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DE102006050816B4 - Elektrohandwerkzeugmaschine - Google Patents

Elektrohandwerkzeugmaschine Download PDF

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DE102006050816B4
DE102006050816B4 DE102006050816.5A DE102006050816A DE102006050816B4 DE 102006050816 B4 DE102006050816 B4 DE 102006050816B4 DE 102006050816 A DE102006050816 A DE 102006050816A DE 102006050816 B4 DE102006050816 B4 DE 102006050816B4
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Abstract

Es wird eine Elektrohandwerkzeugmaschine angegeben, die ein Maschinengehäuse (11), ein damit lösbar verbundenes, in einer am Maschinengehäuse (11) ausgebildeten Führung (14) einschiebbares und aus dieser herausziehbares Energiespeichermodul (12) und eine zwischen Maschinengehäuse (11) und Energiespeichermodul (12) wirksame Verriegelungsvorrichtung (15) aufweist, die am Maschinengehäuse (11) und am Energiespeichermodul (12) angeordnete, in einer Verriegelungsstellung miteinander in Eingriff stehende und durch manuelles Betätigen außer Eingriff bringbare Verriegelungselemente (17, 20) aufweist. Zur Verhinderung des Auslösens der Verriegelungsvorrichtung (15) bei unbeabsichtigtem Betätigen eines als Entriegelungstaste (19) ausgebildeten Verriegelungselements weist die Verriegelungsvorrichtung (15) in der Verriegelungsstellung der Verriegelungselemente (17, 20) wirksame, ein manuelles Betätigen blockierende Sperrmittel (24) auf, deren Wirksamkeit durch manuelles, gegen eine Rückstellkraft erfolgendes Verschieben des Energiespeichermoduls (12) in der Führung (14) aufhebbar ist.

Description

  • Stand der Technik
  • Die Erfindung geht aus von einer Elektrohandwerkzeugmaschine nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Eine bekannte, netzunabhängige, handgeführte Elektrohandwerkzeugmaschine ( DE 10 2004 049 085 A1 ) weist ein Maschinengehäuse auf, an dessen als Griffteil ausgeführtem, unterem Ende ein Batterie- oder Akkupack mittels einer lösbaren Verriegelungsvorrichtung festgehalten ist. Der Batteriepack ist mit einer Führungsschiene in eine am freien unteren Ende des Griffteils ausgesparte Führung eingeschoben. Die Einschubbewegung der Führungsschiene in die Führung ist durch zusammenwirkende Anschlagflächen an den in Einschubrichtung hinteren Enden von Führungsschiene und Führung begrenzt, die gegeneinander anliegen, wenn sich der Batteriepack in seiner Verriegelungsposition befindet und von der Verriegelungsvorrichtung ordnungsgemäß verriegelt ist. Die Verriegelungsvorrichtung weist einen am Griffteil schwenkbar angeordneten Hebelarm auf, an dessen einem Ende ein Verriegelungskörper und an dessen anderem Ende eine Betätigungstaste ausgebildet ist. In der genannten Verriegelungsposition greift der Verriegelungskörper unter der Kraft einer Verriegelungsfeder in eine in der Führungsschiene ausgebildete Ausnehmung weitgehend formschlüssig ein. Der Batteriepack ist beim Einschieben in die Führung zuerst in eine vordere Verrieglungsposition, in der er ohne elektrische Kontaktierung zur Elektrohandwerkzeugmaschine mit dem Maschinengehäuse verriegelt wird, und dann weiter in eine hintere Verriegelungsposition bewegbar, in der er mit dem Maschinengehäuse verriegelt und elektrischer Kontakt zur Elektrohandwerkzeugmaschine hergestellt wird. Zum Abnehmen des Batteriepacks wird dieser durch Betätigen der Entriegelungstaste manuell entriegelt und aus der hinteren Verriegelungsposition herausbewegt. Um grundsätzlich eine unbeabsichtigte Bewegung des Batteriepacks in Entnahmerichtung über die vordere Verriegelungsposition hinaus und damit ein Herausgleiten aus der Führung zu vermeiden, ist die Lagerung des zweiarmigen Hebels im Maschinengehäuse so vorgenommen, dass der Riegelkörper bei einer Bewegung des Batteriepacks zwischen den beiden Verriegelungspositionen mit dem Batteriepack im Verriegelungseingriff bleibt und zusammen mit dem Batteriepack relativ zum Maschinengehäuse bewegbar ist. Nach Einnahme der vorderen Verriegelungsposition, in der bereits die elektrische Kontaktierung zur Elektrohandwerkzeugmaschine aufgehoben ist, kann der Batteriepack dann durch bewusstes, erneutes Betätigen der Entriegelungstaste vollständig entriegelt und aus der Führung herausgezogen werden.
  • Die DE 10 2004 043 823 A1 zeigt eine Vorrichtung zum Verriegeln eines Elektrowerkzeugs mit einem Akkupack, mit mindestens einem Riegel, der entgegen der Kraft einer Feder beweglich an einem von dem Elektrowerkzeug und dem Akkupack montiert ist, wobei beim Zusammenfügen des Elektrowerkzeugs und des Akkupaks der Riegel nacheinander mit einer ersten und einer zweiten Ausnehmung des anderen von dem Elektrowerkzeug und dem Akkupack in Eingriff gebracht, durch die Kraft der Feder in der zweiten Ausnehmung festgehalten und zum Lösen der Verriegelung manuell aus der zweiten Ausnehmung ausgerückt wird. Der Riegel wird dabei während des Ausrückens aus der zweiten Ausnehmung mit der ersten Ausnehmung in Eingriff gebracht.
  • Durch die Erfindung soll eine versehentliche manuelle Betätigung der Verriegelungselemente auf einfache Weise vermieden werden.
  • Offenbarung der Erfindung
  • Die erfindungsgemäße Elektrohandwerkzeugmaschine mit den Merkmalen des Anspruchs 1 hat den Vorteil, dass aufgrund der erfindungsgemäßen Ausgestaltung der Verriegelungsvorrichtung ein unbeabsichtigtes Betätigen eines der Verriegelungselemente nicht zu einer Entriegelung und zum Abfall des Energiespeichermoduls vom Maschinengehäuse führt. Für ein Abnehmen des Energiespeichermoduls muss sowohl das Energiespeichermodul relativ zum Maschinengehäuse verschoben werden, damit die Sperrmittel unwirksam werden, als auch unter Aufrechterhaltung der Verschiebestellung ein Verriegelungselement manuell betätigt werden. Erst dann kann das Energiespeichermodul aus der am Maschinengehäuse ausgebildeten Führung herausgezogen werden.
  • Die erfindungsgemäße Verriegelungsvorrichtung erhöht wesentlich die Sicherheit für den Anwender im Umgang mit dem Elektrohandwerkzeug sowohl beim Arbeiten mit als auch beim Tragen der Elektrohandwerkzeugmaschine. Die erfindungsgemäße Verriegelungsvorrichtung ist staubunempfindlich, da die ineinandergreifenden Verriegelungselemente nicht notwendigerweise im Formschluss eng ausgelegt werden müssen, sondern ein die Staubunempfindlichkeit garantierendes Spiel vorgehalten werden kann. Die Verriegelungsvorrichtung ist fertigungstechnisch kostengünstig umzusetzen und ermöglicht eine Modulbauweise, so dass mit wenig modifizierten Bautypen der Verriegelungsvorrichtung unterschiedliche Interfaces zwischen Energiespeichermodul und Maschinengehäuse bedient werden können.
  • Durch die in den weiteren Ansprüchen aufgeführten Maßnahmen sind vorteilhafte Weiterbildungen und Verbesserungen der im Anspruch 1 angegebenen Elektrohandwerkzeugmaschine möglich.
  • Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung ist das eine Verriegelungselement eine am Energiespeichermodul ausgebildete Verriegelungsnut und das andere Verriegelungselement ein am Maschinengehäuse schwenkbar festgelegter, federbelasteter Verriegelungskörper, der in der Verriegelungsstellung in die Verriegelungsnut eintaucht und zum Entriegeln manuell gegen eine Federkraft aus der Verriegelungsnut aushebbar ist. Dabei ist der Verriegelungskörper am Hebelarmende eines im Maschinengehäuse schwenkbar gelagerten, zweiarmigen Hebels ausgebildet, an dessen anderem Hebelarmende eine Entriegelungstaste zum manuellen Betätigen des Hebels angeordnet ist.
  • Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung weisen die Sperrmittel zum Blockieren des Verriegelungskörpers in der Verriegelungsstellung mindestens einen am Verriegelungskörper angeordneten Riegel und mindestens einen in der Verriegelungsnut ausgebildeten Hinterschnitt auf, der in der Verriegelungsstellung von dem mindestens einen Riegel hintergriffen ist. Durch gegen eine Federkraft vorzunehmendes, axiales Verschieben des Energiespeichermoduls in der Führung am Maschinengehäuse wird der Hinterschnitt der Verriegelungsnut von dem Riegel abgeschoben, so dass nunmehr der Verriegelungskörper zum Ausheben aus der Verriegelungsnut freigegeben ist. Ein Drücken der Entriegelungstaste führt zur Entriegelung des Energiespeichermoduls, so dass dieser vom Maschinengehäuse abgenommen werden kann.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnungen
  • Die Erfindung ist anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert. Es zeigen:
  • 1 ausschnittweise einen Längsschnitt einer Elektrohandwerkzeugmaschine mit einem angesetzten und mittels einer Verriegelungsvorrichtung verriegelten Energiespeichermodul, schematisiert dargestellt,
  • 2 eine gleiche Darstellung wie in 1 mit relativ zur Elektrohandwerkzeugmaschine verschobenem Energiespeichermodul,
  • 3 eine gleiche Darstellung wie in 2 bei entriegelter Verriegelungsvorrichtung
  • 4 eine perspektivische Darstellung eines Verriegelungselements der Verriegelungsvorrichtung in 1 bis 3,
  • 5 ausschnittweise eine Seitenansicht eines modifizierten Verriegelungselements der Verriegelungsvorrichtung, schematisiert dargestellt.
  • In 1 ist ausschnittweise ein Maschinengehäuse 11 und ein Energiespeichermodul 12 in Form eines sog. Akkupacks im Längsschnitt dargestellt, wobei von dem Maschinengehäuse 11 dessen unteres, als Griffteil ausgebildetes Ende und von dem Energiespeichermodul 12 das an den Griffteil des Maschinengehäuses 11 ansetzbare, obere Ende dargestellt ist. Am oberen Ende des Energiespeichermoduls 12 ist eine Führungsschiene 13 vorhanden, die zum Ansetzen des Energiespeichermoduls 12 an das Maschinengehäuse 11 in eine am unteren Ende des Maschinengehäuses 11 ausgebildete Führung 14 einschiebbar ist. Das derart an das Maschinengehäuse 11 angesetzte Energiespeichermodul 12 ist mittels einer Verriegelungsvorrichtung 15 zuverlässig verriegelt. In der in 1 gezeigten Verriegelungsstellung sind die hier nicht dargestellten Anschlusskontakte des Energiespeichermoduls 12 mit den ebenfalls nicht dargestellten Anschlusskontakten der Elektrohandwerkzeugmaschine, die an einem im Maschinengehäuse 11 festgelegten Kontakthalter 16 angeordnet sind, kontaktiert.
  • Die Verriegelungsvorrichtung 15 umfasst eine am Energiespeichermodul 12 ausgebildete Verriegelungsnut 17 und einen am Maschinengehäuse 11 schwenkbar angeordneten, zweiarmigen Hebel 18, an dessen einem Hebelarmende eine zur manuellen Betätigung zugängliche Entriegelungstaste 19 und an dessen anderem Hebelarmende ein mit der Verriegelungsnut 17 zum Verriegeln des Energiespeichermoduls 12 zusammenwirkender Verriegelungskörper 20 ausgebildet ist. Der zweiarmige Hebel 18 ist durch eine Verriegelungsfeder 21 belastet, die im Ausführungsbeispiel als Druckfeder ausgebildet ist und sich einerseits an dem den Verriegelungskörper 20 aufweisenden Hebelarm 181 und andererseits an einem im Maschinengehäuse 11 ausgebildeten Widerlager 22 abstützt. In der Verriegelungsposition des Energiespeichermoduls 12 am Maschinengehäuse 11 drückt die Verriegelungsfeder 21 den Verriegelungskörper 20 in die Verriegelungsnut 17 ein, so dass ein axiales Herausziehen des Energiespeichermoduls 12 aus der Führung 14 blockiert ist.
  • Um ein Entriegeln des Energiespeichermoduls 12 bei unbeabsichtigter Betätigung der Entriegelungstaste 19 zu verhindern, weist die Verriegelungsvorrichtung 15 Sperrmittel gegen das Ausheben des Verriegelungskörpers 20 aus der Verriegelungsnut 17 auf, deren Wirksamkeit erst durch axiales Verschieben des Energiespeichermoduls 12 in der Führung 14 in Einschieberichtung 23 gegen eine Rückstellkraft aufhebbar ist. Die Sperrmittel umfassen mindestens einen am Verriegelungskörper 20 angeordneten, von dessen in Einschieberichtung 23 weisender Stirnseite 201 vorspringenden Riegel 24 und mindestens einen in der Verriegelungsnut 17 ausgebildeten Hinterschnitt 25 auf. Bei dem in 4 in perspektivischer Ansicht dargestellten, zweiarmigen Hebel 18 der Verriegelungsvorrichtung 15 sind an dem Verriegelungskörper 20 zwei gleiche Riegel 24 und 24' vorgesehen, die quer zur Mittellinie des Verriegelungskörpers 20 versetzt angeordnet sind. Entsprechend sind in der Verriegelungsnut 17 zwei Hinterschnitte 25 ausgebildet, von denen jeweils einer von einem der beiden Riegel 24, 24' hintergriffen wird. Alternativ kann einer der beiden Riegel 24, 24' in 4 entfallen und somit in der Verriegelungsnut 17 nur ein Hinterschnitt 25 ausgebildet sein. Wie in 1 bis 3 dargestellt ist, ist jeder Hinterschnitt 25 an einem am Energiespeichermodul 12 angeformten Steg 26 ausgebildet, der in die ebenfalls am Energiespeichermodul 12 ausgebildete Verriegelungsnut 17 hinein vorspringt, und zwar gegen die Einschieberichtung 23 des Energiespeichermoduls 12.
  • Im Maschinengehäuse 11 ist am Ende der Führung 14 eine als Druckfeder ausgebildete Rückstellfeder 27 fluchtend mit der Führung 14 angeordnet. Die Rückstellfeder 27 ist im Kontakthalter 16 geführt und stützt sich mit ihrem einen Ende an einem am Maschinengehäuse 11 ausgebildeten Widerlager 28 ab. Das von dem Widerlager 28 abgekehrte Ende der Rückstellfeder 27 korrespondiert mit einer am Energiespeichermodul 12 ausgebildeten Anschlagschulter 29. Wird das Energiespeichermodul 12 in die Führungsschiene 13 manuell eingeschoben, so trifft die Anschlagschulter 29 des Energiespeichermoduls 12 auf eine am Verriegelungskörper 20 ausgebildete Aushebeschräge 202 und schwenkt den Hebel 18 unter Komprimieren der Verriegelungsfeder 21 in Richtung Pfeil 30 in 3. Beim weiteren Verschieben legt sich die Anschlagschulter 29 an die Rückstellfeder 27 an und spannt diese vor. Durch geringfügiges Überschieben des Energiespeichermoduls 12 über seine Endstellung hinaus fällt der Verriegelungskörper 20 mit daran angeordnetem Riegel 24 unter Wirkung der Verriegelungsfeder 21 in die Verriegelungsnut 17 ein. Wird das Energiespeichermodul 12 freigegeben, so schiebt die Rückstellfeder 27 das Energiespeichermodul 12 etwas gegen die Einschieberichtung 23 zurück, wodurch der Steg 26 mit seinem Hinterschnitt 25 sich über den Riegel 24 schiebt. Damit ist der zweiarmige Hebei 18 gesperrt und kann auch durch Drücken der Entriegelungstaste 19 nicht geschwenkt werden. Diese Verriegelungsposition und Endstellung des Energiespeichermoduls 12 am Maschinengehäuse 11 ist in 1 schematisch skizziert.
  • Zur Abnahme des Energiespeichermoduls 12 vom Maschinengehäuse 11 muss das Energiespeichermodul 12 zunächst in Einschieberichtung 23 gegen die Rückstellkraft der Rückstellfeder 27 verschoben werden, bis der Steg 26 von dem Riegel 24 am Verriegelungskörper 20 abgezogen ist (2). Danach führt bei Aufrechterhaltung der Verschiebestellung des Energiespeichermoduls 12 ein Betätigen der Entriegelungstaste 19 in Richtung Pfeil 30 in 3 zum Ausheben des Verriegelungskörpers 20 aus der Verriegelungsnut 17 und damit zu einem Entriegeln des Energiespeichermoduls 12 vom Maschinengehäuse 11 (3). Das Energiespeichermodul 12 kann nunmehr aus der Führung 14 herausgezogen werden.
  • Erfolgt beim Arbeiten oder Transport der Elektrohandwerkzeugmaschine ein unbeabsichtigtes axiales Verschieben des Energiespeichermoduls 12 in Einschieberichtung 23, ohne dass die Entriegelungstaste 19 betätigt wird, so schiebt bei Wegfall der Verschiebekraft die Rückstellfeder 27 den Steg 26 wieder über den Riegel 24 am Verriegelungskörper 20, und die Verriegelung des Energiespeichermoduls 12 bleibt aufrechterhalten. Damit kann die Verriegelungsvorrichtung 15 auch nicht durch unbeabsichtigtes Verschieben des Energiespeichermoduls 12 gelöst werden. Ein Lösen der Verriegelungsvorrichtung 15 ist nur durch zeitgleiches Verschieben des Energiespeichermoduls 12 und Niederdrücken der Entriegelungstaste 19 in Richtung Pfeil 30 möglich.
  • Der an dem Verriegelungskörper 20 angeformte Riegel 24 oder 24' (4) kann auch anders als quaderförmig ausgeführt werden. Der im Ausführungsbeispiel der 5 dargestellte Riegel 24* wird von einer Zahnleiste mit zwei übereinander angeordneten Zähnen 31, 32 gebildet, zwischen denen eine Zahnlücke 33 von einer solchen Höhe vorhanden ist, dass der Steg 26 am Energiespeichermodul 12 zumindest teilweise in die Zahnlücke 33 einzutauchen vermag. Die Zähne 31, 32 weisen jeweils eine obere Zahnflanke auf, die parallel zum Hinterschnitt 25 am Steg 26 ausgerichtet ist. Mit Einschieben des Energiespeichermoduls 12 in die Verriegelungsposition (1) schiebt sich der Hinterschnitt 25 am Steg 26 über die obere Flanke des oberen Zahns 31. Der untere Zahn 32 übernimmt zusätzliche Sicherungsfunktionen für den Fall, dass das Energiespeichermodul 12 unabsichtlich in die Einschieberichtung 23 verschoben worden ist und unter der Wirkung der Rückstellfeder 27 wieder in die Verriegelungsposition zurückkehrt, ohne dass die Entriegelungstaste 19 gedrückt worden ist. Ist bei Rückkehr des Energiespeichermoduls 12 in die Verriegelungsposition aus irgendwelchen Gründen der zweiarmige Hebel 18 leicht verschwenkt, und damit der Verriegelungskörper 20 in der Verriegelungsnut 17 leicht angehoben, so blockiert der Riegel 24* nicht das erneute Sperren des Verriegelungskörpers 20, da der Steg 26 in die Zahnlücke 33 einzutauchen vermag und sich über die obere Flanke des unteren Zahns 32 zum erneuten Sperren des Verriegelungskörpers 20 schiebt.

Claims (12)

  1. Elektrohandwerkzeugmaschine mit einem Maschinengehäuse (11), mit einem mit dem Maschinengehäuse (11) lösbar verbundenen Energiespeichermodul (12), insbesondere Akkupack, das in eine am Maschinengehäuse (11) ausgebildete Führung (14) einschiebbar und aus dieser herausziehbar ist, und mit einer zwischen Maschinengehäuse (11) und Energiespeichermodul (12) wirksamen Verriegelungsvorrichtung (15), die einerseits am Maschinengehäuse (11) und andererseits am Energiespeichermodul (12) angeordnete, in einer Verriegelungsstellung miteinander in Eingriff stehende und durch manuelles Betätigen außer Eingriff bringbare Verriegelungselemente aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass die Verriegelungsvorrichtung (15) in der Verriegelungsstellung der Verriegelungselemente wirksame, ein manuelles Betätigen der Verriegelungselemente blockierende Sperrmittel aufweist, deren Wirksamkeit durch manuelles, gegen eine Rückstellkraft erfolgendes Verschieben des Energiespeichermoduls (12) in der Führung (14) aufhebbar ist.
  2. Elektrohandwerkzeugmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das eine Verriegelungselement der Verriegelungsvorrichtung (15) eine am Energiespeichermodul (12) ausgebildete Verriegelungsnut (17) und das andere Verriegelungselement ein am Maschinengehäuse (11) angeordneter, federbelasteter Verriegelungskörper (20) ist, der in der Verriegelungsstellung in die Verriegelungsnut (17) eintaucht und zum Entriegeln manuell gegen Federkraft aus der Verriegelungsnut (17) aushebbar ist.
  3. Elektrohandwerkzeugmaschine nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Verriegelungskörper (20) am Hebelarmende eines im Maschinegehäuse (11) schwenkbar gelagerten, zweiarmigen Hebels (18) ausgebildet ist, an dessen anderem Hebelarmende eine Entriegelungstaste (19) zum manuellen Schwenken des Hebels (18) angeordnet ist.
  4. Elektrohandwerkzeugmaschine nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Verriegelungsvorrichtung (15) eine Verriegelungsfeder (21) aufweist, die sich einerseits an dem den Verriegelungskörper (20) aufweisenden Hebelarm (181) des Hebels (18) und andererseits an einem im Maschinengehäuse (11) ausgebildeten Widerlager (22) abstützt.
  5. Elektrohandwerkzeugmaschine nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Sperrmittel mindestens einen am Verriegelungskörper (20) angeordneten Riegel (24) und mindestens einen in der Verriegelungsnut (17) ausgebildeten Hinterschnitt (25) aufweisen, der in der Verriegelungsstellung von dem mindestens einen Riegel (24) hintergriffen ist.
  6. Elektrohandwerkzeugmaschine nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der mindestens eine Riegel (24) gegenüber der Mitte des Verriegelungskörpers (20) quer versetzt angeordnet ist.
  7. Elektrohandwerkzeugmaschine nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass am Verriegelungskörper (20) zwei Riegel (24, 24') und in der Verriegelungsnut (17) zwei mit den Riegeln (24, 24') korrespondierende Hinterschnitte (25) ausgebildet sind.
  8. Elektrohandwerkzeugmaschine nach einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Hinterschnitt (25) an einem in die Verriegelungsnut (17) gegen Einschieberichtung (23) des Energiespeichermoduls (12) vorspringenden Steg (26) ausgebildet ist, der in der Verriegelungsstellung durch eine gegen die Einschieberichtung (23) gerichtete, am Energiespeichermodul (12) angreifende Federkraft über den mindestens einen Riegel (24) geschoben ist.
  9. Elektrohandwerkzeugmaschine nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Riegel (24) mindestens eine parallel zum Hinterschnitt (25) sich erstreckende, ebene Fläche aufweist, die in der Verriegelungsstellung an der Unterseite des Stegs (26) anliegt.
  10. Elektrohandwerkzeugmaschine nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Federkraft von einer vorzugsweise als Druckfeder ausgebildeten Rückstellfeder (27) abgeleitet ist, die einerseits am Maschinengehäuse (11) und andererseits am Energiespeichermodul (12) angreift.
  11. Elektrohandwerkzeugmaschine nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass am Maschinengehäuse (11) ein elektrische Anschlusskontakte tragender Kontakthalter (16) festgelegt ist und dass die Rückstellfeder (27) am Kontakthalter (16) geführt ist.
  12. Elektrohandwerkzeugmaschine nach einem der Ansprüche 8 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Riegel (24*) mindestens zwei übereinander angeordnete Zähne (31, 32) mit dazwischenliegender Zahnlücke (33) aufweist, die so bemessen ist, dass der Steg (26) in die Zahnlücke (33) zumindest teilweise einzutauchen vermag.
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