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Die
Erfindung betrifft ein einhängbares
mitlaufendes Auffanggerät,
insbesondere zur Absturzsicherung, bestehend aus einem Schlitten,
welcher in oder an einer Führungsschiene
festlegbar ist, und einem Sperrelement, welches im Schlitten verschwenkbar
gelagert ist und mit einem korrespondierenden Sperrmittel zusammen
wirkt, wobei durch ein Gegenlager die auftretenden Kräfte aufnehmbar sind.
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Gattungsgemäße Auffanggeräte werden überall dort
verwendet wo Personen, die an technischen Einrichtungen oder Gebäuden in
die Höhe steigen
müssen,
wie zum Beispiel Industrieschornsteine, Mobilfunkmasten, Windenergiemühlen, Maschinenbaueinrichtungen
oder sonstigen Gebäuden. Ebenso
müssen
Personen beim Tiefenabstieg in Bergwerken oder Schächten der
Wasser- oder Abwassertechnik an den vorhandenen Steigschutzeinrichtungen
gegen Absturz bisweilen gesichert sein. Sehr weit verbreitet sind
Steigschutzeinrichtungen an fester Führung inklusive einem mitlaufenden
Auffanggerät,
wobei die feste Führung
ein Seil aus Stahl oder ähnlichem
Material oder ein Stahl- oder Aluminiumprofil in unterschiedlichster
Formgebung sein kann. Hierzu werden vorrangig Führungsschienen aus einem C-Stahl
oder Aluminiumprofil verwendet.
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Bei
der Verwendung eines C-Profils tritt der Nachteil auf, dass das
mitlaufende Auffanggerät
sich innerhalb des Profils befindet und hierdurch nur an bestimmten
dafür speziell
vorgesehenen Einführ- oder
Entnahmestellen mit dem C-Profil verbunden oder vom C-Profil entfernt
werden kann. Hierbei handelt es sich beispielweise um eine Unterbrechung
in der Führungsschiene
oder dreh- oder schwenkbare Entnahmestellen. Diese bekannten Systeme
sind daher grundsätzlich
relativ unvariabel, insbesondere in Anwendungsgebieten bei denen
das Steigschutzsystem eine redundante Personensicherung darstellt, wie
beispielweise bei einem technischen Ausfall eines Innenfahrkorbs
einer Windenergieanlage. Hier muss das mitlaufende Auffanggerät an beliebiger Stelle
des Führungsprofils
einhängbar
oder aufsteckbar ausgebildet sein.
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Eine
typische Ausführungsform
eines üblichen
mitlaufenden Auffanggeräts
ist aus der
DE 299 20
850 U1 und aus der
EP
1 559 448 bekannt, wobei für die Anordnung eine dreh-
oder schwenkbar gelagerte Sperrklinke vorgesehen ist, die in verriegelter Stellung
in Richtung Schienengrund schwenkbar ist. Die Sperrklinke kann dort
mittels korrespondierender Rastelemente, beispielweise Rastfenstern,
Rastnasen oder sonstiger Stanzungen oder erhabener Elemente festgelegt
werden. Im Falle der Krafteinleitung über die Sperrklinke auf das
Führungsprofil
bei Absturz einer Person ist es zudem erforderlich, dass das Auffanggerät ein mit
der Sperrklinke korrespondierendes Gegenlager aufweist, um hierüber die
eingeleiteten Kräfte über die
Innenflanken des Führungsprofils
abzuleiten und ein Herausfallen des Auffanggeräts aus der Schiene zu verhindern.
Dieses Gegenlager kann beispielweise aus einem Rollenpaar oder einem
Gleitelement bestehen, welches sich vorzugsweise im Bereich der
Schwenkachse der Sperrklinke oder an anderer Stelle des Auffanggeräts befindet.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein neu konstruiertes
Auffanggerät
aufzuzeigen, welches an beliebiger Stelle der Führungsschiene einhängbar und
aushängbar
ist und somit die Einsatzmöglichkeiten
erheblich vergrößert.
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Erfindungsgemäß wird die
Aufgabe dadurch gelöst,
dass das Gegenlager schwenkbeweglich gelagert und von einer Anlagestellung
in eine Freigabestellung überführbar ist.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich
aus den Unteransprüchen.
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Bei
der erfindungsgemäßen Lösung wird
ein schwenkbewegliches Gegenlager verwendet, welches von einer Anlagestellung
in eine Freigabestellung überführbar ist.
Das Gegenlager kann hierbei einteilig ausgebildet sein und einen
feststehenden Schenkel aufweisen oder das Gegenlager kann zweiteilig
ausgebildet sein und weist eine gemeinsame Drehachse auf, wobei
das Gegenlager aus vorzugsweise zwei Gegenlagerelementen besteht
und wobei die Teilung des Gegenlagers in Längsrichtung der Führungsschiene
vorliegt und die beiden Gegenlagerelemente über eine ebenfalls in Längsrichtung
zum Schlitz der Führungsschiene
befindliche Achse so zusammenle gen lassen, dass sie von außen an beliebiger
Stelle auf die Führungsschiene
aufgesteckt beziehungsweise in die Führungsschiene eingeführt werden
können.
Das zweigeteilte Gegenlager taucht somit in den Schlitz der Führungsschiene
ein und fügt sich
federunterstützt
so zusammen, dass das Gegenlager sich über beide Innenflanken der
Führungsschiene
erstreckt, wenn es die Anlagestellung eingenommen hat. Aus diesem
Grunde sind die Gegenlagerelement vorzugsweise spiegelbildlich ausgebildet.
Alternativ kann ein einteiliges Gegenlager mit einem feststehenden
Schenkel zum Einsatz kommen, wobei der Schenkel ebenfalls in das
C-Profil eingefügt
wird. Durch die hier vorgestellte erfindungsgemäße Lösung entsteht somit ein gleitendes
Gegenlager, wobei je nach Dimensionierung und konstruktiver Ausführung ein
mit Gleit-, Kugel- oder Nadellagerrollen versehenes Gegenlager zur
Anwendung gelangt, um die Laufeigenschaften zu verbessern. Hierdurch
wird es zudem möglich
sein, das Auffanggerät
zusätzlich
mit einer bekannten horizontalen Rückzugfunktion verwenden zu
können,
einer Steigetechnik, die bevorzugt aufgrund ergonomischer und kräfteschonender
Eigenart angewandt wird.
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Vorzugsweise
ist bei der erfindungsgemäßen Lösung vorgesehen,
dass die beiden geteilten Gegenlager von Hand verschwenkbar sind
oder über eine
an der Führungsschiene
angelegte seitliche Abschrägung
gleichzeitig mit dem Eindrücken
in die Führungsschiene
verschwenkbar ausgebildet sind. Hierbei wird vorausgesetzt, dass
das Gegenlager von außen
in den Führungsschlitz
der Führungsschiene
einführbar
ist und somit die Drehachse der Gegenlagerelemente parallel zur
Führungsschiene ausgerichtet
ist.
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In
besonderer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass die
beiden Gegenlager jeweils mit einem die Schwenkbewegung begrenzenden
Anschlagelement versehen sind, welche in der Anlagestellung aneinander
liegen, sodass die beiden an der Führungsschiene anliegenden Schenkelenden
unter einem Winkel von nahe zu 180° ausgerichtet sind. Ein Verschwenken
der Schenkelenden nach vorne wird durch das Anschlagelement verhindert,
sodass zur Herausnahme des Auffanggerätes nur eine Bewegung der Schenkelenden
nach vorne aus dem C-Profil möglich
ist. Durch diese spezielle Anordnung wird sichergestellt, das im
Falle einer Zugbelastung auf das Auffanggerät diese Schwenkbewegung nicht eintreten
kann und erst bei entsprechender Entlastung eine Schwenkbewegung
möglich
wird, weil die Anschlagelemente eine Schwenkbewegung der Gegenlager
nur in Richtung auf die Öffnung
der Führungsschiene
ermöglichen.
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In
Ausgestaltung dieser Ausführungsvariante
ist ferner vorgesehen, dass zumindest ein, vorzugsweise beide, Gegenlager
einen nach außen
hervorstehenden Betätigungshebel
aufweisen, um den Benutzer des Auffanggerätes die Handhabung zu erleichtern.
Um die Fertigung der Gegenlager zu vereinfachen ist vorgesehen,
dass die Gegenlager mit Betätigungshebel,
Anschlagelement und Schenkelenden jeweils einstückig ausgebildet sind.
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Vorzugsweise
kann hierbei das zweigeteilte Gegenlager zwischen der Schwenkachse
der Sperrklinke und der Sperrklinkenspitze nahezu mittig im Körpergehäuse des
Auffanggerätes
angeordnet sein.
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Da
die beiden Teile des Gegenlagers während der Benutzung des Steigschutzsystems, zwecks
Ableitung der eingeleiteten Kräfte
nicht unbeabsichtigt auseinander schwenken dürfen, kann ferner ein Sicherungsbügel vorgesehen
sein, der die beiden Teile des Gegenlagers von außen übergreift und
die Gegenlager somit zueinander fixiert, sodass sich die erhabenen
Elemente so gegeneinander abstützen,
dass alleine hier durch ein unbeabsichtigtes Lösen verhindert wird.
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Der
Sicherungsbügel
kann hierbei mit einem zusätzlichen
Rastelement gegen unbeabsichtigtes Lösen versehen sein und wird
vorzugsweise hoch- oder herunterklappbar ausgebildet. Alternativ
besteht die Möglichkeit,
dass der Sicherungsbügel
auf← oder zuklappbar
ausgebildet ist. In jedem Fall wird mit Hilfe des Sicherungsbügels der
Zweck erreicht, die beiden Gegenlager so miteinander zu verbinden,
dass eine Verschwenkung nicht möglich
ist und somit der Kontakt zur Führungsschiene
beibehalten wird.
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In
einer besonderen Ausführungsform
ist vorgesehen, dass der Sicherungsbügel aus einem Sicherungsblech
besteht, welches die nach außen vorstehenden
freiliegenden Enden der paarig angeordneten Gegenlager in der Art übergreift,
dass eine Verschwenkung verhindert wird. Alternativ besteht die
Möglichkeit,
dass der Sicherungsbügel
mit zumindest einer Ausnehmung die nach außen vorstehenden freiliegenden
Enden der paarig angeordneten Gegenlager übergreift und somit ebenfalls
eine Verschwenkung der Gegenlager während der Benutzung ausschließt.
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Als
weitere Sicherungsmaßnahme
kann vorgesehen sein, dass der Sicherungsbügel nur durch hoch- oder herunterklappen
beziehungsweise auf- oder zuklappen betätigt werden kann, wenn sich
die Sperrklinke in unverriegelter Stellung befindet, da in dieser
Stellung von einem sicheren Stand des Benutzers ausgegangen werden
kann. in verriegelter Stellung der Sperrklinke verhindert eine Nase
oder Erhöhung
zwischen Schwenkachse der Sperrklinke und Sicherungsbügel eine
Betätigung,
also das Aufklappen des Sicherungsbügels.
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Der
Sicherungsbügel
kann hierbei zusätzlich um
90° angeordnete
Gleit- oder Kugellagerrollen aufweisen, welche auf den Außenflächen der
Führungsschiene
anliegen und somit zusätzlich
zur optimalen Führung
des Auffanggeräts
beitragen.
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In
einer weiteren Ausführungsform
ist das zweigeteilte Gegenlager zwischen Schwenkachse der Sperrklinke
und Sperrklinkenspitze beinahe mittig im Körpergehäuse des Auffanggeräts angeordnet, wobei
die Sperrklinke derart konstruktiv ausgeführt ist, dass sie zusätzlich zu
ihrer Einrastfunktion die oben beschriebene Sicherung gegen unbeabsichtigtes
Auseinanderschwenken der beiden Gegenlagerelemente übernimmt.
Um das Gegenlager zwecks Lösen
oder Einfügen
des Auffanggeräts
an das Führungsprofil
auseinander schwenken zu können,
wird in dieser Ausführung
die Sperrklinke nach Betätigung einer
Sicherungsraste komplett nach oben umgeklappt, wodurch die zwei
Gegenlagerelemente freigegeben werden und von Hand bedient werden
können.
Die Verriegelung der Sperrklinke an der Sicherungsraste erfolgt
komfortabel über
ein Federrastelement beim Einschwenken der Sperrklinke beziehungsweise
schließen
des Auffanggeräts.
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In
konstruktiver Ausgestaltung einer solchen Sperrklinke ist vorgesehen,
dass an der Sperrklinke zumindest ein Sicherungsblech befestigt
ist, das im eingerasteten Zustand die beiden nach außen vorstehenden
Enden der paarig angeordneten Gegenlagerelement übergreift. Zusätzlich kann
die Sperrklinke eine Nase oder Erhöhung aufweisen, welche zwischen
Schwenkachse der Sperrklinke und Sicherungsbügel angeordnet ist und ein
vorzeitiges Entriegeln der Gegenlager verhindert, um ein Lösen des Auffanggeräts nur bei
einem sicheren Stand der abzusichernden Person zu ermöglichen.
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In
weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass diese
ein in Benutzungsrichtung unten liegendes Rollenpaar und ein um
90° zur Längsachse
der Führungsschiene
angeordnetes Rollenpaar mit innen liegenden Gleit- oder Kugellagerrollen
aufweist, sodass ein um 90° verdrehtes
Einschwenken über
den Schlitz des Führungsprofils
in das Innere des Führungsprofils
möglich
ist.
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Der
besondere Vorteil der vorliegenden Erfindung besteht darin, dass
das einhängbare
und mitlaufende Auffanggerät
in jeder Position der Führungsschiene
eingehängt
und auch wieder ausgehängt
werden kann, weil ein zweigeteiltes Gegenlager vorgesehen ist, welches
in den Schlitz der Führungsschiene
einführbar
ist. Damit ein unbeabsichtigtes Verschwenken der Gegenlager ausgeschlossen werden
kann, ist unter anderem ein Sicherungsbügel vorgesehen, der entweder
einzeln manuell betätigt werden
muss und zusätzlich
durch die Sperrklinke verriegelt werden kann oder alternativ ist
eine Lösung vorgesehen,
welche eine Kombination der Sperrklinke mit Sicherungsbügel betrifft,
wobei entsprechende konstruktive Ausgestaltungen ebenfalls ein Verschwenken
der beiden Gegenlager verhindern, wie dies beispielweise durch ein übergreifendes
Sperrblech oder eine Ausnehmung in welche die beiden freiliegenden
Gegenlagerenden einliegen, erreichbar ist.
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Weitere
vorteilhafte Ausgestaltungen ergeben sich aus der Figurenbeschreibung.
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Es
zeigt
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1 in
einer Seitenansicht eine Prinzipskizze einer Führungsschiene mit verschwenkbarem Gegenlager,
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2 in
einer weiteren Seitenansicht eine Prinzipskizze einer alternativen
Ausführungsform
eines verschwenkbarem Gegenlagers für eine Führungsschiene,
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3 in
einer teilweise geschnittenen Seitenansicht eine erste Ausführungsform
eines erfindungsgemäßen Auffanggeräts mit einer
Sperrklinke in drei unterschiedlichen Positionen und
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4 in
einer teilweise geschnittenen Seitenansicht eine zweite Ausführungsvariante
für das Auffanggerät mit unterschiedlichen
Positionen der Sperrklinke und einem bei dieser Ausführungsvariante
verwendeten Sicherungsbügel.
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1 zeigt
in vier Teilfiguren eine erste Prinzipskizze eines Lösungsvorschlags,
wobei in einer Schnittansicht eine Führungsschiene 1 in
Form eines C-Profils dargestellt ist. Die Führungsschiene 1 kann sowohl
aus Stahl, Aluminium oder ähnlichen
festen Werkstoffen bestehen und dient zur Aufnahme eines mitlaufenden
Auffanggeräts.
Das Auffanggerät
selbst ist nicht dargestellt, aber das erfindungsgemäße zweigeteilte
Gegenlager 2, welches aus zwei spiegelsymmetrisch angeordneten
Gegenlagerelementen 3, 4 besteht. Die beiden Gegenlagerelemente 3, 4 sind
im Querschnitt gesehen in Richtung der Führungsschiene 1 L-förmig ausgebildet
und besitzen einen gemeinsamen Schwenkpunkt 5. Um diesen Schwenkpunkt 5 sind
die beiden Gegenlagerelemente 3, 4 verschwenkbar,
sodass mehrere unterschiedliche Positionen einnehmbar sind, die
eine Zuführung des
nicht dargestellten mitlaufenden Auffanggeräts in die Führungsschiene 1 ermöglichen.
In der oberen linksseitigen Teilfigur sind die beiden Gegenlagerelemente 3, 4 beispielweise
manuell auseinander gedrückt,
sodass die kürzeren
Schenkel 6, 7 in den Schlitz 11 der Führungsschiene 1 eingeführt werden können. Die
rechtsseitige obere Figur zeigt eine Position in der sich die kürzeren Schenkel 6, 7 bereits teilweise
im Innenraum der Führungsschiene 1 befinden,
während
die untere linksseitige Teilfigur die Position zeigt, in der die
beiden Schenkel 6, 7 ihre endgültige Position eingenommen
haben und mit einer inneren Anlagefläche 8, 9 in
Kontakt mit der Führungsschiene 1 treten
können.
Zu diesem Zweck kann die Anlagefläche 8, 9 mit
einem Gleitbelag ausgestattet sein, jedoch können in einer alternativen Ausgestaltung
auch Rollenführungen
jeglicher Art vorgesehen werden. Sinn und Zweck des Gegenlagers 2 besteht
darin, im Falle eines Absturzes einer Person, ein Gegenlager 2 zu
bilden, welches die auftretenden Kräfte zuverlässig in das Führungsprofil 1 einleitet
und somit die abstürzende
Person durch das Auffanggerät
gehalten werden kann. In der unteren rechten Teilfigur ist zusätzlich ein
Verriegelungsbügel 10 dargestellt,
welcher manuell betätigt
werden kann und die beiden Gegenlagerelemente 3, 4 miteinander verriegelt,
sodass ein zusätzlicher
Sicherungsmechanismus vorhanden ist, der ein unbeabsichtigtes Lösen des
Auffanggeräts
aufgrund eines Auseinandergleitens der beiden Gegenlagerelemente 3, 4 verhindert.
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2 zeigt
ein weiteres Konstruktionsprinzip für die gleiche Führungsschiene 1 bei
der ebenfalls zwei Gegenlagerelemente 13, 14 verwendet
werden, welche aber zusätzlich
auf einer gemeinsamen Drehachse 15 versetzt zueinander
angeordnet sind, wie aus der unteren Teilfigur ersichtlich. Die
beiden Gegenlagerelemente 13, 14 sind ebenfalls
L-förmig
ausgebildet und entsprechen weitestgehend dem Konstruktionsprinzip
gemäß 1.
Des Weiteren besitzen die Gegenlagerelemente 13, 14 eine
Abschrägung 16, 17,
die zur Anlage an die Kanten des Führungsprofils 1 vorgesehen
ist. Mit dem Eindrücken des
nicht dargestellten Auffanggeräts
werden somit die Gegenlagerelemente 13, 14 entsprechend
der gezeigten Pfeilrichtung zueinander verschwenkt und ermöglichen
somit eine Einführung
der Gegenlagerelemente 13, 14 in das Innere des
Führungsprofils 1. Durch
eine nicht dargestellte Feder wird gleichzeitig sichergestellt,
dass nach erfolgter Einführung
der Gegenlagerelemente 13, 14 diese ihre ursprüngliche Position
wieder einnehmen und mit ihren Anlageflächen 18, 19 an
der Innenseite des C-Profils im Bereich des Schlitzes 11 zur
Anlage kommen. Ebenso wie bei der ersten Variante können diese
Anlageflächen 18, 19 mit
einem Gleitbelag oder mit Rollenelementen ausgestattet sein, sodass
nach erfolgter Einführung
und Befestigung des Auffanggeräts
eine Auf- und Abwärtsbewegung
entlang der Führungsschiene 1 gewährleistet
ist. Vorteilhaft bei dieser Lösungsvariante
sind die ebenfalls spiegelbildlich angeordneten erhabenen Anschlagelemente 60, 61,
welche sich im Moment der Einführung
von einander wegbewegen. Nach der Einführung bewegen sich die beiden
Gegenlager 2 durch Federkraft in ihre Ausgangslage zurück, welche
zu einer Ausrichtung der beiden Schenkelenden von nahe zu 180° führt. Diese
Position wird durch die beiden Anschlagelemente 60, 61 bestimmt, welche
in dieser Position aneinander liegen und sich somit gegenseitig
abstützen.
Hierdurch wird gewährleistet,
dass die Gegenlager 2 nicht nach hinten, in das Innere
der Führungsschienen
umklappen können.
Zur Entnahme der Auffanggeräte
müssen
die Gegenlager 2 mit Hilfe des Betätigungshebels 62, 63 verschwenkt
werden, welche zu diesem Zweck zusammengedrückt werden.
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3 zeigt
in jeweils einer teilweise geschnittenen Seitenansicht ein Auffanggerät 20 mit unterschiedlichen
Positionen einer Sperrklinke 21. Die obere Teilfigur zeigt
die Sperrklinke 21 in einer Einrastposition innerhalb der
Führungsschiene 22, während die
mittlere Teilfigur die Sperrklinke 21 in einer nicht eingerasteten
Position zeigt. Die untere Teilfigur zeigt demgegenüber eine
herausgezogene überschwenkte
Sperrklinke 21, die gleichzeitig die beiden dargestellten
Gegenlagerelemente 23 freigibt.
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Die
Führungsschiene 22 entspricht
der bereits bekannten Führungsschiene 1 aus 1 und 2 mit
einem im Querschnitt ausgebildeten C-Profil, sodass Teile des Auffanggeräts 20,
und zwar die abstützenden
Gegenlagerelemente 23 auf der Innenseite der Führungsschiene 22 zu
liegen kommen, nach dem diese durch den ausgebildeten Schlitz hindurch
in die Führungsschiene 22 eingeführt wurden.
Die Sperrklinke 21 ist um einen Drehpunkt 24 verschwenkbar
und ist vorzugsweise auf einem Bolzen 27, der in dem Auffanggerät 20 einliegt, gelagert.
Die Sperrklinke 21 rastet im Falle eines Absturzes einer
an diesem Auffanggerät 20 abgesicherten
Person mit der Sperrklinkenspitze 25 in vorhandene korrespondierende
Rastelemente der Führungsschiene 22 ein.
Die nicht dargestellten Rastelemente können beispielweise aus einem
Rastfenster, Rastnasen oder Ausstanzungen oder erhabenen Elementen
bestehen, in die die Sperrklinke 21 mit der Sperrklinkenspitze 25 einrasten
kann. Die abzusichernde Person wird hierbei vorzugsweise mit Hilfe eines
Karabinerhakens und eines Seils an dem Auffanggerät 20 befestigt,
wobei ein ösenförmiger Durchbruch 26 zur
Aufnahme des Karabinerhakens vorgesehen ist.
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Die
Sperrklinke 21 selbst ist über einen Bolzen 27 mit
einer Drehachse 24 im Auffanggerät 20 schwenkbeweglich
gelagert, wobei ein Grundkörper 28 des
Auffanggeräts 20 im
gezeigten Ausführungsbeispiel
nahezu U-förmig
ausgebildet ist und einenends ein innen angeordnetes Rollenpaar 29 aufweist,
welches auf der Innenseite der Führungsschiene 22 abrollt
sowie anderenends ein weiteres Rollenpaar 30, welches auf
der Außenfläche der
Führungsschiene 22 abrollt.
Diese beiden Rollenpaare 29, 30 dienen zur besseren
Führung
des Auffanggeräts 20, gewährleisten
jedoch noch nicht die Einleitung der auftretenden Kräfte im Falle
eines Absturzes in die Führungsschiene 22.
Hierzu ist ein Gegenlagerelement 23 vorgesehen, welches
entweder nach dem Konstruktionsprinzip gemäß 1 oder 2 verschwenkbar
auf einem Bolzen 37 gelagert ist, sodass die beiden Gegenlagerelemente 23 mit
Anlageflächen 38, 39 in
den Innenraum der Führungsschiene 22 gelangen
und das Gegenlager bilden. Die Drehachse 31 ist hierbei
in Längsrichtung
der Führungsschiene
ausgerichtet, sodass die Schwenkbewegung der beiden Gegenlagerelemente 23 quer
zur Führungsschiene 22 gewährleistet
ist.
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Um
ein unbeabsichtigtes Entriegeln der beiden Gegenlagerelemente 23 auszuschließen besitzt die
Sperrklinke 21 ein Sicherungsblech 32, welches die
beiden Enden der Gegenlagerelemente 23 in der Weise übergreift,
dass die Schenkelenden der Gegenlagerelemente 23 durch
das Sicherungsblech 32 abgedeckt sind und somit ein Auseinanderklappen der
Gegenlagerelemente 23 während
des Aufstiegs gemäß der mittleren
Teilfigur sowie im eingerasteten Zustand gemäß der oberen Teilfigur verhindern.
Die Möglichkeit
der Entnahme des Auffanggeräts 20 besteht
nur für
den Fall, dass die Sperrklinke 21 soweit aus der Führungsschiene 22 überschwenkt
und somit herausgezogen wird, dass die beiden Schenkelenden der
Gegenlagerelemente 23 von dem Sicherungsblech 32 freigegeben
werden. Diese Position wird nur für den Fall erreicht, dass eine
vorhandene Rastnase 33 von einem Rastelement 34,
welches mit einer Feder 35 vorgespannt ist, freigegeben
wurde. Diese Position ist in der unteren Teilfigur dargestellt,
wobei die Sperrklinke 21 zusätzlich über ein Einrastelement 36 der Sperrklinke 21 gesichert
ist, so dass das Auffanggerät 20 innerhalb
der Führungsschiene 22 nicht
verfahren werden kann. In dieser Position werden aber die beiden
Gegenlagerelemente 23 soweit freigegeben, dass diese manuell
auseinander gedrückt
werden können
und somit das Auffanggerät 20 aus
der Führungsschiene 22 entnehmbar
ist. Bei dieser gezeigten Lösung
bildet somit die Sperrklinke 21 gleichzeitig einen Sicherungsbügel für die beiden
Gegenlagerelemente 23, wobei diese Sicherung durch ein
Sicherungsblech 32 der Sperrklinke 21 erfolgt,
welches die Sperrklinke 21 seitlich überragt. Alternativ könnte eine
außen
vergrößerte Sperrklinke
eine entsprechende Ausnehmung aufweisen.
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4 zeigt
eine weitere alternative Ausführungsform
eines Auffanggeräts 40 mit
einer Sperrklinke 41, die in unterschiedlichen Positionen
innerhalb der Führungsschiene 22 dargestellt
ist. Der Grundkörper
des Auffanggeräts 40 ist
in diesem Fall annähernd
rechteckförmig
mit einem konisch zulaufenden Vorderteil ausgebildet, wobei an diesem
ein Rollenpaar 42 befestigt ist, welches an der Innenseite der
Führungsschiene 22 zur
Anlage kommt. Die Sperrklinke 41 selbst ist über eine
Drehachse 43 verschwenkbar, wobei die Sperrklinke 41 auf
einem Bolzen 44 gelagert ist, der in dem Grundkörper des
Auffanggeräts 40 aufgenommen
ist. Über
eine ösenförmige Aussparung 45 besteht
wiederum die Möglichkeit
einen Karabinerhaken für
die abzusichernde Person einzuhängen.
Das erforderliche Gegenlager zur Aufnahme der Kräfte im Falle eines Absturzes
der zu sichernden Person mit Hilfe des Auffanggeräts 40 besteht
wiederum aus zwei geteilten Gegenlagerelementen 46, die
entsprechend dem Funktionsprinzip gemäß 1 oder 2 ausgebildet
sein können. Eine
gemeinsame Schwenkachse 47 wird durch einen Bolzen 48 gebildet,
welcher in Längsrichtung
der Führungsschiene 22 angeordnet
ist und somit ein Verschwenken der Gegenlagerelemente 46 quer
zur Fahrtrichtung des Auffanggeräts 40 ermöglicht.
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Bei
dieser Konstruktion ist ferner ein Sicherungsbügel 50 vorgesehen,
welcher um eine Drehachse 51 verschwenkbar ist und mittels
einer Ausnehmung 52 die nach außen vorstehenden Schenkelenden
der Gegenlagerelemente 46 übergreift, sodass ein unbeabsichtigtes
Lösen der
Gegenlagerelemente 46 ausgeschlossen werden kann. Einenends ist
der Sicherungsbügel 50 hierbei
in einer Aussparung 49 der Sperrklinke 41 beweglich
aufgenommen, und zwar in derart, dass eine Verschwenkung des Sicherungsbügels 50 während die
Sperrklinkenspitze 55 der Sperrklinke 41 eingerastet
ist, ausgeschlossen wird und eine Verschwenkbarkeit des Sicherungsbügels 50 nur
für den
Fall gewährleistet
ist, wenn die Sperrklinkenspitze 55 nicht in die Führungsschiene 22 eingerastet
ist. Wenn der Sicherungsbügel
hoch, beziehungsweise aufgeklappt wird, so führt dieses wiederum dazu, dass
die Sperrklinkenspitze in Einraststellung gedrückt wird, was bedeutet, dass in
nicht geschlossener Stellung des Sicherungsbügels das Auffanggerät verriegelt
eingerastet ist und somit eine gefährliche, nicht ordnungsgemäße Benutzung
verhindert ist. Das gegenüberliegende
Ende des Sicherungsbügels 50 ist
zumindest mit einer Rolle 53 gegebenenfalls mit einem Rollenpaar
ausgestattet, welche auf der Außenseite
der Führungsschiene 22 anliegt
und somit während
des Aufstiegs der abzusichernden Person die Gleitführung des
Auffanggeräts 40 auf
der Führungsschiene 22 gewährleistet. Über ein
Rastelement 54 ist hierbei ferner sichergestellt, dass
ein unbeabsichtigtes Lösen
beziehungsweise Aufklappen des Sicherungsbügels 50 nicht möglich ist.
-
- 1
- Führungsschiene
- 2
- Gegenlager
- 3
- Gegenlagerelement
- 4
- Gegenlagerelement
- 5
- Schwenkpunkt
- 6
- Schenkel
- 7
- Schenkel
- 8
- Anlagefläche
- 9
- Anlagefläche
- 10
- Verriegelungsbügel
- 11
- Schlitz
- 13
- Gegenlagerelement
- 14
- Gegenlagerelement
- 15
- Drehachse
- 16
- Abschrägung
- 17
- Abschrägung
- 18
- Anlagefläche
- 19
- Anlagefläche
- 20
- Auffanggerät
- 21
- Sperrklinke
- 22
- Führungsschiene
- 23
- Gegenlagerelement
- 24
- Drehpunkt
- 25
- Sperrklinkenspitze
- 26
- Durchbruch
- 27
- Bolzen
- 28
- Grundkörper
- 29
- Rollenpaar
- 30
- Rollenpaar
- 31
- Drehachse
- 32
- Sicherungsblech
- 33
- Rastnase
- 34
- Rastelement
- 35
- Feder
- 36
- Einrastelement
- 37
- Bolzen
- 38
- Anlagefläche
- 39
- Anlagefläche
- 40
- Auffanggerät
- 41
- Sperrklinke
- 42
- Rollenpaar
- 43
- Drehachse
- 44
- Bolzen
- 45
- Aussparung
- 46
- Gegenlagerelement
- 47
- Drehachse
- 48
- Bolzen
- 49
- Aussparung
- 50
- Sicherungsbügel
- 51
- Drehachse
- 52
- Ausnehmung
- 53
- Rolle
- 54
- Rastelement
- 55
- Sperrklinkenspitze
- 60
- Anschlagelement
- 61
- Anschlagelement
- 62
- Betätigungshebel
- 63
- Betätigungshebel