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Die
vorliegende Erfindung liegt im technischen Gebiet der Zellbiologie
und Transplantatemedizin. Sie betrifft Vorrichtungen und Verfahren
zur schnellen und nicht-invasiven Analyse oder Kontrolle biologischer
Proben, besonders zur Sterilitätskontrolle,
zur Charakterisierung von in der biologischen Probe enthaltenen
infektiösen
Partikeln und Mikroorganismen sowie zur Charakterisierung von Gewebezellen
und Transplantaten. Hauptanwendungsgebiete der Erfindung sind die
biotechnologische Produktion pharmakologischer Wirkstoffe und Therapeutika
sowie die Transplantationsmedizin.
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Ein
erster Aspekt der Erfindung betrifft die Kontaminations- und Qualitätskontrolle
vor allem in der Transplantationsmedizin. Bei der individuellen Therapie
von Organdefekten mittels organähnlicher Gewebekulturen,
beispielsweise Haut- oder Knorpeltransplantate, ist die Keimfreiheit
der biologischen Implantate eine gesetzlich vorgeschriebene Voraussetzung
für die
Freigabe zur Implantation. Der Nachweis kontaminierender Mikroorganismen
wie Bakterien und Pilze ist mit den bekannten Nachweisverfahren
nur zeitverzögert
möglich.
Steril- beziehungsweise Kontaminationskontrollen biologischer Implantate erfolgen
bislang über
bekannte Abklatsch- und Ausstreichproben der zu untersuchenden Flüssigkeiten und
anschließender
Bebrütung.
Nachteilig ist dabei, dass die Ergebnisse der Analyse mit Charakterisierung
des kontaminierenden Mikroorganismus, der zum Teil nur langsam wachsenden
Erreger, erst etwa zwei Wochen nach Freigabe des biologischen Implantats
zur Implantation in den Patienten vorliegen. Erst dann können entsprechende
therapeutische Schritte gegen die nachgewiesene Kontamination, beispielsweise
eine spezifische Antibiotikatherapie eingeleitet werden. Es sind
deshalb Mittel und Verfahren wünschenswert,
wodurch eine Kontamination biologischer Implantate innerhalb kurzer
Zeit sensitiv und selektiv detektiert und der vorhandene kontaminierende
Mikroorganismus charakterisiert und gegebenenfalls identifiziert
werden kann.
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Zur
Qualitätskontrolle
von biologischen Implantaten, Gewebepräparaten oder Transplantaten
ist es wünschenswert,
die kultivierten Gewebezellen des Implantats, beispielsweise humane
Knorpelzellen, vor der Anwendung aber auch während der Kultivierung des
Implantats charakterisieren zu können. Dabei
soll vorrangig der Differenzierungsgrad und/oder die Vitalität der Zellen
ermittelt werden. Dies ist insbesondere bei Implantaten aus (autologen)
humanen Zellen von großer
Bedeutung, da diese Zellen während
der Kultivierung dedifferenzieren können, wobei sie ihre gewebespezifischen
und für die
Therapie gewünschten
Eigenschaften verlieren. Die Qualität des Implantats sinkt dadurch.
Dedifferenzierte Zellen neigen außerdem oft zu einer erhöhten Proliferationsrate,
weshalb sie als potentielle Krebszellen angesehen werden. Wünschenswert sind
daher Mittel und Verfahren zur Charakterisierung und Typisierung
der Gewebezellen und der extrazellulären Matrix des Gewebes und
damit zur Qualitätskontrolle
der biologischen Implantate.
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Die
Qualitätskontrolle
von biologischen Implantaten ist zurzeit gesetzlich nicht einheitlich
geregelt, da es keine bekannte Methode gibt, die als „Goldstandard" auf die unterschiedlichsten
Gewebezelltypen gleichermaßen
anwendbar wäre.
Bekanntermaßen
werden immunzytologische Verfahren eingesetzt, deren Qualität vor allem
von der Spezifität der
eingesetzten Antikörper
abhängig
ist und welche nicht normierbar beziehungsweise standardisierbar sind.
Bekannte Verfahren zur Charakterisierung von biologischem Material
sind „invasive" Methoden, die die
Weiterverwendung der untersuchten Zellen unmöglich machen. Zum Beispiel
werden bei der bekannten Durchflusszytometrie die Zellen anhand
der Expression bestimmter Oberflächenmoleküle charakterisiert
(CD-Antigentest). Aufgrund dieses methodischen Mangels können zurzeit
nur Teile des kultivierten Gewebes als biologisches Implantat für die Implantation
vorgesehen werden. Der andere Teil muss für die invasive Charakterisierung
der Zellen „geopfert" werden. Wünschenswert
sind deshalb Mittel und Verfahren, worin eine nicht-invasive, zerstörungsfreie
biologische Charakterisierung der zu untersuchenden Zellen, möglichst
im flüssigen
Kulturmedium, erfolgen kann. Weiter ist es wünschenswert, die Belastung
des Gewebes bei der Messung zu minimieren.
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Ein
weiterer Aspekt der Erfindung betrifft die Sterilitätskontrolle
bei der Herstellung von Medikamenten oder Wirkstoffen nach im Wesentlichen
biotechnologischen Verfahren. In solchen Verfahren werden Wirkstoffe
durch biologische Zellen oder Zellsysteme wie Mikroorganismen und/oder
Gewebezellen in so genannten Bioreaktoren produziert. Im industriellen
Maßstab
werden Bioreaktoren mit Volumina von 50 Litern oder mehr eingesetzt.
Oft erfordert die Gewinnung der Wirkstoffe eine Kultivierungsdauer
in den Reaktoren von mehreren Wochen. In der Produktionskette schließt sich
an den Bioreaktor meist eine mehrstufige Aufreinigung an, woraus schließlich die
gewünschte
Wirkstoffzusammensetzung erhalten werden kann.
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Es
ist dabei essenziell, dass keine Fremdkontamination in der Reaktorcharge
auftreten und die Sterilität
der aus dem Bioreaktor gewonnenen Wirkstoffzusammensetzung gewährleistet
ist. In bekannten Verfahren wird routinemäßig zu Beginn und am Ende der
Reaktorkultivierung beziehungsweise am Ende der Produktionskette
die Charge out Fremdkontamination und Sterilität geprüft. Im Falle einer festgestellten
Kontamination muss dann das gesamte Produktvolumen verworfen werden.
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In
bekannten Sterilitätstests
werden aus dem laufenden Produktionsprozess biologische Proben in Form
kleiner Flüssigkeitsmengen
entnommen, nach klassischen mikrobiologischen Verfahren auf Nährmedium
bebrütet
und zur Bestimmung der Art der Kontamination anschließend differenziert.
Ergebnisse sind erst mit einer Verzögerung von mehreren Tagen zu
erwarten. Nachteilig ist, dass dann die Möglichkeiten zum regulierenden
Eingriff in den Prozess begrenzt sind. In den meisten Fällen sind
zumindest die eingesetzten Ressourcen für die Fortführung des Produktionsprozesses
zwischen dem Zeitpunkt der Flüssigkeitenentnahme
und dem Zeitpunkt des positiven Nachweises einer Kontamination verschwendet.
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Zur
Verbesserung des Produktionsablaufs und zur Vermeidung von Kosten
besteht der Bedarf an einer laufenden Überprüfung auf Sterilität beziehungsweise
Kontamination über
die gesamte Kultivierungsdauer, während des gesamten Produktionsprozesses
und/oder entlang der gesamten Produktionskette. Wünschenswert
ist ein schnelles Nachweisverfahren, das eine kurze Nachweiszeit
bietet, und Mittel zur Durchführung
eines solchen Verfahrens. Gleichzeitig soll eine hohe Spezifität und Sensitivität gegeben
sein. Vorzugsweise soll ein solches Nachweisverfahren auch geeignet
sein, die Art der Kontamination eindeutig festzustellen, das heißt besonders,
den kontaminierenden Mikroorganismus zu bestimmen. Neben der Ersparnis
der Kosten für
die ansonsten verschwendeten Ressourcen, wäre damit auch eine Zeitersparnis
verbunden, da der kontaminierte Prozess schnell beendet und frühzeitig
ein neuer Prozess gestartet werden könnte.
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Die
Raman-Spektroskopie ist eine bekannte Methode, die bislang vorwiegend
in der chemischen Analyse und der Oberflächencharakterisierung eingesetzt
wird. Zunehmend wird die Methode auch zur Charakterisierung von
biologischen Proben und bei der Untersuchung von biologischen Flüssigkeiten eingesetzt.
Bei Bestrahlung der biologischen Probe mit Anregungsstrahlung bestimmter
Wellenlänge oder
Wellenlängenbereich
treten sowohl elastische als auch unelastische Streuprozesse an
bestrahlten Molekülen
in der Probe auf. Der Hauptanteil des eingestrahlten Anregungslichts
wird in der Probe elastisch gestreut (im Wesentlichen die so genannte
Rayleigh-Streuung). Daneben tritt zu einem geringen Anteil unelastische
Streuung an Molekülen,
die so genannte Raman-Streustrahlung, auf. Die Raman-Streustrahlung
unterscheidet sich im Energiegehalt und damit in der Wellenlänge von
der eingestrahlten Anregungsstrahlung. Die Raman-Streustrahlung
weist sowohl einen zu kürzeren
Wellenlängen
hin verschobenen Anteil auf (Antistokes-Linien) als auch einen Anteil
längerer
Wellenlängen (Stokes-Linien).
Als Raman-Spektrum wird regelmäßig die
spektrale Verteilung des zu längeren
Wellenlängen
hin verschobenen Anteil der Raman-Streustrahlung verstanden (Stokes-Linien).
Das Raman-Spektrum ist meist charakteristisch für das bestrahlte Molekül beziehungsweise
die Molekülzusammensetzung
der bestrahlten Probe. Mit vor allem auf statistischen Algorithmen
basierenden Verfahren können
solche Spektren gegebenenfalls eindeutig bestimmten Molekülen einer
bestrahlten Probe zugeordnet werden, sodass Molekülzusammensetzungen,
biologische Zellen, Zellkompartimente und subzelluläre Strukturen
charakterisierbar und gegebenenfalls spezifizierbar werden.
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In
einem aus der
WO
2004/099763 A1 bekannten Verfahren wird die Raman-Spektroskopie zur
Untersuchung und Analyse biologischer Zellen eingesetzt, wobei die
zu untersuchenden Mikroorganismen kultiviert, isoliert, mit Anregungsstrahlung
bestrahlt und die von den Zellen emittierte Raman-Streustrahlung
spektroskopisch analysiert wird. Aus den aufgenommenen spektralen
Verteilungen der emittierten Raman-Streustrahlung werden mittels statistischer
Analysen die für
die jeweiligen Mikroorganismen charakteristischen Kennwerte, beispielsweise
bestimmte Banden im Spektrum, erfasst und mit entsprechenden, in
Datenbanken hinterlegten Kennwerten von bekannten Mikroorganismen
verglichen. Die Analysemethode ist invasiv, da die zu untersuchenden
Mikroorganismen aus dem Zellverband herausgelöst und präpariert werden. Eine Rekultivierung
der analysierten Zellen ist nicht vorgesehen.
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Aus
der
WO2006/091223
A2 ist ein Verfahren zur Ramanspektroskopischen. Analyse
von Proben wie biologische Kontaminationen aus Luft und Flüssigkeiten
bekannt. Die Probe wird nach Fixierung zunächst optisch untersucht. Dabei
identifizierte Partikel werden anschließend Raman-spektroskopisch untersucht.
Es wird auch eine Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens beschrieben,
worin eine Mikroskopieeinheit, eine Spektroskopieeinheit und eine Fixiereinheit
für Proben
kombiniert sind.
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Nachteilig
bei diesen Verfahren ist der invasive Ansatz, der zur Zerstörung der
analysierten Zellen führt.
Nachteilig ist weiter die mit bekannten Raman-spektroskopischen
Verfahren verbundenen langen Messzeiten.
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Ausgehend
vom Stand der Technik besteht das der vorliegenden Erfindung zugrunde
liegende technische Problem vor allem darin, Mittel und Verfahren
zur einfach handhabbaren, schnellen, nicht-invasiven, zerstörungsfreien
Detektion und Charakterisierung biologischer Zellen in biologischen Proben,
vorzugsweise in Zellverbänden,
Geweben, Zellsuspensionen oder biologischen Flüssigkeiten, bereitzustellen.
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Die
vorliegende Erfindung löst
das ihr zugrunde liegende technische Problem im Wesentlichen durch
die Bereitstellung eines Verfahrens gemäß Anspruch 1 zur Analyse einer
biologischen Probe, das auf einem optisch-spektroskopischen Prinzip beruht.
Die biologische Probe, die bevorzugt als flüssige oder überwiegend flüssige Probe
(biologische Flüssigkeit)
vorliegt oder bereitgestellt wird, wird in einer Probenhalteeinheit,
bevorzugt reversibel, das heißt
wieder entfernbar und nicht-invasiv, fixiert, das heißt festgehalten;
die in der biologischen Probe gegebenenfalls enthaltenen Partikel
werden kategorisiert durch: mikrophotographisches Aufnehmen der biologischen
Probe und/oder der in der Probe enthaltenen Partikel und Analysieren
der Bilddaten mittels automatischem Mustererkennungsprozess; und
die biologische Probe wird Raman-spektroskopisch analysiert, und
zwar innerhalb einer im Bereich der biologischen Probe positionierbaren
Messzone, indem in der Messzone Raman-Streustrahlung angeregt oder erzeugt
wird durch Fokussieren einer Anregungsstrahlung und die von der
biologischen Probe in der Messzone emittierte Raman-Streustrahlung detektiert
wird und die spektrale Verteilung der Ra man-Streustrahlung analysiert
wird, wobei mindestens ein Raman-Spektrum
von der biologischen Probe erhalten wird.
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Das
Fixieren der biologischen Probe erfolgt erfindungsgemäß durch
Durchströmenlassen
der biologischen Probe durch die Probenhalteeinheit, wobei die Probenhalteeinheit
als Fluidzelle ausgebildet ist, wobei in der biologischen Probe
gegebenenfalls enthaltende Partikel in der Fluidzelle zurückgehalten und
dort reversibel, zumindest für
die Dauer der Analyse, fixiert werden, indem die Partikel in der
Fluidzelle durch mindestens eine in der Fluidzelle angeordnete Lochplatte
mit mehreren Durchbrechungen zurückgehalten
werden und die Durchbrechungen in der Lochplatte strukturiert in
Form eines regelmäßigen und
adressierbaren Musters zeilen- und spaltenweise angeordnet sind.
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Das
Verfahren ist dadurch gekennzeichnet, dass die Messzone auf bestimmte
Abschnitte oder Partikel der biologischen Probe anhand der Ergebnisse
der mikrophotographischen Kategorisierung nach festgelegten Kriterien
automatisch positioniert und die Raman-spektroskopische Analyse auf den Bereich
der mindestens einen automatisch positionierten Messzone beschränkt wird.
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Die
Erfindung sieht vor, die Raman-spektroskopische Analyse der biologischen
Probe räumlich auf
dort gegebenenfalls vorhandene Partikel, die einer vorbestimmten
Kategorie angehören,
zu beschränken.
Dies geschieht, indem die Messzone automatisch jeweils auf bestimmte
Partikel der biologischen Probe positioniert wird und dort die Raman-spektroskopische
Analyse durchgeführt
wird. Die Kategorisierungs-gesteuerte Positionierung der Messzone
wird in einer bevorzugten Variante mehrfach für andere Bereiche der Probe
und/oder andere Kategoriekriterien wiederholt.
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Im
Zusammenhang mit der Erfindung wird unter einer „biologischen Probe" eine oder mehrere biologische
Zellen, einzeln oder in Zellverbünden, Gewebe,
Transplantate, Implantate, Organ- und Gewebeersatzpräparate und
Teile davon verstanden. Als biologische Zellen gelten hier vor allem
tierische und menschliche Zellen, wie Gewebe-, Embryonalzellen oder
Stammzellen, Bakterienzellen und Bakteriensporen, Mykoplasmen, Pilzzellen,
-hyphen und -sporen. Dabei muss die biologische Probe nicht notwendigerweise
solche Zellen enthalten; der Nachweis in einer biologischen Probe
potentiell enthaltener Zellen ist ein Gegenstand der vorliegenden
Erfindung. Die biologische Probe ist eine potentiell mindestens
eine biologische Zelle enthaltende Zusammensetzung; darunter sind
auch klinische Proben, Biopsien, sowie flüssige und überwiegend nicht flüssige biologische
Proben von Geweben, Transplantaten, Organ- und Gewebeersatzpräparaten
und Teilen davon und Rückstände der
Sterilfiltration zu verstehen.
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Im
Zusammenhang mit der Erfindung wird vorliegend unter „Partikel" eine biologische
Zelle oder ein Teil einer biologischen Zelle verstanden, die in
einer biologischen Probe, beispielsweise in Form einer Flüssigkeit
vorliegen kann. Unter „Partikel" werden auch alle
individualisierbaren oder kategorisierbaren Zellen oder Zellfragmente,
die in biologischen Proben, besonders in Zellverbünden, Geweben,
Transplantaten, Implantaten, Organ- und Gewebeersatzpräparaten
oder Teilen davon vorhanden sind, verstanden.
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Im
Zusammenhang mit der Erfindung wird unter einer „biologischen Flüssigkeit" eine Sonderform
einer biologischen Probe verstanden, eine potentiell unsterile beziehungsweise
mit biologischen Zellen kontaminierte Flüssigkeit oder Suspension, die
vor allem im Kontext der Kultivierung biologischer Zellen auftritt.
Die in einer solchen biologischen Flüssigkeit vorhandenen biologischen
Zellen sind nicht nur Kontaminanten; darunter werden auch die kultivierten
biologischen Zellen, beispielsweise Gewebezellen verstanden. Die
Zellen werden dabei als Zellverband oder Gewebe oder als Zellsuspension
kultiviert. Die biologische Flüssigkeit
ist vorzugsweise ausgewählt
aus: vor allem biologisch hergestellten, pharmazeutischen Wirkstoffen
oder Wirkstoffzusammensetzungen, Kulturmedien von Biofermentern,
klinischen Proben, wie Blut, Urin, Liquor, Cerebrospinalflüssigkeit,
Blutplasma, Blutserum, Lymphe, Glaskörperflüssigkeit, Schleimhautabstrich,
Bronchiallavage und ähnlichem,
sowie flüssigen
Kulturmedien und Überstände von
Gewebekulturen, von Kulturen biologischer Implantate, Organ- und
Gewebeersatzpräparate;
darunter zählen
vor allem Transportmedien, Auftaumedien, Spülmedien und Lagermedien.
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Die
Erfindung ermöglicht
also durch die Kombination einer mikrophotographischen Bildanalyse
mit einem spektroskopischen Analyseverfahren, die ziel- und zweckgerichtete
Reduktion der spektroskopisch zu analysierenden Bereiche der Probe
einen enormen Zeitgewinn. Durch die Kategorisierung mittels mikrophotographischer
Bildanalyse der biologischen Probe kann die zeitintensive Raman-spektroskopische
Analyse der biologischen Probe vorteilhafterweise räumlich auf
bestimmte Messzonen der Probe beschränkt werden. Dadurch wird die
Gesamtanalysenzeit gegenüber
bekannten Verfahren vorteilhafterweise deutlich verkürzt. Je
nach Anwendungsgebiet wird die Messzeit (Zeit von Eingabe der biologischen
Probe bis zum Ende der Erhebung der Messdaten, beziehungsweise bis
zum Erhalt des Analyseergebnisses) auf 48, 24 und bis zu 12 Stunden
verkürzt.
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Dabei
ist vor allem vorgesehen, die Auswahl der Messzonen, vorzugsweise
anhand vorher festgelegter Kriterien, automatisch durchzuführen, wobei die
Auswahl zielgerichtet nach den in der jeweiligen Analyse wesentlich
interessierenden Aspekten erfolgt: Ist die Fragestellung der Analyse
primär
auf die Kontrolle der Kontamination einer Probe mit Keimen gerichtet,
so erlaubt die Vorauswahl anhand der Kategorisierung der im mikroskopischen
Bild detektierten Keimen wie Bakterien und Pilzzellen oder -sporen die
gezielte spektroskopische Analyse solcher Keime.
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Ist
die Fragestellung der Analyse primär auf die Charakterisierung
von Vitalität
oder Differenzierungsstadium von Gewebezellen gerichtet, so erlaubt die
Vorauswahl anhand der Kategorisierung der im mikroskopischen Bild
detektierten Gewebezellen, beispielsweise Chondrozyten, die gezielte
spektroskopische Analyse dieser Zellen auf „Vitalitätsmarker" beziehungsweise „Gewebetypmarker" die an hand von spezifischen
Kennwerten der Raman-Spektrogramme erkennbar sind.
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Die
mikrophotographische Kategorisierung der Partikel erfolgt bevorzugt
in die Kategorien „biologische
Zelle" und „nicht-biologische
Zelle, Artefakt". Innerhalb
der Kategorie „biologische
Zelle" erfolgt die Kategorisierung
bevorzugt in die Kategorien „Bakterienzelle", „Pilzzelle", „Bakterienspore", „Pilzspore" und „(humane)
Gewebezelle". In
der Kategorie „(humane)
Gewebezelle" erfolgt
die Kategorisierung bevorzugt in die Kategorien „vitale Zelle" und „nicht-vitale
Zelle" und/oder
bevorzugt in die Kategorien „differenzierte
Zelle" und „dedifferenzierte
Zelle".
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Bevorzugt
wird zur Erzeugung der Raman-Streustrahlung eine Anregungsstrahlung
mit einer Wellenlänge
im nahen Infrarot, vorzugsweise von 785 ± 60 nm beziehungsweise im
UV-Bereich von 200 ± 50
nm, eingesetzt.
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Bevorzugt
ist vorgesehen, dass die in Form der bevorzugt linienförmigen Anregungszone
fokussierte Anregungsstrahlung bei der Analyse, vorzugsweise schrittweise über die
ortsfesten Partikel bewegt wird. Nach jedem Schritt wird vorzugsweise
ein neuer Messzyklus durchgeführt.
Die in den einzelnen aufeinander folgenden Messzyklen erhaltenen
Analysedaten der aus der Anregungszone aufgenommenen Raman-Spektren
werden anschließend
zu einem ortsaufgelösten
Bild lokaler Raman-Spektren zusammengesetzt. Dazu wird erfindungsgemäß bevorzugt
eine ortsaufgelöste
spektrale Analyse der Raman-Streustrahlung durchgeführt, indem
die Raman-Streustrahlung
der Anregungszone spektral aufgetrennt wird und mittels eines zweidimensionalen
CCD-Array-Detektors detektiert wird.
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Die
Erfindung sieht also bevorzugt vor, die spektrale Analyse der Raman-Streustrahlung
durch sequentielles Fokussieren der Anregungsstrahlung in Form mehrerer
linienförmiger
Anregungszonen [i ... i + n] innerhalb der Messzone auf die biologischen Probe
durchzuführen.
Durch die Linienfokussierung wird die Messzeit der spektralen Analyse
noch weiter verkürzt,
weil entlang der linienförmigen
Ausdehnung der Anregungszone eine parallele Detektion und Registrierung
mehrerer lokaler Raman-Spektren gleichzeitig möglich ist.
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Demgemäß wird die
Spektralanalyse der Raman-Streustrahlung bevorzugt durchgeführt durch ein
ortsaufgelöstes
spektrales Analysieren mittels zweidimensionalem CCD-Array-Detektor,
wobei in der ersten Dimension des CCD-Arrays eine (erste) linienförmige Anregungszone
i ortstreu entlang ihrer Längsausdehnung
abgebildet wird und in der zweiten Dimension des CCD-Arrays die
spektrale Verteilung der Raman-Streustrahlung von jedem Punkt entlang der
Längsausdehnung
dieser (ersten) Anregungszone abgebildet wird und die lokalen Raman-Spektren ortsaufgelöst getrennt
registriert werden.
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Die örtsaufgelöste spektrale
Analyse der gesamten Messzone erfolgt bevorzugt in einem interativen
Prozess, wobei in einem ersten Messzyklus die erste Schar lokaler
Raman-Spektren in der ersten Anregungszone i registriert werden
und in einem zweiten nachfolgenden Messzyklus eine zweite Schar
lokaler Raman-Spektren einer an die erste Anregungszone i örtlich angrenzenden
zweiten Anregungszone i + 1 registriert werden. Dazu wird zwischen
den Messzyklen der linienförmige
Fokus der Anregungsstrahlung von einer ersten Position relativ zu
der in der Messzone fixierten biologischen Probe zu einer zweiten
Position hin bewegt. Weitere Messzyklen werden für weitere örtlich angrenzende Anregungszonen
i + n wiederholt, wobei zwischen den Messzyklen der linienförmige Fokus
der Anregungsstrahlung immer zu einer nächsten Position geführt wird.
Dabei werden die Scharen der lokalen Raman-Spektren aller Anregungszonen
[i ... i + n] zu einem Gesamtbild ortsaufgelöster spektraler Verteilungsmuster
der in der Messzone fixierten biologischen Probe zusammengesetzt
(line-scan).
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Die
Erfindung sieht vor, mittels der mikroskopischen Bilddaten der Partikel
individuelle Partikel zu lokalisieren, zu charakterisieren und gegebenenfalls mittels
Mustervergleich zu identifizieren. Die aufgenommenen Bilddaten werden
bevorzugt geometrisch analysiert, wobei Bild-Kennwerte erhalten
werden. Die Bildanalyse erfolgt in an sich bekannter Weise, vorzugsweise
mittels softwareimplementierter Feature-Detektoren und Mustererkennung.
Aus den Bildkennwerten kann vor allem eine erste Kategorisierung
oder Typisierung der Partikel erfolgen.
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Weiter
ist vorgesehen, dass die Bilddaten mit den von den so lokalisierten
Partikeln parallel aufgenommenen lokalen Raman-Spektren korreliert
werden. Vorzugsweise werden die Raman-Spektren eines optisch lokalisierten
Partikels zur Charakterisierung des Partikels herangezogen. So wird
vorteilhafterweise eine individualisierte Charakterisierung und gegebenenfalls
Identifizierung der Partikel aufgrund charakteristischer Raman-Spektren,
aufgrund charakteristischer Morphologie sowie bevorzugt aus der Kombination
der aus der Bildanalyse und der Spektralanalyse gewonnenen Erkenntnisse
charakterisiert, spezifiziert und identifiziert.
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Aus
den erhaltenden mikroskopischen Bilddaten und mindestens einem Raman-Spektren
werden bevorzugt in mindestens einem weiteren Schritt die in der
Messzone analysierte biologische Probe oder Partikel charakterisiert.
Dies erfolgt in einer bevorzugten Variante durch Ermitteln von typischen Kennwerten
aus dem mindestens einen Raman-Spektrum und Vergleichen der ermittelten
typischen Spektrum-Kennwerte mit hinterlegten bekannten Spektrum-Kennwerten.
In einer anderen bevorzugten Variante erfolgt die Charakterisierung
durch Ermitteln von typischen Kennwerten aus den mikrophotographischen
Bilddaten und Vergleichen der ermittelten Bild-Kennwerte mit hinterlegten
bekannten Bild-Kennwerten. In einer anderen bevorzugten Variante
erfolgt die Charakterisierung durch die Kombination der Ergebnisse
der Kennwertvergleiche von Spektrum-Kennwerten und Bild-Kennwerten.
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Bevorzugt
erfolgt, bevorzugt nach zuvor festgelegten Kriterien, aus dem Vergleich
der ermittelten Kennwerte die Charakterisierung der biologischen Probe
oder darin enthaltenen Partikel. Bevorzugte Parameter der Charakterisierung
sind: Gattung, Spezies, Differenzierungsgrad, Vitalität und chemische Zusammensetzung.
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Die
Erfindung stellt ein optisch-spektroskopische Verfahren zur Analyse
biologischer Flüssigkeiten
bereit, das zumindest folgende Schritte umfasst: bevorzugt reversibles
Fixieren der biologischen Probe in einer Probenhalteeinheit; Kategorisieren
der in der biologischen Probe gegebenenfalls enthaltenen Partikel
durch: mikrophotographisches Aufnehmen der biologischen Probe und/oder
der enthaltenen Partikel und Analysieren der Bilddaten mittels automatischem
Mustererkennungsprozess; und Raman-spektroskopische Analyse der
biologischen Probe innerhalb einer im Bereich der biologischen Probe
positionierbaren Messzone durch: Anregung von Raman-Streustrahlung
durch Fokussieren einer Anregungsstrahlung in der Messzone und Detektieren
der von der biologischen Probe in der Messzone emittierten Raman-Streustrahlung und
Analysieren der spektralen Verteilung der Raman-Streustrahlung, wobei
mindestens ein Raman-Spektrum von der biologischen Probe erhalten
wird, wobei das Verfahren dadurch gekennzeichnet ist, dass das reversible
Fixieren der biologischen Probe erfolgt, indem die biologische Probe
die Probenhalteeinheit durchströmt oder
dort eingespritzt wird, wobei in der biologischen Probe gegebenenfalls
enthaltende Partikel in der Messzone zurückgehalten und dort reversibel,
zumindest für
die Dauer der Analyse, fixiert werden. Dabei ist erfindungsgemäß vorgesehen,
dass die biologische Probe eine biologische Flüssigkeit ist und die Probenhalteeinheit
als so genannte Fluidzelle ausgebildet ist.
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Die
Partikel werden mit der biologischen Flüssigkeit in die Fluidzelle
gespült
und dort mittels geeigneter Mittel in der Fluidzelle zurück- oder festgehalten.
Die Erfindung sieht vor, den oder die in der Fluidzelle zurück- oder
festgehaltenen Partikel mittels Raman-Spektroskopie, und bevorzugt zusätzlich mittels
optischer Mikroskopie, vorzugsweise als differentieller Interphasenkontrast
(DIC), zu detektieren und vorzugsweise zusätzlich zu charakterisieren.
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Das
Verfahren sieht weiter vor, dass die Partikel in der Fluidzelle
vorkategorisiert werden. Dies erfolgt bevorzugt durch: Auftrennen
der Partikel nach ihrer Größe an mehreren
der Fluidzelle in Durchströmungsrichtung
hintereinander geschalteten Lochplatten mit unterschiedlichen Durchbrechungsdurchmessern.
Das Verfahren sieht so eine quasi zwei- oder mehrstufige Vorauswahl
oder Vorselektion der jenigen Probenbereiche oder Partikel vor, bevor, nachfolgend
oder zeitgleich, die spektroskopische Analyse der Vorauswahl stattfindet.
In dieser bevorzugten Variante der Erfindung erfolgt also in einer ersten
Stufe eine Vorselektion nach der Größe und in einer letzten Stufe
eine Selektion nach der Kategorie.
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In
einem bevorzugten weiteren Schritt erfolgt der Nachweis einer gegebenenfalls
vorhandenen Kontamination der biologischen Flüssigkeit anhand erfindungsgemäß ermittelter
Spektrum- und/oder Bild-Kennwerte, wobei ausreichende Übereinstimmung
von Kennwerten das Vorhandensein infektiöser Partikel in der biologischen
Flüssigkeit
nachgewiesen ist und bei fehlender Übereinstimmung der Kennwerte
die Abwesenheit einer Kontamination der biologischen Flüssigkeit
nachgewiesen ist.
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Die
Erfindung sieht also vor: Eine Fluidzelle wird mit der zu analysierenden
biologischen Flüssigkeit
durchströmt
und dabei werden in der biologischen Flüssigkeit enthaltene Partikel,
das heißt
besonders biologische Zellen, in der Fluidzelle zurückgehalten,
vorzugsweise festgehalten. Dies geschieht vorzugsweise zeitweilig,
bevorzugt zumindest für
die Dauer der Analyse; für
die Analyse werden die in der Fluidzelle zurück- beziehungsweise festgehaltenen Partikel
mit einer Anregungsstrahlung bestrahlt, die eine unelastische Streustrahlung,
das heißt
Raman-Streustrahlung, in den bestrahlten Partikeln anregt. Zur Analyse
wird weiter die von den bestrahlten Partikeln emittierte Raman-Streustrahlung
detektiert und die spektrale Verteilung der Raman-Streustrahlung
analysiert, wobei zumindest ein Raman-Spektrum erhalten wird. Von dem mindestens
einen Raman-Spektrum
wird einer und bevorzugt werden mehrere, vorzugsweise charakteristische,
Kennwerte ermittelt, und die ermittelten Kennwerte werden mit bekannten
und hinterlegten Kennwerten, vorzugsweise nach an sich bekannten
Analyseverfahren, verglichen.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren
erlaubt, dass bei ausreichender Übereinstimmung
der ermittelten Kennwerte mit den hinterlegten Kennwerten das Vorhandensein
von Partikeln, vorzugsweise infektiösen Partikeln, wie Bakterien,
Zellen, Bakteriensporen, Pilzzellen oder Pilzsporen, in der biologischen
Flüssigkeit
nachgewiesen ist; bei fehlender Übereinstimmung
der Kennwerte ist die Abwesenheit einer Kontamination der biologischen
Flüssigkeit
mit infektiösen
Partikeln, das heißt
die Sterilität,
nachgewiesen.
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In
einer anderen bevorzugten Variante des erfindungsgemäßen Verfahrens
wird durch den erfindungsgemäßen Kennwertvergleich,
bei ausreichender Übereinstimmung
bestimmter Kennwerte, der zurückgehaltene
Partikel charakterisiert, das heißt vor allem der Zelltyp, Zellspezies
und/oder der Differenzierungsgrad der Zelle bestimmt, sodass das
Vorhandensein einer bestimmten Zellspezies beziehungsweise einer
Zelle mit einem bestimmten Differenzierungsgrad in der biologischen
Flüssigkeit nachgewiesen
ist. Das erfindungsgemäße Verfahren dient
damit vorteilhafterweise der laufenden Sterilitätskontrolle in biologischen
Flüssigkeiten
und/oder der Bestimmung und Charakterisierung, besonders der Bestimmung
des Differenzierungsgrads, der in einer biologischen Flüssigkeit
gegebenenfalls enthaltenen biologischen Zellen.
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Die
Erfindung ermöglicht
vorteilhafterweise, dass sowohl bei der Medikamentenentwicklung,
als auch bei der Bereitstellung individueller Therapeutika, das
heißt
beispielsweise biologischer Implantate und Gewebepräparate,
primär
biologische Flüssigkeiten
untersucht werden können,
ohne dass die Zusammensetzung der untersuchten biologischen Flüssigkeit
verändert
oder verschlechtert wird. Besonders werden die in der biologischen
Flüssigkeit
gegebenenfalls enthaltenen Partikel, das heißt besonders biologische Zellen,
besonders Gewebezellen, in ihren Vitalfunktionen nicht beeinflusst
und in ihrer Integrität nicht
gestört.
Dies wird vor allem dadurch ermöglicht, dass
biologische Zellen in ihrer „natürlichen" Umgebung, das heißt in der
biologischen Flüssigkeit,
die in den meisten Fällen
das Kultivierungsmedium der Zellen ist, gemessen werden können, wobei
die Zellen, bevorzugt ausschließlich,
für die
Dauer der Messung beziehungsweise Analyse in der erfindungsgemäßen vorgesehenen
Fluidzelle zurück-
beziehungsweise festgehalten werden.
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Die
Erfindung erlaubt weiter, dass eine Raman-spektroskopische Analyse
zur Detektion und gegebenenfalls Charakterisierung der in einer
biologischen Flüssigkeit
enthaltenen biologischen Zellen in einem laufenden Produktions-
oder Kultivierungsprozess, bevorzugt kontinuierlich oder quasi-kontinuierlich,
durchgeführt
werden kann, ohne dass Teile beziehungsweise Proben aus dem Prozess
entnommen und getrennt analysiert und anschließend verworfen werden müssen. In
einer bevorzugten Variante ist deshalb die erfindungsgemäße Vorrichtung
in eine Produktionskette, vorzugsweise im Nebenstrom, so integriert,
dass, beispielsweise während der
Produktion oder Aufreinigung biologisch produzierter Wirkstoffe,
im Fermentationsprozess oder bei der Kultivierung von Gewebetransplantaten,
die Sterilität,
die Gegenwart einer Fremdkontamination beziehungsweise der Zelldifferenzierungsgrad
laufend untersucht werden kann.
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Weiter
besteht der Vorteil, dass man bei der Sterilitätskontrolle von Gewebetransplantaten
bereits zum Zeitpunkt der Implantation in den Patienten Aussagen
treffen kann, ob das Implantat kontaminiert ist oder nicht. Bei
Detektion einer Kontamination inzwischen bereits implantierter Präparate kann
in vergleichsweise kurzer Zeit eine differenzierte Diagnose gestellt
werden, und es kann gegebenenfalls der, im Rückschluss, höchstwahrscheinlich
erkrankte Patient gezielt gegen den bestimmten Erreger behandelt werden.
Ein weiterer Vorteil ist auch die Integrierbarkeit von erfindungsgemäßem Sterilitätstest,
differenzierter Diagnose und Bestimmung der Vitalität beziehungsweise
Viabilität
der Zellen und des Implantates in einer Anordnung beziehungsweise
mit einem kombinierten Verfahren, wodurch in dem Falle von autologen
Transplantaten die gesamte notwendige Bandbreite der Analysemethoden
abgedeckt ist.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren
sieht vor, dass die gegebenenfalls in der biologischen Flüssigkeit
enthaltenen und zu analysierenden Partikel in der Fluidzelle durch
mindestens eine in der Fluidzelle angeordnete Lochplatte mit einer
oder mehreren Durchbrechungen durchgehalten werden. Diese Durchbrechungen
sind in der Lochplatte strukturiert angeordnet. Es wird hier auf
die untenstehenden Ausführungen
verwiesen. Das Verfahren sieht dabei besonders bevorzugt vor, dass
die Partikel aus der biologischen Flüssigkeit auf der Oberseite
der Lochplatte zurückgehalten
werden. Dies wird bevorzugt dadurch gewährleistet, dass durch Anlegen
eines Unterdrucks an der gegenüberliegenden
Seite der Lochplatte die in der biologischen Flüssigkeit vorhandenen Partikel
an die Durchbrechungen an der Oberseite der Lochplatte quasi „angesogen" werden und im Bereich
oder auf den Durchbrechungen festgehalten werden. Erfindungsgemäß werden
die Partikel an der Lochplatte zumindest zeitweilig fest gehalten;
bevorzugt zumindest für
die Dauer der Analyse. Dies wird vorzugsweise dadurch erreicht,
dass der Unterdruck etwa für
die Zeitdauer des Festhaltens angelegt wird.
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Das
Verfahren sieht dabei im einzelnen weiter vor, dass die Partikel
in der Fluidzelle durch mindestens eine in der Fluidzelle angeordnete
Lochplatte mit mehreren Durchbrechungen zurückgehalten werden. Bevorzugt
werden die Partikel aus der biologischen Flüssigkeit und auf der „Oberseite" der Lochplatte festgehalten
durch, gegebenenfalls zeitweiliges, Anlegen eines dynamischen und/oder
statischen Druckgefälles
in Richtung der gegenüberliegenden „Unterseite" der Lochplatte.
Darunter wir vor allem verstanden, dass eine Druckdifferenz zwischen der
Oberseite der Lochplatte und der gegenüberliegenden Unterseite der
Lochplatte, die über
die mindestens eine in der Lochplatte vorgesehene Durchbrechung
kommunizieren, hergestellt wird. Dies wird einer bevorzugten Variante
erreicht, indem zumindest ein Teil der an der Oberseite der Lochplatte
sich befindlichen oder vorbei fließenden Partikel enthaltenden
biologischen Flüssigkeit über die
mindestens eine Durchbrechung über
die Lochplatte hinweg nach unten abgesaugt wird. In einer alternativen
Variante die druckbeaufschlagte biologische Flüssigkeit auf der Oberseite
der Lochplatte zumindest teilweise über die mindestens eine Durchbrechung über die Lochplatte
hinweg nach unten hin drainiert. Das Anlegen des Unterdrucks geschieht
vorzugsweise in einem Betriebszustand, in dem die biologische Flüssigkeit
die Fluidzelle durchströmt
und damit an der Oberseite der Lochplatte entlangströmt. In einer
alternativen Variante wird der Unterdruck angelegt in einem Betriebszustand,
in dem kein Nettofluss der biologi schen Flüssigkeit durch die Fluidzelle
und entlang der Oberfläche
der Lochplatter erfolgt.
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In
einer bevorzugten alternativen oder zusätzlichen Variante durchströmt die biologische
Flüssigkeit
die Lochplatte im Hauptstrom, wodurch die gegebenenfalls in der
biologischen Flüssigkeit
enthaltenen Partikel entsprechend der geometrischen Verhältnisse
von Durchbrechungsdurchmesser und Partikelgröße an der stromaufwärts gerichteten
Seite der Lochplatte festgehalten werden, indem sie quasi aus der
biologischen Flüssigkeit „filtriert" werden. Der Fachmann
wählt je
nach Anwendungsgebiet und konkretem geometrischen Aufbau der Fluidzelle
das geeignete Verfahren oder kombiniert mehrere bevorzugte Verfahrensvarianten,
ohne dass die Lehre der vorliegenden Erfindung verlassen wird.
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Bevorzugt
wird die Anregungsstrahlung auf mindestens einem der in der Fluidzelle
zurückgehaltenen
Partikel in einer lokalen Anregungszone fokussiert. Besonders bevorzugt
ist diese Anregungszone linienförmig
(Linienfokus), sodass gleichzeitig eine Reihe von nebeneinander
in der Messzone, das heißt in
der Fluidzelle beziehungsweise Kulturschale zurück- beziehungsweise festgehaltenen
Partikeln zur Emission der Raman-Streustrahlung angeregt werden.
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Das
der Erfindung zugrunde liegende technische Problem wird auch gelöst durch
die Bereitstellung einer Vorrichtung, die vor allem zur Durchführung des
vorgenannten Verfahrens geeignet ist. Die im Zusammenhang mit den
nachfolgenden Vorrichtungen beschriebenen Vorgehensweisen, Parameter und
Verfahrensschritte sind ebenfalls bevorzugte Merkmale der vorstehend
beschriebenen Verfahren.
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Eine
Vorrichtung zur optisch-spektroskopischen Analyse biologischer Proben
gemäß dieser
Erfindung enthält
zumindest folgende Elemente:
- – Probenhalteeinheit
zur ortsfesten Fixierung der biologischen Probe in einer Messzone;
- – Anregungsstrahlungseinheit,
geeignet zur Anregung von Raman-Streustrahlung mittels Anregungsstrahlung
in einer Anregungszone auf innerhalb der Messzone; und
- – Analyseeinheit,
geeignet zur spektralen Analyse der in der Anregungszone von der
biologischen Probe emittierten Raman-Streustrahlung.
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Die
Vorrichtung ist erfindungsgemäß dadurch
gekennzeichnet, dass
- – die Probenhalteeinheit eine
von der biologischen Probe durchfließbare Fluidzelle ist, wobei die
Fluidzelle Mittel aufweist, die geeignet sind zum Zurückhalten
und reversiblen zeitweiligen Fixieren von in der biologischen Probe
gegebenenfalls enthaltenen Partikeln, wobei die Fluidzelle als Mittel
zum Zurückhalten
der Partikel mindestens eine erste Lochplatte mit mehreren Durchbrechungen
mit erstem Durchmesser aufweist und wobei die Durchbrechungen in
der Lochplatte strukturiert in Form eines regelmäßigen und adressierbaren Musters
zeilen- und spaltenweise angeordnet sind.
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Die
Vorrichtung enthält
also zumindest folgende Elemente: zumindest eine Fluidzelle, die
von der biologischen Probe in Form einer biologischen Flüssigkeit
durchflossen werden kann, wobei die Fluidzelle als Mittel zum zeitweiligen
Zurückhalten,
besonders zum Festhalten der Partikel, zumindest eine Lochplatte
mit mehreren regelmäßig ange ordneten Durchbrechungen
aufweist; die Partikel sind an dem Mittel zumindest für die Dauer
der spektroskopischen und gegebenenfalls mikroskopischen Analyse
immobilisiert; zumindest eine Anregungsstrahlungseinheit, die in
der Lage ist, eine Anregungsstrahlung zu erzeugen, wodurch bei in
der Fluidzelle zurück-
oder festgehaltenen Partikeln Raman-Streustrahlung angeregt werden
kann; zumindest eine Analyseeinheit, die geeignet ist, die von den
Partikeln emittierte Raman-Streustrahlung spektral aufzutrennen
und das Raman-Spektrum
zu erfassen (spektrale Analyse).
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Gemäß der Erfindung
ist die Fluidzelle vorzugsweise so ausgestaltet, dass mit der biologischen Probe
in die Fluidzelle eintretende Partikel, also mögliche biologische Zellen als
Kontaminanten oder Gewebezellen, aber auch mögliche Artefakte, in der Fluidzelle
zurückgehalten
und vor allem dort an bestimmter Position festgehalten werden können. Dies wird
erfindungsgemäß ermöglicht durch
mindestens eine in der Fluidzelle vorgesehene Lochplatte oder Locharray
mit mehreren Durchbrechungen oder Poren, vorzugsweise so genannte
Mikroporen. Bevorzugt sind die Durchbrechungen oder Poren von kreisrundem
oder nahezu kreisrundem Querschnitt. In einer bevorzugten Variante
sind die Durchbrechungen linien- oder spaltförmig ausgebildet. Dabei ist
die Lochplatte, gleich einem Filternetz, befähigt, Partikel aus der durch
die Fluidzelle strömenden
flüssigen
biologischen Probe zurückzuhalten.
Vorzugsweise ist der Durchmesser beziehungsweise die Abmessungen
der Durchbrechungen in der Lochplatte so gewählt, dass Partikel, beziehungsweise
biologische Zellen aufgrund ihrer Größe im Wesentlichen nicht durch
die Durchbrechungen treten können
und in der Fluidzelle zurückhaltbar
sind. Bevorzugt kann in einer einzelnen Durchbrechung mindestens
ein, vorzugsweise genau ein, solcher Partikel zurück- oder festhaltbar.
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Die
erfindungsgemäße Fluidzelle
zeichnet sich dadurch aus, dass zumindest die eine Lochplatte oder
Locharray strukturiert angeordnete Durchbrechungen aufweist. Die
Durchbrechungen sind erfindungsgemäß in einem regelmäßigen Muster
(Array) angeordnet, wobei vorzugsweise das Verhältnis von mittlerem Abstand
der Durchbrechungen zueinander (Lochabstand, Rastermaß) zum Durchmesser
der Durchbrechung so gewählt
ist, dass an einer, vorzugsweise an jeder einzelnen Durchbrechung,
jeweils mindestens ein, vorzugsweise genau ein, Partikel festgehalten
werden kann. Vorzugsweise beträgt dieses
Rastermaß/Durchmesser-Verhältnis 1,1
bis 20, besonders bevorzugt 5 bis 15, weiter bevorzugt etwa 10.
Erfindungsgemäß ist die
Lochplatte so ausgebildet, dass die Durchbrechungen oder Poren dort in
Form eines regelmäßigen adressierbaren
Musters oder Arrays, zeilenweise und spaltenweise, angeordnet sind.
Bei einer Größe des Locharrays
von etwa 1,6 cm2 (etwa 0,5 × 0,5 inch)
sind vorzugsweise etwa 106 Durchbrechungen
in Form von Mikrolöchern
angeordnet; bei einem Porendurchmesser von 1 μm beträgt das Rastermaß etwa 12 μm. Damit
wird gewährleistet,
dass die an einer Pore festgehaltene biologische Zelle oder Partikel
nicht mit der an einer benachbarten Pore festgehaltenen Zelle oder
Partikel überlappt,
so dass beide Zellen oder Partikel getrennt optisch analysiert werden
können.
Es versteht sich, dass bei Lochplatten, die zum Festhalten kleiner
biologischer Zellen wie Bakterien das Lochraster kleinere Werte
annimmt, als bei Lochplatten zum Festhalten großer (humaner) Sängerzellen.
In einer Variante haben die Löcher
einen Durchmesser von 1 μm
und die Fläche
des Locharrays beträgt
10 mm2 (10 × 10 mm). Bei einem Lochraster
von 10 μm
befinden sich etwa 1.002.000 Löcher
im Locharray. Dieses Locharray dient vor allem dem Zurück- oder
Festhalten von Bakterienzellen, Pilzsporen und ähnlichem. Solche Lochplatten
besitzen vorzugsweise Durchmesser der Durchbrechungen im Bereich
von 1 μm
oder kleiner, die bevorzugte untere Grenze beträgt 0,2 μm. Das bevorzugte Lochraster
beträgt
von 2 bis 15 μm,
bevorzugt etwa 10 bis 12 μm.
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In
einer anderen bevorzugten Variante einer Lochplatte haben die Löcher einen
Durchmesser von 2 μm
und ein Lochraster von 20 μm.
Dieses Locharray dient vor allem dem Zurück- oder Festhalten von Gewebezellen
tierischen oder humanen Ursprungs. Solche Lochplatten besitzen vorzugsweise
Durchmesser der Durchbrechungen von 2 μm oder größer, bevorzugt von etwa 2 bis
6 μm. Das
bevorzugte Lochraster beträgt
15 μm oder
mehr, bevorzugt etwa 15 bis 50 μm.
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Die
für das
jeweilige Anwendungsgebiet geeignete Dimensionierung der Lochplatte
bestimmt der Fachmann innerhalb der erfindungsgemäß vorgegebenen
Grenzen letztlich nach den fluidischen Eigenschaften der zu untersuchenden
biologischen Flüssigkeit
und anhand der zu analysierenden Partikel.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
weist die Fluidzelle mindestens eine zweite oder weitere Lochplatte
auf. Diese ist oder sind relativ zur Durchströmungsrichtung der biologischen
Probe stromaufwärts
zur ersten Lochplatte in der Fluidzelle angeordnet. Die zweite oder
weitere Lochplatte weist ebenfalls eine und bevorzugt mehrere Durchbrechungen auf.
Für die
Anordnung der Durchbrechungen in der zweiten oder weiteren Lochplatte
gilt bevorzugt das im Zusammenhang mit der ersten Lochplatte vorstehend
beschriebene. Der Durchmesser der Durchbrechungen der zweiten oder
weiteren Lochplatte ist bevorzugt größer als der Durchmesser der
Durchbrechungen der ersten Lochplatte. Bevorzugt ist das Verhältnis von
erstem Durchmesser der Durchbrechungen der ersten Lochplatte und
zweitem Durchmesser der Durchbrechungen der zweiten und gegebenenfalls
weiteren Lochplatten so gewählt,
dass in der biologischen Flüssigkeit
enthaltene große
Partikel, beispielsweise humane Zellen, von der zweiten und gegebenenfalls
weiteren Lochplatte zurückgehalten
werden können,
während
kleinere Partikel, wie Bakterienzellen, Bakteriensporen, Mykoplasmen, Pilzzellen
oder Pilzsporen, die zweite und gegebenenfalls weitere Lochplatte
im Wesentlichen passieren können
und (stromabwärts)
in der ersten Lochplatte zurückgehalten
werden können.
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Bevorzugt
sind die erste, zweite und gegebenenfalls weitere Lochplatte oder
Locharray im Wesentlichen parallel übereinander angeordnet. Durch diese
regelrechte Filter- oder Siebanordnung innerhalb der Fluidzelle
wird es möglich,
die in der biologischen Flüssigkeit
enthaltenen Partikel nach ihrer Größe aufzutrennen und in verschiedenen
getrennten, bevorzugt übereinander
liegenden ersten, zweiten und gegebenenfalls weiteren Ebenen, die
durch die Lochplatten in der Fluidzelle gebildet werden, anzuordnen.
Dies erlaubt die nach der Größe aufgetrennten
zurückgehaltenen
Partikel jeweils getrennt zu untersuchen und bevorzugt Raman-spektroskopisch
und bevorzugt zusätzlich
lichtmikroskopisch zu untersuchen.
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Bevorzugt
ist zumindest die erste (stromabwärts liegende) Lochplatte oder
Locharray im Wesentlichen parallel zur Nettodurchflussrichtung der
biologischen Flüssigkeit
angeordnet (der Winkel der Flächennormale
der Lochplatte zum Vektor des Nettoflusses beträgt etwa 90°), sodass sich in der Probenflüssigkeit
vorhandene Partikel in einem ersten Betriebszustand der Fluidzelle
auf der Oberseite der Lochplatte entlang bewegen können und
in einem zweiten Betriebs zustand die Partikel, vorzugsweise durch
einen an der gegenüberliegenden
Seite der Lochplatte anlegbaren Unterdruck aus der überströmenden Flüssigkeit,
zurückgehalten
und an den Durchbrechungen auf der Oberseite der Lochplatte festgehalten
werden können.
Es ist bevorzugt, dass die in der Fluidzelle zurückhaltbaren Partikel nebeneinander,
besonders in einer Ebene, anordenbar sind.
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Vorzugsweise
ist die Fluidzelle mit einer ersten und mindestens einer zweiten
Lochplatte oder Locharray so ausgestaltet, dass in der von der zweiten
Lochplatte gebildeten Ebene Partikel in der Größe von mindestens 2 μm festgehalten
werden und in einer Linie angeordnet werden können, sodass im Fokus der Anregungsstrahlung
die Messung der Zellen erfolgen kann. In der stromabwärts liegenden
ersten Lochplatte können
Partikel einer Größe von kleiner
als 2 μm
und größer als
1 μm festgehalten
werden, die bereits die zweite Lochplatte passiert haben. Darunter
befinden sich vor allem Bakterien, Pilze, Mykoplasmen sowie Bakteriensporen
und Pilzsporen, die sämtlich
als „infektiöse Partikel" die Kontamination
einer untersuchten biologischen Flüssigkeit anzeigen können. In
dieser Ausführung
der erfindungsgemäßen Vorrichtung
ist vorgesehen, dass die Anregungsstrahlung auf die in der stromabwärts gelegenen
(„unteren") ersten Lochplatte
festhaltbaren Partikel fokussierbar ist. So wird es vorteilhafterweise möglich, in
einer einzigen Messanordnung sowohl größere Partikel, beispielsweise
Gewebezellen humanen Ursprungs, und, davon getrennt, kleinere Partikel,
vor allem Mikroorganismen wie Bakterien, Pilze, Sporen, in einer
flüssigen
biologischen Probe zu analysieren.
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In
einer bevorzugten weiteren Ausführungsform
ist in der Fluidzelle ein mikrofluidischer Flusskanal vorgesehen.
Dieser Flusskanal ist so ausgestaltet, dass in der biologischen
Probenflüssigkeit
vorhandene Partikel sequenziell oder überwiegend sequenziell durch
den Fluss kanal wandern können, wenn
und soweit die Fluidzelle von der biologischen Probe durchströmt wird
und die Partikel seriell einer Optik zur Klassifizierung und Charakterisierung
zugeführt
werden können.
Ein bevorzugtes zeitweiliges Festhalten der Partikel in der Fluidzelle
für die
Analyse wird vor allem ermöglicht
durch Stoppen des Nettoflusses der biologischen Flüssigkeit
durch die Fluidzelle. Vorzugsweise ordnen sich die in der biologischen
Flüssigkeit
vorhandenen Partikel hintereinander, bevorzugt unmittelbar hintereinander
oder im Wesentlichen regelmäßig beabstandet
voneinander, in dem mikrofluidischen Flusskanal an. Die Kanalbreite
ist der Größe des Fokus
der Optiken angepasst. Im Kanal sind bevorzugt zusätzlich Vorrichtungen
zur Erzeugung von Kraftfeldern, bevorzugt ausgewählt aus Schallfeldern und elektromagnetischen Feldern,
vorgesehen, um die Partikel während
der Durchführung
des Messverfahrens in Position zu halten. Der Fachmann kennt die
Gesetzmäßigkeiten
der Mikrofluidik und wird einen solchen Flusskanal ohne Weiteres
so dimensionieren, dass er die erfindungsgemäß vorgesehene Funktionsweise
erfüllt.
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In
einer bevorzugten Variante sind mehrere, bevorzugt parallel nebeneinander
angeordnete, vorzugsweise regelmäßig beabstandete,
mikrofluidische Flusskanäle
in der Fluidzelle vorgesehen. Dabei ist bevorzugt, dass sich mindestens
zwei der mehreren Flusskanäle
in Dimension und/oder Ausgestaltung voneinander unterscheiden, sodass
jeweils unterschiedliche mikrofluidische Bedingungen in diesen Kanälen vorherrschen
können.
Diese Bauweise ist bevorzugt geeignet, verschiedene in der biologischen
Flüssigkeit
vorkommende Partikel gemäß ihrer mikroskopischen
oder physikalischen Eigenschaften zu trennen beziehungsweise zu
kategorisieren und gegebenenfalls getrennt zu analysieren. Bevorzugt ist
in einer Fluidzelle einer erfindungsgemäßen Lochplatte oder Locharray
mindestens ein Flusskanal nachgeschaltet, der im Wesentlichen allein,
bevorzugt ausschließlich die
Partikel, die kleiner als die Löcher
der Lochplatte sind, seriell einer Optik zur Klassifizierung und
Charakterisierung zuführt.
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Die
Probenhalteeinheit der erfindungsgemäßen Vorrichtung kann als Kulturschale
mit dünnem, optisch
durchlässigem
Material ausgeführt
sein, damit die Fokussierung der Anregungsstrahlung in der biologischen
Probe erfolgen kann. In einer bevorzugten Variante ist zur Analyse
einer kleinen Gewebeprobe (von 1 bis 2 mm2)
als Probenhalteeinheit eine übliche
oben offene Zellkulturplatte oder Zellkulturplatte für die Mikroskopie
oder eine Petrischale mit dünnem
optisch nicht brechenden Kunststoff- oder Glasboden vorgesehen.
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Es
ist also vorgesehen, dass zumindest die im Strahlengang der erfindungsgemäßen Vorrichtung liegenden
Teile der, also vor allem Fluidzelle beziehungsweise Kulturschale,
aus strahlungsdurchlässigem,
beziehungsweise lichtdurchlässigem
Material gefertigt sind. Bevorzugte Materialien sind ausgewählt aus:
Silikatglas, Quartzglas, Siliziumglas, Siliziumoxidglas, Siliziumnitridglas,
Kalziumfluoridglas, Bariumfluoridglas, Zinkselenidglas, Zinksulfidglas und
Germaniumglas. Bevorzugt ist hier vor allem Siliziumnitrid. Die
Erfindung ist nicht auf diese Materialien beschränkt; der Fachmann wird ähnliche,
für den Zweck
geeignete Materialien, vor allem alle optisch klaren, möglichst
wenig brechenden, möglichst
wenig chromatisch dispergierenden und sowohl im Bereich der Wellenlänge der
Anregungsstrahlung als auch im Bereich der emittierten und zu detektierenden
Raman-Streustrahlung möglichst
durchlässigen Materialien
in Betracht ziehen. Diese sind von der erfindungsgemäßen Lehre
mitumfasst. Solche weiteren Materialien sind insbesondere synthetische
Polymere wie Polyacryle, Polyethylene, Ethylen/Propylen-Copolymere, Polystyrene,
Polyamide und Polycarbonate.
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Weiter
ist vorgesehen, die Probenhalteeinheit an der Oberfläche mit
Metall oder Metallkolloiden zu beschichten oder anzureichern, und
zwar zumindest im Kontaktbereich mit der biologischen Probe, beziehungsweise
die Lochplatte der Fluidzelle, zumindest im Bereich der Durchbrechungen
oder Poren, wo die Partikel festgehalten werden können, mit Metall
oder Metallkolloiden zu beschichten oder anzureichern. Die Bindung
des Metalls geschieht in an sich bekannter Weise, vorzugsweise durch
lokale Derivatisierung der Oberfläche. Besonders bevorzugt ist
die Anreicherung der Kulturschalenoberfläche beziehungsweise der Lochplattenoberfläche mit Goldkolloiden.
Um die Raman-spektroskopische Analyse von im Bereich der Durchbrechungen
festgehaltenen Partikel gegenüber
sich sonstwo auf oder im Bereich der Lochplatte befindlichen Partikeln
zu verbessern, ist vorgesehen, das Metall oder Metallkolloide allein
im Bereich der Durchbrechungen auf die Lochplatte aufzubringen.
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Die
elektronischen Eigenschaften der Metalle sind geeignet, die Raman-Emissionen
der bestrahlten biologischen Probe, biologischen Zelle beziehungsweise
der zurück-
und festgehaltenen Partikel zu erhöhen (SERS, Surface-Enhanced-Raman-Spectroscopy).
Durch die Intensitätssteigerung nach
den an sich bekannten Prinzipien lässt sich die Integrationszeit
der Detektion verkürzen.
Dies stellt einen weiteren Aspekt der erfindungsgemäßen Lösung zur
Verkürzung der
Mess- oder Analysezeit dar. Außerdem
ermöglicht
die Kombination mit SERS eine Verbesserung des Signal/Rausch-Verhältnisses und
damit die Detektion weiterer möglicher
charakteristischer Banden im Raman-Spektrum.
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Bevorzugt
weist die Anregungsstrahlungseinheit mindestens eine Lichtquelle
zur Erzeugung der Anregungsstrahlung auf. Bevorzugt ist diese Lichtquelle
mindestens ein Laser mit quasi monochromatischem Emissionsspektrum.
Alternativ ist die Lichtquelle eine Gasentladungslampe und/oder
eine Glühemissionslampe,
beispielsweise Wolframlampe oder Nernst-Stift, wobei bevorzugt zur
Einengung des Emissionsspektrums dieser Lampen ein geeigneter Monochromator,
beispielsweise ein optisches Gitter oder eine Kombination mehrerer
optischer Gitter vorgeschaltet ist. Bevorzugt weist die Anregungsstrahlungseinheit
so genannte Plasmalinefilter oder entsprechende Mittel zum Filtern
der Hauptwellenlänge
auf. Weiter bevorzugt weist die Anregungsstrahlungseinheit mindestens
einen so genannten Bandpassfilter oder entsprechende Mittel zur
Parallelisierung von Laserlicht auf.
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In
einer bevorzugten Variante weist die Anregungsstrahlung eine spektrale
Verteilung im nahen Infrarot-Bereich auf. Bevorzugt sind Wellenlängen von
700 bis 1200 nm. Besonders bevorzugt weist die Anregungsstrahlung
eine Wellenlänge
von etwa 785 ± 60
nm, bevorzugter 785 ± 30
nm, 785 ± 10
nm und am meisten bevorzugt von etwa 785 nm auf. Ohne an die Theorie
gebunden zu sein, weist dieser Wellenlängenbereich für die Raman-Spektroskopie
lebender biologischer Zellen in flüssigen Medien oder in Zellverbänden oder
Geweben eine Reihe von Vorteilen auf: Die Absorption der Anregungsstrahlung
im flüssigen
Medium ist tolerierbar gering, die unerwünsch te Emission von Fluoreszenzstrahlung
ist tolerierbar gering, der schädigende
Einfluss auf Struktur und Lebensfunktion der bestrahlten lebenden
Zellen ist minimal. Gleichzeitig erleichtert die in diesem Wellenlängenbereich
angeregte Raman-Streustrahlung die Aufnahme zellspezifischer Raman-Spektren (so
genannter „fingerprint"-Bereich).
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In
einer weiteren Variante der Erfindung ist eine Anregungsstrahlung
im UV-Bereich vorgesehen. Bevorzugte Wellenlängen sind 200 ± 50 nm.
Die nachfolgenden Ausführungen
gelten somit auch für die
UV-Raman-Spektroskopie,
wobei Strahlungsintensitäten,
Materialauswahl der optischen Medien und Detektorenempfindlichkeiten
gegenüber
einer IR-Spektroskopie entsprechend angepasst werden.
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Um
die Messzeit zur Detektion und Erfassung des Raman-Spektrums weiter
zu verringern (zeitliche Integration), soll möglichst eine Anregungsstrahlung
hoher Intensität
verwendet werden. Dies wird vorzugsweise durch die Verwendung eines Hochenergielasers
mit einer Anregungsenergie von mehr als 50 mW, besonders bevorzugt
im Bereich von 50 bis 500 mW, erreicht. In einer bevorzugten Variante
wird ein Laser mit etwa 100 mW verwendet. Bevorzugt sind Diodenlaser.
Der Fachmann erkennt, dass die auf die bestrahlten Partikel wirkende
Strahlungsenergie vom konkret verwendeten optischen System und der
optischen Anordnung abhängt.
Je nach optischem Aufbau sind gegebenenfalls Lichtquellen mit höherer oder
entsprechend niederer Strahlungsenergie erforderlich. Die auf die
biologische Zelle während
der Messung eingestrahlte Strahlungsenergie ist nach unten hin begrenzt
durch die Messzeit und das Signal/Rausch-Verhältnis des verwendeten Detektors
für die
Raman-Streustrahlung:
Sie ist nach oben hin begrenzt durch die bei höherer Energie einsetzenden
nachteiligen Auswirkungen auf Integrität und Lebensfunktion der bestrahlten Zelle.
Bevorzugt sind Strahlungsenergien (berechnet für den Ort der bestrahlten Zelle
und integriert über die
Bestrahlungsdauer) von mindestens etwa 10 Joule bis maximal etwa
300 Joule, vorzugsweise etwa 100 bis etwa 200 Joule.
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Bevorzugt
weist die Vorrichtung weiter mindestens eine Linienfokussierungseinheit
auf. Diese ist geeignet zur Fokussierung der in der Anregungsstrahlungseinheit
erzeugten Anregungsstrahlung auf der biologischen Probe, vor allem
auf die in der Probe zu analysierenden biologischen Zellen oder
Partikel, in Form einer im Wesentlichen linienförmigen Anregungszone.
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Die
erfindungsgemäße Vorrichtung
weißt
so den Vorteil auf, die Messzeiten zu reduzieren, da mehrere Punkte
entlang der linienförmigen
Anregungszone gleichzeitig gemessen werden können. Im Gegenzug ist deshalb
vorgesehen, die Laserleistung entsprechend zu reduzieren, wodurch
die untersuchten lebenden biologischen Zellen noch besser geschont
werden. Die Linienfokussierung erlaubt gleichzeitig die ortsaufgelöste Messung
mittels so genanntem „line
scan", sodass letztlich
vorteilhafterweise einzelne Partikel oder biologische Zellen in
der Messzone individualisiert analysiert werden können.
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Bevorzugt
wird der Linienfokus mittels mindestens einer zylinderförmigen Linse
im Strahlengang der Anregungsstrahlung realisiert. Der Fachmann
wird erkennen, dass auch weitere Maßnahmen zur Erzeugung eines
Linienfokus geeignet sind, die erfindungsgemäß vorgesehene Linienfokussierungsanordnung
zu realisieren.
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Bevorzugt
weist die Linienfokussierungsanordnung zumindest einen so genannten
Beamexpander für
die verbesserte Fokussierung der Anregungsstrahlung auf. Bevorzugt
ist die Fokussierungsanordnung so ausgebildet, dass der fokussierte
Strahl der Anregungsstrahlung in einem Winkel von 30° oder weniger
auf die Flächennormale
der Messzone trifft.
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Vorzugsweise
ist die Linienfokussierungsanordnung geeignet, die linienförmige Anregungszone über die
in der Messzone ortsfest angeordneten Partikel oder biologischen
Zellen zu bewegen. Dies wird ermöglicht
durch mindestens eine an der Linienfokussierungsanordnung vorgesehene
Scannereinheit, die in an sich bekannter Weise aufgebaut ist. Der
Fachmann kennt geeignete Maßnahmen
und Mittel, eine solche Scannereinheit zu realisieren. Bevorzugt
ist die Linienfokussierungsanordnung so mit der Scannereinheit verbunden,
dass ein Bewegen der linienförmigen
Anregungszone im Wesentlichen senkrecht zu ihrer Längsausdehnung
bewegbar ist. Als Scannereinheit ist bevorzugt ein akusto-optisch abstimmbares
Filter (AOTF) eingesetzt. Dieses weist nach Bauart und Funktionsweise
keine beweglichen optischen Teile auf. In einer bevorzugten Variante
ist die Messzone mit den Partikeln oder biologischen Zellen relativ
zu einem ortsfesten Fokusstrahl bewegbar. Vorzugsweise wird dies
realisiert durch einen motorisierbaren Probenhalter oder Objekttisch, womit
die Kulturschale ortsfest verbunden ist. Hier eignen sich beispielsweise
Piezo-betriebene Systeme.
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In
bevorzugter Ausführung
ist die erfindungsgemäße Analyseeinheit
ein CCD (charge coupled device)-basierter Raman-Spektrograph, der
zumindest folgende Elemente enthält:
mindestens
ein optisches Gitter oder ähnliches
Mittel zur spektralen Auftrennung der in der Anregungszone emittierten
Raman-Streustrahlung;
mindestens
ein zweidimensionales CCD-Array zur ortsaufgelösten elektrischen Detektion,
gegebenenfalls zur bildgebenden Registrierung der spektral aufgetrennten
Streustrahlung; und
mindestens eine optische Anordnung zur
Abbildung der spektral aufgetrennten Streustrahlung auf dem zweidimensionalen
CCD-Array.
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Die
Analyseeinheit ist vorzugsweise als Raman-Spektrograph nach Czerny-Turner
ausgebildet. Alternativ bevorzugt ist der Raman Spektrograph ein linsenbasiertes
System. Die Analyseeinheit ist bevorzugt dadurch gekennzeichnet,
dass die optische Anordnung zur ortsaufgelösten Abbildung der spektral aufgetrennten
Streustrahlung einer linienförmigen Anregungszone
derart auf dem zweidimensionalen CCD-Array abgebildet ist, dass
in der ersten Dimension des CCD-Arrays die bevorzugt linienförmige Anregungszone
ortstreu entlang ihrer Längsausdehnung
abgebildet ist und in der zweiten Dimension des CCD-Arrays die spektrale
Verteilung der Streustrahlung von jedem Punkt entlang der Längsausdehnung bevorzugt
der linienförmigen
Anregungszone abgebildet ist. Dieser Aufbau erlaubt vorteilhafterweise, besonders
in Verbindung mit dem Linescanverfahren, eine ortsaufgelöste Reproduktion
der Messzone, worin die zu analysierenden Partikel oder biologischen
Zellen angeordnet sind. Die ortstreue Repräsentation der Daten der lokalen
Raman-Spektren von den Partikeln oder biologischen Probe in der
Messzone erfolgt in Form eines drei- und vorzugsweise vierdimensionalen
Arrays, wobei die ersten beiden Dimensionen der Breiten- und Längsausdehnung
der Messzone entsprechen. In der dritten und gegebenenfalls vierten
Dimension sind entsprechend von jedem Ort des analysierten Bereichs
die lokalen Raman-Spektren in Form eines charakteristischen Kennwerts
oder „Bande" (dritte Dimension)
oder bevorzugt die spektrale Verteilung der Intensität (dritte Dimension)
nach Wellenlänge
beziehungsweise Wellenzahl (vierte Dimension), bevorzugt in Relation
zur Anregungswellenlänge,
aufgetragen. Dazu werden vorzugsweise im Linescanverfahren in einem
ersten Messzyklus die lokalen Raman-Spektren (dritte und vierte
Dimension) für
die Orte entlang der Längsausdehnung
(zweite Dimension) einer ersten Anregungszone gleichzeitig erfasst.
In weiteren Messzyklen kann dies für eine zweite und jede weitere
Anregungszone entlang der Breitenausdehnung (erste Dimension) der
gesamten Messzone weitergeführt werden.
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Das
in der Analyseeinheit zur Registrierung/Detektion und Analyse der
emittierten Raman-Streustrahlung vorgesehene CCD-Array (CCD-Chip)
ist vorzugsweise so ausgeführt,
dass es für
den nahinfraroten Bereich beziehungsweise für einen Spektralbereich von
Wellenzahl 200 bis 3500 cm–1 besonders empfindlich
ist. Der Fachmann sieht hierfür
an sich bekannte Maßnahmen
vor. Bevorzugt sind Ausführungen
von CCD-Arrays mit schneller Messzeit (Integrationszeit) bei gutem
Signal/Rausch-Verhältnis,
besonders ist dies eine so genannte „open electrode"-CCD, rückgedünnte CCD, Tiefentladungs-CCD („deep depletion”-CCD) oder eine
Elektronenvervielfacher-CCD.
Um das Signal/Rausch-Verhältnis
zu verbessern, wird das CCD-Array bevorzugt gekühlt; bevorzugte Kühltemperaturen
sind etwa –50°C bis etwa –100°C.
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Gemäß eines
Aspekts der Erfindung weist die Vorrichtung vorzugsweise mindestens
eine mikroskop-optische Einheit oder Vorrichtung, das heißt Mikroskopeinheit,
zur bildgebenden mikroskopischen oder mikrophotographischen Analyse
der in der Messzone erfindungsgemäß zurück- oder festgehaltenen Partikel.
Bevorzugt ist diese optische Einheit ein Durchlichtmikroskop mit
bevorzugt Wahlweise zuschaltbarer, Phasenkontrastoptik, vorzugsweise für die differentielle
Interphasenkontrast-Mikroskopie (DIS), besonders bevorzugt ein Fluoreszenzmikroskop.
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Bevorzugt
weist die Mikroskopeinheit Optiken auf, die eine ausreichende Durchlässigkeit
im Wellenlängenbereich
der Anregungsstrahlung und im Wellenlängenbereich der emittierten
Raman-Streustrahlung
besitzen, besonders für
diese Wellenlängenbereiche
optimiert ist. Vorzugsweise wird die Anregungsstrahlungseinheit über geeignete Maßnahmen
in den Strahlengang der Mikroskopeinheit, eingekoppelt. Beispielsweise
ist die an einem Fluoreszenzmikroskop herkömmlicher Weise vorgesehene
Lichtquelle zur Erzeugung von Fluoreszenz durch die erfindungsgemäße Anregungsstrahlungseinheit
ersetzt oder ergänzt.
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Durch
geeignete optische Maßnahmen,
insbesondere Sperrfilter wird bevorzugt gewährleistet, dass in der Mikroskopeinheit
die Anregungsstrahlung vom Beobachtungsstrahlengang und vom Beleuchtungsstrahlengang
des bildgebenden Teils der Mikroskopeinheit und vom Strahlengang
der emittierten und vorzugsweise mittels der Mikroskopeinheit aufgenommenen
Raman-Streustrahlung getrennt wird. So wird es möglich, die erfindungsgemäße Vorrichtung
in üblichen,
konfektionierten Mikroskopsystemen zu integrieren. Bevorzugt wird
dazu auch die zur Analyse der spektralen Verteilung der Raman- Streustrahlung geeignete
Analyseeinheit in die Mikroskopeinheit integriert. Dies wird vorzugsweise
dadurch realisiert, dass die Analyseeinheit in den Beobachtungsstrahlengang,
zum Beispiel Kameraanschluss, in geeigneter Weise eingekoppelt wird.
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Neben
der Anregungsstrahlungseinheit kann an der Mikroskopeinheit vorzugsweise
zusätzlich mindestens
eine weitere Beleuchtungsquelle zur Herstellung der mikroskopischen
Bilder, besonders eine Lichtquelle für die Fluoreszenzmikroskopie. Dies
ist typischerweise eine Hochdruckquecksilberdampflampe. Die Mikroskopeinheit
ist demgemäß vorzugsweise
mit an sich bekannten Filtern zur Durchführung der Fluoreszenzmikroskopie
ausgestattet.
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Weiter
ist die Mikroskopeinheit zur Registrierung und späteren Analyse
der von den in der Messzone der Vorrichtung angeordneten Partikeln
oder biologischen Zellen gewonnenen mikroskopischen Bildern mit
mindestens einer Bildregistriereinheit, vorzugsweise einer CCD-Kamera
mit geeigneter Optik, ausgestattet. Besonders bevorzugt ist die
Bildregistriereinheit mit einer bevorzugt vorgesehenen Recheneinheit
verbunden, die geeignet ist, gegebenenfalls mittels geeigneter Bildanalysealgorithmen,
die mit der Mikroskopeinheit aufgenommenen mikroskopischen Bilder
der Partikel oder biologischen Zellen zu analysieren und die Ergebnisse
der Analyse anzuzeigen und/oder zu speichern.
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In
einer bevorzugten Ausführung
weist die Vorrichtung mindestens ein Rechengerät auf. Dies ist bevorzugt zumindest
mit der Analyseeinheit zur Analyse der emittierten Raman-Streustrahlung
verbunden. Das Rechengerät
ist auch geeignet zur Bestimmung von Kennwerten der aufgenommenen
Raman-Spektren (Spektrum- Kennwerte)
und der Kennwerte der aufgenommenen mikroskopischen Bilder der Partikel
(Bild-Kennwerte). Das Rechengerät
ist weiter geeignet zum Vergleich der ermittelten Spektrum-Kennwerte
beziehungsweise Bild-Kennwerte mit hinterlegten, vorzugsweise vorbestimmten
Spektrum-Kennwerten beziehungsweise Bild-Kennwerten. Die Vorrichtung
weist vorzugsweise weiter mindestens ein Speicherelement auf, das
vor allem zur Speicherung der hinterlegten Kennwerte, der im Rechengerät ermittelten
Kennwerte und der Ergebnisse des in der Recheneinheit durchgeführten Kennwertvergleichs
geeignet ist. Weiter weist die Vorrichtung vorzugsweise mindestens
ein Ausgabeelement, bevorzugt ein Anzeigeelement, auf, das geeignet
ist, mindestens ein Ergebnis des Kennwertvergleichs, das die Kategorisierung,
Typisierung, Charakterisierung und/oder Spezifizierung des oder
der analysierten Partikel beinhaltet, auszugeben beziehungsweise
anzuzeigen. Bevorzugt wird dabei mindestens ein Ergebnis des unmittelbar
durchgeführten
Kennwertvergleichs angezeigt. Alternativ werden in dem mindestens
einen Speicherelement abgespeicherte Ergebnisse von vorangegangenem
Kennwertvergleichen ausgegeben beziehungsweise angezeigt. Bevorzugt
ist die Vorrichtung auch geeignet, dass mikroskopische Bild der
analysierten Partikel, gegebenenfalls zusammen mit den Ergebnissen
des Kennwertvergleichs und/oder der Raman-Spektren, anzuzeigen.
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Vorzugsweise
ist das Rechengerät
auch geeignet, die Ergebnisse der Bildanalyse mit den Ergebnissen
der Kennwertanalyse der Raman-Spektren derart zu verrechnen, dass
im Ergebnis eine eindeutige Charakterisierung der aus der biologischen Flüssigkeit
der Fluidzelle zurückgehaltenen
Partikel, das heißt
besonders der biologischen Zellen, ermöglicht wird. Vorzugsweise ist
das mindestens eine Speicherelement auch geeignet, die Ergebnisse
der Bildanalyse und die Ergebnisse der Verrechnung der Ergebnisse
der Bildanalyse mit den Ergebnissen des Kennwertvergleichs der Raman-Spektren
zu speichern. Bevorzugt ist die mindestens eine Ausgabe- beziehungsweise
Anzeigeeinheit auch geeignet, die Ergebnisse der optischen Bildanalyse
und/oder die Ergebnisse der Verrechnung der Ergebnisse der optischen
Bildanalyse mit den Ergebnissen des Kennwertvergleichs der Raman-Spektren
auszugeben beziehungsweise anzuzeigen, und zwar sowohl die aktuellen
Ergebnisse, als auch die gegebenenfalls in der mindestens einen
Speichereinheit hinterlegten Ergebnisse früherer Messungen oder Analysen.
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Durch
die erfindungsgemäß vorgesehene Auswertung
der mikroskopischen Bilder wird vorteilhafterweise ermöglicht,
die ortsaufgelöst
aufgenommenen lokalen Raman-Spektren bestimmten, über die
Mikroskopbilddaten lokalisierten Partikeln zuzuordnen. Auf diese
Weise kann eine Aussage über
die Verteilung, Anordnung und Häufigkeit
bestimmter Partikel, vorzugsweise Gewebezellen, in der biologischen
Probe, das heißt
besonders in dem analysierten Gewebeabschnitt, Zellverband oder
Implantat, getroffen werden.
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Ein
weiterer Gegenstand der Erfindung ist die Verwendung der vorbeschriebenen
erfindungsgemäßen Vorrichtung
und der Einsatz des vorbeschriebenen erfindungsgemäßen Verfahrens
für die
folgenden bevorzugten Verwendungszwecke oder Kombinationen davon:
- – zur
nicht-invasiven, zerstörungsfreien
Kontrolle biologischer Proben, vorzugsweise Flüssigkeiten auf Sterilität und/oder
Kontamination;
- – zur
nicht-invasiven, zerstörungsfreien
Charakterisierung oder Typisierung und/oder Selektion von in einer
biologischen Probe enthaltenen biologischen Zelle;
- – zur
nicht-invasiven, zerstörungsfreien
Charakterisierung des Differenzierungsstatus von in einer biologischen
Probe enthaltenen biologischen Zelle;
- – zur
nicht-invasiven, zerstörungsfreien
Charakterisierung oder Typisierung von allogenen oder autologen
Implantaten.
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Die
Erfindung wird durch die nachfolgenden 1 und 2 und
das nachfolgende Anwendungsbeispiel näher charakterisiert.
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1 zeigt
den schematischen Aufbau einer Fluidzelle (100) mit einer
in der Fluidzelle angeordneten Lochplatte (110) mit mehreren
regelmäßig angeordneten
Durchbrechungen (115) mit mindestens einem Zufluss (101)
für die
biologische Flüssigkeit
und mindestens einem Abfluss (102). Schematisch sind die
an der Lochplatte aus der biologischen Flüssigkeit zurückgehaltenen
Partikel und der Nettostromfluss (Pfeil) entlang des Druckgefälles illustriert.
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2 zeigt
den schematischen Aufbau einer anderen Fluidzelle (100)
mit zwei in der Fluidzelle parallel und übereinander liegend angeordneten
Lochplatten (110, 120) mit mehreren regelmäßig angeordneten
Durchbrechungen (115, 125) mit mindestens einem
Zufluss (101) für
die biologische Flüssigkeit und
mindestens einem Abfluss (102) sowie mindestens einem weiteren
Anschluss (103) an der Unterseite der stromabwärts liegenden
ersten Lochplatte (110) zum Anlegen eines Unterdrucks relativ
zur Oberseite der Lochplatte. Schematisch sind die an den Lochplatten
(110, 120) aus der biologischen Flüssigkeit
zurückgehaltenen
Partikel und der Nettostromfluss (Pfeil) illustriert.
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Ausführungsbeispiel
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1. Sterilitäts- und
Qualitätskontrolle
eines Transplantats aus autologen Knorpelbiopsien
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Material:
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- Geräte:
Sterile Glaspipetten (5 oder 10 ml, Fa. Eppendorf); Sterile Spritze;
Sicherheitswerkbank (HERAsave, Klasse II, Fa. Heraeus); Zentrifuge
(5810R, Fa. Eppendorf); erfindungsgemäße Vorrichtung mit Licht- und
Phasenkontrastmikroskop sowie Raman-Spektroskop mit Fluidzelle; Begasungsbrutschrank
(BBD 6220, Fa. Heraeus)
- Lösungen:
Kollagenase (Fa. Worthington Biochemicals); autologes humanes Serum
(Extraktion aus patienteneigener Blutprobe)
- Transplantat: Autologe Knorpelbiopsie aus dem Patienten
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Der
Transport der Biopsie erfolgt in einem Transportmedium, welches
auch als Nährmedium
für die
enthaltenen Zellen im Biopsat fungiert. Diese Lagerung des Knorpelgewebes
erfolgt für
24 bis 48 Stunden bei 8°C.
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Durchführung:
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1.1 Analyse einer flüssigen biologischen Probe
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- 1. Abpipettieren und Untersuchung des Überstandes
des Transportmediums im Transportbehälter oder eines Aliquots aus
dem Überstand
(üblich sind
10% des Gesamtüberstandes).
Mit Hilfe eines Vorfilters werden optional dabei alle Partikel, die
deutlich größer als
Bakterien und Pilzsporen sind (z. B. größer 3 μm), vor der Analyse der Probenflüssigkeit
in der Fluidzelle mittels Mikrolocharray herausgefiltert.
- 2. Die Probe wird unter Sterilbedingungen in die Fluidzelle
(unter der Sterilbank, durch Benutzung einer sterilen Spritze),
optional über
ein oder zwei Septen an einer Einspritzstelle der Fluidzelle, eingespritzt.
Optional ist die Fluidzelle direkt an den Transportbehälter gekoppelt.
- 3. In der Fluidzelle werden die Mikrolöcher der Lochplatte (Locharray;
Filterchip) von der Probenflüssigkeit
durchströmt
oder alternativ überströmt. Die
Größe der Mikroporen
ist so gewählt,
dass die analyserelevanten Partikel, Bakterienzellen, Pilzsporen
etc., die Löcher
nicht passieren können und
auf diesen positioniert werden:
- – In
einem ersten Beispiel einer Fluidzelle haben die Löcher einen
Durchmesser von 1 μm
und die Fläche
des Locharrays hat eine Größe von 10
mm × 10
mm. Bei einem Lochraster von 10 μm
befinden sich 1.002.001 Löcher
im Locharray.
- – In
einem zweiten Beispiel einer Fluidzelle sind Locharrays mit verschiedenen
Lochgrößen (2 μm und 1 μm) hintereinander
geschaltet, um entweder die Anzahl der Partikel, die maximal spektroskopisch
charakterisiert werden können,
zu erhöhen,
die Partikel vor der optischen und spektroskopischen Charakterisierung
oder Klassifizierung nach einem weiteren Merkmal (kleiner 2 μm oder größer/gleich
2 μm) vorzuklassifizieren.
- – In
einem dritten Beispiel einer Fluidzelle ist einem Locharray ein
Flusskanal nachgeschaltet, der die Partikel, die kleiner als die
Löcher
des Locharrays sind, seriell einer Optik zur Klassifizierung und
Charakterisierung zuführt.
Die Kanalbreite ist der Größe des Fokus
der Optik angepasst. Optional werden die Partikel über eine
Vorrichtung zur Erzeugung von Kraftfeldern (Schallfelder, elektromagnetische
Felder) während
der Charakterisierung in Position gehalten.
Es erfolgt so eine
Positionierung der Partikel auf den arrayförmig angeordneten Löchern.
- 4. In einem nachfolgenden Schritt findet die Mikroskopie der
in der Messzone der Fluidzelle angeordneten Partikel statt und die
Unterscheidung/Kategorisierung von humanen Zellen, Bakterien, Pilzen,
Sporen und anderen Partikeln wie Artefakten über die Bildanalysesoftware.
Die Bildauswertung dient auch der Lokalisierung der Partikel/Zellen
in der Messzone.
Optional wird eine Aufnahme eines Raman-Spektrums
des zellfreien Anteils des Transportmediums als Referenz für die Extraktion
des eigentlichen Raman Signals der Probe beziehungsweise der Zellen
durchgeführt.
- 5. Die Raman-spektroskopische Untersuchung der lokalisierten
Zellen zur Unterscheidung von Zelltypen (hier: Chondrozyten und
Fibroblasten) und der anderen Mikroorganismen (z.B. Clostridium
sporogenes (DSM 1664), Escherichia coli (DSM 498), Bacillus subtilis
(DSM 347), Staphylococcus aureus (DSM 799, 346), Pseudomonas aeruginosa
(DSM 1128), Aspergillus niger (DSM 1957), Candida albicans (DSM
1386)) anhand von Referenzspektren aus einer Da tenbank und dem Abgleich
der gewonnenen Spektren mit den entsprechenden Referenzen (Kennwerten,
Kennparametern, Indikatorbanden).
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Optional
findet eine erste Kontrolle des Zustandes oder Qualität der Zellen,
insbesondere der Chondrozyten im Präparat anhand von vorher gewonnenen
Referenzspektren vitaler Zellen statt.
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Dauer
der Messung: ca. 1 bis 48 Stunden, je nach den notwendigen Anforderungen.
Zum Beispiel eine Kontrolle der Sterilität erfolgt neben der Raman-Spektroskopie über die
mikroskopische Auswertung der in der Probe enthaltenen Partikel,
die Dauer beträgt
hier 1 bis 12 Stunden. Die Zuordnung von etwaigen Kontaminationen
und die Kontrolle der Zellviabilität erfolgt anschließend bei
Bedarf in einer Dauer von 2 bis 36 Stunden.
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1.2 Sterilitätstest des Blutserums
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Nach
Abzentrifugieren des Hämatokrit
(der festen Blutbestandteile) der dem Organ-/Gewebespender entnommenen
Blutprobe zur Gewinnung von autologem Blutserum, welches dem Nährmedium
für die
Zellkultur des Implantats zugesetzt wird, wird ein Sterilitätstest des
Blutserums oder eines Aliquots daraus (Standard sind 10% des Serums)
wird in der Fluidzelle und gemäß Schritte
1. bis 5. unter Punkt 1.1 durchgeführt. Dauer der Messung: ca. 1–12 Stunden.
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Die
Gewinnung des autologen Blutserums erfolgt durch Abzentrifugieren
des Hämatokrit
(der festen Blutbestandteile). Dieses Serum wird dem Nährmedium
für die
Kultur der Zellen des Implantats zugesetzt. Parallel zu den weiteren
Schritten wird eine Blutprobe zu weiteren serologischen Tests an eine
externe Stelle gegeben um Viren (z. B. HIV) und Kontaminationen
mit Bakterientoxinen (z. B. über
einen LAL-Test für
den allgemeinen Nachweis von Endotoxinen) auszuschließen.
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1.3 in-process Kontrolle der Transplantatqualität
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Ist
der Nachweis von Kontaminationen negativ und erweisen sich die enthaltenen
Zellen gemäß den Referenzspektren
als innerhalb der Spezifikationen für vitale Zellen, erfolgt die
Weiterkultivierung der isolierten Zellen und der Aufbau des autologen Transplantates.
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Nach
Isolierung der gewebespezifischen Zellen durch Kollagenasen, Überführung der
Zellen in Nährmedium
mit 10% Patientenserum werden sie in eine native Kollagenmatrix
(Fa. Ars Arthro) eingegossen. Es beginnt die Kultivierung im Brutschrank (z.B.
Temperatur 37°C
und CO2-Gehalt 5% für optimale und konstante Kultivierungsbedingungen);
die Gesamtkultivierungsdauer beträgt in der Regel 10 bis 14 Tage.
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Nach
den ersten 5 bis 7 Tagen erfolgt eine in-process Kontrolle einer
Probe aus dem Überstand des
Kulturmediums auf Sterilität,
gewebespezifische Zellen und auf Viabilität des Transplantates. Das Vorgehen
dabei erfolgt gemäß Punkt
1.1.
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1.4 Analyse der ECM
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Zusätzlich erfolgt
während
der Kultivierung eine erste Analyse der Matrix (ECM), in die die
Zellen eingebettet sind. Die Matrix, worin die Zellen eingebettet
sind, besteht zum Beispiel hauptsächlich aus isoliertem Kollagen
Typ 1. In der Kultur bildet sich um vitale Chondrozyten nach einiger
Zeit jedoch eine eigene Matrix, welche vorwiegend aus Kollagen Typ
II besteht. Diese beiden Kollagentypen sind im Raman-Spektrum unterscheidbar.
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Dazu
werden die gelösten
Anteile im Überstand
des Kulturmediums in der erfindungsgemäßen Vorrichtung spektroskopisch
analysiert.
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1.5 Analyse des Gesamtpräparats
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Ergänzend zu
1.1. bis 1.4 werden Einzelzellen an der Oberfläche des Transplantats anhand
der Referenzspektren als vital oder nicht-vital kategorisiert. Diese Messungen
finden direkt an den ganzen Transplantaten, direkt in den Kulturschalen
als erfindungsgemäße Probehalteeinheiten
statt. Dazu wird die Kulturschale entnommen, auf die erfindungsgemäße Vorrichtung
aufgebracht und vermessen.
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1.6 Endkontrolle
-
Nach
Fertigstellung des Transplantates ist eine Endkontrolle notwendig,
die gemäß dem in Punkt
1.4 beschriebenen Vorgehen folgt.
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Ergebnisse:
-
Die
Messzeit wird hier auf 24 Stunden reduziert. Die erfindungsgemäß erreichte
Schnelligkeit ein entscheidender Vorteil, da das Transplantat innerhalb
von 24 bis 48 Stunden in den Patienten implantiert werden kann und
die Funktionsfähigkeit
der Zellen erhalten bleibt. In der erfindungsgemäßen Endkontrolle ist zum Zeitpunkt
der Implantation in den Patienten bekannt, dass das Implantat nicht
kontaminiert ist.