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Gebiet der Erfindung
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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Flugzeug mit einer Sitzanordnung,
bei der eine Mehrzahl von Sitzen in Längsrichtung des Flugzeugs hintereinander
angeordnet sind, wobei die Sitzanordnung derart umkonfiguriert werden
kann, dass sie für
einen weitgehend liegenden Transport von Patienten geeignet ist.
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Während eines
Fluges, insbesondere eines Langstreckenfluges, ist es nicht auszuschließen, dass
ein Passagier oder ein Mitglied der Besatzung notfallmedizinisch
versorgt werden muss. Dazu muss in erster Linie gewährleistet
sein, dass die betroffene Person in eine liegende Stellung überführt werden kann.
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Allerdings
ist es insbesondere bei modernen Passagierflugzeugen ein Bestreben,
den in einer Flugzeugkabine zur Verfügung stehenden Platz möglichst
optimal auszunutzen, um möglichst
viele Passagiere auf Sitzen sitzend befördern zu können. Daher gibt es in solchen
Passagierflugzeugen meist keine als Platzreserven dienenden Freiflächen, in
denen eine Liege zum liegenden Transport von Patienten installierbar
wäre.
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Wenn
mit einem herkömmlichen
Flugzeug ein Patient in liegender Stellung transportiert werden soll,
werden üblicherweise
die Rückenlehnen
der Sitze nach vorne geklappt. Über diesen
umgeklappten Rückenlehnen
wird dann eine Patiententransportliege installiert. Dies bringt
einen erheblichen Montage- und Logistikaufwand mit sich. Darüber hinaus
fallen 2–3
Sitzreihen für
den Transport von Passagieren weg.
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Wird
eine solche Patiententransportliege nicht bereits vor dem Start
in dem Flugzeug installiert, steht bei herkömmlichen Flugzeugen meist keine
Möglichkeit
zur Verfügung,
einen während
des Fluges akut erkrankten Patienten horizontal liegend zu lagern.
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Zusammenfassung der Erfindung
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Es
ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, unter anderem die oben
genannten, bei herkömmlichen
Flugzeugen auftretenden Probleme zu lösen. Insbesondere soll ein
Flugzeug vorgeschlagen werden, bei dem Patienten an Bord des Flugzeuges während eines
Fluges sowohl notfallmedizinisch liegend versorgt werden können als
auch im voraus geplante Krankentransporte durchgeführt werden
können,
wobei ein Patientenliegebereich, in dem ein Patient liegend transportiert
werden kann, vorzugsweise derart ausbildbar sein soll, dass kein
zusätzlicher Raum
innerhalb der Flugzeugkabine reserviert werden muss.
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Diese
Aufgabe wird durch den Gegenstand des unabhängigen Anspruchs gelöst. Vorteilhafte Weiterentwicklungen
der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
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Gemäß einem
Aspekt der vorliegenden Erfindung wird ein Flugzeug mit einer Sitzanordnung bereitgestellt,
wobei die Sitzanordnung eine Mehrzahl von in Längsrichtung des Flugzeugs hintereinander
angeordneten Sitzen mit jeweils einer Sitzfläche und einer Rückenlehne
aufweist. Die Sitze sind dabei in einer ersten Konfiguration so
angeordnet, dass ein Zwischenraum s zwischen benachbart hintereinander
angeordneten Sitzen kleiner ist als eine Höhe h einer Rückenlehne.
Erfindungsgemäß ist wenigstens
einer der Sitze der Sitzanordnung in eine zweite Konfiguration änderbar,
in der mit Hilfe des Sitzes ein Patientenliegebereich ausgebildet
werden kann.
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Merkmale,
Eigenschaften, Vorteile und alternative Ausführungsformen der Erfindung
werden nachfolgend angegeben.
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Die
Mehrzahl von Sitzen sollte wenigstens zwei, vorzugsweise drei in
Längsrichtung
des Flugzeugs hintereinander angeordnete Sitze aufweisen. Die Sitze
können
bezogen auf die Größe der Sitzfläche und
der Rückenlehne
eine ähnliche
Geometrie aufweisen wie herkömmliche
in Flugzeugen verwendete Sitze in der sog. Economy Class. Die Sitze
haben vorzugsweise eine im Wesentlichen horizontale Sitzfläche und
eine annähernd
vertikale bzw. leicht schräg
nach hinten von der Vertikalen verkippte Rückenlehne.
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Zumindest
in einer ersten Konfiguration sind die Sitze derart angeordnet,
dass ein Zwischenraum zwischen benachbart hintereinander angeordneten Sitzen
kleiner ist als eine Höhe
der Rückenlehne
der entsprechenden Sitze. Mit anderen Worten sind die Sitze verhältnismäßig eng
benachbart hintereinander angeordnet, wie das zum Beispiel in der
Economy Class von Passagierflugzeugen üblich ist.
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Erfindungsgemäß kann zumindest
einer der Sitze in eine zweite Konfiguration geändert werden, in der der Sitz
einen Bestandteil eines Patientenliegebereichs bildet. Die Möglichkeit,
den wenigstens einen Sitz in eine zweite Konfiguration ändern zu
können,
kann, wie unten im Detail ausgeführt,
durch verschiedene technische Maßnahmen realisiert werden.
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Indem
wie bei der vorliegenden Erfindung wenigstens einer der Sitze einer
Sitzanordnung mit in einer ersten Konfiguration eng hintereinander
benachbarten Sitzen in eine zweite Konfiguration zum Ausbilden eines
Patientenliegebereichs umfunktioniert werden kann, wird erreicht,
dass nicht im Vornhinein Raum in der Flugzeugkabine für einen
solchen Patientenliegebereich reserviert werden muss, falls die
Möglichkeit
eines liegenden Transports von Patienten vorgesehen werden soll.
Die Flugzeugkabine kann vollständig
mit Sitzen mit einem Zwischensitzabstand bestückt werden, wie er für die Economy Class üblich ist.
Für den
Fall, dass es zum Beispiel während
des Flugs notwendig werden sollte, einen Patienten liegend zu lagern,
kann der wenigstens eine Sitz in seine zweite Konfiguration umkonfiguriert werden
und dann als Patientenliegebereich dienen. Falls durch das Umkonfigurieren
des wenigstens einen Sitzes weitere benachbarte Sitze nicht mehr
besetzbar sein sollten, wie dies bei einigen der unten detailliert
erläuterten
Ausführungsformen
der Fall sein kann, können
die ursprünglich
dort sitzenden Passagiere auf in einem Flugzeug stets vorgesehene Notsitze
für die
Crew oder im Cockpit umgesetzt werden.
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Gemäß einer
Ausführungsform
ist die Rückenlehne
des wenigstens einen Sitzes für
die zweite Konfiguration in eine im wesentlichen horizontale Position
absenkbar. „Im
wesentlichen horizontal" soll dabei
eine Stellung, bei der die Rückenlehne
parallel zum Boden der Flugzeugkabine angeordnet ist, aber auch
eine Position, bei der die Rückenlehne
in einem Winkel von bis zu 20 Grad zu dem Kabinenboden angeordnet
ist, bedeuten.
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Bei
herkömmlichen
Flugzeugen können
die eng benachbart angeordneten Sitze in der Economy Class mit ihrer
Rückenlehne
lediglich geringfügig
gegen die Vertikale verkippt werden, was allenfalls eine schräg sitzende
aber keine liegende Position für
einen Patienten erlaubt. Ein weiteres Verkippen und Absenken der
Rückenlehne
wurde bisher nicht als nötig
und sinnvoll angesehen, da dadurch eventuell ein dahinter angeordneter
Sitz nicht mehr besetzt werden kann. Die Notwendigkeit und die damit
verbundenen Vorteile, einen Sitz aus der Economy Class in eine zweite
Konfiguration umzuändern,
bei der die Rückenlehne
eines Sitzes weiter abgesenkt werden kann, wurde erst durch die
Erfinder der vorliegenden Erfindung erkannt.
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Mit
der Rückenlehne
in abgesenkter Position bildet der in die zweite Konfiguration geänderte Sitz einen
Patientenliegebereich, bei dem zumindest der Kopf, Oberkörper und
die Hüfte
eines Patienten liegend gelagert werden können, was sich für viele
medizinische Notfälle
als ausreichend erwiesen hat.
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Gemäß einer
weiteren Ausführungsform
ist die Rückenlehne
des wenigstens einen Sitzes auf die Sitzfläche eines dahinter angeordneten
Sitzes absenkbar. Die Rückenlehne
des wenigstens einen Sitzes kann somit in der zweiten Konfiguration
von der Sitzfläche
des dahinter angeordneten Sitzes abgestützt werden. Somit muss die
Rückenlehne
nicht durch zusätzliche
technische Maßnahmen
wie z. B. Stützfüße abgestützt und
stabilisiert werden.
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Gemäß einer
weiteren Ausführungsform
ist der wenigstens eine Sitz in Längsrichtung des Flugzeugs verschiebbar.
Zum Beispiel kann der wenigstens eine Sitz auf einer Schiene am
Kabinenboden oder an einer am Kabinenboden befestigten Palette mit
Führungen
zum Verschieben des Sitzes in Flugrichtung auf dieser Palette montiert
sein und auf dieser Schiene verschoben werden. In der ersten Konfiguration
kann der Sitz dann so angeordnet sein, dass alle Sitze der Sitzanordnung
in herkömmlicher
Weise sitzend von Passagieren verwendet werden können, wobei ein gleichmäßiger Abstand
zwischen allen Sitzen vorgesehen sein kann. Für die zweite Konfiguration
kann der Sitz in Längsrichtung
entweder hin zu einem eventuell davor angeordneten Sitz oder zurück zu einem
eventuell dahinter angeordneten Sitz verschoben werden. Auf diese
Weise ergeben sich weitere Möglichkeiten,
den Patientenliegebereich zu gestalten, insbesondere zu verlängern.
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Wenn
der wenigstens eine Sitz zum Beispiel der hinterste Sitz in einer
Reihe von Sitzen ist und sich hinter diesem Sitz ein normalerweise
freizuhaltender Bereich beispielsweise vor einer Toilettentür oder vor
einer Rumpftür
befindet, kann der Sitz in einem Notfall, wenn eine Person während eines
Fluges plötzlich
erkrankt und liegend transportiert werden muss, in seine zweite
Konfiguration umkonfiguriert werden. Dabei kann zum Beispiel die
Rückenlehne
in eine horizontale Position abgesenkt werden und gegebenenfalls
kann der Sitz zusätzlich
in Längsrichtung
des Flugzeugs nach hinten verschoben werden, so dass vor dem Sitz
eine ausreichend große
Beinauflage hochgeklappt werden kann. Auf diese Weise kann im Notfall
ein Patientenliegebereich ausgebildet werden, auf dem ein Patient
flach liegend transportiert werden kann.
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Gemäß einer
weiteren Ausführungsform
sind wenigstens zwei der Sitze der Sitzanordnung in zweite Konfigurationen änderbar,
so dass mit Hilfe der wenigstens zwei Sitze ein Patientenliegebereich
ausbildbar ist. Mit anderen Worten sind zwei hintereinander angeordnete
Sitze derart umkonfigurierbar, dass sie zusammen einen Bestandteil
eines Patientenliegebereichs bilden können. Da der für zwei hintereinander
angeordnete Sitze zur Verfügung
stehende Platz größer ist
als derjenige für
einen einzelnen Sitz, kann durch Einbeziehen zweier oder mehrerer
Sitze ein Patientenliegebereich geschaffen werden, der genügend Fläche bietet,
eine ausgewachsene Person vollständig
flach liegend zu lagern.
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Gemäß einer
weiteren, auf der Einbeziehung wenigstens zweier Sitze basierenden
Ausführungsform
ist der Zwischenraum zwischen den zwei Sitzen durch die Rückenlehne
des vorderen der zwei Sitze überbrückbar. Die
Rückenlehne
kann dabei auf der Sitzfläche
des hinteren Sitzes abgestützt
sein. Alternativ kann der hintere Sitz auch in Längsrichtung zunächst nach
hinten verschoben werden, so dass die Rückenlehne des vorderen Sitzes
den Zwischenraum zwischen den Sitzflächen der beiden Sitze vorzugsweise
ausfüllt
und sich somit auf einfache Weise ein vollständig flacher Patientenliegebereich
erzielen lässt.
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Gemäß einer
weiteren Ausführungsform,
die auf der Einbeziehung zweier Sitze basiert, ist die Rückenlehne
des vorderen der zwei Sitze entfernbar. Die entfernbare Rückenlehne
des vorderen Sitzes kann so an dessen Sitzfläche montiert sein, dass sie einfach
und schnell und möglichst
ohne Zuhilfenahme von Werkzeugen entfernt werden kann. Dies erlaubt
ein schnelles Umkonfigurieren des Sitzes auch während des Fluges.
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Gemäß einer
weiteren Ausführungsform weist
der wenigstens eine Sitz eine hochklappbare Beinauflage auf, mit
Hilfe derer ein Zwischenraum zwischen zwei Sitzen überbrückbar ist.
Auf diese Weise kann ein weitestgehend ebener Patientenliegebereich
erzielt werden, ohne einen der Sitze in Längsrichtung verschieben zu
müssen.
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Gemäß einer
weiteren Ausführungsform
ist für
die Sitzanordnung in der zweiten Konfiguration ferner ein zusätzliches,
speziell angepasstes Zwischenstück
für die
Sitzanordnung vorgesehen, mit dessen Hilfe ein Zwischenraum zwischen
den zwei Sitzen überbrückbar ist.
Das Zwischenstück
kann eine passende Geometrie und Größe aufweisen, dass es lediglich
den Zwischenraum zwischen den Sitzen ausfüllt und zum Beispiel durch
eigene Stützfüße abgestützt wird.
Alternativ kann das Zwischenstück
auf den Sitzflächen
der beiden Sitze aufliegen und durch diese abgestützt werden.
Das Zwischenstück
kann in der ersten Konfiguration zum Beispiel unter einem der Sitze
oder unter der Kabinendecke oder an separater Stelle in dem Flugzeug
aufbewahrt werden.
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Gemäß einer
weiteren Ausführungsform weist
die Sitzanordnung des Flugzeugs ferner eine Liegeflächenanordnung
auf, wobei die Liegeflächenanordnung
auf dem wenigstens einen Sitz, oder in einer alternativen Ausgestaltung,
auf den wenigstens zwei Sitzen, derart anordenbar ist, dass durch
sie eine im Wesentlichen horizontale Patientenliegefläche bereitgestellt
wird. Mit anderen Worten bilden nicht die Sitzfläche(n) und eventuell die Rückenlehne(n)
oder Beinauflage(n) des/der Sitze(s) selbst die Patientenliegefläche im Patientenliegebereich,
sondern über
diese wird eine zusätzliche
Liegeflächenanordnung
angeordnet.
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Die
Liegeflächenanordnung
kann dabei derart eben und gepolstert sein, wie dies für die liegende Lagerung
von Patienten optimal ist. Außerdem
kann die Liegeflächenanordnung
einen Zwischenraum zwischen zwei oder mehr hintereinander angeordneten
Sitzen nahtlos überbrücken, was
einen Komfortzugewinn für
den Patienten bedeutet. Ferner kann die Liegeflächenanordnung eine Breite haben,
die größer ist
als die Breite der Sitzfläche
eines Sitzes, indem zum Beispiel die Patientenliegefläche oberhalb
der Armlehnen des Sitzes angeordnet wird und der für die Armlehnen
zur Verfügung
stehende Platz ebenfalls für
die Patientenliegefläche
genutzt wird.
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Gemäß einer
weiteren Ausführungsform
sind an dem wenigstens einen Sitz Fixierungsmittel vorgesehen, um
einen Patienten an dem Patientenliegebereich zu fixieren. Die Fixierungsmittel
können
in Form von in ihrer Länge
einstellbaren Gurten vorgesehen sein. Vorzugsweise sind an dem wenigstens einen
Sitz mehrere Gurte vorgesehen, die in Längsrichtung des Flugzeugs gesehen
voneinander beabstandet angeordnet sein können, um den Patienten auch
beim Start bzw. bei der Landung des Flugzeugs sicher am Patientenliegebereich
fixieren zu können.
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Die
vorangehend in Bezug auf einzelne Ausführungsformen der vorliegenden
Erfindung beschriebenen Merkmale können auf verschiedene Weise
miteinander kombiniert werden.
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Die
vorangehend beschriebenen und weitere Aspekte, Merkmale und Vorteile
der vorliegenden Erfindung werden aus der nachfolgenden Beschreibung
spezifischer Ausführungsformen
und unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen ersichtlich.
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Kurze Beschreibung der Zeichnungen
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1a und 1b zeigen
eine Seitenansicht und eine Draufsicht auf Sitzanordnungen für ein Flugzeug
gemäß der vorliegenden
Erfindung.
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2a und 2b zeigen
eine Seitenansicht und eine Draufsicht einer Sitzanordnung für ein Flugzeug
gemäß einer
weiteren Ausführungsform der
vorliegenden Erfindung.
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3a und 3b zeigen
eine Seitenansicht und eine Draufsicht einer Sitzanordnung für ein Flugzeug
gemäß noch einer
weiteren Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung.
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4a und 4b zeigen
eine Seitenansicht und eine Draufsicht einer Sitzanordnung für ein Flugzeug
gemäß noch einer
weiteren Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung.
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In
der Figuren bezeichnen Bezugszeichen, die sich lediglich in der
ersten Ziffer unterscheiden, gleiche oder ähnliche Merkmale in den verschiedenen
Ausführungsformen.
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In 1a und 1b ist
eine in einer Kabine eines Flugzeugs angeordnete erste Sitzanordnung 101 und
eine zweite Sitzanordnung 201 dargestellt.
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Die
erste Sitzanordnung 101 besteht aus einer Mehrzahl von
hintereinander angeordneten Sitzen 103. Die Sitze sind
derart eng hintereinander angeordnet, dass die Höhe h einer Lehne 105 eines
Sitzes 103 kleiner ist als der Abstand s zwischen zwei hintereinander
benachbarten Sitzen. Die Sitze sind fest im Boden der Flugzeugkabine
verankert. Die Lehne 105 der meisten Sitze 103 lässt sich
nur wenig aus der Vertikalen heraus nach hinten verkippen.
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Ein
speziell ausgebildeter Sitz 107 der Sitzanordnung 101 weist
die Eigenschaft auf, dass sich seine Lehne wesentlich weiter heruntersenken
lässt, als
dies für
Sitze in der Economy Class üblich
ist. Die Lehne dieses Sitzes 107 lässt sich so weit absenken, dass
sie auf der Sitzfläche 109 des
dahinter angeordneten Sitzes aufliegen kann. Dadurch lässt sich
erreichen, dass ein Patient auf der von der Sitzfläche und der
abgesenkten Rückenlehne
des speziell ausgebildeten Sitzes 107 erzeugten Fläche, die
nachfolgend auch als Patientenliegebereich 111 bezeichnet
wird, annähernd
horizontal liegend gelagert werden kann.
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Bei
der zweiten in 1 dargestellten Sitzanordnung 201 sind
zwei Sitze 207 derart ausgestaltet, dass ihre Rückenlehne
einfach und vorzugsweise auch ohne Werkzeug während des Flugs abnehmbar ist.
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Nach
Abnehmen der Rückenlehnen
kann über
die Sitzflächen 209 dieser
beiden und eines dahinter angeordneten Sitzes eine zusätzliche
Liegeflächenanordnung 221 aufgelegt
werden. Die Liegeflächenanordnung 221 kann
beispielsweise eine selbsttragende Anordnung sein, bei der ein ebener,
abgepolsterter Patientenliegebereich innerhalb eines Rahmens gehalten
ist, und die sich auf den Sitzflächen 209 der
Sitze 207 abstützt.
Die gepolsterte Auflage kann auch durch eine aufblasbare Matratze
dargestellt werden. Diese ist nicht selbsttragend benötigt aber
nur wenig Stauraum. Die Abstützung
der Matratze würde über hochgeklappte
Beinaufstützen
und die Sitzflächen
erfolgen wie weiter unten beschrieben. Auf diese Weise kann ein
Patientenliegebereich 211 geschaffen werden, der ausreichend
Platz bietet, um eine ausgewachsene Person horizontal liegend transportieren
zu können.
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Da
eine derart große
Liegeflächenanordnung
bei Nichtgebrauch schwierig innerhalb eines Flugzeuges zu lagern
sein kann, kann alternativ vorgesehen sein, speziell angepasste,
kleinere und leichter zu lagernde Zwischenstücke (in der Figur nicht gezeigt)
zwischen den Sitzflächen 209 hintereinander
benachbart angeordneter Sitze, deren Rückenlehnen entfernt wurden,
einzupassen. Auch auf diese Weise kann ein großer, annähernd ebener Patientenliegebereich 211 geschaffen
werden. Die Zwischenstücke
können
sich dabei an den Sitzflächen 209 abstützen oder
eigene Stützfüße zum Abstützen am
Kabinenboden aufweisen.
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Alternativ
können
die Sitze eine Beinauflage 113, 213 aufweisen,
die sich bis in die Horizontale hochklappen lässt und die in ihrer Geometrie
und Stabilität
derart ausgelegt ist, dass sie den Zwischenraum zwischen benachbart
hintereinander angeordneten Sitzen ausfüllen bzw. überbrücken kann.
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In
den 2a und 2b ist
eine weitere alternative Sitzanordnung 301 dargestellt.
Bei dieser Sitzanordnung 301 befindet sich vor dem vordersten Sitz
ein Türenbereich,
der aus Sicherheitsgründen
im allgemeinen freigehalten werden muss. Der vorderste Sitz 307 dieser
Sitzanordnung 301 ist derart ausgestaltet, dass seine Rückenlehne 305 auf
die Sitzfläche
des dahinter angeordneten Sitzes abgesenkt werden kann und seine
Beinauflage 313 bis in die Horizontale hochgeschwenkt werden
kann, so dass sich durch die Beinauflage 313, die Sitzfläche 309 und
die Rückenlehne 305 ein
annähernd
horizontaler Patientenliegebereich 311 bilden lässt. Da
sich vor dem Sitz 307 eine Freifläche befindet, kann der Patientenliegebereich 311 im
Notfall in diese Freifläche hineinragen
und auf diese Weise ausreichend Platz zum liegenden Transport einer
akut erkrankten Person bieten.
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Um
den Liegekomfort für
den Patienten zu erhöhen,
kann, wie in 3a und 3b dargestellt, der
den Patientenliegebereich 411 bildende Sitz 407 verschiebbar
auf einer Schiene 431 angeordnet sein, oder der Sitz kann
auf einer Palette verschiebbar gelagert sein, die wiederum fest
mit dem Kabinenboden verbunden ist. Der Sitz 407 kann dadurch
in Längsrichtung
des Flugzeugs nach vorne verschoben werden. Dadurch lässt sich
die Lehne 405 des Sitzes 407 flacher stellen,
was den Liegekomfort für
den Patienten verbessert. Es kann ein Verschiebebereich von wenigen
cm bis hin zu einer Distanz, die ausreicht, um die Rückenlehne 405 des
Sitzes 407 vollständig horizontal
anzuordnen, ohne dass sie auf dem dahinter angeordneten Sitz aufliegt,
gewählt
werden.
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In 4a und 4b ist
eine alternative Ausführungsform
zur Bereitstellung eines Patientenliegebereichs dargestellt. Bei
dieser Ausführungsform
ist der hinterste Sitz 507 einer Sitzanordnung 501 dazu
ausgelegt, dass seine Rückenlehne 505 in die
Horizontale abgesenkt werden kann. Da sich hinter dem Sitz 507 wiederum
ein im Allgemeinen freizuhaltender Türbereich befindet, kann die
Rückenlehne 505 im
Notfall weit abgesenkt werden, ohne an anderen Sitzen oder Gegenständen anzustoßen. Um
den auf diese Weise gebildeten Patientenliegebereich 511 weiter
vergrößern zu
können,
kann der Sitz 507 auf einer Schiene 531 nach hinten
verschiebbar sein, oder der Sitz kann auf einer Palette verschiebbar
gelagert sein, die wiederum fest mit dem Kabinenboden verbunden
ist. Ferner kann eine Beinauflage 513 bis in die Horizontale
hochschwenkbar sein. Des Weiteren kann der Liegebereich vergrößert werden,
wenn der Sitz 503 nach vorn verschiebbar ist.
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In
den Figuren ist ferner jeweils ein Behandlungsbereich für eine behandelnde,
medizinisch kundige Person wie zum Beispiel einen Arzt eingezeichnet
und mit „PH" gekennzeichnet.
Dieser Behandlungsbereich ist jeweils so angeordnet, dass er dem Patientenliegebereich
möglichst
nahe ist, damit die behandelnde Person den Patienten durchgängig betreuen
kann. Der Behandlungsbereich kann zum Beispiel durch das Umlegen
einer Rückenlehne
nach hinten sowie durch das Verschieben einer Sitzvorrichtung ausgebildet
werden. Alternativ kann der Behandlungsbereich durch das Umlegen
der Rückenlehne
einer zu dem Patientenliegebereich benachbarten Sitzvorrichtung
ausgebildet werden. Weiterhin alternativ kann der Behandlungsbereich
in eine Sitzvorrichtung integriert sein und bei Bedarf durch Ausklappen
aus der Sitzvorrichtung bereitgestellt werden.
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Um
eine ungestörte
Behandlung des Patienten zu ermöglichen,
kann um den Patientenliegebereich und den Behandlungsbereich herum
ein Vorhang 151, 251, 351, 451, 551 vorgesehen
sein, um diese Bereiche gegen den Rest der Flugzeugkabine abzugrenzen.
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Abschließend wird
darauf hingewiesen, dass die Begriffe „umfassen", „aufweisen" etc. das Vorhandensein
weiterer Elemente nicht ausschließen. Der Begriff „ein" schließt auch
das Vorhandensein einer Mehrzahl von Gegenständen nicht aus. Die Bezugszeichen
in den Ansprüchen
dienen lediglich der besseren Lesbarkeit und sollen den Schutzbereich
der Ansprüche
in keiner Weise einschränken.