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DE102007004896B4 - Baueinheit aus einem Gehäusekörper mit Durchführung zur Aufnahme eines Anschlusskabels sowie vorkonfektioniertes Anschlusskabel für eine derartige Baueinheit und Montageverfahren hierfür - Google Patents

Baueinheit aus einem Gehäusekörper mit Durchführung zur Aufnahme eines Anschlusskabels sowie vorkonfektioniertes Anschlusskabel für eine derartige Baueinheit und Montageverfahren hierfür Download PDF

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DE102007004896B4
DE102007004896B4 DE200710004896 DE102007004896A DE102007004896B4 DE 102007004896 B4 DE102007004896 B4 DE 102007004896B4 DE 200710004896 DE200710004896 DE 200710004896 DE 102007004896 A DE102007004896 A DE 102007004896A DE 102007004896 B4 DE102007004896 B4 DE 102007004896B4
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cable
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geb. Derkac Nikola Natterer
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    • H02GENERATION; CONVERSION OR DISTRIBUTION OF ELECTRIC POWER
    • H02GINSTALLATION OF ELECTRIC CABLES OR LINES, OR OF COMBINED OPTICAL AND ELECTRIC CABLES OR LINES
    • H02G15/00Cable fittings
    • H02G15/013Sealing means for cable inlets

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  • Connector Housings Or Holding Contact Members (AREA)

Abstract

Baueinheit aus einem Gehäusekörper (1) mit Durchführung zur Aufnahme eines Anschlusskabels (6), umfassend einen an der Stirnseite des Gehäusekörpers (1) im Bereich der Durchführung und diese umgebend vorgesehenen ringförmigen Adapter, in das Innere des Gehäusekörpers (1) hineinreichende Enden des Anschlusskabels (6) sowie mindestens eine Dichtlamelle (8) aufweisende Mittel zum Abdichten des Anschlusskabels (6) im Bereich der Durchführung und/oder des Adapters, wobei der Adapter als Stülpkonturadapter (5) ausgebildet und einstückig am Gehäusekörper (1) angeformt oder mit diesem verbunden und weiterhin auf dem Anschlusskabel (6) eine vercrimpbare Überwurfkappe (9) befindlich ist,
dadurch gekennzeichnet, dass
das Anschlusskabel (6) eine Umspritzung (7) mit der mindestens einen Dichtlamelle (8) aufweist, wobei sich die Umspritzung (7) über einen Kabellängsabschnitt erstreckt, welcher größer als die Längsausdehnung des Stülpkonturadapters (5) ist,
wobei nach dem Einbringen des Anschlusskabels (6) in den Gehäusekörper (1) über die Durchführung und den Stülpkonturadapter (5) die Überwurfkappe (9) mit ihrem...

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Baueinheit aus einem Gehäusekörper mit Durchführung zur Aufnahme eines Anschlusskabels, umfassend einen an der Stirnseite des Gehäusekörpers im Bereich der Durchführung und diese umgebend vorgesehenen, bevorzugt ringförmigen Adapter, in das Innere des Gehäusekörpers hineinreichende Enden des Anschlusskabels sowie Mittel zum Abdichten des Anschlusskabels im Bereich der Durchführung und/oder des Adapters, gemäß Oberbegriff des Patentanspruchs 1 sowie ein vorkonfektioniertes Anschlusskabel für eine derartige Baueinheit und ein Montageverfahren hierfür.
  • Aus der DE 101 08 350 C1 ist eine Baueinheit aus einem Näherungsschalter und einem Kabelanschlussteil vorbekannt.
  • Der Näherungsschalter weist ein Außengehäuse und ein Isolationsteil auf und es ist das Isolationsteil an einer Stirnseite des Außengehäuses befindlich. Das Anschlusselement weist nach außen führende Anschlüsse auf, wobei diese als Steckhülsen ausgebildet sind. Das Kabelanschlussteil umfasst ein Kabel und ein Verbindungsteil, wobei das Kabel im Verbindungsteil befestigt ist und die Enden der Adern des Kabels mit Steckhülsen des Anschlusselements in elektrisch leitender Verbindung stehen.
  • Um notwendigen Dichtheits- und Festigkeitsansprüchen zu genügen, weist das Kabelanschlussteil eine zumindest das Verbindungsteil umschließende Kappe auf. Das Kabelanschlussteil ist mit Hilfe der Kappe am Außengehäuse befestigt. Diese Befestigung erfolgt über eine Rastverbindung und/oder eine Verprägung mit dem Außengehäuse. Das Ende der Kappe kann sich an seinem dem Näherungsschalter abgewandten Ende verjüngen.
  • Um die notwendige Dichtheit und eine Zugentlastung zu gewährleisten, ist dem Verbindungsteil ein Ring zugeordnet. Der Ring kann aus einer ersten Form, in der der Innendurchmesser des Ringes größer oder gleich dem Außendurchmesser des Verbindungsteils bzw. größer oder gleich den Außenabmessungen des Kabels ist, in eine zweite Form, in der der Innendurchmesser des Ringes kleiner als die Außenabmessungen des Verbindungsteils bzw. kleiner als die Außenabmessungen des Kabels ist, verformt werden. Bevorzugt ist der Ring in einer im Verbindungsteil ausgebildeten Nut angeordnet und besteht aus einem metallischen Material. Bei einer solchen Ausbildung eines Kabelanschlussteils ist eine Vielzahl von Einzelteilen erforderlich, die zu einem höheren Kostenaufwand und auch steigenden Montageaufwendungen führt. Schwierigkeiten bestehen darüber hinaus dann, wenn das freie Ende des Anschlusskabels nur sehr kurz ist und der Gehäusekörper eine längliche, hohlzylindrische oder Glockenform aufweist, mit einem komplizierten Zugang zu einem darin befindlichen Kontaktierungs-Kabelende.
  • Aus der DE 197 24 309 A1 ist ein Sensorgehäuse mit Prozessanschluss vorbekannt, wobei dort von einem zweiteiligen Gehäuse, z. B. für Druck- oder Strömungssensoren, umfassend ein Gehäuseteil und ein Oberteil, ausgegangen wird.
  • Das Unterteil dient dort als Prozessanschluss, wobei das Oberteil elektronische Bauteile aufnimmt. Das Zusammenfügen von Unterteil und Oberteil erfolgt dadurch, dass das Unterteil und das Oberteil durch eine elastische Pressverbindung miteinander verbunden und im Bereich der Presspassung gerade Flächen und gekrümmte Flächen vorhanden sind. Durch die dort vorgesehene elastische Pressung und die unterschiedliche Flächengestaltung sollen Toleranzen des Innendurchmessers bzw. des Außendurchmesser von Ober- und Unterteil des Gehäuses nicht besonders eng auslegbar sein, so dass Beschädigungen von Ober- oder Unterteil des Gehäuses verringert werden. Die notwendigen geraden und gekrümmten Flächen befinden sich vorzugsweise im Bereich des Unterteils und bilden dort eine Presspassungsfläche. Beim Zusammenfügen des Oberteils und des Unterteils liegt dann das Oberteil im Bereich der gekrümmten Flächen am Unterteil an, während es im Bereich der geraden Flächen nicht oder nur wenig am Unterteil anliegt, so dass ein Freiraum zwischen Oberteil und Unterteil resultiert. Das Oberteil kann sich dadurch in Richtung der geraden Flächen verformen, ohne dass es zu Rissen kommt. Bei einer Ausgestaltung dieser Lösung des Standes der Technik ist im Unterteil unterhalb der Presspassungsfläche eine Nut zur zusätzlichen Aufnahme eines O-Ringes ausgebildet. Erst mit diesem O-Ring ergibt sich die notwendige Dichtheit des Gehäuses.
  • Es hat sich gezeigt, dass die elastische Presspassung gemäß der Lehre nach DE 197 24 309 A1 nicht die notwendigen Anforderungen an Mediendichtheit, insbesondere Gasdichtheit erfüllt, so dass die Langzeitstabilität einer entsprechenden Gehäuseanordnung nur unzureichend ist.
  • Aus der US 2003/0207615 A1 ist eine Baueinheit aus einem Gehäusekörper mit Durchführung zur Aufnahme eines Anschlusskabels vorbekannt, wobei die dortigen Mittel zum Abdichten des Anschlusskabels mindestens eine Dichtlamelle aufweisen. Der dortige Adapter ist als Stülpkonturadapter ausgebildet und einstückig am Gehäusekörper angeformt oder mit diesem verbunden. Außerdem ist es aus der erwähnten Druckschrift des Standes der Technik bekannt, eine Überwurfkappe auf dem Anschlusskabel durch Verkrimpen zu befestigen. Bei dem vorbekannten Dichtelement ist dieses als separates, auf ein Kabelende aufschiebbares Teil ausgeführt, welches sowohl innenseitig als auch außenseitig eine Struktur aufweist, die Dichtlamellen umfasst. Herstellungsseitig ist es daher notwendig, ein weiteres, von der Struktur recht kompliziertes Teil, nämlich das Dichtlamellen aufweisende Dichtelement zu fertigen.
  • Aus der DE 7919544 U1 ist eine Anschlussleitung für ein elektrisches Gerät bekannt. Die dortige Anschlussleitung umfasst eine Tülle. Um das Ende der Anschlussleitung in ein Kunststoffgehäuse eines elektrischen Gerätes Druck- und feuchtigkeitsdicht einzuführen, wird das Leitungsende in einer Spritzform mit der Tülle aus einem thermoplastischen Kunststoff umspritzt.
  • Aus dem Vorgenannten ist es daher Aufgabe der Erfindung, eine weiterentwickelte Baueinheit aus einem Gehäusekörper mit Durchführung zur Aufnahme eines Anschlusskabels anzugeben, wobei die Verbindungsstelle zwischen Kabel und Gehäuse mediendicht zu gestalten ist und gleichzeitig für die erforderliche Zugentlastung des Kabels Sorge getragen wird, ohne dass eine hohe Anzahl von Einzelteilen benötigt wird oder aufwendige Montageschritte erfolgen müssen.
  • Eine Teilaufgabe besteht demgemäß darin, ein weiterentwickeltes Montageverfahren für die erfindungsgemäße Baueinheit sowie ein entsprechend optimiertes vorkonfektioniertes Anschlusskabel anzugeben.
  • Die Lösung der Aufgabe der Erfindung erfolgt hinsichtlich der Baueinheit gemäß der Merkmalskombination nach Patentanspruch 1, bezogen auf das vorkonfektionierte Anschlusskabel gemäß der Lehre nach Patentanspruch 11 und hinsichtlich des Montageverfahrens für eine Baueinheit mit Anschlusskabel gemäß der Definition nach Anspruch 15.
  • Vorteilhafte Weiterbildungen ergeben sich aus den Unteransprüchen.
  • Die Baueinheit aus einem Gehäusekörper mit Durchführung zur Aufnahme eines Anschlusskabels umfasst einen bevorzugt an der Stirnseite des Gehäusekörpers im Bereich der Durchführung und diese umgebend vorgesehenen ringförmigen Adapter, in das Innere des Gehäusekörpers hineinreichende Enden des Anschlusskabels sowie Mittel zum Abdichten des Anschlusskabels im Bereich der Durchführung und/oder des vorerwähnten Adapters.
  • Erfindungsgemäß ist der Adapter als Stülpkonturadapter, bevorzugt aus Metall, ausgebildet und entweder einstückig am Gehäusekörper angeformt oder mit diesem verbunden. Der Gehäusekörper kann ein metallisches Tiefziehformteil sein, wobei bei dieser Ausführungsform dann auch der Stülpkonturadapter in einem Tiefzieh- oder Prägeschritt ausbildbar ist. Ergänzend besteht die Möglichkeit der Herstellung mittels Drehen oder durch Gießen.
  • Das Anschlusskabel weist eine Umspritzung, bevorzugt aus einem thermoplastischen Polyurethan-Kunststoffmaterial mit mindestens einer Dichtlamelle auf, wobei sich die Umspritzung über einen Kabellängsabschnitt erstreckt, welcher größer als die Längsausdehnung des Stülpkonturadapters ist.
  • Auf dem Anschlusskabel ist eine Überwurfkappe befindlich bzw. anordenbar, wobei nach dem Einbringen des Anschlusskabels in den Gehäusekörper über die Durchgangsöffnung und den Stülpkonturadapter die Überwurfkappe mit ihrem gehäuseseitigen Ende auf den Stülpkonturadapter aufgepresst wird. Nach Positionierung des Anschlusskabels erfolgt eine Vercrimpung zwischen dem gehäusefernen Ende der Überwurfkappe und einem entsprechenden Abschnitt der Umspritzung.
  • Ausgestaltend weist die Umspritzung eine Durchmesserstufenkontur auf, wobei die Überwurfkappe eine hierzu komplementäre Innenkontur besitzt derart, dass bei Positionierung des Anschlusskabels ein Anschlag sowie eine zusätzliche Abdichtung entsteht.
  • Der Stülpkonturadapter ist auch als Hülse oder Ring separat hersteilbar, der dann stoffschlüssig mit dem Gehäusekörper in dem Bereich der Durchführung verbunden wird. Diester Stoffschluss kann z. B. mittels Widerstands- oder Laserschweißen erfolgen.
  • Die mindestens eine Dichtlamelle kann als Teil der Umspritzung oder aber auch als separat hergestellter, aufgeschobener Dichtring ausgebildet sein.
  • Die Umspritzung besitzt einen Vercrimpungsabschnitt, welcher der Dichtlamelle in Längsrichtung beabstandet gegenüberliegt.
  • Der Stülpkonturadapter, die Umspritzung und die Überwurfmutter sind bevorzugt als rotationssymmetrische Teile ausgeführt.
  • Weiterhin weist bei einer Ausgestaltung der Erfindung der Stülpkonturadapter einen außendurchmesserreduzierten Abschnitt auf.
  • Im außendurchmesserreduzierten Abschnitt des Stülpkonturadapters kann mindestens ein radial umlaufender Vorsprung und/oder ein entsprechend umlaufender Rücksprung vorgesehen sein. Der Vorsprung bildet hier über eine Kantengestalt einen Widerhaken und sichert die Pressverbindung der Überwurfkappe bezüglich des Stülpkonturadapters.
  • Auch kann der außendurchmesserreduzierte Abschnitt einen konischen Verlauf besitzen, mit der Folge, dass die Überwurfkappe beim Aufpressen zusätzlichen Keilkräften unterliegt.
  • Der Stülpkonturadapter und die Überwurfkappe sind aus einem kriechfesten Material ausgebildet und weisen einen sich in axialer Richtung erstreckenden Überlappungsbereich auf, wobei die Querschnittsform des Stülpkonturadapters und der Überwurfkappe im Überlappungsbereich komplementär ist und ein Übermaß vorliegt, so dass die Überwurfkappe mit dem Stülpkonturadapter durch axiale Einpresskräfte unter Übermaßverlust mediendicht gefügt verbindbar sind.
  • Das vorkonfektionierte Anschlusskabel, insbesondere für die vorstehend beschriebene Baueinheit geht von einem Rohkabel aus, an dessen einem Ende eine Umspritzung befindlich ist, die bevorzugt aus einem thermoplastischen Polyurethan-Kunststoffmaterial besteht. Weiterhin weist das Kabel eine metallische Überwurfkappe auf, wobei die Überwurfkappe eine Innenkontur besitzt, die der Außenkontur der Umspritzung im Wesentlichen komplementär ist. Weiterhin ist die Überwurfkappe im konfektionierten Zustand auf das Kabel aufschiebbar oder bereits aufgeschoben.
  • Das Montageverfahren für die Baueinheit mit Anschlusskabel gestaltet sich wie folgt.
  • Zunächst wird das mit Umspritzung versehene Kabel in den Gehäusekörper über die Durchgangsöffnung und den Stülpkonturadapter eingebracht. Dann können notwendige elektrische Kontaktierungen am freien, umspritzungsseitigen Kabelende ausgeführt werden, wobei die Konfektionierung auch das Vorsehen von Löthilfen am abisolierten Kabelende umfassen kann.
  • Im Anschluss wird die Überwurfkappe durch Pressen mit dem Stülpkonturadapter kraft- und/oder formschlüssig verbunden.
  • Dann kann das Anschlusskabel durch Ziehen in seine Endlage positioniert werden, wobei die Umspritzung zusammen mit der Innenkontur der Überwurfkappe einen Dicht- und Positionieranschlag bildet.
  • Mit Hilfe des freien Endes der metallischen Überwurfkappe erfolgt dann ein Vercrimpen des Anschlusskabels im Bereich der Umspritzung als Zugentlastung und zur weiteren Erhöhung der Dichtheit.
  • Die Umspritzung des Anschlusskabels kann auch einen konischen Abschnitt aufweisen, wobei der konische Abschnitt bezogen auf die Hülsengestalt des Stülpkonturadapters zu einem Presssitz führt, so dass sich die notwendige Dichtheit im Kabelanschlussbereich der Baueinheit ergibt.
  • Die erwähnten Dichtlamellen besitzen bei einer Ausführungsform einen im Längsschnitt annähernd sinusförmigen oder einen Mäander-Verlauf, wobei mehrere Dichtlamellen axial beabstandet hintereinander vorgesehen sein können.
  • Die Erfindung soll nachstehend anhand von Ausführungsbeispielen sowie unter Zuhilfenahme von Figuren näher erläutert werden.
  • Hierbei zeigen:
  • 1a und b Ansicht und Schnittdarstellung der Baueinheit mit Gehäusekörper und darin aufgenommenem Anschlusskabel;
  • 2a bis c eine Darstellung des vorkonfektionierten Anschlusskabels mit Umspritzung und den Detaildarstellungen X und Y bezogen auf den Umspritzungsabschnitt und die dort befindlichen Dichtlamellen;
  • 2d und e Ansichten und Schnittdarstellungen weiterer Ausführungsformen der Anschluss- und Dichteinheit;
  • 3a bis d Ausführungsformen der Überwurfkappe mit mehrfacher und einfacher Stufung, aber auch in einer hohlzylindrischen Hülsenform;
  • 4a bis c verschiedene Ausführungsvarianten des Stülpkonturadapters und
  • 5a und b verschiedene Ansichten eines Gehäusekörpers mit angeformtem Stülpkonturadapter unterschiedlicher Gestalt.
  • Die Baueinheit gemäß der Darstellung nach 1a und 1b geht zunächst von einem Gehäusekörper 1 aus. Dieser Gehäusekörper 1 kann ein haubenförmiges, metallisches Tiefziehteil sein, das in seinem Inneren eine Leiterplatte 2 mit nicht gezeigten elektronischen Bauelementen aufnimmt.
  • Zwischen der Leiterplatte 2 und einem Ende des Anschlusskabels (siehe 2, Bezugszeichen 3) wird eine elektrische Verbindung z. B. durch Löten hergestellt.
  • Der Gehäusekörper 1 weist eine Durchführung 4 auf, wobei im Bereich der Durchführung 4 ein Stülpkonturadapter 5 befindlich ist.
  • Das Anschlusskabel 6 weist eine Umspritzung 7 auf, wobei die Umspritzung 7 am zum Gehäusekörper 1 weisenden Ende des Anschlusskabels 6 Dichtlamellen 8 umfasst.
  • Wie aus der 1b ersichtlich, erstreckt sich die Umspritzung 7 über einen Kabellängsabschnitt, welcher größer als die Längsausdehnung des Stülpkonturadapters und einer Überwurfkappe 9 ist.
  • Nach dem Einbringen des Anschlusskabels 6 in den Gehäusekörper 1 über die Durchgangsöffnung bzw. Durchführung 4 und den Stülpkonturadapter 5 wird die Überwurfkappe 9 mit ihrem gehäuseseitigen Ende auf den Stülpkonturadapter 5 aufgepresst.
  • Nach Positionierung des Anschlusskabels erfolgt eine Vercrimpung im Bereich des gehäusefernen Endes 10 der Überwurfkappe 9.
  • Die Wahl der Abmessungen zwischen Kabel mit Umspritzung sowie dem Innendurchmesser des Stülpkonturadapters sowie der Durchführung 4 erfolgt so, dass das vorkonfektionierte Kabel nach innen in den Gehäusekörper hinein geschoben werden kann, so dass die dann eingeführten Lötenden 3 frei zu Montagezwecken zugänglich sind. Nachdem ein Anschluss, insbesondere Lötvorgang abgeschlossen wurde, kann das Anschlusskabel zurückgezogen werden, wobei durch die Kontur der Umspritzung 7 in Verbindung mit der Innenkontur der Überwurfkappe 9 ein Anschlag gegeben ist.
  • Das vorkonfektionierte Anschlusskabel nach 2a bis c weist die bereits erwähnte Umspritzung 7 mit einer Stufenkontur und beispielsweise drei Dichtlamellen 8 auf.
  • Die Dichtlamellen 8 können während des Umspritzungsvorgangs erzeugt, aber auch durch separate Dichtringe ausgebildet werden.
  • Mit Hilfe der Darstellungen nach den 2d und e sollen weitere Möglichkeiten der Ausgestaltung der Anschluss- und Dichteinheit erläutert werden.
  • Auch bei diesem Beispiel besitzt der Gehäusekörper 1 im Bereich einer Durchführung einen Stülpkonturadapter 5. Weiterhin befindet sich über dem Anschlusskabel 6 eine Überwurfkappe 9.
  • Beim Beispiel nach 2d ist die Umspritzung 7 des Anschlusskabels 6 mit einem konischen Abschnitt 7.1 versehen, welcher bezogen auf den diesbezüglichen Bereich des Stülpkonturadapters 5 zu einem Presssitz führt, wenn mit einer definierten Zugkraft (Pfeildarstellung) das Anschlusskabel bei der Montage bewegt wird. Wenn das Kabel seine entsprechende Position mit Presssitz erreicht hat, kann die Überwurfkappe 9 am Stülpkonturadapter 5 fixiert und ein Crimpschritt im gehäusefernen Bereich der Überwurfkappe 9 vollzogen werden. Eine derartige Lösung ist besonders dann von Vorteil, wenn relativ kurze Kabel vom Inneren des Gehäusekörpers 1 durch die dort vorgesehene Öffnung eingebracht und dann fixiert werden. Der konische Abschnitt 7.1 wirkt hier gleichzeitig zentrierend, bildet einen Anschlag und erhöht die notwendige Dichtigkeit.
  • Beim Ausführungsbeispiel gemäß den Darstellungen nach 2e ist das Anschlusskabel 6 ebenfalls eine Umspritzung 7 ausgebildet.
  • In diesem Fall wird die Umspritzung 7 mit einem größeren Durchmesser bezogen auf den Außendurchmesser des Stülpkonturadapters 5 ausgeführt. Hier wird das Anschlusskabel 6 mit seinem freien Anschlussende von außen in den Gehäusekörper 1 eingeführt, wobei das untere Ende der Umspritzung 7 in dichtenden Anschlag mit dem Stülpkonturadapter 5 gelangt. Nachdem dieser Montageschritt vollzogen wurde, wird die Überwurfkappe 9 in Richtung Gehäusekörper 1 über die Umspritzung 7 bewegt und mit dem Stülpkonturadapter 5 bevorzugt durch Form- und/oder Kraftschluss verbunden. Hieran schließt sich der bereits erwähnte Schritt des Vercrimpens unter Zuhilfenahme eines entsprechenden Abschnitts der Überwurfkappe 9.
  • Wie das Detail Y gemäß 2c erkennen lässt, weisen die Dichtlamellen 8 einen Abstand zueinander auf, wobei sich eine im Wesentlichen Sinusform im Längsschnitt ergibt. Hierdurch wird eine verbesserte Labyrinthdichtung bewirkt.
  • Die Überwurfkappe 9 gemäß den Darstellungen nach 3a bis d kann zweifach gestuft (3a und b), aber auch mit einer einfachen Stufung (3c) oder in Form einer länglichen Hülse (3d) ausgeführt werden. Zum leichteren Ausführen der Verpressung zwischen der Überwurfkappe 9 und dem Stülpkonturadapter 5 ist das zum Gehäusekörper 1 weisende innenseitige Ende der Überwurfkappe 9 mit einer umlaufenden Einführschräge oder Fase 11 versehen.
  • Auch bei der Gestaltung des Stülpkonturadapters 5 bestehen unter Hinweis auf die 4a bis c verschiedene Möglichkeiten.
  • Zunächst kann der Stülpkonturadapter 5 nach 4a und der dortigen Detaildarstellung als Ringhülse ausgebildet sein, welche einen außendurchmesserreduzierten Abschnitt 12 aufweist.
  • Im Bereich dieses außendurchmesserreduzierten Abschnitts 12 kann ein radial umlaufender hakenartiger Vorsprung 13 vorhanden sein und/oder ein radial umlaufender nut- oder rillenförmiger Rücksprung 14 ausgebildet werden.
  • Durch die Maßnahmen umlaufender Vorsprung 13/umlaufender Rücksprung 14 ergibt sich beim Verpressen der Überwurfkappe 9 auf den Abschnitt 12 des Stülpkonturadapters 5 ein verbesserter Kraft- bzw. Kraft-/Formschluss.
  • Die Ausführungsform des Stülpkonturadapters 5 nach 4b weist wiederum einen außendurchmesserreduzierten Abschnitt 12 auf, der eine konische Gestalt besitzen kann.
  • Der Stülpkonturadapter 5 nach 4c ist als Ringhülse ausgestaltet und besitzt einen über seine Länge konstanten Durchmesser.
  • Die 5a und 5b zeigen die Möglichkeit des Anformens eines Stülpkonturadapters 5 an einen Gehäusekörper 1, z. B. durch einen Tiefziehvorgang.
  • Dabei kann der Stülpkonturadapter 5 wiederum gemäß dem Detail X und 5a einen im Außendurchmesser reduzierten Abschnitt 12 mit umlaufendem Vorsprung 13 und/oder umlaufendem Rücksprung 14 aufweisen oder aber auch nur als Hülse mit konstanter Wandstärke (5b) ausgebildet sein.
  • 1
    Gehäusekörper
    2
    Leiterplatte
    3
    Lötende des Anschlusskabels
    4
    Durchführung/Durchgangsöffnung
    5
    Stülpkonturadapter
    6
    Anschlusskabel
    7
    Umspritzung
    7.1
    konischer Abschnitt
    8
    Dichtlamelle
    9
    Überwurfkappe
    10
    gehäusefernes Ende der Überwurfkappe
    11
    Einführfase oder Einfuhrschräge
    12
    außendurchmesserreduzierter Abschnitt
    13
    umlaufender Vorsprung
    14
    umlaufender Rücksprung

Claims (15)

  1. Baueinheit aus einem Gehäusekörper (1) mit Durchführung zur Aufnahme eines Anschlusskabels (6), umfassend einen an der Stirnseite des Gehäusekörpers (1) im Bereich der Durchführung und diese umgebend vorgesehenen ringförmigen Adapter, in das Innere des Gehäusekörpers (1) hineinreichende Enden des Anschlusskabels (6) sowie mindestens eine Dichtlamelle (8) aufweisende Mittel zum Abdichten des Anschlusskabels (6) im Bereich der Durchführung und/oder des Adapters, wobei der Adapter als Stülpkonturadapter (5) ausgebildet und einstückig am Gehäusekörper (1) angeformt oder mit diesem verbunden und weiterhin auf dem Anschlusskabel (6) eine vercrimpbare Überwurfkappe (9) befindlich ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Anschlusskabel (6) eine Umspritzung (7) mit der mindestens einen Dichtlamelle (8) aufweist, wobei sich die Umspritzung (7) über einen Kabellängsabschnitt erstreckt, welcher größer als die Längsausdehnung des Stülpkonturadapters (5) ist, wobei nach dem Einbringen des Anschlusskabels (6) in den Gehäusekörper (1) über die Durchführung und den Stülpkonturadapter (5) die Überwurfkappe (9) mit ihrem gehäuseseitigen Ende auf den Stülpkonturadapter (5) aufgepresst und nach Positionierung des Anschlusskabels (6) eine Vercrimpung zwischen dem gehäusefernen Ende der Überwurfkappe (9) und einem Abschnitt der Umspritzung (7) erfolgt.
  2. Baueinheit nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, dass die Umspritzung (7) eine Durchmesserstufenkontur aufweist, wobei die Überwurfkappe (9) eine hierzu komplementäre Kontur besitzt, derart, dass zur Positionierung des Anschlusskabels (6) ein Anschlag sowie eine zusätzliche Abdichtung resultiert.
  3. Baueinheit nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Stülpkonturadapter (5) durch Prägung oder Tiefziehen am Gehäusekörper (1) ausgebildet ist.
  4. Baueinheit nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Stülpkonturadapter (5) als Hülse oder Ring ausgebildet, stoffschlüssig mit dem Gehäusekörper (1) verbunden ist.
  5. Baueinheit nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Umspritzung (7) einen Vercrimpungsabschnitt aufweist, welcher den Dichtlamellen in Längsrichtung gegenüberliegt.
  6. Baueinheit nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Stülpkonturadapter (5), die Umspritzung (7) und die Überwurfkappe (9) rotationssymmetrisch ausgeführt sind.
  7. Baueinheit nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Stülpkonturadapter (5) einen außendurchmesserreduzierten Abschnitt (12) aufweist.
  8. Baueinheit nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass im außendurchmesserreduzierten Abschnitt (12) des Stülpkonturadapters (5) ein radial umlaufender Vorsprung (13) und/oder Rücksprung (14) vorgesehen ist.
  9. Baueinheit nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der außendurchmesserreduzierte Abschnitt (12) einen konischen Verlauf aufweist.
  10. Baueinheit nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Stülpkonturadapter (5) und die Überwurfkappe (9) aus einem kriechfesten Material ausgebildet sind und einen sich in axialer Richtung erstreckenden Überlappungsbereich aufweisen, wobei die Querschnittsform des Stülpkontur adapters (5) und der Überwurfkappe (9) im Überlappungsbereich komplementär ist und ein Übermaß vorliegt, so dass die Überwurfkappe (9) mit dem Stülpkonturadapter (5) durch axiale Einpresskräfte unter Übermaßverlust mediendicht gefügt verbindbar sind.
  11. Vorkonfektioniertes Anschlusskabel, insbesondere für eine Baueinheit nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Kabel eine an einem Ende befindliche Umspritzung (7) mit Durchmesserstufenkontur aus einem thermoplastischen Kunststoffmaterial, sowie eine metallische Überwurfkappe (9) aufweist, wobei die Überwurfkappe (9) eine Innenkontur besitzt, die der Durchmesserstufenkontur der Umspritzung (7) komplementär ist, sowie weiterhin die Überwurfkappe (9) im konfektionierten Zustand auf das Kabel (6) aufschiebbar oder aufgeschoben ist und die Umspritzung zusammen mit der Innenkontur der Überwurfkappe (9) einen Positionieranschlag bildet.
  12. Vorkonfektioniertes Anschlusskabel nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Umspritzung (7) aus einem thermoplastischen Polyurethan-Kunststoffmaterial besteht.
  13. Vorkonfektioniertes Anschlusskabel nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Umspritzung (7) über einen Kabellängsabschnitt erstreckt, welcher größer als die Längsausdehnung der Überwurfkappe (9) ist.
  14. Vorkonfektioniertes Anschlusskabel nach Anspruch 11, 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Umspritzung (7) einen konischen Abschnitt 7.1 aufweist.
  15. Montageverfahren für eine Baueinheit mit Anschlusskabel nach mindestens einem der vorangegangenen Ansprüche, gekennzeichnet durch folgende Schritte: – das mit der Umspritzung versehene Kabel wird in den Gehäusekörper über die Durchführung und den Stülpkonturadapter eingebracht; – notwendige elektrische Kontaktierungen am freien, umspritzungsseitigen Kabelende werden ausgeführt; – die Überwurfkappe wird durch Pressen mit dem Stülpkonturadapter verbunden; – das Anschlusskabel wird durch Ziehen positioniert, wobei die Umspritzung zusammen mit der Innenkontur der Überwurfkappe einen Dicht- und Positionieranschlag bildet; – mit Hilfe des freien Endes der Überwurfkappe erfolgt ein Vercrimpen des Anschlusskabels im Bereich der Umspritzung als Zugentlasung und zur weiteren Erhöhung der Dichtheit.
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