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DE102006059422A1 - Optisches Kabel mit Querdruckfestigkeit - Google Patents

Optisches Kabel mit Querdruckfestigkeit Download PDF

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DE102006059422A1
DE102006059422A1 DE200610059422 DE102006059422A DE102006059422A1 DE 102006059422 A1 DE102006059422 A1 DE 102006059422A1 DE 200610059422 DE200610059422 DE 200610059422 DE 102006059422 A DE102006059422 A DE 102006059422A DE 102006059422 A1 DE102006059422 A1 DE 102006059422A1
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Germany
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transmission elements
optical
optical transmission
filling material
cable
Prior art date
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DE200610059422
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English (en)
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Waldemar Dr. Stöcklein
Horst Knoch
Andreas Dr. Stingl
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Corning Research and Development Corp
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CCS Technology Inc
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Publication date
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Abstract

Ein optisches Kabel (1000) umfasst eine Kabelseele (100), in der mehrere optische Übertragungselemente (10) um ein Zentralelement (30) angeordnet sind. Die Kabelseele (100) ist von mehreren Hüllschichten (200, 300, 400) umgeben. Räume (Z1, Z2) zwischen den optischen Übertragungselementen (10) sind mit einem Füllmaterial (20) ausgefüllt. Als Füllmaterial wird vorzugsweise ein Material (21), das beispielsweise als Schmelzkleber zum Verkleben von Metallen verwendet wird, oder ein Material aus einem Kunststoff (22) eingesetzt. Mit einem derartigen Kabel lässt sich die Verformung des Kabels und somit eine Dämpfungsänderung beim Einwirken von Querdruckkräften auf den Kabelmantel deutlich reduzieren.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein optisches Kabel, bei dem optische Übertragungselemente von einer Hülle umgeben sind. Des Weiteren betrifft die Erfindung ein Verfahren zur Herstellung eines optischen Kabels, bei dem optische Übertragungselemente von einer Hülle umgeben sind.
  • Ein optisches Kabel weist im Allgemeinen mindestens ein optisches Übertragungselement auf, das mehrere Lichtwellenleiter enthalten kann. Als ein mögliches Kriterium zur Beurteilung der Qualität von optischen Kabeln wird die so genannte Querdruckfestigkeit verwendet. Zur Prüfung der Querdruckfestigkeit des optischen Kabels wird beispielsweise eine 10 cm lange Platte für eine Zeitdauer von einer Minute mit einer bestimmten Kraft auf den äußeren Kabelmantel gedrückt. Die Druckkraft ist bei einer solchen Prüfung abhängig von der Art und den Abmessungen des Kabels. Durch die Krafteinwirkung kann eine Dämpfungsänderung bei der Übertragung von Licht in den Lichtwellenleitern des optischen Kabels auftreten. Die zulässige Dämpfungsänderung soll bei einer solchen Prüfung der Querdruckfestigkeit der Lichtwellenleiter im Allgemeinen möglichst gering ausfallen und beispielsweise einen Dämpfungswert von 0,1 dB nicht überschreiten. Die infolge der Querdruckkraft auftretende Dämpfungsänderung ist im Wesentlichen abhängig von den verwendeten Materialien des Kabels und den Abmessungen des Kabels.
  • Bei einem so genannten Minikabel sind mehrere Lichtwellenleiter von einer dünnen Hüllschicht umgeben. Ein derartiges Minikabel weist einen Durchmesser kleiner als 9 mm auf. Im In neren der Hüllschicht sind beispielsweise 48 Lichtwellenleiter angeordnet. Für derartige Kabel sind oftmals Dämpfungsänderungen einzuhalten, die unter 0,1 dB liegen, wenn bei der Querdruck-Stabilitätsprüfung die Platte mit einer Querdruckkraft von beispielsweise 2.200 N auf das Kabel gedrückt wird.
  • Zur Erhöhung der Querdruckfestigkeit eines optischen Kabels kann beispielsweise die Wandstärke von Aderhüllen der optischen Übertragungselemente oder auch die Wandstärke der äußeren Mantelschichten des optischen Kabels vergrößert werden. Des Weiteren kann beispielsweise der Innendurchmesser von optischen Übertragungselementen (Aderinnendurchmesser) vergrößert werden. Bei manchen Kabeln, wie beispielsweise den oben erwähnten Minikabeln, die zum Einblasen in Leerrohre mit einem vorgegebenen Durchmesser verwendet werden, ist es im Allgemeinen nicht möglich, die Querdruckfestigkeit zu erhöhen, in dem nur die Abmessungen des optischen Kabels zum Beispiel die wanddicke des Mantels vergrößert werden.
  • Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein optisches Kabel anzugeben, bei dem die Querdruckfestigkeit erhöht ist. Eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein Verfahren zur Herstellung eines optischen Kabels anzugeben, bei dem die Querdruckfestigkeit des Kabels erhöht ist.
  • Die Aufgabe in Bezug auf das optische Kabel wird mit einem optischen Kabel nach Patentanspruch 1 gelöst.
  • Gemäß einer Ausführungsform umfasst das erfindungsgemäße optische Kabel eine Kabelseele, die ein Zentralelement und mehrere optische Übertragungselemente mit mindestens einem Lichtwellenleiter umfasst. Die mehreren optischen Übertragungselemente sind um das Zentralelement angeordnet. Des Wei teren weist das optische Kabel eine Hülle auf, die die Kabelseele umgibt. Zwischen der Hülle und den mehreren optischen Übertragungselementen ist ein Füllmaterial enthalten, das einen Elastizitätsmodul von mindestens 50 MPa aufweist. Vorzugsweise weist das Füllmaterial einen Elastizitätsmodul zwischen 50 MPa und 75 MPa auf.
  • Durch das Füllen von Zwischenräumen (Zwickel) eines optischen Kabels, beispielsweise eines verseilten Lichtwellenleiterkabels, die zwischen den optischen Übertragungselementen, beispielsweise Bündeladern, und einer Hüllschicht, die die optischen Übertragungselemente umgibt, liegt, mit einem Füllmaterial, das einen Elastizitätsmodul zwischen 50 MPa und 75 MPa aufweist, wird die Querdruckfestigkeit des optischen Kabels erhöht.
  • Das Füllmaterial enthält vorzugsweise ein Material zum Verkleben von Metallen. Das Füllmaterial kann beispielsweise Polyamid oder Ethylen-Vinylacetat enthalten. Als Füllmaterial kann beispielsweise ein Schmelzkleber verwendet werden. Bei einem optischen Kabel ohne Füllung der Zwickel, beispielsweise einem Kabel vom Typ A-DSQ(ZN)2Y, wurde eine Querdruckfestigkeit von 1400 N/10 cm festgestellt. Bei einem derartigen optischen Kabel, das mit dem einem Schmelzkleber, beispielsweise mit dem Schmelzkleber Macromelt TPX 20-146 gefüllt ist, lässt sich hingegen eine Querdruckfestigkeit von 1600 N/10 cm ermitteln.
  • Des Weiteren kann das Füllmaterial ein Petrolat enthalten. Bei einer anderen Ausführungsform des optischen Kabels enthält das Füllmaterial ein Material aus einem thermoplastischen Kunststoff. Das Material aus dem thermoplastischen Kunststoff kann beispielsweise Polyethylen Copolymere bezie hungsweise Ehylen-Vinylacetat Copolymere enthalten. Als ein auf diesen Materialien basierender Kunststoff kann beispielsweise Micronox 608 verwendet werden. Bei einem Kabel, das eine Zwickelfüllung mit einem derartigen Material aufweist, lässt sich bereits eine Erhöhung der Querdruckfestigkeit auf 1800 N/10 cm ermitteln.
  • Bei einer anderen Ausführungsform des erfindungsgemäßen optischen Kabels enthält das Füllmaterial einen thermoplastischen Füllstoff.
  • Bei einer Weiterbildung des optischen Kabels enthält das Füllmaterial ein Garn, das Aramid enthält. In dem Füllmaterial können auch Glasfaserabschnitte enthalten sein.
  • Bei einer weiteren Ausführungsform des optischen Kabels sind die mehreren optischen Übertragungselemente jeweils als Bündeladern ausgebildet.
  • Bei einer weiteren Ausführungsform des optischen Kabels ist ein Quellfaden zwischen dem Zentralelement und den mehreren optischen Übertragungselementen angeordnet. Die Hülle, die die Kabelseele umgibt kann beispielsweise eine erste Hüllschicht aus einem Material aus einem Vlies enthalten. Die erste Hüllschicht kann des Weiteren von einer zweiten Hüllschicht umgeben sein, wobei die zweite Hüllschicht Garne zur Zugentlastung enthalten kann. Bei einer weiteren Ausführungsform ist die zweite Hüllschicht von einer dritten Hüllschicht umgeben, wobei die dritte Hüllschicht als ein Kabelmantel aus einem Material aus einem Kunststoff ausgebildet ist.
  • Gemäß einer Ausgestaltungsform eines erfindungsgemäßen Verfahrens zur Herstellung eines optischen Kabels werden mehrere optische Übertragungselemente, die mindestens einen Lichtwellenleiter enthalten, um ein Zentralelement angeordnet. Zwischen die mehrere optischen Übertragungselemente wird ein Füllmaterial eingebracht, wobei das Füllmaterial ein Elastizitätsmodul von mindestens 50 MPa aufweist. Die mehreren optischen Übertragungselemente und das Füllmaterial werden mit einer Hülle umgeben. Vorzugsweise wird das Füllmaterial derart gewählt, dass der Elastizitätsmodul des Füllmaterials zwischen 50 MPa und 75 MPa liegt.
  • Entsprechend einer Ausgestaltungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens werden die mehreren optischen Übertragungselemente und das Füllmaterial von einem Kabelmantel aus einem Kunststoff umgeben. Die optischen Übertragungselemente weisen jeweils eine Hülle auf, die den mindestens einen Lichtwellenleiter umgibt. Gemäß dem Verfahren wird der Wert des Elastizitätsmodul des Füllmaterials in Abhängigkeit von einem Durchmesser des optischen Kabels, einer Wanddicke des Kabelmantels oder einem Durchmesser der jeweiligen Hülle der optischen Übertragungselemente ermittelt wird. Vorzugsweise wird der Wert des Elastizitätsmodul wird beispielsweise in Abhängigkeit von einem Kabeldesign mit den oben genannten charakteristischen Größen und einer vorgegebenen Querdruckfestigkeit ermittelt. Das Ermitteln des Elastizitätsmoduls erfolgt vorzugsweise mittels eines Simulationsprogramms.
  • Gemäß einer Weiterbildung des Verfahrens wird das Füllmaterial zum Einbringen des Füllmaterials in einem viskosen Zustand zwischen die mehreren optischen Übertragungselemente erwärmt. Zum Aushärten des Füllmaterials wird das Füllmaterial abgekühlt.
  • Gemäß einer anderen Ausführungsform des Verfahrens werden nach dem Anordnen der optischen Übertragungselemente um das Zentralelement Fasern zur Zugentlastung als Füllmaterial um die optischen Übertragungselemente angeordnet. Als Fasern zur Zugentlastung können beispielsweise Garne aus Aramid oder Glasfaserabschnitte um die optischen Übertragungselemente angeordnet werden.
  • Bei einer Weiterbildung des Verfahrens werden die optischen Übertragungselemente mittels einer Vorrichtung zum Verseilen um das Zugentlastungselement angeordnet. Vorzugsweise werden auch die Fasern zur Zugentlastung mittels der Vorrichtung zum Verseilen um die optischen Übertragungselemente angeordnet.
  • Bei einer anderen Ausgestaltungsform wird ein Kabelmantel in einer Vorrichtung zum Extrudieren eines Kabelmantels um die mehreren optischen Übertragungselemente und das Füllmaterial extrudiert. Ebenso wird auch vorzugsweise das Füllmaterial mittels der Vorrichtung zum Extrudieren des Kabelmantels zwischen die mehreren optischen Übertragungselemente eingebracht.
  • Das Füllen der Zwickel mit dem Füllmaterial kann beispielsweise in einer Mantellinie vor dem Mantelextruder beziehungsweise bei Beschichtungen mit Aramid vor den Wicklern erfolgen. Sowohl bei der Verwendung eines Füllmaterials, das als ein Schmelzkleber ausgebildet ist, als auch bei der Verwendung eines Füllmaterials basierend auf einem Kunststoff ist kein zusätzlicher Arbeitsschritt erforderlich. Bei der Konfektionierung lässt sich das Füllmaterial leicht von den optischen Übertragungselementen, beispielsweise den Adern des optischen Kabels, ablösen.
  • Die Erfindung wird im Folgenden anhand von Figuren, die Ausführungsbeispiele der vorliegenden Erfindung zeigen, näher erläutert. Es zeigen:
  • 1 eine Ausführungsform eines optischen Kabels, bei dem die Querdruckfestigkeit erhöht ist,
  • 2 eine vereinfachte Darstellung einer Fertigungslinie zur Herstellung eines optischen Kabels, bei dem die Querdruckfestigkeit erhöht ist,
  • 3 eine Abhängigkeit der Dämpfungsänderung von einer auf ein optisches Kabel einwirkenden Querdruckkraft.
  • 1 zeigt ein optisches Kabel, bei dem optische Übertragungselemente 10 um ein Zentralelement 30 angeordnet sind. Die optischen Übertragungselemente weisen eine Aderhülle 2 auf, die in ihrem Inneren mehrere Lichtwellenleiter 1 umgibt. Die optischen Übertragungselemente sind um das Zentralelement 30 verseilt angeordnet. Um die von den verseilten optischen Übertragungselementen gebildete Kabelseele ist eine Hülle aus einem Vlies 200 angeordnet. Die Vlieshülle kann beispielsweise Materialien enthalten, die bei Kontakt mit Wasser aufquellen, sodass die Kabelseele gegen eindringendes Wasser abgedichtet wird. Da sich das Wasser somit entlang der optischen Übertragungselemente nicht ausbreiten kann, bleiben die optischen Übertragungseigenschaften beim Eindringen von Feuchtigkeit in das Kabel weitgehend erhalten. Bei dem verwendeten Material kann es sich beispielsweise um ein quellfähiges Puder handeln, das ein Salz aus einer Acrylsäure enthält.
  • Gemäß der in 1 gezeigten Ausführungsform des optischen Kabels ist die Hülle 200 aus dem Vlies von einer weiteren Hüllschicht 300 umgeben, die Elemente zur Zugentlastung, beispielsweise Fäden oder Garne aus Aramid, enthält. Um die Elemente zur Zugentlastung ist ein äußerer Kabelmantel 400 extrudiert, der im Allgemeinen aus einem Material aus einem Kunststoff gefertigt ist. In das Material aus dem Kunststoff des äußeren Kabelmantels ist ein Reißfaden 500 eingebettet, mit Hilfe dessen sich der Kabelmantel leicht entfernen lässt.
  • Zur Erhöhung der Querdruckfestigkeit des optischen Kabels sind Hohlräume, so genannte Zwickel, zwischen der Hüllschicht 200 und den optischen Übertragungselementen mit einem Füllmaterial 20 gefüllt. Das Füllmaterial 20 ist beim Aufbringen in die Hohlräume zwischen den optischen Übertragungselementen erwärmt. Infolge der Erwärmung ist das Füllmaterial zähflüssig und lässt sich in diesem Zustand in die Zwickel zwischen den optischen Übertragungselementen einbringen. Vorzugsweise wird das Füllmaterial dabei in einem Raum Z1 zwischen der Vlieshülle 200 und den optischen Übertragungselementen 10 sowie in einem Raum Z2 zwischen den optischen Übertragungselementen und dem Zentralelement 30 aufgebracht.
  • Nach einem Abkühlungsvorgang erhärtet das Füllmaterial. Nach dem Erhärten wirkt das Füllmaterial einer Querdruckkraft auf das Kabel entgegen, sodass das Kabel nur noch geringfügig verformt wird. Der Elastizitätsmodul des Füllmaterials liegt vorzugsweise in einem Bereich zwischen 50 und 75 MPa. Berechnungen zeigen, dass bei einer Querdruckkraft von 2.200 N pro 10 cm und einem Elastizitätsmodul des Füllmaterials von 50 bis 75 MPa eine Verformung eines optischen Kabels, beispielsweise eines Kabels vom Typ A-DSQ(ZN)2Y auftritt, die zwischen 0,7 und 0,8 mm liegt. Bei dieser Verformung lässt sich eine Dämpfungsänderung eines optischen Kabels feststellen, die unter 0,1 dB liegt.
  • Als Füllmaterial wird beispielsweise ein Schmelzkleber verwendet, der beispielsweise zum Verkleben von Metallen geeignet ist. Der Schmelzkleber kann auf Polyamid oder Ethylen-Vinylacetat basieren. Ein solcher Schmelzkleber ist beispielsweise ein Schmelzkleber vom Typ Macromelt TPX 20-146. Des Weiteren kann als Füllmaterial ein Material aus einem Kunststoff basierend auf Polyethylen Copolymeren beziehungsweise Ethylen-Vinylacetat Copolymeren verwendet werden. Als ein Material aus einem derartigen Kunststoff kann beispielsweise ein Kunststoff vom Typ Micronox 608 eingesetzt werden. Es können auch thermoplastische Füllmaterialien verwendet werden. Des Weiteren lassen sich als Füllmaterialien auch Petrolate, die bei der Raffinierung anfallen, verwenden.
  • Die Hohlräume zwischen den optischen Übertragungselementen können auch mit Garnen aus Glasfasern oder Aramid gefüllt sein. Des Weiteren ist es möglich, die Glasfasern oder Aramidgarne in die oben genannten Füllmaterialien aus dem Schmelzkleber oder dem Material aus dem Kunststoff einzubetten.
  • Wie in 1 gezeigt, können neben den optischen Übertragungselementen 10 in der Kabelseele 100 auch weitere Leiter, beispielsweise elektrischen Leiter, enthalten sein. 1 zeigt einen als Kupferader ausgebildeten elektrischen Leiter 50, bei dem die Kupferader 51 von einer äußeren Hülle 52 umgeben ist.
  • Zur Verhinderung des Ausbreitens von Wasser innerhalb der Kabelseele 100 sind vorwiegend in den Räumen Z2 zwischen dem Zentralelement 30 und den optischen Übertragungselementen 10 Quellfäden 40 enthalten. Die Quellfäden 40 weisen ähnlich wie die Hüllschicht 200 ein Material auf, das bei Kontakt mit Wasser eine Volumenvergrößerung der Quellfäden bewirkt. Derartige Materialien können beispielsweise Salze aus einer Acrylsäure sein.
  • 2 zeigt eine Fertigungslinie zur Herstellung eines optischen Kabels in einer vereinfachten Darstellung. Die Fertigungslinie weist eine Fertigungseinheit V1 auf, der die optischen Übertragungselemente 10, der elektrische Leiter 50 sowie das Zentralelement 30 und die Quellfäden 40 eingangsseitig zugeführt werden. In der Fertigungseinheit V1 werden die optischen Übertragungselemente 10 sowie der elektrische Leiter 50 um das Zugentlastungselement 30 verseilt angeordnet.
  • Zum Ausfüllen der Räume Z1 und Z2 zwischen den optischen Übertragungselementen werden der Vorrichtung V1 die Garne zur Zugentlastung, insbesondere Garne 23 aus Aramid und Glasfasern 24 zugeführt. Die Kabelseele 100, die am Ausgang der Fertigungseinheit V1 das Zentralelement 30, die optischen Übertragungselemente 10, die Quellfäden 40 und die Garne zur Zugentlastung 23, 24 umfasst, wird anschließend einer Verarbeitungseinrichtung V2 zugeführt.
  • In der Verarbeitungseinheit V2 werden die Hüllschichten 200, 300 und 400 um die Kabelseele 100 angeordnet. In der Verarbeitungseinheit V2 wird vorzugsweise auch das Füllmaterial in die Räume Z1 und Z2 zwischen den optischen Übertragungselementen aufgebracht. Der Schmelzkleber 21 beziehungsweise das Material aus dem Kunststoff 22 wird in der Fertigungseinheit V2 erwärmt und in einem zähflüssigen viskosen Zustand zwischen die optischen Übertragungselemente aufgebracht.
  • Die optischen Übertragungselemente 10, der elektrische Leiter 50 und das Füllmaterial werden von der Hülle 200 aus Vlies umgeben. In der Fertigungseinheit V2 werden anschließend um die Hüllschicht 200 aus dem Vlies Garne 300 zur Zugentlastung angeordnet. Anschließend wird in einem Mantelextruder der Fertigungseinheit V2 ein Material aus einem Kunststoff als äußerer Kabelmantel um die Garne 300 zur Zugentlastung extrudiert.
  • 3 zeigt ein Diagramm, bei dem die Verformung eines optischen Kabels in Abhängigkeit von einer Querdruckkraft dargestellt ist. Die Räume Z1 und Z2 zwischen den optischen Übertragungselementen sind mit unterschiedlichen Füllmaterialien gefüllt. Im Beispiel der 3 sind optische Kabel verwendet worden, bei denen die Zwickel mit einem Kunststoff vom Typ Micronox 608 beziehungsweise mit einem Schmelzkleber vom Typ Macromelt TPX 20-146 gefüllt sind. Bei gleicher Querdruckkraft kann sowohl für ein optisches Kabel mit einer äußeren Mantelwanddicke von 1,25 mm, bei dem als Füllmaterial der Kunststoff vom Typ Micronox 608 mit einem Elastizitätsmodul zwischen 25 MPa und 75 MPa verwendet wird, als auch bei einem optischen Kabel, bei dem die Zwickel mit einem Schmelzkleber vom Typ Macromelt TPX 20-146 gefüllt sind, eine Abnahme der Verformung im Vergleich zu einem Kabel ohne Füllmaterialien festgestellt werden.
  • An einem Kabel vom Typ A-DSQ(ZN)2Y mit einer Querdruckfestigkeit von 1400 N pro 10 cm bei einer Dämpfungsänderung kleiner als 0,1 dB ist die Füllung der Zwickel mit einem Schmelzkleber vom Typ Macromelt TPX 20-146 sowie mit einem Kunststoff vom Typ Micronox 608 getestet worden. Bei einem mit dem Schmelzkleber vom Typ Macromelt TPX 20-146 gefüllten Kabel ergibt sich eine Dämpfungsänderung kleiner als 0,1 dB bei einer Querdruckfestigkeit von 1.600 N pro 10 cm. Ein mit dem Material aus Kunststoff vom Typ Micronox 608 gefülltes optisches Kabel weist bei einer Querdruckfestigkeit von 1.800 N pro 10 cm eine Dämpfungsänderung kleiner 0,1 dB auf.
  • 1
    Lichtwellenleiter
    2
    Aderhülle
    10
    optisches Übertragungselement
    20
    Füllmaterial
    21
    Schmelzkleber
    22
    Material aus Kunststoff
    23
    Garne aus Aramid
    24
    Garne aus Glasfaser
    30
    Zentralelement
    40
    Quellfaden
    50
    Blindader
    200
    Hülle aus Vlies
    300
    Müllschicht aus Zugentlastungselementen
    400
    Kabelmantel
    V
    Fertigungseinheit

Claims (25)

  1. Optisches Kabel mit Querdruckfestigkeit, umfassend: – eine Kabelseele (100), die ein Zentralelement (30) und mehrere optische Übertragungselemente (10) mit mindestens einem Lichtwellenleiter (1) umfasst, – bei dem die mehreren optischen Übertragungselemente (10) um das Zentralelement (30) angeordnet sind, – mit einer Hülle (200, 300, 400), die die Kabelseele (100) umgibt, – bei dem zwischen der Hülle (200, 300, 400) und den mehreren optischen Übertragungselementen (10) ein Füllmaterial (20) enthalten ist, das einen Elastizitätsmodul von mindestens 50 MPa aufweist.
  2. Optisches Kabel nach Anspruch 1, bei dem das Füllmaterial (20) einen Elastizitätsmodul zwischen 50 MPa und 75 MPa aufweist.
  3. Optisches Kabel nach Anspruch 1 oder 2, bei dem das Füllmaterial (20) ein Material (21) zum Verkleben von Metallen enthält.
  4. Optisches Kabel nach einem der Ansprüche 1 bis 3, bei dem das Füllmaterial (20) Polyamid enthält.
  5. Optisches Kabel nach einem der Ansprüche 1 bis 4, bei dem das Füllmaterial (20) Ethylen-Vinylacetat enthält.
  6. Optisches Kabel nach einem der Ansprüche 1 bis 5, bei dem das Füllmaterial (20) ein Material aus einem thermoplastischen Kunststoff enthält.
  7. Optisches Kabel nach Anspruch 6, bei dem das Material aus dem thermoplastischen Kunststoff Polyethylen Copolymere enthält.
  8. Optisches Kabel nach einem der Ansprüche 6 oder 7, bei dem das Material aus dem thermoplastischen Kunststoff Ethylen-Vinylacetat Copolymere enthält.
  9. Optisches Kabel nach einem der Ansprüche 1 bis 8, bei dem das Füllmaterial ein Petrolat enthält.
  10. Optisches Kabel nach einem der Ansprüche 1 bis 9, bei dem das Füllmaterial einen thermoplastischen Füllstoff enthält.
  11. Optisches Kabel nach einem der Ansprüche 1 bis 10, bei dem in dem Füllmaterial (20) ein Garn (23) enthalten ist, das Aramid enthält.
  12. Optisches Kabel nach einem der Ansprüche 1 bis 11, bei dem in dem Füllmaterial (20) Glasfaserabschnitte (24) enthalten sind.
  13. Optisches Kabel nach einem der Ansprüche 1 bis 12, bei dem die mehreren optischen Übertragungselemente jeweils als Bündeladern (10) ausgebildet sind.
  14. Optisches Kabel nach Anspruch 13, bei dem ein Quellfaden (40) zwischen dem Zentralelement (30) und den mehreren optischen Übertragungselementen (10) angeordnet ist.
  15. Optisches Kabel nach einem der Ansprüche 1 bis 14, bei dem die Hülle, die die Kabelseele (100) umgibt, eine erste Hüllschicht (200) aus einem Material aus einem Vlies enthält.
  16. Optisches Kabel nach Anspruch 15, bei dem die erste Hüllschicht (200) von einer zweiten Hüllschicht (300) umgeben ist, wobei die zweite Hüllschicht (300) Garne zur Zugentlastung enthält.
  17. Optisches Kabel nach Anspruch 16, bei dem die zweite Hüllschicht (300) von einer dritten Hüllschicht (400) umgeben ist, wobei die dritte Hüllschicht als ein Kabelmantel aus einem Material aus einem Kunststoff ausgebildet ist.
  18. Verfahren zur Herstellung eines optischen Kabels mit Querdruckfestigkeit, umfassend die folgenden Schritte: – Anordnen von mehreren optischen Übertragungselementen (10), die jeweils mindestens einen Lichtwellenleiter (1) enthalten, um ein Zentralelement (30), – Einbringen eines Füllmaterials (20) zwischen die mehreren optischen Übertragungselementen (10), wobei das Füllmaterial einen Elastizitätsmodul von mindestens 50 MPa aufweist, – Umgeben der mehreren optischen Übertragungselemente (10) und des Füllmaterials (20) mit einer Hülle (200, 300, 400).
  19. Verfahren nach Anspruch 18, bei dem das Füllmaterial (20) einen Elastizitätsmodul zwischen 50 MPa und 75 MPa aufweist.
  20. Verfahren nach einem der Ansprüche 18 oder 19, – bei dem die mehreren optischen Übertragungselemente (10) und das Füllmaterial von einem Kabelmantel (400) aus einem Kunststoff umgeben werden, – bei dem die optischen Übertragungselemente (10) jeweils eine Hülle (2) aufweisen, die den mindestens einen Lichtwellenleiter (1) umgibt, – bei dem der Wert des Elastizitätsmodul des Füllmaterials in Abhängigkeit von einem Durchmesser des optischen Kabels, einer Wanddicke des Kabelmantels (400) oder einem Durchmesser der jeweiligen Hülle (2) der optischen Übertragungselemente ermittelt wird.
  21. Verfahren nach einem der Ansprüche 18 bis 20, umfassend die folgenden Schritte: – Erwärmen des Füllmaterials (20) zum Einbringen des Füllmaterials in einem viskosen Zustand zwischen die mehreren optischen Übertragungselementen (10), – Abkühlen des Füllmaterials (20) zum Aushärten des Füllmaterials.
  22. Verfahren nach Anspruch 18 bis 21, bei dem nach dem Anordnen der optischen Übertragungselemente (10) um das Zentralelement (30) Fasern (23, 24) zur Zugentlastung als Füllmaterial um die optischen Übertragungselemente (10) angeordnet werden.
  23. Verfahren nach Anspruch 22, bei dem als Fasern zur Zugentlastung Garne aus Aramid (23) oder Glasfaserabschnitte (24) um die optischen Übertragungselemente (10) angeordnet werden.
  24. Verfahren nach einem der Ansprüche 18 bis 23, – bei dem die optischen Übertragungselemente (10) mittels einer Vorrichtung (V1) zum Verseilen um das Zugentlastungselement (30) angeordnet werden, – bei dem die Fasern (23, 24) zur Zugentlastung mittels der Vorrichtung zum Verseilen (V1) um die optischen Übertragungselemente (10) angeordnet werden.
  25. Verfahren nach einem der Ansprüche 18 bis 24, – bei dem ein Kabelmantel (400) in einer Vorrichtung (V2) zum Extrudieren eines Kabelmantels um die mehreren optischen Übertragungselemente (10) und das Füllmaterial (20) extrudiert wird, – bei dem das Füllmaterial (21, 22) mittels der Vorrichtung (V2) zum Extrudieren des Kabelmantels zwischen die mehreren optischen Übertragungselemente (10) eingebracht wird.
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