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DE102006060336A1 - Hochwasserschutzsystem - Google Patents

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DE102006060336A1
DE102006060336A1 DE200610060336 DE102006060336A DE102006060336A1 DE 102006060336 A1 DE102006060336 A1 DE 102006060336A1 DE 200610060336 DE200610060336 DE 200610060336 DE 102006060336 A DE102006060336 A DE 102006060336A DE 102006060336 A1 DE102006060336 A1 DE 102006060336A1
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DE
Germany
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protection system
flood protection
elements
sealing
vertical
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE200610060336
Other languages
English (en)
Inventor
Nico Huth
Tobias Röllig
Steve Seegeler
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Hochschule fuer Technik und Wirtschaft Dresden
Original Assignee
Hochschule fuer Technik und Wirtschaft Dresden
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Publication date
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Withdrawn legal-status Critical Current

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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E02HYDRAULIC ENGINEERING; FOUNDATIONS; SOIL SHIFTING
    • E02BHYDRAULIC ENGINEERING
    • E02B3/00Engineering works in connection with control or use of streams, rivers, coasts, or other marine sites; Sealings or joints for engineering works in general
    • E02B3/04Structures or apparatus for, or methods of, protecting banks, coasts, or harbours
    • E02B3/10Dams; Dykes; Sluice ways or other structures for dykes, dams, or the like
    • E02B3/106Temporary dykes

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • General Engineering & Computer Science (AREA)
  • Environmental & Geological Engineering (AREA)
  • Ocean & Marine Engineering (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Specific Sealing Or Ventilating Devices For Doors And Windows (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft ein Hochwasserschutzsystem mit plattenförmigen, selbsttragenden Dichtelementen, Vertikalführungselementen, Vertikal- und Horizontaldichtungen, das als ergänzender Hochwasserschutz eingesetzt werden kann. Es ist daher Aufgabe der Erfindung, ein Hochwasserschutzsystem zur Verfügung zu stellen, das kostengünstig stationär installiert werden kann und bei Bedarf mit geringem Aufwand eine Hochwasserschutzfunktion erfüllen kann. Bei dem erfindungsgemäßen Hochwasserschutzsystem sind an einem Dichtelement mindestens zwei vertikal ausgerichtete Führungsnuten ausgebildet, in die jeweils ein komplementär zur Geometrie von Führungsnuten ausgebildetes Profilelement, das an einem Vertikalführungselement ausgebildet ist, eingeführt ist, so dass ein jeweiliges Dichtelement vertikal verschiebbar ist. Die Vertikalführungselemente sind an einem Tragwerkselement mit vertikaler Ausrichtung ihrer Längsachse starr befestigt und an jeweils einem Dichtelement und/oder mindestens einem Vertikalführungselement ist mindestens eine Arretierung für eine Fixierung von Dichtelementen in einer Aktivierposition vorhanden.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Hochwasserschutzsystem mit plattenförmigen, selbsttragenden Dichtelementen, Vertikalführungselementen, Vertikal- und Horizontaldichtungen, das als ergänzender Hochwasserschutz eingesetzt werden kann. Ein Einsatz kann dabei sowohl an stehenden, wie auch an fließenden Gewässern erfolgen. In alternativer Form besteht aber auch die Möglichkeit, das erfindungsgemäße Hochwasserschutzsystem artfremd für den Schutz der Umwelt an stationären Behältern oder Anlagen von beispielsweise Klärwerken oder Chemieanlagen einzusetzen. Eine weitere Einsatzmöglichkeit ist aber auch eine Paniksperre, wie sie in Fußballstadien und bei Großveranstaltungen Anwendung finden kann.
  • Üblicherweise werden Hochwasserschutzsysteme stationär oder in mobiler Form und dabei temporär eingesetzt. Die temporär nutzbaren Hochwasserschutzsysteme haben dabei den Nachteil, dass sie bei Nichtbedarf zwischengelagert, bei Bedarf zum Bedarfsort transportiert und dort installiert werden müssen, so dass dadurch ein erheblicher Aufwand entsteht und der Zeitfaktor eine Rolle spielt.
  • Stationär und dauerhaft installierte Hochwasserschutzsysteme sind aber in der Regel kostenintensiv und beeinträchtigen das Landschafts- und Städtebild durch Behinderung der Sichtbeziehungen, wenn sie für sehr hohe Wasserstände (Jahrhunderthochwasser) ausgelegt sind.
  • So ist beispielsweise in DE 10 2004 033 962 B4 eine versenkbare Flutwasserschutzanlage beschrieben, bei der eine Anzahl an Wandsegmenten, bei Nichtbedarf innerhalb einer als U-förmige Schale ausgebildeten Aufnahme aufgenommen sind. Bei Bedarf können die Wandsegmente mittels Antriebsmitteln aus der Aufnahme angehoben werden und bilden dann quasi eine Schutzwand für das Wasser. Eine solche Lösung hat aber die Nachteile, dass auch hierfür erhebliche Kosten für die Installation und die erforderliche Wartung berücksichtigt werden müssen. Insbesondere die Antriebsmittel für das Anheben der Wandsegmente sind dabei kritisch. Da sie häufig nur sporadisch und nach größeren Zeitabständen aktiviert werden müssen, kann es insbesondere bei fehlender Wartung und Prüfung zu Ausfällen kommen, wenn ein tatsächlicher Bedarf, also ein Hochwasser, aufgetreten ist.
  • Aus DE 20 2005 019 962 U1 ist eine Hochwasserschutz-Dammbalken-Anordnung bekannt. Diese Anordnung besteht aus einer Vielzahl von Einzelteilen, die miteinander montiert werden müssen, um die gewünschte Schutzfunktion erreichen zu können. Der Montageaufwand ist dabei erheblich und die für die Montage erforderliche Zeit sehr groß. An das Montagepersonal werden wegen der Komplexität erhöhte Anforderungen gestellt.
  • Es ist daher Aufgabe der Erfindung, ein Hochwasserschutzsystem zur Verfügung zu stellen, das kostengünstig stationär installiert werden kann und bei Bedarf mit geringem Aufwand eine Hochwasserschutzfunktion erfüllen kann.
  • Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe mit einem Hochwasserschutzsystem gelöst, das die Merkmale des Anspruchs 1 aufweist. Vorteilhafte Ausgestaltungsformen und Weiterbildungen der Erfindung können mit in den untergeordneten Ansprüchen bezeichneten Merkmalen erreicht werden.
  • Wie auch bei an sich bekannten Hochwasserschutzsystemen sind bei der Erfindung plattenförmige Dichtelemente, Vertikal- und Horizontaldichtungen sowie Vertikalführungselemente Bestandteil. Die plattenförmigen Dichtelemente sind bei der Erfindung aber selbsttragend und müssen aus diesem Grund eine entsprechende Festigkeit und Stabilität aufweisen, um dem Wasserdruck bei einem Hochwasser standhalten zu können.
  • An jedem plattenförmigen Dichtelement ist mindestens eine Vertikaldichtung und an der nach unten weisenden Stirnseite eine Horizontaldichtung befestigt.
  • In den Dichtelementen sind jeweils mindestens zwei Vertikal ausgerichtete und parallel zueinander verlaufende Führungsnuten ausgebildet. Die Dichtelemente werden mittels der Vertikalführungselemente an einem Tragwerkselement befestigt. Dabei kann ein Tragwerkselement eine geschlossene Mauer, eine Wand, beispielsweise eine Gebäudewand sein. An den Vertikal führungselementen sind Profilelemente ausgebildet, deren Geometrie komplementär zur Geometrie der Führungsnuten in den Dichtelementen ausgebildet ist.
  • Die Vertikalführungselemente werden ebenfalls in vertikaler Ausrichtung und parallel zueinander am jeweiligen Tragwerkselement befestigt, was beispielsweise mit Schraubverbindungen erfolgen kann. Daraufhin können die plattenförmigen Dichtelemente von oben aufgesetzt werden, so dass die Profilelemente der Vertikalführungselemente formschlüssig in die Führungsnuten am Dichtelement eingeführt werden können und sich dann das jeweilige Dichtelement nach unten verschieben lässt. Es kann dabei soweit verschoben werden, dass es, wenn überhaupt, nur geringfügig über eine Oberkante des jeweiligen Tragwerkselements übersteht. So können Beeinträchtigungen der Sichtbeziehung weitestgehend vermieden werden. Dies ist beispielsweise bei einer Befestigung an einer bereits vorhandenen Hochwasserschutzmauer vorteilhaft, die mit Hilfe eines erfindungsgemäßen Hochwasserschutzsystems die Sicherheit bei extremeren Hochwassern erhöhen bzw. auch gewährleisten kann.
  • In diesem Fall kann die Befestigung sowohl wasser-, wie auch landseitig, erfolgen. Bei entsprechender Ausbildung besteht aber auch die Möglichkeit, das erfindungsgemäße Hochwasserschutzsystem innerhalb einer solchen Hochwasserschutzmauer oder -wand innerhalb eines darin gebildeten Aufnahmeraums zu installieren.
  • Die Vertikalführungselemente müssen nicht über die Oberkante des jeweiligen Tragwerkselements hinausragen, so dass eine Beeinträchtigung vermieden werden kann. In nicht aktivierter Position sind die Vertikalführungselemente von den plattenförmigen Dichtele menten überdeckt, so dass der optische Gesamteindruck von der außen sichtbaren Oberfläche der plattenförmigen Dichtelemente bestimmt ist.
  • Für den Fall, dass das erfindungsgemäße Hochwasserschutzsystem unmittelbar an einer Gebäudewand angebracht werden soll, kann dies beispielsweise zum temporären Schutz von Fenster- oder Türöffnungen so erfolgen, dass bei Nichtbedarf die plattenförmigen Dichtelemente innerhalb eines Grabens an der Außenseite des jeweiligen Gebäudes aufgenommen sind.
  • Bei ansteigendem Wasserstand können die plattenförmigen Dichtelemente manuell angehoben werden und gleiten dabei in geführter Form vertikal nach oben, werden dabei mittels der Vertikalführungselemente geführt und gleichzeitig auch gehalten. Ist eine vorgegebene Höhe erreicht, können die Dichtelemente in einer Aktivierposition mit mindestens einer Arretierung fixiert und in dieser Höhe gehalten werden. Auf Möglichkeiten zur Ausbildung von Arretierungen soll nachfolgend noch zurückzukommen sein.
  • Die an den Vertikalführungselementen ausgebildeten Profilelemente können bevorzugt einen T-förmigen oder keilförmigen Querschnitt aufweisen, wobei eine keilförmige Ausbildung auch als Schwalbenschwanz bezeichnet werden kann.
  • Profilelemente und Führungsnuten sind dabei so dimensioniert, dass ein gewisses Spielmaß eingehalten ist, das eine Verschiebung der plattenförmigen Dichtelemente gewährleistet, die manuell ausgeführt werden kann.
  • Bei relativ geringen Breiten von Dichtelementen, bei spielsweise bis ca. 1000 mm, kann es ausreichend sein, lediglich zwei Vertikalführungselemente für ein Dichtelement vorzusehen. Bei größeren Breiten sollten mindestens drei solcher Vertikalführungselemente für ein Dichtelement eingesetzt werden.
  • Es liegt auf der Hand, dass größere Breiten für Dichtelemente zu bevorzugen sind, um den Aufwand für eine Aktivierung zu verringern. Müssen aber bestimmte Krümmungsradien berücksichtigt werden, können Dichtelemente mit entsprechend angepassten variablen Breiten an einem erfindungsgemäßen Hochwasserschutzsystem eingesetzt werden.
  • Die bereits angesprochenen Vertikal- und Horizontaldichtungen sind aus einem elastisch verformbaren Stoff, beispielsweise Kautschuk, gebildet. Die Dichtungen können dabei in an sich bekannter und geeigneter Form an den Dichtelementen befestigt sein. Insbesondere Vertikaldichtungen sollten aber an Dichtelementen kraft- und formschlüssig befestigt sein, wobei der Kraftschluss durch eine geeignete Gestaltung, Dimensionierung und Elastizität des Dichtungswerkstoffs erreichbar ist.
  • Dabei sollte mindestens eine Vertikaldichtung an einer Seite eines Dichtelements vorhanden sein. In diesem Fall ist es günstig, die Vertikaldichtung so zu gestalten und zu dimensionieren, dass sie wasserseitig ein benachbart dazu angeordnetes Dichtelement überlappt.
  • Eine Horizontaldichtung sollte eine Länge aufweisen, die der Breite eines Dichtelements entspricht. Außerdem sollte sie eine größere Breite als die Dicke der Dichtelemente aufweisen und zur Abdichtung am Trag werkselement anliegen, wobei infolge der Elastizität ein Mindestmaß an Anpressdruck der Horizontaldichtung gegen die äußere Wandung des Tragwerkselements ausgeübt werden sollte. Dieser Bereich von Horizontaldichtungen kann abgerundet sein. Die Krümmung kann dabei konvex ausgebildet sein. Es besteht aber auch die Möglichkeit, diesen Bereich von Horizontaldichtungen in Form einer Lamellendichtung auszubilden, was im einfachsten Fall durch eine konkave Krümmung erreichbar ist.
  • Für eine verbesserte Abdichtung können die stirnseitigen Enden, zumindest der Horizontaldichtungen keilförmig ausgebildet sein. Dabei kann vorteilhaft die Ausrichtung der Keile an den beiden Stirnseiten gegenläufig sein. Ist auch die Unterseite einer Vertikaldichtung entsprechend keilförmig ausgebildet, sollte die Summe der Keilwinkel einer Vertikaldichtung und der jeweiligen Horizontaldichtung mindestens 90° betragen, so dass die entsprechenden Flächen der beiden Dichtungen einen berührenden Kontakt aufweisen. Bei Winkeln oberhalb von 90° können die entsprechenden Flächen der beiden Dichtungen auch noch gegeneinander gepresst und so das Dichtvermögen verbessert werden.
  • Für eine Aktivierung des erfindungsgemäßen Hochwasserschutzsystems ist es vorteilhaft, an den oberen Stirnseiten von Dichtelementen Griffelemente vorzusehen. Besonders vorteilhaft ist es, solche Griffelemente innerhalb einer am Dichtelement ausgebildeten Aufnahme aufzunehmen, wenn sie nicht benötigt werden. Für den Fall, dass die Dichtelemente manuell angehoben werden müssen, können Griffelemente aus einer solchen Aufnahme herausgezogen oder verschwenkt werden. Im letztgenannten Fall können die Griffelemente dann über Gelenke mit dem jeweiligen Dichtelement verbunden sein. Auf eine Ausführungsform, bei der Griffelemente aus einer Aufnahme herausgezogen werden können, soll bei der Beschreibung von Ausführungsbeispielen noch zurückzukommen sein.
  • Ein Schutz vor unbefugtem Gebrauch kann dadurch erreicht werden, dass an Griffelementen und/oder Dichtelementen lösbare Fixierelemente vorhanden sind, die ein Herausziehen oder Verschwenken verhindern können. Dies können beispielsweise Verbindungen sein, bei denen ein Lösen von Schrauben nur mit einem Spezialschlüssel erreichbar ist.
  • Eine bereits angesprochene Arretierung, die Dichtelemente in angehobener Stellung hält, sollte möglichst formschlüssig wirken. Dabei kann ein Arretierelement in eine Arretieraufnahme eingeführt werden. In einer einfachen Ausführungsform kann dies beispielsweise ein stiftförmiges Element sein, das in eine Aufnahmebohrung einer Vertikalführung eingeführt werden kann, wenn das jeweilige Dichtelement angehoben worden ist und dann auf einem überstehenden Teil des stiftförmigen Elements abgesetzt und so in der angehobenen Stellung gehalten werden kann.
  • Da hierfür der manuelle Aufwand höher ist, können aber auch andere Lösungen für Arretierungen eingesetzt werden. So kann beispielsweise ein durch Federkraft vorgespanntes Arretierelement, das an einem Dichtelement befestigt ist, beim Anheben des jeweiligen Dichtelements entlang des Vertikalführungselements beim Anheben gleiten, bis beim Anheben die Position einer Arretieraufnahme, die im Vertikalführungselement ausgebildet ist, erreicht ist. Das Arretierelement gleitet dann in Folge der auf dieses wir kenden Federkraft in die Arretieraufnahme, ohne dass hierfür ein zusätzlicher Aufwand erforderlich ist. Das jeweilige angehobene Dichtelement kann so in angehobener Stellung gehalten werden.
  • Nach Absinken des Wasserstands kann die jeweilige Arretierung wieder gelöst und das Dichtelement aus der Aktivierposition wieder abgesenkt werden. Dabei ist es vorteilhaft, das Lösen der Arretierung ohne zusätzlichen manuellen Aufwand zu erreichen. Dies kann beispielsweise dadurch erreicht werden, dass das Lösen der Arretierung durch Betätigung mindestens eines der Griffelemente des jeweiligen Dichtelements erfolgen kann. Hierzu sollten Arretierung und Griffelement mechanisch miteinander verbunden sein, wobei dies durch ein entsprechendes Hebelsystem oder auch über flexible und entsprechende umlenkbare Seile erfolgen kann.
  • In alternativer Form besteht aber auch die Möglichkeit, eine Arretierung durch Einführung von in geeigneter Form ausgebildeten Elementen in den Spalt zwischen Tragwerkselement und Rückseite von Dichtelement zu erreichen. Dabei kann ein in eine Arretieraufnahme eingeführtes Arretierelement aus dieser herausbewegt und das jeweilige Dichtelement für eine Verschiebung nach unten freigegeben werden. Bei entsprechender Ausbildung von Arretierelementen kann dies aber auch auf der entgegengesetzt angeordneten Seite von Dichtelementen erreicht werden.
  • Ein erfindungsgemäßes Hochwasserschutzsystem hat gegenüber bekannten technischen Lösungen die Vorteile, dass es sehr schnell, einfach und mit sehr geringem manuellen Aufwand aktiviert werden kann, da es vor Ort stationär installiert ist. Wie bereits angedeu tet, kann aber auch eine Beeinträchtigung der Sichtbeziehung in der jeweiligen Landschaft weitestgehend vermieden werden. Dabei besteht aber zusätzlich auch die Möglichkeit, die sichtbaren Flächen gezielt zu gestalten, was nicht nur auf Farben begrenzt sein muss, sondern auch eine entsprechende Anpassung der Oberflächenstruktur möglich ist. Vielmehr besteht auch zusätzlich die Möglichkeit, die sichtbare Oberfläche von Dichtelementen zu nutzen, um beispielsweise auch eine Funktion als Informationsträger zur Verfügung zu stellen.
  • Durch die Gestaltung kann weitestgehend vermieden werden, dass schwimmende Körper oder Gegenstände sich verfangen können.
  • Neben dem Aktivierungsaufwand ist auch der Montageaufwand bei einer Installation vor Ort relativ gering. So können die Vertikalführungselemente einfach am jeweiligen Tragwerkselement angeschraubt werden.
  • Auch die einzelnen Bestandteile eines erfindungsgemäßen Hochwasserschutzsystems sind relativ kostengünstig erhältlich. So kann beispielsweise bei Vertikalführungselementen auf handelsübliche Profile zurückgegriffen werden. Auch die Dichtelemente können an sich verfügbare Standardplatten sein, in denen lediglich die von der oberen bis zur unteren Stirnseite geführten Führungsnuten ausgebildet werden müssen.
  • Das Hochwasserschutzsystem erfordert einen geringen Bauraum, ist wenn überhaupt nur gering anfällig gegenüber Verschmutzung und Korrosion und bietet wenig Angriffsflächen für Vandalismus. Es kann ausschließlich manuell betätigt werden, was zum einen einen Verzicht auf zusätzliche Antriebselemente und zum an deren auch eine Aktivierung ermöglicht, wenn bereits eine Überströmung, d.h. der Wasserstand bereits oberhalb der oberen Stirnkante eines noch nicht aktivierten Dichtelements liegt.
  • Nachfolgend soll die Erfindung beispielhaft näher erläutert werden.
  • Dabei zeigen:
  • 1 Bestandteile eines erfindungsgemäßen Hochwasserschutzsystems als Einzelteile;
  • 2 eine Teilansicht auf eine Stirnfläche eines Dichtelements mit Führungsnut und darin eingeführten Profilelement eines Vertikalführungselements;
  • 3 eine Teildarstellung einer an einem Dichtelement befestigten Horizontaldichtung;
  • 4 eine Horizontal- und eine Vertikaldichtung;
  • 5 eine Teildarstellung eines Dichtelements mit Griffelement aufgenommen in einer Aussparung;
  • 6 eine Teildarstellung eines Dichtelements mit aus der Aussparung herausgezogenem Griffelement;
  • 7 ein Beispiel, das an einer Hochwasserschutzmauer installiert ist, in Aktivierposition und
  • 8 ein Beispiel einer Arretierung.
  • In 1 sind Einzelteile eines erfindungsgemäßen Hochwasserschutzsystems dargestellt.
  • Dabei ist ein plattenförmiges, selbsttragendes Dichtelement 1, das aus den verschiedensten geeigneten Werkstoffen und Aufbauten hergestellt worden sein kann, von der Seite gezeigt, die keine Führungsnuten 1.1 aufweist. Ein solches Dichtelement 1 kann beispielsweise und besonders vorteilhaft eine PE-HWU-Platte sein, wie sie von der Simona AG, Kimm, DE kommerziell erhältlich ist. Es sind aber auch andere Werkstoffe, wie z.B. Aluminium oder Edelstahl, durchaus für solche Dichtelemente 1 geeignet, wobei jedoch unter Berücksichtigung der jeweils erforderlichen Abmessungen eine Gesamtmasse von Dichtelementen 1 eingehalten werden sollte, die eine manuelle Betätigung ohne weiteres ermöglicht. Bei dem hier gezeigten Dichtelement 1 sind auf der Rückseite drei vertikal und parallel zueinander ausgerichtete Führungsnuten 1.1 ausgebildet, die von der Oberseite bis an die Unterseite des Dichtelements 1 geführt sind.
  • In die Führungsnuten 1.1 können Vertikalführungselemente 2 eingeführt werden, mit denen das Dichtelement 1 an einem Tragwerkselement 10, in bevorzugter Form eine bereits vorhandene, in ihrer Höhe nicht vollständig ausreichende Hochwasserschutzmauer, befestigt werden kann. Die Vertikalführungselement 2 können geeignete Strangpressprofile sein, die lediglich auf die gewünschte Länge geschnitten und mit Durchbrechungen für eine Befestigung am Tragwerkselement 10 versehen sind.
  • Außerdem sind in 1 eine Horizontaldichtung 4 und eine Vertikaldichtung 5 gezeigt, die beim Einsatz eines erfindungsgemäßen Hochwasserschutzsystems die Dichtfunktion erfüllen sollen und hierfür an der unteren Stirnfläche und einer seitlichen Stirnfläche des Dichtelements 1 befestigt worden sind.
  • Bei dem hier gezeigten Beispiel sind am Dichtelement 1 zusätzlich zwei Griffelemente 3 vorhanden, mit deren Hilfe das jeweilige Dichtelement 1 in einer Aktivierposition angehoben werden kann, wobei Profilelemente 2.1 an den Vertikalführungselementen 2 innerhalb der Führungsnuten 1.1 geführt sind, so dass eine entsprechende Bewegung des Dichtelements 1 möglich ist.
  • In 2 ist ein Beispiel für geeignete Ausführungsformen von Führungsnuten 1.1 in einem Dichtelement 1 und Profilelementen 2.1 an Vertikalführungselementen 2 dargestellt. Hier ist eine T-förmige Ausbildung des Profilelements 2.1 gewählt worden.
  • Aus der Teildarstellung von 3 ist erkennbar, dass eine Horizontaldichtung 4 an der unteren Stirnseite der Dichtelemente 1 befestigt ist. Die Breite der Horizontaldichtung 4 ist dabei größer als die Dicke des Dichtelements 1 und außerdem so gewählt, dass die Horizontaldichtung 4 linienförmig oder flächig am jeweiligen Tragwerkselement 10 anliegt und möglichst infolge ihrer Breite und der Elastizität des Dichtungswerkstoffs eine Druckkraft wirkt, so dass eine Abdichtung für Wasser erreichbar ist. Bei dem in 3 gezeigten Beispiel ist der Bereich der Horizontaldichtung 4, der am Tragwerkselement 10 anliegt, in konvexer Form gekrümmt ausgebildet.
  • Bei dem hier gezeigten Beispiel überragt die Horizon taldichtung 4 die Breite des Dichtelements 1, so dass sie über dessen seitlicher Stirnfläche um ein gewisses Maß übersteht und, wie auch aus 3 ersichtlich, in dem überstehenden Bereich keilförmig ausgebildet ist.
  • Vorteilhaft kann dann die Horizontaldichtung 4 auf der gegenüberliegenden, vertikal ausgerichteten Stirnseite des Dichtelements 1 ebenfalls keilförmig ausgebildet sein, wobei dies dann mit einem Keil in entgegengesetzter Richtung ausgeführt sein sollte. So kann eine verbesserte Abdichtung im kritischen Bereich zwischen benachbarten Dichtelementen 1 erreicht werden. Die keilförmige Ausbildung sollte dabei möglichst so erfolgen, dass die geneigten Flächen von Horizontaldichtungen an benachbarten Dichtelementen 1 aneinanderliegen und in berührendem Kontakt stehen, wobei bevorzugt noch ein gewisses Maß an Anpressung erreicht worden sein sollte.
  • In ähnlicher Form könnte diese Dichtwirkung aber auch mit einer entsprechend an ihrer Unterseite keilförmig ausgebildeten Vertikaldichtung 5 erfolgen, wobei hier auf die diesbezüglichen Bemerkungen im allgemeinen Teil der Beschreibung verwiesen werden soll, was insbesondere auf die einzusetzenden Keilwinkel zutrifft.
  • Auch in der Darstellung gemäß 4 kann der Sachverhalt einer keilförmigen Ausbildung von Horizontaldichtungen 4 insbesondere an den Stirnseiten entnommen werden.
  • Mit den 5 und 6 soll eine vorteilhafte Anordnung und Befestigung von Griffelementen 3 an Dichtelementen 1 verdeutlicht werden.
  • So ist an der oberen Stirnseite von Dichtelementen 1 für ein Griffelement 3 eine Aufnahme 3.1 ausgebildet. Im Normalzustand sind Griffelemente 3 dann nach innen geschoben, so dass der eigentliche Griffbereich und das gesamte Griffelement 3 in der Aufnahme 3.1 aufgenommen ist und damit kein Gefahrenpotential durch ein Überstehen vorhanden ist. Wie im allgemeinen Teil der Beschreibung bereits erläutert, kann eine Griffelemente 3 in dieser Position durch eine geeignete Fixierung gesichert werden, um unbefugte Nutzung verhindern zu können.
  • Gegebenenfalls nach dem Lösen einer solchen Fixierung kann ein Griffelement 3 dann aus der Aufnahme 3.1 herausgezogen werden. Für die Erleichterung des Herausziehens sind bei diesem Beispiel an der oberen Stirnseite des Dichtelements 1 eine Vertiefung ausgebildet, in die ein Bediener manuell eingreifen und so das jeweilige Griffelement 3 leichter aus der Aufnahme 3.1 herausgezogen werden kann.
  • Wie bereits angesprochen, müssen Vertikalführungselemente 2 nicht zwingend über die Oberkante des Tragwerkelements 10 überstehen, und dies ist häufig sowohl aus ästhetischen, wie auch aus Unfallschutzgründen gewünscht, der Fall. Die Dichtelemente 1 können dann bei Bedarf angehoben und in ihre Aktivierposition gebracht werden. Sie werden dabei so angehoben, dass eine bestimmte Länge noch vorhanden ist, mit der die Profilelemente 2.1 innerhalb der Führungsnuten 1.1 gehalten sind und dadurch lediglich ein Teil mittels der Vertikalführungselemente 2 weder stützend gehalten noch geführt ist. Diese Begrenzung kann unter Berücksichtigung der Festigkeit der jeweiligen Dichtelemente 1, die dem maximalen Wasserdruck widerstehen kann, gewählt werden. In der Regel sollten mindestens 30 % der zur Verfügung stehenden Länge von Führungsnuten auch im angehobenen Zustand noch mit den Vertikalführungselementen geführt und gestützt gehalten sein.
  • Dichtelemente 1 können an einem erfindungsgemäßen Hochwasserschutzsystem in den unterschiedlichsten Abmessungen eingesetzt werden, wobei Mindestdicken unter Berücksichtigung der in den Dichtelementen 1 auszubildenden Führungsnuten 1.1 Berücksichtigung finden sollten. So können Dichtelemente 1 beispielsweise in Abmessungen Höhe = 1000 mm, Breite = 2000 mm und Dicke = 40 mm eingesetzt werden.
  • In 7 ist ein Beispiel gezeigt, das an einer Hochwasserschutzwand, als Tragwerkselement 10 landseitig befestigt ist. Dabei ist es in eine Aktivierposition angehoben und in dieser arretiert. So kann der Hochwasserschutz bei Bedarf sehr schnell und einfach zu verbessern. In 7 sind hier Dichtelemente 1 in einer Reihe nebeneinander fest installiert.
  • Mit 8 soll ein Beispiel einer Arretierung 9 gezeigt werden. Dabei ist ein stiftförmiges Element 9.1, das mit einer Druckfeder beaufschlagt ist an einem Verikalführungselement 1 befestigt. Nach dem Anheben eines Dichtelementes 1 drückt die Feder das stiftförmige Element 9.1 heraus und es gleitet unter die untere Stirnseite des Dichtelements 1 und dieses kann dann auf den stiftförmigen Elementen 9.1 abgesetzt und in Aktivierposition gehalten werden.
  • Nach Absinken des Wasserstandes können die Dichtelemente 1 wieder angehoben, dabei die stiftförmigen Elemente 9.1 wieder durch die Betätigung der Griffelemente 3 zurück gezogen und die Dichtelemente abge senkt werden.

Claims (17)

  1. Hochwasserschutzsystem, mit plattenförmigen selbst tragenden Dichtelementen (1), Vertikalführungselementen (2), Vertikal- und Horizontaldichtungen (4, 5), bei dem an einem Dichtelement (1) mindestens zwei vertikal ausgerichtete Führungsnuten (1.1) ausgebildet sind, in die Führungsnuten (1.1) ein komplementär zur Geometrie von Führungsnuten (1.1) ausgebildetes Profilelement (2.1), das an einem Vertikalführungselement (2) ausgebildet ist, eingeführt ist, so dass ein jeweiliges Dichtelement (1) vertikal verschiebbar ist; die Vertikalführungselemente (2) an einem Tragwerkselement (10) mit vertikaler Ausrichtung ihrer Längsachse starr befestigt sind und an jeweils einem Dichtelement (1) und/oder mindestens einem Vertikalführungselement (2) mindestens eine Arretierung (9) für eine Fixierung von Dichtelementen (1) in einer Aktivierposition vorhanden ist.
  2. Hochwasserschutzsystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Profilelemente (2.1) mit einem T-förmigen oder keilförmigen Querschnitt ausgebildet sind.
  3. Hochwasserschutzsystem nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass an mindestens einer vertikal und an der unteren horizontal ausgerichteten Stirnseite eines Dichtelements (1) elastisch verformbare Dichtelemente (4, 5) befestigt sind.
  4. Hochwasserschutzsystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Tragwerkselement (10) eine Mauer oder eine Gebäudewand ist.
  5. Hochwasserschutzsystem, nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Horizontaldichtungen (4) eine größere Breite, als die Dicke der Dichtelemente (1) aufweisen und zur Abdichtung am Tragwerkselement (10) anliegen.
  6. Hochwasserschutzsystem, nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Horizontaldichtungen (4) in Richtung auf das Tragwerkselement (10) abgerundet oder dort in Form einer Lamellendichtung ausgebildet sind.
  7. Hochwasserschutzsystem, nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die stirnseitigen Enden der Horizontaldichtungen (4) so keilförmig ausgebildet sind.
  8. Hochwasserschutzsystem, nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausrichtung der Keile an den beiden Stirnseiten gegenläufig ist.
  9. Hochwasserschutzsystem, nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass untere Stirnseiten der Vertikaldichtungen (5) keilförmig ausgebildet sind, wobei die Summe der Keilwinkel einer Vertikaldichtung (5) und der jeweiligen Horizontaldichtung (4) mindestens 90° beträgt.
  10. Hochwasserschutzsystem, nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass Horizontaldichtungen wasserseitig ein benachbartes Dichtelement (1) überlappen.
  11. Hochwasserschutzsystem, nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an der oberen Stirnseite eines Dichtelements (1) mindestens ein Griffelement (3) befestigt ist.
  12. Hochwasserschutzsystem, nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das/die Griffelemente (3) innerhalb einer Aufnahme (3.1) im Dichtelement (1) aufgenommen und aus dieser herausziehbar oder verschwenkbar sind.
  13. Hochwasserschutzsystem, nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an Griffelementen (3) und/oder Dichtelementen (1) lösbare Fixierelemente vorhanden sind.
  14. Hochwasserschutzsystem, nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Arretierung (9) formschlüssig wirkt.
  15. Hochwasserschutzsystem, nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Arretierung (9) mit einem durch Federkraft vorgespannten Arretierelement, das in eine Arretieraufnahme einführbar ist, gebildet ist.
  16. Hochwasserschutzsystem, nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Arretierung (9) durch Betätigung mindestens eines Griffelements (3) lösbar ist.
  17. Hochwasserschutzsystem, nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass Arretierung (9) und Griffelement (3) mechanisch miteinander verbunden sind.
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