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Die
Erfindung betrifft eine Antriebsgelenkwelle mit zwei Gleichlauffestgelenken
und zwei Teilwellen, bei der die beiden Teilwellen im Verhältnis
zueinander axial verschiebbar miteinander verbunden sind, bei der
auf den voneinander wegweisenden Enden der beiden Teilwellen jeweils
das Innenteil des dieser Teilwelle zugeordneten Gleichlauffestgelenkes
befestigt ist, und bei der an dem Außenteil eines jeden
Gleichlauffestgelenks ein Faltenbalg mit seinem durchmessergrößeren
Ende befestigt ist, welche die offene Seite des jeweiligen Außenteils
zur zugeordneten Teilwelle hin abdichten.
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Derartige
gattungsbildende Antriebsgelenkwellen sind beispielsweise aus der
DE 199 38 771 A1 ,
DE 197 56 768 C2 ,
DE 199 11 111 C1 und
der
DE 197 39 934
A1 bekannt. Die Axialverschiebbarkeit der beiden Teilwellen
zueinander ist bei diesen Antriebsgelenkwellen jeweils durch eine
Verschiebeeinheit realisiert, bei der Kugeln in radial innen angeordneten
Laufbahnen einer Schiebehülse sowie in radial außen
angeordneten Laufbahnen eines Schiebezapfens abrollen. Die antriebsgelenkseitigen
Enden der Schiebehülse und des Schiebezapfens sind zudem als
Nabe der jeweiligen Gleichlauffestgelenke ausgebildet, auf denen
jeweils die Gelenkinnenteile mit ihren Laufbahnen für die
Gelenkkugeln befestigt sind.
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Zur
Abdichtung der Antriebsgelenke ist an diesen jeweils ein Faltenbalg
angeordnet, die mit ihrem durchmessergrößeren
Ende an der Außenseite des jeweiligen Gelenkaußenteils
und mit ihrem durchmesserkleineren Ende an der Außenseite
derjenigen Teilwelle befestigt sind, die zur Bildung der Schiebehülse
zumindest teilweise hohlzylindrisch ausgebildet ist. Dies erfolgt
dabei durchweg so, dass einer der beiden Faltenbälge auch
die Laufbahnen der Verschiebeeinheit überdeckt. Bei einer
Anordnung der Verschiebeeinheit im Wesentlichen mittig zwischen
den beiden Antriebsgelenken kann auch vorgesehen sein, dass ein
gesonderter dritter Faltenbalg die im Betrieb aus der Schiebehülse
herausragenden Laufbahnen der Verschiebeeinheit schützend überdeckt
(
DE 199 38 771 A1 ).
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Bei
der Antriebsgelenkwelle gemäß der
DE 197 39 934 C2 ist die
Hülse der Verschiebeeinheit kein integraler Bestandteil
einer der beiden Teilwellen, sondern sie wird separat hergestellt
und dann mit einem Verbindungsstück einer der beiden Teilwellen drehfest
verbunden. Die Verbindung erfolgt dabei mittels einer Steckverzahnung
und einem Sicherungsring, der in je eine Ringnut dieser Teilwelle
und der Hülse axial sichernd eingreift. Der Faltenbalg, welcher
die Laufbahnen der Verschiebeeinheit und eines der beiden Gleichlauffestgelenke
gegen eine Verschmutzung und einen Austritt von Schmiermittel schützt,
reicht dabei axial von der Außenseite des zugeordneten
Gelenkaußenteils über die erste Teilwelle und
die Verschiebeeinheit hinweg bis zu der gegenüber liegenden
zweiten Teilwelle, an deren Außenumfang der Faltenbalg
mit seinem durchmesserkleineren Ende befestigt ist.
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Die
bekannten Antriebsgelenkwellen mögen für konventionelle
Antriebsstränge von beispielsweise Kraftfahrzeugen vorteilhaft
einsetzbar sein. Wenn jedoch sehr kurze Antriebsgelenkwellen mit
im Betrieb vergleichsweise großen Beugewinkeln realisiert werden
sollen, ist die bekannte Ausbildung und Anordnung der Faltenbälge
zur kombinierten Abdeckung der Laufbahnen einer Verschiebeeinheit
und der seitlich offenen Seite eines Gleichlauffestgelenks nicht
geeignet. Dies liegt insbesondere daran, dass bei großen
Beugebewegungen (Beugewinkel größer 10°)
eine vergleichsweise große Axialverschiebung des beweglichen
Teils der Verschiebeeinheit eintritt. In deren Folge wird auch der
zugeordnete Faltenbalg verhältnismäßig
stark verformt und gedehnt, so dass dessen Dauerwechselbeanspruchung
groß ist.
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Um
an solchen sehr kurzen Antriebsgelenkwellen mit im Betrieb vorkommenden
großen Beugewinkeln dennoch eine lange Lebensdauer für
einen möglichst kostengünstig herzustellenden
Faltenbalg gewährleisten zu können, liegt der
Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine gattungsgemäße
Antriebsgelenkwelle vorzustellen, bei welcher der die Verschiebeeinheit
und das dieser Verschiebeeinheit nahe Gleichlauffestgelenk schützende
Faltenbalg sowie dessen Befestigungsmittel so ausgebildet sind,
dass extreme mechanische Belastungen derselben, insbesondere bei
großen Beugewinkeln, vermieden werden.
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Die
Lösung dieser Aufgabe ergibt sich aus den Merkmalen des
Hauptanspruchs, während vorteilhafte Ausgestaltungen und
Weiterbildungen den Unteransprüchen entnehmbar sind.
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Demnach
geht die Erfindung aus von einer Antriebsgelenkwelle mit zwei Gleichlauffestgelenken und
zwei Teilwellen, bei der die beiden Teilwellen im Verhältnis
zueinander axial verschiebbar miteinander verbunden sind, bei der
auf den voneinander wegweisenden Enden der beiden Teilwellen jeweils
das Innenteil des dieser Teilwelle zugeordneten Gleichlauffestgelenkes
befestigt ist, und bei der an dem Außenteil eines jeden
Gleichlauffestgelenks ein Faltenbalg mit seinem durchmessergrößeren
Ende befestigt ist, welche die offene Seite des jeweiligen Außenteils
zur zugeordneten Teilwelle hin abdichten.
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Außerdem
ist bei dieser Antriebsgelenkwelle vorgesehen, dass die dem ersten
Gleichlauffestgelenk zugeordnete erste Teilwelle eine axiale Außenverzahnung
aufweist, in die eine axiale Innenverzahnung einer Schiebehülse
eingreift, welche drehfest mit der zweiten Teilwelle verbunden ist,
dass an der Außenseite der Schiebehülse eine die
Axialverzahnungen zumindest teilweise überdeckende Dichthülse
axial unverschiebbar angeordnet ist, und dass der Faltenbalg dieses
ersten Gleichlauffestgelenks mit seinem durchmesserkleineren Ende
auf der Außenseite der Dichthülse befestigt ist.
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Diese
Anordnung und Ausbildung eines Faltenbalges sowie seiner Befestigungsvorrichtung
an einer Gleichlauffestgelenkantriebswelle ermöglicht es
einerseits, ein Gleichlauffestgelenk sowie eine Verschiebeeinrichtung
dieser Welle derart abzudichten, dass weder die inneren Bauteile
des Gleichlauffestgelenks noch die Axialverzahnungen der Verschiebeeinrichtung
im Betrieb verschmutzt werden können, und dass kein Schmiermittel
aus diesen Bereich nach außen gelangt. Zum anderen ermöglicht es
diese Konstruktion, dass auch bei sehr großen Beugewinkeln
einer sehr kurzen Antriebsgelenkwelle von mehr als 10°,
und vor allen bei mehr als 15°, die mechanische Belastung
dieses Faltenbalges im Bereich bisher üblicher Betriebsbelastungen
bleibt, so dass der Faltenbalg für eine lange Lebensdauer
nutzbar ist.
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Vor
allem die letztgenannte Eigenschaft der erfindungsgemäßen
Antriebsgelenkwelle hat ihre Ursache darin, dass durch die vorgeschlagene
Befestigungsweise der Befestigungspunkt des durchmesserkleineren
Endes des Faltenbalges auf dem axial unbeweglichen Teil (erste Teilwelle)
der Antriebsgelenkwelle sich im Betrieb im immer gleichbleibenden Abstand
zum Beugepunkt des Gleichlauffestgelenkes befindet. Dadurch muss
der Faltenbalg nur die Beugung des Gleichlauffestgelenkes ausgleichen, während
sich eine Axialverschiebung der zweiten Teilwelle nicht auf den
Faltenbalg auswirkt.
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Gemäß einer
vorteilhaften Ausgestaltung ist vorgesehen, dass der Faltenbalg
des ersten Gleichlauffestgelenks auf der Dichthülse mit
seinem durchmesserkleineren Ende in einer Befestigungsvorrichtung
eingeklemmt ist, die auf der Außenseite der Dichthülse
befestigt ist. Diese Befestigungsvorrichtung kann schon vor der
Verbindung mit der Dichthülse und vor der Verbindung des
Faltenbalges mit dem Außenteil des Gleichlauffestgelenks
mit dem Faltenbalg bei einer Vormontage verbunden werden, so dass
bei einer Endmontage die Befestigungsvorrichtung zusammen mit dem
Faltenbalg auf die Dichthülse aufgeschoben und dann dort
befestigt wird.
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Die
Befestigungsvorrichtung kann als eine steife Befestigungshülse,
vorzugsweise aus einem Metall, oder als ein Befestigungsschlauch
ausgebildet sein, wobei letzterer aus einem flexiblen, jedoch bei
ausreichend großer Wandstärke ausreichend steifen
Material besteht. Ein Kunststoffmaterial ist dafür an sich
gut geeignet.
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Die
Befestigungshülse weist gemäß einem anderen
Merkmal einen axialen, hohlzylindrischen Abschnitt und einen radialen,
ringförmigen Abschnitt auf. Der radiale Abschnitt weist
vorzugsweise eine größere Wandstärke
auf als der axiale Abschnitt der Befestigungshülse. In
dem radialen Abschnitt sind axiale Bohrungen vorhanden, durch die
Schrauben hindurchgeführt sind. Letztere sind unter Zwischenlage
des durchmesserkleineren Endes des Faltenbalges in zugeordnete Gewindebohrungen
eines Befestigungsringes eingeschraubt, der nach der Endmontage
auf der Dichthülse und radial innerhalb des Faltenbalges
angeordnet ist. Der Befestigungsring wird vor der Montage des Faltenbalgs
in dessen letzte und durchmesserkleinste Falte lose eingesetzt.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform
ist der Befestigungsring jedoch an der genannten Stelle an den Faltenbalg
anvulkanisiert.
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Durch
die geschilderte Konstruktion der Befestigungsvorrichtung ist das
durchmesserkleinere Ende des Faltenbalges kraftschlüssig
und ausreisfest mit der Befestigungshülse verbunden, die
aufgrund ihrer Materialeigenschaften vorzugsweise elastisch ist,
und durch ein Befestigungsmittel, wie etwa eine Spannschelle, auf
der Dichthülse befestigt ist.
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Eine
andere Weiterbildung sieht vor, dass die Dichthülse mit
ihrem vom ersten Gleichlauffestgelenk wegweisenden Ende mittels
eines dort angeformten oder eingesetzten Dichtringes auf der Schiebehülse axial
verschiebbar angeordnet ist. Diese Bauweise ermöglicht
eine schnelle und sichere Montage oder Demontage des Faltenbalges
und seiner Befestigungsvorrichtung auf der Schiebehülse.
Zudem ist eine abgedichtete Axialverschiebbarkeit der Schiebehülse
innerhalb der Dichthülse gewährleistet.
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Außerdem
ist die Antriebsgelenkwelle gemäß der Erfindung
dadurch gekennzeichnet, dass die Dichthülse mit ihrem zum
ersten Gleichlauffestgelenk weisenden Ende an einem Stützring
befestigt ist oder mit diesem einstückig ausgebildet ist.
Der Stützring ist seinerseits kraft- und formschlüssig
mit der ersten Teilwelle verbunden, beispielsweise durch einen Presssitz.
Dieser Aufbau lässt sich noch dadurch vorteilhaft ergänzen,
indem die Dichthülse zwischen dem Dichtring und dem Stützring
einen radialen Abstand zur Außenseite der Schiebehülse
einhält.
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Nach
einem anderen Merkmal kann vorgesehen sein, dass zwischen dem Stützring
und dem Innenteil des ersten Gleichlauffestgelenks ein axial verschiebbarer
Abschlussring auf der ersten Teilwelle angeordnet ist, wobei zwischen
dem Abschlussring und dem Stützring ein eine Axialkraft
ausübender Federring angeordnet ist. Da der genannte Stützring
fest mit der ersten Teilwelle verbunden ist, wirkt die Axialkraft
des Federrings über den Abschlussring auf das Gelenkinnenteil,
welches sich mit seinem anderen, schiebehülsenfernen Ende
an einem Sicherungsring an der ersten Teilwelle und innerhalb des zugeordneten
Gelenkaußenteils abstützt.
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Gemäß einem
anderen Merkmal der Erfindung ist vorgesehen, dass das erste Gleichlauffestgelenk,
an dem der dieses Gleichlauffestgelenk sowie die Axialverzahnungen
der Verschiebeeinrichtung abdeckende Faltenbalg angeordnet ist,
an der Getriebeseite des Antriebsgelenkwelle angeordnet ist.
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Nach
einer andere Ausbildung ist bevorzugt vorgesehen, dass die zweite
Teilwelle einen hohlzylindrischen Verbindungsabschnitt aufweist,
an dem die innen axialverzahnte Schiebehülse bzw. Schiebenabe
kraft- und formschlüssig befestigt ist. Diese Verbindung
kann beispielsweise durch eine Verschweißung oder aber
durch eine Umformung des Verbindungsabschnitts in demjenigen Bereich
erfolgen, in dem dieser Verbindungsabschnitt die Schiebehülse
axial überdeckt. Gemäß einer anderen
Ausführungsform ist die zweite Teilewelle mit ihrem hohlzylindrischen
Verbindungsabschnitt und der Schiebehülse einstückig
ausgebildet.
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Des
Weiteren kann die Antriebsgelenkwelle gemäß der
Erfindung dadurch gekennzeichnet sein, dass der Faltenbalg des antriebsradseitigen
zweiten Gleichlauffestgelenks mit seinem durchmessergrößeren
Ende an dem Außenteil dieses Gleichlauffestgelenks und
mit seinem durchmesserkleineren Ende axial vor dem genannten Verbindungsabschnitt
auf der zweiten Teilwelle befestigt ist.
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Bei
der Antriebsgelenkwelle gemäß der Erfindung handelt
es sich um eine solche, bei der die Summe der Längserstreckungen
der beiden Gleichlauffestgelenke, vorzugsweise einschließlich
deren endseitigen Anschlussstücke jedoch ohne den Faltenbälgen,
40% bis 60% der axialen Länge der Antriebsgelenkwelle ausmacht.
Es handelt sich dabei um eine sehr kurze Antriebsgelenkwelle, die
beispielsweise bei speziellen Fahrzeugen als Antriebsseitenwelle
genutzt werden kann. Solche Antriebsseitenwellen sind bekanntermaßen
antriebswirksam zwischen einem Getriebe und einem Fahrzeugrad angeordnet,
beispielsweise bei Fahrzeugen mit lenkbarem Vorderradantrieb und/oder
lenkbarer Hinterradantrieb, sowie bei Fahrzeugen mit vergleichsweise
großen Federwegen und/oder höhenverstellbaren Fahrwerken.
Ein weiteres Merkmal dieser Antriebsgelenkwelle ist, dass diese
so ausgebildet ist, dass diese Beugewinkel von mehr als 15° ermöglicht.
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Zur
weiteren Erläuterung der Erfindung ist der Beschreibung
eine Zeichnung beigefügt. In dieser zeigt die einzige Figur
eine sehr kurze Antriebsgelenkwelle 1 mit zwei endseitigen
Gleichlauffestgelenken 2 und 3, bei deren Betrieb
vergleichsweise große Beugewinkel von mehr als 15° auftreten.
Die beiden Gleichlauffestgelenke 2, 3 sind durch
eine zweiteilige Antriebswelle miteinander verbunden, wobei eine
erste Teilwelle 4 dem getriebeseitigen Gleichlauffestegelenk 2 und
die zweite Teilwelle 5 dem radseitigen Gleichlauffestegelenk 2 zugeordnet ist.
Beide Teilwellen 4, 5 sind mittels einer Verschiebeinrichtung
axialverschiebbar verbunden, auf deren Aufbau weiter unten detailliert
eingegangen wird.
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Die
erste Teilwelle 4 dient mit ihrem gelenkseitigen Abschnitt 9 als
Nabe für das Innenteil 10 des ersten Gleichlauffestegelenks 2,
in dessen Innenlaufbahnen 14 Kugeln 12 beweglich
angeordnet sind. Die Kugeln 12 sind in einem Käfig 13 geführt und
zudem in den Außenlaufbahnen 15 des Außenteils 11 des
ersten Gleichlauffestegelenk 2 aufgenommen. Das Außenteil 11 des
ersten Gleichlauffestegelenks 2 weist eine weitgehend halbkugelförmige
Außenseite auf, an dessen geschlossenen axialen Ende ein
Anschlussflansch 16 zur Befestigung einer Bremsscheibe
und einer Getriebewelle ausgebildet ist. Die offene Seite des Außenteils 11 des
ersten Gleichlauffestegelenks 2 weist zu der offenen Seite
des Außenteils 18 des gegenüberliegend
angeordneten zweiten, radseitigen Gleichlauffestegelenks 3.
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Die
erste Teilwelle 4 weist im Bereich außerhalb des
Außenteils 11 des ersten Gleichlauffestegelenks 2 eine
axiale Außenverzahnung 23 auf, in die eine axiale
Innenverzahnung 22 einer Schiebehülse 21 eingreift.
Die erste Teilwelle 4 mit ihrer Außenverzahnung 23 und
die Schiebehülse 21 mit ihrer Innenverzahnung 22 bilden
dadurch eine Verschiebeeinheit, welche im Betrieb der Antriebsgelenkwelle 1 auftretende
Axialbewegungen aufnehmen kann. Dazu ist die Schiebehülse 21 mit
der zweiten Teilwelle 5 drehfest verbunden, so dass eine
Axialbewegung 43 der zweiten Teilwelle 5, ausgehend
von einer Lenkbewegung bzw. einem Radeinschlag und/oder einer Einfederung
des Fahrwerks, zu einer Axialbewegung der Schiebehülse 21 führt.
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Die
Schiebehülse 21 ist mit der zweiten Teilwelle 5 über
deren Verbindungsabschnitt 6 drehfest verbunden, welcher
anders als der gelenkseitige Nabenabschnitt und der mittleren Bereich
nicht als Vollwelle sondern hohlzylindrisch ausgebildet ist. Der Verbindungsabschnitt 6 kann,
wie hier dargestellt, durch ein kurzes Rohr 40 axial verlängert
sein, welches an dem Verbindungsabschnitt 6 mittels einer Schweißnaht 44 befestigt
ist. Selbstverständlich kann der Verbindungsabschnitt auch
so ausgebildet sein, dass er ohne ein zusätzliches Rohr 40 die
gewünschte Länge aufweist. In den verlängerten
Verbindungsabschnitt 6 der zweiten Teilwelle 5 ragt
die Schiebehülse 21 mit einem Ende hinein und
ist mit diesem bzw. mit dem Rohr 40 durch einen Umformvorgang
oder mittels einer Schweißung drehfest verbunden.
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Zur
guten axialen Führung der Schiebehülse 21 ragt
die erste Teilwelle 4 mit ihrem freien Ende 7 bis
in den hohlzylindrischen Verbindungsabschnitt 6 der zweiten
Teilwelle 5 hinein.
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Zur
Abdichtung des Außenteils 11 des ersten Gleichlauffestegelenks 2 und
der Verschiebeinrichtung dient ein Faltenbalg 27, der mit
seinem durchmessergrößeren Ende auf der Außenseite
des Gelenkaußenteils 11 mittels einer Spannschelle 28 befestigt
ist. An seinem durchmesserkleineren Ende ist der Faltenbalg 27 mit
einer Befestigungsvorrichtung 41 verbunden, die selbst
auf einer in Bezug zur ersten Teilwelle 4 ortsfesten Dichthülse 33 befestigt
ist.
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Zu
der Befestigungsvorrichtung 41 gehört eine als
Dichtelement 29 ausgebildete Befestigungshülse,
die einen hohlzylindischen Axialabschnitt und einen faltenbalgseitigen
radialen Abschnitt 32 aufweist, wobei letzterer in etwa
ringförmig ausgebildet ist. Erkennbar weist der radiale
Abschnitt 32 eine größere Wandstärke
auf als der Axialabschnitt, so dass dieser steifer als der Axialabschnitt
des Dichtelementes 29 ist. In dem radialen Abschnitt 32 des
Dichtelementes 29 sind Axialbohrungen ausgebildet, durch die
Schrauben 31 geführt sind. Diese Schrauben 31 sind
in zugeordnete Gewindebohrungen eines Befes tigungsringes 30 eingeschraubt,
der auf einer Dichthülse 33 sitzt und in der durchmesserkleinsten
Falte des Faltenbalgs 27 angeordnet ist.
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Der
Befestigungsring 30 besteht aus einem Nichteisen-Metall
oder aus einem stabilen Kunststoffmaterial und ist zur besseren
Montage zweiteilig ausgebildet. Das Dichtelement 29 ist
bevorzugt ebenfalls aus einem Nichteisen-Metall hergestellt, welches
zumindest in seinem Kontaktbereich mit Schiebehülse 21 von
einem geeigneten Kunststoff oder einem Gummimaterial umgeben ist.
Es ist aber auch möglich, das Dichtelement 29 vollständig
aus einem stabilen Kunststoff- oder Gummimaterial herzustellen.
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Zwischen
dem radialen Abschnitt 32 des Dichtelements 29 und
dem Befestigungsring 30 ist das durchmesserkleinere Ende
des Faltenbalges 27 eingesetzt und dort fest eingeklemmt.
Insoweit kann die Befestigungsvorrichtung 41 als Bestandteil
eines vormontierten Faltenbalges 27 verstanden werden, der
mit seinem durchmessergrößeren Ende mittels der
großen Spannschelle 28 auf der Außenseite
des Gelenkaußenteils 11 und mit seinem durchmesserkleineren
Ende mittels einer kleineren Spannschelle 35 über
das Dichtelement 29 auf der Dichthülse 33 befestigt
ist.
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Die
Dichthülse 33 ist bevorzugt aus einem Metall hergestellt
und weist eine im Wesentlichen hohlzylindrische Geometrie auf. Im
Bereich ihres zu dem ersten Gleichlauffestgelenk 2 weisenden
Ende ist die Dichthülse 33 in dem hier dargestellten
Ausführungsbeispiel mit einem gesonderten Stützring 24 fest
verbunden, welcher unverschiebbar und drehfest auf der ersten Teilwelle 4 sitzt.
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An
der von der Verschiebeeinheit wegweisenden Seite des Stützringes 24 ist
auf der ersten Teilwelle 4 einem Federring 26 angeordnet,
der unter Aufbringung einer axialen Federkraft an einem axialverschiebbaren
Abschlussring 25 des ersten Gleichlauffestgelenkes 2 anliegt.
Dieser Abschlussring 25 drückt dadurch axial gegen
das Gelenkinnenteil 10 des getriebeseitigen ersten Gleichlauffestgelenks 2, welches
sich seinerseits an einen in eine Ringnut der ersten Teilwelle 4 eingesetzten
Sicherungsring 45 abstützt.
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Im
Bereich des von dem Stützring 24 wegweisenden
freien Endes der Dichthülse 33 weist diese einen
ringfömigen Aufnahmeraum für einen Dichtring 34 auf,
der in diesem Ausführungsbeispiel radial innen eine ringförmige
Dichtlippe 42 aufweist, welche den Bereich der Axialverzahnungen 22, 23 der
Verschiebeeinrichtung bei einer Axialbewegung der Schiebehülse 21 gemäß dem
Pfeil 43 vorteilhaft abdichtet. Der Dichtring 34 liegt
dabei derart auf der Außenseite der Schiebehülse 21 auf,
dass der hohlzylindrische Zentralabschnitt der Dichthülse 33 erkennbar
mit radialem Abstand über dieser Schiebehülse 21 angeordnet
ist. Dadurch werden unerwünschte Geräusche bei
einer Axialbewegung 43 der Schiebehülse 21 auf
der ersten Teilwelle 4 bzw. innerhalb der Dichthülse 33 vorteilhaft
vermieden.
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Das
radseitige Gleichlauffestgelenk 3 weist ein Gelenkinnenteil 17 und
ein Gelenkaußenteil 18 auf, zwischen denen (hier
nicht erkennbar) Kugeln in einem Käfig 19 angeordnet
sind. An dem Gelenkaußenteil 18 ist eine Steckverzahnung 20 ausgebildet, die
beispielsweise in ein Radlager einführbar ist. Das Gelenkinnenteil 17 des
zweiten Gleichlauffestgelenks 3 ist auf einem Nabenabschnitt 8 der
zweiten Teilwelle 5 mittels eines Abschlussringes 36 und
einem Federring 46 an einem radialen Absatz 47 der zweiten
Teilwelle 5 festgelegt. Zur Abdichtung dieses zweiten Gleichlauffestgelenks 3 ist
ein zweiter Faltenbalg 37 vorhanden, der mit seinem durchmessergrößeren
Ende auf dem Außenumfang des Gelenkaußenteils 18 mit
einer großen Spannschelle 39 und mit seinem durchmesserkleineren
Ende auf einem Absatz der zweiten Teilwelle 5 mittels einer
kleinen Spannschelle 38 befestigt ist.
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Die
Funktionsweise der erfindungsgemäßen Antriebsgelenkwelle 1 ist
nun folgende: Wenn bei einer Auslenkung eines Fahrzeugrades durch
einen Lenkeinschlag und/oder durch eine Einfederung des Fahrwerks
neben einer Beugung des zweiten Gleichlauffestgelenkes 3 auch
eine Axialbewegung 43 der zweiten Teilwelle 5 ausgelöst
wird, so wird auch die Schiebehülse 21 mit ihrer
Innenverzahnung 22 axial auf der Außenverzahnung 23 der
ersten Teilwelle 4 bewegt. Mit der Beugung des zweiten
Gleichlauffestgelenkes 3 geht auch eine Beugungsbewegung
des ersten Gleichlauffestgelenkes 2 einher, wobei jedoch die
erste Teilwelle 4 axial ortsfest bleibt. Dadurch bleiben
auch der Stützring 24 und die Dichthülse 33 axial stehen,
während die Schiebehülse 21 zwischen
der ersten Teilwelle 4 und der Dichthülse 33 verschoben wird.
Da der Faltenbalg 27 mit seinem durchmessergrößeren
Ende auf dem axial unbeweglichen Gelenkaußenteil 11 und
mit seinem durchmesserkleineren Ende auf der axial unbeweglichen
Dichthülse 33 befestigt ist, bleibt auch das kleinere
Ende des Faltenbalges 27 ortsfest stehen. Der Faltenbalg 27 des
getriebenahen ersten Gleichlaufschiebegelenks 2 muss daher
nur dessen Beugebewegung mitmachen, welches die mechanische Belastung
dieses Faltenbalges 27 auch bei vergleichsweise sehr großen
Beugewinkeln von mehr als 15° gering hält.
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- 1
- Antriebsgelenkwelle
- 2
- Radseitiges
Festgelenk
- 3
- Getriebeseitiges
Festgelenk
- 4
- Erste
Teilwelle
- 5
- Zweite
Teilwelle
- 6
- Verbindungsabschnitt
der ersten Teilwelle
- 7
- Verbindungsabschnitt
der zweiten Teilwelle
- 8
- Nabenabschnitt
der zweiten Teilwelle
- 9
- Nabenabschnitt
der ersten Teilwelle
- 10
- Innenteil
des ersten Festgelenks
- 11
- Außenteil
des ersten Festgelenks
- 12
- Kugel
des ersten Festgelenks
- 13
- Käfig
des ersten Festgelenks
- 14
- Innenlaufbahn
des ersten Festgelenks
- 15
- Außenlaufbahn
des ersten Festgelenks
- 16
- Anschlussflansch
zur Getriebewelle
- 17
- Innenteil
des zweiten Festgelenks
- 18
- Außenteil
des zweiten Festgelenks
- 19
- Käfig
des zweiten Festgelenks
- 20
- Radseitige
Steckverzahnung des zweiten Festgelenks
- 21
- Schiebehülse
mit axialer Innenverzahnung
- 22
- Axiale
Innenverzahnung der Schiebehülse 21
- 23
- Axiale
Außenverzahnung der ersten Teilwelle 4
- 24
- Stützring
- 25
- Abschlussring
am ersten Festgelenk
- 26
- Federring
- 27
- Faltenbalg
- 28
- Spannschelle
am Außenteil des ersten Festgelenks
- 29
- Dichtelement,
Befestigungshülse
- 30
- Befestigungsring
- 31
- Schraube
- 32
- Radialer
Abschnitt der Befestigungshülse
- 33
- Dichthülse
- 34
- Dichtring
- 35
- Spannschelle
- 36
- Abschlussring
am ersten Festgelenk
- 37
- Faltenbalg
des zweiten Festgelenks
- 38
- Spannschelle
- 39
- Spannschelle
- 40
- Umformabschnitt
am Verbindungsabschnitt 6
- 41
- Befestigungsvorrichtung
- 42
- Ringförmige
Lippe an dem Dichtring 34
- 43
- Bewegungsrichtung
- 44
- Schweißnaht
- 45
- Sicherungsring
- 46
- Federring
- 47
- Radialer
Absatz auf der zweiten Teilwelle 5
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
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-
Zitierte Patentliteratur
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- - DE 19938771
A1 [0002, 0003]
- - DE 19756768 C2 [0002]
- - DE 19911111 C1 [0002]
- - DE 19739934 A1 [0002]
- - DE 19739934 C2 [0004]