird. Der nachgiebige Steg 18 dient dazu, dass einerseits beim Schließen die Zahnreihe elastisch über den feststehenden Zahn gleitet, dass aber andererseits beim Öffnungsvorgang die Zähne der Zahnreihe leicht aus dem Eingriff bringbar sind. Die beiden Griffmulden 17 dienen nicht nur beim Schließen der medizinischen Klammer als Haltepunkte für die zur Bedienung genutzten Finger, sondern sie können auch als Stützen beim Öffnen der medizinischen Klammer bei Bedarf genutzt werden.
  • Anstelle der im Beispiel gezeigten Koaxialkanüle kann die Klammer auch bei anderen in den Körper eingesetzten Kanülen, also transkorporalen Gegenständen in ähnlicher Weise verwendet werden. Das Entscheidende bei der Fixierungsvorrichtung oder medizinischen Klammer ist, dass einmal eine einerseits feste aber anderseits bewusst lösbare Verbindung zwischen Haut und Klammer und zum anderen eine Längsfixierung durch Klammerwirkung des in den Körper eingefügten transkorporalen Gegenstandes hergestellt ist.
  • 1
    medizinische Klammer
    2
    Sockelscheibe
    3
    Klammerteil
    4
    Längsschlitz
    5
    transkorporaler Gegenstand
    6
    Rand
    7
    Aussparung
    8
    Unterseite
    9
    Klebeschicht
    10
    Oberseite
    11
    feststehendes Teil (Klammerteil)
    12
    Steg
    13
    flexibles Verbindungsglied
    14
    Schließteil
    15
    Schließglied
    16
    Haltezahn
    17
    Griffmulde
    18
    nachgiebiger Steg
    19
    Sägezahnreihe
    20
    Öffnungsglied
    21
    Längsnut
    22
    Hafteinlage
    23
    Koaxialkanüle
    24
    Einsetzdorn
    25
    zu untersuchendes Gewebe
    26
    Stirnseite
    27
    Längsseite
    28
    Beginn feststehendes Teil (Klammert
    29
    bewegliches Teil
    30
    Grifflasche
    31
    elastisches Röhrchen
    32
    Folie

Claims (9)

  1. Fixierung transkorporaler Gegenstände bei Menschen bzw. Tieren, dadurch gekennzeichnet, dass zum Fixieren des transkorporalen Gegenstandes eine Fixierungsvorrichtung, insbesondere eine medizinische Klammer (1) verwendet wird, die aus einer Sockelscheibe (2) mit einer auf der Unterseite der Sockelscheibe angeordneten Klebeschicht (9) und einem mit der Oberseite der Sockelscheibe kraftschlüssig verbundenen Klammerteil (3) verbunden ist, wobei das Klammerteil (3) einen Schließ- und Öffnungsmechanismus aufweist, die den in eine Aussparung (7) eingeführten transkorporalen Gegenstand in Längsrichtung mittels Klemmwirkung in der vorgegebenen Stellung hält.
  2. Fixierung transkorporaler Gegenstände bei Menschen und Tieren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Klammerteil (3) aus einem mit dem Sockelteil (2) verbundenen feststehenden Teil (11) und einem beweglichen Teil (29) besteht, der über ein flexibles Verbindungsglied (13) mit dem feststehenden Teil (11) verbunden ist.
  3. Fixierung transkorporaler Gegenstände bei Menschen und Tieren nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, dass auf der Innenseite der Klammerteile (11, 29) eine Hafteinlage (22) in eine Längsnut (21) eingelegt ist.
  4. Fixierung transkorporaler Gegenstände bei Menschen und Tieren nach Anspruch 1–3, dadurch gekennzeichnet, dass die Hafteinlage (22) ein elastisches Röhrchen (31) ist, das in eine Längsnut (21) eingelegt (gepresst) ist.
  5. Fixierung transkorporaler Gegenstände bei Menschen und Tieren nach Anspruch 1–4, dadurch gekennzeichnet, dass sowohl das feststehende Teil (11), wie auch das bewegliche Teil (29) der Fixierungsvorrichtung an den dem Verbindungsglied (13) abgewandten Enden je eine Griffmulde (17) auf der Außenseite aufweisen.
  6. Fixierung transkorporaler Gegenstände bei Menschen und Tieren nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Schließ- und Öffnungsmechanismus (der am beweglichen Teil (29) angeordnet ist), aus einem mit einer Sägezahnreihe (19) ausgestatteten Schließglied (15) besteht und in Schließstellung einer der Zähne der Sägezahnreihe (19) mit einem feststehenden Haltezahn (16) der am feststehenden Teil (11) angeordnet ist, in Eingriff gebracht wird.
  7. Fixierung transkorporaler Gegenstände bei Menschen und Tieren nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der bewegliche Teil (29) der Fixierungsvorrichtung ein Öffnungsglied (20) aufweist, das sich axialgleich an das bewegliche Teil (29) der Fixierungsvorrichtung anschließt und dazu dient, den Sägezahn vom feststehenden Haltezahn (16) außer Eingriff zu bringen.
  8. Fixierung transkorporaler Gegenstände bei Menschen und Tieren nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Aussparung (7) im Sockelteil eine von außen nach innen zeigende erweiterte dreieckige Aussparung aufweist, die im Bereich der Klammerteile (11, 29) in einen Schlitz gleich bleibender Breite übergeht.
  9. Fixierung transkorporaler Gegenstände bei Menschen und Tieren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die auf der Sockelunterseite angeordnete Klebeschicht (9) mit einer Folie oder Ähnlichem abgedeckt ist, die zum besseren Entfernen (Abziehen) eine Grifflasche (30) aufweist.
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