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DE102006058562A1 - Beschichtungseinrichtung mit einer Dosiervorrichtung - Google Patents

Beschichtungseinrichtung mit einer Dosiervorrichtung Download PDF

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DE102006058562A1
DE102006058562A1 DE102006058562A DE102006058562A DE102006058562A1 DE 102006058562 A1 DE102006058562 A1 DE 102006058562A1 DE 102006058562 A DE102006058562 A DE 102006058562A DE 102006058562 A DE102006058562 A DE 102006058562A DE 102006058562 A1 DE102006058562 A1 DE 102006058562A1
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Germany
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color
coating
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Application number
DE102006058562A
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English (en)
Inventor
Frank Herre
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Duerr Systems AG
Original Assignee
Duerr Systems AG
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Publication date
Application filed by Duerr Systems AG filed Critical Duerr Systems AG
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Priority to JP2009540615A priority patent/JP5595734B2/ja
Priority to MX2009006196A priority patent/MX2009006196A/es
Priority to EP07819668.0A priority patent/EP2101925B1/de
Priority to ZA200904237A priority patent/ZA200904237B/xx
Priority to BRPI0719725A priority patent/BRPI0719725B1/pt
Priority to EP14003987.6A priority patent/EP2853312B1/de
Priority to US12/518,991 priority patent/US8333164B2/en
Priority to RU2009126573/05A priority patent/RU2427432C2/ru
Priority to PL07819668T priority patent/PL2101925T3/pl
Priority to ES07819668.0T priority patent/ES2534328T3/es
Priority to CN200780049777.5A priority patent/CN101588875B/zh
Priority to PCT/EP2007/009658 priority patent/WO2008071273A2/de
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    • B05BSPRAYING APPARATUS; ATOMISING APPARATUS; NOZZLES
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    • B05B12/14Arrangements for controlling delivery; Arrangements for controlling the spray area for supplying a selected one of a plurality of liquids or other fluent materials or several in selected proportions to a spray apparatus, e.g. to a single spray outlet
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Abstract

In oder an dem Zerstäuber einer Beschichtungseinrichtung zur Serienbeschichtung von Werkstücken mit unterschiedlichen Farbtönen befindet sich eine Dosiervorrichtung insbesondere in Form eines Kolbendosierers, der für jeder der in der Praxis am häufigsten benötigten Farben einen eigenen Eingang mit eingebautem Farbventil hat. Für weniger häufig benötigte Farben kann ein externer Farbwechsler vorgesehen sein, dessen Ausgang mit einem weiteren Eingang der Dosiervorrichtung oder über eine eigene Dosiervorrichtung mit dem Ausgangsventil des Zerstäubers verbunden ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Beschichtungseinrichtung zur Serienbeschichtung von Werkstücken mit unterschiedlichen Farbtönen sowie einen hierfür verwendbaren Kolbendosierer.
  • Beispielsweise handelt es sich hierbei um die Serienlackierung von Fahrzeugkarossen und deren Teilen mit elektrostatischen oder sonstigen Zerstäubern einschließlich Rotationszerstäubern, Luftzerstäubern usw., die das Beschichtungsmaterial unter Verwendung einer Dosiervorrichtung applizieren. Mit dem hier verwendeten Begriff Dosiervorrichtung sind vorzugsweise volumetrisch dosierende Vorrichtungen wie z. B. Zahnradpumpen oder Kolbendosierer gemeint, die so von einem steuerbaren Motor angetrieben werden können, dass während der Beschichtung die von dem Zerstäuber applizierte Materialmenge (Momentandurchfluss) bedarfsabhängig, etwa in Abhängigkeit von dem jeweiligen Werkstückbereich und sonstigen Parametern geändert werden kann, wie z. B. in EP 1 314 483 A2 oder DE 691 03 218 T2 erläutert ist. Die volumetrische Dosierung erfolgt typisch durch Steuerung der Drehzahl einer Zahnradpumpe oder der Kolbengeschwindigkeit eines Kolbendosierers.
  • Statt dieser volumetrischen Dosierung kann z. B. gemäß EP 1 287 900 A2 auch ein Farbdruckregler oder gemäß EP 1 346 775 A1 das Hauptnadelventil des Zerstäubers als Stellglied eines Regelkreises zur Steuerung der Farbmenge bzw. Ausflussrate und somit als Dosiervorrichtung dienen.
  • Es ist bekannt, Dosiervorrichtungen in den Zerstäuber einzubauen, z. B. aus EP 1 502 658 A1 , DE 101 15 463 A1 , DE 101 36 720 A1 oder DE 695 10 130 T2 .
  • Wenn ein Zerstäuber Beschichtungsmaterial mit einer großen, aber beispielsweise durch ein Ringleitungssystem begrenzten Anzahl von Farbtönen applizieren soll und ein Farbwechsel in möglichst kurzer Zeit erfolgen soll, werden üblicherweise als Farbwechsler bezeichnete Farbwechselventilanordnungen in Blockbauweise (d. h. als mechanische Einheit) eingesetzt, die die zahlreichen Farbeingänge über einen Zentralkanal mit dem zu dem Zerstäubungsorgan führenden Farbausgang verbinden. Aufgrund ihres üblichen modularen Aufbaus sind sie problemlos an unterschiedlich viele wählbare Farben anpassbar. Typische modulare Farbwechsler für Nasslack sind beispielsweise aus DE 198 36 604 und DE 198 46 073 A1 bekannt, während ein prinzipiell ähnlicher Farbwechsler für Pulverlack in der DE 601 03 281 T2 beschrieben ist. Mit dem Spülen von Farbwechslern befasst sich beispielsweise die DE 199 51 956 A1 .
  • Wenn nur wenige Farben benötigt werden, besteht auch die Möglichkeit, einen Farbwechsler mit einer ihm nachgeschalteten Dosiervorrichtung in den Zerstäuber einzubauen ( EP 1 502 658 A1 ), um den bei einem Farbwechsel zu spülenden Weg vom Farbwechsler zu dem Applikationsorgan wie z. B. dem Glockenteller eines Rotationszerstäubers zu verkürzen. Hierfür hat man sich bemüht, besonderes platzsparende Farbwechsler zu konstruieren ( EP 1 502 659 B1 ), was besonders dann wichtig ist, wenn Farbwechsler in Zweifach-Bauweise erforderlich sind, die bekanntlich gemeinsame Farbversorgungsleitungen haben und mit dem Applikationsorgan über getrennte Farbstrecken verbunden sind. Nachteilig ist bei derartigen Systemen die geringe, durch den Platzbedarf des Farbwechslers und der in den Zerstäuber führenden Farbleitungen eingeschränkte Anzahl wählba rer Farbtöne. Statt über einen der üblichen Farbwechsler, also einen modularen Farbwechselblock mit einem den Farben gemeinsamen Ausgangskanal, kann man auch die Farben z. B. von Ringleitungen durch je einen in den Zerstäuber führenden Farbschlauch direkt über in dem Zerstäuber befindliche Farbventile dem Applikationsorgan zuführen, wobei für jede dieser Farben eine eigene Dosiervorrichtung vorgesehen sein kann und die Möglichkeit besteht, eine größere Anzahl selten benötigter Farben (sogenannte Low-Runner) über einen externen Farbwechsler anzuschließen, wie in der deutschen Patentanmeldung 10 2006 022 570.8 vom 15.05.2006 beschrieben ist, deren gesamter Inhalt hiermit in die vorliegende Beschreibung einbezogen wird. Die Anzahl der wählbaren häufig benötigten Farben (High-Runner) wird aber auch hier durch den verfügbaren Platz im Zerstäuber, die Durchführung der Farbschläuche durch die Handachse des Lackierroboters und bei Vorschaltung von Dosiervorrichtungen durch den Platzbedarf für deren Anbau auf dem Roboter begrenzt.
  • Den Vorteil einer unbegrenzt großen Anzahl applizierbarer Farbtöne bieten Sonderfarbversorgungssysteme, bei denen die Farben nicht aus Ringleitungen kommen, sondern in einem Farbmischraum erzeugt und über einen Farbwechsler zu dem Zerstäuber geleitet werden. Diese Systeme sind allerdings relativ aufwändig und haben im Vergleich mit Ringleitungssystemen höhere Farbwechselverluste.
  • Wie schon erwähnt wurde, sind Farbwechsler in Lackieranlagen allgemein üblich, weil sie bekanntlich während des Lackierbetriebs eine rasche Umstellung von einer Farbe zur anderen ermöglichen. Sie haben aber den prinzipiellen Nachteil unvermeidbarer Farbverluste beim Spülen des mehr oder weniger großen Zentralkanals bei jedem Farbwechsel. Nach Optimierung der Farbverluste in beispielsweise gemolchten Schläuchen, Dosier vorrichtungen usw. stellt der Farbwechsler oft das Element der Beschichtungsanlage mit dem größten Einzelverlust dar. Der Farbwechselverlust ist umso größer, je größer der Querschnitt des Zentralkanals gewählt wird, um größere Farbmengen in kürzerer Zeit durch den Farbwechsler leiten zu können, wie es aus verschiedenen Gründen erwünscht sein kann (Sonderfarbversorgungen, Behältertechnik, höherer Lackiermengen, kürzere Taktzeiten aufeinanderfolgender Werkstücke, höhere Viskositäten usw.). Außerdem wachsen die Farbwechselverluste mit der Anzahl der angeschlossenen Farben und der sich hieraus ergebenden Länge des Zentralkanals, so dass die Anzahl der Farbtöne oft unerwünscht begrenzt werden muss.
  • Um die Farbwechselverluste in den üblichen Farbwechslern zu vermeiden, wurden nach dem Andock-Prinzip arbeitende Farbwechselsysteme entwickelt, bei denen die für die verschiedenen Farbtöne vorgesehenen Farbleitungen mit mechanisch bewegbaren Ventilelementen an eine zu dem Zerstäuber führende Leitung ankuppelbar sind ( EP 1 245 295 A2 , DE 100 64 065 A1 oder DE 601 11 607 T2 ). Mit diesen Farbschnittstellen lässt sich zwar gegenüber den üblichen Farbwechslern eine Farbersparnis (von typisch etwa 10 ml bei jedem Farbwechsel) erreichen, doch haben sie verschiedene praktische Nachteile wie aufwändige Bewegungssteuerung zum Anfahren der Ankuppelpositionen, hohen Wartungsbedarf, Spülen der Schnittstelle, Antrocknen von Farbe an der Schnittstelle, Undichtigkeiten usw.
  • Eine relativ gute Lösung des Problems der Reduzierung von Farbverlusten bei einem Farbwechsel wird durch den in der EP 1 502 657 A2 beschriebenen Farbwechsler erreicht, dessen Zentralkanal in unabhängig voneinander spülbare Abschnitte unterteilt ist, wobei an den am Farbausgang gelegenen vorderen Abschnitt die oft benötigten High-Runner-Farben, also die Farben mit hohem Verbrauchsvolumen angeschlossen werden, während an den hinteren, dem Farbausgang abgewandten Abschnitt seltener benötigte Farben (Low-Runner) angeschlossen werden. Während der oft benötigte vordere Abschnitt stets unabhängig von dem hinteren Abschnitt gespült wird, kann der seltener benötigte Abschnitt gemeinsam mit dem anderen Abschnitt gespült werden. Da bei einem Farbwechsel nicht mehr wie bei konventionellen Farbwechslern stets der gesamte Zentralkanal gespült wird, ergeben sich geringere Verluste an Lack und Spülflüssigkeit. Aber auch diese noch verbleibenden Farbwechselverluste sind insbesondere für oft benötigte Farben unerwünscht.
  • Nach dem Ausgang von Farbwechslern ist üblicherweise ein Farbdruckregler angeordnet, der für eine Vordruckregelung einer Dosierpumpe sorgen oder, wie oben schon erwähnt wurde, als Stellglied zur Farbmengenregelung dienen kann. Der Totraum dieses Farbdruckreglers muus bei jedem Farbwechsel gespült werden.
  • Ausgehend von dem geschilderten Stand der Technik wie namentlch der EP 1 502 658 A1 besteht eine Aufgabe der Erfindung darin, eine Beschichtungseinrichtung bzw. einen Kolbendosierer für die Beschichtung von Werkstücken insbesondere mit unterschiedlich häufig benötigten Farbtönen anzugeben, die einen Farbwechsel mit minimalen Farb-, Spülmittel- und Zeitverlusten ermöglicht.
  • Diese Aufgabe wird durch die Merkmale der Patentansprüche gelöst.
  • Beispielsweise in der Automobilindustrie beschränken sich derzeit bis zu 70 oder 80% des Produktionsvolumens auf etwa 7 Farbtöne oder weniger. Durch den direkten Anschluss dieser häufig benötigten Farben an die Dosiervorrichtung werden aber erfindungsgemäß die Farbwechselverluste an Lack und Spülmittel bei dem entsprechend häufigen Wechsel dieser High-Runner-Farben und zugleich die notwendigen Farbwechselzeiten auf ein Minimum reduziert, ohne dass dadurch die Gesamtzahl wählbarer Farbtöne einschließlich zahlreicher seltener benötigter oder Low-Runner-Farben, bei denen Farbwechselverluste wegen der seltener durchgeführten Farbwechsel weniger gravierend sind, begrenzt werden muss. Wenn für die High-Runner-Farben, also für die am häufigsten benötigten Farben oder, gleichbedeutend, für die Farben mit dem größten Produktionsvolumen kein typischer Farbwechsler mit einem bei jedem Farbwechsel zu spülenden gemeinsamen Zentralkanal verwendet wird, entfallen auch dessen typische Farbwechselverluste an Material und Zeit. Zudem werden auch die Farbwechselverluste eines externen typischen Farbwechslers für weniger häufig benötigte Farben herabgesetzt, weil dessen Länge durch Wegfall der am häufigsten benötigten Farben entsprechend verkürzt wird, falls nicht statt dessen eine entsprechend größere Anzahl wählbarer Farben angeschlossen werden soll.
  • Am Geringsten sind die Farbwechselverluste der High-Runner-Farben, wenn sowohl die Dosiervorrichtung als auch die für diese Farben erforderlichen Farbleitungen im Zerstäuber untergebracht werden. Bei direktem Anschluss aller Farbleitungen an je einen Eingang der Dosiervorrichtung muss bei einem Farbwechsel nur noch der den Farben gemeinsame kurze Weg von der Dosiervorrichtung zu dem Applikationsorgan wie z. B. dem Glockenteller eines Rotationszerstäubers gespült werden. Vorzugsweise sind hierbei die zugehörigen, durch externe Signale zur Farbwahl gesteuerten Farbventile unmittelbar an die Dosiervorrichtung angebaut oder in diese eingebaut, doch könnten die Farbventile auch in der an sich bekannten Weise ( EP 1502658 A1 ) einen der Dosiervorrichtung vorgeschalteten typi schen Farbwechsler mit einem zentralen den Farben gemeinsamen Ausgangskanal bilden.
  • Im Rahmen der Erfindung ist es ferner möglich, nur die Dosiervorrichtung im Zerstäuber selbst anzuordnen, die Farbventile für die High-Runner-Farben dagegen nur in dessen Nähe an den Zerstäuber anzubauen, vorzugsweise zwischen dem Zerstäuber und dem Handgelenk des den Zerstäuber bewegenden Lackierroboters oder sonstigen programmgesteuerten Bewegungsautomaten. In diesem Fall verläuft nur eine den Farben gemeinsame Ausgangsleitung der Farbventile von diesen in die Dosiervorrichtung im Zerstäuber, wobei die Farbventile auch in diesem Fall einen typischen Farbwechsler bilden können. Schließlich besteht im Rahmen der Erfindung die Möglichkeit, nicht nur die Farbventile, sondern auch die Dosiervorrichtung außerhalb des Zerstäubers an diesen anzubauen, vorzugsweise zwischen dem Handgelenk und dem Zerstäuber, da auch in diesem Fall die Farbwechselverluste noch relativ gering sind.
  • In anderen Fällen können die Dosiervorrichtung und/oder die Farbventile, ggf. in einem üblichen Farbwechsler, auch entfernt von dem Zerstäuber angeordnet werden, beispielsweise in oder an einem Arm eines den Zerstäuber bewegenden Beschichtungsroboters oder sonstigen programmgesteuerten Bewegungsautomaten.
  • Der für ggf. viele, aber seltener benötigte Farbtöne vorgesehene Farbwechsler wird dagegen stets extern, also entfernt von dem Zerstäuber angeordnet, vorzugsweise in oder an einem Arm des Beschichtungsroboters oder dergleichen. Die Verluste bei einem Wechsel der Farben sind umso geringer, je näher der Farbwechsler dem Zerstäuber ist, doch kann er wegen seines Platzbedarfs und aus dynamischen und sonstigen praktischen Gründen in der Regel nicht wie die High-Runner-Farbventile in oder an dem Zerstäuber vor dem Handgelenk des Lackierroboters ad. dgl. angeordnet werden, sondern allenfalls in oder an dem das Handgelenk tragenden vorderen Roboterarm, wenn nicht zu viele Farben angeschlossen werden. Im Rahmen der Erfindung könnte dieser Farbwechsler aber auch weiter von dem Zerstäuber entfernt sein, also im zweiten Roboterarm oder mitfahrend (auf der sog. Achse 7) sogar außerhalb des Lackierroboters. Farbverluste bei einem Farbwechsel lassen sich beispielsweise in diesem Fall, aber auch für die hier beschriebene High-Runner-Farbversorgung, durch dem Fachmann an sich bekannte zusätzliche Maßnahmen wie insbesondere die Molchtechnik in Verbindung mit Zurückdrücken der in der Leitung verbliebenen Farben bis in das Versorgungssystem („Reflow") und/oder nahezu restlosen Verbrauch der jeweils in der Leitung befindlichen Farbe beim Applizieren („Pushout") vermeiden.
  • Der Ausgang des externen Farbwechslers für seltener benötigte Farben ist vorzugsweise parallel zu den Farbleitungen der am häufigsten benötigten High-Runner-Farben an einen eigenen zusätzlichen Eingang der Dosiervorrichtung im oder an dem Zerstäuber angeschlossen. Stattdessen kann der Ausgang dieses Farbwechslers aber auch über eine parallel zu der Dosiervorrichtung der High-Runner-Farben verlaufende Leitung und eine eigene Dosiervorrichtung, die sich in dem Zerstäuber oder in weitgehend beliebiger Entfernung außerhalb des Zerstäubers befinden kann, direkt an den Zerstäuber angeschlossen sein, d. h. in der Regel an dessen Hauptnadelventil.
  • Vorzugsweise ist parallel zu dem externen Farbwechsler für weniger häufig benötigte Farbtöne ein damit übereinstimmender weiterer Farbwechsler vorgesehen, der an Farbleitungen für dieselben Farbtöne angeschlossen ist. Damit lassen sich unerwünschte Zeitverluste beim Farbwechsel vermeiden, weil während des Spülens des einen Farbwechslers und seiner Ausgangs leitung und während der Vorbereitung für die nächste Farbe (ggf. einschließlich Reflow) der Zerstäuber aus dem jeweils anderen Farbwechsler versorgt werden kann. Diese wechselweise Farbversorgung bezeichnet man üblicherweise als A/B-Betrieb (vgl. z. B. EP 1314483 A ). Die beiden übereinstimmenden Versorgungszweige (A und B) sind parallel zueinander an den Zerstäuber angeschlossen, bei bevorzugten Ausführungsbeispielen der hier beschriebenen Erfindung also an zwei Eingänge der Dosiervorrichtung oder andernfalls über eine eigene Dosiervorrichtung an das Hauptnadelventil des Zerstäubers. A/B-Betrieb ist aber auch für die erfindungsgemäße High-Runner-Farbversorgung möglich, wofür dann parallel zu der Anordnung aus der Dosiervorrichtung und den gesteuerten Farbventilen der häufig benötigten Farbtöne eine damit übereinstimmende weitere Anordnung aus einer Dosiervorrichtung und gesteuerten Farbventilen vorgesehen ist, wobei auch hier die Farbventile der beiden Anordnungen an Farbleitungen für dieselben Farbtöne angeschlossen sind. Stattdessen kann auch ein einziger, aber für Wechselbetrieb ausgebildeter Kolbendosierer prinzipiell gemäß EP 1666158 A2 verwendet werden, also ein von einem Motor angetriebener Kolbendosierer mit einem Zylinder, dessen durch den Kolben getrennte Bereiche jeweils mehrere gesteuerte Eingänge für die wählbaren unterschiedlichen Farbtöne und jeweils einen mit dem Hauptnadel- oder sonstigen Ausgangsventil des Zerstäubers verbundenen gesteuerten Ausgang haben.
  • Der oder (bei A/B-Betrieb) jeder Farbwechsler für seltener als die z. B. 7 oder weniger High-Runner-Farben benötigten Farben kann zweckmäßig mindestens zwei Leitungsabschnitte enthalten, in die jeweils mehrere gesteuerte Farbventile für Beschichtungsmaterialien mit wählbaren unterschiedlichen Farbtönen münden, und von denen mindestens ein Leitungsabschnitt unabhängig von mindestens einem anderen Leitungsab schnitt spülbar ist, wobei die Leitungsabschnitte durch ein gesteuert absperrbares Ventil miteinander und/oder mit einer Ausgangsleitung des Farbwechslers verbunden sind. Derartige Farbwechsler sind an sich aus der EP 1502657 A2 bekannt und ermöglichen zur Reduzierung der Farbwechselverluste eine sinnvolle weitere Differenzierung zwischen unterschiedlich häufig benötigten Farben, wobei seltener benötigte Farben an den weiter vom Farbausgang entfernten einen Leitungsabschnitt des Farbwechslers und die übrigen Farben an dessen am Farbausgang gelegenen anderen Leitungsabschnitt angeschlossen werden.
  • Wenn zwei voneinander getrennte parallele Dosiervorrichtungen in dem Zerstäuber oder in dessen Nähe vorgesehen sind, können diese Dosiervorrichtungen auch gleichzeitig arbeiten, um dem Applikationsorgan zwei aus getrennten Versorgungsleitungen kommende Komponenten eines Beschichtungsmaterials wie namentlich 2K-Lacke zuführen.
  • Gemäß einem besonderen bevorzugten Aspekt der Erfindung, der in manchen Fällen auch ohne das oben beschriebene Merkmal eines entfernt von dem Zerstäuber angeordneten Farbwechslers für seltener benötigte Farben zweckmäßig und vorteilhaft sein kann, ist die vorzugsweise in dem Zerstäuber oder in dessen Nähe ein- oder angebaute Dosiervorrichtung ein Kolbendosierer mit einem zur Änderung der Kolbengeschwindigkeit während der Applikation steuerbaren Dosierantrieb, wofür eine der hierfür aus dem Stand der Technik an sich bekannten Konstruktionen verwendet werden kann. Der erfindungsgemäße Kolbendosierer hat aber im Gegensatz zu den bekannten Konstruktionen nicht nur einen oder allenfalls (wie im Fall der erwähnten EP 1666158 ) zwei Eingänge, sondern für jeden der wählbaren häufig benötigten Farbtöne mindestens einen eigenen Eingang und mindestens einen für die zuführbaren Farbmaterialien gemein samen Ausgang. Neben den geringen Material- und Zeitverlusten beim Farbwechsel hat der Kolbendosierer beispielsweise gegenüber Zahnraddosierpumpen und anderen Dosiersystemen besondere Vorteile wie bessere Spülbarkeit mit geringerem Spülaufwand sowie die Möglichkeit des Zurückdrückens der Farben (Reflow) in das Versorgungssystem wie z. B. Ringleitungen direkt über die Farbventile, ohne dass dafür ein Farbwechsler und die Verbindungsstrecke zwischen dem Dosierer und dem Farbwechsler befüllt werden müssen. Ein wesentlicher anderer Vorteil des Kolbendosierers ist außerdem, dass er keinen Farbdruckregler benötigt, etwa im Gegensatz zu derzeit verfügbare Zahnraddosierpumpen, denen in der Regel aus Gründen der Dosiergenauigkeit für jede angeschlossene Farbleitung ein eigener Farbdruckregler vorgeschaltet werden müsste. Der Kolbendosierer vermeidet die Nachteile von Druckreglern wie Kosten, Farbverluste beim Farbwechsel, Platzbedarf und Gewichtsbelastung der Roboterachsen.
  • U. a. aus Platz- und Konstruktionsgründen ist es besonders zweckmäßig, wenn die durch Signale zur Farbwahl gesteuerten Farbventile der High-Runner-Farbleitungen an die Dosiervorrichtung angebaut oder konstruktiv in diese integriert sind. Im Fall eines Kolbendosierers hat also mindestens der auf der einen Seite des Kolbens befindliche Raum des Zylinders eine Mehrzahl von Eingängen für die Farbleitungen verschiedenfarbiger Beschichtungsmaterialien, wobei die Eingänge vorzugsweise in den Zylinder eingebaute oder an den Zylinder angebaute Ventile aufweisen, die von Signalen zur Auswahl der dem Kolbendosierer zuführbaren Beschichtungsmaterialien steuerbar sind. Ein derartiger Kolbendosierer kann auch für sich und unabhängig von der hier im Übrigen beschriebenen Beschichtungseinrichtung zweckmäßig und vorteilhaft sein, also auch in beliebigen sonstigen Farbversorgungssystemen einschließlich Systemen, in denen sich der Kolbendosierer nicht in dem Zerstäuber oder in dessen Nähe befindet. Entsprechendes gilt für den oben erwähnten doppelt wirkenden Kolbendosierer gemäß der EP 1666158 A2 , bei dem die für die verschiedenen wählbaren Farben vorgesehenen Eingänge des einen Bereichs des Zylinders sich an oder in dem einen Stirnende des Zylinders und die Eingänge des anderen Bereichs sich an oder in dem entgegengesetzten Stirnende des Zylinders befinden können.
  • Ausführungsbeispiele der Erfindung werden anhand der Zeichnung erläutert. Es zeigen:
  • 1 ein vereinfachtes Prinzipschema einer erfindungsgemäßen Beschichtungseinrichtung;
  • 2 eine vereinfachte schematische Darstellung eines erfindungsgemäßen Kolbendosierers; und
  • 3 schematische Darstellungen von drei verschiedenen Farbwechslern, die bei einer erfindungsgemäßen Beschichtungseinrichtung verwendet werden können.
  • Die in 1 dargestellte Beschichtungseinrichtung enthält eine Dosiervorrichtung 10, an deren Ausgang 11 das übliche Hauptnadelventil od. dgl. eines (nicht dargestellten) Zerstäubers für Farbmaterial wie z. B. eines elektrostatischen Rotationszerstäubers oder Luftzerstäubers angeschlossen ist. Der Ausgang 11 ist mehreren, bei dem dargestellten Beispiel sechs Farbeingängen der Dosiervorrichtung 11 gemeinsam, die jeweils ein zur Farbwahl automatisch vom übergeordneten Steuerprogramm gesteuertes Farbventil FV1, FV2 usw. bis FV6 aufweisen. Die Dosiervorrichtung 10 kann an sich beliebiger Art sein, also einem der für Beschichtungsanlagen an sich bekannten Dosiersysteme einschließlich Kolbendosierern und Zahnraddosierpumpen oder mit Farbdruck- und Farbmengenregelung ar beitenden Systemen usw. entsprechen. Volumetrisch dosierende Vorrichtungen und insbesondere Kolbendosierer sind aber bei der Erfindung bevorzugt.
  • Bei dem dargestellten Beispiel sind an die Farbventile FV2 bis FV6 der Dosiervorrichtung 10 die Farbleitungen 13 für die im Beschichtungsbetrieb am häufigsten benötigten oder High-Runner-Farben (mit 2 bis 6 bezeichnet) angeschlossen, die beispielsweise als Stichleitungen von den in Beschichtungsanlagen üblichen Ringleitungen gespeist werden oder auch selbst als Ringleitung ausgebildet sein können. Eines der Farbventile, hier FV1, ist dagegen über eine Farbleitung 15 an den Ausgang eines externen Farbwechslers 12 angeschlossen. Der Farbwechsler 12 kann die eingangs erläuterte konventionelle modulare Blockbauweise mit einem Zentralkanal haben, an den über die Farbventile des Farbwechslers die Farbleitungen 14 für weniger häufig benötigte oder Low-Runner-Farben angeschlossen sind. Bevorzugte Ausführungsformen des Farbwechslers 12 werden unten anhand von 3 beschrieben.
  • Wie schon erläutert wurde, können sich die Dosiervorrichtung 10 und/oder die Farbventile FV1 bis FV6 vorzugsweise in dem Zerstäuber oder mit ihm bewegbar in dessen Nähe insbesondere zwischen dem Zerstäuber und dem Handgelenk eines Lackierroboters befinden. Wie ebenfalls schon erwähnt wurde, sind die Farbventile vorzugsweise an die Dosiervorrichtung 10 (Kolbendosierer, Dosierpumpe oder ggf. die Messzelle oder den Farbdruckregler an sich bekannter Dosiersysteme usw.) angebaut oder in diese eingebaut. Der externe Farbwechsler 12 kann sich dagegen an einem Ort befinden, der zwar in Hinblick auf Farbwechselverluste dem Zerstäuber möglichst nahe sein soll, im Übrigen aber weitgehend beliebig ist. Aus dynamischen und Platzgründen kann beispielsweise ein Ort am oder im hinteren Roboterarm zweckmäßig sein, wenn sich eine Anordnung weiter vorne nicht realisieren lässt.
  • Wenn die Dosiervorrichtung durch einen Kolbendosierer oder eine volumetrisch arbeitende Dosierpumpe z. B. mit einem elektrischen Antriebsmotor gebildet ist, kann sich der Dosierantrieb außerhalb der Dosierpumpe befinden (beispielsweise wie nach EP 1000667 B ). Insbesondere kann der Dosierantrieb aber auch in den Kolbendosierer oder in die Dosierpumpe eingebaut sein.
  • Die erfindungsgemäße Farbversorgung eignet sich für beliebige Zerstäuber, insbesondere auch für elektrostatische Zerstäuber, die das Beschichtungsmaterial bekanntlich auf ein Hochspannungspotenzial beispielsweise in der Größenordnung von 100 kV aufladen. In diesem Fall können in dem Zerstäuber befindliche Sensoren und Aktoren einschließlich der Dosiervorrichtung und ihres elektrischen Dosierantriebs im Betrieb auf dem Hochspannungspotenzial des Zerstäubers liegen, ebenso wie ggf. ein anstelle der sonst üblichen Druckluftturbine vorgesehener elektrischer Antriebsmotor des Glockentellers, wenn es sich um einen Rotationszerstäuber handelt. Wie im Einzelnen in der Patentanmeldung DE 10 2006 045 631.9 vom 27.09.2006 beschrieben ist, können der auf Hochspannungspotenzial liegende Dosierantrieb und ggf. der ebenfalls auf diesem Potenzial liegende elektrische Glockentellermotor von einer wenigstens mit seiner Sekundärspulenanordnung in dem Zerstäuber befindlichen Trenntransformator mit elektrischer Leistung versorgt werden. Der Trenntransformator bildet zwischen seinen Primär- und Sekundärkreisen eine Hochspannungsisolationsstrecke und trennt damit die von ihm versorgten, in dem Zerstäuber befindlichen Verbraucher einschließlich der beiden Motoren galvanisch von der in dem Zerstäuber führenden elektrischen Stromversorgungsleitung.
  • Wie ebenfalls in der genannten DE 10 2006 045 631.9 beschrieben ist, können auch die Steuer- und Sensorsignale der Aktoren und Sensoren des Zerstäubers potenzialfrei in den bzw. aus dem Zerstäuber übertragen werden, beispielsweise optisch oder über Funk. Hierbei können insbesondere auch die den Dosierantrieb steuernden externen Signale zusammen mit sonstigen Signalen über eine gemeinsame Kabel- oder Funkstrecke usw. übertragen werden.
  • Gemäß einem besonderen Merkmal, das auch unabhängig von der hier beschriebenen High-Runner-Farbversorgung vorteilhaft und realisierbar ist, kann die Betätigung des üblichen Hauptnadelventils oder eines sonstigen Ausgangs- oder Hauptventils des Zerstäubers durch den am Ausgang (11) der dem Hauptventil vorgeschalteten Dosiervorrichtung erzeugten Druck gesteuert werden. Das Hauptventil wird also durch den Druck der Dosiervorrichtung geöffnet, sobald und solange ein entsprechender Druck vorhanden ist, und bei fehlendem Druck selbsttätig geschlossen. Das Funktionsprinzip entspricht hierbei dem eines in Beschichtungsanlagen üblichen Farbdruckreglers, wie er z. B. aus DÜRR/BEHR Technisches Handbuch, Einführung in die Technik der PKW-Lackierung, 04/1999–28.04.1999, Kap. 5.3.1 Farbdruckregler, oder aus EP 1 376 289 B1 bekannt ist, deren vollständiger Inhalt hiermit in die Offenbarung der vorliegenden Anmeldung einbezogen wird. Ein derartiger Farbdruckregler (bei dem es sich nicht um einen „Regler" im Sinne eines geschlossenen Regelkreises handeln muss) kann erfindungsgemäß prinzipiell den Kolbenantrieb üblicher Hauptnadelventile und dessen externe Ansteuerung ersetzen, wobei das Ventil nicht durch Steuerluft geöffnet wird, sondern durch den Farbdruck selbst. Demgemäß kann das Hauptventil des Zerstäubers oder eines sonstigen Applikationsgeräts vorzugsweise aus einem Nadelventil oder auch aus einem Kugel- oder sonstigen Ventil für das Beschichtungsmaterial bestehen, das durch Federkraft in der Schließstellung gehalten und durch den entgegen der Federkraft wirkenden Druck des Beschichtungsmaterials z. B. über eine Membran geöffnet wird, sobald dieser Druck einen bestimmten Wert erreicht, der fest oder auch veränderbar eingestellt werden kann. Bei dem hier betrachteten Beispiel ist der Steuereingang des Hauptventils an den Ausgang der beschriebenen Dosiervorrichtung angeschlossen. Durch diese (mittelbare) Automatisierung der Hauptnadelsteuerung durch die Dosiervorrichtung entfällt die sehr aufwändige Einstellung der Hauptnadelschaltung konventioneller Zerstäuber, deren Hauptnadelventil bekanntlich nur durch externe Signale der Programmsteuerung der Beschichtungsanlage geöffnet und geschlossen wird (vgl. z. B. EP 1245291 B1 ).
  • In 2 ist schematisch ein Kolbendosierer 20 dargestellt, der im Wesentlichen aus einem Zylinder 21, einem in dem Zylinder von der Kolbenstange 22 verschiebbaren Kolben 23 sowie einem (nicht dargestellten) Dosierantrieb besteht. Die Bauteile des Kolbendosierers 20 können aus Hochspannungsgründen aus Isolierwerkstoff und zur Verbesserung der Dosiergenauigkeit aus einem Keramikwerkstoff bestehen. Der Dosierantrieb kann üblicherweise einen die Kolbenstange bewegenden elektrischen Motor enthalten, der in an sich bekannter Weise so gesteuert wird, dass durch Änderung der Kolbengeschwindigkeit während des Beschichtungsvorgangs die momentane Menge des applizierten Beschichtungsmaterials bedarfsabhängig geändert werden kann. Nach diesem Prinzip arbeitende Kolbendosierer sind beispielsweise aus EP 1384885 B und WO 93/23173 bekannt.
  • Erfindungsgemäß hat der Kolbendosierer 20 jedoch mehrere, bei dem dargestellten Beispiel fünf Farbeingänge E1 bis E5, die jeweils ein Farbventil FV1' bis FV5' aufweisen und damit an je eine von fünf Farbleitungen 13' für unterschiedliche High- Runner-Farben angeschlossen sind. Ein zusätzlicher, ebenfalls mit einem Ventil VV versehener Eingang E6 ist zum Einleiten eines als Spülmittel dienenden Verdünners V und von ebenfalls zur Reinigung es Zylinders 21 dienender Pulsluft PL vorgesehen. Ferner hat der Zylinder 21 einen Ausgang A mit einem Ausgangsventil VA, an das eine zu dem Hauptnadel- oder Ausgangsventil des Zerstäubers führende Ausgangsleitung des Kolbendosierers angeschlossen ist.
  • Die Farbventile FV sind vorzugsweise an den Zylinderboden 24 des Kolbendosierers angebaut oder in diesen eingebaut, wie durch die gestrichelte Linie 24' angedeutet ist. Dementsprechend können auch das Spülventil VV und/oder das Ausgangsventil FA an- oder eingebaut sein.
  • Wenn der Kolbendosierer 20 der 2 als Dosiervorrichtung 10 der anhand von 1 beschriebenen Einrichtung verwendet wird, kann einer der Farbeingänge wie E1 bis E5 des Kolbendosierers auch (statt an eine High-Runner-Farbleitung) an die von einem externen Farbwechsler, also z. B. von dem Farbwechsler 12 in 1 kommende Farbleitung für seltener benötigte Farbtöne angeschlossen sein. Stattdessen könnte aber auch hier die Ausgangsleitung eines externen Farbwechslers unter Umgehung des Kolbendosierers 20 zu dem Ausgangsventil des Zerstäubers führen.
  • Bei Weiterbildung des Kolbendosierers 20 für wechselweisen Betrieb der durch den Kolben 23 getrennten Zylinderbereiche gemäß EP 1666158 A2 könnte beispielsweise in dem zu dem Zylinderboden 24 entgegengesetzten Zylinderboden des Kolbendosierers eine den Eingängen E1 bis E6 und dem Ausgang A mit den zugehörigen Ventilen entsprechende Anordnung vorgesehen sein.
  • Der bei den bevorzugten Ausführungsformen der Erfindung vorgesehene externe Farbwechsler 12 (1) für seltener benötigte Farben könnte die in 3 bei (a) schematisch dargestellte bekannte Bauform haben, wie sie beispielsweise aus DE 19836604 A1 , DE 19846073 A1 oder DE 19951951 A1 an sich bekannt ist. Er besteht also im Wesentlichen aus Farbventilen für bei dem dargestellten Beispiel vierundzwanzig verschiedene Farben, Spülventilen für Pulsluft PL und Verdünner V und einem Rückführventil RF, die an den Zentralkanal 30a des Farbwechslers angeschlossen sind.
  • Da die an den externen Farbwechsler angeschlossenen Farben ihrerseits unterschiedlich oft benötigt werden, kann es allerdings zweckmäßiger sein, den externen Farbwechsler in der aus der EP 1502657 A2 an sich bekannten Weise in unabhängig voneinander spülbare Kanalabschnitte zu unterteilen. Der in 3 bei (b) schematisch dargestellte Farbwechsler 12b entspricht im Wesentlichen dem Ausführungsbeispiel nach 2 der genannten EP 1502657 A2 , deren gesamter Inhalt hiermit in die vorliegende Beschreibung einbezogen wird. Die beiden Kanalabschnitte sind mit 30b1 und 30b2 bezeichnet und durch das gesteuert absperrbare Ventil 16b in Reihe miteinander verbunden. An die mit 1 bis 6 bezeichneten Farbventile des Abschnitts 30b1 sind die häufiger benötigten Farben angeschlossen, an die übrigen Farbventile des Abschnitts 30b2 dagegen die seltener benötigten Farben. Dadurch ergeben sich in der Praxis geringere Farbwechselverluste als bei dem Standardfarbwechsler gemäß 3(a).
  • Der in 3 bei (c) dargestellte Farbwechsler 12c, der im Wesentlichen dem Ausführungsbeispiel nach 3 oder 4 der EP 1502657 A2 entsprechen kann, besteht aus den beiden parallelen Kanalabschnitten 30c1 und 30c2, die den dargestellten jeweiligen Farb-, Spül- und Rückführungsventilen ge meinsam sind und über je ein gesteuert absperrbares Ventil 16c1 bzw. 16c2 mit der Ausgangsleitung des Farbwechslers verbunden sind. Dieser Farbwechsler hat neben geringen Farbwechselverlusten besondere Vorteile wie relativ geringen Platzbedarf und geringes Gewicht bzw. eine größere Anzahl anschließbarer Farben bei gegebener Größe.
  • Wenn an die beiden Kanalabschnitte 30c1 und 30c2 die gleichen Farben angeschlossen werden, eignet sich der Farbwechsler auch für A/B-Betrieb. Damit lässt sich eine stets gleich kurze Farbwechselzeit für alle wählbaren Farben erreichen.
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Claims (19)

  1. Beschichtungseinrichtung zur Serienbeschichtung von Werkstücken mit unterschiedlichen Farbtönen, mit – einem Zerstäuber, der ein Applikationsorgan für das Beschichtungsmaterial hat; – einer insbesondere in dem Zerstäuber oder in dessen Nähe befindlichen, dem Applikationsorgan vorgeschalteten Dosiervorrichtung (10, 20), mit der die momentane Menge des applizierten Beschichtungsmaterials während der Applikation gesteuert änderbar ist; – einer Gruppe von mehreren Farbleitungen (13, 13'), die wählbare Beschichtungsmaterialien mit relativ häufig benötigten unterschiedlichen Farbtönen der dem Applikationsorgan vorgeschalteten Dosiervorrichtung (10, 20) zuführen, wobei der Ausgang (11, A) der Dosiervorrichtung (10, 20) den von den Farbleitungen (13, 13') der Gruppe kommenden Beschichtungsmaterialien gemeinsam ist; und – durch Signale zur Auswahl der Beschichtungsmaterialien aus den Farbleitungen (13, 13') der ersten Gruppe gesteuerten Farbventilen (FV); – gekennzeichnet durch einen entfernt von dem Zerstäuber angeordneten Farbwechsler (12), der eine Vielzahl von Farbventilen enthält, an die jeweils Farbleitungen (14) einer zweiten Gruppe für Beschichtungsmaterial mit seltener benötigten Farbtönen angeschlossen sind, und dessen den Farbleitungen (14) der zweiten Gruppe gemeinsamer Ausgang (15) parallel zu den Farbleitungen (13, 13') der ersten Gruppe an deren Dosiervorrichtung (10, 20) angeschlossen ist oder parallel zu dieser zu dem Applikationsorgan des Zerstäubers führt.
  2. Beschichtungseinrichtung nach Anspruch 1 oder nach dessen Oberbegriff, dadurch gekennzeichnet, dass die Dosiervorrichtung (10) ein Kolbendosierer (20) ist, dessen Antriebsmotor zur Änderung der Kolbengeschwindigkeit während der Applikation steuerbar ist, und der für jede Farbleitung (13') der Gruppe einen jeweiligen Eingang (E1–E5) hat.
  3. Beschichtungseinrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Farbleitungen (13) der ersten Gruppe über je ein zur Farbwahl steuerbares Farbventil (FV) bis in die Dosiervorrichtung (10, 20) verlaufen oder an eine in die Dosiervorrichtung führende gemeinsame Leitung angeschlossen sind.
  4. Beschichtungseinrichtung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Dosiervorrichtung (10, 20) und/oder die gesteuerten Farbventile (FV) der ersten Gruppe von Farbleitungen (13, 13') in dem Zerstäuber angeordnet oder mit dem Zerstäuber bewegbar fest an diesen angebaut sind.
  5. Beschichtungseinrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Dosiervorrichtung (10, 20) und/oder die gesteuerten Farbventile (FV) der ersten Gruppe zwischen dem Zerstäuber und einem Handgelenk eines den Zerstäuber bewegenden Beschichtungsroboters oder sonstigen programmgesteuerten Bewegungsautomaten angeordnet sind.
  6. Beschichtungseinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Farbwechsler (12) der zweiten Gruppe in oder an einem Arm eines den Zerstäuber bewegenden Beschichtungsroboters oder sonstigen programmgesteuerten Bewegungsautomaten angeordnet ist.
  7. Beschichtungseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Farbwechsler (12b, 12c) der zweiten Gruppe mindestens zwei Leitungsabschnitte (30b1, 30b2; 30c1, 30c2) enthält, in die jeweils mehrere gesteuerte Farbventile für Beschichtungsmaterialien mit wählbaren unterschiedlichen Farbtönen münden, und von denen mindestens ein Leitungsabschnitt unabhängig von mindestens einem anderen Leitungsabschnitt spülbar ist, wobei die Leitungsabschnitte durch ein gesteuert absperrbares Ventil (16b; 16c1, 16c2) miteinander und/oder mit einer Ausgangsleitung des Farbwechslers (12b, 12c) verbunden sind.
  8. Beschichtungseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die durch Signale zur Farbwahl gesteuerten Farbventile (FV) der Farbleitungen der ersten Gruppe an die Dosiervorrichtung (10, 20) angebaut sind.
  9. Beschichtungseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein elektrischer Antriebsmotor der Dosiervorrichtung (10, 20) in dem Zerstäuber angeordnet oder fest an diesen angebaut ist.
  10. Beschichtungseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche mit einem elektrostatischen Zerstäuber, dadurch gekennzeichnet, dass die Dosiervorrichtung (10, 20) und/oder ein elektrischer Dosierantrieb im Betrieb auf dem Hochspannungspotenzial des Zerstäubers liegen, wobei der Dosierantrieb potenzialgetrennt von einem in dem Zerstäuber oder in dessen Nähe angeordneten Trenntransformator gespeist wird, der eine Hochspannungs-Isolationsstrecke enthält.
  11. Beschichtungseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Zerstäuber o der in dessen Nähe zwei voneinander getrennte parallele und abwechselnd, wahlweise oder gleichzeitig arbeitende Dosiervorrichtungen (10, 20) vorgesehen sind.
  12. Beschichtungseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass für A/B-Betrieb parallel zu der Anordnung aus der Dosiervorrichtung (10, 20) und den gesteuerten Farbventilen (FV) der häufig benötigten Farbtöne eine damit übereinstimmende weitere Anordnung aus einer Dosiervorrichtung und gesteuerten Farbventilen und/oder parallel zu dem Farbwechsler (12) der zweiten Gruppe ein damit übereinstimmender weiterer Farbwechsler vorgesehen sind, wobei die Farbventile der beiden Anordnungen bzw. die beiden Farbwechsler jeweils an Farbleitungen für die selben Farbtöne angeschlossen sind.
  13. Beschichtungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Dosiervorrichtung (10) ein von einem Motor angetriebener Kolbendosierer (20) mit einem Zylinder (21) ist, dessen durch den Kolben (23) getrennte Bereiche jeweils mehrere gesteuerte Eingänge (E1–E5) für Beschichtungsmaterial mit wählbaren unterschiedlichen Farbtönen und jeweils einen mit dem Ausgangsventil des Zerstäubers verbundenen gesteuerten Ausgang (A) haben.
  14. Beschichtungseinrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Eingänge (E1–E5) des einen Bereichs sich an oder in dem einen Stirnende (24) des Zylinders (21) und die Eingänge des anderen Bereichs sich an oder in dem entgegengesetzten Stirnende des Zylinders (21) befinden.
  15. Kolbendosierer mit einem Zylinder (21) insbesondere für eine Beschichtungseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens der auf der einen Seite des Kolbens (23) befindliche Raum des Zylinders (21) eine Mehrzahl von Eingängen (E1–E5) hat, an die jeweils eine Farbleitung (13') einer Gruppe von für verschiedenfarbige Beschichtungsmaterialien vorgesehene Farbleitungen angeschlossen oder anschließbar ist.
  16. Kolbendosierer nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Eingänge (E1–E5) in den Zylinder (21) eingebaute oder an den Zylinder (21) angebaute Ventile (FV) aufweisen, die von Signalen zur Auswahl der dem Kolbendosierer (20) zuführbaren Beschichtungsmaterialen steuerbar sind.
  17. Applikationsgerät für Beschichtungsmaterial, insbesondere Zerstäuber, für eine Beschichtungseinrichtung insbesondere nach einem der Ansprüche 1 bis 14, mit einem Hauptventil für das Beschichtungsmaterial, das durch Federkraft in der Schließstellung gehalten und durch den entgegen der Federkraft wirkenden Druck eines Steuermediums an einem Steuereingang geöffnet wird, dadurch gekennzeichnet, dass der Steuereingang des Hauptventils durch den Druck des Beschichtungsmaterials beaufschlagt wird.
  18. Applikationsgerät nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass das Hauptventil durch eine von dem Druck des Beschichtungsmaterials beaufschlagte Membran geöffnet wird.
  19. Applikationsgerät nach Anspruch 17 oder 18, dadurch gekennzeichnet, dass der Steuereingang des Hauptventils an den Ausgang einer Dosiervorrichtung für das Beschichtungsmaterial angeschlossen ist.
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