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DE102006059208A1 - Sensorischer Kraftfahrzeugtürgriff mit taktiler Rückmeldung - Google Patents

Sensorischer Kraftfahrzeugtürgriff mit taktiler Rückmeldung Download PDF

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Abstract

Ein Kraftfahrzeugtürgriff mit wenigstens einem kapazitiven Näherungssensor zur Erfassung einer Betätigung durch einen Benutzer. Der Näherungssensor ist derart in dem Kraftfahrzeugtürgriff angeordnet, dass sich sein Erfassungsbereich durch die äußere Griffbegrenzung bis außerhalb des Griffs erstreckt.
An der Griffoberfläche und innerhalb des Erfassungsbereichs des Näherungssensors ist eine mechanisch betätigbare Einrichtung angeordnet, die einem Benutzer bei einer Betätigung eine taktile Rückmeldung vermittelt. Die mechanisch betätigbare Einrichtung ist von dem Näherungssensor funktionell entkoppelt und bis auf die Bereitstellung der taktilen Rückmeldung funktionslos. Die mechanische Einrichtung weist einen eindrückbaren Teil mit einem stabilen und metastabilen Zustand auf, wobei das Umspringen zwischen den Zuständen die taktile Rückmeldung vermittelt.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Kraftfahrzeugtürgriff mit kapazitivem Näherungssensor zur Erfassung einer Betätigung durch einen Benutzer, wobei der Näherungssensor derart in dem Kraftfahrzeugtürgriff angeordnet ist, dass sich sein Erfassungsbereich durch die äußere Griffbegrenzung bis außerhalb des Griffs erstreckt.
  • Derartige Kraftfahrzeugtürgriffe, welche kapazitive Sensoren zur Erfassung einer Annäherung oder Betätigung durch die Hand eines Benutzers erfassen, sind in der Technik bekannt.
  • Aus der DE 102 55 439 A1 ist eine Griffanordnung für eine Fahrzeugtür bekannt, bei der mehrere kapazitive Sensoren verschiedene Schließaufgaben auslösen. Oft wird mit den Sensoren in einem Türgriff nämlich neben einer Entriegelungsfunktion (ggf. unter Zwischenschaltung einer Authentifizierung des Benutzers) auch eine Schließfunktion geschaltet. Beispielsweise bewirkt eine so genannte Komfortschließfunktion eine automatische Verriegelung aller Fahrzeugtüren.
  • Während der Einsatz von kapazitiven Sensoren zu diesen Zwecken vielfältige Vorteile bietet (z. B. verkapselte Unterbringung der Elektronik, Verschleißfreiheit, etc.) birgt diese Technik für den Benutzer auch Nachteile. Je nach Gewohnheiten eines Benutzers kann eine berührungslose oder berührungsarme Betätigung Unsicherheit darüber hervorrufen, ob die Betätigung ordnungsgemäß erfolgt. Viele Benutzer sind grundsätzlich mechanische Betätigungen gewohnt, insbesondere in seit langem mechanisch betätigten Bereichen wie Türgriffen. Allein ein Gefühl der Unsicherheit, ob und wie eine Betätigung des Türgriffs zu erfolgen hat, ruft bei manchen Benutzergruppen eine gewisse Abneigung gegen diese neue Technik hervor. Ferner können Menschen mit körperlichen Einschränkungen, z. B. Gehörlosigkeit, den Erfolg ihrer Betätigung erst durch tatsächliches Ziehen am Türgriff feststellen, da sie z. B. einen Öffnungsvorgang der Zentralverriegelung mit ihrem Gehör nicht erfassen können.
  • Es ist bei Betätigung des Näherungssensors weiterhin nicht in jedem Fall erwünscht, die Tür tatsächlich zu öffnen, teilweise wird auch lediglich eine Entriegelung des Fahrzeuges gewünscht, z. B. um andere Passagieren Zugang zu verschaffen oder einen Kofferraum zu entriegeln. Schließlich soll auch bei Betätigung einer Schließfunktion nicht grundsätzlich eine Kontrolle durch Ziehen am Türgriff erforderlich sein.
  • Aufgabe der Erfindung ist es daher, einen Kraftfahrzeugtürgriff zur Verfügung zu stellen, welcher dem Benutzer eine Rückmeldung vermittelt, ob die Auslösung der Näherungssensoren ordnungsgemäß erfolgt ist.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch einen Kraftfahrzeugtürgriff mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst.
  • Der erfindungsgemäße Kraftfahrzeugtürgriff ist dadurch gekennzeichnet, dass an der Griffoberfläche, innerhalb des Erfassungsbereichs des Näherungssensors eine mechanisch betätigbare Einrichtung angeordnet ist, die dem Benutzer bei Betätigung eine taktile bzw. fühlbare Rückmeldung vermittelt. Die mechanisch betätigbare Einrichtung ist von dem Näherungssensor funktionell vollständig entkoppelt und bis auf die Bereitstellung der taktilen Rückmeldung funktionslos.
  • Jedem der in einem Kraftfahrzeugtürgriff verbauten Näherungssensoren kann erfindungsgemäß eine mechanisch betätigbare Einrichtung zugeordnet werden, die in dessen Erfassungsbereich angeordnet ist. Die mechanisch betätigbare Einrichtung hat bis auf die Bereitstellung der taktilen oder haptischen Rückmeldung keinerlei Funktion, sie ist insbesondere mit den übrigen Bestandteilen des Griffs oder Kraftfahrzeugs in keiner Weise mechanisch oder elektrisch gekoppelt. Der Näherungssensor spricht dementsprechend auch unabhängig davon an, ob die mechanisch betätigbare Einrichtung tatsächlich betätigt wurde oder nicht. Ein Benutzer kann sich bei Betätigung der Einrichtung jedoch sicher sein, dass die ihm vermittelte taktile Rückmeldung die ordnungsgemäße Betätigung des zugehörigen Näherungssensors bestätigt. Es hat sich gezeigt, dass diese Bestätigung einen Großteil der Benutzer eine komfortablere und stressfreiere Betätigung ermöglicht.
  • Durch die erfindungsgemäße Kombination einer mechanisch betätigbaren Einrichtung als "funktionaler Dummy" werden die Vorteile der kapazitiven Näherungssensoren mit den Vorteilen einer mechanischen Betätigung kombiniert. Einerseits werden sämtliche Möglichkeiten der kapazitiven Näherungssensoren ausgeschöpft, da die Bedienung auch ohne Betätigung der mechanischen betätigbaren Einrichtung erfolgen kann. Anderseits wird solchen Benutzern, die eine gewisse mechanische Rückmeldung gewohnt sind und wünschen, eine haptische Rückmeldung vermittelt. Da die mechanisch betätigbare Einrichtung von dem Näherungssensor funktionell entkoppelt ist, spielt ein Ausfall der mechanisch betätigbaren Einrichtung für die Funktionalität des Näherungssensors keine Rolle, die entsprechende Funktion steht dennoch zur Verfügung.
  • Die mechanisch betätigbare Einrichtung kann beliebig ausgestaltet sein, sie muss lediglich räumlich innerhalb des Erfassungsbereichs des Nährungssensors angeordnet sein und geeignet sein, eine ertastbare Rückmeldung an einen Benutzer zu vermitteln.
  • Vorzugsweise ist die mechanisch betätigbare Einrichtung in einer Ausnehmung in der Griffoberfläche wenigstens teilweise versenkt.
  • Eine derartige Anbringung der Einrichtung ist einerseits mechanisch belastbar, da die Einrichtung seitlich durch den Kraftfahrzeugtürgriff stabilisiert wird, andererseits ist eine ästhetisch ansprechende Gestaltung des Türgriffs möglich. Die mechanisch betätigbare Einrichtung kann dabei beispielsweise eine gegenüber dem umgebenden Kraftfahrzeugtürgriff deutlich abgehobene Gestaltung, z. B. als herausstehender Knopf oder durch Material oder Farbe abgesetzter Knopf sein.
  • In einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist die mechanisch betätigbare Einrichtung mit einer Abdeckung versehen, welche mit der umgebenden Oberfläche des Kraftfahrzeugtürgriffs fluchtet.
  • Die Abdeckung kann z. B. als Membran oder Kunststoffteil ausgebildet sein und geht an den seitlichen Begrenzungen in die umgebende Oberfläche des Kraftfahrzeugtürgriffs über. Dabei kann die Oberfläche so gestaltet sein, dass sie innerhalb der Begrenzungen gegenüber der umgebenden Oberfläche abgesenkte oder erhabene Bereiche aufweist. Eine derartige Gestaltung ist ästhetisch ansprechend und schützt die mechanisch betätigbare Einrichtung vor Umwelteinflüssen, wie z. B. Feuchtigkeit oder Staub.
  • In einer vorteilhaften Ausführungsform weist die mechanisch betätigbare Einrichtung eine gegenüber der umgebenen Griffoberfläche abweichende, ertastbare Form auf.
  • Die betätigbare Einrichtung kann gegenüber der Griffoberfläche abgesenkt oder Erhaben sein, sie kann jedoch auch eine andere Oberflächenstruktur aufweisen welche ein Ertasten ermöglicht. Diese Ausgestaltung ermöglicht es einem Benutzer auch bei eingeschränkter Sicht, z. B. bei herrschender Dunkelheit, die betätigbare Einrichtung durch Ertasten aufzufinden und den kapazitiven Sensor mit Sicherheit zu betätigen.
  • Sofern die mechanisch betätigbare Einrichtung mit einer Abdeckung versehen ist, kann diese eine gegenüber der umgebenden Griffoberfläche abweichende, ertastbare Struktur oder Form aufweisen. Es ist beispielsweise möglich, die Abdeckung aus einem gleichfarbigen Material zu fertigen, jedoch mit ertastbarer, aufgerauter Oberfläche oder mit Oberfläche in rilliger Struktur oder Tastnoppen.
  • Vorzugsweise weist die mechanisch betätigbare Einrichtung einen zur Betätigung der Einrichtung eindrückbaren Teil auf.
  • Die Betätigung durch Eindrücken ist vielen Benutzern vertraut und ermöglicht ein sicheres Feedback einer ordnungsgemäßen Betätigung. Der eindruckbare Teil kann z. B. aus einem flexiblen Kunststoff bestehen, der eine Verformung erlaubt und sich nach Betätigung in einer Ausgangslage und -form zurückbewegt.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weist der eindruckbare Teil einen stabilen und einen metastabilen Zustand auf, wobei das Umspringen zwischen den Zuständen die taktile Rückmeldung vermittelt.
  • Wird der eindruckbare Teil in dieser Form nach Art eines Knackfrosches ausgebildet, wird dem Benutzer durch Umspringen des eindrückbaren Teils zwischen den Zuständen ein deutliches taktiles Feedback darüber gegeben, dass die mechanische Einrichtung ordnungsgemäß betätigt wurde und daher der Näherungssensor die Betätigung auch erfasst haben muss.
  • Alternativ kann statt der Ausgestaltung als Knackfrosch der eindruckbare Teil mit einer Federkraft derart vorgespannt sein, dass beim Eindrücken eine wegabhängige Federkraft entgegenwirkt. In diesem Fall wird kein eindeutiger Druckpunkt vorgegeben, das spürbare Einfedern des eindruckbaren Teils vermittelt jedoch ebenfalls ein ausreichendes Feedback für den Benutzer.
  • Weitere Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Ansprüchen angegeben.
  • Die Erfindung wird nun anhand eines Ausführungsbeispiels, welches in den beiliegenden Figuren dargestellt ist, näher erläutert.
  • 1 zeigt eine Prinzipsskizze eines erfindungsgemäßen Kraftfahrzeugtürgriffs.
  • Der Kraftfahrzeugtürgriff 1 weist ein langgestrecktes Griffteil 2 auf. An dem lang gestreckten Griffteil 2 sind beidseitig Befestigungsmittel 3 und 4 angebracht. Über die Befestigungsmittel 3 und 4 wird der Kraftfahrzeugtürgriff an einer zugehörigen Tür befestigt, so dass das Griffteil 2 als Handhabe hintergriffen werden kann, wobei sich die Hand des Benutzers zwischen Griff und Tür befindet.
  • In dem Griff 1 können verschiedene Arten von Zugangselektronik, z. B. Antennen oder Ähnliches angeordnet sein, die jedoch hier nicht dargestellt sind. Weiterhin kann dem Griff 1 eine mechanische Entriegelungsfunktion zugeordnet sein.
  • In dem Griffteil 2 ist ein kapazitiver Näherungssensor 5 angeordnet, der in 1 schematisch und gestrichelt dargestellt ist. Der Erfassungsbereich des kapazitiven Sensors 5 erstreckt sich durch den Griffteil 2 vom Fahrzeug weg und bis außerhalb der äußeren Begrenzungen des Griffs 1.
  • Im Bereich der äußeren Begrenzung des Griffteils 2 und innerhalb des Erfassungsbereichs des Näherungssensors 5 ist eine mechanisch betätigbare Einrichtung 6 angeordnet, die gegenüber der umgebenden Oberfläche des Griffteils 2 geringfügig abgesenkt ist. Ein Benutzer kann beim Überstreichen der Handhabe 2, z. B. mit dem Daumen, dem Bereich der mechanisch betätigbaren Einrichtung 6 ohne weiteres ertasten. Die Einrichtung 6 ist in dem Wandungsmaterial des Griffs 1 eingelassen, wobei jedoch zum Innenraum des Griffes 1 keinerlei Verbindung besteht. Die Einrichtung ist demnach ohne elektronische oder mechanische Verbindung zum Griffinnenraum oder sonstigen Griffbauteilen gestaltet.
  • Die Einrichtung 6 ist als Knackfrosch mit einem eindrückbaren Teil ausgebildet, welcher einen stabilen und einen metastabilen Zustand einnehmen kann. Der betätigbare Teil ist aus der stabilen Position in die metastabile Position eindrückbar, sofern eine gewisse Mindestkraft aufgebracht wird. Dabei entsteht ein deutlich ertastbarer haptischer Eindruck, der durch den ruckartigen Übergang zwischen den Stellungen bzw. Zuständen hervorgerufen wird.
  • Die Einrichtung 6 ist durch eine Gummihaut 7 eingefasst oder vollständig überdeckt, um die Einrichtung 6 vor äußeren Umwelteinflüssen zu schützen und einen glatten und ästhetisch ansprechenden Übergang zum umgebenden Material des Griffteils 2 zu gewährleisten.
  • Ein Benutzer der den Türgriff betätigen möchte, kann die mechanisch betätigbare Einrichtung 6 visuell erfassen oder ertasten und ist bei Betätigung der Einrichtung 6 sicher, den Näherungssensor 5 aktiviert zu haben, da ihm ein entsprechendes mechanisches Feedback gegeben wird welches nur erfolgt, wenn die Betätigung im Erfassungsraum des Sensors 5 erfolgt ist. Grundsätzlich reicht es jedoch auch, wenn der Benutzer seine Hand oder einen Finger auf die mechanische Einrichtung 6 legt, da die Betätigungseinrichtung 6 und der Sensor 5 grundsätzlich voneinander entkoppelt sind. Die mechanisch betätig bare Einrichtung 6 stellt demnach eine optionale taktile Hilfestellung und ein taktiles Feedback zur Verfügung, um die Betätigung des Türgriffs zu erleichtern und angenehmer zu gestalten.

Claims (9)

  1. Kraftfahrzeugtürgriff mit wenigstens einem kapazitivem Näherungssensor zur Erfassung einer Betätigung durch einen Benutzer, wobei der Näherungssensor derart in dem Kraftfahrzeugtürgriff angeordnet ist, dass sich sein Erfassungsbereich durch die äußere Griffbegrenzung bis außerhalb des Griffs erstreckt, dadurch gekennzeichnet, dass an der Griffoberfläche und innerhalb des Erfassungsbereichs des Näherungssensors eine mechanisch betätigbare Einrichtung angeordnet ist, die einem Benutzer bei Betätigung eine taktile Rückmeldung vermittelt, wobei die mechanisch betätigbare Einrichtung von dem Näherungssensor funktionell entkoppelt und bis auf die Bereitstellung der taktilen Rückmeldung funktionslos ist.
  2. Kraftfahrzeugtürgriff nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die mechanisch betätigbare Einrichtung in eine Ausnehmung in der Griffoberfläche wenigstens teilweise versenkt ist.
  3. Kraftfahrzeugtürgriff nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die mechanisch betätigbare Einrichtung mit einer Abdeckung versehen ist, welche mit der umgebenden Oberfläche des Kraftfahrzeugtürgriffs fluchtet.
  4. Kraftfahrzeugtürgriff nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckung aus einem flexiblen Kunststoff gebildet ist.
  5. Kraftfahrzeugtürgriff nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die mechanisch betätigbare Ein richtung eine gegenüber der umgebenden Griffoberfläche abweichende, ertastbare Form aufweist.
  6. Kraftfahrzeugtürgriff nach einem der Ansprüche 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckung eine gegenüber der umgebenden Griffoberfläche abweichende, ertastbare Struktur aufweist.
  7. Kraftfahrzeugtürgriff nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die mechanisch betätigbare Einrichtung einen zur Betätigung eindrückbaren Teil aufweist.
  8. Kraftfahrzeugtürgriff nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der eindrückbare Teil einen stabilen und einen metastabilen Zustand aufweist, wobei das Umspringen zwischen den Zuständen die taktile Rückmeldung vermittelt.
  9. Kraftfahrzeugtürgriff nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der eindrückbare Teil mit einer Federkraft derart vorgespannt ist, dass beim Eindrücken eine wegabhängige Federkraft entgegenwirkt.
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