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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein optisch variables Sicherheitselement,
welches als sichtbares Element zur Absicherung von Gegenständen gegen
Fälschung
einsetzbar ist, ein Verfahren zur Herstellung eines solchen Sicherheitselementes
sowie dessen Verwendung.
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Sicherheitserzeugnisse
wie Banknoten, Schecks, Kreditkarten, Aktien, Pässe, Ausweisdokumente, Führerscheine,
Eintrittskarten, Wertmarken und dergleichen werden seit vielen Jahren
mit verschiedenen Sicherheitselementen ausgerüstet, die die Fälschung
dieser Produkte erschweren sollen.
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Für Sicherheitserzeugnisse,
die einem breiten Publikum zugänglich
sind, werden dabei häufig
mehrere verschiedene sichtbare (offene) Sicherheitselemente eingesetzt,
die in der Regel ohne oder nur mit geringen Hilfsmitteln vom so
genannten „Mann
von der Straße" erkennbar sind.
Vorzugsweise werden Sicherheitserzeugnisse jedoch mit verschiedenen
Sicherheitselementen ausgestattet, die unterschiedlichen Sicherheitsstufen
angehören.
Dabei ist es von großem
Vorteil, wenn ein und dasselbe Sicherheitselement gleichzeitig mehreren
Sicherheitsstufen angehört
beziehungsweise mehrere verschiedene detektierbare Sicherheitsmerkmale aufweist.
Dies ist beispielsweise der Fall, wenn das Sicherheitselement mehrere
voneinander verschiedene optisch wahrnehmbare Sicherheitsmerkmale
oder ein optisch wahrnehmbares und mindestens ein weiteres, nur
mit Hilfsmitteln wahrnehmbares Sicherheitsmerkmal aufweist. Im letztgenannten
Falle handelt es sich dabei um eine Kombination aus einem offenen
und einem verdeckten Sicherheitsmerkmal. Besonders erstrebenswert
ist es, wenn ein solches, mehrere Sicherheitsmerkmale aufweisendes
Sicherheitselement in einem einfachen, vorzugsweise einzigen, Verfahrensschritt
erzeugt werden kann.
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Zur
Erzeugung der offenen sichtbaren Sicherheitsmerkmale werden häufig farbige
Sicherheitselemente eingesetzt. In den letzten Jahren haben sich beispielsweise
die so genannten optisch variablen Sicherheitsmerkmale etabliert.
Diese ändern
mit wechselndem Beleuchtungs- und/oder Betrachtungswinkel ihr optisches Erscheinungsbild.
Beispiele hierfür
sind Hologramme oder auch Sicherheitsmerkmale, die ihre Farbe und/oder ihren
Helligkeitseindruck winkelabhängig
verändern.
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Im
allgemeinen werden optisch variable Sicherheitsmerkmale durch das
Abscheiden von Mehrfachschichten, die jeweils unterschiedliche Brechzahlen
aufweisen, auf geeigneten Substratflächen, oder durch das Einarbeiten
von optisch variablen Pigmenten in geeignete Trägermaterialien bzw. durch das
Aufbringen von optisch variable Pigmente enthaltenden Beschichtungszusammensetzungen
auf Substratflächen
erhalten.
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Beispielsweise
sind aus der
US-A-4
434 010 optisch variable Pigmente bekannt, welche in Beschichtungszusammensetzungen
zur Erzeugung von fälschungssicheren
optisch variablen Farbeffekten eingesetzt werden können. Diese
Pigmente bestehen aus mehreren, überwiegend
metallischen Schichten mit unterschiedlichen Brechzahlen und werden
in einem aufwändigen
und kostspieligen Verdampfungsverfahren erzeugt. Auf Grund ihres
Metallkerns sind sie jedoch nur opak erhältlich. Eine gemeinsame Verwendung
mit optisch nicht sichtbaren Sicherheitsmerkmalen ist nicht beschrieben
worden.
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Solche
Pigmente werden auch eingesetzt, um mehrere optisch variable Strukturen
nebeneinander in Sicherheitselementen zu erzeugen. So wird beispielsweise
in der
WO 96/39307 eine
paarige optisch variable Vorrichtung beschrieben, welche auf einem
Substrat nebeneinander angeordnete optisch variable Strukturen umfasst,
die unter einem bestimmten Belichtungswinkel dieselbe Farbe, unter
allen anderen Belichtungswinkeln jedoch unterschiedliche Farben
aufweisen. Obwohl es einerseits im Unklaren bleibt, was genau unter „einem
bestimmten Belichtungswinkel" zu
verstehen ist und das menschliche Auge für die Bestimmung „derselben
Farbe" als kaum
geeignet erscheint, erweist es sich andererseits auch außerdem als
außerordentlich schwierig,
zwei verschiedene Pigmente, Interferenzschichtfolgen oder ähnliches
zur Verfügung
zu stellen, die nebeneinander für
das hochsensible menschliche Auge unter einem einzigen bestimmten
Winkel den Eindruck „derselben
Farbe" vermitteln,
unter allen anderen Winkeln jedoch verschiedene Farben aufweisen.
Diese Schwierigkeit trägt
zwar zur Fälschungssicherheit
der so erzeugten Sicherheitselemente bei, sorgt aber auch dafür, dass
die Auswahl an verwendbaren Materialien für den Hersteller, insbesondere
hinsichtlich der Farbstellung, sehr eingeschränkt ist und dass teilweise
mit hohem Aufwand Anpassungsleistungen erfolgen müssen, um
bei der paarigen Vorrichtung den Zustand „derselben Farbe" auch nur annähernd erzeugen
zu können.
Der Einsatz solcher Sicherheitselemente in Massenartikeln, wie sie
insbesondere auch Banknoten darstellen, ist daher zu kostenaufwändig, zu
kompliziert und nicht variabel genug.
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Aus
der
EP 490 825 B1 ist
ein Sicherheitspapier bekannt, welches auf verschiedenen Oberflächenbereichen
mit einem Farbauftrag versehen ist, der in den verschiedenen Bereichen
unterschiedliche irisierende Pigmente enthält, wobei der Farbauftrag bei
direkter Aufsicht praktisch nicht sichtbar ist, der Farbauftrag
auf den verschiedenen Oberflächenbereichen
jedoch bei Ansicht unter mindestens einem schrägen Betrachtungswinkel eine
unterschiedliche Farbe aufweist. Als irisierende Pigmente werden
vorzugsweise mit TiO
2 beschichtete Glimmerplättchen verwendet,
bei denen verschiedene Farben mittels einer unterschiedlichen Schichtdicke der
TiO
2-Schicht erzeugt werden können. Der
zusätzliche
Einsatz von verdeckten Sicherheitsmerkmalen in dem Farbauftrag ist
nicht beschrieben worden.
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Werden
die unterschiedlichen Farbaufträge
aus
EP 490 825 B1 als
Sicherheitsmerkmal genutzt, kann jedoch die Tatsache, dass sie bei
direkter Aufsicht praktisch nicht sichtbar sind, auch nachteilig
sein. Ein solches Sicherheitsmerkmal fällt der begutachtenden Person
erst nach mehrmaligem Betrachten des Sicherheitspapieres unter verschiedenen
Winkeln ins Auge. Ist der Farbeffekt dazu noch relativ schwach ausgeprägt, wie es
bei den beschriebenen Pigmenten zu erwarten ist, müssen vergleichsweise
große
Flächen
mit den verschiedenen Farbaufträgen
versehen werden, damit diese als Sicherheitsmerkmal überhaupt
wahrgenommen werden. Dadurch sind kompliziertere Muster mit kleineren
Flächen
praktisch nicht verwendbar und der „Mann von der Straße" kann das Sicherheitsmerkmal
nicht immer ohne weiteres erkennen.
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In
der
US 5,009,486 wird
ein Sicherheitsmerkmal beschrieben, welches auf einem Substrat eine
geformte Beschichtung sowie eine daran angrenzende großflächigere
Beschichtung umfasst, wobei die geformte Beschichtung wenigstens
eine transparente optische Interferenzschicht umfasst und wobei
die Beschichtungen bei Betrachtung aus einem bestimmten Winkel eine
Farbdifferenz aufweisen, die durch unterschiedliche Reflexion oder
Transmission des Lichtes durch die verschiedenen Beschichtungen
zustande kommt.
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Die
geformte transparente optische Interferenzschicht wird durch Verdampfung
geeigneter Materialien durch geeignete Masken, durch Laserablation
bereits aufgedampfter Schichten, Laser-aktivierte CVD oder ähnlich komplizierte
Verfahren hergestellt. Diese Verfahren sind aufwändig, teuer und beinhalten
keine Möglichkeiten
zur Korrektur der Farbeinstellung während des Herstellungsverfahrens.
Außerdem
erlauben sie nicht, dass zusätzliche,
nicht sichtbare Merkmale in die Beschichtung mit eingearbeitet werden
können.
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Die
Aufgabe der vorliegenden Erfindung bestand daher darin, ein optisch
variables Sicherheitselement zur Verfügung zu stellen, welches mindestens
zwei voneinander unterscheidbare Teilflächen umfasst, bei jedem gewählten Beleuchtungs-
und/oder Betrachtungswinkel vom so genannten „Mann von der Straße" gut erkennbar ist,
kleinflächige
Musterungen bei guter Sichtbarkeit zulässt, die Möglichkeit der Integration von
nicht sichtbaren Merkmalen in die Teilflächen erlaubt, mittels eines
einfachen und kostengünstigen
Herstellverfahrens erhalten werden kann und vielseitig einsetzbar
ist.
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Eine
weitere Aufgabe der Erfindung bestand darin, ein Verfahren zur Herstellung
eines solchen Sicherheitselementes zur Verfügung zu stellen.
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Des
Weiteren bestand die Aufgabe der Erfindung darin, die Verwendung
des genannten Sicherheitsmerkmáles
aufzuzeigen.
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Die
Aufgabe der vorliegenden Erfindung wird durch ein optisch variables
Sicherheitselement gelöst, welches
ein Substrat umfasst, das auf mindestens einer Oberfläche eine
Beschichtung aufweist, die aus mindestens zwei voneinander unterscheidbaren,
gleichzeitig mit dem Auge erfassbaren, einander benachbarten farbigen
Teilflächen
besteht, wobei die Teilflächen
anorganische plättchenförmige Effektpigmente
oder in situ polymerisierte und/oder vernetzte mesogene Materialien
enthalten und mindestens eine der Teilflächen in Abhängigkeit vom Beleuchtungs-
und/oder Betrachtungswinkel verschiedene Farben aufweist, und wobei
die Farben von mindestens zwei der Teilflächen unter jedem Beleuchtungs-
und/oder Betrachtungswinkel voneinander verschieden sind.
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Des
weiteren wird die Aufgabe der Erfindung durch ein Verfahren zur
Herstellung eines Sicherheitselementes gelöst, bei dem auf mindestens
einer Oberfläche
eines Substrates mindestens zwei verschiedene Beschichtungszusammensetzungen
so aufgebracht werden, dass eine Beschichtung aus mindestens zwei voneinander
unterscheidbaren benachbarten Teilflächen gebildet wird, wobei die
Beschichtungszusammensetzungen anorganische plättchenförmige Effektpigmente oder in
situ polymerisierbare und/oder vernetzbare mesogene Materialien
enthalten, welche so ausgewählt
werden, dass mindestens eine der Teilflächen der Beschichtung in Abhängigkeit
vom Beleuchtungs- und/oder Betrachtungswinkel verschiedene Farben
aufweist und die Farben von mindestens zwei der Teilflächen unter
jedem Beleuchtungs- und/oder Betrachtungswinkel voneinander verschieden
sind, und die Beschichtung gegebenenfalls verfestigt wird.
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Zusätzlich wird
die Aufgabe der Erfindung gelöst
durch die Verwendung des beschriebenen Sicherheitselementes zur
Absicherung von Gegenständen
gegen Fälschung.
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Ein
weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung sind Banknoten, Schecks,
Kreditkarten, Aktien, Pässe,
Ausweisdokumente, Führerscheine,
Eintrittskarten, Wertmarken, ID-Karten, Fahrscheine, Briefmarken,
Verpackungsmaterialien, Siegel, Etiketten oder zu schützende Gebrauchsgegenstände, welche
mit dem genannten Sicherheitselement gegen Fälschung abgesichert sind.
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Optisch
variable Sicherheitselemente im Sinne der vorliegenden Erfindung
sind solche, die zumindest auf einer ihrer Teilflächen unter
verschiedenen Beleuchtungs- und/oder Betrachtungswinkeln einen unterschiedlichen
visuell wahrnehmbaren Farbeindruck hinterlassen. Dieser wird auch
als Farbflop bezeichnet. Diese Sicherheitselemente zeigen nicht
kopierbare Farb- und Glanzeindrücke,
welche mit dem bloßen
Auge gut wahrnehmbar sind. Vorzugsweise weisen die Sicherheitselemente
unter mindestens zwei verschiedenen Beleuchtungs- oder Betrachtungswinkeln
mindestens zwei und höchstens
vier, insbesondere aber unter zwei verschiedenen Beleuchtungs- oder
Betrachtungswinkeln zwei oder unter drei verschiedenen Beleuchtungs-
oder Betrachtungswinkeln drei optisch klar unterscheidbare diskrete
Farben auf. Diese Eigenschaft erleichtert dem Betrachter einerseits
das Erkennen des Sicherheitselementes als solches und erschwert
gleichzeitig die Kopierbarkeit des Merkmales, da in den handelsüblichen
Farbkopierern Farbflopeffekte nicht kopiert und reproduziert werden
können.
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Sicherheitselemente,
die beim Abkippen über
verschiedene Beleuchtungs- und/oder
Betrachtungswinkel einen Farbverlauf aufweisen, können ebenfalls
eingesetzt werden, da auch solche diffusen Farbänderungen vom menschlichen
Auge gut erfaßbar
sind.
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Das
erfindungsgemäße Sicherheitselement
weist ein Substrat auf, welches ein Papier, ein Karton, ein polymeres
Material, ein Textilmaterial, ein metallisches Material, Leder,
Holz oder ein Verbundmaterial aus wenigstens zwei dieser Materialien
ist. Dabei kann das Verbundmaterial aus wenigstens zwei Materialien
gleicher oder verschiedener Art bestehen, d.h. es können beispielsweise
polymere Materialien untereinander oder ein oder mehrere polymere
Materialien mit einem oder mehreren papiernen Materialien ein Verbundmaterial
bilden. Bevorzugt sind alle gebräuchlichen
Arten von Papieren, insbesondere Sicherheitspapiere, vorzugsweise Sicherheitspapiere
mit Flächengewichten
bis zu 200 g/m2, polymere Materialien wie
Polymerfolien und Verbundmaterialien aus diesen, beispielsweise
die üblichen
für Sicherheitszwecke
eingesetzten Plastikkarten.
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Das
Substrat für
das erfindungsgemäße Sicherheitselement
kann für
sichtbares Licht transparent, semitransparent oder opak sein.
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Die
Substrate weisen mindestens eine Oberfläche auf, welche ihrerseits
eine Beschichtung aufweist, die aus mindestens zwei voneinander
unterscheidbaren, benachbarten farbigen Teilflächen besteht.
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Dabei
bedeutet benachbart im Sinne der Erfindung, dass mindestens zwei
der Teilflächen
einen so geringen Abstand voneinander aufweisen, dass sie gleichzeitig
mit dem Auge oder gegebenenfalls einem Lesegerät im Focus erfassbar sind,
wobei beide Teilflächen
vorzugsweise mindestens eine gemeinsame Grenzlinie aufweisen oder
durch eine gemeinsame Grenzfläche
miteinander verbunden sind. Die Teilflächen liegen also entweder unmittelbar
nebeneinander, d.h. sie teilen wenigstens eine Grenzlinie, oder
sind durch eine Grenzfläche
voneinander abgegrenzt, die den optischen Eindruck nicht wesentlich
beeinträchtigt.
Dabei kann es sich beispielsweise um eine Umrandung oder eine andere
farblich neutrale Fläche
handeln. Diese Grenzfläche muss
weder plättchenförmige Effektpigmente
noch flüssigkristalline
Verbindungen enthalten, sondern kann beispielsweise eine übliche,
absorbierende Farbstoffe enthaltende Beschichtung darstellen. Wichtig
ist, dass die Teilflächen
so dicht beieinander angeordnet sind, dass sie sich bei der Überprüfung des
Sicherheitselementes gleichzeitig im Focus des Betrachters befinden
können.
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Es
ist selbstverständlich,
dass es sich bei den obigen Angaben um ein menschliches Auge, und
zwar um das Auge einer farbtüchtigen
Person handelt.
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Als
farbige Teilflächen
werden solche bezeichnet, die eine bunte Farbe aufweisen, nicht
jedoch weiße, graue
oder schwarze Flächen,
mit der Ausnahme, dass mit nematischen mesogenen Verbindungen beschichtete
Teilflächen
auch lediglich die Farbe des in diesem Falle vorzugsweise reflektierenden
Substrates, welches silbrig, goldig oder anderweitig metallisch
glänzen
kann, aufweisen können.
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Mindestens
zwei der Teilflächen
enthalten plättchenförmige Effektpigmente
oder in situ vernetzte und/oder polymerisierte mesogene Verbindungen.
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Dabei
ist das erfindungsgemäße Sicherheitselement
so aufgebaut, dass diese Teilflächen
unter jedem Beleuchtungs- und/oder Betrachtungswinkel voneinander
verschiedene Farben aufweisen. Die bereits genannte farbtüchtige Person,
die das Sicherheitselement bei gleich bleibenden Beleuchtungsbedingungen
in Augenschein nimmt, soll als Maßstab für die sichtbare optische Bewertung
des erfindungsgemäßen Sicherheitselementes
angesehen werden. Die Beobachtung soll in der Regel ohne Hilfsmittel
erfolgen können.
Einfache Vergrößerungseinrichtungen
wie Brille, Lupe und dergleichen werden dabei nicht als Hilfsmittel
angesehen, d.h. deren Verwendung wird als Normalbedingung betrachtet.
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Das
menschliche Auge ist hochsensibel und daher in der Lage, einen größeren Farbraum
zu erkennen, als er mit gegenwärtigen
Verfahren, beispielsweise Druckverfahren, erzeugt werden kann. Insbesondere Farbunterschiede
werden bereits in geringen Abstufungen erkannt. Als „verschiedene
Farben" kann daher eine
farbtüchtige
Person bereits geringfügige
graduelle Helligkeitsabstufungen desselben Farbtones erkennen. Auf
diese Besonderheit des menschlichen Farbempfindens kommt es jedoch
hier nicht an. Vielmehr sollen als „verschiedene Farben" solche angesehen
werden, die der ungeschulte Betrachter, also der so genannte „Mann von
der Straße" bei kurzer Betrachtung
eindeutig als „verschieden" erkennen kann. Das
ist immer dann der Fall, wenn unterschiedliche Farbtöne erkannt
werden, beispielsweise orange, rot oder Purpur, wenn deutliche Helligkeitsunterschiede
festgestellt werden können,
beispielsweise ein heller Orangeton gegenüber einem gesättigten
Kupferton, aber besonders dann, wenn ein hoher Farbkontrast zu verzeichnen
ist, beispielsweise zwischen Purpur und gelb.
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Der
höchste
Farbkontrast ist gegeben, wenn Komplementärfarben gleichzeitig nebeneinander
wahrgenommen werden, da das menschliche Auge Farbkontraste überhöht wiedergibt.
Komplementärfarben
sind die Farben, die den Grundfarben im Farbkreis direkt gegenüberstehen.
Im Rot-Grün-Blau-Farbkreis (RGB-Farbkreis)
sind das rot/türkis,
grün/purpur
und blau/gelb. Gleiches trifft auf die Mischfarben zu.
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Wegen
der besseren Erkennbarkeit ist es daher bevorzugt, wenn die verschiedenen
Farben der Teilflächen
im vorliegenden Sicherheitselement einen starken Farbkontrast aufweisen
oder, ebenso bevorzugt, Komplementärfarben zueinander darstellen.
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Als
Beleuchtungs- und Betrachtungswinkel kommt jeder Winkel zwischen
0° (direkte
Aufsicht) und 90° (weitestmögliche Schrägsicht)
in Betracht. Sowohl der Beleuchtungs- als auch der Betrachtungswinkel
kann variiert werden. Es bietet sich jedoch an, bei gleich bleibendem
anderen Winkel entweder den Beleuchtungs- oder den Betrachtungswinkel
zu variieren. Der Betrachter kann dies leicht erreichen, indem er
beispielsweise das Sicherheitselement zu sich hin, von sich weg
oder auch seitlich neigt oder in verschiedene relative Positionen
zu einer fest stehenden Lichtquelle bringt. Es ist auch möglich, die
relative Position der Lichtquelle zu ändern, was jedoch in der Regel
einen größeren Aufwand
mit sich bringt.
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Es
ergibt sich von selbst, dass der Beleuchtungs- oder Betrachtungswinkel
unter den praktischen Bedingungen der Überprüfung durch den „Mann von
der Straße" nicht gemessen wird.
Es ist deshalb unerheblich, ob es sich um Winkel mit ganzzahligen
oder dezimalen Winkelgraden handelt. Wichtig ist, dass der Betrachter beide
Teilflächen
unter derselben Bedingung gleichzeitig mit dem Auge erfassen kann,
und zwar möglichst
im Focus des Gesichtsfeldes.
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Mindestens
eine der Teilflächen
weist in Abhängigkeit
vom Beleuchtungs- und/oder
Betrachtungswinkel verschiedene Farben auf. Wie bereits vorab beschrieben,
wird ein solches Verhalten als Farbflop bezeichnet. Dabei kann es
sich, wie oben beschrieben, um verschiedene diskrete Farben unter
verschiedenen Winkeln, aber auch um einen kontinuierlichen Farbverlauf
bei wechselndem Beleuchtungs- und/oder Betrachtungswinkel handeln.
Die Teilfläche
weist also ein so genanntes optisch variables Verhalten auf. Diese
Teilfläche
zeigt bei Betrachtung unter verschiedenen Winkeln verschiedene Farben,
während
eine benachbart liegende Teilfläche,
die den oben beschriebenen Anforderungen genügt, im einfachsten Falle unter
verschiedenen Betrachtungswinkeln stets dieselbe Farbe aufweist,
die jedoch immer verschieden ist von der jeweiligen Farbe der optisch
variablen Teilfläche.
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Vorzugsweise
weisen jedoch mindestens zwei Teilflächen der Beschichtung unter
verschiedenen Beleuchtungs- und/oder Betrachtungswinkeln verschiedene
Farben, d.h. einen Farbflop, auf.
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Ebenfalls
bevorzugt ist eine Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung, bei der alle Teilflächen der Beschichtung unter
verschiedenen Beleuchtungs- und/oder
Betrachtungswinkeln verschiedene Farben aufweisen.
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Insbesondere
ist das erfindungsgemäße Sicherheitselement
so aufgebaut, dass jeweils zwei benachbarte Teilflächen der
Beschichtung unter verschiedenen Beleuchtungs- und/oder Betrachtungswinkeln
verschiedene Farben aufweisen. Vorzugsweise handelt es sich dabei
um unmittelbar nebeneinander befindliche Teilflächen, die wenigstens eine gemeinsame
Grenzlinie aufweisen. Eine solche gemeinsame Grenzlinie weisen auch
solche Anordnungen von Teilflächen
auf, bei denen eine der Teilflächen
optisch den Hintergrund für eine
darin eingeschlossene kleinere Teilfläche bildet. Hier ergibt sich
bei der Betrachtung einer Längsachse des
Sicherheitselementes das Erscheinungsbild von drei Teilflächen, von
denen die erste und die dritte unter einem bestimmten Beleuchtungs-
und/oder Betrachtungswinkel jeweils dieselbe Farbe, die zweite,
dazwischen liegende Teilfläche
jedoch eine zu den beiden angrenzenden Teilflächen jeweils verschiedene Farbe aufweist.
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Eine
bevorzugte Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung besteht darin, dass unter einem ersten Beleuchtungs-
und/oder Betrachtungswinkel die erste Teilfläche eine erste Farbe, und unter
einem zweiten, davon verschiedenen Beleuchtungs- und/oder Betrachtungswinkel
eine zweite Farbe aufweist, während
die zweite Teilfläche
unter dem ersten Betrachtungswinkel die genannte zweite Farbe und
unter dem zweiten Betrachtungswinkel die genannte erste Farbe aufweist.
Das Farbverhalten der beiden Teilflächen ist also gegenläufig zueinander.
Das Sicherheitselement ist besonders gut sichtbar, wenn die dabei
verwendeten Farben einen hohen Farbkontrast aufweisen.
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Weist
das gesamte Sicherheitselement insgesamt nur zwei verschiedene Farbtöne auf,
lassen sich durch den Farbkontrast eindrucksvolle Farbspiele erzeugen,
ohne dass der Betrachter verwirrt wird.
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Beispiele
für solche
Farbstellungen sind ein Rot/Gold-Farbflop für die erste Teilfläche und
ein Gold/Rot-Farbflop für
die zweite Teilfläche
genauso wie auch die Kombination von Gold/Grün mit Grün/Gold, Blau/Grün mit Grün/Blau und
so weiter.
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In
einer bevorzugten Variante dieser Ausführungsform werden wenigstens
zwei Teilflächen
der Beschichtung so ausgewählt,
dass unter einem ersten Beleuchtungs- und/oder Betrachtungswinkel
die erste Teilfläche
eine Farbe aufweist, die der Komplementärfarbe der zweiten Teilfläche entspricht,
und unter einem zweiten, davon verschiedenen Beleuchtungs- und/oder
Betrachtungswinkel die ersten und zweiten Teilflächen jeweils eine Farbe aufweisen,
die der Komplementärfarbe
der Farbe entspricht, die diese Flächen jeweils unter dem ersten
Betrachtungswinkel aufweisen.
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Beispielsweise
kann also eine der Teilflächen
unter einem bestimmten Betrachtungswinkel eine gelbe Farbe aufweisen,
während
eine zweite Teilfläche
unter diesem Betrachtungswinkel eine blaue Farbe aufweist. Unter
einem zweiten, vom ersten Betrachtungswinkel verschiedenen Betrachtungswinkel
weist dann die erste Teilfläche
eine blaue Farbe auf, während
die zweite Teilfläche
eine gelbe Farbe aufweist. Dieses Beispiel lässt sich mit grün/purpur,
rot/türkis
oder den Mischfarben im Farbkreis wiederholen. Da Komplementärfarben,
wie vorab bereits erwähnt,
jeweils den größtmöglichen
Farbkontrast zueinander aufweisen und das menschliche Auge Farbkontraste
besonders gut wahrnimmt, ist diese Farbzusammenstellung insbesondere
dazu geeignet, auch bei kleinflächigen
Sicherheitselementen oder Mustern mit kleinen Flächeneinheiten eine hohe Aufmerksamkeit
zu erregen und damit gut sicht- und erkennbar zu sein.
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Sowohl
bei den Teilflächen,
die Komplementärfarben
zueinander aufweisen, als auch bei den anderen Teilflächen mit
hohem Kontrast, die ein gegenläufiges
Farbverhalten unter verschiedenen Winkeln zeigen, ergibt sich für die Herstellung
der einzelnen Flächen
der Vorteil, dass die eingesetzten Pigmente oder mesogenen Verbindungen,
die zur Erzielung der optisch variablen Farbeffekte eingesetzt werden,
nur so aufeinander abgestimmt sein müssen, das der jeweilige Farbton
deutlich erkennbar ist. Beispielsweise müssen die Rot- und Goldtöne bei einem
Gold/Rot-Farbflop auf der einen Teilfläche und einem Rot/Gold-Farbflop
auf der anderen Teilfläche
nicht identisch sein, da nie beide Rottöne oder beide Goldtöne gleichzeitig
erkennbar sind. Dadurch werden dem Hersteller breitere Möglichkeiten
bei der Auswahl geeigneter Pigmente oder mesogener Materialien und
möglicher
Farbstellungen geboten, ohne den Sicherheitsaspekt zu vernachlässigen.
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Da
Farbkontraste unmittelbar nebeneinander besonders gut zur Geltung
kommen, sind die Teilflächen in
den vorab beschriebenen Ausführungsformen
vorzugsweise einander benachbart, insbesondere einander unmittelbar
benachbart bei mindestens einer gemeinsamen Grenzlinie.
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Da
die Anzahl der Teilflächen
des erfindungsgemäßen Sicherheitselementes
nur durch ökonomische Erwägungen oder
einzuhaltende Platzerfordernisse limitiert wird, ist es ohne weiteres
möglich,
Sicherheitselemente gemäß der vorliegenden
Erfindung zu erhalten, welche beispielsweise abwechselnd wiederkehrend
den gleichen oder einen gegenläufigen
Farbeffekt oder verschiedene optisch variable Effekte auf gleichfarbigem Untergrund
zeigen. Dadurch ergeben sich breite, gut sichtbare Gestaltungsmöglichkeiten.
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Abhängig vom
Deckvermögen
der eingesetzten plättchenförmigen Effektpigmente
oder flüssigkristallinen
Verbindungen kann es angebracht sein, den durch diese erzielbaren
Farbeindruck durch gezielte Auswahl oder Vorabbeschichtung des Substrates
auf der gesamten beschichteten Teilfläche oder einem Teil davon zu
verstärken.
Dies kann im Rahmen der Erfindung durch eine gänzlich oder teilweise schwarze,
graue oder anderweitig dunkle Farbigkeit des Substrates unterhalb
der die Teilflächen
bildenden Beschichtung geschehen.
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Wie
bereits erwähnt,
kann diese Farbigkeit des Substrates eine intrinsische sein, das
Substrat kann also per se eine dunkle und damit zumindest teilabsorbierend
wirkende Färbung
aufweisen, oder das Substrat wird mit einer entsprechenden Vorbeschichtung
versehen. Diese kann wie gewöhnlich
aus absorbierenden Farbstoffen oder Farbpigmenten in einem geeigneten
Bindemittel mit gegebenenfalls weiteren Zusatzstoffen bestehen.
Unter dunkler Farbigkeit sollen im Sinne der Erfindung alle gebräuchlichen
dunklen Farbtöne
verstanden werden, die eine stark absorbierende Wirkung aufweisen,
also verschiedene Dunkelrot-, Dunkelblau-, Dunkelgrün-, Dunkelviolett-
und Dunkelbrauntöne,
etc. Letztere beeinflussen nicht nur die gute Sichtbarkeit des erfindungsgemäßen Sicherheitselementes,
sondern durch ihre Eigenfarbe auch die Farbstellung der darauf aufgebrachten
Teilflächen,
sofern diese zumindest teiltransparente plättchenförmige Effektpigmente oder transparente
polymerisierte oder vernetzte flüssigkristalline
Materialien enthalten. Schwarze und graue Substrate verstärken dagegen
nur den Farbeindruck, der unmittelbar mit den in den darauf befindlichen
Teilflächen enthaltenen
Materialien erzeugt werden kann.
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Eine
Verstärkung
des Farbeindrucks, der durch die in der Beschichtung verwendeten
plättchenförmigen Effektpigmente
oder mesogene Materialien erzeugt wird, kann auch durch die gezielte
Zumischung von schwarzen, grauen oder dunkelfarbigen Farbmitteln
direkt in der Beschichtung erfolgen. Solche Farbmittel können aus
organischen oder anorganischen Pigmenten oder löslichen Farbstoffen bestehen.
In Falle von anorganischen Pigmenten kann es sich ebenfalls um plättchenförmige Effektpigmente
handeln.
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Insbesondere
beim Einsatz nematischer flüssigkristalliner
Materialien als polymerisierbares und/oder vernetzbares mesogenes
Material für
die Beschichtung einer Teilfläche
kann es vorteilhaft sein, statt eines absorbierenden Substrates
ein ganz oder teilweise reflektierendes Substrat einzusetzen. Auch
hier kann ein intrinsisch reflektierendes Substrat eingesetzt werden,
oder eines der genannten Substrate wird ganz oder teilweise mit
einer reflektierenden Vorbeschichtung versehen. Geeignete reflektierende
Substrate sind weiter unten genauer beschrieben.
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Hier
besteht ebenfalls die Möglichkeit,
ein reflektierendes Substrat durch den Zusatz reflektierender plättchenförmiger Pigmente
direkt in der Beschichtung zu ergänzen oder zu ersetzen.
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Anorganische
plättchenförmige Effektpigmente
im Sinne der Erfindung sind plättchenförmige Perlglanzpigmente, überwiegend
transparente oder semitransparente Interferenzpigmente sowie Metalleffektpigmente,
oder Gemische aus zwei oder mehreren dieser Pigmente. Diese plättchenförmigen Pigmente
sind aus einer oder mehreren Schichten aus gegebenenfalls unterschiedlichen
Materialien aufgebaut.
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Perlglanzpigmente
bestehen aus transparenten Plättchen
mit hoher Brechzahl und zeigen bei paralleler Orientierung durch
Mehrfachreflexion einen charakteristischen Perlglanz. Solche Perlglanzpigmente,
die zusätzlich
auch Interferenzfarben zeigen, werden als Interferenzpigmente bezeichnet.
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Obwohl
natürlich
auch klassische Perlglanzpigmente wie TiO2-Plättchen,
basisches Bleicarbonat oder BiOCl-Pigmente prinzipiell geeignet
sind, werden als anorganische plättchenförmige Effektpigmente
im Sinne der Erfindung vorzugsweise Interferenzpigmente oder Metalleffektpigmente
eingesetzt, welche auf einem anorganischen plättchenförmigen Träger mindestens eine Beschichtung
aus einem Metall, Metalloxid, Metalloxidhydrat oder deren Gemischen,
einem Metallmischoxid, Metallsuboxid, Metalloxinitrid, Metallfluorid,
BiOCl oder einem Polymer aufweisen.
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Die
Metalleffektpigmente weisen bevorzugt mindestens eine Metallschicht
auf.
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Der
anorganische plättchenförmige Träger besteht
vorzugsweise aus natürlichem
oder synthetischem Glimmer, Kaolin, Talk oder einem anderen Schichtsilikat,
aus Glas, SiO2, einem Borsilikat, Graphitplättchen, aus
Al2O3, einem anderen
Metalloxid wie beispielsweise Fe2O3 oder TiO2, oder
aus Metallplättchen,
wie beispielsweise aus Aluminium, Titan, Bronze, Silber, Kupfer,
Gold, Stahl oder diversen Metalllegierungen.
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Besonders
bevorzugt sind Träger
aus Glimmer, Glas, Graphit, SiO2, TiO2 und Al2O3 oder deren Gemischen.
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Die
Größe dieser
plättchenförmigen Träger ist
an sich nicht kritisch. Sie weisen in der Regel eine Dicke zwischen
0,01 und 5 μm,
insbesondere zwischen 0,05 und 4,5 μm auf. Die Ausdehnung in der
Länge bzw.
Breite beträgt üblicherweise
zwischen 1 und 250 μm,
vorzugsweise zwischen 2 und 200 μm
und insbesondere zwischen 2 und 100 μm. Sie besitzen in der Regel
ein Aspektverhältnis
(Verhältnis
Durchmesser zu Teilchendicke) von 2:1 bis 25000:1, und insbesondere
von 3:1 bis 2000:1.
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Bevorzugt
besteht eine auf dem Träger
aufgebrachte Beschichtung aus Metallen, Metalloxiden, Metalloxidhydraten
oder deren Gemischen, Metallmischoxiden, Metallsuboxiden oder Metallfluoriden
und insbesondere aus farblosen oder farbigen Metalloxiden, ausgewählt aus
TiO2, Titansuboxiden, Titanoxinitriden, Fe2O3, Fe3O4, SnO2, Sb2O3, SiO2,
Al2O3, ZrO2, B2O3,
Cr2O3, ZnO, CuO,
NiO oder deren Gemischen bzw. den dazugehörigen Hydraten.
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Beschichtungen
aus Metallen sind vorzugsweise aus Aluminium, Titan, Chrom, Eisen,
Nickel, Silber, Zink, Molybdän,
Tantal, Wolfram, Palladium, Kupfer, Gold, Platin oder diese enthaltenden
Legierungen.
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Besonders
gut geeignet sind auch Beschichtungen aus Metalloxiden, in denen
Metalle enthalten sind, beispielsweise Beschichtungen, die metallisches
Eisen, vorzugsweise im Gemisch mit FeO und/oder F3O4, enthalten.
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Als
Metallfluorid wird bevorzugt MgF2 eingesetzt.
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Als
anorganische plättchenförmige Effektpigmente
werden einschichtige Effektpigmente, d.h. mit einer Schicht aus
einem der obigen Materialien beschichtete plättchenförmige Trägermaterialien, besonders bevorzugt
jedoch mehrschichtige Effektpigmente eingesetzt. Diese weisen auf
einem plättchenförmigen,
vorzugsweise nichtmetallischen Träger mehrere Schichten auf,
welche vorzugsweise aus den vorab genannten Materialien bestehen
und verschiedene Brechzahlen in der Art aufweisen, dass sich jeweils
mindestens zwei Schichten unterschiedlicher Brechzahl abwechselnd
auf dem Träger
befinden, wobei sich die Brechzahlen in den einzelnen Schichten
um wenigstens 0,1 und bevorzugt um wenigstens 0,3 unterscheiden.
Dabei können die
auf dem Träger
befindlichen Schichten sowohl nahezu transparent als auch farbig
oder semitransparent sein. Es ist besonders bevorzugt, wenn Pigmente
eingesetzt werden, bei denen die Schicht(en) auf dem plättchenförmigen Trägermaterial
dieses weitestgehend vollständig
umhüllen.
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Die
vorab beschriebenen plättchenförmigen Effektpigmente
können
in der Beschichtung im Sicherheitselement gemäß der vorliegenden Erfindung
einzeln oder im Gemisch vorhanden sein.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung sind die plättchenförmigen Effektpigmente vorzugsweise
transparent oder semitransparent, d.h. sie transmittieren mindestens
10% des einfallenden Lichtes.
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Solche
plättchenförmigen Effektpigmente
werden bevorzugt verwendet, da ihre Transparenz in einem Sicherheitserzeugnis,
welches ein Sicherheitselement gemäß der vorliegenden Erfindung
aufweist, zu einer großen
Vielfalt an möglichen
Hinter- oder Untergrundfarben beiträgt, wie bereits vorab erwähnt wurde.
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In
einer weiteren, ebenfalls bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung ist es jedoch von Vorteil, wenn ein plättchenförmiges Effektpigment eingesetzt
wird, das wenigstens eine Metallschicht oder eine metallische Anteile
enthaltende Schicht, aufweist. Bevorzugt werden hier die vorab erwähnten, metallisches
Eisen enthaltenden Pigmente eingesetzt. Allerdings sind auch andere
Metallschichten enthaltende Pigmente, insbesondere auch solche mit
metallischen Trägerplättchen,
geeignet. Solche Pigmente sind in der Regel für einfallendes Licht nahezu
opak und weisen damit ein sehr hohes Deckvermögen auf. Gegebenenfalls damit
erzeugbare winkelabhängige
Farbveränderungen
(Farbflop) sind deshalb gut sichtbar, ohne dass ein schwarzes oder
dunkelfarbiges Substrat eingesetzt werden muss.
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Wenn
die unter verschiedenen Beleuchtungs- und/oder Betrachtungswinkeln
erhaltenen verschiedenen Farben von einer oder mehreren der Teilflächen des
erfindungsgemäßen Sicherheitselementes
durch die plättchenförmigen Effektpigmente
erzielt werden sollen, werden plättchenförmige Effektpigmente
eingesetzt, die unter verschiedenen Beleuchtungs- und/oder Betrachtungswinkeln
einen unterschiedlichen visuell wahrnehmbaren Farb- und/oder Helligkeitseindruck
hinterlassen, also einen Farbflop aufweisen, oder, anders ausgedrückt, optisch
variabel sind. Dabei resultiert der winkelabhängig verschiedene Farbeindruck
aus winkelabhängig
verschiedenen Interferenzfarben der Pigmente, die optional mit gegebenenfalls
auch resultierenden Absorptionsfarben dieser Pigmente zusammenwirken.
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Dabei
weisen die optisch variablen plättchenförmigen Effektpigmente
im Sinne der Erfindung bevorzugt unter mindestens zwei verschiedenen
Beleuchtungs- oder Betrachtungswinkeln mindestens zwei und höchstens vier,
vorzugsweise aber unter zwei verschiedenen Beleuchtungs- oder Betrachtungswinkeln
zwei oder unter drei verschiedenen Beleuchtungs- oder Betrachtungswinkeln
drei optisch klar unterscheidbare diskrete Farben auf. Vorzugsweise
liegen jeweils nur die diskreten Farbtöne und keine Zwischenstufen
vor, das heißt,
ein klarer Wechsel von einer Farbe zu einer anderen Farbe ist beim
Abkippen des Sicherheitselementes, welches die optisch variablen
Pigmente enthält,
erkennbar.
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Selbstverständlich sind
jedoch auch optisch variable plättchenförmige Effektpigmente
einsetzbar, die beim Abkippen über
verschiedene Beleuchtungs- und/oder Betrachtungswinkel einen Farbverlauf
aufweisen.
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Die
optischen Eigenschaften der plättchenförmigen Effektpigmente
bestimmen damit die optischen Eigenschaften der sie enthaltenden
Beschichtung der Teilflächen.
Da nicht alle der Teilflächen
ein winkelabhängiges
Farbverhalten aufweisen müssen,
kann die Beschichtung der Teilflächen
auch ausschließlich
plättchenförmige Effektpigmente
enthalten, die nicht im oben beschriebenen Sinne optisch variabel
sind, sondern die beispielsweise eine hohe Farbstärke, Satineffekte,
Glitzereffekte und dergleichen mehr aufweisen. Es versteht sich
von selbst, dass auch in der Beschichtung der als optisch variabel
bezeichneten Teilflächen
solche weiteren Effektpigmente im Gemisch mit den optisch variablen
Effektpigmenten enthalten sein können.
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Um
ihre volle optische Wirkung entfalten zu können, ist es von Vorteil, wenn
die erfindungsgemäß eingesetzten
plättchenförmigen Effektpigmente
in der Beschichtung im Sicherheitselement in orientierter Form vorliegen,
d.h. sie sind nahezu parallel zum Substrat des Sicherheitselementes
ausgerichtet. Eine solche Ausrichtung erfolgt in der Regel bereits
im wesentlichen mittels der üblichen
angewandten Verfahren zur Aufbringung des Sicherheitselementes,
wie beispielsweise üblichen
Druck- oder Beschichtungsverfahren.
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Als
plättchenförmige Effektpigmente
können
beispielsweise die im Handel erhältlichen
Interferenzpigmente, welche unter den Bezeichnungen Iriodin®, Colorstream®,
Xirallic®,
Lustrepak®,
Colorcrypt®,
Colorcode® und
Securalic® von
der Firma Merck KGaA angeboten werden, Mearlin® der
Firma Mearl, Metalleffektpigmente der Firma Eckhard sowie goniochromatische
(optisch variable) Effektpigmente wie beispielsweise Variochrom® der
Firma BASF, Chromafflair® der Firma Flex Products
Inc., sowie andere gleichartige kommerziell erhältliche Pigmente eingesetzt
werden. Diese Aufzählung
ist jedoch lediglich als beispielhaft und nicht als beschränkend anzusehen.
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Es
ist außerdem
möglich,
die plättchenförmigen Effektpigmente
mit weiteren Zusätzen
in Vorprodukte in Form von beispielsweise Pigmentmischungen, Masterbatches,
Pasten, Anteigungen, Granulaten, Pellets und dergleichen einzuarbeiten
und letztere zur Herstellung von beispielsweise Druckfarben oder
anderen Beschichtungszusammensetzungen zu nutzen, was insbesondere
verarbeitungstechnische Erleichterungen bewirken kann.
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Das
in situ polymerisierte und/oder vernetzte mesogene Material ist
ein Material, welches durch in situ Polymerisation und/oder Vernetzung
von polymerisierbaren oder vernetzbaren mesogenen Materialien erhalten
wird. Solche Materialien sind nematische, smektische oder chiral
nematische (cholesterische) Materialien. Bevorzugt werden nematische
oder cholesterische Materialien eingesetzt, die jeweils unterschiedliche
optische Wirkungen in dem erfindungsgemäßen Sicherheitselement hervorufen.
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Es
ist bekannt, dass mit cholesterischen flüssigkristallinen Materialien
Beschichtungen erhalten werden können,
die, wenn sie auf einen absorbierenden Untergrund aufgebracht werden,
zu winkelabhängigen Farbveränderungen
der aufgebrachten Schicht führen
können.
Daher können
die mit in situ polymerisierbaren und/oder vernetzbaren cholesterischen
mesogenen Materialien, die erfindungsgemäß eingesetzt werden, beschichteten
Teilflächen
allein durch den Einsatz dieser Materialien winkelabhängig variable
(optisch variable) Farbeffekte aufweisen.
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Mit
nematischen flüssigkristallinen
Materialien lassen sich dagegen, vor einem reflektierenden Hintergrund,
Beschichtungen erzeugen, die selbst farblos sind und damit visuell
erfassbar die Farbe des jeweiligen Untergrundes aufweisen. Werden
den erfindungsgemäß eingesetzten
nematischen mesogenen Materialien dagegen geeignete Farbstoffe,
Farbpigmente, Effektpigmente oder dergleichen zugegeben oder werden
sie auf einem farbigen reflektierenden Untergrund aufgebracht, zeigen
sie bei der Betrachtung des Sicherheitselementes ohne Hilfsmittel
eine einheitliche Farbgebung. Sollen die mit nematischen mesogenen
Materialien beschichteten Teilflächen
des erfindungsgemäßen Sicherheitselementes
winkelabhängige
Farben aufweisen, ist es notwendig, dass sie auf ein winkelabhängige Farben
aufweisendes (optisch variables) reflektierendes Substrat aufgebracht
werden oder dass die Beschichtungszusammensetzung optisch variable
plättchenförmige Effektpigmente
enthält.
Bei dem optisch variablen Substrat kann es sich beispielsweise um
ein mit optisch variablen plätchenförmigen Effektpigmenten
vorbeschichtetes Substrat handeln. Die so beschichteten Teilflächen weisen
ein verstecktes, nur mit einem linearen Polarisator erfassbares,
Sicherheitsmerkmal, sowie gegebenenfalls ein visuell erfassbares
farbiges oder optisch variables (offenes) Sicherheitsmerkmal auf.
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Die
cholesterischen polymerisierbaren mesogenen Materialien gemäß der vorliegenden
Erfindung werden daher auf der sie enthaltenden Teilfläche der
Beschichtung vorzugsweise auf einem schwarz, grau oder dunkelfarbigen
Substrat aufgebracht, welches auch lediglich nur teilweise dunkelfarbig
sein muss. Dagegen werden die nematischen polymerisierbaren mesogenen
Materialien vorzugsweise auf einem, zumindest teilweise, reflektierenden
Substrat in der Beschichtung der Teilfläche aufgebracht.
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Bei
dem reflektierenden Substrat kann es sich um metallische oder metallisierte
Substrate handeln, die vorzugsweise eine oder mehrere Metallschichten
aufweisen. Solche Substate können
auch Oberflächen von
Hologrammen, Kinegrammen oder von Heißprägefolien darstellen. Geeignete
metallische oder metallisierte Substrate sind beispielsweise solche
mit Schichten aus Al, Cu, Ni, Ag, Cr oder Legierungen wie Pt-Rh
oder Ni-Cr. Die reflektierenden Schichten auf dem Substrat können jedoch
auch durch Aufbringen einer reflektierende Pigmente enthaltenden
Beschichtung erzeugt werden. Besonders geeignete reflektierende
Pigmente sind dabei Metallpigmente aus Aluminium, Gold oder Titan,
oder aber auch die vorab bereits beschriebenen plättchenförmigen Effektpigmente,
die ebenfalls stark reflektierende Eigenschaften aufweisen können. Dies trifft
insbesondere auf die genannten Metalleffektpigmente zu.
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Werden
solche reflektierenden Pigmente dem polymerisierbaren nematischen
mesogenen Material direkt in der Beschichtungszusammensetzung zugefügt, bilden
diese ebenfalls einen reflektierenden Hintergrund in der Beschichtung,
ohne dass das Substrat gesondert reflektierend ausgestattet werden
muss.
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Unter
in situ polymerisierbaren oder vernetzbaren mesogenen Materialien
im Sinne der vorliegenden Erfindung sind solche mesogenen Materialien
zu verstehen, die direkt auf einem Substrat polymerisiert oder vernetzt
werden können.
Dabei kann es sich bei dem Substrat sowohl um das Substrat des vorliegenden
Sicherheitselements als auch um ein Hilfssubstrat handeln, auf welchem
ein im wesentlichen aus mesogenem Material sowie gegebenenfalls
geeigneten Zusatzstoffen bestehender Film ausgehärtet wird, der anschließend mit
oder ohne das Hilfssubstrat in Form eines Films auf das Substrat
des erfindungsgemäßen Sicherheitselementes
aufgebracht wird. Letzteres geschieht vorzugsweise mittels einer
Klebeschicht oder in Form einer Heißklebefolie.
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Bei
dem Hilfssubstrat handelt es sich vorzugsweise um ein polymeres
Substrat, ein metallisiertes polymeres Substrat, ein metallisches
Substrat, ein übliches
Transferelement, welches meist aus mehreren Schichten geeigneter
Materialien wie Polymerschichten, Papierschichten, Metallschichten,
Klebeschichten, Antihaftschichten etc. aufgebaut ist, oder dergleichen.
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Das
mesogene Material für
die Beschichtungszusammensetzung ist vorzugsweise ein in situ polymerisierbares
oder vernetzbares Material, welches während oder nach der Verdampfung
eines Lösemittels
polymerisiert und/oder vernetzt und in der (in situ) polymerisierten
und/oder vernetzten Form im Sicherheitselement gemäß der vorliegenden
Erfindung vorliegt. Es enthält
vorzugsweise mindestens eine polymerisierbare mesogene Verbindung,
welche eine polymerisierbare funktionelle Gruppe aufweist, sowie
mindestens eine weitere polymerisierbare mesogene Verbindung, welche
zwei oder mehrere polymerisierbare funktionelle Gruppen aufweist.
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Unter
mesogenen Verbindungen oder Materialien im Sinne der Erfindung sind
solche zu verstehen, die eine oder mehrere stäbchenförmige, brettförmige oder
scheibchenförmige
mesogene Gruppen aufweisen, also solche, die ein flüssigkristallines
Verhalten induzieren können.
Solche Verbindungen können,
aber müssen
nicht notwendigerweise selbst flüssigkristalline
Phasen aufweisen. Es ist ebenso möglich, dass sie erst im Gemisch
mit anderen Verbindungen oder nach der Polymerisation ein flüssigkristallines
Verhalten zeigen.
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Wenn
das polymerisierbare Material polymerisierbare mesogene Verbindungen
enthält,
welche zwei oder mehrere polymerisierbare funktionelle Gruppen aufweisen
(di- oder multireaktive oder di- oder multifunktionelle Verbindungen),
wird während
der Polymerisation ein dreidimensionales Netzwerk gebildet, welches selbsttragend
ist und eine hohe mechanische und thermische Stabilität sowie
eine geringe Temperaturabhängigkeit
seiner physikalischen und optischen Eigenschaften aufweist. Beispielsweise
kann die für
die mechanische Stabilität
wichtige Glasübergangstemperatur
auf einfache Weise über
die Konzentration der multifunktionellen mesogenen Verbindungen
eingestellt werden.
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Die
polymerisierbaren mesogenen mono-, di- oder multifunktionellen Verbindungen
können
nach allgemein bekannten Methoden hergestellt werden. Solche Methoden
sind beispielsweise in Houben-Weyl, Methoden der organischen Chemie,
Thieme-Verlag, Stuttgart, beschrieben. Typische Beispiele werden
in
WO 93/22397 ;
EP 0 261 712 ;
DE 195 04 224 ;
DE 44 08 171 und
DE 44 05 316 offenbart. Die dort beschriebenen Verbindungen
dienen jedoch lediglich zur Veranschaulichung und sollen nicht als
beschränkend
angesehen werden.
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Beispiele
für besonders
geeignete monoreaktive polymerisierbare mesogene Verbindungen sind
in der folgenden Aufzählung
von Verbindungen dargestellt. Diese dienen zur Veranschaulichung
der Erfindung und keinesfalls zu ihrer Beschränkung.
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Beispiele
für besonders
geeignete direaktive polymerisierbare mesogene Verbindungen sind
in der folgenden Aufzählung
dargestellt, die jedoch ebenso nicht als beschränkend anzusehen ist.
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In
den oben angegebenen Formeln bedeutet P eine polymerisierbare Gruppe,
vorzugsweise eine Acryl-, Methacryl-, Vinyl-, Vinyloxy-, Propenyl-,
Ether-, Epoxy- oder Styrylgruppe, x und y bedeuten unabhängig voneinander
1 bis 12, A bedeutet 1,4-Phenylen, welches optional durch L1 mono-, di- oder trisubstituiert ist, oder
bedeutet 1,4-Cyclohexylen, v bedeutet 0 or 1, Z0 bedeutet
-COO-, -OCO-, -CH2CH2-
oder eine Einfachbindung, Y bedeutet eine polare Gruppe, Ter bedeutet
einen Terpenoidrest, wie z.B. Menthyl, Chol bedeutet eine cholesterische
Gruppe, R0 bedeutet eine unpolare Alkyl- oder Alkoxygruppe,
und L1 und L2 bedeuten
jeweils unabhängig
voneinander H, F, Cl, CN oder eine optional halogenierte Alkyl-,
Alkoxy-, Alkylcarbonyl-, Alkoxycarbonyl- oder Alkoxycarbonyloxy-Gruppe
mit 1 bis 7 C Atomen.
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Der
Ausdruck "polare
Gruppe" bedeutet
in diesem Zusammenhang eine Gruppe, welche aus F, Cl, CN, NO2, OH, OCH3, OCN,
SCN, einer optional fluorierten Carbonyl- oder Carboxylgruppe mit
bis zu 4 C Atomen oder einer mono-, oligo- oder polyfluorierten
Alkyl- oder Alkoxygruppe mit 1 bis 4 C Atomen ausgewählt ist.
Der Ausdruck „unpolare
Gruppe" bedeutet
eine Alkylgruppe mit 1 oder mehreren, vorzugsweise 1 bis 12 C Atomen oder
eine Alkoxygruppe mit 2 oder mehreren, vorzugsweise 2 bis 12 C Atomen.
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Wenn
cholesterische flüssigkristalline
Materialien (CLC) verwendet werden, umfassen diese vorzugsweise
ein nematisches oder smektisches Wirtsmaterial sowie einen oder
mehrere chirale Dotierstoffe, die die helikale Verdrillung des Wirtsmaterials
induzieren. Diese chiralen Dotierstoffe können polymerisierbar sein oder
auch nicht. Es kann sich dabei zwar um mesogene und auch um flüssigkristalline
Verbindungen handeln, jedoch müssen
die Dotierstoffe nicht notwendigerweise flüssigkristallin sein.
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Besonders
bevorzugt sind chirale Dotierstoffe mit einem hohen Verdrillungsvermögen (helical
twisting power – HTP),
insbesondere wie die in den Formeln I und IIa bis IIk in
WO 98/00428 offenbarten
Verbindungen. Weitere typischerweise verwendete chirale Dotierstoffe
sind beispielsweise die unter der Bezeichnung S 1011, R 811 oder
CB 15 von der Merck KGaA, Darmstadt, angebotenen Verbindungen.
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Besonders
bevorzugt sind chirale Dotierstoffe der folgenden Formeln,
einschließlich der
(R,S), (S,R), (R,R) and (S,S) Enantiomeren, die nicht aufgeführt sind.
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Hierin
weisen E und F unabhängig
voneinander eine der Bedeutungen von A wie vorab beschrieben auf,
v bedeutet 0 oder 1, Z0 bedeutet -COO-,
-OCO-, -CH2CH2-
oder eine Einfachbindung, und R bedeutet Alkyl, Alkoxy, Carbonyl
or Carbonyloxy mit 1 bis 12 C Atomen.
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Die
Verbindungen der Formel III sind in der
WO 98/00428 beschrieben, während die
Synthese der Verbindungen der Formel IV in
GB 2,328,207 offenbart ist.
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Polymerisierbare
chirale Verbindungen werden vorzugsweise aus den Verbindungen der
Formeln Ik bis Ip sowie IIc bis IIe ausgewählt. Ebenso ist es möglich, Verbindungen
der Formeln Ia bis Ii auszuwählen, wobei
R0 oder Y ein chirales C Atom aufweisen.
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Die
Menge der chiralen Dotierstoffe im mesogenen Material beträgt bevorzugt
weniger als 15 Gew.%, insbesondere weniger als 10 Gew.%, besonders
bevorzugt weniger als 5 Gew.%, bezogen auf das Gesamtgewicht des
mesogenen Materials (ohne Lösemittel).
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Die
Polymerisation des polymerisierbaren mesogenen Materials findet
durch die Einwirkung von Wärme
oder photochemisch wirksamer Strahlung auf das polymerisierbare
Material statt. Unter photochemisch wirksamer Strahlung wird der
Einfluss von Licht, beispielsweise UV-Licht, IR-Licht oder sichtbarem
Licht, der Einfluss von Röntgen-
oder Gammastrahlung oder die Bestrahlung mit energiereichen Partikeln,
beispielsweise Ionen oder Elektronen, verstanden. Vorzugsweise wird
die Polymerisation mittels UV-Bestrahlung durchgeführt. Als
Strahlungsquelle kann hierfür
eine einzige UV-Lampe oder auch ein Set aus UV-Lampen verwendet werden.
Die Aushärtezeit
kann durch eine hohe Lichtstärke
reduziert werden. Eine weitere Quelle für eine photochemisch wirksame
Strahlung können
auch Laser sein, beispielsweise UV-Laser, IR-Laser oder sichtbare Laser.
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Die
Polymerisation wird in Gegenwart eines Polymerisationsinitiators
durchgeführt,
welcher bei der Wellenlänge
der photochemisch wirksamen Strahlung absorbiert. Wird beispielsweise
mittels Einfluss von UV-Licht polymerisiert, kann ein Photoinitiator
verwendet werden, welcher bei Einfluss von UV-Strahlung unter Bildung
von freien Ionen oder Radikalen zersetzt wird, die die Polymerisationsreaktion
starten. Werden polymerisierbare Mesogene mit Acrylat- oder Methacrylatgruppen
polymerisiert, wird vorzugsweise ein radikalischer Photoinitiator
verwendet. Bei der Polymerisation von polymerisierbaren mesogenen
Vinyl- und Epoxidgruppen wird dagegen vorzugsweise ein kationischer
Photoinitiator verwendet. Ebenso ist es möglich, einen Polymerisationsinitiator
zu verwenden, welcher sich bei Wärmeeinwirkung
unter Bildung von freien Radikalen oder Ionen, die die Polymerisation
starten, zersetzt.
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Als
Photoinitiator für
die radikalische Polymerisation können beispielsweise die im
Handel erhältlichen Mittel
Irgacure 651®,
Irgacure 184®,
Darocur 1173® oder
Darocur 4205® (von
Ciba Geigy AG) verwendet werden, während bei der kationischen
Photopolymerisation bevorzugt der im Handel erhältliche Initiator mit der Bezeichnung
UVI 6974® (Union
Carbide) verwendet werden kann. Das polymerisierbare flüssigkristalline
Material enthält
vorzugsweise 0,01 bis 10 Gew.%, insbesondere 0,05 bis 5 Gew.%, und
besonders bevorzugt 0,1 bis 3 Gew.% eines Polymerisations initiators.
UV-Photoinitiatoren sind bevorzugt, insbesondere radikalische UV-Photoinitiatoren.
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Die
Aushärtungszeit
ist unter anderem von der Reaktivität des polymerisierbaren mesogenen
Materials, der Dicke der aufgebrachten Schicht, der Art des Photoinitiators
und der Stärke
der UV-Lampe abhängig. Die
Aushärtezeit
beträgt
vorzugsweise nicht länger
als 10 Minuten, insbesondere nicht länger als 5 Minuten und besonders
bevorzugt kürzer
als 2 Minuten. Für
eine kontinuierliche Herstellung des erfindungsgemäßen Sicherheitselements
sind kurze Aushärtezeiten
von 3 Minuten oder kürzer,
vorzugsweise 1 Minute oder kürzer und
besonders bevorzugt von 30 Sekunden oder kürzer bevorzugt.
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Das
polymerisierbare mesogene Material kann zusätzlich noch eine oder mehrere
geeignete Komponenten umfassen, wie beispielsweise Katalysatoren,
Sensibilisatoren, Stabilisatoren, Inhibitoren, Co-reagierende Monomere,
oberflächenaktive
Substanzen, Schmiermittel, Netzmittel, Dispersionsmittel, Hydrophobiermittel,
Klebemittel, Fließverbesserer,
Entschäumer,
Entgasungsmittel, Verdünner,
reaktive Verdünner,
Hilfsstoffe, Farbstoffe oder Pigmente, beispielsweise auch die vorab
beschriebenen plättchenförmigen Effektpigmente.
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Um
eine unerwünschte
spontane Polymerisation des polymerisierbaren Materials, beispielsweise während der
Lagerung, zu verhindern, ist die Zugabe von Stabilisatoren bevorzugt.
Als Stabilisatoren können dabei
alle Verbindungen eingesetzt werden, die dem Fachmann für diesen
Zweck bekannt sind. Diese Verbindungen sind kommerziell in breiter
Auswahl erhältlich.
Typische Beispiele für
Stabilisatoren sind 4-Ethoxyphenol oder Butylhydroxytoluol (BHT).
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Andere
Additive, beispielsweise Kettenübertragungsreagentien,
können
ebenfalls zugegeben werden, um die physikalischen Eigenschaften
des erhaltenen Polymerfilms zu modifizieren. Werden beispielsweise monofunktionelle
Thiolverbindungen wie Dodekanthiol oder multifunktionelle Thiolverbindungen
wie z.B. Trimethylolpropan-tri-3-mercaptopropionat als Kettenübertragungsreagens
zugegeben, kann die Länge
der freien Polymerketten und/oder die Länge der Polymerketten zwischen
zwei Vernetzungsstellen kontrolliert werden. Wird die Menge des
Kettenübertragungsreagens
erhöht,
verringert sich die Länge
der Polymerketten im erhaltenen Polymerfilm.
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Um
den Vernetzungsgrad der Polymere zu erhöhen, können alternativ oder zusätzlich zu
den di- oder multifunktionellen polymerisierbaren mesogenen Verbindungen
auch bis zu 20 Gew.% nichtmesogener Verbindungen mit zwei oder mehreren
polymerisierbaren funktionellen Gruppen zugegeben werden. Typische Beispiele
für difunktionelle
nichtmesogene Monomere sind Alkyldiacrylate oder Alkyldimethacrylate
mit Alkylgruppen mit 1 bis 20 C Atomen. Typische Beispiele für nichtmesogene
Monomere mit mehr als zwei polymerisierbaren Gruppen sind Trimethylolpropantrimethacrylat
oder Pentaerythritoltetraacrylat.
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In
einer anderen Ausführungsform
enthält
das polymerisierbare Material bis zu 70 Gew.%, vorzugsweise 3 bis
50 Gew.% einer nichtmesogenen Verbindung mit einer polymerisierbaren
funktionellen Gruppe. Typische Vertreter für monofunktionelle nichtmesogene
Monomere sind Alkylacrylate oder Alkylmethacrylate.
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Um
die optischen Eigenschaften des erhaltenen polymeren Films einzustellen
ist es auch möglich, dass
bis zu 20 Gew.% einer nichtpolymerisierbaren flüssigkristallinen Verbindung
zugegeben werden.
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Die
Polymerisation wird vorzugsweise in der flüssigkristallinen Phase des
polymerisierbaren Materials ausgeführt. Aus diesem Grunde werden
vorzugsweise polymerisierbare mesogene Verbindungen oder Gemische
mit niedrigen Schmelzpunkten und breiter Flüssigkristallphase verwendet.
Die Verwendung solcher Materialien gestattet die Absenkung der Polymerisationstemperatur,
was den Polymerisationsprozess vereinfacht und für eine kontinuierliche Produktion
von besonderem Vorteil ist. Die Auswahl einer geeigneten Polymerisationstemperatur
hängt dabei
weitestgehend vom Klärpunkt
des polymerisierbaren Materials sowie vom Erweichungspunkt des Substrates
ab. Vorzugsweise liegt die Polymerisationstemperatur mindestens
30 Grad unter der Klärtemperatur
des polymerisierbaren mesogenen Materials. Polymerisationstemperaturen
unter 120°C sind
bevorzugt, insbesondere Temperaturen unter 90°C und besonders bevorzugt Polymerisationstemperaturen
von 60°C
oder darunter.
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Die
Teilflächen
der Beschichtung des erfindungsgemäßen Sicherheitselementes liegen
in Form einer getrockneten oder anderweitig gehärteten Beschichtungszusammensetzung
vor.
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Enthält die Beschichtungszusammensetzung
anorganische plättchenförmige Effektpigmente,
kann sie in Form einer ein organisches Bindemittel enthaltenden
getrockneten und gegebenenfalls gehärteten Beschichtung (polymerer
Film) oder in Form einer die Effektpigmente enthaltenden polymeren
Folie auf dem Substrat vorliegen.
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Enthält die Beschichtungszusammensetzung
in situ polymerisierte oder vernetzte mesogene Verbindungen, liegt
sie ebenfalls, je nach Schichtdicke der Beschichtung, in Form eines
polymeren Films oder einer polymeren Folie auf dem Substrat vor.
Da sich diese Schicht, wie vorab bereits erwähnt, auch auf einem Hilfssubstrat,
beispielsweise einer Heißprägefolie, befinden
kann, muss sie sich nicht unmittelbar auf dem Substrat des Sicherheitselementes
befinden, sondern kann zum Beispiel über eine Klebeschicht mit diesem
verbunden sein.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung weist mindestens eine der Teilflächen der
Beschichtung noch ein weiteres Sicherheitsmerkmal auf. Bei den weiteren
detektierbaren Sicherheitsmerkmalen handelt es sich um optisch,
maschinell oder haptisch detektierbare Sicherheitsmerkmale.
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Weitere
optisch detektierbare Sicherheitsmerkmale sind solche, die ohne
oder nur mir geringen Hilfsmitteln visuell wahrnehmbar sind, aber
verschieden sind vom optischen, insbesondere optisch variablen,
Farb- und/oder Helligkeitseindruck
des erfindungsgemäßen Sicherheitselementes.
Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass solche optisch detektierbaren
Sicherheitsmerkmale ebenfalls maschinell auswertbar und damit maschinell
detektierbar sind. Es handelt es sich dabei um zusätzliche
sichtbare Informationen wie aufgedruckte Zeichen, Symbole oder Mikrotexte,
insbesondere ist das zusätzliche
optisch detektierbare Sicherheitsmerkmal aber eine Lasermarkierung.
Letztere kann erhalten werden, indem die Beschichtung wenigstens
einer Teilfläche
ein für
die Lasermarkierung geeignetes Material enthält und mit einem Laserstrahl
beschrieben wird. Lasersensitive Materialien, die eine Laserbeschreibbarkeit
der Beschichtung erzeugen, sind beispielsweise verschiedene Füllstoffe,
anorganische Pigmente einschließlich
elektrisch leitfähiger
Pigmente und/oder Effektpigmente wie beispielsweise Interferenzpigmente
bzw. Perlglanzpigmente, wie sie oben bereits beschrieben wurden.
Diese können
den Beschichtungen der Teilflächen
des erfindungsgemäßen Sicherheitselementes
daher sowohl eine charakteristische Farbgebung verleihen als auch
die Lasermarkierbarkeit der Fläche
generieren.
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Als
besonders geeignet haben sich als Füllstoffe und anorganische Pigmente
partikuläres
SiO2 und TiO2 sowie
Schichtsilikate wie Muskovit-Glimmer oder andere Glimmer wie Phlogopit
und Biotit, synthetischer Glimmer, Talk- und Glasschuppen erwiesen.
Geeignete Effektpigmente wurden bereits vorab ausführlich beschrieben.
Geeignete elektrisch leitfähige
Pigmente werden nachfolgend beschrieben. Weitere geeignete lasersensitive
Pigmente sind die Oxide, Hydroxide, Sulfide, Sulfate und Phosphate
von Metallen, wie z.B. Kupfer, Bismut, Zinn, Zink, Silber, Antimon,
Mangan, Eisen, Nickel oder Chrom, welche oft anorganische Farbpigmente
darstellen.
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Zur
Erzeugung der Lasermarkierung werden die Sicherheitselemente auf
der lasersensitiven Beschichtung mit energiereicher Strahlung im
Wellenlängenbereich
von 157 bis 10600 nm, insbesondere im Bereich von 300 bis 10600
nm markiert. Einsetzbar sind hier beispielsweise die aus dem Stand
der Technik bekannten CO2-Laser (10600 nm),
Nd:YAG-Laser (1064 bzw. 532 nm) oder gepulste UV-Laser (Excimer-Laser). Besonders
bevorzugt werden Nd:YAG-Laser und CO2-Laser
eingesetzt. Die Energiedichten der eingesetzten Laser liegen im
allgemeinen im Bereich von 0,3 mJ/cm2 bis
50 mJ/cm2, vorzugsweise im Bereich von 0,3 mJ/cm2 bis 10 mJ/cm2.
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Als
maschinell detektierbare Sicherheitsmerkmale kommen solche in Frage,
deren lumineszierende, magnetische, elektrisch leitfähige, thermoelektrische
oder piezoelektrische Eigenschaften mittels üblicher Technologien und Geräte feststellbar
sind. Dazu enthält
die Beschichtung mindestens einer Teilfläche des erfindungsgemäßen Sicherheitselementes
zusätzlich
wenigstens ein Material mit lumineszierenden, magnetischen, elektrisch
leitfähigen,
thermoelektrischen oder piezoelektrischen Eigenschaften, welches
partikulär sein
kann.
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Diese
Materialien können
einzeln oder in Kombination aus zwei oder mehreren in der Beschichtung einer
oder mehrerer Teilflächen
des erfindungsgemäßen Sicherheitselementes
vorliegen.
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Unter
lumineszierenden Verbindungen werden solche Substanzen verstanden,
die durch Anregung im sichtbaren Wellenlängenbereich, im IR- oder im UV-Wellenlängenbereich
des Lichtes, durch Elektronenstrahlen oder durch Röntgenstrahlen
eine maschinell messbare und ggf. sichtbare Strahlung emittieren.
Dazu gehören
auch solche Substanzen, welche durch Anregung im elektromagnetischen
Feld Strahlung emittieren, die so genannten elektrolumineszierenden
Substanzen, welche ggf. zusätzlich
durch Anregung im im UV- oder IR-Wellenlängenbereich lumineszieren.
Dabei muss weder das eingestrahlte noch das emittierte Licht sichtbar sein.
Bevorzugt sind bei Einstrahlung von UV-Licht (ultraviolettes Licht)
fluoreszierende oder phosphoreszierende Stoffe sowie die so genannten
Upconverter, die bei Einstrahlung von IR-Licht (Infrarotlicht) eine
sichtbare Strahlung emittieren. Hierfür geeignet sind alle bekannten
partikulären
und löslichen
Substanzen mit den oben genannten Eigenschaften, die in die genannten
Beschichtungen eingebracht werden können, ohne die optische Wirkung
der plättchenförmigen Effektpigmente
oder der in situ polymerisierten oder vernetzten mesogenen Materialien
wesentlich zu beeinträchtigen.
Die partikulären
Substanzen liegen dabei in einer geeigneten Partikelgröße, also
mit einer mittleren Teilchengröße von etwa
0,001 bis etwa 35 μm,
vorzugsweise von 0,005 bis 20 μm
und besonders bevorzugt von 0,01 bis 1 μm, vor.
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Diese
partikulären
Substanzen müssen
nicht notwendigerweise in reiner Form vorliegen, sondern können ebenso
mikroverkapselte Partikel sowie mit lumineszierenden Stoffen getränkte, dotierte
oder beschichtete Trägermaterialien
umfassen.
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Als
Beispiele für
lumineszierende Substanzen können
neben jeder Art von organischen lumineszierenden Substanzen hier
die folgenden Verbindungen genannt werden: mit Ag dotiertes Zinksulfid
ZnS:Ag, Zinksilikat, SiC, ZnS, ZnS, CdS, welche mit Cu oder Mn aktiviert
sind, ZnS/CdS:Ag; ZnS:Cu, Al; Y2O2S:Eu; Y2O3:Eu; YVO4:Eu; Zn2SiO4:Mn; CaWO4; (Zn,Mg)F2:Mn;
MgSiO3:Mn; ZnO:Zn; Gd2O2S:Tb; Y2O2S:Tb; La2O2S:Tb; BaFCl:Eu; LaOBr:Tb; Mg-Wolframat;
(Zn,Be)-Silikat:Mn; Cd-Borat:Mn; [Ca10(PO4)6F, Cl:Sb, Mn]; (SrMg)2P2O7:Eu;
Sr2P2O7:Sn;
Sr4Al14O25:Eu; Y2SiO5:Ce, Tb; Y(P,V)O4:Eu;
BaMg2Al10O27:Eu oder MgAl11O19:Ce,Tb.
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Zur
Erzeugung von elektrolumineszierenden Eigenschaften enthält mindestens
eine der Teilflächen des
erfindungsgemäßen Sicherheitselementes
zusätzlich
mindestens eine partikelförmige
Substanz mit elektrolumineszierenden Eigenschaften sowie vorzugsweise
ebenfalls ein transparentes elektrisch leitfähiges Pigment.
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Bei
den Substanzen mit elektrolumineszierenden Eigenschaften handelt
sich in der Regel um partikuläre
Materialien, welche anorganische Verbindungen der Gruppe II und
VI des Periodensystems, beispielsweise ZnS oder CdS, die mit Metallen
wie Cu, Mn oder Ag dotiert oder aktiviert sind, enthalten. Ebenso
können partikuläre lumineszierende
Substanzen auf der Basis von überwiegend
mit Mn, Sr oder mit seltenen Erden aktivierten Silikaten, Aluminaten,
Phosphaten, Wolframaten, Germanaten, Boraten etc., insbesondere
Substanzen auf der Basis von Zn2SiO4:Mn oder auch partikuläre organische Polymere oder
Gemische aus den vorgenannten Verbindungen eingesetzt werden.
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Diese
Substanzen emittieren nach Anregung in einem elektrischen Wechselfeld
eine sichtbare Strahlung. Vorzugsweise erfolgt die Emission sichtbaren
Lichtes allein oder überwiegend
durch die Anregung in einem elektrischen Wechselfeld und in geringerem
Maße auch
durch Anregung im ultravioletten oder infraroten Spektralbereich.
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Vorteilhafterweise
liegen die Partikel in Form von mikroverkapselten Verbindungen vor.
Als Materialien für
die umhüllende
Schicht sind insbesondere Polymere oder auch verschiedene Metalloxide
gut geeignet. Diese schützen
die elektrolumineszierenden Substanzen vor verschiedenen Umgebungseinflüssen, beispielsweise
vor den nassen Komponenten einer Druckfarbe, welche in der Langzeitwirkung
eine Zersetzung der elektrolumineszierenden Substanzen bewirken
können.
Außerdem
kann die Alterungsbeständigkeit
der elektrolumineszierenden Substanzen erhöht oder ihre Lichtemission
durch Filterschichten modifiziert werden.
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Die
Teilchengröße der Partikel
ist so ausgewählt,
dass sie für
die gewählte
Beschichtungsart geeignet ist. Da auch Druckverfahren, insbesondere
auch Tiefdruckverfahren angewendet werden sollen, liegen die mittleren
Teilchengrößen bevorzugt
im Bereich von etwa 0,2 bis etwa 100 μm, vorzugsweise von 1 bis 50 μm und besonders
bevorzugt von 2 bis 30 μm.
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Um
bei Bedarf sicher zu stellen, dass keine Anregung der Lumineszenz
im ultravioletten Spektralbereich erfolgt, können zusätzlich noch UV-Filterschichten auf
der Oberfläche
der elektrolumineszierenden Partikel aufgebracht sein.
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Es
ist auch möglich,
die partikulären
elektrolumineszierenden Substanzen mit anorganischen oder organischen
Farbstoffen zu versetzen, so dass sich die Reflexionsbanden bzw.
Absorptionsbanden dieser Substanzen verschieben. Damit ist es möglich, die
Palette der zur Verfügung
stehenden Farbtöne
für die
Lichtemission wesentlich zu erweitern, da die ursprünglich verwendbaren
Grundmaterialien nur eine geringe Anzahl an Farbtönen emittieren.
Außerdem
kann auf diese Weise mit demselben elektrolumineszierenden Material eine
verschiedenfarbige Elektrolumineszenz in verschiedenen Teilflächen des
erfindungsgemäßen Sicherheitselementes
erzielt werden.
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Die
partikulären
elektrolumineszierenden Substanzen können einzeln oder im Gemisch
aus zwei oder mehreren verschiedenen Substanzen eingesetzt werden.
Werden verschiedene Substanzen eingesetzt, ist es von Vorteil, wenn
diese eine Strahlung von unterschiedlicher Farbigkeit emittieren.
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Substanzen
mit elektrisch leitfähigen
Eigenschaften liegen in der Regel partikulär vor und bestehen aus elektrisch
leitfähigen
Substanzen oder enthalten diese.
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Bevorzugt
werden Pigmente eingesetzt, welche mindestens eine elektrisch leitfähige Schicht
aufweisen. Für
viele Einsatzbereiche, insbesondere bei der Kombination elektrisch
leitfähiger
Pigmente mit anderen Additiven zur Erzeugung zusätzlicher Sicherheitsmerkmale,
ist es vorteilhaft, wenn transparente elektrisch leitfähige Pigmente
eingesetzt werden.
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Als
transparente elektrisch leitfähige
Pigmente werden solche Pigmente eingesetzt, die mindestens eine
transparente elektrisch leitfähige
Schicht aufweisen. Bevorzugt werden solche Pigmente verwendet, die auf
einem Substrat, welches aus der Gruppe bestehend aus TiO2, synthetischem oder natürlichem Glimmer, anderen Schichtsilikaten,
Glas, SiO2 und/oder Al2O3 ausgewählt
ist, mindestens eine transparente elektrisch leitfähige Schicht
aufweisen.
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Dabei
ist es besonders bevorzugt, wenn die genannten Substrate plättchenförmig sind.
Prinzipiell ist jedoch auch der Einsatz von Pigmenten geeignet,
welche auf einem nicht plättchenförmigen Substrat
aus den oben genannten Materialien mindestens eine transparente
elektrisch leitfähige
Schicht aufweisen. Transparente Pigmente, welche aus einem elektrisch
leitfähigen
Material bestehen, sind ebenfalls geeignet. Besonders vorteilhaft
ist es, wenn die elektrisch leitfähigen Pigmente sowohl im Querschnitt
als auch in der Längsachse sanft
abgerundete Formen ohne Ecken, scharte Kanten oder herausragende
Spitzen aufweisen. Der Einsatz der nicht plättchenförmigen Pigmente wird lediglich
durch die Applikationseigenschaften im erfindungsgemäßen Sicherheitselement
beschränkt.
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In
der Regel umfasst die elektrisch leitfähige Schicht oder das elektrisch
leitfähige
Material der transparenten elektrisch leitfähigen Pigmente ein oder mehrere
leitfähige
dotierte Metalloxide, wie beispielsweise Zinnoxid, Zinkoxid, Indiumoxid
oder Titanoxid, welche mit Gallium, Aluminium, Indium, Thallium,
Germanium, Zinn, Phosphor, Arsen, Antimon, Selen, Tellur und/oder
Fluor dotiert sind.
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Die
oben genannten transparenten leitfähigen Pigmente können, sofern
ein Substrat vorhanden ist, oberhalb und/oder unterhalb der leitfähigen Schicht
eine oder mehrere weitere Schichten aufweisen. Diese Schichten können Metalloxide,
Metalloxidhydrate, Metallsuboxide, Metallfluoride, Metallnitride,
Metalloxynitride oder Mischungen dieser Materialien enthalten.
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Durch
die Aufbringung dieser zusätzlichen
Schichten können
die Farbeigenschaften der Pigmente den Anforderungen der Anwender
angepasst werden, insbesondere wenn sich die zusätzlichen Schichten unterhalb
der leitfähigen
Schicht befinden. Durch die Aufbringung von zusätzlichen Schichten oberhalb
der leitfähigen
Schicht lässt
sich die Leitfähigkeit
den Erfordernissen der Anwendung gezielt anpassen.
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Es
wurde festgestellt, dass es beispielsweise durchaus vorteilhaft
ist, wenn sich oberhalb der leitfähigen Schicht eine dielektrische
Schicht befindet, welche beim gegenseitigen Berühren von leitfähigen Pigmenten
im erfindungsgemäßen Sicherheitselement
eine direkte Berührung
der leitfähigen
Schichten verhindert.
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Als
besonders bevorzugtes Material für
ein transparentes elektrisch leitfähiges Pigment wird ein mit mindestens
einer elektrisch leitfähigen
Metalloxidschicht beschichteter Glimmer eingesetzt. Besonders bevorzugt
ist hier ein Glimmerpigment, welches mit einer Schicht aus mit Antimon
dotiertem Zinnoxid beschichtet ist, ein Glimmerpigment, welches
mit einer Titanoxidschicht, einer Siliziumoxidschicht und mit einer
mit Antimon dotierten Zinnoxidschicht beschichtet ist oder ein Glimmerpigment,
welches mit einer mit Antimon dotierten Zinnoxidschicht und einer
weiteren Metalloxidschicht, insbesondere einer Titanoxidschicht,
beschichtet ist.
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Pigmente
dieser Art sind im Handel erhältlich
und werden beispielsweise von der Merck KGaA angeboten. Es sind
jedoch auch elektrisch leitfähige
partikuläre
Materialien anderer Hersteller geeignet, insbesondere auch die üblicherweise
für solche
Zwecke verwendeten Graphit- oder Rußpartikel, wenn keine transparenten
elektrisch leitfähigen
Materialien erforderlich sind. Die elektrisch leitfähigen partikulären Materialien
weisen in der Regel mittlere Partikelgrößen von 0,001 bis etwa 35 μm, vorzugsweise
von 0,005 bis 20 μm und besonders
bevorzugt von 0,10 bis 10 μm
auf. Dabei ist eine enge Teilchengrößenverteilung bevorzugt.
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Sollen
elektrolumineszierende Eigenschaften im erfindungsgemäßen Sicherheitselement
vorhanden sein, sollte das zu diesem Zwecke vorzugsweise zusätzlich zum
elektrolumineszierenden Material eingesetzte elektrisch leitfähige Pigment
bevorzugt eine ausreichend hohe Transparenz bei gleichzeitig hoher
elektrischer Leitfähigkeit
aufweisen. Aus diesem Grunde ist es erforderlich, dass der Teilchendurchmesser
des Pigmentes in einem Bereich von 1 bis 500 μm, vorzugsweise von 2 bis 100 μm und besonders
bevorzugt von 5 bis 70 μm liegt.
Eine enge Teilchengrößenverteilung
ist bevorzugt.
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Das
Aspektverhältnis,
d.h. das Verhältnis
von Durchmesser zu Dicke der Pigmente, bei plättchenförmigen leitfähigen Pigmenten
beträgt
mindestens 2:1, vorzugsweise jedoch mindestens 10:1 und besonders bevorzugt
mindestens 100:1.
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Als
besonders transparent bei hoher Leitfähigkeit haben sich elektrisch
leitfähige
plättchenförmige Pigmente
der oben beschriebenen Zusammensetzung erwiesen, deren anzahlgewichtete
mittlere Kornfläche
F50 größer oder
gleich 150 μm2, insbesondere größer oder gleich 200 μm2 ist. Diese weisen noch vorteilhaftere Eigenschaften
auf, wenn der anzahlgewichtete Anteil an Pigmenten mit einer Kornfläche von
weniger als 80 μm2 kleiner oder gleich 33%, und bevorzugt
weniger als 25%, bezogen auf die transparenten leitfähigen Pigmente,
beträgt.
Eine noch bessere Transparenz wird jedoch erhalten, wenn der anzahlgewichtete
Anteil an Pigmenten mit einer Kornfläche von weniger als 40 μm2 kleiner oder gleich 15%, und vorzugsweise
kleiner oder gleich 10%, bezogen auf die transparenten leitfähigen Pigmente,
beträgt.
Die Verringerung der Feinanteile führt zu einer Verringerung der
Lichtstreuung und damit der Trübung
im erfindungsgemäßen Sicherheitselement.
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Unter
Kornfläche
wird der Wert für
die Größe der Hauptfläche der
Plättchen,
nämlich
die Fläche
mit der längsten
Achse, verstanden.
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Die
Kontrolle des Feinanteils erfolgt beispielsweise durch Ausmessen
unter dem Mikroskop und Auszählen
der vermessenen Teilchen. Dies kann visuell durchgeführt werden,
ggf. vereinfacht durch Vergleiche der Proben gegen ausgezählte Standards
oder automatisch mit Hilfe einer Videokamera und einer geeigneten automatischen
Bildauswertungssoftware. Derartige automatische Auswertesysteme
für die
Korngrößenanalyse
sind dem Fachmann bekannt und kommerziell erhältlich. Für eine statistisch gesicherte
Korngrößenanalyse sollten
wenigstens 1000 und vorzugsweise 2000 Partikel oder mehr vermessen
werden.
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Das
transparente elektrisch leitfähige
Pigment kann in erfindungsgemäßen Sicherheitselement
einzeln oder als Gemisch von zwei oder mehreren verschiedenen Pigmenten
eingesetzt werden. Dabei kann die Verschiedenartigkeit sowohl im
Einsatz von Pigmenten aus verschiedenen Materialien, mit unterschiedlichen Formen
und/oder mit unterschiedlicher Farbigkeit bestehen. Lediglich die
optische Transparenz des Materials sollte gewährleistet sein.
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Zur
Erzielung einer guten Maschinenlesbarkeit mit ausreichend hoher
Elektrolumineszenzintensität
ist es wesentlich, dass im Sicherheitselement der vorliegenden Erfindung
sowohl Substanzen mit elektrolumineszierenden Eigenschaften als
auch vorzugsweise transparente elektrisch leitfähige Pigmente vorhanden sind, da
die Anwesenheit der letzteren eine Erhöhung der Elektrolumineszenzintensität bei den
ersteren bewirkt und so eine maschinelle Lesbarkeit generiert.
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Auch
Substanzen mit magnetischen Eigenschaften liegen in der Regel partikulär vor. Prinzipiell
sind hierfür
alle Partikel geeignet, welche aus magnetisierbaren Materialien
bestehen oder magnetisierbare Materialien als Kern, Beschichtung
oder Dotierung enthalten. Als magnetisierbare Materialien können hierbei
alle bekannten Materialien wie magnetisierbare Metalle, magnetisierbare
Metalllegierungen oder Metalloxide und -oxidhydrate, wie beispielsweise γ-Fe2O3 oder FeOOH, eingesetzt
werden. Deren mittlere Partikelgröße liegt in der Regel im Bereich
von etwa 0,01 bis etwa 35 μm,
vorzugsweise von 0,03 bis 30 μm
und besonders bevorzugt von 0,04 bis 20 μm. Selbstverständlich sollten
die magnetischen Eigenschaften der Partikel so stark sein, dass
sie sich maschinell bestimmen lassen können. Ihre Form ist dabei nicht
wesentlich, insbesondere können
auch nadelförmige
Magnetpartikel eingesetzt werden.
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Besonders
vorteilhaft lassen sich hier als Substanzen mit magnetischen Eigenschaften
auch die bereits vorab erwähnten
Pigmente einsetzen, die auf einem transparenten plättchenförmigen Träger mindestens eine
metallisches Eisen enthaltende Schicht aufweisen. Im günstigsten
Falle sind diese Pigmente wegen der weiteren noch enthaltenden Schichten
und der untereinander abgestimmten Schichtdicken auch optisch variabel,
d.h. ändern
ihre Farbe mit wechselndem Beleuchtungs- und/oder Betrachtungswinkel.
Auf diese Weise kann die Beschichtung der mindestens einen Teilfläche des
erfindungsgemäßen Sicherheitselementes
durch den Zusatz eines einzigen Pigmentes sowohl optisch variabel
als auch magnetisierbar ausgestaltet werden, was für den Sicherheitsaspekt
des Merkmals von besonderer Bedeutung ist. Die Größenverhältnisse
dieser Pigmente wie auch anderer plättchenförmiger magnetisierbarer Pigmente
bewegen sich im allgemeinen in den Bereichen, wie sie bereits zuvor
für die
Trägermaterialien
der plättchenförmigen Effektpigmente
beschrieben wurden.
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Als
maschinenlesbare Materialien lassen sich auch thermoelektrische
und piezoelektrische Materialien in die Beschichtung der Teilflächen des
erfindungsgemäßen Sicherheitselementes
einarbeiten. Als thermoelektrische Materialien werden dabei Substanzen
mit hoher elektrischer, aber niedriger thermischer Leitfähigkeit
eingesetzt, beispielsweise Nanostrukturen aus schweren Elementen
wie Cäsium-Bismut-Telluride,
Bleitelluride, Bleitellurselenide, Bismuttelluride, Antimontelluride
etc. Als piezoelektrisches Material werden vorzugsweise Quarzpartikel
eingesetzt, welche bei Deformation eine elektrische Spannung erzeugen
bzw. beim Anlegen einer elektrischen Spannung eine Deformation hervorrufen.
Diese Materialien weisen mittlere Partikelgrößen von etwa 0,001 bis etwa
35 μm auf.
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Die
hier genannten maschinenlesbaren Bestandteile können in den Teilflächen des
Sicherheitselementes gemäß der vorliegenden
Erfindung einzeln oder im Gemisch untereinander vorliegen.
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In
diesem Falle erscheint es zweckmäßig, das
Sicherheitselement durch geeignete Kombination von gleichen oder
verschiedenen maschinenlesbaren Bestandteilen mit einer Codierung
zu versehen, welche eine Identifizierung verschlüsselter Informationen, beispielsweise über den
Hersteller, die Produktbeschaffenheit, und dergleichen mehr ermöglicht.
Solche Formen der Codierung sind an sich bereits bekannt und umfassen beispielsweise
verschiedenfarbige lumineszierende Partikel in definiertem Verhältnis zueinander,
welche ein bestimmtes Produkt oder sogar eine bestimmte Charge eines
Produktes eindeutig kennzeichnen können.
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Bedingt
durch die verschiedenen Arten der maschinenlesbaren Bestandteile
und deren Auffindbarkeit mit verschiedenen Detektionsgeräten, aber
auch durch die große
Anzahl an verschiedenen Substanzen innerhalb einer Art ergeben sich
damit nahezu unzählige
Variationsmöglichkeiten,
einem bestimmten Sicherheitselement genau eine bestimmte Codierung
zuzuordnen, welche sich nur maschinell detektieren lässt und
damit eine hohe Fälschungssicherheit
aufweist.
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Die
Konzentration der maschinenlesbaren Bestandteile in der Beschichtung
des Sicherheitselementes wird weitestgehend durch den Grad ihrer
maschinellen Detektierbarkeit bestimmt. Im allgemeinen liegen die maschinenlesbaren
Bestandteile in einer Menge von 0,01 bis 12 Gew.-%, bevorzugt in
einer Menge von 0,05 bis 10 Gew.-% und besonders bevorzugt von 0,1
bis kleiner 5 Gew.%, jeweils bezogen auf das Gesamtgewicht der Beschichtung,
in dieser vor.
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In
einer besonders bevorzugten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung weist das Sicherheitselement neben der
optisch variablen Farbgebung mindestens einer der Teilflächen einen
maschinell detektierbaren Bestandteil in einer oder mehreren der
Teilflächen
auf und kann außerdem
noch mit einem weiteren optisch erfassbaren Sicherheitsmerkmal,
beispielsweise einem Mikrotext, aufgedruckten Zeichen oder Symbolen oder
einer Lasermarkierung, versehen sein. Damit sind Sicherheitselemente
erhältlich,
die optisch variabel sind und zusätzlich sowohl ein weiteres
optisch detektierbares Sicherheitsmerkmal als auch ein maschinell
detektierbares Sicherheitsmerkmal enthalten können.
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Dadurch
ergibt sich die Möglichkeit,
das erfindungsgemäße Sicherheitselement
gleichzeitig mit zwei verschiedenen Sicherheitsstufen, nämlich einer
offenen und einer verdeckten, zu versehen.
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Zusätzlich zu
einer optisch variablen Farbgebung mindestens einer der Teilflächen und
dem Farbvergleich der Teilflächen
untereinander bei verschiedenen Beleuchtungs- und/oder Betrachtungswinkeln
führt dabei
der zusätzliche
optisch detektierbare Bestandteil zu einem weiteren sichtbaren Effekt,
welcher vom ungeübten
Betrachter ohne weitere Hilfsmittel sicher erkannt werden kann.
Dagegen wird mit dem oder den maschinell detektierbaren Bestandteilen
eine weitere Sicherheitsstufe erhalten, welche nur vom kundigen
Begutachter unter Zuhilfenahme von Spezialgeräten nachweisbar ist. Diese
Kombination erhöht
die Fälschungssicherheit
von Sicherheitselementen beträchtlich.
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Haptisch
detektierbare Sicherheitsmerkmale sind solche, die über den
menschlichen Tastsinn erfaßbar
sind. Das schließt
nicht aus, dass sie mittels geeigneter Geräte auch maschinell erfasst
werden können. Haptisch
detektierbare Sicherheitsmerkmale sind über die Einlagerung geeigneter
Materialien in die Beschichtung, über ungleiche Schichtdicken
der Beschichtung oder über
eine nachträgliche
mechanische Behandlung der Beschichtung, beispielsweise unter Anwendung
von Temperatur und Druck (Prägung),
erhältlich.
Auf diese Weise können
Hoch-Tief-Strukturen in der Beschichtung erhalten werden.
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Insbesondere
wenn die Beschichtung in Form einer polymeren Folie vorliegt, kann
sie durch Verfahren wie Pressen, Prägen, Stempeln sowie andere
gleichartige Verfahren mit einer Hoch-Tief-Struktur versehen werden.
Solange die Hoch-Tief-Struktur nur an der Oberfläche der polymeren Schicht vorliegt,
geht auch beispielsweise der gegebenenfalls vorhandene optisch variable
Farbeindruck der polymeren Folie nicht gänzlich verloren. Zu diesem
Zwecke wird die Oberfläche
der in Form einer polymeren Folie vorliegenden Beschichtung teilweise
oder vollflächig
erwärmt,
bis eine gewisse Fließfähigkeit
der oberen Schicht erreicht ist (Teilschmelze). Dazu sind im allgemeinen
Temperaturen von etwa 50°C
bis etwa 220°C
ausreichend. Durch Einsatz geeigneter umformender Werkzeuge wird
die polymere Folie bei Drücken
von etwa 100 bar bis etwa 600 bar mit einer Hoch-Tief-Struktur versehen
und anschließend
abkühlen
gelassen. Während
des Abkühlens
manifestiert sich die vorab erzeugte Hoch-Tief-Struktur.
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Der
Fachmann ist hier durchaus in der Lage, aus den allgemein üblichen
Verfahren und Verfahrensbedingungen eine geeignete Auswahl zu treffen.
Auch die vorab beschriebenen polymeren Filme lassen sich mit Hilfe
geeigneter Werkzeuge mit Hoch-Tief-Srukturen versehen.
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Solche
Beschichtungen, welche neben der gegebenenfalls vorhandenen optisch
variablen Farbgebung auch eine Hoch-Tief-Struktur aufweisen, lassen
sich damit problemlos zur Herstellung von erfindungsgemäßen Sicherheitselementen
verwenden, die optisch variabel sind und gleichzeitig ein haptisch
detektierbares Sicherheitsmerkmal aufweisen, da Prägungen,
unabhängig
von deren Form und Tiefe, in der Regel über den menschlichen Tastsinn
erfaßt
werden können.
Dies schließt
nicht aus, dass diese Hoch-Tief-Strukturen
auch maschinell detektiert werden können.
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Es
ist selbstverständlich,
dass die Beschichtung in Form eines polymeren Films oder einer polymeren Folie
aus praktischen Gründen
meist erst dann mit einer Hoch-Tief-Struktur versehen wird, wenn
das erfindungsgemäße Sicherheitselement
bereits in oder auf einem zu schützenden
Produkt vorliegt, um beispielsweise zu verhindern, dass die Hoch-Tief-Struktur
bei der Einarbeitung des Sicherheitselementes in das zu schützende Produkt
beschädigt
wird. Werden geeignete Schutzmaßnahmen
ergriffen, kann die Hoch-Tief-Struktur jedoch auch bereits vorab
auf der Beschichtung aufgebracht werden, wenn diese erst später auf
die Teilfläche des
Sicherheitselementes übertragen
wird.
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Neben
den genannten, als zusätzliche
Sicherheitsmerkmale geeigneten Substanzen kann die Beschichtung
für das
erfindungsgemäße Sicherheitselement
auf einer oder mehreren der Teilflächen auch weitere anorganische
oder organische Farbmittel, d.h. Farbpigmente oder lösliche Farbstoffe,
enthalten. Diese können
zur gewünschten
Feineinstellung der Farbeigenschaften der Teilflächen dienen.
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Als
anorganische Farbmittel sind z.B. alle gebräuchlichen transparenten und
deckenden Weiß-,
Bunt- und Schwarzpigmente, wie beispielsweise Berliner Blau, Bismutvanadat,
Goethit, Magnetit, Hämatit,
Chromoxid, Chromhydroxid, Cobaltaluminat, Ultramarin, Chrom-Eisen-Mischoxide,
Spinelle wie Thenards Blau, Cadmiumsulfide und -selenide, Chromat-Pigmente
oder Ruß geeignet,
während
als organische Farbmittel insbesondere Chinacridone, Benzimidazole,
Kupferphthalocyanin, Azopigmente, Perinone, Anthanthrone, weitere Phthalocyanine,
Anthrachinone, Indigo, Thioindigo und deren Derivate, oder Karminrot
zu nennen sind. Generell können
sämtliche,
insbesondere im Druckbereich gebräuchlichen, organischen oder
anorganischen Farbmittel eingesetzt werden.
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Zur
Abschirmung gegen ultraviolette Strahlung können auch Pigmente eingesetzt
werden, welche UV-Licht absorbieren. Von diesen seien Titandioxid
und Zinkoxid nur beispielhaft genannt.
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Die
Partikelgröße der anorganischen
und organischen Farbpigmente ist nicht limitiert, muss jedoch an die
Erfordernisse der Applikation der Beschichtung des Sicherheitselementes
angepasst werden, beispielsweise wenn diese mittels eines Druckverfahrens
erfolgt. Auch bei der Einbringung in polymere Folien sind die entsprechenden
Besonderheiten hinsichtlich der Größe der Partikel zu beachten.
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Gegenstand
der vorliegenden Erfindung ist auch ein Verfahren zur Herstellung
eines Sicherheitselementes, wobei auf mindestens einer Oberfläche eines
Substrates mindestens zwei verschiedene Beschichtungszusammensetzungen
so aufgebracht werden, dass eine Beschichtung aus mindestens zwei
voneinander unterscheidbaren benachbarten Teilflächen gebildet wird, wobei die
Beschichtungszusammensetzungen anorganische plättchenförmige Effektpigmente oder in
situ polymerisierbare und/oder vernetzbare mesogene Materialien
enthalten, welche so ausgewählt
werden, dass mindestens eine der Teilflächen der Beschichtung in Abhängigkeit
von Beleuchtungs- und/oder Betrachtungswinkel verschiedene Farben
aufweist und die Farben von mindestens zwei der Teilflächen unter
jedem Beleuchtungs- und/oder Betrachtungswinkel voneinander verschieden
sind, und die Beschichtung gegebenenfalls verfestigt wird.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung enthalten zwei Beschichtungszusammensetzungen jeweils
voneinander verschiedene anorganische plättchenförmige Effektpigmente oder polymerisierbare und/oder
vernetzbare mesogene Materialien, die in Abhängigkeit vom Beleuchtungs-
und/oder Betrachtungswinkel unterschiedliche Farb- und/oder Helligkeitseindrücke aufweisen,
und damit werden zwei oder mehrere Teilflächen der Beschichtung aufgebracht,
wobei die Farben von mindestens zwei der Teilflächen unter jedem Beleuchtungs-
und/oder Betrachtungswinkel voneinander verschieden sind. Das heißt, dass
mindestens zwei der Teilflächen
ein optsch variables Verhalten aufweisen und unter jedem Beleuchtungs-
und/oder Betrachtungswinkel voneinander verschiedenen Farben aufweisen.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung enthalten drei oder mehr Beschichtungszusammensetzungen
jeweils voneinander verschiedene plättchenförmige Effektpigmente oder polymerisierbare
und/oder vernetzbare mesogene Materialien, die in Abhängigkeit
vom Beleuchtungs- und/oder
Betrachtungswinkel unterschiedliche Farb- und/oder Helligkeitseindrücke aufweisen,
und damit werden drei oder mehr Teilflächen der Beschichtung aufgebracht,
wobei die Farben von drei oder mehr der Teilflächen unter jedem Beleuchtungs-
und/oder Betrachtungswinkel voneinander verschieden sind. Diese
Ausführungsform
gestattet damit die Ausgestaltung eines erfindungsgemäßen Sicherheitselementes
in der Art, dass unter jedem möglichen
Beleuchtungs- und/oder Betrachtungswinkel mindestens drei verschiedenfarbige
Teilflächen
gleichzeitig erkennbar sind, Vorzugsweise werden mindestens zwei
unmittelbar benachbarte Teilflächen
aufgebracht, deren Farben unter jedem Beleuchtungs- und/oder Betrachtungswinkel
voneinander verschieden sind. Dadurch sind starke Farbkontraste
und eindrucksvolle Farbspiele unter verschiedenen Winkeln auch auf
kleineren Flächeneinheiten
besonders gut sichtbar.
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Die
Beschichtungszusammensetzungen werden vorzugsweise in Form einer
Farbe, einer Druckfarbe, einer in situ polymerisierbaren und/oder
vernetzbaren mesogenen Zusammensetzung oder einer polymeren Folie
auf der Oberfläche
des Substrates aufgebracht.
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Druckfarben
werden üblicherweise
mittels der gängigen
Druckverfahren auf der Oberfläche
des Substrates appliziert.
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Neben
den genannten anorganischen plättchenförmigen Effektpigmenten
und gegebenenfalls einem oder mehreren der anderen genannten partikulären Materialien
können
Druckfarben die üblichen
weiteren Zusatzstoffe enthalten. Diese bestehen in der Regel aus
einem oder mehreren geeigneten organischen Bindemitteln, die optional
durch Lösemittel,
Haftvermittler, Dispergierhilfen, Trocknungsbeschleuniger, Fotoinitiatoren
und dergleichen, die in Druckfarben allgemein gebräuchlich
sind, ergänzt
werden. Es ist dabei selbstverständlich,
dass die Bindemittel und Zusatzstoffe an das verwendete Druckverfahren
angepasst werden und dass die Druckfarbe eine angemessene Viskosität aufweist.
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Als
Druckverfahren prinzipiell geeignet sind alle in der Herstellung
von Sicherheitserzeugnissen bekannten und gebräuchlichen Druckverfahren, wie
beispielsweise Offsetdruck, Lettersetdruck, Offset-coating, Flexodruck,
Siebdruck, Thermosublimationsdruck, Tiefdruck, insbesondere Rastertiefdruck
und Stichtiefdruck, das so genannte Overprint Varnish Verfahren,
sowie alle berührungslosen
Druckverfahren. Besonders bevorzugt wird der Siebdruck verwendet.
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Andere
geeignete Auftragsverfahren, mit denen gewöhnlich Farben aufgebracht werden,
sind beispielsweise Rakeln, Streichen, Stempeln, Gießverfahren,
Lackierverfahren, Fließverfahren,
Walzen- oder Rasterantragsverfahren oder Auftrag mittels Luftbürste. Dabei
enthalten Farben, abhängig
vom verwendeten Verfahren, ähnliche
Zusatzstoffe wie Druckfarben.
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Die
Beschichtung der Teilflächen
des erfindungsgemäßen Sicherheitselementes
kann auch in Form einer polymeren Folie erfolgen. Dabei kann es
sich beispielsweise um eine auf der Oberfläche des Substrates aufkaschierte,
laminierte oder geklebte Folie oder um eine vorab mit anderen Polymerfolien
coextrudierte Folie handeln. Auch starre Platten aus polymeren Materialien
sind geeignet, welche mit der Oberfläche oder mit anderen, gegebenenfalls
informationstragenden Schichten auf herkömmliche Weise, beispielsweise
durch Kleben, verbunden sind.
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Die
Dicke des polymeren Films oder der polymeren Folie, das polymere
Material, die Flexibilität
der Schicht oder die Art der Verbindung dieser Schicht mit der Oberfläche des
Sicherheitselementes oder anderen dazwischen liegenden Schichten
ist nicht limitierend, solange mindestens die Farbigkeit der Schicht
(ggf. das winkelabhängige
Farbspiel) und die eventuell vorhandenen weiteren Sicherheitsmerkmale
in dieser Schicht eindeutig erkannt und bewertet werden können.
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Vorzugsweise
ist der polymere Film oder die polymere Folie, der (die) anorganische
plättchenförmige Effektpigmente
enthält,
jedoch transparent.
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Daher
werden bevorzugt transparente Polymere eingesetzt. Dies trifft beispielsweise
auf Polycarbonat, Polystyrol, Polyvinylchlorid sowie deren Misch-
und Pfropfpolymerisate, Polyvinylidenchlorid und -fluorid, Polyamide,
Polyolefine, Polyacryl- und -vinylester, thermoplastische Polyurethane,
Celluloseester und dergleichen zu. Sie können einzeln oder in geeigneten
Gemischen eingesetzt werden.
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Außerdem kann
die polymere Schicht zusätzlich
gebräuchliche
Hilfs- und Zusatzstoffe wie Füllstoffe, UV-Stabilisatoren,
Inhibitoren, Flammschutzmittel, Gleitmittel, Weichmacher, Lösemittel,
Dispergiermittel und zusätzliche
Farbstoffe bzw. organische und/oder anorganische Farbpigmente enthalten.
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Die
polymeren Folien werden vorzugsweise durch verschiedene geeignete
Verfahren wie Filmgießen, Schleudern,
Extrusionsverfahren, Kalandrierung oder Pressverfahren, aber insbesondere
durch Extrusionsverfahren oder über
ein Folienblasverfahren hergestellt. Dazu werden die verschiedenen
Ausgangsstoffe miteinander gemischt und in geeigneten, allgemein
bekannten Anlagen zu Polymerschichten in Form von Folien verschiedener
Stärke
oder dünnen
Platten verarbeitet. Dabei werden die in der Polymermasse enthaltenen plättchenförmigen Effektpigmente
und ggf. auch weitere noch vorhandene plättchenförmige Pigmente an den Oberflächen der
Werkzeuge ausgerichtet und sind daher in den entstehenden polymeren
Schichten im wesentlichen parallel zu den Oberflächen der polymeren Schicht
orientiert. Streck- und Zugvorgänge
beim Folienblasen oder als dem Extrudieren nachgeordnete Arbeitsschritte
verstärken
diese Orientierung der Pigmente zusätzlich. Bei der nachfolgenden
Abkühlung
wird diese Orientierung fixiert.
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Die
Beschichtung in Form eines polymeren Films oder einer polymeren
Folie kann jedoch auch zu einem beträchtlichen Anteil aus in situ
polymerisierten und/oder vernetzten mesogenen Materialien bestehen.
In diesem Falle wird die Beschichtungszusammensetzung, die in situ
polymerisierbare und/oder vernetzbare mesogenen Materialien sowie
gegebenenfalls weitere Hilfs- und Zusatzstoffe enthält, mit
einer geeigneten Viskosität
auf die Oberfläche
des Substrates aufgebracht und dort durch Trocknung und/oder Vernetzung/Polymerisation
verfestigt.
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Geeignete
Inhaltsstoffe für
die Beschichtungszusammensetzung sind vorab bereits beschrieben
worden.
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Als
Auftragsverfahren kommen die bereits oben beschriebenen verschiedenen
bekannten Druck- und Auftragsverfahren in Frage, zusätzlich jedoch
auch Druckverfahren, die für
Grobpartikel-haltige Beschichtungszusammensetzungen nicht besonders
gut geeignet sind, wie Intagliodruck oder Tintenstrahldruck.
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Je
nach den in der Beschichtungszusammensetzung verwendeten Materialien
zur Erzeugung der Farbeigenschaften bzw. winkelabhängigen Farbwechseleigenschaften
ist das Substrat auf der Oberfläche,
die mit der Beschichtung versehen wird, unterhalb der Beschichtung
ganz oder teilweise schwarz, grau oder anderweitig dunkelfarbig
gefärbt
bzw. ganz oder teilweise reflektierend ausgebildet, oder ganz oder
teilweise mit einer schwarzen, grauen oder anderweitig dunkelfarbigen
Schicht bzw. einer reflektierenden Beschichtung versehen, bevor
es mit der Beschichtungszusammensetzung beschichtet wird. Selbstverständlich ist
es ebenso möglich,
dass die Oberfläche
des Substrates unterhalb der Beschichtung, abhängig von den in der Beschichtung
gewählten
Inhaltsstoffen, teilweise schwarz, grau oder dunkelfarbig und teilweise
reflektierend ausgebildet ist. Details hierzu wurden vorab bereits
beschrieben.
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Vorzugsweise
weist wenigstens eine der Teilflächen
der Beschichtung des erfindungsgemäßen Sicherheitselementes eine
definierte Form auf. Dabei kann es sich um ein Symbol, einen Streifen,
eine geometrische Form, ein Phantasiezeichen, einen Schriftzug,
ein alphanumerisches Zeichen, die Darstellung eines Objektes oder
um Teile von diesen handeln. Grundsätzlich ist die Form dieser
Teilflächen
nicht beschränkt,
es sei denn durch die technischen Möglichkeiten der verwendeten
Beschichtungsarten.
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In
einer besonders bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung weist wenigstens eine der Teilflächen eine definierte Form auf
und wenigstens eine weitere Teilfläche bildet einen Hintergrund
für die
Form. Dabei kann die Hintergrundfläche ihrerseits ebenfalls eine
eigene Form aufweisen, die von der ersten Form verschieden ist oder
mit der ersten Form identisch ist und sich lediglich in der Größe von der
ersten Form unterscheidet. Zur Verdeutlichung sei hier beispielsweise
ein Buchstabe oder Schriftzug oder eine Ziffer auf einer sie umgebenden
rechteckigen, quadratischen oder runden Fläche genannt, wobei beide Teilflächen gemäß Anspruch
1 ausgestattet sind.
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Das
optisch variable Sicherheitselement gemäß der vorliegenden Erfindung
liegt vorzugsweise in Form eines Etiketts, Aufklebers, Transferelementes,
Sicherheitsstreifens, Aufdruckes, einer Folie, eines Fensters oder
vergleichbaren Ausgestaltungen vor. Entsprechend seiner Form oder
seines Aufbaus kann es die Oberfläche eines zu schützenden
Objektes vollflächig
oder teilweise bedecken oder in ein solches Objekt eingearbeitet
sein.
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Das
erfindungsgemäße Sicherheitselement
wird bevorzugt zur Absicherung von Gegenständen gegen Fälschung
verwendet, auch wenn es wegen seiner farblichen Gestaltung durchaus
ebenfalls in das künstlerische
Design des entsprechenden Gegenstandes einbezogen werden und damit
auch gestalterischen Anforderungen genügen kann.
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Als
zu sichernde Gegenstände
kommen übliche
Sicherheitsartikel aus dem Hochsicherheitsbereich und dem mittleren
Sicherheitsbereich, wie Banknoten, Schecks, Kreditkarten, Aktien,
Pässe,
Ausweisdokumente, Führerscheine,
Briefmarken, Siegel und Etiketten, aber auch Verpackungsmaterialien
oder Gebrauchsgegenstände,
wie etwa Bekleidung, Schuhe, Haushaltsartikel, oder Verpackungen
für Parfüms, Pharmazeutika,
Zigaretten oder Delikatessen in Betracht. Diese Aufzählung ist
jedoch beispielhaft und nicht als limitierend zu verstehen. Grundsätzlich ist
die Anwendbarkeit des erfindungsgemäßen Sicherheitselementes lediglich durch
wirtschaftliche Erwägungen
limitiert.
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Mit
dem erfindungsgemäßen Sicherheitselement
steht ein Mittel zur Absicherung von Gegenständen gegen Fälschung
bereit, welches eine gute visuelle Erkennbarkeit bei verschiedenen
Beleuchtungs- und/oder Betrachtungswinkeln auch für den ungeübten Benutzer
gewährleistet,
auf kleinen Flächeneinheiten
eingesetzt werden kann, wahlweise die zusätzliche Integration von verschiedenen
weiteren Sicherheitsmerkmalen erlaubt und deshalb sehr variabel
in verschiedenen Sicherheitstufen einsetzbar ist, gleichzeitig kostengünstig über ein
sehr einfaches Verfahren, vorzugsweise ein übliches Druckverfahren, hergestellt
werden kann und schwer zu fälschen
ist. Weiterhin ist das erfindungsgemäße Sicherheitselement auf nahezu
allen Gegenständen
verwendbar, die gegen Fälschung
abgesichert werden sollen und kann auch optisch ansprechend gestaltet
werden. Dadurch kann sehr flexibel auf unterschiedliche Bedürfnisse
der Produktabsicherung reagiert werden.
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Es
ist jedoch selbstverständlich,
dass das erfindungsgemäße Sicherheitselement
auf dem zu schützenden
Gegenstand gemeinsam mit weiteren aus dem Stand der Technik bekannten
Sicherheitsmerkmalen verwendbar ist.
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Die
Erfindung soll nachfolgend anhand von Beispielen erläutert werden,
welche die Erfindung beschreiben, aber nicht beschränken sollen.
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Beispiel 1:
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a)
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10
g eines plättchenförmigen Sicherheitspigmentes
mit einem Farbflop der Interferenzfarbe von Rot nach Gold (mehrlagiges
Pigment auf Glimmerbasis; Farbstellung der resultierenden Beschichtung,
steiler Betrachtungswinkel/flacher Betrachtungswinkel) der Firma
Merck KGaA Darmstadt werden mit 90 g Siebdruckbinder MZ-Lack 093
(Fa. Pröll,
Weißenburg)
gemischt, die Mischung homogenisiert und mit dem Lösemittelgemisch
Thinner ZC 521 (Sericol AG, Dagmersellen, CH) auf Druckviskosität eingestellt.
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b)
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10
g eines plättchenförmigen Sicherheitspigmentes
mit einem Farbflop von Gold nach Rot (mehrlagiges Pigment auf transparentem
dielektrischem Trägermaterial;
Farbstellung der resultierenden Beschichtung, steiler Betrachtungswinkel/flacher
Betrachtungswinkel) der Firma Merck KGaA Darmstadt werden mit 90
g Siebdruckbinder MZ-Lack 093 (Fa. Pröll, Weißenburg) gemischt, die Mischung
homogenisiert und mit dem Lösemittelgemisch
Thinner ZC 521 (Sericol AG, Dagmersellen, CH) auf Druckviskosität eingestellt.
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Die
in Beispiel 1a erhaltene Siebdruckfarbe wird mittels einer rechteckigen
Schablone und einem Sieb der Größe 77T auf
einer Handsiebdruckmaschine (Typ ATMA; Fa. ESC., Bad Salzuflen)
auf Velin-Papier gedruckt und trocknen gelassen. Anschließend wird
die in Beispiel 1b erhaltene Siebdruckfarbe ebenfalls über eine
rechteckige Schablone angrenzend an den ersten Aufdruck mit derselben
Handsiebdruckmaschine auf das Velin-Papier gedruckt und trocknen gelassen.
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Man
erhält
ein Sicherheitselement aus zwei rechteckigen unmittelbar benachbarten
Teilflächen,
welches bei nahezu senkrechter Betrachtung (steiler Betrachtungswinkel)
im Glanzwinkel auf einer Teilfläche
(1a) eine rote und der angrenzenden Teilfläche (1b) eine goldene Farbe
zeigt. Wird das bedruckte Papier langsam zu einem flachen Betrachtungswinkel
hin abgekippt, bleibt diese Farbstellung zunächst erhalten, bis ein plötzlicher
Farbumschlag in der Weise erfolgt, dass auf der ersten Teilfläche (1a)
eine goldene und auf der zweiten Teilfläche (1b) eine rote Farbe wahrnehmbar
ist.
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Beispiel 2:
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a)
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10
g eines plättchenförmigen Sicherheitspigmentes
mit einem Farbflop der Interferenzfarbe von Rot nach Gold (mehrlagiges
Pigment auf Glimmerbasis; Farbstellung der resultierenden Beschichtung,
steiler Betrachtungswinkel/flacher Betrachtungswinkel) der Firma
Merck KGaA Darmstadt und 1 g eines grün fluoreszierenden Pigmentes
werden mit 89 g Siebdruckbinder MZ-Lack 093 (Fa. Pröll, Weißenburg)
gemischt, die Mischung homogenisiert und mit dem Lösemittelgemisch
Thinner ZC 521 (Sericol AG, Dagmersellen, CH) auf Druckviskosität eingestellt.
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b)
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10
g eines plättchenförmigen Sicherheitspigmentes
mit einem Farbflop von Gold nach Rot (mehrlagiges Pigment auf transparentem
dielektrischem Trägermaterial;
Farbstellung der resultierenden Beschichtung, steiler Betrachtungswinkel/flacher
Betrachtungswinkel) der Firma Merck KGaA Darmstadt und 1 g eines
rot fluoreszierenden Pigmentes werden mit 89 g Siebdruckbinder MZ-Lack
093 (Fa. Pröll,
Weißenburg)
gemischt, die Mischung homogenisiert und mit dem Lösemittelgemisch
Thinner ZC 521 (Sericol AG, Dagmersellen, CH) auf Druckviskosität eingestellt.
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Die
in Beispiel 2a erhaltene Siebdruckfarbe wird mittels einer runden
Schablone und einem Sieb der Größe 77T auf
einer Handsiebdruckmaschine (Typ ATMA; Fa. ESC., Bad Salzuflen)
auf Velin-Papier gedruckt und trocknen gelassen. Anschließend wird
die in Beispiel 2b erhaltene Siebdruckfarbe über eine ringförmige Schablone,
die mittig eine Aussparung in Größe der runden
Schablone aufweist, so auf das Papier aufgedruckt, dass der erste
Aufdruck (2a) vom zweiten Aufdruck (2b) ringförmig eingeschlossen wird.
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Nach
dem Trocknen erhält
man ein rundes Sicherheitselement, welches mittig
eine Teilfläche (2a)
aufweist, die bei nahezu senkrechter Betrachtung im Glanzwinkel
(steiler Betrachtungswinkel) eine rote und auf der ringförmig angrenzenden
Teilfläche
(2b) eine goldene Farbe zeigt. Wird das bedruckte Papier langsam
zu einem flachen Betrachtungswinkel hin abgekippt, bleibt diese
Farbstellung zunächst
erhalten, bis ein plötzlicher
Farbumschlag in der Weise erfolgt, dass auf der ersten Teilfläche (2a)
eine goldene und auf der zweiten Teilfläche (2b) eine rote Farbe wahrnehmbar
ist.
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Unter
UV-Licht zeigt die innere runde Teilfläche eine grüne Fluoreszenz, während auf
der äußeren ringförmigen Teilfläche eine
rote Fluoreszenz wahrgenommen werden kann.
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Beispiel 3:
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a)
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10
g eines Sicherheitspigmentes mit einem Farbflop der Interferenzfarbe
von Grün
nach Violett (mehrlagiges Pigment auf Basis von SiO2-Plättchen;
Farbstellung der resultierenden Beschichtung, steiler Betrachtungswinkel/flacher
Betrachtungswinkel) der Firma Merck KGaA Darmstadt, 5 g eines schwarzen
Pigmentes auf Basis von plättchenförmigem Glimmer
(Produkt der Merck KGaA Darmstadt) sowie 1 g eines grün fluoreszierenden
Pigmentes werden mit 84 g Siebdruckbinder MZ-Lack 093 (Fa. Pröll, Weißenburg)
gemischt, die Mischung homogenisiert und mit dem Lösemittelgemisch
Thinner 521 (Sericol AG, Dagmersellen, CH) auf Druckviskosität eingestellt.
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b)
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10
g eines plättchenförmigen Sicherheitspigmentes
mit einem Farbflop von Violett nach Grün (mehrlagiges Pigment auf
transparentem dielektrischem Trägermaterial;
Farbstellung der resultierenden Beschichtung, steiler Betrachtungswinkel/flacher
Betrachtungswinkel) der Firma Merck KGaA Darmstadt, 5 g eines schwarzen
Pigmentes auf Basis von plättchenförmigem Glimmer
(Produkt der Merck KGaA Darmstadt) sowie 1 g eines rot fluoreszierenden
Pigmentes werden mit 84 g Siebdruckbinder MZ-Lack 093 (Fa. Pröll, Weißenburg)
gemischt, die Mischung homogenisiert und mit dem Lösemittelgemisch
Thinner 521 (Sericol AG, Dagmersellen, CH) auf Druckviskosität eingestellt.
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Die
in Beispiel 3a und 3b erhaltenen Siebdruckfarben werden gemäß Beispiel
2 über
Schablonen auf Velin-Papier gedruckt und trocknen gelassen.
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Man
erhält
man ein rundes Sicherheitselement, welches mittig eine Teilfläche (3a)
aufweist, die bei nahezu senkrechter Betrachtung im Glanzwinkel
(steiler Betrachtungswinkel) eine grüne und auf der ringförmig angrenzenden
Teilfläche
(3b) eine violette Farbe zeigt. Wird das bedruckte Papier langsam
zu einem flachen Betrachtungswinkel hin abgekippt, bleibt die genannte Farbstellung
zunächst
erhalten, bis ein plötzlicher
Farbumschlag in der Weise erfolgt, dass auf der ersten Teilfläche (3a)
eine violette und auf der zweiten Teilfläche (3b) eine grüne Farbe
wahrnehmbar ist.
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Unter
UV-Licht zeigt die innere runde Teilfläche eine grüne Fluoreszenz, während auf
der äußeren ringförmigen Teilfläche eine
rote Fluoreszenz wahrgenommen werden kann.