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DE102006052436B4 - Hörgerät - Google Patents

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DE102006052436B4
DE102006052436B4 DE200610052436 DE102006052436A DE102006052436B4 DE 102006052436 B4 DE102006052436 B4 DE 102006052436B4 DE 200610052436 DE200610052436 DE 200610052436 DE 102006052436 A DE102006052436 A DE 102006052436A DE 102006052436 B4 DE102006052436 B4 DE 102006052436B4
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DE
Germany
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hearing aid
ear canal
ear
microphone
sound outlet
Prior art date
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DE200610052436
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Georg-Erwin Arndt
Markus Hörnig
Frank Koch
Tom Weidner
Christian Dr. Weistenhöfer
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Sivantos GmbH
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Siemens Audiologische Technik GmbH
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    • HELECTRICITY
    • H04ELECTRIC COMMUNICATION TECHNIQUE
    • H04RLOUDSPEAKERS, MICROPHONES, GRAMOPHONE PICK-UPS OR LIKE ACOUSTIC ELECTROMECHANICAL TRANSDUCERS; DEAF-AID SETS; PUBLIC ADDRESS SYSTEMS
    • H04R25/00Deaf-aid sets, i.e. electro-acoustic or electro-mechanical hearing aids; Electric tinnitus maskers providing an auditory perception
    • H04R25/65Housing parts, e.g. shells, tips or moulds, or their manufacture
    • H04R25/652Ear tips; Ear moulds
    • H04R25/654Ear wax retarders

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Abstract

Hörgerät mit einem zumindest teilweise im Ohr einsteckbaren Gehäuse (2), in dem eine Schalleintritts- und eine Schallaustrittsöffnung (12) sowie ein Ohrkanalmikrofon (8) und ein Hörer (6) angeordnet sind, die beide mit der zum Gehörgang (4) ausgerichteten Schallaustrittsöffnung (12) in Verbindung stehen, und dass die Schallaustrittsöffnung (12) durch eine Schutzmembran (14, 16) abgeschlossen ist, dadurch gekennzeichnet, dass sowohl Ohrkanalmikrofon (8) als auch Hörer (6) über einen eigenen Kanal (10a, 10b) mit der Schallaustrittsöffnung (12) in Verbindung stehen.

Description

  • Die vorliegende Erfindung geht aus von einem Hörgerät nach den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 1.
  • Aus der DE 10 2005 019 148 B3 ist ein Hörgerät mit einem im Gehäuse angeordneten Hörer (Lautsprecher) sowie einem Ohrkanalmikrofon bekannt. Zum Schutz beider Bauteile ist die im Gehäuse des Hörgerätes auf der Schallaustrittsseite eingebrachte Öffnung durch eine Schutzmembran gegen den unerwünschten Eintritt von Feuchtigkeit und Cerumen (Ohrschmalz) geschützt.
  • Die WO 90/03089 A1 offenbart einen Schallschlauch mit zwei koaxial angeordneten Schallkanälen. Dabei dient der innere Schallkanal dazu, verstärkte Schallsignale vom Hörgerät zum Trommelfell des Benutzers zu leiten. Durch den äußeren Schallkanal können unverstärkte Schallwellen von außen in das Ohr des Benutzers eintreten und Körperschall, welcher über die Schädelknochen ins Ohr geleitet wird, kann das Ohr des Benutzers verlassen.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, bei einem Hörgerät mit einem im Gehäuse des Hörgerätes angeordneten Ohrkanalmikrofon und Hörer (Lautsprecher) beide Bauteile effektiv und sicher vor Cerumen und Feuchtigkeit zu schützen, ohne den Empfang bzw. das Senden der akustischen Signale (Schallwellen) zu beeinträchtigen.
  • Die Lösung der Aufgabe erfolgt durch die im Anspruch 1 angegebenen Merkmale.
  • Der im Gehäuse des Hörgerätes integrierte Hörer und das Ohrkanalmikrofon stehen über jeweils separat ausgebildete Kanäle mit der Schallaustrittsöffnung in Verbindung, wobei letztere nach außen hin, d. h. auf der Gehörgangsseite mit Schutzmemb ranen versehen ist. Dadurch ist ein ungestörter akustischer Empfang bzw. eine Überwachung des vom Hörgerät tatsächlich im Ohrkanal erzeugten Schalldrucks sowie ein ungestörtes Senden von akustisch verstärkten Signalen in den Ohrkanal möglich; gleichzeitig sind vorgenannte Bauteile gegen Cerumen und Feuchtigkeit zuverlässig geschützt.
  • In den Unteransprüchen sind weitere vorteilhafte Ausgestaltungen und Verbesserungen des erfindungsgemäßen Hörgerätes enthalten.
  • Zum Schutz gegen im Ohrkanal befindliche Feuchtigkeit bzw. sich bildenden Cerumen ist der Ausgang beider Kanäle auf vorteilhafte Art und Weise durch jeweils eine eigene Spezialmembran geschützt, die für akustische Signale transparent ist, so dass der natürliche Klang des Hörsystems unverändert bleibt.
  • Die beiden Kanäle für das Ohrkanalmikrofon und den Hörer sind vorteilhaft in einem Doppelkammerschlauch ausgebildet, der platzsparend im Gehäuse des Hörgerätes aufgenommen ist. Beide Kanäle sind dabei durch eine Wand voneinander getrennt, die einstückig aus dem Schlauch herausgebildet ist.
  • Der Doppelkammerschlauch ist aus Gummi oder einem anderen elastischen Material gebildet, der dichtend auf einen Flansch des Ohrkanalmikrofons und des Hörers aufgeschoben werden kann.
  • Die beiden akustisch voneinander unabhängigen Schutzmembranen für Ohrkanalmikrofon und Hörer sind dabei am Gehäuse des Hörgerätes befestigt.
  • Bei dem erfindungsgemäßen Hörgerät handelt es sich um ein sogenanntes „Im-Ohr-Gerät”, d. h. Mikrofon, Verstärker und Hörer sind in einem Gehäuse untergebracht, das direkt im Ohr getragen wird.
  • Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der nachfolgenden Beschreibung und Zeichnung näher erläutert.
  • Es zeigen:
  • 1 einen Längsschnitt durch ein Gehäuse eines Hörgerätes
    und
  • 2 eine Stirnansicht eines Schutzsystems für ein Ohrkanalmikrofon und einen Hörer eines Hörgeräts.
  • Beschreibung des Ausführungsbeispiels
  • Bevor im nachfolgenden das vorliegende Ausführungsbeispiel eines Hörgeräts näher beschrieben wird, ein paar grundsätzliche Bemerkungen zum Aufbau und Wirkungsweise sogenannter ”Im-Ohr”- Hörgeräte. Derartige Hörgeräte weisen ein Hörgerätegehäuse auf, in dem ein Mikrofon, ein Verstärker und ein Hörer (Lautsprecher) untergebracht sind. Das Gehäuse wird im Ohr getragen und ist hierbei gleichzeitig die Otoplastik. Das für die äussere Schallaufnahme vorgesehene Mikrofon sitzt auf der sogenannten Faceplate, d. h. auf der Stirnseite des Hörgeräts; von diesem sog. Faceplatemikrofon werden die Schwingungen umgewandelt und über den Hörer (Lautsprecher) als verstärktes akustisches Signal in den Ohrkanal abgegeben. Anwendungsspezifisch ist in einigen Fällen zusätzlich zu diesem Faceplatemikrofon ein zum Ohrkanal ausgerichtetes Mikrofon im Hörgerätegehäuse untergebracht, das den vom Hörgerät tatsächlich im Ohrkanal erzeugten Schalldruck überwacht.
  • In 1 ist der Teil des Gehäuses – im nachfolgenden als Hörgeräteschale 2 bezeichnet- eines „Im-Ohr” – Hörgerätes dargestellt, die in den Ohrkanal bzw. in den Gehörgang 4 des betreffenden Ohres eingesetzt ist. Das sog. Faceplate, d. h. die dem Aussenohr zugewandte Seite des Hörgeräts ist nicht näher dargestellt. In der aus einem Hart- oder Weichmaterial (z. B. Acrylat, Silikon, Nylon) bestehenden Hörgeräteschale 2 sind ein Hörer 6 (Lautsprecher) und ein Mikrofon, im folgenden als Monitormikrofon 8 bezeichnet, aufgenommen. Hörer 6 und Monitormikrofon 8 sind an einem Doppelkammerschlauch 10 angeschlossen, z. B. dergestalt, dass der Doppelkammerschlauch 10 auf jeweils einen am Hörer 6 und Monitormikrofon 8 ausgebildeten Flansch (nicht dargestellt) aufgeschoben sind. Der z. B. aus Gummi oder einem ähnlichen elastischen Material be stehende Doppelkammerschlauch 10 weist zwei jeweils mit dem Ausgang von Hörer 6 und Monitormikrofon 8 korrespondierende Kanäle 10a und 10b auf, die beide durch eine im Doppelkammerschlauch 10 integrierte Wand 10c getrennt sind. Der Doppelkammerschlauch 10 führt zu einer in der Hörgeräteschale 2 eingebrachten Öffnung 12, die als akustische Verbindung zum Gehörgang 4 vorgesehen ist. Der Doppelkammerschlauch 10 ist dabei an den Rändern der Öffnung 12 befestigt.
  • Die beiden Kanäle 10a und 10b sind an ihrem dem Gehörgang 4 zugeordneten Ende jeweils durch eine Schutzmembran 14 und 16 abgeschlossen, wobei die unterschiedliche Darstellung der beiden Schutzmembranen 14, 16 (durchgezogene und gepunktete Linie) verdeutlichen soll, das es sich um zwei akustisch unabhängig voneinander wirkende Membranen handelt, die beide schalldurchlässig sind. Die beiden Schutzmembranen 14 und 16 verhindern, dass Feuchtigkeit oder Cerumen in das Hörgerät bzw. in den Hörer 6 und das Monitormikrofon 8 eindringen kann.
  • Wie bereits eingangs erläutert, gelangen die vom sog. Faceplatemikrofon (nicht dargestellt) aufgenommenen Schallwellen über einen (nicht dargestellten) Verstärker zum Hörer 6 und von dort in den Gehörgang 4. Über das Monitormikrofon 8 wird der tatsächlich im Gehörgang erzeugte Schalldruck überwacht und gegebenenfalls über den Regelkreis Verstärker/Hörer entsprechend angepasst.

Claims (9)

  1. Hörgerät mit einem zumindest teilweise im Ohr einsteckbaren Gehäuse (2), in dem eine Schalleintritts- und eine Schallaustrittsöffnung (12) sowie ein Ohrkanalmikrofon (8) und ein Hörer (6) angeordnet sind, die beide mit der zum Gehörgang (4) ausgerichteten Schallaustrittsöffnung (12) in Verbindung stehen, und dass die Schallaustrittsöffnung (12) durch eine Schutzmembran (14, 16) abgeschlossen ist, dadurch gekennzeichnet, dass sowohl Ohrkanalmikrofon (8) als auch Hörer (6) über einen eigenen Kanal (10a, 10b) mit der Schallaustrittsöffnung (12) in Verbindung stehen.
  2. Hörgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass jeder Kanal (10a, 10b) an der Schallaustrittsöffnung (12) mit einer Schutzmembran (14, 16) versehen ist.
  3. Hörgerät nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Kanäle (10a, 10b) für Ohrkanalmikrofon (8) und Hörer (6) in einem im Gehäuse (2) integrierten Doppelkammerschlauch (10) ausgebildet sind.
  4. Hörgerät nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Kammern (10a, 10b) durch eine einstückig im Schlauch (10) integrierte Trennwand (10c) gebildet sind.
  5. Hörgerät nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Doppelkammerschlauch (10) aus Gummi besteht.
  6. Hörgerät nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass Ohrkanalmikrofon (8) und Hörer (6) an dem einen Ende des Doppelkammerschlauches (10) befestigt sind, während das andere Ende des Doppelkammerschlauches (10) durch die Schutzmembran (14, 16) abgeschlossen ist.
  7. Hörgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schutzmembran (14, 16) am Gehäuse (2) befestigt ist.
  8. Hörgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Kanäle (10a, 10b) für das Ohrkanalmikrofon (8) und den Hörer (6) durch jeweils eine akustisch voneinander unabhängig wirkende Schutzmembran (14, 16) abgeschlossen sind.
  9. Hörgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch ein sogenanntes „Im-Ohr-Gerät” (IdO), bei dem mindestens ein Mikrofon, ein Hörer und ein Verstärker im Gehäuse angeordnet sind, das in das Ohr einsteckbar ist.
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DE102005019148B3 (de) * 2005-04-25 2006-08-17 Siemens Audiologische Technik Gmbh Hörgerät mit Ohrkanalmikrofon

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