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Die
Erfindung betrifft einen Drehmomentmessflansch.
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In
zahlreichen Gebieten der Technik stellt sich regelmäßig die
Aufgabe, konstante oder dynamische Drehmomente zu messen. Um den
verschiedenen Einsatzbereichen, Einbauverhältnissen und Genauigkeitsanforderungen
gerecht zu werden, existieren eine Vielzahl von bekannten Drehmomentmessflanschen,
generell auch als Drehmomentmessaufnehmer bezeichnet.
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Die
DE 199 36 293 A1 zeigt
einen Drehmomentmessflansch, bei welchem sich zwischen zwei kreisringscheibenförmigen Anschlussflanschen
ein im wesentlichen zylindrischer Hohlwellenabschnitt befindet.
Dieser bildet den Messbereich des Drehmomentmessflanschs. In die
im wesentlichen zylinderförmige
Wand sind drei große
Messausnehmungen eingebracht, so dass sich an der zylindrischen
Innenwand drei Messmembranen ergeben. Ein eingeleitetes Drehmoment
kann aufgrund der relativ geringen Wanddicke der Messmembranen relativ
große
Verformungen hervorrufen, so dass dort angebrachte Dehnungsmessstreifen
das aufgebrachte Drehmoment relativ genau errechnen lassen. Für kleinere Momente
kann die Messmembran radial innen angeordnet sein. Für größere zu
messende Momente kann die Membran radial außen angeordnet sein. Auch schlägt die Druckschrift
vor, die taschenförmigen
Ausnehmungen gegenü berliegend
anzuordnen, so dass sich ein H-Profil ergibt, oder die Ausnehmungen
radial abwechselnd anzuordnen, so dass sie abwechselnd von der inneren
und nachfolgend von der äußeren Mantelfläche der
Zylinderform ausgehen.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen verbesserten Drehmomentmessflansch
zur Verfügung
zu stellen.
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Nach
einem ersten Aspekt der Erfindung löst diese Aufgabe ein Drehmomentmessflansch
mit einem im wesentlichen zylinderförmigen Messbereich, in welchem
Messausnehmungen angeordnet sind, und mit Messwertaufnehmern, welche
Spannungen und/oder Verformungen im Messbereich messen, wobei wenigstens
zwei Messausnehmungen unterschiedlich geformt und/oder ausgebildet
sind.
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Begrifflich
sei hierzu zunächst
erläutert,
dass als der „Messbereich" derjenige Bereich
des gesamten Messwertaufnehmers aufgefasst wird, welcher zwischen
den beiden flanschförmigen
Anschlussbereichen ausgebildet ist und diese kraftschlüssig miteinander
verbindet. Wenn beispielsweise an einer Maschine oder an einem Prüfstand ein
Drehmoment auf die beiden Anschlussbereiche, also insbesondere auf
die beiden Flansche, aufgebracht wird, unterliegt somit auch der
Messbereich eben jenem Drehmoment. Der Messbereich ist im Querschnitt – senkrecht
zu derjenigen Achse, um welche das Drehmoment wirkt – in der
Regel kreisförmig,
kreisringförmig oder
zumindest im wesentlichen kreisförmig
oder kreisringförmig
ausgestaltet. Meist sind kreisringförmige Querschnitte anzutreffen.
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In
die radial äußere Mantelfläche und/oder
in die radial innere Mantelfläche
sind die „Messausnehmungen" als Ausnehmungen
eingebracht.
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Der
vorgestellte Aspekt der Erfindung kennzeichnet sich dadurch, dass
er zwei solcher Messausnehmungen unterschiedlich formt und/oder
gestaltet. Es kann sich hierbei sowohl um radial innen liegende
Ausnehmungen handeln, die anders geformt sind als radial außen liegende
Ausnehmungen, wenn radial innen und radial außen liegende Ausnehmungen im
Messbereich vorhanden sind. Insbesondere sei aber daran gedacht,
dass innerhalb der Schar radial innen liegender Ausnehmungen und/oder
innerhalb der Schar radial außen
liegender Ausnehmungen unterschiedliche Formen vorzufinden sind.
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Durch
die unterschiedlichen Formen der Ausnehmungen ruft ein anliegendes
Drehmoment an den Messpunkten der einzelnen verschiedenen Messausnehmungen
unterschiedliche Verformungen und/oder Spannungen hervor, so dass
es beispielsweise möglich
wird, mit einem einzigen Drehmomentmessflansch mehrere höher aufgelöste bzw.
mehrere verschieden aufgelöste
Messbereiche zu ermöglichen.
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Es
ist bevorzugt, wenn wenigstens zwei Messausnehmungen verschiedene
Tiefen aufweisen. Durch das Vorsehen verschiedener Tiefen für verschiedene
Messausnehmungen, insbesondere innerhalb einer Schar radial innen
liegender und/oder innerhalb einer Schar radial außen liegender
Messausnehmungen, werden bei geeigneter Gestaltung in den verbleibenden
Böden radial
außen
beziehungsweise radial innen der Ausnehmungen – also in den Messmembranen – unterschiedliche
Dehnungen und Spannungen erzeugt.
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Zwei
Messausnehmungen weisen bevorzugt einen unterschiedlichen Querschnitt
auf. Begrifflich sei zunächst
erläutert,
dass unter einem „Querschnitt" einer Ausnehmung
insbesondere diejenige Fläche
verstanden werden soll, welche sich in einer Schnittebene senkrecht
zur Achse des Drehmomentmessflanschs zwischen den werkstoffmäßigen Begrenzungen
der Ausnehmungen und einer kreisförmigen kleinsten Umgebenden
als Freifläche
bildet. Konkret wird sich bei einem Schnitt senkrecht zur Achse
des Drehmomentmessflanschs eine Schnittgeometrie an einer Messausnehmung
ergeben, welche zumindest zwei Seitenkanten hat – gebildet durch die zumindest
im wesentlichen massive Zylinderwand – und welche gegebenenfalls
einen Boden radial innen oder radial außen aufzeigt – also in
der Regel eine Messmembran –,
wobei die Seitenkanten im einfachsten Falle radial verlaufen können. Die
verbleibende Freifläche
der Ausnehmung innerhalb dieser Begrenzungen und einer kreisförmigen Umgebenden
außen
und/oder innen am zylinderförmigen Messbereich
sei dann als der Querschnitt der Messausnehmung aufgefasst.
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Alternativ
kann als der „Querschnitt" die sich ergebende
Freifläche
aufgefasst werden, die sich bei einem Schnitt mit einer Ebene parallel
zur Achse des Drehmomentmessflanschs ergibt, oder es kann als der „Querschnitt" die sich ergebende
Freifläche
aufgefasst werden, die sich bei einem Schnitt mit einer Zylindermantelfläche um die
Achse des Drehmomentmessflanschs bei deren Abwicklung ergibt.
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Wenn
zwei Messausnehmungen einen unterschiedlichen Querschnitt aufweisen,
bewirkt ein anliegendes Drehmoment eine unterschiedliche Dehnungs-
und/oder Spannungsverteilung zumindest an einem Kantenbereich der
Ausnehmung, so dass auch hier ohne weiteres Messungen für verschieden
stark aufgelöste
unterschiedliche Messbereiche vorgenommen werden können.
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Bevorzugt
sind zumindest im wesentlichen gleich ausgebildete Messausnehmungen
symmetrisch bezüglich
einer Rotationsachse des Drehmomentflansches angeordnet, insbesondere
rotationssymmetrisch. Auf diese Weise wird bei geeigneter Gestaltung
an den Messpunkten an einer Schar gleicher beziehungsweise gleich
geformter Messausnehmungen das gleiche Spannungs- und/oder Dehnungsverhalten
zu erwarten sein, vor allem dann, wenn sämtliche Messausnehmungen am
Drehmomentmessflansch jeweils einer Schar gleicher und symmetrisch
verteilter Ausnehmung zugehören.
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Bevorzugt
weist wenigstens eine Messausnehmung einen zumindest im wesentlichen
teilzylinderförmigen
Ausnehmungsgrund auf.
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Begrifflich
sei dies wie folgt erläutert:
Der Drehmomentmessflansch hat eine Längsachse, um welche herum die
anliegenden Drehmomente gemessen werden sollen. Um diese Achse lässt sich eine äußere Zylindermantelfläche denken,
welche die kleinste Umgebende des zumindest im wesentlichen zylinderförmigen Messbereichs
darstellt. In der Regel wird der Messbereich radial außen zylinderförmig gestaltet
sein, so dass die Zylindermantelfläche des zylinderförmigen Messbereichs
genau dessen radial außen
liegender Oberfläche
entspricht. Von der Zylindermantelfläche erstrecken sich radial
außen
liegende Messausnehmungen nach radial innen, wobei jede Messausnehmung
eine Ausnehmungswand und einen Ausnehmungsgrund aufweist, wobei diese
allerdings auch ohne deutlichen Ansatz ineinander übergehen
können.
Als ein „teilzylinderförmiger Ausnehmungsgrund" wird verstanden,
wenn die Messausnehmung zumindest zum Teil eine Fläche aufweist,
welche räumlich
so gekrümmt
ist, dass sie einen Teil einer gedachten Zylindermantelfläche darstellt.
In Betracht kommt insbesondere ein gedachter Zylinder, welcher die
Achse des Drehmomentmessflansches als Zylinderachse hat, wobei sein
Radius bei einer radial außen
liegenden Messausnehmung kleiner ist als derjenige der umgebenden
Zylindermantelfläche
des Messbereichs. Als Variante kommt insbesondere ein gedachter
Zylinder in Betracht, dessen Achse parallel zur Achse des Drehmomentmessflansches
liegt, jedoch zwischen dessen Achse und dessen äußerer umgebenden Mantelfläche.
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Eine
Umrechnung zwischen den gemessenen Dehn- und/oder Spannungsverhältnissen
an einer teilzylinderförmigen
Fläche
am Ausneh mungsgrund oder an einer Ausnehmungswand lässt sich mit
hoher Präzision
in das am Drehmomentmessflansch anliegende Moment umrechnen.
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Es
versteht sich, dass ein teilzylinderförmiger Ausnehmungsgrund auch
bei einer radial innen angeordneten Messausnehmung vorhanden sein kann.
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Auch
zusätzlich
zu einem im wesentlichen teilzylinderförmigen Ausnehmungsgrund wird
vorgeschlagen, dass wenigstens eine Messausnehmung einen von einer
Zylinderform abweichenden Ausnehmungsgrund aufweist, insbesondere
einen ebenen Ausnehmungsgrund. Es versteht sich, dass auch auf einem
ebenen Ausnehmungsgrund eine sehr präzise Umrechnung zwischen Dehnung
und/oder Spannung und dem anliegenden zu messenden Drehmoment möglich ist.
Außerdem
lassen sich die Messstreifen auf einer Ebene leicht dauerhaft befestigen.
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Es
versteht sich, dass eine Messausnehmung in nahezu beliebiger Tiefe
von der äußeren beziehungsweise
inneren Umgebenden des zylinderförmigen
Messbereichs aus abweichen kann. Es wird vorgeschlagen, dass wenigstens
eine Messausnehmung einen Ausnehmungsgrund aufweist, dessen Oberfläche derjenigen
Oberfläche
des zylinderförmigen
Messbereichs entspricht, auf welche die Messausnehmung gerichtet
ist. Mit anderen Worten ist eine solche Ausnehmung so tief ausgeführt, dass
die radiale Dicke des Zylinders im Messbereich durch die Messausnehmung
fast vollständig
durchlaufen ist, so dass eine radial außen liegende Messausnehmung bis
nahezu zur inneren Zylinderfläche
des Messbereichs geführt
ist beziehungsweise dass eine radial innen liegende Messausnehmung
bis nahezu zur äußeren Zylindermantelfläche des
Messbereichs geführt
ist. In beiden Fällen
ist jedoch die Ausnehmung nicht oder zumindest nicht vollständig als
Durchstoß zwischen
der innen und der außen
liegenden Zylindermantelfläche
ausgeführt,
sondern eine dünne Membran
verbleibt. Diese Membran ist sowohl der Ausnehmungsgrund der Messausnehmung – bei Betrachtung
aus der radial einen Seite – als
auch die zylindermantelförmige
Oberfläche
des Messbereichs, und zwar radial innen oder radial außen – bei Betrachtung
aus der radial anderen Richtung.
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Eine
Reduzierung der Messmembran, also des verbleibenden Werkstoffs unterhalb
des Ausnehmungsgrundes einer Messausnehmung, auf eine recht dünne Fläche führt zu einer
vergrößerten Abbildung
eines anliegenden Drehmoments, da die Dehnung und die Spannung verstärkt werden.
Dies ermöglicht
eine hoch aufgelöste
Messung des Drehmoments.
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Bevorzugt
weist wenigstens eine Messausnehmung einen runden Querschnitt auf.
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Hierzu
sei folgendes begrifflich erläutert:
Unter einem „runden" Querschnitt wird
insbesondere ein kreisrunder Querschnitt verstanden. Als „rund" kann aber bei einer
erweiterten Betrachtung auch jeder andere Querschnitt verstanden
werden, welcher frei von Ecken ist und welcher bevorzugt auch frei
von Geraden ist. Der „Querschnitt" der Messausnehmung sei
insbesondere in einer Schnittebene betrachtet, welche senkrecht
zur Längsachse
des Drehmomentmessflansches liegt. In einem erweiterten Verständnis des
Wortes „Querschnitt" kann auch eine Abwicklung
einer Schnittfläche
auf einer gedachten Zylindermantelfläche um die Längsachse
des Drehmomentmessflansches herum in Betracht kommen. Auch kann
eine Schnittebene in Betracht kommen, welche parallel zur Längsachse
des Drehmomentmessflansches liegt.
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Insbesondere
sei aber an eine Bohrung mit einem kreisrunden Querschnitt bei Schnitt
parallel zur Längsachse
des Drehmomentmessflanschs gedacht, wobei die Bohrung die Messausnehmung
bildet, bevorzugt mit einer Bohrungsachse radial zur Längsachse
des Drehmomentmessflanschs gerichtet.
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Auch
kumulativ kommt vorteilhaft in Betracht, dass wenigstens eine Messausnehmung
einen rechteckigen Querschnitt mit abgerundeten Ecken aufweist,
insbesondere einen quadratischen Querschnitt mit abgerundeten Ecken.
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Sowohl
eine Messausnehmung mit einem runden Querschnitt als auch eine Messausnehmung mit
einem rechteckigen, auch quadratischen, Querschnitt mit abgerundeten
Ecken lässt
sich relativ leicht in den Messbereich einbringen und führt zu relativ
gut bekannten Kräfteumverteilungen
bei Anliegen eines zu messenden Drehmoments.
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Es
wird vorgeschlagen, dass je Messausnehmung ein Messwertaufnehmer
vorgesehen ist. Zumindest wird es als vorteilhaft erachtet, wenn jede Messausnehmung
einer unterschiedlichen Form je einen Messwertaufnehmer aufweist.
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Durch
das Vorsehen mehrerer Messwertaufnehmer, beispielsweise Dehnungsmessstreifen,
können
beispielsweise Messwerte verifiziert werden, oder die verschiedenen
Messwerte können
gemittelt werden. Auch ist es denkbar, dass die verschiedenen Messwertaufnehmer
bestimmte Drehmomentbereiche mit unterschiedlicher Feinheitsauflösung messen können, gerade
wenn zwei gleiche oder unterschiedliche Messwertaufnehmer in unterschiedlich
geformten und/oder ausgebildeten Messausnehmungen angeordnet sind.
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Es
wurde bereits erläutert,
dass sich wenigstens eine Messausnehmung nach radial innen öffnen kann.
Bei einer solchen Messausnehmung liegt der Ausnehmungsgrund radial
außen,
so dass bevorzugt dort die Messwertaufnehmer angeordnet sein können.
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Es
wird vorgeschlagen, dass sich wenigstens eine Messausnehmung vom
Ausnehmungsgrund ausgehend hinsichtlich ihres Querschnitts ändert und
sich vorzugsweise erweitert oder verengt.
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Nach
einem zweiten Aspekt der Erfindung löst die gestellte Aufgabe ein
Drehmomentmessflansch mit einem um eine Rotationsachse angeordneten
Messbereich, in welchem Messmembranen angeordnet sind, und mit Messwertaufnehmern,
welche Spannungen und/oder Verformungen der Messmembranen messen,
wobei wenigstens zwei Messmembranen unterschiedlich geformt und/oder
ausgebildet sind.
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Es
wurde bereits begrifflich erläutert,
dass als „Messmembranen" gegenüber einem
restlichen zylinderförmigen
Bereich dünner
ausgeführte
Flächenstücke aufgefasst
werden. An diesen dünnen Flächenstücken und/oder
um diese dünnen
Flächenstücke herum
können
auf den Drehmomentmessflansch aufgebrachte Drehmomente in einer
Verstärkung
gemessen werden, so dass sich sehr genaue Ergebnisse ermitteln lassen.
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Es
wird vorgeschlagen, dass wenigstens zwei Messmembranen unterschiedliche
Dicken aufweisen.
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Als
die „Dicke" einer Messmembran
ist die radiale Dicke zu verstehen. Diese wird oft auch als „Materialstärke" bezeichnet.
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Bereits
durch unterschiedliche Materialdicken der Membranen lassen sich
leicht unterschiedliche Messbereiche am Drehmomentmessflansch erreichen.
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Alternativ
und kumulativ zu einer unterschiedlichen Dicke zweiter Messmembranen
wird vorgeschlagen, dass wenigstens zwei Messmembranen eine unterschiedliche
Form aufweisen. Diese kann sich sowohl bei einer Projektion der
Messmembran auf eine Zylinderfläche
um eine Messflanschachse oder bei einer Projektion der Messmembran
auf eine Ebene parallel zur Messflanschachse ergeben. Auch auf diese
Weise können leicht
unterschiedliche Dehn- und/oder Spannungsverhalten bei einem anliegenden
Drehmoment erreicht werden.
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Bevorzugt
sind gleiche Messmembranen symmetrisch bezüglich der Rotationsachse des Drehmomentmessflansches
angeordnet, insbesondere rotationssymmetrisch. Bei einer solchen
Gestaltung können
die gleich gestalteten und symmetrisch verteilten Messmembranen
leicht für
eine Verifikation der Messwerte einzelner Messwertaufnehmer verwendet
werden.
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Wenigstens
eine Messmembran kann teilzylinderförmig ausgebildet sein. Bezüglich der
Definition einer „teilzylinderförmigen Messmembran" sei auf die vorstehenden
Erläuterungen
zu einem „teilzylinderförmigen Ausnehmungsgrund" einer Messausnehmung
verwiesen. Bei geeigneter Gestaltung ist der Ausnehmungsgrund einer
Messausnehmung identisch mit der Messmembran. Es sei daher hinsichtlich
einer teilzylinderförmigen
Messmembran insgesamt auf die analoge Beschreibung zu einem teilzylinderförmigen Ausnehmungsgrund
verwiesen.
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Alternativ
und kumulativ zu einer teilzylinderförmigen Messmembran wird vorgeschlagen,
dass wenigstens eine Messmembran von einer Zylinderform abweicht
und vorzugsweise eben ausgebildet ist. Hinsichtlich der geometrischen
Definition sei auch diesbezüglich
auf die vorstehenden Erläuterungen
zu einem entsprechenden Ausnehmungsgrund verwiesen. An einer ebenen
Messmembran lassen sich besonders leicht Messwertaufnehmer wie Dehnungsmessstreifen
anbringen.
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Es
wird vorgeschlagen, dass wenigstens eine Messmembran eine im wesentlichen
konstante Dicke aufweist. Bei einer so gestalteten Messmembran bestehen
keine größten Genauigkeitsanforderungen
daran, wo genau auf der Messmembran ein Messwertaufnehmer wie beispielsweise
ein Dehnmessstreifen angebracht werden muss. Auf diese Weise kann
es leichter fallen, die Werte verschiedener Messwertaufnehmer miteinander
zu vergleichen.
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Bevorzugt
ist wenigstens eine Messmembran kreisförmig ausgebildet.
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Begrifflich
sei erläutert,
dass sich eine „Kreisform" insbesondere bei
einer Projektion auf eine Ebene parallel zur Achse des Drehmomentmessflansches
oder bei einer radialen Projektion auf eine zylindermantelförmige Projektionsfläche um die
Messflanschachse herum ergeben kann. Gerade eine Messmembran, welche
bezüglich
einer Projektionsebene kreisförmig
ist, lässt
sich einfach durch eine Bohrung in den Messbereich einbringen.
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Es
sei darauf hingewiesen, dass für
eine Verwirklichung dieses Merkmals die Messmembran nicht „kreisförmig" im exakten mathematischen
Sinne zu sein braucht. Auch ist es nicht erforderlich, dass die
Membran an die mathematische Definition in der bestmöglichen
physikalischen Annäherung
heranreicht. Vielmehr reicht es bereits, wenn zumindest im wesentlichen
eine Kreisform vorliegt, so wie diese beispielsweise beim Einbringen
einer herkömmlichen Bohrung
in ein Metallwerkstück
erreicht wird. Insbesondere kann eine Radiusschwankung eines Bohrungsdurchmessers
im Rahmen von etwa 10 % um einen Mittelwert herum noch als kreisförmig aufgefasst
werden.
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Es
versteht sich, dass bei zahlreichen möglichen Gestaltungen eine Grenze
der Messmembran gegenüber
einer Ausnehmungswand schwer zu ziehen ist. Wenn die Wand in die
Messmembran in einer Kante übergeht,
kann beispielsweise die Kante als die definierende Grenze der Messmembran
aufgefasst werden. Nach einem anderen Aspekt kann eine Fläche, welche
sich über
einen gewissen Bereich in Krümmung
und Dicke einheitlich verhält,
als die Messmembran aufgefasst werden.
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Es
wird vorgeschlagen, dass wenigstens eine Messmembran rechteckig,
insbesondere quadratisch, und vorzugsweise mit abgerundeten Ecken ausgebildet
ist. Auch eine solche Form lässt
sich relativ schnell herstellen.
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Vorzugsweise
ist je Messmembran ein Messwertnehmer vorgesehen. Zumindest kann
vorteilhaft an jeder unterschiedlich geformten oder ausgestalteten
Messmembran ein Messwertaufnehmer vorgesehen sein. Beides erleichtert
die Vergleichbarkeit und somit die Messsicherheit der einzelnen Messwerte
am Drehmomentmessflansch.
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Wenigstens
eine Messmembran kann radial außen
am Messbereich angeordnet sein. Eine radial außen liegende Messmembran ist
in der Lage, ein anliegendes Drehmoment mit einer nur relativ geringen
Kraft aufzu nehmen, da die Messmembran radial außen einen größeren Hebel
zur Achse des Drehmomentmessflansches hat.
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Auf
diese Weise kann auch für
größere Momente
eine genaue Messung erfolgen, oder die Membran kann sehr dünn ausgeführt werden.
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Als
Messwertaufnehmer kommen insbesondere Dehnmessstreifen und/oder
magnetische Messwertaufnehmer in Betracht. Vorstehend wurde bei
einigen Beispielen von Dehnmessstreifen gesprochen. Es versteht
sich, dass diese jeweils vollständig
oder zum Teil durch magnetische Messwertaufnehmer oder andere geeignete
Messeinrichtungen ersetzt werden können.
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Es
ist von Vorteil, wenn wenigstens ein Messwertaufnehmer radial innen
liegend an dem Messbereich angeordnet ist, insbesondere um kleinere
Momente gut messen zu können.
Alternativ und kumulativ kann es von Vorteil sein, wenn wenigstens ein
Messwertaufnehmer radial außen
liegend an dem Messbereich angeordnet ist, insbesondere um größere Momente
zu messen. Eine Kombination von radial innen und radial außen liegenden
Messwertaufnehmern lässt
sich sehr geeignet dafür
einsetzen, Drehmomente in verschiedenen Größenbereichen genau zu erfassen.
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Es
versteht sich, dass Ausgestaltung der Messmembranen bzw. Messausnehmungen
sowie die radial innen liegenden Messausnehmungen bzw. die radial
außen
angeordneten Messmembranen auch unabhängig von den übrigen Merkmalen
vorliegender Erfindung für
einen Drehmomentmessflansch vorteilhaft sind.
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Die
Erfindung wird nachstehend anhand eines Ausführungsbeispiels unter Bezugnahme
auf die Zeichnung näher
erläutert.
Dort zeigen:
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1 schematisch
eine perspektivische Ansicht auf einen Schnitt von etwa zwei Dritteln
eines Drehmomentmessflansches mit unterschiedlich tiefen Messausnehmungen
beziehungsweise unterschiedlich dicken Messmembranen sowie
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2 schematisch
einen Schnitt durch einen vollständigen
Drehmomentmessflansch, gestaltet wie in 1, mit einer
Schnittebene auf halber axialer Höhe des Drehmomentmessflansches
aus 1.
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Der
Drehmomentmessflansch 1 in den Figuren besteht im wesentlichen
aus einem Paar Anschlussflansche 2, 3, welche
als kreisringförmige Scheiben
gestaltet und mit Bohrungen 4 (exemplarisch gekennzeichnet)
versehen sind. An die Anschlussflansche 2, 3 werden über die
Anschlussbohrungen 4 Wellen oder andere Teile einer Maschine oder
einer anderweitigen Vorrichtung angeschlossen, beispielsweise eine
drehmomentführende
Welle eines Messstandes.
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Die
beiden Anschlussflansche 2, 3 des Drehmomentmessflansches 1 sind
einstückig
mit einem Messbereich 5 ausgeführt, wobei als „Messbereich" 5 eine
im wesentlichen zylindermantelförmige
Wand 6 des Drehmomentmessflansches 1 bezeichnet
ist.
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Wenn
im Betrieb des Drehmomentmessflansches ein Drehmoment um eine Rotationsachse 7 des
Drehmomentmessflansches 1 auf die Anschlussflansche 2, 3 gebracht
wird, liegt dieses ebenso im Messbereich 5 an, so dass
in der zylinderförmigen Wand 6 des
Messbereichs 5 Dehnungen und Spannungen auftreten, welche
auf die Größe des anliegenden
Drehmoments schließen
lassen.
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Um
diese Werte erfassen zu können,
ist der Drehmomentmessflansch 1 mit einer Vielzahl von Dehnmessstreifen 8 (exemplarisch
gekennzeichnet) ausgerüstet,
welche allesamt radial innen an einer radial inneren zylindermantelförmigen Oberfläche 9 des
Messbereichs 5 beziehungsweise dessen Zylinderwand 6 angebracht
sind. Konkret sind acht Dehnmessstreifen 8 vorgesehen,
und zwar symmetrisch um die Rotationsachse 7 des Drehmomentmessflansches 1 herum
verteilt.
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An
einer radial außen
liegenden umhüllenden
Zylindermantelfläche 10,
welche koaxial mit der Innenfläche 9 liegt,
sind acht Ausnehmungen in die Wand 6 des Messbereichs 5 eingebracht,
und zwar jeweils vier flache Ausnehmungen (exemplarisch mit 11 gekennzeichnet)
und vier tiefe Ausnehmungen (exemplarisch mit 12 gekennzeichnet).
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Die
flachen Ausnehmungen 11 liegen abwechselnd mit den tiefen
Ausnehmungen 12 in der Außenfläche 10 der Wand 6 des
Messbereichs 5, und jede Schar – also diejenige der flachen
Ausnehmungen 11 beziehungsweise diejenige der tiefen Ausnehmungen 12 – ist für sich rotationssymmetrisch
um die Achse 7 des Drehmomentmessflansches 1 angeordnet.
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Jede
Ausnehmung 11, 12 hat vier jeweils plane Wände 13, 14 (exemplarisch
gekennzeichnet) mit dazwischen liegenden ausgerundeten Kehlen 15 (exemplarisch
gekennzeichnet) sowie einen planen Ausnehmungsgrund 16, 17 (exemplarisch
gekennzeichnet).
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Zwischen
dem planen Ausnehmungsgrund 16, 17 und der zylinderförmigen Innenfläche 9 des Messbereiches 5 ergeben
sich relativ dünne
Messmembranen 18 (exemplarisch gekennzeichnet) unter den
tiefen Ausnehmungen 12 beziehungsweise relativ dicke Messmembranen 19 (exemplarisch
gekennzeichnet) unter den flachen Ausnehmungen 11.
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Radial
konzentrisch mit jeder Ausnehmung 11, 12 sind
die Dehnmessstreifen 8 auf die radiale Innenseite der Messmembranen 18, 19 aufgebracht. Die
Dehnmessstreifen sind in ihrer axialen Erstreckung länger als
die Ausnehmungen 11, 12. Hinsichtlich der tangentialen
Erstreckung um die Achse 7 des Drehmomentmessflansches 1 herum
hingegen sind die Grundflächen 16 der
Ausnehmungen 11, 12 breiter als die Dehnmessstreifen 8.
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Durch
die Ausnehmungen 11, 12 im Messbereich 5 werden
Verformungen beziehungsweise Spannungen infolge eines anliegenden
Drehmoments verstärkt,
so dass im Messbereich 5 vorgesehene Messwertaufnehmer 8 wesentlich
empfindlicher messen können.
Hierbei bilden die Ausnehmungsböden 16, 17 beziehungsweise
die Messmembranen 18, 19 Stellen, welche dementsprechend
stärker
unter Spannung stehen beziehungsweise verformt werden.
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Infolge
der unterschiedlichen Tiefen und unterschiedlichen Grundflächen zwischen
den flachen Messausnehmungen 11 und den tiefen Messausnehmungen 12 entstehen
im Messbereich 5 Gebiete, welche auf ein Anlegen des Drehmoment
unterschiedlich stark reagieren, so dass der Drehmomentmessflansch 1 mehrere
Empfindlichkeitsbereiche aufweisen kann.
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Die
Messmembranen 18, 19 haben den Vorteil, dass die
Messwertaufnehmer 8 im wesentlichen Schermessungen vornehmen
können,
welche verhältnismäßig genau
durchgeführt
werden können.
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Der
Querschnitt einer Ausnehmung 11, 12 kann insbesondere
senkrecht zu einer Ausnehmungstiefe gemessen werden, welche entlang
einer exemplarisch gekennzeichneten zentralen Ausnehmungsachse 20 zu
legen ist. Bei radial gerichteten Ausnehmungen in zylinderförmigen Messbereichen
erfolgt die Betrachtung des Querschnitts vorzugsweise auf um die
Rotationsachse 7 gelegten Zylinderflächen oder auf einer Schnittebene
parallel zur Rotationsachse 7. In letzteren beiden Fällen erfolgt
die Tiefenmessung radial.
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Im
vorliegenden Zusammenhang bezeichnet der Begriff „Stärke einer
Messmembran" die
Dicke einer Messmembran, während
die Form der Messmembranen durch deren Umrandungen gegeben ist.
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Im
Ausführungsbeispiel
nicht dargestellt sind radial außen angeordnete Messmembranen
beziehungsweise sich nach radial innen öffnende Messausnehmungen, welche
bei Drehmomentmessflanschen die Messge nauigkeit nochmals erhöhen können, da
radial außen
größere Auslenkungen
zu finden sind.
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Das
Reaktionsverhalten der Messmembranen 18, 19 beziehungsweise
des Messbereichs 5 auf ein anliegendes Drehmoment kann
durch eine Änderung
der Querschnitte der Ausnehmungen in Abhängigkeit von der Tiefe 20 in
der Ausnehmung 11, 12 beeinflusst werden. So können sich
die Ausnehmungen 11, 12 insbesondere zum Ausnehmungsboden 16, 17 hin
erweitern oder verengen beziehungsweise Wandungen 13, 14 aufweisen,
die nicht radial auf die Rotationsachse und/oder nicht senkrecht
zum Radius um die Rotationsachse und/oder nicht parallel zur Rotationsachse
gerichtet sind beziehungsweise liegen. Bei einer geeigneten Wahl
der Querschnittsänderung
können
das Spannungssignal und/oder die Verformung der Messmembranen 18, 19,
des Ausnehmungsgrundes 16, 17 oder anderer Baugruppen des
Messbereichs 5 verstärkt
werden, so dass die Empfindlichkeit der mechanischen Anordnung und somit
des gesamten Drehmomentmessflansches 1 erhöht werden
kann.
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Wie
unmittelbar ersichtlich, weisen bei diesem Ausführungsbeispiel die Messmembran
eine sich über
ihre Fläche ändernden
Dicke auf. In alternativen Ausführungsbeispielen
kann dieses minimiert werden, indem der Grund der Messausnehmungen
an die gegenüberliegende
Oberfläche
des Messbereiches angepasst wird. Ebenso kann auch die gegenüberliegende
Oberfläche
des Messbereiches entsprechend bearbeitet und an den Grund der jeweiligen
Messausnehmung angepasst werden. Auf diese Wei se können die
Messmembranen beispielsweise im Wesentlichen eben, schalenartig
oder zylinderförmig
ausgebildet werden.