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Die
Erfindung betrifft allgemein ein Rohr, vorzugsweise ein nicht-gerades
Rohr das bevorzugt erhebliche Abmessungen hat, beispielsweise einen
Innendurchmesser von mindestens 200 mm sowie eine Länge von
einem bis mehreren Metern, ohne dass diese Größenangaben für die Erfindung
als Beschränkung
zu verstehen sind. Insbesondere betrifft die Erfindung ein „gekrümmtes" Rohr, das im Zusammenhang
mit einer Hauseinführung
zum Durchführen von
Kabeln und/oder Rohren durch eine Bodenplatte eines kellerlosen
Gebäudes
verwendbar ist und Schutzrohre, in denen die Kabel und/oder Rohre
aufgenommen sind, im Erdreich zumindest in dem Bereich umgibt, in
dem diese Schutzrohre bogenförmig zu
der Hauseinführung
verlaufen.
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Große gekrümmte Rohre
verursachen dann, wenn sie einstückig
sind, erhebliche Lager- und Transportkosten. Außerdem sind die Herstellungskosten
eines gekrümmten
Rohres verhältnismäßig groß.
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Bei
einer Hauseinführung
durch eine Bodenplatte eines kellerlosen Gebäudes verlaufen – wie oben
erwähnt – die die
Kabel und/oder Rohre aufnehmenden Schutzrohre bzw. Erdrohre bogenförmig zum
Ort der Hauseinführung,
wobei sie nach ihrer bogenförmigen
Anordnung in das Erdreich eingebettet werden, auf dem nachfolgend
die Bodenplatte mit der Hauseinführung
betoniert wird. Diese Schutzrohre oder Erdrohre sind einem erheblichen
Erddruck ausgesetzt, weshalb sie in dem gekrümmten Bereich leicht knicken
können,
so dass die darin geführten Leitungen
beispielsweise in dem Erdrohr eingeklemmt werden können und
nicht mehr axial bewegbar und bei Bedarf austauschbar sind.
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Dieses
Problem könnte
dadurch gelöst
werden, dass die Schutzrohre bzw. Erdrohre zumindest in dem gekrümmten Bereich
von einem stabilen gemeinsamen Rohr großen Durchmessers, beispielsweise
mit einem Innendurchmesser von 200 mm, aufgenommen werden. Dies
scheitert aber bisher daran, dass ein derart großes gekrümmtes Rohr mit beträchtlichen
Kosten verbunden ist.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Rohr anzugeben,
bei dem die oben erwähnten
Probleme vermieden sind.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die
Merkmale des Patentanspruchs 1 gelöst.
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Eine
Hauseinführung,
bei der diese Probleme vermieden sind, ist in Patentanspruch 12
angegeben.
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Vorteilhafte
Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen gekennzeichnet.
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Die
Erfindung sieht vor, dass das Rohr aus mehreren Rohrstücken und
Verbindungselementen zusammengesetzt ist, indem die Rohrstücke mit
ihren beiden Randabschnitten in die Verbindungselemente eingesetzt
und darin befestigt sind, und dass die Verbindungselemente zur Aufnahme
der Rohrstücke
aufklappbar ausgebildet sind.
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Die
Rohrstücke
sind dabei bevorzugt geradlinig ausgebildet, während die Verbindungselemente so
gestaltet sind, dass die beiden Ebenen, die die Randkanten eines
Verbindungselementes enthalten, im Winkel zueinander verlaufen.
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Bei
dieser Ausbildung nimmt das aus seinen Bestandteilen zusammengesetzte
erfindungsgemäße Rohr
im wesentlichen eine polygonartigen Verlauf. Dabei sind die geradlinigen
Rohrstücke
mit sehr geringen Kosten herstellbar.
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Es
liegt aber ebenso im Rahmen der Erfindung dass die Rohrstücke gekrümmt, bevorzugt kreisbogenförmig ausgebildet
sein können,
wobei in diesem Fall die beiden Ebenen, in denen die Randkanten
eines zugehörigen
Verbindungselementes enthalten, im wesentlichen parallel zueinander
verlaufen können.
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Die
Rohrstücke
bestehen vorzugsweise aus einem harten Kunststoff wie z. B. ABS
und können durch
Extrusion hergestellt werden. Auch die Verbindungselemente bestehen
bevorzugt aus einem solchen harten Kunststoff.
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Dadurch,
dass die Verbindungselemente zur Aufnahme der Rohrstücke aufklappbar
ausgebildet sind, kann das insgesamt „gekrümmte" Rohr schnell und einfach zusammengesetzt
werden.
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Hierzu
wird in näheren
Einzelheiten vorgeschlagen, dass jedes Verbindungselement aus zwei Halbschalen
besteht, die durch ein Scharnier miteinander verbunden sind. Diese
Halbschalen können eine
im wesentlichen identische Form haben.
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An
den von dem Scharnier abgewandten Enden können die Halbschalen mit jeweils
einem nach außen
abgewinkelten Ansatz versehen sein, die nach Einsetzen der zugehörigen Rohrstücke in das Verbindungselement
von einer Schraube zusammengezwängt
werden, um die Rohrstücke
sicher zu befestigen. In einen Ansatz kann ein Gewinde eingelassen
sein, während
der andere Ansatz an übereinstimmender
Stelle ein Durchgangsloch für
eine Befestigungsschraube hat.
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Anstelle
eines Scharniers kann auch eine andere gelenkige Verbindung der
beiden Halbschalen des Verbindungselementes vorgesehen sein. Die beiden
Halbschalen können
auch durch ein Filmscharnier verbunden sein, dass das Aufklappen
bzw. Aufweiten des Verbindungselementes ermöglicht, so dass die beiden
zugehörigen
Rohrstücke
einsetzbar sind. Das Verbindungselement kann danach auch mit anderen
Mitteln als mit einer Schraube zusammengezwängt und geschlossen werden,
beispielsweise mit einer umlegbaren Hebeleinrichtung.
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Außerdem ist
vorgesehen, dass die Rohrstücke
in den Verbindungselementen in ihrer axialen Richtung fixiert sind,
so dass sicher gestellt ist, dass einwirkende Kräfte den Zusammenhalt der Bestandteile
des Rohres nicht beeinträchtigen
können.
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Außerdem ist
bevorzugt vorgesehen, dass die Rohrstücke in den Verbindungselementen
auch gegen Torsinn fixiert sind. Dies ist insbesondere dann vorteilhaft,
wenn die einzelnen Bestandteile zu einem Rohr zusammengesetzt werden
sollen, das in mehr als einer Ebene „gekrümmt" ist.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
ist vorgesehen, dass die Rohrstücke
im Abstand von ihren Randkanten wenigstens ein Loch, vorzugsweise zwei
Löcher
aufweisen, während
das Verbindungselement an entsprechender Stelle mit einer zugehörigen Anzahl
von inneren Vorsprüngen
versehen ist, deren Durchmesser im wesentlichen mit dem Innendurchmesser
der Löcher übereinstimmt.
Die Vorsprünge
sind bevorzugt durch rohrförmige
innere Ansätze
an dem Verbindungselement gebildet, deren Höhe bevorzugt mit der Wandstärke der
Rohrstücke übereinstimmt.
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Bei
dieser Ausgestaltung der Erfindung wird bei der Montage das Verbindungselement
aufgeklappt, danach werden beiderseits Rohrstücke so in das Verbindungselement
eingesetzt, dass die rohrförmigen
Vorsprünge
in die Löcher
der Rohrstücke eingreifen,
anschließend
werden die Halbschalen des Verbindungselementes mit der Befestigungsschraube
verschraubt, so dass die Rohrstücke
sicher in dem Verbindungselement eingeklemmt und gehalten sind.
Sie sind nun sowohl axial als auch gegen Torsinn fixiert.
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Es
liegen aber auch andere Mittel zur Befestigung der Rohrstücke in den
Verbindungselementen im Rahmen der Erfindung. Beispielsweise können die
Rohrstücke
im Abstand von ihren Randkanten jeweils mit einer Ringnut versehen
sein, in die bei der Montage des Rohres ein innerer Ringvorsprung
des Verbindungselementes aufgenommen wird. Dieser Eingriff in der
Art von Nut und Feder kann durch einen zapfenförmigen Vorsprung an dem inneren
Ringvorsprung des Verbindungselementes ergänzt sein, der in ein Loch im
Boden der Nut des Rohrstücks
aufgenommen wird, um eine drehfeste Verbindung herzustellen.
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Außerdem kann
bei der erstgenannten Ausführungsform
vorgesehen sein, dass jedes Verbindungselement im Abstand von seinen
Randkanten an der Innenseite einen Anschlag für die zugehörige Randkante des eingesetzten
Rohrstücks
hat wobei die beiden Anschläge
durch eine innere Verstärkungsrippe
an den Halbschalen des Verbindungselementes gebildet sein kann.
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Mit
besonderem Vorteil wird außerdem
vorgeschlagen, dass jedes Verbindungselement an seiner Außenseite
abstehende Ansätze
aufweist, auf denen das Verbindungselement in einer im wesentlichen
horizontalen Ausrichtung aufruhen kann, um die Montage zu erleichtern.
Dabei können
beispielsweise an jeder Halbschale außen drei Ansätze abstehen,
die in einer gemeinsamen Ebene enden.
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Die
Erfindung sieht ferner bei einer Hauseinführung zum Durchführen von
Kabeln und/oder Rohren durch eine Bodenplatte bzw. ein Fundament
eines kellerlosen Gebäudes
vor, dass das vorstehend beschriebene erfindungsgemäße Rohr
im Erdreich insgesamt etwa bogenförmig zur Stelle der Hauseinführung führt und
als Schutzrohr die Erdrohre umgibt, in denen die Leitungen angeordnet
sind. Dabei bringt das erfindungsgemäß aus seinen Einzelteilen zusammengesetzte
Schutzrohr den Vorteil mit sich, dass die Erdrohre nicht auf Knicken
beansprucht werden, so dass diese in leichter Ausführung, ohne besondere
Festigkeits eigenschaften verwendbar und damit kostengünstig sein
können.
Das bevorzugt polygonartig zusammengesetzte erfindungsgemäße Rohr
bringt nur einen geringen Transport- und Lageraufwand mit sich und
ist schnell und einfach montierbar. Die Erdrohre und die darin geführten Leitungen sind
in dem kritischen bogenförmigen
Bereich wirkungsvoll von dem aus hartem Kunststoff bestehenden Rohr
geschützt,
dessen Verbindungselemente ebenfalls aus hartem Kunststoff bestehen.
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Ein
weiterer Vorteil der Erfindung besteht darin, dass durch geeignete
Wahl der Länge
der Rohrstücke
ein bogenförmiges
Rohr mit dem gewünschten
Durchmesser gebildet werden kann.
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Weitere
Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung
bevorzugter Ausführungsformen
sowie anhand der Zeichnungen. Dabei zeigen:
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1 ein
Rohrstück
und die Hälfte
eines Verbindungselementes;
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2 das
ganze Verbindungselement in geöffnetem
Zustand;
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3 eine
Halbschale des Verbindungselementes in vergrößerter Darstellung;
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4 das
geschlossene Verbindungselement;
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5 den
montierten Zustand eines Rohrstücks
mit einem Verbindungselement;
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6 eine
Halbschale einer zweiten Ausführungsform
eines Verbindungselementes; und
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7 die
Verwendung des erfindungsgemäßen Rohres
im Zusammenhang mit einer Hauseinführung.
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1 zeigt
ein geradliniges Rohrstück 1,
das im Falle der Verwendung mit einer Hauseinführung bevorzugt einen Innendurchmesser
von 200 mm hat. Das Rohrstück 1 hat
an beiden Enden im Abstand von seiner Randkante zwei kreisrunde
Löcher 2,
die sich diametral gegenüber
liegen.
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Ein
Verbindungselement 3 besteht – wie z. B. 2 zeigt – aus zwei
Halbschalen 4, die durch ein Scharnier 5 miteinander
verbunden sind. An den von dem Scharnier 5 abgewandten
Ende hat eine Halbschale einen abstehenden Ansatz 6, in
den eine Schraubenmutter eingelassen ist, während an übereinstimmender Stelle die
andere Halbschale 4 einen Ansatz 7 mit einem Durchgangsloch
für eine
Schraube 8 hat, mit der die beiden Halbschalen 4 so
miteinander verschraubt werden können,
dass sie das Rohrstück 1 fest
umschließen.
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An
der Innenseite der Halbschalen 4 sind an mit den Löchern 2 übereinstimmenden
Stellen rohrförmige
Ansätze 9 angeformt,
die ohne nennenswertes Spiel in die Löcher 2 passen.
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Die
Halbschalen 4 sind an der Seite des Scharniers 5 breiter
als an der Seite ihrer Verschraubung, wodurch die die Randkanten 10 enthaltenden Ebenen
in einem spitzen Winkel zueinander liegen, wodurch das zusammengesetzte
Rohr einen polygonartigen Verlauf nimmt, wie 7 zeigt.
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In 4 ist
der geschlossene Zustand eines Verbindungselementes 3 gezeigt,
in dem dieses auf drei Stützfüßen aufruht,
die an jeder Halbschale 4 angeformt sind. Diese Stützfüße 11 sind
durch rohrförmige
Ansätze
gebildet und enden in einer solchen gemeinsamen Ebene, dass das
Verbindungselement horizontal angeordnet ist, d. h. dass seine Längsmittelachse
horizontal verläuft.
In dieser auf den Stützfüßen 11 aufruhenden
Lage kann das Verbindungselement nach Lösen der Verschraubung bequem
aufgeklappt und mit beidseitigen Rohrstücken zusammengesetzt werden.
Die Zusammensetzung eines Verbindungselementes 3 mit einem
Rohrstück 1 ist
in 5 gezeigt.
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Das
Verbindungselement 3 hat an seiner Innenseite nicht nur
die rohrförmigen
Ansätze 9,
sondern auch eine nach innen überstehende
Verstärkungsrippe 12,
deren seitliche Randkanten 13 Anschläge für die eingesetzten Rohrstücke bilden können. Die
Höhe der
Verstärkungsrippe
stimmt mit der Wandstärke
der Rohrstücke 1 überein.
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6 zeigt
ein alternatives Verbindungselement 14, das im Abstand
von seinen seitlichen Randkanten jeweils einen inneren Ringvorsprung 15 hat, der
im montierten Zustand in eine entsprechend positionierte Ringnut
des eingesetzten Rohrstücks
eingreift. Auf dem Ringvorsprung 15 befindet sich ein zapfenförmiger Vorsprung 16,
der zur Verdrehsicherung des zusammengesetzten Zustands in ein Loch im
Boden der Nut des Rohrstücks
eingreift. Ansonsten hat das Verbindungselement 14 denselben
Aufbau wie das Verbindungselement 3.
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7 zeigt
ein aus Rohrstücken 1 und
Verbindungselementen 3 zusammengesetztes, insgesamt um
90° gekrümmtes Rohr,
in dem Erdrohre 17, in denen Leitungen angeordnet sind,
zu einer insgesamt mit dem Bezugszeichen 18 angedeuteten
Hauseinführung
geführt
werden, die in eine Fundamentplatte eines kellerlosen Gebäudes einbetoniert
wird. An den gekrümmten
Rohrbogen schließt
dabei ein langes geradliniges Rohrstück 19 an, das auf
die beschriebene Weise in dem untersten Verbindungselement 3 fixiert
ist. Die Erdrohre 17 werden durch das erfindungsgemäße Rohr
wirkungsvoll gegen alle im Erdreich auftretenden Kräfte geschützt.