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Gegenstand
der Erfindung sind Substratmaterialien aus Polycarbonat, die zur
Herstellung von qualitativ hochwertigen Formmassen geeignet sind.
Hierzu zählen
vor allem qualitativ hochwertige Extrudate wie Folien, Platten oder
Kabelummantelungen auf Basis von Polycarbonat. Diese Artikel lassen
sich durch übliche Techniken
wie z.B. Extrusion, Blasformen, Pressverfahren herstellen. Gegenstand
ist weiterhin ein Verfahren zur Herstellung solcher Substratmaterialien.
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Extrusionsfolien
aus Polycarbonat, Polyestercarbonat oder auch Elends aus PC und
Polyestern wie Polyethylentherephthlate, Polybutylenterephthalate
oder Polycyclohexandimethanol cyclohexandicarboxylat (PCCD) wie
z.B. mit den Handelsnamen SOLLX® oder
XYLEX® (beide
General Electric, USA) werden vor allem im Elektronikbereich, für dekorative
und funktionelle Blenden im Haushaltsgerätebereich, als Deckfolien z.B.
für Sportartikel
für ID-Karten
und Blisterverpackungen eingesetzt. Weitere Anwendungsgebiete liegen
im Bereich des Automobilbaus, wie z.B. Karosserieteile oder Außenspiegel,
oder im Bereich der Telekommunikation, wie z.B. Handyschalen und
Handytastaturen. Die Folien zeichnen sich durch hohe Transparenz,
Schlagzähigkeit
und Wärmeformbeständigkeit
aus. Ein weiteres kritisches Qualitätsmerkmal ist die Oberflächengüte der Folie.
Insbesondere bei hochwertigen Gehäuse- und Displayabdeckungen
fallen Störungen
in der Oberfläche
leicht auf, was zu erhöhter
Ausschussrate führt.
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Ebenfalls
sind Extrusionsfolien von hoher Qualität als Coverlayer für optische
Datenspeicher von Bedeutung. Hier sind die Anforderungen bezüglich der
Qualität
der Folie besonders groß,
da Fehlstellen in dem durchleuchteten Coverlayermaterial zu Fehler
im Ausleseprozess führen
können.
So sind insbesondere Fehlstellen, welche mit dem Laserstrahl des
Auslesesystems in Wechselwirkung treten können von besonderer Relevanz
hinsichtlich eines fehlerfreien Ausleseprozesses. Dazu gehören bekanntermaßen Fremdpartikel,
wie z.B. Staubpartikel oder Metallpartikel, die den Laserstrahl
absorbieren und/oder streuen können.
Durch die Verringerung der Wellenlänge des Ausleselasers sind
zusätzlich
solche Partikel schädlich,
deren Absorption innerhalb der Wellenlänge des verwendeten Lasers
liegt. Beispielsweise bei der Blu ray Disk, welche mit einer Coverlayer
ausgestattet ist, sind dies z.B. Wellenlängen zwischen 400 nm-410 nm.
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Es
ist bekannt, dass Fremdpartikel in der Polymermatrix Fehlstellen
auslösen
können.
Bei bestimmter Lage des Fremdpartikels beispielsweise in einer Extrusionsfolie
können
Störungen
in der Oberfläche
hervorgerufen werden. Bei diesen Fremdpartikeln kann es sich um
Kohleteilchen, so genannte „black
spots", um Staub,
Metallpartikel, andere Polymerverunreinigungen (unterschiedlich
zum eingesetzten Basisharz) wie z.B. Polyamid oder Baumwollfasern
etc. handeln.
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Ferner
können
die Oberflächenstörungen durch
den Extrusionsprozess selbst hervorgerufen werden. Je nach eingestellten
Extrusionsbedingungen wie z.B. Kalandereinstellungen können Defekte wie
Lufteinschlüsse
hervorgerufen werden. Diese Defekte können durch optimale Einstellungen
der Produktionsbedingungen minimiert werden.
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Es
ist bekannt, dass durch besonders saubere Umgebungsbedingungen wie
z.B. Reinraumbedingungen, z.B. durch gefilterte Luft, die Anzahl
an Fremdpartikeln in der Extrusionsfolie reduziert werden kann.
Dies ist z.B. in
DE 19952852 beschrieben.
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Ferner
sind Substratmaterialien mit geringem Fremdpartikelgehalt, welche
eine gute Oberflächengüte liefern,
z.B. in
JP 2003231141 beschrieben.
Diese in
JP 2003231141 beschriebenen
Substratmaterialien sind im Rahmen der vorliegenden Erfindung nicht
gemeint, da es sich bei der vorliegenden Erfindung um Substratmaterialien
handelt, die arm an einer bestimmten Art von Partikeln sind.
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In
DE 199 52 850 sind Polycarbonat-Substrate
beschrieben, die zur Herstellung von Formmassen und Folien mit hoher
Oberflächengüte geeignet
sind. Insbesondere sind diese Materialien für die Herstellung von Doppelstegplatten
und Massivplatten geeignet. Dieses Substratmaterial kann durch bestimmte
Herstellprozesse hergestellt werden, in denen die Einsatzstoffe
arm an gewissen Elementen wie Fe, Cr, Ni, Zn, Ca, Mg oder Al sind.
Durch Reduktion dieser Elemente wird jedoch nicht die Bildung der
hier gemeinten Partikel und damit die Oberflächenstörungen unterdrückt.
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In
US 6288204 sind Gelpartikel
in verzweigtem Polycarbonat beschrieben, die zu Störstellen
führen können. Es
ist prinzipiell bekannt, dass verzweigtes Polycarbonat Defektstellen
aufweist. Diese sind hier nicht gemeint. Die vorliegende Erfindung
betrifft lineare Polycarbonate.
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Überraschenderweise
wurde gefunden, dass Störungen
in der Oberfläche
der Folie nicht nur von herkömmlichen
Staub- oder sonstigen Fremdpartikeln, sondern vor allem durch fluoreszierende
Partikel mit bestimmten mechanischen Eigenschaften verursacht werden.
Diese Partikel lassen sich durch herkömmliche Filtration nicht abtrennen.
Die in der vorliegenden Erfindung beschriebenen Fremdpartikel, die
verstärkt
zu Oberflächenstörungen führen, sind
in einem Lösungsmittel,
in welchem das Substratmaterial löslich ist, nicht zu detektieren,
auch da sie einen ähnlichen
Brechungsindex als Polycarbonat besitzen. So sind diese Partikel
beispielsweise durch einen dem Stand der Technik entsprechenden
Hiac Royco Test nicht zu detektieren.
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Die
im Stand der Technik bekannten, regelmäßig filtrierbaren Partikel
wie z.B. „black
Spots", sind hier also
nicht gemeint.
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Es
wurde vielmehr gefunden, dass etwa 40-80 % der Partikel, die eine
Oberflächenstörung auslösen, einen
fluoreszierenden Kern aufweisen. Es wurde weiterhin gefunden, dass
die Größe dieser
fluoreszierenden Partikel zwischen 15 und 250 μm liegt.
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Es
wurde weiterhin gefunden, dass ein Großteil dieser fluoreszierenden
Partikel andere mechanische Eigenschaften als die Polymermatrix
(Polycarbonat) selbst aufweist. Gezielte Messungen der mechanischen Eigenschaften
der Teilchen ergeben einen höheren
Modul sowie eine höhere
Härte im
Vergleich zum Matrixmaterial (Polycarbonat). Diese fluoreszierenden
Teilchen können
Defektstellen wie z.B. Vertiefungen, Dellen oder runde Verformungen
an der Folienoberfläche
auslösen,
welche die Qualität
der Folie deutlich mindern. Diese Defektstellen führen insbesondere
dann zu Problemen, wenn die Folie mit einem weiteren Material beschichtet
bzw. metallisiert werden soil. Die Störungen in der Oberfläche der
Folie haben dann weitere Defekte an der beschichteten Folie zur
Folge.
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Es
wurde gefunden, dass Extrudate (Folien, Platten und Kabelummantelungen)
und im Pressverfahren hergestellte Formmassen auf Basis der erfindungsgemäßen Formmassen
eine zu erwartende Defektstellen-arme Oberfläche aufweisen. Ein weiterer
Vorteil der Erfindung liegt darin, dass die thermoplastischen Formmassen
sich ausgezeichnet zu Extrudaten (Folien, Platten und Kabelummantelungen),
z. B. durch Extrusion, Blasformen, Kabelstrangziehen und in Formkörper durch
Pressverfahren verarbeiten lassen. Die erfindungsgemäßen Extrudate
(Folien, Platten und Kabelummantelungen) und im Pressverfahren hergestellte Formkörper können anschließend durch übliche Techniken,
z. B. Tiefziehen, weiterverarbeitet, bedruckt und/oder laserbeschriftet
werden.
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Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es, Formmassen mit niedriger Fluoreszenzpartikelzahl
für Extrudate
wie Folien, Platten und Kabelummantelungen auf Basis von Polycarbonat
bereitzustellen, die eine verbesserte Oberflächengüte aufweisen und sich durch übliche Techniken
wie z.B. Extrusion, Blasformen oder Pressverfahren aus den thermoplastischen
Formmassen herstellen lassen.
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Als
Folien bezeichnet man üblicherweise
Materialien, die wickelbar sind, während Platten im Allgemeinen
steif und dadurch nicht wickelbar sind. Die Dicke der Folien beträgt bevorzugt
50 bis 1000, μm,
besonders bevorzugt 150 bis 800 μm
und ganz besonders bevorzugt 250 bis 600 μm. Falls es sich bei den erfindungsgemäßen Folien
um Mehrschichtfolien handelt, beziehen sich die genannten Dickenangaben
auf die Schichten, bestehend aus den erfindungsgemäßen Polycarbonaten.
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Platten
im Sinne der Erfindung haben im Allgemeinen eine Dicke von 1,2 mm
bis mehrere cm, vorzugsweise 1,2 mm bis 4 cm, insbesondere 1,2 mm
bis 2,5 cm.
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Je
größer die
Anzahl fluoreszierender Partikel einer bestimmten Größe im Polymergranulat
ist, desto größer ist
die Wahrscheinlichkeit Defektstellen an der Oberfläche einer
Extrusionsfolie zu erhalten. Damit vermindert sich die Qualität des Produkts,
da die Oberflächengüte deutlich
abnimmt. Überraschenderweise
wurde gefunden, dass nicht alle fluoreszierenden Teilchen zu Fließ störungen führen, sondern
nur Partikel einer bestimmten Größe. Teilchen
mit einem Durchmesser von > 15 μm führen verstärkt zu Defektstellen
an der Oberfläche
der Extrusionsfolie. Insbesondere führen Teilchen > 120 μm zu Defektstellen
an der Oberfläche
der Extrusionsfolie.
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Dieser
Sachverhalt war im Lichte des Standes der Technik nicht nahe liegend
und so bestand die Aufgabe, die für den Folienextrusionsprozess
kritischen Teilchen zu identifizieren und ein Verfahren zur Detektion dieser
Partikel zur Verfügung
zu stellen und damit letztlich ein Substratmaterial, welches für die Herstellung qualitativ
hochwertiger Extrusionsfolien geeignet ist, bereitzustellen.
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Die
vorliegende Erfindung betrifft daher in einer Ausführungsform
Polycarbonat, dadurch gekennzeichnet, dass die Partikelzahl an transparenten
fluoreszierenden Partikeln der Größe zwischen 15-250 μm 0.1-1.8
counts/g beträgt,
gemessen nach Lösen
des Polycarbonates in Methylenchlorid und Filtration durch einen
Teflonfilter mit 5 μm
Porengröße bei einer
Anregungswellenlänge
von 400-440 nm und einer 25-fachen Gesamtvergrößerung bei einer Belichtungszeit
von 40 ms.
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Die
vorliegende Erfindung betrifft auch ein solches Polycarbonat, wobei
das Polycarbonat unverzweigt ist.
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Weiterhin
betrifft die vorliegende Erfindung ein derartiges Polycarbonat,
dadurch gekennzeichnet dass die Partikelzahl an Teilchen mit einem
Teilchendurchmesser von > 120
nicht mehr als 0.02 counts/g beträgt.
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Weiterhin
betrifft die vorliegende Erfindung ein derartiges Polycarbonat,
dadurch gekennzeichnet daß die
Partikelzahl an transparenten fluoreszierenden Partikeln der Größe zwischen
15-250 μm
0.1-1.5 counts/g beträgt.
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Weiterhin
betrifft die vorliegende Erfindung Polycarbonat, erhältlich nach
dem oben genannten Verfahren, die Verwendung eines solchen Polycarbonats
zur Herstellung von Extrusionsfolien, sowie eine Extrusionsfolie,
enthaltend ein solches Polycarbonat.
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Weiterhin
betrifft die vorliegende Erfindung ein Verfahren zur Herstellung
von Extrusionsfolien, umfassend
- a) Aufschmelzen
des derartigen Polycarbonates
- b) Kalandrieren der Schmelze zu einer Folie
- c) Abkühlen
der Schmelze,
sowie eine Extrudate (Folien, Platten und
Kabelummantelungen), erhältlich
nach diesem Verfahren und im Pressverfahren hergestellte Formkörper aus
diesen Substratmaterialien.
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Weiterhin
betrifft die vorliegende Erfindung eine solche Extrusionsfolie,
dadurch gekennzeichnet dass sie mindestens eine Schicht aufweist,
bei der als Substratmaterial BPA-PC, Copolycarbonat auf Basis von
BPA und BPTMC, aromatisches Polyestercarbonat oder Polyesterblockcarbonat
verwendet wurde, insbesondere dadurch gekennzeichnet dass als Substratmaterial
ein Blend von BPA-PC mit Polyester- oder Polysiloxan verwendet wurde,
und die Verwendung solcher Extrusionsfolien für die Herstellung von Blenden,
Deckfolien, Karosserieteilen, Außenspiegeln, Handyschalen,
Handytastaturen oder Coverlayer für optische Datenspeicher.
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Weiterhin
betrifft die vorliegende Erfindung ein Verfahren zum Auffinden eines
Polycarbonates mit einer Partikelzahl von 0.1-1.8 counts/g an fluoreszierenden
Partikeln der Größe zwischen
15-250 μm, bei dem
- a) lineares Polycarbonat hergestellt wird,
- b) das in Schritt a) hergestellte Polycarbonat auf die Partikelzahl
an fluoreszierenden Partikeln der Größe zwischen 15-250 μm untersucht
wird;
- c) unter Veränderung
der Verfahrensparameter Verweilzeit, Druck oder Temperatur Schritt
a) und b) solange wiederholt werden, bis eine Partikelzahl von 0.1-1.8
counts/g an fluoreszierenden Partikeln der Größe zwischen 15-250 μm in Schritt
b) erreicht wird,
sowie ein solches Verfahren, bei dem
in Schritt c) die Partikelzahl der Teilchen mit einem Teilchendurchmesser von > 120 μm nicht mehr
als 0.02 counts/g beträgt,
oder 0.1-1.5 counts/g beträgt.
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Weiterhin
betrifft die vorliegende Erfindung ein solches Verfahren, bei dem
in Schritt b) die Untersuchung der Partikelzahl durch Lösen des
Materials in Methylenchlorid und Filtration durch einen Teflonfilter
mit 5 μm
Porengröße bei einer
Anregungswellenlänge
von 400-440 nm und einer 25-fachen
Gesamtvergrößerung bei
einer Belichtungszeit von 40 ms erfolgt.
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Hierbei
wird ein auf dem Teflonfilter zusammenhängender fluoreszierender Bereich
(bei einer Anregungswellenlänge
von 400-440 nm und einer 25-fachen Gesamtvergrößerung bei einer Belichtungszeit
von 40 ms) automatisch detektiert und als „1 count" gezählt.
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Die
vorliegende Erfindung betrifft weiterhin in einer weiteren Ausführungsform
ein Verfahren zur Herstellung von Polycarbonat nach Anspruch 1,
gemäß einem
kontinuierlichen Verfahren nach dem Phasengrenzflächenprozess,
wobei das Polycarbonat in einem mehrstufigen Flashprozess und einem
Ausdampfextruder isoliert wird, dadurch gekennzeichnet, dass die
Temperaturdifferenzen der einzelnen Flashstufen 90°C nicht überschreiten
und die Temperaturen in der ersten Eindampfstufe 70-80 °C bei 0.35-0.45
bar Überdruck,
in der zweiten Eindampfstufe die Temperaturen 125-135 °C bei 0.75-0.85
bar Überdruck
und in der dritten Eindampfstufe 175-185 °C bei 1.85-1.95 bar Überdruck
betragen.
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Die
vorliegende Erfindung betrifft weiterhin in einer weiteren Ausführungsform
ein solches Verfahren, dadurch gekennzeichnet, dass die Temperaturdifferenzen
der einzelnen Flashstufen 60°C
nicht überschreiten.
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Die
vorliegende Erfindung betrifft in einer weiteren Ausführungsform
ein solches Verfahren, bei dem eine Filtrationsmethode mit gekoppelter
automatisierter Auswertung vorliegt, welche die fluoreszierenden
Teilchen isoliert und nach Größenordnung
klassifiziert. Über
diese Messmethode kann der Produktionsprozess so gesteuert werden,
dass ein Substratmaterial mit einem niedrigen Gehalt fluoreszierender
Teilchen hergestellt werden kann, welches für die Herstellung von qualitativ
hochwertigen Extrusionsfolien geeignet ist.
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Wie
oben angeführt,
werden im Unterschied zur bekannten Hiac/Royco-Messung hier nicht
intransparente Partikel, wie Staub- oder Metallteilchen, sondern
transparente, fluoreszierende Partikel erfasst und nach Größen klassifiziert.
Der Vorteil der neuen Methode liegt also darin, dass Verunreinigungen
im Polycarbonat erfasst werden, welche durch herkömmliche
Messungen nicht detektiert werden.
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Es
wurde ferner gefunden, dass durch den Folienextrusionsprozess selbst
zusätzlich
fluoreszierende Teilchen erzeugt werden, welche zu Oberflächenstörungen in
der Folie führen
können.
Diese zusätzlichen
Partikel können
durch bestimmte Verfahrensparameter während des Extrusionsprozesses
wie z.B. die Kalandergeschwindigkeit sowie die Temperatur im Extruder
minimiert werden.
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Die
Kontamination der Extrusionsfolie mit den beschriebenen fluoreszierenden
Partikeln kann auf bestimmte Verfahrensparameter in der Reaktion
wie Verweilzeit, Druck, Temperatur oder auch auf die Reinheit der
verwendeten Ausgangsstoffe, wie z.B. des eingesetzten Bisphenols
oder des eingesetzten Lösungsmittels zurückzuführen sein,
insbesondere auf die zuvor genannten Verfahrensparameter bezüglich Temperatur.
Ferner ist es wichtig, Rohstoffe mit geringer Kontamination beispielsweise
an Schwermetallen oder Salzen einzusetzen. Ferner kann durch Optimierung
der Verfahrenschritte wie z.B. der Wasche der Polymerlösungen die Kontamination
mit Ionen wie Alkali- und
Erdalkaliionen herabgesetzt werden. Insgesamt können verschiedene dieser Einflussfaktoren
oder auch die Kombination dieser Einflussfaktoren dazu führen, dass
die Partikelzahl an fluoreszierenden Körpern im Endprodukt, d.h. in
der Extrusionsfolie ansteigt.
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Um
Polycarbonate mit den erfindungsgemäßen Eigenschaften zu erhalten,
kann man eine Reihe von Verfahren nutzen. Zum Beispiel können die
oben beschriebenen Parameter optimiert werden. Ferner können verschiedene
Produktionslots mit der oben beschriebenen Methode überprüfen wer den.
Polycarbonate, mit Partikelzahlen, die außerhalb des erfindungsgemäßen Bereichs
liegen, können
aussortiert und anderweitig verwendet oder aufgereinigt werden.
Des Weiteren können
bestimmte Filtrationsmedien genutzt werden, um Partikel von kritischer
Größe zurückzuhalten.
Dabei müssen
verschiedene Parameter wie Druck, Konzentration und Temperatur so
eingestellt werden, dass mit Hilfe der oben beschriebenen Methode
sichergestellt ist, dass die Partikelzahlen im erfindungsgemäßen Bereich
liegen. Insgesamt können
die Produktionsverfahren mit Hilfe dieses Verfahrens optimiert und
so die Zugänglichkeit
Fluoreszenz-armer Granulate erreicht werden.
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Aufgrund
der rheologischen Eigenschaften dieser transparenten, fluoreszierenden
Teilchen lassen sie sich allerdings nur schwer aus dem Substratmaterial
abtrennen. Da diese Teilchen bestimmte mechanische Eigenschaften
aufweisen, werden Sie z.B. bei hohen Drücken oder hohen Temperaturen,
bei denen die Polymermatrix als Schmelze vorliegt, von herkömmlichen
Filtern nicht oder nur unzureichend zurückgehalten. Dies gilt z.B.
für herkömmliche
dünnlagige
Metallsiebe. Dies gilt auch, wenn die Porengröße des Filters deutlich kleiner
als der mittlere Durchmesser der fluoreszierenden Partikel ist.
Bei höheren
Drücken
und/oder höheren Temperaturen
nimmt die Verformbarkeit der Partikel zu, so dass diese Partikel
herkömmliche
Filtergewebe mit kleinen Porendurchmessern einfach durchdringen
können.
So halten herkömmliche
Flachfilter, z.B. mit Porengrößen zwischen
50 und 150 μm,
diese Partikel nicht zurück.
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Die
vorliegende Erfindung ist also darin begründet, dass Polycarbonate mit
den erfindungsgemäßen Eigenschaften
bereitstellt werden und für
den Zweck verwendet werden, die erfindungsgemäßen Extrusionsfolien daraus
herzustellen.
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Die
vorliegende Erfindung betrifft weiterhin eine Extrusionsfolie, enthaltend
ein erfindungsgemäßes Polycarbonat,
sowie eine Extrusionsfolie, enthaltend ein erfindungsgemäßes Polycarbonat,
dadurch gekennzeichnet dass sie mindestens eine Schicht aufweist,
bei der als Substratmaterial BPA-PC, Copolycarbonat auf Basis von
BPA und BPTMC (Apec®, Bayer, Leverkusen, Deutschland),
aromatisches Polyestercarbonat oder Polyesterblockcarbonat verwendet
wurde.
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Die
Herstellung der erfindungsgemäßen Polycarbonate
erfolgt u.a. nach dem Phasengrenzflächenverfahren. Dieses Verfahren
zur Polycarbonatsynthese ist mannigfaltig in der Literatur beschrieben;
beispielhaft sei auf
H. Schnell, Chemistry and Physics of
Polycarbonates, Polymer Reviews, Vol. 9, Interscience Publishers,
New York 1964 S. 33 ff., auf Polymer Reviews, Vol. 10, „Condensation
Polymers by Interfacial and Solution Methods",
Paul W. Morgan, Interscience
Publishers, New York 1965, Kap. VIII, S. 325, auf Dres.
U.
Grigo, K. Kircher und P. R- Müller "Polycarbonate" in Becker/Braun,
Kunststoff-Handbuch, Band 3/1, Polycarbonate, Polyacetale, Polyester,
Celluloseester, Carl Hanser Verlag München, Wien 1992, S. 118-145 sowie
auf
EP-A 0 517 044 verwiesen.
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Gemäß diesem
Verfahren erfolgt die Phosgenierung eines in wässrig-alkalischer Lösung (oder
Suspension) vorgelegten Dinatriumsalzes eines Bisphenols (oder eines
Gemisches verschiedener Bisphenole) in Gegenwart eines inerten organischen
Lösungsmittels
oder Lösungsmittelgemisches,
welches eine zweite Phase ausbildet. Die entstehenden, hauptsächlich in
der organischen Phase vorliegenden, Oligocarbonate werden mit Hilfe
geeigneter Katalysatoren zu hochmolekularen, in der organischen
Phase gelösten,
Polycarbonaten aufkondensiert. Die organische Phase wird schließlich abgetrennt
und das Polycarbonat durch verschiedene Aufarbeitungsschritte daraus
isoliert.
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Für die Herstellung
des erfindungsgemäßen Substratmaterials
ist vor allem das kontinuierliche Herstellverfahren für Polycarbonat
nach dem Phasengrenzflächenverfahren
geeignet. Besonders bevorzugt ist eine Kontireaktion, die einen
Umpumpreaktor als Phosgenierreaktor und nachgeschaltete Rohrreaktoren
verwendet.
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Für die Herstellung
des erfindungsgemäßen Substratmaterials
ist insbesondere auch die anschließende Art und Weise der Isolierung
des Polycarbonats von Bedeutung.
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Bevorzugt
erfolgt die Eindampfung der Polycarbonatlösung aus einem Chlorbenzol/Dichlormethan-Gemisch,
mit einem Chlorbenzolgehalt von 20-70 Gew-% bevorzugt 40-60 Gew-%.
Insbesondere geeignet ist die Eindampfung der Polycarbonatlösung in
einem thermischen Verfahren, dem so genannten Flash-Prozess. Dabei
erfolgt die Konzentrierung der Polymerlösung und eventuell auch die
Isolierung des Polymeren durch Abdestillation des Lösungsmittels
indem durch Überhitzung
und Entspannung das Lösungsmittel
entfernt wird. Dieser Prozess ist dem Fachmann geläufig, siehe
auch "Thermische
Trennverfahren",
VCH Verlagsanstalt 1988, S. 114. Bei dem bekannten Flashverfahren
werden Polymerlösungen
wiederholt unter leichtem Überdruck
auf Temperaturen oberhalb des Siedepunktes unter Normaldruck erhitzt
und diese, bezüglich
des Normaldruckes, überhitzten
Lösungen
anschließend
in ein Gefäß mit niedrigerem
Druck, z.B. Normaldruck, entspannt. Es kann dabei von Vorteil sein,
die Aufkonzentrationsstufen, oder anders ausgedrückt die Temperaturstufen der Überhitzung
nicht zu groß werden
zu lassen sondern lieber ein zwei- bis vierstufiges Verfahren zu
wählen.
Besonders bevorzugt ist ein dreistufiges Eindampfverfahren mit nachfolgender
Isolierung des Polycarbonats über
einen Ausdampfextruder. Zur Herstellung des erfindungsgemäßen Substratmaterials kann
es vorteilhaft sein, wenn in einem mehrstufigen Eindampfprozess
gearbeitet wird, wobei die Temperaturdifferenzen zwischen den Eindampfstufen
nicht mehr als 90 °C,
besonders bevorzugt nicht mehr als 60 °C betragen. Weiterhin ist es
wichtig, für
eine effektive Aufkonzentrierung zu sorgen, um im abschließenden Eindampfschritt,
bevorzugt ist ein Ausdampfextruder, ein Material von hoher Qualität herzustellen.
Dabei ist es bevorzugt wenn in der ersten Eindampfstufe die Temperaturen
70-80 °C
bei 0.35-0.45 bar Über druck,
in der zweiten Eindampfstufe die Temperaturen 125-135 °C bei 0.75-0.85
bar Überdruck
und in der dritten Eindampfstufe 175-185 °C bei 1.85-1.95 bar Überdruck
betragen.
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Aus
den so erhaltenen hochkonzentrierten Polymerschmelzen können die
Reste des Lösungsmittels entweder
direkt aus der Schmelze mit Ausdampfextrudern (
BE-A 866 991 ,
EP-A 0 411 510 ,
US-A 4 980 105 ,
DE-A 33 32 065 ), Dünnschichtverdampfern
(
EP-A 0 267 025 ),
Fallfilmverdampfern, Strangverdampfern oder durch Friktionskompaktierung
(
EP-A 0 460 450 ),
gegebenenfalls auch unter Zusatz eines Schleppmittels, wie Stickstoff
oder Kohlendioxid oder unter Verwendung von Vakuum (
EP-A 0 039 96 ,
EP-A 0 256 003 ,
US-A 4 423 207 ) , entfernt
werden, alternativ auch durch anschließende Kristallisation (
DE-A 34 29 960 )
und Ausheizen der Reste des Lösungsmittels
in der festen Phase (
US-A
3 986 269 ,
DE-A
20 53 876 ). Dabei ist die Isolierung mittels Ausdampfextrudern
bevorzugt.
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Granulate
erhält
man, wenn möglich,
durch direktes Abspinnen der Schmelze und anschließender Granulierung
oder aber durch Verwendung von Austragsextrudern von denen in Luft
oder unter Flüssigkeit, meist
Wasser, abgesponnen wird. Werden Extruder benutzt, so kann man der
Schmelze, vor diesem Extruder, gegebenenfalls unter Einsatz von
statischen Mischern oder durch Seitenextruder im Extruder, Additive
zusetzen.
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Für die Herstellung
der erfindungsgemäß zu verwendenden
Polycarbonate geeignete Diphenole sind beispielsweise Hydrochinon,
Resorcin, Dihydroxydiphenyl, Bis-(hydroxyphenyl)-alkane, Bis(hydroxy-phenyl)-cycloalkane,
Bis-(hydroxyphenyl)-sulfide, Bis-(hydroxyphenyl)-ether, Bis-(hydroxyphenyl)-ketone,
Bis-(hydroxyphenyl)-sulfone, Bis-(hydroxyphenyl)-sulfoxide, α,α'-Bis-(hydroxyphenyl)-diisopropylbenzole,
sowie deren alkylierte, kernalkylierte und kernhalogenierte Verbindungen.
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Bevorzugte
Diphenole sind 4,4'-Dihydroxydiphenyl,
2,2-Bis-(4-hydroxyphenyl)-1-phenyl-propan, 1,1-Bis-(4-hydroxyphenyl)-phenyl-ethan,
2,2-Bis-(4-hydroxyphenyl)propan, 2,4-Bis-(4-hydroxyphenyl)-2-methylbutan,
1,3-Bis-[2-(4-hydroxyphenyl)-2-propyl]benzol (Bisphenol M), 2,2-Bis-(3-methyl-4-hydroxyphenyl)-propan,
Bis-(3,5-dimethyl-4-hydroxyphenyl)-methan, 2,2-Bis-(3,5-dimethyl-4-hydroxyphenyl)-propan, Bis-(3,5-dimethyl-4-hydroxyphenyl)-sulfon,
2,4-Bis-(3,5-dimethyl-4-hydroxyphenyl)-2-methylbutan, 1,3-Bis-[2-(3,5-dimethyl-4-hydroxyphenyl)-2-propyl]benzol,
1-Bis-(4-hydroxyphenyl)-cyclohexan und 1,1-Bis-(4-hydroxyphenyl)-3,3,5-trimethylcyclohexan
(Bisphenol TMC) sowie deren Mischungen.
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Besonders
bevorzugte Diphenole sind 4,4'-Dihydroxydiphenyl,
1,1-Bis-(4-hydroxyphenyl)-phenylethan, 2,2-Bis-(4-hydroxyphenyl)-propan,
2,2-Bis(3,5-dimethyl-4-hydroxyphenyl)-propan, 1,1-Bis-(4-hydroxyphenyl)-cyclohexan
und 1,1-Bis-(4-hydroxyphenyl)-3,3,5-trimethylcyclohexan (Bisphenol
TMC) sowie deren Mischungen.
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Diese
und weitere geeignete Diphenole sind z.B. in den
US-A-PS 2 999 835 ,
3 148 172 ,
2 991 273 ,
3 271 367 ,
4 982 014 und
2 999 846 , in den
deutschen Offenlegungsschriften 1 570 703 ,
2 063 050 ,
2 036 052 ,
2 211 956 und
3 832 396 , der
französischen
Patentschrift 1 561 518 , in der Monographie "
H. Schnell,
Chemistry and Physics of Polycarbonates, Interscience Publishers,
New York 1964, S. 28ff; S.102ff", und in "
D.G. Legrand, J.T. Bendler,
Handbook of Polycarbonate Science and Technology, Marcel Dekker
New York 2000, S. 72ff." beschrieben.
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Im
Falle der Homopolycarbonate wird nur ein Diphenol eingesetzt, im
Falle der Copolycarbonate werden mehrere Diphenole eingesetzt, wobei
selbstverständlich
die verwendeten Bisphenole, wie auch alle anderen der Synthese zugesetzten
Chemikalien und Hilfsstoffe mit den aus ihrer eigenen Synthese,
Handhabung und Lagerung stammenden Verunreinigungen kontaminiert
sein können,
obwohl es wünschenswert
ist, mit möglichst
sauberen Rohstoffen zu arbeiten.
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Die
zur Regelung des Molekulargewichtes benötigten monofunktionellen Kettenabbrecher,
wie Phenol oder Alkylphenole, insbesondere Phenol, p-tert.Butylphenol,
iso-Octylphenol, Cumylphenol, deren Chlorkohlensäureester oder Säurechloride
von Monocarbonsäuren
bzw. Gemischen aus diesen Kettenabbrechern, werden entweder mit
dem Bisphenolat bzw. den Bisphenolaten der Reaktion zugeführt oder
aber zu jedem beliebigen Zeitpunkt der Synthese zugesetzt, solange
im Reaktionsgemisch noch Phosgen oder Chlorkohlensäureendgruppen
vorhanden sind bzw. im Falle der Säurechloride und Chlorkohlensäureester
als Kettenabbrecher solange genügend
phenolische Endgruppen des sich bildenden Polymers zur Verfügung stehen.
Vorzugsweise werden der oder die Kettenabbrecher jedoch nach der
Phosgenierung an einem Ort oder zu einem Zeitpunkt zugegeben, wenn
kein Phosgen mehr vorliegt, aber der Katalysator noch nicht dosiert
wurde, bzw. sie werden vor dem Katalysator, mit dem Katalysator
zusammen oder parallel dazu dosiert.
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In
der gleichen Weise werden eventuell zu verwendende Verzweiger oder
Verzweigermischungen der Synthese zugesetzt, üblicherweise jedoch vor den
Kettenabbrechern. Üblicherweise
werden Trisphenole, Quarterphenole oder Säurechloride von Tri- oder Tetracarbonsäuren verwendet,
oder auch Gemische der Polyphenole oder der Säurechloride.
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Einige
der verwendbaren Verbindungen mit drei oder mehr als drei phenolischen
Hydroxylgruppen sind beispielsweise Phloroglucin, 4,6-Dimethyl-2,4,6-tri-(4-hydroxyphenyl)-hegten-2,
4,6-Dimethyl-2,4,6-tri-(4-hydroxyphenyl)-heptan, 1,3,5-Tri-(4-hydroxyphenyl)-benzol,
1,1,1-Tri-(4-hydroxyphenyl)-ethan, Tri-(4-hydroxyphenyl)-phenylmethan,
2,2-Bis-(4,4-bis-(4-hydroxyphenyl)-cyclohexyl]-propan, 2,4-Bis-(4-hydroxyphenyl-isopropyl)-phenol,
oder Tetra-(4-hydroxyphenyl)-methan.
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Einige
der sonstigen trifunktionellen Verbindungen sind 2,4-Dihydroxybenzoesäure, Trimesinsäure, Cyanurchlorid
und 3,3-Bis-(3-methyl-4-hydroxyphenyl)-2-oxo-2,3-dihydroindol.
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Bevorzugte
Verzweiger sind 3,3-Bis-(3-methyl-4-hydroxyphenyl)-2-oxo-2,3-dihydroindol
und 1,1,1-Tri-(4-hydroxyphenyl)-ethan.
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Die
in der Phasengrenzflächensynthese
verwendeten Katalysatoren sind tert. Amine, insbesondere Triethylamin,
Tributylamin, Trioctylamin, N-Ethylpiperidin, N-Methylpiperidin,
N-i/n-Propylpiperidin; quartäre Ammoniumsalze
wie Tetrabutylammonium-/Tributylbenzylammonium-/Tetraethylammonium-hydroxid/-chlorid/-bromid/-hydrogen-sulfat/-tetrafluoroborat;
sowie die den Ammoniumverbindungen entsprechenden Phosphoniumverbindungen.
Diese Verbindungen sind als typische Phasengrenzflächen-Katalysatoren
in der Literatur beschrieben, kommerziell erhältlich und dem Fachmann geläufig. Die
Katalysatoren können
einzeln, im Gemisch oder auch neben- und nacheinander der Synthese
zugesetzt werden, gegebenenfalls auch vor der Phosgenierung, bevorzugt
sind jedoch Dosierungen nach der Phosgeneintragung, es sei denn,
es wird eine Oniumverbindung oder Gemische aus Oniumverbindungen
als Katalysatoren verwendet, dann ist eine Zugabe vor der Phosgendosierung
bevorzugt. Die Dosierung des Katalysators oder der Katalysatoren
kann in Substanz, in einem inerten Lösungsmittel, vorzugsweise dem
der Polycarbonatsynthese, oder auch als wässrige Lösung, im Falle der tert. Amine
dann als deren Ammoniumsalze mit Säuren, bevorzugt Mineralsäuren, insbesondere
Salzsäure,
erfolgen. Bei Verwendung mehrerer Katalysatoren oder der Dosierung
von Teilmengen der Katalysatorgesamtmenge können natürlich auch unterschiedliche
Dosierungsweisen an verschiedenen Orten oder zu verschiedenen Zeiten
vorgenommen werden. Die Gesamtmenge der verwendeten Katalysatoren
liegt zwischen 0,001 bis 10 Mol % bezogen auf Mole eingesetzte Bisphenole,
bevorzugt 0,01 bis 8 Mol %, besonders bevorzugt 0,05 bis 5 Mol %.
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Geeignet
sind sowohl Homopolycarbonate als auch Copolycarbonate. Zur Herstellung
erfindungsgemäßer Copolycarbonate
als Komponente A können
auch 1 bis 25 Gew.-%, vorzugsweise 2,5 bis 25 Gew.-% (bezogen auf
die Gesamtmenge an einzusetzenden Diphenolen), Polydiorganosiloxane
mit Hydroxy-aryloxy-Endgruppen eingesetzt werden. Diese sind bekannt
(s. beispielsweise aus
US-Patent
3 419 634 ) bzw. nach literaturbekannten Verfahren herstellbar.
Die Herstellung Polydiorganosiloxanhaltiger Copolycarbonate wird
z. B. in
DE-OS 33 34 782 beschrieben.
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Bevorzugte
Polycarbonate sind neben den Bisphenol-A-Homopolycarbonaten die
Copolycarbonate von Bisphenol-A mit bis zu 15 Mol-%, bezogen auf
die Molsummen an Diphenolen, anderen als bevorzugt bzw. besonders
bevorzugt genannten Diphenole, insbesondere an 2,2-Bis(3,5-dibrom-4-hydroxyphenyl)-propan, 1,3-Dihydroxybenzol.
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Ferner
sind Polyestercarbonate und Block-Copolyestercarbonate geeignet,
besonders wie sie in der
WO
2000/26275 beschrieben sind. Aromatische Dicarbonsäuredihalogenide
zur Herstellung von aromatischen Polyestercarbonate sind vorzugsweise
die Disäuredichloride
der Isopthalsäure,
Terepthalsäure,
Diphenylether-4,4'-dicarbonsäure und
der Naphthalin-2,6-dicarbonsäure.
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Besonders
bevorzugt sind Gemische der Disäuredichloride
der Isopthalsäure
und der Terepthalsäure im
Verhältnis
zwischen 1 : 20 und 20 : 1.
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Bei
der Herstellung von Polyestercarbonaten wird zusätzlich ein Kohlensäurehalogenid,
vorzugsweise Phosgen, als bifunktionelles Säurederivat mitverwendet.
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Als
Kettenabbrecher für
die Herstellung der aromatischen Polyestercarbonate kommen außer den
bereits genannten Monophenolen noch deren Chlorkohlensäureester
sowie die Säurechloride
von aromatischen Monocarbonsäuren,
die gegebenenfalls durch C1-C22-Alkylgruppen oder durch Halogenatome
substituiert sein können
sowie aliphatische C2-C22-Monocarbonsäurechloride in Betracht.
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Die
Menge an Kettenabbrechern beträgt
jeweils 0,1 bis 10 Mol-%, bezogen im Falle der phenolischen Kettenabbrecher
auf Mole Diphenole und im Falle von Monocarbonsäurechlorid-Kettenabbrechern
auf Mole Dicarbonsäuredichloride.
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Die
aromatischen Polyestercarbonate können auch aromatische Hydroxycarbonsäuren eingebaut
enthalten.
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Die
aromatischen Polyestercarbonate können sowohl linear als auch
in bekannter Weise verzweigt sein (siehe dazu ebenfalls
DE-OS 29 40 024 und
DE-OS 30 07 934 ).
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Als
Verzweigungsmittel können
beispielsweise 3- oder mehrfunktionelle Carbonsäurechloride, wie Trimesinsäuretrichlorid,
Cyanursäuretrichlorid,
3,3'-4,4'-Benzophenon-tetracarbonsäuretetrachlorid, 1,4,5,8-Napthalintetracarbonsäuretetrachlorid
oder Pyromellithsäuretetrachlorid,
in Mengen von 0,01 bis 1,0 Mol-% (bezogen auf eingesetzte Dicarbonsäuredichloride)
oder 3- oder mehrfunktionelle Phenole, wie Phloroglucin, 4,6-Dimethyl-2,4,6-tri-(4-hydroxyphenyl)-hepten-2,4,4-Dimethyl-2,4,6-tri-(4-hydroxyphenyl)-heptan, 1,3,5-Tri-(4-hydroxyphenyl)-benzol,
1,1,1-Tri-(4-hydroxyphenyl)-ethan, Tri-(4-hydroxyphenyl)-phenylmethan, 2,2-Bis[4,4-bis(4-hydroxyphenyl)-cyclohexyl]-propan,
2,4-Bis-(4-hydroxyphenyl-isopropyl)-phenol, Tetra-(4-hydroxyphenyl)-methan,
2,6-Bis-(2-hydroxy-5-methyl-benzyl)-4-methyl-phenol, 2-(4-Hydroxyphenyl)-2-(2,4-dihydroxyphenyl)-propan,
Tetra-(4-[4-hydroxyphenyl-isopropyl]-phenoxy)-methan, 1,4-Bis-[4,4'-dihydroxytri-phenyl)-methyl]-benzol,
in Mengen von 0,01 bis 1,0 Mol-%, bezogen auf eingesetzte Diphenole,
verwendet werden. Phenolische Verzweigungsmittel können mit
den Diphenolen vorgelegt, Säurechlorid-Verzweigungsmittel
können
zusammen mit den Säuredichloriden
eingetragen werden.
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In
den thermoplastischen, aromatischen Polyestercarbonaten kann der
Anteil an Carbonatstruktureinheiten beliebig variieren.
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Vorzugsweise
beträgt
der Anteil an Carbonatgruppen bis zu 100 Mol-%, insbesondere bis
zu 80 Mol-%, besonders bevorzugt bis zu 50 Mol-%, bezogen auf die
Summe an Estergruppen und Carbonatgruppen.
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Sowohl
die Ester- als auch der Carbonatanteil der aromatischen Polyestercarbonate
kann in Form von Blöcken
oder statistisch verteilt im Polykondensat vorliegen.
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Die
relative Lösungsviskosität (eta rel)
der aromatischen Polyestercarbonate liegt im Bereich 1,18 bis 1,4,
vorzugsweise 1,22 bis 1,3 (gemessen an Lösungen von 0,5 g Polyestercarbonat
in 100 ml Methylenchlorid-Lösung
bei 25° C).
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Die
thermoplastischen, aromatischen Polycarbonate und Polyestercarbonate
können
allein oder im beliebigen Gemisch untereinander eingesetzt werden.
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Copolycarbonate
im Sinne der Erfindung sind insbesondere Poydiorganosiloxan-Polycarbonat-Blockcopolymere mit
mittlerem Molekulargewicht Mw von ca. 10.000 bis 200.000, vorzugsweise
20.000 bis 80.000 (ermittelt durch Gelchromatographie nach vorheriger
Eichung) und mit einem Gehalt an aromatischen Carbonatstruktureinheiten
von etwa 75 bis 97,5 Gew.-%, bevorzugt 85 bis 97 Gew.-% und einem
Gehalt an Polydiorganosiloxanstruktureinheiten von etwa 25 bis 2,5
Gew.-%, bevorzugt
15 bis 3 Gew.-%, wobei die Blockcopolymeren ausgehend von alpha,
omega-Bishydroxyaryloxyendgruppen-haltigen Polydiorganosiloxanen
mit einem Polymerisationsgrad Pn von 5 bis 100, bevorzugt 20 bis
80, hergestellt werden.
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Die
Polydiorganosiloxan-Polycarbonat-Blockpolymeren können auch
eine Mischung aus Polydiorganosiloxan-Polycarbonat-Blockcopolymeren
mit üblichen
polysiloxanfreien, thermoplastischen Polycarbonaten sein, wobei
der Gesamtgehalt an Polydiorganosiloxanstruktureinheiten in dieser
Mischung ca. 2,5 bis 25 Gew.-% beträgt.
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Solche
Polydiorganosiloxan-Polycarbonat-Blockcopolymere sind dadurch gekennzeichnet,
dass sie in der Polymerkette einerseits aromatische Carbonatstruktureinheiten
(1) und andererseits Aryloxyendgruppen-haltige Polydiorganosiloxane
(2) enthalten.
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Bevorzugte
Polydiorganosiloxan-Polycarbonat-Blockcopolymere werden hergestellt,
indem man alpha, omega Bishydroxyaryloxyendgruppen-haltige Polydiorganosiloxane
zusammen mit anderen Diphenolen, gegebenenfalls unter Mitverwendung
von Verzweigern in den üblichen
Mengen, z. B. nach dem Zweiphasengrenzflächenverfahren (s. dazu H.
Schnell, Chemistry and Physics of Polycarbonates Polymer Rev. Vol.
IX, Seite 27 ff, Interscience Publishers New York 1964)
umsetzt, wobei jeweils das Verhältnis
der bifunktionellen phenolischen Recktanten so gewählt wird,
dass daraus der erfindungsgemässe
Gehalt an aromatischen Carbonatstruktureinheiten und Diorganosiloxy-Einheiten
resultiert.
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Derartige
alpha, omega-Bishydroxyaryloxyendgruppen-haltige Polydiorganosiloxane
sind z. B. aus
US 3 419 634 bekannt.
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Die
beschriebenen Substratmaterialien können mit verschiedenen Additiven
versetzt sein.
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Der
Zusatz von Additiven dient der Verlängerung der Nutzungsdauer oder
der Farbe (Stabilisatoren), der Vereinfachung der Verarbeitung (z.B.
Entformer, Fließhilfsmittel,
Antistatika) oder der Anpassung der Polymereigenschaften an bestimmte
Belastungen (Schlagzähmodifikatoren,
wie Kautschuke; Flammschutzmittel, Farbmittel, Glasfasern).
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Diese
Additive können
einzeln oder in beliebigen Mischungen oder mehreren verschiedenen
Mischungen der Polymerschmelze zugesetzt werden und zwar direkt
bei der Isolierung des Polymeren oder aber nach Aufschmelzung von
Granulat in einem so genannten Compoundierungsschritt. Dabei können die
Additive beziehungsweise deren Mischungen als Feststoff, also als
Pulver, oder als Schmelze der Polymerschmelze zugesetzt werden.
Eine andere Art der Dosierung ist die Verwendung von Masterbatches
oder Mischungen von Masterbatches der Additive oder Additivmischungen.
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Geeignete
Additive sind beispielsweise beschrieben in "Additives for Plastics Handbook,
John Murphy, Elsevier, Oxford 1999", im "Plastics Additives Handbook,
Hans Zweifel, Hanser, München
2001".
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Geeignete
Antioxidantien bzw. Thermostabilisatoren sind beispielsweise:
Alkylierte
Monophenole, Alkylthiomethylphenole, Hydrochinone und alkylierte
Hydrochinone, Tocopherole, hydroxylierte Thiodiphenylether, Alkylidenbisphenole,
O-, N- und S-Benzylverbindungen, hydroxybenzylierte Malonate, aromatische
Hydroxybenzylverbindungen, Triazinverbindungen, Acylaminophenole,
Ester von β-(3,5-Di-tert-butyl-4-hydroxyphenyl)propionsäure, Ester
von β-(5-tert-Butyl-4-hydroxy-3-methylphenyl)propionsäure, Ester
von β-(3,5-Dicyclohexyl-4-hydroxyphenyl)propionsäure, Ester
von 3,5-Di-tert-butyl-4-hydroxyphenylessigsäure, Amide of β-(3,5-Di-tert-butyl-4-hydroxyphenyl)propionsäure, Thiosynergisten,
sekundäre Antioxidantien,
Phosphite und Phosphonite, Benzofuranone und Indolinone.
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Bevorzugt
sind organische Phosphite, Phosphonate und Phosphane, meist solche
bei denen die organischen Reste völlig oder teilweise aus gegebenenfalls
substituierten aromatischen Resten bestehen.
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Als
Komplexierungsmittel für
Schwermetalle und zur Neutralisation von Alkalispuren sind oben
genannte Phosphorsäuren,
ganz oder teilweise veresterte Phosphate oder Phosphite geeignet.
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Als
Lichtschutzmittel (UV-Absorber) sind 2-(2'-Hydroxyphenyl)benzotriazole, 2-Hydroxybenzophenone,
Ester von substituierten und unsubstituierten Benzoesäuren, Acrylate,
sterisch gehinderte Amine, Oxamide, und 2.8. 2-(2-Hydroxyphenyl)-1,3,5-triazine
geeignet, bevorzugt sind substituierte Benztriazole.
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Polypropylenglykole
allein oder in Kombination mit z.B. Sulfonen oder Sulfonamiden als
Stabilisatoren können
gegen die Schädigung
durch Gamma-Strahlen verwendet werden. Diese und andere Stabilisatoren können einzeln
oder in Kombinationen verwendet werden und in den genannten Formen
dem Polymer zugesetzt werden.
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Außerdem können Verarbeitungshilfsmittel
wie Entformungsmittel, meist Derivate langkettiger Fettsäuren, zugesetzt
werden. Bevorzugt sind z.B. Pentaerythrittetrastearat und Glycerinmonostearat.
Sie werden allein oder im Gemisch vorzugsweise in einer Menge von
0,02 bis 1 Gew.-%, bezogen auf die Masse der Zusammensetzung eingesetzt.
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Geeignete
flammhemmende Additive sind Phosphatester, d.h. Triphenylphosphat,
Resorcindiphosphorsäureester,
bromhaltige Verbindungen, wie bromierte Phosphorsäureester,
bromierte Oligocarbonate und Polycarbonate, sowie bevorzugt Salze
fluorierter organischer Sulfonsäuren.
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Geeignete
Schlagzähmacher
sind Butadienkautschuk mit aufgepfropftem Styrol-Acrylnitril oder
Methylmethacrylat, Ethylen-Propylen-Kautschuke mit aufgepfropftem
Maleinsäureanhydrid,
Ethyl- und Butylacrylatkautschuke mit aufgepfropftem Methylmethacrylat
oder Styrol-Acrylnitril, interpenetrierende Siloxan- und Acrylat-Netzwerke
mit aufgepfropftem Methylmethacrylat oder Styrol-Acrylnitril.
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Des
Weiteren können
Farbmittel, wie organische Farbstoffe oder Pigmente oder anorganische
Pigmente, IR-Absorber, einzeln, im Gemisch oder auch in Kombination
mit Stabilisatoren, Glasfasern, Glas(hohl)kugeln, anorganischen
Füllstoffen
zugesetzt werden.
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Zur
Herstellung der Folien, Platten und Kabelummantelungen werden die
Komponenten gemischt und üblicherweise
bei Temperaturen von ca. 260° C
bis 320° C
mittels eines Extruders compoundiert.
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Die
Folien können
einseitig oder beidseitig glatt oder einseitig oder beidseitig mattiert
oder strukturiert sein.
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Die
erfindungsgemäßen Polycarbonat-Folien
können
eine Dicke von 50 μm
bis 1000 μm
aufweisen. Je nach Anwendungsgebiet können sie auch dicker sein.
Bei den Polycarbonat-Folien kann es sich auch um Mehrschichtfolien
aus mindestens zwei massiven Formkörpern, beispielsweise Folien,
handeln, die durch Extrusion hergestellt wurden. In diesem Fall
sind die erfindungsgemäßen Folien
aus mindestens zwei Polymerschichten aufgebaut.
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Zur
Herstellung von Folien durch Extrusion wird das Polycarbonatgranulat
dem Fülltrichter
eines Extruders zugeführt
und gelangt über
diesen in das Plastifiziersystem, bestehend aus Schnecke und Zylinder.
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Im
Plastifiziersystem erfolgt das Fördern
und Aufschmelzen des Materials. Die Kunststoffschmelze wird durch
eine Breitschlitzdüse
gedrückt.
Zwischen Plastifiziersystem und Breitschlitzdüse können eine Filtereinrichtung,
eine Schmelzpumpe, stationäre
Mischelemente und weitere Bauteile angeordnet sein. Die die Düse verlassende
Schmelze gelangt auf einen Glättkalander.
Im Walzenspalt des Glättkalanders
erfolgt die endgültige
Formgebung. Die Formfixierung erfolgt letztendlich durch Abkühlung und
zwar wechselseitig auf den Glättwalzen
und an der Umgebungsluft. Die weiteren Einrichtungen dienen dem
Transport, dem Aufbringen von Schutzfolie, dem Aufwickeln der extrudierten
Folien.
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Im
Fall einer Coextrusion wird in einem oder mehreren weiteren Extrudern
das zu coextrudierende Material in gleicher Weise plastifiziert.
Die Coexschmelze(n) wird (werden) in einem speziellen Coexadapter
vor der Düse
oder in einer speziellen Coexdüse
mit dem Hauptmaterial zusammengeführt. Die Coexschicht kann sowohl
einseitig wie auch auf beiden Seiten der Basisschicht aufgebracht
werden. Eine nachträgliche
Bearbeitung der Folien kann durch Thermoformen oder Warmverformen
oder Oberflächenbehandlungen
wie die Ausrüstung
mit Kratzfestbeschichtungen, wasserspreitenden Schichten und anderen
Funktionsschichten erfolgen.
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Die
Erfindung soll durch die folgenden Beispiele weiter erläutert, jedoch
nicht auf diese eingeschränkt werden.
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Beispiele
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Allgemeine Beschreibung
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Die
Analyse des Partikelgehalts an fluoreszierenden Partikeln erfolgt
durch Filtration der betreffenden Polycarbonatprobe, gelöst in Dichlormethan
durch einen Teflonfilter mit 5 μm
Porendurchmesser. Die Filterscheiben werden im Vakuum getrocknet
und vor Umgebungsstaub durch eine Abdeckung geschützt. Nach
Filtration wird die Filteroberfläche
mittels eines Fluoreszenzmikroskops Axioplan 2 der Firma Zeiss AG,
Deutschland, untersucht (gescannt). Es wird mit einer Anregungswellenlänge von
400-440 nm, einer Belichtungszeit von 40 ms pro Scan sowie einer
25-fachen Gesamtvergrößerung gearbeitet.
Die fluoreszierenden Partikel werden detektiert und die Daten über eine
Bildverarbeitungssoftware (KS 300 3.0 der Firma Zeiss AG) ausgewertet.
Es werden nur Partikel mit einer charakteristischen Farbe (siehe
unten) gezählt,
d.h. andere Partikel, wie z.B. Staub werden nicht berücksichtigt.
Die Farbparameter zur Erkennung der fluoreszierenden Partikel werden
so eingestellt, dass sie den Parametern von Oberflächenstörungen von
an Folien gefundenen Teilchen gleichen. Die Farbeigenschaften der
Partikel (charakteristische Farbe) werden mit einer digitalen Farbkamera Axiocam
HRc der Firma Zeiss eingebaut in einem Mikroskop Axioplan 2 der
Firma Zeiss nach dem HSI (Hue, Saturation, Intensity)-Farbmodell
bestimmt. Das Farbmodell ist z.B. beschrieben in „Digitale
Bildverarbeitung mit dem PC",
Hans-Jürgen
Schlicht, Addison-Wesley, 1993. Misst man die Farbe der
fluoreszierenden Partikel, so findet man einen Huewert im Mittel
von ca. 80° (von
minimal 35° bis
maximal 100°),
eine Farbsättigung
im Mittel von 150 Digits (minimal 0 bis maximal 190) und eine Farbintensität im Mittel
von 190 Digits (von minimal 130 bis maximal 255). Die Farbeigenschaften
von anderen Partikeln, wie z.B. Staub liegen bei Huewerten von ca.
113° (von
minimal 101° bis
maximal 160°),
verschiedene Farbsättigungswerte
von minimal 0 Digits bis maximal 255 Digits und eine Farbintensität im Mittel
von 70 Digits (von minimal 20 bis maximal 120). Die Abrasterung
der Oberfläche
des Filters erfolgt automatisch über
einen computergesteuerten Objekttisch (Fa. Zeiss AG).
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Die
Oberflächenstörungen in
der Extrusionsfolie werden wie folgt ausgewertet: Von der zu untersuchenden
Folie wird eine Probe am Anfang jeder Bahn von 0.8 m × 0.6 m
entnommen. Diese Probe wird auf ein Lichtpult gelegt. Die Leuchtstärke beträgt > 1000 Lux. Es ist darauf
zu achten, dass die Probenoberfläche nicht
durch Staub, Fingerabdrücke
oder sonstige Verunreinigungen beeinträchtigt wird. Ferner muss sie
frei von Kratzern sein. Das Lichtpult wird im Winkel von 45° geneigt.
Der Abstand der Lichtquelle zur Materialprobe beträgt ca. 100
cm. Der Betrachtungsabstand beträgt
50-70 cm. Die Betrachtung erfolgt mit bloßem Auge. Der Betrachtungszeitraum
beträgt
300 Sekunden. Es werden alle auffälligen Fehler angezeichnet.
Die Zahl der Fehler mit einer Größe von > 0.3 mm werden festgestellt.
Es wird auf Anzahl Fehler pro m2 umgerechnet.
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Beispiel 1 (erfindungsgemäßes Beispiel)
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Im
folgenden Versuch wird Polycarbonat nach einem kontinuierlichen
Phasengranzflächenprozess hergestellt.
Dazu werden ein Umpumpreaktor und 2 Verweilzeitreaktoren sowie 3
Eindampfstufen verwendet. Im Umpumpreaktor werden die Bisphenlatlösung (Bisphenol
A), Chlorbenzol und Methylenchlorid sowie Phosgen dosiert und zur
Reaktion gebracht, wobei auch Natronlauge ebenfalls im Umpumpreaktor
dosiert wird. Vor dem ersten Verweilreaktor wird die zweite Menge
Natronlauge dosiert und die Kettenabbrecherlösung (Lösung von Phenol in Methylenchlorid)
dosiert. Vor dem zweiten Verweilreaktor wird der Katalysator zugesetzt.
Als Katalysator wird N-Ethylpiperidin eingesetzt.
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Nach
den Verweilreaktoren liegt das Polycarbonat in Form einer 16%igen
Lösung
in einem 1:1 Gemisch aus Chlorbenzol und Dichlormethan vor. Diese
Lösung
wird über
3 Eindampfstufen aufkonzentriert. Dies ist nötig, um Dichlormethan zu entfernen
und eine Konzentration zu erreichen um die Lösung im nachfolgenden Ausdampfextruder
entsprechend auszugasen. Die Eindampfstufen werden nach dem so genannten Flash-Verfahren
betrieben.
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Bei
der Entfernung des Lösungsmittels
durch das Flash-Verfahren erhält
man hochkonzentrierte Polymerschmelzen. Bei dem bekannten Flashverfahren
werden Polymerlösungen
wiederholt unter leichtem Überdruck
auf Temperaturen oberhalb des Siedepunktes unter Normaldruck erhitzt
und diese, bezüglich
des Normaldruckes, überhitzten
Lösungen
anschließend
in ein Gefäß mit niedrigerem
Druck, z.B. Normaldruck, entspannt.
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In
diesem Fall wird die die Polycarbonatlösung bei 0.4 bar Überdruck
in der ersten Eindampfstufe auf 74 °C aufgeheizt und danach auf
Normaldruck entspannt. In der zweiten Eindampfstufe wird die Lösung auf 129 °C bei 0.8
bar Überdruck
erwärmt
und danach auf Normaldruck entspannt. In der dritten Eindampfstufe wird
die Lösung
auf 178 °C
bei 1.9 bar Überdruck
erwärmt
und danach auf Normaldruck entspannt.
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Die
Lösung
wird dann in einen Ausdampfextruder eingespeist und bei 350 °C bei 0.1
bar ausgedampft und anschließend
granuliert.
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Von
diesem Granulat werden 50 g in 700 ml Dichlormethan (LiChrosolv;
Merck: 1.06044 K33506244 430) gelöst und über eine Teflon-Filtermembran
(Bola-Filtermembran, 5 μm
Porendurchmesser; Tiefe: 1 mm der Firma Bohlender GmbH, D-97947
Grünsfeld)
filtriert. Die Auswertung der auf dem Filter zurückgehaltenen Partikel erfolgt
wie oben beschrieben über
eine automatisierte Detektion mit einem Fluoreszenzmikroskop unter
25-facher Gesamtvergrößerung und
einer Belichtungszeit von 40 ms pro Scan.
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Die
Fluoreszenzuntersuchung ergibt 1.02 counts/g. Die Fluoreszenzuntersuchung
für Teilchen > 120 μm ergibt
0.02 counts/g.
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Zur
Extrusion einer Polycarbonat-Folie von einer Breite von 1340 mm
wird das oben beschriebene Polycarbonat eingesetzt. Dieses Polycarbonat
weist eine Melt Volume Rate (MVR) von 6 cm3/10
Min (300°C/1,2 kg)
auf, gemessen nach ISO 1133.
-
Die
verwendete Anlage besteht aus
- – einem
Extruder mit einer Schnecke von 105 mm Durchmesser (D) und einer
Länge von
41×D.
Die Schnecke weist eine Entgasungszone auf;
- – einem
Umlenkkopf;
- – einer
Breitschlitzdüse
mit 1500 mm Breite;
- – einem
Dreiwalzen-Glättkalander
mit horizontaler Walzenanordnung, wobei die dritte Walze um +/– 45° gegenüber der
Horizontalen schwenkbar ist;
- – einer
Rollenbahn;
- – einer
Einrichtung zum beidseitigen Aufbringen von Schutzfolie;
- – einer
Abzugseinrichtung;
- – Aufwickelstation.
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Von
der Düse
gelangt die Schmelze auf den Glättkalander,
dessen Walzen die in der Tabelle 1 genannte Temperatur aufweisen.
Auf dem Glättkalander
erfolgt die endgültige
Formgebung und Abkühlung
des Materials. Anschließend
wird die Folie durch einen Abzug transportiert, es wird die Schutzfolie
beidseitig aufgebracht, danach erfolgt die Aufwicklung der Folie.
| Verfahrensparameter | |
| Temperatur
Extruder Z1 | 255°C |
| Temperatur
Extruder Z2 | 260°C |
| Temperatur
Extruder Z3 | 265°C |
| Temperatur
Extruder Z4 | 250°C |
| Temperatur
Extruder Z5 | 250°C |
| Temperatur
Extruder Z6 | 250°C |
| Temperatur
Extruder Z7 | 250°C |
| Temperatur
Extruder Z8 | 260°C |
| Temperatur
Extruder Z9 | 270°C |
| Verfahrensparameter | |
| Temperatur
Umlenkkopf | 290°C |
| Temperatur
Düse/Z1 | 300°C |
| Temperatur
Düse Z2 | 290°C |
| Temperatur
Düse Z3 | 290°C |
| Temperatur
Düse Z4 | 290°C |
| Temperatur
Düse Z5 | 290°C |
| Temperatur
Düse Z6 | 290°C |
| Temperatur
Düse Z7 | 300°C |
| Temperatur
Düse Z8 | 300°C |
| Temperatur
Düse Z9 | 290°C |
| Temperatur
Düse Z10 | 290°C |
| Temperatur
Düse Z11 | 290°C |
| Temperatur
Düse Z12 | 290°C |
| Temperatur
Düse Z13 | 290°C |
| Temperatur
Düse Z14 | 300°C |
| Drehzahl
Extruder | 67
min–1 |
| Temperatur
Walze 1 | 85°C |
| Temperatur
Walze 2 | 99°C |
| Temperatur
Walze 3 | 141°C |
| Kalandergeschwindigkeit | 4,16
m/min. |
| Durchsatz | 335,6
kg/h |
| Folien-Breite | 1430
mm |
-
Tabelle 1
-
Die
Begutachtung der Folie nach der oben beschriebenen Methode ergibt
104 Oberflächenstörungen pro
m2.
-
Beispiel 2 (Vergleichsbeispiel)
-
Das
Polycarbonat wird wie in Beispiel 1 beschrieben hergestellt. Allerdings
beträgt
der Druck und die Temperatur in der ersten Eindampfstufe 63 °C bei 0.4
bar Überdruck,
in der zweiten Eindampfstufe 119 °C
bei 0.8 bar Überdruck
und in der dritten Eindampfstufe 176 °C bei 1.9 bar Überdruck.
-
Diese
Polycarbonatlösung
wird wie in Beispiel 1 beschrieben bei 350 °C im Ausdampfextruder ausgedampft
und anschließend
granuliert.
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Von
diesem Granulat werden 50 g in 700 ml Dichlormethan (LiChrosolv®;
Merck:1.06044 K33506244 430) gelöst
und über
eine Teflon-Filtermembran (Bola, 5 μm Porendurchmesser; Tiefe: 1
mm) filtriert. Die Auswertung der auf dem Filter zurückgehaltenen
Partikel erfolgt wie oben beschrieben über eine automatisierte Detektion
mit einem Fluoreszenzmikroskop. Das Ergebnis der Untersuchung zeigt
2.22 counts/g.
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Die
Herstellung der Folie erfolgt im Prinzip wie in Beispiel 1 beschrieben.
Die genauen Einstellungen sind in Tabelle 2 zusammengefasst. Es
wird das oben in Beispiel 2 beschriebene Polycarbonat eingesetzt.
Das Polycarbonat weist eine Melt Volume Rate (MVR) von 6 cm3/10 Min (300°C/1,2 kg) auf, gemessen nach
ISO 1133.
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Die
verwendete Anlage besteht aus
- – einem
Extruder mit einer Schnecke von 105 mm Durchmesser (D) und einer
Länge von
41×D.
Die Schnecke weist eine Entgasungszone auf;
- – einem
Umlenkkopf;
- – einer
Breitschlitzdüse
mit 1500 mm Breite;
- – einem
Dreiwalzen-Glättkalander
mit horizontaler Walzenanordnung, wobei die dritte Walze um +/– 45° gegenüber der
Horizontalen schwenkbar ist;
- – einer
Rollenbahn;
- – einer
Einrichtung zum beidseitigen Aufbringen von Schutzfolie;
- – einer
Abzugseinrichtung;
- – Aufwickelstation.
-
Von
der Düse
gelangt die Schmelze auf den Glättkalander,
dessen Walzen die in der Tabelle 2 genannte Temperatur aufweisen.
Auf dem Glättkalander
erfolgt die endgültige
Formgebung und Abkühlung
des Materials. Anschließend
wird die Folie durch einen Abzug transportiert, es wird die Schutzfolie
beidseitig aufgebracht, danach erfolgt die Aufwicklung der Folie.
| Verfahrensparameter | |
| Temperatur
Extruder Z1 | 255°C |
| Temperatur
Extruder Z2 | 260°C |
| Temperatur
Extruder Z3 | 265°C |
| Temperatur
Extruder Z4 | 250°C |
| Temperatur
Extruder Z5 | 250°C |
| Temperatur
Extruder Z6 | 250°C |
| Temperatur
Extruder Z7 | 250°C |
| Temperatur
Extruder Z8 | 260°C |
| Temperatur
Extruder Z9 | 270°C |
| Temperatur
Umlenkkopf | 290°C |
| Temperatur
Düse/Z1 | 300°C |
| Temperatur
Düse Z2 | 290°C |
| Temperatur
Düse Z3 | 290°C |
| Temperatur
Düse Z4 | 290°C |
| Temperatur
Düse Z5 | 290°C |
| Temperatur
Düse Z6 | 290°C |
| Temperatur
Düse Z7 | 300°C |
| Temperatur
Düse Z8 | 300°C |
| Temperatur
Dose Z9 | 290°C |
| Temperatur
Düse Z10 | 290°C |
| Temperatur
Düse Z11 | 290°C |
| Temperatur
Düse Z12 | 290°C |
| Temperatur
Düse Z13 | 290°C |
| Temperatur
Düse Z14 | 300°C |
| Drehzahl
Extruder | 67
min–1 |
| Temperatur
Walze 1 | 85°C |
| Temperatur
Walze 2 | 99°C |
| Temperatur
Walze 3 | 141°C |
| Kalandergeschwindigkeit | 4,2
m/min. |
| Durchsatz | 333,1
kg/h |
| Folien-Breite/-Dicke | 1430
mm |
-
Die
Oberflächenstörungen in
der entsprechenden Folie betragen 232 Oberflächenstörungen pro m2.
-
Es
zeigt sich also, dass das erfindungsgemäße Substratmaterial zu einer
Extrusionsfolie mit deutlich weniger Oberflächendefekten führt.