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DE102006051051A1 - Trockenpartie einer Papiermaschine - Google Patents

Trockenpartie einer Papiermaschine Download PDF

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DE102006051051A1
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DE
Germany
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drying
material web
conveyor belt
group
fabric
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DE102006051051A
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English (en)
Inventor
Wolfgang Denk
Norbert Karner
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Voith Patent GmbH
Original Assignee
Voith Patent GmbH
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Publication date
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Priority to EP07820682A priority patent/EP2106480A1/de
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    • D21PAPER-MAKING; PRODUCTION OF CELLULOSE
    • D21FPAPER-MAKING MACHINES; METHODS OF PRODUCING PAPER THEREON
    • D21F5/00Dryer section of machines for making continuous webs of paper
    • D21F5/02Drying on cylinders
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    • DTEXTILES; PAPER
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    • D21F5/042Drying on cylinders on two or more drying cylinders in combination with suction or blowing devices
    • DTEXTILES; PAPER
    • D21PAPER-MAKING; PRODUCTION OF CELLULOSE
    • D21GCALENDERS; ACCESSORIES FOR PAPER-MAKING MACHINES
    • D21G9/00Other accessories for paper-making machines
    • D21G9/0063Devices for threading a web tail through a paper-making machine

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  • Paper (AREA)
  • Drying Of Solid Materials (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Behandeln einer laufenden Materialbahn, insbesondere einer Papierbahn - mit einer Behandlungseinheit, umfassend ein umlaufendes Transportband, das eine geschlossene Schlaufe bildet und das die Materialbahn trägt; - es ist eine zweite Behandlungseinheit mit einem zweiten Transportband vorgesehen, das ebenfalls eine geschlossene Schlaufe bildet; - beide Behandlungseinheiten sind parallel zueinander geschaltet; - es ist eine erste Weiche zum Überführen der Materialbahn vom ersten zum zweiten Transportband und eine zweite Weiche zum Überführen der Materialbahn vom zweiten zum ersten Transportband vorgesehen.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Trockenpartie einer Papiermaschine oder einer Kartonmaschine oder einer sonstigen Maschine zum Trocknen einer laufenden Bahn, insbesondere einer Faserstoffbahn.
  • Solche Trockenpartien sind in einer großen Anzahl von Ausführungsformen bekannt. Siehe US 6 365 004 B1 , WO 2005/068713 A1 , DE 10 2004 07 810 A1 und DE 10 2004 017 811 A1 .
  • Bekannte Trockenpartien sind wie folgt aufgebaut: Sie umfassen eine erste Reihe von Trockenzylindern oder besaugte Walzen, ferner eine zweite, darunter liegende Reihe von Trockenzylindern. Die beiden Reihen verlaufen meist parallel zueinander und in horizontaler Richtung. Die Trockenzylinder einer Reihe sind dabei auf Lücke in Bezug auf die Trockenzylinder der anderen Reihe angeordnet. Sämtliche Trockenzylinder sind von einem wasserdampfdurchlässigen Gewebeband umschlungen, beispielsweise einem Trockensieb. Das Gewebeband ist eine geschlossene Schlaufe und läuft beim Betrieb der Trockenpartie um. Das Gewebeband trägt dabei die zu trocknende Materialbahn, somit beispielsweise eine Papierbahn. Dabei liegt die Materialbahn abwechselnd an einem Trockenzylinder unmittelbar an dessen Mantelfläche an und ist dabei von dem Gewebeband umhüllt, während sie am nachfolgenden Zylinder frei auf dem Gewebeband liegt. Auch kann die obere und untere Reihe von Trockenzylindern jeweils von einem Gewebeband umschlungen sein.
  • Häufig sind mehrere Trockengruppen vorgesehen. Diese Trockengruppen sind – in Laufrichtung der Papierbahn gesehen – hintereinander geschaltet. Dies hat den Vorteil, dass auf die Papierbahn im Zuge ihres Durchlaufes durch die gesamte Trockenpartie in unterschiedlicher Weise eingewirkt werden kann.
  • Die Papierbahn muss von einer Trockengruppe auf die nachfolgende überführt werden. Die Überführung kann derart vonstatten gehen, dass die Papierbahn an keiner Stelle frei ist, sondern dass sie bei der Überführung sandwichartig eingehüllt ist vom Gewebeband einer ersten Trockengruppe sowie vom Gewebeband der nachfolgenden zweiten Trockengruppe.
  • Es gibt aber auch Fälle, bei denen die geschlossene Bahnüberführung aus konstruktiven oder räumlichen Gründen nicht möglich ist, so dass die Bahn frei und ungestützt von einer Trockengruppe auf eine nachfolgende überführt werden muss. Die Bahn unterliegt in Längsrichtung einer gewissen Zugspannung. Bei der freien Überführung spricht man von freien Zügen. Freie Züge sind stets neuralgische Stellen, weil dort die Gefahr eines Abrisses der Papierbahn besteht.
  • Die Abrissgefahr bei freien Zügen hängt von verschiedenen Faktoren ab. So trocknen Papiere mit hohem Flächengewicht weniger rasch, als Papiere mit niedrigem Flächengewicht. Die Trockenpartie der Papiermaschine hat aber stets nur eine bestimmte Trockenkapazität. Diese kann zwar für Papiere mit geringerem Flächengewicht ausreichen, jedoch ist die Zugfestigkeit solcher Papiere von Natur aus geringer. Dies gilt insbesondere für Papiere mit geringem Trockengehalt.
  • Es wäre somit wünschenswert, einerseits die Trockenkapazität der Papierbahn den jeweiligen Verhältnissen anzupassen, andererseits auch den Trockengehalt beim ersten freien Zug den Verhältnissen anzupassen, somit bei Papieren unterschiedlicher Eigenschaften wie Flächengewicht, Zugfestigkeit und anderes mehr unterschiedlich zu gestalten. Dies ist aber nicht möglich.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Trockenpartie einer Papiermaschine derart zu gestalten, dass sie an unterschiedliche Anforderungen anpassbar ist, und zwar sowohl Anforderungen der zu behandelnden Bahn, als auch sonstigen Einflüssen. Außerdem sollen freie Züge vermieden werden. Schließlich soll eine bestehende Trockenpartie in entsprechender Weise nachrüstbar sein.
  • Diese Aufgabe wird durch die Merkmale von Anspruch 1 gelöst. Demgemäß wird zusätzlich zu wenigstens einer ersten, oberen Trockengruppe einer Trockenpartie eine zweite, untere Trockengruppe vorgesehen. Diese umfasst wenigstens einen Trockenzylinder sowie ein zweites, wasserdampfdurchlässiges Gewebeband, das eine geschlossene Schlaufe bildet und den Trockenzylinder beziehungsweise die Trockenzylinder umschlingt. Im allgemeinen werden mehrere Leitwalzen vorgesehen sein. Das zweite Gewebeband ist bei Betrieb der Trockenpartie im Gegensinn zum Umlaufsinn des Gewebebandes der ersten Trockengruppe antreibbar.
  • Das wichtigste Merkmal besteht darin, dass Maßnahmen getroffen sind, um die beiden Gewebebänder an zwei unterschiedlichen Stellen des Weges der Materialbahn aneinander heranzuführen. Die beiden Gewebebänder verlaufen an den beiden Übergabestellen in derselben Richtung und mit derselben Geschwindigkeit. Dabei muss es möglich sein, einen gewissen Zug aufzubringen. Dabei ist die zu überführende Materialbahn zwischen den beiden Gewebebändern kurzfristig sandwichartig eingehüllt. Ein freier Zug liegt somit nicht vor, so dass keine Abrissgefahr besteht. Die beiden Gewebebänder, nämlich dasjenige der ersten, oberen Trockengruppe sowie dasjenige der zweiten, unteren erfindungsgemäßen Trockengruppe, sind aber auch wieder voneinander abschwenkbar.
  • Die erfindungsgemäße Zusatz-Trockengruppe ist zur konventionellen ersten Trockengruppe somit parallel geschaltet. Sie dient damit gleichsam als Bypass. Sie lässt sich nach Belieben zuschalten und abschalten, je nach den genannten Anforderungen bezüglich der zu behandelnden Materialbahn.
  • Wie die Trockengruppen gestaltet sein können – die konventionellen oberen sowie die erfindungsgemäße untere – ist nicht entscheidend. So können die erste oder die zweite Trockengruppe beispielsweise eine obere Zeile und eine untere Zeile von Trockenzylindern umfassen. Beide Trockengruppen können aber auch eine obere Zeile von Trockenzylindern und eine untere Zeile von Saugwalzen umfassen. Auch sind sonstige zusätzliche Trocknereinrichtungen möglich, beispielsweise Infrarot-Trockenstrecken, Heißluft-Trockeneinrichtungen und anderes mehr.
  • Auch spielt es keine Rolle, ob das Gewebeband der erfindungsgemäßen Trockengruppe an das Gewebeband der konventionellen Trockengruppe herangeführt wird, oder umgekehrt.
  • Eine interessante Möglichkeit besteht darin, die Anordnung derart zu treffen, dass die Überführstellen variabel sind. So könnte beispielsweise die stromaufwärtige Überführstelle mal dahin und mal dorthin gelegt werden.
  • Die Erfindung ist anhand der Zeichnung näher erläutert. Darin ist in einer Seitenansicht ein Teil einer konventionellen Trockenpartie dargestellt, ferner eine erfindungsgemäße Zusatz-Trockengruppe.
  • 1 zeigt den genannten Gegenstand bei zugeschalteter Zusatz-Trockengruppe.
  • 2 zeigt den genannten Gegenstand bei abgeschalteter Zusatz-Trockengruppe.
  • In den beiden Figuren erkennt man im einzelnen folgendes: Die konventionelle Trockenpartie befindet sich jeweils oben. Sie umfasst zwei Trockengruppen, nämlich eine Trockengruppe 1 und eine Trockengruppe 2. Die Trockengruppe 1 umfasst Trockenzylinder, von denen die Trockenzylinder 3, 5, 7, 8 sowie besagte Walzen 4, 6, 27 erkennbar sind. Zwischen den Trockenzylindern 7 und 8 befindet sich die besaugte Stabilisierungswalze 27 mit einem zweiteiligen Stabilisierungskasten 28. Die zweite Trockengruppe 2 umfasst ebenfalls Trockenzylinder, von denen die Trockenzylinder 9 bis 11 erkennbar sind. Zur zweiten Trockengruppe 2 gehört noch eine Saugwalze 13, und zu beiden Trockengruppen 1, 2 gehören mehrere Leitwalzen.
  • Die Trockengruppe 1 weist ein Trockensieb 15 auf, und die Trockengruppe 2 zwei Trockensiebe 6.
  • Unterhalb der beiden Trockengruppen 1 und 2 befindet sich die erfindungsgemäße Trockengruppe 17. Diese ist vorwiegend im Keller der Papiermaschine angeordnet. Sie umfasst einen Trockenzylinder 18, ferner ein Trockensieb 19 sowie ein Band 20.
  • Die beiden Bespannungen 19 und 20 umschlingen zahlreiche Leitwalzen 21, ferner zwei schwenkbare Leitwalzen 22, 23, auf die es ankommt.
  • Die Trockengruppe 1 weist ferner eine Abschlagvorrichtung 25 auf, und die Trockengruppe 2 einen Abrisssensor 26, der die Abschlagvorrichtung 25 steuert.
  • Die zu trocknende Papierbahn wird in der Trockengruppe 1 – in der Zeichnung gesehen – von rechts nach links herangeführt. Siehe den Pfeil bei Stabilisierungswalze 27. Die Papierbahn befindet sich bei Trockenzylinder 3 zwischen dessen Mantelfläche und dem Trockensieb 15 sandwichartig eingespannt. Bei Trockenzylinder 4 liegt sie außerhalb, und das Trockensieb 15 befindet sich zwischen der Mantelfläche der besaugten Walze 4 und der Papierbahn.
  • Bei Trockenzylinder 5 liegt die Papierbahn wieder zwischen dessen Mantelfläche und dem Trockensieb 15, und so weiter.
  • Die Stabilisierungswalze 27 ist eine Saugwalze mit einem gebohrten Mantel und mit einem Sauganschluss. Desgleichen können die vom Trockensieb 15 berührten Flächen mit Perforationen versehen sein. Die von der Papierbahn berührten Flächen des Stabilisierungskastens 28 sind ebenfalls perforiert, und dem geteilten Stabilisierungskasten 28 ist ebenfalls eine Saugeinrichtung zugeordnet. Bei der Konfiguration gemäß 1, bei welcher die erfindungsgemäße Zusatz-Trockengruppe 17 zugeschaltet ist, sind weder die Stabilisierungswalze 27 noch der linke Teil Stabilisierungskasten 28 besaugt. Die an der Stabilisierungswalze 27 außen liegende Papierbahn gelangt nunmehr vom Trockensieb 15 auf Trockensieb 19 der Trockengruppe 17. Trockensieb 19 gleitet über die ersten Stabilisierungselemente 24. Sodann gelangt Trockensieb 19 mit der darauf befindlichen Papierbahn zum Trockenzylinder 18. Dort wird sie eingehüllt zwischen der Mantelfläche des Trockenzylinders 18 und dem zweiten Trockensieb 20 sowie dem ersten Trockensieb 19.
  • Nach dem Umlauf um den Trockenzylinder 18 gelangt die Papierbahn über die zweite Gruppe von Stabilisierungselementen 24. An der schwenkbaren Leitwalze 23 wird sie abgegeben an das Trockensieb 16 der Trockengruppe 2. Trockensieb 16 gleitet in diesem Bereich über einen weiten Stabilisierungskasten 29. Dieser weist Gleitflächen auf, die perforiert sein können. Der linke Teil des Stabilisierungskastens 29 ist im Falle der Konfiguration gemäß 1 besaugt.
  • Die beiden Stabilisierungskästen 28 und 29 sind längsgeteilt – siehe die perforierten Linien. Die beiden Teile der genannten Stabilisierungskästen 28 und 29 lassen sich daher getrennt besaugen.
  • Die einzelnen Stabilisierungselemente 24 – sowohl die rechts als auch links dargestellten – können unterschiedlich besaugt werden. So wird beispielsweise das untere der rechts dargestellten Stabilisierungselemente 24 bei der Konfiguration gemäß 1 mit höherem Vakuum betrieben. Es hat die Aufgabe, die mitgeschleppte Luftmenge in der Bespannung zu reduzieren. Wahlweise könnte hier auch ein Dampfblaskasten eingesetzt werden.
  • Leitwalze 22 und die rechts dargestellten Stabilisierungselemente 24 sind baulich miteinander vereinigt. Diese genannten Bauteile – Leitwalze 22 und die zugehörenden Stabilisierungselemente 24 – sind nämlich gemeinsam miteinander verschwenkbar, so dass sie entweder die in 1 dargestellte geschlossene Konfiguration oder die in 2 dargestellte geöffnete Konfiguration einnehmen.
  • Gleiches gilt für die verschwenkbare Leitwalze 23 mit den links dargestellten Stabilisierungselementen 24.
  • Die Erfindung lässt sich ganz allgemein anwenden, und zwar nicht nur für die Trockenpartie einer Papiermaschine.
  • So ist die Erfindung ganz allgemein bei einer Vorrichtung zum Behandeln einer laufenden Materialbahn anwendbar. Die Vorrichtung umfasst eine erste Behandlungseinheit mit einem Transportband, das eine geschlossene Schlaufe bildet und das die Materialbahn trägt.
  • Gemäß der Erfindung wird eine zweite Behandlungseinheit vorgesehen, die ein zweites Transportband umfasst, das ebenfalls eine geschlossene Schlaufe bildet. Ferner werden die beiden Behandlungseinheiten parallel zueinander geschaltet. Schließlich wird eine erste Weiche vorgesehen, mit der sich die Materialbahn vom ersten zum zweiten Transportband überführen lässt, und eine zweite Weiche, mit der sich die Materialbahn vom zweiten Transportband wieder zum ersten Transportband zurückführen lässt.
  • Man könnte somit von einer Art Bypass-Schaltung sprechen.
  • Eine interessante Abwandlung des Grundgedankens besteht darin, dass die stromaufwärtige Überführungsstelle zum Überführen vom ersten Transportband (Trockensieb) zum zweiten Transportband (Trockensieb) frei wählbar ist.
  • Im Falle des dargestellten Ausführungsbeispieles besteht diese Variante darin, dass die Leitwalze 22 sich nicht nur zwischen der besaugten Walze 6 und Stabilisierungswalze 27 verschwenken lässt, sondern (zusätzlich) an einer anderen Stelle, beispielsweise im Bereich der besaugten Walze 4.
  • Gleiches gilt für die schwenkbare Leitwalze 23.
  • Im allgemeinen wird man bestrebt sein, den Abstand zwischen den beiden schwenkbaren Leitwalzen 22, 23 so klein wie möglich zu halten – bezogen auf den Laufweg der Papierbahn zwischen den beiden Überführungsstellen. Bei der Konfiguration gemäß 1 wird nämlich alles, was zu den oberen Trockengruppen 1 und 2 gehört und sich zwischen den Walzen 22 und 23 befindet, nicht zur Trocknung benutzt.
  • Beim dargestellten Ausführungsbeispiel befindet sich die „Weiche", das heißt die Überführungsstelle von den beiden oberen Trockengruppen auf die untere, erfindungsgemäße Zusatztrockengruppe oben. Dies könnte aber auch umgekehrt sein. Die Überführungsstellen könnten sich somit an der unteren Trockengruppe befinden.
  • Es versteht sich, dass die untere Trockengruppe mehr als nur einen einzigen Trockenzylinder umfassen kann.
  • 1
    Trockengruppe
    2
    Trockengruppe
    3, 5, 7, 8
    Trockenzylinder
    4
    besaugte Walze
    5
    Trockenzylinder
    6
    besaugte Walze
    7
    Trockenzylinder
    8
    Trockenzylinder
    9 bis 11
    Trockenzylinder
    13
    Saugwalze
    14
    Leitwalzen
    15
    Trockensieb
    16
    Trockensieb
    17
    Trockengruppe
    18
    Trockenzylinder
    19
    Trockensieb
    20
    Band
    21
    Leitwalzen
    22
    schwenkbare Leitwalze
    23
    schwenkbare Leitwalze
    24
    Stabilisierungselement
    25
    Abschlagvorrichtung
    26
    Abrisssensor
    27
    Stabilisierungswalze
    28
    geteilter Stabilisierungskasten
    29
    geteilter Stabilisierungskasten

Claims (4)

  1. Vorrichtung zum Behandeln einer laufenden Materialbahn – mit einer Behandlungseinheit, umfassend ein umlaufendes Transportband, das eine geschlossene Schlaufe bildet und das die Materialbahn trägt; – es ist eine zweite Behandlungseinheit mit einem zweiten Transportband vorgesehen, das ebenfalls eine geschlossene Schlaufe bildet; – beide Behandlungseinheiten sind parallel zueinander geschaltet; – es ist eine erste Weiche zum Überführen der Materialbahn vom ersten zum zweiten Transportband, und eine zweite Weiche zum Überführen der Materialbahn vom zweiten zum ersten Transportband vorgesehen.
  2. Trockenpartie einer Papiermaschine – mit wenigstens einer oberen Trockengruppe (1, 2), umfassend Trockenzylinder und/oder Walzen sowie ein diese umschlingendes, wasserdampfdurchlässiges Gewebeband (15), das eine endlose Schlaufe bildet; – mit einer weiteren, unteren Trockengruppe (17), die zu den oberen Trockengruppen (1, 2) parallel geschaltet ist, umfassend Trockenzylinder (18) und/oder Walzen, sowie ein diese umschlingendes, wasserdampfdurchlässiges zweites Gewebeband (19), das eine endlose Schlaufe bildet; – beide Gewebebänder (15, 19) sind in entgegengesetztem Umlaufsinn angetrieben; – eines der beiden Gewebebänder (19) ist derart verfahrbar, dass es an einer stromaufwärtigen ersten Übergabestelle und an einer stromabwärtigen zweiten Übergabestelle an das zweite Gewebeband (19) heranführbar ist.
  3. Trockenpartie nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Übergabestellen Leitwalzen (22, 23) umfassen, die in der Schlaufe des Gewebebandes (19) der unteren Trockengruppe (17) liegen und die im Sinne eines Öffnens oder Schließens des Laufweges der Materialbahn verfahrbar oder verschwenkbar sind.
  4. Trockenpartie nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Leitwalze (22) an der stromaufwärtigen Übergabestelle eine Stabilisierungsstrecke (24) nachgeschaltet, und der Leitwalze (23) an der stromabwärtigen Übergabestelle eine Stabilisierungsstrecke (24) vorgeschaltet ist.
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