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Die
Erfindung betrifft eine Einrichtung und ein Verfahren zur Durchführung
elektronischer Transaktionen, insbesondere Zahlungstransaktionen.
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Zur
Durchführung elektronischer Zahlungstransaktionen ist es
bekannt, den Zahlenden eine händische Unterschrift auf
einem papierenen Belegzettel leisten zu lassen, mittels welcher
der Zahlende sein Einverständnis zu verschiedenen Nachprüfvorgängen
gibt, die erforderlich sein können, falls die Zahlung wegen
mangelnder Kontodeckung des Zahlers oder aus anderen Gründen
nicht erfolgreich abgewickelt werden kann. Der vom Zahlungsterminal an
den Server des Netzbetreibers (so werden im elektronischen Zahlungsverkehr
die Betreiber von Zahlungsabwicklungssystemen genannt) übermittelte
Transaktionsdatensatz enthält dabei weder die Unterschrift
in elektronischer Form noch irgendeinen Hinweis, der eine gegen
Manipulation sichere Zuordnung des Transaktionsdatensatzes zu der
geleisteten Unterschrift gewährleisten würde.
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In
US 5,444,616 ist ein Zahlungsterminal
beschrieben, das mit einer elektronischen Unterschriftserfassungsvorrichtung
gekoppelt ist. Die Unterschrift des Zahlenden wird hierbei elektronisch
erfasst und in Form digitaler Unterschriftsdaten dargestellt. Vom Zahlungsterminal
wird ein Transaktionsdatenpaket gebildet, in dem neben transaktionsbezogenen
Daten wie Händlernummer, Terminalidentifikation, Zahlungsbetrag
und Kontoinformationen auch die Unterschriftsdaten enthalten sind.
Dieses Datenpaket wird sodann an den Abwicklungsserver gesendet.
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Es
ist leicht vorstellbar, dass zur elektronischen Darstellung einer
per Hand geleisteten Unterschrift eine erhebliche Datenmenge notwendig
ist, trotz aller verfügbaren Kompressionstechniken. Entsprechend
ist es leicht vorstellbar, dass das Transaktionsdatenpaket durch
die Einfügung der elektronischen Unterschriftsdaten beträchtlich
aufgebläht wird. Insbesondere für Online-Prozesse,
bei denen es auf eine hohe Übertragungsgeschwindigkeit
und rasche Bearbeitung des Transaktionsdatenpakets ankommt, ist
es wünschenswert, die in dem Transaktionsdatenpaket enthaltene
Datenmenge möglichst klein zu halten. Bei kartenbasierten
Lastschriftzahlungen mit Online-Authorisierung beispielsweise ist eine
schnelle Rückmeldung vom Authorisierungsserver wichtig
für die Akzeptanz bei den Kunden. Hierfür ist
freilich eine unverzögerte, schnelle Übermittlung des
Transaktionsdatenpakets vom Zahlungsterminal zu dem Server Voraussetzung.
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Es
ist ferner bekannt, einen von einem Zahlungsterminal über
ein Kommunikationsnetz an einen Authorisierungs- oder Abwicklungsserver übermittelten
Transaktionsdatensatz mittels einer angehängten kryptographischen
Prüfsumme zu sichern. Solche Prüfsummen verhindern
zwar nicht Manipulationen an den Daten des Datensatzes, sie erlauben
es jedoch, etwaige Manipulationen zu erkennen, und können
dadurch die Datenintegrität gewährleisten. Die Prüfsumme
wird durch Anwendung eines Verschlüsselungsalgorithmus
auf wenigstens einen Teil der Daten des Datensatzes ermittelt. Gängige
hierzu angewendete Verschlüsselungsalgorithmen sind Hash-Algorithmen
(z. B. MD5, SHA-1) oder Verfahren wie RSA oder DES oder Abwandlungen
hiervon.
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Aufgabe
der Erfindung ist es, eine Einrichtung und ein Verfahren zur Durchführung
elektronischer Transaktionen bereitzustellen, die sich die Vorzüge
elektronischer Unterschriften zunutze machen, gleichzeitig einer
Online-Übermittlung eines Transaktionsdatensatzes nicht
nachteilig entgegenstehen.
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Bei
der Lösung dieser Aufgabe geht die Erfindung nach einem
Vorrichtungsaspekt von einer Einrichtung zur Durchführung
elektronischer Transaktionen aus, umfassend
- – eine
Vorrichtung zur elektronischen Erfassung eines handschriftlichen
Schriftzugs, wobei die Schriftzugerfassungsvorrichtung zur Bereitstellung
von Schriftzugdaten eingerichtet ist, welche für einen
erfassten Schriftzug repräsentativ sind, sowie
- – eine Transaktionsterminalanordnung, welche dazu eingerichtet
ist, einen Transaktionsdatensatz mit transaktionsbezogenen Daten
und einer ersten kryptographischen Prüfsumme zu erzeugen
und den Transaktionsdatensatz über ein Kommunikationsnetzwerk
an eine entfernte Datenverarbeitungseinrichtung zu senden.
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Erfindungsgemäß ist
dabei vorgesehen, dass die Schriftzugerfassungsvorrichtung oder/und die
Transaktionsterminalanordnung dazu eingerichtet ist, einen Schriftzugdatensatz
mit den Schriftzugdaten und einer zweiten kryptographischen Prüfsumme
zu erzeugen, und dass die Transaktionsterminalanordnung ferner dazu
eingerichtet ist, den Transaktionsdatensatz ohne die Schriftzugdaten
zu bilden, jedoch die erste Prüfsumme abhängig
von der zweiten Prüfsumme zu bilden.
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Gemäß einem
Verfahrensaspekt stellt die Erfindung ein Verfahren zur Durchführung
elektronischer Transaktionen bereit, umfassend
- – elektronisches
Erfassen eines handschriftlichen Schriftzugs und Bereitstellen den
erfassten Schriftzug repräsentierender Schriftzugdaten,
- – Erzeugen eines Transaktionsdatensatzes mit transaktionsbezogenen
Daten und einer ersten kryptographischen Prüfsumme und Übermitteln des
Transaktionsdatensatzes über ein Kommunikationsnetzwerk
an eine entfernte Datenverarbeitungseinrichtung,
gekennzeichnet
durch:
- – Erzeugen eines Schriftzugdatensatzes mit den Schriftzugdaten
und einer zweiten kryptographischen Prüfsumme und
- – Bilden des Transaktionsdatensatzes ohne die Schriftzugdaten,
wobei jedoch die erste Prüfsumme abhängig von
der zweiten Prüfsumme gebildet wird.
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Bei
der erfindungsgemäßen Lösung werden die
Schriftzugsdaten selbst nicht in dem Transaktionsdatensatz mitgeschickt.
Deshalb kann die in dem Transaktionsdatensatz enthaltenen Datenmenge hinreichend
klein gehalten werden, um insbesondere einen Online-Betrieb ohne
nennenswerte Verzögerungen zu gewährleisten. Jedoch
wird die Prüfsumme des Transaktionsdatensatzes abhängig
von der Prüfsumme des Transaktionsdatensatzes erzeugt. Es
handelt sich hierbei um zwei verschiedene Prüfsummen, wobei
die Abhängigkeit der ersten Prüfsumme von der
zweiten Prüfsumme zunächst eine Zuordnung des
Schriftzugdatensatzes zu dem Transaktionsdatensatz herstellt und
darüber hinaus sicherstellt, dass diese Zuordnung nicht
unerkannt manipuliert werden kann. Auf diese Weise bleiben die Vorteile
gewahrt, die sich Händler und Transaktionsabwickler von
der elektronischen Unterschrift versprechen.
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Der
Schriftzugdatensatz (einschließlich seiner zweiten Prüfsumme)
kann in einem Hintergrundsystem gespeichert werden, das beispielsweise
unter der Verwaltung des die Transaktionsterminalanordnung betreibenden
Händlers oder unter der Verwaltung des Netzbetreibers stehen
kann. Beispielsweise ist es vorstellbar, dass eine Gruppe im Verlauf eines
Tages oder eines anderen Zeitraums angefallener Schriftzugdatensätze
in einem mit der Transaktionsterminalanordnung verbundenen lokalen
Speicher des Händlers zwischengespeichert wird und im Rahmen
eines Batch-Prozesses (also offline) zu einem Zeitpunkt, wenn eine
geringe Auslastung des Kommunikationsnetzes zu erwarten ist, an
den Server des Netzbetreibers zur dortigen Speicherung oder anderweitigen
Verwendung übermittelt wird. In jedem Fall ist davon auszugehen,
dass die Übermittlung des Schriftzugdatensatzes für
die unmittelbare Transaktionsabwicklung, insbesondere für
die Transaktionsauthorisierung, nicht relevant und deshalb nicht
zeitkritisch ist.
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Von
der Transaktionsterminalanordnung kann zusätzlich zu dem
Schriftzugdatensatz mindestens ein weiterer Datensatz erzeugt werden,
der von dem Transaktionsdaten satz und dem Schriftzugdatensatz wenigstens
teilweise verschieden ist. Beispielsweise ist vorstellbar, dass
ein Belegdatensatz (als elektronische Entsprechung zu einem herkömmlichen
Transaktionsbeleg aus Papier) erstellt wird. Vorteilhafterweise
erzeugt die Transaktionsterminalanordnung dann auch für
diesen weiteren Datensatz eine kryptographische Prüfsumme
und bildet die erste Prüfsumme auch abhängig von
der Prüfsumme des weiteren Datensatzes. Auf diese Weise
kann auch der weitere Datensatz eindeutig und manipulationssicher
dem Transaktionsdatensatz zugeordnet werden.
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Gemäß einer
Variante ist es denkbar, die zweite Prüfsumme oder/und
die weitere Prüfsumme in den Transaktionsdatensatz einzufügen
und die erste Prüfsumme durch Anwendung eines Verschlüsselungsalgorithmus
auf die zweite Prüfsumme oder/und die weitere Prüfsumme
sowie auf weitere Daten des Transaktionsdatensatzes zu erzeugen. Die
zweite Prüfsumme oder/und die weitere Prüfsumme
werden bei dieser Variante somit als "Klartext" innerhalb des Transaktionsdatensatzes übertragen
und werden zusammen mit anderen Daten des Transaktionsdatensatzes
dem Verschlüsselungsalgorithmus unterworfen, um die erste
Prüfsumme zu berechnen.
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Gemäß einer
anderen Variante kann der Transaktionsdatensatz ohne Einfügung
der zweiten Prüfsumme oder/und der weiteren Prüfsumme
gebildet werden, wobei zunächst eine vierte Prüfsumme durch
Anwendung eines Verschlüsselungsalgorithmus auf wenigstens
einen Teil der Daten des Transaktionsdatensatzes ermittelt wird
und sodann die erste Prüfsumme durch Kombination der vierten
Prüfsumme mit der zweiten Prüfsumme oder/und der
weiteren Prüfsumme erzeugt wird. Diese Kombination der
Prüfsummen kann beispielsweise durch logische Exklusiv-ODER-Verknüpfung
auf Bitebene erfolgen. Selbstverständlich sind andere Verknüpfungsoperationen
keineswegs ausgeschlossen, etwa eine Summenbildung oder eine Multiplikation.
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Zur
Identifizierung der verschiedenen Datensätze ist es zweckmäßig,
jedem Datensatz eine eindeutige Datensatzkennung zuzuordnen. Informationen über
die Kennung des Schriftzugdatensatzes und eines oder mehrerer etwaiger
weiterer Datensätze können dann in Klartext in
den Transaktionsdatensatz eingefügt werden.
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Die
Transaktionsterminalanordnung weist bei einer bevorzugten Ausführungsform
eine Lesevorrichtung zum maschinellen Lesen von Authentisierungsinformationen
von einem Authentisierungsinformationsträgerobjekt, eine
Eingabeeinheit zur manuellen Eingabe einer Identifikationsnummer,
einen zumindest die erste Prüfsumme erzeugenden Prozessor
in einem geschützten Sicherheitsbereich sowie ein Kommuni kationsmodul
zur kommunikationstechnischen Anbindung der Transaktionsterminalanordnung
an das Kommunikationsnetzwerk auf. Es ist möglich, dass
der in dem Sicherheitsbereich der Terminalanordnung enthaltene Prozessor
(diesen kann man auch als Kryptoprozessor bezeichnen) auch zur Erzeugung
der zweiten Prüfsumme programmiert ist. Es ist aber auch
denkbar, dass die zweite Prüfsumme außerhalb des
Sicherheitsbereichs der Terminalanordnung erzeugt wird, insbesondere
von geeigneter Rechenlogik der Schriftzugerfassungsvorrichtung.
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Als
Authentisierungsinformationsträgerobjekt kommt insbesondere
eine Zahlungskarte mit Magnetstreifen oder eingebautem Chip in Frage,
wie sie bei Kreditkartenzahlungen und Lastschriftzahlungen gängigerweise
verwendet wird. Die Lesevorrichtung kann aber alternativ oder zusätzlich
dazu eingerichtet sein, Authentisierungsinformationen von anderen Objekten
zu erfassen. Beispielsweise können die gewünschten
Authentisierungsinformationen in einem Funkchip ("RF-Chip") gespeichert
sein, der sie per Funk an die Lesevorrichtung überträgt.
Auch kann das Authentisierungsinformationsträgerobjekt
ein menschliches Körperteil sein, etwa wenn die Lesevorrichtung
zur Abtastung der Iris oder des Fingerabdrucks geeignet ist.
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Die
Erfindung wird nachfolgend anhand der beigefügten Figuren
weiter erläutert. Es stellen dar:
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1 schematisch
ein Ausführungsbeispiel eines Zahlungssystems zur Durchführung
elektronischer Zahlungen und
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2 schematisch
drei in dem Zahlungssystem verwendete Datensatztypen.
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Das
in
1 schematisiert dargestellte Zahlungssystem zur
Durchführung elektronischer Zahlungen umfasst ein an einem
Verkaufsort (Englisch: Point of Sale) aufgestelltes Zahlungsterminal
10,
welches im gezeigten Beispielfall mit einem Kassenfunktionen übernehmenden
Kassencomputer
12 verbunden ist. An den Kassencomputer
12 ist
eine Schriftzugerfassungsvorrichtung
14 angeschlossen,
welche der elektronischen Erfassung handschriftlicher Unterschriften
oder anderer der Authentisierung dienender Schriftzüge,
beispielsweise Paraphen oder Initialen, dient. Die Schriftzugerfassungsvorrichtung
weist in aller Regel eine Schreibfläche auf, auf welcher
mittels eines Stifts der Schriftzug geleistet wird. Dabei kann der
Stift zur elektronischen Erfassung des Schriftzugs ausgebildet sein,
wie beispielsweise in
DE
10 2004 057 157 A1 beschrieben. Alternativ oder zusätzlich
kann die Schreibfläche als beispielsweise druckempfindliche
oder lichtempfindliche Sensorfläche ausgeführt sein,
um so den Schriftzug in elektronischer Form zu erfassen. Schriftzugerfassungsvorrichtungen
mit einer derartigen sensorischen Schreibfläche sind im
Stand der Technik ebenfalls bekannt.
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Die
Funktionen des Zahlungsterminals 10 und der Kasse 12 können
in einem gemeinsamen Gerät integriert sein, so dass die
in 1 getrennt gezeigten Komponenten 10, 12 bei
einer alternativen Ausführungsform zu einer gemeinsamen
Komponente verschmolzen sein können. Kasse kann hier auch ein
Bezahlterminal oder Bezahlserver sein. Des weiteren ist es ebenso
möglich, dass die beteiligten Komponenten (oder Teile davon) über
ein LAN miteinander verbunden sind.
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Die
Schriftzugverfassungsvorrichtung 14 liefert elektronische
Schriftzugdaten in digitaler Form an die Kasse 12, von
der sie aus an das Zahlungsterminal 10 weitergeleitet werden.
Bei einer Abwandlung kann die Schriftzugerfassungsvorrichtung 14 die Schriftzugdaten
auch direkt an das Zahlungsterminal 10 liefern. Zweckmäßigerweise
besitzt die Schriftzugerfassungsvorrichtung 14 eine Datenkompressionsfunktionalität,
um die Menge der für die digitale Repräsentation
des handschriftlichen Schriftzugs benötigten Daten zu reduzieren.
Geeignete Kompressionstechniken sind im Stand der Technik bekannt.
In jedem Fall sind die von der Schriftzugerfassungsvorrichtung 14 gelieferten
Schriftzugdaten repräsentativ für einen auf der
Schreibfläche geleisteten Schriftzug, gleichgültig,
welche Art der Komprimierung angewendet wird.
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Das
Zahlungsterminal 10 weist einen Kartenleser 16,
einen Drucker 18, eine Anzeigeeinheit 20, eine
Eingabeeinheit 22, ein Sicherheitsmodul 24 sowie
ein Kommunikationsmodul 26 auf. All diese Komponenten sind
in 1 nur schematisch dargestellt. Als solche sind
sie auf dem Gebiet der Transaktionsterminals, insbesondere Zahlungsterminals,
der Fachwelt bekannt. Es versteht sich, dass die Komponenten des
Zahlungsterminals 10 nicht alle baueinheitlich integriert
sein müssen, sondern wenigstens zum Teil von getrennten
Baueinheiten gebildet sein können, die über Kabel
oder per Funk miteinander kommunizieren. Der Kartenleser 16 ermöglicht
das Einlesen von Daten von einer Zahlungskarte, etwa von einem auf
der Karte befindlichen Magnetstreifen oder aus einem eingebauten
Chip der Karte. Die gelesenen Daten können beispielsweise
Kontoinformationen des Karteninhabers oder/und eine Chipseriennummer
oder/und eine Kartennummer beinhalten. Der Drucker 18 und
die Anzeigeeinheit 20 sind selbsterklärende Komponenten,
die an dieser Stelle keiner weiteren Erläuterung bedürfen.
Die Eingabeeinheit 22 gestattet die Eingabe einer persönlichen Identifikationsnummer
(PIN) und weist hierzu ein nicht näher dargestelltes Tastenfeld
auf. Das Sicherheitsmodul 24 ist ein körperlich
und elektrisch abgesichertes Modul, das einen als zentrale Recheneinheit
dienenden Prozessor 28 sowie einen Speicher 30 enthält.
In dem Speicher 30 ist neben anderen Informationen ein
Satz von kryptographischen Schlüsseln gespeichert, die
von dem Prozessor 28 für die Erzeugung kryptographischer
Prüfsummen benötigt werden. Im einfachsten Fall
kann der Schlüsselsatz einen einzigen Schlüssel
enthalten. Es kann jedoch auch eine Mehrzahl solcher Schlüssel
in dem Schlüsselsatz enthalten sein. Das Kommunikationsmodul 26 sorgt
schließlich für die kommunikationstechnische Anbindung
des Zahlungsterminals 10 an ein Kommunikationsnetz 32,
welches beispielsweise das Internet oder ein öffentliches
Fernsprechnetz sein kann. Die Anbindung des Zahlungsterminals 10 an das
Kommunikationsnetz 32 kann über eine verdrahtete
oder drahtlose Schnittstelle erfolgen.
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Wenngleich
in 1 die Komponenten 16, 18, 20, 22 und 26 außerhalb
des durch das Sicherheitsmodul 24 dargestellten geschützten
Bereichs des Zahlungsterminals 10 liegen, versteht es sich, dass
das Sicherheitsmodul 24 zumindest auf Teile dieser Komponenten
ausgedehnt sein kann. Abhängig vom Verschlüsselungsverfahren
ist es aber auch möglich eine MAC (kryptographische Prüfsumme) ohne
ein Sicherheitsmodul über entsprechende Verschlüsselungsverfahren
zu erzeugen.
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Im
Rahmen einer Kartenzahlung werden innerhalb der die Schriftzugerfassungsvorrichtung 14, die
Kasse 12 und das Zahlungsterminal 10 umfassenden
Einrichtung Datensätze wenigstens dreier verschiedener
Typen erzeugt. Ein erster Datensatztyp ist ein Transaktionsdatensatz,
ein zweiter Datensatztyp ein Schriftzugdatensatz und ein dritter
Datensatztyp ein Belegdatensatz. 2 zeigt
beispielhaft diese drei Datensatztypen. Mit 34 ist dabei
ein Transaktionsdatensatz bezeichnet, während mit 36 ein Schriftzugdatensatz
und mit 38 ein Belegdatensatz bezeichnet sind. Der Transaktionsdatensatz 34 wird vom
Zahlungsterminal 10 erzeugt und für eine Online-Autorisierung
an einen Autorisierungsserver 40 eines Netzbetreibers des
Zahlungssystems gesendet. Der Transaktionsdatensatz 34 enthält
eine eindeutige Datensatzkennung ID0 sowie
alle für die Autorisierung und Abwicklung der Zahlungstransaktion benötigten
Daten, wie beispielsweise den Zahlungsbetrag, eine Händlerkennung,
eine Identifikationsnummer des Zahlungsterminals 10, Kontoinformationen
des Karteninhabers, gegebenenfalls die vom Karteninhaber eingegebene
PIN, etc. Zur Sicherung der Integrität der Daten des Transaktionsdatensatzes 34 erzeugt
der Prozessor 28 eine kryptographische Prüfsumme
MAC0, die er an das Ende des Transaktionsdatensatzes 34 anhängt.
Die Prüfsumme MAC0 ermittelt der
Prozessor 28 durch Anwendung eines Verschlüsselungsalgorithmus
(z. B. Hash-Funktion, RSA, DES) auf wenigstens einen Teil der Daten
des Transaktionsdatensatzes 34, insbesondere auf alle Daten.
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Unter
den der Berechnung der Prüfsumme MAC0 zu
Grunde gelegten Daten befinden sich auch kryptographische Prüfsummen
MAC1, MAC2, welche zuvor
durch Anwendung eines Verschlüsselungsalgorithmus auf Daten
des Schriftzugdatensatzes 36 bzw. des Belegdatensatzes 38 ermittelt
wurden. Die für die Berechnung der Prüfsummen
MAC0, MAC1, MAC2 verwendeten Verschlüsselungsfunktionen
können gleich oder verschieden sein. Jedenfalls werden gemäß der
ersten hier vorgestellten Variante die Prüfsummen MAC1 und MAC2 in den
Transaktionsdatensatz 34 eingefügt und als Teil
desselben zu dem Autorisierungsserver 40 übertragen.
Darüber hinaus werden in den Transaktionsdatensatz 34 Datensatzkennungen
ID1, ID2 des Schriftzugdatensatzes 36 bzw.
des Belegdatensatzes 38 eingefügt.
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Indem
die Prüfsumme MAC0 abhängig
von den Prüfsummen MAC1, MAC2 berechnet wird, erfolgt eine eindeutige
Zuordnung des Schriftzugdatensatzes 36 und des Belegdatensatzes 38 zu
dem Transaktionsdatensatz 34, wobei diese Zuordnung insoweit
gesichert ist, als jegliche Manipulationsversuche an einem der Datensätze
jederzeit erkennbar sind.
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Der
Autorisierungsserver 40 legt den Transaktionsdatensatz 34 oder
zumindest Teile hiervon in einem Speicher 42 ab.
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Der
Schriftzugdatensatz 36 enthält neben seiner Datensatzkennung
ID1 und seiner Prüfsumme MAC1 die Schriftzugdaten, welche die vom Karteninhaber
geleistete Unterschrift repräsentieren. Die Prüfsumme
MAC1 kann bereits von der Schriftzugerfassungsvorrichtung 14 erzeugt
werden, so dass die Übermittlung des Schriftzugdatensatzes 36 von
der Schriftzugerfassungsvorrichtung 14 zum Zahlungsterminal 10 gegen
Manipulation gesichert ist. Vorstellbar ist auch, dass die Prüfsumme
MAC1 erst in der Kasse 12 oder
im Zahlungsterminal 10 erzeugt und mit den Schriftzugdaten
zusammengefasst wird.
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In
dem Transaktionsdatensatz 34 sind die Schriftzugdaten nicht
enthalten; diese befinden sich nur in dem Schriftzugdatensatz 36,
der jedoch nicht für die Online-Autorisierung benötigt
wird.
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Der
Belegdatensatz 38 wird in der Kasse 12 oder im
Zahlungsterminal 10 erzeugt und dient als elektronischer
Beleg der durchgeführten Zahlungstransaktion für
den das Zahlungsterminal 10 betreibenden Händler.
Der Schriftdatensatz 36 und der Belegdatensatz 38 können
zunächst in einem lokalen Speicher 44 gespeichert
werden, der mit dem Zahlungsterminal 10 oder/und der Kasse 12 oder/und
der Schriftzugerfassungsvorrichtung 14 verbunden ist. Insbesondere
kann der Speicher 44 über ein lokales Netzwerk
mit einer Mehrzahl von Zahlungsterminals 10 verbunden sein.
Zu einem späteren Zeitpunkt kann zumindest der Schriftzugdatensatz 36 aus
dem Speicher 44 ausgelesen und vom Zahlungsterminal 10 an
den Server 40 übermittelt werden, der ihn sodann
ebenfalls in dem Speicher 42 abspeichert. Eine Übermittlung
kann alternativ auch durch andere DFÜ möglich
sein. Es muss nicht zwangsweise ein „Terminal" sein. Die Übermittlung
des Schriftzugdatensatzes 36 ist nicht zeitkritisch; insbesondere
ist sie für die Online-Autorisierung der Zahlung nicht
relevant. Bei Bedarf kann auch der Belegdatensatz 38 im
Rahmen einer Offline-Übermittlung an den Server 40 zur Speicherung
im Speicher 42 übertragen werden. Es versteht
sich, dass zusätzlich zu den Datensätzen 34, 36, 38 weitere
Datensätze im Rahmen einer Zahlungstransaktion erzeugt
werden können, die jeweils durch eine eigene Datensatzkennung
identifiziert sind und ihre eigene kryptographische Prüfsumme haben.
Im Fall solcher weiterer Datensätze kann die Prüfsumme
MAC0 des Transaktionsdatensatzes auch in
Abhängigkeit der Prüfsumme wenigstens eines dieser
weiteren Datensätze erzeugt werden.
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Es
wurde soweit ein Beispiel beschrieben, bei dem die Prüfsummen
MAC1, MAC2 sozusagen
als „Klartext" in den Transaktionsdatensatz 34 gestellt werden
und die Prüfsumme MAC0 durch Anwendung einer
Verschlüsselungsfunktion auf die Klartextdaten des Transaktionsdatensatzes 34 einschließlich
der Prüfsummen MAC1, MAC2 erzeugt wird. Gemäß einer
anderen Variante kann auf die klartextmäßige Einfügung
der Prüfsummen MAC1, MAC2 in den Transaktionsdatensatz 34 verzichtet
werden. Um dennoch die Abhängigkeit der Prüfsummen
MAC0 von den Prüfsummen MAC1, MAC2 zu gewährleisten, wird
zunächst aus den Klartextdaten des Transaktionsdatensatzes 34 (wie
gesagt, ohne die Prüfsummen MAC1,
MAC2 und natürlich auch ohne die Schriftzugdaten)
eine Zwischen-Prüfsumme berechnet, die sodann mit den Prüfsummen
MAC1, MAC2 verknüpft
wird. Speziell werden die Zwischen-Prüfsumme sowie die
Prüfsummen MAC1, MAC2 durch Exklusiv-ODER-Operationen
auf Bitebene (d. h. Bit für Bit) logisch kombiniert. Das
Ergebnis dieser logischen Verknüpfung wird als die Prüfsumme
MAC0 verwendet.
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In
jedem Fall werden aber die Datensatzkennungen ID1,
ID2 als Teil des Transaktionsdatensatzes 34 zum
Autorisierungsserver 40 geschickt werden, da ansonsten keine – lesbare – Zuordnung
des Transaktionsdatensatzes 34 zu den Datensätzen 36, 38 gewährleistet
wäre.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - US 5444616 [0003]
- - DE 102004057157 A1 [0021]