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DE102006062570A1 - Lenker einer Radaufhängung eines Kraftfahrzeuges - Google Patents

Lenker einer Radaufhängung eines Kraftfahrzeuges Download PDF

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DE102006062570A1
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DE
Germany
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bearing sleeve
bearing
vehicle
sleeve
motor vehicle
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Application number
DE102006062570A
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English (en)
Inventor
Heiko Dipl.-Ing. Kirchner
Ralf Dipl.-Ing. Koorman
Michael Dipl.-Ing. Düsterdiek
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Gmf Umformtechnik De GmbH
Original Assignee
ThyssenKrupp Umformtechnik GmbH
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Publication date
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    • B60G7/001Suspension arms, e.g. constructional features
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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    • B60G2204/41Elastic mounts, e.g. bushings
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    • B60G2206/8209Joining by deformation
    • B60G2206/82092Joining by deformation by press-fitting

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Vehicle Body Suspensions (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft einen Querlenker einer Radaufhängung eines Kraftfahrzeuges in ein- oder zweischaliger Blechbauweise mit mehr als zwei Anlenkpunkten (4, 5, 6). Von diesen Anlenkpunkten (4, 5, 6) ist ein Anlenkpunkt (4) als ein in Fahrtrichtung des Kraftfahrzeuges liegendes Schwenklager mit einer Lagerhülse (12) ausgebildet, die mit Presssitz kraftschlüssig in zwei fluchtenden Löchern in Schenkeln (8, 9) der im Anlenkpunkt als U-Profil (7) ausgebildeten Blechschale (1) gehalten ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Lenker einer Radaufhängung eines Kraftfahrzeuges in ein- oder zweischaliger Blechbauweise mit mehr als zwei Anlenkpunkten, von denen mindestens der in Fahrtrichtung des Kraftfahrzeuges vordere Anlenkpunkt als ein liegendes Schwenklager mit einer Lagerhülse ausgebildet ist, die an der am Anlenkpunkt als U-Profil gestalteten Schale befestigt ist.
  • Federnd abzustützende Räder in Kraftfahrzeugen sind an Lenkern gehalten, die als Quer-, Schräg- oder Trapezlenker ausgestaltet sein können. Bei einem bekannten als Querlenker ausgebildeten Lenker in einschaliger Blechbauweise ( DE 10 2004 009 722 ) der eingangs genannten Art ist die Blechschale von U-förmigen Streben gebildet, an deren Enden sich die Anlenkpunkte befinden. Für jedes in Fahrtrichtung des Kraftfahrzeuges liegende Schwenklager weist die dieses Lager tragende Strebe an ihren stirnseitigen Schenkelenden bogenförmige Ausnehmungen auf, in der die Lagerhülse eingeschweißt ist. Diese stoffschlüssige Verbindung zwischen Lagerhülse und Schale des Querlenkers mag die im Fahrbetrieb auftretenden verschiedenachsigen hohen Belastungen problemlos aufnehmen können, doch ist die Herstellung eines solchen eingeschweißten Schwenklagers aufwendig.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Querlenker einer Radaufhängung eines Kraftfahrzeuges zu schaffen, dessen Herstellung einen vergleichsweise geringen Aufwand erforderlich macht, der aber gleichwohl die im Fahrbetrieb auftretenden hohen Belastungen dauerhaft aufzunehmen imstande ist.
  • Diese Aufgabe wird mit einem Querlenker der eingangs genannten Art dadurch gelöst, dass die Schenkel des U-Profils am Anlenkpunkt der Lagerhülse zwei fluchtende Löcher aufweisen, in denen die Lagerhülse mit Presssitz kraftschlüssig gehalten ist.
  • Bei diesem Querlenker ist das Schwenklager mit seiner Lagerhülse in zwei mit Abstand voneinander angeordneten Ebenen mit dem Querlenker ausschließlich durch Kraftschluss verbunden. Diese Verbindung lässt sich mit geringem Aufwand herstellen. Sie ist in der Lage, die im Fahrbetrieb insbesondere beim Bremsen und bei Längsstößen auftretenden hohen Anschlaglasten dauerhaft aufzunehmen. Eine diesen Anforderungen genügende kraftschlüssige Verbindung lässt sich schon mit einer Blechdicke der Schale im Bereich der Löcher von 3 bis 5 mm realisieren. Bei solchen Blechstärken und bei einem entsprechenden Pressübermaß können Anpresskräfte von über 30 kN erzielt werden.
  • Zusätzlich zu der kraftschlüssigen Verbindung lässt sich mit geringem Aufwand aber auch eine formschlüssige Verbindung dadurch realisieren, dass die Lagerhülse mindestens einen Bund hat, mit dem sie außen an einem Schenkel anliegt, der der Richtung der erwähnten hohen Anschlaglasten zugewandt ist.
  • In der Regel genügt es, wenn die Lagerhülse mit glatter Außenkontur in die Löcher eingepresst ist. Sofern eine zusätzliche Sicherung insbesondere gegen Verdrehung gewünscht wird, kann nach einer Ausgestaltung der Erfindung die Lagerhülse eine profilierte Außenkontur haben.
  • Für den gewünschten Presssitz ist es ausreichend, wenn die Außenkontur der Lagerhülse über ihre gesamte axiale Länge den gleichen Außendurchmesser hat und die Löcher den gleichen Durchmesser haben. Besonders leicht ist das Einsetzen der Lagerhülse aber dann, wenn der Durchmesser der Löcher und der Außendurchmesser der Lagerhülse abgesetzt sind, d. h. in Pressrichtung der Durchmesser des beim Einpressen der Lagerhülse zuerst erreichten Loches größer als das später erreichte Loch ist. Dann werden beim Einpressen der Hülse in die Löcher das in Pressrichtung vordere Loch und der vordere Teil der Lagerhülse materialmäßig weniger belastet als bei gleichen Durchmessern. Dies wirkt sich auch positiv auf die gewünschten Presssitze aus.
  • Für den Aufbau der Lagerhülse gibt es zwei Alternativen. Entweder wird nur eine einteilige Lagerhülse aus Metall eingesetzt, in die dann später ein Gummilager eingesetzt wird, oder aber es wird eine kombinierte Lagerhülse aus einer dickwandigen Außenhülse aus Metall und einem darin bereits beim Einpressen sitzenden Gummilager eingesetzt.
  • Im Folgenden wird die Erfindung anhand einer ein Ausführungsbeispiel darstellenden Zeichnung näher erläutert. Im Einzelnen zeigen:
  • 1 einen Querlenker in Aufsicht,
  • 2 den Querlenker gemäß 1 im Ausschnitt im Bereich eines Schwenklagers in Unteransicht,
  • 3 einen Anlenkpunkt für ein liegendes Schwenklager des Querlenkers nach 1 und
  • 4 eine Lagerhülse im Axialschnitt.
  • Der in 1 dargestellte Querlenker ist ein Vorderachs-Dreiecksquerlenker, der aus einer Blechschale mit einer Blechdicke zwischen 3 und 5 mm geformt ist. Die Blechschale wird von drei Streben 1, 2, 3 gebildet, an deren Enden Anlenkpunkte 4, 5, 6 ausgebildet sind. Der als ein in Fahrtrichtung liegendes Schwenklager ausgebildete Anlenkpunkt 4 wird im Fahrbetrieb von verschiedenen, durch Richtungspfeile angedeuteten Kräften belastet, und zwar durch eine Querkraft Q, die z. B. bei Kurvenfahrt wirksam ist, durch eine Reaktionskraft FA* zur Kraft FA des Fahrzeugantriebes und eine Reaktionskraft FL* zur Längskraft FL, die beim Bremsen und beim Überfahren von starken Unebenheiten wirksam ist. Darüber hinaus wirken auf den Anlenkpunkt 4 noch Momente GL ein. Alle diese Belastungen müssen vom Anlenkpunkt 4 dauerhaft aufgenommen werden können.
  • Die in 2 vergrößert dargestellte Strebe 1 mit ihrem als Schwenklager ausgebildeten Anlenkpunkt 4 ist zumindest an ihrem Ende als U-Profil 7 ausgebildet. In den beiden Schenkeln 8, 9 des U-Profils 7 sind fluchtende Löcher 10, 11 eingestanzt, wie auch die 3a und 3b zeigen. In diese Löcher 10, 11 ist eine zumindest außen aus Metall bestehende Lagerhülse 12 eingepresst. Diese Lagerhülse 12 ist ausschließlich durch Kraftschluss gehalten. Statt der in der Zeichnung 3a dargestellten Ausführung mit einer über ihre gesamte Länge zylindrischen Lagerhülse 12 kann auch eine Lagerhülse 13 mit einem Bund 14 eingepresst sein, deren Bund 14 nach Einpressung außen am Schenkel anliegt, wie in der Zeichnung 3b dargestellt ist. Der Bund 14 liegt an dem Schenkel 8 an, also an dem Schenkel, der den hohen Anschlaglasten L beim Bremsen und bei Längsstößen zugewandt ist.
  • Bei beiden Ausführungsbeispielen ist die Außenkontur der Lagerhülse 12, 13 glatt. Sie kann allerdings auch eine Profilierung, insbesondere eine Längsriffelung aufweisen. Auch haben in beiden Ausführungsbeispielen die Lagerhülsen 12, 13 und die Löcher 10, 11 denselben Durchmesser. Sie können aber auch abgesetzt sein. In diesem Fall hat das Loch 10 einen etwas größeren Durchmesser als das Loch 11, während die Lagerhülse 12, 13 Längsabschnitte mit entsprechend unterschiedlichen Außendurchmessern hat.
  • Die eingesetzte Lagerhülse 12, 13 kann eine rein metallene Hülse sein, in die nach Einpressen in die Löcher 10, 11 ein Gummilager eingepresst wird, oder eine kombinierte Lagerhülse 13, die aus einer äußeren, dickwandigen Metallhülse 13a mit einem inneren Gummilager 13b besteht. Das Gummilager 13b kann vor allem mit einem inneren zusätzlich aber auch einem äußeren hülsenförmigen Schutzmantel aus Stahl oder Aluminium verkleidet sein. Soll der Querlenker einer abschließenden katalytischen Tauchlackierung (KTL) unterworfen werden, dann sind diese Unterschiede beim Einpressen des inneren Gummilagers 13b zu beachten. Wird zunächst eine ausschließlich metallene Lagerhülse 13a eingepresst, kann die KTL nach dem Einpressen der metallenen Lagerhülse 13a und vor dem Einpressen des Gummilagers 13b erfolgen. Bei einer kombinierten Lagerhülse 13 erfolgt die KTL vor dem Einpressen der kombinierten Lagerhülse 13. Ein Beispiel für eine abgesetzte, zweilagige Lagerhülse 13 mit einem endseitigen Bund 14 zeigt 4, wobei die Absetzung größer als in der Realität dargestellt ist.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 102004009722 [0002]

Claims (7)

  1. Lenker einer Radaufhängung eines Kraftfahrzeugs in ein- oder zweischaliger Blechbauweise mit mehr als zwei Anlenkpunkten (4, 5, 6), von denen mindestens der in Fahrtrichtung des Kraftfahrzeuges vordere Anlenkpunkt (4) als ein liegendes Schwenklager mit einer Lagerhülse (12) ausgebildet ist, die an der am Anlenkpunkt (4) als U-Profil (7) gestalteten Schale befestigt ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Schenkel (8, 9) des U-Profils (7) am Anlenkpunkt (4) der Lagerhülse (12, 13) zwei fluchtende Löcher (10, 11) aufweisen, in denen die Lagerhülse (12) mit Presssitz kraftschlüssig gehalten ist.
  2. Lenker nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Blechdicke der Schale mindestens im Bereich der Löcher (10, 11) 3–5 mm beträgt.
  3. Lenker nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass am Presssitz die Auspresskraft mindestens 30 kN beträgt.
  4. Lenker nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Lagerhülse (13) mindestens einen Bund hat, mit dem sie außen an einem Schenkel (10) des U-Profils (7) anliegt.
  5. Lenker nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Außenkontur der Lagerhülse (12, 13) eine verdrehsichere Profilierung aufweist.
  6. Lenker nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Durchmesser der Löcher (10, 11) und der Außendurchmesser der Lagerhülse (12, 13) abgesetzt sind.
  7. Lenker nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Lagerhülse (12, 13) aus einer dickwandigen, metallenen Außenhülse (13a, 13b) und einem darin sitzenden Gummilager besteht.
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