-
Die
Erfindung betrifft ein Wälzlager
nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
-
Wälzlager
werden in mechanischen Anordnungen zur Lagerung von Wellen und Achsen
vielfältig
eingesetzt. Zur Anpassung an die verschiedenen Anwendungsgebiete
ist mittlerweile eine weitläufige
Typenvielfalt bekannt.
-
Neben
dem eigentlichen, funktionsbedingten Aufbau der Wälzlager
erfordert je nach Anwendung die Anpassung der Wälzlager in Hinblick auf die
Art der Montage in die mechanischen Anordnungen oder in den Anschlussbauteilen
besondere Aufmerksamkeit.
-
Beispielsweise
wird in der Offenlegungsschrift
DE 19525965 A1 vorgeschlagen, Laufbahnringe
von Wälzlagern
an ihren Umfangsflächen
mit einer die Adhäsion
erhöhenden
anorganisch-chemischen Schutzschicht zu versehen, um die Stabilität der Wälzlager
im eingebauten Zustand zu verbessern. Durch die Schutzschicht soll
erreicht werden, dass die beim Einpressen des Wälzlagers in ein Gehäuse notwendigen
Einpresskräfte
nur unwesentlich erhöht,
die Auspresskräfte
zur Entfernung des Wälzlagers
aus dem Gehäuse
jedoch beträchtlich
vergrößert werden.
Als Schutzschichten werden Oxidations- oder Brünierschichten offenbart.
-
Die
Offenlegungsschrift
DE
10 823 928 A1 schlägt
dagegen allgemein vor, zur kraftschlüssigen Verbindung von Bauteilen
ein Verbindungselement zu verwenden, welches aus einer dünnen, flexiblen
Schicht besteht, die an ihrer Oberfläche Partikel definierter Größe trägt. Bei
der Montage der Bauteile wird das Verbindungselement zwischen den
Bauteilen angeordnet, wobei sich die Partikel in die Bauteile eindrücken und
auf diese Weise die Reibung zwischen den montierten Bauteilen deutlich
erhöhen.
-
Einen
anderen Ansatz verfolgt die Patentschrift
DE 198 36 678 C1 , in der
eine Radlagereinheit für
ein angetriebenes Rad eines Kraftfahrzeugs offenbart ist. In dieser
Patentschrift wird vorgeschlagen, die Stirnflächen von vorgespannten Radiallagern
mit Gleitmitteln zu beschichten, um einem Entstehen von Knackgeräuschen entgegen
zu wirken. Als Gleitmittel werden beispielsweise PTFE, MoS2 oder
dergleichen vorgeschlagen.
-
Ein
wiederum anderen Weg geht das Europäische Patent
EP 0 125 718 B1 , welches
wohl den nächstkommenden
Stand der Technik bildet. Diese Druckschrift offenbart ein Radialwälzlager
bei dem zwischen dem Innenring und einer zu montierenden Welle bzw.
zwischen dem Außenring
und dem Lagersitz jeweils eine Zwischenschicht angeordnet ist, die
mit einem der Fügepartner
fest verbunden ist. Die jeweils freie Oberfläche der Zwischenschicht ist
in besonderer Weise vorbehandelt, so dass diese nahezu vollständig glatt
und dicht ist, mit dem Zweck einen „engen Kontakt" mit der freien Oberfläche des
korrespondierenden Fügepartners
zu erhalten. Dieser „enge
Kontakt" muss einen
so hohen Reibwert besitzen, so dass zwischen der freien Oberfläche der
Zwischenschicht und der freien Oberfläche des korrespondierenden
Fügepartners
während
des Betriebs des Wälzlagers
keine oszillierenden Relativgleitbewegungen entstehen können.
-
Ausgehend
von diesem bekannten Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe
zugrunde, weitere Lösungen
für eine
vorteilhafte Montage von Wälzlagern
in Lagersitzen bzw. auf Wellen oder Achsen vorzuschlagen.
-
Diese
Aufgabe wird gelöst
durch ein Wälzlager
mit den Merkmalen des Anspruchs 1. Vorteilhafte und/oder bevorzugte
Ausführungsformen
ergeben sich aus den Unteransprüchen,
der nachfolgenden Beschreibung sowie den beigefügten Figuren.
-
Das
erfindungsgemäße Wälzlager
weist eine erste und eine zweite Lagereinrichtung sowie eine Mehrzahl
von Wälzkörpern auf,
wobei die erste und die zweite Lagereinrichtung mittels der Wälzkörper zueinander drehbar
gelagert sind. Vorzugsweise sind die Lagereinrichtungen als Axiallagerscheiben
oder als Radiallagerringe ausgebildet. Bei dem Wälzlager handelt es sich somit
um ein Wälzlager
beliebiger Bauform, insbesondere ein Axialwälzlager oder ein Radialwälzlager,
wobei die Wälzkörper insbesondere
als Rollen, Kugeln, Tonnen oder Nadeln ausgebildet sind. Optional
können
ergänzend
Wälzkörperkäfige zur
unverlierbaren Aufnahme der Wälzkörper vorgesehen
sein. Die erste und die zweite Lagereinrichtung bezeichnet dabei
jeweils die außenseitigen,
zur Montage des Wälzlagers
genutzten Lagereinrichtungen und bestehen bevorzugt aus einem metallischen
Werkstoff. Insbesondere laufen oder rollen auf der Innenseite der
ersten beziehungsweise der zweiten Lagereinrichtung die Wälzkörper. In
einer möglichen
Ausführung
ist das Wälzlager
als gekapseltes Axialwälzlager
ausgebildet.
-
Das
Wälzlager
umfasst mindestens eine Zwischenschicht aus Kunststoff, die ausgebildet
und/oder angepasst ist, um zwischen einer der Lagereinrichtungen
und einer zu dieser Lagereinrichtung korrespondierenden Lagereinrichtungsaufnahme
angeordnet zu sein. Die Lagereinrichtungsaufnahme ist bevorzugt
als Lagersitz, insbesondere Festlagersitz ausgebildet. Alternativ
kann die Lagereinrichtungsaufnahme als Welle oder Achse realisiert
sein.
-
Ausgehend
von der Problematik einer optimalen Montage eines Wälzlagers
in einem Gehäuse,
auf einer Welle oder Achse oder einer anderen Anordnung wurde von
dem Erfinder festgestellt, dass ein Wandern, insbesondere ein Mikrowandern,
der Lagereinrichtung in der Lagereinrichtungsaufnahme durch Dehnungsunterschiede
der in Kontakt stehenden Oberflächen
von Lagerein richtung und Lagereinrichtungsaufnahme begründet ist.
Diese Dehnungsunterschiede entstehen durch unterschiedliche Verformungen
von Lagereinrichtung und Lagereinrichtungsaufnahme durch die auf
der Lagereinrichtung abrollenden Wälzkörper. Es wurde erkannt, dass
bei der Verwendung einer Zwischenschicht aus Kunststoff der Reibungskoeffizient
zwischen der Zwischenschicht und dem Umgebungsbauteilen nur eine
untergeordnete Rolle spielt, wenn ein hinreichend schubweiches Material
als Zwischenschicht gewählt
wird. Der Reibungskoeffizient muss allerdings mindestens so hoch
sein, dass die Zwischenschicht nicht schlupft.
-
Erfindungsgemäß wird deshalb
gemäß einer
Alternative A vorgeschlagen, die Zwischenschicht aus einem Kunststoff
auszubilden, dessen Schubmodul gering und dessen Querkontraktionszahl
hoch ist, so dass die Zwischenschicht möglichst inkompressibel ist.
Mit einer derartigen Zwischenschicht werden die Oberflächen-Dehnungsunterschiede
zwischen der Lagereinrichtung und der Lagereinrichtungsaufnahme
elastisch ausgeglichen. Durch die vergleichsweise hohe Querkontraktionszahl
ist zugleich sichergestellt, dass die Lagersteifigkeit möglichst
wenig verringert wird. Prinzipiell können z.B. Thermoplaste oder
Duroplaste verwendet werden, ein besonders bevorzugtes Material
für die
Zwischenschicht ist Elastomer.
-
Gemäß einer
Alternative B ist die Zwischenschicht Teil eines zwischen der Lagereinrichtung
und der Lagereinrichtungsaufnahme einzusetzenden Zwischenteils.
Das Zwischenteil kann dabei einseitig oder zweiseitig mit der Zwischenschicht
beschichtet sein. Hier wird der erfinderische Gedanken fortgeführt, dass
der Reibungskoeffizient zwischen der freien Oberfläche der
Zwischenschicht und der Lagereinrichtung beziehungsweise der Lagereinrichtungsaufnahme
eher zweitrangig ist. Vielmehr wird durch die Zwischenschicht beziehungsweise
das Zwischenteil sichergestellt, dass die Dehnungsunterschiede von
Lagereinrichtung und Lagereinrichtungsaufnahme und die daraus resultierenden
Schubspannungen elastisch aufgenommen werden.
-
Gemäß einer
Alternative C ist das Wälzlager
als Axiallager, insbesondere Axialwälzlager, ausgebildet. Es wurde
nämlich überraschenderweise
festgestellt, dass die Verwendung einer Zwischenschicht aus Kunststoff
ein Wandern der in diesem Fall als Lagerscheiben realisierten Lagereinrichtungen
eines Axiallagers in der Lagerscheibenaufnahme im eingebauten Zustand
unterbindet. Bislang war die Gefahr nicht restlos auszuschließen, dass
das Wandern der Axiallagerscheiben in der Scheibenaufnahme so stark
ausgeprägt
ist, dass starker Kontakt zur Lagerscheibenaufnahme sowie Brüche von
Haltevorrichtungen wie z.B. Haltenasen auftreten können. Insbesondere
bei gekapselten Axiallagern können
radiale Schlupfkomponenten auch zu Käfigbrüchen führen. Durch den Einsatz einer
Zwischenschicht zwischen Lagerscheibe und der Scheibenaufnahme bei
Axiallagern können
diese Gefahren in überraschend
einfacher Weise, insbesondere bei gekapselten Axiallagern, eliminiert
werden.
-
Gemäß einer
bevorzugten Ausführung
der Erfindung weist die Zwischenschicht eine Dicke von kleiner als
100 μm,
vorzugsweise kleiner als 50 μm,
insbesondere kleiner als 30 μm
auf. Die Zwischenschicht kann zum einen auf der Lagereinrichtung,
zum anderen auf der Lagereinrichtungsaufnahme und/oder auf dem Zwischenteil
aufgebracht sein. Es wurde nämlich überraschenderweise
festgestellt, dass bereits in den genannten relativ dünnen Schichten
eine ausreichende Aufnahme der Dehnungsunterschiede von Lagereinrichtung
und Lagereinrichtungsaufnahme erreichbar ist. Der Vorteil der geringen
Dicke der Zwischenschicht liegt darin, dass die Lagersteifigkeit
des eingebauten Wälzlagers
durch die Zwischenschicht nur geringfügig verringert ist.
-
Bei
einer Sonderform der Erfindung ist die Zwischenschicht aus mehreren
Einzelschichten aufgebaut, die jeweils zueinander Trennebenen aufweisen,
so dass sie in Richtung der Schubspannungen elastisch verschiebbar
sind. Bei dieser Sonderform ist sichergestellt, dass die Zwischenschicht
weich gegenüber
Schubbewegungen und zugleich steif gegenüber Druckspannungen ausgebildet
ist.
-
Bei
einer bevorzugten konstruktiven Umsetzung, ist die flächige Erstreckung
der Zwischenschicht senkrecht zu der Bauart bedingten Krafteinleitungsrichtung
des Wälzlagers
ausgerichtet. Bei Radialwälzlagern bildet
die Zwischenschicht somit zumindest abschnittsweise eine zylinderförmige oder
hohlzylinderförmige Form,
wohingegen bei Axialwälzlagern
die Zwischenschicht zumindest abschnittsweise in Form eines Ringes oder
Ringabschnittes ausgebildet ist. Insbesondere kann die Zwischenschicht
auch als Hülse
oder Hülsensegment
ausgebildet sein.
-
Bei
einer bevorzugten Ausführungsform,
bei der das Wälzlager
als Axialwälzlager
mit Zwischenteil ausgebildet ist, ist das Zwischenteil als Ringscheibe
realisiert. Die Ringsscheibe ist dabei bevorzugt so dimensioniert,
dass die Lagereinrichtung mit ihrer Auflagefläche vollflächig auf dem Zwischenteil aufliegen
kann. Insbesondere um Kosten zu sparen, kann die flächige Erstreckung
des Zwischenteils auf die Auflagefläche der Lagereinrichtung bzw.
auf die Kontaktfläche
von Lagereinrichtung und Lagereinrichtungsaufnahme begrenzt sein.
-
Bei
einer anderen bevorzugten Ausführungsform,
bei der das Wälzlager
als Radialwälzlager
ausgebildet ist, ist das Zwischenteil als Radialhülse oder
Hülsensegment
in der Lastzone realisiert. Die Radialhülse wird bei der Montage über die
Welle oder Achse gesteckt beziehungsweise in den Lagersitz eingeführt, so dass
der Innenring beziehungsweise der Außenring auf beziehungsweise
in der Radialhülse
montierbar ist.
-
Bei
beiden genannten bevorzugten Ausführungsformen kann das Zwischenteil
aus einem homogenen Material ausgebildet sein, wobei die Dicke des
homogenen Materials insbesondere größer als 0,1 mm realisiert ist.
Eine mögliche
Alternative besteht darin, dass das Zwischenteil aus einer ein-
oder zweiseitig beschichteten Platte und/oder einem entsprechenden
Rohr besteht. Die Dicke der Platte beziehungsweise des Rohrs sollte aus
Stabilitätsgründen größer als
0,1 mm ausgebildet sein, wobei die Beschichtungsdicke wieder bevorzugt kleiner
als 100 μm,
vorzugsweise kleiner als 50 μm
und insbesondere kleiner als 30 μm
ausgebildet ist.
-
Insbesondere
im Hinblick auf die Ausbildung als Ringscheibe ist es möglich, einseitig
oder beidseitig Elastomer-beschichtete Platten als Halbzeug zu verwenden.
Dieses Halbzeug ist bereits heute auf dem Markt als statische Dichtung
erhältlich.
-
Weitere
Merkmale, Vorteile und Wirkungen der Erfindung ergeben sich aus
der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele der Erfindung
sowie den beigefügten
Figuren. Dabei zeigen:
-
1 in
schematischer Darstellung einen Ausschnitt eines Wälzlagers
zur Illustration der Verformung von Lagereinrichtung und Lagereinrichtungsaufnahme;
-
2 in
schematischer Darstellung einen Detailausschnitt aus 1 zur
Illustration der Stauchung bzw. Streckung von belasteten Teilbereichen;
-
3 ein
Ausführungsbeispiel
eines erfindungsgemäßen Wälzlagers
in schematischer Detailvergrößerung;
-
4 verschiedene Alternativen zur Realisierung
einer dehnungsausgleichenden Zwischenschicht für das Wälzlager in den 3, 5 und 6;
-
5 ein
Ausführungsbeispiel
der Erfindung in Form eines Axialwälzlagers in Detailausschnitt;
-
6 ein
weiteres Ausführungsbeispiel
in Form eines Radialwälzlagers
in Querschnittsdarstellung.
-
Gleiche
oder entsprechende Teile oder Größen sind
in den Figuren jeweils mit den gleichen oder entsprechenden Bezugszeichen
versehen.
-
Die 1 illustriert
in einer schematischen Darstellung die Verformungen einer Lagereinrichtung 1,
die auf einem Lagersitz 2 angeordnet ist, während ein
Wälzkörper 3 über die
Lagereinrichtung 1 abrollt. Während des Abrollens ist der
Wälzkörper 3 mit
einer Druckkraft F beaufschlagt.
-
In
der in 1 gezeigten Darstellung rollt der Wälzkörper entlang
des Pfeils R von links nach rechts. Aufgrund der Druckbelastung
werden sowohl die Lagereinrichtung 1 als auch der Lagersitz 2 verformt,
woraus ein Kontaktbereich K resultiert. Die Mikrowanderrichtung
wird durch einen Pfeil S angegeben.
-
Die 2 zeigt
die Verformungen sowie die daraus resultierenden oberflächenparallelen
Materialdehnungen im Kontaktbereich K in einer schematischen Vergrößerung,
wobei wieder die Lagereinrichtung 1 beziehungsweise ein
Abschnitt daraus, der Lagersitz 2 und das Wälzlager 3 gezeigt
sind.
-
Die
Lagereinrichtung 1 wird in einem Bereich I, der unterhalb
des Wälzkörpers 3 liegt
und dem Lagersitz 2 zugewandt ist, auf Zug gedehnt, so
dass ε > 0 ist. Die dazu benachbarten
Bereiche IIa, b weisen dagegen Druckdehnungen auf, ε < 0.
-
In
den den Bereichen I, IIa und IIb gegenüberliegenden Randbereichen
auf der freien Seite des Lagersitzes 2 ist das Dehnungsverhalten
in weiten Bereichen gegensätzlich
ausgeprägt.
-
Im
zentralen Bereich, der dem Bereich I gegenüberliegt, liegen Druckdehnungen
vor (ε < 0), während in
den Randbereichen, die den Bereichen IIa, b gegenüberliegen,
Zugdehnungen vorliegen und ε > 0 ist. Sowohl der
zentrale Bereich als auch die genannten Randbereiche befinden sich
in dem Kontaktbereich K.
-
Aufgrund
des unterschiedlichen Dehnungsverhaltens der beiden zueinander gewandten
Oberflächen von
Lagereinrichtung 1 und Lagersitz 2 entstehen Schubspannungen
im Kontaktbereich K, die zu einer Relativverschiebung von der Lagereinrichtung 1 und
dem Lagersitz 2 führen.
Diese Relativbewegung der Lagereinrichtung 1, auch Mikrowandern
oder Schlupf, insbesondere Scheibenschlupf genannt, erfolgt dabei
vorwiegend in Bewegungsrichtung R des Wälzkörpers 3, wie es in
der 1 mit dem Pfeil S veranschaulicht wird. Neben
der Hauptverschiebung in Bewegungsrichtung R können lokal jedoch auch Relativbewegungen
in Gegenrichtung auftreten.
-
Mögliche Folgen
des Wanderns der Lagereinrichtung 1 ist Passungsrost und
Verschleiß der
Lagereinrichtung 1 beziehungsweise des Lagersitzes 2 bzw.
der Lagereinrichtungsauflage. Bei Axialwälzlagern führt das Wandern im ungünstigsten
Fall zu Brüchen
von Haltevorrichtungen wie z.B. Haltenasen. Insbesondere bei gekapselten
Axiallagern, wie z.B. in 5 dargestellt, können radiale
Schlupfkomponenten auch zu Käfigbrüchen führen, da
sich dann der Käfig
zwischen beiden Lagerscheiben nicht mehr frei bewegen kann. Bei
Radialwälzlagern
kann es im Pressverband oder in der Spielpassung zwischen Welle
und Innenring beziehungsweise zwischen Außenring und Gehäuse zu einer
Verschiebung der Ringe in Umfangsrichtung kommen oder auch ein axiales
Auswandern der Ringe und somit ein Funktionsausfall des Lagers erfolgen.
-
Die 3 zeigt
ein erstes Ausführungsbeispiel
des erfindungsgemäßen Wälzlagers
in Form eines Detailausschnitts eines Axialwälzlagers 4. In ähnlicher
Darstellung wie bei den Simulationsbildern in den 1 und 2 ist
ein Wälzkörper 3 gezeigt,
der auf einer Lagerscheibe 1 in einer Richtung R rollt.
Im Gegensatz zu den vorhergehenden Figuren ist jedoch hier zwischen
der Lagerscheibe 1 und der korrespondierenden Lagerscheibenaufnahme 2 eine
Zwischenschicht 5 angeordnet, die dazu ausgebildet ist,
das unterschiedliche Dehnungsverhalten der Oberflächen-Bereiche
von Lagerscheibe 1 und Lagerscheibenaufnahme 2 auszugleichen
und die daraus resultierenden Schlupfbewegungen zu verhindern.
-
Die
Zwischenschicht
5 ist als eine dünne, im Hinblick auf den Schubmodul
möglichst
nachgiebige, jedoch dabei zugleich möglichst inkompressible Zwischenschicht
ausgebildet. Die Wahl eines geringen Schubmoduls hat den Vorteil,
dass die Dehnungsunterschiede im Kontaktbereich von Lagerscheibe
1 und
Lagerscheibenaufnahme
2 zu geringen Schubspannungen in
der Zwischenschicht führen.
Wenn die Schubspannungen in der Zwischenschicht gering sind, reicht
ein geringer Reibungskoeffizient aus, ein Schlupfen der Zwischenschicht
zu unterbinden. Die Materialeigenschaft der geringen Kompressibilität sowie
die konstruktive Ausbildung als dünne Schicht führt dazu,
dass die Lagersteifigkeit des Wälzlagers
4 im
eingebauten Zustand durch die Zwischenschicht
5 nur wenig
verringert wird. Beispielhafte Werte oder Bereiche für ein vorteilhaftes Material
sind:
| E
in MPa (Elastizitätsmodul) | v
(Querkontraktionszahl) |
| 1,5-30 | 0,47-0,49995
(Elastomer) |
| 30-1000 | 0,35-0,49
(z.B. PA11) |
| 1000-10000 | 0,3-0,4
(z.B. PA66) |
-
Die
freien Oberflächen
oder die freie Oberfläche
der Zwischenschicht 5 sind nicht speziell behandelt.
-
Die 4a bis 4d zeigen
verschiedene Ausführungsformen
zur Realisierung der Zwischenschicht 5 in schematischer
Querschnittsdarstellung.
-
Die 4a zeigt
in einer schematischen Vergrößerung die
Lagereinrichtung 1, wobei die Zwischenschicht an der Lagereinrichtung 1 befestigt,
z.B. aufvulkanisiert, ist. Die Dicke d der Zwischenschicht 5 beträgt weniger
als 0,1 mm, vorzugsweise weniger als 50 μm insbesondere weniger als 30 μm. Eine praktische
Realisierung sieht vor, eine aufvulkanisierte, ca. 25 μm dicke Elastomerschicht
zu verwenden, um den Schlupf an einer Axiallagerscheibe mit einer
typischen Dicke D1 von 0,5 mm bis 1 mm oder 1,2 mm im Laufbereich
der Wälzkörper zu
unterbinden.
-
Die 4b zeigt
ein Zwischenteil 6a, welches bei der Montage zwischen Lagereinrichtung 1 und
Lagereinrichtungsaufnahme 2 zu positionieren ist. Das Zwischenteil 6a besteht
aus einem Trägermaterial 7,
welches ein – oder
beidseitig mit der Zwischenschicht 5 beschichtet ist. Das
Trägermaterial 7 kann
beispielsweise ein weiterer Kunststoff oder auch ein metallischer
Werkstoff sein. Die Gesamtdicke D2 des Zwischenteils 6a ist
vorzugsweise kleiner als 1 mm, beispielsweise kleiner als 0,3 mm.
Eine Gesamtdicke von D2 = 0,2 mm und eine Dicke von d = 25 μm ergab gute
experimentelle Ergebnisse, insbesondere bei Axiallagerscheiben mit
einer Dicke von 0,5 mm bis zu 1 mm oder 1,2 mm.
-
Die 4c zeigt
ein weiteres Ausführungsbeispiel
in Form eines Zwischenteils 6b, welches vollständig aus
dem Material der Zwischenschicht 5 ausgebildet ist. Aus
praktischen Gründen
sollte die Dicke D3 des Zwischenteils 6b größer als
0,1 mm, vorzugsweise jedoch geringer als 1 mm sein.
-
Die 4d zeigt
eine weitere Möglichkeit
der Anbringung der Zwischenschicht 5, wobei die Zwischenschicht 5 auf
dem Lagersitz 2 angebracht, insbesondere aufvulkanisiert
ist.
-
Eine
bevorzugte Wahl für
das Material der Zwischenschicht beziehungsweise für das Zwischenteil 6b ist
Elastomer oder ein anderes Material mit einem ähnlich niedrigen Schubmodul.
-
Die 5 zeigt
in einer schematischen Detaildarstellung einen Ausschnitt eines
Axialwälzlagers 7, welches
auf einer Unterlage 8, insbesondere einem Lagersitz aufliegt
bzw. montiert ist. Das Axialwälzlager 7 weist
eine erste Lagerscheibe 9 sowie eine zweite Lagerscheibe 10 auf,
zwischen denen Wälzkörper 3 in
Form von Rollen rollbar gelagert sind, so dass sich erste Lagerscheibe 9 zur
zweiten Lagerscheibe 10 relativ drehen kann. Zwischen zweiter
Lagerscheibe 10 und der Unterlage 8 ist die Zwischenschicht 5 zwischengeschaltet, so
dass auftretende Schubspannungen durch die Zwischenschicht wie bereits
erläutert
gering gehalten werden können.
Die Zwischenschicht 5 ist als Beschichtung auf der der
Unterlage 8 zugewandten Seite der zweiten Lagerscheibe 10 oder
alternativ als Beschichtung der Unterlage 8 ausgebildet.
-
Bei
anderen Ausführungsformen
können
Ringe mit den in den 4b und 4c gezeigten
Aufbau zwischen zweiter Lagerscheibe 10 und Unterlage 8 eingesetzt
werden. Alternativ oder ergänzend
wird eine Zwischenschicht 5 oder ein entsprechendes Zwischenteil
zwischen der ersten Lagerscheibe 9 und der dazu korrespondierenden
Anlagefläche
(nicht dargestellt) eingesetzt.
-
Die 6 zeigt
ein eingebautes Radialwälzlager 11,
welches einen Außenring 12 aufweist.
Zur Vermeidung von Wanderbewegungen des Radialwälzlagers 11 im eingebauten
Zustand ist auf der Außenseite des
Außenrings 11 umlaufend
eine Zwischenschicht 5 oder ein Zwischenteil gemäß der 4b und 4c in Form
einer Hülse
angeordnet. Die Zwischenschicht 5 beziehungsweise das Zwischenteil
ist zwischen dem Außenring 11 und
dem Lagersitz 2 eines Gehäuses angeordnet und dient in
beschriebener Weise dazu, das Wandern des Radialwälzlagers 12 sowohl
in radialer Richtung als auch in axialer Richtung zu verkleinern
beziehungsweise zu eliminieren.
-
- 1
- Lagereinrichtung,
-scheibe
- 2
- Lagersitz
- 3
- Wälzkörper
- 4
- Axialwälzlager
- 5
- Zwischenschicht
- 6a
- Zwischenteil
- 6b
- Zwischenteil
- 7
- Trägermaterial
- 8
- Unterlage
- 9
- erste
Lagerscheibe
- 10
- zweites
Lagerscheibe
- 11
- Radialwälzlager
- 12
- Außenring