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Die
Erfindung betrifft die Fixierung von transkorporalen Gegenständen bei
Menschen und Tieren.
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Es
ist bekannt, in ein Gewebe eingebrachte transkorporale Gegenstände, wie
z. B. Kanülen,
mittels Klebestreifen am Körper,
an der Haut zu befestigen um eine Verschiebung, insbesondere eine Längsverschiebung
des Gegenstandes zu vermeiden. Eine derartige Befestigung genügt nicht
allen Belangen der Sicherheit und Zuverlässigkeit bei medizinischen
Eingriffen. Derartige Befestigungsmethoden lassen auch gerade bei
Biopsieeingriffen, wenn z. B. das Setzen der Kanüle mit Ultraschallüberwachung
erfolgt, um genau am oder im Tumor oder ähnlichen Gewebeteilen die Gewebeprobe
an einem ganz speziellen Punkt zu entnehmen, nicht zu. Das gleiche
gilt, wenn z. B. mehrere Proben entnommen werden müssen.
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Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es, den transkorporalen Gegenstand
nach dem Einbringen so zu sichern, dass eine Veränderung der Lage, insbesondere
in Axialrichtung, ausgeschaltet wird. Sie soll weiterhin einfach
und leicht bedienbar sein, auch muss sie den medizinischen Anforderungen hinsichtlich
der Sterilisation und der Hautverträglichkeit genügen.
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Die
Lösung
der Aufgabe besteht darin, dass zum Fixieren des transkorporalen
Gegenstandes eine Fixierungsvorrichtung, insbesondere eine medizinische
Klammer verwendet wird, die aus einer Sockelscheibe mit einer auf
der Unterseite der Sockelscheibe angeordneten Klebeschicht und einem
mit der Oberseite der Sockelscheibe kraftschlüssig verbundenen Klammerteil
verbunden ist, wobei das Klammerteil einen Schließ- und Öffnungsmechanismus
aufweist, die den in eine Aussparung eingeführten transkorporalen Gegenstand
in Längsrichtung mittels
Klemmwirkung in der vorgegebenen Stellung hält.
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Durch
die Fixierungsvorrichtung, die nach Einführung des transkorporalen Gegenstandes
den transkorporalen Gegenstand gewissermaßen umschließt, und
selbst durch das Festkleben unverrückbar an dem zu untersuchenden
Gewebeteil fixiert ist, wird der transkorporale Gegenstand nach
dem Schließen
der Klammer unverrückbar
festgehalten; dies gilt insbesondere für die Längsaxiale. Ein tieferes Eindringen
der Kanüle
wird ebenso verhindert wie ein Herausfallen oder Verschieben zur
Hautseite.
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Dadurch
dass das Klammerteil aus einem mit dem Sockelteil verbundenen feststehenden
Teil und einem beweglichen Teil besteht; dass der bewegliche Teil über ein
flexibles Verbindungsglied mit dem feststehenden Teil verbunden
ist und auf der Innenseite der beiden Klammerteile eine Hafteinlage eingelegt
ist, die z. B. aus einem elastischen Röhrchen besteht, das in eine
Längsnut
eingepresst wird und sowohl das feststehende Teil, wie auch das
bewegliche Teil der Fixierungsvorrichtung an den dem Verbindungslied
abgewandten Enden je eine Griffmulde auf der Außenseite aufweisen, wird die
Fixierungsvorrichtung nicht nur einfach bedienbar sondern sie stellt
insbesondere auch sicher, dass z. B. eine Kanüle nicht in Längsrichtung
verschiebbar ist.
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Das
leichte Öffnen
und Schließen
der Klammer ist mit Voraussetzung für das gute Funktionieren einer
derartigen Fixierungsvorrichtung. Dies wird dadurch ermöglicht,
dass der Schließ-
und Öffnungsmechanismus,
der mit dem beweglichen Teil der Klammer verbunden ist, aus einem
mit Sägezähnen ausgestatteten
Schließglied
besteht und in Schließstellung
einer der Sägezähne mit
einem feststehenden Zahn am feststehenden Teil in Eingriff gebracht wird.
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Zum Öffnen der
Klammer ist am beweglichen Teil der Fixierungsvorrichtung ein Öffnungsglied
vorgesehen, das sich axialgleich an das bewegliche Teil der Fixierungsvorrichtung
anschließt
und dazu dient, dass der Sägezahn
vom feststehenden Haltezahn außer
Eingriff bringbar ist. Da darüber
hinaus das Schließglied
auf der Innenseite mehrere Sägezähne aufweist,
die mit dem Haltezahn in Eingriff gebracht werden können, ist
die Verwendung der Fixierungsvorrichtung bei transkorporalen Gegenständen mit den
verschiedensten Durchmessern verwendbar und garantiert immer einen
festen Sitz.
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Durch
die spezielle Ausbildung der Aussparung im Sockelteil, nämlich dadurch,
dass die Aussparung im Sockelteil zunächst eine von außen nach innen
zeigende, dreieckige Aussparung aufweist und erst anschließend im
Bereich der Klammerteile in einen gleich breiten Schlitz übergeht,
ist sichergestellt, dass der zu fixierende Gegenstand leicht in
den Sockelteil eingeführt
werden kann.
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Die
auf der Sockelunterseite angeordnete Klebeschicht ist mit einer
Folie oder Ähnlichem
abgedeckt, die zum besseren Entfernen eine Grifflasche aufweist.
Dadurch ist sichergestellt, dass die Klebeschicht nicht verschmutzt
und die Folie leicht abgezogen werden kann.
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Nachfolgend
ist ein Ausführungsbeispiel
an Hand von Figuren näher
beschrieben. Es zeigt
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1 die
medizinische Klammer im geöffneten
Zustand (perspektivisch)
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2 die
medizinische Klammer im geschlossenen Zustand (perspektivisch)
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2a Schnitt
A-A gemäß 2 durch
die medizinische Klammer
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3 Schematische
Darstellung der Befestigung der medizinischen Klammer auf einer
weiblichen Brust mit darin gehaltener Koaxialkanüle
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4 die
Befestigung der medizinischen Klammer gemäß 3 in Draufsicht
(schematisch)
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5 die
medizinische Klammer mit darin gehaltener Koaxialkanüle
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6 die
medizinische Klammer gem. 5 als Seitenansicht
wobei die Koaxialkanüle
in Schräglage
gehalten wird
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7 die
medizinische Klammer mit Koaxialkanüle als Schnitt B-B in 6,
(vergrößert).
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In 1 ist
eine Fixierungsvorrichtung von transkorporalen Gegenständen, kurz
medizinische Klammer genannt in Offenstellung, in 2 in Schließstellung
dargestellt. Die med. Klammer 1 besteht aus einer Sockelscheibe 2,
die mit dem Klammerteil 3 teilweise fest verbunden ist.
Die Sockelscheibe 2 und der Klammerteil 3 sind
ein einstückiges
Kunststoffteil, das z. B als Spritzgussteil hergestellt wird.
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Die
Sockelscheibe 2 ist z. B. eine kreisrunde, elastische Scheibe
die eine Aussparung 7 aufweist, in die der festzuhaltende
transkorporale Gegenstand 5 z. B. eine Koaxialkanüle, eingeführt wird.
Die Sockelscheibe hat einen Durchmesser von ca. 4 cm, die Dicke
der Scheibe beträgt
ca. 1 mm; die Aussparung 7 in der Sockelscheibe 2 hat
eine Breite von ca. 0,5 cm und ist mittig angeordnet. Sie ist nur
von einer Seite zugänglich
und erstreckt sich über
die Mitte der Sockelbreite, endet aber so weit vor dem Außenrand, dass
die Sockelscheibe zwar flexibel aber gleichzeitig in sich stabil
ist. Es ist selbstverständlich
dass bei Bedarf die angegebenen ca. Maße verändert werden können.
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Die
Aussparung 7 verläuft
zunächst
vom Rand her gesehen trichterförmig
nach innen, wobei die größere Seite
des Trichters am Rand 6 liegt, und geht zur Mitte der Sockelscheibe
in einen ca. 0,5 cm breiten Längsschlitz 4 über, der
den transkorporalen Gegenstand 5, z. B. die Koaxialkanüle umfasst,
und endet etwas hinter der Mitte der Sockelscheibe in einem Halbkreis.
Die Sockelscheibe 2 ist aus einem Kunststoff hergestellt
der bei einer Stärke
von ca. 1 mm noch eine gewisse Elastizität aufweist, sodass er sich
der Oberfläche
des Gewebeteiles, z. B. der weiblichen Brust, anpasst und dadurch
gleichmäßig aufliegt
(sh. insbes. 3). Die Unterseite 8 der
Sockelscheibe, also die dem Klammerteil 3 abgewandte Seite
der Sockelscheibe 2, trägt
eine Klebeschicht 9. Der verwendete Klebestoff entspricht
den medizinischen Erfordernissen. Die Klebeschicht 9 ist
mit einer Folie 32 oder Ähnlichem abgedeckt, sodass
erst nach deren Entfernung die Sockelscheibe 2 auf die Haut
aufgeklebt werden kann. Nach dem Festkleben der Sockelscheibe 2 ist
die medizinische Klammer fest, aber wieder lösbar mit der Haut verbunden,
wie es z. B. bei Leukoplaststreifen bekannt ist. Auf der Oberseite 10 der
Sockelscheibe 2 ist das Klammerteil 3 angeordnet,
das mit einer unteren Längsseite 27 des
feststehenden Teils 11 des Klammerteils über einen
Steg 12 mit der Sockelscheibe verbunden ist. Der feststehende
Teil 11 des Klammerteils 3 verläuft parallel
zum Längsschlitz 4 der
Aussparung 7 und bildet mit der parallel verlaufenden Längsschlitzkante
in der Senkrechten gesehen, eine Ebene; der Steg 12, ein
Sockel von ca. 1 cm Länge,
auf dem der feststehende Teil 11 des Klammerteils angeordnet
ist, ist bündig
mit der Längsschlitzkante
und der Innenfläche
des feststehenden Teils 11 des Klammerteils. Die Längsseite
des feststehenden Teils 11 des Klammerteils ist länger als
die Tiefe des Längsschlitzes 4;
die Längsseite
ist über
ein flexibles Verbindungsglied 13 mit dem Schließteil 14 des
Klammerteils verbunden. Das Verbindungsglied 13 lässt also
ein Verschwenken des Schließteils 14 um
das feststehende Teil 11 zu; es hält in Öffnungsstellung das Schließteil um
einen Öffnungswinkel
vom feststehenden Teil entfernt, so dass die Schließlage nur
mit Druck erfolgt, was wichtig ist für die Sicherheit der nachstehend
näher beschriebenen
Verriegelungsart.
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Das
Schließteil 14,
wie insbes. 2 zeigt, läuft im geschlossenen Zustand
parallel zum feststehenden Teil 11; im entriegelten Zustand
(sh. 1) wird es durch das flexible Verbindungsglied 13 elastisch
in Öffnungsstellung
zum feststehenden Teil 11 gehalten. Das Schließteil 14 weist
in Höhe
des Beginns 28 des feststehenden Teils 11 ein
zum feststehenden Teil hinweisendes, auf dem Schließteil 14 senkrecht
angeordnetes Schließglied 15 auf.
Das Schließglied 15,
das auf der Innenseite eine Sägezahnreihe 19 aufweist,
wirkt mit einem an der Stirnseite 26 am feststehenden Teil 11 angeordneten
Haltezahn 16 zusammen. Das bewegliche Teil 29 der medizinischen
Klammer umfasst das Schließteil 14 mit
Schließglied 15,
den nachgiebigen Steg 18 und das Öffnungsglied 20.
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Das
feststehende Teil 11, wie auch das Schließteil 14,
sind in der Innen- und Außenkontur (Form) ähnlich ausgebildet
und querschnittsgleich. Beide Teile weisen in ihrer Außenseite
je eine Griffmulde 17 auf, die zum Einlegen des Daumens
bzw. eines Fingers dienen um das Schließteil 14 mit dem feststehenden
Teil durch Druck zu verbinden, indem ein Zahn der Sägezahnreihe 19 in
den Haltezahn 16 eingehakt wird. Das Schließteil 15 selbst
ist – wie
beschrieben – senkrecht
zum Schließteil 14 angeordnet und
weist in Richtung des feststehenden Teils 11. Der Schließteil 14 ist über einen
nachgiebigen Steg 18 mit dem Schließglied 15 verbunden.
Das Schließglied 15 selbst
weist auf der Innenseite eine Sägezahnreihe 19 auf,
die mit dem Haltezahn 16, der nach außen zum Sockelscheibenrand
zeigt, in Eingriff bringbar ist. Je nach Stärke des zu haltenden transkorporalen
Gegenstandes z. B. eine Koaxialkanüle, wird der entsprechende
Zahn der Sägezahnreihe 19 mit
dem Haltezahn 16 verbunden. Das Schließglied 15 weist weiterhin
ein Öffnungsglied 20 auf,
das etwa rechtwinklig oberhalb der Sägezahnreihe vom Schließglied 15 nach
außen
zeigt, also eine Verlängerung
des Schließteils 14 darstellt
(sh. 2). Es dient dazu, die Sägezahnreihe 19 zum Öffnen der Klammer
wieder vom Haltezahn 16 zu trennen.
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Sowohl
im feststehenden Teil 11 der Klammer wie im Schließteil 14,
die etwa querschnittsgleich sind, ist eine Längsnut 21 mittig in
der Innenseite der beiden Teile angeordnet (in den 1 und 2 ist der
etwaige Verlauf der Längsnut,
bzw. die Mitte der Hafteinlage als strichpunktierte Linie eingezeichnet), in
die eine elastische Hafteinlage 22, z. B. ein durchsichtiges
elastisches Röhrchen 31 eingelegt
wird, die den transkorporalen Gegenstand mittels Klemmwirkung gegen
Längsverschiebungen
sichert.
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In
den 3 und 4 ist schematisch der Einsatz
der Klammer am Beispiel einer weiblichen Brust dargestellt. 3 zeigt
das Einsetzen einer Koaxialkanüle 23 mit
Einsetzdorn 24 im Bereich eines Tumors (geschnitten dargestellt).
In 4 ist die gleiche Anordnung in Draufsicht dargestellt.
In beiden Darstellungen wird eine Koaxialkanüle 23 mit Einsetzdorn 24 gezeigt.
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Die
Koaxialkanüle
wird hierbei mit Dorn (sh. 3) in das
zu untersuchende Gewebe 25 z. B. einen Tumor oder eine
Kalkablagerung eingesetzt. Um nun eine Veränderung der Einsetztiefe einer
einmal gesetzten Kanüle
zu unterbinden, wird die Koaxialkanüle mit der Klammer festgeklemmt
nachdem die Sockelscheibe mit der Haut verklebt wurde. Hierzu muss
zunächst
die Folie von der Klebeschicht 9 mit der Grifflasche 30 abgezogen
werden. Durch die Fixierung der Sockelscheibe durch Klebung auf
der Haut ist eine seitliche Verschiebung ausgeschlossen; auch wird
dadurch verhindert, dass sich die Sockelscheibe von der Haut abheben
kann. Nach dem Schließen
der Klammer ist nun die Koaxialkanüle durch Pressung in der Klammer
festgehalten und so sichergestellt, dass bei Entfernen des Dorns
aus der Kanüle
und dem Einsetzen z. B. eines Biopsiegerätes, auch bei mehrmaligen Entnahmen,
die Proben stets aus der gleichen Tiefe entnommen werden.
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In
den 5 bis 7 sind nochmals in verschiedenen
Ansichten ein eingesetzter transkorporaler Gegenstand am Beispiel
einer Koaxialkanüle 23 mit
Einsetzdorn 24 dargestellt. Die Einführung des transkorporalen Gegenstandes
erfolgt in der Regel unter einem Winkel (sh. 6). Bei
einer Schräglage des
transkorporalen Gegenstandes, wie 6 zeigt, ist
es wichtig, dass die Klammer auch in dieser Lage den transkorporalen
Gegenstand fixiert. In 7 ist die Umklammerung des transkorporalen
Gegenstandes mittels der medizinischen Klammer nochmals teilweise
im Schnitt B-B dargestellt. Wie insbesondere im Schnittbild gezeigt
wird, wird die Hafteinlage, z. B. ein elastisches Röhrchen 31,
nach dem Schließen zusammengedrückt um genügend Haltekraft
auf den transkorporalen Gegenstand auszuüben.
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Bei
Verwendung der medizinischen Klammer wird zunächst der transkorporale Gegenstand
in das Gewebe eingesetzt. Anschließend wird die Schutzfolie von
der Klebeschicht der Sockelscheibe entfernt, wozu wie 2 zeigt,
eigens eine Grifflasche 30 vorgesehen ist. Die geöffnete medizinische
Klammer wird danach um den gesetzten transkorporalen Gegenstand
gelegt indem der transkorporale Gegenstand in die Aussparung 7 eingeführt wird.
Danach wird die medizinische Klammer mittels der Klebeschicht der
Sockelscheibe auf die Haut geklebt und mit dieser durch Andrücken fest
verbunden. Danach wird mit den Fingern in die beiden Griffmulden 17 gefasst
und diese zum Schließen
der medizinischen Klammer zusammengedrückt; dabei wird die Sägezahnreihe 19 am
Schließglied 15 in
den Haltezahn 16 eingerastet. Je nach Stärke des
transkorporalen Gegenstandes wird die Klammer mit den oberen, unteren
oder einem der anderen Zähne
mit dem Haltezahn 16 in Eingriff gebracht. Nach dem Schließen der Klammer
kann sich die Bedienperson vergewissern, dass die Klammerung so
erfolgt ist, dass eine Längsverschiebung
des transkorporalen Gegenstandes nicht mehr möglich ist.
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Zum Öffnen der
medizinischen Klammer benutzt die Bedienperson das Öffnungsglied,
das sie nach außen
drückt,
wodurch der festhaltende Zahn der Sägezahnreihe 19 von
dem Haltezahn 16 abgehoben wird und dadurch außer Eingriff
gebracht wird. Die Sägezahnreihe
verlässt
also den Haltezahn und die medizinische Klammer ist geöffnet und
geht durch die Spannkraft des flexiblen Verbindungsglieds 13 in
die in 1 gezeigte Stellung. Es ist selbstverständlich,
dass sowohl beim Schließ-
wie auch beim Öffnungsvorgang
der Schließteil
um das flexible Verbindungsglied 13 geschwenkt wird. Der
nachgiebige Steg 18 dient dazu, dass einerseits beim Schließen die
Zahnreihe elastisch über
den feststehenden Zahn gleitet, dass aber andererseits beim Öffnungsvorgang
die Zähne
der Zahnreihe leicht aus dem Eingriff bringbar sind. Die beiden
Griffmulden 17 dienen nicht nur beim Schließen der
medizinischen Klammer als Haltepunkte für die zur Bedienung genutzten
Finger, sondern sie können
auch als Stützen
beim Öffnen der
medizinischen Klammer bei Bedarf genutzt werden.
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Anstelle
der im Beispiel gezeigten Koaxialkanüle kann die Klammer auch bei
anderen in den Körper
eingesetzten Kanülen,
also transkorporalen Gegenständen
in ähnlicher
Weise verwendet werden. Das Entscheidende bei der Fixierungsvorrichtung oder
medizinischen Klammer ist, dass einmal eine einerseits feste aber
anderseits bewusst lösbare
Verbindung zwischen Haut und Klammer und zum anderen eine Längsfixierung
durch Klammerwirkung des in den Körper eingefügten transkorporalen Gegenstandes
hergestellt ist.
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- 1
- medizinische
Klammer
- 2
- Sockelscheibe
- 3
- Klammerteil
- 4
- Längsschlitz
- 5
- transkorporaler
Gegenstand
- 6
- Rand
- 7
- Aussparung
- 8
- Unterseite
- 9
- Klebeschicht
- 10
- Oberseite
- 11
- feststehendes
Teil (Klammerteil)
- 12
- Steg
- 13
- flexibles
Verbindungsglied
- 14
- Schließteil
- 15
- Schließglied
- 16
- Haltezahn
- 17
- Griffmulde
- 18
- nachgiebiger
Steg
- 19
- Sägezahnreihe
- 20
- Öffnungsglied
- 21
- Längsnut
- 22
- Hafteinlage
- 23
- Koaxialkanüle
- 24
- Einsetzdorn
- 25
- zu
untersuchendes Gewebe
- 26
- Stirnseite
- 27
- Längsseite
- 28
- Beginn
feststehendes Teil (Klammert
- 29
- bewegliches
Teil
- 30
- Grifflasche
- 31
- elastisches
Röhrchen
- 32
- Folie