-
Die
Erfindung betrifft eine Waschmaschine umfassend ein Waschaggregat
mit einem Laugenbehälter, in dem eine drehbar gelagerte
Trommel angeordnet ist, wobei das Waschaggregat zur Beschickungsöffnung
hin ansteigend unter einer Neigung von einer Horizontalen in dem
Maschinengehäuse vorgesehen ist, und wobei die Trommel
mit Schöpfmitteln zur Mitnahme der im hinteren Bereich
des Aggregats sich sammelnden freien Flotte ausgestattet ist, um
diese Flüssigkeit dem Waschprozess im vorderen Bereich
des Aggregats zuzuführen.
-
Bei
nach dem Stand der Technik bekannten Waschmaschinen ist der Laugenbehälter
um etwa 8 Grad schräg nach hinten im Maschinengehäuse
aufgehangen. Somit bildet sich im hinteren Bereich der Trommel ein
Flüssigkeitsstand, der als freie Flotte bezeichnet wird.
Dieser höhere Flüssigkeitsstand wird beim Waschprozess
mittels im Trommelbereich vorhandener Schöpfmittel auf
ein höheres Niveau in der Trommel verbracht, um auf diese
Weise die sich rückwärtig stauende Flüssigkeit
dem Waschprozess im vorderen Bereich wieder zuzuführen.
-
So
ist beispielsweise aus der
DE
199 25 917 A1 eine frontbeschickbare Waschmaschine bekannt, die über
ein derartig beschriebenes Wäscheaggregat verfügt,
mit einer von einer Horizontalen nach vorne ansteigenden Betriebsposition.
In der Trommel sind langgestreckte Mitnehmer vorgesehen, die beim
Drehen der Wäschetrommel in der tiefsten Position mit Flüssigkeit
beaufschlagt werden. Die Mitnehmer wirken dabei wie Schöpfmittel
und leiten aus dem Trommeltiefsten eine gewisse Flüssigkeitsmenge
in den vorderen Bereich der Trommel. Aufgrund der Ausgestaltung
der als Mitnehmer ausgebildeten Schöpfmittel soll insbesondere
im vorderen Bereich die Benetzbarkeit und die Erreichbarkeit der
Wäsche verbessert werden.
-
Andere
Möglichkeiten, um beispielsweise die Benetzbarkeit und
die Erreichbarkeit der Wäsche mit Flüssigkeit
im Waschaggregat zu verbessern, sind aus den so genannten horizontal
ausgerichteten Waschaggregaten bekannt, wie dies beispielsweise in
der
DE 43 26 496 C2 beschrieben
wird. Dort ist insbesondere der Tragstern für die Trommel
als Schöpfmittel ausgebildet, so dass die im unteren Bereich stehende
Lauge auf ein höheres Niveau geschöpft wird, um
somit die verbesserte Benetzung der Wäsche zu erreichen.
Eine andere Ausführungsform offenbart die
DE 102 27 863 A1 . Hierbei
wird die Benetzbarkeit und die Erreichbarkeit der Wäsche
dadurch verbessert, dass eine Zirkulationseinheit in der Trommel
vorgesehen ist. Die Zirkulationseinheit umfasst dabei eine Fördereinheit,
die das Waschwasser zur drehbaren Trommel durch Drehkraft nach oben fördert,
sowie eine Spritzeinheit, die das Waschwasser in die drehbare Trommel
spritzt. Eine andere Ausführungsform, die nicht mechanisch
arbeitet, ist aus der
DE
199 09 310 A1 bekannt. Hierbei wird mittels eines Pumpensystems
die Lauge dem Trommelbehälter gezielt wieder zugeführt.
Die Wäschebehandlungsmaschine ist hierbei mit einer Abpumpvorrichtung
zum Abpumpen von Flotte aus einem Ablaufbereich des Laugenbehälters
in eine Ablaufleitung und mit einer Umpumpvorrichtung zum Rezirkulieren
der Flotte aus dem Ablaufteil versehen, wobei eine Rückflusssperre
zur Verhinderung eines Flottenrücklaufes von der Ablaufleitung
in den Laugenbehälterablaufteil vorgesehen ist.
-
Die
Erfindung geht aus von einem in einem Maschinengehäuse
angeordneten Waschaggregat, welches aufgrund seiner Schräglage
im hinteren Bereich die freie Flotte bildet, die sich innerhalb
des Laugenbehälters im hinteren unteren Teil des Laugenbehälters
ansammelt, wie dies beispielsweise in der erstgenannten Druckschrift,
der
DE 199 25 917 A1 beschrieben
wird. Als nachteilig bei dieser Ausführungsform wird es
angesehen, dass die Wäsche im vorderen Bereich der Trommel
nicht optimal durchfeuchtet wird, und eine Trockenreibung für
das Waschgut zur Einfüllöffnung hin besteht. Es
wird zwar bei der bekannten Ausführungsform durch die Formgebung
der Mitnehmer eine gewisse Förderung der Flottenflüssigkeit
in den vorderen Bereich erzielt, jedoch läuft auch bei
dieser Ausführungsform die Wäsche im vorderen
Bereich und hier im Bereich der Beschickungsöffnung trocken,
so dass in diesem Bereich eine wesentlich schlechtere Benetzung
der Wäsche gegeben ist.
-
Der
Erfindung liegt somit die Aufgabe zugrunde, eine Waschmaschine mit
einem Waschaggregat, welches ansteigend unter einer Neigung von einer
Horizontalen in dem Maschinengehäuse angeordnet ist, dahingehend
zu verbessern, dass die Wäsche im Bereich der Beschickungsöffnung
befeuchtet wird und dass Trockenreibungen unterbunden werden.
-
Erfindungsgemäß wird
dieses Problem mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung ergeben
sich aus den nachfolgenden Unteransprüchen.
-
Die
mit der Erfindung erreichbaren Vorteile bestehen darin, dass ein
kostengünstiges Wasserumflutsystem bereitgestellt wird,
welches ohne die Verwendung einer elektrisch betriebenen Laugenpumpe
auskommt und zudem die Anforderung bezüglich einer optimalen
Wäschedurchfeuchtung im vorderen Bereich der Trommel gewährleistet.
-
Hierzu
wirken die Schöpfmittel mit wenigstens einem an der Laugenbehälterwand
angeordneten Förderweg zusammen, der gezielt die Flüssigkeit unter
Bereitstellung einer Gefällestrecke in den vorderen Bereich
der Trommel strömen lässt. Hierdurch wird erreicht,
dass insbesondere die sich im hinteren, tiefer gelegenen Bereich
angesammelte Flüssigkeit gezielt wieder in den vorderen,
höher gelegenen Bereich des Aggregats bzw. Trommel befördert
wird, damit Trockenreibung der Wäschestücke in
der bewegten Trommel vermieden wird. In diesem Bereich wird eine
ständige Benetzung der Wäsche bereitgestellt und
eine Reibung am Schau glas begünstigend herabsetzt. Dabei
ist der Förderweg als eine Rinne ausgebildet, denkbar ist
auch beispielsweise, dass der Förderweg als ein Rohr oder
als ein Schlauch ausgebildet sein kann. Der Austrag der Rinne des Rohres
oder des Schlauches ist hierbei in vorteilhafter Weise im Beschickungsöffnungsbereich
und hier im Bereich des Bullauges und der umgebenen Türdichtung
angeordnet.
-
In
Weiterbildung der Erfindung ist die Rinne, das Rohr oder der Schlauch
unter einer Gefällestrecke zur Beschickungsöffnung
an der Mantelinnenwand des Laugenbehälters angeordnet.
Das auf ein höheres Niveau verbrachte Waschwasser strömt
somit selbsttätig während des Waschprozesses nach vorne
in den Öffnungsbereich der Maschine. Denkbar ist auch beispielsweise,
bei Verwendung eines Rohres oder eines Schlauches, diesen unter
einer Gefällestrecke am Außenmantel des Laugenbehälters
anzuordnen, so dass das auf ein höheres Niveau geschöpfte
Waschwasser quasi um den Laugenbehälter herum strömt
und dort wieder gezielt seinen Einlauf in den Laugenbehälter
hat, wo die Türdichtung bzw. die Beschickungsöffnung
ist.
-
Dabei
ist im Bereich der Stirnwand des Laugenbehälters ein Einlauf
für die Rinne, das Rohr oder den Schlauch angeordnet. Dieser
Einlauf kann beispielsweise trichterförmig ausgebildet
sein, so dass die hinreichende Wassermenge einströmen kann.
In Weiterbildung insbesondere des Fördersystems wirkt hierbei
der Einlauf mit im Bereich des Tragsterns für die Trommel
angeordneten Schöpfmitteln zusammen. Die Schöpfmittel
sind derart ausgestaltet, dass sie endseitig an den Tragsternarmen
vorgesehen sind, wobei die als Kammern ausgebildeten Schöpfmittel
die aufgenommene Flüssigkeit an den im oberen Niveau des
Laugenbehälter angeordneten Einlauf abgeben.
-
Ein
Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in den Zeichnungen
rein schematisch dargestellt und wird nachfolgend näher
beschrieben. Es zeigen:
-
1 eine
geschnittene Seitenansicht einer Waschmaschine mit einem unter einer
Neigung von einer Horizontalen angeordneten Waschaggregates;
-
2 eine
isolierte Darstellung des Waschaggregates, bestehend aus Laugenbehälter
und Trommel in Ansicht des Tragsterns in der ersten Ausführungsform
mit einer Rinne und
-
3 eine
weitere Darstellung gemäß der 2 in
einer weiteren Ausführungsform mit einem Schlauch und Rohr.
-
Die 1 zeigt
in der geschnittenen Seitenansicht eine Waschmaschine 1 mit
einem Waschaggregat 2, wobei das Waschaggregat 2 mit
einem Laugenbehälter 3 ausgestattet ist, in dem
eine drehbar gelagerte Trommel 4 angeordnet ist, die von
einem Motor 10 angetrieben wird. Die Richtungsangaben beziehen
sich auf die betriebsgemäße Aufstellposition der
Waschmaschine.
-
Dabei
ist wie aus der 1 deutlich zu sehen ist, das
Waschaggregat 2 zur Beschickungsöffnung 5 hin
ansteigend unter einer Neigung von 8 Grad bis 25 Grad von einer
Horizontalen 6 in dem Maschinengehäuse 7 angeordnet.
Die drehbar gelagerte Trommel 4 ist insbesondere in den 2 und 3 dargestellt,
wobei sie mit Schöpfmitteln 8 zur Mitnahme der
im hinteren Bereich des Waschaggregates 2 sich sammelnden
freien Flotte 9 ausgestattet ist. Diese Schöpfmittel 8 sind
dazu bestimmt, insbesondere die freie Flotte 9 dem Waschprozess
im vorderen Bereich bzw. in den höher gelegenen Bereich des
Waschaggregates 2 wieder zuzuführen. Bei einem
geneigten Aggregat sammelt sich die Flotte 9 im hinteren
Bereich, so dass ohne Schöpfmittel die Gefahr besteht,
dass Wäschestücke im vorderen Bereich bzw. im
Bereich der Beschickungsöffnung 5 nicht genügend
durchfeuchtet werden und dass eine unerwünschte Trockenreibung
an der Innenseite des Türschauglases 17 stattfindet.
-
Wie
aus der 1 deutlich wird, wirken die Schöpfmittel 8 mit
wenigstens einem an der Laugenbehälterwand 19,
besser zu erkennen in den 2 und 3, angeordneten
Förderweg 11 zusammen, der insbesondere in der
Zusammenschau der 1 bis 3 gezielt
die Flüssigkeit 12 unter Bereitstellung eines
Förderweges 11, der gegenüber der Horizontalen 6 einen
Neigungswinkel 18 aufweist, und damit eine Gefällestrecke
A bildet, in den vorderen Bereich der Trommel 4 oder des
Aggregats 2 strömen lässt.
-
Wie
insbesondere aus der 2 deutlich wird, ist der Förderweg 11 als
eine Rinne 13 ausgebildet. Denkbar ist auch, wie in der 3 dargestellt, dass
der Förderweg 11 als ein Rohr oder ein Schlauch 14 ausgebildet
sein kann. Wie aus der 1 deutlich zu erkennen ist, ist
der Austrag 15 der Rinne 13, des Rohres oder des
Schlauches 14 im Bereich der Beschickungsöffnung 5 und
hier insbesondere im Bereich der Türdichtung 16 bzw.
des Bullaugenglases 17 angeordnet. Somit wird effektiv
die Laugen- bzw. die Waschflüssigkeit 12 in den
Bereich geführt, wo eine Benetzung bzw. Durchfeuchtung
der Wäsche gewünscht wird. Aus der Zusammenschau der 2 und 3 wird
ersichtlich, dass die Rinne 13 das Rohr oder der Schlauch 14 unter
einer Gefällestrecke A zur Beschickungsöffnung 5 an
der Innenseite des Laugenbehältermantels 19 angeordnet
ist. Wie in 3 dargestellt, ist das Rohr
oder der Schlauch 14 unter einer Gefällestrecke
A zur Beschickungsöffnung 5 hin an der Außenseite
des Laugenbehältermantels 19 angeordnet. Damit
wird ebenfalls eine gute Wäschebefeuchtung im Bereich der
Beschickungsöffnung erzielt.
-
Im
rückwärtigen Bereich, und hier im Bereich der
Stirnwand 20 des Laugenbehälters 3, ist
ein Einlauf 21 für die Rinne 13, das
Rohr oder den Schlauch 14 angeordnet. Dabei kann, wie aus
der 1 ersichtlich, der Einlauf 21 als ein
offener Trichter ausgebildet sein, der einen hinreichenden Öffnungsquerschnitt
aufweist, um die geschöpfte Flüssigkeit 12 aus
den Schöpfmitteln 8 aufzunehmen. Der Einlauf 21 wirkt
hierbei mit Schöpfmitteln zusammen, die im Bereich des
Tragsterns 22 für die Trommel 4, besser zu
erkennen in den 2 und 3, angeordnet sind.
Wie aus den 2 und 3 deutlich
zu erkennen ist, sind die einzelnen Tragsternarme 22.1, 22.2 und 22.3 endseitig
als Schöpfkammern 23.1, 23.2 und 23.3 ausgebildet.
Es versteht sich nun von selbst, dass, wenn beim Drehen der Trommel 4 die einzelnen
Schöpfkammern 23.1, 23.2 und 23.3 durch die
Flotte 9 streichen, entsprechend die Flüssigkeit 12 auf
ein höheres Niveau verbracht wird, wobei beim Vorbeistreichen
der Schöpfkammern 23.1, 23.2 und 23.3 an
dem Einlauf 21 die Flüssigkeit 12 in
den Einlauf 21 abgeben wird, so dass die Flüssigkeit 12 dann über
die Gefällestrecke 11, die als Rohr 14 oder Rinne 13 ausgeführt
ist, entsprechend in den vorderen Bereich der Beschickungsöffnung 5 gelangt.
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
Diese Liste
der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert
erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information
des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen
Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt
keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
-
Zitierte Patentliteratur
-
- - DE 19925917
A1 [0003, 0005]
- - DE 4326496 C2 [0004]
- - DE 10227863 A1 [0004]
- - DE 19909310 A1 [0004]