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Die
Erfindung betrifft ein Schutzgitter für einen Kraftwagen der im Oberbegriff
des Patentanspruchs 1 angegebenen Art.
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Ein
solches Schutzgitter ist beispielsweise bereits aus der
DE 102 57 794 B3 als
bekannt zu entnehmen, welches dort zur Überdeckung eines Kühlers am
Kraftwagenbug anzuordnen ist.
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Derartige
Schutzgitter bestehen heute üblicherweise
aus Kunststoff und/oder Metall und werden beispielsweise abhängig von
einer Modell- oder Ausstattungslinie des Kraftwagens hergestellt.
Dabei ist es üblich,
dass Basismodelle mit einem entsprechend einfacheren, und sportlichere
oder komfortablere Fahrzeuge mit einem entsprechend aufwändigeren
Schutzgitter ausgestattet werden.
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Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es, ein Schutzgitter der eingangs
genannten Art zu schaffen, welches für unterschiedliche Ausgestaltungsformen
genutzt werden kann.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch ein
Schutzgitter mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte
Ausgestaltungen mit zweckmäßigen und
nicht-trivialen Weiterbildungen der Erfindung sind in den übrigen Patentansprüchen angegeben.
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Damit
das Schutzgitter in verschiedenen Ausgestaltungsformen eingesetzt
werden kann, ist es erfindungsgemäß vorgesehen, dass dieses zur nachträglichen
Anordnung wenigstens eines Zierteils mit Montagemitteln versehen
ist. Hierdurch ist es möglich,
eine Grundgestaltung des Schutzgitters zu schaffen, welche nachträglich – entsprechend
einer bestimmten Ausstattungslinie – mit Zierteilen zu versehen.
Mit anderen Worten ist somit mit ein und demselben Schutzgitter
eine Diversifizierung beispielsweise analog zu einer entsprechenden
Ausstattungslinie vorzunehmen. Während
demzufolge das Schutzgitter bei einer einfachen Ausgestaltung ohne Zierteile
verwendet werden kann, wird dieses bei einer sportlicheren oder
komfortableren Ausstattungslinie einfach mit Zierteilen versehen.
Es ist ersichtlich, dass sich hierdurch beispielsweise eine einfache Nachrüstlösung zur
Steigerung der Wertanmutung des Schutzgitters realisieren lässt. Darüber hinaus
ist es ebenfalls denkbar, das Schutzgitter bereits bei der Montage
auf einfache Weise mit Zierteilen zu versehen, je nachdem, bei welchem
Kraftwagen bzw. bei welcher Ausstattungsvariante das Schutzgitter
zum Einsatz kommen soll. Insgesamt ist somit ein Schutzgitter geschaffen,
welches eine einfache Nachrüstlösung für Zierteile
bildet.
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Die
Montagemittel sind dabei vorzugsweise so am Schutzgitter angeordnet,
dass diese in dessen Grundgestaltung von außen her nicht erkennbar sind.
Somit ist bereits in der Grundgestaltung des Schutzgitters eine
hohe Wertanmutung gewährleistet.
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In
weiterer Ausgestaltung der Erfindung hat es sich darüber hinaus
als vorteilhaft gezeigt, wenn die Montagemittel als Bohrmarkierungen
ausgebildet sind, welche an der Innenseite des Schutzgitters vorgesehen
sind. Im Bereich dieser Bohrmarkierungen können dann auf einfache Weise
nachträgliche
Bohrungen vorgenommen werden, so dass die Zierteile auf einfache
Weise nachträglich
am Schutzgitter festgelegt werden können.
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Als
zudem vorteilhaft hat es sich gezeigt, wenn an der Außenseite
des Schutzgitters Aufnahmevertiefungen vorgesehen sind, innerhalb
welchen ein zugeordneter Endbereich des Zierteils zu positionieren
ist. Hierdurch ist ein optischer Tolleranzausgleich möglich, so
dass sich das Zierteil auf optisch vorteilhafte Weise in die Gesamtgestaltung
des Schutzgitters einfügt.
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Des
Weiteren hat es sich als vorteilhaft gezeigt, wenn die Montagemittel
als Auflagen ausgebildet sind, an welchen mit Befestigungsmitteln
des Zierteils zusammenwirkende Haltemittel abzustützen sind.
Diese können
beispielsweise als Stege oder andere Auflagen ausgebildet werden,
so dass die schutzgitterseitigen Haltemittel zuverlässig abgestützt werden
können.
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Weitere
Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus
der nachfolgenden Beschreibung eines bevorzugten Ausführungsbeispiels
sowie anhand der Zeichnungen; diese zeigen in:
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1 eine
schematische und leicht perspektivische Vorderansicht auf ein bereits
mit Zierteilen versehenes Schutzgitter für einen Kraftwagen, welches
am vorderen Ende eines Kraftwagenbugs anzuordnen ist;
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2 eine
schematische und ausschnittsweise, leicht perspektivische Rückansicht
auf das Schutzgitter gemäß 1,
wobei Montagemittel in Form von Bohrmarkierungen und rippenartigen
Auflagen zur Abstützung
von schutzgitterseitigen Haltemitteln erkennbar sind;
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3 eine
schematische und perspektivische Rückansicht auf eines der Zierteile
gemäß 1,
welches vorliegend als Chromspange ausgebildet ist;
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4 eine
ausschnittsweise und leicht perspektivische Rückansicht auf das Schutzgitter
entsprechend 2, wobei die schutzgitterseitigen
Haltemittel zum Zusammenwirken mit Befestigungsmitteln auf Seiten
des Zierteils erkennbar sind; und in
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5 eine
ausschnittsweise vergrößerte und
leicht perspektivische Vorderansicht auf das Schutzgitter gemäß 1,
wobei die Zierteile weggelassen sind, und wobei an der Außenseite
des Schutzgitters eine nut- bzw. kanalförmige Aufnahmevertiefung zur
Aufnahme eines zugeordneten Endbereichs des Zierteils erkennbar
ist.
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In 1 ist
in einer schematischen und leicht perspektivischen Vorderansicht
ein Schutzgitter 10 für
einen vorliegend als Transporter ausgebildeten Kraftwagen erkennbar,
welches vor einem Kühler
an einem Kraftwagenbug unter anderem durch eine Mehrzahl von Befestigungsmitteln 12 anzuordnen
ist. Das Schutzgitter 10 ist vorliegend beispielsweise
aus einem Kunststoff- oder Metallwerkstoff hergestellt. Zur Diversifizierung
bzw. zur optischen Aufwertung des Schutzgitters 10 sind
vorliegend neben einem Emblem 14 vier Zierteile 16 in
Form von leistenförmigen
Chromspangen auf im Weiteren noch näher beschriebene Weise festgelegt.
Die Zierteile 16 bestehen vorliegend ebenfalls beispielsweise
aus einem Kunststoff- oder Metallmaterial, welches entsprechend
verchromt worden ist.
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In 2 ist
in einer schematischen und leicht perspektivischen Rückansicht
ausschnittsweise das Schutzgitter gemäß 1 dargestellt.
Auf einer Innenseite 18 des Schutzgitters 10 sind
dabei mehrere Montagemittel vorgesehen. Unter anderem sind als Montagemittel
zwei Bohrmarkierungen 20 erkennbar, welche beispielsweise
durch einen entsprechenden farblichen Punkt oder eine sacklochartige
Vertiefung bzw. Zentrierung ausgebildet sind. Soll demzufolge an
dem Schutzgitter 10 eines der Zierteile 16 befestigt
werden, so werden im Bereich der Bohrmarkierungen 20 entsprechende
Bohrlöcher
gesetzt.
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Im
Bereich der Bohrmarkierungen 20 sind weitere Montagemittel
in Form von rippenförmigen Auflagen 22 erkennbar,
deren Funktion im Weiteren unter Bezugnahme auf 4 noch
weiter erläutert werden
wird.
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In 3 ist
in einer schematischen und leicht perspektivischen Rückansicht
eines der in 1 von vorne dargestellten, als
Chromspangen ausgebildeten Zierteile erkennbar. An dessen Rückseite 24 bzw. Innenseite
sind eine Mehrzahl von Befestigungsmitteln 26 in Form von
Domen erkennbar. Darüber
hinaus ist erkennbar, dass das Zierteil 16 im Wesentlichen
U-förmig
gestaltet ist und einen oberen und einen unteren leistenförmigen Endbereich 28, 30 umfasst.
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In 4 ist
das Schutzgitter 10 wiederum in einer ausschnittsweisen
und leicht perspektivischen Rückansicht gemäß 2 dargestellt.
Im Unterschied zu 2 ist jedoch vorliegend das Zierteil 16 bereits
montiert worden, nachdem entsprechende Bohrlöcher im Bereich der Bohrmarkierungen 20 (2)
gesetzt worden sind. Durch diese Bohrlöcher im Bereich der Bohrmarkierungen 20 sind
die zierteilseitigen Befestigungsmittel 26 in Form der
Dome hindurch gesteckt worden. Diese Befestigungsmittel 26 werden
an der Rückseite 24 des
Schutzgitters 10 durch jeweilige Haltemittel 32 gesichert,
welche vorliegend als Klemmscheiben ausgebildet sind. Die Haltemittel 32 in
Form der Klemmscheiben stützen sich
dabei an den rippenartigen Auflagen 22 ab.
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Schließlich ist
in 5 in einer ausschnittsweise und vergrößerten,
leicht perspektivischen Vorderansicht eine Grundspange 34 des
Schutzgitters 10 seitlich des Emblems 14 erkennbar,
welche in ihrer Form an das zugeordnete, U-förmige Zierteil 16 angepasst
ist. Mit anderen Worten wird das U-förmige
Zierteil 16 auf diese Grundspange 34 aufgesteckt. Damit
sich ein Übergang
mit hoher Wertanmutung zwischen dem oberen Endbereich 28 (3)
des Zierteils 16 und dem Schutzgitter 10 realisieren
lässt, ist
an der Oberseite der Grundspange 34 eine nut- bzw. kanalförmige Aufnahmevertiefung 36 vorgesehen.
Diese erstreckt sich über
die gesamte Länge
der Grundspange 34 und dient dazu, dass der zugeordnete
obere Endbereich 28 des U-förmigen Zierteils 16 innerhalb
dieser zu positionieren ist bzw. in diese eintauchen kann. Somit
ist der erwünschte
einheitliche Übergang
zwischen dem jeweiligen Zierteil 16 und dem Schutzgitter 10 zu
realisieren.
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Insgesamt
ist somit erkennbar, dass das Schutzgitter 10 ohne die
Zierteile eine Basisgestaltung aufweist, welche beispielsweise bei
einfacheren bzw. klassischen Ausstattungslinien des Kraftwagens
verwendet werden kann. Soll das Schutzgitter 10 einem sportlichen
oder komfortablen, hochwertigen Kraftwagen zugeordnet werden, so
können
auf einfache Weise die Zierteile 16 dadurch am Schutzgitter 10 festgelegt
werden, das dieses entsprechende Montagemittel (Bohrmarkierungen 20,
Aufnahmevertiefungen 36) umfasst. Demzufolge kann mit geringem
Zusatzaufwand bereits im Montagewerk eine unterschiedliche Variante
des Kühlgitters
bereitgestellt werden. Darüber
hinaus ergibt sich eine äußerst funktionsfähige Nachrüstlösung, so
dass das Schutzgitter 10 jederzeit mit den Zierteilen 16 versehen
werden kann.