DE102006050816B4 - Elektrohandwerkzeugmaschine - Google Patents
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Abstract
Es wird eine Elektrohandwerkzeugmaschine angegeben, die ein Maschinengehäuse (11), ein damit lösbar verbundenes, in einer am Maschinengehäuse (11) ausgebildeten Führung (14) einschiebbares und aus dieser herausziehbares Energiespeichermodul (12) und eine zwischen Maschinengehäuse (11) und Energiespeichermodul (12) wirksame Verriegelungsvorrichtung (15) aufweist, die am Maschinengehäuse (11) und am Energiespeichermodul (12) angeordnete, in einer Verriegelungsstellung miteinander in Eingriff stehende und durch manuelles Betätigen außer Eingriff bringbare Verriegelungselemente (17, 20) aufweist. Zur Verhinderung des Auslösens der Verriegelungsvorrichtung (15) bei unbeabsichtigtem Betätigen eines als Entriegelungstaste (19) ausgebildeten Verriegelungselements weist die Verriegelungsvorrichtung (15) in der Verriegelungsstellung der Verriegelungselemente (17, 20) wirksame, ein manuelles Betätigen blockierende Sperrmittel (24) auf, deren Wirksamkeit durch manuelles, gegen eine Rückstellkraft erfolgendes Verschieben des Energiespeichermoduls (12) in der Führung (14) aufhebbar ist.
Description
- Stand der Technik
- Die Erfindung geht aus von einer Elektrohandwerkzeugmaschine nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
- Eine bekannte, netzunabhängige, handgeführte Elektrohandwerkzeugmaschine (
DE 10 2004 049 085 A1 ) weist ein Maschinengehäuse auf, an dessen als Griffteil ausgeführtem, unterem Ende ein Batterie- oder Akkupack mittels einer lösbaren Verriegelungsvorrichtung festgehalten ist. Der Batteriepack ist mit einer Führungsschiene in eine am freien unteren Ende des Griffteils ausgesparte Führung eingeschoben. Die Einschubbewegung der Führungsschiene in die Führung ist durch zusammenwirkende Anschlagflächen an den in Einschubrichtung hinteren Enden von Führungsschiene und Führung begrenzt, die gegeneinander anliegen, wenn sich der Batteriepack in seiner Verriegelungsposition befindet und von der Verriegelungsvorrichtung ordnungsgemäß verriegelt ist. Die Verriegelungsvorrichtung weist einen am Griffteil schwenkbar angeordneten Hebelarm auf, an dessen einem Ende ein Verriegelungskörper und an dessen anderem Ende eine Betätigungstaste ausgebildet ist. In der genannten Verriegelungsposition greift der Verriegelungskörper unter der Kraft einer Verriegelungsfeder in eine in der Führungsschiene ausgebildete Ausnehmung weitgehend formschlüssig ein. Der Batteriepack ist beim Einschieben in die Führung zuerst in eine vordere Verrieglungsposition, in der er ohne elektrische Kontaktierung zur Elektrohandwerkzeugmaschine mit dem Maschinengehäuse verriegelt wird, und dann weiter in eine hintere Verriegelungsposition bewegbar, in der er mit dem Maschinengehäuse verriegelt und elektrischer Kontakt zur Elektrohandwerkzeugmaschine hergestellt wird. Zum Abnehmen des Batteriepacks wird dieser durch Betätigen der Entriegelungstaste manuell entriegelt und aus der hinteren Verriegelungsposition herausbewegt. Um grundsätzlich eine unbeabsichtigte Bewegung des Batteriepacks in Entnahmerichtung über die vordere Verriegelungsposition hinaus und damit ein Herausgleiten aus der Führung zu vermeiden, ist die Lagerung des zweiarmigen Hebels im Maschinengehäuse so vorgenommen, dass der Riegelkörper bei einer Bewegung des Batteriepacks zwischen den beiden Verriegelungspositionen mit dem Batteriepack im Verriegelungseingriff bleibt und zusammen mit dem Batteriepack relativ zum Maschinengehäuse bewegbar ist. Nach Einnahme der vorderen Verriegelungsposition, in der bereits die elektrische Kontaktierung zur Elektrohandwerkzeugmaschine aufgehoben ist, kann der Batteriepack dann durch bewusstes, erneutes Betätigen der Entriegelungstaste vollständig entriegelt und aus der Führung herausgezogen werden. - Die
DE 10 2004 043 823 A1 zeigt eine Vorrichtung zum Verriegeln eines Elektrowerkzeugs mit einem Akkupack, mit mindestens einem Riegel, der entgegen der Kraft einer Feder beweglich an einem von dem Elektrowerkzeug und dem Akkupack montiert ist, wobei beim Zusammenfügen des Elektrowerkzeugs und des Akkupaks der Riegel nacheinander mit einer ersten und einer zweiten Ausnehmung des anderen von dem Elektrowerkzeug und dem Akkupack in Eingriff gebracht, durch die Kraft der Feder in der zweiten Ausnehmung festgehalten und zum Lösen der Verriegelung manuell aus der zweiten Ausnehmung ausgerückt wird. Der Riegel wird dabei während des Ausrückens aus der zweiten Ausnehmung mit der ersten Ausnehmung in Eingriff gebracht. - Durch die Erfindung soll eine versehentliche manuelle Betätigung der Verriegelungselemente auf einfache Weise vermieden werden.
- Offenbarung der Erfindung
- Die erfindungsgemäße Elektrohandwerkzeugmaschine mit den Merkmalen des Anspruchs 1 hat den Vorteil, dass aufgrund der erfindungsgemäßen Ausgestaltung der Verriegelungsvorrichtung ein unbeabsichtigtes Betätigen eines der Verriegelungselemente nicht zu einer Entriegelung und zum Abfall des Energiespeichermoduls vom Maschinengehäuse führt. Für ein Abnehmen des Energiespeichermoduls muss sowohl das Energiespeichermodul relativ zum Maschinengehäuse verschoben werden, damit die Sperrmittel unwirksam werden, als auch unter Aufrechterhaltung der Verschiebestellung ein Verriegelungselement manuell betätigt werden. Erst dann kann das Energiespeichermodul aus der am Maschinengehäuse ausgebildeten Führung herausgezogen werden.
- Die erfindungsgemäße Verriegelungsvorrichtung erhöht wesentlich die Sicherheit für den Anwender im Umgang mit dem Elektrohandwerkzeug sowohl beim Arbeiten mit als auch beim Tragen der Elektrohandwerkzeugmaschine. Die erfindungsgemäße Verriegelungsvorrichtung ist staubunempfindlich, da die ineinandergreifenden Verriegelungselemente nicht notwendigerweise im Formschluss eng ausgelegt werden müssen, sondern ein die Staubunempfindlichkeit garantierendes Spiel vorgehalten werden kann. Die Verriegelungsvorrichtung ist fertigungstechnisch kostengünstig umzusetzen und ermöglicht eine Modulbauweise, so dass mit wenig modifizierten Bautypen der Verriegelungsvorrichtung unterschiedliche Interfaces zwischen Energiespeichermodul und Maschinengehäuse bedient werden können.
- Durch die in den weiteren Ansprüchen aufgeführten Maßnahmen sind vorteilhafte Weiterbildungen und Verbesserungen der im Anspruch 1 angegebenen Elektrohandwerkzeugmaschine möglich.
- Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung ist das eine Verriegelungselement eine am Energiespeichermodul ausgebildete Verriegelungsnut und das andere Verriegelungselement ein am Maschinengehäuse schwenkbar festgelegter, federbelasteter Verriegelungskörper, der in der Verriegelungsstellung in die Verriegelungsnut eintaucht und zum Entriegeln manuell gegen eine Federkraft aus der Verriegelungsnut aushebbar ist. Dabei ist der Verriegelungskörper am Hebelarmende eines im Maschinengehäuse schwenkbar gelagerten, zweiarmigen Hebels ausgebildet, an dessen anderem Hebelarmende eine Entriegelungstaste zum manuellen Betätigen des Hebels angeordnet ist.
- Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung weisen die Sperrmittel zum Blockieren des Verriegelungskörpers in der Verriegelungsstellung mindestens einen am Verriegelungskörper angeordneten Riegel und mindestens einen in der Verriegelungsnut ausgebildeten Hinterschnitt auf, der in der Verriegelungsstellung von dem mindestens einen Riegel hintergriffen ist. Durch gegen eine Federkraft vorzunehmendes, axiales Verschieben des Energiespeichermoduls in der Führung am Maschinengehäuse wird der Hinterschnitt der Verriegelungsnut von dem Riegel abgeschoben, so dass nunmehr der Verriegelungskörper zum Ausheben aus der Verriegelungsnut freigegeben ist. Ein Drücken der Entriegelungstaste führt zur Entriegelung des Energiespeichermoduls, so dass dieser vom Maschinengehäuse abgenommen werden kann.
- Kurze Beschreibung der Zeichnungen
- Die Erfindung ist anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert. Es zeigen:
-
1 ausschnittweise einen Längsschnitt einer Elektrohandwerkzeugmaschine mit einem angesetzten und mittels einer Verriegelungsvorrichtung verriegelten Energiespeichermodul, schematisiert dargestellt, -
2 eine gleiche Darstellung wie in1 mit relativ zur Elektrohandwerkzeugmaschine verschobenem Energiespeichermodul, -
3 eine gleiche Darstellung wie in2 bei entriegelter Verriegelungsvorrichtung -
4 eine perspektivische Darstellung eines Verriegelungselements der Verriegelungsvorrichtung in1 bis3 , -
5 ausschnittweise eine Seitenansicht eines modifizierten Verriegelungselements der Verriegelungsvorrichtung, schematisiert dargestellt. - In
1 ist ausschnittweise ein Maschinengehäuse11 und ein Energiespeichermodul12 in Form eines sog. Akkupacks im Längsschnitt dargestellt, wobei von dem Maschinengehäuse11 dessen unteres, als Griffteil ausgebildetes Ende und von dem Energiespeichermodul12 das an den Griffteil des Maschinengehäuses11 ansetzbare, obere Ende dargestellt ist. Am oberen Ende des Energiespeichermoduls12 ist eine Führungsschiene13 vorhanden, die zum Ansetzen des Energiespeichermoduls12 an das Maschinengehäuse11 in eine am unteren Ende des Maschinengehäuses11 ausgebildete Führung14 einschiebbar ist. Das derart an das Maschinengehäuse11 angesetzte Energiespeichermodul12 ist mittels einer Verriegelungsvorrichtung15 zuverlässig verriegelt. In der in1 gezeigten Verriegelungsstellung sind die hier nicht dargestellten Anschlusskontakte des Energiespeichermoduls12 mit den ebenfalls nicht dargestellten Anschlusskontakten der Elektrohandwerkzeugmaschine, die an einem im Maschinengehäuse11 festgelegten Kontakthalter16 angeordnet sind, kontaktiert. - Die Verriegelungsvorrichtung
15 umfasst eine am Energiespeichermodul12 ausgebildete Verriegelungsnut17 und einen am Maschinengehäuse11 schwenkbar angeordneten, zweiarmigen Hebel18 , an dessen einem Hebelarmende eine zur manuellen Betätigung zugängliche Entriegelungstaste19 und an dessen anderem Hebelarmende ein mit der Verriegelungsnut17 zum Verriegeln des Energiespeichermoduls12 zusammenwirkender Verriegelungskörper20 ausgebildet ist. Der zweiarmige Hebel18 ist durch eine Verriegelungsfeder21 belastet, die im Ausführungsbeispiel als Druckfeder ausgebildet ist und sich einerseits an dem den Verriegelungskörper20 aufweisenden Hebelarm181 und andererseits an einem im Maschinengehäuse11 ausgebildeten Widerlager22 abstützt. In der Verriegelungsposition des Energiespeichermoduls12 am Maschinengehäuse11 drückt die Verriegelungsfeder21 den Verriegelungskörper20 in die Verriegelungsnut17 ein, so dass ein axiales Herausziehen des Energiespeichermoduls12 aus der Führung14 blockiert ist. - Um ein Entriegeln des Energiespeichermoduls
12 bei unbeabsichtigter Betätigung der Entriegelungstaste19 zu verhindern, weist die Verriegelungsvorrichtung15 Sperrmittel gegen das Ausheben des Verriegelungskörpers20 aus der Verriegelungsnut17 auf, deren Wirksamkeit erst durch axiales Verschieben des Energiespeichermoduls12 in der Führung14 in Einschieberichtung23 gegen eine Rückstellkraft aufhebbar ist. Die Sperrmittel umfassen mindestens einen am Verriegelungskörper20 angeordneten, von dessen in Einschieberichtung23 weisender Stirnseite 201 vorspringenden Riegel24 und mindestens einen in der Verriegelungsnut17 ausgebildeten Hinterschnitt25 auf. Bei dem in4 in perspektivischer Ansicht dargestellten, zweiarmigen Hebel18 der Verriegelungsvorrichtung15 sind an dem Verriegelungskörper20 zwei gleiche Riegel24 und24' vorgesehen, die quer zur Mittellinie des Verriegelungskörpers20 versetzt angeordnet sind. Entsprechend sind in der Verriegelungsnut17 zwei Hinterschnitte25 ausgebildet, von denen jeweils einer von einem der beiden Riegel24 ,24' hintergriffen wird. Alternativ kann einer der beiden Riegel24 ,24' in4 entfallen und somit in der Verriegelungsnut17 nur ein Hinterschnitt25 ausgebildet sein. Wie in1 bis3 dargestellt ist, ist jeder Hinterschnitt25 an einem am Energiespeichermodul12 angeformten Steg26 ausgebildet, der in die ebenfalls am Energiespeichermodul12 ausgebildete Verriegelungsnut17 hinein vorspringt, und zwar gegen die Einschieberichtung23 des Energiespeichermoduls12 . - Im Maschinengehäuse
11 ist am Ende der Führung14 eine als Druckfeder ausgebildete Rückstellfeder27 fluchtend mit der Führung14 angeordnet. Die Rückstellfeder27 ist im Kontakthalter16 geführt und stützt sich mit ihrem einen Ende an einem am Maschinengehäuse11 ausgebildeten Widerlager28 ab. Das von dem Widerlager28 abgekehrte Ende der Rückstellfeder27 korrespondiert mit einer am Energiespeichermodul12 ausgebildeten Anschlagschulter29 . Wird das Energiespeichermodul12 in die Führungsschiene13 manuell eingeschoben, so trifft die Anschlagschulter29 des Energiespeichermoduls12 auf eine am Verriegelungskörper20 ausgebildete Aushebeschräge202 und schwenkt den Hebel18 unter Komprimieren der Verriegelungsfeder21 in Richtung Pfeil30 in3 . Beim weiteren Verschieben legt sich die Anschlagschulter29 an die Rückstellfeder27 an und spannt diese vor. Durch geringfügiges Überschieben des Energiespeichermoduls12 über seine Endstellung hinaus fällt der Verriegelungskörper20 mit daran angeordnetem Riegel24 unter Wirkung der Verriegelungsfeder21 in die Verriegelungsnut17 ein. Wird das Energiespeichermodul12 freigegeben, so schiebt die Rückstellfeder27 das Energiespeichermodul12 etwas gegen die Einschieberichtung23 zurück, wodurch der Steg26 mit seinem Hinterschnitt25 sich über den Riegel24 schiebt. Damit ist der zweiarmige Hebei18 gesperrt und kann auch durch Drücken der Entriegelungstaste19 nicht geschwenkt werden. Diese Verriegelungsposition und Endstellung des Energiespeichermoduls12 am Maschinengehäuse11 ist in1 schematisch skizziert. - Zur Abnahme des Energiespeichermoduls
12 vom Maschinengehäuse11 muss das Energiespeichermodul12 zunächst in Einschieberichtung23 gegen die Rückstellkraft der Rückstellfeder27 verschoben werden, bis der Steg26 von dem Riegel24 am Verriegelungskörper20 abgezogen ist (2 ). Danach führt bei Aufrechterhaltung der Verschiebestellung des Energiespeichermoduls12 ein Betätigen der Entriegelungstaste19 in Richtung Pfeil30 in3 zum Ausheben des Verriegelungskörpers20 aus der Verriegelungsnut17 und damit zu einem Entriegeln des Energiespeichermoduls12 vom Maschinengehäuse11 (3 ). Das Energiespeichermodul12 kann nunmehr aus der Führung14 herausgezogen werden. - Erfolgt beim Arbeiten oder Transport der Elektrohandwerkzeugmaschine ein unbeabsichtigtes axiales Verschieben des Energiespeichermoduls
12 in Einschieberichtung23 , ohne dass die Entriegelungstaste19 betätigt wird, so schiebt bei Wegfall der Verschiebekraft die Rückstellfeder27 den Steg26 wieder über den Riegel24 am Verriegelungskörper20 , und die Verriegelung des Energiespeichermoduls12 bleibt aufrechterhalten. Damit kann die Verriegelungsvorrichtung15 auch nicht durch unbeabsichtigtes Verschieben des Energiespeichermoduls12 gelöst werden. Ein Lösen der Verriegelungsvorrichtung15 ist nur durch zeitgleiches Verschieben des Energiespeichermoduls12 und Niederdrücken der Entriegelungstaste19 in Richtung Pfeil30 möglich. - Der an dem Verriegelungskörper
20 angeformte Riegel24 oder24' (4 ) kann auch anders als quaderförmig ausgeführt werden. Der im Ausführungsbeispiel der5 dargestellte Riegel24* wird von einer Zahnleiste mit zwei übereinander angeordneten Zähnen31 ,32 gebildet, zwischen denen eine Zahnlücke33 von einer solchen Höhe vorhanden ist, dass der Steg26 am Energiespeichermodul12 zumindest teilweise in die Zahnlücke33 einzutauchen vermag. Die Zähne31 ,32 weisen jeweils eine obere Zahnflanke auf, die parallel zum Hinterschnitt25 am Steg26 ausgerichtet ist. Mit Einschieben des Energiespeichermoduls12 in die Verriegelungsposition (1 ) schiebt sich der Hinterschnitt25 am Steg26 über die obere Flanke des oberen Zahns31 . Der untere Zahn32 übernimmt zusätzliche Sicherungsfunktionen für den Fall, dass das Energiespeichermodul12 unabsichtlich in die Einschieberichtung23 verschoben worden ist und unter der Wirkung der Rückstellfeder27 wieder in die Verriegelungsposition zurückkehrt, ohne dass die Entriegelungstaste19 gedrückt worden ist. Ist bei Rückkehr des Energiespeichermoduls12 in die Verriegelungsposition aus irgendwelchen Gründen der zweiarmige Hebel18 leicht verschwenkt, und damit der Verriegelungskörper20 in der Verriegelungsnut17 leicht angehoben, so blockiert der Riegel24* nicht das erneute Sperren des Verriegelungskörpers20 , da der Steg26 in die Zahnlücke33 einzutauchen vermag und sich über die obere Flanke des unteren Zahns32 zum erneuten Sperren des Verriegelungskörpers20 schiebt.
Claims (12)
- Elektrohandwerkzeugmaschine mit einem Maschinengehäuse (
11 ), mit einem mit dem Maschinengehäuse (11 ) lösbar verbundenen Energiespeichermodul (12 ), insbesondere Akkupack, das in eine am Maschinengehäuse (11 ) ausgebildete Führung (14 ) einschiebbar und aus dieser herausziehbar ist, und mit einer zwischen Maschinengehäuse (11 ) und Energiespeichermodul (12 ) wirksamen Verriegelungsvorrichtung (15 ), die einerseits am Maschinengehäuse (11 ) und andererseits am Energiespeichermodul (12 ) angeordnete, in einer Verriegelungsstellung miteinander in Eingriff stehende und durch manuelles Betätigen außer Eingriff bringbare Verriegelungselemente aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass die Verriegelungsvorrichtung (15 ) in der Verriegelungsstellung der Verriegelungselemente wirksame, ein manuelles Betätigen der Verriegelungselemente blockierende Sperrmittel aufweist, deren Wirksamkeit durch manuelles, gegen eine Rückstellkraft erfolgendes Verschieben des Energiespeichermoduls (12 ) in der Führung (14 ) aufhebbar ist. - Elektrohandwerkzeugmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das eine Verriegelungselement der Verriegelungsvorrichtung (
15 ) eine am Energiespeichermodul (12 ) ausgebildete Verriegelungsnut (17 ) und das andere Verriegelungselement ein am Maschinengehäuse (11 ) angeordneter, federbelasteter Verriegelungskörper (20 ) ist, der in der Verriegelungsstellung in die Verriegelungsnut (17 ) eintaucht und zum Entriegeln manuell gegen Federkraft aus der Verriegelungsnut (17 ) aushebbar ist. - Elektrohandwerkzeugmaschine nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Verriegelungskörper (
20 ) am Hebelarmende eines im Maschinegehäuse (11 ) schwenkbar gelagerten, zweiarmigen Hebels (18 ) ausgebildet ist, an dessen anderem Hebelarmende eine Entriegelungstaste (19 ) zum manuellen Schwenken des Hebels (18 ) angeordnet ist. - Elektrohandwerkzeugmaschine nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Verriegelungsvorrichtung (
15 ) eine Verriegelungsfeder (21 ) aufweist, die sich einerseits an dem den Verriegelungskörper (20 ) aufweisenden Hebelarm (181 ) des Hebels (18 ) und andererseits an einem im Maschinengehäuse (11 ) ausgebildeten Widerlager (22 ) abstützt. - Elektrohandwerkzeugmaschine nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Sperrmittel mindestens einen am Verriegelungskörper (
20 ) angeordneten Riegel (24 ) und mindestens einen in der Verriegelungsnut (17 ) ausgebildeten Hinterschnitt (25 ) aufweisen, der in der Verriegelungsstellung von dem mindestens einen Riegel (24 ) hintergriffen ist. - Elektrohandwerkzeugmaschine nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der mindestens eine Riegel (
24 ) gegenüber der Mitte des Verriegelungskörpers (20 ) quer versetzt angeordnet ist. - Elektrohandwerkzeugmaschine nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass am Verriegelungskörper (
20 ) zwei Riegel (24 ,24' ) und in der Verriegelungsnut (17 ) zwei mit den Riegeln (24 ,24' ) korrespondierende Hinterschnitte (25 ) ausgebildet sind. - Elektrohandwerkzeugmaschine nach einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Hinterschnitt (
25 ) an einem in die Verriegelungsnut (17 ) gegen Einschieberichtung (23 ) des Energiespeichermoduls (12 ) vorspringenden Steg (26 ) ausgebildet ist, der in der Verriegelungsstellung durch eine gegen die Einschieberichtung (23 ) gerichtete, am Energiespeichermodul (12 ) angreifende Federkraft über den mindestens einen Riegel (24 ) geschoben ist. - Elektrohandwerkzeugmaschine nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Riegel (
24 ) mindestens eine parallel zum Hinterschnitt (25 ) sich erstreckende, ebene Fläche aufweist, die in der Verriegelungsstellung an der Unterseite des Stegs (26 ) anliegt. - Elektrohandwerkzeugmaschine nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Federkraft von einer vorzugsweise als Druckfeder ausgebildeten Rückstellfeder (
27 ) abgeleitet ist, die einerseits am Maschinengehäuse (11 ) und andererseits am Energiespeichermodul (12 ) angreift. - Elektrohandwerkzeugmaschine nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass am Maschinengehäuse (
11 ) ein elektrische Anschlusskontakte tragender Kontakthalter (16 ) festgelegt ist und dass die Rückstellfeder (27 ) am Kontakthalter (16 ) geführt ist. - Elektrohandwerkzeugmaschine nach einem der Ansprüche 8 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Riegel (
24* ) mindestens zwei übereinander angeordnete Zähne (31 ,32 ) mit dazwischenliegender Zahnlücke (33 ) aufweist, die so bemessen ist, dass der Steg (26 ) in die Zahnlücke (33 ) zumindest teilweise einzutauchen vermag.
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