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DE102006060858A1 - Aufnahmemodul für Keramikmembranen - Google Patents

Aufnahmemodul für Keramikmembranen Download PDF

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DE102006060858A1
DE102006060858A1 DE102006060858A DE102006060858A DE102006060858A1 DE 102006060858 A1 DE102006060858 A1 DE 102006060858A1 DE 102006060858 A DE102006060858 A DE 102006060858A DE 102006060858 A DE102006060858 A DE 102006060858A DE 102006060858 A1 DE102006060858 A1 DE 102006060858A1
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Germany
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Lothar Müller
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Fachhochschule Koeln
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Fachhochschule Koeln
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    • B01PHYSICAL OR CHEMICAL PROCESSES OR APPARATUS IN GENERAL
    • B01DSEPARATION
    • B01D63/00Apparatus in general for separation processes using semi-permeable membranes
    • B01D63/06Tubular membrane modules
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B01PHYSICAL OR CHEMICAL PROCESSES OR APPARATUS IN GENERAL
    • B01DSEPARATION
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    • B01D2313/00Details relating to membrane modules or apparatus
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  • Chemical & Material Sciences (AREA)
  • Chemical Kinetics & Catalysis (AREA)
  • Separation Using Semi-Permeable Membranes (AREA)

Abstract

Das Aufnahmemodul für mindestens eine Keramikmembran zur Abtrennung eines mit einem zu trennenden, extrahierten Stoff beladenen überkritischen Gases, insbesondere CO<SUB>2</SUB>, ist versehen mit einem Gehäuse (24), einem in dem Gehäuse (24) ausgebildeten Hohlraum (32) sowie mindestens zwei in dem Gehäuse (24) ausgebildeten, gegenüberliegenden Aufnahmeräumen (34), mindestens einer keramischen Rohrmembran (22) mit gegenüberliegenden axialen Enden (46), mindestens zwei Aufnahmeelementen (36) zur Aufnahme der Enden (46) der Rohrmembran (22), wobei jedes Aufnahmeelement (36) mindestens einen Durchgangskanal (38) aufweist, in den ein Ende (46) der Rohrmembran (22) abgedichtet und axial bewegbar eingesteckt ist. Die mindestens zwei Aufnahmeelemente (36) sind von den Aufnahmeräumen (34) aufgenommen und in den Aufnahmeräumen (34) gegenüber diesen abgedichtet. Ferner ist das Aufnahmemodul versehen mit einem Einlass- sowie einem Auslasskanal (50, 52), die in dem Gehäuse (24) ausgebildet sind und in Fluidverbindung mit den Durchgangskanälen (38) der mindestens zwei Aufnahmeelemente (36) für die Enden (46) der Rohrmembran (22) stehen, und einem in dem Gehäuse (24) ausgebildeten Abführkanal (58), der in den Hohlraum (32) und außerhalb der mindestens zwei Aufnahmeräume (34) einmündet.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Aufnahmemodul für ein oder mehrere Keramikmembranen, die verwendet werden, um einen Stoff, beispielsweise Aromastoff, der unter Verwendung eines überkritischen Gases, insbesondere unter Verwendung von überkritischem CO2 extrahiert worden ist, aus dem überkritischen Gas, das mit dem extrahierten Stoff beladen ist, abzutrennen.
  • Als Stand der Technik ist es bekannt, dass überkritische Gase unter anderem dazu verwendet werden, Komponenten eines Stoffes selektiv zu extrahieren. Der überkritische Zustand eines Gases wird im allgemeinen erreicht, indem das Gas einem bestimmten hohen Druck und ggf. auch einer bestimmten hohen Temperatur ausgesetzt wird. Diese Parameter sind spezifisch für das jeweils eingesetzte Gas. Im Falle von CO2 wird der überkritische Zustand bei einem Druck von etwa 7,3 MPa und bei einer Temperatur von etwa 32°C erreicht.
  • Zur Extraktion wird das überkritische Gas in Kontakt mit dem Stoff gebracht, aus dem ein Bestandteil extrahiert werden soll. Anschließend ist das überkritische Gas mit dem zu extrahierenden Stoff beladen. Um wiederum den extrahierten Stoff aus dem überkritischen Gas abscheiden zu können, bedient man sich zweier unterschiedlicher Methoden. Zum einen ist es möglich, das überkritische Gas zu entspannen, wodurch der extrahierte Stoff ausfällt. Dieses Verfahren ist relativ energieintensiv, da das Gas anschließend wieder (durch Druckbeaufschlagung und Erhitzung) in den überkritischen Zustand überführt werden muss.
  • Eine zweite Methode verwendet Membranen, die von dem mit dem zu trennenden Stoff beladenen überkritischen Gas durchströmt werden bzw. an denen dieses Gas entlangströmt, wobei eine der beiden Fraktionen des Gases (entweder das überkritische Gas oder der zu trennende Stoff) die Membran durchdringt, während die andere Fraktion von der Membran zurückgehalten wird. Dieses Trennverfahren hat den Vorteil, dass die Druckdifferenz zwischen dem überkritischen Gas vor und hinter der Membran wesentlich geringer ist (bis 2 MPa) als bei der zuvor beschriebenen Gasentspannungsmethode, so dass weniger Energie aufgebracht werden muss, um das Gas wieder in seinen überkritischen Zustand zu überführen.
  • Für das Membran-Trennverfahren existieren bisher rohrförmige Aufnahmemodule für die Membranen, bei denen es sich im Regelfall um Keramikmembranen handelt. Nachteilig bei den bekannten Aufnahmemodulen, von denen eines beispielhaft in EP-A-0 343 895 beschrieben ist, ist, dass die Abdichtung der Keramikmembranen in dem rohrförmigen Gehäuse, die Anbringung der Anschlüsse an dem rohrförmigen Gehäuse und die Halterung der zumeist rohrförmigen Keramikmembranen in dem rohrförmigen Gehäuse aufwendig und störanfällig sind. Hierbei ist zu beachten, dass die thermischen Ausdehnungskoeffizienten des Membranmaterials und der Halterung in der Regel unterschiedlich sind, so dass es zu Materialspannungen kommen kann, die bis zur Zerstörung einer der beiden Komponenten (entweder Membran oder Halterung) führen kann.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, ein Aufnahmemodul für Keramikmembranen zu schaffen, das über einen vereinfachten Aufbau verfügt und eine vereinfachte Handhabung ohne die oben erwähnten Nachteile von bereits existierenden Aufnahmemodulen ermöglicht.
  • Zur Lösung dieser Aufgabe wird mit der Erfindung ein Aufnahmemodul für Keramikmembranen zur Abtrennung eines mit einem zu trennenden Stoff beladenen überkritischen Gases, insbesondere CO2, vorgeschlagen, wobei das Aufnahmemodul versehen ist mit
    • – einem Gehäuse
    • – einem in dem Gehäuse ausgebildeten Hohlraum sowie mindestens zwei in dem Gehäuse ausgebildeten, gegenüberliegenden Aufnahmeräumen, mindestens einer keramischen Rohrmembran mit gegenüberliegenden axialen Enden,
    • – mindestens zwei Aufnahmeelementen zur Aufnahme der Enden der Rohrmembran, wobei jedes Aufnahmeelement mindestens einen Durchgangskanal aufweist, in den ein Ende der Rohrmembran abgedichtet und axial bewegbar eingesteckt ist,
    • – wobei die mindestens zwei Aufnahmeelemente von den Aufnahmeräumen aufgenommen und in den Aufnahmeräumen gegenüber diesen abgedichtet sind,
    • – einem Einlasskanal für den Feed-Strom (zuzuführender Gasstrom) sowie einem Auslasskanal, die in dem Gehäuse ausgebildet sind und in Fluidverbindung mit den Durchgangskanälen der mindestens zwei Aufnahmeelemente für die Enden der Rohrmembran stehen, und
    • – einem in dem Gehäuse ausgebildeten Abführkanal für den Permeat-Strom, der in den Hohlraum und außerhalb der mindestens zwei Aufnahmeräume einmündet.
  • Das erfindungsgemäße Aufnahmemodul weist ein Gehäuse mit einem in diesem ausgebildeten Hohlraum auf, in dem eine keramische Rohrmembran angeordnet ist. Hierzu sind in dem Gehäuse zwei Aufnahmeräume ausgebildet, die an den Hohlraum angrenzen und insbesondere gegenüberliegend angeordnet sind. In den Aufnahmeräumen befinden sich Aufnahmeelemente, die zur Aufnahme der axialen Enden der Rohrmembran dienen. Jedes Aufnahmeelement ist mit mindestens einer Durchgangsbohrung versehen, in die ein Ende der Rohrmembran angeordnet ist. Die Enden der Rohrmembran sind in den betreffenden Aufnahmeelementen gegenüber den Durchgangsbohrungen abgedichtet gehalten und axial bewegbar innerhalb der Durchgangsbohrungen. Genauso sind die Aufnahmeelemente in den Aufnahmeräumen des Hohlraums aufgenommen und gegenüber dem Gehäuse abgedichtet. In dem Gehäuse sind ferner Abführ-, Einlass- und Auslasskanäle ausgebildet, wobei die Einlass- und Auslasskanäle jeweils in Fluidverbindung mit den Durchgangskanälen der mindestens zwei Aufnahmeelemente für die Enden der Rohrmembran stehen und der Abführkanal in den Hohlraum außerhalb der mindestens zwei Aufnahmeräume einmündet.
  • Über die (Außen-)Abdichtungen der Aufnahmeelemente gegenüber dem Gehäuse ist der Hohlraum gegenüber den Einlass- und den Auslasskanälen abgedichtet. Hierzu dienen auch die innenliegenden Abdichtungen der Aufnahmeelemente, die die Rohrmembran gegenüber den Durchgangskanälen der Aufnahmeelemente abdichten. Damit ist eine fluidische Trennung zwischen dem Hohlraum und den Einlass- sowie Auslasskanälen geschaffen. Dadurch wird eine Vermischung des Permeat-Stroms sowohl mit dem Feed-Strom als auch mit dem Konzentrat-Strom unterbunden.
  • Das erfindungsgemäße Modul weist insbesondere ein zweiteiliges Gehäuse auf, das eine obere und eine untere Gehäusehälfte umfasst, zwischen denen eine Dichtung angeordnet ist. Das obere Gehäuseteil kann auch als Deckel ausgeführt sein. In einem der beiden Gehäuseteile oder auch anteilig in beiden Gehäuseteilen können die Hohl- und Aufnahmeräume ausgebildet sein. Das Keramikrohr mit den auf ihre Enden aufgesteckten Aufnahmeelementen kann dann auf einfache Art und Weise bei geöffnetem Gehäuse in dieses eingelegt werden, woraufhin das Gehäuse dann verschlossen wird. Dieser Vorgang kann beliebig oft wiederholt werden, was die Handhabung des erfindungsgemäßen Moduls vereinfacht.
  • Durch die axial bewegliche Aufnahme der Rohrmembran an ihren axialen Enden durch die Aufnahmeelemente kann es zu temperaturbedingten Relativbewegungen von Rohrmembran und Aufnahmeelementen kommen, so dass auf die Rohrmembran keine mechanische Spannungen einwirken. Die Ausbildung der Ein- und Auslasskanäle sowie des Abführkanals in dem vorzugsweise blockförmig ausgebildeten Gehäuse ist denkbar einfach und kann durch Boh rungen realisiert werden. An der Außenseite des Gehäuses, wo die Kanäle nach außen geführt sind, können Gewindebohrungen mit angesenktem Kegelsitz ausgebildet sein, an die sich auf einfache Art und Weise zu den Kanälen führende Anschlussleitungen anschließen lassen. Dies erfolgt zweckmäßigerweise durch Verschraubung der Anschlussenden dieser Leitungen in den Gewindebohrungen, wodurch ein Verschweißen der Anschlussleitungen mit dem Gehäuse vermieden wird. Auch dies erleichtert die Handhabung des erfindungsgemäßen Aufnahmemoduls, indem dieses beliebig oft und insbesondere zur Auswechslung der Membran vom Leitungssystem der Hochdruckextraktionsanlage oder der weiteren Testanlagen abgekoppelt und anschließend wieder angeschlossen werden kann.
  • Die Abdichtung der Aufnahmeelemente an deren Außenseiten und innerhalb von deren Durchgangsbohrungen erfolgt zweckmäßigerweise durch Dichtungselemente in Form von O-Ringen, die für die durch das Aufnahmemodul zu leitenden Gase und Stoffe dicht sind. Hier eignen sich insbesondere Elastomer-Dichtelemente.
  • In dem Aufnahmemodul können ein oder mehrere keramische Rohrmembranen angeordnet sein. Hierbei ist es denkbar, dass jede Rohrmembran durch ihr zugeordnete Aufnahmeelementpaare gehalten ist. Alternativ dazu können mehrere Rohrmembrane in Form von Bündeln in einem Paar von Aufnahmeelementen gehalten sein, wobei die Aufnahmeelemente dieses Paares mehrere Durchgangsbohrungen mit innenliegenden Abdichtungen aufweisen. Sämtliche Durchgangsbohrungen (im Falle eines Paares von Aufnahmeelementen oder im Falle mehrerer Paare von Aufnahmeelementen) stehen dann in Fluidverbindung mit den Ein- bzw. Auslasskanälen.
  • Der Vorteil des erfindungsgemäßen Aufnahmemoduls besteht in dessen robustem und einfachem Aufbau. Das Gehäuse kann auf einfachste Art und Weise beliebig oft montiert und demontiert werden, was das Auswechseln der Rohrmembran ohne Beschädigung erleichtert. Durch die Dichtung zwischen den Gehäuseteilen, die vorzugsweise als Flächendichtung ausgebildet ist, ist jeweils die Hochdruckfestigkeit gewährleistet. Als Werkstoff für das Modul eignet sich insbesondere rostfreier Edelstahl. Die Dichtungswerkstoffe sind insbesondere PTFE oder FMK/FPM. Das erfindungsgemäße Aufnahmemodul lässt sich in beliebiger Länge herstellen und damit an die Länge der Rohrmembranen anpassen. Ferner kann man das Aufnahmemodul mit Bohrungen/Kanälen zum Heizen oder Kühlen im Gehäuse und/oder zur Temperatur- und Druckmessungen im Gehäuse versehen.
  • Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines Ausführungsbeispiels und unter Bezugnahme auf die Zeichnung näher erläutert. Im einzelnen zeigen dabei:
  • 1 schematisch den Aufbau einer Hochdruckextraktionsanlage,
  • 2 einen Längsschnitt durch das Abscheidermodul der Hochdruckextraktionsanlage gemäß 1 und
  • 3 eine Draufsicht auf das die keramische Rohrmembran aufnehmende Gehäuseteil des Abscheidermoduls.
  • 1 zeigt schematisch den grundsätzlichen Aufbau einer Hochdruckextraktionsanlage 10, bei der für die Extraktion ein überkritisches Gas, insbesondere CO2 verwendet wird. Die Anlage 10 umfasst einen Extraktionsbehälter 12, der aus einem Reservoir 14 über eine Pumpe 16 und einen (nicht dargestellten) Wärmetauscher Gas im überkritischen Zustand zugeführt wird. In dem Extraktionsbehälter 12 wird dann aus einer Substanz, beispielsweise einem Nahrungsmittel wie z. B. Kaffeebohnen, ein Stoff, beispielweise Aromastoff wie Koffein, extrahiert.
  • Das mit dem extrahierten Stoff beladene überkritische Gas gelangt stromab des Extraktionsbehälters 12 in einen Abscheider 18, der ein Aufnahmemodul 20 für eine keramische Rohrmembran 22 aufweist. Das mit dem extrahierten Stoff beladene überkritische Gas durchströmt die Rohrmembran 22, wobei das überkritische Gas durch die Rohrmembran 22 durchdringt und außen abgeführt wird, um dem Kreislauf des überkritischen Gases wieder zugeführt zu werden. Der zu trennende, extrahierte Stoff mit einem kleinen Anteil an überkritischem Gas verbleibt innerhalb der Rohrmembran 22 und gelangt über einen zweiten Auslass aus dem Abscheider 18 heraus und wird gegebenenfalls einer weiteren Stufe zugeleitet.
  • Die 2 und 3 zeigen das Aufnahmemodul 20 im Längsschnitt bzw. in der Draufsicht auf eines seiner Teile. Das Aufnahmemodul 20, das beispielsweise aus Edelstahl gefertigt und quaderförmig ist, umfasst ein Gehäuse 24, das ein oberes Gehäuseteil 26 und ein unteres Gehäuseteil 28 aufweist. Beide Gehäuseteile 26, 28 sind über eine Flächendichtung 30 dicht miteinander verbunden und miteinander verspannt. In dem Gehäuse 24 ist ein Hohlraum 32 ausgebildet, an den an gegenüberliegenden Enden zwei Aufnahmeräume 34 angrenzen. Innerhalb der Aufnahmeräume 34 befinden sich zwei Aufnahmeelemente 36, die jeweils von einem Durchgangskanal 38 axial durchzogen sind. Die Aufnahmeelemente 36 weisen beispielsweise eine zylindrische Gestalt auf und sind an ihren Außenseiten 40 mit O-Dichtungsringen 42 versehen, die dicht an den Aufnahmeelementen 36 und den Innenseiten 44 der Aufnahmeräume 34 anliegen.
  • Die Aufnahmeelemente 36 dienen der Aufnahme der keramischen Rohrmembran 22 an deren axialen Enden 46. Hierzu weisen die Aufnahmeelemente 36 weitere O-Dichtungsringe 48 auf, die dicht an den Enden 46 der Rohrmembran 22 anliegen. Die Enden 46 der Rohrmembran 22 sind axial beweglich in den Durchgangskanälen 38 der Aufnahmeelemente 36 gelagert.
  • Mit den Durchgangskanälen 38 der Aufnahmeelemente 36 fluchtend ausgebildet sind ein Einlasskanal 50 und ein Auslasskanal 52, die bis zur Außenseite 54 des Gehäuses 24 geführt sind und dort in Gewindebohrungen 56 mit angesenkten Kegelsitzen münden. Ferner weist das Gehäuse 24 (in diesem Fall das obere Gehäuseteil 26) eine Abführbohrung 58 auf, die in den Hohlraum 32 au ßerhalb der Aufnahmeräume 34 mündet und an der Außenseite 54 des Gehäuses 24 ebenfalls in einer Gewindebohrung 60 mit angesenkten Kegelsitz endet.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - EP 0343895 A [0005]

Claims (6)

  1. Aufnahmemodul für mindestens eine Keramikmembran zur Abtrennung eines mit einem zu trennenden, extrahierten Stoff beladenen überkritischen Gases, insbesondere CO2, mit – einem Gehäuse (24) – einem in dem Gehäuse (24) ausgebildeten Hohlraum (32) sowie mindestens zwei in dem Gehäuse (24) ausgebildeten, gegenüberliegenden Aufnahmeräumen (34), – mindestens einer keramischen Rohrmembran (22) mit gegenüberliegenden axialen Enden (46), – mindestens zwei Aufnahmeelementen (36) zur Aufnahme der Enden (46) der Rohrmembran (22), wobei jedes Aufnahmeelement (36) mindestens einen Durchgangskanal (38) aufweist, in den ein Ende (46) der Rohrmembran (22) abgedichtet und axial bewegbar eingesteckt ist, – wobei die mindestens zwei Aufnahmeelemente (36) von den Aufnahmeräumen (34) aufgenommen und in den Aufnahmeräumen (34) gegenüber diesen abgedichtet sind, – einem Einlass- sowie einem Auslasskanal (50,52), die in dem Gehäuse (24) ausgebildet sind und in Fluidverbindung mit den Durchgangskanälen (38) der mindestens zwei Aufnahmeelemente (36) für die Enden (46) der Rohrmembran (22) stehen, und – einem in dem Gehäuse (24) ausgebildeten Abführkanal (58), der in den Hohlraum (32) und außerhalb der mindestens zwei Aufnahmeräume (34) einmündet.
  2. Aufnahmemodul nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass jedes Aufnahmeelement (36) mehrere Durchgangskanäle (38) zur Aufnahme der axialen Enden (46) mehrerer keramischer Rohrmembrane (22) aufweist und dass der Einlass- und der Auslasskanal (50, 52) jeweils mit sämtlichen Durchgangskanälen (38) in Fluidverbindung steht.
  3. Aufnahmemodul nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (24) mehrere jeweils einander gegenüberliegende Aufnahmeräume (34) aufweist, in denen die axialen Enden (46) keramischer Rohrmembrane (22) aufnehmende Aufnahmeelemente (36) angeordnet sind.
  4. Aufnahmemodul nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass zur Abdichtung der axialen Enden (46) der mindestens eine Rohrmembran (22) gegenüber den Durchgangskanälen (38) der mindestens zwei Aufnahmeelemente (36) und/oder zur Abdichtung der mindestens zwei Aufnahmeelemente (36) gegenüber den Aufnahmeräumen (34) Dichtungselemente (48, 42), insbesondere in O-Ring-Form, vorgesehen sind.
  5. Aufnahmemodul nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (24) zwei Gehäuseteile (26, 28) aufweist.
  6. Aufnahmemodul nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Hohlraum (32) und die mindestens zwei Aufnahmeräume (34) jeweils in beiden Gehäuseteilen (26, 28) ausgebildet sind.
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