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Die
Erfindung betrifft ein Hochwasserschutzsystem mit plattenförmigen,
selbsttragenden Dichtelementen, Vertikalführungselementen, Vertikal-
und Horizontaldichtungen, das als ergänzender Hochwasserschutz eingesetzt
werden kann. Ein Einsatz kann dabei sowohl an stehenden, wie auch
an fließenden
Gewässern
erfolgen. In alternativer Form besteht aber auch die Möglichkeit,
das erfindungsgemäße Hochwasserschutzsystem
artfremd für
den Schutz der Umwelt an stationären
Behältern
oder Anlagen von beispielsweise Klärwerken oder Chemieanlagen
einzusetzen. Eine weitere Einsatzmöglichkeit ist aber auch eine
Paniksperre, wie sie in Fußballstadien
und bei Großveranstaltungen
Anwendung finden kann.
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Üblicherweise
werden Hochwasserschutzsysteme stationär oder in mobiler Form und
dabei temporär
eingesetzt. Die temporär
nutzbaren Hochwasserschutzsysteme haben dabei den Nachteil, dass
sie bei Nichtbedarf zwischengelagert, bei Bedarf zum Bedarfsort
transportiert und dort installiert werden müssen, so dass dadurch ein erheblicher Aufwand
entsteht und der Zeitfaktor eine Rolle spielt.
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Stationär und dauerhaft
installierte Hochwasserschutzsysteme sind aber in der Regel kostenintensiv
und beeinträchtigen
das Landschafts- und Städtebild
durch Behinderung der Sichtbeziehungen, wenn sie für sehr hohe
Wasserstände
(Jahrhunderthochwasser) ausgelegt sind.
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So
ist beispielsweise in
DE
10 2004 033 962 B4 eine versenkbare Flutwasserschutzanlage
beschrieben, bei der eine Anzahl an Wandsegmenten, bei Nichtbedarf
innerhalb einer als U-förmige
Schale ausgebildeten Aufnahme aufgenommen sind. Bei Bedarf können die
Wandsegmente mittels Antriebsmitteln aus der Aufnahme angehoben
werden und bilden dann quasi eine Schutzwand für das Wasser. Eine solche Lösung hat
aber die Nachteile, dass auch hierfür erhebliche Kosten für die Installation
und die erforderliche Wartung berücksichtigt werden müssen. Insbesondere
die Antriebsmittel für
das Anheben der Wandsegmente sind dabei kritisch. Da sie häufig nur
sporadisch und nach größeren Zeitabständen aktiviert
werden müssen,
kann es insbesondere bei fehlender Wartung und Prüfung zu
Ausfällen kommen,
wenn ein tatsächlicher
Bedarf, also ein Hochwasser, aufgetreten ist.
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Aus
DE 20 2005 019 962
U1 ist eine Hochwasserschutz-Dammbalken-Anordnung bekannt. Diese
Anordnung besteht aus einer Vielzahl von Einzelteilen, die miteinander
montiert werden müssen, um
die gewünschte
Schutzfunktion erreichen zu können.
Der Montageaufwand ist dabei erheblich und die für die Montage erforderliche Zeit
sehr groß.
An das Montagepersonal werden wegen der Komplexität erhöhte Anforderungen
gestellt.
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Es
ist daher Aufgabe der Erfindung, ein Hochwasserschutzsystem zur
Verfügung
zu stellen, das kostengünstig
stationär
installiert werden kann und bei Bedarf mit geringem Aufwand eine
Hochwasserschutzfunktion erfüllen
kann.
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Erfindungsgemäß wird diese
Aufgabe mit einem Hochwasserschutzsystem gelöst, das die Merkmale des Anspruchs
1 aufweist. Vorteilhafte Ausgestaltungsformen und Weiterbildungen
der Erfindung können
mit in den untergeordneten Ansprüchen
bezeichneten Merkmalen erreicht werden.
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Wie
auch bei an sich bekannten Hochwasserschutzsystemen sind bei der
Erfindung plattenförmige
Dichtelemente, Vertikal- und Horizontaldichtungen sowie Vertikalführungselemente
Bestandteil. Die plattenförmigen
Dichtelemente sind bei der Erfindung aber selbsttragend und müssen aus
diesem Grund eine entsprechende Festigkeit und Stabilität aufweisen,
um dem Wasserdruck bei einem Hochwasser standhalten zu können.
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An
jedem plattenförmigen
Dichtelement ist mindestens eine Vertikaldichtung und an der nach unten
weisenden Stirnseite eine Horizontaldichtung befestigt.
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In
den Dichtelementen sind jeweils mindestens zwei Vertikal ausgerichtete
und parallel zueinander verlaufende Führungsnuten ausgebildet. Die Dichtelemente
werden mittels der Vertikalführungselemente
an einem Tragwerkselement befestigt. Dabei kann ein Tragwerkselement
eine geschlossene Mauer, eine Wand, beispielsweise eine Gebäudewand
sein. An den Vertikal führungselementen
sind Profilelemente ausgebildet, deren Geometrie komplementär zur Geometrie
der Führungsnuten
in den Dichtelementen ausgebildet ist.
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Die
Vertikalführungselemente
werden ebenfalls in vertikaler Ausrichtung und parallel zueinander am
jeweiligen Tragwerkselement befestigt, was beispielsweise mit Schraubverbindungen
erfolgen kann. Daraufhin können
die plattenförmigen
Dichtelemente von oben aufgesetzt werden, so dass die Profilelemente
der Vertikalführungselemente
formschlüssig
in die Führungsnuten
am Dichtelement eingeführt
werden können
und sich dann das jeweilige Dichtelement nach unten verschieben
lässt.
Es kann dabei soweit verschoben werden, dass es, wenn überhaupt,
nur geringfügig über eine
Oberkante des jeweiligen Tragwerkselements übersteht. So können Beeinträchtigungen
der Sichtbeziehung weitestgehend vermieden werden. Dies ist beispielsweise
bei einer Befestigung an einer bereits vorhandenen Hochwasserschutzmauer
vorteilhaft, die mit Hilfe eines erfindungsgemäßen Hochwasserschutzsystems die
Sicherheit bei extremeren Hochwassern erhöhen bzw. auch gewährleisten
kann.
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In
diesem Fall kann die Befestigung sowohl wasser-, wie auch landseitig,
erfolgen. Bei entsprechender Ausbildung besteht aber auch die Möglichkeit,
das erfindungsgemäße Hochwasserschutzsystem
innerhalb einer solchen Hochwasserschutzmauer oder -wand innerhalb
eines darin gebildeten Aufnahmeraums zu installieren.
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Die
Vertikalführungselemente
müssen
nicht über
die Oberkante des jeweiligen Tragwerkselements hinausragen, so dass
eine Beeinträchtigung vermieden
werden kann. In nicht aktivierter Position sind die Vertikalführungselemente
von den plattenförmigen
Dichtele menten überdeckt,
so dass der optische Gesamteindruck von der außen sichtbaren Oberfläche der
plattenförmigen
Dichtelemente bestimmt ist.
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Für den Fall,
dass das erfindungsgemäße Hochwasserschutzsystem
unmittelbar an einer Gebäudewand
angebracht werden soll, kann dies beispielsweise zum temporären Schutz
von Fenster- oder Türöffnungen
so erfolgen, dass bei Nichtbedarf die plattenförmigen Dichtelemente innerhalb
eines Grabens an der Außenseite
des jeweiligen Gebäudes
aufgenommen sind.
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Bei
ansteigendem Wasserstand können
die plattenförmigen
Dichtelemente manuell angehoben werden und gleiten dabei in geführter Form
vertikal nach oben, werden dabei mittels der Vertikalführungselemente
geführt
und gleichzeitig auch gehalten. Ist eine vorgegebene Höhe erreicht,
können
die Dichtelemente in einer Aktivierposition mit mindestens einer
Arretierung fixiert und in dieser Höhe gehalten werden. Auf Möglichkeiten
zur Ausbildung von Arretierungen soll nachfolgend noch zurückzukommen
sein.
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Die
an den Vertikalführungselementen
ausgebildeten Profilelemente können
bevorzugt einen T-förmigen
oder keilförmigen
Querschnitt aufweisen, wobei eine keilförmige Ausbildung auch als Schwalbenschwanz
bezeichnet werden kann.
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Profilelemente
und Führungsnuten
sind dabei so dimensioniert, dass ein gewisses Spielmaß eingehalten
ist, das eine Verschiebung der plattenförmigen Dichtelemente gewährleistet,
die manuell ausgeführt
werden kann.
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Bei
relativ geringen Breiten von Dichtelementen, bei spielsweise bis
ca. 1000 mm, kann es ausreichend sein, lediglich zwei Vertikalführungselemente
für ein
Dichtelement vorzusehen. Bei größeren Breiten
sollten mindestens drei solcher Vertikalführungselemente für ein Dichtelement
eingesetzt werden.
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Es
liegt auf der Hand, dass größere Breiten für Dichtelemente
zu bevorzugen sind, um den Aufwand für eine Aktivierung zu verringern.
Müssen
aber bestimmte Krümmungsradien
berücksichtigt
werden, können
Dichtelemente mit entsprechend angepassten variablen Breiten an
einem erfindungsgemäßen Hochwasserschutzsystem
eingesetzt werden.
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Die
bereits angesprochenen Vertikal- und Horizontaldichtungen sind aus
einem elastisch verformbaren Stoff, beispielsweise Kautschuk, gebildet. Die
Dichtungen können
dabei in an sich bekannter und geeigneter Form an den Dichtelementen
befestigt sein. Insbesondere Vertikaldichtungen sollten aber an
Dichtelementen kraft- und formschlüssig befestigt sein, wobei
der Kraftschluss durch eine geeignete Gestaltung, Dimensionierung
und Elastizität
des Dichtungswerkstoffs erreichbar ist.
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Dabei
sollte mindestens eine Vertikaldichtung an einer Seite eines Dichtelements
vorhanden sein. In diesem Fall ist es günstig, die Vertikaldichtung
so zu gestalten und zu dimensionieren, dass sie wasserseitig ein
benachbart dazu angeordnetes Dichtelement überlappt.
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Eine
Horizontaldichtung sollte eine Länge aufweisen,
die der Breite eines Dichtelements entspricht. Außerdem sollte
sie eine größere Breite
als die Dicke der Dichtelemente aufweisen und zur Abdichtung am
Trag werkselement anliegen, wobei infolge der Elastizität ein Mindestmaß an Anpressdruck der
Horizontaldichtung gegen die äußere Wandung des
Tragwerkselements ausgeübt
werden sollte. Dieser Bereich von Horizontaldichtungen kann abgerundet
sein. Die Krümmung
kann dabei konvex ausgebildet sein. Es besteht aber auch die Möglichkeit,
diesen Bereich von Horizontaldichtungen in Form einer Lamellendichtung
auszubilden, was im einfachsten Fall durch eine konkave Krümmung erreichbar
ist.
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Für eine verbesserte
Abdichtung können
die stirnseitigen Enden, zumindest der Horizontaldichtungen keilförmig ausgebildet
sein. Dabei kann vorteilhaft die Ausrichtung der Keile an den beiden
Stirnseiten gegenläufig
sein. Ist auch die Unterseite einer Vertikaldichtung entsprechend
keilförmig
ausgebildet, sollte die Summe der Keilwinkel einer Vertikaldichtung
und der jeweiligen Horizontaldichtung mindestens 90° betragen,
so dass die entsprechenden Flächen
der beiden Dichtungen einen berührenden Kontakt
aufweisen. Bei Winkeln oberhalb von 90° können die entsprechenden Flächen der
beiden Dichtungen auch noch gegeneinander gepresst und so das Dichtvermögen verbessert
werden.
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Für eine Aktivierung
des erfindungsgemäßen Hochwasserschutzsystems ist es vorteilhaft,
an den oberen Stirnseiten von Dichtelementen Griffelemente vorzusehen.
Besonders vorteilhaft ist es, solche Griffelemente innerhalb einer
am Dichtelement ausgebildeten Aufnahme aufzunehmen, wenn sie nicht
benötigt
werden. Für
den Fall, dass die Dichtelemente manuell angehoben werden müssen, können Griffelemente
aus einer solchen Aufnahme herausgezogen oder verschwenkt werden.
Im letztgenannten Fall können
die Griffelemente dann über
Gelenke mit dem jeweiligen Dichtelement verbunden sein. Auf eine
Ausführungsform,
bei der Griffelemente aus einer Aufnahme herausgezogen werden können, soll
bei der Beschreibung von Ausführungsbeispielen
noch zurückzukommen
sein.
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Ein
Schutz vor unbefugtem Gebrauch kann dadurch erreicht werden, dass
an Griffelementen und/oder Dichtelementen lösbare Fixierelemente vorhanden
sind, die ein Herausziehen oder Verschwenken verhindern können. Dies
können
beispielsweise Verbindungen sein, bei denen ein Lösen von
Schrauben nur mit einem Spezialschlüssel erreichbar ist.
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Eine
bereits angesprochene Arretierung, die Dichtelemente in angehobener
Stellung hält,
sollte möglichst
formschlüssig
wirken. Dabei kann ein Arretierelement in eine Arretieraufnahme
eingeführt
werden. In einer einfachen Ausführungsform
kann dies beispielsweise ein stiftförmiges Element sein, das in eine
Aufnahmebohrung einer Vertikalführung
eingeführt
werden kann, wenn das jeweilige Dichtelement angehoben worden ist
und dann auf einem überstehenden
Teil des stiftförmigen
Elements abgesetzt und so in der angehobenen Stellung gehalten werden kann.
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Da
hierfür
der manuelle Aufwand höher
ist, können
aber auch andere Lösungen
für Arretierungen
eingesetzt werden. So kann beispielsweise ein durch Federkraft vorgespanntes
Arretierelement, das an einem Dichtelement befestigt ist, beim Anheben des
jeweiligen Dichtelements entlang des Vertikalführungselements beim Anheben
gleiten, bis beim Anheben die Position einer Arretieraufnahme, die
im Vertikalführungselement
ausgebildet ist, erreicht ist. Das Arretierelement gleitet dann
in Folge der auf dieses wir kenden Federkraft in die Arretieraufnahme, ohne
dass hierfür
ein zusätzlicher
Aufwand erforderlich ist. Das jeweilige angehobene Dichtelement
kann so in angehobener Stellung gehalten werden.
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Nach
Absinken des Wasserstands kann die jeweilige Arretierung wieder
gelöst
und das Dichtelement aus der Aktivierposition wieder abgesenkt werden.
Dabei ist es vorteilhaft, das Lösen
der Arretierung ohne zusätzlichen
manuellen Aufwand zu erreichen. Dies kann beispielsweise dadurch
erreicht werden, dass das Lösen
der Arretierung durch Betätigung
mindestens eines der Griffelemente des jeweiligen Dichtelements
erfolgen kann. Hierzu sollten Arretierung und Griffelement mechanisch
miteinander verbunden sein, wobei dies durch ein entsprechendes
Hebelsystem oder auch über
flexible und entsprechende umlenkbare Seile erfolgen kann.
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In
alternativer Form besteht aber auch die Möglichkeit, eine Arretierung
durch Einführung
von in geeigneter Form ausgebildeten Elementen in den Spalt zwischen
Tragwerkselement und Rückseite von
Dichtelement zu erreichen. Dabei kann ein in eine Arretieraufnahme
eingeführtes
Arretierelement aus dieser herausbewegt und das jeweilige Dichtelement
für eine
Verschiebung nach unten freigegeben werden. Bei entsprechender Ausbildung
von Arretierelementen kann dies aber auch auf der entgegengesetzt
angeordneten Seite von Dichtelementen erreicht werden.
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Ein
erfindungsgemäßes Hochwasserschutzsystem
hat gegenüber
bekannten technischen Lösungen
die Vorteile, dass es sehr schnell, einfach und mit sehr geringem
manuellen Aufwand aktiviert werden kann, da es vor Ort stationär installiert
ist. Wie bereits angedeu tet, kann aber auch eine Beeinträchtigung
der Sichtbeziehung in der jeweiligen Landschaft weitestgehend vermieden
werden. Dabei besteht aber zusätzlich
auch die Möglichkeit,
die sichtbaren Flächen
gezielt zu gestalten, was nicht nur auf Farben begrenzt sein muss,
sondern auch eine entsprechende Anpassung der Oberflächenstruktur möglich ist.
Vielmehr besteht auch zusätzlich
die Möglichkeit,
die sichtbare Oberfläche
von Dichtelementen zu nutzen, um beispielsweise auch eine Funktion
als Informationsträger
zur Verfügung
zu stellen.
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Durch
die Gestaltung kann weitestgehend vermieden werden, dass schwimmende
Körper
oder Gegenstände
sich verfangen können.
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Neben
dem Aktivierungsaufwand ist auch der Montageaufwand bei einer Installation
vor Ort relativ gering. So können
die Vertikalführungselemente einfach
am jeweiligen Tragwerkselement angeschraubt werden.
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Auch
die einzelnen Bestandteile eines erfindungsgemäßen Hochwasserschutzsystems
sind relativ kostengünstig
erhältlich.
So kann beispielsweise bei Vertikalführungselementen auf handelsübliche Profile
zurückgegriffen
werden. Auch die Dichtelemente können
an sich verfügbare
Standardplatten sein, in denen lediglich die von der oberen bis
zur unteren Stirnseite geführten
Führungsnuten
ausgebildet werden müssen.
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Das
Hochwasserschutzsystem erfordert einen geringen Bauraum, ist wenn überhaupt
nur gering anfällig
gegenüber
Verschmutzung und Korrosion und bietet wenig Angriffsflächen für Vandalismus. Es
kann ausschließlich
manuell betätigt
werden, was zum einen einen Verzicht auf zusätzliche Antriebselemente und
zum an deren auch eine Aktivierung ermöglicht, wenn bereits eine Überströmung, d.h.
der Wasserstand bereits oberhalb der oberen Stirnkante eines noch
nicht aktivierten Dichtelements liegt.
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Nachfolgend
soll die Erfindung beispielhaft näher erläutert werden.
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Dabei
zeigen:
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1 Bestandteile
eines erfindungsgemäßen Hochwasserschutzsystems
als Einzelteile;
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2 eine
Teilansicht auf eine Stirnfläche
eines Dichtelements mit Führungsnut
und darin eingeführten
Profilelement eines Vertikalführungselements;
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3 eine
Teildarstellung einer an einem Dichtelement befestigten Horizontaldichtung;
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4 eine
Horizontal- und eine Vertikaldichtung;
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5 eine
Teildarstellung eines Dichtelements mit Griffelement aufgenommen
in einer Aussparung;
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6 eine
Teildarstellung eines Dichtelements mit aus der Aussparung herausgezogenem Griffelement;
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7 ein
Beispiel, das an einer Hochwasserschutzmauer installiert ist, in
Aktivierposition und
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8 ein
Beispiel einer Arretierung.
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In 1 sind
Einzelteile eines erfindungsgemäßen Hochwasserschutzsystems
dargestellt.
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Dabei
ist ein plattenförmiges,
selbsttragendes Dichtelement 1, das aus den verschiedensten geeigneten
Werkstoffen und Aufbauten hergestellt worden sein kann, von der
Seite gezeigt, die keine Führungsnuten 1.1 aufweist.
Ein solches Dichtelement 1 kann beispielsweise und besonders
vorteilhaft eine PE-HWU-Platte
sein, wie sie von der Simona AG, Kimm, DE kommerziell erhältlich ist.
Es sind aber auch andere Werkstoffe, wie z.B. Aluminium oder Edelstahl,
durchaus für
solche Dichtelemente 1 geeignet, wobei jedoch unter Berücksichtigung
der jeweils erforderlichen Abmessungen eine Gesamtmasse von Dichtelementen 1 eingehalten
werden sollte, die eine manuelle Betätigung ohne weiteres ermöglicht.
Bei dem hier gezeigten Dichtelement 1 sind auf der Rückseite
drei vertikal und parallel zueinander ausgerichtete Führungsnuten 1.1 ausgebildet, die
von der Oberseite bis an die Unterseite des Dichtelements 1 geführt sind.
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In
die Führungsnuten 1.1 können Vertikalführungselemente 2 eingeführt werden,
mit denen das Dichtelement 1 an einem Tragwerkselement 10,
in bevorzugter Form eine bereits vorhandene, in ihrer Höhe nicht
vollständig
ausreichende Hochwasserschutzmauer, befestigt werden kann. Die Vertikalführungselement 2 können geeignete
Strangpressprofile sein, die lediglich auf die gewünschte Länge geschnitten
und mit Durchbrechungen für
eine Befestigung am Tragwerkselement 10 versehen sind.
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Außerdem sind
in 1 eine Horizontaldichtung 4 und eine
Vertikaldichtung 5 gezeigt, die beim Einsatz eines erfindungsgemäßen Hochwasserschutzsystems
die Dichtfunktion erfüllen
sollen und hierfür
an der unteren Stirnfläche
und einer seitlichen Stirnfläche
des Dichtelements 1 befestigt worden sind.
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Bei
dem hier gezeigten Beispiel sind am Dichtelement 1 zusätzlich zwei
Griffelemente 3 vorhanden, mit deren Hilfe das jeweilige
Dichtelement 1 in einer Aktivierposition angehoben werden
kann, wobei Profilelemente 2.1 an den Vertikalführungselementen 2 innerhalb
der Führungsnuten 1.1 geführt sind,
so dass eine entsprechende Bewegung des Dichtelements 1 möglich ist.
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In 2 ist
ein Beispiel für
geeignete Ausführungsformen
von Führungsnuten 1.1 in
einem Dichtelement 1 und Profilelementen 2.1 an
Vertikalführungselementen 2 dargestellt.
Hier ist eine T-förmige
Ausbildung des Profilelements 2.1 gewählt worden.
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Aus
der Teildarstellung von 3 ist erkennbar, dass eine Horizontaldichtung 4 an
der unteren Stirnseite der Dichtelemente 1 befestigt ist.
Die Breite der Horizontaldichtung 4 ist dabei größer als
die Dicke des Dichtelements 1 und außerdem so gewählt, dass
die Horizontaldichtung 4 linienförmig oder flächig am
jeweiligen Tragwerkselement 10 anliegt und möglichst
infolge ihrer Breite und der Elastizität des Dichtungswerkstoffs eine
Druckkraft wirkt, so dass eine Abdichtung für Wasser erreichbar ist. Bei
dem in 3 gezeigten Beispiel ist der Bereich der Horizontaldichtung 4,
der am Tragwerkselement 10 anliegt, in konvexer Form gekrümmt ausgebildet.
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Bei
dem hier gezeigten Beispiel überragt
die Horizon taldichtung 4 die Breite des Dichtelements 1, so
dass sie über
dessen seitlicher Stirnfläche
um ein gewisses Maß übersteht
und, wie auch aus 3 ersichtlich, in dem überstehenden
Bereich keilförmig ausgebildet
ist.
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Vorteilhaft
kann dann die Horizontaldichtung 4 auf der gegenüberliegenden,
vertikal ausgerichteten Stirnseite des Dichtelements 1 ebenfalls
keilförmig
ausgebildet sein, wobei dies dann mit einem Keil in entgegengesetzter
Richtung ausgeführt
sein sollte. So kann eine verbesserte Abdichtung im kritischen Bereich
zwischen benachbarten Dichtelementen 1 erreicht werden.
Die keilförmige
Ausbildung sollte dabei möglichst
so erfolgen, dass die geneigten Flächen von Horizontaldichtungen
an benachbarten Dichtelementen 1 aneinanderliegen und in
berührendem
Kontakt stehen, wobei bevorzugt noch ein gewisses Maß an Anpressung
erreicht worden sein sollte.
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In ähnlicher
Form könnte
diese Dichtwirkung aber auch mit einer entsprechend an ihrer Unterseite keilförmig ausgebildeten
Vertikaldichtung 5 erfolgen, wobei hier auf die diesbezüglichen
Bemerkungen im allgemeinen Teil der Beschreibung verwiesen werden
soll, was insbesondere auf die einzusetzenden Keilwinkel zutrifft.
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Auch
in der Darstellung gemäß 4 kann der
Sachverhalt einer keilförmigen
Ausbildung von Horizontaldichtungen 4 insbesondere an den
Stirnseiten entnommen werden.
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Mit
den 5 und 6 soll eine vorteilhafte Anordnung
und Befestigung von Griffelementen 3 an Dichtelementen 1 verdeutlicht
werden.
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So
ist an der oberen Stirnseite von Dichtelementen 1 für ein Griffelement 3 eine
Aufnahme 3.1 ausgebildet. Im Normalzustand sind Griffelemente 3 dann
nach innen geschoben, so dass der eigentliche Griffbereich und das
gesamte Griffelement 3 in der Aufnahme 3.1 aufgenommen
ist und damit kein Gefahrenpotential durch ein Überstehen vorhanden ist. Wie
im allgemeinen Teil der Beschreibung bereits erläutert, kann eine Griffelemente 3 in
dieser Position durch eine geeignete Fixierung gesichert werden,
um unbefugte Nutzung verhindern zu können.
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Gegebenenfalls
nach dem Lösen
einer solchen Fixierung kann ein Griffelement 3 dann aus
der Aufnahme 3.1 herausgezogen werden. Für die Erleichterung
des Herausziehens sind bei diesem Beispiel an der oberen Stirnseite
des Dichtelements 1 eine Vertiefung ausgebildet, in die
ein Bediener manuell eingreifen und so das jeweilige Griffelement 3 leichter
aus der Aufnahme 3.1 herausgezogen werden kann.
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Wie
bereits angesprochen, müssen
Vertikalführungselemente 2 nicht
zwingend über
die Oberkante des Tragwerkelements 10 überstehen, und dies ist häufig sowohl
aus ästhetischen,
wie auch aus Unfallschutzgründen
gewünscht,
der Fall. Die Dichtelemente 1 können dann bei Bedarf angehoben
und in ihre Aktivierposition gebracht werden. Sie werden dabei so
angehoben, dass eine bestimmte Länge noch
vorhanden ist, mit der die Profilelemente 2.1 innerhalb
der Führungsnuten 1.1 gehalten
sind und dadurch lediglich ein Teil mittels der Vertikalführungselemente 2 weder
stützend
gehalten noch geführt
ist. Diese Begrenzung kann unter Berücksichtigung der Festigkeit
der jeweiligen Dichtelemente 1, die dem maximalen Wasserdruck
widerstehen kann, gewählt werden.
In der Regel sollten mindestens 30 % der zur Verfügung stehenden
Länge von
Führungsnuten auch
im angehobenen Zustand noch mit den Vertikalführungselementen geführt und
gestützt
gehalten sein.
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Dichtelemente 1 können an
einem erfindungsgemäßen Hochwasserschutzsystem
in den unterschiedlichsten Abmessungen eingesetzt werden, wobei
Mindestdicken unter Berücksichtigung
der in den Dichtelementen 1 auszubildenden Führungsnuten 1.1 Berücksichtigung
finden sollten. So können Dichtelemente 1 beispielsweise
in Abmessungen Höhe
= 1000 mm, Breite = 2000 mm und Dicke = 40 mm eingesetzt werden.
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In 7 ist
ein Beispiel gezeigt, das an einer Hochwasserschutzwand, als Tragwerkselement 10 landseitig
befestigt ist. Dabei ist es in eine Aktivierposition angehoben und
in dieser arretiert. So kann der Hochwasserschutz bei Bedarf sehr
schnell und einfach zu verbessern. In 7 sind hier
Dichtelemente 1 in einer Reihe nebeneinander fest installiert.
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Mit 8 soll
ein Beispiel einer Arretierung 9 gezeigt werden. Dabei
ist ein stiftförmiges
Element 9.1, das mit einer Druckfeder beaufschlagt ist
an einem Verikalführungselement 1 befestigt.
Nach dem Anheben eines Dichtelementes 1 drückt die
Feder das stiftförmige
Element 9.1 heraus und es gleitet unter die untere Stirnseite
des Dichtelements 1 und dieses kann dann auf den stiftförmigen Elementen 9.1 abgesetzt
und in Aktivierposition gehalten werden.
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Nach
Absinken des Wasserstandes können die
Dichtelemente 1 wieder angehoben, dabei die stiftförmigen Elemente 9.1 wieder
durch die Betätigung
der Griffelemente 3 zurück
gezogen und die Dichtelemente abge senkt werden.